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Der Nationalrat gewährte ohne Diskussion eine Fristverlängerung zur Ausarbeitung einer Vorlage im Sinne der Parlamentarischen Initiative Zbinden (sp, AG) für einen Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung bis zur Herbstsession 2001.

Hochschulen im Rahmen des Bildungsrahmenartikels

Mit einer von über achtzig bürgerlichen Abgeordneten unterzeichneten parlamentarischen Initiative forderte der Zürcher Nationalrat Hans Fehr (svp) die Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts im Bereich Bau und Planung. Fehr begründete seinen Vorstoss damit, dass das vor mehr als 25 Jahren mit dem Umweltschutzgesetz eingeführte Recht immer mehr zu einem folgenschweren Hemmschuh für die Entwicklung der Wirtschaft werde und sich damit auch negativ auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirke. Soweit durch Bau- und Planungsvorhaben Umweltschutzinteressen tangiert seien, könnten diese durch die Bewilligungsbehörden genügend wirksam wahrgenommen werden. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission verwies darauf, dass sich die Verbandsbeschwerde – welche es in praktisch allen westlichen Industrieländern gibt – bewährt habe, und diese sich günstig auf das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung auswirke. Die Initiative Fehr wurde mit 102:69 Stimmen abgelehnt. Dagegen gestimmt hatten neben der geschlossenen Linken auch eine deutliche Mehrheit der CVP (18:6) und Minderheiten der FDP (9:24) und der SVP (5:34). (Der Nationalrat hatte schon 1998 eine ähnliche parlamentarische Initiative Scherrer (fp, BE) (97.410) abgelehnt.) Einen Tag vor diesem Entscheid hatte der Nationalrat bereits ganz knapp eine Motion Speck (svp, AG) abgelehnt, welche Organisationen, die sich an illegalen Aktionen beteiligen (gemeint waren vor allem die Strassenblockaden von Greenpeace), das Verbandsbeschwerderecht entziehen wollte.

Verbandsbeschwerderechts Umweltschutzgesetz

Weil in der Presse immer wieder Meldungen über das steuerbare Einkommen von Prominenten und Reichen veröffentlicht werden, hat Ständerat Reimann (svp, AG) in einer parlamentarischen Initiative den Verschluss der amtlichen Steuerregister verlangt. Die Daten sollten nur nach Einwilligung der betroffenen Person oder zur Amts- und Rechtshilfe herausgegeben werden. Die Kommissionsmehrheit empfahl die Initiative zur Ablehnung. Die Transparenz diene nicht zuletzt auch der Korruptionsbekämpfung, so Marty (fdp, TI). Der Ständerat verwarf die Initiative mit 14 zu 9 Stimmen.

Einkommen von Prominenten

Im Berichtsjahr nahm der Ständerat die Beratung der 1993 eingereichten parlamentarischen Initiative Haering (sp, ZH) auf, welche einen straffreien Abbruch in den ersten 14 Wochen der Schwangerschaft verlangt, und die vom Nationalrat 1998 in diesem Sinn verabschiedet worden war. Neben einem Nichteintretensantrag Hofmann (svp, ZH) lag dem Plenum ein Antrag Schmid (svp, BE) auf Rückweisung an die Kommission vor, um die parlamentarische Initiative koordiniert mit der Volksinitiative behandeln sowie noch offene Fragen zwischenzeitlich abklären resp. nach weiteren möglichen Lösungen suchen zu können. Nach längerer Diskussion, die sich vor allem um ethische Fragen drehte, und in der Epiney (cvp, VS) erneut das von seiner Partei favorisierte „Schutzmodell“ einer Fristenlösung innerhalb der ersten 12 Wochen mit obligatorischer Beratungspflicht durch eine staatliche Stelle ins Spiel brachte, wurde mit 35 zu 6 Stimmen zwar Eintreten beschlossen, aus Rücksicht gegenüber der CVP, die im Fall einer Ablehnung ihres Modells bereits offen mit dem Referendum drohte, aber der Rückweisungsantrag Schmid mit 25 zu 18 Stimmen angenommen.

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Schwangerschaftsabbruch, BRG 93.434)

Der Nationalrat verlängerte stillschweigend die Frist für die Umsetzung einer 1998 angenommenen parlamentarischen Initiative Zapfl (cvp, ZH), die eine Anpassung des Koordinationsabzugs an den Beschäftigungsgrad verlangt; dieses sozialpolitische Anliegen, bleibt also auf der Tagesordnung. Der Ständerat lehnte hingegen mit 17 zu 11 Stimmen eine Motion Berger (fdp, NE) (Mo. 00.3255) für eine tiefere Eintrittsschwelle in die Pensionskassen auf Antrag des Bundesrates ab. Bundesrätin Dreifuss verwies auf das diesbezügliche negative Ergebnis der Vernehmlassung. Sie sprach sich auch gegen eine Umwandlung in ein Postulat aus, da die nötigen Abklärungen getroffen worden seien für ein Problem, das in gleichstellungs- und sozialpolitischer Hinsicht tatsächlich bestehe. Sie meinte lakonisch, der Bundesrat habe getan, was er habe tun können, und es sei nun am Parlament, hier allenfalls eine andere politische Weichenstellung vorzunehmen.

Besserstellung von Teilzeitarbeitenden in der Unfallversicherung und in der beruflichen Vorsorge (Pa.Iv. 97.414)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Der Ständerat lehnte eine 1996 vom Nationalrat genehmigte parlamentarische Initiative Suter (fdp, BE) ab, die den entsprechenden Artikel in der Bundesverfassung (Art. 8 Abs.2) griffiger formulieren und insbesondere einen direkt einklagbaren Anspruch einführen wollte. Hingegen überwies er eine Motion Gross (sp, TG), die den Bundesrat auffordert, den Verfassungsartikel zügig in einem Gesetz umzusetzen.

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Ein wesentlicher Grund für die an Wähleranteilen gemessene Untervertretung der Linken im Ständerat liegt in dem in allen Kantonen mit Ausnahme des Jura praktizierten Majorzwahlsystem. Eine parlamentarische Initiative Rennwald (sp, JU), für die Ständeratswahlen vom Bund her obligatorisch das Proporzwahlsystem vorzuschreiben, fand nur bei der SP und den Grünen Unterstützung und wurde ohne grosse Diskussion mit 98 zu 56 Stimmen abgelehnt.

Parlamentarische Initiative zur Einführung der Proporzwahl für den Ständerat (Pa.Iv. 99.404)

Mit einer parlamentarische Initiative verlangte Nationalrätin Teuscher (gp, BE) für alle Angestellten des Bundes einen Elternurlaub, der sowohl Vätern wie Müttern zustünde und in Ergänzung zum Mutterschaftsurlaub bezogen werden könnte. Sie betrachtete ihren Vorstoss als Beitrag zur Förderung partnerschaftlicher Lösungen innerhalb der Familien. Auf Antrag der vorberatenden Kommission, welche geltend machte, derartige Lösungen seien nicht zu dekretieren, sondern von den Sozialpartnern auszuhandeln, wurde die Initiative mit 92 zu 59 Stimmen abgelehnt.

Elternurlaub. Ein Schritt hin zu einer partnerschaftlichen Kinderbetreuung (Pa.Iv. 99.434)
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zu Vaterschafts- oder Elternurlaub

Der Ständerat übernahm den Beschluss der grossen Kammer aus dem Vorjahr, dass der Bundesrat einen der beiden Vizekanzler zum Regierungssprecher bestimmen soll. Der Bundesrat betraute daraufhin den bisherigen faktischen Regierungssprecher, Vizekanzler Casanova, offiziell mit dieser Funktion.

Einführung des Regierungssprechers (2000)

Im Vorjahr hatte die SGK des Nationalrates festgestellt, dass die Zahlungsausstände und Beitragsverluste bei den Sozialversicherungen infolge von Insolvenzen und Konkursen in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Die von der SGK angehörten Sozialpartner hatten einhellig erklärt, die Anfang 1997 erfolgte Abschaffung des Konkursprivilegs für Sozialversicherungen im Schuldenbetreibungs- und Konkursrecht sei mitverantwortlich für diese negative Entwicklung. Die Kommission hatte daraufhin eine parlamentarische Initiative eingereicht mit dem Ziel, rasch auf diese Änderung zurückzukommen und die Beiträge an die Sozialversicherungen wieder in die zweite Klasse der Gläubigerforderungen aufzunehmen. Im Einvernehmen mit dem Bundesrat stimmten beide Kammern dieser Wiederherstellung der alten Regelung zu.

Konkursprivilegs für Sozialversicherungen parlamentarische Initiative

Einerseits aus prinzipiellen Überlegungen, andererseits weil er eine Doppelspurigkeit mit den Revisionsbestrebungen des Bundesrats vermeiden wollte, gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Ammann (ldu, AG) für ein Kartellverbot keine Folge.

Kartellverbot

Zur Vermehrung der Ausbildungsplätze in Hightech-Branchen überwies der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Strahm (sp, BE), welche eine Berufsausbildungspflicht auch für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen fordert. Bei der Erteilung von Konzessionen an Unternehmungen im Bereich Telekommunikation und Transport seien gemäss Initiative künftig Lehrstellen zur Bedingung zu machen. Strahm stellte den Vorstoss als Teil einer bildungs- und wirtschaftspolitischen Strategie dar, mit welchem einerseits die Anwendung des dualen Lehrsystems mit Schule und Berufsarbeit auch in den neuen Technologien angestrebt wird und der andererseits dafür sorgen soll, dass die Wirtschaft auf genügend qualifizierte Arbeitskräfte im eigenen Land zurückgreifen kann – ohne dass neue Stellen mit ausländischen Informatikspezialistinnen und -spezialisten besetzt werden müssen. Im Rahmen dieser Strategie überwies die grosse Kammer auch eine Motion ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, die den Bundesrat beauftragt, eine zeitlich begrenzte Umschulungsoffensive im Bereich der Informatik auszulösen, um dem grossen Mangel an Informatikspezialisten und insbesondere -spezialistinnen zu begegnen. Angesichts des technologischen Wandels müsse trotz Wirtschaftsaufschwung – so Strahm – mit verbilligten Weiterbildungskursen der Arbeitnehmerschaft der Sprung in die digitale Technologie ermöglicht werden. Die Motion wurde vom Ständerat in ein Postulat umgewandelt und überwiesen.

Berufsausbildungspflicht für konzessionierte Privatanbieter bei Telecom, Post und Bahnen

Mit 91 zu 41 Stimmen nahm der Nationalrat – ausgehend von einer parlamentarische Initiative Raggenbass (cvp, TG) – eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes an. Demnach kann ein Anspruch auf eine Rente der Unfallversicherung erst bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 10% entstehen. Mit der Gesetzesänderung wurde die während fünfzig Jahren geübte Praxis wiederhergestellt, die 1996 durch einen Entscheid des Eidg. Versicherungsgerichtes umgestossen worden war. Der Ständerat stimmte der Änderung ebenfalls zu.

parlamentarischen Initiative Invaliditäten unter 10% keine Renten

Le Conseil national a refusé par 105 voix contre 55 de donner suite à l'initiative parlementaire de Schenk (udc, BE). Elle visait à abolir la disposition de l'ordonnance sur les règles de la circulation routière, qui donnait la priorité absolue aux piétons sur les passages cloutés et à réintroduire la disposition en vigueur antécédement (signe de la main pour annoncer le passage).

Pa.Iv. zur Wiedereinführung des Handzeichens auf Fussgängerstreifen (99.433)

Einstimmig genehmigten beide Kammern die Ratifizierung des Haager Abkommens über den Schutz von Kindern sowie das zu seiner Umsetzung notwendige Bundesgesetz. Damit werden Adoptivkinder aus dem Ausland rechtlich besser geschützt. Insbesondere soll damit sicher gestellt werden, dass die Freigabe zur Adoption im Herkunftsland korrekt abgewickelt (Abkommen) und alle Adoptionen nach den gleichen Kriterien vorgenommen werden (Bundesgesetz); zudem wird ausländischen Kindern, deren Adoption gescheitert ist, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in der Schweiz zugestanden. Nach dem Ständerat im Vorjahr stimmte auch der Nationalrat oppositionslos der Ratifikation des Abkommens 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu. Gleichzeitig nahm er die dafür notwendige Änderung von Art. 82 des Militärgesetzes vor.

Haager Adoptions-Übereinkommens

Als Antwort auf die an der Urne im Vorjahr gescheiterte Mutterschaftsversicherung forderte die CVP-Fraktion mit einer parlamentarischen Initiative eine Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Steuer auf mindestens 7200 Fr. Für Kinder in Ausbildung sowie für die berufsbedingte Kinderbetreuung sollen zusätzliche Abzüge eingeführt werden. Zur Wahrung der Ertragsneutralität schlug die CVP vor, eine Verschiebung auf Einnahmen aus der Mehrwertsteuer zu prüfen. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner WAK, die bei drei Enthaltungen einstimmig für das Begehren votiert hatte. Sodann überwies der Rat eine Motion von Ständerätin Simmen (cvp, SO) (Mo. 99.3378), die dieselben Anliegen verfolgte.

Kinderabzugs bei der direkten Steuer

Die SVP, welche beide Vorschläge der Regierung abgelehnt hatte, versuchte vergeblich, ihr Konzept einer Volkswahl des Bundesrats in das Reformkonzept einzubringen. Keine Zustimmung fand auch eine von Nationalrat Schlüer (svp, ZH) eingereichte parlamentarische Initiative für die Einführung eines Referendums, welches es 50 000 Stimmberechtigten erlauben würde, eine Volksabstimmung über die Abwahl eines amtierenden Regierungsmitglieds anzuordnen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats lehnte diesen Vorstoss mit 17:3 Stimmen ab und verurteilte ihn in ungewohnt scharfen Worten als Teil der „rechtspopulistischen Versuche, das politische System der Schweiz zu destabilisieren“. In der schriftlichen Begründung vermutete sie hinter dem Vorstoss, der in die gleiche Kategorie einzuordnen sei wie die von den selben Kreisen lancierte sogenannte „Maulkorbinitiative“, Bestrebungen zur Schaffung eines plebiszitären Staatskonzepts, in dem „starke Männer“ mit Berufung auf das Volk und unter Umgehung des Parlaments regieren würden. Das Ratsplenum schloss sich dieser Ablehnung diskussionslos an.

Volksabstimmung über die Abwahl eines amtierenden Regierungsmitglieds
Dossier: Vorschläge für eine Volkswahl des Bundesrates

Mit einer Mehrheit von 65:55 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Gysin (sp, BS) Folge, welche in Form einer allgemeinen Anregung verlangt, dass in Zukunft Kapitalaufstockungen des IWF vom Parlament zu genehmigen sind. Im Gegensatz zu Kapitalerhöhungen bei der Weltbank und bei regionalen Entwicklungsbanken werden die IWF-Darlehen nicht mit Budgetmitteln, sondern durch die Nationalbank finanziert und deshalb dem Parlament lediglich zur Kenntnis unterbreitet. Gemäss dem Initianten und einer Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates muss die Politik des IWF, welche mit ihren Entscheiden zunehmend in die Politik von Staaten und Regionen eingreife, vermehrt von demokratischen Gremien kontrolliert werden. Der Nationalrat überwies auch ein Postulat seiner APK, welches dem Bundesrat empfiehlt, sich in den Gremien des IWF dafür einzusetzen, dass bei Währungs- und Finanzkrisen auch die privaten Gläubiger an Sanierungsmassnahmen beteiligt werden.

Genehmigung von Kapitalaufstockungen des IWF durch das Parlament

Im Berichtsjahr wurde auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bestechungszahlungen als Geschäftsunkosten gestrichen. In Ausführung einer 1995 gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Carobbio (sp, TI) hatte die WAK-NR 1997 entsprechende Anträge zur Revision des Bundessteuer- und des Steuerharmonisierungsgesetzes vorgelegt. Im Nationalrat gab es keine grundsätzliche Kritik. Einige Abgeordnete der FDP und der SVP nahmen allerdings den Vorschlag der Expertenkommission teilweise wieder auf, wonach nicht die Steuerbehörden über die steuerliche Abzugsfähigkeit entscheiden sollen, sondern eine rechtskräftige Verurteilung oder eine Einziehungsverfügung im In- oder Ausland vorliegen muss. Als Ergänzung soll in diesem Konzept eine Meldepflicht der Steuerbehörden an die Strafverfolgungsbehörden bei Kenntnis von rechtswidrigen Bestechungszahlungen eingeführt werden. Im Rat setzte sich jedoch das von der Ratslinken und der CVP unterstützte Konzept der WAK durch. Die kleine Kammer schloss sich diskussionslos und einstimmig diesen Entscheiden an, worauf die Vorlage in der Wintersession verabschiedet werden konnte. Da von dieser Vorlage nur Bestechungsgelder an Amtsträger betroffen sind, reichte der Sozialdemokrat Jans (ZG) eine Motion (99.3518) ein, welche auch Schmiergelder an Private nicht mehr als steuerrelevante Geschäftsunkosten gelten lassen will.

Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bestechungszahlungen (Pa.Iv. 93.440)
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats legte in Ausführung einer parlamentarischen Initiative Rhinow (fdp, BL), welcher der Rat 1997 Folge gegeben hatte, ihre konkreten Vorschläge für eine Verbesserung des Vollzugs der Bundespolitik durch die Kantone vor. Sie beantragte, in das Geschäftsverkehrsgesetz die Bestimmung aufzunehmen, dass der Bundesrat in seinen Botschaften zum geplanten Vollzug Stellung nimmt und auch darlegt, wie er die mit dem Vollzug primär betrauten Kantone und Gemeinden im Vorverfahren berücksichtigt hat und welche Kosten diesen aus den Massnahmen entstehen. Beim Erlass von Verordnungen für Politiken, welche in erheblichem Ausmass ausserhalb der Bundesverwaltung vollzogen werden, sollen die zuständigen Parlamentskommissionen auf ihr Verlangen hin konsultiert werden. Der Bundesrat erklärte sich mit den Forderungen in Bezug auf die Botschaften einverstanden, lehnte hingegen ein Mitspracherecht der Parlamentskommissionen bei der Ausarbeitung von Verordnungen als Kompetenzvermischung ab. Dieses würde nicht nur den Handlungsspielraum der Regierung in unakzeptabler Weise einschränken, sondern auch zu zeitlichen Verzögerungen führen. Trotz diesen Bedenken hiessen beide Ratskammern die Kommissionsvorschläge oppositionslos gut.

Pa.Iv. 96.456: Verbesserung der Vollzugstauglichkeit von Massnahmen des Bundes

Le National a prorogé de deux ans le délai pour traiter l’initiative parlementaire Bundi (ps, GR) à laquelle le Conseil national avait donné suite en 1995. Le délai avait déjà été prolongé de deux ans en 1997. L’initiative demande une modification de la Constitution afin de proclamer le principe de la transparence des coûts en matière de transport. Elle charge en outre la Confédération de veiller à ce que les transporteurs couvrent, conformément au principe de la responsabilité causale, tous les frais qui peuvent leur être imputés, coûts externes inclus.

Pa.Iv. zum Verursacherprinzip im Strassenverkehr (93.439)

Nach der Ablehnung der Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ wurde im Parlament eine breite Debatte über den Eigenmietwert geführt. In der Wintersession hatte der Ständerat drei Vorstösse dazu zu beraten. Die parlamentarische Initiative Maissen (cvp, GR), die bereits im vorigen Jahr eingereicht worden war, verlangte die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bei gleichzeitiger Neuregelung der Hypothekarzinsabzüge. Solche sollten nach dem Begehren nur noch in den ersten zehn bis 15 Jahren nach Erwerb für selbstbewohntes Eigentum möglich sein. Für Mietobjekte sollten sie aber weiterhin aufrechterhalten werden. Die Unterhaltspauschale sollte in einem geringeren Ausmass, als es die Hauseigentümer-Initiative gefordert hatte, weiterhin gewährt werden. Die Neuregelung sei schliesslich während einer Übergangszeit von zwölf Jahren schrittweise einzuführen. Der Initiative wurde auf Anraten seiner WAK vom Ständerat Folge geleistet. Ebenfalls einen Erfolg zu verzeichnen hatte die parlamentarische Initiative Bisig (fdp, SZ) (99.413), die auch eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung unter gleichzeitiger Aufgabe der Hypothekarzinsabzüge bei selbstbewohntem Eigentum forderte. Darüber hinaus will das Begehren zur Förderung des Ersterwerbes ein steuerlich begünstigtes Bausparen einführen. Ferner wird für Ersterwerber während einer grosszügig bemessenen Dauer ein degressiv ausgestalteter Hypothekarzinsabzug gefordert. Eine parlamentarische Initiative Büttiker (fdp, SO) verlangte, dass es den Kantonen frei überlassen werden solle, bei gebundenen Bausparrücklagen den aufgelaufenen Zins von der Einkommenssteuer und das Sparkapital von der Vermögenssteuer zu befreien. Auch dieser Vorlage wurde auf Anraten der WAK Folge gegeben. Ein Vorstoss im Nationalrat, die parlamentarische Initiative Gysin (fdp, BL) (98.455), forderte, das Bundesgesetz über die direkten Steuern der Kantone und Gemeinden dahingehend zu ändern, dass es den Kantonen zukünftig frei gestellt werde, gebundene Bausparrücklagen, die geäufnet werden, um erstmalig ausschliesslich und dauernd selbstbenutztes Wohneigentum in der Schweiz zu beschaffen, bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer zu befreien. Der Initiative wurde gegen den Widerstand der SP Folge geleistet.

Parlamentarische Inititative zur Wohneigentumsförderung (Pa.Iv. 98.458)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Im Ständerat scheiterte die Standesinitiative des Kantons Aargau für eine tiefere Bewertung des selbstgenutzten Wohneigentums mit 18 zu 17 Stimmen ganz knapp. Die WAK hatte in ihrem Bericht darauf hingewiesen, dass der Föderalismus in Sachen Steuern auch Grenzen habe, vor allem dann, wenn ein Kanton in erster Linie potente Steuerzahler anlocken wolle. Die Kommission empfahl mit sechs zu einer Stimme, der Standesinitiative nicht Folge zu leisten. Bundesrat Villiger kritisierte die zahlreichen Vorstösse zur Wohneigentumsförderung in beiden Räten. Er betonte, er habe sein Versprechen gehalten und nach der Verwerfung der Volksinitiative «Wohneigentum für alle» im März eine Expertenkommission zur Prüfung eines Systemwechsels in der Wohneigentumsbesteuerung eingesetzt, in der auch die Anliegen der Kantone vertreten seien. Das Instrument der parlamentarischen Initiative oder der Standesinitiative werde ja eingesetzt, wenn der Bundesrat nicht handle. Das sei aber hier nicht der Fall.

Standesinitiative des Kantons Aargau für eine tiefere Bewertung des selbstgenutzten Wohneigentums (Kt.Iv. 99.300)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

1995 war der Ständerat mit seinen Bestrebungen für eine engere Fassung der gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz von Parlamentariern und von diesen gewählten Magistratspersonen vor der Strafverfolgung am Veto des Nationalrats gescheitert. Nun unternahm seine Kommission für Rechtsfragen einen neuen Anlauf. Mit einer parlamentarischen Initiative beantragte sie eine restriktivere Bestimmung, indem festgehalten werden soll, dass diese relative Immunität (d.h. das Erfordernis einer Zustimmung des Parlaments zu einer Strafverfolgung) nur dann gewährt wird, wenn die inkriminierte Handlung in „unmittelbarem“ Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit steht. Da allerdings dieser Zusammenhang nicht objektiv definiert werden kann, wird weiterhin das Parlament darüber zu entscheiden haben, ob ein solcher gegeben sei. Gemäss den Ausführungen des Kommissionspräsidenten Zimmerli (svp, BE) anlässlich der Eintretensdebatte wäre ein solcher unmittelbarer Zusammenhang gegeben, wenn die inkriminierte Person sich bei ihren Äusserungen auf Informationen stützt, die sie im Zusammenhang mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit erworben hat. Der Ständerat stimmte dieser neuen Regelung zu. Gegen den Kommissionsantrag hatten sich zwei Opponenten mit gegensätzlicher Stossrichtung gestellt: Carlo Schmid (cvp, AI) beantragte Nichteintreten, da eine möglichst weitgefasste relative Immunität für die Meinungsfreiheit der Parlamentarier, die eine andere Rolle als die übrigen Bürger zu erfüllen hätten und deren Äusserungen auch viel kritischer wahrgenommen würden, von grosser Wichtigkeit sei. Im Gegensatz zu ihm plädierte der Freisinnige Marty (TI) für die Abschaffung der relativen Immunität, da dieses Privileg für die Ausübung des Amtes für die meisten Parlamentarier ohnehin nicht relevant sei, da gegen sie nie Strafanzeigen eingereicht würden. Der Nichteintretensantrag Schmid wurde vom Rat mit 28:15 Stimmen abgelehnt. Der Antrag der von Marty vertretenen Minderheit, die Immunität nur noch für Handlungen, die sich direkt auf die amtliche Tätigkeit von Parlamentariern beziehen (also z.B. Reden im Parlament und dessen Ausschüssen) zu gewähren, wurde relativ knapp abgelehnt.

Einem einstimmigen Antrag seiner Rechtskommission folgend, beschloss der Nationalrat diskussionslos, auf diesen Entscheid des Ständerats nicht einzutreten. Kommissionssprecher de Dardel (sp, GE) begründete diese Ablehnung einerseits damit, dass diese neuen Bestimmungen noch mehr Interpretationsprobleme schaffen würden als die bisherigen. Andererseits war aus seiner Begründung auch deutlich die Verärgerung über die Haltung der kleinen Kammer im Fall der Immunitätsgewährung für Nationalrat Keller (sd, BL) herauszuhören (siehe dazu hier).

Keine Änderungen der Bestimmungen über die parlamentarische Immunität (99.435)

Dressant le constat d’un déficit démocratique et d’un manque de transparence dans les institutions internationales, le socialiste Hans Zbinden (AG) a déposé une initiative parlementaire intitulée « La Suisse dans les organisations internationales. Démocratisation des structures et des procédures ». Ce texte vise à ce que les représentations suisses au sein des organisations internationales exercent effectivement leurs activités selon des principes démocratiques et qu’elles œuvrent en faveur de la démocratisation des objectifs, des structures, des procédures ainsi que de l’accessibilité à ces organisations. En outre, l’initiative impose aux représentants de la Confédération d’agir systématiquement sur la substance des réglementations dans le but de les rendre acceptables des points de vue humain, social, culturel et écologique. Sur proposition unanime de sa commission, le Conseil national a accepté de donner suite à cette initiative. A noter que le Conseil fédéral a édicté à la fin de l’année une nouvelle directive concernant l’envoi de délégations à des conférences internationales, ainsi que les travaux de préparation et de suivi.

La Suisse dans les organisations internationales. Démocratisation des structures et des procédures nouvelle directive