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Der Aufbau des gesamtschweizerischen Messnetzes zur Beobachtung der Bodenbelastung mit Schadstoffen (NABO) wurde fortgeführt. Ende Jahr waren 52 der geplanten 100 repräsentativen Standorte festgelegt und erste Messungen vorgenommen worden. Die Auswahl der Messorte ist darauf ausgerichtet, einen generellen Überblick über die Situation in der Schweiz bezüglich der Bodenbelastung mit Schwermetallen und mit Fluor zu erhalten. Verdichtet wird das relativ weitmaschige Netz durch eigene Messorte der Kantone, die hauptsächlich in Belastungsgebieten liegen. Resultate der ersten NABO-Proben liegen noch nicht vor. Hingegen zeigten kantonale Untersuchungen zum Teil massive Überschreitungen der Richtwerte und wiesen nach, dass der Schwermetallgehalt in den Böden in erster Linie auf die Bewirtschaftungsform zurückzuführen ist und mit zunehmender Überdüngung ansteigt.

Gesamtschweizerischen Messnetzes zur Beobachtung der Bodenbelastung mit Schadstoffen (NABO)

Grösser als bisher angenommen ist die Belastung des Bodens mit umweltgefährdenden organischen Chemikalien. So sind im Klärschlamm, der zu rund 50 Prozent von der Landwirtschaft verwertet wird, vielfach nicht nur giftige Schwermetalle, sondern in hoher Konzentration auch organische Gifte enthalten. Da die Klärschlammverordnung dafür keine Grenzwerte festlegt, erarbeitete das BUS entsprechende Richtlinien.

Belastung des Bodens mit umweltgefährdenden organischen Chemikalien – Anpassung der Klärschlammverordnung

Das BUS führte Verhandlungen mit Vertretern von Handel, Industrie und Umweltorganisationen über Strategien zur Senkung des Verbrauchs von Einweg-Getränkeverpackungen und zur Förderung der Retourflaschen. Da keine befriedigende Lösung durch freiwillige Vereinbarungen zustande kam, kündigte der Bundesrat an, die notwendigen Massnahmen auf dem Verordnungsweg durchzusetzen und notfalls auch ein Verbot für bestimmte Verpackungen zu erlassen. Er beauftragte das BUS mit der Ausarbeitung einer verbindlichen Regelung, welche durch eine Pfandlösung den Rücklauf der Einweggebinde von kohlensäurehaltigen Getränken sichern soll. Um die zum Sammeln und Verwerten notwendige Organisation sowie die nötige Informationstätigkeit zu finanzieren, ist gleichzeitig die Erhebung einer im Verkaufspreis enthaltenen Entsorgungsgebühr vorgesehen.

Massnahmen zur Eindämmung der wachsenden Zahl von Einwegverpackungen verlangt (A 86.607)
Dossier: Eindämmung der wachsenden Zahl von Einwegverpackungen

Neben den Schadstoffen stellt auch die zunehmende Bodenerosion, die Abschwemmung fruchtbarer Erde, ein Problem dar. Erste Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms «Boden» kamen zum Schluss, dass auf knapp zehn Prozent der Schweizer Ackerfläche die Erosion über dem Toleranzwert liegt und der Boden unwiederherstellbar geschädigt und längerfristig zerstört wird, wenn nicht wirkungsvolle Gegenmassnahmen ergriffen und vor allem die Anbaumethoden angepasst werden.

Zunehmende Bodenerosion – Erste Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms «Boden»

Nachdem die wichtigsten umweltpolitischen Entscheide auf Gesetzes- und Verordnungsstufe gefallen sind, wird es – angesichts der Schwierigkeiten der Kantone mit dem Vollzug des USG – in den nächsten Jahren darum gehen, das Vollzugsinstrumentarium zu verstärken und zu ergänzen. Im Sinne einer Hilfeleistung für die Kantone erarbeitete das BUS ein Informations- und Ausbildungskonzept, zu dessen Realisierung der Bundesrat einen Kredit von CHF 1.7 Mio. für die nächsten fünf Jahre bewilligte.

Schwierigkeiten der Kantone mit dem Vollzug des USG

Der «Sanasilva-Waldschadenbericht 1987» zeigte auf, dass sich der Gesundheitszustand des Waldes gegenüber dem Vorjahr weiter verschlechtert hat. Der Anteil der geschädigten Bäume stieg von 50 Prozent auf 56 Prozent an, wobei v.a. die Zunahme der Schädigung bei den Laubbäumen (um 12% gegenüber 3% bei den Nadelbäumen) ins Gewicht fiel. Während die Waldschäden im Jura, im Mittelland und in den Voralpen stark zunahmen (um 10 - 15%), verbesserte sich die Situation in den Alpen und auf der Alpensüdseite leicht (um 4% bzw. 3%). Trotzdem war der Anteil geschädigter Bäume im Berggebiet mit 60 Prozent immer noch deutlich grösser als im Nicht-Berggebiet (48%). Drohende Schutzwaldzusammenbrüche werden nach einer Studie der Eidgenössischen Anstalt für das forstliche Versuchswesen in den nächsten Jahren Investitionen in Milliardenhöhe nach sich ziehen.

Sanasilva Bericht 1987

Der Anteil der kranken Bäume stieg innert Jahresfrist um weitere sechs Prozent auf 56 Prozent an. Markant verschlechterte sich dabei die Lage bei den Laubbäumen (von 45% auf 57%); bei den Nadelbäumen betrug die Zunahme der geschädigte Bäume drei Prozent (auf 55%). Im Mittelland, im Jura und in den Voralpen nahmen die Waldschäden um über zehn Prozent zu, während in den Alpenregionen und auf der Alpensüdseite eine geringe Verbesserung (um 3%) festgestellt werden konnte. Kritik an der Waldschadenuntersuchung «Sanasilva» äusserten einige Forstingenieure und der Schweizerische Strassenverkehrsverband (FRS): Die «Sanasilva»-Studie sei nicht repräsentativ und wissenschaftlich zweifelhaft. Der Schweizer Wald kranke vor allem an mangelnder Nutzung und Überalterung – in den letzten 30 Jahren sei nur die Hälfte des erforderlichen Hiebsatzes erfolgt; demgegenüber hätte die Luftverschmutzung die Schäden lediglich beschleunigt (siehe auch D.Ip. 87.929). Das angeschuldigte Bundesamt verwarf diese Vorwürfe rundweg mit dem Hinweis, dass seine Untersuchungsmethode international anerkannt sei, und unterstrich erneut die grundlegende Bedeutung der Luftverschmutzung im Zusammenhang mit dem Waldsterben.

Nach einer Studie des Forstinstituts in Birmensdorf wird wegen der Auswirkungen des Waldsterbens in den Bergregionen mit rasant steigenden Kosten gerechnet werden müssen: Der Schutz der bereits von Erosion bedrohten Bergzonen erfordert in den nächsten zehn Jahren Ausgaben von CHF 1.35 bis 2.1 Mia. Wenn noch weitere Regionen geschützt werden müssen, könnten die Kosten bis CHF 3.5 Mia steigen; sollten sich noch die «qualitativen Schutzansprüche» erhöhen, müsste in den nächsten zehn Jahren gar mit einem Investitionsvolumen von bis zu CHF 4.7 Mia gerechnet werden. Gemessen an den bisherigen Aufwendungen würde dies jährlich fünf- bis sechsmal höhere Kosten bedeuten. Dazu kämen noch zusätzlich Personalkosten für 30 bis 50 Forstingenieure und über 500 Forstarbeiter.

Sanasilva Bericht 1987

Nachdem sich der Ständerat im Vorjahr lediglich für eine formale Revision der Bundesverfassung ausgesprochen hatte, gelangte das Geschäft im Sommer an den Nationalrat. Hier setzte sich eine Minderheit aus FDP und NA für den Abbruch des vor über zwanzig Jahren begonnenen Unterfangens ein, da eine tragende Idee im Volk nicht zu erkennen sei. Auch die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, die gegenwärtige Zeit der Wende und der Neubesinnung hätte der Totalrevision den Stellenwert genommen, den sie in den sechziger Jahren noch gehabt hätte. Wegen der offensichtlichen formaljuristischen Mängel, die die bereits 127mal teilrevidierte Verfassung aufweist, beantragte die Kommissionsmehrheit aber doch, dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Nur die Ratslinke setzte sich, zusammen mit der LdU/EVP-Fraktion, für eine materielle Totalrevision ein, die den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen Rechnung tragen sollte, indem sie zum Beispiel die Sozialrechte – etwa im Bereich des Ausländerrechts – und ökologische Notwendigkeiten neu definiere. Die Ratsmehrheit wandte sich jedoch gegen den Versuch, chancenlose Partialrevisionen im Schutz einer Totalrevision zu verwirklichen. Bundesrätin Kopp, die sich für den Beschluss des Ständerates einsetzte, erhielt schliesslich den gewünschten Auftrag, die bestehende Verfassung formal zu revidieren und mit dem bestehenden ungeschriebenen Verfassungsrecht (etwa dem System des Vernehmlassungsverfahrens) zu ergänzen. Sie behielt sich aber vor, auch sich aufdrängende Neuerungen, wie etwa die Gesetzes- oder die Einheitsinitiative, als Varianten vorzuschlagen.

