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Die Konjunkturlage präsentierte sich in der Schweiz im Jahre 1985 weitgehend erfreulich. Die Belebung der Wirtschaftstätigkeit hielt auch im dritten aufeinanderfolgenden Jahr an. Erste offizielle Schätzungen gehen davon aus, dass das reale Bruttoinlandprodukt um 3.7 Prozent anstieg (1984: 2.1%). Der private Konsum von Gütern und Dienstleistungen, welcher mit einem Anteil von rund 60 Prozent die wichtigste Nachfragekomponente darstellt, belebte sich mit einer Wachstumsrate von 1.7 Prozent gegenüber dem Vorjahr (1984: 1.3%). Das Wachstum der Käufe der öffentlichen Hand fiel mit 2.0 Prozent ebenfalls unterdurchschnittlich aus, was sicher als eine Konsequenz der weitgehend befolgten Sparpolitik betrachtet werden kann. Die kräftigsten Impulse gingen mit plus 8.3 Prozent erneut vom Exportsektor aus (1984: 6.1%); dabei fiel das Wachstum bei den Verkäufen von Gütern wiederum kräftiger aus als beim Dienstleistungsexport (9.0 resp. 5.5%). Die günstige Auftragslage der Industrie trug zu einer markanten Belebung der Ausrüstungsinvestitionen bei (+9.0%). Da hingegen der Wohnungsbau und die Bautätigkeit der öffentlichen Hand nahezu auf dem Vorjahresniveau verharrten, erhöhte sich das Total der Bruttoinlandinvestitionen lediglich um 5.0 Prozent (1984: 5.0%). Die gute Konjunktur führte allerdings auch zu einer kräftigen Steigerung der Einfuhren. Da diese aber mit plus 5.6 Prozent schwächer ausfiel als jene der Exporte, resultierte zum erstenmal in dieser Aufschwungphase ein positiver Beitrag des Aussenhandels zum Wirtschaftswachstum. Das Handelsbilanzdefizit, der Saldo aus dem Warenverkehr, reduzierte sich geringfügig auf ca. CHF 8.5 Mia. Die Ertragsbilanz – in ihr sind auch die Dienste, Faktorleistungen sowie die unentgeltlichen Übertragungen eingeschlossen – weist für 1985 einen Überschuss von schätzungsweise CHF 11.1 Mia. aus (1984: CHF 8.9 Mia.).

Schweizerische Konjunkturlage 1985
Dossier: Wirtschaftswachstum in der Schweiz 1980-1989

Nachdem der Ständerat 1982 den Entwurf des Bundesrates für ein revidiertes Bundesgesetz über Kartelle und ähnliche Organisationen (KG) entschärft hatte, gelang es dem Nationalrat, in einigen wesentlichen Punkten wieder eine strengere Fassung durchzusetzen. Die Fronten verliefen allerdings ähnlich wie in der kleinen Kammer: Für die Regierungsvorlage setzten sich die Linke, der Landesring und ein Teil der Christlichdemokraten ein, während sich die Vertreter der FDP, der SVP und der Liberalen gegen die vorgesehenen griffigeren Bestimmungen zur Bekämpfung von Wettbewerbsbehinderungen wehrten. In den Geltungsbereich des KG fallen nun nicht nur, wie vom Ständerat ursprünglich beschlossen, vertragliche Abmachungen und Abreden, sondern auch Empfehlungen, wenn diese offenkundig dieselbe Wirkung zeigen. Auch beim Beurteilungsmassstab, an den sich die Kartellkommission bei der Prüfung der volkswirtschaftlichen oder sozialen Schädlichkeit der Auswirkung von Kartellen zu halten hat, setzte der Nationalrat eine wettbewerbsfreundlichere Fassung durch. Wirksame Wettbewerbsverhinderung gilt demnach als schädlich, wenn sie nicht aus überwiegenden Gründen des Gesamtinteresses zu rechtfertigen ist. Auf Antrag der vorberatenden Kommission wurden die Komponenten der Saldomethode, welche bei der Ermittlung des Gesamtinteresses zur Anwendung gelangt, präzis definiert. In der Frage, wann Massnahmen gegen Aussenseiter zulässig seien, lehnte der Nationalrat hingegen mit knappem Mehr eine gegenüber dem Entwurf höhere Rechtfertigungsschwelle ab. Im weitern folgte der Nationalrat der kleinen Kammer bei der Streichung der Klagelegitimation für Konsumentenorganisationen, der Meldepflicht für Unternehmenszusammenschlüsse sowie – allerdings erst im Differenzbereinigungsverfahren – der Ausstattung der Kartellkommission mit einer Entflechtungskompentenz. Trotz zweimaliger Streichung durch den Ständerat setzte die Volkskammer hingegen die Beibehaltung spezieller Strafbestimmungen als Sanktionsinstrumente durch. In einem abschliessenden Kommentar beurteilte der Vorsteher des Sekretariats der Kartellkommission die diversen Neuerungen positiv. Die Verfechter einer ordnungspolitisch konsequenten Wirtschaftspolitik begrüssten zwar die vom Nationalrat durchgesetzten Verschärfungen, sie hätten jedoch eine deutlichere Betonung des Wettbewerbsgedankens vorgezogen.

