Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

Prozesse

  • Parlamentarische Initiative
2080 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

In Ausführung einer von beiden Kammern überwiesenen Motion Schmid (gp, TG) legte das Büro des Nationalrats seine Vorschläge für eine Verbesserung der Vorsorgeentschädigung für Ratsmitglieder vor. Es beantragte eine Verdoppelung der Beiträge des Bundes auf 5000 Fr. pro Jahr; diese Summe wäre neu zweckgebunden. Die Parlamentarier sollen dabei wählen können, ob sie das Geld an ihre eigene Pensionskasse oder an eine neu zu schaffende Ruhegehaltskasse überweisen wollen. Der Bundesrat äusserte sich vor allem sehr skeptisch zur Schaffung einer Ruhegehaltsinstitution, welche den Parlamentariern mit mindestens zwölf Amtsjahren nach der Pensionierung eine monatliche Rente von 2000 Fr. ausrichten sollte. Er erklärte, dass die Kosten, die dem Bund daraus entstehen würden, nicht tragbar seien. Nachdem sich Vertreter der FP vergeblich für Nichteintreten ausgesprochen hatten, hiess der Nationalrat die beiden Teile der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit Stimmenverhältnissen von 3:1 gut.

Ehröhung der Pensionskassenbeiträge der Parlamentarier
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats (WAK-NR) war inzwischen davon ausgegangen, dass der Bundesrat möglicherweise auf die Vorlage einer Botschaft verzichten würde und verabschiedete deshalb am 26. April eine parlamentarische Initiative für eine Weiterführung des Bonny-Beschlusses um maximal drei Jahre. Einen Tag später legte der Bundesrat seine Botschaft über «Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Standortattraktivität der Schweiz» vor. Allgemein stellte er darin fest, dass im internationalen Vergleich das Ausmass der staatlichen Beihilfen an private Unternehmer in der Schweiz sehr niedrig ist. In den vergangenen 15 Jahren hatte der Bund insgesamt CHF 54 Mio. im Rahmen des Bonny-Beschlusses ausgegeben (CHF 25 Mio. für Bürgschaftsverluste und CHF 29 Mio. für Zinskostenbeiträge). Damit hatte er mehr als 500 Vorhaben mit einer Investitionssumme von rund CHF 2,5 Mia. gefördert. Eine Evaluation der Auswirkungen dieser relativ bescheidenen Massnahmen habe günstige Resultate ergeben, weshalb eine an die Entwicklung angepasste Weiterführung angezeigt sei. Die Vorlage orientiert sich weitgehend am Vernehmlassungsentwurf; die Massnahmen sollen während zehn Jahren wirksam sein. Wie bisher sollen in bestimmten Regionen private Neuansiedlungen und -gründungen von Unternehmungen sowie innovative Investitionen ansässiger Firmen unterstützt werden.

Als Instrumente sind dabei Bürgschaften und Steuererleichterungen, im Gegensatz zu den alten Bestimmungen aber keine Zinskostenbeiträge vorgesehen. Der örtliche Gültigkeitsbereich wurde neu definiert: Es sollen nicht mehr nur Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und wirtschaftlichen Monokulturen - die es, bezüglich der Monokultur, ohnehin praktisch nicht mehr gibt - von den Massnahmen profitieren, sondern sogenannte "wirtschaftliche Erneuerungsgebiete". Als Hauptkriterium zur Bestimmung dieser Gebiete dient wie in der EU die über eine längere Periode ausgewiesene Arbeitslosenquote; dazu kommen noch die Beschäftigungsentwicklung und das Pro-Kopf-Einkommen. Mit diesen beiden Zusätzen soll verhindert werden, dass Firmen in Grossstadtagglomerationen, die wirtschaftlich hoch entwickelt sind, aber hohe Arbeitslosenraten aufweisen, unterstützt werden. Im Rahmen derselben Botschaft beantragte die Regierung zudem zwei weitere Bundesbeschlüsse. Der erste soll es dem Bund erlauben, bei der Werbung im Ausland für die Ansiedlung von Unternehmen eine Informations- und Koordinationsrolle zu übernehmen. Der zweite regelt die Unterstützung der für kleine und mittlere Unternehmen konzipierten Informations- und Beratungsstellen über den Zugang zum europäischen Binnenmarkt (Euro-Info-Centres). Bezüglich des Vorgehens empfahl der Bundesrat, die parlamentarische Initiative der WAK des Nationalrats fallenzulassen und seinen eigenen Vorschlag in einem beschleunigten Verfahren zu behandeln, damit er auf Anfang 1995 in Kraft gesetzt werden kann.

Weiterführung des Bonny-Beschlusses (Pa.Iv. 94.410)
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Nach dieser grundsätzlichen Diskussion behandelte der Nationalrat eine Reihe parlamentarischer Vorstösse zu diesem Thema. Wie bereits der Ständerat überwies auch er eine in beiden Räten eingereichte gleichlautende Motion der beiden Ratskommissionen, welche die Landesregierung bei all ihren Beschlüssen zu besonderer Beachtung der sprachlichen und regionalen Verständigung verpflichtet. Damit konnte sich der Bundesrat nicht durchsetzen, welcher die Vorschläge zwar seinerseits begrüsste, jedoch für deren Überweisung als Postulat plädiert hatte. Er überwies weiter eine Motion des Ständerats (92.3493), welche im Anschluss an die Volksabstimmung über die Zugehörigkeit zum EWR eingereicht worden war und den Bundesrat beauftragt, im Zusammenwirken mit gesellschaftlichen und kulturellen Organisationen Massnahmen zu treffen, um die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften nachhaltig zu fördern.

Erfolg hatte auch eine parlamentarische Initiative von Robert (gp, BE). Darin wird der Bund aufgefordert, Bemühungen der Kantone zur Förderung der zweisprachigen Erziehung im Rahmen der Landessprachen zu unterstützen. Der Antrag Maspolis (lega, TI), der Initiative keine Folge zu geben, wurde deutlich verworfen. Eine weitere parlamentarische Initiative von Borel (sp, NE) für den Empfang mindestens eines Radioprogramms in jeder der drei Amtssprachen in der ganzen Schweiz wurde von der zuständigen Ratskommission in ein eigenes Postulat umgewandelt und dergestalt vom Plenum überwiesen.

Parlamentarische Initiativen zur Förderung der Mehrsprachigkeit

Der Ständerat hatte im Vorjahr – gegen den Antrag seiner WAK – einer als allgemeine Anregung formulierten parlamentarischen Initiative Zimmerli (svp, BE) für eine politische Oberaufsicht über die Bankenkommission Folge gegeben. Die WAK legte gegen Jahresende den von ihr verlangten konkreten Vorschlag vor. Sie beantragte, im Bankengesetz formell festzuhalten, dass der Geschäftsbericht, den die Bankenkommission mindestens einmal jährlich dem Bundesrat vorlegen muss, von diesem an das Parlament zur Kenntnisnahme weiterzuleiten ist. Bisher bildete dieser Rapport Teil des bundesrätlichen Geschäftsberichts. Als alternativen Minderheitsantrag fordert Kommissionsmitglied Piller (sp, FR) die Einsetzung eines speziellen parlamentarischen Aufsichtsgremiums.

Politische Oberaufsicht über die Eidgenössischen Bankenkommission

Der Bundesrat selbst sprach sich im Nationalrat aus formalen Gründen gegen eine Verknüpfung eines Parlamentsbeschlusses (Investitionsbonus) mit dem in seine eigene Kompetenz fallenden Entscheid über den Vorsteuerabzug aus. Er lehnte aus materiellen Gründen aber auch die Weiterführung des Investitionsbonus ab. Dieser habe sich zwar in seiner Erstauflage bewährt, angesichts der schlechten Finanzlage und den günstigeren Prognosen für die Konjunkturentwicklung sei eine Verlängerung aber nicht angebracht. Im Nationalrat fand eine von Blocher (svp, ZH) angeführte Kommissionsminderheit, welche sich aus ordnungspolitischen Gründen gegen den Investitionsbonus aussprach, zwar bei der SVP, den Liberalen und der FP Unterstützung, unterlag aber mit 113 zu 50 Stimmen. Nachdem die von Baumberger (cvp, ZH) beantragte Entkoppelung der beiden Vorlagen auch keine Mehrheit fand, stimmte der Nationalrat dem Paket zu. Gleich anschliessend lehnte der Rat eine Motion des Zürcher Bauwirtschaftsvertreters Hegetschweiler (fdp) ab, welche verlangte, dass der Investitionsbonus auch dann verlängert werde, wenn der Bundesrat den Vorsteuerabzug nicht vorzieht.

Förderung der öffentlichen Investitionen (Pa.Iv. 93.400)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Weitere Vorarbeiten für das Projekt einer Erweiterung des Parlamentsgebäudes wurden, obwohl nach wie vor Raumknappheit besteht, vorläufig ad acta gelegt. Die damit befasste Kommission beantragte angesichts der stadtplanerischen und finanziellen Einwände, die von ihr selbst im Vorjahr eingereichte parlamentarische Initiative abzuschreiben.

Bundeshaus zusätzliche Raumkapazitäten

Die vorberatende Kommission des Nationalrates unterstützte - wenn auch nur knapp - eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD), welche die Betreuung von Kleinkindern als öffentliche Aufgabe der Kantone in der Verfassung verankern will. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass das Angebot an ausserhäuslichen Tagesstrukturen für Kinder im vorschulpflichtigen Alter nicht mit den gesellschaftlichen Veränderungen Schritt gehalten habe. Sie erinnerte auch daran, dass die UNO-Kinderrechtskonvention die unterzeichnenden Staaten auffordert, die Betreuung der Kinder von erwerbstätigen Eltern sicherzustellen.

Betreuung von Kleinkindern öffentliche Aufgabe

Die SP hatte bereits im Herbst des Vorjahres - unter anderem mit einer parlamentarischen Initiative - eine Aufstockung des anfangs 1993 beschlossenen Bonus für öffentliche Investitionen sowie eine Ausweitung seines Geltungsbereichs auf öffentliche Beschaffungen, namentlich für Verkehrs- und Kommunikationsmittel verlangt. Im Februar übernahm die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK) einen Teil dieser auch von der Bauwirtschaft mitgetragenen Forderungen, worauf die SP ihre Initiative zurückzog. Die WAK beantragte dem Plenum eine Aufstockung um 100 Mio Fr., die aber im Gegensatz zum letztjährigen Beschluss nur noch für An- und Umbauten, jedoch nicht mehr für Neubauprojekte auszurichten seien. Die Frist zur Realisierung der neu bewilligten Projekte sollte um ein halbes Jahr auf Ende 1995 verlängert werden. Wie bereits beim letztjährigen Beschluss machte die WAK ihren Antrag wieder von einem finanzpolitischen Gegengeschäft abhängig: Damals hatte sie von der SP die Unterstützung der Mehrwertsteuer zu einem Satz von bloss 6,5% gefordert, jetzt verlangte sie vom Bundesrat, in der MWSt-Verordnung den Vorsteuerabzug für Investitionen bereits auf den 1. Juli zuzulassen. Damit könnte ihrer Ansicht nach verhindert werden, dass geplante Vorhaben bis zur allgemeinen Einführung der Mehrwertsteuer anfangs 1995 zurückgestellt werden.

Förderung der öffentlichen Investitionen (Pa.Iv. 93.400)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Der Nationalrat gab auf Antrag der vorberatenden Kommission und gegen den Widerstand der beiden St. Galler Giger (fdp) und Steinemann (ap) auch einer parlamentarischen Initiative Zisyadis (pda, VD) Folge, welche verlangt hatte, dass sich staatenlose, in der Schweiz geborene Kinder bereits vor dem 16. Altersjahr einbürgern lassen können.

Erleichterte Einbürgerung staatenloser Kinder (Pa.Iv. 92.423)

Auf Bundesebene lehnte der Nationalrat zwei Vorstösse zum Ausländerstimmrecht ab. Zum einen die parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) für die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für seit mindestens 10 Jahre ansässige Ausländer, zum anderen aber auch eine Motion der linken Kommissionsminderheit (Mo. 93.3011), welche dieses Recht vorerst nur auf Gemeindeebene einführen wollte.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf Bundesebene (Pa.Iv. 92.404)
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Die anhaltende Rezession und dabei vor allem die sich weiter verschlechternde Lage auf dem Arbeitsmarkt veranlassten das Parlament, nun doch noch Massnahmen zur Wiederankurbelung der Wirtschaft zu beschliessen. Den wahren Hintergrund dazu bildete allerdings ein Kompromiss zwischen den Vertretern der bürgerlichen Bundesratsparteien und der SP in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK). Die SP hatte ihre Unterstützung für die Einführung der Mehrwertsteuer zu einem Satz von lediglich 6,5% von der Verabschiedung eines Konjunkturförderungsprogramms abhängig gemacht.
Im Nationalrat beantragten die Liberalen und die AP erfolglos Nichteintreten, da die Stützungsmassnahmen zu spät wirksam und den gerade im Baugewerbe notwendigen Strukturbereinigungen entgegenlaufen würden. Zudem vertrügen sich diese zusätzlichen Ausgaben von 300 Mio Fr. schlecht mit dem gegenwärtigen Zustand der Bundesfinanzen. Diese Bedenken wurden zwar grundsätzlich auch von den Fraktionssprechern der FDP, der SVP und des LdU geteilt. Um die Vereinbarung mit der SP über die Einführung der Mehrwertsteuer nicht aufs Spiel zu setzten, unterstützten sie das Paket aber gleichwohl. Bundesrat Delamuraz sprach sich, allerdings ohne Enthusiasmus, ebenfalls für die Ankurbelungsmassnahmen aus. In der Detailberatung passierten beide Vorlagen ohne Änderungen.
Der Ständerat akzeptierte das Programm ebenfalls, nahm allerdings einige Modifikationen vor. So beschloss er auf Antrag Beerli (fdp, BE), dass auch Investitionen, die bereits über die Berggebietshilfe (IHG) unterstützt werden, vom Bonus sollen profitieren können. Zudem stimmte er einem im Nationalrat von Bühler (svp, GR) erfolglos vertretenen Antrag zu, den für den Investitionsbonus vorgesehenen Betrag um 50 Mio Fr. zu kürzen und im Gegenzug neben dem Wohnungsbau auch die landwirtschaftlichen Hochbauten mit dieser Summe zusätzlich zu unterstützen. Im weiteren verlängerte er die Realisierungsfrist der unterstützungswürdigen Projekte um ein halbes Jahr auf Mitte 1995. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat den Entscheiden der kleinen Kammer an.

Förderung der öffentlichen Investitionen (Pa.Iv. 93.400)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Nachdem das Volk im Herbst 1992 einen Ausbau der persönlichen Infrastruktur und eine Verbesserung der Entlöhnung der Parlamentarier abgelehnt hatte, beantragte das Büro des Nationalrats nun mit einer parlamentarischen Initiative eine Erhöhung der 1990 letztmals heraufgesetzten Beiträge an die Fraktionen um real rund 15%. Der Grundbeitrag sollte gemäss diesem Vorschlag von 50 000 auf 70 000 Fr., der Beitrag pro Mitglied von 9000 auf 12 000 Fr. steigen. Gleichzeitig sprach sich das Büro gegen eine parlamentarische Initiative [93.432] Stucky (fdp, ZG) für eine Erhöhung der persönlichen Bezüge für Parlamentarier aus. Der Nationalrat lehnte einen Antrag Leuba (lp, VD), welcher lediglich den Ausgleich der Teuerung verlangt hatte, ab und verabschiedete den Beschluss mit 71:37 Stimmen. Im Ständerat fand das Anliegen weniger freundliche Aufnahme. Zuerst war ein Stichentscheid des Präsidenten erforderlich, um überhaupt auf das Geschäft eintreten zu können. Dann beschloss der Rat auf Antrag seines Büros, nur die aufgelaufene Teuerung auszugleichen. Da sich der Nationalrat diesem Entscheid fügte, erhalten die Fraktionen in Zukunft einen Grundbeitrag von 58 000 Fr. und einen Beitrag von 10 500 Fr. je Mitglied.

Pa. Iv. zur Eröhung der Fraktionsbeiträge
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats sprach sich mit 15 gegen 6 Stimmen dafür aus, die im Vorjahr eingereichte parlamentarische Initiative Gysin (fdp, BL) für die Aufwertung von Basel-Land zum Vollkanton zur Annahme zu empfehlen. Sie begründete ihren Entscheid namentlich auch damit, dass von einer Aufwertung der beiden Basler Halbkantone keine Gefährdung des föderalistischen Gleichgewichts zu befürchten sei.

Pa.Iv. 92.444: Vollkanton Basel-Landschaft
Dossier: Basel als Vollkantone

Der Nationalrat hiess die 1992 eingereichte parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG), welche eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern verlangte, mit 79 zu 62 Stimmen gut. Demnach sollen natürlichen und juristischen Personen mit Wohn- resp. Geschäftssitz in der Schweiz im Kalenderjahr, in welchen ein Rückerstattungsantrag gestellt wurde, die Verrechnungssteuern auch marktgerecht verzinst werden. Der Bundeskasse würden dadurch Einnahmenausfälle in der Höhe von CHF 150 Mio. bis 400 Mio. entstehen. Eine Kommission erhielt den Auftrag, bis spätestens im Frühling 1995 einen Bericht und Antrag zu diesem Geschäft auszuarbeiten. Der Nationalrat überwies eine Motion (Mo. 93.3528) seiner Kommission für Rechtsfragen, die den Bundesrat beauftragt, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des schweizerischen Finanzplatzes im Bereich der Anlagefonds durch fiskalische Massnahmen zu stärken, nur als Postulat. Das Begehren, welches von links-grüner Seite angefochten wurde, schlug insbesondere eine EU-kompatible Ausgestaltung der Verrechnungssteuer vor.

Pa.Iv. Reimann für eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern

In der Bundesverfassung wird möglicherweise ein Recht auf Existenzsicherung verankert. Die Nationalratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beauftragte eine Arbeitsgruppe, eine entsprechende parlamentarische Initiative zu formulieren. Sie nahm damit das Anliegen von Nationalrätin Goll (sp, ZH) auf, welche daraufhin ihre eigene Initiative zurückziehen konnte. Keine Folge gab die Kommission hingegen einer Standesinitiative, mit welcher der Kanton Basel-Stadt eine für alle Erwerbstätigen obligatorische und mindestens existenzsichernde Krankentaggeldversicherung, die gesetzliche Regelung der Familienversicherung und Vorschriften über eine das Existenzminimum garantierende Fürsorge für Langzeitarbeitslose forderte (Kt.Iv. 92.302). Die Kommission stellte fest, dass diese Anliegen grösstenteils bereits Gegenstand hängiger oder angekündigter Vorlagen seien. Ebenfalls abgelehnt wurde eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD), welche die Einführung eines Mindesteingliederungseinkommens verlangte (Pa.Iv. 92.438). Die Kommission und deren Minderheit werden dem Plenum aber je ein Postulat unterbreiten, wonach der Bundesrat die Einführung eines derartigen Einkommens für Arbeitslose im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung prüfen soll (Po. 93.3538 und 93.3539).

Recht auf Existenzsicherung parlamentarische Initiative

Obwohl sich im Herbst 1992 die von Bundesrat Delamuraz zu Konsultationen eingeladenen Vertreter der Gemeinden noch skeptisch in bezug auf den Erfolg eines Investitionsbonus gezeigt hatten, machten sie nun von dieser ausserordentlichen Subvention für vorgezogene Bauprojekte regen Gebrauch. Besonders gross war die Zufriedenheit in der Westschweiz, da der Bundesrat bei der Zuteilung der zur Verfügung stehenden Summe nicht bloss die Grösse eines Kantons, sondern auch seine Arbeitslosenrate berücksichtigt hatte. Die SP wie auch die Gewerkschaft Bau und Industrie forderten eine Aufstockung um weitere 200 Mio Fr., was aber von den bürgerlichen Regierungsparteien abgelehnt wurde.

Neuausrichtung der Investitionszuschüsse (1993)
Dossier: Konjunkturmassnahmen 1990-1996

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats beschloss mit 6 zu 3 Stimmen, dem Plenum Nichteintreten auf das vom Nationalrat beschlossenen Verbot der Rückwirkung zu beantragen. Ein gewisser Handlungsbedarf ist allerdings auch für die Kommission gegeben, unter anderem auch bei der Behandlung von Initiativen, welche völkerrechtliche Verpflichtungen tangieren. Sie reichte deshalb eine Motion [93.3533] für eine umfassende Regelung der Gültigkeit von Volksinitiativen ein.

Pa. Iv Zwingli, Verbot von Rückwirkeklausel in Initiativen

Am besten stehen die Realisierungschancen für die Forderung nach einer Revision der Verfassungsvorschrift, welche verlangt, dass nicht zwei amtierende Mitglieder der Landesregierung aus dem selben Kanton stammen dürfen. In Form von parlamentarischen Initiativen verlangten die LdU/EVP-Fraktion, sowie die Nationalräte Ruf (sd, BE) (93.410) und Wanner (fdp, SO) (93.403), dass maximal zwei Bundesräte aus dem gleichen Kanton kommen dürfen; der Genfer Ducret (cvp) postulierte gar die Streichung des Verfassungsartikels.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats kam zum Schluss, dass dieses Problem sofort gelöst werden sollte. Um das Verfahren abzukürzen, formulierte sie im Einklang mit den erwähnten Initianten eine eigene parlamentarische Initiative mit dem Antrag, den entsprechenden Verfassungsartikel 96, Absatz 1, Alinea 2 BV ersatzlos zu streichen. In der Begründung zu ihrer Forderung führte sie aus, dass die im letzten Jahrhundert wichtigen Konfliktlinien zwischen den Kantonen, namentlich zwischen den katholischen einerseits und den drei grossen protestantischen (Zürich, Bern und Waadt) andererseits, weitgehend verschwunden seien. Zudem könne davon ausgegangen werden, dass die Bundesversammlung als Wahlbehörde von sich aus dafür sorgen werde, dass es nicht zu einer massiven und dauerhaften Übervertretung einzelner Kantone kommen werde. Die Erfahrung bei der Berücksichtigung der verschiedenen Sprachregionen mache deutlich, dass es dazu keiner geschriebener Vorschriften bedürfe. Im Ständerat hatte Schiesser (fdp, GL) mit einer parlamentarischen Initiative ebenfalls die Streichung der Kantonsklausel verlangt (93.407). Der Rat gab dieser Initiative mit relativ knappem Mehr Folge, allerdings mit dem Vorbehalt, dass dieser Entscheid nur bedeute, dass die Frage von der Staatspolitischen Kommission im Rahmen der Regierungsreform überprüft werden soll.

Bundesbeschluss über die Wählbarkeit in den Bundesrat: Beseitigung der Kantonsklausel für die Bundesratswahl (BRG 93.452)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung

Zur Frage der Parteienfinanzierung einigten sich die Regierungsparteien anlässlich der Von-Wattenwyl-Gespräche darauf, eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge sowie der Beiträge pro Fraktionsmitglied zu fordern. Die zu diesem Zweck eingereichte parlamentarische Initiative des Büros des Nationalrats verlangte, den Fixbetrag pro Fraktion von 50'000 auf 70'000 CHF und jenen pro Fraktionsmitglied von 9'000 auf 12'000 CHF jährlich zu erhöhen. Ursprünglich hatten einzelne Generalsekretäre sogar von einer Erhöhung der Fraktionsbeiträge auf 100'000 und pro Mitglied auf 15'000 CHF gesprochen. Die Gesamtentschädigung aus der Bundeskasse wäre somit gemäss den Forderungen der parlamentarischen Initiative von 2,6 auf rund 3,5 Mio CHF angestiegen. In ihrer Begründung wiesen die Initianten auf die grosse Anzahl von eidgenössischen Urnengängen hin, welche mit enormen Kosten für die Parteisekretariate verbunden sind. Ebenso würden sich die Parteien in einer Konkurrenzsituation zu den Wirtschaftsverbänden, welche Millionenbeträge freistellen können, befinden. Zudem würde durch eine geringe Aufstockung der Mittel die relative Unabhängigkeit von Sponsorengeldern weiterhin bewahrt bleiben. Der Nationalrat unterstützte diese Forderungen, konnte sich aber gegen den Ständerat, welcher bloss eine Anpassung an die Teuerung gewähren wollte, nicht durchsetzen.

Parteienfinanzierung 1993

Eine parlamentarische Initiative Carobbio (sp, TI), welche verlangte, der Strafvollzug für Dienstverweigerer sei bis zum Inkrafttreten des Zivildienstgesetzes auszusetzen, wurde vom Nationalrat klar abgelehnt. Die grosse Kammer begründete ihren Entscheid unter anderem mit den Möglichkeiten, welche die 1992 wirksam gewordene Barras-Reform den Dienstverweigerern aus Gewissensgründen gewährt. Zudem liege der Strafvollzug in der Kompetenz der Kantone, weshalb es nicht angezeigt sei, dass der Bund hier eine Vereinheitlichung vorschreibe. Die Kantone BS, BE, GE, JU, LU, NE, NW, TI, ZG und ZH gewähren bereits den Strafaufschub bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes.

Parlamentarische Initiative Carobbio: Dienstverweigerer aus Gewissensgründen. Aussetzung des Strafvollzugs (Pa.Iv. 92.420)
Dossier: Einführung des Zivildienstes

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Zisyadis (pda, VD) zur erleichterten Einbürgerung staatenloser Kinder, die in der Schweiz geboren sind, aber die Altersgrenze für ein Einbürgerungsgesuch noch nicht erreicht haben, mit klarem Mehr Folge.

Erleichterte Einbürgerung staatenloser Kinder (Pa.Iv. 92.423)

Die Ersatzwahl löste auch eine Reihe von parlamentarischen Initiativen zum Prozedere der Bundesratswahl aus. So verlangten Robert (gp, BE) und Hämmerle (sp, GR) die Volkswahl mit einer Quotenregelung für die Sprachregionen und — zumindest Hämmerle — auch für die Geschlechter. Diese Quoten möchte auch Gross (sp, ZH) einführen. Er will die Wahl jedoch weiterhin der Bundesversammlung überlassen, schlug aber die Einführung des Proporzsystems vor.

Pa.Iv. Robert zur Volkswahl des Bundesrates (Pa.Iv. 93.412)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Vorschläge für eine Volkswahl des Bundesrates

Im schweizerischen politischen System mit seiner Mischung aus direktdemokratischen und föderalistischen Elementen besteht die Möglichkeit, dass bei Volksabstimmungen Volks- und Ständemehr differieren. Um dieses Risiko zu verringern, und um zudem den Machtzuwachs zu korrigieren, der sich im Laufe der Zeit zugunsten von kleinen Kantonen mit geringem Bevölkerungswachstum ergeben hat, schlug Leni Robert (gp, BE) mit einer parlamentarischen Initiative vor, dass ein Volksmehr nur durch ein qualifiziertes Ständemehr von 15,5 Kantonen zu Fall gebracht werden kann. Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats lehnte diesen Vorstoss ab, da er dem in der Bundesverfassung von 1848 garantierten föderalistischen Prinzip widerspreche. Zudem besteht nach Meinung der Kommission auch kein Handlungsbedarf, sind doch bisher derartige divergierende Mehrheiten erst sechsmal vorgekommen (zuletzt 1983 beim Energieartikel). Der Nationalrat beschloss mit 99:52 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.

Parlamentarische Initiative Robert Ständemehr
Dossier: Parlamentarische Vorstösse zur Änderung der Politischen Rechte 1990-2000

Die Volksabstimmung über den neuen Verfassungsartikel fand am 26. September statt. Opposition machte sich während der Kampagne kaum bemerkbar. Die Gesellschaft für freiheitliches Waffenrecht «Pro Tell», an deren Widerstand frühere Versuche zur Einführung einer Bundeskompetenz zur Regelung des Waffenerwerbs gescheitert waren, vermochte zwar dem Verfassungsartikel nichts Positives abzugewinnen, sie kündigte jedoch an, dass sie ihre Kräfte voll auf die Ausgestaltung der Ausführungsgesetzgebung konzentrieren wolle. Nachdem sich von den Parteien nur die AP und die Lega sowie die Liberalen des Kantons Waadt gegen den neuen Verfassungsartikel ausgesprochen hatten, nahm das Volk die neuen Bestimmungen mit mehr als 86 Prozent Ja-Stimmen an.

Waffenartikel
Abstimmung vom 26. September 1993

Beteiligung: 39,9%
Ja: 1'539'782 (86,3%) / 20 6/2 Stände
Nein: 245'026 (13,7%) / 0 Stände

Parolen:
– Ja: alle Parteien ausser AP, Lega
– Nein: AP, Lega, LP (VD)

Projekt für eine gesamtschweizerische Regelung des Waffenerwerbs und -besitzes
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Nachdem der Nationalrat im Vorjahr der parlamentarischen Initiative Ducret (cvp, GE) für eine Halbierung der für die Einbürgerung geforderten minimalen Wohnsitzpflicht Folge gegeben hatte, arbeitete eine Kommission einen konkreten Vorschlag aus. Sie schlug vor, die erforderliche Wohnsitzdauer für die ordentliche Einbürgerung von 12 auf 6 Jahre (wovon 3 während der letzten 5 Jahre vor der Gesuchseinreichung) zu halbieren. Dabei sollen aber die zwischen dem 10. und 20. Altersjahr in der Schweiz verbrachten Jahre nicht mehr wie heute doppelt angerechnet werden. Eine bürgerliche Minderheit in der Kommission beantragte hingegen eine Verkürzung auf 8 Jahre unter Beibehaltung der doppelten Anrechnung der Jugendjahre. Die Fristen bei den verschiedenen Formen der erleichterten Einbürgerung möchte die Kommission nicht generell verkürzen, sondern nur für Kinder mit einem schweizerischen Elternteil.

Halbierung der Wohnsitzpflicht für Einbürgerung (Pa.Iv. 90.257)