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  • Parlamentarische Initiative
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Suite au refus du Conseil national en 1999 de modifier la loi sur les animaux de compagnie, deux initiatives populaires ont été lancées au cours de l’année sous revue. La première, «pour un meilleur statut juridique des animaux», émanait de la Société des vétérinaires suisses, de la Protection suisse des animaux, de la Société cynologique suisse et de la Fondation pour l’animal en droit: 120 000 signatures ont été recueillies en moins de quatre mois. La seconde, lancée par Franz Weber sous le titre «les animaux ne sont pas des choses», a elle aussi atteint rapidement les 110 000 griffes. Mais les deux initiatives ont été prises de vitesse par celle, parlementaire, du conseiller aux Etats Dick Marty (prd, TI), lancée au lendemain du vote négatif à la Chambre du peuple. Elle l’a acceptée et a chargé sa commission d’élaborer un projet de loi. Cette initiative prévoit de ne plus considérer les animaux comme des objets inanimés, légalement appréhendés comme un bien matériel. Les organisations responsables des deux initiatives populaires n’ont pas exclu de retirer celles-ci au cas où le texte Marty était accepté au parlement.

Initiatives "Pour un meilleur statut juridique des animaux" et "les animaux ne sont pas de choses"

Bei der Totalrevision der Bundesverfassung hatte Nationalrat Berberat (sp, NE) beantragt, der Sprachenartikel sei durch einen Passus zu ergänzen, wonach die erste unterrichtete Fremdsprache zwingend eine Landessprache sein muss. Um das Gesamtwerk nicht durch umstrittene Forderungen zu gefährden, hatte der Nationalrat dies auf Antrag des Bundesrates abgelehnt. Im Juni des Berichtsjahres reichte Berberat, unterstützt von 65 Mitunterzeichnern, das Anliegen in Form einer parlamentarische Initiative erneut ein. Der Initiant wollte in seinem Vorstoss keinen Angriff auf den Bildungsföderalismus sehen, erinnerte aber daran, dass der Bund in Bereichen, die ihm wichtig scheinen, beispielsweise beim Schulsport, bereits früher koordinierend in den Volksschulunterricht eingegriffen hat. Unter dem Eindruck der Beschlüsse in Appenzell-Innerrhoden und Zürich hiess die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates mit 9 zu 8 Stimmen die Initiative gut. Die Minderheit der Kommission, welche für den Fall einer Volksabstimmung befürchtet, die Vorlage könnte das Land und die Generationen spalten, hätte das Anliegen lieber in die Form einer Motion gekleidet, die eine Lösung ohne Verfassungsänderung ermöglicht hätte.

Erste Fremdsprache muss nicht Landessprache sein: Parlamentarische Initiative scheitert (Pa.Iv. 00.425)
Dossier: Bestrebungen zur Ausarbeitung eines Sprachengesetzes

Die Büros der beiden Parlamentskammern beantragten mit einer parlamentarischen Initiative eine Anpassung der seit 1990 unveränderten Entschädigung der Parlamentsangehörigen an die seither eingetretene Teuerung. Dabei sollte die ganze Erhöhung über das Taggeld erfolgen, und die im Gesetz festgeschriebene und deshalb dem fakultativen Referendum unterstellte Jahresentschädigung unverändert bleiben. Zudem schlugen sie vor, die Sonderzulagen für die Ratspräsidenten und ihre Stellvertreter deutlich anzuheben. Gleichzeitig nahmen sie eine gemeinsame Anregung der Generalsekretäre der vier Bundesratsparteien für eine substanzielle Erhöhung der Fraktionsbeiträge auf. Mit der Begründung, dass damit die bisherige Quersubventionierung der Fraktionen durch die Parteien reduziert würde, und zudem der Gefahr begegnet werden könnte, dass die Fraktionen in Abhängigkeit von anderen Sponsoren (namentlich Interessenorganisationen) geraten, beantragten sie eine Erhöhung sowohl des Grundbeitrags als auch des Beitrags pro Mitglied um 50% auf CHF 90'000 resp. 16'500. Der Bundesrat unterstützte dieses Anliegen. Für die letzte Teuerungsanpassung der Fraktionsbeiträge im Vorjahr siehe hier.

Im Nationalrat bekämpfte Nationalrat Mörgeli (ZH) im Namen der SVP-Fraktion vergeblich die Anpassung der Taggelder an die Teuerung. Sein Nichteintretensantrag wurde mit 129:20 Stimmen abgelehnt. Nachdem auch die kleine Kammer zugestimmt hatte, verabschiedete das Parlament die Teuerungsanpassung, die Verdoppelung der Präsidialentschädigung und die Erhöhung der Fraktionsbeiträge in der Herbstsession. Der „Bund der Steuerzahler“ protestierte in Inseraten gegen diese Ratsbeschlüsse. Breite Unterstützung bei allen Fraktionen fand SVP-Nationalrat Giezendanner (AG) für sein überwiesenes Postulat, im Parlamentsgebäude Dusch- und Fitnessräume einzurichten (00.3385).

Entschädigung der Parlamentarierentschädigungen und der Fraktionsbeiträge (00.434)

La Commission des transports et des télécommunications du Conseil des Etats a donné une suite favorable à l'initiative Brändli (udc, GR) pour le reclassement de la route du Prättigau (GR) via un complément à l'arrêté fédéral sur le réseau des routes nationales. Le Conseil fédéral a proposé de rejeter l'initiative, car il jugeait non opportun l'inclusion d'une route considérée comme principale dans le réseau déjà planifié des routes nationales. Néanmoins admettant la nécessité du contournement de Saas et la difficulté qu'éprouvait le canton des Grisons à couvrir ses dépenses routières, il a mis sur pied une ordonnance portant modification de l'arrêté fédéral sur le réseau des routes nationales. Dans celle-ci, la liaison N13 Landquart-Klosters/station de transbordement du tunnel de la Vereina est inclue dans le réseau des routes nationales. Par cette ordonnance, le Conseil fédéral a trouvé une solution acceptable en collaboration avec le canton dans le cadre du programme pluriannuel en cours pour les routes principales. Lors des votes, le Conseil national et le Conseil des Etats ont non seulement approuvé le rapport de la Commission mais aussi l'Ordonnance de l'Assemblée fédérale portant modification de l'arrêté fédéral sur le réseau des routes nationales.

Aufnahme der Prättigauerstrasse ins Nationalstrassennetz (99.408)

In der Herbstsession konnte nach langen Vorarbeiten – die auslösende parlamentarische Initiative von alt Ständerätin Josi Meier (cvp, LU) war 1985 eingereicht worden – der Allgemeine Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vom Parlament verabschiedet werden. Der ATSG stärkt die Stellung der Versicherten in verschiedener Hinsicht. Verfahren und Begriffe wurden vereinheitlicht und Gerichtsentscheide ins Gesetz aufgenommen, was die Rechtssicherheit erhöht. Alle allgemein gültigen Bestimmungen sind im ATSG zusammengefasst, während die Besonderheiten der einzelnen Sozialversicherungszweige weiterhin in den Einzelgesetzen geregelt bleiben. Als wichtigste materielle Änderung bringt der ATSG in allen Sozialversicherungen ein vereinfachtes Einspracheverfahren. Allerdings umfasst das neue Regelwerk weder die berufliche Vorsorge noch die Zusatzversicherungen im Krankenversicherungsbereich.

Parlamentarische Initiative Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Als Ergänzung zur Neuregelung der Verjährungsbestimmungen bei sexuellen Delikten mit Kindern beantragte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats eine Verbesserung des Schutzes dieser Opfer während des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens. Sie tat dies in Ausführung einer 1996 vom Nationalrat grösstenteils angenommenen parlamentarischen Initiative Goll (sp, ZH). Da die Strafrechtsordnung noch in die Kompetenz der Kantone fällt, wurden die neuen Bestimmungen ins Opferhilfegesetzes aufgenommen. Inhaltlich geht es insbesondere auch um den Schutz vor psychischen Belastungen bei Befragungen und bei Gegenüberstellungen mit dem Täter. Der Nationalrat hiess die Vorschläge oppositionslos gut.

Verbesserter Opferschutz bei Sexualdelikten
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Der Nationalrat bekräftigte definitiv seinen Beschluss aus dem Vorjahr, nicht auf die Vorschläge des Ständerats für eine engere Fassung der gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz von Parlamentariern und von diesen gewählten Magistratspersonen vor der Strafverfolgung einzutreten. Der Ständerat hatte zuvor beschlossen, an seinem Projekt festzuhalten.

Keine Änderungen der Bestimmungen über die parlamentarische Immunität (99.435)

Nach dem Willen des Nationalrats soll die Schweiz auch in Zukunft über keine Verfassungsgerichtsbarkeit verfügen. Nachdem er bereits entsprechende Vorschläge des Bundesrates aus der Verfassungsreform gekippt hatte, lehnte er nun auch noch eine parlamentarische Initiative Zwygart (evp, BE) ab. Ebenfalls abgelehnt hat der Nationalrat die Einführung eines von Parlament und Regierung unabhängigen Rechnungshofs, wie dies der Sozialdemokrat Berberat (NE) mit einer parlamentarischen Initiative gefordert hatte (99.460). Nach Ansicht der Ratsmehrheit wird die Finanzaufsicht durch die Eidg. Finanzkontrolle und die Finanzdelegationen des Parlaments, deren Stellung im Vorjahr verstärkt worden war (siehe auch hier), ausreichend wahrgenommen.

Parlamentarische Initiative zur Verfassungsgerichtsbarkeit wird abgelehnt (99.455)

Der Nationalrat befasste sich mit der im Vorjahr von der grünen Fraktion eingereichten parlamentarischen Initiative für die Ersetzung der Kantone durch sechs bis zwölf Grossregionen. Die Grünen argumentierten dabei vor allem mit Effizienzgewinnen, welche mit dem Verzicht auf die bestehenden, zum Teil sehr kleinräumigen Kantonsstrukturen zu erzielen wären. Gemäss Parteipräsident Baumann (BE) würde eine solche neue Organisation auch die demokratischen Mitbestimmungsrechte des Volkes verbessern, da die als Alternative angepriesene Zusammenarbeit zwischen den Kantonen primär von den Kantonsregierungen bestimmt und teilweise der parlamentarischen Entscheidung und der direkten Demokratie entzogen sei. Unterstützt wurde die grüne Fraktion durch die SP. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit sprach sich grundsätzlich dagegen aus, dass Kantonszusammenschlüsse und andere territoriale Reorganisationen vom Bund, d.h. von oben her, den Kantonen diktiert würden. Zudem betonte sie die Gefahr eines Verlusts an politischer Legitimität, wenn die historisch gewachsenen und identitätsstiftenden Kantone durch neue, künstliche Gebilde abgelöst würden. Die in Form einer allgemeinen Anregung gehaltene Initiative wurde mit 91:59 Stimmen abgelehnt.

Pa.Iv. 99.447: Ersetzung der Kantone durch grössere Regionen
Dossier: Schweiz der Regionen statt Kantone

Nationalrat Zbinden (sp, AG) ersuchte den Bundesrat in einem Postulat (Po. 00.3128) um eine systematische Sichtbarmachung staatlicher Leistungen. Diese Massnahme sollte die oft als asymmetrisch empfundenen Tauschbeziehungen zwischen Bund und Steuerzahlenden nachvollziehbarer gestalten, die staatliche Legitimation stärken und der Steuer- und Abgabenmüdigkeit vieler Bürger entgegenwirken. Im Einvernehmen mit dem Bundesrat wurde das Postulat in der Sommersession angenommen. Ein anderes Ziel verfolgte Parteikollegin Leutenegger (BL) mit einer parlamentarischen Initiative. Sie verlangte die Einführung der Meldepflicht bei staatlichen Leistungen oder Begünstigungen an öffentliche oder private Unternehmungen. Vielfach würden staatliche Behörden durch versteckte Drohungen zu finanziellen Beihilfen oder Steuererlassen gezwungen. Dies führe zu einer Verzerrung des interkantonalen Steuerwettbewerbs. Mit 73 zu 50 Stimmen wurde der Initiative keine Folge gegeben.

Sichtbarmachung staatlicher Leistungen Einführung der Meldepflicht bei staatlichen Leistungen oder Begünstigungen

Der Neuenburger Berberat (sp) verlangte mit einer parlamentarischen Initiative die Schaffung einer verfassungsmässig verankerten unabhängigen Oberaufsicht über den Bundeshaushalt. Nach Auffassung des Initianten braucht ein moderner Staat eine von Verwaltung und Parlament völlig losgelöste Finanzkontrolle. Im Namen der Kommissionsmehrheit wehrten sich Antille (fdp, VS) und Weyeneth (svp, BE) gegen eine neue Gewalt im Staate. Gegen eine linke Kommissionsminderheit gab das Plenum der Initiative mit 79 zu 57 Stimmen keine Folge.

unabhängigen Oberaufsicht über den Bundeshaushalt

Der Nationalrat leistete einer Parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) zur MWSt-Befreiung von Dienstleistungen der AHV- und Familienausgleichskassen diskussionslos Folge. Die Initiative richtete sich gegen die Eidgenössische Steuerverwaltung, die dazu übergegangen war, in den übertragenen Aufgaben ein Mandatsverhältnis zu sehen und MWSt für nicht hoheitliche Aufgaben rückwirkend bis zur Verjährungsgrenze einzuführen.

MWSt-Befreiung von Dienstleistungen der AHV- und Familienausgleichskassen

Der Ständerat übernahm weitgehend die Vorschläge des Nationalrates zur Gleichstellung von Frau und Mann beim Familiennamen und beim Bürgerrecht. In einem wichtigen Punkt folgte er allerdings dem Bundesrat. Einstimmig beschloss er, Doppelnamen weiter zuzulassen, um die Einheit der Familie zu unterstreichen. Zudem nahm er gegenüber dem Nationalrat eine Änderung beim Familiennamen der Kinder unverheirateter Paare vor. Diese sollen grundsätzlich den Namen der Mutter tragen; bei gemeinsam wahrgenommenem Sorgerecht sollen die Eltern auch den Namen des Vaters wählen dürfen.

Änderung des Namensrechts (Pa.Iv. 94.434)
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht

Im Gegensatz zum Nationalrat sah der Ständerat keine Veranlassung, die Beziehungen von schweizerischen Personen und Unternehmen zur Staatssicherheitspolizei der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi) von Staates wegen wissenschaftlich erforschen zu lassen. Er beschloss mit 23:9 Stimmen, auf einen mit einer parlamentarischen Initiative Frey (svp, ZH) geforderten Bundesbeschluss nicht einzutreten. Mit den Worten des Sprechers der Rechtskommission der kleinen Kammer soll die Politik der historischen Forschung gute Rahmenbedingungen gewähren, sie aber bei der Wahl ihrer Themen selbst gewähren lassen. Die Rechtskommission des Nationalrats gab sich allerdings noch nicht geschlagen und beschloss, ihrer Kammer eine Bestätigung des ursprünglichen Beschlusses zu beantragen.

Schweizer Beziehungen zur Stasi werden nicht untersucht (Pa.Iv. 95.410)

Die Rechtskommission des Ständerates ging daraufhin noch einmal über die Bücher. Sie hielt an ihrer liberalen Haltung (14 Wochen straffreier Abbruch) fest, schlug aber einen Mittelweg zwischen den Beschlüssen des Nationalrates (Fristenlösung ohne Wenn und Aber) und dem CVP-Schutzmodell vor. Demnach sollte die Frau schriftlich eine körperliche oder seelische Notlage geltend machen, und die behandelnden Ärzte gesetzlich verpflichtet werden, die betroffenen Frauen eingehend auf die medizinischen Risiken und auf die bestehenden Beratungsmöglichkeiten hinzuweisen; ein Zwang zur Beratung sollte aber nicht bestehen. In letzterem Punkt folgte die kleine Kammer mit 21 zu 19 Stimmen und gegen den erneut von Bundesrätin Metzler zum Ausdruck gebrachten Wunsch des Bundesrates, der sich bereits im Vorjahr für das Modell der CVP ausgesprochen hatte, ihrer Kommission. Im Entgegenkommen an die CVP fügte sie aber noch einige Verschärfungen ein. Der straffreie Schwangerschaftsabbruch soll nur in den ersten 12 Wochen erlaubt sein (Antrag Pfister, svp, SG), und die zu einem Abbruch berechtigten Stellen seien von den Kantonen zu bezeichnen (Antrag Schmid, svp, BE).

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Schwangerschaftsabbruch, BRG 93.434)

In den letzten Jahren waren in der Presse immer wieder Berichte erschienen über die Zwangssterilisation geistig behinderter Menschen nicht nur im nationalsozialistischen Deutschland und in anderen europäischen Ländern seither, sondern auch in der Schweiz. Nationalrätin von Felten (gp, BS) hatte kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Parlament eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche für Personen, die gegen ihren Willen oder unter psychischem Druck sterilisiert worden sind, eine angemessene Entschädigung verlangt. Auf Antrag der Rechtskommission wurde der Initiative einstimmig Folge gegeben. Die Kommission will zudem prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Sterilisationen ohne Einwilligung der Betroffenen rechtmässig sind.

Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften, deren Richtlinien von 1981 derartige Eingriffe als unzulässig bezeichnet, hielt es für angezeigt, ihre Praxis zu überdenken. Danach soll eine Sterilisation auch dann möglich sein, wenn eine Person deren Tragweite nicht ganz versteht. Die SAMW begründete ihre neuen Richtlinien mit dem Recht auf gelebte Sexualität. Der Eingriff soll dann erlaubt sein, wenn alle reversiblen Formen der Schwangerschaftsverhütung nicht möglich sind

Zwangssterilisation geistig behinderter Menschen

Die damit befassten Subkommissionen der SPK beider Räte beschlossen, wie die im Sommer 1999 gescheiterten Pläne des Bundesrats für eine Reform der Volksrechte weiter verfolgt werden sollen. Auf die für das damalige Scheitern verantwortliche Erhöhung der Unterschriftenzahl für Initiative und Referendum soll ebenso verzichtet werden wie auf eine Verkürzung der Sammelfristen. Festhalten möchte man jedoch an der Einführung einer „allgemeinen Volksinitiative“. Damit könnte eine Forderung in allgemeiner Form eingebracht werden, über die genaue Formulierung und die Frage, ob das Anliegen auf Gesetzes- oder Verfassungsstufe zu behandeln sei, würde dann das Parlament entscheiden.

Volksabstimmung über den Ausbau der Volksrechte (Pa.Iv. 99.436)
Dossier: Ausbau der Volksrechte (Allgemeine Volksinitiative, Fakultatives Staatsvertragsreferendum) (2003)

Der Nationalrat beschloss, Wege zu suchen, um die politische Auseinandersetzung fairer und transparenter zu machen. Auf Antrag seiner SPK und gegen den Widerstand der FDP, der SVP und der Liberalen gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Gross (sp, ZH) für eine grössere Transparenz bei der Finanzierung von Werbung für Initiativen und Abstimmungskampagnen mit 70:63 Stimmen Folge. Nach der sehr aufwändigen und diffamierenden Kampagne zugunsten der Beschleunigungsinitiative gab der Bundesrat eine Studie zum Thema Fairness und Ausgewogenheit der Mittel in Abstimmungskämpfen in Auftrag. Ebenfalls weiterbearbeiten will der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Stamm (cvp, LU) (99.427), welche die Einrichtung einer Instanz fordert, die unrichtige Aussagen in Abstimmungskampagnen öffentlich richtigstellen kann. Solche falsche Behauptungen waren in den letzten Jahren (und wohl auch bereits früher) immer wieder aufgetaucht. So wurde etwa in Inseraten gegen die neue Bundesverfassung verkündet, diese bringe einen automatischen EU-Beitritt, oder im Frühjahr 2000 wurde die „Verkehrshalbierungsinitiative“ mit dem Argument bekämpft, diese verlange einen Fahrausweisentzug für über 65jährige. Nachdem die Gegenpropaganda zu den Energieabstimmungen vom September nach Meinung der Befürworter mit Halbwahrheiten und Verzerrungen operiert hatte, doppelte der freisinnige Nationalrat Suter (BE) nach, und verlangte mit einem Postulat in sehr allgemeiner Form die Einführung einer Strafnorm zur Sanktionierung unwahrer Behauptungen in Abstimmungskampagnen (00.3397).

Meldepflicht und Publikation von grossen finanziellen Beiträgen an die Werbekampagnen für Volksabstimmungen (Pa.Iv. 99.430)
Dossier: Finanzierung der Politik

Die Justizreform wird zwar durch den Ausbau der Vorinstanzen, was allerdings noch durch die Kantone umgesetzt werden muss, eine gewisse Entlastung der Bundesgerichte bringen, an ihrer chronischen Überlastung aber nichts Grundsätzliches ändern. Als Zweitrat hiess deshalb auch der Nationalrat die mit parlamentarischen Initiativen (99.440 / 99.441) der GPK beider Räte geforderten dringlichen Massnahmen zur Entlastung des Bundesgerichts in Lausanne und des Bundesversicherungsgerichts in Luzern gut. Am meisten umstritten war wie bereits in der kleinen Kammer die von der GPK und dem Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung der umfassenden materiellen Prüfungspflicht des Sozialversicherungsgerichts, gegen welche vor allem Behinderten- und Patientenorganisationen sowie Gewerkschaften protestierten. Der Nationalrat lehnte diese Abschaffung ab. Nachdem der Ständerat in dieser Frage in der Differenzbereinigung nachgegeben hatte, konnten die Entlastungsmassnahmen in der Sommersession verabschiedet werden.

Parlamentarische Initiativen zur Entlastung des Bundesgerichtes (1999)

Au refus du Conseil fédéral l'année passée de permettre à EasyJet de relier le matin Barcelone depuis Genève (Swissair ne volant que le soir et utilisant donc que l'un des deux vols de sa concession), le conseiller Frey (prd, NE) y a répondu par le biais d'une initiative parlementaire. Celle-ci, contresignée par 65 parlementaires, visait à ouvrir le ciel suisse à davantage de concurrence, avant même la libéralisation introduite par le bilatérales, en permettant à des compagnies indépendantes comme EasyJet, d'utiliser les lignes que possède Swissair dans le cadre de son monopole. La proposition n'a pas obtenu l'appui de la Commission des transports et des télécommunications du Conseil national. Sans s'opposer à la demande de Frey, elle a cependant estimé qu'il n'était pas nécessaire d'accélérer un processus qui se réalisera de toute manière par le biais de l'accord bilatéral sur les transports aériens négociés avec l'UE. Ce dernier prévoit la suppression de tout monopole sur l'ensemble du territoire commun constitué par l'Union Européenne et la Suisse. Estimant que c'était exactement ce que demandait Frey, la Commission a décidé de renvoyer la requête à plus tard. Par la suite, Frey a retiré son initiative.

Pa.Iv. zur Änderung des Luftfahrtgesetzes für eine Öffnung des Marktes (99.444)

Der Zürcher SVP-Nationalrat Fehr hatte im vergangenen Jahr eine parlamentarische Initiative zur Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts im Bau- und Planungsbereich eingereicht. Nach Fehrs Auffassung ist das Verbandsbeschwerderecht veraltet und erweist sich immer mehr als Hemmschuh für Wirtschaft und Gewerbe. Mit den geltenden Bestimmungen könnten Umweltschutzorganisationen öffentliche und private Bauvorhaben mit Beschwerden bis vor das Bundesgericht blockieren, wodurch dem Wirtschaftsstandort Schweiz grosser Schaden erwachse. Als Beispiele nannte der Initiant Grossprojekte wie den Flughafen Zürich-Kloten oder die Westumfahrung der Stadt Zürich. Mit einer Kommissionsminderheit unterstützte Nationalrat Bosshard (ZH) den Vorstoss. Der Aargauer SVP-Nationalrat Siegrist und die Waadtländerin Ménétrey-Savary (gp) beantragten hingegen im Namen der Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben. Es könne nicht von einem Willkür- oder Erpressungsinstrument gesprochen werden. Das Verbandsbeschwerderecht ermögliche vielmehr eine ausgewogene Vertretung unterschiedlicher Interessen. Verzögerungen entstünden zudem vor allem durch die überlasteten Behörden und nicht durch das Verbandsbeschwerderecht. Mit 102 zu 69 Stimmen lehnte der Rat die Initiative ab.

Verbandsbeschwerderechts Umweltschutzgesetz

Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrat Widrig (cvp, SG) eine Präzisierung der Verrechnungssteuer auf Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften. Entgegen der früheren Praxis hatte die Eidg. Steuerverwaltung 1995 per Kreisschreiben verfügt, dass eine Rückerstattung der Verrechnungssteuer nicht mehr von der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft, sondern ausschliesslich von den einzelnen Stockwerkeigentümern selbst geltend gemacht werden kann. Der Initiant bemängelte, die einzelnen Stockwerkeigentümer seien rechtlich gar nicht zur Rückerstattung legitimiert, da sie nicht über die Nutzungsberechtigung am entsprechenden Vermögen verfügen. Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften sollten daher wieder in den Genuss eines eigenständigen Rückerstattungsanspruchs kommen. Die Räte folgten dem Antrag ihrer WAK und präzisierten das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) im Sinne des Initianten.

Präzisierung des Verrechnungssteuergesetzes in Bezug auf Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften (Pa. Iv. 98.407)

Wegen unklarer Formulierung gab der Nationalrat einer parlamentarische Initiative Jaquet (pda, VD), die unter anderem eine einheitliche Anlaufstelle für Sozialversicherungsfragen verlangte, keine Folge, überwies jedoch einstimmig ein diesbezügliches Postulat (00.3007) seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK).

parlamentarische Initiative Anlaufstelle für Sozialversicherungsfragen

L'initiative parlementaire d'Ulrich Giezendanner (udc, AG) pour entreprendre la planification des travaux d'une deuxième galerie autoroutière au Saint Gothard a recueilli le soutien du Conseil National (93 voix contre 86 et 3 abstentions). Dans le camp des oui se trouvaient les UDC, PRD et PL, et dans le camp des non les PS, les Verts, les évangéliques et apparentés et la majorité des PDC (16/12). Le vote du National allait à l'encontre de celui de sa Commission des transports, qui avait par 13 voix contre 12 proposé de ne pas donner suite à l'initiative. Elle l'avait repoussé car elle considérait que celle-ci allait à l'encontre de la politique des transports qui visait à renforcer le transfert des marchandises de la route sur le rail.

Pa.Iv. 1999 zum Bau einer zweiten Gotthard-Röhre (99.421)

Das vom Finanzdepartement zur Entlastung der Familien präsentierte Steuerpaket, fand die SP völlig unzureichend, da es vor allem Familien der höheren Einkommensklassen begünstigen würde. Als weitaus wirksamere Familienpolitik schlugen verschiedene SP-Parlamentarier, in erster Linie die Zürcher Nationalrätin Fehr, einen ganzen Strauss von familienfreundlichen Massnahmen vor: einheitliche und höhere Familienzulagen, wie sie die auf Eis gelegte parlamentarische Initiative von alt Nationalrätin Fankhauser (sp, BL) seit Jahren fordert, Ergänzungsleistungen für minderbemittelte Familien nach dem Modell der EL in der AHV und IV, Befreiung der Kinder und Jugendlichen von den Krankenkassenprämien, eine echte Mutterschaftsversicherung sowie eine Anstossfinanzierung des Bundes zur Schaffung von Kindertagesstätten. Fehrs parlamentarische Initiative, die für finanzschwache Eltern mit Kindern im betreuungsbedürftigen Alter einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen einführen wollte, wurde ganz knapp mit 84 zu 83 Stimmen abgelehnt. Angenommen wurde hingegen ihr Postulat, mit welchem sie den Bundesrat bittet, in einem Bericht die Möglichkeiten einer Zertifizierung von Unternehmen aufzuzeigen, die eine familienfreundliche Unternehmenskultur fördern.Mit ihren Vorschlägen nahm die SP die wesentlichsten Ergebnisse einer Studie voraus, welche im Berichtsjahr im Auftrag der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) durchgeführt wurde. Erstmals wurden die Wirkungen des gegenwärtigen Systems des Familienlasten- und -leistungsausgleichs sowie alternative Szenarien systematisch analysiert. Aufgrund der Resultate dieser Studie sprach sich die EKFF für ein Drei-Säulen-Modell des Ausgleichs aus. Das gegenwärtige System mit Steuerabzügen und Kinderzulagen soll einerseits verbessert werden und andererseits mit bundesrechtlichen Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien (nach dem „Tessiner Modell“) vervollständigt werden.

Steuerpaket SP Familienzulagen Ergänzungsleistungen Krankenkassenprämien Mutterschaftsversicherung Kindertagesstätten