Fünf Monate nach diesem Beschluss des Nationalrates wurde als Pionierwerk die erste Teillieferung eines umfangreichen, von bekannten Staatsrechtlern verfassten Kommentars zur geltenden Bundesverfassung vorgestellt. Als Ziele ihrer Anstrengung nannten die Herausgeber das Ausmerzen bestehender Rechtsunsicherheiten und das Erreichen einer höheren normativen Lenkungskraft der Verfassung. Der Kommentar bezieht sich nicht nur auf das geschriebene, sondern auch auf das durch die Verwaltungspraxis oder durch Bundesgerichtsentscheide entstandene ungeschriebene Verfassungsrecht. Da die letzte Teillieferung ungefähr zu jenem Zeitpunkt erscheinen sollte, zu dem auch der Entwurf einer totalrevidierten Verfassung diskussionsreif sein dürfte, wurde der Verdacht geäussert, das gross angelegte Werk sei zur Unterstützung der bestehenden Grundordnung gedacht. Die Autoren bekannten sich jedoch zur anstehenden Totalrevision und betonten, dass auch die künftige Verfassung zu vielleicht zwei Dritteln auf der bestehenden aufbauen werde. Ausserdem könne der Kommentar die Diskussion um die neue Verfassung befruchten, da er die dazu unabdingbare Kenntnis der alten erhöhe.

Bericht über die Totalrevision der Bundesverfassung (BRG 85.065)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)

Die Lärmschutz-Verordnung (LSV), welche die Beschränkung des von Anlagen ausgehenden Lärms namentlich in Bauzonen regelt, trat auf den 1. April in Kraft. Für neue ortsfeste Anlagen wie Strassen, Eisenbahnanlagen, Flugplätze, Schiessplätze sowie Industrie- und Gewerbeanlagen wurden die Vorschriften sofort wirksam. Bei bestehenden Anlagen müssen allfällige Sanierungen, nach Dringlichkeit geordnet, innert 15 Jahren durchgeführt sein. Um einen wirksamen Vollzug der LSV zu garantieren, führte das BUS Ausbildungskurse für Behörden und private Experten durch und erarbeitete Anleitungen zur Ermittlung und Beurteilung der Lärmsituation.

Festlegung verbindlicher Grenzwerte der lärmbelastung durch Lärmschutzverordnung (LSV)

MIGRIERT Le commerce extérieur suisse a vu une diminution de ses importations en valeur nominale de 1.7 pour cent par rapport à l'année précédente et un léger accroissement de ses exportations de 0.6 pour cent. Le taux de croissance dégagé de ces deux éléments ne s'est ainsi monté en termes réels qu'à 2.5 pour cent, alors qu'il était encore de 3.5 pour cent en 1985. En valeurs absolues, nos ventes à l'étranger ont atteint sur l'ensemble de l'année 67 milliards de francs (1985: 66.6 milliards) et nos achats 73.5 milliards (74.8 milliards). Après s'être monté à 8.13 milliards de francs en 1985, le déficit de la balance commerciale est ainsi nettement redescendu pour n'atteindre que 6.5 milliards. Selon une première estimation, la balance des revenus (total des transactions courantes) avait dégagé elle un excédent de 13.5 milliards de francs.

diminution de ses importations

Auf dem Geld- und Kapitalmarkt setzte sich über das ganze Jahr gesehen der leichte Zinsabbau fort. Einzig im Mai und Juni ergab sich namentlich auf dem Geldmarkt eine momentane Anspannung als Folge von erhöhter Geldnachfrage der Banken zu Monatsende. Die Nationalbank reagierte auf diese Liquiditätsengpässe mit einer etwas flexibleren Geldmengenpolitik. Der Satz für Dreimonatsgelder auf dem Eurofrankenmarkt bewegte sich im Monatsmittel von Januar bis April zwischen 3.9 Prozent und 4.1 Prozent, stieg dann auf 5.0 Prozent im Juni und reduzierte sich bis Dezember wieder auf 4.2 Prozent. Im Jahresdurchschnitt lag er mit 4.2 Prozent um 0.7 Prozent tiefer als im Vorjahr. Diskont- und Lombardsatz blieben auf den im März 1983 festgelegten Werten von 4.0 Prozent resp. 5.5 Prozent. Die Zinsen auf dem Kapitalmarkt entwickelten sich im grossen und ganzen ähnlich wie diejenigen auf dem Geldmarkt. Die durchschnittliche Rendite für Anleihen der Eidgenossenschaft verringerte sich im Monatsmittel von 4.4 Prozent auf 4.1 Prozent. Auch die Zinssätze für Kassenobligationen wurden leicht zurückgenommen, während diejenigen für Sparhefte und Neuhypotheken 1986 noch weitgehend stabil blieben. Allerdings kündigten die in diesen Bereichen marktführenden Banken Hypothekar- und auch Sparheftzinssenkungen um je 0.25 Prozent für 1987 an. Diesen Verlautbarungen waren Zinssenkungsentscheide einzelner kleiner Institute vorangegangen, und auch die Vereinigung privater Lebensversicherungen hatte ihren Mitgliedern eine Reduktion um 0.25 Prozent auf den 1. August 1986 empfohlen.

Geld- und Kapitalmarkt 1986.

Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarkts nahm nochmals zu. Die Steigerungsrate bei den inländischen Schuldnern lag bei rund 30 Prozent, für die Emissionen von Ausländern fehlen zuverlässige Nettozahlen, doch deutet der Anstieg bei den Bruttowerten um rund einen Viertel ebenfalls auf ein markantes Wachstum hin. Die gute Verfassung sowohl der Wirtschaft als auch der Börse veranlasste die schweizerische Industrie zu einer lebhaften Aktienemissionstätigkeit. Die vorwiegend guten Rechnungsabschlüsse beim Bund, den Kantonen und Gemeinden erlaubten es der öffentlichen Hand, ihre Verschuldung auf dem Kapitalmarkt abzubauen. Bei den von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporten trat mit einem Total von CHF 52.5 Mia. erneut eine Steigerung ein. Die Aufteilung nach Ländergruppen zeigt, dass sich das Schwergewicht noch mehr auf die Industrieländer verlegt hat (85.7% gegenüber 79.2% im Vorjahr). Besonderes Gewicht kam dabei den japanischen Schuldnern zu, die 28 Prozent aller bewilligungspflichtigen Kapitalexporte beanspruchten. Der Anteil der Entwicklungsländer bildete sich auf 2.7 Prozent zurück (1985: 4.7%).

Geld- und Kapitalmarkt 1986.

Die Nationalbank setzte 1986 ihre Deregulierungspolitik auf dem Kapitalmarkt fort. Auf den 29. Mai strich sie die Vorschriften bezüglich der Laufzeiten und dervorzeitigen Rückzahlung von Anleihen ausländischer Schuldner. Im Bereich der Notesemissionen hob sie die Mindeststückelung von CHF 50'000 ebenso auf wie die Depotpflicht. Beibehalten wurden hingegen die sogenannten Syndizierungsvorschriften, welche verlangen, dass bei Emissionsgeschäften in Schweizer Franken alle am Ausgabesyndikat beteiligten Gesellschaften in der Schweiz domiziliert sein müssen. Dieses Gebot stellt einen gewissen Wettbewerbsschutz für die inländischen Gesellschaften dar und verhindert zudem, dass diese Geschäfte zwecks Umgehung der Stempelabgabe im Ausland abgewickelt werden. Die Liberalisierungsbeschlüsse der Nationalbank erhöhten die Dringlichkeit eines verbesserten Anlegerschutzes bei der Emission von Notes. Der Versuch der Behörden, die Banken zum Abschluss einer Konvention über die Prospektpflicht für die Ausgabe von Notes zu veranlassen, scheiterte jedoch vorerst an deren ablehnender Haltung. Die Bankenkommission kündigte daraufhin an, dass sie beabsichtige, in Zukunft nicht mehr zwischen Obligationen und öffentlich begebenen Notes zu differenzieren, und auch für die zweiten einen Prospekt zu fordern.

Deregulierungspolitik auf dem Kapitalmarkt

Die Erfolgsrechnung der Nationalbank war erneut gekennzeichnet durch einen hohen Verlust auf dem Konto Devisenbestand als Folge der Tieferbewertung des amerikanischen Dollars. Der Abschreibungsbedarf von 3.7 Mia. konnte nur noch zum Teil durch die Auflösung von Rückstellungen für Währungskorrekturen aufgebracht werden. Mehr als die Hälfte musste aus den laufenden Erträgen und aus der Position Rückstellung für Währungsrisiken, die sich am Jahresende noch auf CHF 13.1 Mia. belief, finanziert werden.

Erfolgsrechnung Nationalbank

Im Berichtsjahr setzte sich auf dem schweizerischen Geld- und Kapitalmarkt der Zinsabbau fort. Trotzdem ergab sich für die Realverzinsung dank der niedrigen Teuerungsrate ein seit langem nicht mehr erreichter Höchstwert. Der massive Kurszerfall des Dollars gegenüber dem Franken und anderen wichtigen Währungen hielt, zumindest in der ersten Jahreshälfte, an. Das Parlament übernahm die Forderungen der Banken nach einem Abbau der steuerlichen Belastung von Bankgeschäften und verpflichtete den Bundesrat zur Ausarbeitung entsprechender Vorlagen. Für die Regierung lassen sich die meisten dieser Begehren, die für den Bund Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe bringen könnten, nur dann verwirklichen, wenn es gelingt, neue fiskalische Einnahmequellen innerhalb des Bankensektors zu erschliessen. Nach dem vorläufigen Scheitern der Teilrevision des Bankengesetzes will die Eidgenössische Bankenkommission die ihr vom Gesetz eingeräumten Kompetenzen umfassender auslegen. Gelegenheit dazu bot sich ihr im Berichtsjahr im Zusammenhang mit der in einer ersten Phase auf Notrecht abgestützten Blockierung der Konten des ehemaligen philippinischen Staatspräsidenten Marcos.

Geld- und Kapitalmarkt 1986.

Bei den Banken entwickelte sich auch 1986 die Geschäftstätigkeit vorwiegend positiv. Die von den fünf Grossbanken ausgewiesenen Reingewinne erreichten Steigerungsraten zwischen 11.7 Prozent und 21 Prozent. Obwohl sich der tiefere Umrechnungskurs des Dollars dämpfend auswirkte, war das Wachstum der Bilanzsumme der 71 von der Nationalbank monatlich erfassten Banken mit 10.3 Prozent wieder etwas höher als 1985 (+ 7.2%). Die anhaltend gute Konjunkturlage bewirkte, dass die Kredite etwa im selben Mass zunahmen wie im Vorjahr. Das Wachstum der Passiven beschleunigte sich leicht, wobei eine Verschiebung von Festgeldanlagen zu den dank hohen Realzinsen attraktiv gewordenen Spareinlagen und Kassenobligationen stattfand. Die niedrigen Geldmarktsätze und der schlechtere Umrechnungskurs für den Dollar hatten zur Folge, dass sich das Volumen der Treuhandgelder erneut zurückbildete (–12.6%).

Konjunkturlage und Bankbilanzsumme 1986

Der Index für die Wohnungsmieten stieg 1986 um 3.5 Prozent; diese Preiserhöhung im Mietwesen ist neben einer allgemeinen Anhebung der Mieten vor allem auf Renovationen und Modernisierungen von älteren Wohnungen zurückzuführen. Erneut zu Diskussionen Anlass gab die Frage, inwieweit eine Senkung des Hypothekarzinses auch zu einer Reduktion der Mietzinse führen sollte. Auf die Ankündigung marktführender Banken hin, in den ersten Monaten des Jahres 1987 den Hypothekarzins — erstmals wieder seit 1983 — um 0.25 Prozent zu senken, forderten der Mieterverband und die Linksparteien, dass von dieser Kostenermässigung, welche bei insgesamt CHF 500 Mio. liege, ein Teil auch den Mietern zugute kommen müsse. Der Schweizerische Hauseigentümerverband (SHEV) hingegen wies darauf hin, dass nach der Praxis der Mietgerichte die angekündigte Reduktion einer Mietzinsverbilligung von 3.38 Prozent entspreche; eine solche wäre aber durch die allgemeine Teuerung seit 1983 (Miete: 3.1%) schon fast kompensiert. Seiner Meinung nach kämen somit Mietzinssenkungen nur bei jenen Mietverhältnissen in Frage, welche in den vergangenen vier Jahren eine Zinserhöhung erfahren hätten.

Der Index für die Wohnungsmieten stieg 1986 um 3.5 Prozent an.

Nachdem 1985 eine Stagnation des Waldsterbens festgestellt worden war, verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Waldes im Berichtsjahr alarmierend. Aus der Sanasilva-Waldschadeninventur 1986 geht hervor, dass die Zahl der geschädigten Waldbäume innert Jahresfrist um 14 Prozent auf 50 Prozent zugenommen hat. Dabei sind die Laubbäume (+16%) stärker betroffen als die Nadelbäume (+13%). Den grössten Schadenanteil trägt die Alpenregion mit 60 Prozent kranken Bäumen (+ 17%); auf der Alpensüdseite sind es sogar 65 Prozent. Angesichts der bedrohlich steigenden Schäden wurde eine Fortsetzung des 1987 auslaufenden Sanasilva-Programms beschlossen. Da seine Volksinitiative «Kampf dem Waldsterben» nicht zustande kam, lancierte der Umweltschützer F. Weber eine neue Initiative «Rettet unsere Wälder», die ebenfalls verlangt, dass die Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung auf den Stand von 1955 reduziert wird. Vom Parlament war der Bundesrat anlässlich der Sondersession zum Thema Waldsterben im Vorjahr aufgefordert worden, in einem Konzept festzulegen, auf welchen Stand und mit welchen zusätzlichen Massnahmen die Luftqualität verbessert werden solle. Nach diesem nun vorgelegten Luftreinhalte-Konzept will die Landesregierung die Luftbelastung so weit reduzieren, dass sie wieder den Stand der 50er Jahre erreicht. Sie kam allerdings zum Schluss, dass das gesteckte Ziel bei den Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen mit den ins Auge gefassten Massnahmen nicht erreicht werden könne. Aufgrund der alarmierenden Ergebnisse des Sanasilva-Waldschadenberichts forderte Nationalrat Künzi (fdp, ZH) in einer dringlichen Interpellation (86.997) deshalb weitergehende Massnahmen. Der Bundesrat anerkannte deren Notwendigkeit und gab zugleich zu bedenken, dass ihre Realisierung in erster Linie vom politischen Willen des Parlaments abhänge.

Sanasilva Bericht 1986

1984 hatte der Bundesrat beschlossen, statt einer Total- lediglich eine Teilrevision des Bankengesetzes vorzunehmen. Sein damaliges Argument, dass sich auf diesem Weg die zutage getretenen Mängel der bestehenden Gesetzgebung zügiger beheben lassen würden, hat sich in der Zwischenzeit angesichts des Widerstands der Banken als unzutreffend erwiesen. Nachdem Bundesrätin Kopp bereits am Bankiertag vom 3. Oktober entsprechende Ankündigungen gemacht hatte, stimmte im Dezember die Regierung einer Zurückstellung der Teilrevision zu. Gemeinsam mit der Eidgenössischen Bankenkommission und der Nationalbank ist sie der Ansicht, dass sich wichtige Fragen, wie etwa die Verbesserung der Regelung über die Entgegennahme von Geldern oder die Beaufsichtigung der sogenannten Parabanken (Finanzgesellschaften etc.), befriedigender und vor allem rascher mittels einer schärferen Auslegung des geltenden Gesetzes lösen lassen. Die Verschiebung der Teilrevision sollte es zudem dem Gesetzgeber ermöglichen, die Wandlungen auf den Finanzmärkten und ihre Auswirkungen auf die Handhabung der Bankenaufsicht besser zu berücksichtigen. Hier ist in erster Linie an die Tendenz zur Verdrängung des traditionellen Kreditgeschäfts durch die bilanzunwirksame Vermittlung von Anleihen (sogenannte Securitization) gedacht.

Vorarbeiten zur Teilrevision des Bankengesetzes

Der Bundesrat verabschiedete das vom Parlament geforderte Luftreinhalte-Konzept, in welchem er – ausgehend von einer Darstellung des Ist-Zustandes und den Auswirkungen der Luftverschmutzung auf Mensch und Umwelt – den Soll-Zustand der Luftqualität festlegte. Da die Schadstoffemissionen seit den 50er Jahren erheblich zugenommen haben und heute die in der LRV festgelegten Immissionsgrenzwerte v.a. in den städtischen Agglomerationen zum Teil um das Zwei- bis Vierfache überschritten werden, muss zur Verminderung der Luftbelastung der Schadstoffausstoss drastisch reduziert werden. Das Luftreinhalte-Konzept sieht vor, dass bei den Schwefeldioxid-Emissionen bis 1990 der Stand von 1950 und bei den Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen bis 1995 der Stand von 1960 erreicht werden soll. Unter Einbezug der zu erwartenden Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung wurde eine Reihe von Massnahmen aus den Bereichen Verkehr und Energie auf ihre Wirksamkeit und Realisierbarkeit hin untersucht und eingeteilt in solche, die der Bundesrat möglichst rasch zu realisieren gedenkt oder je nach Ergebnis der noch laufenden Abklärungen ergreifen wird, und solche, die politisch gegenwärtig kaum realisierbar sind oder aus heutiger Sicht keinen Beitrag zur Verbesserung der lufthygienischen Situation leisten können. Der Bundesrat verzichtete jedoch darauf, einschneidende Massnahmen, die früher bereits behandelt und abgelehnt worden waren (z.B. Treibstoffrationierung, Öko-Bonus, motorfahrzeugfreie Tage), erneut zu prüfen. Hingegen beabsichtigt er, allenfalls eine Verschärfung der LRV zu verfügen und insbesondere eine zweckgebundene Lenkungsabgabe auf fossiler Energie einzuführen. Die Gesamtbilanz der Untersuchungen ergab folgendes Bild: Mit den vorgesehenen Massnahmen kann bei den Schwefeldioxid-Emissionen das lufthygienische Ziel erreicht werden, bei den Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen hingegen nicht. Der Bundesrat rief deshalb die Kantone und Gemeinden dringend auf, auch ihrerseits die im Rahmen des Vollzugs der LRV notwendigen Vorkehrungen gegen übermässige Immissionen so rasch als möglich zu ergreifen. Seinerseits beabsichtigt er, auch Massnahmen, die er gegenwärtig für politisch kaum realisierbar hält, im Hinblick auf ihre allfällige spätere Durchsetzbarkeit weiter im Auge zu behalten.

Luftreinhaltekonzept (allgemein)

Mit dem vorläufigen Verzicht auf eine Teilrevision ist auch die Forderung nach der Verankerung der Sorgfaltspflichtvereinbarung (SVB) bei der Entgegennahme von Geldern im Bankengesetz gescheitert. Die Nationalbank kündigte an, dass sie sich an der auf den 1. Oktober 1987 fälligen Erneuerung dieser 1977 im Anschluss an den Skandal um die Filiale Chiasso der SKA erstmals unter den Banken abgeschlossenen Konvention nicht mehr beteiligen werde. Ihre Teilnahme an dieser privatrechtlichen Vereinbarung erachte sie nicht für nötig und sie gehöre auch nicht in ihren Aufgabenbereich. Die Bankiervereinigung beabsichtigt, die SVB als reine Standesregel zu konzipieren und sie wegen des Ausscheidens der Nationalbank um Sanktionsbestimmungen zu ergänzen. An der umstrittenen Regelung bei der Abwicklung von Geschäften über Anwälte und Treuhänder will sie jedoch festhalten. Diese besagt, dass die Banken auf eine Identitätsüberprüfung verzichten können, wenn eine schriftliche Zusicherung über die Bekanntheit des Mandanten sowie über die Rechtmässigkeit der Herkunft der Gelder vorliegt. Für die Eidgenössische Bankenkommission ist diese Ausnahmebestimmung allerdings unhaltbar. Falls sie in den neuen Standesregeln nicht gestrichen wird, will die Kommission in Zukunft, gestützt auf die im Bankengesetz enthaltene Vorschrift der einwandfreien Geschäftsführung, eine generelle Identitätsfeststellung durch die Banken verlangen.

Neue Regeln für die Sorgfaltspflicht der Banken

Die Auseinandersetzungen um die internationale Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz hielten auch im Berichtsjahr an. Der Bundesrat legte einen vom Parlament verlangten Bericht zu den fiskalischen Aspekten des Finanzplatzes vor. Er stellte darin fest, dass der Wettbewerb als Folge von Deregulierungsmassnahmen im Ausland härter geworden sei. Der gute Geschäftsgang der Banken und das ungebrochene Wachstum des Bankensektors seien aber Indizien dafür, dass von einer akuten Gefährdung der Stellung der Schweiz nicht gesprochen werden könne. Unter Berücksichtigung des primären politischen Ziels des Budgetausgleichs sowie der Bestrebungen zur Aufhebung der Taxe occulte einerseits und der steuerlichen Entlastung der Familien bei der direkten Bundessteuer andererseits stimmt die Landesregierung fiskalischen Erleichterungen nur in dem Mass zu, als es gelingt, ausreichende Kompensationsmöglichkeiten innerhalb des Finanzmarktes zu finden. Das Argument der Bankenvertreter, dass der Abbau von Umsatzbelastungen zu einer Ausweitung der Geschäftstätigkeit und damit zu grösseren Einnahmen bei der Einkommenssteuer führen würde, wird vom Bundesrat im Prinzip nicht bestritten. Seiner Meinung nach sind diese Auswirkungen jedoch schwer im voraus zu beziffern und würden per Saldo für den Bund wahrscheinlich einen Verlust ergeben. Immerhin zeigte sich die Regierung im Herbst bereit, auf einige der von den Banken und dem Parlament erhobenen Forderungen einzugehen : Auf den 1. Oktober hob sie die 1980 eingeführte Unterstellung des Münz- und Feingoldhandels unter die WUST sowie die Verrechnungssteuer auf Interbankguthaben auf. Zudem reduzierte sie die Umsatzabgabe auf Euro-Emissionen um die Hälfte. Die daraus entstehenden Einnahmenausfälle von geschätzten CHF 70 Mio. erachtet die Regierung vor allem auch deshalb als vertretbar, weil eine gewisse Rückverlagerung dieser Geschäfte in die Schweiz und damit Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer zu erwarten sind. Weitergehende Entlastungen, wie zum Beispiel die Aufhebung der Stempelabgabe auf der Emission von Beteiligungsrechten oder der Umsatzabgabe auf sogenannten Ausland/Ausland-Geschäften, welche die Einnahmen des Bundes um rund CHF 400 Mio. resp. CHF 650–900 Mio. verringern würden, lehnte der Bundesrat ab.
Die bürgerliche Mehrheit im Parlament ist in dieser Frage allerdings anderer Meinung. Der Ständerat überwies eine 1985 vom Nationalrat verabschiedete Motion Feigenwinter (cvp, BL), die eine Aufhebung oder zumindest eine Reduktion der Stempelabgabe auf Aktienemissionen und die Befreiung sowohl des Handels mit Geldmarktpapieren mit einer Laufzeit bis drei Monaten als auch der Eigenbestände des Effektenhandels von der Umsatzabgabe verlangt. Beide Kammern überwiesen zudem freisinnige Motionen, deren Forderungskatalog zwar noch umfangreicher ist, die jedoch immerhin die Möglichkeit der Kompensation der Einnahmenausfälle erwähnen.

Finanzplatz Schweiz, Förderung (Mo. 85.512)

Alle Bundesratsparteien, die Automobil- und die Umweltverbände begrüssten den bundesrätlichen Massnahmenkatalog und bekräftigten ihr grundsätzliches Einverständnis mit der Stossrichtung des Luftreinhalte-Konzepts. Von den Massnahmen, die der Bundesrat möglichst rasch verwirklichen möchte, stiessen die vorgeschlagenen Verschärfungen der Abgasvorschriften mehrheitlich auf Zustimmung. Hingegen meldeten die FDP, die SVP und die Automobilverbände gegen die Einführung einer Lenkungsabgabe auf Brenn- und Treibstoffen, aber auch gegen die Erhebung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrssteuer Bedenken an. Konsequentere Schritte zur Verminderung der Luftbelastung durch den Verkehr verlangten die Umweltorganisationen und die SP. Dabei stellten sie auch eine weitere Zunahme der Mobilität in Frage. Einstweilen ist das Parlament noch nicht bereit, drastische und bei breiten Bevölkerungsschichten wenig populäre Massnahmen zu beschliessen. So lehnte der Nationalrat eine Standesinitiative des Kantons Bern (Kt.Iv. 85.202), welche die Vorbereitung einer Treibstoffrationierung verlangte, mit 91 zu 36 Stimment ab.

Luftreinhaltekonzept (allgemein)

Grundsätze für einen künftig ökologisch ausgerichteten Umgang mit Abfällen präsentierte die Eidgenössische Kommission für Abfallwirtschaft in einem Leitbild. Danach sollen Abfälle so behandelt werden, dass sie langfristig nur noch eine unwesentliche, für Mensch und Umwelt tolerierbare Belastung darstellen. Vorgeschlagen werden Vorschriften betreffend besserer Kanalisierung, Sortierung, Beseitigung und Kontrolle des anfallenden Mülls. Wiederverwertbare, aber auch besonders problematische Anteile sollen – etwa durch getrenntes Einsammeln – aus dem Siedlungsabfall ausgeschieden und den geeigneten Behandlungsverfahren zugeführt werden. Weiter seien Mindestanforderungen an Bau und Betrieb von Entsorgungsanlagen und Deponien aufzustellen sowie deren Einhaltung zu kontrollieren. Die Gebühren für die Abfallbehandlung bis zum Endlager müssen gemäss dem Leitbild kosten- und risikogerecht nach dem Verursacherprinzip angesetzt werden. Vor allem aber ist die Entstehung von Abfällen einzudämmen. In diesem Zusammenhang regte die Kommission die Prüfung von Lenkungsabgaben an, mit denen im Konsumbereich notwendige Verhaltensänderungen herbeigeführt werden sollen. Als Ergänzung oder Vorstufe zu Lenkungsabgaben sprach sie sich ferner für Pfandsysteme oder vorgezogene, bereits im Kaufpreis eingebaute Entsorgungsgebühren aus. Den ersten kantonalen Abfallbericht sowie ein Massnahmenpaket für eine ökologische Abfallwirtschaft präsentierte die Aargauer Regierung. Bereits über 40 Gemeinden der Schweiz verrechnen die Kosten für die Kehrichtbeseitigung nach dem Verursacherprinzip (Sackgebühr); dadurch konnten die Resultate der Separatsammlungen für wiederverwertbare Stoffe verbessert und gleichzeitig die Menge des Haushaltmülls um bis zu 50 Prozent gesenkt werden.

Leitbild für die schweizerische Abfallwirtschaft (Ip. 84.901)
Dossier: Eindämmung der wachsenden Zahl von Einwegverpackungen

Als Erstrat befasste sich der Ständerat mit der Ergänzung des Strafgesetzbuchs um eine neue Strafnorm für sogenannte Insiderdelikte an der Börse. Die Christlichdemokraten Schmid (AI) und Cavelty (GR) begründeten einen Nichteintretensantrag damit, dass es nicht angehe, ein Gesetz zu schaffen, das vor allem zum Zweck habe, den Banken die Geschäftstätigkeit in den USA zu erleichtern. In andern Bereichen, wie zum Beispiel im Grundstückhandel, werde auch nur der Verrat, nicht jedoch die gewinnbringende Verwendung von Geschäftsgeheimnissen, unter Strafe gestellt. Für die Ratsmehrheit, die den Nichteintretensantrag mit 28:5 Stimmen ablehnte, stellte der Druck der amerikanischen Behörden nur eines der Argumente zugunsten der Schaffung einer Insider-Gesetzgebung dar. Ihrer Meinung nach sind derartige Tatbestände auch in der Schweiz verpönt und schaden dem Vertrauen in die Sauberkeit der Börse. In der Detailberatung nahm die Ständekammer nur wenige Änderungen vor. Insbesondere wurde im Sinne einer Erläuterung präzisiert, was unter dem Begriff der «vertraulichen Tatsache» zu verstehen sei. Die Ausgestaltung als Antragsdelikt drang gegen die bundesrätliche Version eines Offizialdelikts nicht durch: der Schutz der Funktionsfähigkeit der Börse und der Chancengleichheit aller Anleger liege im öffentlichen Interesse und müsse deshalb vom Staat garantiert werden.

Insider