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  • Abate, Fabio (fdp/plr, TI) SR/CE

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  • Parlamentarische Initiative
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Das Anliegen der mittlerweile seit achtzehn Jahren hängigen parlamentarischen Initiative Abate (fdp, TI), die Erhöhung des Strafmasses bei sexuellen Handlungen mit Kindern, sollte nach dem Ansinnen der RK-NR nicht in einer separaten Vorlage, sondern im Rahmen der Strafrahmenharmonisierung umgesetzt werden, weshalb deren Behandlungsfrist immer wieder verlängert worden war. In der Zwischenzeit war die Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen zwar in der parlamentarischen Beratung angekommen, die Normen des Sexualstrafrechts waren vom Erstrat jedoch in einen separaten Entwurf ausgelagert worden, der Anfang Februar 2021 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Damit die parlamentarische Initiative im Rahmen dieses Entwurfs umgesetzt werden kann, verlängerte der Nationalrat in der Frühjahrssession 2021 deren Behandlungsfrist auf Antrag seiner Rechtskommission um ein weiteres Jahr.

Höheres Strafmass für sexuelle Handlungen mit Kindern (Pa.Iv. 03.424)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Die parlamentarische Initiative Abate (fdp, TI) zum Erbenaufruf betrifft den technischen Teil der bereits laufenden Erbrechts-Revision, den der Bundesrat in eine separate Vorlage ausgelagert hat. Die ständerätliche Rechtskommission wollte deshalb den Entwurf zum technischen Teil abwarten, bevor sie die Arbeiten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative in Angriff nimmt. Der Ständerat stimmte der Fristverlängerung um weitere zwei Jahre in der Frühjahrssession 2020 stillschweigend zu.

Erbenaufruf verkürzen auf 6 Monate (Pa.Iv. 12.450)
Dossier: Revision des Erbrechts (2016– )

Die KMU seien von der «Mediensteuer» auszunehmen, lautete der Auftrag, den Fabio Regazzi (cvp, TI) dem Parlament mittels parlamentarischer Initiative erteilen wollte. Er war damit der zweite Tessiner Abgeordnete, der im laufenden Jahr die Medienabgabe für Unternehmen ab einem Jahresumsatz von CHF 500'000 ins Visier parlamentarischer Regulierung nahm, nachdem sein Namensvetter Fabio Abate (fdp, TI; Po. 19.3235) im März die Berechnungsgrundlage für diese infrage gestellt hatte. Bereits bei den Revisionsarbeiten zum Radio- und Fernsehgesetz aus dem Jahr 2014, mit welcher die Regelung ins Gesetz aufgenommen worden war, hatte sich starker Widerstand gegen die Unternehmensabgabe geregt. Regazzi beabsichtigte eine Änderung der Rechtsgrundlage für die Abgabepflicht für Radio und Fernsehen. Die bisherige Regelung der Berechnung aufgrund des erzielten Jahresumsatzes empfand er als problematisch. Als Vorschlag gab der Initiant vor, man solle nur Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitarbeitsstellen als abgabepflichtig definieren, wobei Lernende aus der Zählung auszunehmen seien. Der Initiant kritisierte die Doppelbelastung via Privathaushalt und Firma und betonte, TV- oder Radiokonsum stünden nicht im Aufgabenbereich von Arbeitnehmenden und seien aufgrund der Arbeitsbedingungen häufig gar nicht möglich. Unterstützung hatte seine Initiative bereits vor der Einreichung erhalten: 49 Ratsmitglieder aus dem rechtsbürgerlichen Lager hatten die Initiative mitunterzeichnet.

«KMU von der Mediensteuer ausnehmen» (Pa.Iv. 19.482)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik

Mit derselben Begründung wie zwei Jahre zuvor verlängerte der Ständerat in der Wintersession 2017 die Frist für die parlamentarische Initiative Abate (fdp, TI) zum Erbenaufruf erneut um zwei Jahre. Seine Rechtskommission hatte erwartet, dass der Bundesrat den Entwurf zur Erbrechtsrevision in der zweiten Jahreshälfte 2018 vorlegen werde.

Erbenaufruf verkürzen auf 6 Monate (Pa.Iv. 12.450)
Dossier: Revision des Erbrechts (2016– )

In der Wintersession 2015 verlängerte der Ständerat die Behandlungsfrist der parlamentarischen Initiative Abate (fdp, TI) zum Erbenaufruf um zwei Jahre bis zur Wintersession 2017. Er folgte damit dem einstimmigen Antrag seiner Rechtskommission, die zuerst die vom Bundesrat bereits angestossene Erbrechtsrevision abwarten wollte, bevor über Abschreibung oder Weiterverfolgung der parlamentarischen Initiative entschieden werden sollte.

Erbenaufruf verkürzen auf 6 Monate (Pa.Iv. 12.450)
Dossier: Revision des Erbrechts (2016– )

Erbberechtigte sollen nur noch sechs statt zwölf Monate Zeit haben, um sich nach der Veröffentlichung des Erbenaufrufs zu melden. Aufgrund moderner Kommunikationsmittel können mögliche Erben heute rascher gefunden werden. Die Rechtskommissionen beider Räte (RK-NR und RK-SR) gaben einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Abate (fdp, TI) Folge.

Erbenaufruf verkürzen auf 6 Monate (Pa.Iv. 12.450)
Dossier: Revision des Erbrechts (2016– )