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  • Widmer-Schlumpf, Eveline (bdp/pbd) BR EFD / CF DFF

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Für grosses Aufsehen sorgten im Berichtsjahr die unerwartet hohen Steuerausfälle im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform II. Im Februar 2008 hatte das Stimmvolk diese Vorlage mit einem Ja-Anteil von 50,5% angenommen. 2011 trat das Kapitaleinlageprinzip in Kraft. Demnach durften Aktiengesellschaften Dividenden steuerfrei ausschütten, sofern diese formell als Kapitalrückzahlungen galten. Von besonderer Bedeutung waren Aufgelder, welche die Aktionäre über den Aktiennennwert hinaus in eine Firma einbezahlt hatten. Die Unternehmenssteuerreform sah vor, dass solche Agios rückwirkend bis 1997 geltend gemacht und in Form von Kapitalrückzahlungen erstattet werden konnten. Zum öffentlichen Thema wurde das Kapitaleinlageprinzip anfangs Jahr, als verschiedene börsenkotierte Unternehmen ankündigten, steuerfreie Dividenden auf Basis der neuen Regelung auszurichten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gab anfangs März bekannt, dass Kapitaleinlagen von gegen 200 Milliarden Franken erfasst worden waren. Bis Dezember stieg dieser Betrag auf 545 Milliarden Franken. Die Unternehmungen hatten bis Mitte 2012 Zeit, ihre Reserven aus Kapitaleinlagen anzumelden. Die lange Rückwirkungszeit des Kapitaleinlageprinzips liess hohe Steuerausfälle erwarten, deren Tragweite allerdings schwierig zu beziffern war. In der Fragestunde des Nationalrates vom 14. März teilte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf mit, dass für die kommenden zehn Jahre mit Mindereinnahmen von 4 bis 6 Milliarden Franken zu rechnen war, wobei jeweils die Hälfte auf das Konto der Einkommens- und der Verrechnungssteuer ging. Darüber hinaus räumte der Bundesrat Fehler in seiner Kommunikation ein. So sei das Abstimmungsbüchlein nicht vollständig gewesen. Dennoch verzichtete die Landesregierung darauf, unmittelbare Korrekturen vorzunehmen.

Die Gegner der Unternehmenssteuerreform äusserten ihren Unmut über die Steuerausfälle. Angesichts des knappen Ergebnisses an der Urne fühlten sie sich um einen Abstimmungssieg geprellt. In einer durch die Ratslinke einberufenen Sondersession ( Ausserordentliche Session 11.9006) scheiterten jedoch sämtliche Vorstösse, welche die Rückwirkung des Kapitaleinlageprinzips entweder aufheben oder korrigieren wollten, am Widerstand der SVP, der FDP und einer Mehrheit der CVP. Vertreter der SP unternahmen zudem den Versuch, auf juristischem Weg eine Wiederholung der Abstimmung durchzusetzen. Das Bundesgericht wies entsprechende Klagen der Nationalräte Margret Kiener-Nellen (sp, BE) und Daniel Jositsch (sp, ZH) zurück, rügte in seinem Urteil allerdings auch die unvollständige Informationspolitik des Bundesrats.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Zu einer ersten Klärung der Situation trugen die Parlamentswahlen bei. So zogen die Grünen aufgrund der Niederlage bei den Parlamentswahlen ihren Anspruch auf einen Bundesratssitz zurück und traten nicht bei den Erneuerungswahlen an, obwohl sie noch vor den Wahlen einen Regierungssitz für sich reklamiert hatten. Sie hatten dabei nicht nur mit ihrer Wählerstärke sondern auch mit der wachsenden Bedeutung und Berücksichtigung der Umweltpolitik argumentiert und eine Liste mit möglichen Kandidierenden (darunter die Regierungsräte Bernhard Pulver (BE) und Guy Morin (BS), der Genfer Ständerat Robert Cramer oder die Zürcher Stadträtin Ruth Genner) ins Gespräch gebracht. Die BDP hingegen sah dank ihres Erfolges bei den Wahlen keinen Anlass, ihre Bundesrätin zurückzuziehen. Eveline Widmer-Schlumpf gab Ende Oktober denn auch definitiv bekannt, sich für die Wiederwahl bereitzustellen. Die SVP ihrerseits, die bei den Wahlen Sitze einbüssen musste, schloss vorerst eine Kampfkandidatur gegen die FDP aus.

Die SP brachte mögliche Kandidaten für die Nachfolge von Micheline Calmy-Rey früh in Stellung und nutzte die Auswahlprozedur geschickt für zusätzliche Medienaufmerksamkeit im Wahlkampf. Die Partei bekräftigte, dass nur Kandidierende aus der lateinischen Schweiz in Frage kämen. Als Topfavoriten galten der Waadtländer Staatsrat Pierre-Yves Maillard und der Freiburger Ständerat Alain Berset. Kandidaturen reichten zudem Nationalrat Stéphane Rossini (VS) und die Tessiner Nationalrätin Marina Carobbio ein. Die SP-Fraktion präsentierte Ende November mit Alain Berset und Pierre-Yves Maillard ein Zweierticket. Die Nichtnomination von Marina Carobbio stiess insbesondere in der Südschweiz auf Enttäuschung, bedeutete dies doch, dass das Tessin seit 1996 (Rücktritt von Flavio Cotti) weiter auf eine Vertretung in der Landesregierung warten musste.

