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  • Andres, Dora (BE, fdp/plr)
  • Zuber, Maxime (BE, psa/psa)
  • Jost, Marc (BE, evp/pev)

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Im Vorfeld der Verabschiedung der – als Folge der Terroranschläge von Paris im November 2015 – angepassten EU-Waffenrichtlinie (2017/853) durch das Europäische Parlament am 14. März 2017 regte sich in der Schweizer Waffenlobby erneut lautstarker Widerstand gegen die bevorstehende Verschärfung des Waffenrechts. Als Schengen-Vertragsstaat ist die Schweiz verpflichtet, Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands nachzuvollziehen, worunter auch die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie fällt. Dazu muss die Schweiz etwa die Registrierungspflicht für Waffen verschärfen und den Onlinehandel sowie den Besitz halbautomatischer Waffen für Privatpersonen einschränken. Bereits im Februar 2017 berichtete die Sonntagszeitung von der geplanten Gründung einer neuen parlamentarischen Gruppe «Für ein liberales Waffenrecht», welche sich unter dem Co-Präsidium von SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (VS) und FDP-Ständerat Josef Dittli (UR) dem Kampf gegen ein verschärftes Waffenrecht verpflichten werde. Auch der Schweizer Schiesssportverband (SSV) hatte zusammen mit ProTell und der Interessengemeinschaft Schiessen schon das Referendum angekündigt, sollte die Schweiz die verschärften Regeln übernehmen. Im Anschluss an die Verabschiedung der angepassten Richtlinie durch das Europäische Parlament und deren Bestätigung durch den Ministerrat meldeten sich in der Presse wiederholt Schützenvertreter zu Wort und übten harsche Kritik am vorgesehenen nationalen Waffenregister, am Zwang zur Vereinsmitgliedschaft oder am Verbot von Gewehrmagazinen mit mehr als zehn Schuss. Durch die neuen Regelungen würden sie an der Ausübung ihres Hobbys gehindert, kriminalisiert und «in den gleichen Topf wie die Terroristen gesteckt», wie die Luzerner Zeitung SVP-Nationalrat Werner Salzmann (BE) zitierte. Bestraft würden jene, die sich an das Recht halten, pflichtete ihm die Präsidentin des SSV, die Berner alt-Regierungsrätin Dora Andres, bei.

Konsequenz einer Nichtübernahme der Richtlinie könnte der Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen-Vertrag und damit verbunden auch aus dem Dubliner Abkommen sein, dank dessen die Schweiz heute viele Asylgesuche an andere europäische Staaten abgeben kann. Darin begründet liegt die sowohl von liberaler als auch von linker Seite geäusserte Befürchtung einer neuen europapolitischen Grundsatzabstimmung. Während liberale Kreise zur Verhinderung einer solchen auf Ausnahmebestimmungen in der Umsetzung der Richtlinie hofften, betonte SP-Nationalrätin Chantal Galladé (ZH), es sei wichtig aufzuzeigen, dass die Mitgliedschaft im Schengen-Raum für die Sicherheit der Schweiz eine zentrale Rolle spiele. Sollten sich die Waffenlobby und die SVP, welche schon lange Kritik am Schengen-Abkommen übte, in der Abstimmung durchsetzen können, drohe der Schweiz «erneut eine europapolitische Baustelle», so Galladé im Tages-Anzeiger. Dass das angedrohte Referendum durch die Aushandlung weiterer Sonderregelungen für die Schweiz verhindert werden könnte, wurde in der Bundesverwaltung jedoch angezweifelt. Die Schweiz habe bereits in der Entstehungsphase der Richtlinie dahingehend einzuwirken versucht und dabei wenigstens eine Ausnahme errungen, dass Schweizer Armeeangehörige die Ordonnanzwaffe nach dem Ende der Dienstzeit weiterhin behalten dürfen, obwohl das Sturmgewehr neu eigentlich in die Kategorie der verbotenen Waffen fällt. SSV-Geschäftsführer Beat Hunziker legte unterdessen keine grosse Kompromissbereitschaft an den Tag und erklärte, man nehme mit dem Referendum eine allfällige Kündigung von Schengen/Dublin in Kauf. SSV-Präsidentin Dora Andres glaubte gar nicht erst daran, dass dieser Fall eintreten könnte; der Streitwert sei in dieser Sache zu gering, um die Schweiz tatsächlich vom Schengen-Abkommen auszuschliessen. Es wurde jedoch auch Kritik an der «Fundamentalopposition» der Schützenlobby laut; gerade weil die EU der Schweiz einen Ausnahmeparagraphen für das Sturmgewehr zugestanden habe, sei diese «unbegreiflich», äusserte sich etwa die Zürcher SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf gegenüber der Luzerner Zeitung. Es «wäre ein absoluter Verhältnisblödsinn» für die Interessen der Schützen die Errungenschaften aus Schengen/Dublin wie den polizeilichen Informationsaustausch, Erleichterungen im Reiseverkehr und die europäische Zusammenarbeit in Asylverfahren zu opfern. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigte sich in der Presse wenig erfreut über die heftige und ihrer Meinung nach verfrühte Reaktion der Schützen. Sie nehme die Sorgen wahr, aber der übliche Weg der Gesetzgebung stehe noch bevor, weshalb man kühlen Kopf bewahren solle.

In der Zwischenzeit beschäftigten sich verschiedenste parlamentarische Vorstösse mit der anstehenden Übernahme der EU-Richtlinie ins schweizerische Recht. So wollte beispielsweise Chantal Galladé zusammen mit den Nationalratskolleginnen Barbara Schmid-Federer (cvp, ZH) und Kathrin Bertschy (glp, BE) die Gunst der Stunde nutzen, um mit drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen (17.426, 17.427 und 17.428) ein umfassendes Waffenregister für die Schweiz zu fordern. Gemäss «Sonntags-Blick» hofften die Initiantinnen, damit Druck zu machen, dass ein solches in die Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie einfliessen sollte. Der Aargauer FDP-Ständerat und Hobbyschütze Philipp Müller machte sich indes Sorgen um die Schweizer Schiesstradition und stellte dem Bundesrat mittels Interpellation (Ip. 17.3255) die Frage nach der «Vereinbarkeit der Schweizer Schiesstradition mit der EU-Waffenrichtlinie», wie auch der Titel des Vorstosses lautete. Gegenüber dem Tages-Anzeiger erklärte Müller es zum Ziel, «Schengen/Dublin zu behalten und dabei das traditionelle Schiesswesen nicht zu gefährden.» CVP-Nationalrat Yannick Buttet (VS) stellte dem Bundesrat ebenfalls mittels einer Interpellation (Ip. 17.3280) die Frage nach den Auswirkungen der EU-Beschlüsse zum Waffenrecht auf die Schweiz und Werner Salzmann wollte dem Bundesrat per Motion gar «verbieten, die neuen Regeln zu übernehmen», wie es der «Blick» formulierte. Er hatte im letzten Jahr bereits eine Motion mit dem Titel «Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!» eingereicht, die im März 2017 im Nationalrat auf breite Zustimmung gestossen war.

Da die EU-Richtlinie nicht direkt anwendbar ist, besteht bei der Überführung ins nationale Recht ein gewisser Spielraum, den die Schweiz auch nutzen wolle, wie das Fedpol im Mai verlauten liess. So solle sich für ehemalige Armeeangehörige, die bereits im Besitz eines Sturmgewehrs sind, nichts ändern. Die neuen Regeln sollen erst für jene gelten, die zukünftig eine halbautomatische Waffe kaufen oder nach dem Ende der Dienstpflicht behalten wollen. Doch anstatt zu beschwichtigen, liess diese Ankündigung die Wogen erneut hochgehen. Die Basler Zeitung schrieb fortan von der «Entwaffnung auf Zeit» und witterte dahinter die «Wahrung des Besitzstandes für ehemalige Wehrmänner», um die Führungsriege der Schützen vom Referendum abzubringen. Die obligatorische Mitgliedschaft in einem Schützenverein hingegen solle letztere «milde stimmen» und sei darüber hinaus juristisch fragwürdig, da sie gegen die negative Vereinigungsfreiheit laut Art. 23 Abs. 3 BV verstosse, so die Behauptung. Während Werner Salzmann im «Blick» erneut betonte, das schärfere Waffenrecht verhindere keinen Terroranschlag und rette kein Menschenleben, aber schikaniere die Schützen und sei ein «Bürokratiemonster», stellte Werner Hohler, Interimspräsident von ProTell, gegenüber der Basler Zeitung unmissverständlich klar: «Wir akzeptieren keine noch so minimale Verschärfung des Waffenrechts, sondern wir wehren uns mit allen politischen und rechtlichen Mitteln dagegen.»

Mitte Juni 2017 fällte der Bundesrat sodann die formale Entscheidung, dass er die EU-Feuerwaffenrichtlinie akzeptieren und diese ins Schweizer Recht übernehmen will. Die angekündigte «pragmatische» Umsetzung solle nun weder ein zentrales Waffenregister noch eine Beschränkung der Gewehrmagazine auf zehn Schuss enthalten. Auch im letzten wesentlichen Streitpunkt, der Pflicht zur Vereinsmitgliedschaft und zum regelmässigen Üben an der Waffe als Voraussetzungen für den Erwerb einer halbautomatischen Waffe, worunter auch die Armeewaffe fällt, signalisierte der Bundesrat Gesprächsbereitschaft. ProTell sah genau darin jedoch die Einführung eines Bedürfnisnachweises, wie er 2011 vom Volk abgelehnt worden war, und hielt zusammen mit weiteren Schützenkreisen und der SVP trotz aller Zugeständnisse an der Referendumsdrohung fest. Unter den bürgerlichen Politikern, die sich anfänglich noch in breiter Front gegen eine Übernahme der Richtlinie gewehrt hatten, bröckelte der Widerstand jedoch. Wegen so kleiner Einschränkungen wie der Mitgliedschaft in einem Schützenverein solle Schengen/Dublin nicht aufs Spiel gesetzt werden, war vermehrt zu vernehmen. Die Vernehmlassung zur Umsetzung der Richtlinie wird noch im Herbst 2017 erwartet.

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Richtlinie 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Im Nachgang einer Recherche der SDA fiel das Schlaglicht der öffentlichen Debatte im Februar 2016 plötzlich auf die schon seit Monaten geplante Verschärfung des EU-Waffenrechts. Als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris im vergangenen Jahr solle mit der Einschränkung des Waffenbesitzes und -handels nun verhindert werden, «dass Waffen in die Hände von Terroristen fallen», wie EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker von der NZZ zitiert wurde. Sofern die Richtlinie tatsächlich zustande kommt, muss die Schweiz als Schengen-Vertragsstaat diese übernehmen, um ihre Mitgliedschaft im Schengener und damit verbunden auch im Dubliner Abkommen nicht zu gefährden. Dies erläuterte der Bundesrat in seiner Antwort auf eine entsprechende Interpellation Ruiz (sp, VD; Ip. 15.4199). Die Schweiz sei jedoch in der zuständigen Expertengruppe des Ministerrates vertreten, wenn auch ohne formales Stimmrecht und nur mit beratender Funktion, was eine gewisse Einflussnahme ermögliche. Von der Kommission vorgesehen sind unter anderem strengere Registrierungspflichten, ein Verbot des Onlinehandels von Waffen und Munition, strengere Regeln für unbrauchbar gemachte Waffen, ein Bedürfnisnachweis – sei es als Jäger, Sportschütze oder Sammler – und eine medizinische Untersuchung als Vorbedingungen für den Waffenerwerbsschein sowie ein Verbot von zivilen halbautomatischen Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Diese werden von der EU nicht nur wegen des relativ leicht möglichen Umbaus zu vollautomatischen Waffen, sondern auch aufgrund ihrer hohen Munitionskapazität als sehr gefährlich angesehen. Waffen ebendieser Kategorie kommen im ausserdienstlichen Schiesswesen in der Schweiz jedoch zu breitem Einsatz. Die verschärften Regeln liessen es in der Folge auch nicht mehr zu, dass Armeeangehörige Ordonnanzwaffen nach dem Ende der Dienstpflicht mit nach Hause nehmen.
So liess denn auch die Kritik aus dem Umfeld der Waffenlobby nicht lange auf sich warten. Dora Andres, Präsidentin des Schweizerischen Schiesssportverbandes (SSV), erklärte in den Medien, der SSV lehne die Vorschläge der Europäischen Kommission vollumfänglich ab. Die Schweiz brauche kein schärferes Waffenrecht und nötigenfalls werde man dagegen politisch aktiv werden. Mit rund 133'000 Mitgliedern wäre der SSV problemlos referendumsfähig. Schützenhilfe erhielt Andres auch von bürgerlichen Politikerinnen und Politikern, darunter CVP-Präsident Christophe Darbellay (VS), welcher die vorgesehenen Regeln gegenüber dem Sonntags-Blick als «nicht kompatibel» mit dem schweizerischen Schützenwesen und der Milizarmee bezeichnete. FDP-Nationalrätin Corina Eichenberger (AG) erachtete gegenüber der Aargauer Zeitung eine Verschärfung des Waffenrechts als schlicht nicht in der Lage, mehr Sicherheit zu garantieren; es sei ein «Irrglaube», dass mit strengeren Regeln der kriminelle Waffenmissbrauch verhindert werden könne. Die Milizarmee und die Armeewaffen zu Hause seien sogar Teil der «schweizerischen DNA», liess sie im Sonntags-Blick verlauten.

Im März 2016 gab Bundesrätin Simonetta Sommaruga nach einem Treffen der EU-Innenminister erste Entwarnung: «Die EU wird der Schweiz das Sturmgewehr nicht verbieten», wurde sie in der Presse zitiert. Neben der Schweiz hätten sich auch andere EU-Länder, darunter v.a. baltische und nordische Staaten mit Schützen- und Jägertradition, gegen zu zentralistische Verschärfungen gewehrt. In der Folge verabschiedete der Rat der Innenminister Mitte Juni einen entschärften Entwurf mit einer eigens auf die Schweiz zugeschnittenen Ausnahmebestimmung. Diese «Schutzklausel für das Schweizer Sturmgewehr» (Tages-Anzeiger) ermöglicht es Schweizer Armeeangehörigen weiterhin, die Waffe nach Ende der Dienstpflicht zu behalten. Bedingungen dafür sind allerdings die Mitgliedschaft in einem Schützenverein, der Nachweis von jährlichen Schiessübungen sowie die regelmässige medizinische und psychologische Beurteilung des Waffenbesitzers.
Ebendiese Bedingungen waren es denn auch, welche die Freude über den Schweizer Verhandlungserfolg zumindest auf Seiten der Waffenlobby erheblich trübten. So schrieb die Basler Zeitung weiterhin von der «Entwaffnung Hunderttausender Schweizer Bürgerinnen und Bürger»; alle seien auf die Entwarnung Sommarugas hereingefallen, denn durch die von der breiten Öffentlichkeit kaum wahrgenommenen Bedingungen würden «unbescholtene Schweizerinnen und Schweizer, die eine Waffe besitzen», kriminalisiert und «der Grundsatz, wonach der Staat seinen Bürgern so lange vertraut, bis ihnen eine Straftat bewiesen werden kann, [...] ausgehebelt». Stattdessen müssten ehemalige Soldaten nun beweisen, «dass sie keine Gewalttäter sein wollen». Nicht zuletzt sah sie darin über Umwege die Umsetzung der 2011 abgelehnten Initiative gegen Waffengewalt. Auch bürgerliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier übten abermals Kritik an der Richtlinie und nun insbesondere an den Bedingungen im «Schweizer Paragraphen». Von einer «schlimme[n] Einmischung in die Schweizer Gesetzgebung» (Walter Müller, fdp, SG) und der Gefährdung der Souveränität der Schweiz (Adrian Amstutz, svp, BE) war die Rede. Die Urteile über die Richtlinie im Allgemeinen wie auch über die medizinisch-psychologischen Tests im Besonderen reichten von «inakzeptabel und lächerlich» (Yannick Buttet, cvp, VS) bis zu «absurd» (Dora Andres, SSV). Der neue CVP-Präsident Gerhard Pfister (ZG) forderte von Bundesrätin Sommaruga gar eine Erklärung und allfällige Nachverhandlungen in Brüssel. Der SVP-Nationalrat und Präsident des Berner Schützenverbandes Werner Salzmann reichte indes Ende September eine Motion mit dem Titel «Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!» ein. Dem Vorstoss zufolge sollte die Schweiz gemeinsam mit jenen EU-Staaten, die dem neuen Waffenrecht ebenfalls kritisch gegenüberstehen, die «unannehmbaren Änderungen» bekämpfen.

Im Dezember 2016 einigten sich Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments auf eine Fassung der Waffenrichtlinie, über die als nächstes das Europäische Parlament befinden wird. Unterdessen war es der europäischen Waffenlobby gelungen, die Vorlage weiter abzuschwächen. So sieht der Antrag zuhanden des Europäischen Parlaments kein Verbot halbautomatischer Waffen mehr vor, sondern lediglich Einschränkungen betreffend den Verkauf und die maximale Patronenzahl. Den Mitgliedstaaten ist es nun ausserdem freigestellt, ob für den Waffenerwerb medizinisch-psychologische Tests erforderlich sind oder nicht. Bei der Überführung in nationales Recht bietet die Richtlinie daher einen gewissen Spielraum. Was jedoch geblieben ist, sind die Mitgliedschaft in einem Schützenverein und die regelmässige Teilnahme an Schiessanlässen als Voraussetzungen, damit Schweizer Armeeangehörige das Sturmgewehr behalten dürfen. Diese Punkte waren im ausgehenden 2016 denn auch die meistkritisierten, denn mit Vereinspflicht und Schiesszwang wolle die EU die Freiheit und Selbstbestimmung der Schweizer beschränken, zeigte sich Werner Salzmann gegenüber der Luzerner Zeitung besorgt. Mit mehr Dramatik bezeichnete Jean-Luc Addor (VS), SVP-Nationalrat und Vizepräsident von ProTell, die Schusswaffe als «das Symbol des freien Mannes» und die Reform daher als unverhältnismässig. ProTell kündigte bereits das Referendum an; man toleriere keine Verschärfung des Schweizer Waffenrechts. Auch ein Ausschluss aus Schengen/Dublin würde gemäss diversen Zeitungsberichten von der Waffenlobby damit bewusst in Kauf genommen.

