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Le 5 septembre 2018, le Conseil fédéral a ouvert une procédure de consultation sur les modifications d'ordonnance nécessaires pour l'élaboration d'un Agenda Intégration Suisse en faveur des personnes mineures non accompagnées dans le domaine de l'asile. La question de l'indemnisation des cantons pour les coûts qui en résulteraient fait également partie de la consultation. L'agenda vise à intégrer plus rapidement ces personnes sur le marché du travail. Les lignes directrices de cet agenda ont été approuvées au printemps 2018 par la Confédération et les Cantons.

Agenda Intégration Suisse

Une masse rocheuse, de trois millions de mètres cubes, s'est détachée de la paroi du Piz Cengalo en août 2017. La coulée de boue qui s'en est suivie, n'a pas épargné le village de Bondo. Le risque, suite à des chutes de pierres répétées lors des années précédentes, était connu par le service sismologique suisse. Un an après, huit personnes sont toujours portées disparues et les dégâts sont estimés à 41 millions de francs. Depuis la catastrophe, le système d'alarme a été amélioré et un plan d'urgence a été instauré. La police cantonale grisonne a ouvert une enquête pour déterminer si le risque avait suffisamment été thématisé par les autorités de Bregaglia. Elle vient de transmettre son dossier au ministère public des Grisons.

Bergsturz bei Bondo

C'est en 2015 qu'un programme d'intégration à la ferme a été lancé de concert entre la Confédération et les paysan.ne.s suisses. Ce projet pilote, qui aura duré deux ans, avait divers buts, dont celui d'intégrer sur le marché du travail les réfugié.e.s ainsi que les personnes admises temporairement qui le souhaitaient en leur donnant la possibilité de travailler sur des exploitations paysannes. Un autre but était de fournir une main-d'œuvre vivant sur le territoire suisse aux agricultrices et agriculteurs le demandant, répondant, par là-même, à l'initiative contre l'immigration de masse acceptée par le corps électoral en février 2014. En effet, il est de plus en plus compliqué de trouver des travailleurs et travailleuses saisonniers provenant des pays de l'Est, la Suisse étant devenue moins attractive pour elles et eux de par l'amélioration des conditions économiques de ces pays. Le potentiel parmi cette catégorie de la population est donc grand.
Lors du bilan, tant Mario Gattiker, chef du secrétariat d'Etat aux migrations (SEM), que Jacques Bourgeois, président de l'USP, ont fait part de leur enthousiasme. Bien qu'il n'y ait eu que 30 participants – dont 6 ont interrompu le programme de manière précoce – Mario Gattiker a estimé que les expériences récoltées permettaient de lancer un nouveau projet pilote, cette fois-ci, de préapprentissage destiné aux réfugié.e.s et personnes admises temporairement.

Programme d'intégration à la ferme

Die im Jahr 2017 durch die Zusammenführung der Redaktionen von «20 Minutes» und «Le Matin» laut gewordenen Befürchtungen, damit sei das Ende von «Le Matin» eingeleitet, bestätigten sich im Folgejahr zumindest teilweise. Anfangs Juni 2018 gab Tamedia bekannt, die Printausgabe von «Le Matin» auf den 21. Juli 2018 einstellen zu wollen. Gleichzeitig kündigte das Verlagshaus 36 Entlassungen an, davon 22 in der Redaktion des französischsprachigen Boulevardblattes. «Le Matin» sollte jedoch nicht komplett verschwinden, sondern in Form einer neu zu entwickelnden Online-Plattform, betreut von einem 15-köpfigen Redaktionsteam, das eng mit dem Sport-Center von Tamedia, dem Newsexpress sowie mit dem Netzwerk von «20 Minuten» zusammenarbeiten soll, erhalten bleiben. Mit diesem Entscheid ging «Le Matin» als erste Schweizer Tageszeitung in die Geschichte ein, die auf eine rein digitale Lösung setzt. Die Sonntagsausgabe «Le Matin Dimanche» war nicht betroffen vom Entscheid und soll weiterhin in gedruckter Form erscheinen. Anders als die Auflösung der Printausgabe des «Blick am Abend», die im Dezember 2018 folgen sollte, sorgte der Entscheid von Tamedia zu «Le Matin» für viel mediale Aufmerksamkeit.
Ebenso wie beim angekündigten Stellenabbau bei der Schweizerischen Depeschenagentur trat die Redaktion von «Le Matin» nach Bekanntgabe des Entscheids, unterstützt von den ebenfalls Tamedia angehörigen Redaktionen von «24 Heures», «Le Matin Dimanche» und «Tribune de Genève» Anfang Juli in den Streik. Angetrieben waren sie dabei ebenfalls durch den Unmut aufgrund bereits zuvor erfolgter Restrukturierungen, namentlich des 2016 kommunizierten Stellenabbaus bei «24 Heures» und der «Tribune de Genève» und der Schaffung von Zentralredaktionen im vergangenen Jahr. Drei Tage später willigte Tamedia in ein Mediationsverfahren ein, um den Streik zu beenden. Gute zwei Wochen später beendete das Verlagshaus die Mediation aber bereits wieder, da sich keine gangbare Alternativlösung abgezeichnet habe. Dieser Entscheid stiess nicht nur bei der Belegschaft, sondern auch bei der Waadtländer und Genfer Regierung auf Konsternation, die sich um die Abnahme der Medienvielfalt in der Romandie sorgten. In einer Medienmitteilung kritisierten die kantonalen Exekutiven den «abrupten und unilateralen» Beschluss, der eine ehrliche Bereitschaft zur Suche nach Alternativlösungen vermissen lasse. Tamedia liess verlauten, man wolle sich auf das bereits zuvor eingeleitete Schlichtungsverfahren beim Kanton Waadt konzentrieren, wobei das Aushandeln eines Sozialplans und Hilfsangebote für entlassene Mitarbeitende im Zentrum stünden. Kurz vor der Einstellung der Printausgabe berichteten die Medien von Gesprächen zwischen Tamedia-Verleger Pietro Supino und Christian Constantin, Präsident des FC Sion, zur Rettung des «Matin» durch eine mögliche Zusammenarbeit unter dem Namen «Le Matin Sports». Diese Gespräche wurden jedoch nicht weiterverfolgt und die Printausgabe der Westschweizer Tageszeitung wie geplant eingestampft.
Das 1984 aus der «Tribune de Lausanne» entstandene Boulevardblatt der Romandie feierte im selben Jahr sein 125-jähriges Bestehen. Die Leserschaft von «Le Matin» belief sich zuletzt auf etwa 235'000 Personen – eine Zahl, an die keine andere Tageszeitung in der Romandie herankam. Trotzdem hatten sich bei der Zeitung innert 10 Jahren aufgrund abnehmender Leserzahlen und Werbeeinnahmen Verluste von insgesamt CHF 34 Mio. angehäuft. Im Jahr zuvor hatte die Romandie bereits die Einstellung des wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins «L'Hebdo» hinnehmen müssen.

Keine Printausgabe des Le Matin mehr

Im Jahr 2018 wurde das Verhältnis zwischen Medien und Wissenschaft von verschiedenster Seite thematisiert. Wie bereits ein Journalistikprofessor der Università della Svizzera italiana in einem im Herbst 2017 erschienenen Buch gefordert hatte, bestärkten im Folgejahr weitere Kommunikationswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler die Notwendigkeit einer verstärkten Aufklärung durch die Wissenschaft im digitalen Medienzeitalter, in dem Desinformationen einfacher verbreitet werden könnten. Professor Mark Eisenegger, Leiter des Forschungszentrums Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) an der Universität Zürich, initiierte mit zwei Medienforschenden aus Deutschland und Österreich eine Charta für eine öffentliche Kommunikationswissenschaft, die Forscherinnen und Forscher der Kommunikations- und Medienwissenschaften dazu auffordern soll, gesellschaftliche Diskurse stärker zu verfolgen und mit ihrem Wissen zur Versachlichung von Diskussionen beizutragen.
Auf verstärkte Kollaboration setzten im selben Jahr die SRG, Ringier, die ETH Lausanne und Triangle Azur – ein Kooperationsnetzwerk der Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg – mit der Lancierung der «Initiative for Media Innovation» zur Förderung des Wissenstransfers zwischen Forschung und Medien. Im Rahmen der Kollaboration sind etwa Projekte zu Fake News, Datenjournalismus oder künstlicher Intelligenz vorgesehen, die aus einem jährlich erneuerten Fonds über CHF 650'000 finanziert werden.
Ebenfalls im Jahr 2018 ging das vom ehemaligen SRG-Wissenschaftsjournalisten Beat Glogger initiierte elektronische Wissenschaftsmagazin «higgs» online. Wie bereits die im Jahr 2015 lancierte Wissensplattform der Schweizer Politologinnen und Politologen mit dem Namen «DeFacto» stellt auch «higgs» seine Artikel der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung.

Initiative for Media Innovation

Im Oktober 2017 hatte das Bundesamt für Verkehr bekannt gegeben, dass die Fernverkehrskonzession der SBB um zwei Jahre verlängert würde und das Amt 2018 über die Vergabe der Fernverkehrskonzession per Ende 2019 entscheiden werde. Aufgrund der konkurrierenden Gesuche von SBB und BLS brauche es vertiefte Abklärungen, hielt BAV-Direktor Füglistaler fest.
Im Mai 2018 legte das BAV einen Kompromissvorschlag vor, welcher der BLS statt der ersuchten fünf Linien nur die beiden Linien Bern-Biel und Bern-Olten zugestanden hätte. Die BLS lehnte dies ab und argumentierte, dass zwei RegioExpress-Linien nicht ausreichten, um einen wirklichen Mehrwert für die Passagiere zu schaffen.
Im Juni 2018 entschied das BAV jedoch nach dem vorgängig gemachten Kompromissvorschlag: Es erteilte der BLS die Fernverkehrskonzession für die RegioExpress-Linien Bern-Biel und Bern-Olten und beliess die übrigen Linien in der Konzession der SBB. Beide Bahngesellschaften waren darüber nicht glücklich: Die BLS hatte ja fünf Linien (davon zwei Intercity-Linien) beantragt und war über den Entscheid enttäuscht. Die SBB war unzufrieden mit dem Entscheid, weil sie die Fernverkehrskonzession nicht teilen wollte. Sie reichten deswegen im Juli 2018 beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid des BAV ein. Die Vergabe sei willkürlich, zudem sei die Aufteilung der Konzession ein Systemwechsel, der ohne politischen Entscheid vorgenommen werde, aber eines solchen bedürfe.

Vergabe der Fernverkehrskonzession

Im Herbst 2018 lancierte die Bundeskanzlei ihre neue Abstimmungs-App «VoteInfo» mit übersichtlichen Informationen zu allen anstehenden kantonalen und nationalen Abstimmungen. Neben den Abstimmungserläuterungen und den wichtigsten Argumenten können auch die Parolen der Parteien abgerufen werden. Am Abstimmungstag selber werden zudem die Resultate des Urnengangs präsentiert und laufend aktualisiert, sowohl auf Ebene Kanton als auch auf Ebene Gemeinde. Vorbild für die Applikation war ein ähnliches Angebot des Kantons Zürich («Züri stimmt App»). Als sehr erfreulich wurde in den Medien der Umstand bezeichnet, dass alle Kantone das Vorhaben unterstützen und die entsprechenden Daten liefern. Kritik kam vom Dachverband der Schweizer Jugendparlamente (DSJ), der im Rahmen von Easyvote – dem Kompetenzzentrum für die Förderung der politischen Teilhabe junger Erwachsener mittels entsprechend aufbereiteter Abstimmungsinformationen – eine ähnliche App lancieren wollte: Die Applikation des Bundes nutze die Möglichkeiten noch zu wenig. Bedenken äusserte auch Franz Grüter (svp, LU), der sich als Kritiker von E-Voting einen Namen machte. Er hoffe, dass die App nicht eine Vorstufe für E-Voting sei.

Abstimmungs-App

Bundesrätinnen und Bundesräte müssen mobil sein. Seien es die Flugreisen oder eben die Dienstwagen der Regierung, die Medien scheinen sich für die Art der Fortbewegung der Magistratspersonen zu interessieren. Dies dürfte freilich auch damit zu tun haben, dass die Bundeskanzlei entsprechende Angaben, die ja durchaus auch politische Haltungen repräsentieren können und einen Blick auf das Funktionieren der politischen Schweiz erlauben, zur Verfügung stellt. Ein Regierungsmitglied hat Anrecht auf einen Repräsentationswagen und einen persönlichen Dienstwagen. Während sich alle ausser Doris Leuthard in einem Mercedes als Repräsentationsauto chauffieren liessen – die Verkehrsministerin setzte auf einen Tesla –, unterschieden sich die persönlichen Dienstwagen stärker. Ueli Maurer setzte auch beim Dienstwagen auf einen Mercedes, Doris Leuthard war mit einem BMW Cabrio unterwegs, Alain Berset mit einem VW Sharan und Simonetta Sommaruga, die lange Zeit auf einen Dienstwagen verzichtet und das Sharing-Angebot Mobility genutzt hatte, hatte sich einen Mini Cooper angeschafft. Ignazio Cassis und Johann Schneider-Ammann waren mit ihren privat bezahlten Fahrzeugen unterwegs, konnten aber für Dienstreisen dem Bund 80 Rappen pro Kilometer berechnen. Als «speziell» bezeichnete die Sonntagszeitung den Fall von Guy Parmelin: Er habe dem Bund seinen eigenen Mazda für CHF 20'000 verkauft und fahre diesen nun als Dienstwagen. Der Grund für die Finanzierung der Mobilität durch den Bund ist die Sicherheit. Wartung und Unterhalt würden vom Bund wahrgenommen, weil Bundesräte rund um die Uhr Bundesräte seien – so Ursula Eggenberger von der Bundeskanzlei. Die Dienstautos dürfen auch privat und von den Ehepartnern benutzt werden. In diesem Fall werden den Magistratinnen und Magistraten 0.8 Prozent des Neupreises pro Monat verrechnet. Frühestens nach vier Jahren kann ein neuer Dienstwagen beschafft werden.

Dienstwagen der Regierung

La stratégie «Gestion des risques liés aux dangers naturels», actualisée par la plateforme nationale PLANAT pour la protection contre les dangers naturels en Suisse, a été portée à la connaissance du Conseil fédéral. Elle fait suite à la stratégie de 2004 «Sécurité contre les dangers naturels». La stratégie définit comme objectifs la capacité de résister, de se rétablir et de s'adapter aux risques liés aux dangers naturels. Elle expose également les priorités et les principes à suivre pour protéger la population, les biens et la capacité économique de la Suisse contre la menace des forces de la nature. Elle s'adresse aux acteurs influençant, par leurs activités ou leurs décisions, la gestion des risques liés aux dangers naturels.

Stratégie «Gestion des risques liés aux dangers naturels»
Dossier: Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren

Das Postulat «Escher-Keller-Jubiläum 2019, Förderung der Forschung über die Verwicklung der Familie Escher in die Sklaverei und Sichtbarmachung im Stadtbild» wurde im Juli 2018 im Stadtzürcher Gemeinderat behandelt. Die Stadtpräsidentin Corine Mauch (ZH, sp) zeigte sich im Namen des Stadtrats bereit, das Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen. Mit 67 zu 39 Stimmen (12 Enthaltungen) wurde das Postulat vom Zürcher Gemeinderat zur Prüfung an den Stadtrat überwiesen.

Schweiz und Sklaverei

Der Standort Mitholz der Schweizer Armee hat eine bewegte Geschichte. Das sich auf Gemeindegebiet von Kandergrund (BE) befindliche ehemalige Munitionsdepot gelangte über die vergangenen Jahre unter verstärkte Beobachtung. 1947 kam es in den Stollen zu Explosionen, die zu einem Einsturz mehrerer Bereiche des unterirdischen Baus führten und neun Menschenleben kosteten. Mehrere hundert Tonnen Munition waren damals explodiert. Daraufhin konnte ein Teil der im Berg verbliebenen Munition geräumt werden, etliche Tonnen Munition und Sprengstoff mussten jedoch zurückgelassen werden. Schätzungen zufolge liegen noch etwa 3500 Bruttotonnen Munition und mehrere hundert Tonnen Sprengstoff in den eingestürzten Anlageteilen. In den Jahren 1949 und 1986 wurden Risikobeurteilungen vorgenommen, bei denen festgestellt wurde, dass die Anlage weiter genutzt werden könne, da bei einer allfälligen erneuten Explosion lediglich mit geringen Schäden zu rechnen sei. Deswegen verblieben die Truppenunterkunft und ein Lager der Armeeapotheke im regulären Betrieb.

Mitte 2018 stellte sich heraus, dass die Situation in Mitholz völlig anders aussah als bisher angenommen. Weil der Standort Mitholz für ein Rechenzentrum der Armee in die engere Auswahl gekommen war, hatte das VBS eine neue Studie erstellen lassen. Diese neue Risikobeurteilung veranlasste die Behörden, ganz andere Schlüsse zu ziehen, als noch rund dreissig Jahre zuvor. Gemäss den Erkenntnissen der Studienautoren bestehe ein weit höheres Risiko einer erneuten Explosion als bisher angenommen. So seien Explosionen durch äussere Einflüsse, wie etwa Felsstürze, weitere Einstürze in der Anlage selbst oder auch Selbstentzündungen keine unwahrscheinlichen Szenarien. Die daraus resultierenden Risiken für die Anlage und die Umgebung seien grösser, als bis anhin bekannt gewesen sei, und lägen ausserhalb der geltenden Regelungen im Umgang mit solchen Risiken. Sofortmassnahmen zu ergreifen sei gleichwohl nicht notwendig, so ein weiterer Befund der Experten. Aufgrund des Zwischenberichts der Gutachter war es jedoch angezeigt, das Risiko der Anlage zu reduzieren, wofür der Bundesrat eine Arbeitsgruppe bilden liess. Weiter wurde beschlossen, die noch genutzten Bereiche des Standortes – Unterkunft und Apotheke – unmittelbar zu schliessen. Für weitere Massnahmen sollte der Schlussbericht abgewartet werden. Gleichwohl beschloss der Bundesrat, die lokale Bevölkerung mit einem Informationsanlass über die Situation ins Bild zu setzen.

Die kurzfristig anberaumte Veranstaltung stiess auf grosses Interesse. Verteidigungsminister Guy Parmelin erschien persönlich in Begleitung des Berner Regierungspräsidenten Christoph Neuhaus (BE, svp) und des Kandergrunder Gemeindepräsidenten Roman Lanz, um die Bevölkerung aufzuklären. Die Mitholzerinnen und Mitholzer baten um stetigen Informationsfluss und um Verständnis dafür, dass die neuen Erkenntnisse für Unmut sorgten. Man habe bereits mit der NEAT und dem Lötschberg-Basistunnel, wo die Einwohnerinnen und Einwohner teilweise nur dürftig über auftretende Komplikationen informiert worden seien, schlechte Erfahrungen gemacht.
Kurz nach Bekanntwerden der Umstände begannen die Spekulationen. Die Berner Zeitung befasste sich mit möglichen Lösungen, wobei die Bergung der Munition eine Variante darstellte. Klar war, dass die Verminderung der Risiken nicht einfach werden würde. Kritisch wurde dabei die Haltung der Behörden kommentiert, die während Jahrzehnten nichts unternommen hätten und nur durch die neueren Pläne für das Rechenzentrum auf die heikle Ausgangslage aufmerksam geworden seien, wie der Gemeindepräsident von Kandergrund kritisierte. Überrascht ob der Entwicklungen zeigte sich überdies der Verantwortliche des regionalen Führungsorgans, der nur aus den Medien von dem veränderten Risikobild erfahren hatte. Andererseits verkündete kurz darauf die BLS, deren Gleistrassen auf dem betroffenen und gefährdeten Gebiet liegen, dass für Letztere keine unmittelbare Gefahr bestehe.

Mit etwas zeitlicher Distanz fand Gemeindepräsident Roman Lanz deutlichere Worte. «Die Munition muss fort», liess er sich in der Berner Zeitung zitieren, ungeachtet der Kosten und der Dauer der Beseitigung. Dafür werde man sich bei den Bundesbehörden einsetzen und den Druck hochhalten. Weitere verzögerte Informationsflüsse würde man nicht goutieren. Es zeichnete sich ab, dass das «Pulverfass Mitholz» noch für Diskussionen sorgen würde, gerade angesichts der Aussagen von Jürg Grossen (glp, BE), der eine rasche und umfassende externe Untersuchung forderte und bereits im Sommer 2018 eine entsprechende Motion (Mo. 18.3798) im Nationalrat deponierte.

Standort Mitholz – Pläne zum Umgang mit dem ehemaligen Munitionslager

L’initiative sur le personnel qualifié est passée dans les affaires ordinaires, suite à la décision du Conseil fédéral. Les objectifs de rendre l’économie suisse moins tributaire de la main-d’œuvre étrangère et de lutter contre la pénurie de main-d’œuvre qualifiée ont été atteints, même si des mesures en matière d’exploitation du potentiel indigène sont encore nécessaires. S’agissant des mesures qui seront maintenues, notamment la consolidation et le développement de l’enseignement, elles continueront d’être sous la responsabilité des départements et des unités administratives. Le SECO continuera de sensibiliser et de prendre des décisions sur ce sujet.

Fachkräfteinitiative (FKI)
Dossier: Mangel an qualifizierten Arbeitskräften

Un an après le vote du 18 juin 2017 à Moutier, le processus de transfert de la ville dans le canton du Jura n’a pas avancé comme prévu. De nombreux recours déposés contre le vote sont encore pendants. Les deux cantons n’ont pas encore entamé les discussions relatives au concordat intercantonal. Ils attendent de connaître le sort des sept derniers recours encore à traiter. La préfecture du Jura bernois statuera sur ceux-ci en automne. Le processus de transfert pourra, dès lors, reprendre son cours. Toutefois, les décisions de l’entité judiciaire pourraient également faire l’objet de nouveaux recours et aller jusqu’au Tribunal fédéral. Le délai pour le transfert officiel de la Ville de Moutier, fixé au 1er janvier 2021, ne semble plus réaliste.

Votation communale du 18 juin 2017 à Moutier sur l'appartenance cantonale et répétition du 28 mars 2021
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Am Sonntag, 10. Juni 2018 trat die Postchefin Susanne Ruoff zurück – am Tag bevor der interne Bericht zum Postauto-Skandal veröffentlicht wurde. Obschon der Bericht keine Beweise enthalte, dass sie von den Umbuchungen in der PostAuto-Buchhaltung gewusst habe, übernehme sie die Verantwortung, erklärte Susanne Ruoff.
Der Rücktritt der Postchefin steigerte das ohnehin grosse öffentliche Interesse, mit welchem die Veröffentlichung des internen Untersuchungsberichts von Post-Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller am 11. Juni 2018 erwartet wurde. Alt-Ständerat Schwaller, der seit 2016 im Verwaltungsrat der Post sitzt, gab bei der Präsentation des Untersuchungsberichts bekannt, dass die gesamte Geschäftsleitung der PostAuto zurücktrete. Interimistisch würden Ulrich Hurni die Konzernleitung der Post und Thomas Baur die Geschäftsführung der PostAuto übernehmen. Der Bericht zeigte auf, wie die PostAuto ihre Buchungsstruktur anpasste, mit dem alleinigen Ziel, Gewinne aus der Bilanz zu buchen, um weitere Subventionsansprüche zu legitimieren. Der Bericht warf die Frage auf, inwiefern frühere Führungspersonen der Post, so etwa Peter Hasler, Verwaltungsratspräsident der Post von 2010 bis 2016, Ulrich Gygi (Post-Konzernleiter von 2000 bis 2009) und Jürg Bucher (Post-Konzernleiter von 2009 bis 2012) Mitwissende waren. Zwar durften wegen der laufenden Untersuchung des Fedpol für den internen Bericht keine Befragungen durchgeführt werden, allerdings hielt der Bericht fest, die Geschäftsführung habe die vorgeschlagenen Umbuchungen jeweils genehmigt. Im gleichzeitig mit dem internen Bericht veröffentlichten Expertengutachten wurden Fragen betreffend die Rolle des Bundesamtes für Verkehr aufgeworfen: Preisüberwacher Stefan Meierhans hatte schon 2012 bei der Postgeschäftsleitung nachgefragt, wo Gewinne der PostAuto «verschwunden» seien, habe jedoch keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Er sei deshalb auch beim BAV vorstellig geworden. Nach einem Hearing mit Post, BAV und Meierhans, sei der Ball beim BAV gelegen – dieses habe jedoch nichts weiter unternommen, wurde im Expertengutachten vermerkt. Es gebe jedoch keine Hinweise auf eine «absichtliche Untätigkeit» des BAV. Bundesrätin Leuthard kündigte in den Medien an, beim BAV ein Audit durchzuführen, um zu sehen, weshalb die Aufsicht versagt hatte.
Postpräsident Schwaller kündigte bei der Präsentation des internen Berichts zudem an, dass sich die PostAuto aus ihren Aktivitäten in Frankreich zurückziehen werde. Dies sei ein strategischer Entscheid, erklärte Schwaller.

Postauto-Skandal
Dossier: Postauto-Skandal

Le 28 mai 2018, la chambre basse s'est penchée sur la déclaration du Conseil national: «Stop aux crimes de guerre en Syrie». En effet, selon l'article 32 du Règlement du Conseil national, ce dernier a la possibilité, «sur proposition de la majorité d'une commission, [de] faire une déclaration sur un événement ou un problème important de politique extérieure ou intérieure». La chambre du peuple a déjà eu recours à un tel instrument en 2013, dans le cadre du conflit fiscal avec les Etats-Unis, et en 2004, à propos de l'Euro 2008. Ainsi, le 20 mars 2018, par le biais d'une nouvelle déclaration, une majorité de la CPE-CN (15 voix en faveur de la déclaration, 7 contre et 2 abstentions) condamne avec la plus grande fermeté les violations des droits de l'homme et du droit international humanitaire constatées dans le contexte du conflit syrien. L'ensemble des parties concernées sont appelées à cesser immédiatement leurs interventions militaires et le Conseil fédéral reçoit l'injonction de jouer de toute son influence pour que l'ONU appelle une nouvelle fois à un cessez-le-feu.
Au Conseil national, la question de la neutralité helvétique occupe une part importante des débats. Si pour la plupart des parlementaires, être neutre n'empêche pas la dénonciation des atrocités commises en Syrie, pour l'UDC, le texte proposé par la CPE-CN est incompatible avec le principe de neutralité et risquerait de créer un précédent incitant à l'ingérence du Parlement dans l'ensemble des conflits et crises humanitaires recensés de part et d'autre du globe. A la tête du DFAE, Ignazio Cassis joue quant à lui la sécurité. Refusant de prendre position sur la déclaration émanant directement du Parlement, il rappelle toutefois que le Conseil fédéral s'est à maintes reprises montré critique vis-à-vis de la situation en Syrie.
La proposition de la CPE-CN est en définitive acceptée par une majorité de la chambre basse (116 voix pour, 57 contre et 13 abstentions), l'opposition émanant en exclusivité des rangs de l'Union démocratique du centre.

Déclaration du Conseil national. Stop aux crimes de guerre en Syrie

Im Mai 2018 ging Publicitas nach über hundertjähriger Tätigkeit in Konkurs. Die Werbevermarkterin, die es sich in erster Linie zur Aufgabe setzte, Inserateraum in den Printmedien zu pachten und diesen an Werbeauftraggeber und Inseratekunden weiterzugeben, hatte bereits seit längerem mit durch den Strukturwandel bedingten Schwierigkeiten zu kämpfen. Zum einen gingen die abnehmenden Leserzahlen von Printerzeugnissen auch mit rückläufigen Werbezahlen in diesen Produkten einher. Darüber hinaus hatten viele Verleger ihr teures Vermarktungsmandat bei der Publicitas gekündigt und waren auf ein preiswerteres Vermittlungsmandat umgestiegen, wobei sie ihre Inserate zunehmend selber vermarkteten.
Unumkehrbar wurde die Abwärtsspirale für Publicitas durch die Ankündigung von Tamedia im April 2018, aufgrund zunehmender Zahlungsausstände künftig auf die Dienste des Werbevermarkters verzichten zu wollen. Die AZ-Medien, Ringier, Admeira, die NZZ-Mediengruppe und die SRG taten es Tamedia kurz darauf aus ebendiesem Grund gleich. Aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten bei Publicitas mussten Verlagshäuser bereits im Vorjahr Abschreibungen in Millionenhöhe vornehmen. Der in letzter Minute von Publicitas eingebrachte Vorschlag zur Schaffung eines neuen Geschäftsmodells – dieses hätte die Risiken für die Medienhäuser reduziert und eine Unternehmensbeteiligung für diese beinhaltet – stiess auf wenig Anklang. Ende April beschlossen die AZ-Medien, der Verlag des «Corriere del Ticino», die NZZ-Gruppe, Tamedia und der Verband Schweizer Medien stattdessen, zur Abwicklung von Inseratekampagnen eine eigene Aktiengesellschaft zu gründen. Diese soll mit zwei bis drei Angestellten klein beginnen und sich nach Bedarf weiterentwickeln. Da man einzelne Verlage oder Publicitas nicht konkurrenzieren wolle, werde der Anzeigenverkauf nicht Teil der Leistungen sein. Der angebotene Service konzentriere sich auf die Buchung und Abwicklung von Inseratekampagnen in den Printmedien. Nur wenige Tage nach dem Konkurs von Publicitas wurde die «AdAgent AG» ins Leben gerufen, die der gesamten Medienbranche zur Verfügung steht.

Konkurs Publicitas

Einen obligatorischen Orientierungstag für Frauen einzuführen, war ein Jahr nach der Ankündigung nicht mehr mehrheitsfähig. Die Regierungskonferenz Militär Zivilschutz Feuerwehr (RK MZF) ist inzwischen von der Idee abgerückt und beschloss an der Jahreskonferenz 2018, dies nicht länger verfolgen zu wollen. Ausschlaggebend war, unter anderem, ein externes Rechtsgutachten. Darin wurde spezifiziert, dass eine Verfassungsänderung nötig wäre. Offensichtlich wollten die Militärdirektorinnen und Militärdirektoren diesen Weg nicht beschreiten. Stattdessen wurden die Kantone verpflichtet, alle jungen Frauen zum Orientierungstag einzuladen. Er soll jedoch nach wie vor freiwillig bleiben. Diverse Sicherheitspolitiker und -politikerinnen kamen in der Presse zu Wort. Einig war man sich, dass die Armee grundsätzlich noch mehr tun könnte, um Frauen anzusprechen. Corina Eichenberger (fdp, AG) regte in der Luzerner Zeitung an, dass die Armee mehr Werbung machen müsse. Beat Flach (glp, AG) könnte sich vorstellen, dass frauenspezifische Anlässe, etwa an Schulen, hilfreich sein könnten. Es reiche nicht, den Frauen «einfach einen Brief zu schreiben».

Die Kantone prüfen einen obligatorischen Orientierungstag für Frauen

Le refuge italien du Mont Cervin, sans bouger, est en train de passer en territoire suisse. En raison de la fonte des glaces, la frontière italo-suisse se déplace. Un traité ratifié en 2009 par les deux pays rend la limite entre la Suisse et l'Italie variable. Par conséquent, le refuge n'est plus coupé en deux par la frontière, mais est devenu aux trois-quarts helvétique. Une commission italo-suisse est instaurée en vue de régler les questions administratives et fiscales découlant de ce changement. Les communes de Cervinia et de Zermatt ont déjà négocié une solution: le refuge reste en mains italiennes, contre un bout de territoire pour la Suisse en cas de futur projet.

Déplacement de la frontière italo-suisse

2018 fand die sechste Cyber-Landsgemeinde des Sicherheitsverbundes Schweiz statt. Die Nachfolgearbeiten der ersten NCS standen dabei im Zentrum: Im Zuge der Aufarbeitung der 16 Massnahmen aus der ersten Strategie wurde den Teilnehmenden aus Bund, Kantonen und der Privatwirtschaft aufgezeigt, welche Themen für die NCS II relevant sein werden; gleichzeitig wurden sie in die Erarbeitung dieser Nachfolgestrategie involviert. Weitere Themen waren die Entwicklung und Einführung von Minimalstandards im IKT-Bereich, neue Arten der Cyberkriminalität und die Schwierigkeiten, diese zu erkennen und zu bekämpfen, die Reduktion von IKT-Verwundbarkeiten und, damit zusammenhängend, eine verbesserte Resilienz. Als Herausforderung galten ferner auch die Bedeutung einer korrekten Erkennung und Einschätzung der Bedrohungen aus dem Cyberraum und die geeignete Handhabung dieser Gefährdung.

Cyber-Landsgemeinden und Konferenzen des Sicherheitsverbunds Schweiz
Dossier: Sicherheitsverbund Schweiz (SVS)
Dossier: Cyber Defence

Pünktlich, wie vom Bundesrat gefordert und per Frühling 2018 angekündigt, konnte die 2. NCS verabschiedet werden. Im April wurde das Papier, das aufzeigt, wie der Bund gemeinsam mit den Kantonen, der Wirtschaft und der Wissenschaft Cyber-Risiken entgegentreten will und welche Handlungsvorgaben für den angestrebten Zeitraum von fünf Jahren gefasst wurden, vom Bundesrat verabschiedet. Aufbauend auf der ersten Umsetzung der NCS wurden sieben Ziele definiert; sie reichen vom Aufbau von Kompetenzen und Wissen bis zu Massnahmen der Cyber-Abwehr, die durch die Armee sichergestellt werden soll. Diese insgesamt 29 Massnahmen wurden in zehn Handlungsfeldern angelegt, wobei auch neue Aspekte abgedeckt werden. So wurde die Verwaltung beauftragt, im Bereich „Standardisierung und Regulierung” aktiv zu werden, um in Kooperation mit der Wirtschaft Mindeststandards für die Cyber-Sicherheit zu etablieren. Ferner sollen sogenannte Cyber-Vorfälle fortan systematisch registriert werden, wofür die Einführung einer Meldepflicht geprüft werden soll. Auch diese Strategie wird in regelmässigen Abständen überprüft, nötigenfalls angepasst und spätestens 2022 aktualisiert. Nur falls es die Bedrohungslage erfordert, wird eine vorzeitige Aktualisierung ins Auge gefasst, nicht jedoch ohne die betroffenen Stellen vorgängig anzuhören. Für die Realisierung und Anwendung der neuen Strategie soll ein Umsetzungsplan erarbeitet werden. Fünf Herausforderungen wurden bereits erkannt: Es braucht zunächst eine klare Verteilung der Verantwortlichkeiten und Kompetenzen innerhalb der Bundesverwaltung. Zweitens muss geprüft werden, ob die geltende Rechtsetzung allenfalls angepasst werden muss, und falls dem so ist, müssen Gesetzesrevisionen über die üblichen Prozesse in die Wege geleitet werden, was unter Umständen viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Als drittes gilt es, die Zusammenarbeit mit den Partnern aus der Wirtschaft und den Hochschulen, aber auch den Kantonen, zu definieren. Viertens braucht es messbare Leistungsziele, um den Umsetzungsfortschritt der Strategie nachvollziehen und transparent beurteilen zu können. Die allfällige vorzeitige Aktualisierung bedarf, fünftens, klarer Vorgaben und Kriterien: Die Umstände für eine Anpassung müssen ebenso wie die Verantwortlichkeiten festgelegt werden.

Zweite Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken
Dossier: Cyber Defence

Seit einigen Jahren veröffentlicht das Verteidigungsdepartement (VBS) die Zahlen zu den Flugreisen der Bundesrätinnen und Bundesräte. Gemäss den in den Medien präsentierten Zahlen für das Jahr 2017 waren die amtierenden Magistratinnen und Magistraten gesamthaft 623 Stunden in der Luft. Wie schon in den Jahren zuvor nutzte Johann Schneider-Ammann den Lufttransportdienst des Bundes 2017 am häufigsten. Zwar gingen seine Flugstunden von 226 auf 190 zurück – wohl auch, weil er 2017 nicht mehr Bundespräsident war und deshalb die repräsentativen Auslandsbesuche zurückgegangen waren. Die 190 Stunden waren aber immer noch bedeutend mehr als die 118 Stunden der amtierenden Bundespräsidentin Doris Leuthard, die die Flugzeugflotte des Bundes am zweithäufigsten in Anspruch nahm. Am Ende der Rangliste findet sich Ueli Maurer, der im Untersuchungsjahr total 37 Stunden in der Luft war.
Ende Jahr analysierte die Sonntagszeitung alle seit 2015 veröffentlichten Zahlen und berechnete auf Basis einer Zusammenstellung der Departemente zusätzlich die Flugkosten, die nicht durch den Lufttransportdienst, sondern durch die Nutzung von Linienflügen angefallen waren. Hier zeigte sich ein ganz ähnliches Bild wie bei den oben diskutierten Flugstunden. Die 14 Linienflüge von Doris Leuthard schlugen mit CHF 146'833 zu Buche, was allerdings billiger sei, als die Inanspruchnahme der Bundesflotte – so der Sprecher des UVEK, Dominique Bugnon. Johann Schneider-Ammann, der auch im längeren Untersuchungszeitraum mit Abstand am häufigsten den Lufttransportdienst nutzte – er sass in den drei Untersuchungsjahren mehr als 558 Stunden in Flugzeugen oder Helikoptern und somit mehr als fünfmal so lange wie der Wenigflieger Ueli Maurer, der total auf etwas mehr als 107 Stunden kam – fand sich hinsichtlich der Kosten für seine neun Linienflügen auf Rang 2 (CHF 130'714). Auch Ueli Maurer sass zehnmal in Langstreckenflugzeugen, bezahlte dafür aber wesentlich weniger als Schneider-Ammann und Leuthard, nämlich CHF 82'009, weil der Finanzminister gemäss seines EFD-Kommunikationschefs Peter Minder nicht First Class, sondern konsequent Businessklasse fliege. Die acht Linienflüge, die Alain Berset zwischen 2015 und 2018 gebucht hatte, kosteten CHF 65'478. Ignazio Cassis (3 Linienflüge; CHF 22'280) und Guy Parmelin (4 Linienflüge; CHF 18'557) verursachten in ihrer die Untersuchungszeitspanne nicht ganz abdeckenden, kürzeren Amtszeit zwischen Januar 2015 und Ende 2018 etwa gleich hohe Kosten wie Simonetta Sommaruga (4 Linienflüge; CHF 19'017).

Flugreisen von Bundesräten

In einer grossen Aussprache zu den dringlichen Interpellationen betreffend den Postauto-Skandal äusserten sich in der Frühjahrssession 2018 zahlreiche Parlamentsmitglieder. Bundesrätin Leuthard wies darauf hin, dass die Strukturen im öffentlichen Verkehr dem Willen des Parlaments entsprächen, und es sahen sich denn auch viele Nationalratsmitglieder in der Verantwortung. Kritisiert wurde die Eidgenössische Finanzkontrolle, deren Mitglieder von Nationalrat Giezendanner (svp, AG) als «Schlafmützen» bezeichnet wurden. Bürgerliche Parteien tönten an, dass die (Teil-)Privatisierung der Postauto AG ein Thema werden könnte. Stimmen aus der SP und von den Grünen zielten hingegen auf die Gewinnbestrebungen der Post und auf die Boni der Geschäftsführung. Es wurden verschiedene Motionen und parlamentarische Initiativen zum Postauto-Skandal angekündigt, etwa die von Regula Rytz (gp, BE) eingereichten Motionen 18.3364 und 18.3370 sowie ihre parlamentarische Initiative 18.418 oder die Motion 18.3051 von der BDP-Fraktion.

Postauto-Skandal
Dossier: Postauto-Skandal

Am 6. Februar 2018 teilte Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamtes für Verkehr, mit, die Postauto AG habe zwischen 2007 und 2015 rund CHF 78 Mio. an Subventionen ertrogen. Dabei habe die Postauto AG Gewinne, die auf einigen Linien erwirtschaftet werden konnten, in andere Sparten verschoben und mit fingierten Kosten eine tiefere Wirtschaftlichkeit vorgetäuscht, um mehr Subventionen zu erhalten. Am selben Tag nahm Post-Chefin Susanne Ruoff zum sogenannten Postauto-Skandal Stellung. Sie bedaure die Vorgänge und hielt fest, dass sie erst im November 2017 von den Vorwürfen erfahren und danach vollkommene Transparenz geschaffen habe. Die Post habe eine interne Untersuchung eröffnet und werde mit allen Behörden kooperieren, um die Angelegenheit zu klären. Die CHF 78 Mio. werde die Post zurückzahlen. Der Leiter und der Finanzchef der Postauto AG mussten das Unternehmen per sofort verlassen. Auch die Politik reagierte auf den aufgedeckten Skandal: Die Präsidentin der KVF-NR, Nationalrätin Edith Graf-Litscher (sp, TG) zeigte sich enttäuscht, appellierte an die Verantwortung der Post als Bundesbetrieb und kündigte an, die Kommission werde sich im März mit der Angelegenheit befassen.
Schon am 8. Februar kamen weitere Ungereimtheiten ans Licht. So wurde bekannt, dass einige Kantone bereits 2011/2012 vom Bundesamt für Verkehr (BAV) deutlich gefordert hatten, die Verwaltung der Postauto AG gründlich zu überprüfen. Die Kantone Bern, Jura, Waadt und Neuenburg schrieben in ihrem gemeinsamen Brief, die Postauto AG weise Mängel in der Transparenz auf, die eine Einschätzung der wahren finanziellen Situation verunmöglichten. Das BAV hatte darauf nach einer Untersuchung rund CHF 13.7 Mio. von der Postauto AG zurückgefordert, ohne jedoch das Ausmass der Umbuchungstricks erkannt zu haben. Dieses sei dem BAV erst im Rahmen einer Reorganisation der Postauto AG aufgefallen. In Erklärungsnotstand geriet auch die Revisionsgesellschaft KPMG, welcher in den jährlichen Revisionen keine Ungereimtheiten aufgefallen waren. Den grössten Wirbel erzeugte aber der „Blick“, der schrieb, Post-Chefin Ruoff habe durch eine Aktennotiz schon seit 2013 von Kostenumbuchungen zu Lasten des öffentlich finanzierten Verkehrs gewusst. Ruoff beharrte jedoch auf ihrer Aussage, sie habe erst 2017 davon erfahren.
Am 14. Februar beschloss der Verwaltungsrat der Post, Susanne Ruoff als Post-Chefin im Amt zu belassen, mindestens bis zum Abschluss der Untersuchungen. Der Verwaltungsrat teilte weiter mit, dass die Boni von Ruoff und der Geschäftsleitung der Postauto AG für das vergangene Jahr vorerst nicht ausbezahlt würden. Zudem entschied der Verwaltungsrat, künftig auf ein Gewinnziel für die Postauto-Sparte zu verzichten. Zuvor liessen Medienberichte den Verdacht aufkommen, die Führung der Postauto AG habe sich unlauterer Methoden bedient, um den von der Post-Führung geforderten Gewinn erzielen zu können.
Ebenfalls am 14. Februar reichte das BAV eine Strafanzeige ein. Bundesanwalt Michael Lauber und der Generalstaatsanwalt des Kantons Bern, Michel-André Fels, lehnten es am 21. Februar jedoch ab, die Strafanzeige anzunehmen, da bei Subventionsbetrug das zuständige Amt zu verfolgen und beurteilen habe. Das BAV teilte mit, es habe keine Kapazitäten zur Verfolgung des Falls. Der Bundesrat betraute deshalb Ende Februar das Bundesamt für Polizei (Fedpol) mit der Untersuchung. Die Post rief im Februar eine Expertengruppe ins Leben, um die interne Untersuchung durchzuführen. Weil diese dem Verwaltungsratspräsidenten Urs Schwaller unterstellt war, wurde die Unabhängigkeit der Expertengruppe von Medien und Politik in Frage gestellt.

Postauto-Skandal
Dossier: Postauto-Skandal

Im April 2017 kündigte die Publica, die Pensionskasse des Bundespersonals und verschiedener weiterer Unternehmen wie der ETH und der FINMA, an, ihre technischen Parameter auf den 1. Januar 2019 zu senken. Konkret sollte der Umwandlungssatz von 5.65 auf 5.09 Prozent und der technische Zinssatz von 2.75 auf 2 Prozent gesenkt werden. Dies würde eine durchschnittliche Rentenreduktion von 10 Prozent mit sich bringen, weshalb verschiedene Kompensationsmassnahmen vorgesehen waren, mit denen die Rentenreduktion auf 2.8 bis 5 Prozent verringert werden sollte. So sollte der Bund als Arbeitgeber die Lohnbeiträge um CHF 40 Mio. pro Jahr erhöhen sowie über drei Jahre einen Sonderbeitrag über insgesamt CHF 160 Mio. leisten. Im Gegenzug sollte das Bundespersonal im Jahr 2018 auf den Teuerungsausgleich seiner Löhne verzichten. In der Wintersession 2017 behandelte das Parlament die entsprechenden Beiträge im Rahmen der Budgetdebatte (Nachtrag II zum Voranschlag 2017 und Voranschlag 2018). Dabei entschied es jedoch, auf den Sonderbeitrag zu verzichten, aber stattdessen die Löhne des Bundespersonals teuerungsbedingt um 0.6 Prozent zu erhöhen. Argumentiert wurde dabei, dass Sonderzahlungen in der Privatwirtschaft selten seien und es gegenüber den Steuerzahlenden unfair sei, wenn sie für entsprechende Zahlungen an das Bundespersonal aufkommen müssten. Dem hielten verschiedene Kommentatorinnen und Kommentatoren in den Medien entgegen, dass solche Abfederungsprogramme zwar für KMU selten seien, nicht aber für grössere Arbeitgebende der Privatwirtschaft. So schoss etwa die UBS kurze Zeit später CHF 720 Mio. in ihre Pensionskasse ein, um die Folgen der Änderung derer technischen Parameter abzufedern. Auch die Behauptung der ablehnenden Stimmen im Parlament, wonach die Löhne des Bundespersonals (+16%) seit 2000 stärker gestiegen seien als die Teuerung (+6.6%), relativierten die Medien: So habe das EPA diese Diskrepanz zwar bestätigt, jedoch auch aufgezeigt, dass die Löhne in der Privatwirtschaft durchschnittlich noch stärker angestiegen seien (+20%) als diejenigen des Bundespersonals.
Anfang Januar 2018 gab die Kassenkommission der Publica definitiv die Änderung der technischen Parameter sowie verschiedene neue Abfederungsmassnahmen bekannt. Mit Letzteren sollen die Renten um durchschnittlich 5 Prozent anstelle der ursprünglichen 10 Prozent sinken. Unter anderem soll ein altersabhängiger Kompensationsbetrag ausbezahlt werden; Personen, die kurz vor der Pensionierung stünden, sollten damit keine Einbussen in ihren Renten erleiden. Bezahlt werden sollen die Massnahmen durch technische Rückstellungen. Mit diesen Änderungen sei die Publica zwar noch weit von ihrem Zieldeckungsgrad entfernt, kritisierten die Medien, jedoch betonte Publica-Direktor Dieter Stohler, dass man damit «für die Finanzierung der zukünftigen Renten besser gewappnet» sei.

Anpassung der technischen Parameter bei der Publica 2018
Dossier: Publica

En accord avec son groupe, Chantal Galladé (ps, ZH) avait déposé une intervention parlementaire afin que l'achat d'avions de combat soit soumis au référendum (Mo. 17.3394). Sans l’informer, la direction du Parti socialiste a retiré son intervention, jugeant la formulation trop étroite et n'étant plus actuelle. Froissée, la conseillère nationale a donc réagi dans le journal SonntagsBlick. L'aile droite du PS, dont elle fait partie, est favorable à l'acquisition de 30 avions de combat, alors que le PS exige le déploiement des F/A-18 au-delà de 2030. Elle souhaite la soumettre au référendum facultatif et l'inscrire dans le cadre du budget ordinaire de l’armée, qui est de 5 milliards de francs par année. En novembre, le Conseil fédéral avait fixé à 8 milliards l'enveloppe allouée à l'achat de la nouvelle flotte et du nouveau système de défense sol-air.

Acquisition de nouveaux avions de combat (MCF 19.039)
Dossier: Air2030 – Schutz des Luftraumes
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge