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1970 Resultate
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Welche Konsequenzen dies für die Schweiz habe, wollten daraufhin mehrere Parlamentarierinnen und Parlamentarier wissen, und sie erinnerten daran, dass die Schweiz die anfangs September in Kraft getretene UNO-Konvention über die Rechte der Kinder aufgrund des Saisonnierstatuts, welches den Familiennachzug verbietet, nicht vorbehaltlos unterzeichnen kann. Der Bundesrat wollte ein Postulat Bär (gp, BE) mit der Aufforderung, den Räten über den Kindergipfel Bericht zu erstatten und die Konvention zur baldigen Ratifizierung vorzulegen, zwar entgegennehmen, doch wurde es vom Zürcher SD-Nationalrat Steffen bekämpft. Noch nicht behandelt wurden eine Motion Longet (sp, GE) und eine parlamentarische Initiative Spielmann (pda, GE), welche beide verlangen, die einer Ratifizierung allfällig entgegenstehenden Gesetze seien zu revidieren.

getretene UNO-Konvention über die Rechte der Kinder

In der Nationalratskommission, welche die Vorarbeiten für die Einführung der Einheitsinitiative zu leisten hatte, gewann nach Anhörung von verschiedenen Experten die Skepsis Oberhand. Die Kommission beschloss, dem Plenum den Übungsabbruch zu empfehlen, da dieses Instrument zu kompliziert und zu wenig attraktiv sei. Eine Minderheit will allerdings beantragen, die in der Kommission knapp unterlegene Idee der Gesetzesinitiative weiter zu verfolgen.

Einheitsinitiative (Pa.Iv. 87.224)

Bei der Erstellung des im Vorjahr vom Nationalrat geforderten Berichts über politisch extreme und gewalttätige Gruppen kam es zu Verzögerungen. Als Grund dafür wurde angegeben, dass die Kantone als Konsequenz aus dem Fichenskandal bei der Lieferung von Informationen an die Bundesanwaltschaft sehr zurückhaltend geworden seien.

Bericht über politisch extreme und gewalttätige Gruppen

Ein Jahr vor den Feiern wurde aber auch die Privatwirtschaft aktiv und sicherte die Summe von ungefähr 10 Mio Fr. zu, welche für kantonale und private Projekte noch gefehlt hatten. So unterstützte Nestlé mit 3 Mio Fr. das Projekt "L'épopée de l'Europe", eine multimediale Präsentation der Schweiz aus europäischer Sicht, und Hoffmann-La Roche spendete 1,5 Mio Fr. für den Film "Switzerland". Auch die Migros und die SMH befinden sich unter den Sponsoren.

Privatwirtschaft

Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes "Kulturelle Vielfalt und nationale Identität" (NFP 21) ergab eine repräsentative Befragung der Bevölkerung über die territoriale Identifikation, dass sich die Bewohner der französischen und der italienischen Schweiz stärker mit der Region und weniger mit der ganzen Schweiz identifizieren als jene der deutschen Schweiz; letztere identifizieren sich aber gleichzeitig stärker mit der Gemeinde. Ausserdem zeigte die Studie auf, dass einem tiefen Bildungsgrad eine hohe kommunale Bindung und geringe übernationale Bindung entspricht. Aus den Abstimmungsresultaten zum Freihandelsabkommen von 1972 und zum UNO-Beitritt 1986 leitete eine Studie ab, dass im Hinblick auf eine europapolitische Abstimmung zum EWR-Vertrag oder zu einem EG-Beitritt mit drei Lagern zu rechnen sei, die sich etwa folgendermassen zusammensetzen: ein Viertel "harte Isolationisten" (vor allem in ländlichen Gebieten), ein Viertel "harte Integrationisten" (eher in städtischen Siedlungen mit hohem Linkswähleranteil) und etwa die Hälfte "weiche Integrationisten" (eher in Arbeitergemeinden und kleinbürgerlicher Umgebung), wobei letztere vor allem am wirtschaftlichen Nutzen einer Öffnung interessiert sind.

Kulturelle Vielfalt und nationale Identität" (NFP 21)

Gegen die dritte Asylgesetzrevision wurde von einem vorwiegend aus Privatpersonen zusammengesetzten Komitee – darunter Kulturschaffende wie Dürrenmatt und Botta – das Referendum ergriffen. SP, GP und die meisten Hilfswerke gingen merklich auf Distanz, da sie befürchteten, eine breit angelegte Asyldiskussion könnte die fremdenfeindlichen Tendenzen in der Bevölkerung weiter schüren. Unter diesen Umständen kam das Referendum nicht zustande.

Referendum kam nicht zustande
Dossier: Revision des Asylgesetzes 1990

Im Juni kam etwas Bewegung in die starren Fronten, als die Internationale Arbeitsorganisation ILO ein Zusatzprotokoll zum Übereinkommen 89 verabschiedete, welches die Bedingungen für Ausnahmen vom Frauen-Nachtarbeitsverbot regelt. Die neuen Lockerungen werden dabei nur gewährt, wenn die Sozialpartner in einer Branche oder einem Beruf zustimmen; sie kann auch für einzelne Betriebe nach Konsultation der Sozialpartner von einer staatlichen Behörde bewilligt werden, sofern der Betrieb punkto Sicherheit, Gesundheitsschutz und Chancengleichheit für Frau und Mann die nötige Gewähr bietet; Schwangere und Wöchnerinnen sollen weiterhin einen besonderen Schutz geniessen. Für die Gewerkschaften schien sich hier ein gangbarer Kompromiss anzubahnen, umso mehr als die ILO gleichzeitig ein allgemeines Abkommen über die Nachtarbeit (Übereinkommen 171) annahm, in welchem die gesundheitliche Schädlichkeit der Nachtarbeit erneut bekräftigt und zu grösster Vorsicht bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen gemahnt wurde. Anders als ihre ausländischen Kollegen, die zuletzt Einlenken auf den Kompromissvorschlag beschlossen, verweigerten hingegen die schweizerischen Arbeitgeber dem Zusatzprotokoll ihre Zustimmung. In den folgenden Monaten drängten sie immer wieder darauf, die Schweiz solle das Abkommen 89 innerhalb der dafür vorgesehenen Frist (Ende Februar 1992) aufkündigen.

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen 89 allgemeines Abkommen über die Nachtarbeit

In der Frage der Zulässigkeit der unechten Motionen beendeten die beiden Kammern ihre Auseinandersetzung mit einem Nullentscheid. Auf Antrag seiner Kommissionsmehrheit beschloss der Nationalrat, alles beim alten zu belassen und auf die Definition des Geltungsbereichs von Motionen zu verzichten. Beide Räte können demnach weiterhin Motionen verabschieden, welche den Kompetenzbereich des Bundesrates oder den an ihn delegierten Rechtssetzungsbereich betreffen. Nach der Einigungskonferenz, welche nach dem als endgültig erklärten Beschluss des Ständerats vom Vorjahr erforderlich geworden war, schloss sich die kleine Kammer dieser Lösung an.

Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes

Die These von der zunehmenden politische Desinteressiertheit scheint hingegen für die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) nicht zuzutreffen. An ihrer Delegiertenversammlung vom 11. März verlangte sie vom Bundesrat, die Konsequenzen aus der Fichenaffäre zu ziehen und gesamthaft zurückzutreten. Vertreten waren an dieser Versammlung rund 50 der über 80 Mitgliederorganisationen; einige, wie z.B. die Jungfreisinnigen distanzierten sich allerdings von dieser Forderung. Es war wohl dieses Vorprellen der SAJV, welches Nationalrat Leuba (lp, VD) bewog, in einer Interpellation die Subventionierung der Jugendorganisationen in Frage zu stellen. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf die Meinungsfreiheit und erinnerte daran, dass den Jugendverbänden eine wichtige Aufgabe bei der staatsbürgerlichen Bildung der Jugendlichen zukommt. .

Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände

Après le Conseil des Etats en 1989, le Conseil national a ratifié le protocole à la Convention de Montréal pour la répression d'actes illicites dirigés contre la sécurité de l'aviation civile. Né des attentats de décembre 1985 aux aéroports de Rome et de Vienne, ce texte rend obligatoire la poursuite ou l'extradition des auteurs d'actes de terrorisme commis dans les aéroports internationaux.

Après le Conseil des Etats en 1989, le Conseil national a ratifié le protocole à la Convention de Montréal pour la répression d'actes illicites dirigés contre la sécurité de l'aviation civile.

Das schweizerische Sozialversicherungswerk befindet sich 1990 in einer Phase tiefgreifenden Umbruchs. Die äusseren Anzeichen dafür sind mehrere hängige Volksinitiativen (AHV/IV, berufliche Vorsorge und Krankenkassen (siehe hier und hier). Parallel dazu laufen vom Bund in die Wege geleitete Revisionsarbeiten in den Bereichen AHV, berufliche Vorsorge (BVG), Krankenversicherung, Militärversicherung und Arbeitslosenversicherung. Doch nicht nur Teilbereiche der Sozialversicherung werden in Frage gestellt. Selbst am Grundkonzept der Altersvorsorge, dem 3-Säulen-Prinzip und dessen Finanzierung über Lohnbestandteile, wird immer spürbarer gerüttelt.

Umbruchsphase von AHV und BVG 1990

Organisation der Bundesrechtspflege. Abstimmung vom 1. April 1990
Beteiligung: 40,7% Nein: 863 524 (52,7%) Ja: 775 870 (47,3%)
Parolen:
Nein: SP (1*), GPS, LdU, SD (2), POCH, PdA, GBS; SGB, CNG; Konsumentenbund, Mieterverband.
Ja: FDP, CVP (6), SVP (5), LP (1*), AP; Redressement National.
Stimmfreigabe: EVP (3 Nein, 2 Ja*)
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Am 1. April lehnte der Souverän die Revision mit einer Mehrheit von 52,7% ab. Die stärkste Ablehnung ergab sich in den Kantonen Jura (65%), Genf, Neuenburg und Schwyz; die grössten Ja-Anteile wiesen Appenzell-Innerrhoden (55%), Nidwalden und Waadt auf. Eine nach dem Urnengang durchgeführte Befragung zeigte, dass die Anhänger der bürgerlichen Parteien die Parteiparolen nur schlecht befolgt hatten: einzig die Sympathisanten der SVP waren mehrheitlich hinter der Revision gestanden (60%), beim Freisinn hielten sich Gegner und Befürworter die Waage, während bei der CVP die Ablehnung mit 57% dominierte.

Brg. Revision der Bundesrechtspflege



Arrêté fédéral sur la viticulture. Votation du 1er avril 1990

Participation: 40,8%
Non: 881 601 (53,3%)
Oui: 771 186 (46,7%)

Mots d'ordre:
- Non: PDC (12*), PES, AdI, PEP, PdT, DS, PA, Alliance Verte; Fédération suisse des consommateurs, USS, CSCSS, VKMB.
- Oui: PRD (6* ), UDC, PLS (1*); Vorort, USP, les associations professionnelles des vignerons.
- Liberté de vote: PSS (3*).
* Recommandations différentes des partis cantonaux

Coup de semonce pour la politique agricole suisse

Weiterhin thematisiert blieb auch die Gewalt gegenüber Frauen. Die nationale Demonstration zum internationalen Frauentag (8. März) stand ganz in diesem Zeichen, wobei auch an die Ausbeutung der Frauen aus der Dritten Welt erinnert wurde. Im Mai lancierte die Vereinigung der Frauenhäuser eine Kampagne, um auf die tägliche Gewalt gegenüber Frauen und Kindern aufmerksam zu machen. In den grossen Städten wurden — meist auf privater Basis — punktuelle Massnahmen zum Schutz der Frauen ergriffen, die auf reges Interesse stiessen, oft aber nicht die für die Weiterführung des Projekts notwendige Unterstützung der öffentlichen Hand erhielten.

Gewalt gegenüber Frauen.

Auch die Bundesversammlung will ihren eigenen Beitrag an die Feierlichkeiten leisten. Die von den Büros der beiden Räte eingesetzte Arbeitsgruppe sprach sich für eine Frauensession, eine Sondersession mit der Aufführung eines Theaterstücks im Nationalratssaal und eine Jugendsession aus.

Frauensession Sondersession Jugendsession

Das Parlament musste sich verschiedentlich mit Gesuchen um die Aufhebung der Immunität einzelner seiner Mitglieder befassen. So hatte Nationalrat Sager (svp, BE) 1988 gegen seinen Ratskollegen Bäumlin (sp, BE) Strafklage wegen Verleumdung bzw. übler Nachrede eingereicht. Da die beanstandete Äusserung von Bäumlin ursprünglich im Rahmen der Parlamentsarbeit gemacht und erst nachträglich publiziert worden war, lehnten beide Kammern auf Antrag der Petitionskommission die Immunitätsaufhebung diskussionslòs ab. Zu einem gleichen Entscheid — bei allerdings recht starker Opposition — kam es im Fall von Nationalrat Günter (ldu, BE), gegen den die Justizbehörden ein Verfahren wegen der Unterbringung eines abgewiesenen Asylbewerbers eröffnen wollten. Bei Entscheiden über die Aufhebung der Immunität verfügtdas Parlament jeweils über einen gewissen Handlungsspielraum, welche Tätigkeiten es als in Zusammenhang mit der Ausübung des parlamentarischen Mandats stehend betrachten will.

Aufhebung der Immunität

Le canton du Valais a officiellement annoncé son soutien au projet des autorités italiennes d'un tunnel ferroviaire au Grand Saint-Bernard reliant Aoste et Martigny, tout en soulignant qu'une telle liaison devrait être complémentaire, et non concurrente, de l'axe Lötschberg-Simplon. Ce nouveau tronçon serait destiné à décharger le val d'Aoste de son important trafic automobile ainsi que de l'intégrer dans le réseau ferroviaire européen. D'une longueur de 40 km, il devrait coûter quelque 6 milliards de francs.

Le canton du Valais a officiellement annoncé son soutien au projet des autorités italiennes d'un tunnel ferroviaire au Grand Saint-Bernard reliant Aoste et Martigny

Le parlement a adopté le projet du Conseil fédéral d'octroyer des prêts pour les programmes d'aménagement 1988-1995 des aéroports de Bâle-Mulhouse et de Genève-Cointrin. Ces derniers doivent réaliser d'importants travaux, d'un montant de plus de 400 millions de francs pour chacun d'eux, afin d'adapter leurs installations aux nouvelles exigences techniques et faire face à un trafic en constante augmentation. Les subventions à fonds perdus, dont l'aéroport de Zurich-Kloten avait profité, ayant été supprimées pour cause d'économie, des mesures transitoires permettent tout de même à la Confédération de soutenir certains aménagements. Ces prêts doivent se monter à 20% au plus du coût total des travaux et être remboursés sur 25 ans avec un taux d'intérêt annuel de 2%. Cela représente, pour Bâle-Mulhouse, une somme de 78,78 millions de francs et, pour Genève-Cointrin, de 77,86 millions.

Les programmes d'aménagement 1988-1995 des aéroports de Bâle-Mulhouse et de Genève-Cointrin

Ces idées se sont, d'autre part, matérialisées dans un projet pionnier de création, dans le canton de Lucerne, d'un parc de l'environnement nommé «Lunova»(Zentrum für umweltorientierte Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe). Ce centre doit viser à soutenir une production orientée écologiquement et comprend informations, cours, recherches et applications effectués dans le but de développer des technologies et des procédures de production respectueuses de l'environnement.

«Lunova»