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Richtlinie 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

In seiner Antwort auf eine Interpellation Graber (svp, BE) mischte sich auch der Bundesrat in die Frage ein, ob die kommunalen Abstimmungen zu einem allfälligen Kantonswechsel zeitgleich oder gestaffelt stattfinden sollen. Die Nachbargemeinden von Moutier wollten eigentlich nur abstimmen, wenn Moutier sich für einen Kantonswechsel ausspräche. Der Berner Grosse Rat hatte jedoch eine Motion überwiesen, mit der eine zeitlich gestaffelte Abstimmung verhindert werden soll. Graber wollte von der Landesregierung wissen, ob dieses Verbot gegen die Gemeindeautonomie verstosse und ob eine Eventualabstimmung – die kleineren Gemeinden sollten auch darüber befinden, ob sie einen Kantonswechsel wollten, falls Moutier nein stimmen würde – rechtskonform sei. In seiner Antwort Ende August wies der Bundesrat ausdrücklich darauf hin, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei und diese Frage noch vom Berner Grossrat im Rahmen der Debatte um die entsprechende Gesetzesänderung gelöst werden müsse. Im Prinzip sehe der Bundesrat aber die Gemeindeautonomie auch mit einer gleichzeitigen Abstimmung nicht verletzt. Zudem könne eine Eventualabstimmung durchgeführt werden, wenn die entsprechende Frage präzis gestellt werde. In ihrer Antwort machte die Landesregierung gar einen entsprechenden Vorschlag: "Wollen Sie, dass Ihre Gemeinde sich der Republik und dem Kanton Jura anschliesst, wenn die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Moutier sich für den Übertritt ihrer Gemeinde in die Republik und den Kanton Jura entscheiden?" Wenig erfreut über die "Einmischung des Bundesrates" zeigte sich der Bürgermeister von Moutier, Maxime Zuber (BE, psa).

Votation communale du 18 juin 2017 à Moutier sur l'appartenance cantonale et répétition du 28 mars 2021
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Der Kanton Bern stand vor finanzpolitischen Herausforderungen. Mitte 2013 wurde das strukturelle Defizit auf rund CHF 450 Mio. geschätzt, was nach rigorosen Sparmassnahmen verlangte. Vielen Wählerinnen und Wählern geriet damals die Erhöhung der Entschädigungen, die im Grossen Rat vor allem dank bürgerlicher Unterstützung zustande kam, in den falschen Hals. Zudem führte im Hauptstadtkanton der wirtschaftliche und ideologische Graben zwischen strukturschwachen und eher konservativen Landgebieten und urbanen, stärker links tickenden Zentren zu Blockadesituationen. Beredtes Zeugnis der weltanschaulichen Unterschiede war etwa auch die Masseneinwanderungsinitiative, die in den Städten Bern und Biel/Bienne deutlich abgelehnt, im gesamten Kanton aber aufgrund ebenso starker Unterstützung auf dem Land letztlich mit 51,1% Ja-Stimmenanteil angenommen wurde. Die geringe Kompromissbereitschaft im Parlament wurde zudem durch den Umstand verschärft, dass die bürgerlich dominierte Legislative einer rot-grünen Exekutivmehrheit gegenüberstand. Die Diskussionen um die Finanzlage wurden Anfang März zumindest ein wenig entschärft, da die Kantonsrechnung 2013 mit einem Plus von CHF 157 Mio. schloss. Allerdings blieb der Kanton Bern im nationalen Finanzausgleich einer der grössten Nehmerkantone und die parteipolitischen Positionen blieben bestehen – die Linke wollte das Sparprogramm aufheben und die Bürgerlichen wollten es – um Steuererhöhungen zu verhindern – trotz positiver Rechnung aufrechterhalten.
Eine Besonderheit des Kantons Bern ist der vergleichsweise hohe Fraktionalisierungsgrad. Nicht weniger als zehn verschiedene Parteien sind im 160-köpfigen Grossen Rat vertreten, wobei die bürgerlichen Parteien, SVP, FDP, BDP und EDU mit total 91 Sitzen stärker vertreten sind als die Linke aus SP, GP und PSA (52 Sitze). Zünglein an der Waage spielten häufig die Parteien der Mitte, bestehend aus EVP, GLP und CVP, die 17 Sitze auf sich vereinen. Die einzelnen Parteien traten mit unterschiedlichen Ambitionen an: Die SVP, die ihre Sitze bei den Wahlen 2010 trotz Abspaltung der BDP fast halten konnte, wollte wieder – wie nach den Wahlen 2006 – mit 47 Sitzen im Kantonsparlament vertreten sein; dies würde den Gewinn von 3 Sitzen bedeuten. Die SP, mit 35 Sitzen zweitstärkste Partei, wollte ihre Niederlage von 2010 – die Genossen hatten sechs Sitze verloren – vergessen machen und zwei bis drei neue Mandate gewinnen. Dieses Ziel schien allerdings gefährdet, weil die SP aufgrund einer parteiinternen Amtszeitbeschränkung einen ziemlichen Aderlass verkraften musste – gleich vier Schwergewichte mussten ersetzt werden – und weil die Sozialdemokraten 2010 noch von Proporzglück profitiert hatten. Die BDP, die 2010 als grosse Gewinnerin 25 Sitze erobert hatte, wollte ihren Besitzstand auf 27 Sitze vergrössern. Auch die FDP, der 2010 als grosse Verliererin neun Sitze verlustig gingen, war optimistisch und strebte 20 Sitze an, drei mehr als sie in der laufenden Legislatur besass. Die Grünen (aktuell 16 Sitze) setzten sich zum Ziel, die drei bei den Wahlen 2010 an die GLP verlorenen Sitze zurückzuerobern. Die EVP (10 Sitze), die vor vier Jahren ebenfalls Sitze verloren hatte, wollte ihren Besitzstand auch mit der Regierungsratskandidatur von Marc Jost wahren. Die EDU (5 Sitze) hoffte, dass mit ein wenig Proporzglück der vor vier Jahren verlorengegangene Sitz in ihren Stammlanden wieder zurückgewonnen werden könnte. Die GLP wollte ihre vier Mandate verdoppeln, und die PSA (3 Sitze) im Berner Jura und die im Kanton Bern unbedeutende CVP (1 Sitz) in der Stadt Bern wollten ihren Besitzstand verteidigen. Während der Legislatur war es zu einigen Verschiebungen gekommen. So hatte die GLP durch Parteiwechsel von zwei Grünen (Barbara Mühlheim und Christoph Grimm) 2013 zwei Mandate mehr erhalten. Darüber hinaus war Hannes Zaugg-Graf aufgrund der Idee der getrennten Frauen- und Männerlisten aus der SP aus und in die GLP/CVP-Fraktion eingetreten. Vor den Wahlen verfügte die GLP also eigentlich über sieben Sitze, während die GP noch 14 Mandate und die SP 34 Vertreterinnen und Vertreter im Parlament hatten.
Neben den arrivierten Parteien gab es zahlreiche weitere Listen, die in einem der neun Wahlkreisen antraten. So etwa eine FDP-nahe Unternehmerliste mit dem Namen machen.be, eine Liste für die Trennung von Staat und Kirche oder „Mangiante parteilos“. Zum ersten Mal präsentierten sich im Bezirk Jura Bernois La Gauche und das Mouvement libéral jurassien (MLJ), die Nachfolgepartei der autonomistischen Parti libéral jurassien (PLJ). Die Schweizer Demokraten (SD) kandidierten in drei und die PdA in einem Wahlkreis. Die Grüne Partei Bern/Demokratische Alternative (GPB-DA) trat ebenfalls nur im Wahlkreis Bern an. Insgesamt gab es 127 Listen, die zudem in den verschiedenen Wahlkreisen unterschiedlich verbunden waren. So verband sich etwa die GLP mit der Liste für die Trennung von Staat und Kirche und in sieben von neun Wahlkreisen mit der EVP und der EDU. Ausschlaggebend seien vor allem wahlarithmetische Gründe gewesen und nicht etwa eine Ausrichtung an christliche Politik, gab GLP-Co-Präsidentin Franziska Schöni-Affolter zu Protokoll. Kleine Parteien müssten sich mit Verbindungen gegen die Benachteiligung durch das Berner Wahlsystem wehren. Die GLP und die EVP traten mit Marc Jost (evp) und Barbara Mühlheim (glp) zudem gemeinsam zu den Regierungsratswahlen an. Die Verbindung zwischen SP und Grünen in allen Wahlkreisen oder zwischen SVP und FDP in vier Wahlkreisen sollte dem Gewinn von Restmandaten dienen. Die autonomistischen Parteien (PSA, MLJ) im Berner Jura verbanden sich mit La Gauche und der CVP. Einzig die BDP ging keine Listenverbindung ein. Die SP trat zudem in einigen Wahlkreisen mit getrennten Listen für Frauen und Männer an, was bereits 2013 beschlossen worden war. Total bewarben sich 634 Kandidatinnen und 1271 Kandidaten um einen Sitz im Berner Kantonsparlament, darunter auch 140 der 160 Bisherigen. Damit war das Interesse an einem Parlamentssitz etwas geringer als noch 2010, als 1937 Personen kandidierten.
Allgemein war erwartet worden, dass die Wahlen keine grossen Veränderungen bringen würden. Die Frage war vor allem, ob sich die BDP konsolidieren könne. Die Überraschung bei den Wahlen war dann aber gross: Die Bürgerlich-Demokraten brachen regelrecht ein und verloren elf der 25 bisherigen Sitze und beinahe fünf Prozentpunkte an Wählerstärke (2010: 16,0%; 2014: 11,2%). Dass auch die Partei nicht mit einer solchen Niederlage gerechnet hatte, zeigte das am Montag in den Berner Lokalzeitungen geschaltete Inserat der BDP, auf dem sich die Partei bei den Bürgerinnen und Bürgern für die Unterstützung bedankte – man hatte die Schaltung des Inserats am Sonntagabend wohl nicht mehr stoppen können. Gründe für die veritable Wahlschlappe der BDP wurden in den fehlenden Listenverbindungen, aber auch im Umstand gesucht, dass die Partei 2010 weit über den Erwartungen abgeschnitten hätte und die 14 Sitze in etwa dem Niveau nach der Abspaltung 2008 entspreche. Trotz dem dramatischen Einbruch der BDP blieb der Grosse Rat fest in bürgerlicher Hand. Dies war insbesondere der SVP zu verdanken, die um fünf Sitze zulegte und damit neu über 49 Mandate verfügte – also noch mehr als vor der Abspaltung der BDP. Die Volkspartei konnte auch ihre Wählerstärke um 2,4 Prozentpunkte auf neu 29.0% erhöhen. Von den Verlusten der BDP konnte die GLP-EVP-EDU-Verbindung profitieren. Allen voran die GLP, die neu elf Sitze ihr eigen nennen durfte. Die Grünliberalen konnten also nicht nur die sieben unmittelbar vor den Wahlen gehaltenen Mandate verteidigen, sondern auch noch vier hinzugewinnen. Im Vergleich zu 2010 erhöhte sich die Wählerstärke der GLP um 2,6 Prozentpunkte (neu: 6,7%). Auch die EVP konnte um zwei Sitze und 0,5 Prozentpunkte an Wählerstärke zulegen (neu 12 Sitze, 6,4%). Die EDU konnte ihre fünf Sitze trotz einem leichten Wählerverlust (- 0,3 Prozentpunkte, neu 4,1%) verteidigen. Dies gelang auch der FDP, die zwar um 0,4 Prozentpunkte zulegen (neu 10,7%), dies aber nicht in einen Sitzgewinn ummünzen konnte. Die Freisinnigen blieben also bei 17 Mandaten, überholten damit aber die BDP und waren wieder zweitstärkste bürgerliche Kraft in Bern. Verluste hinnehmen musste die Linke. Zwar konnte die PSA ihre drei Sitze halten (0,7%, -0,3 Prozentpunkte), die SP musste aber nicht nur auf ihren während der Legislatur an die GLP verlorenen Sitz verzichten, sondern büsste auch einen weiteren Sitz ein. Die Genossen kamen damit noch auf 33 Mandate. Der Verlust war vor allem auf Proporzpech zurückzuführen, wofür auch der Umstand spricht, dass die SP um 0,2 Prozentpunkte an Wählerstärke zulegen konnte (neu 19,1%). Im Vergleich zu den Vorwahlen büssten die Grünen an Wählerstärke ein (- 0,3 Prozentpunkte, neu 9,8%) und gingen eines Sitzes verlustig. Weil die GP allerdings während der Legislatur zwei Sitze an die GLP verloren hatte, war dieser Sitzverlust eigentlich ein Sitzgewinn. Darüber hinaus gewann die GPB-DA einen Sitz in Bern. Eine recht bittere Niederlage musste die CVP einstecken, die ihren einzigen Sitz in Bern verlor und nicht mehr im Grossen Rat vertreten war. Von den Bisherigen wurden 18 Personen abgewählt, darunter auffallend viele Männer (16), was nicht nur auf die Abwahl von BDP-Politikern, sondern auch auf die Strategie der SP, mit getrennten Männer- und Frauenlisten anzutreten, zurückzuführen ist. Dies brachte der SP auch eine praktisch paritätische Zusammensetzung im Rat, wo 16 Frauen und 17 Männer die SP-Sitze besetzten. Der Frauenanteil hatte im Grossen Rat im Vergleich zu 2010 denn auch wieder zugenommen und lag neu bei 31,9% (2010: 26,3%) und damit auf einem neuen Allzeithoch. Zu reden gab schliesslich die als enttäuschend oder bedenklich bezeichnete, niedrige Wahlbeteiligung von 32,1% (2010: 32,3%).

Grossratswahlen Bern 2014
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern

Seit zwei Legislaturen herrschte im Kanton Bern Kohabitation: Der sich in der Zusammensetzung des Parlaments spiegelnde bürgerlich dominierte Kanton – 92 der 160 Sitze waren vor den Gesamterneuerungswahlen 2014 von Bürgerlichen besetzt, die GLP nicht mit eingerechnet – wird von einer links-grünen Mehrheit regiert. 2006 hatten die SP und die Grünen überraschend vier Sitze erobert, weil die Bürgerlichen mit einer Sechserliste angetreten waren und dies als anmassende Strategie von den Berner Wahlberechtigten abgestraft wurde. 2010 konnte die links-grüne Mehrheit verteidigt werden, weil die bürgerliche Seite aufgrund der Auseinandersetzungen zwischen BDP und SVP gespalten war. Für die Wahlen 2014 wurde der Machtwechsel von den Bürgerlichen deshalb mit einer Doppelstrategie angestrebt. Weil von den rot-grünen Regierungsräten niemand zurücktrat – Barbara Egger (sp), Andreas Rickenbacher (sp), Philippe Perrenoud (sp) und Bernhard Pulver (gp) traten alle noch einmal an, Egger für die vierte und die anderen drei Kandidierenden für die dritte Amtsperiode – versuchten die Bürgerlichen erstens das schwächste Glied anzugreifen, das sie im Gesundheits- und Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud ausmachten. Tatsächlich stand der SP-Regierungsrat stark in der Kritik, weil er mit einem neuen Spitalversorgungsgesetz gescheitert war, im Spitalfonds Geld fehlte und seine Personalpolitik nicht immer ganz glücklich war. Hinzu kam, dass Perrenoud den so genannten Jurasitz besetzte: der französischsprachigen Minderheit des Kantons Bern steht ein von der Kantonsverfassung garantierter Regierungssitz zu. Diesen erobert, wer das grösste geometrische Mittel aus den Stimmen des französischen Berner Juras und den Stimmen aus dem ganzen Kanton Bern (inklusive Berner Jura) erhält (Multiplikation der beiden Stimmenzahlen und daraus die Wurzel gezogen). Die Bürgerlichen, die zweitens auf einer gemeinsamen Viererliste antraten, bauten denn mit dem 34-jährigen Manfred Bühler (svp) auch bewusst einen bürgerlichen Kandidierenden im Berner Jura auf, der der links-grünen Mehrheit diesen Jurasitz abjagen sollte. Neben Bühler figurierten die drei Bisherigen Christoph Neuhaus (svp), Beatrice Simon (bdp) und Hans-Jürg Käser (fdp). Das bürgerliche Viererticket lief unter dem offiziellen Slogan „UmSchwung“. Die links-grüne Seite wählte den gleichen Slogan wie vor vier Jahren – „4 gewinnt“ verbunden mit dem neuen Wahlspruch „Bewährte Regierung“. Die Wahlen in den Regierungsrat liefen also auf einen Zweikampf zwischen Perrenoud und Bühler und einen Kampf um den Jurasitz hinaus. Neben den beiden Machtblöcken links und rechts wollte ein Tandem bestehend aus den Grossräten Marc Jost (evp) und Barbara Mühlheim (glp) eine Alternative in der Mitte anbieten. Jost war bereits 2010 erfolglos zu den Regierungsratswahlen angetreten. Die Kandidaten Nummer elf und zwölf waren die Parteilosen Bruno Moser und Josef Rothenfluh.
Häufiges Thema im Wahlkampf war das 1995 mit der neuen Kantonsverfassung eingeführte geometrische Mittel, das dafür sorgt, dass in der Regierung derjenige Vertreter des Berner Juras sitzt, der in der französischsprachigen Region die stärkste Verankerung hat, aber auch im gesamten Kanton Rückhalt findet. Es wurde davon ausgegangen, dass dies Perrenoud eher gelingen wird als Bühler, der zudem – erst 2010 in den Grossrat gewählt – im restlichen Kanton Bern noch nicht sehr bekannt war. Links-grün kam darüber hinaus zupass, dass Maxime Zuber (psa) im Gegensatz zu 2010 und 2006 nicht mehr für die Regierung kandidierte. Zuber hatte jeweils im Berner Jura viele Stimmen geholt und es hätte die Gefahr bestanden, dass dies zu einer Aufsplittung der linken Stimmen geführt hätte. Darüber hinaus empfahl die PSA Perrenoud zur Wahl. Sollten also sowohl Bühler und Perrenoud als Vertreter des Berner Juras das absolute Mehr überspringen und auf Rang sieben und acht liegen, so wäre derjenige mit dem höheren geometrischen Mittel gewählt. Falls kein Jura-Vertreter auf den ersten sieben Plätzen läge, so müsste der siebtplatzierte Kandidat dem Jura-Vertreter mit dem höchsten geometrischen Mittel Platz machen. Zusätzliche Brisanz hatte die sich im Berner Jura zuspitzende Regierungswahl mit der im November 2013 stattgefundenen Abstimmung zu einer möglichen Fusion zwischen dem Berner Jura und dem Kanton Jura erhalten, weil sich insbesondere die SVP mit Manfred Bühler als ausserordentlich berntreu gezeigt hatte. Zwar hatte sich auch die Berner Regierung mit Perrenoud für einen Verbleib des franzsösischsprachigen Teils beim Kanton Bern ausgesprochen, Bühler konnte hier als nicht Regierungsmitglied aber eher auf sich aufmerksam machen. Allerdings eckte er mit einigen Aktionen auch an – etwa als er sich vor einem Plakat ablichten liess, auf dem der Kanton Jura als mafiös bezeichnet wurde. Der Wahlkampf nahm bereits Ende 2013 Fahrt auf. Neben Philipp Perrenoud stand dabei vermehrt auch Hans-Jürg Käser im medialen Fokus. Bei der in den Medien so benannten Affäre Thorberg, bei der der von Käser ernannte Direktor der Strafanstalt freigestellt wurde, wurde dem Polizei- und Militärdirektor Führungsschwäche vorgeworfen. Darüber hinaus gingen die Wellen auch im bürgerlichen Lager hoch, weil Käser erst auf Druck seiner eigenen Partei die Zahlen aus dem neuesten Bericht der Finanzkontrolle offenlegte, der aufzeigte, dass statt zwei rund CHF 20 Millionen im Asylwesen versickert waren. Für Wirbel sorgte zudem die Offenlegung der Einkommenssteuer der Kandidierenden durch das lokale Fernsehen, die zeigte, dass Manfred Bühler lediglich CHF 200 versteuerte während Barbara Egger-Jenzers Steuerausweis den Betrag von CHF 511'900 auswies. Bühler, der als Anwalt in Biel tätig ist, erklärte, dass er aufgrund einer Sanierung seiner Liegenschaft einen hohen Abzug geltend gemacht habe. Trotz des Drucks, dem einige Regierungsräte ausgesetzt waren, ging man allerdings davon aus, dass der Bisherigenbonus spielen werde. Insgesamt wurde der Wahlkampf, abgesehen von einigen Nebenschauplätzen und insbesondere in Anbetracht der grossen inhaltlichen Probleme im Kanton, als schläfrig bezeichnet. Mit einiger Spannung wurde lediglich der Kampf um den Jura-Sitz erwartet. Tatsächlich herrschte bei den Wahlen Ende März lange Ungewissheit. Dass mit Ausnahme von Perrenoud alle Bisherigen wiedergewählt waren, wurde hingegen rasch klar. Dabei zeigte sich zumindest teilweise der Wunsch nach einem „UmSchwung“, weil bürgerliche Bisherige die besseren Resultate erzielten als rot-grün. Mit 128'862 Stimmen erzielte Beatrice Simon (bdp) das Bestresultat gefolgt von Christoph Neuhaus (svp) mit 119'509 Stimmen. In die Phalanx einbrechen konnte einzig Bernhard Pulver (gp), der mit 118'732 Stimmen noch leicht vor Hans-Jürg Käser (fdp) lag, der 109 600 Stimmen holte und dem die negativen Schlagzeilen augenscheinlich nicht viel anhaben konnten. Nicht zittern mussten auch Andreas Rickenbacher (sp, 108'822 Stimmen) und Barbara Egger (sp, 105'006 Stimmen). Der Kampf um den Jura-Sitz blieb hingegen lange ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Manfred Bühler (svp) und Philippe Perrenoud (sp). Beide übersprangen das absolute Mehr (73'014) und tatsächlich lag Bühler mit 94'957 Stimmen rund 8000 Zähler vor Perrenoud (86'469). Weil letzterer aber im Berner Jura mehr Stimmen erhielt als Bühler – 5'889 zu 4'919 hiess das Verdikt im französischsprachigen Teil des Kantons – sprach das geometrische Mittel für Perrenoud. Die gesamthaft höhere Zahl an Wählerstimmen für Bühler wurden als weiteres Zeichen dafür betrachtet, dass das bürgerliche Paket diesmal kompakter geschnürt worden war als bei den beiden Vorwahlen. Bühler zeigte sich als fairer Verlierer. Die Spielregeln, die er nicht infrage stelle, seien klar gewesen. Allerdings konnte er sich einen Seitenhieb auf seinen Gegner nicht verkneifen, der im Gesamtkanton eher an Legitimität verloren habe. Die restlichen vier Kandidierenden schafften das absolute Mehr nicht. Weder Marc Jost (evp, 59'848 Stimmen), noch Barbara Mühlheim (glp, 46'606 Stimmen), Bruno Moser (parteilos, 23'815) oder Josef Rothenfluh (parteilos, 19'967 Stimmen) konnten in die Entscheidung eingreifen. Zu diskutieren gab die sehr geringe Wahlbeteiligung von 31,1%, die sogar noch tiefer war als vor vier Jahren (31,4%). In den Kommentaren wurde ein verblassender Glanz von Rot-Grün analysiert. Allerdings hätten SP und GP nach wie vor einen grossen Rückhalt im eher urbanen Bern-Mittelland. Weil allerdings auch das Parlament stark bürgerlich geprägt blieb und die bürgerlichen Bisherigen im Vergleich zu 2010 wesentlich besser abgeschnitten hätten – vor vier Jahren besetzte Rot-Grün die ersten drei Plätze – sei die rot-grüne Regierungsmehrheit mit einem Ablaufdatum versehen. Allerdings stünden dem Kanton Bern nun noch einmal vier Jahre Kohabitation bevor.

Regierungsratswahlen Bern 2014
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern

Das ambitionierte Ziel der EVP, die seit ihrer Gründung 1917 nie mehr als drei Nationalratsmandate innehatte, mit dem Gewinn von drei zusätzlichen Mandaten bei den nationalen Wahlen Fraktionsstärke zu erreichen, wurde deutlich verpasst. Die angesprochene bisher wahlabstinente, christlich-evangelisch orientierte, ländliche Klientel konnte mit den Kernthemen Kernkraftausstieg, Einheitskrankenkasse, Religionsfreiheit und Erhöhung der Entwicklungshilfe nicht genügend mobilisiert werden. Die Partei konnte aber immerhin ihr beiden Sitze in Zürich (Maja Ingold, bisher) und Bern (Marianne Streiff, bisher) verteidigen. In Zürich büsste die Partei dabei gleichwohl 0,6 Prozentpunkte (neu 3,1%) und in Bern 1,2 Prozentpunkte ein (neu: 4,2%). Damit war in Bern der 2010 geschmiedete Plan aufgegangen, Marianne Streiff nach dem vorzeitigen Rücktritt von Walter Donzé aufzubauen und bekannt zu machen. In den elf weiteren Kantonen, in denen die EVP für die Nationalratswahlen angetreten war (LU, SZ, FR, SO, BS, BL, SG, AG, TG, VD, GE), konnte die Partei keine Sitze gewinnen. Mit Ausnahme der Kantone Schwyz (+0,2 Prozentpunkte) und Basel-Landschaft (+0,5 Prozentpunkte) war der Wähleranteil überall rückläufig. Die EVP hielt einen gesamtschweizerischen Wähleranteil von 2% (-0,4 Prozentpunkte im Vergleich zu 2007). Die beiden EVP-Abgeordneten schlossen sich der CVP-Fraktion an. Kein Erfolg war den EVP-Kandidierenden für den Ständerat in den Kantonen Zürich (Maja Ingold), Bern (Marc Jost bei den Ersatzwahlen im Frühling und Marianne Streiff im Herbst) und Aargau (Roland Bialek) beschieden.

Die Resultate der EVP bei den nationalen Wahlen 2011

Nach der Ende September 2010 vorgenommenen Wahl von Simonetta Sommaruga zur Bundesrätin musste der Berner Ständeratssitz neu besetzt werden. Vier Kandidierende bewarben sich um die Nachfolge der neu gekürten SP-Bundesrätin. Die SP-Nationalrätin und Fraktionspräsidentin Ursula Wyss wurde Ende November einstimmig von der Berner SP für die Verteidigung des Sitzes der Sozialdemokraten nominiert. Die SVP wollte den Sitz mit Nationalrat Adrian Amstutz erobern. Die FDP schickte – unterstützt von der BDP – Nationalrätin Christa Markwalder ins Rennen und Marc Jost wollte für die EVP einen Sitz in der kleinen Kammer gewinnen. Die Grünen, die selber keine Kandidierenden aufstellten, unterstützten Wyss (sp). Für Aufsehen sorgte die Wahlwerbung der Bundesräte Sommaruga (sp) und Schneider-Ammann (fdp) für die jeweiligen Kandidierenden. Die ansonsten ziemlich profilierten Kandidierenden gaben sich im Vorfeld der Wahlen betont staatsbürgerlich. Die Ersatzwahl wurde in den Medien als nationale Richtungswahl mit Signalwirkung für die Wahlen im Herbst beschrieben.

Die aufgrund der persönlichen Resultate für die Nationalratswahlen 2007 erwartete Reihenfolge – alle vier hatten 2007 mit Ausnahme von Jost erfolgreich für die grosse Kammer kandidiert – trat im ersten Wahlgang ein: Amstutz erhielt 136'522 Stimmen (38,9% der Stimmen) und lag vor Wyss, die 117'833 Stimmen (33,6%) erreichte. Markwalder erzielte ein für sie enttäuschendes Resultat und kam auf lediglich 69'303 Stimmen (19,7%). Sie erklärte sich das Resultat auch mit den gleichzeitig mit der Ersatzwahl stattfindenden kantonalen und nationalen Abstimmungen (Waffenschutzinitiative, Ersatz KKW Mühleberg und Motorfahrzeugsteuer), die vor allem Wählerinnen und Wähler am Rand des politischen Spektrums mobilisiert hätten. Abgeschlagen auf Rang vier lag Jost mit 27'553 Stimmen (7,8%). Das absolute Mehr verpassten alle vier. Wohl auch aufgrund der erwähnten, zeitgleich stattfindenden Abstimmungen lag die Wahlbeteiligung für den ersten Wahlgang bei beachtlichen 50,8%. Jost und Markwalder zogen sich in der Folge zurück, was insbesondere die BDP und die FDP in ein Dilemma stürzte: Beide Parteien konnten sich nicht zu einem bürgerlichen Schulterschluss durchringen. Sowohl die FDP als auch die BDP gaben in der Folge keine Wahlempfehlung ab, da nur noch Kandidierende aus Polparteien zur Wahl stünden. Auch die CVP und die EVP verzichteten auf eine Empfehlung. Nur die GLP sprach sich – neben den Grünen – für Wyss (sp) und die EDU für Amstutz (svp) aus. Einzelne Bürgerliche – darunter auch die ehemalige Ständerätin Christine Beerli – empfahlen ebenfalls Wyss zur Wahl, welche ihrer Ansicht nach das kleinere Übel darstellen würde. Der zweite Wahlgang verhiess Spannung und das Resultat war denn auch äusserst knapp. Die SVP konnte den Sitz von der SP erobern. Amstutz (svp) machte mit 163'537 Stimmen das Rennen. Wyss (sp) unterlag mit 159'900 Stimmen, hatte also den Rückstand aus dem ersten Wahlgang von über 18'500 Stimmen auf noch gut 3'500 Stimmen verkleinert. Trotzdem musste die SP ihren 2003 eroberten Sitz wieder abgeben. Amstutz punktete – wie bereits im ersten Wahlgang – vor allem auf dem Land und Wyss in den Städten und im Berner Jura. Die für einen zweiten Wahlgang hohe Beteiligung von 46,3% widerlegte die vorgängige Befürchtung, dass viele bürgerliche Wählerinnen und Wähler nicht stimmen würden, da für sie weder Wyss noch Amstutz eine Wahlmöglichkeit darstellen würde. Letztlich entscheidend war, dass die SVP stärker mobilisieren konnte als die SP. Die SVP feierte den Erfolg als optimalen Auftakt ins Wahljahr, in welchem auch die kleine Kammer erobert werden sollte . Die SP ihrerseits kündigte an, im Herbst durch das knappe Resultat gestärkt wieder anzutreten. Für Amstutz rückte Thomas Fuchs (svp) in den Nationalrat nach. Überschattet wurde die Wahl von drei Stimmrechtsbeschwerden: Auslandschweizer beanstandeten, dass sie das Wahlmaterial für den zweiten Umgang zu kurz vor der Wahl erhalten hätten und so ihre Stimme nicht fristgerecht abgeben konnten. Die junge FDP hatte in der Folge noch vor dem zweiten Wahlgang eine Verschiebung verlangt. Laut der Verordnung über politische Rechte des Kantons Bern müssen die Wahlunterlagen spätestens fünf Tage vor der Wahl bei den Wahlberechtigten sein. Das Verwaltungsgericht entschied Ende Mai, dass die Rechtslage eine Privilegierung der Auslandschweizer nicht erlaube und diese mit einer späten Zustellung leben müssten. Die Beschwerde wurde ans Bundesgericht weitergezogen, welches diese im September dann auch deshalb abwies, weil eine Beteiligung der Auslandschweizer das Resultat nicht verändert hätte und deshalb eine Wiederholung der Wahl nicht angebracht sei.

Ersatzwahl Ständerat Bern 2011

Bei der Gesamterneuerungswahl der Regierung kämpften 16 Kandidaten um die sieben Sitze. SP und Grüne traten gemeinsam mit ihren vier bisherigen Kandidaten mit der Parole „4 gewinnt“ an. Mit Barbara Egger (sp), Andreas Rickenbacher (sp), Philippe Perrenoud (sp) und Bernhard Pulver (gp) wollten sie die links-grüne Mehrheit im Regierungsrat verteidigen. Die Bürgerlichen konnten sich nicht auf ein gemeinsames Kandidatenticket einigen, zu stark waren die Nachwehen der Spaltung zwischen SVP und BDP. Die SVP und die FDP traten jeweils mit einem bisherigen (Hans Jürg Käser, fdp und Christoph Neuhaus, svp) und einem neuen Kandidaten an (Sylvain Astier, fdp und Albert Rösti, svp). Die BDP schickte ihre Kantonalpräsidentin Beatrice Simon ins Rennen, die den zurücktretenden Urs Gasche ersetzen sollte. Von der EVP traten ebenfalls zwei Kandidaten an (Marc Jost und Patrick Gsteiger). Die EDU (Marc Früh), die PSA (Maxime Zuber) und die CVP (Alexandra Perina) stellten je eine Herausforderin/einen Herausforderer. Da Joseph Rothenfluh von der CVP nicht berücksichtigt worden war, kandidierte er wild und wurde prompt aus der Partei ausgeschlossen. Neben Perrenoud, Astier, Gsteiger, Früh und Zuber stammte mit dem Parteilosen Bruno Moser ein weiterer Kandidat aus dem Berner Jura, dem ein Regierungssitz verfassungsmässig garantiert ist. Reto Gasser, der mit einer Protestkandidatur auf durch die BKW verursachte Klimaschäden aufmerksam machen wollte, hatte seine Kandidatur um eine halbe Stunde zu spät eingereicht und war deshalb – nach einer abgewiesenen Beschwerde – nicht zugelassen worden. Neu gab es für die Regierungswahlen keine vorgedruckten Wahlzettel mehr. Die Kandidatennamen mussten von Hand in eine leere Liste eingetragen werden. Man wollte damit den Charakter der Regierungsratswahlen als Persönlichkeitswahlen unterstreichen.

Alle Bisherigen wurden wieder gewählt. Die vor vier Jahren errungene rot-grüne Mehrheit wurde dabei deutlich bestätigt, lagen doch drei der vier links-grünen Kandidierenden auf den ersten drei Plätzen. Bernhard Pulver erzielte mit 110'744 Stimmen das beste Resultat. Etwas abgeschlagen war einzig Philippe Perrenoud (90'774 Stimmen), der aber ebenfalls direkt bestätigt wurde und die Sonderregelung für den Sitz des Berner Juras nicht in Anspruch nehmen musste. Die BDP konnte ihren Sitz mit Beatrice Simon verteidigen. Der Herausforderer der SVP Albert Rösti erzielte rund 7500 Stimmen weniger als Simon, die vor allem in der Stadt Bern viele Stimmen machte. Ebenfalls keine Chance hatte der FDP-Kandidat Astier, der ausserhalb des Berner Juras kaum Stimmen erhielt.

Regierungsratswahlen Bern 2010
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2010
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern

Im Kanton Basel-Stadt verteidigte Anita Fetz (sp) ihren Sitz problemlos gegen den gemeinsamen Kandidaten aller bürgerlichen Parteien, Andreas Albrecht (lp). Im Kanton Basel-Landschaft konnte sich Claude Janiak (sp) deutlich gegen den bürgerlichen Kandidaten Erich Straumann (svp) durchsetzen. Im Kanton Aargau distanzierte Christine Egerszegi (fdp) ihre Konkurrentinnen Pascale Bruderer (sp) und Esther Egger (cvp) und ihre Konkurrenten Geri Müller (gp) und Heiner Studer (evp) und wurde neben dem Bisherigen Maximilian Reimann (svp) neu gewählt. Im Kanton Bern wurde Simonetta Sommaruga (sp) problemlos wiedergewählt, den zweiten Sitz eroberte Werner Luginbühl (svp), er liess seine Konkurrentinnen Franziska Teuscher (gp) und Dora Andres (fdp) deutlich hinter sich. Im Kanton Genf zog mit Robert Cramer der erste Grüne in den Ständerat ein, mit ihm zusammen wurde Liliane Maury-Pasquier (sp) gewählt. Zu einer innerparteilichen Veränderung kam es im Kanton Jura, wo sich Anne Seydoux-Christe (cvp) gegen ihre Parteikollegin Madeleine Amgwerd (bisher) durchsetzte. Im Kanton Wallis wurde Jean-René Fournier (cvp) im ersten Wahlgang neu in den Ständerat gewählt.

Resultate Ständeratswahlen 2007

Mit der Neubesetzung von vier der insgesamt sieben Regierungsratssitze waren die Wahlen im April von Anfang an heftig umkämpft und öffneten die Möglichkeit für deutliche Gewichtsverschiebungen. Die Ausgangsposition war für die FDP besonders schwierig, da ihre beiden bisherigen Regierungsmitglieder Dora Andres und Mario Annoni nicht mehr antraten. Die SP hatte den Sitz des ausscheidenden Samuel Bhend zu verteidigen. Der vierte frei werdende Sitz gehörte Elisabeth Zölch von der SVP. Zur Verteidigung ihrer zwei Sitze schickte die FDP Eva Desarzens und Hans-Jürg Käser in den Wahlkampf. Sie waren Teil des traditionellen gemeinsamen bürgerlichen Tickets mit der SVP, die gleich 4 Kandidierende ins Rennen schickte: Neben den Bisherigen Urs Gasche und Werner Luginbühl gehörten dazu Monique Jametti Greiner und Annelise Vaucher. Ihnen gegenüber positionierte sich eine Links-Grüne Liste mit der Bisherigen Barbara Egger, den neu kandidierenden Philippe Perrenoud und Andreas Rickenbacher (alle sp) sowie dem Grünen Bernhard Pulver, der sich nach 2002 zum zweiten Mal präsentierte. Neben Annelise Vaucher (svp) und Philippe Perrenoud (sp) bewarb sich auch der bisherige Grossrat Maxime Zuber vom Parti socialiste autonome für den garantierten Sitz für den Berner Jura. Der bürgerliche Machtanspruch auf sechs von sieben Regierungssitzen und die damit verbundene Infragestellung der Formel aus 3 SVP, 2 FDP und 2 SP drückten dem Wahlkampf ihren Stempel auf. Bei einer mit 29,7% praktisch unveränderten Beteiligung sorgten die Wahlberechtigten für ein überraschendes Resultat, das die Mehrheiten im Regierungsrat auf den Kopf stellte. Das grün-linke Bündnis konnte seine 4 Kandidaten allesamt durchbringen, wobei Barbara Egger (sp) das beste Resultat aller Gewählten erzielte. Auf sie folgten mit Urs Gasche und Werner Luginbühl die beiden bisherigen SVP-Vertreter sowie in dieser Reihenfolge Bernhard Pulver (gp), Andreas Rickenbacher (sp), Hans-Jürg Käser als einzig verbleibendes Ratsmitglied der FDP, und Philippe Perrenoud (sp), der das Rennen um den Sitz für den Berner Jura für sich entscheiden konnte. Die bürgerlichen Kandidatinnen Eva Desarzens (fdp), Monique Jametti Greiner (svp) und Annelise Vaucher (svp) schieden auf den Plätzen acht bis zehn aus. Damit sank der Frauenanteil in der Berner Regierung von drei auf eine verbleibende Regierungsrätin. Der nicht erwartete deutliche Sieg der links-grünen Koalition wurde allgemein als Reaktion auf den auch in bürgerlichen Kreisen als überzogen bezeichneten Machtanspruch der SVP mit ihren vier Kandidaten gewertet.

Regierungsratswahlen Bern 2006
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2006
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern

Bei den Gesamterneuerungswahlen in 8 Kantonen (BE, FR, GL, GR, JU, NW, OW und ZG) kam es einzig in Bern und im Jura zu wesentlichen Verschiebungen der Machtverhältnisse zwischen den Parteien. In Bern fand ein Wechsel von der traditionellen bürgerlichen zu einer rotgrünen Mehrheit statt, im Jura gewannen die Bürgerlichen umgekehrt die in den letzten Wahlen verlorene Mehrzahl der Regierungssitze zurück. Wie im Vorjahr konnten die Grünen ihre Präsenz in den kantonalen Regierungen vermehren. In Bern gelang Bernhard Pulver (gp) als Teil der erfolgreichen grün-linken Liste der Wiedereinzug eines grünen Kandidaten in den Regierungsrat (bereits von 1986–90 hatten die Grünen zwei Vertreter in der damals 9-köpfigen Exekutive). In Zug gewann die grüne Alternative Liste (seit Anfang 2007 mit Beobachterstatus bei der GP) auf Kosten der SP einen zweiten Sitz in der Exekutive, und das 2005 in die GP eingetretene Demokratische Nidwalden konnte seinen Sitz in der Nidwaldner Regierung verteidigen. Die Zuger Regierungsratswahlen zeigten, dass die Grünen in einzelnen Kantonen zu einer ernsthaften Konkurrenz für die SP geworden sind, für die 2006 ein sehr durchwachsenes Wahljahr war. Dem Erfolg in Bern, wo die SP einen Sitz gewinnen konnte und nun mit 3 Regierungsräten vertreten ist, stehen die Verluste von je einem Regierungssitz in Glarus, Jura und Zug gegenüber. Während in Zug und Glarus, wo der Regierungsrat auf 5 Mitglieder verkleinert wurde, das Verhältnis zwischen linker und bürgerlicher Seite unberührt blieb, bedeutete der Mandatsverlust im Jura den Verlust der erst 2002 errungenen linken Regierungsmehrheit. Den Christlichdemokraten gelang es im Jura wie auch in den übrigen 6 Kantonen, in denen sie an der Regierung beteiligt sind (alle ausser BE), ihre Sitze zu halten. Die Gewinner der Wahlen in die jurassische Exekutive waren die Freisinnigen, deren Kandidat den 2002 verlorenen Sitz mit der höchsten Stimmenzahl zurückerobern konnte. In Glarus (wo die Sitzzahl von 7 auf 5 reduziert wurde) und in Bern verlor die FDP hingegen je ein Regierungsmitglied. Der Sitzverlust in Bern war die einzige Änderung bei der SVP. Sie behielt ihre Mitglieder in den Glarner, Graubündner und Zuger Exekutiven, versuchte jedoch in Freiburg, Jura und Nidwalden vergeblich, eine Regierungsbeteiligung zu erkämpfen. Auch 2006 bestätigte sich damit die Tendenz der Wählerinnen und Wähler in den Kantonen, die SVP zwar in den Parlamenten zu stärken, ihr jedoch wenig Einfluss in den nach dem Majorzsystem gewählten Regierungsgremien zu überlassen.

Bei den Ersatzwahlen im Kanton Appenzell Ausserrhoden gelang es der SP, auf Kosten der FDP einen Sitz in der bis dahin vollständig aus FDP und SVP gebildeten Regierung zu gewinnen. In Basel-Stadt, Thurgau und Zürich hingegen vermochten die Bürgerlichen ihre Regierungssitze zu verteidigen. Im Thurgau setzte sich Jakob Stark (svp) klar gegen die Parteilose Gabi Coray durch, im Kampf um die Nachfolge der Zürcher Regierungsrätin Dorothee Fierz (fdp) war die Freisinnige Ursula Gut gegenüber der Grünen Ruth Genner erfolgreich. In Basel-Stadt verteidigte Hanspeter Gass den Regierungssitz der FDP nach dem Scheitern seiner freisinnigen Parteikollegin Saskia Frei im ersten Wahlgang.

Nach den acht Gesamterneuerungswahlen und den vier Ersatzwahlen waren Ende 2006 drei Frauen weniger an kantonalen Regierungen beteiligt als im Vorjahr. In Bern fanden die zurückgetretenen Dora Andres (fdp) und Elisabeth Zölch (svp) keine weiblichen Nachfolgerinnen, und mit Barbara Egger (sp) verblieb lediglich eine Frau im Regierungsrat. In den Ausserrhoder Ersatzwahlen musste es die Parteilose Edith Heuscher-Beeler ihrem Konkurrenten Matthias Weishaupt (sp) überlassen, in die Fussstapfen von Regierungsrätin Alice Scherrer (fdp) zu treten. In allen übrigen Kantonsregierungen blieb das Verhältnis zwischen Männern und Frauen unverändert. Gesamtschweizerisch belegten die Frauen Ende 2006 damit noch 33 von 156 Regierungssitzen.

Übersicht 2006
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2006

Obschon sich SVP und FDP wegen der Wahlkreis- und Bezirksreform zerstritten hatten, einigten sie sich für die Wahlen im April rechtzeitig auf eine gemeinsame Regierungsratsliste, auf der die bisherigen Exekutivmitglieder Urs Gasche, Werner Luginbühl und Elisabeth Zölch (alle svp) sowie Dora Andres und Mario Annoni (beide fdp) figurierten. Auf der links-grünen Liste kandidierten für die SP Regierungsrat Samuel Bhend, Grossrätin Barbara Egger, die die Sozialdemokraten als Ersatz für die zurückgetretene Dori Schaer nominiert hatten, und Grossrätin Chantal Bornoz Flück aus dem Berner Jura sowie Franziska Teuscher vom Grünen Bündnis und Bernhard Pulver von der Grünen-Freien Liste. Im Wahlkampf dominierte der Finanznotstand des Kantons, doch hielten sich die Parteien mit Positionsbezügen zurück, da die Regierung im Januar im Auftrag des Parlaments eine umfassende Überprüfung der Staatsaufgaben vornehmen wollte. Bei einer Stimmbeteiligung von lediglich 28,2% erzielten die Bürgerlichen die besten Resultate: Auf Dora Andres (fdp) folgten Urs Gasche (svp), Werner Luginbühl (svp), Elisabeth Zölch (svp) und Mario Annoni (fdp). Die Sozialdemokraten Samuel Bhend und Barbara Egger (sp) belegten die Ränge sechs und sieben. Franziska Teuscher (gb), die nur knapp hinter Egger lag, und Chantal Bornoz Flück (sp) erreichten ebenfalls das absolute Mehr, schieden aber als überzählig aus. Knapp unter dem absoluten Mehr lag Bernhard Pulver (gfl).

Regierungsratswahlen Bern 2002
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2002
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern

Die Interjurassische Versammlung (Assemblé interjurassienne) war im Sommer während einigen Monaten durch einen Boykott der Autonomisten gestört. Anlass war die Absicht der bernischen Regierung, ihr bisheriges Prinzip, die bernjurassische Delegation aus den Kantonsparlamentariern der Region zu bilden, aufzulockern und – unter Wahrung des bei den kantonalen Wahlen vom Frühjahr bestätigten Kräfteverhältnisses von drei zu eins zwischen Berntreuen und Autonomisten – rund die Hälfte der Sitze mit Nichtparlamentariern zu besetzen. Während die Berntreuen diesen Entscheid akzeptierten, lehnten die Autonomisten die Ernennung des Gemeindepräsidenten von Moutier, Maxime Zuber, anstelle eines autonomistischen Grossrats ab. Nach Zubers Verzicht beliess die Berner Regierung die autonomistische Delegation unverändert.

Boykott in der Assemblée interjurassienne
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Bei den Gesamterneuerungswahlen im Kanton Bern waren nach den Rücktritten von Peter Widmer (fdp), der die politische Bühne nach achtjähriger Zugehörigkeit zur Regierung verliess, sowie Peter Schmid (svp), der Interesse an der Nachfolge von Ständerat Ulrich Zimmerli signalisierte, zwei Sitze neu zu besetzen. Der Wahlkampf warf keine grossen Wellen, was nicht weiter erstaunlich war, weil von Anfang an keine parteipolitischen Veränderungen zu erwarten waren, da die beiden grossen bürgerlichen Parteien mit einer gemeinsamen Liste und partnerschaftlicher Werbung antraten. Seit der 1990 vorgenommenen Verkleinerung der Exekutive auf sieben Sitze beanspruchte die SVP drei Sitze, die FDP deren zwei für sich; die beiden weiteren Sitze wurden der SP überlassen. Mit dem Wahlausgang vom 19. April zeigten sich sowohl Bürgerliche als auch die SP zufrieden, weil für sie aus den Wahlen keine eigentlichen Niederlagen resultierten. Das traditionelle Wahlbündnis zwischen SVP und FDP hatte sich ein weiteres Mal bewährt: als Siegerin ging Elisabeth Zölch (svp) aus den Regierungsratswahlen hervor, die in 20 von 26 Amtsbezirken das beste Resultat erzielte. Auf dem zweiten und dritten Rang landeten der Vertreter des Berner Jura, Mario Annoni (fdp), der vor vier Jahren noch vor Zölch das beste Resultat erreicht hatte, sowie Hans Lauri (svp). Das bürgerliche Quintett vervollständigten die freisinnige Dora Andres sowie Werner Luginbühl (svp), die als Neue den Sprung in die Regierung sicher schafften.

Die Linke, die mit fünf Kandidaturen angetreten war, verfehlte ihr Wahlziel auf einen dritten Sitz in der Regierung deutlich. Immerhin konnten die beiden bisherigen sozialdemokratischen Kandidaten Dori Schaer und Samuel Bhend im Gegensatz zu den letzten Regierungsratswahlen vor vier Jahren die bürgerlichen Phalanx sprengen und überrundeten stimmenmässig die beiden neugewählten Bürgerlichen. Eine Niederlage musste die dritte SP-Kandidatin Elisabeth Gilgen einstecken, die das absolute Mehr nicht schaffte und den Einzug in die Regierung deutlich verpasste. Einen Achtungserfolg erzielten die beiden grünen Politikerinnen Regula Rytz und Barbara von Escher, welche nur unwesentlich hinter Gilgen zurückblieben. Aus rot-grünen Kreisen wurde einmal mehr das Majorzwahlrecht kritisiert, bei dem die Bürgerlichen die Sitzzahl der Linken bestimmen könnten. Nichts mit dem Wahlausgang zu tun hatten die weiteren Kandidaten aus EVP, SD, Bürgerpartei und Vereinzelte. Die Regierung setzt sich auch weiterhin aus drei SVP-Mitgliedern, zwei Freisinnigen und zwei Sozialdemokraten zusammen. Im Kanton Bern sitzen mit Zölch, Schaer und Andres erstmals drei Frauen in einer Kantonsregierung. Das Resultat der Regierungsratswahlen insgesamt war Ausdruck einer offenbar weit verbreiteten Zufriedenheit des Wahlvolkes mit der Regierungsarbeit: die Bisherigen belegten geschlossen die ersten fünf Plätze. Andererseits widerspiegelt es eine grosse Gleichgültigkeit gegenüber der kantonalen Politik: die Stimmbeteiligung war mit 29,3 Prozent äusserst tief (1994: 33,5%).

Regierungsratswahlen Bern 1998
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1998
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern

Die Sezessionsbestrebungen der Behörden der Stadt Moutier konkretisierten sich. Stadtpräsident Maxime Zuber (psa) kündigte an, dass er noch vor Ende 1998 ein kommunales Plebiszit durchführen wolle. Er erhielt dabei auch Unterstützung durch den jurassischen Regierungsrat Roth (CVP) sowie die CVP und die SP des Kantons Jura. Alle Parteien des Kantons Jura und kurz danach auch das Parlament verabschiedeten Resolutionen, in welchen sie sich bereit erklärten, Moutier - nach einer im Rahmen der Gesetze verlaufenen Loslösung von Bern - in den Kanton aufzunehmen. Die Gemeindeexekutive von Moutier beschloss im Dezember, im Jahr 1998 eine Konsultativabstimmung durchzuführen. Der bernische Regierungsrat Annoni (fdp) stellte dazu fest, dass es der Gemeinde frei stehe, eine solche rechtlich nicht verpflichtende Konsultation abzuhalten. Eine rechtlich bindende Volksabstimmung über einen Kantonswechsel lehnten die Berner Behörden jedoch ab. Der Regierungsrat liess am 28. Mai die Behörden der Stadt Moutier wissen, dass er die von ihr geforderten rechtlichen Grundlagen nicht schaffen werde. Er verwies dabei die Stadtbehörden auf die Bedeutung der Pflege der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit als Alternative zu einem Kantonswechsel. Zudem gab er zu verstehen, dass er eine Sezession der Stadt Moutier allein nicht akzeptieren würde, da diese auch Verwaltungszentrum für den rund 23'000 Einwohner zählenden und mehrheitlich einen Übertritt zum Kanton Jura ablehnenden Bezirk ist.

Volksabstimmung in Moutier über einen Übertritt zum Kanton Jura 1998
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt