Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Abate, Fabio (fdp/plr, TI) SR/CE

Prozesse

  • Motion
9 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Der Nationalrat lehnte in der Frühjahrssession 2020 die Motion Abate (fdp, TI) zur Lockerung der Voraussetzungen, unter denen die Öffentlichkeit über ein hängiges Strafverfahren informiert werden darf, ab. Mit 132 zu 52 Stimmen folgte er seiner Kommissionsmehrheit und mass dem Persönlichkeitsschutz der betroffenen Personen sowie den Interessen der Strafverfolgung höheres Gewicht bei als dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Nur die SVP-Fraktion unterstützte den Vorstoss.

Lockerung der Voraussetzungen für die Orientierung der Öffentlichkeit im Strafprozess (Mo. 19.3739)

Die in der Strafprozessordnung festgehaltenen Voraussetzungen für die Orientierung der Öffentlichkeit über ein hängiges Strafverfahren sollen gelockert werden, befand der Ständerat in der Herbstsession 2019. Mit 22 zu 15 Stimmen hiess er eine entsprechende Motion Abate (fdp, TI) gut. Der Motionär argumentierte, die Norm könne ihr Ziel, nämlich den Persönlichkeitsschutz von Personen, die in ein Strafverfahren involviert sind, in der heutigen Zeit nicht mehr erfüllen, da beispielsweise die Namen von betroffenen Personen über ausländische Medien oder Social Media ohnehin bekannt würden. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt, da kein Handlungsbedarf bestehe und der Schutz der Persönlichkeitsrechte eben gerade aufgrund der leichten Verbreitung von Informationen über Social Media ein besonderes Bedürfnis sei.

Lockerung der Voraussetzungen für die Orientierung der Öffentlichkeit im Strafprozess (Mo. 19.3739)

Nach der Annahme im Nationalrat wurde die Motion Fiala (fdp, ZH) für eine Eintragungspflicht von Vereinen mit internationalen Geldflüssen ins Handelsregister in der Herbstsession 2019 im Ständerat behandelt. Die RK-SR hatte den Vorstoss vorberaten und empfahl dem Zweitrat die Ablehnung. In ihrer Begründung verwies sie auf die Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (BRG 19.044), welche dem Parlament bereits früher im Jahr unterbreitet worden war. Durch verschiedene Massnahmen solle die Gefahr des Missbrauchs von Schweizer Vereinen für die Geldwäscherei und den Terrorismus reduziert werden, ohne legitime Vereinsaktivitäten zu erschweren, so Kommissionssprecher Fabio Abate (fdp, TI). Unter den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen befinde sich auch eine Eintragungspflicht für Vereine, welche Vermögenswerte im Ausland generieren oder verteilen und somit einem erhöhten Risiko zur Terrorismusfinanzierung ausgesetzt seien. Sowohl die Kommission als auch der Bundesrat waren sich einig, dass damit das Anliegen der Motion erfüllt werde und sich deren Annahme erübrige. Die Kantonskammer folgte diesen Empfehlungen und lehnte die Motion stillschweigend ab.

Vereine mit internationalen Geldflüssen sind neu zwingend ins Handelsregister einzutragen (Mo. 16.4130)

Le conseiller aux Etats Fabio Abate (plr, TI) demande la modification de l'art. 2 de la loi sur les travailleurs détachés (LDét), afin que les employeurs étrangers détachant leurs travailleurs en Suisse respectent les conditions salariales minimales prescrites par la loi cantonale. Suite à l'acceptation de l'initiative populaire cantonale «Salviamo il lavoro in Ticino», le Tessin révise sa loi sur le salaire minimal. Le parlementaire redoute que les employeurs étrangers n'aient pas l'obligation de verser un salaire minimal à leurs travailleurs détachés temporairement, si la portée de l'art. 2 de la LDét n'est pas étendue.
Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion. Comme la nouvelle loi tessinoise n'inclut pas les travailleurs détachés, il ne peut pas étendre le champ d'application de la loi cantonale sur le salaire minimal dans une loi fédérale.
Lors du passage au Conseil des Etats, la motion est acceptée par 33 voix contre 9 et 1 abstention. La CER-CN, par 13 voix contre 10 et 1 abstention, partage l'avis du Conseil fédéral. Une minorité estime que les salaires minimaux cantonaux, comme mesures efficaces contre le dumping salarial, doivent être étendus aux travailleurs détachés. Le Conseil national suit l'avis de l'autre chambre par 97 voix contre 87 et 2 abstentions. La demande a été soutenue par les groupes UDC, vert'libéral, radical-libéral et PBD.

Optimisation des mesures d'accompagnement. Modification art.2 Loi sur les travailleurs détachés (Mo.18.3473)
Dossier: Vorschläge zur Änderung des Entsendegesetzes (EntsG)

La motion du sénateur Abate (plr, TI) demandant une modification du droit foncier rural passe la rampe au Conseil national. Suivant la recommandation unanime de la commission (CAJ-CN) en charge du dossier, l'ensemble des parlementaires de la chambre basse à l'exception du groupe vert libéral accepte cette motion, suivant ainsi sa chambre sœur. Le Conseil fédéral est donc chargé de modifier la loi sur le droit foncier rural de sorte de régler le problème soulevé par le motionnaire.

Modification du droit foncier rural

Par le biais d'une motion, le sénateur Abate (plr, TI) demande une modification du droit foncier rural afin de lutter contre le placement de capitaux lors du rachat par des particuliers non-exploitants d'entreprises et d'immeubles agricoles à un prix non-surfait. Le Conseil fédéral ayant fait part de sa volonté de régler ce problème, mais par d'autres biais que ceux proposés par le motionnaire, ce dernier a, dans un premier temps, indiqué vouloir retirer son texte; ce qu'il ne fera finalement pas, à la demande de ses collègues. La motion est acceptée par une majorité écrasante de 29 voix contre 1 et 8 abstentions et sera soumise au Conseil national.

Modification du droit foncier rural

Der Tessiner Ständerat Abate (fdp) reichte in der Frühlingssession 2015 seine Motion „Beteiligungskapital für Genossenschaftsbanken“ ein. Der Motionär verlangte darin vom Bundesrat, auch Genossenschaftsbanken die Ausgabe von Partizipationsscheinen zu erlauben. Gemäss Obligationenrecht Artikel 656a sind Partizipationsscheine Wertpapiere, die dem Erwerber die Teilhabe am betreffenden Unternehmen, jedoch keine Mitsprache gewähren. Die Hintergründe für die Motion Abate sind zum einen in der „Too big to fail (TBTF)“-Gesetzgebung zu finden, welche systemrelevanten Banken höhere Eigenmittelanforderungen auferlegt; zum anderen spielte ein Bundesgerichtsentscheid vom 28. April 2014 eine bedeutende Rolle: Darin haben die Richter in Lausanne befunden, dass die Ausgabe von eigenen Partizipationsscheinen durch Genossenschaftsbanken nicht rechtmässig sei. Abate argumentierte, unter dem Aspekt der erhöhten Eigenmittelvorgaben sei es notwendig, die Möglichkeit, Partizipationsscheine auszugeben, auch auf Genossenschaftsbanken auszuweiten. Zudem könne mit dieser Änderung eine Wettbewerbsverzerrung zwischen Banken mit unterschiedlichen Rechtsformen aus der Welt geschafft werden, was zur Stärkung des Schweizerischen Finanzplatzes beitrage. Der Bundesrat konnte sich nicht für den Vorschlag Abates erwärmen. Er negierte die Notwendigkeit der geforderten Gesetzesänderung mit der Begründung, dass für Genossenschaftsbanken die Möglichkeit bestehe, über sogenannte Anleihen mit Forderungsverzicht Eigenkapital aufzunehmen. Dabei handelt es sich um Anleihen, die bei Eintreten von im Vertrag festgelegten Ereignissen in Eigenkapital umgewandelt werden, wodurch die Forderungen der Gläubiger verfallen. Alternativ könne auch die Umwandlung von einer Genossenschaft in eine Aktiengesellschaft vollzogen werden, womit die Aufnahme von Partizipationskapital ermöglicht werde. Aus diesen Gesichtspunkten bestünde keine Wettbewerbsungleichheit zulasten der Genossenschaftsbanken, so die Regierung. Weiter führte sie aus, dass eine entsprechende Änderung auch auf Genossenschaften, die nicht im Bankengeschäft tätig sind, ausgeweitet werden müsste, was eine Revision des Obligationenrechts erfordern würde.
In der Debatte im Ständerat, der die Motion Abate als Erstrat behandelte, bezogen sich die Befürworter des Anliegens auf die Stellungnahme der Regierung und den darin enthaltenen Standpunkt, Genossenschaftsbanken könnten sich in eine AG umwandeln und somit ebenfalls Partizipationsscheine ausgeben. Sie sahen darin die Wirtschaftsfreiheit und insbesondere die Rechtswahlfreiheit gefährdet. Bundesrätin Widmer-Schlumpf hingegen argumentierte, dass einer Genossenschaftsbank und damit der Raiffeisenbank als einzige systemrelevante Bank dieser Art viele Vorteile aus ihrer Rechtsform erwachsen und insofern nicht von einem Wettbewerbsnachteil gesprochen werden könne. Zudem müsse eine allfällige Änderung nicht im Bankengesetz, sondern im Obligationenrecht vorgenommen werden und somit auf alle Genossenschaften angewandt werden. Der Ständerat schenkte der Argumentation der Bundesrätin kein Gehör und nahm die Motion mit 32 zu 5 Stimmen an.
Zu einem anderen Schluss gelangte die Wirtschafts- und Abgabenkommission WAK des Nationalrates. Einstimmig entschied sich dieses Gremium, dem Vorstoss nicht Folge zu leisten, und zwar aus zwei Gründen: Erstens argumentierte die WAK-NR, dass die Raiffeisenbank die einzige Genossenschaftsbank sei, die unter das "Too-big-to-fail"-Regime falle und somit die von der Motion geforderte Regelung einer Sonderbehandlung der Raiffeisen gleichkomme. Zweitens wurde angeführt, dass das Kernanliegen der Motion, die vereinfachte Kapitalaufnahme von Eigenkapital durch Genossenschaftsbanken, bereits mit der Revision des Bankengesetzes aufgenommen worden sei. Der Nationalrat folgte seiner Kommission und der Landesregierung und verwarf die Motion.

Beteiligungskapital für Genossenschaftsbanken

Das Parlament überwies eine Motion Abate (fdp, TI), die eine Anpassung der zweiten Verordnung zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs verlangte. Dadurch sollten die Bestimmungen über die Sonntagsarbeit für Einkaufszentren in Tourismusgebieten gelockert werden. Hintergrund war ein Streit um den Outlet “Fox Town“ in Mendrisio (TI), wo der Kanton und die Gewerkschaften 16 Jahre lang rechtswidrig Sonntagsarbeit zuliessen. Nach der Zustimmung durch den Ständerat im Vorjahr vereinigte der Vorstoss auch im Nationalrat eine Mehrheit auf sich. Dabei setzten sich in der Frühjahrssession die Bürgerlichen gegen den Widerstand der Ratslinken mit 121 zu 56 Stimmen durch.

Anpassung der zweiten Verordnung zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs

Für zahlreiche Touristen – insbesondere für jene aus den aufstrebenden Schwellenländern und dem arabischen Raum – zählte das Einkaufen zu den wichtigsten Motiven für eine Reise in die Schweiz. Das Arbeitsgesetz sah Sonderbestimmungen für Betriebe vor, die den Bedürfnissen des Fremdenverkehrs dienten. Um den Erfordernissen des modernen Fremdenverkehrs Rechnung zu tragen und den Schweizer Tourismus zu stärken, verlangte eine Motion Abate (fdp, TI) eine Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs. Der Motionär hielt insbesondere die Begriffe „Fremdenverkehrsgebiete“, „spezifische Bedürfnisse der Touristen“ und „Saison“ für überholt. Als Erstrat stimmte der Ständerat der Motion mit 24 zu 11 Stimmen zu.

Anpassung der zweiten Verordnung zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs