Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Fetz, Anita (sp/ps, BS) SR/CE

Prozesse

124 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Ein Postulat Hochreutener (cvp, BE) wollte den Bundesrat beauftragen, dem Parlament einen Bericht über Stand, Probleme und Perspektiven der mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Bildung auf Fachhochschul- und Universitätsniveau in der Schweiz vorzulegen. Begründet wurde das Postulat damit, dass die Zukunft des Werkplatzes Schweiz, der durch die Herstellung von Produkten mit hoher Wertschöpfung charakterisiert ist, stark von der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte im mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Bereich abhängt. Sowohl Klagen von Unternehmen als auch die Besetzung solcher Stellen mit Migranten weisen auf einen Mangel entsprechend qualifizierter einheimischer Arbeitskräfte hin. Der Bundesrat wollte das Postulat zusammen mit dem Postulat Fetz (sp, BS), welches sich mit dem Aspekt der Frauenförderung in diesem Bereich auseinandersetzt, bearbeiten und beantragte daher dessen Annahme. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag zu [41]. Ebenfalls in den Bericht des Bundesrates aufgenommen werden soll das Anliegen des Postulats Recordon (gp, VD), dem Parlament einen Bericht über den Mangel an Fachleuten in wissenschaftlichen Berufen in der Schweiz vorzulegen und darin auszuführen, welche Massnahmen er treffen will, um dieses Problem zu lösen oder zumindest zu entschärfen. Der Nationalrat nahm auch dieses Postulat an.

mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Bildung

Die Initiative für eine Einheitskrankenkasse, welche die SP unterstützt hatte, wurde bei der Volksabstimmung im März mit 71% Nein deutlich abgelehnt. Die Parteileitung hatte sich für die Initiative ursprünglich nicht engagieren wollen. Einige Parlamentarierinnen, darunter Sommaruga (BE), Allemann (BE) und Fetz (BS), stellten nach der Abstimmung in Frage, ob sich die SP wirklich gegen die als nächstes auf der Agenda stehende 5. IV-Revision stellen und damit erneut eine Niederlage riskieren solle. Die Parteibasis hatte der Parteileitung die Nein-Parole zur IV-Revision aufgezwungen. Das Nein der SP zur IV-Revision wurde an der Delegiertenversammlung im März in Locarno einstimmig bei vier Enthaltungen bestätigt.

SP lehnt 5. IV-Revision ab

Le Conseil des Etats a transmis au Conseil fédéral un postulat Fetz (ps, BS) le chargeant de présenter un rapport sur la politique de la Suisse dans le secteur de la navigation, sur le modèle du rapport de 2004 sur la politique aéronautique. Afin de promouvoir la navigation comme mode de transport de marchandises, le gouvernement devra notamment s’attacher à étudier et proposer des mesures destinées à exploiter toutes les capacités de transports disponibles dans le secteur de la navigation rhénane en accord avec les objectifs de développement durable.

Postulat zur Förderung der Schifffahrt (06.3541)

Besonders sauer stiess den Befürwortern die Rolle von Santésuisse auf, dem Dachverband der Krankenversicherer. Bereits in der Ständeratsdebatte hatte Fetz (sp, BS) einen aus Prämiengeldern gespiesenen und mit CHF 7 Mio. dotierten Politfonds von Santésuisse kritisiert. Brändli (svp, GR), Präsident von Santésuisse, hatte zugeben müssen, dass ein Teil der Fondsgelder tatsächlich in diese Abstimmungskampagne fliesse.

Volksinitiative „für eine soziale Einheitskrankenkasse“ (BRG 05.089)
Dossier: Vorstösse zur Ermöglichung von Einheitskrankenkassen (seit 1998)

Im Berichtsjahr wurden die Beratungen über die Neuordnung des Strommarktes fortgeführt, es konnten jedoch noch nicht alle Differenzen ausgeräumt werden. Der Ständerat widmete sich dem Geschäft in der Herbstsession. Seine vorberatende Kommission hatte die Vorlage gebündelt und legte dem Plenum nur noch das Stromversorgungsgesetz vor. In dieses wurde die Änderung des Energiegesetzes (Förderung erneuerbarer Energien) als Anhang integriert. Auf die Änderung des Elektrizitätsgesetzes sollte vorerst verzichtet werden. Der Rat trat auf die Vorlage ein. Gemäss dem Vorschlag seiner Kommission entschied er, den Strommarkt in 2 Schritten zu öffnen; in der ersten Etappe nur für Grossverbraucher und erst nach Ablauf von 5 Jahren auch für KMU und private Haushalte. Der zweite Öffnungsschritt wurde dem fakultativen Referendum unterstellt. Ein Einzelantrag von Slongo (cvp, NW), den Markt sofort für alle Firmen zu öffnen, lehnte der Rat mit 29:7 Stimmen klar ab. Auf Antrag seiner Kommission beschloss der Ständerat einstimmig, dass die grossen Elektrizitätswerke ihre Netze in Aktiengesellschaften überführen und diese innert fünf Jahren in eine nationale Netzgesellschaft integrieren müssen. Damit kam er sowohl den Linken als auch den Anhängern eines unverfälschten Marktes entgegen, schaffte aber eine weitere Differenz zum Nationalrat. Bereits die Eintretensdebatte zu den erneuerbaren Energien zeigte grundsätzliche Differenzen zwischen Ratsrechter und Ratslinker. Während linke und grüne Votanten eine weitergehende Unterstützung forderten, warnten bürgerliche Vertreter vor zu grossen Erwartungen und erklärten, man könne die Atomkraftwerke nicht einfach beiseite lassen. Der Rat beschloss, dass die Wasserkraft bis zum Jahr 2030 um 5% ausgebaut werden soll. Die Kommission hatte eine Steigerung von 7-8% angestrebt. Eine knappe Mehrheit mit Sommaruga (sp, BE) an der Spitze lehnte diesen Vorschlag ab, weil sie befürchtete, dass dadurch der Gewässerschutz noch stärker unter Druck geraten könnte. Als weitere Differenz zum Nationalrat beschloss der Ständerat ein Sparziel. Der Endenergieverbrauch der privaten Haushalte soll bis zum Jahr 2030 mindestens auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden. Den weitergehenden Antrag von Fetz (sp, BS), den Haushalt-Stromverbrauch bis 2030 um 15% zu senken, lehnte die kleine Kammer deutlich ab. Nach kurzer Diskussion nahm der Rat sodann einen Einzelantrag von Lauri (svp, BE) an, wonach im Gesetz unterstrichen werden soll, dass neue Anlagen zur Energieerzeugung nur an geeigneten Standorten errichtet werden dürfen. Dem Antragssteller ging es dabei in erster Linie um Windkraftwerke. Bei der Einspeisevergütung für die Übernahme von Strom aus erneuerbaren Energien entschied der Ständerat mit 31:4 Stimmen, dass die Konsumenten einen Zuschlag von bis zu 0,5 Rappen pro Kilowattstunden zahlen sollen. Die Kommission wollte Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mehr als 10% der Bruttowertschöpfung ganz von der Abgabe zur Finanzierung der Einspeisevergütung befreien. Der Rat sprach sich mit 26:12 Stimmen dafür aus, Unternehmen mit hohem Elektrizitätsverbrauch nur teilweise von dieser Gebühr zu entlasten. Im Gegensatz zum Nationalrat möchte er auch den Strom aus neuen kleinen Wasserkraftwerken mit einer Leistung bis zu 10 Megawatt kostengerecht vergüten und damit einen finanziellen Anreiz zum Ausbau der Wasserkraft schaffen. Stark umstritten war die Verteilung der Fördergelder auf die verschiedenen erneuerbaren Energien. Die Kommission wollte die maximale Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) auf das dreifache des Marktpreises beschränken. Da bei der Fotovoltaik die Produktionskosten weit über dem dreifachen Strompreis liegen, wäre diese Vergütung für sie nicht kostendeckend. Sommaruga (sp, BE) plädierte dafür, die Fotovoltaik nicht durch diese Obergrenze faktisch von einer Weiterentwicklung auszuschliessen, sondern einen fixen Anteil von höchstens15% der Einnahmen aus der Einspeisevergütung für ihre Förderung einzusetzen. Dieser Vorschlag unterlag mit 23:22 Stimmen, wobei Ratspräsident Büttiker (fdp, SO) den Stichentscheid fällte. Der Rat beschloss mit 25:18 Stimmen dem Antrag von Epiney (cvp, VS) zu folgen und die maximale Vergütung pro eingespeister kWh anfänglich auf das Fünffache, später auf das Vierfache und nach 11 Jahren auf das Dreifache des Marktpreises zu beschränken.

Die Vorlage ging zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat. Dieser schloss sich in der Wintersession in den wesentlichen Punkten dem Ständerat an. Er war mit der Bündelung des Geschäfts in einer einzigen Vorlage, mit der nationalen Netzgesellschaft und mit dem Ziel der Verbrauchsstabilisierung bis 2035 einverstanden. Beim Netzzugang blieb hingegen eine gewichtige Differenz zur kleinen Kammer bestehen. Der Nationalrat befürwortete zwar, den Strommarkt in zwei Schritten zu öffnen und die vollständige Liberalisierung dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Gegen den Widerstand der linken Ratsmitglieder stimmte er aber mit 91:85 Stimmen einem Minderheitsantrag von Rutschmann (svp, ZH) zu. Gemäss diesem Entscheid können sich Kleinunternehmen zusammenschliessen und bereits in der ersten Liberalisierungsetappe vom freien Marktzugang profitieren, falls sie einen gemeinsamen Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden aufweisen. Eine weitere Differenz blieb beim Artikel über Massnahmen zur Sicherstellung der Stromversorgung bestehen. Der Nationalrat folgte dem Kommissionsvorschlag und beschloss, erneuerbare Energien bei der Strombeschaffung zu bevorzugen. Ein Minderheitsantrag von Rutschmann (svp, ZH), der forderte, in diesem Punkt der kleinen Kammer zu folgen und erneuerbare Energien nicht zu privilegieren, wurde mit 103:75 Stimmen abgelehnt. Bei der Förderung von erneuerbaren Energien folgte der Nationalrat dem Antrag seiner Kommission und beschloss, die Mehrkosten für den Ökostrom auf die Strompreise aller Konsumenten zu überwälzen und einen Zuschlag von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) zu erheben. Der Ständerat hatte einen Zuschlag von 0,5 Rappen beschlossen. Ein Minderheitsantrag, der besonders stromintensive Unternehmen vom Zuschlag ausnehmen wollte, wurde im Nationalrat mit 116:57 Stimmen verworfen. Ebenfalls abgelehnt wurden zwei Minderheitsanträge die anstrebten, den Zuschlag bei 0,3 bzw. bei 0,5 Rappen pro kWh festzusetzen.

MCF 04.083: Loi sur les installations électriques et loi sur l'approvisionnement en électricité
Dossier: Strommarktöffnung/Strommarktliberalisierung

Die Bezeichnung „Schweiz“ und auch die Schweizer Flagge werden oft bei in- und ausländischen Produkten als Mittel zur Verkaufsförderung eingesetzt. Damit soll meist die Assoziation zu bekannten schweizerischen Qualitätserzeugnissen wie etwa Uhren hergestellt werden. Um dies für im Ausland hergestellte Produkte, die mit der Schweiz nichts zu tun haben, zu unterbinden, reichten Nationalrätin Hutter (svp, SG) und Ständerätin Fetz (sp, BS) Postulate für einen besseren Schutz der „Marke Schweiz“ und des Schweizer Wappens ein. Sie führten dabei neben dem Argument der besseren Information der Konsumenten auch den Schutz einheimischer Produzenten vor unfairer ausländischer Konkurrenz ins Feld. Beide Parlamentskammern überwiesen diese Vorstösse mit dem Einverständnis der Landesregierung. In seiner Antwort auf das Postulat Fetz gab Justizminister Blocher aber auch zu bedenken, dass bei der Schaffung von gesetzlichen Schutzbestimmungen heikle Definitionsprobleme zu lösen wären, da heute – abgesehen von der Landwirtschaft – kaum mehr ein Produkt vollständig in einem einzigen Land entwickelt und hergestellt werde.

Postulate fordern besseren Schutz der „Marke Schweiz“
Dossier: Swissness - Schutz der Marke Schweiz

La conseillère aux Etats Anita Fetz (ps, BS) a déposé au mois de juin une motion visant à abolir la remise de munitions de poche devant être conservées à domicile, et ce même aux militaires actifs, afin d’éviter des tragédies et d’accroître la sécurité tant publique que domestique. Dans le contexte tendu relatif à la révision de la loi sur les armes, le plénum a toutefois décidé – au travers d’une motion d’ordre du député Hansruedi Stadler (pdc, UR) – de renvoyer la proposition à la commission compétente pour examen préalable, en habilitant cette dernière à se saisir également de la problématique de la détention à domicile de l'arme de service. Les députés n’étaient en effet pas satisfaits de la réponse du Conseil fédéral en rapport avec la motion Fetz. Le Conseil fédéral s’était en effet prononcé contre la motion en question, estimant que l’arme à domicile symbolisait le rapport de confiance qui existait entre l’Etat et les citoyens, sans lequel le système politique suisse ne pourrait fonctionner, et que les militaires étaient en mesure de disposer de l’équipement qui leur était confié de manière responsable.

Motion Fetz: Accroître la sécurité tant publique que domestique. Fin de la conservation de munitions de poche à domicile (Mo. 06.3351)

Die Bezeichnung „Schweiz“ wird oft bei in- und ausländischen Produkten als Mittel zur Verkaufsförderung eingesetzt. Mit dem Argument der besseren Information der Konsumenten, aber auch des Schutzes einheimischer Produzenten vor unfairer ausländischer Konkurrenz reichten Nationalrätin Hutter (svp, SG; 06.3056) und Ständerätin Fetz (sp, BS) Postulate für einen besseren Schutz der „Marke Schweiz“ und des Schweizer Wappens ein. Beide Parlamentskammern überwiesen diese Vorstösse mit dem Einverständnis der Landesregierung. In seiner Antwort auf das Postulat Fetz machte Justizminister Blocher aber darauf aufmerksam, dass bei der Schaffung von gesetzlichen Schutzbestimmungen heikle Definitionsprobleme zu lösen wären, da heute – abgesehen von der Landwirtschaft – kaum mehr ein Produkt zu hundert Prozent in einem einzigen Land entwickelt und hergestellt werde.

Postulate fordern besseren Schutz der „Marke Schweiz“
Dossier: Swissness - Schutz der Marke Schweiz

Angesichts der etwas verfahrenen Situation der Interkantonalen Vereinbarung über die Koordination der hochspezialisierten Medizin reichte Ständerätin Fetz (sp, BS) eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat verpflichten wollte, selber aktiv zu werden, falls sich die Kantone nicht bis im Frühjahr 2006 einigen können. Dieser verwies auf die noch nicht in Kraft getretene Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), weshalb er der Umsetzung durch die Kantone nicht vorgreifen wolle. Auf seinen Antrag wurde die Motion mit 27 zu 11 Stimmen abgelehnt. Weil der Bundesrat aus den gleichen Gründen Ablehnung beantragte, zog Nationalrat Joder (svp, BE) eine analoge Motion (Mo. 04.3634) zurück. Die Verzögerungen bei der Umsetzung der IVKKM veranlasste auch die im Nationalrat vertretene Ärzteschaft, im Fall einer nicht einvernehmlichen Lösung eine Intervention des Bundes zu verlangen. (Zur NFA siehe hier.)

Massnahmen für eine koordinierte Spitzenmedizin der Kantone durch den Bund (Mo. 05.3565)
Dossier: Koordination der Spitzenmedizin

Diskussionslos stimmte der Ständerat einem Postulat Fetz (sp, BS) zu, das Massnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Studienbereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Technik verlangt. Ebenfalls überwiesen wurde ein Postulat David, das vom Bundesrat Auskunft verlangt über die getroffenen Vorkehrungen zur Qualitätssicherung der Universitäten.

Erhöhung des Frauenanteils

In der Wintersession stimmte der Ständerat diskussionslos einem Postulat Fetz (sp, BS) zu, welches eine Gesamtschau der notwendigen Bildungs-, Forschungs- und Innovationsmittel für 2007-2011 forderte unter Berücksichtigung der steigenden Studierendenzahlen, der gesetzlichen Vorgaben in Berufsbildung, im Fachhochschulbereich, bei der Forschungsförderung, den kantonalen und eidgenössischen Universitäten sowie bei der Innovationsförderung. Abgelehnt wurde eine Motion Heberlein (fdp, ZH), welche die Regierung beauftragen wollte, in der kommenden Legislaturplanung die Aufgabenstellung „Wohlstand durch Innovation“ zu priorisieren und eine Innovationsstrategie mit verbindlichen Zielsetzungen vorzulegen. Als strategisches Steuerungsorgan wollte Heberlein einen Innovationsrat bestehend aus Mitgliedern des Bundesrates, Vertretern von Wirtschaft und Persönlichkeiten aus der Wissenschaft einsetzen. Der Bundesrat erklärte, er beabsichtige, im Rahmen der laufenden Reformarbeiten zur Hochschullandschaft die Institutionen im Bereich Bildung, Forschung und Innovation zu vereinfachen. Der Vorschlag für einen Innovationsrat sei in diesem Kontext zu behandeln und die Schaffung eines Präjudizes deshalb zu vermeiden.

Innovationsstrategie

Der Leiter des Bundesamtes für Personal, Peter Hablützel, reichte nach sechzehn Jahren Amtstätigkeit seine Demission ein. Obwohl Sozialdemokrat, hatte er sich als Modernisierer des Personalwesens, unter anderem durch die Abschaffung des Beamtenstatus, bei den Gewerkschaften mehr als einmal unbeliebt gemacht. Hablützel machte kein Hehl daraus, dass sein Rücktritt direkt mit der seit der Wahl von Blocher und Merz in den Bundesrat wesentlich härter gewordenen Personalpolitik des Bundes zusammen hänge. Der Ständerat überwies im Einverständnis mit dem Bundesrat ein Postulat Fetz (sp, BS) für eine verbindlichere Sozialpartnerschaft in der Personalpolitik des Bundes.

Überprüfung der Sozialpartnerschaft beim Bund (05.3286) und Rücktritt Peter Hablützel

Nach einer langwierigen Debatte mit über 60 Änderungsanträgen verabschiedeten die Sozialdemokraten in Rapperswil (SG) mit 115:25 Stimmen ein unter der Leitung von Anita Fetz (BS) ausgearbeitetes Positionspapier zur Hochschulpolitik. Die JungsozialistInnen und die Zürcher Kantonalpartei hatten vergeblich die Rückweisung des Papiers beantragt, da Effizienzsteigerung und Konzentration des Studienangebots, Bologna-Reform und Finanzierung staatlicher Hochschulangebote durch private Sponsoren ihrer Meinung nach traditionellen sozialdemokratischen Anliegen widersprachen. Bei der Parolenfassung zur Sonntagsarbeit in Geschäften in Bahnhöfen und Flughäfen setzte sich der ablehnende Gewerkschaftsflügel mit 130:13 Stimmen klar gegen die urban-liberaleren, jüngeren Parteimitglieder durch. Ohne Gegenstimme bei nur wenigen Enthaltungen unterstützten die Delegierten die Volksinitiative für ein fünfjähriges Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft.

SP-Positionspapier zur Hochschulpolitik

Als Erstrat stimmte der Ständerat in der Frühjahrssession der Senkung der Altersgrenze für den Sonderschutz für Jugendliche am Arbeitsplatz von 20 auf 18 Jahre mit 27 zu 8 Stimmen zu. Damit gelten in Bezug auf Nacht- und Sonntagsarbeit für alle Beschäftigten ab 18 Jahren die gleichen Schutzbestimmungen. Grundsätzlich hatte auch die Linke gegen die generelle Senkung der Altersgrenze kaum Einwände; auch für sie machte es wenig Sinn, für Personen zwischen 18 und 20 Jahren, welche zivilrechtlich als volljährig gelten, Nachtarbeit grundsätzlich zu verbieten. Ständerätin Fetz (sp, BS) verlangte aber die Beibehaltung von besonderen Schutzbestimmungen für Lehrlinge. Ein Antrag der Linken, das Schutzalter für Lehrlinge bei 20 Jahren zu belassen, fand zwar bei einem Teil der CVP-Abgeordneten, nicht aber bei der Ratsmehrheit Anklang und wurde mit 27 zu 11 Stimmen abgelehnt. Bundesrat Deiss hatte als Gegenargument gegen diesen Antrag ins Feld geführt, dass die Sozialpartner in Branchen mit regelmässiger Nachtarbeit auch nach der Gesetzesänderung ohne weiteres Sonderbestimmungen für ihre Lehrlinge vereinbaren können. Die Jugendsektionen der Gewerkschaften und der SP protestierten gegen diesen Entscheid und drohten, sollte er vom Nationalrat bestätigt werden, mit einem Referendum.

Sonderschutz für Jugendliche am Arbeitsplatz auf 18 Jahre gesenkt

Beim Sozialziel in der Prämienverbilligung übernahm der Bundesrat das im Vorjahr von den Kammern im Grundsatz genehmigte Modell mit den unterschiedlichen Einkommenskategorien und der Privilegierung von Familien mit Kindern. Zu dessen Umsetzung wollte er den Kantonen gestaffelt CHF 200 Mio. zusätzlich zur Verfügung stellen. Die Kantone, welche im Vorjahr im Rahmen der gescheiterten KVG-Revision massgeblich an einer differenzierten Lösung zur Einführung eines Sozialziels mitgearbeitet hatten, stemmten sich noch vor Vorliegen der Botschaft plötzlich dagegen und bezeichneten ein einheitliches Sozialziel als unzulässigen Eingriff in ihre Kompetenzen. Diese Bedenken schlugen sich auch im Ständerat nieder, der die Vorlage als erster behandelte. In der Kommission legte die Basler SP-Abgeordnete Fetz ein Modell ihres Parteikollegen, Nationalrat Rossini (VS), auf den Tisch, welches als geeignet erachtet wurde, die Akzeptanz der KVG-Revision in diesem Punkt zu erhöhen. Fetz schlug vor, dass Familien mit einem steuerbaren Haushalteinkommen bis CHF 75'000 für ihre Kinder und Jugendlichen in Ausbildung keine Krankenkassenprämien mehr bezahlen sollten. Diese würden vom Staat übernommen und aus den Geldern finanziert, die der Bund den Kantonen für die Umsetzung des Sozialziels zusätzlich zur Verfügung stellen wollte. Ständerat Schwaller (cvp, FR) legte Ende August ein verfeinertes Modell vor, welches den Vorschlag Fetz für die Kinder übernahm, die Eltern von Jugendlichen in Ausbildung aber stärker entlastete (Einkommenslimite CHF 114'000).

Das Sozialziel, wie es vom EDI vorgeschlagen wurde, hatte offenbar auch im BR einen schweren Stand gehabt; dem Vernehmen nach mochten es die Bundesräte Blocher, Schmid und Merz nicht unterstützen.

Die Räte verabschieden eine Revision der Krankenversicherung bezüglich der Prämienverbilligung (BRG 04.033)
Dossier: 3. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 2004-2012)
Dossier: Prämienverbilligung

Der Nationalrat beriet als erster das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG). Mit dem neuen Gesetz werden die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen im Medizinal-, Arbeits-, Versicherungs- und Haftpflichtbereich festgelegt sowie die Erstellung von DNA-Profilen geregelt, sofern diese nicht schon im DNA-Profil-Gesetz erfasst sind. Ausgenommen bleibt der ganze Forschungsbereich; er soll in einem separaten Gesetz geregelt werden. Bundesrat Blocher steckte das Spannungsfeld der Diskussionen ab, indem er meinte, die genetische Diagnostik sei für die Kranken mit Hoffnung, für die Wirtschaft mit Visionen und für die Gesellschaft mit Ängsten verbunden. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung gaben vor allem zwei Punkte zu reden, nämlich pränatale Tests und das Einsichtsrecht der Versicherer in frühere genetische Untersuchungen. Bei den Untersuchungen am Ungeborenen setzte sich die gegenüber der Version des Bundesrates restriktivere Formulierung der Kommission durch, welche die genetischen Untersuchungen strikt auf den medizinischen Bereich einschränkte und Begriffe wie „Lebensplanung“ ausmerzte, welche eine eugenische Note enthalten könnten; pränatale Tests sind lediglich zugelassen, um beim ungeborenen Kind mögliche Anomalien zu diagnostizieren. Neben der allgemeinen Information, wie sie der Bundesrat postuliert hatte, soll den Eltern auch eine psychosoziale Beratung angeboten werden. Ein Antrag Wäfler (edu, ZH) für ein völliges Verbot derartiger Tests wurde mit 134 zu 12 Stimmen deutlich verworfen.

In der Frage des Einsichtsrechts von Privatversicherungen vor Abschluss eines Versicherungsvertrags hatte der Bundesrat vorgeschlagen, Nachforschungen zuzulassen, falls die Versicherungssumme einen gewissen Betrag übersteigt (400'000 Fr. für eine Lebensversicherung, 40'000 Fr. pro Jahr bei Invalidität). Er begründete dies damit, dass es zu verhindern gelte, dass sich Personen im Wissen um ihr hohes Risiko zu günstigen Prämien einen teuren Versicherungsschutz auf Kosten des Kollektivs verschaffen. Die Kommission schlug demgegenüber ein striktes Nachforschungsverbot vor, weil Genanalysen zu einem mächtigen Instrument der Versicherer werden und zum „gläsernen Menschen“ führen könnten. Eine Minderheit Noser (fdp, ZH) unterstützte grundsätzlich die Fassung des Bundesrates, wollte die Hürden für Nachforschungen aber tiefer halten (250'000 resp. 25'000 Fr.). Schliesslich setzte sich der Bundesrat mit 94 zu 82 Stimmen gegen den Antrag Noser und mit 97 zu 59 gegen die Kommission durch.

Der Ständerat schloss sich in allen wesentlichen Punkten der grossen Kammer an. Ein Antrag Fetz (sp, BS) für ein völliges Nachforschungsverbot für Privatversicherungen wurde mit 32 zu 9 Stimmen abgelehnt. Eine Differenz schuf die kleine Kammer bei den Informationsstellen für pränatale Untersuchungen. Er befand, die psychosoziale Beratungspflicht würde die kantonalen Stellen für Schwangerschaftsberatung überfordern und zu zusätzlichen Kosten für die Kantone führen; die medizinische Information durch die Ärzteschaft sei ausreichend. Diese Differenz konnte erst in der dritten Runde durch eine Kompromissformulierung des Ständerates ausgeräumt werden, wonach die zuständigen Stellen informieren und „in allgemeiner Weise“ eine Beratung über pränatale Untersuchungen anbieten. Das neue Gesetz wurde in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 169 zu 9 Stimmen und im Ständerat einstimmig angenommen.

Bundesgesetz über die genetischen Untersuchungen beim Menschen (BRG 02.065)
Dossier: DNA-Profile
Dossier: Genetische Untersuchungen beim Menschen

Im Sommer gerieten der Solothurner Regierungsrat Roberto Zanetti und die Baselstädtische Ständerätin Anita Fetz wegen ihrer Mitgliedschaft im Stiftungsrat der gemeinnützigen Stiftung Pro Facile unter Beschuss, als sich herausstellte, dass ein Teil der Darlehen, welche der Stiftung gewährt worden waren, in hochriskante Hedge-Fonds flossen und dass die beiden SP-Politiker Wahlkampfspenden von mehreren zehntausend Franken von Pro Facile entgegen genommen hatten. Die SP-Geschäftsleitung und die Vertreter der Kantonalparteien einigten sich darauf, es letzteren frei zu stellen, wie sie mit Spendengeldern umgehen wollten, für die Wahlen 2007 aber Richtlinien zu erlassen.

Probleme in der SP mit Wahlkampfspenden

Im Juli lancierte ein Komitee „Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität“ die Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“. Diese „Hanfinitiative“ verlangt die Straffreiheit für den Konsum, Besitz und Erwerb von psychoaktivem Hanf zum Eigenbedarf sowie eine staatliche Kontrolle von Anbau und Handel. Letzteres könnte in Konflikt stehen mit einer UNO-Vereinbarung, die seit 1970 auch für die Schweiz gilt. Der Entwurf zur BetMG-Revision hatte ebenfalls ein behördliches Toleranzregime für Anbau und Handel vorgesehen, dieses aber mit einer Kann-Formulierung versehen, was jederzeit eine Aufhebung ermöglicht hätte. Trotz dieser völkerrechtlichen Unklarheit nahmen im Initiativkomitee neben Vertretern der SP – Cavalli (TI), Fetz (BS), Garbani (NE), Janiak (BL) und Wyss (BE) – und der Grünen (Lang, ZG und Müller, AG) – auch Abgeordnete aus den bürgerlichen Bundesratsparteien – Kleiner (AR), Markwalder-Bär (BE) und Noser (ZH) für die FDP sowie Frick (SZ) und Maissen (GR) für die CVP – bis hin zur SVP (Jenny, GL) Einsitz.

„Hanfinitiative“

Sur les 46 sièges de la Chambre haute, 40 étaient à repourvoir en automne 2003. Si l’élu d’Obwald avait été reconduit tacitement par manque de concurrence, celui d’Appenzell Rhodes-Intérieurs et ceux de Zoug et des Grisons avaient déjà été attribués selon les procédures cantonales respectives. Alors que lors des dernières élections fédérales 17 sénateurs sortant ne s’étaient plus présentés, ils n’étaient cette fois plus que six (3 radicaux, 2 pdc et 1 socialiste) à renoncer volontairement à leur mandat. Deux sortants n’ont plus été réélus (les radicaux Michèle Berger-Wildhaber à Neuchâtel et Jean-Claude Cornu à Fribourg). Le renouvellement des élus avait été nettement plus important en 1999 avec 20 nouveaux membres. Sur les 19 conseillers nationaux désireux de poursuivre leur activité parlementaire dans la chambre des cantons, trois y sont parvenus : la bernoise Simonetta Sommaruga (ps), la zurichoise Trix Heberlein (prd), ainsi que la bâloise Anita Fetz (ps). Le seul canton à envoyer deux femmes est demeuré celui de Genève. Après le premier tour, les rapports de force politique n’avaient que peu changé. La principale surprise est venue du canton de Berne où le parti radical, dont la sortante Christine Beerli ne se représentait plus, a dû abandonner son siège à la conseillère nationale socialiste Simonetta Sommaruga. Des deuxièmes tours ont eu lieu dans six cantons avec 8 sièges à repourvoir (deux au Tessin et dans le canton de Vaud et un dans les cantons de Neuchâtel, du Valais, de Fribourg et Schwyz). Le grand perdant de ce deuxième tour a incontestablement été le PRD qui a perdu trois sièges. Dans le canton de Schwyz, les radicaux ne sont pas parvenus à placer un nouvel élu après le départ de leur représentant sortant. Dans les cantons de Neuchâtel et de Fribourg, ce sont les sortants, respectivement Michèle Berger-Wildhaber et Jean-Claude Cornu, qui n’ont pas été reconduits dans leur fonction. Pour expliquer les pertes à Schwyz et à Fribourg, la raison la plus souvent invoquée a été le manque de soutien des démocrates-chrétiens. Il est probable que les discussions au niveau fédéral aient eu une influence sur la mobilisation des électeurs du PDC. Les élus radicaux se sont retrouvés dans l’inconfortable situation d’avoir besoin des voix PDC, alors que leur parti national acceptait l’idée du sacrifice d’un siège PDC au Conseil fédéral au profit de l’UDC. Alors qu’en Suisse centrale c’est l’UDC qui en a bénéficié, en terre fribourgeoise ce sont les socialistes qui ont hérité du siège. A Neuchâtel, c’est une droite divisée par la présence de l’UDC au second tour qui a permis à la gauche de remporter la mise, faisant de ce canton le premier à envoyer une délégation entièrement socialiste à Berne. Dans les cantons de Vaud et du Tessin les tickets sortants, respectivement socialiste/radical et démocrate-chrétien/radical, ont été reconduits alors que le deuxième démocrate-chrétien valaisan a été confirmé. Pour la deuxième législature consécutive, seuls les partis gouvernementaux sont représentés au Conseil des Etats.

C’est incontestablement le Parti radical, en passant de 18 à 14 élus, qui a été le grand perdant de ces élections à la Chambre haute. D’une part, il cède trois sièges au PS, qui dispose maintenant de neuf élus et égalise ainsi son meilleur résultat de 1979. Les socialistes dépassent ainsi les démocrates du centre, qui avec un siège supplémentaire (8 élus), réalisent toutefois leur meilleure performance. D’autre part, après douze ans de domination, le PRD cède la première place au PDC (15 élus). La cause la plus souvent invoquée pour expliquer cette débâcle radicale a été l’attitude du parti national.

Elections au Conseil des Etats 2003
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2003- Übersicht

Gegen den Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat im Frühling eine Motion Walker (cvp, SG), welche die Regierung beauftragt, den Voranschlag 2004 und den Finanzplan 2005-2007 so zu gestalten, dass das Wachstum der Gesamtausgaben gegenüber dem Voranschlag 2003 auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt bleibt; der Ständerat hatte im Vorjahr bereits einer gleich lautenden Motion Merz (fdp, AR) (Mo. 02.3573) zugestimmt. Finanzminister Villiger erklärte in seiner Antwort auf eine diesbezügliche dringliche einfache Anfrage von Anita Fetz (sp, BS) (Anfrage 03.1014), es wäre eine jährliche Kürzung der geplanten Ausgaben um 7 Mia Fr. nötig, um die Vorgaben des Vorstosses zu erfüllen. Die damit verbundenen Eingriffe in die staatliche Aufgabenerfüllung wären weder sachlich vertretbar noch politisch umsetzbar. Um den Bundeshaushalt langfristig zu sanieren, plane der Bundesrat vorerst ein Entlastungsprogramm von 2 Mia. Fr. Da die WAK-NR nicht bereit war, die Inkraftsetzung der Ehepaar- und Familienbesteuerung zeitlich zu verschieben, seien zusätzliche Einsparungen von 1,5 Mia. bei den Ausgaben nötig. Der Bundesrat halte sich jedoch die Möglichkeit offen, allenfalls auch einnahmenseitige Massnahmen vorzuschlagen, so die Einführung einer Bundeserbschafts- und -schenkungssteuer, die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Schliessung von Steuerlücken in verschiedenen Bereichen. Die Diskussion der gleich lautenden Motion der FDP-Fraktion (Mo. 02.3442) wurde verschoben.

Wachstum der Gesamtausgaben auf die durchschnittlich erwartete Teuerung beschränkt

Mit Überwachungskameras, Einreisesperren für ausländische Hooligans und Stadionverboten will der Bund der Gewalt in Sportstadien begegnen. Nach Ansicht des BASPO sind die gesetzlichen Grundlagen bereits vorhanden, weshalb die Massnahmen rasch umgesetzt werden können. Als Gegenmittel zu den besonders bei Fussballspielen beobachteten Gewaltausschreitungen einheimischer Jugendlicher verlangte Nationalrätin Fetz (sp, BS) mit einer Motion, der Bund solle jährlich 100'000 Fr. zur Förderung von Fussballfanprojekten zur Verfügung stellen, die auf die Gewaltprävention ausgerichtet sind. Obwohl der Bundesrat den präventiven Charakter derartiger Projekte anerkannte, beantragte er mit dem Hinweis auf die fehlenden Mittel im VBS erfolgreich Umwandlung des Vorstosses in ein unverbindliches Postulat.

Gewalt in Sportstadien

Mit 147 zu 57 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Fetz (sp, BS) ab, die den 1. Mai auf nationaler Ebene zum arbeitsfreien und bezahlten Feiertag erklären wollte. Die Initiantin machte vergebens geltend, eine Aufwertung des Tags der Arbeit, der in mehreren Kantonen bereits als Feiertag gilt, wäre ein Zeichen für die Würdigung der Arbeit in Abgrenzung zur überhandnehmenden „Abzockerei“ auf Börsen- oder Managerebene und eine generelle Würdigung der in der Schweiz letztlich gut funktionierenden Sozialpartnerschaft.

1. Mai

Im Winter überwies die grosse Kammer ein Postulat Fetz (sp, BS), das angesichts der von unterschiedlichen Finanzierungs- und Steuerungsmethoden herrührenden Ineffizienz und Intransparenz einen Bericht vom Bundesrat verlangt, wie die Planungs- und Steuerungssicherheit der Politik im Tertiärbereich der Bildung und im Forschungs- und Technologiebereich erhöht werden könnte.

Planungs- und Steuerungssicherheit

Gegen die Stimmen der Linken lehnte das Parlament die Volksinitiative „für eine Kapitalgewinnsteuer“ ab (der Nationalrat mit 120:65, der Ständerat mit 35:6 Stimmen). Die bürgerliche Mehrheit räumte zwar ein, dass das Begehren dem Anliegen der Steuergerechtigkeit entspreche, betonte aber, dass die direkte Bundessteuer mit ihrer starken Progression bereits den Charakter einer Reichtumssteuer habe. Die Kapitalgewinnsteuer stelle eine isolierte Einzelmassnahme dar, die nicht in das bestehende Steuersystem integriert sei und die alle sieben Kantone, welche eine solche Steuer kannten, aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit wieder abgeschafft hätten. Mit 96:78 Stimmen verwarf der Nationalrat einen Antrag Fetz (sp, BS), das Geschäft an die WAK zurückzuweisen mit dem Auftrag, konkrete Massnahmen zur Schliessung der Steuerlücken auf Kapitalgewinnen auszuarbeiten, um dem Volk einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative vorlegen zu können. Bundesrat Villiger wies darauf hin, dass es an Zeit fehle, in dieser komplexen Materie rasch zu Ergebnissen zu kommen, insbesondere, da noch kein Konsens bestehe.

Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer»