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  • Abate, Fabio (fdp/plr, TI) NR/CN

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  • Parlamentarische Initiative
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Zum siebten Mal verlängerte der Nationalrat Ende 2018 die Behandlungsfrist für die 2003 eingereichte parlamentarische Initiative Abate (fdp, TI), die höhere Strafen bei sexuellen Handlungen mit Kindern fordert. Die RK-NR erklärte, die Umsetzung der Initiative im Rahmen der Beratung der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen zu prüfen, welche der Bundesrat im April 2018 zuhanden der Räte verabschiedet hatte.

Höheres Strafmass für sexuelle Handlungen mit Kindern (Pa.Iv. 03.424)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Aus demselben Grund wie vor zwei Jahren verlängerte der Nationalrat die Frist der parlamentarischen Initiative Abate (fdp, TI) für höhere Strafen bei sexuellen Handlungen mit Kindern zum sechsten Mal um weitere zwei Jahre, diesmal bis zur Wintersession 2018.

Höheres Strafmass für sexuelle Handlungen mit Kindern (Pa.Iv. 03.424)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Die parlamentarische Initiative Abate (fdp, TI) mit der Forderung nach höheren Strafen für sexuelle Handlungen mit Kindern soll im Rahmen der Harmonisierung der Strafrahmen umgesetzt werden. Dazu verlängerte der Nationalrat in der Wintersession 2014 die Behandlungsfrist schon zum fünften Mal um weitere zwei Jahre.

Höheres Strafmass für sexuelle Handlungen mit Kindern (Pa.Iv. 03.424)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Diesem Schicksal entging die parlamentarische Initiative Abate (fdp, TI), welche sexuelle Handlungen mit Kindern unter sechzehn Jahren mit bis zu zehn Jahren Zuchthaus bestrafen will. Die Initiative wurde vom Nationalrat bereits zum vierten Mal verlängert. Die Frist läuft nun bis zur Wintersession 2014.

Höheres Strafmass für sexuelle Handlungen mit Kindern (Pa.Iv. 03.424)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Personen, die aufgrund ungerechtfertigter Zahlungsbefehle auf Aberkennung der Schuld klagen müssen, sollten künftig rasche Lösungen zur Löschung des Betreibungseintrags gewährleistet werden. Mittels parlamentarischer Initiative forderte FDP-Nationalrat Fabio Abate (TI) eine entsprechende Gesetzesanpassung im SchKG. In seiner Begründung argumentierte er, dass mutmassliche Schuldner, die eine Aberkennungsklage einreichen, mit äusserst hohen Gebühren belastet würden, während diese für mutmassliche Gläubiger erheblich geringer ausfalle. Dies eröffne ein Fenster für Missbrauch, was laut Abate in der Praxis tatsächlich häufig passiere. Neben den offensichtlichen Nachteilen, die Personen, die das «Nichtbestehen der Schuld feststellen lassen müssen», bei Geschäften wie einem Mietvertrag oder auf der Stellensuche erführen, könnten ihnen auch erhebliche finanzielle Nachteile auferlegt werden. Dies geschehe unabhängig davon, ob die Schuld überhaupt je bestanden habe oder bereits getilgt worden sei. Der Initiant schlug als Lösung vor, dass Forderungen während einer festzulegenden Frist gerichtlich geltend gemacht werden müssen. Bei Vernachlässigung dessen würde die Betreibung künftig hinfällig und der Zahlungsbefehl aufgehoben und gelöscht. Die RK-NR beschloss im Oktober 2010 einstimmig, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Im Mai 2011 tat es ihr ihre Schwesterkommission gleich.

Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle (Pa.Iv. 09.530)

Die SPK des Nationalrats legte eine parlamentarische Initiative vor, welche Anliegen aus verschiedenen in den letzten Jahren eingereichten Vorstössen von Ratsmitgliedern aufnahm. Das Hauptziel der Vorlage war eine Aufwertung der Motion und des Postulats in den Verhandlungen des Nationalrats. Durch eine Ausdehnung der Sitzungsdauer und verkürzte Redezeiten in gewissen Eintretensdebatten soll genügend Zeit für die Behandlung von persönlichen Vorstössen gewonnen werden. Vorstösse, die als mehrheitsfähig erscheinen, weil sie bereits von der anderen Ratskammer oder einer Kommissionsmehrheit angenommen worden sind, sollen konsequent prioritär behandelt werden. (Siehe dazu auch die parlamentarische Initiative Hämmerle (sp, GR) (06.416) Das bisherige Vorgehen, Vorstösse von der Traktandenliste zu streichen, wenn sie zwei Jahre nach ihrer Einreichung vom Rat noch nicht behandelt worden sind, soll aufgegeben werden. (Siehe dazu auch hier (Motion Kunz (svp, LU) (05.3077) und hier (Büro NR, 06.479).) Über diese würde in Zukunft wieder abgestimmt, allerdings ohne vorangehende Diskussion. Während diese Neuerungen nur den Nationalrat betreffen, schlug die SPK-NR auch einige Änderungen für beide Räte vor. Um Zeit zu gewinnen, soll das Differenzbereinigungsverfahren bei der Vorberatung von parlamentarischen Initiativen durch die Ratskommissionen gestrafft, die Plenumsberatung über in beiden Räten eingereichte identische Kommissionsmotionen gekürzt und auf eine obligatorische Mitwirkung der Finanzkommissionen bei der Vorberatung ausgabenrelevanter Vorlagen verzichtet werden. (Siehe zu den Kompetenzen der Finanzkommission die parlamentarische Initiative Abate (fdp, TI) (06.467)). In diese Sammelvorlage nahm die SPK auch noch die Umsetzung von zwei weiteren parlamentarischen Anliegen auf. Zum einen ging es um eine von Nationalrat Hochreutener (cvp, BE) 2005 eingereichte parlamentarische Initiative (05.437), welche eine präzise Regelung des Verfahrens im Falle der Amtsunfähigkeit eines Mitglieds des Bundesrates verlangt. Zum anderen ging es um die Umsetzung der im Vorjahr vom Parlament überwiesenen Motion Markwalder (fdp, BE) (06.3872) für eine generationsverträgliche Politik. Der Bundesrat soll in Zukunft in seinen Botschaften auch ausführen, inwiefern seine Vorschläge mit den Interessen künftiger Generationen vereinbar sind.

Das Parlament verabschiedete diese neuen Bestimmungen bereits in der Herbstsession. Das Eintreten war im Nationalrat unbestritten und auch in der Detailberatung gab es nur wenige Änderungsanträge. Sehr umkämpft war allerdings die so genannte Guillotineklausel für Motionen und Postulate. Das Ratsbüro opponierte gegen den ursprünglichen Antrag der SPK. Sein Argument, ein Abstimmungsmarathon über alle nach zwei Jahren noch nicht erledigten Vorstösse am Sessionsende sei unzumutbar, überzeugte auch eine Mehrheit der SPK. Diese schlug deshalb in der Ratsdebatte die Beibehaltung des Status quo (automatische Abschreibung) vor und setzte sich damit gegen den Widerstand der SP und der GP durch. Der Ständerat war mit diesen Beschlüssen weitgehend einverstanden. Er lehnte aber die Neuerung ab, dass ein Vorstoss nicht nur von einer einzelnen Person eingereicht werden kann, sondern auch gemeinsam von zwei oder drei Ratsmitgliedern aus verschiedenen Fraktionen. Da diese Lösung, welche den parteiüberschreitenden Charakter einer Intervention hervorheben soll, für den Nationalrat von einer gewissen Bedeutung sein könne, solle er sie jedoch für sich in seinem Ratsreglement einführen dürfen. Nachdem die Parlamentsdienste auf die Kosten der dafür erforderlichen Anpassung der elektronischen Erfassungsformulare hingewiesen hatten, verzichtete auch der Nationalrat in der Differenzbereinigung auf diese Neuerung.

Pa.Iv. der SPK-NR zu Änderungen im Parlamentsrecht (Aufwertung der Motion und des Postulats, Handlungsunfähige Bundesräte) (07.400)
Dossier: Änderungen im Parlamentsrecht im Jahr 2008

Die Auseinandersetzung über neue Regeln für die Wahl, Aufgaben und Verantwortlichkeit von Verwaltungsräten wurde im Berichtsjahr fortgesetzt. Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Abate (fdp, TI) Folge, welche verlangt, dass Personen, welche wegen Konkurs- oder Betreibungsdelikten strafrechtlich verurteilt worden sind, nicht in den Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft gewählt werden können.

Verantwortlichkeit von Verwaltungsräten