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  • Andres, Dora (BE, fdp/plr)
  • Genner, Ruth (gp/verts, ZH) NR/CN

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Im Vorfeld der Verabschiedung der – als Folge der Terroranschläge von Paris im November 2015 – angepassten EU-Waffenrichtlinie (2017/853) durch das Europäische Parlament am 14. März 2017 regte sich in der Schweizer Waffenlobby erneut lautstarker Widerstand gegen die bevorstehende Verschärfung des Waffenrechts. Als Schengen-Vertragsstaat ist die Schweiz verpflichtet, Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands nachzuvollziehen, worunter auch die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie fällt. Dazu muss die Schweiz etwa die Registrierungspflicht für Waffen verschärfen und den Onlinehandel sowie den Besitz halbautomatischer Waffen für Privatpersonen einschränken. Bereits im Februar 2017 berichtete die Sonntagszeitung von der geplanten Gründung einer neuen parlamentarischen Gruppe «Für ein liberales Waffenrecht», welche sich unter dem Co-Präsidium von SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (VS) und FDP-Ständerat Josef Dittli (UR) dem Kampf gegen ein verschärftes Waffenrecht verpflichten werde. Auch der Schweizer Schiesssportverband (SSV) hatte zusammen mit ProTell und der Interessengemeinschaft Schiessen schon das Referendum angekündigt, sollte die Schweiz die verschärften Regeln übernehmen. Im Anschluss an die Verabschiedung der angepassten Richtlinie durch das Europäische Parlament und deren Bestätigung durch den Ministerrat meldeten sich in der Presse wiederholt Schützenvertreter zu Wort und übten harsche Kritik am vorgesehenen nationalen Waffenregister, am Zwang zur Vereinsmitgliedschaft oder am Verbot von Gewehrmagazinen mit mehr als zehn Schuss. Durch die neuen Regelungen würden sie an der Ausübung ihres Hobbys gehindert, kriminalisiert und «in den gleichen Topf wie die Terroristen gesteckt», wie die Luzerner Zeitung SVP-Nationalrat Werner Salzmann (BE) zitierte. Bestraft würden jene, die sich an das Recht halten, pflichtete ihm die Präsidentin des SSV, die Berner alt-Regierungsrätin Dora Andres, bei.

Konsequenz einer Nichtübernahme der Richtlinie könnte der Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen-Vertrag und damit verbunden auch aus dem Dubliner Abkommen sein, dank dessen die Schweiz heute viele Asylgesuche an andere europäische Staaten abgeben kann. Darin begründet liegt die sowohl von liberaler als auch von linker Seite geäusserte Befürchtung einer neuen europapolitischen Grundsatzabstimmung. Während liberale Kreise zur Verhinderung einer solchen auf Ausnahmebestimmungen in der Umsetzung der Richtlinie hofften, betonte SP-Nationalrätin Chantal Galladé (ZH), es sei wichtig aufzuzeigen, dass die Mitgliedschaft im Schengen-Raum für die Sicherheit der Schweiz eine zentrale Rolle spiele. Sollten sich die Waffenlobby und die SVP, welche schon lange Kritik am Schengen-Abkommen übte, in der Abstimmung durchsetzen können, drohe der Schweiz «erneut eine europapolitische Baustelle», so Galladé im Tages-Anzeiger. Dass das angedrohte Referendum durch die Aushandlung weiterer Sonderregelungen für die Schweiz verhindert werden könnte, wurde in der Bundesverwaltung jedoch angezweifelt. Die Schweiz habe bereits in der Entstehungsphase der Richtlinie dahingehend einzuwirken versucht und dabei wenigstens eine Ausnahme errungen, dass Schweizer Armeeangehörige die Ordonnanzwaffe nach dem Ende der Dienstzeit weiterhin behalten dürfen, obwohl das Sturmgewehr neu eigentlich in die Kategorie der verbotenen Waffen fällt. SSV-Geschäftsführer Beat Hunziker legte unterdessen keine grosse Kompromissbereitschaft an den Tag und erklärte, man nehme mit dem Referendum eine allfällige Kündigung von Schengen/Dublin in Kauf. SSV-Präsidentin Dora Andres glaubte gar nicht erst daran, dass dieser Fall eintreten könnte; der Streitwert sei in dieser Sache zu gering, um die Schweiz tatsächlich vom Schengen-Abkommen auszuschliessen. Es wurde jedoch auch Kritik an der «Fundamentalopposition» der Schützenlobby laut; gerade weil die EU der Schweiz einen Ausnahmeparagraphen für das Sturmgewehr zugestanden habe, sei diese «unbegreiflich», äusserte sich etwa die Zürcher SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf gegenüber der Luzerner Zeitung. Es «wäre ein absoluter Verhältnisblödsinn» für die Interessen der Schützen die Errungenschaften aus Schengen/Dublin wie den polizeilichen Informationsaustausch, Erleichterungen im Reiseverkehr und die europäische Zusammenarbeit in Asylverfahren zu opfern. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigte sich in der Presse wenig erfreut über die heftige und ihrer Meinung nach verfrühte Reaktion der Schützen. Sie nehme die Sorgen wahr, aber der übliche Weg der Gesetzgebung stehe noch bevor, weshalb man kühlen Kopf bewahren solle.

In der Zwischenzeit beschäftigten sich verschiedenste parlamentarische Vorstösse mit der anstehenden Übernahme der EU-Richtlinie ins schweizerische Recht. So wollte beispielsweise Chantal Galladé zusammen mit den Nationalratskolleginnen Barbara Schmid-Federer (cvp, ZH) und Kathrin Bertschy (glp, BE) die Gunst der Stunde nutzen, um mit drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen (17.426, 17.427 und 17.428) ein umfassendes Waffenregister für die Schweiz zu fordern. Gemäss «Sonntags-Blick» hofften die Initiantinnen, damit Druck zu machen, dass ein solches in die Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie einfliessen sollte. Der Aargauer FDP-Ständerat und Hobbyschütze Philipp Müller machte sich indes Sorgen um die Schweizer Schiesstradition und stellte dem Bundesrat mittels Interpellation (Ip. 17.3255) die Frage nach der «Vereinbarkeit der Schweizer Schiesstradition mit der EU-Waffenrichtlinie», wie auch der Titel des Vorstosses lautete. Gegenüber dem Tages-Anzeiger erklärte Müller es zum Ziel, «Schengen/Dublin zu behalten und dabei das traditionelle Schiesswesen nicht zu gefährden.» CVP-Nationalrat Yannick Buttet (VS) stellte dem Bundesrat ebenfalls mittels einer Interpellation (Ip. 17.3280) die Frage nach den Auswirkungen der EU-Beschlüsse zum Waffenrecht auf die Schweiz und Werner Salzmann wollte dem Bundesrat per Motion gar «verbieten, die neuen Regeln zu übernehmen», wie es der «Blick» formulierte. Er hatte im letzten Jahr bereits eine Motion mit dem Titel «Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!» eingereicht, die im März 2017 im Nationalrat auf breite Zustimmung gestossen war.

Da die EU-Richtlinie nicht direkt anwendbar ist, besteht bei der Überführung ins nationale Recht ein gewisser Spielraum, den die Schweiz auch nutzen wolle, wie das Fedpol im Mai verlauten liess. So solle sich für ehemalige Armeeangehörige, die bereits im Besitz eines Sturmgewehrs sind, nichts ändern. Die neuen Regeln sollen erst für jene gelten, die zukünftig eine halbautomatische Waffe kaufen oder nach dem Ende der Dienstpflicht behalten wollen. Doch anstatt zu beschwichtigen, liess diese Ankündigung die Wogen erneut hochgehen. Die Basler Zeitung schrieb fortan von der «Entwaffnung auf Zeit» und witterte dahinter die «Wahrung des Besitzstandes für ehemalige Wehrmänner», um die Führungsriege der Schützen vom Referendum abzubringen. Die obligatorische Mitgliedschaft in einem Schützenverein hingegen solle letztere «milde stimmen» und sei darüber hinaus juristisch fragwürdig, da sie gegen die negative Vereinigungsfreiheit laut Art. 23 Abs. 3 BV verstosse, so die Behauptung. Während Werner Salzmann im «Blick» erneut betonte, das schärfere Waffenrecht verhindere keinen Terroranschlag und rette kein Menschenleben, aber schikaniere die Schützen und sei ein «Bürokratiemonster», stellte Werner Hohler, Interimspräsident von ProTell, gegenüber der Basler Zeitung unmissverständlich klar: «Wir akzeptieren keine noch so minimale Verschärfung des Waffenrechts, sondern wir wehren uns mit allen politischen und rechtlichen Mitteln dagegen.»

Mitte Juni 2017 fällte der Bundesrat sodann die formale Entscheidung, dass er die EU-Feuerwaffenrichtlinie akzeptieren und diese ins Schweizer Recht übernehmen will. Die angekündigte «pragmatische» Umsetzung solle nun weder ein zentrales Waffenregister noch eine Beschränkung der Gewehrmagazine auf zehn Schuss enthalten. Auch im letzten wesentlichen Streitpunkt, der Pflicht zur Vereinsmitgliedschaft und zum regelmässigen Üben an der Waffe als Voraussetzungen für den Erwerb einer halbautomatischen Waffe, worunter auch die Armeewaffe fällt, signalisierte der Bundesrat Gesprächsbereitschaft. ProTell sah genau darin jedoch die Einführung eines Bedürfnisnachweises, wie er 2011 vom Volk abgelehnt worden war, und hielt zusammen mit weiteren Schützenkreisen und der SVP trotz aller Zugeständnisse an der Referendumsdrohung fest. Unter den bürgerlichen Politikern, die sich anfänglich noch in breiter Front gegen eine Übernahme der Richtlinie gewehrt hatten, bröckelte der Widerstand jedoch. Wegen so kleiner Einschränkungen wie der Mitgliedschaft in einem Schützenverein solle Schengen/Dublin nicht aufs Spiel gesetzt werden, war vermehrt zu vernehmen. Die Vernehmlassung zur Umsetzung der Richtlinie wird noch im Herbst 2017 erwartet.

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Richtlinie 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Im Nachgang einer Recherche der SDA fiel das Schlaglicht der öffentlichen Debatte im Februar 2016 plötzlich auf die schon seit Monaten geplante Verschärfung des EU-Waffenrechts. Als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris im vergangenen Jahr solle mit der Einschränkung des Waffenbesitzes und -handels nun verhindert werden, «dass Waffen in die Hände von Terroristen fallen», wie EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker von der NZZ zitiert wurde. Sofern die Richtlinie tatsächlich zustande kommt, muss die Schweiz als Schengen-Vertragsstaat diese übernehmen, um ihre Mitgliedschaft im Schengener und damit verbunden auch im Dubliner Abkommen nicht zu gefährden. Dies erläuterte der Bundesrat in seiner Antwort auf eine entsprechende Interpellation Ruiz (sp, VD; Ip. 15.4199). Die Schweiz sei jedoch in der zuständigen Expertengruppe des Ministerrates vertreten, wenn auch ohne formales Stimmrecht und nur mit beratender Funktion, was eine gewisse Einflussnahme ermögliche. Von der Kommission vorgesehen sind unter anderem strengere Registrierungspflichten, ein Verbot des Onlinehandels von Waffen und Munition, strengere Regeln für unbrauchbar gemachte Waffen, ein Bedürfnisnachweis – sei es als Jäger, Sportschütze oder Sammler – und eine medizinische Untersuchung als Vorbedingungen für den Waffenerwerbsschein sowie ein Verbot von zivilen halbautomatischen Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Diese werden von der EU nicht nur wegen des relativ leicht möglichen Umbaus zu vollautomatischen Waffen, sondern auch aufgrund ihrer hohen Munitionskapazität als sehr gefährlich angesehen. Waffen ebendieser Kategorie kommen im ausserdienstlichen Schiesswesen in der Schweiz jedoch zu breitem Einsatz. Die verschärften Regeln liessen es in der Folge auch nicht mehr zu, dass Armeeangehörige Ordonnanzwaffen nach dem Ende der Dienstpflicht mit nach Hause nehmen.
So liess denn auch die Kritik aus dem Umfeld der Waffenlobby nicht lange auf sich warten. Dora Andres, Präsidentin des Schweizerischen Schiesssportverbandes (SSV), erklärte in den Medien, der SSV lehne die Vorschläge der Europäischen Kommission vollumfänglich ab. Die Schweiz brauche kein schärferes Waffenrecht und nötigenfalls werde man dagegen politisch aktiv werden. Mit rund 133'000 Mitgliedern wäre der SSV problemlos referendumsfähig. Schützenhilfe erhielt Andres auch von bürgerlichen Politikerinnen und Politikern, darunter CVP-Präsident Christophe Darbellay (VS), welcher die vorgesehenen Regeln gegenüber dem Sonntags-Blick als «nicht kompatibel» mit dem schweizerischen Schützenwesen und der Milizarmee bezeichnete. FDP-Nationalrätin Corina Eichenberger (AG) erachtete gegenüber der Aargauer Zeitung eine Verschärfung des Waffenrechts als schlicht nicht in der Lage, mehr Sicherheit zu garantieren; es sei ein «Irrglaube», dass mit strengeren Regeln der kriminelle Waffenmissbrauch verhindert werden könne. Die Milizarmee und die Armeewaffen zu Hause seien sogar Teil der «schweizerischen DNA», liess sie im Sonntags-Blick verlauten.

Im März 2016 gab Bundesrätin Simonetta Sommaruga nach einem Treffen der EU-Innenminister erste Entwarnung: «Die EU wird der Schweiz das Sturmgewehr nicht verbieten», wurde sie in der Presse zitiert. Neben der Schweiz hätten sich auch andere EU-Länder, darunter v.a. baltische und nordische Staaten mit Schützen- und Jägertradition, gegen zu zentralistische Verschärfungen gewehrt. In der Folge verabschiedete der Rat der Innenminister Mitte Juni einen entschärften Entwurf mit einer eigens auf die Schweiz zugeschnittenen Ausnahmebestimmung. Diese «Schutzklausel für das Schweizer Sturmgewehr» (Tages-Anzeiger) ermöglicht es Schweizer Armeeangehörigen weiterhin, die Waffe nach Ende der Dienstpflicht zu behalten. Bedingungen dafür sind allerdings die Mitgliedschaft in einem Schützenverein, der Nachweis von jährlichen Schiessübungen sowie die regelmässige medizinische und psychologische Beurteilung des Waffenbesitzers.
Ebendiese Bedingungen waren es denn auch, welche die Freude über den Schweizer Verhandlungserfolg zumindest auf Seiten der Waffenlobby erheblich trübten. So schrieb die Basler Zeitung weiterhin von der «Entwaffnung Hunderttausender Schweizer Bürgerinnen und Bürger»; alle seien auf die Entwarnung Sommarugas hereingefallen, denn durch die von der breiten Öffentlichkeit kaum wahrgenommenen Bedingungen würden «unbescholtene Schweizerinnen und Schweizer, die eine Waffe besitzen», kriminalisiert und «der Grundsatz, wonach der Staat seinen Bürgern so lange vertraut, bis ihnen eine Straftat bewiesen werden kann, [...] ausgehebelt». Stattdessen müssten ehemalige Soldaten nun beweisen, «dass sie keine Gewalttäter sein wollen». Nicht zuletzt sah sie darin über Umwege die Umsetzung der 2011 abgelehnten Initiative gegen Waffengewalt. Auch bürgerliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier übten abermals Kritik an der Richtlinie und nun insbesondere an den Bedingungen im «Schweizer Paragraphen». Von einer «schlimme[n] Einmischung in die Schweizer Gesetzgebung» (Walter Müller, fdp, SG) und der Gefährdung der Souveränität der Schweiz (Adrian Amstutz, svp, BE) war die Rede. Die Urteile über die Richtlinie im Allgemeinen wie auch über die medizinisch-psychologischen Tests im Besonderen reichten von «inakzeptabel und lächerlich» (Yannick Buttet, cvp, VS) bis zu «absurd» (Dora Andres, SSV). Der neue CVP-Präsident Gerhard Pfister (ZG) forderte von Bundesrätin Sommaruga gar eine Erklärung und allfällige Nachverhandlungen in Brüssel. Der SVP-Nationalrat und Präsident des Berner Schützenverbandes Werner Salzmann reichte indes Ende September eine Motion mit dem Titel «Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!» ein. Dem Vorstoss zufolge sollte die Schweiz gemeinsam mit jenen EU-Staaten, die dem neuen Waffenrecht ebenfalls kritisch gegenüberstehen, die «unannehmbaren Änderungen» bekämpfen.

Im Dezember 2016 einigten sich Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments auf eine Fassung der Waffenrichtlinie, über die als nächstes das Europäische Parlament befinden wird. Unterdessen war es der europäischen Waffenlobby gelungen, die Vorlage weiter abzuschwächen. So sieht der Antrag zuhanden des Europäischen Parlaments kein Verbot halbautomatischer Waffen mehr vor, sondern lediglich Einschränkungen betreffend den Verkauf und die maximale Patronenzahl. Den Mitgliedstaaten ist es nun ausserdem freigestellt, ob für den Waffenerwerb medizinisch-psychologische Tests erforderlich sind oder nicht. Bei der Überführung in nationales Recht bietet die Richtlinie daher einen gewissen Spielraum. Was jedoch geblieben ist, sind die Mitgliedschaft in einem Schützenverein und die regelmässige Teilnahme an Schiessanlässen als Voraussetzungen, damit Schweizer Armeeangehörige das Sturmgewehr behalten dürfen. Diese Punkte waren im ausgehenden 2016 denn auch die meistkritisierten, denn mit Vereinspflicht und Schiesszwang wolle die EU die Freiheit und Selbstbestimmung der Schweizer beschränken, zeigte sich Werner Salzmann gegenüber der Luzerner Zeitung besorgt. Mit mehr Dramatik bezeichnete Jean-Luc Addor (VS), SVP-Nationalrat und Vizepräsident von ProTell, die Schusswaffe als «das Symbol des freien Mannes» und die Reform daher als unverhältnismässig. ProTell kündigte bereits das Referendum an; man toleriere keine Verschärfung des Schweizer Waffenrechts. Auch ein Ausschluss aus Schengen/Dublin würde gemäss diversen Zeitungsberichten von der Waffenlobby damit bewusst in Kauf genommen.

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Richtlinie 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Für die Gesamterneuerungswahlen für den Zürcher Gemeinderat balgten sich im Schnitt fast neun Kandidierende pro Sitz: Total 1'119 Personen bewarben sich um eines der 125 Mandate im Stadtzürcher Parlament. Auch weil während der letzten Legislatur nicht weniger als 50 Rücktritte stattgefunden hatten, traten auf die Wahlen hin lediglich 13 Bisherige nicht mehr an. Zwar dominierten im Wahlkampf die Exekutivwahlen (vgl. nachfolgend), die Resultate der Legislativwahlen waren aber wichtig: Weil vor den Wahlen weder die Linke mit 39 SP-, 14 GP- und fünf AL-Sitzen noch die Bürgerlichen, mit 24 SVP-, 18 FDP-, sieben CVP- und zwei SD-Sitzen eine Mehrheit hatten, konnte man auch gespannt sein auf das Abschneiden der „neuen Mitte“. Die GLP schien mit 12 Mandaten ihr Potenzial noch nicht ausgeschöpft zu haben. Die EVP, die bisher über vier Gemeinderatssitze verfügte, hatte die 5-Prozent-Hürde vor vier Jahren nur sehr knapp übersprungen und musste um den Verbleib im Stadtzürcher Parlament zittern. Neben den im Gemeinderat bereits vertretenen Parteien gingen auch erstmals die BDP, sowie die Piratenpartei und die Aktion für humanen Städtebau (AHS) auf Stimmenfang. Die EDU komplettierte das Parteienkarussell. Allerdings wurden diesen Parteien kaum Chancen auf das Überspringen der Wahlhürde eingerechnet.
Am gleichzeitig mit der eidgenössischen Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative durchgeführten Wahltag, an dem 43% der Berechtigten an die Urne gingen (2010: 39,1%), wurde ein „Filippo-Effekt“ registriert – Filippo Leutenegger war als Wahllokomotive für die FDP in den Stadtrat gewählt worden (vgl. nachfolgend) und der Freisinn konnte im Gemeinderat nicht nur um drei Sitze zulegen (neu 21) sondern rückte mit 16,0% (+2 Prozentpunkte) auch der stärksten bürgerlichen Kraft, der SVP, auf die Pelle. Die Volkspartei, die ihrerseits einen Sitz verlor (neu: 23 Sitze) und noch 17,3% der Stadtzürcher Wählerschaft hinter sich weiss (2010: 18,6%) konnte sich allerdings noch als insgesamt zweitstärkste Partei im Gemeinderat vor den Freisinnigen halten. Auch die CVP musste ein Mandat abgeben. Mit 4,6% Wählerstärke und neu sechs Sitzen blieb man Juniorpartner im bürgerlichen Lager. Zulegen konnte Links-Grün. Zwar wahrten die SP als stärkste Partei (39 Sitze; 29,2%; -1,1 Prozentpunkte) wie auch die GP (14 Sitze; 10,6%; -0,8 Prozentpunkte) trotz leichten Wählerverlusten lediglich ihren Besitzstand, die AL legte aber um vier zusätzliche Sitze zu und konnte sich als eigentliche Wahlsiegerin feiern lassen. Sie hatte nicht nur ihren Regierungssitz mit Richard Wolff (al) verteidigt (siehe unten), sondern war mit neun Sitzen und einer Zunahme der Parteienstärke um 2,3 Prozentpunkte (neu: 6,5%) eine ernst zu nehmende Kraft geworden. Um einen Sitz zulegen konnte auch die GLP, die mit 13 Sitzen und 10,2% Wählerstärke (2010: 9,8%) nach wie vor das Zünglein an der Waage zwischen den beiden Blöcken spielen wird. Sowohl die EVP als auch die SD schafften die 5-Prozent-Hürde in keinem der zwölf Wahlkreise mehr. Mit gesamtstädtischen 2,5% für die EVP und 0,9% für die SD mussten beide Parteien ihre Sitze im Gemeinderat räumen. Brutal war dies insbesondere für die EVP, für die am Wahlsonntag im Kreis 9 noch eine Wählerstärke von 5,00% ausgewiesen wurde – nur gerade eine einzige Stimme hätte den Ausschlag für die EVP gegeben. Allerdings entschied sich das Wahlbüro zusammen mit dem Stadtrat für eine Nachzählung, die aufzeigte, dass die EVP 31 Stimmen zu wenig hatte, um die Wahlhürde zu überspringen. Ebenfalls keine Chancen hatten erwartungsgemäss die BDP (0,9%), die AHS (0,1%), die Piraten (0,7%) und die EDU (0,5%). Gegen die 5-Prozent-Klausel, die seit der Einführung des doppelten Pukelsheim im Jahr 2006 gilt, sammelte die EVP zusammen mit anderen kleinen Parteien Unterschriften. Die Piratenpartei reichte eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein, die allerdings abgelehnt wurde. Weil sich das Verwaltungsgericht in seinem Urteil allerdings recht stark auf die bundesgerichtliche Beurteilung stützte und gleichzeitig durchblicken liess, dass es diese Beurteilung für umstritten hält, zogen die Piraten die Sache ans Bundesgericht weiter, um einen Grundsatzentscheid zu erwirken. Dieser wurde dann Ende Jahr vom Bundesgericht gefällt. Dieses begründete den erneut abschlägigen Entscheid mit dem Argument, dass gerade in Gemeindeparlamenten einer Zersplitterung der Kräfte vorgebeugt werden sollte, was mit der Hürde der Fall sei. Die Initiative der Kleinparteien war Ende 2014 noch im Sammelstadium.

Nachdem im April 2013 bei Ersatzwahlen für den zurückgetretenen Martin Vollenwyder (fdp) dem Freisinn ein Sitz weggeschnappt und mit Richard Wolff von der Alternativen Liste (al) ein siebter der neun Stadtratssitze von der Linken erobert wurde, reagierten die Bürgerlichen früh mit Kandidierenden für die regulären Gesamterneuerungswahlen vom Frühjahr 2014. Als erste meldete sich die amtierende Nationalrätin Doris Fiala zu Wort. Ihr blute das Herz bei dieser einseitigen linken Dominanz und sie schliesse nicht aus, mit einer Kandidatur dagegen anzukämpfen. Allerdings kandidierte nicht Fiala, sondern Nationalrat Filippo Leutenegger (fdp), der sein Interesse ebenfalls früh anmeldete; zudem wollte er gleich auch das Stadtpräsidium erobern, das seit 2009 von Corine Mauch (sp) geführt wurde. Erklärtes Ziel der Bürgerlichen, bei denen die amtierenden Gerold Lauber (cvp) und Andres Türler (fdp) wieder antraten, war eine bürgerliche Regierungsmehrheit, die unter dem Label „Top 5 – für ein liberales Zürich“ angestrebt wurde. Die CVP distanzierte sich freilich früh vom „utopischen“ Ziel einer bürgerlichen Mehrheit; man wolle lediglich den eigenen Sitz verteidigen. Dies galt nicht für die SVP, die seit 20 Jahren und trotz einem Wähleranteil von 18,6% nicht mehr in der Stadtregierung vertreten war. Die Volkspartei trat deshalb ebenfalls mit einem Zweierticket an. Nummer vier und fünf der Top 5 waren Roland Scheck und Nina Fehr Düsel, die Tochter von Nationalrat Hans Fehr. Weil mit Martin Waser (sp) und Ruth Genner (gp), zwei der neun Amtierenden nicht wieder antraten, schickten auch die Grünen und die SP neue Kandidierende ins Rennen. Neben dem amtierenden Daniel Leupi (gp) trat Markus Knauss für die Grünen an. Knauss ist Co-Geschäftsleiter des VCS. Für die SP kandidierten die bisherigen Corine Mauch (sp), André Odermatt (sp) und Claudia Nielsen (sp). Raphael Golta trat für die Genossen an, um den Sitz von Martin Waser zu verteidigen. Auch der erst 2013 frisch gewählte Richard Wolff kandidierte erneut. Auch die GLP wollte in den Stadtrat einziehen und stellte den Gemeinderat Samuel Dubno (glp) auf. Für die SD kandidierte Walter Wobmann, der bereits 2010 angetreten und damals abgeschlagen auf dem letzten Platz gelandet war. Den 15. Kandidaten stellten die Piraten, die mit Peter Keel in See stachen. Allgemein wurde erwartet, dass die Linke ihre sieben Sitze, auch in Anbetracht des Wähleranteils von rund 46%, nicht würde halten können. Mit Leutenegger als Lokomotive sollten die Bürgerlichen an der links-grünen Mehrheit sägen können. Der amtierende freisinnige Nationalrat versuchte insbesondere mit Lösungsvorschlägen für die Sanierung der maroden Stadtfinanzen zu punkten. Als wacklig wurden nicht nur die beiden frei werdenden Sitze betrachtet, sondern auch der Sitz des neu gewählten Richard Wolff, der lediglich lose ins linke Lager eingebunden schien. Zudem leistete sich der Vorsteher des Polizeidepartements einen Lapsus, indem er den schwarzen Block als interessante Ergänzung bezeichnete. Auch der Sitz von Lauber (cvp) galt nicht als wirklich sicher. Allerdings zeigte die Geschichte der Regierungswahlen in der Stadt Zürich, dass eine Abwahl aus dem Stadtrat eher selten war. Als wenig spannend wurde der Kampf ums Stadtpräsidium betrachtet: Leutenegger dürfte gegen Mauch kaum eine Chance haben. Der Wahlkampf wurde – im Gegensatz zu vor vier Jahren, als die SVP mit provokativen Plakaten auftrat – als brav bezeichnet. Zurückzuführen sei dies auf die Wahlmüdigkeit, die durch die ausserordentlichen Rücktritte aus der Stadtregierung bzw. die nötigen Ersatzwahlen verursacht worden wäre, auf die Attraktivität der Stadt Zürich, die es der Opposition schwer mache, eine Angriffsfläche zu finden und auf die bewusst gemässigt auftretenden Bürgerlichen, die erstmals wieder einen Schulterschluss zustande brachten. Allerdings gelang es den fünf bürgerlichen Kandidierenden nur selten, als Einheit aufzutreten. Der Linken wurde vorgeworfen, dass sie die Diskussion um die zentralen Finanzfragen im Wahlkampf verweigere und unangenehmen Fragen ausweiche. Erfahrungsgemäss haben es nationale Politiker einfacher, in die Stadtzürcher Exekutive gewählt zu werden. Waren es früher Monika Weber (ldu), Monika Stocker (gp), Elmar Ledergerber (sp) und Ruth Genner (gp), die direkt vom nationalen Parlament in den Stadtrat wechselten, schaffte dies 2014 Filippo Leutenegger, der mit 42'193 Stimmen als achtplatzierter in den Stadtrat gewählt wurde und zwar auf Kosten der Grünen, die ihren zweiten Sitz nicht verteidigen konnten. Markus Knauss (gp) erhielt lediglich 35'330 Stimmen, kam damit auf den zehnten Platz und musste über die Klinge springen. Der dritte Platz für Daniel Leupi (52'744 Stimmen) war für die Grünen nur ein schwacher Trost. Ihren vakanten Sitz verteidigen konnte hingegen die SP. Raphael Golta erhielt 40'178 Stimmen und war damit als Neunter gewählt. Auch die drei Bisherigen SP-Stadträte wurden sicher wiedergewählt. Corine Mauch lag mit 55'646 Stimmen auf dem zweiten, André Odermatt mit 48'143 Stimmen auf dem fünften und Claudia Nielsen mit 44'258 Stimmen auf dem sechsten Platz. Noch vor Leutenegger auf Platz sieben liegend, schaffte auch Richard Wolff mit 42'249 Stimmen die Wiederwahl. Das Spitzenresultat machte Andres Türler (fdp) mit 56'907 Stimmen. Auch Gerold Laubers (cvp) Sitz war nie wirklich in Gefahr. Der viertplatzierte Lauber erhielt 52'157 Stimmen. Keine Chance hatten die Kandidierenden der SVP: Nina Fehr Düsel erhielt 27'696 Stimmen und Roland Scheck 23'585 Stimmen. Beide lagen damit zwar noch vor dem GLP-Kandidaten Samuel Dubno (21'896 Stimmen), aber weit hinter einem Stadtratssitz. Erwartungsgemäss keine Chancen hatten Walter Wobmann (sd; 5'139 Stimmen) und Peter Keel (piraten; 3'919 Stimmen). Chancenlos blieb auch Filippo Leutenegger im Kampf um das Stadtpräsidium. Mauch hatte mit 48'608 Stimmen einen stattlichen Vorsprung auf Leutenegger (32'276 Stimmen), der sich allerdings mit den rund 40% der Stimmen mehr als zufrieden zeigte. Damit war der Status Quo in der Zürcher Stadtregierung wieder hergestellt: drei Bürgerliche stehen sechs links-grünen Stadträten gegenüber. Noch spannender als die Wahlen dürften die anstehenden Debatten um die Finanzen werden.

Kommunale Wahlen Zürich 2014
Dossier: Kommunale Wahlen 2014

Nachdem Sie Ende Mai eine positive Bilanz der ablaufenden Legislatur gezogen hatten, wo sie gezeigt hätten, dass ihre Positionen in der Umweltpolitik mehrheitsfähig und dass sie zu einer ernstzunehmenden Kraft geworden seien, kündeten die Grünen ihre Ambitionen für einen eigenen Bundesratssitz an, der allerdings nur auf Kosten der SVP oder der FDP gehen dürfe. Eine atomkritische Regierung mit grüner Beteiligung liege im Bereich des Möglichen. Mit der Präsentation möglicher valabler Bundesratskandidatinnen und -kandidaten (Morin, BS; Hochuli, AG; Genner, ZH; Pulver, BE; Uster, ZG oder Cramer, GE) unterstrich die GP Anfang August ihre Ambitionen und erhielt damit ein grosses Medienecho. Nach der Niederlage bei den eidgenössischen Wahlen blies die GP ihren geplanten Angriff auf den Bundesrat allerdings wieder ab und half in der Folge mit, den Status quo in der Exekutive zu wahren. Die GP bestätigte BDP-Bundesrätin Widmer-Schlumpf, obwohl die BDP eigentlich weniger stark ist als die Grünen. Ein grüner Bundesrat bleibe ein langfristiges Ziel der Partei, gab Fraktionspräsident Antonio Hodgers (GE) zu Protokoll.

Wahlkampf und Resultate der Grünen bei den eidgenössischen Wahlen 2011
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei nationalen Wahlen 2011

An der Delegiertenversammlung Ende April in Yverdon (VD) wurde Ueli Leuenberger einstimmig zum neuen Parteipräsidenten gewählt. Der aus dem Kanton Bern stammende, aber seit fast 40 Jahren in Genf lebende Leuenberger wurde vor allem durch seinen Einsatz im Bereich Migrationspolitik bekannt. Als seine Ziele nannte Leuenberger eine zentralisiertere Organisation und eine bessere Koordination mit den Kantonalparteien sowie eine Erhöhung der Initiativ- und Referendumsfähigkeit der Partei. Zudem sollen die Fachleute für verschiedene Themen innerhalb der Partei besser vernetzt werden. Die Partei solle mittelfristig 15% Wähleranteil erreichen und in der Landesregierung Einsitz nehmen. Franziska Teuscher und Aline Trede (als Vertreterin der Jungen Grünen) wurden zu Vizepräsidentinnen der Partei gewählt. Die abtretende Präsidentin Ruth Genner zog eine positive Bilanz ihrer sechsjährigen Amtszeit. Hauptthema der Delegiertenversammlung war das weltweite Hungerproblem. Genner kritisierte in diesem Zusammenhang den Anbau von Pflanzen zur Produktion von Treibstoff. Die Grünen verabschiedeten zudem drei Resolutionen: Erstens forderten sie den Verzicht auf den Bau neuer Atomkraftwerke und eine Abschaltung der bestehenden Werke. Zweitens verlangten sie, die Finanzierung für die Bahn-2000-Projekte der zweiten Etappe müsse bereitgestellt werden. Drittens forderten die Grünen, der Bundesrat solle das repressive Vorgehen Chinas gegen die Tibeter verurteilen. Die Delegierten lehnten weiter die drei Abstimmungsvorlagen Gesundheitsartikel, Einbürgerungsinitiative und Initiative „gegen Behördenpropaganda“ ab. Zudem wurde die „Grüne Bewegung Uri“ nach 14 Jahren im Beobachterstatus als Vollmitglied der GPS aufgenommen.

Ueli Leuenberger wird neuer Präsident der Grünen
Dossier: GPS-Präsidenten seit 2000

Nach Ruth Genners Rücktritt als Parteipräsidentin stand zu Beginn des Jahres die Regelung der Nachfolge für das Präsidium an. Ueli Leuenberger (NR GE), Vizepräsident der Grünen, meldete sein Interesse an. Er wollte sich allerdings nur als alleiniger Präsident und nicht für ein Ko-Präsidium zur Verfügung stellen. Konkurrenz erwuchs ihm durch Franziska Teuscher (NR BE), die umgekehrt nur für ein Ko-Präsidium kandidierte. Die abtretende Genner hatte sich explizit ein Ko-Präsidium mit einer Frau und einem Mann gewünscht. In der Grünen Partei, welche die Frauenvertretung in der Parteileitung stets als wichtiges Anliegen gesehen hatte, wurde heiss diskutiert, ob ein Mann als alleiniger Präsident denkbar sei. Leuenberger konnte sich letztlich durchsetzen, die Findungskommission empfahl ihn als neuen Präsidenten und der Vorstand der Grünen schloss sich dieser Meinung an. Teuscher zog ihre Kandidatur zurück und stellte sich als Vizepräsidentin zur Verfügung.

Ueli Leuenberger wird neuer Präsident der Grünen
Dossier: GPS-Präsidenten seit 2000

Nach den für die Grünen sehr erfolgreich verlaufenen Wahlen (7 Sitzgewinne im Nationalrat und 2,2 Prozentpunkte mehr Wähleranteil als 2003) trat Parteipräsidentin Ruth Genner (ZH) aufgrund der Amtszeitbeschränkung zurück. Genner war seit 2001 in der Parteileitung gewesen, zunächst als Co-Präsidentin, dann als alleinige Präsidentin. Der Vizepräsident der Grünen, Ueli Leuenberger (GE), zeigte Interesse an Genners Nachfolge. Als weitere mögliche Kandidatinnen galten Franziska Teuscher (BE) und Maya Graf (BL). Genner sprach sich für ein Co-Präsidium mit einem Mann und einer Frau aus, während Leuenberger ein System mit Präsidium und Vizepräsidium favorisierte.

Ueli Leuenberger wird neuer Präsident der Grünen
Dossier: GPS-Präsidenten seit 2000

Im Kanton Basel-Stadt verteidigte Anita Fetz (sp) ihren Sitz problemlos gegen den gemeinsamen Kandidaten aller bürgerlichen Parteien, Andreas Albrecht (lp). Im Kanton Basel-Landschaft konnte sich Claude Janiak (sp) deutlich gegen den bürgerlichen Kandidaten Erich Straumann (svp) durchsetzen. Im Kanton Aargau distanzierte Christine Egerszegi (fdp) ihre Konkurrentinnen Pascale Bruderer (sp) und Esther Egger (cvp) und ihre Konkurrenten Geri Müller (gp) und Heiner Studer (evp) und wurde neben dem Bisherigen Maximilian Reimann (svp) neu gewählt. Im Kanton Bern wurde Simonetta Sommaruga (sp) problemlos wiedergewählt, den zweiten Sitz eroberte Werner Luginbühl (svp), er liess seine Konkurrentinnen Franziska Teuscher (gp) und Dora Andres (fdp) deutlich hinter sich. Im Kanton Genf zog mit Robert Cramer der erste Grüne in den Ständerat ein, mit ihm zusammen wurde Liliane Maury-Pasquier (sp) gewählt. Zu einer innerparteilichen Veränderung kam es im Kanton Jura, wo sich Anne Seydoux-Christe (cvp) gegen ihre Parteikollegin Madeleine Amgwerd (bisher) durchsetzte. Im Kanton Wallis wurde Jean-René Fournier (cvp) im ersten Wahlgang neu in den Ständerat gewählt.

Resultate Ständeratswahlen 2007

Par 110 voix contre 74, les députés ont suivi une minorité emmenée par Ruth Genner (pe, ZH) et rejeté la proposition visant à exclure du champ d’application de la loi les effectifs maximaux d´animaux par exploitation. Les radicaux, soutenus par le groupe UDC, ont plaidé à ce titre en faveur d’une suppression de ce qui constituait à leurs yeux un excès bureaucratique, alors que les Verts ont fait valoir que le caractère non industriel de l’agriculture suisse était précisément l’un des ses atouts. Pour ce qui est de la mise en valeur de la laine de mouton, le Conseil national a suivi, par 90 voix contre 77, une minorité Hildegard Fässler (ps, SG), qui proposait, contrairement à ce qu’avait fait le Conseil des Etats, de supprimer les contributions.

Politique agricole 2011: réalisation dans les chambres (BRG 06. 038)
Dossier: Agrarpolitik 2011

Im Sommer behandelte der Ständerat die Vorlage zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung sprach sich der Rat mit 25:10 Stimmen für den neuen Verheiratetenabzug auch für Paare aus, bei denen nur ein Partner erwerbstätig ist, und verwarf damit einen Minderheitsantrag Sommaruga (sp, BE), welcher diesen streichen wollte. Die Vorlage passiert die Gesamtabstimmung mit 35:0 Stimmen.

Im Nationalrat hatten ein Nichteintretens- und zwei Rückweisungsanträge keine Chance: Eine Minderheit Genner (gp, ZH) fand es unverständlich, vor dem anstehenden Systementscheid Splitting/Individualbesteuerung kostspielige Sofortmassnahmen zu beschliessen. Eine Minderheit Jacqueline Fehr (sp, ZH) forderte statt des neuen Verheiratetenabzugs eine Tarifanpassung, um keine Ungerechtigkeit bei den Rentnerpaaren zu schaffen, während Wäfler (edu, ZH) das Steuersystem auf den Haushalt als wirtschaftliche Einheit abstützen wollte. Gemäss Bundesrat Merz schaffe eine Tarifanpassung statt des Verheiratetenabzugs neue Probleme. In der Detailberatung unterlag ein Minderheitsantrag von Jacqueline Fehr (sp, ZH), der statt des Verheiratetenabzugs auch für pensionierte Ehepaare, die über zwei Renteneinkommen verfügen, den höheren Zweiverdienerabzug vorsah. Bundesrat Merz lehnte den Zweiverdienerabzug für Rentner vor allem aus finanziellen Gründen ab. Die Kommissionssprecher Zuppiger (svp, ZH) und Favre (fdp, VD) räumten eine Benachteiligung der verheirateten Rentner ein, doch schien ihnen diese im Hinblick auf das neue Steuersystem, das in absehbarer Zeit realisiert werden soll, vertretbar. Die Vorlage, die Mindereinnahmen von 650 Mio Fr. (davon 540 Mio für den Bund) zur Folge hat, wurde in der Gesamtabstimmung gegen Stimmen aus dem links-grünen Lager angenommen. Das Geschäft passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit Einstimmigkeit und im Nationalrat mit 166:0 Stimmen bei 19 Enthaltungen.

Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung (BRG 06.037)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Auf der Delegiertenversammlung im März in Bern erteilte Parteipräsidentin Ruth Genner (ZH) einer eventuellen Beteiligung der GP an einer Regierung mit Christoph Blocher eine deutliche Absage. Genner sah einen grünen Sitz im Bundesrat nicht als primäres Ziel für die Wahlen 2007 an; vorrangig sei vielmehr, die Parlamentsvertretung der Grünen weiter zu stärken. Im Zentrum der Versammlung standen umweltpolitische Themen. Die Delegierten forderten von der Parteileitung die Vorbereitung einer Klimainitiative, da das Projekt einer CO2-Steuer wenig Realisierungschancen besitze. Des Weiteren bekräftigten sie ihre Forderung nach einem schnellen Ausstieg aus der Atomkraft. Schliesslich gaben die Delegierten mit 79:5 Stimmen bei 7 Enthaltungen die Ja-Parole für den Bildungsartikel heraus.

GP stimmt dem Bildungsartikel zu

Auf der Versammlung in Lausanne im Juni lehnten die Delegierten einstimmig die Asyl- und Ausländergesetze ab. Vizepräsident Ueli Leuenberger bezeichnete die Gesetze als eine Form der Abschaffung des Asylrechts. Sie brächten nicht die angeblichen Lösungen, sondern neue Probleme wie die Abdrängung von Asylsuchenden in die Illegalität.
Kontroverser wurde die linke Kosa-Initiative diskutiert. Der Waadtländer Grossrat Philippe Martinet bemängelte, dass die Zuführung von Nationalbankgewinnen kein Gesamtkonzept sei, um der AHV auf lange Sicht zu helfen, und regte stattdessen die Investition dieser Gewinne in zukunftsträchtige Projekte im Umweltschutzbereich an. Präsidentin Ruth Genner hingegen betonte den sozialen Aspekt der AHV und die Notwendigkeit ihrer guten finanziellen Ausstattung, um weitere Abbaupläne der bürgerlichen Parteien zu verhindern. Schliesslich unterstützte die Mehrheit der Abgeordneten die Initiative.

Grüne diskutieren über Nationalbankgewinne

Im Jahr 2006 gaben die Kommissionen für Wirtschaft, Bildung und Kultur beider Räte fünf parlamentarischen Initiativen von Nationalrätinnen unterschiedlichster politischer Couleur Folge. Diese wollten in der Bundesverfassung verankern, dass die Kantone und Gemeinden für ein bedarfsgerechtes ausserfamiliäres Kinderbetreuungsangebot bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit zu sorgen haben, wobei sie der Bund unterstützen könnte. Während die Initiativen der Nationalrätinnen Christine Egerszegi-Obrist (fdp, AG; Pa.Iv. 05.429), Ruth Genner (gp, ZH; Pa.Iv. 05.430), Jacqueline Fehr (sp, ZH; Pa.Iv. 05.431) und Ursula Haller (svp, BE; Pa.Iv. 05.440) auch ein vorschulisches Betreuungsangebot im Auge hatten, beschränkte sich die parlamentarische Initiative von Kathy Riklin (cvp, ZH; Pa.Iv. 05.432) auf die schulergänzende Betreuung.
Den Beschluss auf Folgegeben der sogenannten Tagesschul-Initiativen fasste die WBK-NR mit 20 zu 5 Stimmen, die WBK-SR gar einstimmig. In ihrer Medienmitteilung betonte die WBK-NR: «Es ist auch nicht mangelnde Eigenverantwortung, welche solche Einrichtungen notwendig macht, sondern die Einsicht, dass diese Investitionen volkswirtschaftlich interessant und gesellschaftspolitisch notwendig sind.»

Tagesstrukturen an den Schulen

Mit der Neubesetzung von vier der insgesamt sieben Regierungsratssitze waren die Wahlen im April von Anfang an heftig umkämpft und öffneten die Möglichkeit für deutliche Gewichtsverschiebungen. Die Ausgangsposition war für die FDP besonders schwierig, da ihre beiden bisherigen Regierungsmitglieder Dora Andres und Mario Annoni nicht mehr antraten. Die SP hatte den Sitz des ausscheidenden Samuel Bhend zu verteidigen. Der vierte frei werdende Sitz gehörte Elisabeth Zölch von der SVP. Zur Verteidigung ihrer zwei Sitze schickte die FDP Eva Desarzens und Hans-Jürg Käser in den Wahlkampf. Sie waren Teil des traditionellen gemeinsamen bürgerlichen Tickets mit der SVP, die gleich 4 Kandidierende ins Rennen schickte: Neben den Bisherigen Urs Gasche und Werner Luginbühl gehörten dazu Monique Jametti Greiner und Annelise Vaucher. Ihnen gegenüber positionierte sich eine Links-Grüne Liste mit der Bisherigen Barbara Egger, den neu kandidierenden Philippe Perrenoud und Andreas Rickenbacher (alle sp) sowie dem Grünen Bernhard Pulver, der sich nach 2002 zum zweiten Mal präsentierte. Neben Annelise Vaucher (svp) und Philippe Perrenoud (sp) bewarb sich auch der bisherige Grossrat Maxime Zuber vom Parti socialiste autonome für den garantierten Sitz für den Berner Jura. Der bürgerliche Machtanspruch auf sechs von sieben Regierungssitzen und die damit verbundene Infragestellung der Formel aus 3 SVP, 2 FDP und 2 SP drückten dem Wahlkampf ihren Stempel auf. Bei einer mit 29,7% praktisch unveränderten Beteiligung sorgten die Wahlberechtigten für ein überraschendes Resultat, das die Mehrheiten im Regierungsrat auf den Kopf stellte. Das grün-linke Bündnis konnte seine 4 Kandidaten allesamt durchbringen, wobei Barbara Egger (sp) das beste Resultat aller Gewählten erzielte. Auf sie folgten mit Urs Gasche und Werner Luginbühl die beiden bisherigen SVP-Vertreter sowie in dieser Reihenfolge Bernhard Pulver (gp), Andreas Rickenbacher (sp), Hans-Jürg Käser als einzig verbleibendes Ratsmitglied der FDP, und Philippe Perrenoud (sp), der das Rennen um den Sitz für den Berner Jura für sich entscheiden konnte. Die bürgerlichen Kandidatinnen Eva Desarzens (fdp), Monique Jametti Greiner (svp) und Annelise Vaucher (svp) schieden auf den Plätzen acht bis zehn aus. Damit sank der Frauenanteil in der Berner Regierung von drei auf eine verbleibende Regierungsrätin. Der nicht erwartete deutliche Sieg der links-grünen Koalition wurde allgemein als Reaktion auf den auch in bürgerlichen Kreisen als überzogen bezeichneten Machtanspruch der SVP mit ihren vier Kandidaten gewertet.

Regierungsratswahlen Bern 2006
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2006
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern

Bei den Gesamterneuerungswahlen in 8 Kantonen (BE, FR, GL, GR, JU, NW, OW und ZG) kam es einzig in Bern und im Jura zu wesentlichen Verschiebungen der Machtverhältnisse zwischen den Parteien. In Bern fand ein Wechsel von der traditionellen bürgerlichen zu einer rotgrünen Mehrheit statt, im Jura gewannen die Bürgerlichen umgekehrt die in den letzten Wahlen verlorene Mehrzahl der Regierungssitze zurück. Wie im Vorjahr konnten die Grünen ihre Präsenz in den kantonalen Regierungen vermehren. In Bern gelang Bernhard Pulver (gp) als Teil der erfolgreichen grün-linken Liste der Wiedereinzug eines grünen Kandidaten in den Regierungsrat (bereits von 1986–90 hatten die Grünen zwei Vertreter in der damals 9-köpfigen Exekutive). In Zug gewann die grüne Alternative Liste (seit Anfang 2007 mit Beobachterstatus bei der GP) auf Kosten der SP einen zweiten Sitz in der Exekutive, und das 2005 in die GP eingetretene Demokratische Nidwalden konnte seinen Sitz in der Nidwaldner Regierung verteidigen. Die Zuger Regierungsratswahlen zeigten, dass die Grünen in einzelnen Kantonen zu einer ernsthaften Konkurrenz für die SP geworden sind, für die 2006 ein sehr durchwachsenes Wahljahr war. Dem Erfolg in Bern, wo die SP einen Sitz gewinnen konnte und nun mit 3 Regierungsräten vertreten ist, stehen die Verluste von je einem Regierungssitz in Glarus, Jura und Zug gegenüber. Während in Zug und Glarus, wo der Regierungsrat auf 5 Mitglieder verkleinert wurde, das Verhältnis zwischen linker und bürgerlicher Seite unberührt blieb, bedeutete der Mandatsverlust im Jura den Verlust der erst 2002 errungenen linken Regierungsmehrheit. Den Christlichdemokraten gelang es im Jura wie auch in den übrigen 6 Kantonen, in denen sie an der Regierung beteiligt sind (alle ausser BE), ihre Sitze zu halten. Die Gewinner der Wahlen in die jurassische Exekutive waren die Freisinnigen, deren Kandidat den 2002 verlorenen Sitz mit der höchsten Stimmenzahl zurückerobern konnte. In Glarus (wo die Sitzzahl von 7 auf 5 reduziert wurde) und in Bern verlor die FDP hingegen je ein Regierungsmitglied. Der Sitzverlust in Bern war die einzige Änderung bei der SVP. Sie behielt ihre Mitglieder in den Glarner, Graubündner und Zuger Exekutiven, versuchte jedoch in Freiburg, Jura und Nidwalden vergeblich, eine Regierungsbeteiligung zu erkämpfen. Auch 2006 bestätigte sich damit die Tendenz der Wählerinnen und Wähler in den Kantonen, die SVP zwar in den Parlamenten zu stärken, ihr jedoch wenig Einfluss in den nach dem Majorzsystem gewählten Regierungsgremien zu überlassen.

Bei den Ersatzwahlen im Kanton Appenzell Ausserrhoden gelang es der SP, auf Kosten der FDP einen Sitz in der bis dahin vollständig aus FDP und SVP gebildeten Regierung zu gewinnen. In Basel-Stadt, Thurgau und Zürich hingegen vermochten die Bürgerlichen ihre Regierungssitze zu verteidigen. Im Thurgau setzte sich Jakob Stark (svp) klar gegen die Parteilose Gabi Coray durch, im Kampf um die Nachfolge der Zürcher Regierungsrätin Dorothee Fierz (fdp) war die Freisinnige Ursula Gut gegenüber der Grünen Ruth Genner erfolgreich. In Basel-Stadt verteidigte Hanspeter Gass den Regierungssitz der FDP nach dem Scheitern seiner freisinnigen Parteikollegin Saskia Frei im ersten Wahlgang.

Nach den acht Gesamterneuerungswahlen und den vier Ersatzwahlen waren Ende 2006 drei Frauen weniger an kantonalen Regierungen beteiligt als im Vorjahr. In Bern fanden die zurückgetretenen Dora Andres (fdp) und Elisabeth Zölch (svp) keine weiblichen Nachfolgerinnen, und mit Barbara Egger (sp) verblieb lediglich eine Frau im Regierungsrat. In den Ausserrhoder Ersatzwahlen musste es die Parteilose Edith Heuscher-Beeler ihrem Konkurrenten Matthias Weishaupt (sp) überlassen, in die Fussstapfen von Regierungsrätin Alice Scherrer (fdp) zu treten. In allen übrigen Kantonsregierungen blieb das Verhältnis zwischen Männern und Frauen unverändert. Gesamtschweizerisch belegten die Frauen Ende 2006 damit noch 33 von 156 Regierungssitzen.

Übersicht 2006
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2006

Durant l’année sous revue, le parlement a examiné le projet de révision de la loi fédérale sur l’Assurance suisse contre les risques à l’exportation (ASRE) que lui avait soumis le Conseil fédéral en 2004. En tant que premier conseil, le Conseil national a entamé un long débat sur l’opportunité d’entrer en matière sur cet objet. Une minorité Gysin (ps, BS) a proposé de ne pas entrer en matière, arguant que, bien qu’elle n’était pas opposée à une garantie de l’Etat contre les risques à l’exportation, elle refusait toutefois de l’étendre aux risques de l’acheteur privé. Réfutant ce point de vue, les partis bourgeois ont fait valoir qu’il s’agissait au contraire de garantir des emplois, et notamment de permettre à l’industrie d’exportation de lutter à armes égales avec la concurrence étrangère. Le conseiller fédéral Joseph Deiss n’a pas manqué de soulever, à ce titre, que la Suisse était le seul pays dont la garantie contre les risques à l’exportation ne couvrait pas, ou seulement en partie, les risques de l’acheteur privé. Par 126 voix contre 16, les députés ont voté l’entrée en matière. Dans l’intérêt de l’industrie d’exportation, la plupart des socialistes et des Verts ont également voté l’entrée en matière, en plaidant toutefois en faveur d’un durcissement des critères dès lors qu’il s’agirait de couvrir les risques à l’exportation d’un acheteur privé ayant conclu des affaires à risques. Plusieurs propositions de minorité, émanant de députés socialistes et écologistes, ont toutes été rejetées. Parmi elles, celle du conseiller national Hans-Jürg Fehr (ps, SH), qui visait à exclure toute assurance en cas de livraison d’armes et de tout autre matériel de guerre, et celle de Ruth Genner (pe, ZH), qui proposait que le représentant d’une ONG travaillant dans le domaine de l’environnement, des droits de l’homme ou de la politique du développement ait droit à un siège au conseil d’administration de l’assurance. La proposition du Conseil fédéral d’adopter une formulation potestative pour l’institution de l’organe consultatif a été rejetée par 94 voix contre 64. Au vote sur l’ensemble, le projet a été adopté par 131 voix contre 15.

Au Conseil des Etats, l’entrée en matière n’a fait l’objet d’aucun débat, les députés étant convaincus de la nécessité d’étendre la garantie de l’Etat aux risques de l’acheteur privé. Contrairement au Conseil national, la chambre haute a renoncé à la disposition qui prévoyait de gérer de manière séparée les risques des débiteurs publics et privés. Elle a cependant inscrit dans la loi que l’Assurance suisse contre les risques à l’exportation devait percevoir des primes proportionnées au risque. Le plénum a rejeté, par 25 voix contre 9, une proposition Berset (ps, FR) qui visait à exclure toute assurance si l’opération risquait de nuire sérieusement à l’image de la Suisse. Le Conseil des Etats a suivi, sans débat, le Conseil national sur la question de la couverture d’assurance proposée par le gouvernement. Celle-ci s’élève, tant pour les débiteurs publics que privés, au plus à 95% du montant assuré. En ce qui concerne la composition du conseil d’administration, la chambre haute a été plus précise que le Conseil fédéral: elle a en effet proposé qu’y siègent des spécialistes des secteurs de l’assurance, de l’industrie d’exportation et de la politique du développement.

Au cours de la procédure d’élimination des divergences, le Conseil national a confirmé qu’il souhaitait la coexistence de deux assurances distinctes, l’une pour les débiteurs publics et l’autre pour les débiteurs privés. Ce dernier, qui avait ajouté en première lecture une disposition visant à ce que le Conseil fédéral veille à une représentation équilibrée des deux sexes au sein du conseil d’administration – disposition que le Conseil des Etats avait refusé –, a décidé de maintenir celle-ci par 91 voix contre 61. Le plénum a ainsi suivi l’avis de la majorité de sa commission, contre une minorité emmenée par le député zurichois Hans Kaufmann (udc). De son côté, le Conseil des Etats a maintenu sa décision en faveur de la mise en place d’une seule assurance. Concernant la représentation équilibrée des deux sexes au conseil d’administration, il a également confirmé sa première décision sans discussion. Au niveau du conseil d’administration, la majorité de la commission a proposé de maintenir la disposition prévoyant une représentation appropriée d’experts au sein de celui-ci. Une minorité emmenée par le démocrate du centre Hannes Germann (SH) proposait que ce dernier soit non seulement composé d’experts, mais également de partenaires sociaux, comme le souhaitait le Conseil national. Carlo Schmid (pdc, AI) voulait, quant à lui, revenir à la proposition du gouvernement, qui prévoyait de laisser à ce dernier le soin de définir la composition du conseil d’administration. Le Conseil des Etats a finalement suivi cette dernière proposition, par 22 voix contre 18, maintenant sur ce point une divergence avec le Conseil national.

La chambre du peuple a finalement suivi le Conseil des Etats en optant pour une seule assurance. Elle a toutefois précisé que celle-ci devrait se composer de deux communautés de risques distinctes – l’une pour les débiteurs publics et l’autre pour les débiteurs privés –, qui ne connaîtraient pas de compensation mutuelle. En ce qui concerne la représentation équilibrée des femmes au sein du conseil d’administration, le Conseil national a suivi la décision du Conseil des Etats (et de la majorité de la commission), qui ne voulait pas d’un tel ajout dans la loi. Il s’est en outre tenu à sa volonté d’y voir les partenaires sociaux équitablement représentés. Le Conseil des Etats a malgré tout refusé, à l’unanimité, l’idée d’une division en deux communautés de risques, considérant que les risques à l’exportation constituaient un tout indissociable. Quant à la seconde divergence, une minorité de la commission emmenée par le député socialiste Alain Berset (FR) a proposé de suivre le Conseil national et de prendre en considération les partenaires sociaux de manière appropriée lors de la mise en place du conseil d’administration. Le Conseil des Etats l’a suivie par 19 voix contre 17.

La Conférence de conciliation a soumis une proposition de compromis aux deux conseils, afin de venir à bout de la divergence qui subsistait. Celle-ci prévoyait que l’assurance soit compétente en matière de risques publics ou privés et qu’elle travaille de manière à s’autofinancer, que les risques des débiteurs publics et privés soient gérés de manière séparée (présentation des comptes dans des rubriques distinctes), et que les risques puissent temporairement faire l’objet d’une compensation entre les différentes rubriques. Au vote final, le Conseil des Etats a approuvé cette proposition à l’unanimité. Au Conseil national, elle a également été nettement approuvée (156 voix contre 26), seuls les écologistes et quelques députés UDC l’ayant refusée.

Révision de la loi fédérale sur l’Assurance suisse contre les risques à l’exportation

Anfang Januar bestätigten die Grünen an ihrer Delegiertenversammlung in Biel Ruth Genner(ZH) als Parteipräsidentin für die nächsten zwei Jahre. Der bisherige Co-Präsident Patrice Mugny (GE) hatte seinen Rücktritt bekannt gegeben, nachdem er im vergangenen Jahr in die Genfer Regierung gewählt worden war. Der Genfer Nationalrat Ueli Leuenberger (GE) wurde zum neuen Vizepräsidenten gewählt. Die Grünen beabsichtigen, am Ende der Legislaturperiode in allen Schweizer Kantonen grüne Parteien zu haben, auch in den beiden Appenzell, in Graubünden und in Schwyz, wo sie noch nicht vertreten sind. Die drei Vorlagen vom 8. Februar empfahl die GP zur Ablehnung.

Ruth Genner als Parteipräsidentin bestätigt

Nach seiner Wahl in die Genfer Stadtregierung gab der Co-Präsident der Grünen, Patrice Mugny (GE), bekannt, er werde sein Nationalratsmandat nach der Sondersession abgeben und Ende Jahr das Co-Präsidium der Partei. Im November liess Co-Präsidentin Ruth Genner (ZH) durchblicken, sie würde das Präsidium gerne im Vollamt übernehmen. Als Vizepräsidenten wünsche sie sich einen welschen Fraktionskollegen. Die Delegiertenversammlung der Grünen entscheidet im Januar 2004 über die Neuerungen an der Parteispitze.

Patrice Mugny (GE) gibt Co-Präsidium ab
Dossier: GPS-Präsidenten seit 2000

Bei den eidgenössischen Wahlen konnten die Grünen die Zahl ihrer Nationalratsmandate von 9 auf 13 erhöhen. Als Reaktion auf die Drohung der SVP, in die Opposition zu gehen, falls ihr das Parlament nicht einen zweiten Bundesratssitz für Christoph Blocher (svp, ZH) zugestehen würde, brachten die Grünen Co-Präsidentin Ruth Genner (ZH) als Kandidatin für den Bundesrat ins Spiel, um eine allfällige Regierung mit einer Mitte-links-Mehrheit ohne SVP-Beteiligung zu ermöglichen. Gewählt wurde Christoph Blocher an Stelle von CVP-Bundesrätin Ruth Metzler. Bei den kantonalen Wahlen errangen die Grünen insgesamt 5 zusätzliche Sitze.

Erfolge für die Grünen bei den eidgenössischen Wahlen 2003

Dans le canton de Zurich (34 sièges), l’UDC, malgré sa progression de 0,9% (total de 33,4%), n’est pas parvenue à maintenir ses 13 mandats. Douze sortants ont été confirmés et la place laissée vacante par l’unique femme, la sortante Lisbeth Fehr, n’a pas été repourvue. Cette dernière, trop éloignée de la ligne dominante de son parti en matière d’ouverture sur le monde, s’était vue refusée une nouvelle candidature par les instances dirigeantes de son parti, et cela malgré sa présence à la chambre basse depuis 1991. En dépit de son apparentement à l’UDC, le premier depuis douze ans, le parti radical (-1,6 points à 16,2%) a également perdu un siège. L’érosion observée lors des élections cantonales de 2003 (perte de 6 sièges) s’est poursuivie et les radicaux ne seront plus représentés que par cinq élus. Trois sortant ne se représentant plus et Trix Heberlein passant au Conseil des Etats, trois nouveaux complèteront la délégation. Il s’agit notamment de l’ancien présentateur de l’émission politique « Arena » de la télévision alémanique et actuel directeur du groupe de presse Jean Frey, Filippo Leutenegger, et du président intérimaire de la section cantonale, l’entrepreneur Ruedi Noser. L’Union démocratique fédérale (UDF) est parvenue, grâce à son apparentement avec les Démocrates suisses et le Parti de la liberté, à obtenir un siège. Le Parti socialiste, avec un résultat stable à 25,7%, s’est maintenu à 10 sièges. La grande alliance tactique entre le PDC, le PEV et les écologistes a principalement bénéficié à cette dernière formation. Elle a triplé sa présence à Berne en doublant son score (de 4,1% à 8,5%), alors que les deux formations à base confessionnelle ont confirmé leurs résultats (deux démocrates-chrétiens et un évangélique). Pour les écologistes, à la sortante Ruth Genner sont venus s’ajouter le syndicaliste et chef du groupe parlementaire cantonal Daniel Vischer, ainsi que le président de la section cantonale Martin Bäumle. Il convient de signaler la défaite du sortant Roland Wiederkehr candidat sur la liste « Freies Forum », dernier élu de l’Alliance des Indépendants. Cette formation, dissoute en 1999 au niveau national, a compté jusqu’à 16 élus au Conseil national en 1967, dont neuf zurichois.

Canton de Zurich -Election Conseil national 2003
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2003 (nach Kantonen)

Le Conseil fédéral a publié, à la fin du mois de février, son message relatif au financement de la promotion des exportations pendant les années 2004 à 2007. Ce document proposait concrètement deux modifications législatives : le projet de loi fédérale abrogeant l’arrêté fédéral sur la participation à des actions internationales d’information, d’entremise et de conseil en faveur des petites et moyennes entreprises ainsi que l’arrêté fédéral concernant le financement de la promotion des exportations pendant les années 2004 à 2007. La loi a été adoptée dès son premier passage devant les députés, et au vote final, durant la session d’octobre. Au Conseil national, l’entrée en matière sur l’arrêté a été combattue, en vain, par Christoph Blocher (udc, ZH). Il contestait avant tout la concurrence que l’organisme chargé de la promotion des exportations (anciennement OSEC), soutenu financièrement par la Confédération, représentait pour des entreprises privées actives dans ce domaine. Une proposition de renvoi au Conseil fédéral de l’écologiste Ruth Genner (ZH) a également été rejetée. Elle voulait mandater le gouvernement afin, d’une part, qu’il soumette les activités de promotion des exportations à un nouvel appel d’offre et d’autre part, qu’il redéfinisse le mandat afin d’éviter toute concurrence avec l’économie privée. Lors de l’examen de détail, des modifications du projet gouvernemental ont été décidées. Les députés ont suivi la majorité de la commission qui prévoyait un plafonnement des dépenses pour l’année 2004. Le Conseil fédéral, qui proposait un plafond des dépenses sur quatre ans, a été désavoué. Une majorité des commissaires est également parvenue à charger le gouvernement de présenter, d’ici à 2004, un rapport d’évaluation sur la poursuite de la promotion des exportations à partir de 2005. La rédaction d’un rapport, présentant différents modèles de développement des activités de promotion, a également été prévue. Le Conseil des Etats est entré en matière sans opposition. Le plénum a cependant introduit des divergences en suivant sa Commission de l’économie et des redevances. Elle proposait de plafonner les dépenses sur deux années et d’accorder au Conseil fédéral un délai d’une année supplémentaire pour la rédaction du rapport d’évaluation. Le Conseil national s’est rallié à celui des Etats. Il n’a pas suivi le démocrate du centre Christoph Blocher (ZH), qui proposait de maintenir la limitation du crédit-cadre à une année.

Financement de la promotion des exportations 2004-2007

Der Nationalrat behandelte das Entlastungsprogramm 2003 noch in derselben Session. In der Eintretensdebatte betonten die Bürgerlichen, das EP 03 stelle angesichts der völlig aus dem Ruder gelaufenen Bundesfinanzen das absolute Minimum an Einsparungen dar. Die überproportional wachsenden Ausgaben müssten auf einen vernünftigen, langfristig tragbaren Kurs gebracht werden. Die Linke hingegen bezeichnete das Entlastungsprogramm als ein massives Spar- und Abbauprogramm, das den verfassungsmässigen Auftrag einer nachhaltigen Entwicklung gefährde. Zudem sei es stossend, das Programm gleichzeitig mit dem Steuerpaket vorzulegen; die Kosten würden bloss auf Gemeinden und Kantone überwälzt. Während die Grünen gar nicht erst auf die Vorlage eintreten wollten, beantragten die Sozialdemokraten Rückweisung des Geschäfts mit dem Auftrag, das Entlastungsprogramm von 3,3 Mia auf 2 Mia Fr. zu redimensionieren und den Haushalt auch über Mehreinnahmen wie der Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer zu finanzieren – der Nichteintretensantrag wurde mit 132:41, der Rückweisungsantrag mit 120:59 Stimmen abgelehnt. In der viertägigen Debatte wich der Nationalrat verschiedentlich von den Sparvorgaben des Bundesrates und den Beschlüssen des Ständerates ab und verfehlte das Sparziel von 3,3 Mia Fr. um etwa 600 Mio Fr. Im Asylbereich lehnte die grosse Kammer auf Antrag von Ruth Genner (gp, ZH) mit 95:82 Stimmen einen Systemwechsel bei der Fürsorge ab. Neben dem links-grünen Lager, das den Eingriff mittels Dringlichkeitsverfahren in eine laufende Gesetzesrevision beklagte, votierte auch die SVP-Fraktion gegen die Änderung, um eine Überwälzung der Kosten auf die Kantone zu verhindern. Im Bereich Bildung, Forschung und Technologie setzte sich ein Einzelantrag Randegger (fdp, BS) durch, der ein Ausgabenwachstum von 5,5% vorsah, anstelle von 4,5% (Bundesrat) resp. 4,75% (Ständerat); die Kommission hatte ein Ausgabenwachstum von 5% beantragt, während Beck (lp, VD) ganz auf Kürzungen hatte verzichten wollen, was dem ursprünglich geplanten Wachstum von 6% entsprochen hätte. Beim Impulsprogramm für die Kinderkrippen konnte sich dank der Unterstützung der CVP-Fraktion ein Minderheitsantrag von Liliane Maury Pasquier (sp, GE) durchsetzen, der gänzlich auf die Kürzung von 12 Mio verzichtete. Entgegen Bundesrat und Ständerat lehnte es der Nationalrat auf Antrag Abate (fdp, TI) ab, vom Bundesanteil an der LSVA bis 2007 nur 80% statt 100% in den Finöv-Fonds zu leiten. Weniger Einsparungen als der Ständerat beschloss die grosse Kammer auch beim Programm EnergieSchweiz, dem die Subventionen um 25 statt um 45 Mio Fr. gekürzt werden. Gleichzeitig votierte sie mit 87:84 Stimmen nur knapp gegen die von einer links-grünen Kommissionsminderheit geforderte Einführung einer Energie-Lenkungsabgabe von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf nicht erneuerbaren Energien. Da das Parlament in der Zwischenzeit bei der 11. AHV-Revision auf die soziale Abfederung des Rentenvorbezugs verzichtet hatte, lehnte der Nationalrat das von Bundesrat und Ständerat beschlossene einmalige Aussetzen des Mischindexes stillschweigend ab. Weiter als der Ständerat ging die grosse Kammer beim Personalressourcengesetz, wo sie nicht nur die Entschädigungen der Parlamentarier kürzte, sondern auch das Einkommen der Magistratspersonen (Bundesräte, -richter und -kanzlerin) um 5%. Das Entlastungsprogramm passierte die Gesamtabstimmung gegen die Voten von Grünen und SP mit 103:60 Stimmen.

Entlastungsprogramm 2003

Auch der Bundesrat zog offensichtlich die Konsequenzen aus dem knappen Abstimmungsresultat, das ein tiefes asylpolitisches Malaise artikuliert hatte, und beschloss, verstärkt auf abschreckende Massnahmen zu setzen. Künftig sollten Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, als illegal anwesende Ausländer gelten und dementsprechend keine Sozialhilfe mehr erhalten, sondern nur noch die in der Verfassung verankerte Nothilfe (Fürsorgestopp). Von dieser Massnahme, welche 2003 rund 7800 Personen betroffen hätte, erhoffte sich der Bundesrat jährliche Einsparungen von 77 Mio Fr., eine Zunahme der freiwilligen Ausreisen sowie eine Einbusse der Attraktivität der Schweiz als Asyldestination. Asylbewerber mit positivem Eintretensentscheid aber mit letztlich abgelehnten Asylgesuch sollten vom Fürsorgestopp vorderhand nicht betroffen sein. Einen ähnlichen Vorschlag hatte der Bundesrat bereits früher (2000) gemacht, war aber am Widerstand der Kantone gescheitert, die moniert hatten, dies würde nur zu einer Verlagerung der Kosten führen, da die Kantone und Gemeinden für die Nothilfe zuständig sind. Auch die nationale Asylkonferenz, die auf Vorschlag der Stadt Zürich Anfang April stattfand, konnte die Bedenken der Kantone und Städte nicht zerstreuen.
Der Bundesrat beharrte aber auf seiner Absicht. Um die Massnahme möglichst rasch umsetzen zu können, verpackte er diese Änderung der Asylgesetzgebung ins Entlastungsprogramm 2003 (EP 03). Gleichzeitig schlug er im EP 03 noch zwei weitere Elemente vor, die in dieser Form ebenfalls nicht in seinem Entwurf zur Asylgesetzrevision enthalten gewesen waren. Auf das Asylbegehren von Personen, die bereits erfolglos in einem EU- oder EWR-Land ein Gesuch gestellt haben, soll nicht mehr eingetreten werden, womit sie automatisch unter den Fürsorgestopp fallen. Zudem beantragte er, im Ausländergesetz (ANAG) einen neuen Haftgrund einzuführen: Wer die Mitwirkungspflicht verletzt, weil er sich zum Beispiel bei der Papierbeschaffung passiv verhält, soll für maximal neun Monate in Ausschaffungshaft genommen werden können. Diese Massnahmen sollten im Dringlichkeitsverfahren verabschiedet werden. Die Linke zeigte sich ob dem Vorgehen empört. Es gehe weniger um eine finanzielle Entlastung, als vielmehr um eine im EP 03 völlig systemfremde Verschärfung der Asylgesetzgebung; der Dringlichkeitsweg verunmögliche zudem ein Referendum vor Ablauf eines Jahres. Auch in den Reihen der CVP machte sich Skepsis breit. Insbesondere wurde bezweifelt, ob Inhaftierungen zu Einsparungen führen können. Die SPK des Nationalrats zeigte sich ebenfalls wenig erfreut darüber, dass man auf diese Weise wesentliche Punkte der Revision ihrer Vorberatung entzog.
Im Ständerat wurde den Neuerungen bei den Nichteintretensgründen und der Inhaftierung stillschweigend zugestimmt. Beim Fürsorgestopp beantragte Brunner (sp, GE), darauf zu verzichten, unterlag aber mit 29 zu 3 Stimmen. Ein Antrag Germann (svp, ZH), den Bund bis zum Vorliegen gültiger Reisepapiere in der Verantwortung zu belassen, wurde mit 32 zu 7 Stimmen abgelehnt; es wurde argumentiert, damit würden die Einsparungen praktisch vergeben. Im Nationalrat stellte Leutenegger Oberholzer (sp, BL) den Antrag, die ganze Übung abzubrechen; sie fand die Unterstützung der geschlossenen SP und GP sowie von vier CVP-Vertretern und zwei Mitgliedern der EVP/EdU-Fraktion, scheiterte aber mit 93 zu 60 Stimmen. Die Verschärfung bei der Inhaftierung wurden mit 111 zu 66 Stimmen, die Ausweitung beim Nichteintreten oppositionslos und der Fürsorgestopp mit 117 zu 60 Stimmen gutgeheissen. Da die SVP eine Überwälzung auf die Kantone verhindern wollte, stimmte sie in einer zweiten Abstimmung einem Antrag Genner (gp, ZH) zu, auf die Systemänderung zu verzichten. Dieser Antrag wurde mit 95 zu 82 Stimmen angenommen.
Um doch noch Einsparungen im Asylbereich zu erreichen, präsentierte der Ständerat daraufhin einen Kompromissvorschlag. Der Systemwechsel sollte vorgenommen werden, allerdings in einer für die Kantone etwas weniger einschneidenden Form. Er präzisierte, in welchem Ausmass der Bund eine allfällige Nothilfe übernimmt. Insbesondere legte er fest, dass der Bundesrat die Nothilfepauschale aufgrund einer zeitlich befristeten Kostenüberprüfung und nach Konsultation der Kantone anpassen wird. Diese Lösung bringt noch 120 Mio Fr. Einsparungen für die Jahre 2004-2006. Im Nationalrat beantragte Leutenegger Oberholzer (sp, BL) erneut, den Fürsorgestopp nicht im Rahmen des EP 03 zu beschliessen, unterlag aber mit 120 zu 71 Stimmen. Abgelehnt (mit 103 zu 89 Stimmen) wurde aber auch ein Antrag Zuppiger (svp, ZH), den Fürsorgestopp auch auf Asylsuchende mit abgelehntem Gesuch auszudehnen. Davon wären rund 25 000 Personen pro Jahr betroffen gewesen. Metzler erklärte, eine derartige Massnahme würde in den Kantonen erst recht Ängste auslösen und sei deshalb im jetzigen Zeitpunkt politisch nicht durchsetzbar. Da die Differenzen beim EP 03 nicht wie vorgesehen in der Herbstsession bereinigt werden konnten, verzichtete der Bundesrat auf die von ihm ursprünglich angestrebte Dringlichkeit, weil er angesichts der abweichenden Beschlüsse die entsprechenden Verordnungsentwürfe nicht in die Vernehmlassung geben konnte. Die Inkraftsetzung erfolgt deshalb auf den 1. April 2004. Damit kam der Bundesrat auch einem von Seiten der Kantone geäusserten Wunsch nach einer längeren Vorbereitungsphase zur Umsetzung nach.

Entlastungsprogramm 2003

Im Vorjahr hatte der Nationalrat Erleichterungen beim Steuerpaket 2001 von insgesamt 2,75 Mia Fr. (Bund: 2,16 Mia, Kantone: 590 Mio) beschlossen – die Vorlage des Bundesrats sah 1,73 Mia Fr. vor (Bund: 1,305 Mia, Kantone: 425 Mio). Der Ständerat war nicht bereit, weitere Steuergeschenke zu machen. Nachdem er einen Nichteintretensantrag Leuenberger (sp, SO) abgelehnt hatte, kürzte er die Einnahmenausfälle auf 1,6 Mia Fr. (Bund: 1,2 Mia, Kantone: 400 Mio). Mit 21:17 Stimmen beschloss er, die drei Vorlagen Ehegatten-/Familienbesteuerung, Wohneigentumsbesteuerung und Stempelabgaben gemeinsam dem Referendum zu unterstellen; Spoerry (fdp, ZH) hatte sie gesondert präsentieren wollen, um den Stimmberechtigten maximale Entscheidungsfreiheit zu gewähren. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat das Steuerpaket 2001 mit 32:0 Stimmen. In der Differenzbereinigung verwarf der Nationalrat zuerst einen Antrag Genner (gp, ZH), die den ständerätlichen Beschlüssen zustimmen wollte, um das ganze Steuerpaket in der Schlussabstimmung abzulehnen, und hielt anschliessend grösstenteils an seinen Beschlüssen vom Vorjahr fest; diese führen zu Steuereinbussen von 2,41 Mia Fr. (Bund: 1,77 Mia, Kantone: 640 Mio).

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Obschon sich SVP und FDP wegen der Wahlkreis- und Bezirksreform zerstritten hatten, einigten sie sich für die Wahlen im April rechtzeitig auf eine gemeinsame Regierungsratsliste, auf der die bisherigen Exekutivmitglieder Urs Gasche, Werner Luginbühl und Elisabeth Zölch (alle svp) sowie Dora Andres und Mario Annoni (beide fdp) figurierten. Auf der links-grünen Liste kandidierten für die SP Regierungsrat Samuel Bhend, Grossrätin Barbara Egger, die die Sozialdemokraten als Ersatz für die zurückgetretene Dori Schaer nominiert hatten, und Grossrätin Chantal Bornoz Flück aus dem Berner Jura sowie Franziska Teuscher vom Grünen Bündnis und Bernhard Pulver von der Grünen-Freien Liste. Im Wahlkampf dominierte der Finanznotstand des Kantons, doch hielten sich die Parteien mit Positionsbezügen zurück, da die Regierung im Januar im Auftrag des Parlaments eine umfassende Überprüfung der Staatsaufgaben vornehmen wollte. Bei einer Stimmbeteiligung von lediglich 28,2% erzielten die Bürgerlichen die besten Resultate: Auf Dora Andres (fdp) folgten Urs Gasche (svp), Werner Luginbühl (svp), Elisabeth Zölch (svp) und Mario Annoni (fdp). Die Sozialdemokraten Samuel Bhend und Barbara Egger (sp) belegten die Ränge sechs und sieben. Franziska Teuscher (gb), die nur knapp hinter Egger lag, und Chantal Bornoz Flück (sp) erreichten ebenfalls das absolute Mehr, schieden aber als überzählig aus. Knapp unter dem absoluten Mehr lag Bernhard Pulver (gfl).

Regierungsratswahlen Bern 2002
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2002
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern