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Akteure

  • Augstburger, Elisabeth (evp/pev, BL)
  • Schneeberger, Daniela (fdp/plr, BL) NR/CN
  • Kämpfer, Oskar (BL, svp/udc)

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Nachdem in der Presse und innerhalb des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV) erst darüber gemutmasst worden war, ob Verbandspräsident Jean-François Rime (svp, FR) im Frühling 2020 nochmals für das höchste Amt im Verband kandidieren würde, obwohl er damit gegen dessen Amtszeitbeschränkung verstossen hätte, war nach der Nicht-Wiederwahl Rimes bei den Nationalratswahlen im Herbst 2019 schnell klar, dass er als Konsequenz auch vom SGV-Präsidium zurücktreten wird. Wie die NZZ danach resümierte, seien die eidgenössischen Wahlen für den Verband ein Debakel gewesen und auch der Tages-Anzeiger hielt fest, der SGV stehe vor einem Scherbehaufen – denn nicht nur Verbandspräsident Rime, auch Verbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH) sowie Vorstandsmitglied Hansjörg Brunner (fdp, TG) wurden nicht nochmals in den Nationalrat gewählt. Die Wiederwahl in die grosse Kammer schaffte einzig die Vizepräsidentin des Verbands, Daniela Schneeberger (fdp, BL).
Mehrere Kandidierende brachten sich sodann in Position, um das frei werdende Amt zu beanspruchen: Wie die Presse im Dezember 2019 berichtete, wollten sowohl Diana Gutjahr (svp, TG) als auch Fabio Regazzi (cvp, TI) im April 2020 für das Verbandspräsidium kandidieren. Mit Gutjahr könnte erstmals eine Frau, mit Regazzi erstmals ein Tessiner diese Position beim SGV einnehmen.

Regazzi wird neuer SGV-Präsident

Die Ständeratswahlen 2019 im Kanton Basel-Landschaft versprachen Spannung, denn der bisherige Ständerat Claude Janiak (SP) gab im Frühjahr seinen Rücktritt auf Ende der Legislatur bekannt. Somit galt es im Oktober, den einzigen Ständeratssitz des Halbkantons neu zu besetzen. Die Sozialdemokraten versuchten den Sitz in ihren Reihen zu halten und nominierten dafür Eric Nussbaumer, der nach drei Amtszeiten im Nationalrat den Wechsel in die kleine Kammer anstrebte. Konkurrenz aus dem linken Lager bekam Nussbaumer in der Person von Maya Graf. Diese politisierte sogar schon seit 2001 im Nationalrat. Sie war unter anderem 2012/13 Nationalratspräsidentin und damit ein Jahr lang die «höchste Schweizerin». Dass sie bis weit über das eigene Lager hinaus Sympathien genoss, hatte sie bei den Nationalratswahlen 2015 bewiesen, als sie von allen Kandidierenden sowohl am meisten Stimmen als auch am meisten Panaschierstimmen geholt hatte. Im Wahljahr des Frauenstreiks sprach ausserdem für Graf, dass sie seit 2014 den Frauendachverband Alliance f als Co-Präsidentin führte. Die Geschlechterfrage war im Baselbiet auch deshalb ein wichtiges Thema, weil der Halbkanton noch nie zuvor im Ständerat durch eine Frau vertreten worden war. So gab es denn auch einige Sozialdemokraten, welche statt Eric Nussbaumer lieber eine Frau nominiert hätten. Weitere Unstimmigkeiten im links-grünen Lager provozierten die Grünen, indem sie sich weigerten, eine Zusicherung für den Verzicht von Maya Graf im zweiten Wahlgang zu geben, sollte diese nach dem ersten Durchgang hinter Eric Nussbaumer liegen. Nussbaumer, der von Beginn weg angekündigt hatte, er würde sich umgekehrt für Graf zurückziehen, reagierte irritiert, denn falls beide linken Kandidierenden im zweiten Wahlgang erneut anträten, müsste man davon ausgehen, dass eine lachende dritte Kandidatin das Rennen für sich entscheidet. Wie die Grünen, setzten auch die Bürgerlichen ihre Hoffnungen in eine Frau. Für die FDP stieg Nationalrätin Daniela Schneeberger ins Rennen. Schneeberger bekam zwar aus dem bürgerlichen Lager viel Unterstützung, doch musste sie einen Rückschlag hinnehmen, als die CVP auf eine Wahlempfehlung zu ihren Gunsten verzichtete und stattdessen Stimmfreigabe beschloss. Die Position der CVP wurde hingegen als Erfolg für die vierte Kandidatin im Ständeratsrennen gewertet: Elisabeth Augstburger von der EVP. Augstburger, zuvor 16 Jahre Landrätin, sorgte im Wahlkampf für jede Menge Schlagzeilen, weil sie in einem Interview die Ansicht vertrat, dass Konversionstherapien Homosexuellen helfen könnten «sofern die oder der Betroffene das auch will».

Wie erwartet erreichte niemand nach dem ersten Wahlgang das absolute Mehr von 38'496. In Führung lag nach dem ersten Durchgang Daniela Schneeberger, die 26'536 Stimmen auf sich vereinte. Dahinter lieferten sich Maya Graf und Eric Nussbaumer ein Kopf-an-Kopf-Rennen – mit dem besseren Ende für Graf (22'986 Stimmen). Der enttäuschte Eric Nussbaumer (22'519) platzierte sich nicht einmal 500 Stimmen dahinter. Trotzdem zog er sich wie angekündigt zugunsten von Graf zurück und konnte sich wenigstens daran freuen, die meisten Stimmen im Rennen um ein Nationalratsmandat erhalten zu haben. Abgeschlagen zuhinterst landete Elisabeth Augstburger (3'209), die sich daraufhin ebenfalls zurückzog.

So kam es im zweiten Wahlgang zum Zweikampf zwischen Graf und Schneeberger. Obwohl Schneeberger am meisten Stimmen geholt hatte, stieg eher Graf als Favoritin in den zweiten Durchgang, da man davon ausging, dass die Grüne mehr Stimmen von Nussbaumer würde erben können. Doch auch Schneeberger hoffte, dass einige Stimmen des eher pragmatischen Sozialdemokraten Nussbaumer auf sie abfallen würden. Zudem erhielt sie, anders als im ersten Durchgang, neben der Unterstützung der SVP auch jene der CVP und der EVP. Doch trotz dieser Unterstützung reichte es Schneeberger am Ende nicht. Maya Graf setzte sich im zweiten Wahlgang durch und zog damit als erste Frau und als erste Grüne Baselbieterin in den Ständerat ein. Grafs 32'581 Stimmen reichten für einen Vorsprung von rund 2'000 Stimmen auf Schneeberger. 1'021 Stimmen entfielen auf diverse Kandidaten. Die Wahlbeteiligung im zweiten Durchgang fiel gegenüber dem ersten (41.4%) um über sechs Prozentpunkte und betrug noch 35.0 Prozent.

Ständeratswahlen 2019 – Basel-Landschaft
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2019 (nach Kantonen)
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2019 - Überblick

134 Personen auf 20 Listen kandidierten im Kanton Basel-Landschaft bei den Nationalratswahlen 2019 für einen der sieben Baselbieter Sitze in der Grossen Kammer. Der Frauenanteil unter den Kandidierenden betrug 44.0 Prozent – der dritthöchste Wert der Schweiz.

Die letzten eidgenössischen Wahlen vor vier Jahren hatten keiner Partei einen Sitzgewinn beschert. Die Verteilung der Baselbieter Nationalräte während der letzten Legislatur blieb damals bei 2 SVP, 2 SP, 1 GPS, 1 FDP und 1 CVP. Bei den Landratswahlen im März 2019 hatten die Grünen stark zulegen (+6 Sitze) können, während die SVP deutliche Einbussen verzeichnen musste (-7 Sitze). Entsprechend nervös war die SVP im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen vom Oktober. Doch nachdem eine Listenverbindung mit der FDP in trockenen Tüchern war, schienen die beiden SVP-Sitze ungefährdet. Diese rechts-bürgerliche Listenverbindung wurde von Kritik aus der Mitte begleitet, denn die CVP bangte ihrerseits um die Wiederwahl ihrer Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter, welche 2015 den Einzug in den Nationalrat nur knapp geschafft hatte. Wie die SVP waren es auch bei der CVP die Listenverbindungen, welche die Gefahr eines Sitzverlustes verringerte. Die CVP ging eine breite Mitte-Verbindung mit der GLP, der EVP und der BDP ein. Anders als im Kanton Basel-Stadt widersetzte sich die Baselbieter CVP einer Unterlistenverbindung ihrer drei Listenpartnerinnen, da Schneider-Schneiters Sitz sonst von einer Kandidatin der GLP oder der BDP hätte überflügelt werden können. Die kantonale CVP weigerte sich damit, die nationale Strategie dieser vier Parteien zur Stärkung der politischen Mitte zu befolgen, obwohl die Absichtserklärung zu dieser Strategie unter anderem auch der Präsident der CVP Schweiz Gerhard Pfister (ZG) unterzeichnet hatte. Leidtragende waren hauptsächlich die GLP und die EVP, deren Chancen auf einen Sitzgewinn sich damit drastisch verringerten. Bei der FDP gab es trotz einer klaren Spitzenkandidatin, der amtierenden Nationalrätin Daniela Schneeberger, ein Gerangel um die hinteren Plätze, da Schneeberger gleichzeitig aussichtsreich für den Ständerat kandidierte. Besonders hervor tat sich Christoph Buser. Der Direktor der Wirtschaftskammer Basel war im März bei den Landratswahlen abgewählt worden. Bereits seine Nominierung auf die Hauptliste verursachte deshalb Diskussionen. Buser irritierte seine Partei anschliessend durch seinen Alleingang im Wahlkampf, wo er unter anderem jede Menge Plakate ohne Parteilogo aufhängte. Die Grünen konnten die Wahlen am entspanntesten angehen. Die Partei setzte überraschend nicht ihre bisherige Nationalrätin Maya Graf an die Spitze der Liste, sondern Florence Brenzikofer. Brenzikofer, seit März die bestgewählte Landrätin, hoffte darauf, für Graf nachrutschen zu können, da Graf ebenfalls gleichzeitig für den Ständerat kandidierte. Der Listenpartnerin der Grünen, der SP, und insbesondere der Bisherigen Samira Marti dürfte es angesichts des Höhenfluges und der sich abzeichnenden Gewinne der Grünen langsam unwohl geworden sein, da diese sich unter Umständen sogar einen der beiden sozialdemokratischen Sitze hätten schnappen können.

Der Wahlsonntag brachte freilich keine Veränderungen gegenüber der letzten Legislatur. Zwar konnten die Grünen (+3.8 Prozentpunkte, neu 18.0%) und die Grünliberalen (+2.6 Prozentpunkte, neu 5.3%) deutlich Wähleranteile hinzugewinnen, doch für einen Sitzgewinn reichte es beiden Parteien nicht. Die SVP verlor zwar deutlich (-4.7 Prozentpunkte, neu 25.1%), doch sie konnte ihre beiden Mandate verteidigen. Nicht nur bei der Sitzverteilung blieb alles beim Alten; alle bisherigen Nationalräte konnten sich parteiintern durchsetzen und schafften die Wiederwahl.
Dass in der Baselbieter Bundeshausdelegation während der kommenden Legislatur dennoch eine neue Person Einzug hält, liegt an der Wahl von Maya Graf in den Ständerat. Für sie rutschte dadurch nämlich Florence Brenzikofer in den Nationalrat nach. Somit entsendet Basel-Landschaft erneut fünf Frauen in den Nationalrat, was einem Frauenanteil von 71.4 Prozent entspricht. Die Stimmbeteiligung fiel um ganze 4.2 Prozentpunkte und betrug nur noch 42.6 Prozent.

Nationalratswahlen 2019 – Basel-Landschaft
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2019 - Überblick

In der Sommersession 2019 schrieb der Nationalrat das Postulat «Zusammenlegung Laborbereiche des Bundes. Bessere Ausnutzung der Ressourcen» von Daniela Schneeberger (fdp, BL) ab, nachdem der Bundesrat 2018 den Bericht «Harmonisierung der Bundesmessnetze» in Erfüllung des Postulates publiziert hatte.

Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas)

Die aufgrund des Auslaufens der Möglichkeit zur Selbstanzeige obsolet gewordenen Gesetzesartikel zur straflosen Selbstanzeige im DBG und im StHG seien abzuschaffen, verlangte Margret Kiener Nellen (sp, BE) mit einer parlamentarischen Initiative. Damit würde auch die Ungerechtigkeit gegenüber den ehrlichen Steuerzahlenden aufgehoben, die durch Steueramnestien schlechter «wegkämen» als unehrliche Bürgerinnen und Bürger, erklärte sie. Diese Meinung teilte eine Mehrheit der WAK-NR nicht und empfahl mit 19 zu 5 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Zwar seien die Regelungen für Personen mit Schwarzgeldkonten im Ausland aufgrund des AIA nicht mehr nötig, sie seien jedoch «durchaus zweckdienlich» bei Personen, die Schwarzgeld auf Schweizer Konten besitzen, erklärte die Kommissionsmehrheit. Dadurch könne Steuersubstrat zurückgewonnen werden, das sonst nicht abgeliefert würde. Zudem müssten die Steuerpflichtigen Nachsteuern und Verzugszinsen für die letzten 10 Jahre bezahlen, betonte die Kommissionsmehrheit.
In der Sommersession 2019 behandelte der Nationalrat die Initiative. Für die Kommission erläuterte Daniela Schneeberger (fdp, BL) die bisherige Praxis: Seit Anfang 2010 könnten sich juristische oder natürliche Personen wegen Steuerhinterziehung und zum Zweck der Steuerhinterziehung begangenen Delikten selbst anzeigen und würden für diese nicht verfolgt. Hingegen würden Nachsteuern inklusive Verzugszinsen für die letzten zehn Jahre fällig. Sie betonte, dass aufgrund dieser Nachsteuern und Verzugszinsen durch die Selbstanzeige «keinerlei Besserstellung gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen» erfolge. Es ginge dabei insbesondere um Personen, die etwas vergessen hätten zu deklarieren, oder um Konten, die bei Erbfällen aufgetaucht seien, nicht um «Schwerverbrecher». Mit 118 zu 51 Stimmen lehnte der Nationalrat die parlamentarische Initiative gegen den Willen der geschlossen stimmenden Grünen- und SP-Fraktionen sowie der EVP-Vertretenden ab.

Straflose Selbstanzeige. Gesetzesartikel können aufgehoben werden

Insgesamt traten für die kantonalen Parlamentswahlen 2019 im Kanton Basel-Landschaft 608 Kandidierende an, um einen der 90 Landratssitze zu erobern. Das waren etwas mehr als noch 2015 (597). Leicht zugenommen hatte auch der Anteil Frauen unter den Kandidierenden von 38.7 Prozent (2015) auf 39.1 Prozent. Nachdem während der Legislatur bereits 18 Rücktritte zu verzeichnen waren, traten lediglich zehn der bisherigen Landrätinnen und Landräte nicht erneut zu den Wahlen an, neun davon aufgrund der Amtszeitbeschränkung. Die kantonale Verfassung sieht eine Beschränkung der Amtszeit auf vier Legislaturperioden vor. Die vom Landrat 2017 beschlossene Abschaffung dieser Einschränkung wurde an der Urne mit einer deutlichen Zweidrittelmehrheit von der Stimmbevölkerung abgelehnt.
Insgesamt wurden elf Listen eingereicht: Die Ergebnisse der meisten Parlamentswahlen anderer Kantone liessen auf Verluste der SVP im Baselbiet schliessen. Die Volkspartei, die als stärkste Partei im Landrat vor vier Jahren zusammen mit der FDP zu den grossen Gewinnern gehört und damals total 28 Sitze geholt hatte, musste während der Legislatur einige Wechsel und Abgänge verkraften. Nicht nur traten vier Schwergewichte zurück, während der Legislatur waren auch zwei SVP-Mandatsträger aus der Partei ausgeschlossen worden, die für die neuen Wahlen mit einer eigenen Liste antraten. Auf dieser Liste mit dem Namen «Allschwiler Volkspartei» figurierten weitere ehemalige SVP-Mitglieder und konkurrenzierten so die SVP im Wahlkreis Allschwil. Das Ziel der Schweizerischen Volkspartei sei es, dem Trend zu trotzen und die beiden durch den Parteiausschluss verloren gegangenen Mandate zurückzuerobern. Den Fokus wolle die SVP auf die Kantonsfinanzen und die Gemeindeautonomie legen, gab Kantonalparteipräsident Oskar Kämpfer (BL, svp) zu Protokoll. Die Baselbieter FDP (17 Sitze im Landrat) wollte ihr Glück bei den kantonalen Wahlen mit Tür-zuTür-Wahlkampf versuchen. Zumindest in zwei Gemeinden – Allschwil und Sissach – sollte diese Wahlkampfform auch im Hinblick auf die anstehenden nationalen Wahlen als Pilotprojekt getestet werden. Die FDP habe vor allem bei den Nichtwählerinnen und -wählern ein grosses Potenzial. Dieses solle mittels Diskussionen an der Haustüre wenigstens teilweise mobilisiert werden. Man wolle darüber hinaus den Schwung aus den anderen Kantonen mitnehmen, in denen die FDP seit Herbst 2015 total 34 Legislativsitze gewonnen hatte, und drei Sitze hinzugewinnen – so die Parteispitze. Auch die SP (21 Sitze) setzte auf Gespräche. Mindestens 10'000 sollten es mittels Telefonanrufen und Strassenständen werden. Die Leute seien der Meinung, dass sich etwas ändern müsse, gab Kantonalparteipräsident Adil Koller (BL, sp) zum Start des Wahlkampfs zu Protokoll. Man sei nach vier Jahren in der Opposition – 2015 hatte die SP ihren Regierungsratssitz verloren – fit und wolle die bürgerliche Mehrheit brechen. Vor allem aber müsse es mehr Frauen in der Politik geben, was die SP mit einer paritätischen Gesamtliste, also 45 Frauen und 45 Männern, anstrebe. Allerdings mussten die Genossinnen und Genossen vier recht prominente Abgänge verkraften. Mit 50 Kandidatinnen und 40 Kandidaten traten auch die Grünen (Wahlen 2015: 8 Sitze; aktuell 6 Sitze) in allen Wahlkreisen mit vollen Listen an. Erneuerbare Energie, der öffentliche Verkehr und die lokale Ökonomie erhielten im Kantonsparlament zu wenig Gewicht, wogegen sie etwas tun wollten, liessen die Grünen verlauten. Die Hoffnung lag dabei auch in der aktuellen Medienkonjunktur. Wie 2011, als der Fukushima-Effekt den grünen 12 Sitze gesichert hatte, sollte der aktuell in den Medien hoch im Kurs stehende Klimawandel helfen, die Zahl der Mandate auszubauen. Allerdings zeigten die Wahlen 2015 eben auch, dass Themenwahlen nicht nachhaltig sein müssen, verloren die Grünen damals doch gleich vier Mandate und mussten noch vor Beginn der Legislatur aufgrund von Parteiaustritten auf zwei weitere Mandate verzichten. Die beiden von der Partei ausgeschlossenen Jürg Wiedemann und Regina Werthmüller hatten sich in der Folge unter dem Namen «Grüne-Unabhängige» der GLP-Fraktion angeschlossen. Weil Wiedemann aufgrund der Amtszeitsbeschränkung nicht mehr antreten durfte, Werthmüller für die Mitte-Liste aus GLP, BDP und CVP antrat und sich für die Partei sonst niemand aufstellen lassen wollte, verschwand die Kleinstpartei ohne je gewählt worden zu sein. «Aus Leidenschaft für Mensch und Umwelt» – mit diesem Slogan wollte die EVP (4 Sitze) bei den Wählerinnen und Wählern punkten. Ziel sei der Gewinn eines zusätzlichen Sitzes, der die Bildung einer eigenen Fraktion erlauben würde, was man auch mit Listen in allen Wahlkreisen und total 80 Kandidierenden erreichen wolle. In den drei Wahlbezirken Gelterkinden, Sissach und Waldenburg bewarben sich die CVP, die GLP und die BDP sowie einige Parteilose gemeinsam als Mitte-Liste um Sitze. Die CVP (8 Sitze) und die GLP (3 Sitze) traten in den restlichen neun Wahlkreisen und die BDP in sieben der 12 Wahlkreise jeweils noch alleine an. Die CVP wollte den nationalen Trend brechen und ihre 8 Sitze auf 10 Mandate ausbauen. Mit einem auffällig frühen Wahlkampf und einer pointierten Positionierung als Mitte- und Konsenspartei sollte wieder Boden gut gemacht werden. Die GLP, die mindestens ihre drei Sitze halten, aber gerne Fraktionsstärke, also 5 Sitze, erreichen wollte, hoffte auf das Thema Klimawandel, das auch «liberal» und nicht nur «militant grün» denkende Menschen bewege, wie dies Kantonalpräsident Hector Herzig (BL, glp) zum Ausdruck brachte. Die BDP, die noch einen Sitz hielt und mit insgesamt 33 Kandidierenden antrat, hoffte auf insgesamt drei Sitze. Für 2023 wolle man dann Fraktionsstärke anstreben, gab Kantonalpräsident Marc Bürgi (BL, bdp) zu Protokoll. Neben den arrivierten Parteien und der neuen Allschwiler Volkspartei versuchte im Wahlkreis Muttenz die Einmann-Partei «Initiative Christ und Politik (CuP)» ihr Glück.
Allgemein ging man aufgrund der Medienkonjunktur von einem Zuwachs der Grünen aus. In der Tat nahm das Thema «Klima» im Verlauf des Wahlkampfes immer stärker an Fahrt auf. Allerdings – so die Auguren – dürfte die links-grüne Seite, die zusammen mit der EVP und der GLP 36 Sitze des 90-köpfigen Parlaments besetzten, kaum die Mehrheit im klar bürgerlich dominierten Landrat erobern. Bei den Wahlen 2015 hatten die Bürgerlichen (SVP, FDP und CVP) insgesamt 53 Sitze erobert. Zwar wurde mit Verlusten von SVP und CVP gerechnet, es wurde aber erwartet, dass diese auch zugunsten der FDP ausfallen würden und die bürgerliche Mehrheit so Bestand haben werde.
Wie so oft bei kantonalen Wahlen wurde auch im Kanton Basel-Landschaft der Wahlkampf als «öde» bezeichnet und mit «Emotionslosigkeit und Langeweile» beschrieben (BaZ, 19.3.). Die einzelnen, kurzfristigen Aktionen, die wenigstens ein wenig Aufmerksamkeit generiert hätten, seien nicht aufgrund von Einfallsreichtum oder Kreativität aufgefallen, sondern vielmehr aufgrund ihrer Peinlichkeit. Scharfe Angriffe auf Gegnerinnen und Gegner seien ausgeblieben und die wenigen Querelen und Machtspielchen seien nur innerhalb einzelner Parteien geführt worden. Die BaZ erklärte sich den lauen Wahlkampf mit dem geringen Reformwillen im Parlament, das trotz einer bürgerlichen Mehrheit nichts zustande gebracht habe: «Ausser Sparen nix gewesen». Eine leichte Verschiebung der Mehrheiten im Parlament könnte deshalb einiges bewegen, was aber eigentlich für mehr Spannung auch im Wahlkampf gesprochen hätte.
Dass diese Verschiebungen wahrscheinlich sind, zeigten die eine Woche vor den Baselbieter Wahlen durchgeführten Parlamentswahlen im Kanton Zürich, wo die SVP stark an Mandaten verlor und die Grünen stark zulegen konnten. Dies veranlasste die FDP Basel-Landschaft zu einem Brief, den sie mit dem Aufruf «Helfen Sie mit, die rot-grüne Welle zu stoppen» persönlich an einige Wahlbürgerinnen und -bürger verschickte. Würde sich die «besorgniserregende Entwicklung» auch im eigenen Kanton wiederholen, so hätte dies «verheerende Auswirkungen auf die Baselbieter Verkehrs- und Wohnbaupolitik».
Zu reden gab schliesslich das Wahlverfahren, das im Kanton Basel-Landschaft vier Wahlregionen vorsieht, die jeweils von mehreren, insgesamt 12 Wahlkreisen gebildet werden. Gewählt wird in diesen Wahlkreisen, die Mandate werden aber in den Wahlregionen errechnet und vergeben und dann wieder auf die Wahlkreise aufgeteilt. Idee dieses Webster/Saint Laguë-Verfahrens ist eine möglichst genaue Abbildung des Parteienproporzes, was dazu führt, dass den einzelnen Kandidierenden weniger Bedeutung zukommt. Weil das System je nach Wahlausgang Mandate von einem Wahlkreis in einen anderen verschiebt, kann es vorkommen, dass Kandidierende trotz gutem Wahlresultat nicht gewählt werden. Im Kanton Basel-Landschaft kommt es zudem relativ häufig zu Umverteilungen von Mandaten zwischen Wahlkreisen, weil jedem der 12 Wahlkreise fix sechs Mandate zugeteilt und die restlichen 18 Sitze nach Bevölkerungsgrösse verteilt werden. Damit – so die Kritik am System – sei auch die Bevölkerung sehr ungleich repräsentiert.

Als «politisches Erdbeben» wurde der Wahlausgang Ende März schliesslich bezeichnet. Was sich in Zürich bereits abgezeichnet hatte, zeigte sich auch im Kanton Basel-Landschaft eine Woche später und veranlasste die NZZ dazu, von einer grünen Welle zu sprechen, die das Land überschwemme. Die SVP büsste im Vergleich zu den Wahlen 2015 gleich sieben Sitze ein (neu: 21 Sitze) und die Grünen kamen neu auf total 14 Sitze, was – je nachdem ob die beiden nach den Wahlen verlorgen gegangenen Mandate hinzugerechnet werden oder nicht – einen Gewinn von 6 bzw. 8 Sitzen bedeutete. Der laut Parteipräsident Adil Koller «aktivste Wahlkampf der Geschichte» der kantonalen SP, bescherte auch den Sozialdemokratinnen und -demokraten am Wahlsonntag einen Sitzgewinn (neu: 22 Sitze). Freilich dürften die Genossinen und Genossen auch davon profitiert haben, dass sie mit dem Ziel, bei den Regierungsratswahlen mit Kathrin Schweizer ihren 2015 verlorenen gegangenen Sitz zurückzuerobern, die eigene Wählerschaft mobilisieren konnten. Zudem war der gewonnene Sitz wohl auch dem internen Knatsch in der SVP in Allschwil geschuldet. Die Niederlage der SVP und der Sitzgewinn der SP führten dazu, dass die Sozialdemokratinnen und -demokraten neu die stärkste Partei im Landrat stellten. Mit 22.8 Prozent Wähleranteil (+0.8 Prozentpunkte) wusste die SP knapp mehr Unterstützende hinter sich als die SVP (22.7%; -4.1 Prozentpunkte). Der Sitzgewinn der SP war aber auch aus einer weiteren Perspektive interessant. In der Regel gehen Wahlgewinne der Grünen auf Kosten der SP und umgekehrt. Dies war 2019 augenscheinlich nicht der Fall. Die FDP musste zwar ebenfalls ein Minus von 2 Wählerprozentpunkten verbuchen (neu: 17.0%), konnte aber ihre 17 Sitze trotzdem halten und war entgegen der Hoffnungen, die man sich ursprünglich gemacht hatte, letztlich froh, dass sie – trotz der Klimadiskussion, die sie «eingeholt» habe, so Parteipräsidentin Saskia Schenker (BL, fdp) – nicht zu den Verlierern gehörte. Damit verschoben sich die Kräfte links und rechts der Mitte zugunsten der Ratslinken. Kaum Verschiebungen gab es hingegen in der Mitte selber. Die CVP (8 Sitze; 9.4%; -0.2 Prozentpunkte), die EVP (4 Sitze; 4.9%; -0.5 Prozentpunkte) und die GLP (3 Sitze; 4.5%; +0.1 Prozentpunkte) konnten ihre Sitze halten. Die GLP hatte – anders als im Kanton Zürich – von der Klimadebatte also anscheinend nicht profitieren können. Die BDP (0 Sitze, 1.5%; -1.8 Prozentpunkte) verlor ihre Wählerschaft an die «Mitte-Liste», die ihr auch den einzigen Sitz abspenstig machte. Ebendieser Sitz der «Mitte» wurde von der bisherigen Regina Werthmüller erobert, die zur GLP gewechselt hatte. Weder die Allschwiler Volkspartei noch CuP konnten ins Rennen eingreifen.
Insgesamt wurden 15 Landrätinnen und Landräte nicht wiedergewählt. Unter den Neuen waren zahlreiche Frauen, was dazu führte, dass der Frauenanteil im Landrat noch nie so hoch war wie nach den Wahlen 2019. 35 der 90 Landratssitze werden neu von Frauen besetzt (38.8%; 2015: 37.7%). Die Nachwahlanalysen brachten recht erstaunliche Resultate zutage. So hatten die Grünen ihren Erfolg nicht wie erwartet der eher städtischen, sondern vielmehr der ländlichen Wahlbevölkerung zu verdanken. Dies schien ein weiterer Hinweis darauf zu sein, dass die SVP – traditionellerweise auf dem Land erfolgreich – nur sehr schlecht mobilisieren konnte. In der Tat lag die Wahlbeteiligung bei tiefen 33.9 Prozent – leicht höher als noch 2015.
Das schon während der Wahlkampagne kritisierte Wahlsystem dürfte auf der politischen Traktandenliste des Kantons Basel-Landschaft bleiben. Der Umstand, dass die bisherige EVP-Landrätin Priska Jaberg (BL, evp) aus Bubendorf ihren Sitz an ihre Parteikollegin Irene Wolf (BL, evp) aus Füllinsdorf abgeben musste, obwohl Jaberg 1'263 und Wolf lediglich 293 Stimmen erhalten hatte, sorgte nicht nur weitherum für Unverständnis, sondern auch für einen Vorstoss im Landrat. Als Lösung werden grössere Wahlkreise vorgeschlagen.

Kantonale Parlamentswahlen in Basel-Landschaft 2019
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2019
Dossier: Kantonale Wahlen - Basel-Landschaft

In der Herbstsession 2018 folgte der Ständerat seiner WAK-SR und lehnte die Motion Schneeberger (fdp, BL) zur Verwirkung der Rückerstattung bei der Verrechnungssteuer stillschweigend ab. Im Rahmen der Revision des Verrechnungssteuergesetzes sei die Motion bereits umgesetzt worden, hatte Kommissionssprecher Bischof (cvp, SO) dem Rat zuvor erklärt.

Keine Verwirkung bei der Verrechnungssteuer

Im Herbst 2018 erschien der Bericht «Harmonisierung der Bundesmessnetze» in Erfüllung des Postulates Schneeberger (fdp, BL). Im Bericht wurde eine Inventarisierung der Bundesmessnetze vorgenommen, Synergiepotenziale zwischen diesen identifiziert sowie potenzielle Optimierungsmöglichkeiten und Vorschläge zum weiteren Vorgehen ausgearbeitet.
Im Rahmen der Inventarisierung wurden insgesamt 22 Messnetze in Bundeshand gezählt. Die Messnetze wurden sodann in zwei Gruppen eingeteilt. Es resultierten die Gruppe A der Messnetze mit manueller Datenerhebung und somit geringem Automatisierungsgrad, wie u.a. Messnetze in den Bereichen Wald (bspw. Messung des Waldzustandes und -wachstum), Boden und Biodiversität sowie die Gruppe B der Messnetze mit automatischer Datenerhebung respektive hohem Automatisierungsgrad, wie etwa Messnetze in den Bereichen Luft, Meteorologie, Hydrologie (bspw. Messung der Abflussmengen, Wassertemperatur) und Schnee. Der Bericht hielt weiter fest, dass es bereits in der Vergangenheit zwischen verschiedenen Messnetzen eine technische und inhaltliche Zusammenarbeit gegeben habe. Weitergehende Synergiepotenziale lägen vor allem in den Prozessschritten Messnetzkonzept, Datenerhebung und Datenhaltung. Die im Bericht identifizierten Zusammenarbeitspotenziale wurden sodann zu thematischen Optimierungsmöglichkeiten zusammengefasst. Der Bundesrat beauftragte daraufhin das UVEK, in Zusammenarbeit mit sämtlichen zuständigen Bundesämtern diese Optimierungsmöglichkeiten vertieft zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Vier thematische Arbeitsgruppen sollen für die jeweiligen Optimierungsmöglichkeiten das Aufwand-Nutzen-Verhältnis überprüfen. Der definitive Entscheid über die Umsetzung der einzelnen Verbesserungsmöglichkeiten obliegt den einzelnen Ämtern. Das UVEK wird dem Bundesrat bis Ende 2021 Bericht erstatten.

Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas)

Face au renforcement du fardeau administratif qui pèse sur les PME, Daniela Schneeberger (plr, BL) a opté pour la voie législative la plus directe avec une initiative parlementaire qui vise un réexamen du contrôle restreint en matière de révision et de surveillance de la révision pour les PME. Étant donné que la chambre du peuple a donné suite à l’initiative, la commission des affaires juridiques du Conseil des États (CAJ-CE) s’est penchée sur l’objet. Par 7 voix contre 4 et 1 abstention, la commission a proposé de ne pas donner suite à l’initiative. D’abord, une majorité de la CAJ-CE est convaincue de l’utilité et de l’efficacité du contrôle restreint. Ensuite, elle considère qu’une législation trop précise réduirait les marges de manœuvre. Mais surtout, elle estime qu’un assouplissement de la législation sur le contrôle restreint affaiblirait la protection des créanciers, des clients, des employés et des actionnaires minoritaires. Une minorité, emmenée par Stefan Engler (pdc, GR) proposait d’adopter l’initiative parlementaire. Au final, c’est un vote extrêmement serré qui a décidé du sort de l’initiative. Elle a été rejetée par 21 voix contre 19 et 0 abstention.

Concrétiser le contrôle restreint pour protéger nos PME

In Erfüllung der Motion Schneeberger (fdp, BL), die klare Kriterien zur Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien bei Vernehmlassungserläuterungen forderte, veröffentlichte der Bundesrat eine Neuauflage des Botschaftsleitfadens und des Gesetzgebungsleitfadens, die neu solche Kriterien enthalten. Damit erachtete er das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragte sie zur Abschreibung. National- und Ständerat folgten diesem Antrag in der Sommersession 2018 stillschweigend.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

In der Schweiz ansässigen, natürlichen Personen soll in Zukunft ihre Verrechnungssteuer auch rückerstattet werden, wenn sie die mit der Verrechnungssteuer belasteten Einkünfte oder Vermögen nicht oder falsch deklariert haben. Voraussetzung ist jedoch, dass die entsprechenden Gelder nachträglich deklariert werden. Dies beantragte Daniela Schneeberger (fdp, BL) in einer im September 2016 eingereichten Motion. Damit soll die Entwicklung der Verrechnungssteuer von einer Sicherungssteuer hin zu einer Strafsteuer korrigiert werden. Zuletzt hatte die Eidgenössische Steuerverwaltung die Praxis bezüglich der Rückerstattung der Verrechnungssteuer verschärft, indem diese verwirkt wird, wenn die Deklaration der entsprechenden Einkünfte erst durch Intervention der Steuerbehörden erfolgt. Die Motionärin argumentierte, dass mit der Steuererklärung überforderte Steuerpflichtige nicht mit einer Strafe von 35 Prozent belegt werden sollen, wenn die Erträge im Veranlagungsverfahren korrekt besteuert werden. Der Bundesrat erklärte sein Verständnis für das Anliegen, bestand aber darauf, dass die Rückerstattungsberechtigung nur dann gelte, wenn die Deklaration spätestens bis zur Rechtskraft der ordentlichen Veranlagung eingehe. Da dies aus der Motion nicht explizit hervorgehe, beantragte er die Motion zur Ablehnung und beauftragte stattdessen das EFD, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, welche Artikel 23 VStG um einen Rückerstattungsanspruch bei einer Deklaration auf Nachfrage der Steuerbehörde ergänzen soll. Gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag soll aber eine Rückerstattung nur bei einer noch nicht rechtskräftigen Veranlagung möglich sein.

In der Behandlung der Motion im Nationalrat verwies Schneeberger insbesondere auf die Dringlichkeit der Vorlage und erklärte, dass eine Annahme der Motion trotz der Bundesratsvorlage notwendig sei, um dem Bundesrat aufzuzeigen, „wohin das Parlament möchte”. Eine Ablehnung würde hingegen ein falsches Signal senden. Finanzminister Maurer versprach hingegen, dass der Bundesrat in den nächsten Wochen eine entsprechende Botschaft verabschieden werde. Wenn die Büros das Geschäft rasch zuwiesen, könne die Revision bereits im April von den Kommissionen behandelt und damit noch im Jahr 2018 abgeschlossen und in Kraft gesetzt werden. Entsprechend sei eine Annahme der Motion nicht nötig. Zudem betonte Maurer erneut die Differenz des Bundesratsvorschlags zur Motion bezüglich der zeitlichen Beschränkung der Nachdeklaration. Dennoch nahm der Nationalrat die Motion mit 133 zu 61 Stimmen an, wobei sich die SP-, die Grünen- und die GLP-Fraktion geschlossen gegen die Motion aussprachen.

Keine Verwirkung bei der Verrechnungssteuer

In der Herbstsession behandelte auch der Nationalrat die Standesinitiative zur Vereinfachung des Steuersystems bei den direkten Steuern, die vom Kanton Basel-Landschaft eingereicht worden war. Im Namen einer Minderheit der WAK-NR erklärte Daniela Schneeberger (fdp, BL), dass die Initiative nicht als ausformulierter Entwurf, sondern als Aufforderung aufzufassen sei, dieses Thema endlich anzugehen. Entsprechend bat sie die Räte, die Standesinitiative anzunehmen, auch wenn einzelne Forderungen der Initiative vielen in der WAK-NR zu weit gingen. Prisca Birrer-Heimo (sp, LU) pflichtete ihrer Vorrednerin bei, dass das Schweizer Steuersystem zu vereinfachen sei. Da jedoch bezüglich der konkreten Umsetzung keine Einigkeit bestehe, Folgegeben der Initiative einen grossen administrativen Aufwand mit sich bringen würde und bei der Wohneigentumsbesteuerung bereits konkrete Beschlüsse gefasst worden seien, beantragte Birrer-Heimo die Ablehnung der Initiative. Diesem Votum folgte die Mehrheit des Nationalrats und sprach sich mit 136 zu 44 Stimmen (0 Enthaltungen) gegen Folgegeben aus. Mit diesem Nein ist die Standesinitiative und damit ein weiterer Versuch der Vereinfachung des Steuersystems vom Tisch.

Standesinitiative für eine Vereinfachung des Steuersystems bei den direkten Steuern (Kt.Iv. 15.316)
Dossier: Vereinfachung des Steuersystems

Im Juni 2017 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Revision des Verrechnungssteuergesetzes (VStG). Neu soll die Eidgenössische Steuerverwaltung bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer kulanter sein können. Konkret sollen natürliche, in der Schweiz ansässige Personen die Rückerstattung ihrer Verrechnungssteuer auch dann fordern können, wenn sie vor der Rechtskräftigkeit der ordentlichen Veranlagung nichtdeklarierte Beträge nachdeklarieren oder die Steuerbehörden ein Versäumnis entdecken. Damit würde die Verschärfung der Praxis aufgrund zweier Bundesgerichtsurteile rückgängig gemacht. Die Bundesratsvorlage nahm das Anliegen einer Motion Schneeberger (fdp, BL) auf, die der Bundesrat aufgrund einer zu wenig expliziten Formulierung der zeitlichen Begrenzung der Rückforderungsmöglichkeiten zur Ablehnung empfohlen hatte.

In der Vernehmlassung stiess die Vorlage mehrheitlich auf Zustimmung, gegen einzelne Bestimmungen gab es jedoch durchaus Einwände von allen Seiten. Insbesondere eine Ergänzung im erläuternden Bericht, wonach die Rückerstattung nur bei Vorliegen eines Strafurteils verwirkt werden könne, stiess vor allem bei den Kantonen auf Kritik. Sie betonten, dass ein Abwarten von Strafurteilen zu jahrzehntelangen Verzögerungen führen könne und daher nicht praktikabel sei. Zudem befürchteten sie, dass die kantonalen Behörden dadurch im Zweifelsfall auf ein Strafverfahren verzichten und eine Rückerstattung gewähren würden. Dadurch müssten sie aber womöglich die entsprechenden Kosten selber übernehmen, falls die ESTV anschliessend der Ansicht sei, dass ein Strafverfahren hätte durchgeführt werden müssen. Stattdessen sollen die kantonalen Verrechnungssteuerämter die Berechtigung erhalten, zu prüfen, ob eine Nicht- oder Falschdeklaration fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Umstritten war auch die eigentliche Raison d’être des betreffenden Artikels, nämlich die Ablauffrist für entsprechende Anträge: Sollen Nachdeklarationen bis zum Ablauf der Frist für Einsprachen gegen die Veranlagung möglich sein, wie es der bundesrätliche Vorschlag vorsah, oder zum Beispiel bis zum Ende der dreijährigen Antragsfrist für Rückerstattungen, wie es die CVP vorschlug? Uneinig waren sich die Vernehmlassungsteilnehmenden auch bezüglich der Frage, ob die entsprechende Regelung rückwirkend und somit auch für die zahlreichen aus diesem Grund zurückgestellten Fälle gelten soll. Einige Kantone sowie die Finanzdirektorenkonferenz lehnten die Rückwirkungsklausel ab, da sie zu rechtsungleichen Ergebnissen führen würde.
Die SP und einzelne Kantone wiesen zudem darauf hin, dass sich die Deklarationsmoral seit der Verschärfung der Praxis verbessert hatte, sich mit der aktuellen Änderung aber vermutlich wieder verschlechtern werde. Die SP gab an, sie unterstütze die Änderung unter Vorbehalt und bei einer strikten Auslegung der Fahrlässigkeit. Kritischer zeigte sich der Städteverband, der die Verwirkungsvorschrift nicht aufweichen wollte. Die Verwirkung solle als Regelfall beibehalten werden und der entsprechende Artikel bestehen bleiben. Stattdessen sollen die Ausnahmen in einem zweiten Absatz erläutert werden. Auch der SGB bestand darauf, dass keine Anreize zur Falsch- oder Nichtdeklaration geschaffen werden, damit die Verrechnungssteuer auch zukünftig ihren Zweck als Sicherungssteuer erfülle.

Revision der Verrechnungssteuer

Depuis plusieurs années, la question du fardeau administratif qui pèserait sur les PME suisses anime les débats sous la coupole fédérale. Une initiative parlementaire Schneeberger a étudié précisément le cas du droit de la révision. Ainsi, l’initiante a proposé une concrétisation du contrôle restreint pour protéger les PME helvétiques. L'initiative vise une modification des articles 729, 729c, 730c et 755 du Code des obligations (CO). La Bâloise (fdp/plr, BL) considère que l'Autorité fédérale de surveillance en matière de révision (ASR) s'écarte de la volonté du législateur. En effet, elle rappelle que l'objectif premier de l'introduction du contrôle restreint, lors de la modification du CO en janvier 2008, était d'alléger la charge financière des PME. Or, elle estime que le contrôle restreint s'aligne de plus en plus sur le contrôle ordinaire ce qui renforce le fardeau administratif. Cette situation préjudiciable entraîne une hausse des coûts pour les PME. Ainsi, des modifications du CO seraient indispensables.
La Commission des affaires juridiques du Conseil national (CAJ-CN) a examiné l'initiative. Par 12 voix contre 7 et 4 abstentions, la CAJ-CN a proposé à sa chambre de rejeter l'initiative. La majorité a pointé du doigt le risque de conflits d'intérêt et rappelé le rôle prépondérant de l'indépendance du contrôleur dans le droit de la révision. De plus, elle a précisé qu'un rapport de l'Office fédéral de la justice (OFJ), qui sera publié en 2018, étudie actuellement le droit de la révision et le droit de la surveillance de la révision. A l'opposé, une minorité, qui a souligné l'importance de soulager administrativement les PME, a proposé au Conseil national d'accepter l'initiative. Au final, le conseil national a décidé de donner suite à l'initiative par 98 voix contre 72 et 3 abstentions.

Concrétiser le contrôle restreint pour protéger nos PME

Corrado Pardini (sp/ps, BE) affirme que les risques de conflit d'intérêt, entre l'entreprise de révision et une banque ou assurance, lors d'un audit comptable ou prudentiel, sont omniprésents étant donné la taille limitée du marché des entreprises de révision. Dès lors, plusieurs irrégularités n'arriveraient jamais à l'oreille de la FINMA. Une motion souhaite donc étendre le rôle de la FINMA dans le cadre de la loi sur la surveillance des marchés financiers (LFINMA). Quatre mesures sont proposées pour élargir les compétences de la FINMA. Elle deviendrait responsable de fixer l'étendue et le contenue de la révision, de définir le mandat et l'entreprise de révision, de facturer les frais à la société auditée et de réceptionner le rapport de révision.
Pour sa part, le Conseil fédéral a estimé que les risques de conflits d'intérêts avaient été résorbés lors des récentes modifications de la loi sur la surveillance de la révision (LSR). En effet, les entreprises de révision sont désormais sous la loupe de l'Autorité fédérale de surveillance en matière de révision (ASR). De plus, il a précisé que le rapport sur l'activité de la FINMA, en réponse aux postulats de Konrad Graber (cvp/pdc, LU) 12.4095, de Thomas de Courten (svp/udc, BL) 12.4121, de Daniela Schneeberger (fdp/plr, BL) 12.4122 et Dominique de Buman (cap/pdc, FR) 13.3282 évaluait positivement la surveillance de la FINMA. Lors du vote à la chambre du peuple, la motion a été rejetée par 137 voix contre 51. Les voix du Parti socialiste et des Verts n'ont pas été suffisantes.

Transparence en matière de révision. La FINMA doit pouvoir déterminer l'étendue, le contenu et l'entreprise de révision

En mars 2017 le Conseil fédéral a publié un rapport intitulé "Premières expériences avec le nouveau droit de la protection de l'enfant et de l'adulte". Il répondait à plusieurs objets: 1) le postulat concernant les coûts de l’aide sociale de la députée Schneeberger (14.3776) 2) la demande d'un premier état des lieux demandé par le groupe socialiste (14.3891) sur le remplacement des autorités de tutelle par les APEA 3) le postulat Vitali (14.4113) visant à trouver des solutions pour améliorer les pratiques de l'Autorité de protection de l'enfant et de l'adulte et enfin 4) le rapport demandé par Silvia Schenker (15.3614) sur les délais de recours dans le cadre du droit à la protection de l'enfant et de l'adulte.
Le nouveau droit de la protection de l'enfant et de l'adulte, entré en vigueur en janvier 2013 a fait l'objet de plusieurs critiques, notamment canalisées par les postulats mentionnés ci-dessus. Le rapport du Conseil fédéral se contente dans le présent rapport de présenter quelques éléments de réponse aux interrogations des parlementaires en ce qui concerne le nombre de dossiers et les coûts qui en découlent, le droit de recours et l'implication des communes, la prise en considération des proches, l'adaptation des délais de recours, le signalement de personnes en danger ainsi que la dispense de certaines obligations pour les proches. Le rapport se conclut sur une note positive, prenant en compte le fait que l'application d'une révision aussi vaste ne va pas sans poser quelques difficultés dans les premiers temps. Le besoin de légiférer au niveau fédéral reste donc minime. Cependant, l'intégration des proches dans les procédures de l'APEA et la prise en compte de leurs rôles et besoins dans le cadre de curatelle et de placement d'enfant ainsi que la procédure à suivre en cas de signalement de personne en danger sont au programme pour les législateurs.

coûts de l’aide sociale

Auch im Jahr 2017 riss die Kritik an der Admeira nicht ab. Im April 2017 begann die Swisscom, anonymisierte Werbedaten für zielgruppenbasierte Werbung an die Admeira weiterzuleiten. Zuvor hatte sie ihre Festnetzkunden auf eine aktualisierte Datenschutzerklärung hingewiesen, die unter anderem beinhaltete, dass die Kunden bei der Datenweitergabe Widerspruch einlegen können. Das Ausbleiben einer expliziten Reaktion durch den Kunden verstand die Swisscom dabei als implizite Zustimmung zu den aktualisierten Bestimmungen (Opt-Out). Dieses Vorgehen stiess jedoch im Parlament auf Widerstand: Im Mai 2017 reichten Manfred Bühler (svp, BE, Ip. 17.3185), Fabio Regazzi (cvp, TI, Ip. 17.3190) und Kathy Riklin (cvp, ZH, A. 17.1013) Interpellationen und Anfragen ein, mit denen sie vom Bundesrat Erklärungen zum Vorgehen der Swisscom forderten. Darin kritisierten sie insbesondere, dass bei einer stillschweigenden Annahme der Datenschutzerklärung die Gefahr bestehe, dass Personen unbewusst zustimmten, zum Beispiel weil sie das Kleingedruckte nicht gelesen hätten. Der Bundesrat lehnte aber eine Deutungshoheit über die Zulässigkeit dieses Opt-Out-Prinzips ab und verwies auf die Zuständigkeit der Zivilgerichte sowie auf die unternehmerische Autonomie der Swisscom.

Sorgen machten sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier insbesondere auch wegen der starken Marktposition der SRG, die sich durch ihre Beteiligung an der Admeira noch zu verstärken drohe. Die KVF-SR forderte vom Bundesrat in einer Motion (Mo. 17.3355), sicherzustellen, dass die Kooperationen der SRG der Angebots- und Meinungsvielfalt zugute kämen und interessierte Partner diskriminierungslos in die Reihen der Aktionäre aufgenommen würden. Die KVF-SR hatte die Motion ausgearbeitet, nachdem der Nationalrat im Juni 2017 eine parlamentarische Initiative von Gregor Rutz (svp, ZH, Pa.Iv. 15.495) angenommen hatte, welche eine Beschränkung der nichtkonzessionierten Tätigkeiten der SRG auf volkswirtschaftlich zwingende und nicht bereits durch private Anbieter abgedeckte Bereiche forderte. Ähnliche Anliegen hatten 2016 bereits Hugues Hiltpold (fdp, GE, pa.Iv. 16.422) und Beat Vonlanthen (cvp, FR, pa. IV. 16.410) mittels parlamentarischer Initiativen vertreten. Auch Corina Eichenberger-Walther (fdp, AG) forderte in einer Interpellation (Ip. 17.3807) Auskunft darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten bestünden, die SRG zu einem diskriminierungsfreien Zugang für die privaten Medien zu verpflichten. In ihrer Interpellation fragte sie auch nach den durch ihre Teilnahme an der Admeira entstehenden finanziellen Risiken für die SRG – ein Thema, das auch eine Anfrage von Daniela Schneeberger (fdp, BL) aufnahm (A. 17.5300).

Die Verlage teilten die Sorgen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier bezüglich der Stellung der SRG aufgrund von Admeira. Im September 2017 forderten Pietro Supino und Peter Wanner als Verleger der Tamedia, respektive der AZ-Medien, eine Aufspaltung der Admeira in zwei separate Gesellschaften: in ein Unternehmen für Datenmanagement und eines für den Verkauf von Werbung. Die Vermischung der beiden Bereiche sei „keine saubere Lösung“, weil ein Grossteil der Daten – gemäss Wanner „das Gold von heute“ – von der staatlich kontrollierten Swisscom stamme. Nötig sei stattdessen eine offene, diskriminierungsfreie Branchenlösung, erklärte Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer. Eine für alle vollständig offene Datenplattform sei aus Datenschutzgründen nicht möglich, konterte Admeira-Sprecherin Romi Hofer. Da alle Verlage ihre Inserate über Admeira verkaufen und Aktionäre werden könnten, verfügten Swisscom, Ringier und die SRG auch nicht über einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil.

Ende August 2017 gab Admeira bekannt, dass sie ein Tochterunternehmen mit dem Namen Adtelier gegründet habe. Dieses soll Sonderwerbeformen wie Native Advertising, Storytelling und Content Marketing, also ähnliche Werbeformen wie Publireportagen, die wie redaktionelle Produkte aussehen, produzieren. Diesbezüglich wollte Karl Vogler (csp, OW, Ip. 17.3899) mittels einer Interpellation vom Bundesrat wissen, ob die Nutzung solcher Sonderwerbeformen wirklich noch dem Service Public-Auftrag der SRG entspreche. Dieser erwiderte, dass die Beteiligung an Admeira ausserhalb des Service Public-Auftrags liege, die SRG keine Gebührengelder dafür nutze und dies entsprechend ein unternehmerischer Entscheid der SRG sei.

Ende Oktober 2017 schickte das UVEK schliesslich einen Revisionsentwurf der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) in die Vernehmlassung, gemäss dem der SRG und den privaten Anbietern mit Konzession zielgruppenspezifische Werbung in ihren konzessionierten Programmen unter Auflagen erlaubt sein soll. Dies stiess beim Verlegerverband auf Unverständnis. Durch diese Stärkung der Admeira werde das Gebot auf Rücksichtnahme auf die privaten Medien ausgehöhlt, erklärte der Geschäftsführer des Verbands Schweizer Medien, Andreas Häuptli.

Joint Venture Vertrag der SRG mit Swisscom und Ringier

Der Trend hin zu immer mehr Kandidierenden auf immer mehr Listen bei den Nationalratswahlen war auch im Kanton Basel-Landschaft zu beobachten. Insgesamt waren es 112 Anwärterinnen und Anwärter, die auf einer der 16 Listen ihr Glück versuchten. Mit einem Frauenanteil von 38.4% konnte sich der Basler Halbkanton im nationalen Vergleich sehen lassen. Die Monate vor der Wahl waren stark vom Thema Listenverbindungen geprägt. Die Diskussion drehte sich dabei hauptsächlich um eine allfällige Allianz der Mitteparteien. Ausserdem prägend waren die Ergebnisse der Land- und Regierungsratswahlen, die im Februar gleichen Jahres stattgefunden hatten. Diese waren in erster Linie für die Grünen verheerend, welche ein Drittel ihrer Sitze einbüssten. Aber auch die Sozialdemokraten mussten den Verlust ihres Regierungsratssitzes hinnehmen. Auf der anderen Seite konnten die grossen bürgerlichen Parteien gemeinsam zulegen. Einer Wiederholung dieses bürgerlichen Triumphs in den nationalen Wahlen wurde gute Chancen eingeräumt.

Obwohl sich CVP, FDP und SVP bei den kantonalen Wahlen noch erfolgreich verbündet hatten, ergab sich für die Nationalratswahlen eine etwas andere Ausgangslage. Die FDP und die SVP gaben zunächst wie erwartet ihre Listenverbindung bekannt. Für die CVP bot sich die Möglichkeit zum Anschluss, hätte rechnerisch für die Christdemokraten aber wohl kaum Sinn gemacht. Endgültig in weite Ferne rückte der bürgerliche Schulterschluss, als SVP-Kantonalpräsident Oskar Kämpfer für eine Listenverbindung mit der CVP den Rücktritt der christlichdemokratischen Spitzenkandidatin Elisabeth Schneider-Schneiter zur Bedingung machte. Verständlicherweise wurde dies in CVP-Kreisen mit wenig Begeisterung aufgenommen, ja gar als Affront bezeichnet. Auch die Idee einer Koalition der Mitteparteien erhielt früh einen Dämpfer, als die EVP mit der Begründung absagte, sie politisiere in sozialen Fragen näher bei der Linken. Schliesslich kehrte der CVP auch die GLP in letzter Sekunde den Rücken, worauf erstere einzig mit der BDP die Verteidigung von Schneider-Schneiters Sitz in Angriff nahm.
Die Grünen hatten neben ihren schlechten Wahlergebnissen zusätzlich mit einer Parteiabspaltung zu kämpfen. Unter der Führung von Landrat Jürg Wiedemann wurde nämlich die Partei der Grün-Unabhängigen gegründet, welche in einer Listenverbindung mit der GLP das schwierige Vorhaben einer Verteidigung des Sitzes der amtierenden Nationalrätin und ehemaligen Ratspräsidentin Maya Graf noch zusätzlich erschwerte. Die EVP, welche bereits die CVP verschmäht hatte, entschied sich alleine und nicht in einer linken Koalition anzutreten. So beruhten die Hoffnungen der Grünen einzig auf der traditionellen Listenverbindung mit der SP. Die beiden sozialdemokratischen Sitze von Eric Nussbaumer und Susanne Leutenegger Oberholzer galten gemeinhin als eher ungefährdet. Für Spekulationen sorgten die gleichzeitigen National- und Ständeratskandidaturen von FDP-Landrat Christoph Buser. Diese schienen die Wiederwahl der bisherigen FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger zu gefährden. Auf Seiten der SVP ging man aufgrund der guten Prognosen zuversichtlich in den Wahlkampf und schielte auf einen Sitzgewinn.

Der auf bürgerlicher Seite erhoffte „Durchmarsch“ wurde am Wahltag nicht zur Realität. Entgegen vieler Erwartungen blieb die Sitzverteilung beim Alten: 2 SVP, 2 SP, 1 FDP, 1 CVP und 1 GPS. Mit dem kantonalen Spitzenresultat von 36‘043 Stimmen konnte Maya Graf ihren Sitz verteidigen. Ihre Partei – die Grünen – konnte auf 14.2% Wähleranteil zulegen (+0.6 Prozentpunkte). Die Listenpartnerin SP verlor 2.2 Prozentpunkte und landete bei 22.2%. Am stärksten zulegen konnten wie erwartet die SVP und die FDP. Während die Volkspartei ihren Wähleranteil auf 29.8% (+2.9 Prozentpunkte) steigerte, konnte die FDP gar um 4.3 Prozentpunkte zulegen (neu: 15.8%). Der grosse Zuwachs bei den Freisinnigen relativiert sich jedoch, wenn man den massiven Verlust bei den letzten Wahlen (-5.5 Prozentpunkte) in Betracht zieht. Verlierer waren die kleinen und ohnehin mandatslosen Mitteparteien, notabene die BDP, welche von 6.4% auf gerade mal 2.8% Wähleranteil abrutschte. Die GLP kam noch auf 2.7% (-2.3 Prozentpunkte) und die EVP auf 2.2% (-1.1 Prozentpunkte). Neu gewählt wurde SVP-Kandidatin Sandra Sollberger, welche den zurückgetretenen Christian Miesch ersetzt. Somit werden neu fünf der sieben Nationalratsmandate von Frauen besetzt (71%). Die Stimmbeteiligung hingegen stellte sich mit 46.8% als weniger aussergewöhnlich dar.

Kanton Basel-Landschaft -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Im März 2015 überwies der Ständerat diskussionslos eine Motion Schneeberger (fdp, BL) an den Bundesrat, die von der Regierung forderte, dass in Zukunft in allen erläuternden Berichten zu Vernehmlassungen und in allen Botschaften zu Vorlagen, die die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, aufgezeigt wird, ob die NFA-Prinzipien eingehalten werden und welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Kantone und Gemeinden haben. Damit folgte die kleine Kammer dem Nationalrat und der vorberatenden Finanzkommission (FK-SR), die sich beide für das Ansinnen ausgesprochen hatten. Die Motion ging auf den Bericht über die Einhaltung der NFA-Grundsätze zurück, den der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Stadler (glp, UR) erstellt und im September 2014 veröffentlicht hatte. In diesem hatte die Regierung ihre Bereitschaft signalisiert, alle künftigen Gesetzes- und Verfassungsvorlagen auf Einhaltung der NFA-Prinzipien zu überprüfen. Der Motionärin war dies jedoch zu wenig verbindlich gewesen.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Der parlamentarischen Initiative Sommaruga (sp, GE) betreffend den Schutz von Whistleblowern bei Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen Rechte und der Volksrechte gab der Nationalrat im März 2015 keine Folge. Er folgte damit dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit, welche einen generellen Rechtsanspruch auf Asyl für Whistleblower – so Kommissionssprecherin Schneeberger (fdp, BL) – als „problematisch“ und „übertrieben“ erachtete.

Schutz von Whistleblowern bei Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen Rechte und der Volksrechte (Pa.Iv. 13.465)
Dossier: Whistleblowing

So früh wie in den letzten 50 Jahren nie mehr, nämlich auf den 8. Februar 2015, setzten Regierung und Landrat die Gesamterneuerungswahlen im Kanton Basel Landschaft an. Weil der Wahltermin nicht auf eine eidgenössische Abstimmung und nicht in die Schulferien fallen soll, habe sich einzig dieser frühe Termin angeboten, erklärte die Landeskanzlei. Allerdings wurde dieser Entscheid kritisiert, da Weihnachten und Neujahr einen Wahlkampf praktisch verhinderten bzw. arg verkürzten. Insbesondere die SVP monierte, dass dadurch vor allem die Bisherigen begünstigt würden.
Von diesen insgesamt 90 Bisherigen stellten sich für die Wahlen 2015 elf nicht mehr zur Wiederwahl. Gleich vier Rücktritte musste die SP, die in Liestal bisher über 21 Sitze verfügte, verkraften – darunter war auch ihr Parteisekretär Ruedi Brassel (BL, sp), der als profilierter Politiker mit 16 Jahren im Amt aufgrund der Amtszeitbeschränkung auf vier Legislaturen nicht mehr antreten durfte. Bei der FDP (bisher 14 Sitze), der SVP und der CVP traten jeweils zwei Bisherige nicht mehr an und die BDP musste den Rücktritt des 2011 noch für die SVP gewählten Urs-Peter Moos bekannt geben. Moos war 2013 in die BDP übergetreten. Weil aber auch die BDP mit Peter H. Müller 2012 einen Frontenwechsel hatte hinnehmen müssen – Müller hatte 2012 zur CVP gewechselt –, blieb die BDP bei ihren vier Mandaten. Die SVP hatte bei den letzten Wahlen 24 und die CVP 8 Sitze erhalten. Aufgrund dieser Parteiwechsel sassen vor den Wahlen noch 23 Vertreterinnen und Vertreter der SVP, aber deren 9 von der CVP im Landrat.
Die 79 wieder antretenden Landrätinnen und Landräte wurden von 518 Bewerberinnen und Bewerbern herausgefordert. Mit total 597 Kandidierenden traten also etwas weniger Personen an als noch bei den Wahlen 2011 – damals hatten 617 Kandidatinnen und Kandidaten um die Gunst der Baselbieter Bevölkerung gebuhlt. Im Vergleich zu 2011 zugenommen hatte hingegen der Frauenanteil auf den verschiedenen Listen: Mit 231 Frauen betrug dieser 38.8 Prozent (2011: 35.0%).
Die Kandidierenden verteilten sich auf total 8 Parteien. Neben der SP, der FDP, der SVP, der BDP und der CVP traten auch die GLP (bisher 3 Sitze), die Grünen (8 Sitze) und die EVP (4 Sitze) an. Einzig die CVP kandidierte nicht in allen 12 Wahlkreisen. Ihr war es bisher nicht gelungen, sich im Oberbaselbiet zu etablieren: In den drei Wahlkreisen Sissach, Gelterkinden und Waldenburg traten die Christlichdemokraten entsprechend gar nicht an. Im Gegensatz zu 2011 nahmen die SD nicht mehr an den Wahlen teil. Die Partei, für die der Kanton Basel-Landschaft einst eine Hochburg dargestellt hatte, und die an ihrem Höhepunkt 1999 neun Mandate innegehabt hatte, schien im Baselbiet langsam von der Bildfläche zu verschwinden.
Die SVP durfte sich zwar einerseits aufgrund des Abstimmungssieges bei der Fusionsfrage zusätzliche Unterstützung seitens der Wählerschaft erhoffen, die Volkspartei musste aber auch einen Skandal in ihren Reihen verkraften: Das Geschäftsgebahren von Landratspräsidentin Daniela Gaugler (BL, svp) bei der Vermietung von Zimmern führte dazu, dass diese ihren Hut nehmen musste. Auch weil die Volkspartei infolge eines Wechsels im Parteipräsidium anders als vor vier Jahren wesentlich konzilianter auftrat – unter Oskar Kämpfer (BL, svp) hatte ein recht deutlicher Kurswechsel stattgefunden –, wurden ihr für 2015 geringere Siegeschancen prophezeit. Zwar hatte die Partei 2011 im Landrat Sitze gewonnen, diese waren aber auf Kosten des Regierungssitzes und wohl auch des Ständeratssitzes bei den eidgenössischen Wahlen im Herbst 2011 gegangen. Erwartet wurde für 2015 eher ein umgekehrtes Resultat: Verluste im Landrat, aber die Verteidigung des Regierungssitzes. Die FDP hatte sich den Gewinn von nicht weniger als sechs zusätzlichen Mandaten auf die Fahne geschrieben. Trotz vieler profilierter Köpfe galt dieses Ziel allerdings als sehr ambitioniert. Die Grünen strebten mit einem hohen Anteil an jungen Kandidierenden einen Generationenwechsel im Parlament und die Verteidigung ihrer zwölf Mandate an. Im Wahlkreis Laufental, dem einzigen Bezirk aus dem kein grüner Landrat kommt, hoffte man auf die Eroberung eines zusätzlichen Mandats. Der Fokus solle nach wie vor auf die Energiepolitik gelegt werden, wobei auch die Raumplanung nicht ausser acht gelassen werde, so der Tenor in der Grünen Partei. Der Kanton habe hier im vergangenen Jahrhundert zu viel verbaut und es verpasst, eine intelligente Siedlungspolitik zu verfolgen. Für Wirbel und etwas Nervosität sorgte der Grüne Landrat Jürg Wiedemann, der als aktiver Bildungspolitiker bei den Regierungsratswahlen nicht die neu antretende SP-Kandidatin Regula Nebiker, sondern Monica Gschwind, die freisinnige Herausforderin unterstützte, die als neue Bildungsdirektorin einen Kurswechsel in der Bildungspolitik bewirken sollte. Die GP distanzierte sich auch deshalb vom Sololauf Wiedemanns, weil die Wiederwahl des eigenen, 2011 gewählten Regierungsrats Isaac Reber nicht gefährdet werden sollte. Insbesondere die aufstrebenden Juso kritisierten das Gebahren von Wiedemann. Die aktivste Jungpartei wollte mit insgesamt 22 Kandidierenden, die in elf der zwölf Wahlkreise antraten und Gratisbildung für alle sowie Wahlrecht für die ganze im Kanton Basel-Landschaft wohnhafte Bevölkerung ab 16 forderten, ein bis drei Mandate im Landrat gewinnen. Hinsichtlich ihrer Wahlziele gar noch forscher trat die Mutterpartei, die SP, auf. Ziel sei es, die SVP zu überholen, wurde verlautet. Die Sozialdemokraten waren noch 2007 stärkste Baselbieter Partei gewesen, wurden dann aber von der SVP überholt. Die 2011 erstmals in den Landrat gewählten BDP und GLP peilten beide Fraktionsstärke (5 Sitze) an, wobei seitens der BDP betont wurde, dass auch in diesem Falle die gut funktionierende Zusammenarbeit mit der GLP fortgesetzt werden solle. Die BDP wollte mit dem Slogan: "beSTIMMend für das Baselbiet" und dem Fokus auf Familienpolitik die Mitte stärken. Dort wollte allerdings auch die CVP ihre 2011 verlorenen Sitze zurückerobern. Die EVP trat als einzige Partei ohne Plakate an; man wolle lieber auf die Wählerinnen und Wähler hören und stelle Wunschbücher auf. Mit dieser eigenwilligen Strategie erhoffte sich auch die EVP Fraktionsstärke.

Am Wahltag zeigte sich – anders als erwartet –, dass der neue Kurs der SVP, die sich auch bei den Regierungsratswahlen stark mit der CVP und der FDP zu einem «neuen» bürgerlichen Lager zusammengerauft hatte, bei der Wahlbevölkerung gut ankam. Obwohl die Wahlbeteiligung mit 33.9 Prozent noch tiefer war als 2011 (35.1%), konnte die SVP an Wählerstimmen zulegen (+2.7 Prozentpunkte; neu 26.7%) und damit das sehr gute Resultat von 2011 gar noch um vier zusätzliche Sitze übertrumpfen. Die SVP besetzt mit ihren neu 28 Sitzen zusammen mit der zweiten Siegerin, der FDP, die drei neue Mandate hinzugewinnen konnte (17 Sitze), exakt die Hälfte aller Plätze im Landrat. Der Freisinn konnte dabei die 2011 erlittenen Verluste – damals verlor man beinahe 6 Wählerprozentpunkte und rutschte auf 15.2 Prozent ab – wieder ein wenig wettmachen: Neu wählten 19 Prozent der Baselbieter Stimmbevölkerung die FDP. Weil die CVP ihre acht Sitze halten konnte, allerdings ihr während der Legislatur hinzugewonnenes Mandat verlor (neu: 9.6% Wähleranteil; + 0.3 Prozentpunkte), kann von einer deutlichen bürgerlichen Mehrheit im Landrat gesprochen werden. Die Gewinne von FDP und SVP gingen auf Kosten der Grünen und der BDP. Die Grünen brachen in der Wählergunst stark ein: Nur noch 9.6 Prozent statt wie 2011 noch 13.7 Prozent der Wählerschaft stimmten für die Grüne Partei, was diese einen Drittel ihres Besitzstandes kostete. Die GP verfügt neu nur noch über acht Sitze. Auch die BDP wurde regelrecht abgestraft: Weil sich ihr Wählerstimmenanteil beinahe halbierte (neu 3.3%; 2011: 5.5%), konnte die BDP nur eines ihrer ursprünglich vier Mandate verteidigen. Als Grund für ihr «Verschwinden in die Bedeutungslosigkeit» wurde die neu wieder klarer bürgerlich positionierte FDP genannt, zu welcher zahlreiche ehemalige BDP-Wählerinnen und -Wähler abgewandert seien. Zudem habe es die BDP in den letzten vier Jahren verpasst, zusammen mit CVP, GLP und EVP eine starke Mitte aufzubauen. Die SP (21 Sitze, 22%; unverändert), die EVP (4 Sitze, 5.4% + 0.7 Prozentpunkte) und die GLP (3 Sitze, 4.4% + 0.1 Prozentpunkte) konnten ihre Besitzstände wahren. Weil die SP allerdings ihre Regierungsbeteiligung verlor, fühlte sich diese Verteidigung dennoch wie eine Niederlage an. Keinen Erfolg hatte die Juso. Der leichte Wählerzuwachs der EVP wurde in Anbetracht des plakatlosen Wahlkampfes der Evangelikalen durchaus als Überraschung bewertet.
Insgesamt schafften 14 Bisherige die Wiederwahl nicht. Dies hatte teilweise mit dem Umverteilungsverfahren zu tun, dem etwa gleich zwei bisherige GLP-Landräte zum Opfer fielen. Die Sitze von Gerhard Schafroth und Hans Furer wurden jeweils einem anderen Wahlkreis zugeteilt. Parteiinterner Konkurrenz zum Opfer fiel hingegen unter anderem Peter H. Müller, der nach den Wahlen 2011 von der BDP zur CVP gewechselt hatte.
Das schlechte Abschneiden der GP und das gute Abschneiden von SVP und FDP wurde auch mit der Abstimmung zur Kantonsfusion von 2013 in Verbindung gebracht. Die damalige Zustimmung der Grünen hätte die Partei wahrscheinlich Wählerstimmen gekostet, während die damals sehr gegen die Fusion eintretende SVP quasi als Abstimmungssiegerin auch bei den Wahlen belohnt worden sei. In den Kommentarspalten wurde entsprechend auch die Frage gestellt, wie sich die Verschiebung hin zu einem gestärkten bürgerlichen Lager auf die Zusammenarbeit zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt auswirken werde. Während die einen zu Gelassenheit mahnten, warnten andere vor schwierigeren Verhandlungen. Die «Separatisten» würden nun den Ton angeben und sich um die Stadt «foutieren». Mit der neu in die Regierung gewählten Monica Gschwind werde zudem eine Gegnerin der Harmonisierung der Schulsysteme am Werk sein. Gemutmasst wurde zudem, ob und wie die FDP und die SVP den Rückenwind für die anstehenden nationalen Wahlen mitnehmen würden.

Kantonale Parlamentswahlen in Basel-Landschaft 2015
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2015
Dossier: Kantonale Wahlen - Basel-Landschaft

Suite à un article du Sonntagsblick évoquant les coûts de l’aide sociale, la députée Schneeberger (plr, BL) a déposé un postulat, enjoignant le Conseil fédéral de répondre à quelques questions relatives à la révision du Code civil de 2013. La conseillère nationale questionne l'évolution des coûts de l’aide sociale ainsi que dans le domaine de la protection de l’enfant et de l’adulte. Considérant dans certains cas les tarifs exorbitants, elle demande alors si les objectifs de la révision ont bien été atteints. Souhaitant ensuite le rétablissement du principe de “qui décide paie” entre la Confédération et les cantons, elle enjoint le Conseil fédéral d’indiquer une liste de mesures et variantes allant dans ce sens, ainsi que des mesures permettant de maîtriser l’accroissement des coûts. Le Conseil national a accepté le postulat lors de la session d’hiver du parlement.

coûts de l’aide sociale

Der Bundesrat habe in Zukunft in allen erläuternden Berichten zu Vernehmlassungen und in allen Botschaften zu Vorlagen, die die Aufgabenteilung zwischen oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, aufzuzeigen, ob die NFA-Prinzipien eingehalten werden und welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Kantone und Gemeinden haben. Dieser Auffassung war im Dezember 2014 der Nationalrat und reichte eine entsprechende Motion Schneeberger (fdp, NR) diskussionslos an den Ständerat weiter. Die Regierung hatte kurz zuvor in ihrem Bericht über die Einhaltung der NFA-Grundsätze Bereitschaft signalisiert, alle künftigen Gesetzes- und Verfassungsvorlagen auf Einhaltung der NFA-Prinzipien zu überprüfen. Der Motionärin war dies jedoch zu wenig verbindlich gewesen. Der Bundesrat begrüsste die Annahme des Vorstosses.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Am 28. September 2014 entschieden sich die Stimmbevölkerungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft, nicht zu einem einzigen Kanton Basel zu fusionieren. Zur Debatte gestanden hatte die Einsetzung eines Verfassungsrates, der aus 75 Vertretern des Land- und aus 50 Vertretern des Stadtkantons hätte bestehen und die Rahmenbedingungen in einem mehrjährigen Prozess hätte ausarbeiten sollen, die in einen anschliessenden, noch einmal zur Abstimmung stehenden Zusammenschluss hätten münden können. Doch nicht einmal diese unverbindlichen Vorarbeiten für eine Fusion fanden die Gnade der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. In der Stadt gab es ein laues Ja; vor allem die Baselbieter standen einer Fusion aber sehr skeptisch gegenüber. Die Regierung von Basel-Landschaft hatte sich bereits 2013 mit 3 zu 2 Stimmen gegen das ursprüngliche Initiativbegehren ausgesprochen. Mitte Januar 2014 gab die Stadt-Regierung die Empfehlung für ein Fusionsvorprojekt ab. Die Lebensräume seien mit den Kantonsgrenzen nicht mehr kongruent.
In der Folge kam es zu einem eigentlichen Hick-Hack um die Abstimmungsvorlage. Zwar erklärte Ende Januar auch der Baselbieter Landrat die Fusionsinitiative für rechtsgültig – einzig die SVP stimmte geschlossen gegen den Antrag. Mitte April wurde neben der in beiden Kantonen gleichlautenden Initiative aber noch ein von der städtischen Regiokommission ausgearbeiteter Gegenvorschlag vorgelegt. Dieser sah einen Verfassungsrat vor, der nicht wie von der Initiative verlangt 120 paritätisch auf die beiden Kantone aufgeteilte Mitglieder umfassen sollte, sondern deren 100, wobei 40 aus der Stadt und 60 aus dem Baselbiet stammen sollten. Das baselstädtische Parlament veränderte den Gegenvorschlag Mitte Mai schliesslich auf die Formel 50 zu 75. Auf der einen Seite wurde dies als Geste des Stadtkantons zugunsten einer wohlwollenden Prüfung durch den Landkanton gedeutet, auf der anderen Seite aber als Nachbesserung eines demokratischen Murks interpretiert. An den Grundeinstellungen änderte sich jedoch auch mit dem Gegenvorschlag nichts. Die Regierung von Basel-Landschaft blieb – mit Ausnahme des Grünen Isaac Reber – bei ihrem Nein. Eine engere Zusammenarbeit sei sinnvoller als eine Fusion. Trotzdem einigte sich eine Woche später auch der Baselbieter Landrat knapp auf den Gegenvorschlag. Neben der SVP äusserten sich dazu auch FDP, BDP und CVP skeptisch. Die emotional angeheizte Stimmung wurde deutlich, als die SVP während der Debatte statt eines Votums die Baselbieter Hymne anstimmte und sich die Regierung dabei spontan erhob. Trotz der kritischen Einwände sprach sich die Mehrheit des Parlments des Kantons Basel-Landschaft dafür aus, der Bevölkerung den Gegenvorschlag vorzulegen. Da letztlich beide Kantonsparlamente nach einigen weiteren kleineren aber letztlich erfolglosen Scharmützeln den Gegenvorschlag auch in zweiter Lesung guthiessen, wurden beide Initiativen zurückgezogen. In beiden Kantonen stand also nur noch der Gegenvorschlag zur Abstimmung. Obgleich der Baselbieter Landrat den Gegenvorschlag angenommen hatte, konnte er sich nicht zu einer Abstimmungsempfehlung durchringen. Obwohl SVP und FDP für eine Nein-Empfehlung optiert hatten, obsiegte letztlich der Kompromissvorschlag: Ein Parlament könne nicht zuerst einen Vorschlag gutheissen und diesen dann zur Ablehnung empfehlen. Die Regierung empfahl mehrheitlich ein Nein, was im Abstimmungsbüchlein dann auch wesentlich deutlicher sichtbar war als die Stimmfreigabe, was wiederum von einigen Befürwortern der Fusion heftig kritisiert wurde.
Bereits im Vorfeld der Parlamentsdebatten waren Fusionsstudien angeregt worden, um eine bessere Grundlage für den Entscheid bereitzustellen. Eine Simulationsstudie war aber schon 2012 von beiden Kantonsregierungen abgelehnt worden und eine durch den Verein „Regio Basilensis“ angeregte Evaluation scheiterte an fehlenden Finanzen. Grund für die Ablehnung war, dass es ja noch nicht um eine Fusion gehe, sondern gerade der geplante Verfassungsrat solche Eckdaten ausarbeiten solle. Umso mehr Interesse weckten die Untersuchungen, die im Vorfeld der Abstimmung zur Verfügung standen. Die alljährliche UBS-Studie der kantonalen Wettbewerbsfähigkeit etwa, die in der Regel als Grundlage für Standortmarketing dient, gewichtete die Werte für beide Basel zusammen. Sie kam zum Schluss, dass ein fusioniertes Basel noch mehr Wettbewerbsfähigkeit aufweisen würde als der Stadt-Kanton alleine, der im Jahr 2013 immerhin als drittstärkster Kanton eingestuft worden war. Weil viele Firmen bereits über die Kantonsgrenzen hinweg vernetzt seien, könnten mit einem kantonalen Zusammenschluss viele administrative Hürden abgebaut und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden. Im September wies eine weitere Studie der Credit Suisse darauf hin, dass Basel-Landschaft für Unternehmen steuerlich attraktiver sei als Basel-Stadt, was bei einer Fusion etwa in Form hoher kommunaler Steuerautonomie berücksichtigt werden müsste. Die Studie wies zudem darauf hin, dass ein vereinigtes Basel wohl weniger Mittel aus dem nationalen Finanzausgleich erhalten würde. Eine eindeutige Empfehlung für oder gegen eine Fusion liess sich von den unabhängigen Evaluationen allerdings nicht ableiten. Dies kam eher den Fusionsgegnern zupass, da es den Befürwortern so nicht gelang, mit objektiv fundierten sachlichen Argumenten für ein Fusionsprojekt zu werben.
Die Stimmung in der Bevölkerung liess sich bereits an den Fasnachtssujets ablesen, stiess doch die Kantonsfusion in den Baselbieter Schnitzelbänken grossmehrheitlich auf starke Ablehnung. Die Fronten im Abstimmungskampf waren ebenfalls früh bezogen. Die SVP, die sich als Gegnerin auf beiden Seiten der zur Disposition stehenden Kantonsgrenze profilierte, stellte bereits ein Jahr vor den Baselbieter Gesamterneuerungswahlen 90 Grossratskandidierende als Botschafter gegen die Fusion auf. Parteipräsident Oskar Kämpfer (BL, svp) erhoffte sich damit auch bessere Chancen für die kantonalen Wahlen von 2015. Von den Parteien im Baselbiet sagte auch die BDP dezidiert Nein zu einer Fusionsprüfung. Die FDP beschloss ebenfalls die Nein-Parole, wogegen allerdings die Jungfreisinnigen opponierten. Die CVP, in der sich Befürworter und Gegner die Waage hielten, entschied sich für Stimmfreigabe. Die SP, die GP und die GLP sowie die EVP, welche ihre Parole gemeinsam mit ihrer Schwester aus der Stadt fasste, empfahlen den Vorschlag zur Annahme. Im Stadtkanton empfahlen alle Parteien (SP, GP, FDP, LDP, GLP, EVP und CVP) mit Ausnahme von SVP und BDP ein Ja zum Vorprojekt für eine Fusion.
Im Kanton Basel-Landschaft fanden sich während der Abstimmungskampagne, die in den Medien praktisch täglich in Meinungsbeiträgen ausgefochten wurde, nur wenige Befürworter, denen vor allem die CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (cvp, BL) eine Stimme gab. Auf der Gegnerseite war ein Komitee ‚Pro Baselbiet‘ mit umfangreichen Aktionen – darunter etwa die stark umstrittenen Höhenfeuer in fast allen Baselbieter Gemeinden – sehr aktiv. Der bikantonale Verein ‚Ein Basel‘, der ursprünglich die Initiativen eingereicht hatte, wurde hingegen lange Zeit kaum wahrgenommen. Für etwas mehr Wind sorgte ‚Jugend für ein Basel‘, eine Organisation, der Jungparteien mit Ausnahme der jungen SVP angehörten. Die Meinungen über ein Fusionsprojekt schienen umso negativer, je weiter weg von der Stadt eine Gemeinde war. Vor allem die Oberbaselbieter Gemeinden fürchteten bei einer Fusion den Verlust der eigenen Identität. Eine Verstärkung der Verstädterung durch eine Fusion würde sie noch stärker an den Rand drängen. Im Gegensatz zum Landkanton verlief der Abstimmungskampf in der Stadt auffallend emotionslos.
Wenig überraschend gab es beim Urnengang am 28. September ein deutliches Nein aus dem Landkanton und lediglich ein lauwarmes Ja in der Stadt. Mit total 68,3% lehnte eine deutliche Mehrheit der Baselbieter Bevölkerung die Vorstufe für eine mögliche Fusion ab. In keiner Gemeinde im Kanton Basel-Landschaft fand sich eine Ja-Mehrheit und die deutlichsten Nein-Mehrheiten zeigten sich – wenig erstaunlich – im Oberbaselbiet. In einigen kleineren Dörfern betrug der Nein-Anteil gar über 90%. Obwohl die Stadtbevölkerung das Projekt mit 54,9% guthiess, war die Idee einer Fusion beider Basel somit für die nächsten Jahrzehnte wieder vom Tisch. Das Nein wurde auch damit begründet, dass die Fusionsbefürworter keine klaren Vorteile eines Zusammengehens aufzeigen konnten und zu wenig stark für ihre Idee aufgetreten waren. Letztlich sei die Unsicherheit eines Fusionsprojektes zu gross gewesen. In der Tat schienen Fakten unwichtig, Emotionen dafür umso wichtiger zu sein. Es wurde weitaus häufiger über Symbolik – von historischen Schlachten über mögliche Hauptstädte bis hin zur Bewilligung von Höhenfeuern als Mahnmale gegen die Fusion – als über mögliche zukünftige Projekte diskutiert. Ob das Resultat nun in eine vertiefte Partnerschaft mündet, wie dies von den Fusionsgegnern immer wieder betont worden war, bleibt abzuwarten. Die unterschiedlichen Haltungen in den beiden Halbkantonen dürften eine thematische Partnerschaft eher erschweren. Vielmehr dürften die während der Kampagne gepflegten, alten Reminiszenzen noch eine Weile kochen und entfremdend wirken. Freilich hatten auch das Nein der Baselbieter und das Ja der Baselstädter im Jahr 1969, wo eine Fusion an der Urne abgelehnt worden war, zu stärkerer Zusammenarbeit geführt. Es scheint zumindest fraglich, ob dies in einer Zeit, in der die Differenzen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten eher zu wachsen scheinen, in ähnlichem Umfang möglich sein wird.
Kurz nach dem Urnengang wurde eine alte Idee wieder aufgewärmt, nämlich den Landkanton zu einem Vollkanton zu machen. In der Tat war diese Idee seit 1988 Bestandteil der Baselbieter Verfassung. Allerdings waren bisher mehrere Vorstösse in diese Richtung von Baselbieter wie auch Baselstädter Parlamentariern in Bern erfolglos geblieben. Auch den neuen Ideen wurden kaum Chancen eingeräumt. Allerdings waren die Bemühungen in letzter Zeit deshalb gebremst worden, weil eine mögliche Fusion zur Debatte stand, die nun ja zumindest für einige Jahre wieder vom Tisch ist. Auch Alt-Nationalrat Rudolf Gysin (BL, fdp) schaltete sich mit einer Regio-Kooperationsinitiative und einer Vollkanton-Initiative wieder in die Diskussionen ein.

Kantonsfusion Basel-Stadt und Basel-Landschaft 2011-2014
Dossier: Kantonszusammenarbeit und Fusionsbemühungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Auch 2014 hatten verschiedene Vorstösse die Finma-Regulierungen zum Gegenstand. Das Postulat de Courten (svp, BL) wollte den Bundesrat dazu verpflichten, einen Bericht über die Regulierungsmassnahmen der Finma zu erstellen. Konkret sollte abgeklärt werden, inwiefern sich die Finma an ihre eigenen Eckwerte für neue Regulierungsvorhaben halte. Der Bundesrat verwies vergeblich auf die bereits 2013 überwiesenen Postulate Graber (cvp, LU) und de Buman (cvp, FR). Diese hätten ähnliche Berichte gefordert, welche zurzeit in Erarbeitung stünden und gegen Jahresende zu erwarten seien. Die bürgerlichen Parteien (ohne GLP) sprachen sich dennoch geschlossen für den Vorstoss de Courten aus. Das Postulat wurde am 16.9.14 mit 118 zu 68 Stimmen angenommen. In eine ähnliche Richtung wie das Postulat de Courten zielte das Postulat Schneeberger (fdp, BL). Die Postulantin forderte darin den Bundesrat auf, einen Bericht über die Effizienz der Finma zu verfassen. Dabei sollte insbesondere auf Regulierungsdichte, -geschwindigkeit und -häufigkeit eingegangen werden. Der Vorstoss verlangte zudem, dass der Bericht operationelle und gesetzgeberische Änderungsvorschläge mache. Der Bundesrat lehnte das Postulat auch in diesem Fall mit Verweis auf den in Erarbeitung stehenden Bericht zu den 2013 überwiesenen Postulaten Graber und de Buman ab, konnte sich im Ratsplenum aber nicht durchsetzen. Der Vorstoss wurde, gegen den Willen von SP, Grünen und GLP, am 25.9.14 mit 117 zu 72 Stimmen angenommen. Bereits im Dezember 2014 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht zu den vier pendenten Postulaten. Dieser Bericht wurde auf Basis früherer Gutachten erstellt und kam zum Schluss, dass die Finma nicht „einem Regulierungseifer verfallen“ wäre und keine unverhältnismässigen Regeln aufgestellt habe. Dem Papier zufolge hätte kein „systematisches Fehlverhalten“ im Kommunikationsverhalten der Finma festgestellt werden können. Betreffend Personalbestand unterstützt der Bundesrat in seinem Bericht die Idee einer Aufstockung der Bankenaufsicht und vermehrter Vor-Ort-Prüfungen. Deutlich sprach er sich, im Einklang mit der Finma, gegen eine Bussenkompetenz für die Aufsichtsbehörde aus. Diese würde eine „unverhältnismässige“ organisatorische Zweiteilung der Finma erfordern, weil nach strafrechtlichem Erfordernis das Aufsichtsverfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz und das Aufsichtsverfahren nach Verwaltungsstrafgesetz getrennt zu führen wären. Mit dem Bericht waren die Aufträge der vier Postulate (Graber, de Buman, de Courten und Schneeberger) erfüllt. Zum Jahresende waren diese nur noch formell beim Bundesrat hängig.

Bericht über Regulierung der Finanzmarktaufsicht (Finma) (Po. 12.4121)