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Le Tribunal fédéral (TF) a donné partiellement raison aux riverains qui s’opposent à la construction d’une ligne aérienne prévue entre Wattenwil et Mühleberg (BE) en suspendant la décision d’approbation des plans par l’Office fédéral de l’énergie (OFEN). L’arrêt du Tribunal fédéral du 12 novembre 2012 a exigé qu’une analyse conduite par un expert international, indépendant et reconnu évalue les possibilités de tronçons souterrains.

ligne à haute tension entre Wattenwil et Mühleberg (BE)

En août, le Tribunal administratif fédéral (TAF) a donné son feu vert à la variante aérienne du projet de ligne à haute tension entre Chamoson et Chippis (VS). Il a ainsi débouté plus d’une vingtaine d’opposants, dont la commune de Salins et la bourgeoisie de Sion. Fin octobre, le Conseil fédéral a arrêté le couloir de la ligne aérienne de 380 kilovolts et d’une longueur de 44 kilomètres.

Chamoson et Chippis

Nachdem die Weltwoche schon zu Beginn des Berichtjahres für Negativschlagzeilen im Rahmen der Berichterstattung zum Fall Hildebrand gesorgt hatte, geriet sie im Juni wiederum in die Kritik. Unter dem Titel „Die Roma kommen: Raubzüge in der Schweiz“ druckte die Wochenzeitung ein Titelfoto, welches einen Roma-Knaben mit einer Pistole zeigt. Das Cover löste derart heftige Reaktionen in der Schweiz aus, dass die Oberstaatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die Weltwoche wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm eröffnete. Das Verfahren wurde im Verlauf des Berichtjahrs zwar eingestellt, da der Tatbestand der Rassendiskriminierung nicht erfüllt war. Trotzdem wurde die Weltwoche vom Schweizer Presserat für ihren Auftritt gerügt.

Strafverfahren gegen die Weltwoche

Gegen den Präsidenten der GLP, Martin Bäumle, wurde Anfang Oktober ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eröffnet. Bäumle – neben seinem Nationalratsamt auch Dübendorfer Stadtrat – soll im Zusammenhang eines in Dübendorf geplanten und dann an einer Urnenabstimmung abgelehnten Hochhausbaus Informationen preis gegeben haben, die schliesslich mitverantwortlich für das Nein gewesen seien.

Strafverfahren gegen Martin Bäumle

Die Affäre Zuppiger – Bruno Zuppiger war als aussichtsreicher Bundesratskandidat der SVP 2011 von der Weltwoche schwer belastet worden, bei der Verteilung eines Nachlasses betrogen zu haben, und musste in der Folge von der Kandidatur für die Regierung Abstand nehmen – hatte ein juristisches und ein politisches Nachspiel. Nachdem gegen den SVP-Politiker ein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung eröffnet worden war, trat Zuppiger nach langem Zögern und auf Druck der Partei zu Beginn der Herbstsession Mitte September zurück. Für Zuppiger rückte Gregor Rutz (ZH) nach. Anfang Oktober wurde gegen Zuppiger und einen seiner ehemaligen Mitarbeiter Anklage wegen Veruntreuung erhoben.

Affäre Zuppiger

Viel medialen Wirbel verursachte ab Mitte September 2012 die Kritik an Christoph Mörgeli in seinem Amt als Medizinhistoriker an der Universität Zürich. Im akademischen Jahresbericht des Medizinhistorischen Instituts wurde Mörgelis Amtsführung massiv bemängelt. Vorlesungen fänden nicht statt, menschliche Präparate würden ethisch fragwürdig aufbewahrt und die Museumsausstellung sei veraltet und fehlerhaft. Mörgeli warf dem Tagesanzeiger, der den zuerst von der Universität unter Verschluss gehaltenen Bericht publik gemacht hatte, Rufmord vor. Die Universität berief sich auf ein seit November 2011 laufendes internes Beurteilungsverfahren und hielt sich vorerst mit Stellungnahmen zurück, stellte sich dann aber hinter den neuen Chef Mörgelis, Flurin Condrau. Die SVP hingegen stellte sich hinter ihren Nationalrat und griff ihrerseits die Medien und die Universität an, eine orchestrierte politische Abrechnung zu fahren; die Kampagne der Universität wurde als Mobbing bezeichnet. Am 21. September stellte die Universität Mörgeli wegen Verletzung der Loyalität als Museumskonservator per sofort frei. Das Vertrauensverhältnis sei unwiederbringlich zerstört und Mörgelis fachliche Leistung als ungenügend beurteilt worden. Die SVP wetterte gegen die „links unterwanderten“ Universitäten und die politische motivierte Entlassung. Mörgeli selber reichte Rekurs gegen die Kündigung ein.

