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  • Amstutz, Adrian (svp/udc, BE) NR/CN

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  • Motion
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Die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates – im Volksmund «Abstimmungsbüchlein» genannt – sind ab und zu Gegenstand parlamentarischer Vorstösse. Meistens geht es dabei um inhaltliche Ausgewogenheit. Diese sei insbesondere bei den Abstimmungsempfehlungen, die auf der Rückseite der Broschüre aufgeführt werden, nicht gegeben, fand Adrian Amstutz (svp, BE). Die seit der Abstimmung vom September 2018 vorgenommene grafische Neugestaltung führe zu einer viel zu prominenten Darstellung der Empfehlungen der Parlamentsmehrheit und des Bundesrats, wodurch nicht nur die freie Willensbildung beeinflusst, sondern auch eine «eklatante» Benachteiligung der Minderheitsmeinungen in Kauf genommen werde. Mit seiner Motion wollte der Berner den Bundesrat deshalb auffordern, auf diese «Vorteilsnahme mit der völlig einseitigen Abstimmungsempfehlung» zu verzichten.
Bundeskanzler Walter Thurnherr informierte, dass mit der Neugestaltung keine neuen Informationen verwendet würden. Die Empfehlung von Parlament und Bundesrat befänden sich seit 1983 auf der Umschlagseite. Die Minderheiten bzw. die Initiativ- und Referendumskomitees hätten aber mit der Neugestaltung ebenfalls mehr Möglichkeiten erhalten. Insbesondere werde deren Argumenten gleich viel Platz eingeräumt wie den Argumenten des Bundesrats und der Parlamentsmehrheit. Die Motion wurde mit 111 zu 79 Stimmen (1 Enthaltung) abgelehnt. Neben der geschlossenen SVP-Fraktion hätten sich auch alle anwesenden Mitglieder der Grünen-Fraktion sowie Hans Grunder (bdp, BE) aus der BDP-Fraktion für die geforderte Änderung erwärmen können.

Abstimmungsbüchlein
Dossier: Abstimmungserläuterungen des Bundesrats

Im Ständerat war die Motion Amstutz (svp, BE), die eine verbindliche Vorladungskompetenz für den NDB forderte, chancenlos. Stillschweigend folgte die kleine Kammer in der Sommersession 2018 dem Antrag ihrer SiK und lehnte den Vorstoss ab. Es müssten zuerst Erfahrungen mit dem Instrumentarium des neuen NDG gesammelt und ausgewertet werden, bevor Anpassungen vorgenommen werden, die so tief in die Grundrechte eingreifen. Ausserdem komme dem NDB eine präventive Rolle zu, während verbindliche Befragungen in den Aufgabenbereich der Polizei fielen. Die Befugnisse des NDB und der Polizei sollten auch weiterhin getrennt bleiben.

Mo. Amstutz: Vorladungskompetenz für den Nachrichtendienst des Bundes

Äusserst knapp mit 98 zu 93 Stimmen (keine Enthaltungen) nahm der Nationalrat eine Motion Sollberger (svp, BL) an, mit welcher der Bund zum Sparen bei der Zentralverwaltung aufgefordert wird. Konkret soll die Regierung Massnahmen zur Reduktion der Zentralverwaltung ergreifen. Es gehe nicht an, dass dauernd „an der Front“, nicht aber in der zentralen Verwaltung gespart werde. Sollberger nannte etwa das Beispiel der Grenzwächter, der Zollstellen oder der Lehrer, bei denen gespart werde, obwohl es in der Verwaltung, insbesondere bei Stabs- und Unterstützungsstellen wesentlich mehr Sparpotenzial gebe, wenn man Ineffizienz und Doppelspurigkeiten bekämpfen wolle.
Bundesrat Maurer wies in der Ratsdebatte darauf hin, dass es auch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier selber seien, die mit immer mehr Vorstössen, aber auch mit persönlichen Anfragen, zu einem Ausbau der Verwaltungsstäbe beitrügen, von denen diese Anfragen in der Regel beantwortet werden. Der Bundesrat sei zwar gegen die Motion, er selber gehe aber davon aus, dass die Motion in diesem Rat angenommen werde. Er wolle aber davor warnen, dass dann der Service der Verwaltung auch entsprechend weniger umfassend sei, auch wenn – dies gestand Maurer nach einer entsprechenden Frage von Parteikollege Adrian Amstutz (svp, BE) ein – punkto Ausführlichkeit der Berichte durchaus noch Potenzial bestehe, sich auf das Wesentliche zu beschränken. Man gehe den Sparmöglichkeiten in der Verwaltung zudem bereits im Rahmen der überwiesenen Motion 15.3494 nach.

Sparen bei der Zentralverwaltung

„Es kann doch nicht sein, dass wir in einem Land leben, in dem ein Fischer, der ohne Patent beim Fischen erwischt wird, auf den Polizeiposten muss, ansonsten er irgendwann einmal streng gebüsst oder sogar abgeführt wird, während ein möglicher Terrorist auswählen kann, ob er beim Nachrichtendienst antanzen soll oder nicht!“ Mit diesen markigen Worten begründete Nationalrat Adrian Amstutz (svp, BE) in der Wintersession 2017 vor dem Nationalratsplenum seine Motion, mit der er eine verbindliche Vorladungskompetenz für den NDB forderte. Gemäss der geltenden Rechtslage habe der NDB zwar die Möglichkeit, Risikopersonen zu einer präventiven Ansprache vorzuladen mit dem Ziel, sie vom Begehen einer Straftat abzuhalten – dies jedoch nur im Rahmen eines freiwilligen Gesprächs. Deshalb solle der Bundesrat nun die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche Vorladung sowie Zwangsmittel wie beispielsweise Haft, ausländerrechtliche Massnahmen, Bussen oder Kürzung von Sozialhilfegeldern bei Nichtbefolgung schaffen. Die grosse Kammer stimmte dem Vorstoss entgegen dem Antrag des Bundesrates mit 101 zu 72 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Der Bundesrat hatte vergebens argumentiert, man solle erste Erfahrungen mit dem neuen NDG abwarten, bevor man das diffizile Gleichgewicht zwischen allgemeiner Sicherheit und individuellen Grundrechten wieder antaste.

Mo. Amstutz: Vorladungskompetenz für den Nachrichtendienst des Bundes

Im Anschluss an die Ablehnung der Neuenburger Standesinitiative zur Familienbesteuerung Ende 2016 reichte der Neuenburger Ständerat Didier Berberat (sp, NE) deren Forderung als Motion "Familienbesteuerung. Ungleichbehandlungen beseitigen" erneut ein. Die Motion beinhaltete folglich den Auftrag an den Bundesrat, im Rahmen der Änderung der Direkten Bundessteuer (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) Vorschläge zur steuerlichen Gleichbehandlung von Unterhaltsbeiträgen minderjähriger und volljähriger Kinder sowie zur Harmonisierung der Kinderabzüge verheirateter und geschiedener Eltern zu machen. Wie wichtig dieses Thema für die Parlamentarier ist, verdeutlicht die grosse Anzahl Parlamentsvorschläge der letzten Jahre (unter anderem Motionen von Parmelin (Mo. 05.3319), Frick (Mo. 06.3305), Kohler (Mo. 06.3297), Amstutz (Mo. 09.3129), Baettig (Mo. 09.3239), Maire (Mo. 14.3468), Postulat der WAK-NR (Po. 14.3292), Interpellation Feri (Ip. 16.3307)).

Anders als bei der Neuenburger Standesinitiative, die bezüglich der Kinderabzüge vor allem das unzeitgemässe Familienmodell hinter dem aktuellen System kritisierte, betonte Berberat in seiner Begründung insbesondere die Benachteiligung von gemeinsam besteuerten Eheleuten gegenüber geschiedenen oder getrennten Eltern. So können Letztere im Unterschied zu Verheirateten sowohl Unterhaltsbeiträge als auch einen Kinderabzug geltend machen. Der Bundesrat wiederholte in seiner Begründung vom 15. Februar 2017 dieselben Argumente, die er bereits bezüglich der Standesinitiative und der Motion Maire angeführt hatte: Abzugsfähige Alimentenleistungen an Volljährige würden bedingen, dass die Kinder dieselben Gelder versteuern müssen; die steuerliche Bevorzugung geschiedener oder getrennt lebender Eltern lässt sich dadurch begründen, dass Letztere durchschnittlich finanziell deutlich schlechter gestellt sind als Verheiratete; eine frühere Regelung, die keinen Abzug der Unterhaltsbeiträge vorsah, war als nicht sachgerecht empfunden worden. Der Bundesrat betonte zudem, dass er die aktuelle Lösung grundsätzlich als gerecht empfinde, dass aber in Einzelfällen andere Modelle passender wären und die eidgenössische Steuerverwaltung entsprechende Möglichkeiten prüfe. Bundesrat Maurer ergänzte zudem in der Ständeratsdebatte, dass auf jeden Fall verhindert werden müsse, dass durch Änderungen neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Der Ständerat folgte der Empfehlung des Bundesrates und lehnte die Motion mit 15 zu 27 Stimmen ab.

Familienbesteuerung. Ungleichbehandlungen beseitigen

Gegen den Antrag des Bundesrats überwies das Parlament eine Motion Amstutz (svp, BE), welche die Beseitigung von administrativen Vorschriften im Gastgewerbe forderte. Die Intervention wurde aufgrund eines Bundesgerichtsurteils aus dem Jahre 2008 eingereicht, wonach die Errichtung von saisonal betriebenen Strassencafés neben der gewerbepolizeilichen Bewilligung neu auch einer Baubewilligung bedurfte. Mit der Annahme der Motion wurde die Landesregierung beauftragt, im Raumplanungsbereich eine Regelung vorzulegen, welche festhielt, dass solche Strassencafés ohne Baubewilligung betrieben werden konnten.

Saisonal betriebene Strassencafés

Da mit dem Bundesbeschluss über die Auferlegung der Kosten für die Behandlung zweier Amtshilfegesuche des Internal Revenue Service der Vereinigten Staaten von Amerika auf die UBS AG nur der Einzelfall UBS erfasst wurde, reichte die Finanzkommission des Nationalrats als Antwort auf eine im März eingereichte parlamentarische Initiative Amstutz (svp, BE), deren Lösungsansatz über eine Änderung des Finanzmarktgesetzes als ungeeignet eingestuft wurde, eine Motion ein, die Amstutz‘ Anliegen inhaltlich aufnahm, worauf dieser die Initiative zurückzog. Die Motion forderte die Schaffung gesetzlicher Grundlagen, die es dem Bund ermöglichen würden, systemrelevanten Unternehmen die „aus dem normalen Rahmen fallenden Kosten in Rechnung zu stellen“, die dem Bund im Falle eines Amtshilfeverfahrens entstehen. Als Erstrat beschäftigte sich im Dezember die grosse Kammer mit dem Vorstoss. Gegen den Willen des Bundesrats, der auf den anstehenden Bundesbeschluss zur Kostenüberwälzung im Fall UBS sowie das geplante neue Steueramtshilfegesetz hinwies, nahm der Nationalrat die Motion im Dezember mit grossem Mehr bei acht Nein-Stimmen aus der SVP- und je einer aus den CVP- und FDP-Fraktionen an.

Motion zur Kostenverrechnung für systemrelevante Unternehmungen abgelehnt (Mo. 10.3883)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

In der Sommersession folgte der Stände- dem Nationalrat und überwies die Motion Hochreutener (cvp, BE), die unter der Federführung des Seco eine Vereinfachung der Regulierung in sämtlichen Departementen fordert. Während von der geplanten Entlastung von Bewilligungsverfahren grundsätzlich alle Unternehmungen profitieren sollten, häuften sich gegen Ende des Jahres im Nationalrat Eingaben, welche die spezifische Entlastung der KMU durch zusätzliche Deregulierungsmassnahmen sowie eine Erweiterung des E-Government-Angebots verlangten. Sie gelangten im Berichtsjahr noch nicht zur Behandlung im Ratsplenum. Hingegen überwies der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrats sowie der SP und der Hälfte der anwesenden Grünen eine bereits 2008 von seinem damaligen Mitglied und späteren Ständerat Adrian Amstutz (svp, BE) eingereichte Motion (Mo. 08.3512). Die Vorlage beabsichtigt über eine Revision des Raumplanungsgesetzes einen auf Basis ebendieser Norm begründeten Bundesgerichtsentscheid zu kippen, der neu eine Baubewilligung für jene Strassencafés vorschreibt, die erhebliche Auswirkungen auf ihre Umgebung (Lärmbelastung, Verkehrssicherheit, Ortsbildschutz) haben.

Deregulierungsmassnahmen

Gegen den Willen des Bundesrats und mit Unterstützung der CVP-Fraktion stimmte eine geschlossene bzw. grosse Mehrheit von SVP und FDP des Nationalrats der 2008 eingereichten Motion „Stopp dem Zahlungsschlendrian“ von Adrian Amstutz (svp, BE) als Erstrat zu. Dies nachdem beide Kammern bereits 2008 einen ähnlich lautenden Vorstoss der FDP-Fraktion (08.3169) zur entsprechenden Verschärfung des OR überwiesen hatten. Die vom Bundesrat unterstützte, überwiesene FDP-Motion hatte eine „angemessene Erhöhung“ des Verzugszinses gefordert und dem Gesetzgeber dadurch einen Handlungsspielraum eröffnet, aber auch Abklärungsbedarf geschaffen. Der andere Vorstoss hatte mit Hinweis auf die Liquiditätsengpässe, die den KMU aufgrund von Zahlungsverzögerungen entstehen, eine rasche Fixierung des Verzugszinses auf 10% verlangt. Im August schickte der Bundesrat unter Berücksichtigung des überwiesenen Vorstosses, aber auch der Anliegen, der im Zweitrat hängigen SVP-Motion, den entsprechenden Entwurf zur Teilrevision des OR in die Vernehmlassung. Kernpunkt ist die Schadensprävention auf Ebene des Schuldners in Form eines negativen Anreizes, indem der Verzugszins im kaufmännischen Bereich von 5 auf 10% heraufgesetzt wird.

Motion „Stopp dem Zahlungsschlendrian“

Les chambres ont examiné durant l’année sous revue une motion déposée par le conseiller national Adrian Amstutz (udc, BE), qui demandait au Conseil fédéral d'examiner le concept de stationnement actuel des Forces aériennes et de proposer des solutions pour combler ses lacunes manifestes. Le député a notamment mis en évidence le fait que la concentration de l'exploitation des avions à réaction sur trois aérodromes entraînait des nuisances massives pour les régions concernées et offre peu de marge de manoeuvre en cas d'événements naturels ou de menaces. Il a également demandé qu’il soit tenu compte, lors de ce réexamen, de la planification à moyen et à long termes des Forces aériennes sur la base d'une analyse sérieuse des menaces et des conséquences des acquisitions prochaines dans le cadre du remplacement partiel des avions de combat F-5 Tiger. Le Conseil national a adopté sans discussion cette motion, contre l’avis du Conseil fédéral, par 101 voix contre 77. Les débats à la chambre des cantons ont permis de clarifier la position du gouvernement par rapport à la question du stationnement actuel et futur des Forces aériennes et l’avancée des discussions entre Confédération et cantons concernés par ce dossier. Le chef du DDPS, le conseiller fédéral Samuel Schmid, qui a mis en garde les députés contre les buts de la motion jugés «mal ajustés» par rapport à l’évolution générale du dossier, s’est déclaré prêt à poursuivre les négociations avec les cantons concernés en cas de rejet de celle-ci. Les députés ont entendu son appel et rejeté la motion en question.

concept de stationnement actuel des Forces aériennes

Le Conseil des Etats a approuvé et transmis au Conseil fédéral trois propositions individuelles adoptées par le Conseil national l’année précédente. Il a tout d’abord soutenu une motion Walter Müller (prd, SG) chargeant le gouvernement d’intervenir auprès des autorités autrichiennes, afin de défendre les intérêts de la population du Rheintal (SG) dans le cadre du projet autrichien « Korridorvignette Pfänder ». Ce projet de régulation du transit dans la région de Bregenz (A) génère en effet une très forte croissance du volume de trafic routier dans les zones frontalières suisses. La chambre des cantons a en outre transmis la motion Triponez (prd, BE) (07.3611) en faveur de l’envoi groupé des cartes de conducteur pour le tachygraphe numérique aux entreprises de transport routier, afin de réduire les frais de port à la charge de ces dernières. Enfin, les sénateurs ont approuvé la motion du conseiller national Adrian Amstutz (udc, BE) (05.3762) en faveur de la libéralisation du transport professionnel privé de voyageurs entre les aéroports suisses et les régions touristiques.

Angenommene Motionen zum Strassenverkehr 2009 (07.3631 / 07.3611 / 05.3762)

Gegen den Widerstand der Linken überwies der Nationalrat zwei gleichlautende Motionen Hess (fdp, OW; 05.3814) und Amstutz (svp, BE) für eine Liberalisierung bestimmter gewerbsmässiger Personentransporte auf der Strasse. Damit soll erreicht werden, dass auch in Zukunft fahrplanmässige Bustransporte für Touristen von den Flughäfen in die Fremdenverkehrsorte angeboten werden dürfen. Der Kanton Zürich hatte in einer neuen Entscheidung bisher erteilte Bewilligungen mit dem Argument verweigert, dass damit die konzessionierten und vom Staat geförderten Bahnangebote konkurrenziert würden, was gemäss Eisenbahngesetz nicht zulässig sei.

Bustransporte für Touristen von den Flughäfen in die Fremdenverkehrsorte

À la suite du Conseil des Etats l’année précédente, le Conseil national a approuvé, par 93 voix contre 64, la motion Hess (prd, OW) demandant au Conseil fédéral de réviser l’ordonnance sur les concessions pour le transport des voyageurs afin d’autoriser le transport professionnel privé de voyageurs entre les aéroports suisses et les régions touristiques en complément des transports publics. Cette libéralisation partielle est censée procurer une souplesse profitable pour l’économie touristique. Par la même occasion, la Chambre basse a adopté une motion Amstutz (udc, BE) (05.3762) allant dans le même sens. Socialistes et Verts ont rejeté les deux motions, jugeant la mise en concurrence des transports publics et privés incompatible avec les politiques des transports et de protection de l’environnement de la Confédération.

Liberalisierung gewerbsmässiger Personentransporte in Tourismusgebiete (05.3814)

Der Ständerat überwies eine im Vorjahr von der grossen Kammer gebilligte Motion Giezendanner (svp, AG), welche zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse neben dem Eidgenössischen Gefahrengutinspektorat auch private Unternehmen zur Prüfung von diesbezüglichen Behältern zulassen will. Der Nationalrat stimmte einer in die gleiche Richtung zielenden Motion Theiler (fdp, LU) (06.3470) zu. Abgeschrieben wurden zudem die Motionen Borer (svp, SO) (04.3190), Aufhebung des Reklameverbots, und Amstutz (svp, BE) (04.3463), öffentliches Raserregister.

Zulassung von privaten Unternehmungen bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (05.3388)