Obwohl die SVP sich schon sehr früh als Herausforderin profilierte, tat sie sich mit der Suche nach Kandidierenden schwer. Zwar brachte sich Jean-François Rime (FR) schon früh in Stellung. Die als Favoriten gehandelten Kandidaten sagten aber spätestens nach den Parlamentswahlen alle ab: So verzichteten etwa der nicht in den Ständerat gewählte Caspar Baader (BL) oder der neue Ständerat Roland Eberle (TG). Auch Nationalrat Adrian Amstutz (BE), der im November seine Wiederwahl in den Ständerat nicht geschafft hatte, verzichtete genauso auf eine Kandidatur wie der umworbene Nationalrat Peter Spuhler (TG) und Parteipräsident Toni Brunner (SG). Zum Problem der SVP wurde allgemein die Wählbarkeit der Kandidierenden: Während linientreue Hardliner vom Parlament als nicht wählbar betrachtet wurden, hatten es moderate SVP-Exponenten schwer, die Hürde der Fraktionsnominierung zu überspringen. Bis Ende November meldeten schliesslich Nationalrat Guy Parmelin (VD), Ständerat Hannes Germann (SH), und die Regierungsräte Jakob Stark (TG) und Heinz Tännler (ZG) ihre Ambitionen an. Eher überraschend kam die Kandidatur von Nationalrat und Gewerbeverbandspräsident Bruno Zuppiger (ZH), der als Schwergewicht betrachtet wurde und der angab, auf Bitte von Christoph Blocher (ZH) anzutreten. Zuppiger war jeweils schon bei den Bundesratswahlen 2003, 2007 und 2008 von der SP als valabler SVP-Kandidat ins Spiel gebracht worden. Er galt deshalb weit über das bürgerliche Lager hinaus als wählbar und wurde denn auch prompt neben Rime auf ein Zweierticket gehievt. Allerdings zwang ihn ein von der Weltwoche verbreiteter Vorwurf, bei einer Erbschaft unrechtmässig Geld abgezweigt zu haben, zum Rückzug seiner Kandidatur. Die Presse ging mit der SVP-Spitze, die offenbar von der Sache gewusst hatte und vorerst an Zuppiger festhielt, hart ins Gericht. In einer Nacht- und Nebelaktion stellte die SVP in der Folge nicht etwa einen der von den Kantonalsektionen nominierten Kandidaten, sondern Nationalrat Hansjörg Walter als Ersatzkandidaten auf. Dieser hatte sich im offiziellen Nominationsverfahren nicht zur Verfügung gestellt, weil er das Amt des Nationalratspräsidenten übernehmen wollte. Der Wechsel wurde in der Presse als unprofessionell, unglaubwürdig und peinlich bezeichnet und die Spitze der SVP musste Fehler bei der Beurteilung der Kandidaten einräumen. Walter selber, der noch 2008 aufgrund einer einzigen Stimme nicht zum Bundesrat und im Berichtjahr mit einem glänzenden Resultat zum Nationalratspräsidenten gewählt worden war, machte deutlich, dass er nur gegen den Sitz der BDP antreten würde.

Nach den Hearings gaben sowohl die Grünen als auch die SP bekannt, dass sie ihrer Fraktion die Wiederwahl von Eveline Widmer-Schlumpf empfehlen würden. Die CVP und die BDP diskutierten gleichzeitig über eine stärkere künftige Kooperation. Es zeichnete sich deshalb ab, dass die SVP höchstens auf Kosten der FDP einen zweiten Sitz erhalten würde.

Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats 2011 – Nachfolge Micheline Calmy-Rey
Dossier: Wahlen des Bundespräsidiums
Dossier: Bundesratswahlen seit 2008

Die BDP trat zum ersten Mal zu einem nationalen Wahlkampf an. Die fünf Sitze im Nationalrat und der Sitz im Ständerat, deren Verdoppelung als Ziel formuliert wurde, waren vor der Abspaltung ursprünglich SVP-Sitze gewesen. Mit den Themen Finanzen (gegen Steuerhinterziehung, Fiskalregeln für die Sozialversicherungen), Bildung (Förderung der Naturwissenschaften) und Raumplanung (Reduktion des Landverschleisses) wollte sich die BDP als neue Kraft etablieren. „Die neue Kraft“ wurde denn auch zum Wahlkampfslogan erkoren. Da sich Eveline Widmer-Schlumpf, auch aufgrund des bundesrätlichen Entscheides, dass sich Regierungsmitglieder nicht als Wahlhelferinnen profilieren sollten, nicht als Wahlkampflokomotive zur Verfügung stellte (siehe unten), musste der Kampagnenauftakt der BDP verschoben werden. Die Bundesrätin blieb aber das wichtigste Aushängeschild der Partei und die Bestätigung ihres Sitzes ein ständiges Thema im BDP-Wahlkampf.

Wahlplattformen Parteien - Eidgenössische Wahlen 2011

Im Juni 2011 kam erstmals die Teilrevision des Bankengesetzes zur Beratung in den Ständerat (Erstrat). Bereits Ende September konnte sie, trotz mehrmaliger Differenzbereinigung und Einsetzung einer Einigungskonferenz, verabschiedet werden. Dies ist vor allem auf ihre relative Dringlichkeit zurückzuführen. Ebenso war Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf bestrebt, das Geschäft noch derselben Bundesversammlung vorzulegen, welche die UBS-Rettung im Winter 2008 abgesegnet hatte. Eine 2010 vom Nationalrat angenommene Motion zur Begrenzung der von den Grossbanken ausgehenden volkswirtschaftlichen Risiken wurde mit Hinweis auf den nun vorliegenden Revisionsentwurf vom Ständerat abgelehnt.

Der Entwurf zum revidierten Bankengesetz umfasste verschärfte Vorschriften für systemrelevante Banken. Dabei orientierte er sich stark am „Schlussbericht der Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen“ von 2010. Dieser umfasste in groben Zügen verschärfte Eigenkapitalvorschriften, strengere Liquiditätsbestimmungen und organisatorische Regelungen.

Im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen wurde diskutiert, ob die vom Bundesrat festzulegenden Standards für alle systemrelevanten Einzelinstitute einer Bank oder nur für deren Gruppenstufe, die alle Einzelinstitute rechtlich umfasst, gelten soll. Von bürgerlicher Seite wurde bemängelt, dass die Gruppenstufe übermässig belastet würde, wenn die Regelungen von allen Einzelinstituten zu erfüllen wären. Nach dem Willen des Bundesrats wären entsprechende Kapitalforderungen an die Gruppenstufe als maximale gesetzliche Anforderung zu verstehen (im Gespräch waren 19% der risikogewichteten Aktiven, was in der Verordnung präzisiert werden wird). Trotzdem sollen die Regeln grundsätzlich auch für die Einzelinstitute gelten. Dies, damit im Krisenfall, wenn möglicherweise vorhandene Aktiven der Konzernebene durch das Ausland blockiert würden, auch im Inland (das heisst auf Stufe Stammhaus/Einzelinstitut) genügend Vermögen zur Abfederung von Schocks zur Verfügung stünde. Um dieses doppelte Verständnis der Regelung durchzusetzen, sieht die Vorlage bei Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für die betreffenden Unternehmen Rabatte in Form von tieferen Eigenkapitalanforderungen vor. Eine explizite Einschränkung der Bestimmungen auf die Gruppenstufe wurde deshalb verworfen. Die genannten Rabatte sollten gemäss bundesrätlichem Entwurf durch die Finma gewährt werden. Eine entsprechende „kann“-Formulierung wurde von der Bundesversammlung in eine zwingende Bestimmung umgewandelt. Dies gegen den von der SP und den Grünen unterstützten Antrag Leutenegger Oberholzer (sp, BL), der den Spielraum für die Finma möglichst gross halten wollte. Auch nicht durchzusetzen vermochte sich der Antrag der Linken, eine explizite Eigenkapitalquote von 5% oder 10% der nicht-risikogewichteten Aktiven vorzuschreiben. Bürgerliche argumentierten gemeinsam mit dem Bundesrat, dass eine solche Vorschrift zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die Schweizer Grossbanken im internationalen Umfeld führen würde und dass die Höhe der ungewichteten Eigenkapitalquote in der Verordnung zu treffen sei.

Im Zusammenhang mit den Eigenkapitalvorschriften wurde auch die Besteuerung der an das Eigenkapital anrechenbaren Anleihen diskutiert. Dazu zählen die Spezialwandelanleihen, die sogenannten Coco-Bonds (contingent convertible bonds), die bei Unterschreitung einer gewissen Eigenkapitalquote in Eigenkapital gewandelt werden. Um die Etablierung eines schweizerischen Markts für Coco-Bonds zu unterstützen, schlug der Bundesrat vor, Obligationen und Geldmarktpapiere von der Stempelsteuer zu befreien. Dies soll eine Ungleichbehandlung der Spezialwandelanleihen, die neu ohne Stempelsteuer vorgesehen sind, und Obligationen/Geldmarktpapieren, für welche die Stempelsteuerpflicht gilt, verhindern. Von der Linken vorgebrachte Minderheitsanträge gegen dieses Ansinnen wurden abgelehnt. Zusätzlich beantragte die nationalrätlichen Wirtschaftskommission (WAK-NR), die Zinsen der Spezialwandelanleihen und der Obligationen mit Forderungsverzicht (beide ans Eigenkapital anrechenbar) während fünf Jahren von der Verrechnungssteuer zu befreien. Damit soll den Banken ein Anreiz gegeben werden, solche Anleihen in der Schweiz auszugeben. Dieses Ansinnen wurde vom Ratsplenum unterstützt. Dagegen argumentierte der Bundesrat, dass die Verrechnungssteuer als Sicherungssteuer beibehalten werden müsse. Weiter könnte ein allgemeiner Umbau der Verrechnungssteuer bereits per 2013 vollzogen werden; eine Spezialregelung zu diesem Zeitpunkt sei deshalb nicht angezeigt. Der Ständerat folgte der bundesrätlichen Argumentation und setzte sich in der Einigungskonferenz gegen den Nationalrat durch.

Die Bestimmungen zu strengeren Liquiditätsvorschriften wurde beinahe diskussionslos dem Bundesrat via Verordnungsstufe überlassen.

Betreffend die organisatorischen Regeln für systemrelevante Banken wichen die Räte vom Entwurf ab. Dieser sah vor, dass Banken präventiv eine Organisationsstruktur zu schaffen hätten, welche die Weiterführung der systemrelevanten Funktionen im Insolvenzfall gewährleisten würde. Die Räte verlangten schliesslich lediglich das Vorliegen eines verbindlichen Notfallplans, der im drohenden Insolvenzfall die Abspaltung von systemrelevanten Abteilungen ermöglicht. Die Ratslinke hatte mit dem bundesrätlichen Vorschlag sympathisiert, konnte sich aber nicht durchsetzen. Ebenso unterlag die Forderung der Grünen Partei nach einem Verbot von Wertschriftenhandel für Banken, die Publikumseinlagen entgegennehmen. Faktisch wäre dadurch eine rechtliche Trennung von verschiedenen Bankabteilungen bewirkt worden. Ein ähnlicher, aber abgeschwächter Vorschlag der SVP (Trennbankensystem, Holdingstruktur), wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass auch in einer Holdinggesellschaft Beistandspflichten unter den Einzelinstituten bestanden hätten. Das Ziel der SVP – die Verhinderung von ausländischen Durchgriffen auf Schweizer Vermögen im Fall einer drohenden Insolvenz eines ausländischen Einzelinstituts – wäre mit einer solchen Regelung nicht erreicht worden, argumentierten die Gegner. Weiter wurde eine entsprechende organisatorische Vorschrift als unverhältnismässig und damit unvereinbar mit dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit erachtet.

Ebenfalls diskutiert wurde die Zuständigkeit für die Bezeichnung von systemrelevanten Banken. Mit dem Hinweis, dass der Bundesrat in dieser Sache keine politische Entscheidung wünsche, wurde ein Mehrheitsantrag der WAK-NR, der dem Bundesrat die Kompetenz zur Bezeichnung von systemrelevanten Banken überlassen wollte, abgelehnt. Ein ähnlich lautender Minderheitsantrag ihrer Schwersterkommission wurde ebenfalls abgelehnt. Die Räte übertrugen die entsprechende Kompetenz schliesslich an die SNB.

Die Teilrevision des Bankgesetzes wurde auch genutzt, um parteipolitische Akzente zu setzen. So schlug die SP vor, das Vergütungssystem für systemrelevante Banken generell und unabhängig von einer allfälligen staatlichen Unterstützung zu reglementieren. Anträge auf Ausschüttung von maximal 50% des Fixlohns als variable Entschädigung sowie Ausschüttungsrestriktionen, wonach mindestens 60% des Lohns in Aktien der Unternehmung auszuzahlen seien, wurden mit Verweis auf die Wirtschaftsfreiheit und die Unverhältnismässigkeit dieser Eingriffe von den bürgerlichen Parteien abgelehnt.

Ein Minderheitsantrag, der die Abgeltung der faktischen Staatsgarantie durch systemrelevante Banken forderte, wurde ebenfalls verworfen. Die Bundesversammlung zog es vor, die Wahrscheinlichkeit einer erneuten staatlichen Bankenrettung mittels erhöhter Eigenkapital- und Liquiditätsanfoderungen zu verringern. Die bürgerlichen Gegner des Minderheitsantrags hielten zudem fest, dass die neuen Regelungen bezüglich Organisationsstruktur (Notfallplan) den Konkurs einer systemrelevanten Bank ermöglichten. Damit falle der vormals bestehende Vorteil der impliziten Staatsgarantie für systemrelevante Banken weg.

In der Einigungskonferenz legten sich die Räte darauf fest, dass die bundesrätliche Verordnung mit den konkreten Anforderungen an die systemrelevanten Banken bei erstmaligem Erlass der Bundesversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden müsse. Der Ständerat hatte dies mit dem Hinweis auf mögliche Schwierigkeiten bei gerichtlicher Überprüfung der Verordnung auf Gesetzmässigkeit stets abgelehnt, müssten so doch die Gerichte entscheiden, ob bei Verletzung des Gesetzmässigkeitsgebots ebendieses Gebot oder das Plazet des Parlaments höher zu gewichten wären. Die Befürworter einer Genehmigung der erstmals erlassenen Verordnung durch die Bundesversammlung (im Nationalrat: SVP, FDP, BDP, grosse Teile der CVP) argumentierten, dass wichtige Eckpunkte der Vorlage erst in der Verordnung festgelegt würden, wozu sich das Parlament äussern können müsse. Die Vernehmlassungsfrist für die Verordnung zum Bankengesetz wird im Januar 2012 ablaufen. Danach werden die Räte über die Verordnung befinden.

Teilrevision des Bankengesetzes – Too-Big-To-Fail-Vorlage (BRG 11.028)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Die Beilegung des Steuerstreits zwischen der Schweiz und Deutschland nahm im September mit der Unterzeichnung eines bilateralen Steuerabkommens zwischen Bundesrätin Widmer-Schlumpf und dem deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble eine wichtige Hürde. Es regelt die Besteuerung der Kapitalerträge und des Vermögens von deutschen Staatsbürgern, welches bei Schweizer Banken deponiert ist.

Bilaterales Steuerabkommen mit Deutschland

Im Frühjahr 2011 lancierte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf die Diskussion zur Übernahme der in absehbarer Zeit erneut überarbeiteten OECD-Standards für Amtshilfe in Steuersachen (OECD Musterabkommen für Doppelbesteuerungsabkommen), wonach Amtshilfe auch für Gruppenanfragen ohne spezifische Namensnennung und aufgrund von Verhaltensmustern möglich sein soll, sofern der Bank „aktives, schuldhaftes Verhalten“ angelastet werden kann. Bundesrätin Widmer-Schlumpf argumentierte, dass nach der ersten Anerkennung des OECD-Amtshilfestandards eine Nichtübernahme der angepassten Standards international kaum akzeptiert würde. Deshalb sprach sie sich für eine entsprechende Anpassung der in der Zwischenzeit abgeschlossenen DBA rückwirkend per Änderungsdatum (USA: September 2009) aus. Rechtsexperten wiesen darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom März 2009 Gruppenanfragen erlaubt habe, weshalb eine Anpassung des DBA rechtlich nicht nötig sei. Nach anderer Meinung wurde entsprechender Gerichtsbeschluss auf Basis des DBA mit den USA von 1996 gefällt, was nicht impliziere, dass Gruppenanfragen auch auf Basis des neuen DBA mit den USA von 2009 möglich sein würden. Der Bundesrat erachtete es aber, abgesehen von der rechtlichen Notwendigkeit, als angezeigt, dass Parlament über die Auslegeregelung befinden zu lassen, weil die neue Auslegung der bisher vom Bundesrat kommunizierten Position teilweise widerspräche.

OECD-Standards für Amtshilfe in Steuersachen

Mit dem Rücktritt der SP-Bundesrätin Calmy-Rey veränderte sich die Ausgangslage für die Bundesratserneuerungswahlen im Dezember nur unwesentlich, da sich die Diskussionen insbesondere um die Nichtbestätigung von Eveline Widmer-Schlumpf oder allenfalls einer der beiden FDP-Bundesräte drehte. Die SVP pochte zwar auf einen zweiten Sitz und drohte auch der SP mit einem Angriff, falls diese die Wiederwahl von Eveline Widmer-Schlumpf unterstütze. Eine Sanktionierung der SP wurde aber insgesamt als wenig wahrscheinlich betrachtet. Als realistischere Szenarien wurden – neben dem Status Quo – in den Medien die Ersetzung von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf oder von einem der beiden FDP-Bundesräte durch einen zweiten SVP-Sitz erwogen. Johann Schneider-Ammann musste in der Presse viel Kritik an seiner Amtsführung einstecken und der Sitz von Didier Burkhalter wurde als wacklig betrachtet, weil mit Jean-François Rime ein SVP-Sprengkandidat aus der Romandie antrat, der schon früh seine Ambitionen angemeldet hatte. Der geplante und lange vorher angekündigte Angriff der SVP, aber auch die zunehmende Personalisierung der medialen Politikberichterstattung brachten es mit sich, dass die Erneuerungswahlen in den Medien zum Grossereignis stilisiert wurden.

Zur Debatte stand insbesondere die Konkordanz. Der Begriff wird in der Politikwissenschaft zur Bezeichnung eines Demokratiesystems verwendet, in dem die wichtigsten Kräfte in die Regierungsverantwortung eingebunden werden und Entscheide eher konsensorientiert als mittels Mehrheit gefällt werden. Die Parteien zeigten sich jedoch hinsichtlich der Deutung des Begriffs wenig konsensual. Je nachdem wurde mit arithmetischer oder inhaltlicher Logik argumentiert, wobei die Wählerstärke, die Fraktionsstärke oder programmatische Ähnlichkeit als Grundlage gewählt wurden.

Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats 2011 – Nachfolge Micheline Calmy-Rey
Dossier: Wahlen des Bundespräsidiums
Dossier: Bundesratswahlen seit 2008

Ebenfalls von beiden Räten überwiesen wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) zur Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung. Konkret soll sich der Bund verpflichten, die Löhne seiner Arbeitnehmer auf potentielle Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu überprüfen. Bei den Beratungen wurde das Anliegen von Nationalrat Füglistaller (svp, AG) bekämpft. Er befand das Anliegen für überflüssig, da der Lohngleichheitsdialog in der Bundesverwaltung bereits abgeschlossen sei. Die zuständige Bundesrätin Widmer-Schlumpf bestätigte, dass dieser Dialog beim Bund begonnen habe, aber er sei noch nicht abgeschlossen. Sie sprach sich für die Annahme der Motion aus, da einerseits der Bund als Arbeitgeber eine besondere Vorbildfunktion habe und andererseits bestehende Diskriminierungen sichtbar gemacht werden müssen. Der Nationalrat votierte mit 86 zu 78 Stimmen ebenfalls für die Annahme der Motion. Diesem Entschluss folgte der Ständerat im Juni und überwies das Geschäft an den Bundesrat.

Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Eveline Widmer-Schlumpf unterzeichnete im September in Berlin das Steuerabkommen mit Deutschland. Dabei traf sie auf ihren Amtskollegen Wolfgang Schäuble. Im November warb die Finanzministerin in Brüssel im Rahmen des EU-Finanzministertreffens für das im September paraphrasierte Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Dieses Vertragswerk wurde von der EU-Kommission kritisiert, da sie ein koordiniertes Vorgehen aller Mitgliedsländer wünschte. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements traf im November in Paris den französischen Finanzminister Baroin. Bei den Gesprächen ging es um das DBA zwischen der Schweiz und Frankreich sowie um ein mögliches Steuerabkommen, welchem Baroin aber eine vorläufige Absage erteilte.

Eveline Widmer-Schlumpf
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2011

Wohl auch aufgrund ihres breit kritisierten Vorgehens in der Libyen-Affäre wurde Micheline Calmy-Rey im Anschluss an die Bundesratsersatzwahlen mit lediglich 106 von 193 gültigen Stimmen für die ausstehenden zwei Monate zur Vizepräsidentin gewählt. Ganze 32 Stimmzettel wurden leer eingelegt und einige Stimmen gingen an andere Regierungsmitglieder (13 sogar an die neu gewählte Simonetta Sommaruga). Auch die Wahl zur Bundespräsidentin im Dezember widerspiegelte den Missmut, den das Parlament gegen die Genfer Magistratin hegte. Kurz zuvor waren der Aussenministerin im GPK-Bericht über die Libyen-Affäre gravierende Unterlassungen und Kompetenzüberschreitungen vorgeworfen worden. Mit lediglich 106 Stimmen, dem schlechtesten Resultat seit 1919, verpasste die Bundesversammlung der Magistratin einen eigentlichen Denkzettel. Mehr Sukkurs erhielt Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, die mit 146 Stimmen turnusgemäss zur Vizepräsidentin gewählt wurde.

2011 - Micheline Calmy-Rey
Dossier: Wahlen des Bundespräsidiums

Für einen Eklat sorgte SP-Präsident Christian Levrat, der – unzufrieden mit der Departementsverteilung nach den Bundesratsersatzwahlen – den Präsidenten der FDP Fulvio Pelli der Lüge bezichtigte. Die FDP hätte versprochen, dass sie einen Departementswechsel der Bundesräte Maurer und Widmer-Schlumpf verhindern würde und einer Sitzverteilung nach dem Anciennitätsprinzip nicht entgegenstehen würde, unter der Bedingung, dass die SP den FDP-Bundesratssitz unterstützte. Beide Versprechen hätten die Freisinnigen nicht eingehalten. Die grosse Rochade bei der Departementsverteilung hatte zur Folge, dass die SP nicht nur das Uvek an die CVP abgeben musste, sondern auch, dass Bundesrätin Sommaruga als Konsumentenschützerin nicht das Volkswirtschaftsdepartement erhielt, sondern als Nichtjuristin das EJPD übernehmen musste. Pelli seinerseits kündigte eine Verleumdungsklage gegen Levrat an. Die Causa Levrat-Pelli beschäftigte die Presse einige Tage lang, bevor der Streit Mitte Oktober mit einer dürren Medienmitteilung beigelegt wurde.

Streit zwischen SP und FDP bei Departementsverteilung

Die Regierungsratswahlen in Graubünden standen ganz im Zeichen der Auseinandersetzungen zwischen BDP und SVP. Die BDP, mit zwei Regierungssitzen gemessen am Sitzanteil im Kantonsparlament übervertreten, trat mit den beiden Bisherigen Barbara Janom Steiner und Hansjörg Trachsel an. Die SVP, die aufgrund des Parteiwechsels der beiden BDP-Kandidierenden ihre beiden Regierungssitze verloren hatte, wollte mit Hilfe von Heinz Brand einen Sitz zurückgewinnen. Auch die CVP war auf Sitzeroberung aus und griff mit Barla Cahannes und Mario Cavigelli den vor zwölf Jahren an die SP verlorenen zweiten Regierungssitz an. Ihr bisheriger Regierungsrat Stefan Engler durfte infolge Amtszeitbeschränkung nicht mehr antreten. Die SP ihrerseits versuchte, ihren durch den ebenfalls aufgrund der Amtszeitbeschränkung erfolgten Rücktritt von Claudio Lardi vakant gewordenen Sitz mit Martin Jäger zu verteidigen. Die FDP schliesslich schickte ihren amtierenden Regierungsvertreter Martin Schmid ins Rennen. Das Kandidatenfeld wurde von den Grünliberalen Jürg Kappeler und Josias F. Gasser sowie vom parteilosen ehemaligen kantonalen Kulturbeauftragten Christian Brosi komplettiert. Insgesamt bewarben sich zehn Kandidatinnen und Kandidaten um die fünf Regierungssitze. Die Ausgangslage galt verglichen mit den Wahlen 2006, zu denen nur die fünf Bisherigen angetreten waren, als äusserst spannend. Einige Wellen warf der Suizid des Polizeikommandanten und WEF-Sicherheitschefs Markus Reinhardt. Dieser habe ein Alkoholproblem gehabt und sei von der verantwortlichen Justizdirektorin Janom Steiner zu lange geschützt worden, hiess es. Der Sitz der BDP-Regierungsrätin, den sie 2008 – damals noch als SVP-Vertreterin – durch Nachrutschen von ihrer Vorgängerin Eveline Widmer-Schlumpf übernommen hatte, galt als gefährdet. Zusätzlich brisant war der Umstand, dass der SVP-Kandidat Brand als Chef der Fremdenpolizei Janom Steiner unterstellt war. Der Wahlkampf wurde aggressiv geführt und zahlreiche Berner Politprominenz machte ihre Aufwartung, um die Kandidatinnen und Kandidaten der eigenen Partei zu unterstützen. Insbesondere die SVP hatte die Regierungsratswahlen im Kanton Graubünden zur Prestigesache erklärt.

Allerdings blieben ihre Bemühungen ohne Erfolg. Es zeigte sich, dass Majorzwahlen, bei denen Köpfe und nicht Parteien gewählt werden, für die SVP nach wie vor ein Handicap darstellen. Entsprechend wurden die drei Bisherigen (Schmid, Janom Steiner, Trachsel) und die zwei Neuen der etablierten Parteien Mario Cavigelli (cvp) und Martin Jäger (sp) im ersten Wahlgang gewählt. Weder der Angriff der CVP auf einen zweiten Sitz noch derjenige der SVP gelangen. Cahannes und Brand lagen beide mehr als 1700 Stimmen hinter dem fünftplatzierten Jäger. Die Stimmbeteiligung betrug 36.2%.

Regierungsratswahlen Graubünden 2010
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2010
Dossier: Kantonale Wahlen - Graubünden

Im Kanton Bern standen die Grossratswahlen ganz im Zeichen des Wahlkampfes zwischen der SVP und der BDP, deren Abspaltung von der SVP in Bern mit ihren eigentlichen Ursprung hatte. Für die junge BDP waren die Wahlen in Bern besonders wichtig, sollte sich doch hier auch zeigen, ob die Partei auf nationaler Ebene eine Zukunft hat. Die SVP hingegen wollte ihren Besitzstand gegenüber der BDP wahren. Aufgrund der Spaltung hatte sie 17 der ehemals 48 Sitze verloren. Der Zwist führte auch dazu, dass es keine bürgerliche Liste gab. Die SVP und die BDP weigerten sich, eine Listenverbindung einzugehen, was die FDP ihrerseits als Voraussetzung für eine gemeinsame bürgerliche Liste gefordert hätte. Listenverbindungen gingen hingegen die SP und die Grünen, sowie die EVP, die EDU und die CVP ein. Die SVP kooperierte mit den Schweizer Demokraten und den Eidgenossen. Eine Rekordzahl von 1937 Kandidatinnen und Kandidaten bewarb sich um die 160 Grossratssitze, darunter 32% Frauen. Von den Bisherigen traten lediglich 24 Grossrätinnen und Grossräte nicht mehr an, darunter nicht weniger als zehn Sozialdemokraten. Neben den erwähnten Parteien suchten auch die Grünliberalen, deren Berner Kantonalsektion 2008 gegründet worden war, die SD und die Freiheitspartei/Autopartei sowie zahlreiche Kleingruppierungen (Piratenpartei, PNOS, Kein Klimaschaden aus Bern, Die Eidgenossen, Pro Freiheit + IG Freie Schweizer Wirte) Grossratssitze zu erobern. Für die zwölf für den Berner Jura reservierten Sitze bewarben sich 102 Kandidierende aus elf verschiedenen Parteien, darunter die bisherigen PSA (3 Sitze), FDP und SP (je 2 Sitze), GP, Entente (PDC/PLJ), EDU, SVP und BDP (alle je ein Sitz). Im Berner Jura gingen die SVP und die FDP – ohne die BDP – eine Listenverbindung ein. Neu wurde in neun und nicht mehr wie 2006 in acht Wahlkreisen gewählt. Grossräte aus kleinen Amtsbezirken, die nun in einem grösseren Wahlkreis antreten mussten, befürchteten dadurch Nachteile. Die Auseinandersetzungen zwischen der BDP und der SVP prägten den bernischen Wahlkampf. Sowohl Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf als auch Bundesrat Ueli Maurer traten mehrmals als Zugpferde für die jeweilige kantonale Partei in Erscheinung.

Das Duell zwischen der BDP und der SVP brachte schliesslich zwei Sieger hervor. Sowohl die BDP als auch die SVP konnten ihre Sitzanteile stark ausbauen: die SVP gewann 14 Sitze (neu 44 Sitze) und konnte die mit der Abspaltung der BDP erlittenen Verluste praktisch kompensieren. Die BDP übertraf ihr Wahlziel und legte um acht Sitze zu (neu 25 Sitze). Sie ist damit neu drittstärkste Kraft im bernischen Grossen Rat. Auch die GLP konnte mit vier Sitzgewinnen einen Erfolg verbuchen. Alle anderen Parteien, mit Ausnahme der PSA und der CVP, die ihre Sitzanteile halten konnten, mussten teilweise herbe Verluste in Kauf nehmen. Allen voran die FDP und die SP, die neun bzw. sieben Sitze abgeben mussten (SP neu mit 35 Sitzen; FDP neu mit 17 Sitzen). Die Grünen und die EVP verloren drei Sitze (neu 16 bzw. 10 Sitze), während die EDU einen Sitz abgeben musste und neu mit fünf Mandaten im Grossen Rat vertreten ist. Die PDC/PLJ, die SD und die Freiheitspartei verloren ihre Sitze. Im Berner Jura errang die SVP zwei zusätzliche Mandate und die EVP neu einen Sitz und zwar auf Kosten der BDP, der EDU und der PDC/PLJ. Die Wahlbeteiligung lag bei 32.4% (2006: 31.1%). Insgesamt wurden 27 Bisherige, darunter überdurchschnittlich viele Frauen abgewählt. Der Frauenanteil im Grossen Rat ist deshalb auf 26% gesunken (2006: 31%). Alles in allem verzeichnete das Berner Kantonsparlament einen Rechtsrutsch. Die bürgerlichen Parteien SVP, BDP und BDP stellen mit 86 von 160 Sitzen eine relativ deutliche Mehrheit und dürften die links-grün dominierte Regierung stärker als bisher auf einen bürgerlichen Kurs zwingen.

Grossratswahlen Bern 2010
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2010
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern

Der Nationalrat lehnte eine Motion Flückiger-Bäni (svp, AG) mit 119 zu 45 Stimmen ab, welche den Bundesrat beauftragen wollte, sämtliche Dienstleistungen und Tätigkeiten von Sterbehilfeorganisationen zu verbieten solange noch keine Sterbehilfetätigkeiten regelnde Gesetzgebung in Kraft ist. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion gefordert und Bundesrätin Widmer-Schlumpf wies während der Debatte auf die laufende Ausarbeitung eines Bundesgesetzes hin.

Sterbehilfeorganisationen verbieten

Mit der Nichtwiederwahl von Bundesrat Blocher Ende 2007 und dem darauf folgenden Parteiausschluss resp. -austritt der SVP-Bundesräte Widmer-Schlumpf und Schmid war vom Sommer an zum ersten Mal seit 1959 eine der vier grössten Parteien nicht mehr in der Landesregierung vertreten. Dass es mit der SVP die mit Abstand stärkste betraf, machte die Situation erst recht brisant. Von einer Konkordanzregierung durfte deshalb im Jahre 2008 nicht mehr gesprochen werden, und die Ankündigung der SVP, eine permanente und aggressive Oppositionspolitik betreiben zu wollen, liess Schlimmes für das Funktionieren der politischen Institutionen und die Stabilität des Systems befürchten.
Es zeigte sich dann aber bald, dass diese Befürchtungen übertrieben waren. Zum einen war die SVP, wie auf der anderen Seite des politischen Spektrums auch die SP, schon vorher als Regierungspartei oft in Opposition zur Parlamentsmehrheit und zum Bundesrat gewesen und hatte deren Entscheide in Volksabstimmungen bekämpft. Zum anderen hatte die SVP in den Nationalratswahlen vom Herbst 2007 ihre Position als stärkste Partei zwar noch ausgebaut, sie war aber mit 62 von 200 Sitzen (und gar bloss 8 von 46 im Ständerat) weiterhin eine Minderheitspartei geblieben. Sie konnte deshalb im Parlament, wenn sie sich nicht den anderen bürgerlichen Parteien anschloss, keine wesentliche Rolle spielen. Mit ihren eigenen Vorstössen unterlag sie wie schon in den früheren Jahren fast immer klar. Erfolg hatte sie nur einige Male, als sie zusammen mit der Linken Entscheide blockieren konnte, z.B. in der Armeepolitik. Aber nicht nur im Parlament, sondern auch in den Volksabstimmungen blieb sie erfolglos und musste bei ihrer Volksinitiative zur Einbürgerungspolitik sogar eine Schlappe einstecken.

Konkordanzregierung

Bei der Behandlung der Personenfreizügigkeit in der Legislaturplanung 2007–2011 regte die Kommission des Nationalrats eine Ergänzung an, wonach bei der Ausweitung auf Rumänien und Bulgarien die Rückübernahmeabkommen mit diesen Ländern zu verbessern seien. Dieser Antrag wurde mit 126 zu 37 klar angenommen. Ein revidiertes Abkommen konnte Bundesrätin Widmer-Schlumpf in den folgenden Monaten mit beiden Staaten unterzeichnen. Bei einem Arbeitsbesuch in Bosnien-Herzegowina vereinbarte sie auch mit diesem Staat ein entsprechendes Abkommen.

Legislaturplanung 2007-2011 (BRG 08.007)
Dossier: Legislaturplanungsberichte

Mit dem Übergang des Dossiers Sterbehilfe von Christoph Blocher an die neue Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf änderte sich auch die Haltung der Landesregierung in der Frage der gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe. Bis anhin hatte der Bundesrat wiederholt erklärt, dass im Bereich der Sterbehilfe prinzipiell keine weiteren gesetzlichen Regelungen notwendig seien. Die sich nun abzeichnende Kehrtwende kann vor allem mit der anhaltenden Diskussion in der Öffentlichkeit und den damit verbundenen Forderungen einer minimalen Sorgfaltspflicht für Sterbehilfeorganisationen begründet werden. Ein umfassendes Aufsichtsgesetz kam für den Bundesrat aber weiterhin nicht in Frage, da ein solches zu einer Mitverantwortung des Staates für diese Organisationen führen und ihnen ein staatliches Gütesiegel ausstellen würde.

Dossiers Sterbehilfe