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  • Andres, Dora (BE, fdp/plr)
  • Genner, Ruth (ZH, gp/verts)
  • Stocker, Monika (ZH, gp/verts)
  • Leutenegger, Filippo (fdp/plr, ZH) NR/CN

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Mit der Entscheidung über das weitere Vorgehen im Fall der parlamentarischen Initiative Leutenegger (fdp, ZH) zur Straflosigkeit von Whistleblowing wollte die RK-NR zuwarten, bis die privatrechtliche Regelung bekannt ist. Der Nationalrat verlängerte die Behandlungsfrist für die Initiative im Frühjahr 2018 daher um weitere zwei Jahre.

Whistleblowing straflos machen (Pa.Iv. 12.419)
Dossier: Whistleblowing

Im Vorfeld der Verabschiedung der – als Folge der Terroranschläge von Paris im November 2015 – angepassten EU-Waffenrichtlinie (2017/853) durch das Europäische Parlament am 14. März 2017 regte sich in der Schweizer Waffenlobby erneut lautstarker Widerstand gegen die bevorstehende Verschärfung des Waffenrechts. Als Schengen-Vertragsstaat ist die Schweiz verpflichtet, Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands nachzuvollziehen, worunter auch die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie fällt. Dazu muss die Schweiz etwa die Registrierungspflicht für Waffen verschärfen und den Onlinehandel sowie den Besitz halbautomatischer Waffen für Privatpersonen einschränken. Bereits im Februar 2017 berichtete die Sonntagszeitung von der geplanten Gründung einer neuen parlamentarischen Gruppe «Für ein liberales Waffenrecht», welche sich unter dem Co-Präsidium von SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (VS) und FDP-Ständerat Josef Dittli (UR) dem Kampf gegen ein verschärftes Waffenrecht verpflichten werde. Auch der Schweizer Schiesssportverband (SSV) hatte zusammen mit ProTell und der Interessengemeinschaft Schiessen schon das Referendum angekündigt, sollte die Schweiz die verschärften Regeln übernehmen. Im Anschluss an die Verabschiedung der angepassten Richtlinie durch das Europäische Parlament und deren Bestätigung durch den Ministerrat meldeten sich in der Presse wiederholt Schützenvertreter zu Wort und übten harsche Kritik am vorgesehenen nationalen Waffenregister, am Zwang zur Vereinsmitgliedschaft oder am Verbot von Gewehrmagazinen mit mehr als zehn Schuss. Durch die neuen Regelungen würden sie an der Ausübung ihres Hobbys gehindert, kriminalisiert und «in den gleichen Topf wie die Terroristen gesteckt», wie die Luzerner Zeitung SVP-Nationalrat Werner Salzmann (BE) zitierte. Bestraft würden jene, die sich an das Recht halten, pflichtete ihm die Präsidentin des SSV, die Berner alt-Regierungsrätin Dora Andres, bei.

Konsequenz einer Nichtübernahme der Richtlinie könnte der Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen-Vertrag und damit verbunden auch aus dem Dubliner Abkommen sein, dank dessen die Schweiz heute viele Asylgesuche an andere europäische Staaten abgeben kann. Darin begründet liegt die sowohl von liberaler als auch von linker Seite geäusserte Befürchtung einer neuen europapolitischen Grundsatzabstimmung. Während liberale Kreise zur Verhinderung einer solchen auf Ausnahmebestimmungen in der Umsetzung der Richtlinie hofften, betonte SP-Nationalrätin Chantal Galladé (ZH), es sei wichtig aufzuzeigen, dass die Mitgliedschaft im Schengen-Raum für die Sicherheit der Schweiz eine zentrale Rolle spiele. Sollten sich die Waffenlobby und die SVP, welche schon lange Kritik am Schengen-Abkommen übte, in der Abstimmung durchsetzen können, drohe der Schweiz «erneut eine europapolitische Baustelle», so Galladé im Tages-Anzeiger. Dass das angedrohte Referendum durch die Aushandlung weiterer Sonderregelungen für die Schweiz verhindert werden könnte, wurde in der Bundesverwaltung jedoch angezweifelt. Die Schweiz habe bereits in der Entstehungsphase der Richtlinie dahingehend einzuwirken versucht und dabei wenigstens eine Ausnahme errungen, dass Schweizer Armeeangehörige die Ordonnanzwaffe nach dem Ende der Dienstzeit weiterhin behalten dürfen, obwohl das Sturmgewehr neu eigentlich in die Kategorie der verbotenen Waffen fällt. SSV-Geschäftsführer Beat Hunziker legte unterdessen keine grosse Kompromissbereitschaft an den Tag und erklärte, man nehme mit dem Referendum eine allfällige Kündigung von Schengen/Dublin in Kauf. SSV-Präsidentin Dora Andres glaubte gar nicht erst daran, dass dieser Fall eintreten könnte; der Streitwert sei in dieser Sache zu gering, um die Schweiz tatsächlich vom Schengen-Abkommen auszuschliessen. Es wurde jedoch auch Kritik an der «Fundamentalopposition» der Schützenlobby laut; gerade weil die EU der Schweiz einen Ausnahmeparagraphen für das Sturmgewehr zugestanden habe, sei diese «unbegreiflich», äusserte sich etwa die Zürcher SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf gegenüber der Luzerner Zeitung. Es «wäre ein absoluter Verhältnisblödsinn» für die Interessen der Schützen die Errungenschaften aus Schengen/Dublin wie den polizeilichen Informationsaustausch, Erleichterungen im Reiseverkehr und die europäische Zusammenarbeit in Asylverfahren zu opfern. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigte sich in der Presse wenig erfreut über die heftige und ihrer Meinung nach verfrühte Reaktion der Schützen. Sie nehme die Sorgen wahr, aber der übliche Weg der Gesetzgebung stehe noch bevor, weshalb man kühlen Kopf bewahren solle.

In der Zwischenzeit beschäftigten sich verschiedenste parlamentarische Vorstösse mit der anstehenden Übernahme der EU-Richtlinie ins schweizerische Recht. So wollte beispielsweise Chantal Galladé zusammen mit den Nationalratskolleginnen Barbara Schmid-Federer (cvp, ZH) und Kathrin Bertschy (glp, BE) die Gunst der Stunde nutzen, um mit drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen (17.426, 17.427 und 17.428) ein umfassendes Waffenregister für die Schweiz zu fordern. Gemäss «Sonntags-Blick» hofften die Initiantinnen, damit Druck zu machen, dass ein solches in die Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie einfliessen sollte. Der Aargauer FDP-Ständerat und Hobbyschütze Philipp Müller machte sich indes Sorgen um die Schweizer Schiesstradition und stellte dem Bundesrat mittels Interpellation (Ip. 17.3255) die Frage nach der «Vereinbarkeit der Schweizer Schiesstradition mit der EU-Waffenrichtlinie», wie auch der Titel des Vorstosses lautete. Gegenüber dem Tages-Anzeiger erklärte Müller es zum Ziel, «Schengen/Dublin zu behalten und dabei das traditionelle Schiesswesen nicht zu gefährden.» CVP-Nationalrat Yannick Buttet (VS) stellte dem Bundesrat ebenfalls mittels einer Interpellation (Ip. 17.3280) die Frage nach den Auswirkungen der EU-Beschlüsse zum Waffenrecht auf die Schweiz und Werner Salzmann wollte dem Bundesrat per Motion gar «verbieten, die neuen Regeln zu übernehmen», wie es der «Blick» formulierte. Er hatte im letzten Jahr bereits eine Motion mit dem Titel «Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!» eingereicht, die im März 2017 im Nationalrat auf breite Zustimmung gestossen war.

Da die EU-Richtlinie nicht direkt anwendbar ist, besteht bei der Überführung ins nationale Recht ein gewisser Spielraum, den die Schweiz auch nutzen wolle, wie das Fedpol im Mai verlauten liess. So solle sich für ehemalige Armeeangehörige, die bereits im Besitz eines Sturmgewehrs sind, nichts ändern. Die neuen Regeln sollen erst für jene gelten, die zukünftig eine halbautomatische Waffe kaufen oder nach dem Ende der Dienstpflicht behalten wollen. Doch anstatt zu beschwichtigen, liess diese Ankündigung die Wogen erneut hochgehen. Die Basler Zeitung schrieb fortan von der «Entwaffnung auf Zeit» und witterte dahinter die «Wahrung des Besitzstandes für ehemalige Wehrmänner», um die Führungsriege der Schützen vom Referendum abzubringen. Die obligatorische Mitgliedschaft in einem Schützenverein hingegen solle letztere «milde stimmen» und sei darüber hinaus juristisch fragwürdig, da sie gegen die negative Vereinigungsfreiheit laut Art. 23 Abs. 3 BV verstosse, so die Behauptung. Während Werner Salzmann im «Blick» erneut betonte, das schärfere Waffenrecht verhindere keinen Terroranschlag und rette kein Menschenleben, aber schikaniere die Schützen und sei ein «Bürokratiemonster», stellte Werner Hohler, Interimspräsident von ProTell, gegenüber der Basler Zeitung unmissverständlich klar: «Wir akzeptieren keine noch so minimale Verschärfung des Waffenrechts, sondern wir wehren uns mit allen politischen und rechtlichen Mitteln dagegen.»

Mitte Juni 2017 fällte der Bundesrat sodann die formale Entscheidung, dass er die EU-Feuerwaffenrichtlinie akzeptieren und diese ins Schweizer Recht übernehmen will. Die angekündigte «pragmatische» Umsetzung solle nun weder ein zentrales Waffenregister noch eine Beschränkung der Gewehrmagazine auf zehn Schuss enthalten. Auch im letzten wesentlichen Streitpunkt, der Pflicht zur Vereinsmitgliedschaft und zum regelmässigen Üben an der Waffe als Voraussetzungen für den Erwerb einer halbautomatischen Waffe, worunter auch die Armeewaffe fällt, signalisierte der Bundesrat Gesprächsbereitschaft. ProTell sah genau darin jedoch die Einführung eines Bedürfnisnachweises, wie er 2011 vom Volk abgelehnt worden war, und hielt zusammen mit weiteren Schützenkreisen und der SVP trotz aller Zugeständnisse an der Referendumsdrohung fest. Unter den bürgerlichen Politikern, die sich anfänglich noch in breiter Front gegen eine Übernahme der Richtlinie gewehrt hatten, bröckelte der Widerstand jedoch. Wegen so kleiner Einschränkungen wie der Mitgliedschaft in einem Schützenverein solle Schengen/Dublin nicht aufs Spiel gesetzt werden, war vermehrt zu vernehmen. Die Vernehmlassung zur Umsetzung der Richtlinie wird noch im Herbst 2017 erwartet.

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Richtlinie 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Zeitgleich mit Beschluss seiner ablehnenden Haltung gegenüber zwei Standesinitiativen mit ähnlichen Forderungen empfahl die WAK-SR ihrem zweitberatenden Rat im Januar 2017 einstimmig die Ablehnung einer Motion der WAK-NR aus dem Jahr 2009, welche den Steuerabzug für energetische Sanierungen älterer Bauten über mehrere Jahre erlauben wollte. Mit im Rahmen der Energiestrategie 2050 beschlossenen Änderungen dürften durch energetische Sanierungen verursachte Kosten nun in zwei aufeinander folgenden Jahren steuerlich abgezogen werden. Die Fraktionsmotion geht zurück auf eine gleichlautende Motion Leutenegger (fdp, ZH) aus dem Jahr 2007, die in einen Prüfungsauftrag umgewandelt worden war, womit sich die WAK-NR nicht zufrieden gezeigt hatte. Im Sommer 2009 war der Nationalrat seiner Kommission gefolgt und hatte als Erstrat die Annahme der Motion beschlossen.

Motion will Steuerabzug für energetische Sanierungen über mehrere Jahre erlauben (09.3354)

Im Nachgang einer Recherche der SDA fiel das Schlaglicht der öffentlichen Debatte im Februar 2016 plötzlich auf die schon seit Monaten geplante Verschärfung des EU-Waffenrechts. Als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris im vergangenen Jahr solle mit der Einschränkung des Waffenbesitzes und -handels nun verhindert werden, «dass Waffen in die Hände von Terroristen fallen», wie EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker von der NZZ zitiert wurde. Sofern die Richtlinie tatsächlich zustande kommt, muss die Schweiz als Schengen-Vertragsstaat diese übernehmen, um ihre Mitgliedschaft im Schengener und damit verbunden auch im Dubliner Abkommen nicht zu gefährden. Dies erläuterte der Bundesrat in seiner Antwort auf eine entsprechende Interpellation Ruiz (sp, VD; Ip. 15.4199). Die Schweiz sei jedoch in der zuständigen Expertengruppe des Ministerrates vertreten, wenn auch ohne formales Stimmrecht und nur mit beratender Funktion, was eine gewisse Einflussnahme ermögliche. Von der Kommission vorgesehen sind unter anderem strengere Registrierungspflichten, ein Verbot des Onlinehandels von Waffen und Munition, strengere Regeln für unbrauchbar gemachte Waffen, ein Bedürfnisnachweis – sei es als Jäger, Sportschütze oder Sammler – und eine medizinische Untersuchung als Vorbedingungen für den Waffenerwerbsschein sowie ein Verbot von zivilen halbautomatischen Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Diese werden von der EU nicht nur wegen des relativ leicht möglichen Umbaus zu vollautomatischen Waffen, sondern auch aufgrund ihrer hohen Munitionskapazität als sehr gefährlich angesehen. Waffen ebendieser Kategorie kommen im ausserdienstlichen Schiesswesen in der Schweiz jedoch zu breitem Einsatz. Die verschärften Regeln liessen es in der Folge auch nicht mehr zu, dass Armeeangehörige Ordonnanzwaffen nach dem Ende der Dienstpflicht mit nach Hause nehmen.
So liess denn auch die Kritik aus dem Umfeld der Waffenlobby nicht lange auf sich warten. Dora Andres, Präsidentin des Schweizerischen Schiesssportverbandes (SSV), erklärte in den Medien, der SSV lehne die Vorschläge der Europäischen Kommission vollumfänglich ab. Die Schweiz brauche kein schärferes Waffenrecht und nötigenfalls werde man dagegen politisch aktiv werden. Mit rund 133'000 Mitgliedern wäre der SSV problemlos referendumsfähig. Schützenhilfe erhielt Andres auch von bürgerlichen Politikerinnen und Politikern, darunter CVP-Präsident Christophe Darbellay (VS), welcher die vorgesehenen Regeln gegenüber dem Sonntags-Blick als «nicht kompatibel» mit dem schweizerischen Schützenwesen und der Milizarmee bezeichnete. FDP-Nationalrätin Corina Eichenberger (AG) erachtete gegenüber der Aargauer Zeitung eine Verschärfung des Waffenrechts als schlicht nicht in der Lage, mehr Sicherheit zu garantieren; es sei ein «Irrglaube», dass mit strengeren Regeln der kriminelle Waffenmissbrauch verhindert werden könne. Die Milizarmee und die Armeewaffen zu Hause seien sogar Teil der «schweizerischen DNA», liess sie im Sonntags-Blick verlauten.

Im März 2016 gab Bundesrätin Simonetta Sommaruga nach einem Treffen der EU-Innenminister erste Entwarnung: «Die EU wird der Schweiz das Sturmgewehr nicht verbieten», wurde sie in der Presse zitiert. Neben der Schweiz hätten sich auch andere EU-Länder, darunter v.a. baltische und nordische Staaten mit Schützen- und Jägertradition, gegen zu zentralistische Verschärfungen gewehrt. In der Folge verabschiedete der Rat der Innenminister Mitte Juni einen entschärften Entwurf mit einer eigens auf die Schweiz zugeschnittenen Ausnahmebestimmung. Diese «Schutzklausel für das Schweizer Sturmgewehr» (Tages-Anzeiger) ermöglicht es Schweizer Armeeangehörigen weiterhin, die Waffe nach Ende der Dienstpflicht zu behalten. Bedingungen dafür sind allerdings die Mitgliedschaft in einem Schützenverein, der Nachweis von jährlichen Schiessübungen sowie die regelmässige medizinische und psychologische Beurteilung des Waffenbesitzers.
Ebendiese Bedingungen waren es denn auch, welche die Freude über den Schweizer Verhandlungserfolg zumindest auf Seiten der Waffenlobby erheblich trübten. So schrieb die Basler Zeitung weiterhin von der «Entwaffnung Hunderttausender Schweizer Bürgerinnen und Bürger»; alle seien auf die Entwarnung Sommarugas hereingefallen, denn durch die von der breiten Öffentlichkeit kaum wahrgenommenen Bedingungen würden «unbescholtene Schweizerinnen und Schweizer, die eine Waffe besitzen», kriminalisiert und «der Grundsatz, wonach der Staat seinen Bürgern so lange vertraut, bis ihnen eine Straftat bewiesen werden kann, [...] ausgehebelt». Stattdessen müssten ehemalige Soldaten nun beweisen, «dass sie keine Gewalttäter sein wollen». Nicht zuletzt sah sie darin über Umwege die Umsetzung der 2011 abgelehnten Initiative gegen Waffengewalt. Auch bürgerliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier übten abermals Kritik an der Richtlinie und nun insbesondere an den Bedingungen im «Schweizer Paragraphen». Von einer «schlimme[n] Einmischung in die Schweizer Gesetzgebung» (Walter Müller, fdp, SG) und der Gefährdung der Souveränität der Schweiz (Adrian Amstutz, svp, BE) war die Rede. Die Urteile über die Richtlinie im Allgemeinen wie auch über die medizinisch-psychologischen Tests im Besonderen reichten von «inakzeptabel und lächerlich» (Yannick Buttet, cvp, VS) bis zu «absurd» (Dora Andres, SSV). Der neue CVP-Präsident Gerhard Pfister (ZG) forderte von Bundesrätin Sommaruga gar eine Erklärung und allfällige Nachverhandlungen in Brüssel. Der SVP-Nationalrat und Präsident des Berner Schützenverbandes Werner Salzmann reichte indes Ende September eine Motion mit dem Titel «Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!» ein. Dem Vorstoss zufolge sollte die Schweiz gemeinsam mit jenen EU-Staaten, die dem neuen Waffenrecht ebenfalls kritisch gegenüberstehen, die «unannehmbaren Änderungen» bekämpfen.

Im Dezember 2016 einigten sich Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments auf eine Fassung der Waffenrichtlinie, über die als nächstes das Europäische Parlament befinden wird. Unterdessen war es der europäischen Waffenlobby gelungen, die Vorlage weiter abzuschwächen. So sieht der Antrag zuhanden des Europäischen Parlaments kein Verbot halbautomatischer Waffen mehr vor, sondern lediglich Einschränkungen betreffend den Verkauf und die maximale Patronenzahl. Den Mitgliedstaaten ist es nun ausserdem freigestellt, ob für den Waffenerwerb medizinisch-psychologische Tests erforderlich sind oder nicht. Bei der Überführung in nationales Recht bietet die Richtlinie daher einen gewissen Spielraum. Was jedoch geblieben ist, sind die Mitgliedschaft in einem Schützenverein und die regelmässige Teilnahme an Schiessanlässen als Voraussetzungen, damit Schweizer Armeeangehörige das Sturmgewehr behalten dürfen. Diese Punkte waren im ausgehenden 2016 denn auch die meistkritisierten, denn mit Vereinspflicht und Schiesszwang wolle die EU die Freiheit und Selbstbestimmung der Schweizer beschränken, zeigte sich Werner Salzmann gegenüber der Luzerner Zeitung besorgt. Mit mehr Dramatik bezeichnete Jean-Luc Addor (VS), SVP-Nationalrat und Vizepräsident von ProTell, die Schusswaffe als «das Symbol des freien Mannes» und die Reform daher als unverhältnismässig. ProTell kündigte bereits das Referendum an; man toleriere keine Verschärfung des Schweizer Waffenrechts. Auch ein Ausschluss aus Schengen/Dublin würde gemäss diversen Zeitungsberichten von der Waffenlobby damit bewusst in Kauf genommen.

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Richtlinie 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Auch 2014 kam es im Parlament zu einigen Mutationen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr elf neue Parlamentsmitglieder vereidigt. Tragisch war dies im Falle beider Ständeräte aus dem Kanton Glarus. Für den 2013 überraschend verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) und den 2014 zurückgetretenen und kurz darauf aufgrund seines Krebsleidens aus dem Leben geschiedenen This Jenny (svp, GL) wurden in Ersatzwahlen Thomas Hefti (fdp, GL) und Werner Hösli (svp, GL) als Nachfolger bestimmt (vgl. Kapitel 1e, Wahlen). Gleich vier Nationalräte rutschten aus dem Kanton Zürich nach: Christoph Blocher (svp, ZH) und Hans Kaufmann (svp, ZH) wollten eigentlich jüngeren SVP-Mitgliedern Platz machen, aber Ernst Schibli (svp, ZH; Jahrgang 1952), der 2011 nach 10 Jahren nicht mehr in den Nationalrat gewählt worden, aber erster Ersatz auf der SVP-Liste war, entschied sich für eine Rückkehr nach Bern. Für Blocher rutschte dann freilich der 15 Jahre jüngere Thomas Matter (svp, ZH) nach. Markus Hutter (fdp, ZH) trat zurück, weil er sich seinem Unternehmen widmen wollte. Für ihn kam Beat Walti (fdp, ZH) zum Handkuss. Der zweite neue Zürcher FDP-Vertreter war Hans-Peter Portmann (fdp, ZH). Er wurde Nachfolger von Filippo Leutenegger (fdp, ZH), der in die Zürcher Stadtexekutive gewählt wurde. Auch der ehemalige Präsident der FDP, Fulvio Pelli (fdp, TI) hatte seinen Rücktritt eingereicht und machte Platz für Giovanni Merlini (fdp, TI). Der fünfte Abgeordnetenaustausch für die FDP wurde zwischen Pierre-André Monnard (fdp, NE) und Laurent Favre (fdp, NE) getätigt. Favre war bei Ersatzwahlen in die Neuenburger Regierung gewählt worden. Neben Blocher, Jenny und Kaufmann trat für die SVP mit Caspar Baader (svp, BL) ein weiteres Schwergewicht zurück. Er wurde durch Christian Miesch (svp, BL) ersetzt. Die SP – Rebecca Ruiz (sp, VD) rutschte für Josiane Aubert (sp, VD) nach – und die BDP – mit Heinz Siegenthaler (bdp, BE) für Ursula Haller (bdp, BE) – hatten je eine Mutation vorzunehmen. Die 49. Legislatur war damit bis Ende 2014 bereits von 24 Wechseln geprägt. Fast jeder zehnte Sitz im nationalen Parlament wurde damit ausserhalb der regulären Wahlen getauscht.

Mutationen 2014
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

Mittels Motion verlangte Filippo Leutenegger (fdp, ZH) eine Lockerung der Bestimmungen im Stockwerkeigentumsrecht, gemäss welcher Stockwerkeigentümer einen Ersatzneubau nicht mehr länger einstimmig befürworten müssten. In der nationalrätlichen Behandlung wies Bundesrätin Sommaruga darauf hin, dass das Einstimmigkeitsprinzip in gewissen Fällen nicht angewendet werde, namentlich bei notwendigen Massnahmen, resp. wenn das Gebäude "wegen des schlechten baulichen Zustandes nicht mehr bestimmungsgemäss genutzt werden kann" (ZGB, Art. 712f ), oder bei sogenannten nützlichen Massnahmen, mit welchen eine "Wertsteigerung oder Verbesserung der Wirtschaftlichkeit oder Gebrauchsfähigkeit der Sache" erreicht werden (ZGB, Art. 647d, Abs. 1). Weiteren Bedarf für Anpassungen des Rechts sähe die Regierung im Moment nicht und sie erachte es auch als angebracht, den Schutz der Eigentümer aufrecht zu erhalten, damit sich diese nicht gegen ihren Willen an weitreichenden Sanierungsprojekten finanziell beteiligen müssten. Im Nationalrat fand die durch Alec von Graffenried (gps, BE) und Josias Gasser (glp, GR) gestützte Begründung des Motionärs, dass zusätzliche Gesetzesanpassungen notwendig seien, damit sinnvolle energetische Massnahmen durchgeführt werden können, jedoch mit 161 unterstützenden Stimmen bei 12 Enthaltungen aus den Reihen der SP, CVP und FDP eine breite Mehrheit. Lediglich aus den eigenen Reihen stellten sich sieben Mitglieder gegen das Anliegen ihres Fraktionskollegen. Ganz anders lagen die Dinge im Ständerat: Die kleine Kammer folgte ihrer einstimmigen Kommission, die in einem Bericht ebenfalls darlegte, dass die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ihrer Ansicht nach ausreichen würden, und beerdigte das Anliegen.

Lockerung der Bestimmungen im Stockwerkeigentumsrecht
Dossier: Stockwerkeigentum

Im Unterschied zu anderen im Nachgang der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" eingereichten Vorstössen forderte das Postulat Leutenegger (fdp, ZH) keinen Systemwechsel in der Eigentumsbesteuerung, sondern lediglich die Prüfung von Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung von Wohneigentümern mit bescheidenem Einkommen auf bestehender gesetzlicher Grundlage. In der Herbstsession 2014 beschäftigte sich der Nationalrat mit dem Anliegen, welches nach dem Ausscheiden des Initianten aus dem Rat von Petra Gössi (fdp, SZ) übernommen worden war. Mit 92 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen überwies die grosse Kammer das Postulat mit hauchdünner Mehrheit.

steuerlichen Entlastung von Wohneigentümern mit bescheidenem Einkommen

Im Hinblick auf die Beratung der RTVG-Revision beschloss die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen einstimmig die Einreichung eines Postulats, welches vom Bundesrat einen Bericht zu den Service-Public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der Stellung und Funktion privater Rundfunkanbieter fordert. Sowohl der Bundesrat wie auch der Ständerat standen dem Anliegen, welches im Wortlaut identisch ist mit einem im Vorjahr im Nationalrat bekämpften Postulat Leutenegger (fdp, ZH), wohlwollend gegenüber: Die kleine Kammer erachtete es im Rahmen der Debatte über die Abgabe für Radio und Fernsehen als dringend, die Leistungen des Service public klar zu umreissen und diese den erbrachten Leistungen privater Anbieter gegenüberzustellen.

Postulat der KVF-SR fordert Bericht zu den Service-Public-Leistungen der SRG (14.3298)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen

Für die Gesamterneuerungswahlen für den Zürcher Gemeinderat balgten sich im Schnitt fast neun Kandidierende pro Sitz: Total 1'119 Personen bewarben sich um eines der 125 Mandate im Stadtzürcher Parlament. Auch weil während der letzten Legislatur nicht weniger als 50 Rücktritte stattgefunden hatten, traten auf die Wahlen hin lediglich 13 Bisherige nicht mehr an. Zwar dominierten im Wahlkampf die Exekutivwahlen (vgl. nachfolgend), die Resultate der Legislativwahlen waren aber wichtig: Weil vor den Wahlen weder die Linke mit 39 SP-, 14 GP- und fünf AL-Sitzen noch die Bürgerlichen, mit 24 SVP-, 18 FDP-, sieben CVP- und zwei SD-Sitzen eine Mehrheit hatten, konnte man auch gespannt sein auf das Abschneiden der „neuen Mitte“. Die GLP schien mit 12 Mandaten ihr Potenzial noch nicht ausgeschöpft zu haben. Die EVP, die bisher über vier Gemeinderatssitze verfügte, hatte die 5-Prozent-Hürde vor vier Jahren nur sehr knapp übersprungen und musste um den Verbleib im Stadtzürcher Parlament zittern. Neben den im Gemeinderat bereits vertretenen Parteien gingen auch erstmals die BDP, sowie die Piratenpartei und die Aktion für humanen Städtebau (AHS) auf Stimmenfang. Die EDU komplettierte das Parteienkarussell. Allerdings wurden diesen Parteien kaum Chancen auf das Überspringen der Wahlhürde eingerechnet.
Am gleichzeitig mit der eidgenössischen Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative durchgeführten Wahltag, an dem 43% der Berechtigten an die Urne gingen (2010: 39,1%), wurde ein „Filippo-Effekt“ registriert – Filippo Leutenegger war als Wahllokomotive für die FDP in den Stadtrat gewählt worden (vgl. nachfolgend) und der Freisinn konnte im Gemeinderat nicht nur um drei Sitze zulegen (neu 21) sondern rückte mit 16,0% (+2 Prozentpunkte) auch der stärksten bürgerlichen Kraft, der SVP, auf die Pelle. Die Volkspartei, die ihrerseits einen Sitz verlor (neu: 23 Sitze) und noch 17,3% der Stadtzürcher Wählerschaft hinter sich weiss (2010: 18,6%) konnte sich allerdings noch als insgesamt zweitstärkste Partei im Gemeinderat vor den Freisinnigen halten. Auch die CVP musste ein Mandat abgeben. Mit 4,6% Wählerstärke und neu sechs Sitzen blieb man Juniorpartner im bürgerlichen Lager. Zulegen konnte Links-Grün. Zwar wahrten die SP als stärkste Partei (39 Sitze; 29,2%; -1,1 Prozentpunkte) wie auch die GP (14 Sitze; 10,6%; -0,8 Prozentpunkte) trotz leichten Wählerverlusten lediglich ihren Besitzstand, die AL legte aber um vier zusätzliche Sitze zu und konnte sich als eigentliche Wahlsiegerin feiern lassen. Sie hatte nicht nur ihren Regierungssitz mit Richard Wolff (al) verteidigt (siehe unten), sondern war mit neun Sitzen und einer Zunahme der Parteienstärke um 2,3 Prozentpunkte (neu: 6,5%) eine ernst zu nehmende Kraft geworden. Um einen Sitz zulegen konnte auch die GLP, die mit 13 Sitzen und 10,2% Wählerstärke (2010: 9,8%) nach wie vor das Zünglein an der Waage zwischen den beiden Blöcken spielen wird. Sowohl die EVP als auch die SD schafften die 5-Prozent-Hürde in keinem der zwölf Wahlkreise mehr. Mit gesamtstädtischen 2,5% für die EVP und 0,9% für die SD mussten beide Parteien ihre Sitze im Gemeinderat räumen. Brutal war dies insbesondere für die EVP, für die am Wahlsonntag im Kreis 9 noch eine Wählerstärke von 5,00% ausgewiesen wurde – nur gerade eine einzige Stimme hätte den Ausschlag für die EVP gegeben. Allerdings entschied sich das Wahlbüro zusammen mit dem Stadtrat für eine Nachzählung, die aufzeigte, dass die EVP 31 Stimmen zu wenig hatte, um die Wahlhürde zu überspringen. Ebenfalls keine Chancen hatten erwartungsgemäss die BDP (0,9%), die AHS (0,1%), die Piraten (0,7%) und die EDU (0,5%). Gegen die 5-Prozent-Klausel, die seit der Einführung des doppelten Pukelsheim im Jahr 2006 gilt, sammelte die EVP zusammen mit anderen kleinen Parteien Unterschriften. Die Piratenpartei reichte eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein, die allerdings abgelehnt wurde. Weil sich das Verwaltungsgericht in seinem Urteil allerdings recht stark auf die bundesgerichtliche Beurteilung stützte und gleichzeitig durchblicken liess, dass es diese Beurteilung für umstritten hält, zogen die Piraten die Sache ans Bundesgericht weiter, um einen Grundsatzentscheid zu erwirken. Dieser wurde dann Ende Jahr vom Bundesgericht gefällt. Dieses begründete den erneut abschlägigen Entscheid mit dem Argument, dass gerade in Gemeindeparlamenten einer Zersplitterung der Kräfte vorgebeugt werden sollte, was mit der Hürde der Fall sei. Die Initiative der Kleinparteien war Ende 2014 noch im Sammelstadium.

Nachdem im April 2013 bei Ersatzwahlen für den zurückgetretenen Martin Vollenwyder (fdp) dem Freisinn ein Sitz weggeschnappt und mit Richard Wolff von der Alternativen Liste (al) ein siebter der neun Stadtratssitze von der Linken erobert wurde, reagierten die Bürgerlichen früh mit Kandidierenden für die regulären Gesamterneuerungswahlen vom Frühjahr 2014. Als erste meldete sich die amtierende Nationalrätin Doris Fiala zu Wort. Ihr blute das Herz bei dieser einseitigen linken Dominanz und sie schliesse nicht aus, mit einer Kandidatur dagegen anzukämpfen. Allerdings kandidierte nicht Fiala, sondern Nationalrat Filippo Leutenegger (fdp), der sein Interesse ebenfalls früh anmeldete; zudem wollte er gleich auch das Stadtpräsidium erobern, das seit 2009 von Corine Mauch (sp) geführt wurde. Erklärtes Ziel der Bürgerlichen, bei denen die amtierenden Gerold Lauber (cvp) und Andres Türler (fdp) wieder antraten, war eine bürgerliche Regierungsmehrheit, die unter dem Label „Top 5 – für ein liberales Zürich“ angestrebt wurde. Die CVP distanzierte sich freilich früh vom „utopischen“ Ziel einer bürgerlichen Mehrheit; man wolle lediglich den eigenen Sitz verteidigen. Dies galt nicht für die SVP, die seit 20 Jahren und trotz einem Wähleranteil von 18,6% nicht mehr in der Stadtregierung vertreten war. Die Volkspartei trat deshalb ebenfalls mit einem Zweierticket an. Nummer vier und fünf der Top 5 waren Roland Scheck und Nina Fehr Düsel, die Tochter von Nationalrat Hans Fehr. Weil mit Martin Waser (sp) und Ruth Genner (gp), zwei der neun Amtierenden nicht wieder antraten, schickten auch die Grünen und die SP neue Kandidierende ins Rennen. Neben dem amtierenden Daniel Leupi (gp) trat Markus Knauss für die Grünen an. Knauss ist Co-Geschäftsleiter des VCS. Für die SP kandidierten die bisherigen Corine Mauch (sp), André Odermatt (sp) und Claudia Nielsen (sp). Raphael Golta trat für die Genossen an, um den Sitz von Martin Waser zu verteidigen. Auch der erst 2013 frisch gewählte Richard Wolff kandidierte erneut. Auch die GLP wollte in den Stadtrat einziehen und stellte den Gemeinderat Samuel Dubno (glp) auf. Für die SD kandidierte Walter Wobmann, der bereits 2010 angetreten und damals abgeschlagen auf dem letzten Platz gelandet war. Den 15. Kandidaten stellten die Piraten, die mit Peter Keel in See stachen. Allgemein wurde erwartet, dass die Linke ihre sieben Sitze, auch in Anbetracht des Wähleranteils von rund 46%, nicht würde halten können. Mit Leutenegger als Lokomotive sollten die Bürgerlichen an der links-grünen Mehrheit sägen können. Der amtierende freisinnige Nationalrat versuchte insbesondere mit Lösungsvorschlägen für die Sanierung der maroden Stadtfinanzen zu punkten. Als wacklig wurden nicht nur die beiden frei werdenden Sitze betrachtet, sondern auch der Sitz des neu gewählten Richard Wolff, der lediglich lose ins linke Lager eingebunden schien. Zudem leistete sich der Vorsteher des Polizeidepartements einen Lapsus, indem er den schwarzen Block als interessante Ergänzung bezeichnete. Auch der Sitz von Lauber (cvp) galt nicht als wirklich sicher. Allerdings zeigte die Geschichte der Regierungswahlen in der Stadt Zürich, dass eine Abwahl aus dem Stadtrat eher selten war. Als wenig spannend wurde der Kampf ums Stadtpräsidium betrachtet: Leutenegger dürfte gegen Mauch kaum eine Chance haben. Der Wahlkampf wurde – im Gegensatz zu vor vier Jahren, als die SVP mit provokativen Plakaten auftrat – als brav bezeichnet. Zurückzuführen sei dies auf die Wahlmüdigkeit, die durch die ausserordentlichen Rücktritte aus der Stadtregierung bzw. die nötigen Ersatzwahlen verursacht worden wäre, auf die Attraktivität der Stadt Zürich, die es der Opposition schwer mache, eine Angriffsfläche zu finden und auf die bewusst gemässigt auftretenden Bürgerlichen, die erstmals wieder einen Schulterschluss zustande brachten. Allerdings gelang es den fünf bürgerlichen Kandidierenden nur selten, als Einheit aufzutreten. Der Linken wurde vorgeworfen, dass sie die Diskussion um die zentralen Finanzfragen im Wahlkampf verweigere und unangenehmen Fragen ausweiche. Erfahrungsgemäss haben es nationale Politiker einfacher, in die Stadtzürcher Exekutive gewählt zu werden. Waren es früher Monika Weber (ldu), Monika Stocker (gp), Elmar Ledergerber (sp) und Ruth Genner (gp), die direkt vom nationalen Parlament in den Stadtrat wechselten, schaffte dies 2014 Filippo Leutenegger, der mit 42'193 Stimmen als achtplatzierter in den Stadtrat gewählt wurde und zwar auf Kosten der Grünen, die ihren zweiten Sitz nicht verteidigen konnten. Markus Knauss (gp) erhielt lediglich 35'330 Stimmen, kam damit auf den zehnten Platz und musste über die Klinge springen. Der dritte Platz für Daniel Leupi (52'744 Stimmen) war für die Grünen nur ein schwacher Trost. Ihren vakanten Sitz verteidigen konnte hingegen die SP. Raphael Golta erhielt 40'178 Stimmen und war damit als Neunter gewählt. Auch die drei Bisherigen SP-Stadträte wurden sicher wiedergewählt. Corine Mauch lag mit 55'646 Stimmen auf dem zweiten, André Odermatt mit 48'143 Stimmen auf dem fünften und Claudia Nielsen mit 44'258 Stimmen auf dem sechsten Platz. Noch vor Leutenegger auf Platz sieben liegend, schaffte auch Richard Wolff mit 42'249 Stimmen die Wiederwahl. Das Spitzenresultat machte Andres Türler (fdp) mit 56'907 Stimmen. Auch Gerold Laubers (cvp) Sitz war nie wirklich in Gefahr. Der viertplatzierte Lauber erhielt 52'157 Stimmen. Keine Chance hatten die Kandidierenden der SVP: Nina Fehr Düsel erhielt 27'696 Stimmen und Roland Scheck 23'585 Stimmen. Beide lagen damit zwar noch vor dem GLP-Kandidaten Samuel Dubno (21'896 Stimmen), aber weit hinter einem Stadtratssitz. Erwartungsgemäss keine Chancen hatten Walter Wobmann (sd; 5'139 Stimmen) und Peter Keel (piraten; 3'919 Stimmen). Chancenlos blieb auch Filippo Leutenegger im Kampf um das Stadtpräsidium. Mauch hatte mit 48'608 Stimmen einen stattlichen Vorsprung auf Leutenegger (32'276 Stimmen), der sich allerdings mit den rund 40% der Stimmen mehr als zufrieden zeigte. Damit war der Status Quo in der Zürcher Stadtregierung wieder hergestellt: drei Bürgerliche stehen sechs links-grünen Stadträten gegenüber. Noch spannender als die Wahlen dürften die anstehenden Debatten um die Finanzen werden.

Kommunale Wahlen Zürich 2014
Dossier: Kommunale Wahlen 2014

Die Rechtskommission des Ständerates begrüsste den Vorschlag, dass Whistleblowing als Rechtfertigungsgrund in das Strafgesetz aufgenommen wird und dadurch straflos bleibt. Sie gab einer parlamentarischen Initiative Leutenegger (fdp, ZH) daher Folge, wie dies auch schon ihre Schwesterkommission 2013 getan hatte.

Whistleblowing straflos machen (Pa.Iv. 12.419)
Dossier: Whistleblowing

Das Parlamentarierrating der NZZ zeigte, dass die FDP-Fraktion in den letzten Jahren deutlich homogener geworden war. Auf der aufgrund des Abstimmungsverhaltens gebildeten Skala von -10 (links) bis +10 (rechts) bewegten sich die freisinnigen Abgeordneten zwischen +1,3 (Markwalder) und +3,8 (Leutenegger). Im Vergleich zum Jahr 2000, als die Spannbreite noch von -1,7 bis +9,4 reichte, ist die Fraktion also wesentlich geschlossener geworden. Ein Grund dafür könnte sein, dass sich Fraktionsmitglieder bei abweichender Meinung eher ihrer Stimme enthalten, als auf ihrer Meinung zu beharren – so die NZZ.

FDP-Fraktion homogener

En mai, la commission des affaires juridiques du Conseil national (CAJ-CN) a donné suite à une initiative parlementaire Leutenegger (plr, ZH) visant à reconnaître la licéité d’actes délictueux en la matière à condition qu'ils soient commis dans un objectif de sauvegarder des intérêts supérieurs et qu’ils restent circonscrits aux limites de la proportionnalité. La CAJ du Conseil des Etats aura l’occasion de prendre sa décision sur cette modification du Code pénal au cours de l’année prochaine.

reconnaître la licéité d’actes délictueux

Einen anderen Weg zur Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern schlug eine parlamentarische Initiative Leutenegger (fdp, ZH) ein. Der 2013 von der Rechtskommission des Nationalrates mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissene Vorstoss sieht vor, dass die Wahrung höherer, berechtigter öffentlicher Interessen als Rechtfertigungsgrund im Strafrecht verankert wird. Dadurch erhalten Whistleblower eine klare gesetzliche Grundlage, um ihre unter einen Straftatbestand fallenden Handlungen zu rechtfertigen und damit straflos zu bleiben.

Whistleblowing straflos machen (Pa.Iv. 12.419)
Dossier: Whistleblowing

Ende Oktober 2012 hatte der Zürcher Stadtrat Martin Vollenwyder (fdp) nach 10jähriger Tätigkeit seinen Rücktritt per Mai 2013 angekündigt. Die Ersatzwahlen wurden auf den 3. März angesetzt. Die 9-köpfige Zürcher Stadtexekutive war mit 4 SP-, 2 GP-, 2 FDP- und einem CVP-Sitz seit 2010 deutlich in links-grüner Hand, weshalb die FDP den Sitz von Vollenwyder unbedingt verteidigen wollte. Bereits früh brachte sich deshalb der Freisinnige Marco Camin in Stellung. Er startete seinen aufwändigen Wahlkampf bereits im November 2012 und konnte mit der Unterstützung der bürgerlichen Parteien SVP, CVP und EVP rechnen. Die SVP hatte sich früh entscheiden, keinen eigenen Kandidaten zu portieren. Neben Camin bewarben sich Daniel Hodel (glp), Richard Wolff (al) und der Parteilose Toni Stadelmann. Hodels Ziel war eine breitere Mitte-Allianz, während Wolff als stark in der linken Szene vernetzter Experte in Stadtentwicklung in der Exekutive für einen linken Akzent sorgen wollte. Innerlinke Verstimmungen – die Alternative Linke (al), die über einen Wähleranteil von rund 4% verfügte, war im Parlament bei der gemässigten Linken mit extremen Forderungen ab und zu angeeckt – aber auch taktische Überlegungen – insbesondere die befürchteten Schwierigkeiten, bei den 2014 anstehenden Gesamterneuerungswahlen die eigenen Sitze bei einer starken bürgerlichen Minderheit verteidigen zu können – führten dazu, dass die SP Stimmfreigabe beschloss und der ideologisch eigentlich nahe stehende Wolff nur von der Juso und aufgrund eines äusserst knappen Parteibeschlusses auch von der GP offiziell unterstützt wurde. Hodel und Stadelmann fanden jeweils nur Unterstützung in der eigenen Partei. Wie erwartet brachte der erste Wahlgang vom 3. März noch keine Entscheidung, das absolute Mehr (30'339) wurde von keinem der vier Kandidaten übersprungen. Zur Überraschung vieler lag Richard Wolff (al) mit 22'050 Stimmen nur sehr knapp hinter Marco Camin (24'184 Stimmen). Hodel (12'185 Stimmen) und Stadelmann (538 Stimmen) konnten hingegen nicht entscheidend eingreifen. Während Camin fünf Wahlkreise für sich entscheiden konnte, holte Wolff deren vier. Auffallend war, dass Camin in den SVP-Hochburgen zwar einige Stimmen holte, dort die Wahlbeteiligung aber unterdurchschnittlich ausfiel. Camin wurde vorgeworfen, zu wenig pointiert und zu wenig bürgerlich aufgetreten zu sein. In der Presse wurde gemutmasst, dass Camin zu leichtgewichtig sei. Hinter vorgehaltener Hand wurde gar ein Kandidatenwechsel gefordert. Camin selber hob hervor, dass er von den vier Kandidierenden am besten abgeschnitten habe, versprach aber – wohl auch auf Druck der SVP, die Wolff verhindern wollte – seine bürgerliche Position deutlicher zu machen. Insgesamt nahmen am ersten Wahlgang 34,6% der Wahlberechtigten teil. Für den zweiten Umgang, der auf den 21. April angesetzt wurde, zog sich Hodel zurück. Die GLP beschloss gleichzeitig Stimmfreigabe. Stadelmann hingegen wollte noch einmal antreten. Die SP entschied, auch für den zweiten Umgang auf eine Empfehlung zu verzichten; dies wohl auch aufgrund des Mitte März angekündigten Rücktritts ihres Stadtrates Martin Waser (sp). Die von Camin geschalteten, ganzseitigen Inserate mit verdeutlichter bürgerlicher Position ernteten nicht nur Beifall von Seiten der SVP, sondern sicherten dem Freisinnigen auch die Unterstützung durch die Volkspartei zu. Eher unerwarteten Sukkurs erhielt Camin auch vom grünen Stadtrat Daniel Leupi, der sich für eine angemessene bürgerliche Vertretung in der Stadtexekutive aussprach. Schliesslich schaltete auch die CVP Inserate, auf denen sie vor Wolff warnten und Camin empfahlen. Wolff selber machte sich noch einmal für Wohnungsfragen und den gemeinnützigen Wohnungsbau, aber auch für den öffentlichen und den Langsamverkehr stark. Die Bemühungen der Bürgerlichen wurden nicht belohnt. Wohl auch aufgrund der geringen Stimmbeteiligung von 28,3% und der besseren Mobilisierung durch die Linke zog überraschend Richard Wolff und nicht Marco Camin in die Zürcher Stadtexekutive ein. Camin, der mit 26'865 Stimmen nur gerade 695 Zähler hinter Wolff (27'550 Stimmen) lag, – Stadelmann kam auf lediglich 761 Stimmen – wurde erneut vorgeworfen, dass er das bürgerliche Profil zu lange weichgezeichnet habe. In der bürgerlichen Presse wurde des Weiteren die Frage gestellt, ob sich Wolff vom oppositionellen Linksaussen tatsächlich zum Exekutivpolitiker wandeln würde. Erschwerend kam hinzu, dass Wolff ausgerechnet das Polizeidepartement zugewiesen wurde. Dies wurde von linker Seite zwar als Vertrauensbeweis, von rechts aber als Affront gewertet: ein „Aktivistenfreund“ sollte nicht Polizeivorstand sein dürfen, liess sich etwa die SVP vernehmen. Als Folge der Wahlschlappe schworen sich die Bürgerlichen, allen voran die enttäuschte FDP und die „tief besorgte“ SVP auf die anstehenden Gesamterneuerungswahlen ein. Ein bürgerlicher Schulterschluss sei jetzt erst recht von Nöten. Bald nach den Ersatzwahlen brachten sich mit den Nationalräten Doris Fiala (fdp) und Filippo Leutenegger (fdp) zwei Schwergewichte für die Wahlen 2014 ins Gespräch. Auch die Linke kündigte Mitte September – nachdem sich Wolff ein paar Mal bewähren konnte – einen Schulterschluss für die Wahlen 2014 an, mit dem die Verteidigung der sieben Sitze gelingen sollte.

Ersatzwahl Stadtrat Zürich 2013
Dossier: Kommunale Wahlen 2013

Suite à l’adoption d’une motion Leutenegger (plr, ZH), le Conseil fédéral a été chargé de lancer une révision de la loi sur l'aménagement du territoire et du droit fiscal afin de créer des incitations et des conditions favorables quant à l’accélération de l'assainissement énergétique des bâtiments. Le gouvernement avait pourtant recommandé aux Chambres fédérales de rejeter ce texte.

l’accélération de l'assainissement énergétique des bâtiments.

Zu einer ersten Klärung der Situation trugen die Parlamentswahlen bei. So zogen die Grünen aufgrund der Niederlage bei den Parlamentswahlen ihren Anspruch auf einen Bundesratssitz zurück und traten nicht bei den Erneuerungswahlen an, obwohl sie noch vor den Wahlen einen Regierungssitz für sich reklamiert hatten. Sie hatten dabei nicht nur mit ihrer Wählerstärke sondern auch mit der wachsenden Bedeutung und Berücksichtigung der Umweltpolitik argumentiert und eine Liste mit möglichen Kandidierenden (darunter die Regierungsräte Bernhard Pulver (BE) und Guy Morin (BS), der Genfer Ständerat Robert Cramer oder die Zürcher Stadträtin Ruth Genner) ins Gespräch gebracht. Die BDP hingegen sah dank ihres Erfolges bei den Wahlen keinen Anlass, ihre Bundesrätin zurückzuziehen. Eveline Widmer-Schlumpf gab Ende Oktober denn auch definitiv bekannt, sich für die Wiederwahl bereitzustellen. Die SVP ihrerseits, die bei den Wahlen Sitze einbüssen musste, schloss vorerst eine Kampfkandidatur gegen die FDP aus.

Die SP brachte mögliche Kandidaten für die Nachfolge von Micheline Calmy-Rey früh in Stellung und nutzte die Auswahlprozedur geschickt für zusätzliche Medienaufmerksamkeit im Wahlkampf. Die Partei bekräftigte, dass nur Kandidierende aus der lateinischen Schweiz in Frage kämen. Als Topfavoriten galten der Waadtländer Staatsrat Pierre-Yves Maillard und der Freiburger Ständerat Alain Berset. Kandidaturen reichten zudem Nationalrat Stéphane Rossini (VS) und die Tessiner Nationalrätin Marina Carobbio ein. Die SP-Fraktion präsentierte Ende November mit Alain Berset und Pierre-Yves Maillard ein Zweierticket. Die Nichtnomination von Marina Carobbio stiess insbesondere in der Südschweiz auf Enttäuschung, bedeutete dies doch, dass das Tessin seit 1996 (Rücktritt von Flavio Cotti) weiter auf eine Vertretung in der Landesregierung warten musste.

Obwohl die SVP sich schon sehr früh als Herausforderin profilierte, tat sie sich mit der Suche nach Kandidierenden schwer. Zwar brachte sich Jean-François Rime (FR) schon früh in Stellung. Die als Favoriten gehandelten Kandidaten sagten aber spätestens nach den Parlamentswahlen alle ab: So verzichteten etwa der nicht in den Ständerat gewählte Caspar Baader (BL) oder der neue Ständerat Roland Eberle (TG). Auch Nationalrat Adrian Amstutz (BE), der im November seine Wiederwahl in den Ständerat nicht geschafft hatte, verzichtete genauso auf eine Kandidatur wie der umworbene Nationalrat Peter Spuhler (TG) und Parteipräsident Toni Brunner (SG). Zum Problem der SVP wurde allgemein die Wählbarkeit der Kandidierenden: Während linientreue Hardliner vom Parlament als nicht wählbar betrachtet wurden, hatten es moderate SVP-Exponenten schwer, die Hürde der Fraktionsnominierung zu überspringen. Bis Ende November meldeten schliesslich Nationalrat Guy Parmelin (VD), Ständerat Hannes Germann (SH), und die Regierungsräte Jakob Stark (TG) und Heinz Tännler (ZG) ihre Ambitionen an. Eher überraschend kam die Kandidatur von Nationalrat und Gewerbeverbandspräsident Bruno Zuppiger (ZH), der als Schwergewicht betrachtet wurde und der angab, auf Bitte von Christoph Blocher (ZH) anzutreten. Zuppiger war jeweils schon bei den Bundesratswahlen 2003, 2007 und 2008 von der SP als valabler SVP-Kandidat ins Spiel gebracht worden. Er galt deshalb weit über das bürgerliche Lager hinaus als wählbar und wurde denn auch prompt neben Rime auf ein Zweierticket gehievt. Allerdings zwang ihn ein von der Weltwoche verbreiteter Vorwurf, bei einer Erbschaft unrechtmässig Geld abgezweigt zu haben, zum Rückzug seiner Kandidatur. Die Presse ging mit der SVP-Spitze, die offenbar von der Sache gewusst hatte und vorerst an Zuppiger festhielt, hart ins Gericht. In einer Nacht- und Nebelaktion stellte die SVP in der Folge nicht etwa einen der von den Kantonalsektionen nominierten Kandidaten, sondern Nationalrat Hansjörg Walter als Ersatzkandidaten auf. Dieser hatte sich im offiziellen Nominationsverfahren nicht zur Verfügung gestellt, weil er das Amt des Nationalratspräsidenten übernehmen wollte. Der Wechsel wurde in der Presse als unprofessionell, unglaubwürdig und peinlich bezeichnet und die Spitze der SVP musste Fehler bei der Beurteilung der Kandidaten einräumen. Walter selber, der noch 2008 aufgrund einer einzigen Stimme nicht zum Bundesrat und im Berichtjahr mit einem glänzenden Resultat zum Nationalratspräsidenten gewählt worden war, machte deutlich, dass er nur gegen den Sitz der BDP antreten würde.

Nach den Hearings gaben sowohl die Grünen als auch die SP bekannt, dass sie ihrer Fraktion die Wiederwahl von Eveline Widmer-Schlumpf empfehlen würden. Die CVP und die BDP diskutierten gleichzeitig über eine stärkere künftige Kooperation. Es zeichnete sich deshalb ab, dass die SVP höchstens auf Kosten der FDP einen zweiten Sitz erhalten würde.

Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats 2011 – Nachfolge Micheline Calmy-Rey
Dossier: Wahlen des Bundespräsidiums
Dossier: Bundesratswahlen seit 2008

Unter den Kandidierenden fanden sich einige prominente Quereinsteiger. In Bern trat der Fernsehmoderator Matthias Aebischer für die SP an und wollte es seinen Vorgängern Filippo Leutenegger (fdp, ZH, 2011 wiedergewählt), Maximilian Reimann (svp, AG, 2011 wiedergewählt), Anton Schaller (ldu, ZH, bis 1999) oder Werner Vetterli (svp, ZH, bis 1999) gleichtun, die ebenfalls den Sprung vom Fernsehstudio in die Politik geschafft hatten. Ein ehemaliger Skirennfahrer (Paul Accola, svp, GR), ein Herzchirurg (Thierry Carrel, fdp, BE), der Präsident der Ärzteverbindung FMH (Jacques de Haller, sp, BE) ein Kriminologe (Martin Kilias, sp, AG) und der parteilose Vater der Abzocker-Initiative (Thomas Minder, SH) wollten von ihrer Bekanntheit Profit ziehen und direkt in die nationale politische Arena einsteigen. Zudem lächelten einige bekannte Köpfe von den Wahlplakaten, die sich einen Wiedereinstieg erhofften, allen voran Christoph Blocher (svp, ZH) aber auch Alexander Tschäppät (sp, BE), Christoph Eymann (lp, BS), Silva Semadeni (sp, GR) oder die erste grüne Nationalrätin aus Solothurn, Marguerite Misteli.

Kandidaturen und Listen - Eidgenösissche Wahlen 2011

En adoptant une motion Leutenegger(plr, ZH), les chambres ont chargé le gouvernement de déterminer le niveau à partir duquel la sécurité de l’approvisionnement en électricité est assurée.

l’approvisionnement en électricité

Medien, insbesondere das Fernsehen dienen den Parteien und ihren Exponenten auch als Wahlkampfmotoren und Plattformen für die Eigendarstellung. Der Kampf um die knappe Aufmerksamkeit der Leser- und Wählerschaft wird zunehmend in der Medienarena ausgetragen und ist während intensiven Phasen wie Wahlkämpfen besonders heftig. Auf Sat1 Schweiz wurde im August „Filippos Politarena“ neu lanciert, was auf ein breites Medienecho traf, weil ein aktiver Politiker als Moderator einer Diskussionssendung fungierte.

Medien als Wahlkampfmotoren

Suite à l’accident nucléaire de Fukushima, le Conseil national a accepté un postulat Leutenegger (plr, ZH) demandant au Conseil fédéral de réexaminer sa stratégie énergétique en établissant le potentiel technique et économique des alternatives à l’option nucléaire (énergie hydraulique, centrales de pompage-turbinage, énergie éolienne, énergie solaire, biomasse, géothermie, couplage chaleur-force et efficacité énergétique).

alternatives à l’option nucléaire

Nachdem der Ständerat 2009 ein Postulat Janiak (sp, BL) (09.3074) zur Überprüfung der Frequenzreserven für Radio und TV auf Basis des Radio- und Fernseh- sowie des Fernmeldegesetzes noch abgelehnt hatte, überwies der Nationalrat mit 116 zu 45 Stimmen im März des Berichtsjahrs den gleichlautenden Vorstoss Leutenegger (fdp, ZH). Der Bundesrat wies vergeblich darauf hin, dass eine Überprüfung des UKW-Frequenzbereichs und der Möglichkeiten des DAB+-Sendernetzes bereits stattgefunden hätten. (Zum Konzessionierungsverfahren von 2009 siehe hier.)

Überprüfung von Frequenzreserven innerhalb der unterschiedlichen Versorgungsgebiete der Schweiz (09.3071)

Auch in der überarbeiteten Form stiess der Entwurf auf erheblichen Widerstand. Für die bürgerlichen Parteien stellte auch die neue Verordnung einen zu starken Eingriff in die elterliche Erziehungsarbeit dar. Sie sahen es als übertrieben an, dass die private, stundenweise Betreuung gegen Entgelt nur noch mit staatlicher Bewilligung erlaubt werden sollte. Kritik gab es auch von Fachorganisationen. Die Pflegekinderaktion Schweiz bemängelte, dass die Vorlage viel zu stark auf die Tagesbetreuung von Kindern aus „normalen Familien“ ausgerichtet sei und der speziellen Situation von Pflegekindern zu wenig Rechnung trage. Sie fand es bedenklich, dass Verwandte oder den Eltern nahe stehende Personen gemäss Entwurf nur noch dann eine Bewilligung für die Aufnahme eines Pflegekindes bräuchten, wenn es sich um eine behördliche Platzierung handelte. Opposition gab es schliesslich auch von der Rechtskommission des Nationalrats. Sie forderte den Bundesrat auf, die Betreuung von Pflegekindern in einer separaten Verordnung zu regeln und trat ausserdem mit 16 zu 2 Stimmen auf eine parlamentarische Initiative Leutenegger(fdp, ZH) ein, die im Zivilgesetzbuch selbst explizit festhalten will, dass die private Kinderbetreuung keine Bewilligung erfordert.

Verordnung zu ausserfamiliärer Kinderberbeteung

Anlässlich der im März des Berichtsjahrs stattfindenden Stadtzürcher Wahlen traten zehn Parteien für die 125 Sitze im Gemeinderat an: die SP, die SVP, die FDP, die Grünen, die CVP, die EVP, die Alternative Liste (AL), die SD, die EDU, die GLP und die Partei für Zürich (PFZ) schickten insgesamt 1160 Kandidatinnen und Kandidaten auf elf Listen in neun Wahlkreisen ins Rennen. Im Vergleich zu 2006 war die Kandidatenzahl damit wieder leicht angestiegen, nachdem sie in den Jahren zuvor eine rückläufige Tendenz ausgewiesen hatte. Lediglich acht der bisherigen 125 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte traten nicht mehr an. Keine Listennummer erhielt Marian Danowski, der bereits verschiedentlich für den Stadt- oder den Gemeinderat kandidiert hatte, weil er die nötigen Unterschriften für seine Kandidatur erschlichen habe. Herausforderung – insbesondere für die kleineren Parteien – war die 5-Prozent-Hürde, die verlangt, dass eine Partei mindestens in einem der neun Wahlkreise 5% der Wählerstimmen erhält. Bei den Wahlen 2006 hatte diese Regel zum absurden Resultat geführt, dass der GLP, die stadtweit einen höheren Wählerstimmenanteil errungen hatten als die Schweizer Demokraten, kein Gemeinderatssitz zugesprochen worden war, da sie in keinem Wahlkreis mehr als 5% erzielte, währenddessen die SD mit drei Sitzen vertreten waren. Im Berichtsjahr knackten die Grünliberalen die 5-Prozent-Hürde dann aber in allen Wahlkreisen problemlos und holten auf Anhieb zwölf Sitze. Dieser Erfolg ging auf Kosten der SP, der CVP und der EVP. Die Sozialdemokraten blieben zwar nach wie vor deutlich wählerstärkste Partei (30.3% Wählerstimmenanteil), mussten aber 5 ihrer bisher 44 Sitze abgeben. Auch die CVP (neu: 7 Sitze; minus 3 Sitze) und die EVP (4 / -2) verloren Wählerinnen und Wähler an die Grünliberale Partei. Je einen Sitzverlust mussten die SD (neu: 2 Sitze) und die FDP (neu: 18 Sitze) in Kauf nehmen. Ihre Sitze halten konnten die SVP (24 Sitze), die Grünen (14) und die AL (5). Nur äusserst knapp übersprangen die SD und die EVP die 5-Prozent-Hürde. Den Sprung ins Parlament nicht (mehr) geschafft haben die PFZ und die EDU. 39.1% der Wahlberechtigten nahmen an den Wahlen teil. Im Dezember 2010 nahm der Gemeinderat eine Einzelinitiative an, die verlangte, die 5-Prozent-Hürde in eine 2-Prozent-Hürde zu senken.

Bei den Stadtzürcher Exekutivwahlen ging es hauptsächlich um die Frage, ob die rot-grüne Mehrheit verteidigt werden konnte oder ob die bürgerliche Machtübernahme gelingen würde. Für die Besetzung des Stadtrates trat die SP mit den Bisherigen, Stadtpräsidentin Corine Mauch und Stadtrat Martin Waser, an. André Odermatt und Claudia Nielsen sollten für die Sozialdemokraten die Sitze der abtretenden Esther Maurer und Robert Neukomm verteidigen. Die Grünen traten mit der Bisherigen Ruth Genner an. Zudem sollte Gemeinderat Daniel Leupi einen zusätzlichen Sitz für Rot-Grün erringen, so dass die Linke neu gar sechs von neun Sitzen innehätte. Die bürgerlichen Parteien wollten dieses Ansinnen durchkreuzen. Obschon sich die SVP, die FDP und die CVP nicht zu einem Wahlbündnis durchringen konnten, wurden sie geschlossen von den Wirtschaftsverbänden unterstützt. Die SVP, die im bisherigen Gemeinderat die zweitstärkste Fraktion stellte, im Stadtrat aber seit 1990 nicht mehr vertreten war, griff mit Gemeinderat Mauro Tuena und Karl Zweifel an. Die FDP trat mit den beiden Bisherigen Martin Vollenwyder und Andres Türler an. Der durch den Rücktritt der FDP-Stadträtin Kathrin Martelli frei gewordene Sitz sollte durch Gemeinderat Urs Egger verteidigt werden. Die CVP wollte ihren einen Sitz mit dem bisherigen Gerold Lauber halten. Herausgefordert wurden die Vertreter der grossen Parteien von fünf weiteren Kandidierenden: Susi Gut von der Partei für Zürich kandidierte zugleich als einzige Konkurrentin von Corine Mauch für das Stadtpräsidium. Die EVP trat mit Richard Rabelbauer an, die AL schickte Walter Angst ins Rennen, die SD wollte mit Walter Wobmann einen Sitz gewinnen und Denise Wahlen griff für die GLP die arrivierten Parteien an. Der Wahlkampf galt als flau, obwohl die SVP auf Plakaten die „rote Vetternwirtschaft“, die „finanzielle Misswirtschaft“ und die „Überfremdung“ anprangerte und alle Parteien nicht mit gegenseitiger Kritik an einzelnen Kandidierenden geizten. So fühlte sich u.a. der abtretende SP-Stadtrat Neukomm beflissen, mit dem Grünen Leupi ausgerechnet einen Kandidaten aus dem eigenen Lager zu kritisieren. Zusätzlichen Zunder bot das vier Tage vor den Wahlen eröffnete Strafverfahren gegen Mauch, der im Zusammenhang mit der Stillegung einer Bar Nötigung vorgeworfen wurde. Das Wahlresultat brachte einen Sieg für Rot-Grün, das nicht nur alle bisherigen Sitze verteidigen konnte, sondern sich mit dem Gewinn des ehemaligen FDP-Sitzes durch den Grünen Leupi eine komfortable Regierungsmehrheit erstritt. Sechs von neun Sitzen werden neu von der SP (alle vier Sitze verteidigt) und der GP (ein Sitz verteidigt, ein Sitz gewonnen) gehalten. Die restlichen drei Sitze teilten sich die FDP (2 Sitze) und die CVP (1 Sitz). Keine Chance hatte die SVP. Ihr bester Kandidat, Mauro Tuena, lag mit über 12'500 Stimmen Rückstand auf den neuntplatzierten Leupi (33'163 Stimmen) lediglich auf Platz elf, also noch hinter Urs Egger, der den FDP-Sitz nicht verteidigen konnte. Die Wahl für das Stadtpräsidium ging deutlich aber glanzlos an Corine Mauch. Die zahlreichen leeren Stimmen wurden als Signal für Unzufriedenheit gedeutet.

Kommunale Wahlen Zürich 2010
Dossier: Kommunale Wahlen 2010

Le Conseil national ne souhaite pas encourager les installations de couplage chaleur-force alimentées par des énergies fossiles. Il a rejeté sans discussion une motion Leutenegger (plr, ZH) en ce sens, suivant la recommandation du Conseil fédéral qui jugeait cet encouragement incompatible avec la stratégie de réduction des émissions de CO2.

installations de couplage chaleur-force