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  • Aubry, Geneviève (fdp/plr, BE) NR/CN

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Da das Geschäftsverkehrsgesetz des Parlaments die Offenlegung der Mitgliederlisten von Bundeshaus-Lobbies verlangt, veröffentlichte das Generalsekretariat der Bundesversammlung die bisher geheimgehaltene Namensliste der 1992 von der damaligen Berner FDP-Nationalrätin Geneviève Aubry ins Leben gerufenen "Parlamentariergruppe Drogenfragen". Dieser Gruppe, die rund 70 Parlamentarier aus beiden Kammern umfasst, und die sich stark für eine repressive Drogenpolitik engagiert, gehören neben den Vertretern von FP und SD sowie weiten Teilen der SVP auch so wichtige Exponenten ansonsten in der Drogenfrage eher gemässigter Parteien wie CVP-Präsident Cottier (FR) und FDP-Fraktionschef Couchepin (VS) an. Mit dem Bekanntwerden dieser Liste geriet die 1994 verabschiedete gemeinsame Drogenplattform von FDP, SP und CVP erneut unter Druck.

Parlamentarische Gruppe «Drogenpolitik» (ab 1992)

Nachdem der Ständerat im Vorjahr signalisiert hatte, dass er nicht bereit war, alle vom Nationalrat eingefügten Änderungsvorschläge zur Abschwächung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann ("Gleichstellungsgesetz") hinzunehmen, schwenkte auch die grosse Kammer auf eine moderat frauenfreundlichere Linie ein. Mit 111:58 Stimmen dehnte sie das Diskriminierungsverbot wieder auf alle Tatbestände zwischen Anstellung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus. Das Zünglein an der Waage spielten hier die CVP-Vertreter, welche sich - gleich wie alle weiblichen Abgeordneten mit Ausnahme der Berner Freisinnigen Aubry und der Waadtländer Liberalen Sandoz - in dieser Frage dem rot-grünen Lager anschlossen.

Erneut keine Chancen hatte hingegen eine über Klagen bezüglich Lohndiskriminierung hinausgehende Beweislastumkehr, bei welcher eine auf Diskriminierung klagende Person vor Gericht nur glaubhaft machen muss, dass eine geschlechtsbedingte Diskriminierung vorliegt, worauf es dann am Arbeitgeber ist zu beweisen, dass dies nicht zutrifft. Mit 89 zu 87 Stimmen bei zwei Enthaltungen lehnte es der Nationalrat äusserst knapp ab, die erleichterte Beweisführung für das ganze Arbeitsverhältnis gelten zu lassen. Hier sprachen sich nur gerade noch drei bürgerliche Frauen - Nabholz (fdp, ZH), Gadient (svp, GR) und Lepori Bonetti (cvp, TI) - für die frauenfreundlichere Variante aus.

Entgegen seinem ersten Entscheid schloss sich der Nationalrat der kleinen Kammer hingegen beim Verbandsklagerecht an. Dieses berechtigt Gewerkschaften und Frauenorganisationen, in eigenem Namen feststellen zu lassen, dass eine Diskriminierung für einen Einzelfall oder eine ganze Berufsgruppe vorliegt. Eine vom Arbeitgeber-Vertreter Allenspach (fdp, ZH) angeführte Minderheit wollte das Verbandsklagerecht einschränken, indem bei Einzelklagen im Gegensatz zu Kollektivklagen das Einverständnis der betroffenen Arbeitnehmerin eingeholt werden müsste. Diese Einschränkung unterlag ebenfalls knapp mit 86 zu 84 Stimmen.

Bei der verbleibenden wesentlichen Differenz (Regelung der Beweislast) erteilte der Ständerat der restriktiven Haltung der grossen Kammer erneut eine Absage. Als Kompromissvariante schlug er aber vor, die Anstellung von der erleichterten Beweisführung auszunehmen und diese nur auf die Aufgabenzuteilung, die Aus- und Weiterbildung, die Entlöhnung, die Beförderung und die Entlassung zu beschränken. Mit 93 zu 66 Stimmen schloss sich der Nationalrat hier an, so dass das Gesetz in der Frühjahrssession definitiv verabschiedet werden konnte.

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann "Gleichstellungsgesetz"

Freisinnige und Sozialdemokraten einigten sich im Rahmen der Arbeitsgruppe Drogenpolitik auf ein gemeinsames Aktionsprogramm. Beide Parteien forderten eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, eine verstärkte Prävention und eine Ausdehnung der ärztlich kontrollierten Heroinabgabe auf alle Schwerstabhängigen. Künftig strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden solle der Drogenkonsum und der Besitz und Erwerb von Kleinstmengen zum Eigengebrauch. Die FDP blieb in der Drogenfrage aber in einen liberalen und einen repressiven Flügel gespalten. So meldete die Berner FDP-Nationalrätin G. Aubry bereits ihre Opposition gegen die Heroinabgabe an.

Arbeitsgruppe Drogenpolitik der FDP, SP und CVP 1994

Das im Vorjahr von der Landesregierung vorgelegte Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann ("Gleichstellungsgesetz"), welches den seit 1981 in der Bundesverfassung stehenden Gleichstellungsartikel umsetzen und die Frauen im Wirtschaftsleben vor direkten und indirekten Diskriminierungen schützen soll, wurde bereits von der vorberatenden Kommission des Nationalrates in wichtigen Punkten abgeschwächt. Wie umstritten die ganze Vorlage war, ging schon nur daraus hervor, dass dem Plenum ein Nichteintretensantrag Sandoz (lp, VD) und zwei Rückweisungsanträge Aubry (fdp, BE) und Bortoluzzi (svp, ZH) sowie mehr als 30 Abänderungsanträge zu dem 18 Artikel umfassenden Gesetz vorlagen. Nach einer rund vier Stunden dauernden und teilweise emotional geführten Eintretensdebatte, in der aber doch die sachlichen Argumente und die Einsicht überwogen, dass dieses Gesetz überfällig sei, wurden der Nichteintretens- bzw. die Rückweisungsanträge deutlich abgelehnt.
In der ebenfalls sehr ausführlichen Detailberatung schloss sich das Plenum in den meisten Punkten den Anträgen der Mehrheit der bürgerlich dominierten Kommission an. So sprach sich die grosse Kammer nach einem längeren Rededuell für eine engere Definition des Tatbestandes der sexuellen Belästigung aus und wollte dafür die Beweislast allein bei den Betroffenen belassen. Vergeblich monierten Sprecherinnen von SP, GP und LdU/EVP, die Stellung der Frauen werde dadurch im Vergleich zur heutigen Praxis verschlechtert.
Gegen die Kommissionsmehrheit konnten sich lediglich Anträge durchsetzen, welche die Vorlage noch weiter abschwächten. Eine von Nationalrat Ducret (cvp, GE) angeführte Minderheit erreichte so, dass anstelle eines generellen Diskriminierungsverbotes mit einer erklärenden Aufzählung eine restriktivere, abschliessende Auflistung von Diskriminierungen eingeführt wurde, wobei Stellenausschreibung und Anstellung aus dem Katalog gestrichen wurden. Unter das Diskriminierungsverbot sollten nur noch Aufgabenzuteilung, Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung fallen.

Auch in der Frage der Beweislastumkehr wurde die Haltung der Kommissionsmehrheit übernommen. Die generelle Erleichterung der Beweislast zugunsten der Frauen war als eine Art "Schicksalsartikel" der gesamten Vorlage erachtet worden. Die Kommissionsmehrheit wollte das Prinzip jedoch lediglich bei Lohngleichheitsklagen gelten lassen. Sie argumentierte, dass einzig die Lohnungleichheit objektiv mess- und feststellbar sei, in den anderen Bereichen hingegen von vagen Vermutungen ausgegangen werden müsse.

Zu harten Diskussionen kam es beim Verbandsbeschwerderecht, ein weiterer Grundpfeiler des Gleichstellungsgesetzes. Von rechtsbürgerlicher Seite wurde verlangt, den Verbänden sei das Klagerecht nur mit Einwilligung der betroffenen Frauen zuzugestehen. Nachdem Bundesrat Koller darauf aufmerksam gemacht hatte, dass das Bundesgericht bereits heute das Klagerecht der Berufsverbände nicht vom Einverständnis der Betroffenen abhängig macht, wurde dieser Passus des Gesetzes schliesslich in der ursprünglichen Fassung angenommen, allerdings auf Antrag Spoerry (fdp, ZH) in dem Sinne präzisiert, dass die Verbände vor einer Klage das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen müssen.
Im Bereich des Kündigungsschutzes setzten sich die Vorschläge des Bundesrates durch. Demnach kann die Kündigung einer Arbeitnehmerin, die aus Rache für eine vorgängige Gleichstellungsbeschwerde ausgesprochen wird, angefochten werden. Keine Chance hatte ein Antrag von Felten (sp, BS), Rachekündigungen seien schlechthin für nichtig zu erklären. Klar wurde auch die Aufwertung des eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann gutgeheissen. Das Büro soll direkt dem Departement des Innern unterstellt werden, um Dienstwege zu verkürzen und ihm mehr Gewicht zu verschaffen. Trotz dem Hinweis einiger Ratsmitglieder auf die leere Bundeskasse fanden auch die gesetzlichen Bestimmungen für Finanzhilfen an Förderungsprogramme und Beratungsstellen für Frauen Zustimmung. In der Gesamtabstimmung passierte das neue Gesetz mit 114 zu 35 Stimmen.

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann "Gleichstellungsgesetz"

Rechtsbürgerliche Kreise um Nationalrätin Aubry (fdp, BE) und die Nationalräte Bischof (sd, ZH), Mauch (fdp, AG), Scherrer (edu, BE) und Stamm (fdp, AG) lancierten eine Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung", welche den Bundesrat verpflichten will, dafür zu sorgen, dass der Anteil der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung 18% der Gesamtbevölkerung nicht übersteigt, wobei anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber ebenso mitzuzählen wären wie Niedergelassene und Jahresaufenthalter. Zudem verlangt die Initiative, für Asylbewerber, Kriegsvertriebene, vorläufig Aufgenommene, Internierte sowie Ausländer ohne festen Wohnsitz seien alle finanziellen Anreize für den Verbleib in der Schweiz zu unterbinden.

Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung"

Le Groupe de réflexion sur l'avenir des CFF institué par Adolf Ogi et présidé par F. Mühlemann, secrétaire général du DFTCE, a rendu son rapport final. Selon lui, une réforme de la régie serait devenue indispensable, les coûts qu'elle occasionne à la Confédération et le niveau de son endettement (CHF 13 milliards; 30 milliards en l'an 2000) n'étant plus guère supportables. Les experts ont estimé que les CFF devraient se recentrer sur les activités pour lesquelles ils sont le mieux adaptés. Cela signifierait notamment l'abandon d'une vingtaine de lignes régionales non rentables et le transfert partiel des charges du trafic régional en direction des cantons, le réexamen des secteurs du trafic de marchandises qui ne couvrent pas leurs coûts et l'élagage du programme Rail 2000 (Au parlement, les projets de suppression de lignes ont également soulevé quelques craintes: voir en particulier les interpellations Aubry (prd, BE) (Ip. 93.3049) et Seiler (udc, BE) (Ip. 93.3185)). En outre, certaines activités pourraient être privatisées. L'entreprise même pourrait changer de statut et devenir un holding jouissant d'une liberté d'action accrue. Les propositions du groupe de réflexion devraient occasionner quelques substantielles économies (au moins CHF 500 millions par année), mais toucher d'une manière ou d'une autre entre 3'000 et 7'500 emplois.

Les réactions des partis ou organisations furent dans l'ensemble favorables aux conclusions du rapport. En particulier, la direction des CFF a déclaré en soutenir l'essentiel. Notons cependant l'inquiétude des régions concernées par la fermeture de lignes, notamment l'arc jurassien. En outre, la Fédération suisse des cheminots s'est inquiétée des conclusions du rapport et a vivement critiqué ses auteurs. Selon elle, si on appliquait les propositions faites, la régie serait démantelée et 3'000 emplois disparaîtraient (devant le syndicat, Benedikt Weibel, p.d.g. de la régie, a prétendu que la sécurité des postes de travail serait garantie). Elle a relevé le manque d'idée du groupe de réflexion, notamment en matière de trafic régional, et s'est opposée a toute tentative de privatisation.

Groupe de réflexion sur l'avenir des CFF
Dossier: Bahnreform 1
Dossier: Sparmassnahmen der SBB

Vertreter dieser Gruppe gehörten federführend zum Initiativkomitee, welches Ende Jahr eine Volksinitiative «Jugend ohne Drogen» lancierte. Dem Copräsidium gehören die Nationalrätinnen und Nationalräte Aubry (fdp, BE), Borer (ap, SO), Bortoluzzi (svp, ZH), Dreher (ap, ZH), Friderici (lp, VD), Giezendanner (ap, AG), Leuba (lp, VD), Miesch (fdp, BL), Moser (ap, AG), Müller (svp, AG), Philipona (fdp, FR), Rohrbasser (svp, FR), Sandoz (lp, VD), Jürg Scherrer (ap, BE), Werner Scherrer (edu, BE), Steinemann (ap, SG) und Tschuppert (fdp, LU) sowie die beiden Ständeräte Kündig (cvp, ZG) und Morniroli (lega, TI) an. Massiv vertreten im Initiativkomitee sind Sportler vorab aus dem Umkreis der schweizerischen Ski-Nationalmannschaft und einige Prominente aus der Unterhaltungsbranche.

Gemäss dem Initiativtext soll der Bund das Rauschgiftproblem mit einer restriktiven, direkt auf Abstinenz ausgerichteten Drogenpolitik bekämpfen und die notwendigen Gesetze dazu erlassen, zudem eine aktive Drogenprävention verfolgen und Entzugs- und Wiedereingliederungsmassnahmen fördern. Ausdrücklich verbieten wollen die Initianten die Abgabe von Betäubungsmitteln. Vorbehalten ist eine Abgabe zu rein medizinischen Zwecken, wobei Heroin und Kokain allerdings ausgeschlossen sind. Als bekannt wurde, dass auch der umstrittene Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis (VPM) hinter der Initiative steht, distanzierten sich einzelne Sportler von ihrem Engagement.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

In der Januarsession 1992 gründeten National- und Ständeräte aller bürgerlicher Parteien eine parlamentarische Gruppe «Drogenpolitik». Als Präsidentin und Co-Präsident wurden Aubry (fdp, BE) und Morniroli (lega, TI) gewählt. Ziel der neuen, rund 50 Mitglieder umfassenden Gruppierung ist die Unterstützung einer nationalen Drogenpolitik auf der Basis des geltenden Betäubungsmittelgesetzes und der verschiedenen UNO-Konventionen. Die Gruppe warnte denn auch verschiedentlich vor einer Liberalisierung der Drogenpolitik, welche die Schweiz zum «Platzspitz Europas» werden liesse, und sprach sich gegen jeden Versuch mit einer medizinisch indizierten Abgabe von Heroin aus.

Parlamentarische Gruppe «Drogenpolitik» (ab 1992)

Im Nationalrat verlangte nach dem Entscheid des Bundesgerichts über die Beschwerde des Kantons Jura der Genfer Spielmann (pda), dass zumindest in Gemeinden, die sich in den siebziger Jahren nur mit knappem Mehr für ein Verbleiben bei Bern entschieden hatten, die Abstimmung wiederholt werde. Während Theubet (cvp, JU) den Vorstoss unterstützte, wandte sich Etique (fdp), der andere jurassische Abgeordnete, gegen eine derartige "Salamitaktik", weil diese zwar einigen wenigen Gemeinden den Kantonswechsel gestatten, aber nichts zur Wiedervereinigung aller sechs Bezirke beitragen würde. Daraufhin zog Spielmann seine Motion zurück. Der Bundesrat betonte bei dieser Gelegenheit und auch anlässlich der Beantwortung von zwei Interpellationen Aubry (fdp, BE) (89.704) resp. Rychen (svp, BE) (89.712), dass er grosse Hoffnung auf die von ihm im Vorjahr eingeleiteten Gespräche zwischen den Regierungen der beiden Kantone setze.

Mo. 91.3076: Selbstbestimmungsrecht für das jurassische Volk

Nachdem im Zusammenhang mit der Finanzaffäre die Regierungsräte Werner Martignoni (svp) und Hans Krähenbühl (fdp) zurückgetreten waren und auch die Sitze der aus Altersgründen demissionierenden Magistraten Henri-Louis Favre (fdp) und Ernst Blaser (svp) neu besetzt werden mussten, standen die Regierungsratswahlen im Vordergrund des Interesses. Erstmals seit 1946 verzichteten die Freisinnigen auf eine gemeinsame Liste mit der SVP und stellten mit einer Dreierkandidatur den bisher praktizierten freiwilligen Proporz (4 SVP, 3 SP, 2 FDP) in Frage. Als darauf die SVP eine Sechserliste aufstellte, während die SP mit ihren drei bisherigen Mandatsträgern antrat, rechnete man mit einer Verschiebung des Kräfteverhältnisses zugunsten der Bürgerlichen. Zwar versuchten auch sechs oppositionelle Parteien Kapital aus der Finanzaffäre zu schlagen ; da sie sich jedoch nicht auf eine gemeinsame Liste einigen konnten, räumte niemand den insgesamt 17 Kandidierenden der Opposition eine Chance ein. Im ersten Wahlgang wurden überraschend die drei bisherigen Sozialdemokraten sowie neben den beiden bisherigen die zwei neuen SVP-Vertreter Ueli Augsburger und Peter Siegenthaler gewählt. Sehr knapp verfehlte die SVP mit Heinz Schwab einen fünften Sitz. Dagegen erreichte Geneviève Aubry (fdp) — als Anwärterin auf den verfassungsmässig garantierten Sitz des Berner Juras die Kandidatin mit den besten Wahlchancen — nur den 12. Platz. Mit mehr als 20'000 Stimmen Vorsprung auf die übrigen Bewerber erzielte der durch die Finanzaffäre nicht belastete bisherige SP-Regierungsrat René Bärtschi ein Glanzresultat. Eine Wahlschlappe musste dagegen Markus Ruf (na) einstecken, der auf dem 22. Platz landete. Für die zweite Runde zog die SVP ihre weiteren Kandidaten zurück und unterstützte die Freisinnigen, die ihre beiden bisherigen Mandate mit Charles Kellerhals und Geneviève Aubry verteidigten. Da die Freie Liste die zwei restlichen Sitze nicht diesem bürgerlichen Bündnis überlassen wollte, trat sie mit Leni Robert und Benjamin Hofstetter (letzterer als Anwärter auf den Jurasitz) zum Kampf an — unterstützt von den kleinen Oppositionsparteien sowie von der SP. Gross war die Sensation, als schliesslich mit Leni Robert die erste Berner Regierungsrätin gewählt wurde und mit Benjamin Hofstetter ein politisch Unbekannter in die Regierung einzog. Der Wahlerfolg der Freien Liste führte zu einer historischen Wende: zum Ausscheiden der Freisinnigen aus der Exekutive nach 132 Jahren und zu einer rot-grünen Mehrheit in der Berner Regierung.

Regierungsratswahlen Bern 1986
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern
Dossier: Kantonale Wahlen 1986

La question jurassienne s'est à nouveau révélée riche en péripéties. La recrudescence de l'activité du mouvement autonomiste, les initiatives prises par les communes de Vellerat (BE) et Ederswiler (JU) pour rejoindre le canton de leur choix, le renouvellement des autorités cantonales et communales en ville de Moutier sont autant d'épisodes qui se sont succédé en 1982. Hôte d'un jour du nouveau canton, le Conseil fédéral in corpore a pu se rendre compte combien l'élan visant au rattachement du Jura méridonal au nouvel Etat est encore vivace. La Conseillère nationale Aubry-Moine (prd, BE) a interpellé le Conseil fédéral (80.481) sur l'opportunité d'une telle visite dans un canton qui s'est toujours refusé à se soumettre aux décisions prises à la suite des plébiscites jurassiens. En dépit de ce climat de tensions, les pourparlers ayant trait au partage des biens se sont poursuivis, non sans que certains milieux autonomistes se soient inquiétés du peu d'informations donné à ce jour sur l'état des travaux. Après la conclusion d'une série d'accords en décembre 1981, dix nouvelles conventions ont été paraphées dans le courant de l'année. Au terme de ces tractations, l'Etat bernois devra verser quelques CHF 34 mio., ce qui porte à CHF 210 mio. le montant total des biens et liquidités transférés de Berne à Delémont depuis la création de la République et canton du Jura. Les accords signés portent notamment sur le partage du mobilier et des marchandises de l'ancienne administration cantonale, des avoirs publics et privés, des comptes transitoires, des caisses de compensation AVS et d'allocations familiales.

Keine Beruhigung in der Jurafrage nach den Wahlen 1982 und dem Vermögenstteilungsvertrag
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Le conflit du Jura qui persiste a engendré un phénomène particulier de polarisation. Etant donné que, dans le Jura-Sud, seuls les séparatistes avaient établi une liste régionale «interpartis», l'élection de candidats antiséparatistes étaient incertaine. C'est pourquoi les trois grands partis bernois ont fait une grande publicité en faveur des Jurassiens du Sud figurant sur leurs listes, candidats qui, tous, avaient une orientation antiséparatiste. Ils ont ainsi déclenché une vague de sympathie chez les électeurs de l'ancien canton: trois candidats du Jura-Sud ont en effet obtenu, de façon totalement imprévue, des résultats record: mentionnons Geneviève Aubry (prd, BE), qui est à la téte de l'organisation des femmes antiséparatistes, ainsi que Jean-Paul Gehler (uds, BE), l'ancien chef du mouvement Sanglier. Ainsi, le Conseil national compte cinq membres qui représentent le Jura-Sud, à savoir quatre antiséparatistes et un séparatiste. Quant au canton du Jura, il dispose de deux sièges.

Résultats des élections au Conseil national 1979
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1979 - Überblick