Der BR sprach sich im weitern für die Ablehnung ohne Gegenvorschlag der 1984 von der Detailhandelskette Denner eingereichten Volksinitiative für ein Kartellverbot im Konsumgüterhandel aus und beauftragte das EVD mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft.

Revision des Kartellrechts (BRG 81.031)
Dossier: Kartellgesetz

Die Zinssätze auf dem Geld- und Kapitalmarkt machten eine ähnliche Entwicklung durch wie der Dollarkurs. Der Satz für Dreimonatsgelder auf dem Eurofrankenmarkt stieg im Monatsmittel im ersten Quartal von 5.1 Prozent auf 5.7 Prozent, bis zum Jahresende erfolgte dann ein stetiger Abbau auf 4.0 Prozent. Damit waren die Geldmarktzinsen auf dem niedrigsten Niveau seit Frühjahr 1984 angelangt. Im Jahresdurchschnitt lagen sie allerdings noch um rund ein halbes Prozent über dem Vorjahreswert. Der insgesamt ruhige Verlauf spiegelte sich auch darin, dass die Nationalbank, wie bereits 1984, die Sätze für Lombard- und Diskontkredite unverändert auf 5.5 Prozent resp 4.0 Prozent beliess.

Geld- und Kapitalmarkt 1985.

Die Nettobeanspruchung des schweizerischen Kapitalmarktes durch öffentlich aufgelegte Aktienemissionen und Obligationenanleihen in- und ausländischer Schuldner erreichte mit CHF 22.6 Mia. einen neuen Rekordstand. Im Inlandbereich war das starke Wachstum weitgehend auf neu aufgelegte Obligationenanleihen der Banken zurückzuführen. Dank der verbesserten Finanzlage blieb hingegen die Nachfrage der öffentlichen Hand relativ gering. Bei der einheimischen Industrie ist die Selbstfinanzierungskraft in den letzten Jahren stark gestiegen. Sie nutzte zudem die Hausse an den Börsen zur günstigen Beschaffung von Eigenkapital über Aktienemissionen. Die starke Steigerung der Nettobeanspruchung durch ausländische Schuldner wurde zum Teil auf die von der Nationalbank auf den 15. Mai vorgenommene Aufhebung des bisher geltenden Maximalbetrags von CHF 200 Mio. für Auslandanleihen zurückgeführt. Das Total der von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte lag mit CHF 46.4 Mia. deutlich über dem Vorjahreswert. Der Anteil der Industrieländer erhöhte sich von 73.7 Prozent auf 79.2 Prozent. Jener der Entwicklungs- und Schwellenländer, welcher im Mittel der vorangegangenen fünf Jahre 11.2 Prozent betragen hatte, bildete sich hingegen auf 4.8 Prozent zurück. Die internationalen Entwicklungsorganisationen, darunter die Weltbank als grösster Einzelschuldner auf dem schweizerischen Kapitalmarkt, beanspruchten rund 12 Prozent.

Geld- und Kapitalmarkt 1985.

Die Aufwertung der amerikanischen Währung setzte sich im ersten Quartal 1985 noch fort. Am 6. März erreichte der Dollar mit CHF 2.937 einen neuen Höchststand seit Oktober 1974. Bis zum Jahresende ermässigte sich der Kurs massiv auf CHF 2.072 Die wichtigste Ursache für diese Abschwächung bildete vorerst die sich verringernde Differenz zwischen amerikanischen und europäischen Zinssätzen. In einer zweiten Phase wirkte sich dann auch die Absichtserklärung der Finanzminister und Notenbankleiter der fünf führenden Industriestaaten (USA, Japan, BRD, Frankreich und Grossbritannien) vom 22. September in New York aus, gemeinsam den Yen und die europäischen Währungen gegenüber dem Dollar zu stärken. Trotz des Kurszerfalls lag der Wert der amerikanischen Währung gegenüber dem Franken im Jahresmittel noch um 4.5 Prozent über dem Vorjahresstand. Obwohl sich die Nationalbank nicht an den am Treffen der Fünfergruppe vereinbarten Devisenmarktinterventionen zur Schwächung des Dollars beteiligt hatte, bewegte sich der Frankenkurs im grossen und ganzen im Gleichschritt mit den Währ Ingen der übrigen Industriestaaten. Der mit den Exporten in die 15 wichtigsten Handelspartnerländer gewichtete Index der Fremdwährungskurse des Schweizer Frankens stieg nach einem Rückgang im 1. Quartal regelmässig leicht an. Im Jahresdurchschnitt lag er nominal um 2.0 Prozent unter dem Vorjahreswert; infolge der geringeren Teuerung in der Schweiz sank er real etwas stärker (–2.8%). Die schweizerischen Währungsbehörden sahen ihre Politik, sich so gut wie möglich von Devisenmarktinterventionen fernzuhalte, von der internationalen Entwicklung bestärkt. An der erwähnten Konferenz der Fünfergruppe wurden zwar noch konzertierte Eingriffe in Aussicht gestellt, das Schwergewicht lag jedoch eindeutig bei einer verbesserten Abstimmung der Wirtschaftspolitik; insbesondere verpflichteten sich einerseits die USA zu einem Abbau ihres Budgetdefizits und anderseits Japan zu einer Nachfragestimulierung.

Schweizerische Währung 1980-1989

Als Zweitrat stimmte 1985 auch der Ständerat diskussionslos der Verlängerung des leicht revidierten Bundesbeschlusses über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Massnahmen zur Verhütung oder Behebung ernsthafter Störungen des Währungssystems um weitere zehn Jahre zu.

Beitritt der Schweiz zu den Allgemeinen Kreditvereinbarungen.

Die Nationalbank setzte in Berichtsjahr ihre Bemühungen fort, die Entwicklung der Geldmenge mit dem realen Wirtschaftswachstum in Übereinstimmung zu bringen. Dabei geht es ihr weniger um momentane Schwankungen in der Preisentwicklung, die beispielsweise von Wechselkursveränderungen induziert sein können, als vielmehr um eine relative Stabilhaltung über mehrere Jahre hinweg. In Anbetracht der noch ungewissen Konjunkturaussichten zu Beginn des Jahres 1985 war das Geldmengenziel mit 3 Prozent recht grosszügig festgelegt worden. Das kräftige Wirtschaftswachstum erlaubte es jedoch den Bankbehörden, eine restriktivere Politik einzuschlagen und sich der mittelfristig angepeilten Zielgrösse von 2 Prozent anzunähern. Die als Indikator dienende bereinigte Notenbankgeldmenge nahm 1985 um 2.2 Prozent zu (1984: 2.6%). Im Einvernehmen mit dem Bundesrat beschloss das Direktorium der SNB, im Jahr 1986 die Zügel noch etwas mehr anzuziehen und eine lediglich zweiprozentige Expansion der bereinigten Notenbankgeldmenge anzustreben. Diverse Kommentatoren aus Banken- und Wissenschaftskreisen erachteten allerdings auch diese 2 Prozent noch als zu hoch, um langfristig ein inflationsfreies Wachstum zu gewährleisten.

Geldmenge 1984.

Die Mietzinse stiegen gegenüber 1984 um 3.3 Prozent; ein weiteres Mal bestätigte sich, dass Preiserhöhungen im Mietwesen vor allem durch Renovationen und Modernisierungen bei älteren Wohnungen bedingt sind. Das Bundesamt für Wohnungswesen veröffentlichte eine Untersuchung über die Wohnsituation in der Schweiz, welche auf der Wohnungszählung von 1980 beruht. Darin wird beispielsweise aufgezeigt, dass die Zahl der kleinen Familienhaushalte (Ein- und Zweikinder-Familien, alleinerziehende Eltern) stark gestiegen ist und das allgemeine Wohnniveau (mehr Raum, bessere Ausstattung) weiter zugenommen hat. Problemgruppen sind kinderreiche und junge Familien sowie alleinerziehende Elternteile. Am schlechtesten sind die Wohnverhältnisse bei Ausländern. Die Studie stellt eine verstärkte Segregation in der räumlichen Verteilung von Schweizern und Ausländern auf die Wohnquartiere fest. Namentlich in grösseren Städten haben die Gettoisierungstendenzen zugenommen; gewisse Quartiere weisen einen Ausländeranteil von über 50 Prozent auf.

Die Mietzinse stiegen gegenüber 1984 um 3.3 Prozent an.

Um dem Natur- und Heimatschutz mehr politisches Gewicht zu geben, wie dies parlamentarische Vorstösse zur Verstärkung der Staatstätigkeit in diesem Bereich immer wieder forderten, wurde die Stellung der Abteilung Natur- und Heimatschutz im Bundesamt für Forstwesen aufgewertet und eine neue Hauptabteilung Landschaftsschutz geschaffen. Mit einem Zuschuss von CHF 2 Mio. aus dem Treibstoffzollzuschlag erhielten die finanziellen Mittel zur Gewährung von Subventionen gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) eine dringend nötige Aufbesserung. Von zusätzlichen CHF 15 Mio. aus Treibstoffzollerträgen profitierte auch die Denkmalpflege; die umstrittene Praxis, Denkmalschutzsubventionen für finanzstarke Kantone aus Spargründen nicht mehr zu gewähren, soll nun überprüft werden.

Stellung der Abteilung Natur- und Heimatschutz im Bundesamt für Forstwesen wurde aufgewertet

Waldsterben und Luftverschmutzung gehörten im Berichtsjahr zu den dominierenden Themen der schweizerischen Innenpolitik. Dass sich die Luftqualität in unserem Lande weiter verschlechtert, die Waldschäden zunehmen und auch die menschliche Gesundheit darunter leidet, wird immer offensichtlicher und hat zu einer verstärkten Sensibilisierung breiter Volksschichten geführt. Bezüglich der zu treffenden Massnahmen jedoch gingen die Meinungen nach wie vor auseinander. Im Zentrum der Umweltpolitik stand das Waldsterben. Das Waldschaden-Inventar der «Sanasilva»-Studie eruierte für 1985 einen auf 2 Prozent gebremsten Zuwachs an geschädigten Bäumen: Im Berichtsjahr waren 36 Prozent aller Bäume krank oder abgestorben; der Zustand bei den Nadelbäumen blieb gegenüber 1984 stabil, während der Anteil der geschädigten Bäume bei den Laubhölzern weiter angestiegen ist und auch die Obstbäume zunehmend unter dem «Umweltstress» leiden. Einen alarmierenden Zustand erreichten mit 42 Prozent geschädigten Bäumen die Bergwälder, bei denen teilweise schon kleine flächenweise Zusammenbrüche registriert wurden. Gegenüber dem Mittelland war der Anteil an mittelstark und stark geschädigten sowie abgestorbenen Bäumen doppelt bis dreimal so hoch.

Sanasilva Bericht 1985

Die Aufnahme von Bericht und Modellentwurf war gedämpft. Unter den ersten Erklärungen der Regierungsparteien lautete diejenige der CVP am positivsten. Die FDP begrüsste den Antrag, empfahl aber ein behutsames Vorgehen, das es dem Parlament erlauben würde, auch Wegmarken für die konkrete Ausgestaltung des Verfassungsentwurfs zu setzen. Die SP bestritt der Revision ihre Aktualität, und die SVP erklärte sie für überflüssig. Die Präsidenten der vier Fraktionen sprachen sich alle für eine Fortsetzung des Unternehmens aus, allerdings mit unterschiedlichen Zielvorstellungen. Sozialdemokratische Sprecher befürworteten eine weitergehende Reform, als sie die Modellstudie anbietet. Entschiedener äusserten sich Vertreter des Landesrings für eine Totalrevision, wobei sie den im Vorjahr veröffentlichten Entwurf der Juristen A. Kölz und J. P. Müller in den Vordergrund rückten. Die Kommentare der Presse waren dagegen überwiegend skeptisch gestimmt.

Bericht über die Totalrevision der Bundesverfassung (BRG 85.065)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)

Mit einem Bericht zuhanden der zuständigen Behörden informierte das Bundesamt für Umweltschutz (BUS) über Gesundheitsrisiken und Sanierungsmöglichkeiten von Gebäuden mit asbesthaltigen Spritzbelägen. Das Asbest-Inventar umfasst 73 Sportstätten und 4000 Gebäude, die saniert werden sollen. Da Spritzasbest seit 1975 nicht mehr verwendet wird und da der einzige Schweizer Asbestproduktehersteller bis 1990 vollständig auf asbestfreie Erzeugnisse umstellen will, verzichtete die Landesregierung darauf, ein Asbestverbot in der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe zu verankern, wie dies etwa der SGB gefordert hatte.

Gesundheitsrisiken und Sanierungsmöglichkeiten von Gebäuden mit asbesthaltigen Spritzbelägen

Zur Frage einer Totalrevision der Bundesverfassung legte der Bundesrat im Spätherbst den Bericht vor, den er 1983 angekündigt hatte, um dem Parlament den Entscheid über die Fortsetzung der Arbeiten zu überlassen. Dieser Bericht enthält eine Übersicht über den bisherigen Gang der Revisionsbestrebungen, Hinweise auf Verfassungsrevisionen im Ausland und in den Kantonen, den Entwurf der Expertenkommission Furgler sowie eine «Modell-Studie» des EJPD, die auf dem Expertenentwurf aufbaut, ihn aber aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens wesentlich modifiziert. So werden Eigentum und Wirtschaftsfreiheit ohne Vorbehalte gewährleistet und die Bundeskompetenzen abschliessend aufgezählt. Den Grundrechten stehen Grundpflichten (Schul-, Stimm-, Dienst- bzw. Wehr- und Steuerpflicht) gegenüber. Ein Katalog von Staatszielen wird von den Kompetenzbestimmungen getrennt. Bei den Volksrechten wird neben der (unformulierten) Einheitsinitiative, die von der Bundesversammlung auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe auszugestalten ist, auch die ausgearbeitete Verfassungsinitiative aufgeführt. Die Organisation der Bundesbehörden bleibt praktisch unverändert, und die gerichtliche Anfechtbarkeit von Bundesgesetzen fällt dahin. Der Bundesrat bejaht aber nur den Grundsatz der Totalrevision; zum neuen Modell enthält er sich eines Urteils. Was das weitere Verfahren betrifft, so setzt er voraus, dass es nach einem zustimmenden Grundsatzentscheid der Bundesversammlung seine Sache wäre, einen Entwurf für die parlamentarische Behandlung vorzulegen.

Bericht über die Totalrevision der Bundesverfassung (BRG 85.065)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)

Das EFD setzte im Berichtsjahr seine Vorarbeiten zur Teilrevision des Bankengesetzes fort. Auf Anregung der Nationalbank wurde unter anderem die Frage überprüft, ob auch gewisse Finanzgesellschaften dem Gesetz unterstellt werden könnten. Es handelt sich dabei einerseits um Firmen, die bankähnliche Geschäfte tätigen, ihre Mittel jedoch nicht direkt beim Publikum aufnehmen und andererseits um Emissionshäuser, welche die Plazierung von Anleihen und Notes besorgen. Nach Ansicht der Nationalbank rechtfertigt die wachsende Bedeutung dieser Institute den Erlass von aufsichtsrechtlichen Auflagen. Die Bankiervereinigung hätte gegen eine verbesserte Kontrolle der Finanzgesellschaften nichts einzuwenden, sie sprach sich jedoch gegen einen Einbau diesbezüglicher Normen ins Bankengesetz aus.

Vorarbeiten zur Teilrevision des Bankengesetzes

Die Ausarbeitung einer Strafnorm für sogenannte Insiderdelikte kommt weiterhin zügig voran. Derartige Handlungen waren bisher in der Schweiz zwar verpönt, jedoch erlaubt, solange es sich nicht um den Verrat von Geschäftsgeheimnissen an Aussenstehende handelte. Bereits 1976 war der Regierungsrat des Kantons Zürich beim EFD und beim EJPD in dieser Sache vorstellig geworden. Dringlich wurde die Angelegenheit allerdings erst 1981, als die Behörden der Vereinigten Staaten begannen, auf ihrem Territorium tätige Schweizer Banken und deren Kunden massiv unter Druck zu setzen. Mit einem neuen Artikel im Strafgesetzbuch sollen nun unter anderem die Voraussetzungen zur Gewährung von internationaler Rechtshilfe bei Insiderdelikten geschaffen werden. Darüber hinaus erwartet man von der neuen Rechtsnorm auch einen Beitrag zur Sauberkeit am schweizerischen Börsenmarkt und zur Chancengleichheit der daran Beteiligten. Im Mai legte der Bundesrat die entsprechende Botschaft vor. Danach soll bestraft werden, wer die Kenntnis vertraulicher Tatsachen zur Erzielung eines Börsengewinns ausnützt oder damit einem Dritten zu Vermögensvorteilen verhilft. Um Umgehungsmöglichkeiten zu erschweren, wurde der Täterkreis auch auf Personen ausgedehnt, die vom Verrat von Insiderwissen profitieren (sog. Tippees). Der in der Vernehmlassung kritisierte zivilrechtliche Teil wurde vollständig fallengelassen. Auf die von verschiedener Seite ins Spiel gebrachte Forderung nach der Schaffung einer staatlichen Börsenaufsichtskommission, wie sie beispielsweise die USA kennen, antwortete der Bundesrat ablehnend. Der Regierungsentwurf wurde in der Öffentlichkeit und insbesondere von der Bankiervereinigung ohne Vorbehalte begrüsst.

Insider

Die privat plazierten Notes (mittelfristige Schuldverschreibungen) sind für ein breiteres Publikum zu einer attraktiven Anlageform geworden. Eine aus Vertretern des EFD, der Bankenkommission und der Nationalbank gebildete Arbeitsgruppe bemüht sich um die Ausarbeitung von Regeln, mit denen der Anlegerschutz in diesem Bereich verbessert werden könnte. Im Vordergrund steht dabei für Notes mit kleiner Mindeststückelung die Einführung der Prospektpflicht, wie sie bei den Obligationenanleihen besteht. Die Banken sprachen sich allerdings aus praktischen Gründen dagegen aus, da ein Vorteil der Notesemissionen in ihrer schnellen und unkomplizierten Abwicklung bestehe. Sie leisteten insofern einen Beitrag zur Entschärfung des Problems, als sie 1984 eine Vereinbarung mit dem Zweck der Verbesserung der Information für die Anleger abschlossen.

privat plazierten Notes

Für die Banken war 1985 wiederum ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr. Die fünf Grossbanken konnten ihre ausgewiesenen Reingewinne um 17 Prozent bis 34.8 Prozent erhöhen. Infolge des gesunkenen Dollarkurses fiel das Wachstum der Bilanzsummen der 71 von der Nationalbank monatlich erfassten Banken mit 7.2 Prozent relativ gering aus. Die gute Konjunkturlage führte zu einer starken Belebung im Kreditgeschäft, wobei die Impulse vor allem von der Nachfrage inländischer Privater ausgingen. Auf der Passivseite blieben die Spargeld- im Vergleich zu den Festgeldeinlagen weiterhin wenig attraktiv. Da sich die Ausgabesätze der Kassenobligationen nur verzögert an den Zinsrückgang auf dem Kapitalmarkt anpassten, erhöhte sich ihr Bestand in der 2. Jahreshälfte kräftig, nachdem er während zwei Jahren nahezu stagniert hatte. Als Konsequenz der sinkenden Geldmarktsätze und des fallenden Dollarkurses verzeichnete das Treuhandgeschäft lediglich ein geringes Wachstum.

Konjunkturlage und Bankbilanzsumme 1985

In der namentlich dem Thema Waldsterben gewidmeten Sondersession bekräftigte Bundesrat Egli die Entschlossenheit der Regierung, die technischen Möglichkeiten zur Verringerung der Umweltbelastung konsequent auszuschöpfen und nötigenfalls auch unpopuläre Massnahmen zu ergreifen. Erklärtes Ziel sei die Rückführung der Luftqualität auf den Stand der 50er Jahre. Als allgemeine Stossrichtung der Umweltpolitik skizzierte er die Verminderung der Schadstoffemissionen im Verkehrs- und Energiebereich, die Förderung des öffentlichen Verkehrs und der Forschung, vermehrte Waldpflege, bessere internationale Zusammenarbeit und offene Information über die Lage. Um das gesteckte Ziel zu erreichen bedürfe es freilich eines völligen Umdenkens, ja einer Umkehr der Gesellschaft. Auch die eidgenössischen Räte waren sich in der generellen Lagebeurteilung weitgehend einig und fanden bezüglich zahlreicher Massnahmen zu einem Konsens, der vor Jahresfrist noch nicht möglich erschien. Allerdings lehnte der Nationalrat eigentliche Notrechtsmassnahmen für den kranken Wald ab. Die Volkskammer stimmte jedoch etlichen Forderungen in Motionsform zu, auch wenn die Regierung diese aus Gründen der Gewaltentrennung nur in Postulatform entgegennehmen wollte. Überwiesen wurden sämtliche Motionen und Postulate der vorberatenden Nationalratskommission zu den Bereichen Waldwirtschaft, Verkehr, Feuerung und Energie sowie Kehrichtverbrennung, mit denen diese die Forderungen des «10-Punkte-Programmes» der Regierungsparteien vom Herbst 1984 übernommen hatte. Die Kommission des Ständerates ihreseits hatte sich mit dem vom Bundesrat im Waldbericht unterbreiteten Massnahmenkatalog zufriedengegeben und keine eigenen Vorstösse unterbreitet.

Sondersession zum Thema Waldsterben (BRG 84.088)
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren

Gesamthaft betrachtet blieben demnach die Zinsen in der Schweiz trotz der anziehenden Konjunktur und der Sogwirkung der amerikanischen Märkte auf ihrem auch inflationsbereinigt verhältnismässig niedrigen Niveau. Dazu hat sicher die Stagnation bei der Beanspruchung des Kapitalmarktes durch die Emission von Aktien und Anleihen beigetragen. Praktisch im selben Ausmass, wie sich das Volumen der öffentlichen Anleihen ausländischer Schuldner auf einen neuen Rekordstand erhöhte, bildete sich die inländische Nachfrage zurück. Wichtige Gründe für diese Zurückhaltung der Inländer wurden in den relativ guten Abschlüssen der öffentlichen Haushalte und der gestärkten Eigenfinanzierungskraft der Wirtschaft gesehen. Das Total der von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte übertraf mit CHF 40.9 Mia. den Vorjahresstand nur um weniges. Der Anteil der Industrieländer daran reduzierte sich zugunsten desjenigen der internationalen Organisationen (v.a. Weltbank) und belief sich auf knapp 74 Prozent.

Geld- und Kapitalmarkt 1984.

Der Devisenmarkt war auch 1984 durch den Höhenflug der amerikanischen Währung gekennzeichnet. Der durch das hohe reale Zinsniveau in den USA induzierte Kapitalfluss liess den Dollar gegenüber dem Schweizerfranken, jedoch auch gegenüber allen andern nationalen Währungen (mit Ausnahme Japans) relativ kontinuierlich weiter ansteigen. Nach einer kurzen Beruhigungsphase im Frühjahr stieg der Dollarkurs bis Ende Jahr auf Fr. 2.597, was zugleich einen seit 1976 nicht mehr erreichten Höchstwert bedeutete. Im. Mittel lag die amerikanische Währung gegenüber dem Franken um 11.8 Prozent über dem Vorjahreswert. Eine ähnlich ausgeprägte Aufwärtsentwicklung kennzeichnete den japanischen Yen. Nur von geringfügiger Natur waren hingegen die Wertveränderungen des Frankens in bezug auf die übrigen Währungen. Die für den Aussenhandel besonders wichtige Deutsche Mark gewann im Jahresdurchschnitt leicht an Wért (+ 0.4%), während die Währungen Frankreichs, Italiens und Grossbritanniens ähnlich kleine Einbussen erlitten. Der nominale exportgewichtete Wechselkursindex lag 1984 im Mittel um 2.2 Prozent tiefer als im Vorjahr. Da die Teuerung in der Schweiz kleiner ausfiel als in den meisten andern Staaten, bildete sich der reale exportgewichtete Wechselkursindex noch etwas deutlicher zurück (– 3.3%). Im Gegensatz zum Vorjahr — als es galt, die Deutsche Mark zu stützen — verzichtete diesmal die Nationalbank auf Aktionen am Devisenmarkt zur Kurspflege. Derartige Interventionen hätten wohl, abgesehen von einer Gefährdung der Ziele der Geldmengenpolitik, auch wenig Wirkung gezeigt: die Gründe für die gegenwärtige Stärke des Dollars sind gemäss allgemeiner Einschätzung in den USA selbst, und nicht auf den Devisenmärkten zu suchen. Die früher als in den andern Industrieländern erholte Konjunktur sowie das hohe Staatshaushaltsdefizit bei gleichzeitig restriktiver Geldmengenpolitik haben im internationalen Vergleich hohe Realzinsen zur Folge, was zu einer besonderen Attraktivität von Dollaranlagen führt. Da sich der Dollaranstieg einerseits für die schweizerische Exportwirtschaft und das Tourismusgewerbe positiv auswirkte und sich andererseits infolge sinkender Rohstoffnotierungen (auf Dollarbasis) der Anstieg der Preise für Importgüter in relativ engen Grenzen hielt, blieb das abwartende Verhalten der Währungsbehörde auch politisch unbestritten.

Schweizerische Währung 1980-1989

Die Banken konnten 1984 sowohl auf geschäftlicher als auch auf politischer Ebene Erfolge verzeichnen. Allen fünf Grossbanken gelang es, ihren Reingewinn nochmals massiv zu steigern (Zuwachsraten zwischen 12% und 21%). Die 71 von der Nationalbank monatlich erfassten Institute erhöhten ihre Bilanzsumme um zehn Prozent. Dazu trug neben wechselkursbedingten Bewertungsgewinnen auf Dollarpositionen auch die mit der lebhafteren Wirtschaftstätigkeit anwachsende Kreditvergabe namhaft bei. Auf der Passivseite nahmen infolge des Anstiegs der Geldmarktsätze in erster Linie die Festgeldkonten zu. Auf ähnliche Ursachen lässt sich der ebenfalls starke Volumenanstieg bei den nicht in den Bilanzen erscheinenden Treuhandgeldern zurückführen; hier spielte allerdings auch die Höherbewertung der amerikanischen Währung mit.

Konjunkturlage und Bankbilanzsumme 1984

Trotz des guten Geschäftsgangs häuften sich von seiten der Banken die Klagen über eine Gefährdung der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz. Als ein immer mehr ins Gewicht fallender Nachteil wurden diverse steuerliche Belastungen (namentlich die Stempelabgabe auf dem Verkauf von Wertpapieren) ins Feld geführt. Von neutralen Beobachtern wurde zugestanden, dass in den letzten Jahren die Standortvorteile der Schweiz in der Tat relativiert worden seien. Der Grund dafür sei jedoch kaum in einem weniger günstigen Steuerklima zu finden, sondern liege vielmehr bei den Anstrengungen anderer Länder (insbesondere Grossbritanniens) und bei der teilweisen Einschränkung der Geltung des Bankgeheimnisses infolge der Unterzeichnung von Rechtshilfeabkommen bzw. der zwischen den Banken und den USA geltenden Insiderkonvention.

steuerliche Belastungen

Obwohl das Berichtsjahr als «Jahr der Berichte» zur Umweltbedrohung, insbesondere zum Waldsterben, charakterisiert werden kann, wurde sichtbar, dass Informationen allein nicht genügen, um die gegenwärtige Situation zu ändern. Ihnen werden in naher Zukunft vielmehr auch Taten folgen müssen. Diese könnten in ihren Auswirkungen so umfassend werden, dass der Umweltbereich ähnlich der Raumplanung in den 70er Jahren zu einer neu integrierenden Politikdomäne würde. 1984 bereits feststellbar waren die Folgen für die Energie-, Verkehrs- und Forstpolitik. Im Rahmen der Bemühungen um eine Totalrevision der BV wurde diskutiert, ob das ökologische Denken als neue Basis dienen könnte.

Obwohl das Berichtsjahr als «Jahr der Berichte» zur Umweltbedrohung, insbesondere zum Waldsterben, charakterisiert werden kann, wurde sichtbar, dass Informationen allein nicht genügen, um die gegenwärtige Situation zu ändern

Als Nachwirkung der 1983 abgeschlossenen gesamtschweizerischen Abfallerhebung kam vor allem in Expertengruppen eine Diskussion über die Bewirtschaftung von Abfällen auf. Dabei stehen sich zwei Strategien als Alternativen zur dominierenden, jedoch zunehmend problematischeren Kehrichtverbrennung gegenüber. Einerseits brachten Befürworter einer Abfallverwertung die Kompostierung wieder ins Gespräch oder favorisierten ein wirtschaftlich orientiertes Recycling nicht nur von Glas und Altpapier, sondern auch von Kunststoffen und Altöl. Anderseits wurde angesichts der seit 1970 zweieinhalb Mal so grossen Kehrichtmenge pro Kopf der Bevölkerung eine grundsätzliche Wende angestrebt. Im Sinne einer Kausaltherapie soll Abfall überhaupt vermieden werden. Im Zentrum stehen dabei die Verpackungen sowie ein Verbot von Cadmium, Quecksilber in Batterien, PVC und PCB.

Diskussion über die Bewirtschaftung von Abfällen

Die Luftverschmutzung in der Schweiz ist unverändert hoch und muss weiterhin als «hausgemacht» betrachtet werden. Sie liegt insbesondere in den Stadtzentren über den als unbedenklich geltenden Immissionsgrenzwerten. Zu diesen Feststellungen gelangte ein Bericht, den das Bundesamt für Umweltschutz mit neuesten Messdaten aus der nationalen Luftbeobachtung erstellt hatte. Nach den wichtigsten Schadstoffen gegliedert, präsentiert sich die gegenwärtige Situation wie folgt: Schwefeldioxid, das vor allem bei der Verbrennung fossiler Materialien entsteht, und diverse vom Motorfahrzeugverkehr produzierte Stickstoffoxide kommen in den Stadtzentren und Agglomerationsgebieten der Schweiz in zu hohen Konzentrationen vor; dabei werden die vom BUS empfohlenen Grenzwerte bis zu zweieinhalb Mal überschritten. Kohlenmonoxid, das ebenfalls vorwiegend durch den Strassenverkehr in die Luft gelangt, erreicht nur an exponierten Stellen unzulässige Konzentrationen. Angestiegen ist schliesslich die grossräumige Belastung durch Ozon, das im Hinblick auf das Waldsterben von Bedeutung erscheint.

Deutliche Zunahme der Luftverunreinigung
Dossier: Waldsterben in den 1980er Jahren