„Affäre Mörgeli“
Dossier: Die Affäre Mörgeli

Das Bundesgericht bestätigte am 25. September den zwischen der Bundesanwaltschaft und Tinner ausgehandelten Deal und ermöglichte somit die Ziehung eines Schlussstriches unter die Causa Tinner, welche seit 2004 andauerte. Die drei Angeklagten wurden wegen Förderung der Herstellung von Atomwaffen sowie Marco Tinner zusätzlich wegen Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Da jedoch die Freiheitsstrafen so bemessen wurden, dass sie knapp unter der Dauer der Untersuchungshaft liegen, wird keiner der Angeklagten ins Gefängnis gehen müssen. Das Bundesgericht entschloss sich zur Zustimmung, weil im Falle eines Neins ein ordentliches Verfahren hätte eingeleitet werden müssen, welches aufgrund der Vernichtung wesentlicher Beweismittel durch den Bundesrat mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verfahrenseinstellungen oder Freisprüchen geführt hätte.

Causa Tinner

Dans le domaine judiciaire, le Tribunal pénal fédéral a débouté l’ancien ministre algérien de la défense, Khaled Nezzra, accusé de crimes contre l’humanité entre 1992 et 1999 dans son pays. Avec ce jugement, le tribunal a clairement refusé l’immunité de l’ancien ministre. Khaled Nezzra pourrait ainsi être le premier accusé de tels crimes jugé en Suisse.

Tribunal pénal fédéral refuse l’immunité de l’ancien ministre algérien de la défense

Im August des Berichtjahres bestätigte das Bundesgericht die Möglichkeit eines Teilaustritts aus der Kirche. Ein Austritt aus der Landeskirche ohne gleichzeitige Abkehr von der katholischen Weltkirche ist weiterhin möglich. Somit kann der katholische Glauben beibehalten werden auch wenn keine Kirchensteuern mehr bezahlt werden. Begründet wurde dieser Entscheid dadurch, dass andernfalls das Grundrecht der Religionsfreiheit verletzt würde. Die Schweizer Bischofskonferenz verzichtete darauf, eine einheitliche Regelung zu beschliessen, wie mit den partiellen Austritten umzugehen sei. Dies solle jedem Bistum selber überlassen bleiben.

Möglichkeit eines Teilaustritts aus der Kirche

Le Land autrichien du Vorarlberg a décidé en janvier de porter plainte contre la centrale nucléaire de Mühleberg dans le but d’exiger le retrait de son permis d’exploitation. Le Land a été soutenu par le ministre autrichien de la vie qui a publié en juillet un avis technique négatif au sujet de l’installation bernoise.

2012: Vorarlberg a décidé de porter plainte contre la centrale nucléaire de Mühleberg
Dossier: Geschichte des Atomkraftwerks Mühleberg

Ebenfalls ins Visier des Datenschützers geriet der Online-Suchdienst Moneyhouse. Der Dienst hatte begonnen, neben Wirtschaftsauskünften auch Privatadressen zu veröffentlichen, um Zugriffe auf die Website und somit deren Werbeeinahmen zu erhöhen. Auf ein Gesuch des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten erliess das Bundesverwaltungsgericht eine superprovisorische Verfügung, nach welcher der Internetdienst die Suchfunktion für Adressen von Personen per sofort einstellen musste. Nach der Anhörung der Stellungnahme von Moneyhouse kam das Gericht auf seine Anordnung zurück und wies das Gesuch von Hanspeter Thür ab. Es genüge, wenn Gesuche auf Löschung innert kürzester Frist bearbeitet würden.

Moneyhouse

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2012 nahezu alle Forderungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten betreffend des Datenschutzes durch Google Street View gutgeheissen hatte, hat das Bundesgericht die Beschwerde von Google nur teilweise bestätigt. So muss der Internetdienst keine vollständige Anonymisierung aller im öffentlichen Raum fotografierten Personen garantieren. Jedoch darf die Fehlerquote beim Verwischen höchstens ein Prozent betragen und Einspruchswege per Internet und Post müssen offengehalten werden. Die anderen Forderungen des Datenschützers, wie etwa die vollständige Anonymisierung im Bereich von heiklen Einrichtungen, wurden auch vom Bundesgericht unterstützt.

Google Street View Facebook

Bereits im Mai und somit vor Verabschiedung der Übergangsverordnung zur Zweitwohnungsinitiative wurde bekannt, dass die Hälfte der Kantone ihren Gemeinden erlaubt, Baugesuche für Zweitwohnungen bis Ende 2012 weiterhin zu bewilligen. Daraufhin wurden einige Gemeinden mit neu eingereichten Baugesuchen überhäuft. Der Immobilienmonitor der CS zeigte in den letzten 12 Monaten bis Oktober des Berichtsjahres eine Zunahme im Wohnungsbau von 23% im Vergleich zum Vorjahr. Dies sei jedoch nicht einzig auf die Zweitwohnungsinitiative zurückzuführen, sondern unter anderem auch als Folge der günstigen Zinslage zu verstehen. Nichtsdestotrotz zeigte sich insbesondere in Tourismusregionen wie Gstaad, Goms, der Surselva und im Unterengadin eine starke Zunahme an Baugesuchen. Bundesrätin Leuthard (cvp) hatte bis zur Klärung der Übergangsregelungen die Sistierung der eingereichten Gesuche empfohlen. Die Kantone wiederum argumentierten, Gesuchsteller hätten ein Anrecht darauf, dass ihre Gesuche innert Behandlungsfrist geprüft werden. Im Folgenden erhob Helvetia Nostra flächendeckend Einsprache gegen eine Anzahl von ca. 2000 seit Abstimmungstermin bewilligten Baugesuche. Da eine Baubewilligung erst rechtskräftig wird, wenn ein letztinstanzliches Urteil gefällt oder die Beschwerdefrist ungenutzt verstrichen ist, erhoffte sich die Umweltorganisation von Franz Weber die Verhinderung des Baubooms. Der Walliser Staatsrat und das Kantonsgericht sprachen Helvetia Nostra in diesem Falle das Verbandsbeschwerderecht jedoch ab, da es sich bei der Zweitwohnungsinitiative nicht um ein nationales Natur- und Heimatschutzanliegen handle. Daraufhin wandte sich die Umweltschutzorganisation an das Bundesgericht, welches bis zum Ende des Berichtsjahres noch keinen Entscheid gefällt hatte. Die Bauvorhaben sind bis zum eidgenössischen Gerichtsentscheid aufgeschoben.

Helvetia Nostra reicht Beschwerde gegen nach Abstimmung bewilligte Baugesuche ein
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Im April des Berichtjahres hat das Bundesgericht zugunsten der bernischen Gemeinde Urtenen-Schönbühl entschieden und deren Gemeindereglement gutgeheissen. Die Gemeinde verlangt, dass beim Bau von Mobilfunkantennen immer erst Standorte in Arbeitszonen geprüft werden müssen, bevor solche in Wohnzonen in Betracht gezogen werden können (Kaskadenmodell). Gegen das Gemeindereglement hatten Swisscom, Orange und Sunrise Einspruch erhoben. Die Netzbetreiber befürchten, dass das Urteil den Netzausbau verlangsamt und verteuert.

Gemeindereglement Urtenen-Schönbühl (BE) bezüglich dem Bau von Mobilfunkantennen

Au cours de l’année sous revue, la centrale nucléaire de Mühleberg (BE) a fait couler beaucoup d’encre. Dans un arrêt rendu le 7 mars, le Tribunal fédéral administratif (TAF) a ordonné, pour des raisons de sécurité, l’arrêt d’exploitation du site au 28 juin 2013 au plus tard si un concept d’entretien global n’était pas présenté d’ici là. Cette décision a été motivée par l’état préoccupant du manteau du réacteur, le manque de sécurité en cas de séisme et l’absence de moyens de refroidissement indépendants de l’Aar. Si les Forces Motrices Bernoises (FMB) souhaitent poursuivre l’exploitation du site, elles devront déposer auprès du Département fédéral de l’environnement, des transports, de l’énergie et de la communication (DETEC) une demande assortie d'une documentation complète portant sur l’entretien à long terme du site. Par cette décision, qui a fait grand bruit au sein de l’élite politique et dans les médias, le TAF a partiellement approuvé les recours d’opposants contre la décision du DETEC d’abroger la limitation temporelle de l’autorisation d’exploiter la centrale. Les Forces Motrices Bernoises, qui ont l’intention d’exploiter la centrale de Mühleberg jusqu’en 2022, ont déposé un recours auprès du Tribunal fédéral (TF), tout comme le DETEC, qui a estimé que le TAF avait dépassé ses compétences en la matière.

2012: Problèmes de sécurité à la centrale nucléaire de Mühleberg (BE)
Dossier: Geschichte des Atomkraftwerks Mühleberg

Ende Februar entschied das Bundesverwaltungsgericht über die Einsprache der Swisscom gegen die von der ComCom festgesetzten Entbündelungspreise (letzte Meile). Das Gericht wies die Beschwerde der Swisscom grösstenteils ab und bestätigte die marktbeherrschende Stellung der Swisscom für die Jahre 2007 bis 2010 bei den Mietleitungen aller Bandbreiten schweizweit. Hingegen gab das Gericht der Swisscom in einzelnen Punkten der Beschwerde recht: so muss die ComCom die Mietleitungspreise für die Jahre 2007 bis 2009 in einzelnen Bereichen neu festsetzen.

Einsprache gegen die Entbündelungspreise 2009-2010

Ein grosses Medienecho gab es für das Gerichtsverfahren im Fall des Au-Pair-Mädchens Lucie Trezzini, welches am 4. März 2009 Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Das Bezirksgericht Baden verurteilte den Wiederholungstäter Daniel H. am 29. Februar 2012 wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Die Richter stuften den Mörder zwar als „derzeit unbehandelbar“, jedoch nicht als untherapierbar, ein, weshalb sie nicht die lebenslängliche sondern die normale Verwahrung wählten, bei welcher Daniel H. regelmässig einem psychologischen Gutachten unterzogen wird. Dieses Urteil entsprach der Forderung der Verwahrungsinitiative von 2004, welche „dauerhaft nicht therapierbare“ Täter lebenslänglich verwahren will. Dennoch liess das Urteil die Diskussion über die Verwahrungsinitiative und deren Umsetzung wieder aufleben und Forderungen nach einer lebenslänglichen Verwahrung von Daniel H. wurden laut. So will der Aargauer Staatsanwalt den Fall weiterziehen und eine lebenslängliche Verwahrung erwirken. Der Fall zeigte jedoch auch das unklare Verhältnis zwischen Haft und Verwahrung: Auch bei einem Urteil zu lebenslänglicher Haft, kann der Straftäter nach fünfzehn Jahren laut Gesetz einen Antrag auf bedingte Entlassung stellen. Wird die Frage nach seiner Rückfälligkeit negativ beantwortet, kann der Täter entlassen werden. Was dann mit der Verwahrung geschehen würde, ist unklar. Das seit 2007 in Kraft stehende Strafgesetzbuch schweigt nämlich zu der Frage, wann die Strafzeit für einen Lebenslänglichen endet und seine Verwahrung beginnt. Das Urteil veranlasste auch die Initiantin der Verwahrungsinitiative, Anita Chaaban, eine Revision des Strafgesetzbuches anzustreben, nach der auch ein „auf lange Sicht nicht therapierbarer“ Täter lebenslang verwahrt werden kann.

Fall Lucie Trezzini

Der ehemalige Berner SP-Nationalrat Ricardo Lumengo wurde zweitinstanzlich vom Bundesgericht freigesprochen. Lumengo war im Herbst 2010 von einer Bieler Einzelrichterin wegen Wahlfälschung verurteilt worden. Nach dem Urteil drängte die SP ihren Mandatsträger zum Rücktritt. Lumengo, der beteuerte, das eigenhändige Ausfüllen der 44 Wahlzettel für die Grossratswahlen 2006 nur als Dienstleistung für politisch wenig beschlagene Immigranten vorgenommen zu haben, trat allerdings nicht als Nationalrat zurück, sondern aus der SP aus. Bei den Nationalratswahlen im Herbst 2011 kandidierte er erfolglos für die Sozial-Liberale Bewegung. Der Freispruch zeige, dass er Opfer eines Komplotts geworden sei, so Lumengo.

Wahlfälschungsaffäre um SP- bzw. SLB-Nationalrat Ricardo Lumengo

Im Fall Tinner hatte sich die Bundesanwaltschaft für ein verkürztes Verfahren entschieden, das eine Vereinbarung zwischen der Anklage und des Angeklagten über die vorgeworfenen Tatbestände und das Strafmass ermöglichte. Die Bundesanwaltschaft und die Familie Tinner wurden sich einig. Der Ball liegt zurzeit beim Bundesstrafgericht, das das Vorgehen noch gutheissen muss.

Causa Tinner

Im Februar 2009 hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) unter Anwendung von Notrecht (Schutzverfügung nach Art. 25 und 26 Bankengesetz) eine Lieferung von 255 Kundendaten durch die UBS an die USA angeordnet. Damit sollte eine mögliche existenzbedrohende US-Strafklage gegen die UBS verhindert werden. Dieses Vorgehen wurde 2011 vom Bundesgericht gestützt, womit das erstinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2010 hinfällig wurde. Im Nachgang der durch die Finma angeordneten Datenlieferung und unter dem starken Druck der USA (Zivilklage gegen die UBS) war der Bundesrat bereit, in einem Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA die ungenaue Rechtslage des DBA zu präzisieren (September 2009). Danach sollte Amtshilfe (rückwirkend) auch bei fortgesetzter, schwerer Steuerhinterziehung möglich sein. Im konkreten Fall führte die Präzisierung zur Prüfung von Datenlieferungen von 4'450 UBS-Kunden, welche seit dem Jahr 2000 der fortgesetzten, schweren Steuerhinterziehung verdächtigt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahr 2010 eine Beschwerde gegen diesen Teil der neuen Regelung gutgeheissen. Es stellte fest, dass die rückwirkend geltende Auslegung der DBA-Regelung im Protokoll zum DBA einer Rechtsgrundlage entbehrte. Das Parlament hatte im September 2010 das mittlerweile als Staatsvertrag behandelte, völkerrechtlich geschlossene und bindende Protokoll zum DBA in Form eines einfachen Bundesbeschlusses widerwillig gutgeheissen. Dadurch wurde die Datenlieferung im Zusammenhang mit den 4'450 UBS-Kunden und deren Steuerhinterziehung ab 2000 legalisiert. Die allgemeine, nicht rückwirkende Anpassung des DBA (Amtshilfe bei Steuerhinterziehung) bedurfte keiner Zustimmung durch das Parlament und kann durch die Vertragsstaaten USA und Schweiz ratifiziert und per September 2009 in Kraft gesetzt werden, was allerdings bis Ende 2011 durch keine der Parteien erfolgte.

Protokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA

2003 hatte die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen den Bankier Oskar Holenweger wegen Verdachts auf Wäsche von Drogengeldern eingeleitet. 2010 hatte sie dann schliesslich Klage eingereicht. Der Fall sollte zum Verhängnis gleich für zwei Bundesanwälte werden. Der Rücktritt von Valentin Roschacher im Jahr 2006 und insbesondere die Nichtwiederwahl von Erwin Beyeler im Berichtsjahr waren unmittelbar mit dem Fall Holenweger verknüpft. Im April 2011 hatte das Bundesstrafgericht Holenweger frei gesprochen und die Anklagepunkte der Bundesanwaltschaft allesamt demontiert. Der Freispruch wurde in der Presse denn auch als Debakel für Beyeler interpretiert. Der Freispruch war Wasser auf die Mühlen der SVP, die mutmasste, dass die Abwahl Christoph Blochers aus dem Bundesrat 2007 ebenfalls mit dem Fall Holenweger zu tun gehabt haben musste. Blocher war damals vorgeworfen worden, in ein Komplott gegen den damaligen Bundesanwalt Roschacher verwickelt gewesen zu sei. Mit dem Freispruch Holenwegers erwiesen sich diese Vorwürfe jedoch als haltlos. Ende November kam auch die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments zum Schluss, dass der ehemalige Bundesrat nicht an einem Komplott gegen den ehemaligen Bundesanwalt beteiligt gewesen war.

Justizaffäre Holenweger

Ein in Appenzell Ausserrhoden zu einer Busse von 100 Franken verurteilter Nacktwanderer wurde mit seiner Beschwerde beim Bundesgericht abgewiesen. Dieses besagte in seinem Urteil, dass Freikörperkultur auf Wanderungen in der Schweiz von den Kantonen eigenständig geregelt werden dürfe. In Appenzell Innerrhoden zieht Nacktwandern künftig eine Busse nach sich.

Nacktwanderer

Die linksradikale Zürcher Politikaktivistin Andrea Stauffacher wurde vom Bundesstrafgericht zu einer 17-monatigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Ihr wurde angelastet, zwischen 2002 und 2007 fünf Sprengstoffanschläge gegen Gebäude verübt zu haben.

Andrea Stauffacher

Gerügt wurde die Bundesanwaltschaft auch im so genannten Hells-Angels-Prozess. Im April 2004 kam es zu einer spektakulären Polizeiaktion gegen den Motorradclub, der unter Verdacht geraten war, eine kriminelle Vereinigung zu sein. Zwar wurde im Berichtsjahr ein Mitglied der Hells Angels vom Bundesstrafgericht angeklagt, aber nicht wegen des ursprünglichen Verdachts der Bundesanwaltschaft, sondern aufgrund eines Drogendeliktes. Der Bundesstrafrichter kritisierte die Bundesanwaltschaft, sie hätte viel zu lange gebraucht, um den Fall aufzuarbeiten und das Beschleunigungsgebot verletzt. Im Oktober musste der Prozess aufgrund unvollständiger Beweismittel sogar vertagt werden.

Hells-Angels-Prozess

Ricardo Lumengo, der 2010 wegen Wahlfälschung angeklagt wurde und in der Folge aus seiner Partei austreten musste, im Nationalrat aber als Parteiloser verblieb, wurde vom Obergericht des Kantons Bern in zweiter Instanz freigesprochen. Die bernische Generalstaatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen das Urteil ein, womit sich auch das Bundesgericht noch mit dem Fall beschäftigen wird. Bei den Gesamterneuerungswahlen im Herbst trat Lumengo mit der Sozial-Liberalen Bewegung zur Verteidigung seines Nationalratssitzes an, war allerdings chancenlos.

Ricardo Lumengo wird freigesprochen