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  • Andres, Dora (BE, fdp/plr)
  • Sommaruga, Simonetta (sp/ps, BE) SR/CE
  • Tschümperlin, Andy (sp/ps, SZ) NR/CN

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Im Vorfeld der Verabschiedung der – als Folge der Terroranschläge von Paris im November 2015 – angepassten EU-Waffenrichtlinie (2017/853) durch das Europäische Parlament am 14. März 2017 regte sich in der Schweizer Waffenlobby erneut lautstarker Widerstand gegen die bevorstehende Verschärfung des Waffenrechts. Als Schengen-Vertragsstaat ist die Schweiz verpflichtet, Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands nachzuvollziehen, worunter auch die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie fällt. Dazu muss die Schweiz etwa die Registrierungspflicht für Waffen verschärfen und den Onlinehandel sowie den Besitz halbautomatischer Waffen für Privatpersonen einschränken. Bereits im Februar 2017 berichtete die Sonntagszeitung von der geplanten Gründung einer neuen parlamentarischen Gruppe «Für ein liberales Waffenrecht», welche sich unter dem Co-Präsidium von SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (VS) und FDP-Ständerat Josef Dittli (UR) dem Kampf gegen ein verschärftes Waffenrecht verpflichten werde. Auch der Schweizer Schiesssportverband (SSV) hatte zusammen mit ProTell und der Interessengemeinschaft Schiessen schon das Referendum angekündigt, sollte die Schweiz die verschärften Regeln übernehmen. Im Anschluss an die Verabschiedung der angepassten Richtlinie durch das Europäische Parlament und deren Bestätigung durch den Ministerrat meldeten sich in der Presse wiederholt Schützenvertreter zu Wort und übten harsche Kritik am vorgesehenen nationalen Waffenregister, am Zwang zur Vereinsmitgliedschaft oder am Verbot von Gewehrmagazinen mit mehr als zehn Schuss. Durch die neuen Regelungen würden sie an der Ausübung ihres Hobbys gehindert, kriminalisiert und «in den gleichen Topf wie die Terroristen gesteckt», wie die Luzerner Zeitung SVP-Nationalrat Werner Salzmann (BE) zitierte. Bestraft würden jene, die sich an das Recht halten, pflichtete ihm die Präsidentin des SSV, die Berner alt-Regierungsrätin Dora Andres, bei.

Konsequenz einer Nichtübernahme der Richtlinie könnte der Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen-Vertrag und damit verbunden auch aus dem Dubliner Abkommen sein, dank dessen die Schweiz heute viele Asylgesuche an andere europäische Staaten abgeben kann. Darin begründet liegt die sowohl von liberaler als auch von linker Seite geäusserte Befürchtung einer neuen europapolitischen Grundsatzabstimmung. Während liberale Kreise zur Verhinderung einer solchen auf Ausnahmebestimmungen in der Umsetzung der Richtlinie hofften, betonte SP-Nationalrätin Chantal Galladé (ZH), es sei wichtig aufzuzeigen, dass die Mitgliedschaft im Schengen-Raum für die Sicherheit der Schweiz eine zentrale Rolle spiele. Sollten sich die Waffenlobby und die SVP, welche schon lange Kritik am Schengen-Abkommen übte, in der Abstimmung durchsetzen können, drohe der Schweiz «erneut eine europapolitische Baustelle», so Galladé im Tages-Anzeiger. Dass das angedrohte Referendum durch die Aushandlung weiterer Sonderregelungen für die Schweiz verhindert werden könnte, wurde in der Bundesverwaltung jedoch angezweifelt. Die Schweiz habe bereits in der Entstehungsphase der Richtlinie dahingehend einzuwirken versucht und dabei wenigstens eine Ausnahme errungen, dass Schweizer Armeeangehörige die Ordonnanzwaffe nach dem Ende der Dienstzeit weiterhin behalten dürfen, obwohl das Sturmgewehr neu eigentlich in die Kategorie der verbotenen Waffen fällt. SSV-Geschäftsführer Beat Hunziker legte unterdessen keine grosse Kompromissbereitschaft an den Tag und erklärte, man nehme mit dem Referendum eine allfällige Kündigung von Schengen/Dublin in Kauf. SSV-Präsidentin Dora Andres glaubte gar nicht erst daran, dass dieser Fall eintreten könnte; der Streitwert sei in dieser Sache zu gering, um die Schweiz tatsächlich vom Schengen-Abkommen auszuschliessen. Es wurde jedoch auch Kritik an der «Fundamentalopposition» der Schützenlobby laut; gerade weil die EU der Schweiz einen Ausnahmeparagraphen für das Sturmgewehr zugestanden habe, sei diese «unbegreiflich», äusserte sich etwa die Zürcher SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf gegenüber der Luzerner Zeitung. Es «wäre ein absoluter Verhältnisblödsinn» für die Interessen der Schützen die Errungenschaften aus Schengen/Dublin wie den polizeilichen Informationsaustausch, Erleichterungen im Reiseverkehr und die europäische Zusammenarbeit in Asylverfahren zu opfern. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigte sich in der Presse wenig erfreut über die heftige und ihrer Meinung nach verfrühte Reaktion der Schützen. Sie nehme die Sorgen wahr, aber der übliche Weg der Gesetzgebung stehe noch bevor, weshalb man kühlen Kopf bewahren solle.

In der Zwischenzeit beschäftigten sich verschiedenste parlamentarische Vorstösse mit der anstehenden Übernahme der EU-Richtlinie ins schweizerische Recht. So wollte beispielsweise Chantal Galladé zusammen mit den Nationalratskolleginnen Barbara Schmid-Federer (cvp, ZH) und Kathrin Bertschy (glp, BE) die Gunst der Stunde nutzen, um mit drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen (17.426, 17.427 und 17.428) ein umfassendes Waffenregister für die Schweiz zu fordern. Gemäss «Sonntags-Blick» hofften die Initiantinnen, damit Druck zu machen, dass ein solches in die Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie einfliessen sollte. Der Aargauer FDP-Ständerat und Hobbyschütze Philipp Müller machte sich indes Sorgen um die Schweizer Schiesstradition und stellte dem Bundesrat mittels Interpellation (Ip. 17.3255) die Frage nach der «Vereinbarkeit der Schweizer Schiesstradition mit der EU-Waffenrichtlinie», wie auch der Titel des Vorstosses lautete. Gegenüber dem Tages-Anzeiger erklärte Müller es zum Ziel, «Schengen/Dublin zu behalten und dabei das traditionelle Schiesswesen nicht zu gefährden.» CVP-Nationalrat Yannick Buttet (VS) stellte dem Bundesrat ebenfalls mittels einer Interpellation (Ip. 17.3280) die Frage nach den Auswirkungen der EU-Beschlüsse zum Waffenrecht auf die Schweiz und Werner Salzmann wollte dem Bundesrat per Motion gar «verbieten, die neuen Regeln zu übernehmen», wie es der «Blick» formulierte. Er hatte im letzten Jahr bereits eine Motion mit dem Titel «Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!» eingereicht, die im März 2017 im Nationalrat auf breite Zustimmung gestossen war.

Da die EU-Richtlinie nicht direkt anwendbar ist, besteht bei der Überführung ins nationale Recht ein gewisser Spielraum, den die Schweiz auch nutzen wolle, wie das Fedpol im Mai verlauten liess. So solle sich für ehemalige Armeeangehörige, die bereits im Besitz eines Sturmgewehrs sind, nichts ändern. Die neuen Regeln sollen erst für jene gelten, die zukünftig eine halbautomatische Waffe kaufen oder nach dem Ende der Dienstpflicht behalten wollen. Doch anstatt zu beschwichtigen, liess diese Ankündigung die Wogen erneut hochgehen. Die Basler Zeitung schrieb fortan von der «Entwaffnung auf Zeit» und witterte dahinter die «Wahrung des Besitzstandes für ehemalige Wehrmänner», um die Führungsriege der Schützen vom Referendum abzubringen. Die obligatorische Mitgliedschaft in einem Schützenverein hingegen solle letztere «milde stimmen» und sei darüber hinaus juristisch fragwürdig, da sie gegen die negative Vereinigungsfreiheit laut Art. 23 Abs. 3 BV verstosse, so die Behauptung. Während Werner Salzmann im «Blick» erneut betonte, das schärfere Waffenrecht verhindere keinen Terroranschlag und rette kein Menschenleben, aber schikaniere die Schützen und sei ein «Bürokratiemonster», stellte Werner Hohler, Interimspräsident von ProTell, gegenüber der Basler Zeitung unmissverständlich klar: «Wir akzeptieren keine noch so minimale Verschärfung des Waffenrechts, sondern wir wehren uns mit allen politischen und rechtlichen Mitteln dagegen.»

Mitte Juni 2017 fällte der Bundesrat sodann die formale Entscheidung, dass er die EU-Feuerwaffenrichtlinie akzeptieren und diese ins Schweizer Recht übernehmen will. Die angekündigte «pragmatische» Umsetzung solle nun weder ein zentrales Waffenregister noch eine Beschränkung der Gewehrmagazine auf zehn Schuss enthalten. Auch im letzten wesentlichen Streitpunkt, der Pflicht zur Vereinsmitgliedschaft und zum regelmässigen Üben an der Waffe als Voraussetzungen für den Erwerb einer halbautomatischen Waffe, worunter auch die Armeewaffe fällt, signalisierte der Bundesrat Gesprächsbereitschaft. ProTell sah genau darin jedoch die Einführung eines Bedürfnisnachweises, wie er 2011 vom Volk abgelehnt worden war, und hielt zusammen mit weiteren Schützenkreisen und der SVP trotz aller Zugeständnisse an der Referendumsdrohung fest. Unter den bürgerlichen Politikern, die sich anfänglich noch in breiter Front gegen eine Übernahme der Richtlinie gewehrt hatten, bröckelte der Widerstand jedoch. Wegen so kleiner Einschränkungen wie der Mitgliedschaft in einem Schützenverein solle Schengen/Dublin nicht aufs Spiel gesetzt werden, war vermehrt zu vernehmen. Die Vernehmlassung zur Umsetzung der Richtlinie wird noch im Herbst 2017 erwartet.

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Richtlinie 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Das Postulat Frehner (svp, BS), mit dem Massnahmen gegen die Überversorgung im Gesundheitswesen geprüft werden sollten, wurde vom Bundesrat 2017 zur Abschreibung beantragt. Zuvor war jedoch kein Bericht erstellt worden, stattdessen verwies die Regierung auf andere Massnahmen, die seit geraumer Zeit umgesetzt worden seien. So sei das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) seit 2007 daran, verschiedene Studien zur Gesundheitsversorgung zu erstellen. Daneben habe der Bundesrat ein nationales Forschungsprogramm (NFP) zum Thema Gesundheitsversorgung beschlossen. Das mit CHF 20 Mio. ausgestattete Programm nahm ab 2015 Gestalt an. Weiter seien auch Anstrengungen zusammen mit den Kantonen unternommen worden, um das Verlagerungspotenzial von der stationären hin zur ambulanten Versorgung besser auszuschöpfen, wobei auch die Versicherer angehört worden seien. Überversorgung und Fehlversorgung – wie von Frehner moniert – würde also bereits Gegensteuer gegeben und die Förderung der Versorgungsforschung führe ebenfalls zu einer Entlastung, erklärte der Bundesrat. Daher könnten das Postulat Frehner und ein älterer Vorstoss Sommaruga (sp, BE) aus dem Jahr 2006 abgeschrieben werden.
Die SGK des Nationalrates zeigte sich kritisch und war mit der Argumentation der Regierung nicht einverstanden. Sie nehme von den Arbeiten und Projekten des Bundesrates Kenntnis, halte aber gleichzeitig fest, dass zur Reduktion der Überversorgung noch konkrete Massnahmen fehlen würden. Gerade dass kein Bericht erstellt wurde, war der Kommission ein Dorn im Auge, weswegen sie dem Ratsplenum beantragte, Frehners Postulat noch nicht abzuschreiben. Dem folgte die grosse Kammer im Juni 2017, womit der Auftrag an die Regierung aufrechterhalten blieb.

Massnahmen gegen die Überversorgung im Gesundheitswesen

Im Nachgang einer Recherche der SDA fiel das Schlaglicht der öffentlichen Debatte im Februar 2016 plötzlich auf die schon seit Monaten geplante Verschärfung des EU-Waffenrechts. Als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris im vergangenen Jahr solle mit der Einschränkung des Waffenbesitzes und -handels nun verhindert werden, «dass Waffen in die Hände von Terroristen fallen», wie EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker von der NZZ zitiert wurde. Sofern die Richtlinie tatsächlich zustande kommt, muss die Schweiz als Schengen-Vertragsstaat diese übernehmen, um ihre Mitgliedschaft im Schengener und damit verbunden auch im Dubliner Abkommen nicht zu gefährden. Dies erläuterte der Bundesrat in seiner Antwort auf eine entsprechende Interpellation Ruiz (sp, VD; Ip. 15.4199). Die Schweiz sei jedoch in der zuständigen Expertengruppe des Ministerrates vertreten, wenn auch ohne formales Stimmrecht und nur mit beratender Funktion, was eine gewisse Einflussnahme ermögliche. Von der Kommission vorgesehen sind unter anderem strengere Registrierungspflichten, ein Verbot des Onlinehandels von Waffen und Munition, strengere Regeln für unbrauchbar gemachte Waffen, ein Bedürfnisnachweis – sei es als Jäger, Sportschütze oder Sammler – und eine medizinische Untersuchung als Vorbedingungen für den Waffenerwerbsschein sowie ein Verbot von zivilen halbautomatischen Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Diese werden von der EU nicht nur wegen des relativ leicht möglichen Umbaus zu vollautomatischen Waffen, sondern auch aufgrund ihrer hohen Munitionskapazität als sehr gefährlich angesehen. Waffen ebendieser Kategorie kommen im ausserdienstlichen Schiesswesen in der Schweiz jedoch zu breitem Einsatz. Die verschärften Regeln liessen es in der Folge auch nicht mehr zu, dass Armeeangehörige Ordonnanzwaffen nach dem Ende der Dienstpflicht mit nach Hause nehmen.
So liess denn auch die Kritik aus dem Umfeld der Waffenlobby nicht lange auf sich warten. Dora Andres, Präsidentin des Schweizerischen Schiesssportverbandes (SSV), erklärte in den Medien, der SSV lehne die Vorschläge der Europäischen Kommission vollumfänglich ab. Die Schweiz brauche kein schärferes Waffenrecht und nötigenfalls werde man dagegen politisch aktiv werden. Mit rund 133'000 Mitgliedern wäre der SSV problemlos referendumsfähig. Schützenhilfe erhielt Andres auch von bürgerlichen Politikerinnen und Politikern, darunter CVP-Präsident Christophe Darbellay (VS), welcher die vorgesehenen Regeln gegenüber dem Sonntags-Blick als «nicht kompatibel» mit dem schweizerischen Schützenwesen und der Milizarmee bezeichnete. FDP-Nationalrätin Corina Eichenberger (AG) erachtete gegenüber der Aargauer Zeitung eine Verschärfung des Waffenrechts als schlicht nicht in der Lage, mehr Sicherheit zu garantieren; es sei ein «Irrglaube», dass mit strengeren Regeln der kriminelle Waffenmissbrauch verhindert werden könne. Die Milizarmee und die Armeewaffen zu Hause seien sogar Teil der «schweizerischen DNA», liess sie im Sonntags-Blick verlauten.

Im März 2016 gab Bundesrätin Simonetta Sommaruga nach einem Treffen der EU-Innenminister erste Entwarnung: «Die EU wird der Schweiz das Sturmgewehr nicht verbieten», wurde sie in der Presse zitiert. Neben der Schweiz hätten sich auch andere EU-Länder, darunter v.a. baltische und nordische Staaten mit Schützen- und Jägertradition, gegen zu zentralistische Verschärfungen gewehrt. In der Folge verabschiedete der Rat der Innenminister Mitte Juni einen entschärften Entwurf mit einer eigens auf die Schweiz zugeschnittenen Ausnahmebestimmung. Diese «Schutzklausel für das Schweizer Sturmgewehr» (Tages-Anzeiger) ermöglicht es Schweizer Armeeangehörigen weiterhin, die Waffe nach Ende der Dienstpflicht zu behalten. Bedingungen dafür sind allerdings die Mitgliedschaft in einem Schützenverein, der Nachweis von jährlichen Schiessübungen sowie die regelmässige medizinische und psychologische Beurteilung des Waffenbesitzers.
Ebendiese Bedingungen waren es denn auch, welche die Freude über den Schweizer Verhandlungserfolg zumindest auf Seiten der Waffenlobby erheblich trübten. So schrieb die Basler Zeitung weiterhin von der «Entwaffnung Hunderttausender Schweizer Bürgerinnen und Bürger»; alle seien auf die Entwarnung Sommarugas hereingefallen, denn durch die von der breiten Öffentlichkeit kaum wahrgenommenen Bedingungen würden «unbescholtene Schweizerinnen und Schweizer, die eine Waffe besitzen», kriminalisiert und «der Grundsatz, wonach der Staat seinen Bürgern so lange vertraut, bis ihnen eine Straftat bewiesen werden kann, [...] ausgehebelt». Stattdessen müssten ehemalige Soldaten nun beweisen, «dass sie keine Gewalttäter sein wollen». Nicht zuletzt sah sie darin über Umwege die Umsetzung der 2011 abgelehnten Initiative gegen Waffengewalt. Auch bürgerliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier übten abermals Kritik an der Richtlinie und nun insbesondere an den Bedingungen im «Schweizer Paragraphen». Von einer «schlimme[n] Einmischung in die Schweizer Gesetzgebung» (Walter Müller, fdp, SG) und der Gefährdung der Souveränität der Schweiz (Adrian Amstutz, svp, BE) war die Rede. Die Urteile über die Richtlinie im Allgemeinen wie auch über die medizinisch-psychologischen Tests im Besonderen reichten von «inakzeptabel und lächerlich» (Yannick Buttet, cvp, VS) bis zu «absurd» (Dora Andres, SSV). Der neue CVP-Präsident Gerhard Pfister (ZG) forderte von Bundesrätin Sommaruga gar eine Erklärung und allfällige Nachverhandlungen in Brüssel. Der SVP-Nationalrat und Präsident des Berner Schützenverbandes Werner Salzmann reichte indes Ende September eine Motion mit dem Titel «Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!» ein. Dem Vorstoss zufolge sollte die Schweiz gemeinsam mit jenen EU-Staaten, die dem neuen Waffenrecht ebenfalls kritisch gegenüberstehen, die «unannehmbaren Änderungen» bekämpfen.

Im Dezember 2016 einigten sich Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments auf eine Fassung der Waffenrichtlinie, über die als nächstes das Europäische Parlament befinden wird. Unterdessen war es der europäischen Waffenlobby gelungen, die Vorlage weiter abzuschwächen. So sieht der Antrag zuhanden des Europäischen Parlaments kein Verbot halbautomatischer Waffen mehr vor, sondern lediglich Einschränkungen betreffend den Verkauf und die maximale Patronenzahl. Den Mitgliedstaaten ist es nun ausserdem freigestellt, ob für den Waffenerwerb medizinisch-psychologische Tests erforderlich sind oder nicht. Bei der Überführung in nationales Recht bietet die Richtlinie daher einen gewissen Spielraum. Was jedoch geblieben ist, sind die Mitgliedschaft in einem Schützenverein und die regelmässige Teilnahme an Schiessanlässen als Voraussetzungen, damit Schweizer Armeeangehörige das Sturmgewehr behalten dürfen. Diese Punkte waren im ausgehenden 2016 denn auch die meistkritisierten, denn mit Vereinspflicht und Schiesszwang wolle die EU die Freiheit und Selbstbestimmung der Schweizer beschränken, zeigte sich Werner Salzmann gegenüber der Luzerner Zeitung besorgt. Mit mehr Dramatik bezeichnete Jean-Luc Addor (VS), SVP-Nationalrat und Vizepräsident von ProTell, die Schusswaffe als «das Symbol des freien Mannes» und die Reform daher als unverhältnismässig. ProTell kündigte bereits das Referendum an; man toleriere keine Verschärfung des Schweizer Waffenrechts. Auch ein Ausschluss aus Schengen/Dublin würde gemäss diversen Zeitungsberichten von der Waffenlobby damit bewusst in Kauf genommen.

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Richtlinie 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Entgegen dem nationalen Trend verringerte sich im Vergleich zu 2011 die Zahl der Kandidierenden für die Nationalratswahlen im Kanton Schwyz. Waren es damals noch deren 64, versuchten 2015 nur noch 50 Bewerberinnen und Bewerber ihr Glück. Sie taten dies auf insgesamt 13 Listen (2011: 17). Der Frauenanteil hingegen stieg auf 36% (2011: 32.8%) und kam beinahe an den Rekordwert von 37.5% aus dem Jahr 2007 heran.

In der abgelaufenen Legislatur wurde die Schwyzer Bevölkerung durch eine ausgeglichene Delegation aus je einem Mitglied der SVP, der FDP, der CVP und der SP vertreten. Die FDP hatte 2011 – nach 8-jähriger Absenz – mit einem denkbar knappen Resultat ihren Sitz von der SVP zurückgeholt. Somit bot sich für die aktuellen Wahlen eine spannende Ausgangslage. Eine breite bürgerliche Allianz wurde zwar von der SVP forciert, stiess bei der CVP und der FDP aber auf wenig Gehör. Gerade weil im Ständeratswahlkampf ein Angriff auf die beiden amtierenden SVP-Vertreter zu erwarten war, betrachtete man eine Listenverbindung mit der SVP als nicht vertretbar. Somit verbanden sich die grossen bürgerlichen Parteien nur intern – jeweils mit ihren Jungparteien und Nebenlisten (FDP Gewerbeliste, CVP Frauen). Die SP war in der komfortablen Ausgangslage, dass sie mit den Grünen und den Grünliberalen gleich zwei Listenpartner gefunden hatte. Für die Verteidigung des Mandats von SP-Fraktionspräsident Andy Tschümperlin rechnete man sich deshalb beste Chancen aus. Für die FDP und Petra Gössi sah die Lage weniger gut aus. Mit dem Nichtantreten der BDP fiel eine Listenpartnerin weg, welche entscheidend zum knappen Erfolg vor vier Jahren beigetragen hatte. Die CVP hingegen erreichte damals das mit Abstand beste Parteiresultat hinter der SVP. Aus diesem Grund wurde CVP-Nationalrat Alois Gmür etwas weniger oft zum Kreis der von der Abwahl Gefährdeten gezählt. Nur gewinnen konnte auf der anderen Seite die SVP. Mit 38% Wähleranteil war einerseits das Mandat von Nationalrat Pirmin Schwander absolut ungefährdet – andererseits musste dadurch das Ziel der Rechtspartei klar die Rückeroberung ihres verlorenen, zweiten Sitzes sein.

Der Wahlsonntag stellte sich schliesslich als äusserst spannend heraus. Wahlsiegerin im Kanton Schwyz war – wie anderswo auch – die SVP. Sie legte auf 42.6% zu (+4.6 Prozentpunkte) und holte sich tatsächlich mit Marcel Dettling ihren zweiten Sitz zurück. Für Brisanz sorgte aber die Personalie der Abwahl. Seinen Sitz abgeben musste nämlich unerwartet Andy Tschümperlin. Seine Partei verlor an Wähleranteil (-2.6 Prozentpunkte, neu: 13.1%), genauso wie die Grünen als Listenpartner (-2.4 Prozentpunkte, neu: 1.4%). Da halfen letztlich auch die 2.8% Wähleranteil der GLP nicht mehr, um das SP-Mandat noch zu retten. Für den Berufspolitiker Tschümperlin und seine Partei bedeutete die Abwahl einen schwer zu verdauenden Schock. Die FDP hingegen gehörte neben der SVP ebenfalls zu den Gewinnerinnen, legte sie doch um ganze 5.1 Prozentpunkte zu (neu: 20.6%) und etablierte sich damit als zweitstärkste Partei im Kanton. Diesen Titel abtreten musste die CVP, welche neu über 19.5% Wähleranteil verfügt (-1.1 Prozentpunkte). Mit diesem Wahlresultat verbannte das Schwyzer Stimmvolk die Linke nach 12 Jahren wieder aus ihrer Nationalratsdelegation. Diese besteht neu aus zwei SVP-Vertretern und je einem CVP- und FDP-Vertreter. Die Wahlbeteiligung lag mit 53.7% höher als noch 2011 (50.5%). Der Frauenanteil liegt durch die Wiederwahl von Petra Gössi weiterhin bei 25%.

Kanton Schwyz -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Bei den Ständeratswahlen im Kanton Schwyz stellten sich mit Peter Föhn und Alex Kuprecht zwei SVP-Vertreter zur Wiederwahl. Für die im Rennen ums Stöckli jeweils wenig erfolgsverwöhnte SVP hatte die Doppelwahl ihrer Schwyzer Kandidaten vor vier Jahren eine wohltuende Abwechslung bedeutet. Ein böse Überraschung erlebte hingegen damals die CVP mit der daraus resultierenden Abwahl ihres amtierenden Ständerats Bruno Frick. Dieser hatte sich dem erst im zweiten Wahlgang antretenden SVP-Nationalrat Peter Föhn geschlagen geben müssen. Die Christdemokraten waren dementsprechend erpicht darauf, den verlorenen Sitz bei den Wahlen 2015 zurück zu erobern. Dafür sorgen sollte ein Zweier-Ticket bestehend aus dem Wollerauer Gemeinderat Marco Casanova und Kantonsrat Bruno Beeler. Gestützt durch das „Überparteiliche Komitee für mehr Schwyz in Bern“ kandidierte zudem die Parteilose Nathalie Henseler. Sie war als Verwaltungsratspräsidentin der Rotenfluebahn sowie als ehemalige Beraterin von SP-Nationalrat Andy Tschümperlin bekannt. Von linker Seite bekamen die beiden Amtsinhaber von den zwei Kandidaten der Juso, Thomas Büeler und Elias Studer, Konkurrenz. Ergänzt wurde das Kandidatenfeld durch den Parteilosen Albert Knobel.

Von einer allfälligen Ablösung eines bisherigen SVP-Amtsinhabers wurde, wenn überhaupt, in einem zweiten Wahlgang ausgegangen. Aufgrund der hohen Zahl an Kandidierenden war dies aber kein unrealistisches Szenario. Als aussichtsreichster Herausforderer galt CVP-Mann Bruno Beeler. Er genoss überparteiliche und offizielle Unterstützung aus CVP, BDP, GLP und EVP. Ein eigentlicher CVP-Spitzenkandidat wäre für viele der ehemalige Nationalrat Reto Wehrli gewesen. Dieser erteilte der Partei jedoch eine Absage. Eine Absage ihrerseits erteilte die CVP der GLP, welche ihr angeboten hatte, mit einem grünliberalen Kandidaten und Bruno Beeler ein Zweier-Ticket zu bilden. Die Christdemokraten entschieden sich jedoch für eine eigene Doppelkandidatur. Dies hatte auch mit dem Verzicht der FDP zu tun, welche sich auf den für sie schwierigen Nationalratskampf konzentrierte. Die Freisinnigen beschlossen für das Rennen um den Ständerat Stimmfreigabe. Die parteilose Seilbahnunternehmerin Nathalie Henseler konnte in ihrem Unterstützungskomitee einige lokal prominente Persönlichkeiten vorweisen. Trotz ordentlicher Medienresonanz ihrer Kandidatur galten ihre Wahlchancen allerdings als überschaubar. Da sie früher als Beraterin von SP-Nationalrat Tschümperlin agierte und nun gleichzeitig betonte, sie stehe der FDP nahe, war sie wohl auch für viele politisch zu wenig fassbar. Die Kandidaturen der beiden Juso-Anwärter und des parteilosen Albert Knobels spielten im Rennen um den Ständerat höchstens eine Nebenrolle. Für ein wenig Aufmerksamkeit sorgten schliesslich noch die Grünen, indem sie – pünktlich zur heissen Phase des Wahlkampfs – eine Volksinitiative zur Einführung des Proporzwahlsystems für den Ständerat lancierten. Bei einigen dürfte dies wohl eher den Verdacht geschöpft haben, dass die Grünen damit die unliebsame Doppelvertretung der SVP quasi durch die Hintertüre loswerden wollen.

Schon am Tag der Entscheidung zeichnete sich ab, dass der Angriff der CVP scheitern würde. Mit deutlichem Abstand auf ihre Konkurrenz verteidigten Peter Föhn und Alex Kuprecht ihre beiden Mandate. Kuprecht erhielt 30‘920 Stimmen und sicherte sich damit das beste Resultat. Dahinter übersprang Peter Föhn mit 29‘629 Stimmen das absolute Mehr von 26‘026 Stimmen ebenfalls einigermassen komfortabel. Mit grossem Abstand folgte auf dem dritten Rang Bruno Beeler, der 14‘932 Stimmen auf sich vereinte. Sein Parteikollege Marco Casanova reihte sich mit 11‘700 Stimmen auf dem vierten Platz ein – noch vor Nathalie Henseler, welche auf 7‘781 Stimmen kam. Die Schlusslichter bildeten Thomas Büeler mit 3‘234 Stimmen, Elias Studer mit 3‘156 Stimmen und Albert Knobel mit 2‘336 Stimmen. Die von vielen Seiten als ausserordentlich und temporär verschriene Doppelvertretung der SVP wurde somit vom Schwyzer Stimmvolk überraschend deutlich bestätigt.

Kanton Schwyz -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Im Gegensatz zum Nationalrat wollte der Ständerat den Opfern von Straftaten im Falle von mit Wiederholungs- oder Ausführungsgefahr begründeter Untersuchungshaft keine Beschwerdemöglichkeit gegen Haftrichterentscheide einräumen. Eine Motion Tschümperlin (sp, SZ) wurde mit dem Argument, dass es sich bei der Strafverfolgung und Bestrafung klar um Staatsaufgaben handle und keine Schutzpflichten auf die Opfer übertragen werden sollten, abgelehnt.

Untersuchungshaft und Beschwerdemöglichkeit gegen Haftrichterentscheide (Mo. 11.3911 und 11.3945)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Für parteiinterne Auseinandersetzung sorgte eine Forderung des Fraktionspräsidenten Andy Tschümperlin (SZ), Bundesparlamentarier sollten mit 65 Jahren jüngeren Genossinnen und Genossen Platz machen. Die 65-jährige Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) tat die Forderung einer Altersregelung als „Unsinn“ und „Affront“ ab, ihre 58-jährige Kollegin Maria Bernasconi (GE) sprach gar von einer Diskriminierung: in der Politik solle nicht nur „jung und sexy“ etwas gelten.

Forderung einer Altersregelung

Im Berichtjahr traten zwei nationale SP-Politikgrössen zurück. Hildegard Fässler (SG) gab im Januar ihren Rücktritt per Anfang März bekannt. Fässler hatte die SP 16 Jahre lang im Nationalrat vertreten. Für sie rutschte Claudia Friedl nach. Hans-Jürg Fehr (SH), SP-Parteipräsident zwischen 2004 und 2008, trat nach 14 Jahren Parlamentsarbeit ebenfalls zurück. Seine Nachfolgerin für Bern wurde Martina Munz. Ihren Rücktritt vom angekündigten Rücktritt verkündete hingegen Jacqueline Fehr (ZH). Fehr unterlag im Vorjahr bei der Wahl für das Fraktionspräsidium Andy Tschümperlin (SZ) und hatte damals ihren Rücktritt aus der nationalen Politik angekündigt. In der Zwischenzeit habe sie aber gemerkt, dass die Freude an der Politik nach wie vor sehr gross sei.

Rücktritt

Um seinem Wunsch nach verstärktem Opferschutz Nachdruck zu verleihen, überwies der Nationalrat zwei ähnlich gelagerte Motionen an den Ständerat. Zum einen handelte es sich um eine Motion Amherd (cvp, VS) (11.3911), die dasselbe forderte wie die Motion der FDP-Fraktion. Zum anderen wollte eine Motion Tschümperlin (sp, SZ) (11.3945), dass den Opfern von Straftaten eine Beschwerdemöglichkeit gegen Haftrichterentscheide eingeräumt wird, wenn Wiederholungs- und Ausführungsgefahr Gründe für die Untersuchungshaft sind. Der Bundesrat sah keine Notwendigkeit für die beiden Anliegen, weil zum einen laut Rechtsprechung des Bundesgerichts eine Untersuchungshaft auch ohne Vorliegen früherer Straftaten möglich sei und zum anderen die genannte Motion der FDP das Problem bereits abdecke.

Untersuchungshaft und Beschwerdemöglichkeit gegen Haftrichterentscheide (Mo. 11.3911 und 11.3945)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)

Nach dem Rücktritt von Ursula Wyss (BE), war das SP-Fraktionspräsidium ab der Frühjahrssession vakant. Für die Nachfolge von Wyss bewarben sich Jacqueline Fehr (ZH) und der bisherige Fraktionsvizepräsident Andy Tschümperlin (SZ). Obwohl die gut vernetzte Fehr als Favoritin galt, musste sie nach der Niederlage bei den Bundesratswahlen von 2010 gegen Simonetta Sommaruga eine weitere Schlappe einstecken. Mit 27 zu 25 Stimmen wurde nämlich Tschümperlin zum neuen Fraktionspräsidenten bestimmt, was auch diesen selber überraschte. In der Presse wurde gemutmasst, dass Fehr von der Fraktion als zu pointiert, zu eigensinnig, zu wenig kompromissbereit und auch weniger integrativ als Tschümperlin beurteilt worden sei. Fehr kündigte in der Folge ihren Rücktritt aus der nationalen Politik – nach 17 Jahren in Bern – per Ende Legislatur an. Auch das zweiköpfige Fraktions-Vizepräsidium, das in der Regel von einem Ständerat und einem Nationalrat besetzt wird, musste nach der letztjährigen Wahl von Alain Berset in den Bundesrat und der Wahl Tschümperlins neu besetzt werden. Als Nachfolge wurden Anita Fetz (BS) und Roger Nordmann (VD) gewählt.

Fraktionspräsidium

In der Wintersession wählte die vereinigte Bundesversammlung Ueli Maurer turnusgemäss zum Bundespräsidenten für das Jahr 2013. Maurer erhielt 148 von 202 gültigen Stimmen. 40 Stimmen entfielen auf Didier Burkhalter, vierzehn auf Verschiedene; 27 Wahlzettel wurden leer und acht ungültig eingelegt. Die 148 Stimmen sind im langjährigen Vergleich wenig: nur sechs Mal in den letzten 90 Jahren gab es noch weniger Stimmen. Das bisher schlechteste Resultat (106 Stimmen) erzielte Micheline Calmy-Rey bei ihrem zweiten Präsidium. Im Vorfeld hatte die GP ihre Unterstützung verweigert und auch der Fraktionschef der SP, Andy Tschümperlin (SZ), hatte mehrmals öffentlich gedroht, Maurer nicht wählen zu wollen. Zum Vizepräsidenten wurde Didier Burkhalter gewählt. Der FDP-Bundesrat erhielt 205 Stimmen, vierzehn entfielen auch bei ihm auf Diverse, dreizehn wurden leer eingelegt und acht waren ungültig. Seit 35 Jahren wurde kein besseres Resultat mehr erzielt. Freilich sind die Stimmen bei den Präsidentschafts- und Vizepräsidentschaftswahlen lediglich eine Anzeige der Zufriedenheit des Parlaments mit dem entsprechenden Magistraten. Usanz ist, dass die Funktionen streng nach Anciennitätsprinzip vergeben werden.

2013 - Ueli Maurer
Dossier: Wahlen des Bundespräsidiums

Der Bundesrat erfüllte 2012 sowohl das Postulat Heim (sp, SO) sowie auch die Motion Tschümperlin (sp, SZ), indem er einen Bericht über die Zwangsheirat verabschiedete und ein 2013 bis 2018 laufendes Programm „Bekämpfung der Zwangsheirat“ lancierte. Durch das Programm sollen die Zusammenarbeit unter Beratungsstellen, Berufsleuten und Schulen verstärkt und Lücken bei Prävention, Beratung, Schutz und Schulung geschlossen werden. Die Kosten für das Programm, welches das Bundesgesetz ergänzen soll, werden auf zwei Millionen beziffert.

Programm „Bekämpfung der Zwangsheirat“

Für Kritik auch aus der eigenen Partei sorgte der neue Fraktionschef Andy Tschümperlin mit seinem Plan, Ueli Maurer nicht zum Bundespräsidenten zu wählen. Tschümperlin liess in der Sonntagspresse verlauten, dass er Ueli Maurer nicht für die richtige Besetzung für das Bundespräsidium halte, da er sich eher wie ein Parteipräsident als wie ein Bundesrat aufführe. Der Schwyzer SP-Politik erwähnte dabei etwa Maurers abruptes Verlassen des Bundesratszimmers nach der Wiederwahl von Eveline Widmer-Schlumpf als Bundesrätin. Hinter den Kulissen warfen einige von der Aussage überraschte Genossen ihrem Fraktionschef wenig geschicktes Verhalten vor.

SP-Fraktionschef Tschümperlin möchte SVP-Maurer als Bundespräsident verhindern

Auch 2012 stiess das Anliegen für eine Offenlegungspflicht der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarier auf taube Ohren. Nachdem 2011 bereits zwei Vorstösse gescheitert waren, wollte der Nationalrat im Berichtjahr auch einer parlamentarischen Initiative Tschümperlin (sp, SZ) keine Folge geben. Die bürgerliche Mehrheit der grossen Kammer wehrte sich mit 96 zu 84 Stimmen gegen eine obligatorische jährliche Auskunftspflicht über die eigene berufliche Tätigkeit und Nebeneinkünfte im Zusammenhang mit dem Parlamentsmandat. Neben den geschlossen für das Anliegen stimmenden GLP-, GP- und SP-Fraktionen fanden sich auch vereinzelte Pro-Stimmen aus dem bürgerlichen Lager. Darunter etwa Lukas Reimann (svp, SG), der seine im Vorjahr lancierte Transparenzinitiative mit ähnlichem Ansinnen im September des Berichtsjahres aufgrund ungenügender Unterschriftenzahlen als gescheitert erklären musste.

Transparenzinitiative und pa.Iv. Tschümperlin scheitern (2011/12)
Dossier: Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier

En 2011 déjà, une motion Tschümperlin (ps, SZ), qui souhaitait que la formation des parents relève de la loi sur la formation continue, avait été acceptée par le Conseil national. Néanmoins, la CSEC-CE a proposé à sa chambre de modifier le texte de la motion. Ainsi, le Conseil fédéral ne serait pas chargé d’intégrer, mais uniquement de prendre en compte de manière appropriée la formation des parents dans le contexte de la loi sur la formation continue. Avec 23 voix contre 9, le Conseil des Etats a accepté cette motion modifiée, qui par conséquent est repartie à la Commission du Conseil national. Même si le Conseil fédéral a toujours proposé de refuser cette motion, car, à son sens, la loi sur la formation continue doit être soumise à une réglementation générale et ne contenir aucun encouragement, la Commission a mis en avant deux arguments principaux. Le premier explique que le Programme national de recherche 52 (PNR 52) montre que de nombreux parents, en particulier des migrants, ne possèdent pas les compétences suffisantes à l’encadrement scolaire de leurs enfants. Le second argument rappelle que les articles 41 et 116 de la Constitution visent à garantir l’égalité des chances entre les familles et à les encourager dans leur tâche fondamentale. Finalement, le 13 mars 2012, par 88 voix contre 86, le Conseil national a décidé de valider cette motion modifiée.

la formation des parents relève de la loi sur la formation continue

Die Ende des Vorjahres eingereichte Motion Tschümperlin (sp, SZ) mit der Forderung nach Berücksichtigung der Integration von Kindern bei Härtefallprüfungen kam im Juni in der grossen Kammer zur Erstbehandlung. Der Motionär begründete sein Anliegen damit, dass die Situation von Kindern bei Härtefällen nicht beachtet würde und der Entscheid von den Behörden oftmals ausschliesslich aufgrund der Integration der Eltern gefällt werde. Störend und nach Ansicht des Motionärs gegen das durch die UNO-Kinderrechtskonvention geschützte Kinderwohl verstossend sei dies besonders in Fällen, wo Kinder und Jugendliche seit Jahren in der Schweiz sind, hier die Schulen absolviert haben und über einen hohen Integrationsgrad verfügen. Im Nationalrat stimmte die SVP geschlossen gegen das Anliegen. Zusammen mit marginaler Unterstützung von FDP- und CVP-Parlamentariern kam die Opposition aber nur auf 63 Stimmen und die Motion wurde mit 113 Stimmen an den Ständerat überwiesen, wo sie im Herbst zur Diskussion stand. Die vorberatende Staatspolitische Kommission empfahl den Ständevertretern mit 8 zu 1 Stimme, die Motion anzunehmen. Kommissionssprecher Schwaller (cvp, FR) unterstrich die Notwendigkeit des Begehrens damit, dass – obwohl das Bundesamt für Migration den Kantonen bereits empfehle, die Kindesintegration bei Härtefällen ebenfalls zu berücksichtigen – dies noch nicht schweizweite Praxis sei. Der Ständerat folgte seiner Kommission und überwies die Motion an den Bundesrat.

Berücksichtigung der Integration von Kindern bei Härtefallprüfungen

Eine letztlich abgelehnte parlamentarische Initiative Widmer (sp, LU) führte zu einer eigentlichen Nabelschau im Nationalrat. Die Initiative hätte zum Ziel gehabt, dass für das Schweizer Milizparlament Strukturen geschaffen würden, mit denen ein Berufsparlament möglich würde. Der Initiant vertreten durch Tschümperlin (sp, SZ) brachte vor, dass es in beiden Kammern kaum mehr Milizpolitiker gebe und dass sich das Parlament schleichend zu einem Berufsparlament wandle. Der Umstand, dass aufgrund der zeitlichen Belastung ein politisches Mandat nicht mit allen Berufstätigkeiten vereinbar sei, sei stossend. Ein Berufsparlament würde der Entwicklung entgegen wirken, dass praktisch nur noch Führungskräfte und selbständig Erwerbende im Milizparlament Einsitz nehmen könnten. Die Kommissionsmehrheit sah die Vorteile eines Milizparlamentes jedoch als erwiesen an: Miliz lasse auch einen freiwilligen Rücktritt oder eine unfreiwillige Abwahl problemlos zu. Im Gegensatz zu Berufsparlamenten könne man so die Zeit auf Politik und nicht auf die eigene Wiederwahl verwenden. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte dieser Argumentation und gab der Initiative mit 38 zu 124 Stimmen keine Folge.

Berufs- statt Milizparlament (Pa. Iv. 10.434)
Dossier: Milizparlament in der Krise?

Beide Räte beurteilten im Berichtsjahr eine Motion Tschümperlin (sp, SZ), die den Einbezug der Elternbildung in das geplante Weiterbildungsgesetz verlangte. Der Nationalrat nahm den Vorstoss äusserst knapp mit 88 zu 86 Stimmen und gegen den Willen des Bundesrats an. Linksgrün sprach sich einstimmig, die CVP mehrheitlich dafür aus. Dagegen stimmten die SVP und die FDP. Die Stimmen der BDP waren geteilt. Der Ständerat nahm die Vorlage im Dezember des Berichtsjahrs mit 23 zu neun Stimmen in abgeschwächter Form an. Dabei beauftragte er den Bundesrat, das Anliegen der Elternbildung im Weiterbildungsgesetz angemessenen zu berücksichtigen. Die Zustimmung des Nationalrats zur ständerätlichen Änderung stand Ende 2011 noch aus.

la formation des parents relève de la loi sur la formation continue

Im Rahmen der Sondersession des Nationalrates im April wurde eine Motion Brändli (svp, GR) diskutiert, mit welcher Mittel zur Eindämmung der grossen Zuwanderung der letzten Jahre und Möglichkeiten zur Stabilisierung derselben auf geringerem Niveau aufgezeigt werden sollen. Der Motionär begründete sein Begehren mit Belastungen, welche die Zuwanderung verursachten; so strapaziere diese die Sozialwerke, die Infrastruktur und das Bildungswesen und fördere die Zersiedlung. Im Ständerat wurde die Motion im Dezember 2010 mit einer Stimme Differenz knapp angenommen. Im Nationalrat standen sich bei der Behandlung zwei Anträge gegenüber: Der Mehrheitsantrag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-NR) warb für die Annahme der Motion, während eine Minderheit Tschümperlin (sp, SZ) deren Ablehnung forderte. Die zuständige Bundesrätin Sommaruga empfahl ebenfalls die Ablehnung der Motion, da die bestehenden Instrumente zur Eindämmung der Zuwanderung, wie beispielsweise die flankierenden Massnahmen oder die Ventilklausel, bei einer effektiveren Nutzung ausreichend seien. Der Bundesrat habe erkannt, dass dieser Spielraum besser ausgenutzt werden müsse und in Erfüllung diverser anderer Vorstösse würden gegenwärtig Berichte erstellt, welche Massnahmen zur Effektivitätssteigerung darlegen sollen. Die Bundesrätin fand in der grossen Kammer aber kein Gehör und die Motion wurde mit einer rechtsbürgerlichen Mehrheit von 96 zu 59 Stimmen überwiesen.

grossen Zuwanderung der letzten Jahre

In Erfüllung des Postulats Sommaruga (sp, BE) vom Vorjahr präsentierte der Bundesrat den Bericht über die „Optionen für die Zusammenarbeit der Schweiz mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)“. Darin sprach sich die Regierung für eine informelle und unverbindliche Zusammenarbeit mit dem ESRB aus, da diese gegenwärtig am besten dem Interesse der Schweiz entsprechen würde. Eine formalisierte Kooperation mit dem ESRB hielt der Bundesrat für verfrüht.

Zusammenarbeit der Schweiz mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)

Die Motion Schweiger (fdp, ZG), die ebenfalls die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung verlangte, wurde vom Ständerat nach dessen anfänglicher Zustimmung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ abgelehnt und damit erledigt. Die gleichlautende Motion (09.3213) Sommaruga (sp, BE) wurde wegen Ausscheiden der Motionärin aus dem Rat abgeschrieben.

Motionen zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung (Mo. 09.3213 und Mo. 09.3215)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

In der Ablehnung der Ausschaffungsinitiative waren sich die Sozialdemokraten grundsätzlich eins. Uneinigkeit bestand aber darüber, ob der Gegenvorschlag zur Annahme empfehlen werden sollte oder nicht. Die Parteileitung hatte zuerst die Ablehnung des Gegenentwurfs empfohlen, was einige National- und Ständeräte – federführend Andy Tschümperlin (SZ) und auch die spätere Bundesrätin Simonetta Sommaruga – als strategischen Fehler betrachteten. Am Parteitag von Ende Oktober in Lausanne entschieden die Delegierten mit einer Zweidrittelmehrheit, auch den Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Ein linkes Pro-Komitee machte sich in der Folge trotzdem für die Annahme des Gegenentwurfs stark. Die Befürchtung, mit einem doppelten Nein der Initiative zum Durchbruch zu verhelfen, spiegelte sich auch in den abweichenden Parolen von nicht weniger als zehn Kantonalsektionen wieder.

SP beschliesst Nein Parole zur-Ausschaffungsinitiative

Le Conseil fédéral a présenté le rapport sur la libéralisation du marché des télécommunications en réponse au postulat de la CTT-CE que lui avait transmis le Conseil des Etats l’année précédente. L’analyse de la mise en œuvre de la révision de la loi sur les télécommunications (LTC) a conclu que le pays était bien desservi notamment grâce aux prestations de base fournies à travers le service universel. Le gouvernement a estimé que l’ouverture du marché a produit d’excellents résultats dans le domaine de la téléphonie fixe. Il s’est en outre réjoui de l’actuelle dynamique d’investissements en faveur de l’extension du réseau à fibre optique. Il s’est par contre montré insatisfait de l’évolution des marchés de la téléphonie mobile et des connexions à large bande sur les réseaux fixes, dont les niveaux de prix sont jugés excessifs en comparaison européenne. Afin d’y remédier, plusieurs options ont été évoquées, notamment l’extension du droit de co-utilisation des réseaux de l’opérateur historique, actuellement limité au réseau de lignes en fil de cuivre. L’opportunité d’octroyer à la Commission de la communication (Comcom) la compétence d’intervenir d’office est également envisagée. Par ailleurs, la complexification du marché résultant du progrès technologique exige une meilleure protection des consommateurs et des mineurs, exposés à de nouvelles pratiques abusives ou indésirables de la part de fournisseurs peu scrupuleux (démarchage téléphonique non souhaité, services à valeur ajoutée non sollicités, etc.). Bien qu’il ait souligné que les solutions à ces divers problèmes exigeraient une nouvelle révision de la LTC, le Conseil fédéral s’y est dit défavorable, craignant que les profondes incertitudes provoquées par une telle révision ne se révèlent préjudiciables aux investissements. Si Swisscom a accueilli positivement ce rapport, les organisations de protection de consommateurs ont exprimé leur colère face à l’inaction prônée par le gouvernement, exigeant notamment une extension des compétences de l’autorité de régulation. Cette dernière a quant à elle exprimé son incompréhension face à l’attitude ambiguë du Conseil fédéral et plaidé pour une révision ciblée de la LTC afin d’éviter une monopolisation de l’accès à la fibre optique de la part des exploitants de réseaux et d’améliorer la protection des consommateurs par la simplification des conditions de changement de fournisseurs. La Comcom a également revendiqué le droit d’intervenir d’office si elle soupçonne des abus. Le rapport répond également à un postulat Simonetta Sommaruga (ps, BE) (09.4194) en faveur de mesures destinées à accroître la concurrence, que le Conseil des Etats a transmis au Conseil fédéral lors de la session de printemps de l’année sous revue.

Postulat zur Evaluation des Fernmeldemarktes (09.3002)
Dossier: Revision des Fernmeldegesetzes (FMG)

Verschiedene Vorstösse von links und rechts, die die Einführung neuer Volksrechte forderten, hatten in den Räten keine Chance. Eine parlamentarische Initiative Tschümperlin (sp, SZ), welche die Einführung der Gesetzesinitiative auch auf Bundesebene verlangt, wurde genauso abgelehnt wie die beiden parlamentarischen Initiativen Reimann (svp, SG), die ein ausserordentliches fakultatives Referendum (09.443) und ein Ratsreferendum (09.444) vorgesehen hätten. Eine qualifizierte Minderheit der Bundesversammlung hätte bei ersterem verlangen können, dass ein Beschluss zwingend dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Mit dem Ratsreferendum wäre es einer qualifizierten Minderheit möglich gewesen, für ein fakultatives Referendum eine Volksabstimmung zu erzwingen.

Einführung neuer Volksrechte (Gesetzesinitiative, Ausserordentliches fakultatives Referendum und Ratsreferendum)
Dossier: Vorstösse für eine Einführung der Gesetzesinitiative

Eine Motion Sommaruga (sp, BE) zielte auf die Förderung von verschiedenen Massnahmen zur eindeutigen Identifizierung von Arzneimitteln nach Wirkstoff und Dosierung ab, um damit der akuten Verwechslungsgefahr in Spitälern entgegenzuwirken. Der Bundesrat empfahl diejenigen Ziffern der Motion zur Annahme, welche verlangten, dass bei Originalpräparaten die Wirkstoffe direkt unter dem Markennamen aufgeführt werden und dass Generikahersteller den Wirkstoffnamen an erster Stelle aufführen. Die zwei weiteren Massnahmen, welche forderten, dass Swissmedic nicht nur die Produktequalität, sondern auch die Sicherheit der Anwendung dieser Produkte beurteilt, und dass die Spitäler darauf verzichten beim Austritt der Patienten Marken zu verordnen, empfahl der Bundesrat abzulehnen. Die kleine Kammer folgte den Empfehlungen des Bundesrates allerdings nicht und nahm auch Ziffer 3 und 4 der Motion mit 27 zu 10 Stimmen bzw. 25 zu 11 Stimmen an. Die Kommission des Nationalrates hatte mit 15 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenso wie der Bundesrat empfohlen, nur die ersten beiden Ziffern der Motion anzunehmen. Im Gegensatz zum Ständerat folgte der Nationalrat gegen den Willen einer links-grünen Minderheit den Empfehlungen von Kommission und Bundesrat mit 110 zu 60 Stimmen und nahm lediglich die ersten beiden Ziffern der Motion an.

eindeutigen Identifizierung von Arzneimitteln