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  • Büttiker, Rolf (fdp/plr, SO) SR/CE
  • Jenny, This (svp/udc, GL) SR/CE

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109 Resultate
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Wie bei den Nationalratswahlen, sah es auch bei den Ständeratswahlen im Kanton Glarus lange nach einem konkurrenzlosen Durchwinken der Amtsinhaber aus. Zur Wiederwahl stellten sich Thomas Hefti von der FDP und Werner Hösli von der SVP. Beide hatten ihr Amt während der letzten Legislatur aus tragischen Gründen angetreten: Hefti hatte den 2013 verstorbenen Pankraz Freitag ersetzt, während Hösli nur wenige Monate später für den damals krebskranken und mittlerweile ebenfalls verstorbenen This Jenny nachgerückt war.

Die Kandidatur von FDP-Ständerat Thomas Hefti galt gemeinhin als ungefährdet. Dass aber Werner Hösli keine Konkurrenz zu erhalten schien, war nicht selbstverständlich. Hösli war nämlich als ehemaliges Bankratsmitglied der Glarner Kantonalbank – zusammen mit dem Rest der damaligen Führungsetage – erstinstanzlich vom Kantonsgericht verurteilt worden. Die Führung der Bank wurde verantwortlich gemacht für eine angeblich verfehlte Kreditpolitik, welche 2008 zu Wertberichtigungen von fast 100 Millionen Franken geführt hatte. Werner Hösli stellte sich aber auf den Standpunkt, stets mit gutem Gewissen gehandelt zu haben, und er hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Hinzu kam, dass Hösli stets offen mit der Thematik umging und seine rechtliche Verwicklung bereits bei seiner erstmaligen Wahl bekannt war. Aus diesem Grund wurde nicht davon ausgegangen, dass die Affäre den SVP-Amtsinhaber in grossem Masse gefährden würde. Mit der SP-Kandidatur von Jacques Marti, der bei den Nationalratswahlen Martin Landolt (bdp, GL) angriff, kam es in der BDP ihrerseits zu Überlegungen, ob die Partei als Reaktion darauf in den Ständeratswahlkampf eingreifen solle. Schlussendlich entschied sich die Partei aber gegen dieses Vorhaben und konzentrierte sich stattdessen vollends auf die Verteidigung ihres Nationalratssitzes. Nur gerade drei Wochen vor dem Wahltermin, erwuchs den beiden Amtsinhabern dann doch noch Konkurrenz. Der Unternehmer Hans-Peter Legler entschied sich für ein Antreten, um dem Glarner Stimmvolk eine ‘parteiunabhängige Alternative’ anzubieten. Seine Kandidatur war erklärtermassen gegen Hösli gerichtet, dem er unter anderem vorwarf, in Bern nicht für die Wasserkraft und die Energiewende einzutreten.

Die Glarner Ständeratswahlen trotz der Konkurrenz bereits im ersten Wahlgang entschieden. Thomas Hefti von der FDP gelang mit 8’619 Stimmen ein Glanzresultat, mit dem er das absolute Mehr von 4’827 Stimmen deutlich übertraf. Mit etwas weniger Vorsprung übersprang auch Werner Hösli diese Hürde. Der SVP-Kandidat erhielt insgesamt 5'469 Stimmen. Der last-minute Kandidat Hans-Peter Legler zeigte sich mit seinem Endergebnis von 3'335 Stimmen durchaus zufrieden. Des Weiteren erhielten Jacques Marti von der SP – eigentlich nur Nationalratskandidat – 683 Stimmen und Vereinzelte deren 1'201. Diese hohe Anzahl an Proteststimmen und die tiefe Wahlbeteiligung (41.5%) lassen darauf schliessen, dass das Glarner Stimmvolk wohl doch nicht ganz zufrieden war mit der präsentierten Auswahl.

Kanton Glarus -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Auch 2014 kam es im Parlament zu einigen Mutationen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr elf neue Parlamentsmitglieder vereidigt. Tragisch war dies im Falle beider Ständeräte aus dem Kanton Glarus. Für den 2013 überraschend verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) und den 2014 zurückgetretenen und kurz darauf aufgrund seines Krebsleidens aus dem Leben geschiedenen This Jenny (svp, GL) wurden in Ersatzwahlen Thomas Hefti (fdp, GL) und Werner Hösli (svp, GL) als Nachfolger bestimmt (vgl. Kapitel 1e, Wahlen). Gleich vier Nationalräte rutschten aus dem Kanton Zürich nach: Christoph Blocher (svp, ZH) und Hans Kaufmann (svp, ZH) wollten eigentlich jüngeren SVP-Mitgliedern Platz machen, aber Ernst Schibli (svp, ZH; Jahrgang 1952), der 2011 nach 10 Jahren nicht mehr in den Nationalrat gewählt worden, aber erster Ersatz auf der SVP-Liste war, entschied sich für eine Rückkehr nach Bern. Für Blocher rutschte dann freilich der 15 Jahre jüngere Thomas Matter (svp, ZH) nach. Markus Hutter (fdp, ZH) trat zurück, weil er sich seinem Unternehmen widmen wollte. Für ihn kam Beat Walti (fdp, ZH) zum Handkuss. Der zweite neue Zürcher FDP-Vertreter war Hans-Peter Portmann (fdp, ZH). Er wurde Nachfolger von Filippo Leutenegger (fdp, ZH), der in die Zürcher Stadtexekutive gewählt wurde. Auch der ehemalige Präsident der FDP, Fulvio Pelli (fdp, TI) hatte seinen Rücktritt eingereicht und machte Platz für Giovanni Merlini (fdp, TI). Der fünfte Abgeordnetenaustausch für die FDP wurde zwischen Pierre-André Monnard (fdp, NE) und Laurent Favre (fdp, NE) getätigt. Favre war bei Ersatzwahlen in die Neuenburger Regierung gewählt worden. Neben Blocher, Jenny und Kaufmann trat für die SVP mit Caspar Baader (svp, BL) ein weiteres Schwergewicht zurück. Er wurde durch Christian Miesch (svp, BL) ersetzt. Die SP – Rebecca Ruiz (sp, VD) rutschte für Josiane Aubert (sp, VD) nach – und die BDP – mit Heinz Siegenthaler (bdp, BE) für Ursula Haller (bdp, BE) – hatten je eine Mutation vorzunehmen. Die 49. Legislatur war damit bis Ende 2014 bereits von 24 Wechseln geprägt. Fast jeder zehnte Sitz im nationalen Parlament wurde damit ausserhalb der regulären Wahlen getauscht.

Mutationen 2014
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

Zum Ständeratspräsidenten wurde in der Wintersession 2014 Claude Hêche (sp, JU) gewählt. Der Genosse erhielt 44 Stimmen (1 leer, 1 Diverse). Hêche sprach bei seinem Amtsantritt von seinen widersprüchlichen Gefühlen. Auf der einen Seite mache ihn der Tod von This Jenny (svp, GL), der mehr als ein langjähriger Kollege gewesen sei, traurig, auf der anderen Seite freue er sich über seine anstehende Mission als Präsident der kleinen Kammer. Seine Bitte, mit dem Geschenk für den scheidenden Präsidenten Hannes Germann (svp, SH), nicht zu spielen, sorgte im Rat dann wieder für Heiterkeit. Germann kriegte einen von allen Ständerätinnen und -räten signierten Fussball. Zum Vizepräsidenten wurde erwartungsgemäss der junge Neuenburger Kantonsvertreter Raphaël Comte (fdp, NE) bestimmt. Er erhielt 43 Stimmen (1 leer, 2 Diverse). Turnusgemäss stellt die CVP den übernächsten Präsidenten, Ivo Bischofberger (cvp, AI) der ebenfalls mit 43 Stimmen (2 leer, 1 Diverse) ins Amt des zweiten Vizepräsidenten gewählt wurde. Zur Stimmenzählerin stieg Karin Keller-Sutter (fdp, SG) auf und zum Ersatzstimmenzähler wurde Jean-René Fournier (cvp, VS) bestimmt. Die beiden Ämter, die gleichzeitig Mitgliedschaft im Büro bedeuten, sind sozusagen die Vorstufen für die Vizepräsidien und schliesslich das Präsidium.

Ständeratspräsidium - Wahl 2014
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros

Ein grosser Verlust nicht nur für die SVP, sondern für die ganze Schweizer Politik, stellte der Tod von This Jenny (svp, GL) dar. Mitte Februar kündigte der SVP-Ständerat an, per sofort zurückzutreten. Grund für seinen Rücktritt war ein bösartiger Magentumor, der sich als unheilbar entpuppte. Am 15. November erlöste sich der 62-jährige Jenny mit Hilfe der Sterbehilfeorganisation "Exit" von seinem Leiden. Jenny, der weit über seine Parteigrenzen hinaus beliebt gewesen war für seine Authentizität, Direktheit und Offenheit, was ihn häufig auch in Opposition mit seiner eigenen Partei brachte, hätte auf die Wahlen 2015 hin zurücktreten wollen.

SVP This Jenny

Die Räte genehmigten 2014 die vom Bundesrat beantragte Abschreibung einer Motion Büttiker (fdp, SO). Mit den neuen Direktzahlungsregelungen der Agrarpolitik 2014 bis 2017 sei gewährleistet worden, dass sich die Milch- und Fleischproduktion in der Schweiz künftig verstärkt an den betriebseigenen Raufutterflächen orientiert.

betriebseigenen Raufutterflächen

Gleich zwei Mal musste die Glarner Stimmbevölkerung 2014 ihren Ständerat neu wählen. Nach dem überraschenden Tod von Pankraz Freitag (fdp) am 5. Oktober 2013 wurden Ersatzwahlen auf den 12. Januar 2014 angesetzt. Laut kantonalem Gesetz muss eine Ersatzwahl innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden. Die Zeit war dabei für die Parteien recht knapp und lange fand insbesondere auch die FDP keine Kandidaten. Eine potenzielle Nachfolgerin von Freitag, die bei den kantonalen Wahlen 2014 nicht wieder antretende Regierungsrätin Marianne Dürst Benedetti, stellte sich für eine Kandidatur nicht zur Verfügung. Schliesslich wurde der ausserhalb des Kantons Glarus eher unbekannte Thomas Hefti auf den Schild gehoben. Hefti – Sohn des von 1968 bis 1990 in Bern tätigen Ständerates Peter Hefti – war Gemeindepräsident von Glarus Süd. Hefti bekam Konkurrenz von BDP-Parteipräsident Martin Landolt. Der amtierende Glarner Nationalrat wollte den FDP-Ständeratssitz erobern. Die CVP und die Grünen verzichteten auf eine Kandidatur und die SP konnte keine geeignete Kandidatur aufbauen. Die SVP, die den zweiten Glarner Ständeratssitz inne hat, wollte ebenfalls nicht antreten. Allerdings hatte der Inhaber des Mandates, This Jenny (svp), seinen Rücktritt auf die ordentlichen Wahlen 2015 angekündigt. Eine der wenigen inhaltlichen Differenzen der Kandidierenden – der Ausstieg aus der Atomenergie – brachte Landolt die Unterstützung der Umweltverbände. Der BDP-Präsident konnte zudem seine Erfahrung in Bern in die Waagschale werfen. Weil bereits am 9. Februar die Gesamterneuerungswahlen für die Gemeindeexekutiven anstanden und Hefti sein Amt als Gemeindepräsident nicht mit einem allfälligen Ständeratsamt kombinieren wollte, trat er für die Gemeindewahlen nicht mehr an. Allgemein ging man von einem Kopf-an-Kopf-Rennen aus. Die Deutlichkeit, mit der die FDP den Ständeratssitz verteidigen konnte, überraschte deshalb. Hefti (fdp) machte mit 5'571 mehr als doppelt so viele Stimmen wie Landolt (bdp), der 2'149 Stimmen erhielt. In seiner eigenen Gemeinde Glarus Süd erhielt Hefti mehr als 80 Prozent der Stimmen und auch in den anderen beiden Gemeinden obsiegte er klar. Landolt interpretierte das deutliche Resultat als Auftrag, den Kanton Glarus weiterhin im Nationalrat zu vertreten. Anscheinend sei es ihm nicht gelungen, Wählerinnen und Wähler ausserhalb seiner Stammwählerschaft zu mobilisieren. Sowohl Hefti wie auch Landolt waren weiterhin auch im Glarner Landrat vertreten. Die Stimmbeteiligung war mit 30,6% sehr tief. In den Medien wurde dafür die anstehende Kaskade von Wahlen verantwortlich gemacht: Gesamterneuerungswahlen für die kommunale und kantonale Regierung am 9. Februar und Erneuerungswahlen für den Landrat am 18. Mai.

Es sollte freilich noch eine weitere Wahl hinzukommen. Mitte Februar gab nämlich This Jenny bekannt, dass er per sofort von allen politischen Ämtern – aus dem Landrat und dem Ständerat – zurücktrete. Grund war ein bösartiger Magentumor, der das politische Urgestein zum Rücktritt zwang – Jenny war seit 1994 Landrat und seit 1998 Glarner Ständerat. Als Termin für die Ersatzwahl Jennys wurde der 18. Mai gewählt. Erneut taten sich die Parteien schwer, valable Kandidierende zu finden. Vor allem die SP, die früh ankündigte, den Sitz angreifen zu wollen, musste nach der Niederlage bei den Regierungswahlen, wo man den eigenen Regierungssitz verloren hatte, möglichst punkten, um nicht zur vernachlässigbaren Kraft im Kanton zu werden. Allerdings taten sich die Genossen sehr schwer und fanden letztlich niemanden, der sich zur Wahl stellen wollte. Als erster Kandidat outete sich Stefan Müller (cvp), der Präsident des Kantonalen Kirchenrates und ehemaliger Staatsanwalt. Die SVP schickte kurz darauf Werner Hösli (svp) ins Rennen, der von 2001 bis 2009 im Landrat Einsitz genommen hatte. Auch die GLP bemühte sich um eine Kantonsvertretung in Bern. Mit Franz Landolt (glp) wurde ein altgedienter Kantonsparlamentarier nominiert, der seit 22 Jahren im Landrat sass, zuerst für die CSP und dann für die GLP. Die FDP wollte eigentlich – nachdem sie mit Thomas Hefti ja bereits einen Ständerat hatte – nicht antreten, allerdings brachten sich Hansjürg Rhyner (fdp) und Martin Leutenegger (fdp) ohne Unterstützung der Partei ins Spiel und kandidierten wild. Rhyner hatte dabei noch kein politisches Amt bekleidet. Leutenegger – bis 2008 im Landrat – wollte für die kantonale Wirtschaft antreten. Beide betonten, dass die fehlende Unterstützung der Partei – die FDP hatte Stimmfreigabe beschlossen – kein Handicap sei, weil im Kanton Glarus Personen und nicht Parteien gewählt würden. Auf das Problem angesprochen, dass bei ihrer Wahl zwei FDP-Vertreter im Ständerat sitzen würden, verwiesen sie auf das Gespann Kaspar Rhyner (fdp, GL) und Fritz Schiesser (fdp, GL), die den Kanton Glarus als Zweiergespann zwischen 1990 und 1998 in Bern vertreten hatten. Anfang April gaben auch die Grünen ihre Ambitionen bekannt. Sie portierten den Landrat Karl Stadler (gp), der auch von der SP unterstützt wurde. Als siebter Kandidat stellte sich Mitte April schliesslich der parteilose Markus Landolt zur Wahl. Markus Landolt war zwölf Jahre für die CVP im Landrat gesessen, trat aber als Unabhängiger an. Er wolle nicht seiner alten Partei in den Rücken fallen, sondern als Unternehmer für Bern antreten. Nicht noch einmal antreten wollte die BDP.
Aufgrund der starken Konkurrenz musste die SVP um die Verteidigung ihres Ständeratssitzes bangen. Hinzu kam, dass Werner Hösli historisch vorbelastet sei, wie er selber auf seiner Homepage schrieb. Hösli war als Bankrat der Glarner Kantonalbank in unsaubere Kreditvergaben verwickelt, bei denen letztlich CHF 96 Mio. abgeschrieben werden mussten. Hösli informierte offensiv über die zivilrechtlich noch hängige Affäre und wies darauf hin, dass er keinen Einfluss auf die Affäre gehabt habe. Aufgrund des breiten Kandidatenfeldes musste von einem zweiten Wahlgang ausgegangen werden. Tatsächlich gab es im ersten Umgang am 18. Mai keine Entscheidung. Mit 3'597 Stimmen hatte Werner Hösli (svp) zwar einen grossen Vorsprung auf den zweitplatzierten Karl Stadler (gp), der 1'813 Stimmen holte, er scheiterte damit allerdings recht deutlich am absoluten Mehr (5'715 Stimmen). Trotzdem schien Hösli der einzige zu sein, der auch über sein Wählerlager hinaus Stimmen machen konnte. Stadler erhielt lediglich rund 16% der Stimmen, obwohl die Wählerstärke von links-grün nach den Landratswahlen 2010 bei rund einem Viertel lag. Neben Stadler kam auch Markus Landolt (parteilos) auf über 1'500 Stimmen. Bereits etwas abgeschlagen rangierten Stefan Müller (cvp, 1'293 Stimmen) und Franz Landolt (glp, 1'182 Stimmen). Die wilden Kandidaturen von Martin Leutenegger (fdp; 1'005 Stimmen) und Hansjürg Rhyner (fdp; 633 Stimmen) wurden offensichtlich von der Wählerschaft nicht goutiert. Der nötige zweite Wahlgang wurde auf den 1. Juni angesetzt, fand also gleichzeitig mit den Landratswahlen statt. Neben Werner Hösli (svp) und Karl Stadler (gp) wollte auch Stefan Müller (cvp) für die zweite Runde antreten. Die restlichen vier Kandidaten strichen die Segel. Die Reduktion von sieben auf drei verhiess Spannung, konnte doch Stadler auf die Stimmen der GLP und Müller auf die Stimmen der Mitte zählen. Freilich gelang Hösli (svp) Anfang Juni ein wuchtiger Erfolg, konnte er doch mit 4'221 Stimmen fast ebenso viele Stimmen auf sich vereinen wie seine beiden Widersacher zusammen: Stadler (gp) erhielt 2'294 Stimmen und Müller (cvp) schaffte es auf 2'058 Stimmen. Zwar holte Hösli in allen drei Gemeinden am meisten Stimmen, seinen Sieg verdankte er aber vor allem den Wählerinnen und Wählern in seiner Heimatgemeinde Glarus Süd – eine eigentliche Hochburg der SVP. Lag die Stimmbeteiligung dort bei 45%, nahmen in Glarus und in Glarus Nord lediglich 34% bzw. 30% der Wahlberechtigten teil. Glarus Süd war damit gleich doppelt in Bern vertreten, weil auch Thomas Hefti von dort stammt. Die Wahlberechtigten schienen Hösli betreffend der Bankaffäre zu vertrauen – freilich stand die Schadenersatzklage nach wie vor im Raum.

Ständeratsersatzwahl Glarus 2014

Im Kanton Glarus kam es zur äusserst seltenen Situation, dass alle amtierenden Landratsmitglieder wieder zu den Erneuerungswahlen Anfang Juni antraten. Lediglich zwei Sitze waren vakant: Jene von Marianne Lienhard (svp) und Benjamin Mühlemann (fdp), die im Februar in die Regierung gewählt worden waren. Freilich hatte es während der Legislatur nicht weniger als 19 frühzeitige Rücktritte gegeben. Neben den 58 Bisherigen traten 294 weitere Kandidierende an. Spannend schien die Ausgangslage, weil sowohl der FDP (aktuell 12 Sitze) als auch der SVP (17 Sitze) aufgrund der Resultate bei den Exekutivwahlen Sitzgewinne zugetraut wurden. Beide hatten bei den Parlamentswahlen von 2010, bei denen die Sitzzahl von 80 auf 60 verringert worden war, arg Federn gelassen und jeweils 10 Sitze eingebüsst, wobei die SVP-Niederlage wohl auch mit der Konkurrenz durch die damals neu gegründete BDP zu erklären ist. Obwohl eben diese BDP mit der grössten Anzahl an Kandidierenden (86) zu den Wahlen 2014 antrat – in allen drei Gemeinden jeweils mit zwei Listen –, war fraglich, ob sie ihre zehn Sitze würde halten können. Eher im Gegenwind stand die SP, die im Februar ihren Regierungssitz verloren hatte. Ihr Ziel war die Verteidigung der acht Mandate. Dieses Ziel steckten sich auch die Grünen, die bei den Wahlen 2010 neben der BDP als einzige Partei zugelegt und nun sieben Sitze zu verteidigen hatten. Die mit fünf Abgeordneten im Landrat sitzende CVP trat lediglich in zwei der drei Gemeinden mit einer Liste an. Erstmals stellten sich im Kanton Glarus die Grünliberalen zu den Landratswahlen. Allerdings verfügte die GLP aufgrund eines Parteiwechsels bereits vor den Wahlen über ein Mandat: 2013 gründeten ehemalige Christlichsoziale die GLP. Dazu gehörte auch der amtierende Landrat Franz Landolt (alt csp, neu glp). Ebenfalls zu den Wahlen trat die Sozial-Liberale Bewegung (SLB) mit drei Kandidierenden an, die in früheren Wahlen noch unter dem Etikett der EDU aufgetreten waren. In Glarus und in Glarus Süd trat die FDP mit zwei Listen an. In diesen beiden Gemeinden kam es zudem zu einer Listenverbindung zwischen SP, GP und GLP. Neben dem Zusammengehen von GP und SP in Glarus Nord kam es zu keinen weiteren Listenverbindungen. Für etwas Polemik im ansonsten lauen Wahlkampf sorgte der Umstand, dass sich die BDP weigerte, an einer Smartvote-Umfrage teilzunehmen. Die BDP wolle sich nicht in ein Spidernetz zwängen lassen, gab ihr Parteipräsident Karl Mächler zu Protokoll. Die kantonalen Parlamentswahlen standen im Schatten der gleichzeitig stattfindenden Ersatzwahl für den durch den Rücktritt von This Jenny (svp) frei gewordenen Ständeratssitz.
Die Wahlen vom 1. Juni 2014 standen schliesslich im Zeichen von Stabilität. Zwar gewannen die Grünliberalen (neu 2 Sitze; 4,6%) und die CVP (neu 6 Sitze; 10,5%, - 1,4 Prozentpunkte) auf Kosten der SP (neu: 7 Sitze; 11,5%, - 2,4 Prozentpunkte) und der BDP (neu: 9 Sitze; 15,1%, - 1 Prozentpunkt) je ein Mandat – die GLP konnte zudem das ehemalige CSP-Mandat verteidigen –, alle anderen Parteien konnten aber ihre Sitzzahl von vor den Wahlen halten. Nur bedingt zufrieden mit diesem Resultat waren die FDP und die SVP, die sich auch aufgrund der Erfolge bei den Regierungsratswahlen im Februar mehr versprochen hatten. Die FDP hatte 0,9 Prozentpunkte an Wählerstärke verloren (neu: 18,5%). Die SVP wiederum haderte mit dem Umstand, dass sie zwar in der Wählergunst um 2,4 Prozentpunkte zulegen konnte (neu: 28,9% Wähleranteil), sich dies aber nicht in Sitzgewinne ummünzen liess. Die Grünen hatten zwar im Vergleich zu 2010 Wählerstimmen verloren (neu: 10,8%; - 1,1 Prozentpunkte), zeigten sich aber mit der Verteidigung ihrer Mandate zufrieden. Nicht ins Geschehen eingreifen konnte erwartungsgemäss die SLB. Die Stabilität war interessanterweise nur bedingt dem Umstand geschuldet, dass alle Bisherigen wieder angetreten waren, wurden doch deren neun nicht bestätigt. Weil sich die GLP mit der SP und der GP verbunden hatte, wollte die CVP die Grünliberalen nicht mehr in ihre Fraktion aufnehmen. Keinen Zuwachs verzeichnete der Frauenanteil: zwar wurden nicht mehr nur sieben, wie nach den Wahlen 2010, sondern zehn Kandidatinnen gewählt, durch Nachrücken waren aber schon unmittelbar vor den aktuellen Wahlen zehn Landratssitze von Frauen besetzt gewesen. Die Wahlbeteiligung lag bei tiefen 32%.

Landratswahlen Glarus 2014
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

In Erfüllung der Motionen Büttiker (fdp, SO) (10.3921) und Hochreutener (cvp, BE) (10.3914) sowie zweier Motionen der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) beider Räte (12.3330 / 12.3401), welche 2012 überwiesen worden waren, legte der Bundesrat im Mai seine Botschaft zu Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard vor. Das Geschäft enthielt das Bundesgesetz über den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors sowie den Bundesbeschluss über den Gesamtkredit. Um die Gotthardachse bis 2020 in einen durchgehenden 4-Meter-Korridor umzubauen, sind zwischen Basel und der Alpensüdseite 170 Ausbaumassnahmen umzusetzen. Dazu zählen Tunnelanpassungen und Änderungen an Perrondächern, Fahrleitungen, Signalanlagen und Überführungen, sowie der Neubau des Bözbergtunnels. Die Massnahmen in der Schweiz wurden auf rund CHF 710 Mio. veranschlagt, die Massnahmen für Anschlüsse in Italien auf CHF 230 Mio. Die Finanzierung könne zunächst über den FinöV-Fonds und später über den Bahninfrastrukturfonds BIF vorgenommen werden. Der Bundesrat hielt fest, dass die Mittel ausreichten, um neben allen beschlossenen Projekten im Rahmen von FABI auch den 4-Meter-Korridor zu realisieren. Am 25. September trat der Ständerat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. Die KVF-SR stellte den Mehrheitsantrag, den Artikel 1 des Bundesgesetzes so zu ändern, dass nicht nur die Gotthardstrecke erwähnt wird, sondern allgemein die Nord-Süd-Verbindung. Damit könnten auch Massnahmen auf der Lötschberg-Linie ergriffen werden, ohne dass eine Gesetzesänderung notwendig würde. Eine Minderheit Theiler (fdp, LU) beantragte die Annahme des bundesrätlichen Vorschlages. Der Ständerat stimmte mit 23 zu 20 Stimmen für den Mehrheitsantrag. Die von der KVF-SR in Artikel 2 beantragte Streichung der Massnahmen in Giubiasco–Lugano Vedeggio (mit Kosten von CHF 10 Mio.) fand im Rat dagegen keine Mehrheit, er folgte dem Antrag des Bundesrates mit 26 zu 9 Stimmen. Hinsichtlich der Massnahmen für die Anschlüsse in Italien wollte die KVF-SR mit ihrem Mehrheitsantrag aufnehmen, dass für A-fonds-perdu-Beiträge an Italien ein überwiegendes Interesse der Schweiz gegeben sein muss. Ein Minderheitsantrag wollte verhindern, dass der Bundesrat eine Carte blanche für finanzielle Vereinbarungen mit Italien erhält. Der Rat folgte allerdings dem Mehrheitsantrag mit 31 zu 11 Stimmen und löste mit qualifiziertem Mehr von 36 zu 6 Stimmen die Ausgabenbremse. Bei der Finanzierung forderte die Mehrheit der KVF, dass diese zu einem Drittel aus Mineralölsteuererträgen und zu zwei Dritteln aus FinöV bzw. FABI erfolgen solle. Der Minderheitenantrag Imoberdorf (cvp, VS) beantragte dagegen die Annahme des bundesrätlichen Vorschlages, welcher eine Finanzierung rein aus FinöV und später aus dem BIF vorsah. Gegen die Teilfinanzierung mit Mitteln aus dem Strassenverkehr wurde vorgebracht, dass von diesen Mitteln bereits sehr viel für den Schienenverkehr eingesetzt werde und dass eine weitere Beanspruchung dieser Mittel die Zustimmung zur Vignettenpreiserhöhung und zu FABI in den jeweiligen Volksabstimmungen gefährden könnte. Der Rat entschied deshalb gegen weitere Mittel aus dem Strassenverkehr und nahm den Minderheitsantrag mit 28 zu 15 Stimmen an. Eine Minderheit Stadler (glp, UR) wollte schliesslich die zulässigen Höchstmasse für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen aufnehmen und zwar so, dass sogenannte Gigaliner (mit einer Länge von 25 Metern und einem Gewicht von bis zu 60 Tonnen) nicht zugelassen würden. Gegen diesen Vorschlag wurde vorgebracht, dass die Gesetzesebene der falsche Ort sei, um die Dimensionen von Fahrzeugen zu regeln und er wurde entsprechend mit 23 zu 15 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Bundesgesetz einstimmig (bei 7 Enthaltungen) an. In der Debatte des Bundesbeschlusses zum Gesamtkredit forderte der Mehrheitsantrag der KVF-SR eine Erhöhung der Beiträge an Massnahmen in Italien (Lötschberg-Simplon-Linie) um zusätzliche CHF 50 Mio. Dagegen wurde von Bundesrätin Leuthard eingewendet, dass die Schweiz mit Italien in Verhandlungen stehe und es taktisch falsch sei, den gesprochenen Betrag noch vor Abschluss der Verhandlungen aufzustocken. Zudem sei es unschön gegenüber jenen Kantonen, deren Anliegen zu FABI aus finanziellen Gründen zurückgestellt worden seien. Bei je 21 Stimmen für und gegen den Mehrheitsantrag entschied der Stichentscheid des Präsidenten für den Mehrheitsantrag. Die Ausgabenbremse wurde mit 24 zu 18 Stimmen gelöst und in der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Bundesbeschluss zum Gesamtkredit mit 26 zu 15 Stimmen an. Am 5. Dezember trat der Nationalrat ebenfalls ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. Im Nationalrat wurden die gleichen Punkte diskutiert wie im Ständerat. Die grosse Kammer folgte ihrer Schwester in der allgemeinen Formulierung des Geltungsbereichs entgegen einem Minderheitenantrag Binder (svp, ZH), welcher die Zustimmung zur bundesrätlichen Fassung forderte, mit 111 zu 73 Stimmen. Wie im Ständerat waren auch im Nationalrat die Beiträge an Italien umstritten: Während der Mehrheitsantrag der KVF-NR die Zustimmung zur ständerätlichen Fassung beantragte, forderte eine Minderheit 1 Binder (svp, ZH), dass der Bundesrat zwar selbständig Darlehen an Italien vergeben dürfe, für A-fonds-perdu-Beiträge aber die Zustimmung der Bundesversammlung vorzusehen sei. Eine Minderheit 2 Binder (svp, ZH) forderte die integrale Streichung des Artikels zu Beiträgen an Italien. Begründet wurde dies mit dem Territorialprinzip: Die Schweiz solle nur auf Schweizer Boden investieren. Dem wurde von grünliberaler, sozialdemokratischer und grüner Seite entgegengehalten, dass die NEAT ohne Anschluss im Süden nicht den vollen Nutzen zur Verkehrsverlagerung entfalten könne. Der Mehrheitsantrag wurde den beiden Minderheitsanträgen deutlich vorgezogen, Gegenstimmen kamen fast ausschliesslich aus der SVP-Fraktion. Die Ausgabe wurde mit 138 zu 48 Stimmen angenommen, nur die SVP-Fraktion trat auf die Ausgabenbremse. Eine Minderheit Hardegger (sp, ZH) verlangte die Aufnahme von Höchstmassen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen in Artikel 9 des Strassenverkehrsgesetzes sowie einen entsprechenden Verweis im Bundesgesetz zum 4-Meter-Korridor. Wie schon im Ständerat wurde dagegengehalten, dass dafür die Verordnungs- und nicht die Gesetzesebene vorgesehen sei. Der Nationalrat nahm den Minderheitenantrag Hardegger trotzdem mit 119 zu 60 Stimmen an. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz einstimmig mit 178 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. In der Debatte zum Bundesbeschluss über den Gesamtkredit verlangte eine Minderheit Huber (fdp, UR), der bundesrätlichen Vorlage nachzukommen und die vom Ständerat eingebrachten CHF 50 Mio. für Massnahmen in Italien auf der Lötschberg-Simplon-Linie zu streichen. Der Nationalrat folgte aber seiner Kommission und nahm den Bundesbeschluss im Sinne des Ständerates mit 104 gegen 72 Stimmen an, wobei die Gegenstimmen aus den Fraktionen von FDP und SVP stammten. Die Ausgabenbremse wurde gelöst und mit 115 zu 67 Stimmen wurde das Geschäft angenommen. Am 10. Dezember verhandelte der Ständerat die Differenz und folgte dem Nationalrat darin, die Höchstmasse von Fahrzeugen nicht ins Bundesgesetz zum 4-Meter-Korridor sondern ins Strassenverkehrsgesetz zu schreiben. In der Schlussabstimmung vom 13. Dezember nahm der Ständerat die Vorlage mit 37 zu 1 Stimme an, der Nationalrat mit 143 zu 36 Stimmen. Die Gegenstimmen kamen ausschliesslich aus der SVP-Fraktion.

Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard (13.045)
Dossier: 4-Meter-Korridor auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard

Im Gegensatz zum Vorjahr war die Kohärenz in der Volkspartei in Bezug auf die Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungen wieder stärker. Äusserst schwer tat sich die SVP dabei einzig mit der Abzockerinitiative. An der Delegiertenversammlung am 26. Januar in Balsthal traten Christoph Blocher (ZH) als Gegner und der parteilose Thomas Minder (SH) als Befürworter des Begehrens – obwohl in der gleichen Fraktion – in einer Podiumsdiskussion gegeneinander an. Das Duell der beiden endete relativ eindeutig zugunsten des Zürchers, und die Delegierten sprachen sich entsprechend mit 295 zu 160 Stimmen für die Nein-Parole aus. Die Parteibasis schien allerdings weniger überzeugt. Insgesamt ganze elf kantonale Sektionen wichen von der nationalen Nein-Empfehlung ab, darunter auch die SVP-Hochburgen Zürich, Aargau und St. Gallen. Zu Abweichungen von kantonalen Sektionen kam es lediglich noch bei einer weiteren eidgenössischen Abstimmungsvorlage. Pikanterweise handelte es sich dabei um die eigene Initiative zur Volkswahl des Bundesrates, die – obwohl bei der nationalen Delegiertenversammlung in Engelberg Anfang Mai noch mit 370 zu 8 Stimmen deutlich gutgeheissen – von der SVP Thurgau und der SVP Wallis zur Ablehnung empfohlen wurde. Die Parolen zu den restlichen neun Abstimmungsvorlagen wurden in der für die Volkspartei gewohnten Deutlichkeit und ohne abweichende Kantonsempfehlungen gefasst. Der Familienartikel wurde in Balsthal mit 482 zu 1 Stimmen zur Ablehnung empfohlen, weil er unnötig sei und zu Staatskindern führe. Das revidierte Raumplanungsgesetz wurde noch im Vorjahr an der Delegiertenversammlung in Seedorf (UR) mit 321 zu 33 Stimmen verworfen. Keine Gegenstimme erhielt die Asylgesetzrevision, die mit 369 Befürwortern in Engelberg zur Annahme empfohlen wurde. Ebenfalls einstimmig abgelehnt wurden die Initiative zur Aufhebung der Wehrpflicht (mit 234 zu 0 Stimmen) und die 1:12-Initiative (mit 247 zu 0 Stimmen). Beide Parolen wurden bei der Delegiertenversammlung in Genf am 24. August gefasst. Die Ja-Parole zur Liberalisierung des Arbeitsgesetzes (einstimmig) und die Nein-Empfehlung zum Epidemiengesetz (mit 35 zu 8 Stimmen) wurden bereits zuvor vom SVP-Zentralvorstand beschlossen. In Meiringen wurde Ende Oktober schliesslich die eigene Familieninitiative einstimmig zur Annahme empfohlen. Zu mehr Diskussionen führte die Nein-Parole zur Erhöhung der Strassenabgaben (Autobahnvignette). Nicht das Resultat gab dabei zu reden – die Delegierten entschieden sich mit 319 zu 25 Stimmen gegen die Erhöhung – sondern die Vorwürfe an den Ständerat This Jenny (GL), der sich für die Vorlage stark gemacht und als Verräter der SVP-Grundsätze (keine neuen Steuern, Abgaben oder Gebühren) beschimpft worden war. Die Parolen der SVP stimmten in sechs Fällen mit dem Abstimmungsresultat überein – gleich selten wie bei der SP und der GP. Ende November stimmten sich die Delegierten zudem auf die Kampagne zur Masseneinwanderungsinitiative ein, die mit 352 zu 0 Stimmen zur Annahme empfohlen wurde. Der Zentralvorstand hatte bereits über die anderen beiden im Februar 2014 anstehenden Vorlagen getagt: mit 53 zu 2 Stimmen wurde für Fabi ein Nein und mit 50 zu 12 Stimmen für die Initiative zur privaten Finanzierung der Abtreibung ein Ja empfohlen. Die SVP-Vizepräsidentin und Präsidentin der SVP-Frauen Judith Übersax (SZ) hatte sich bereits im Oktober gegen letztere geäussert: es sei den Frauen zu überlassen, ob sie abtreiben wollen oder nicht. Eine Annahme der Initiative wäre ein Schritt zurück ins Altertum. Brisanz kam dieser Aussage auch deshalb zu, weil sowohl Übersax als auch der Co-Präsident des Initiativkomitees, SVP-Ständerat Peter Föhn, aus dem Kanton Schwyz kommen. Es wurde vermutet, dass die Parole nur im Zentralvorstand gefasst, nicht aber den Delegierten vorgelegt wurde, um parteiinternen Zwist zwischen der Frauen-Sektion und der gesamten Partei, wie er in der CVP und der FDP im Berichtjahr ausgebrochen war, zu vermeiden.

Parolen der SVP zu den eidgenössischen Abstimmungen 2013
Dossier: Abstimmungsempfehlungen der wichtigsten Parteien zu den eidgenössischen Volksabstimmungen 2013

Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge im Rahmen des Projektes Tiger-Teilersatz war auch im Berichtsjahr wieder vorherrschendes Thema in der Verteidigungspolitik. Angesichts der aufzuwendenden CHF 3,126 Mia. war dieses Rüstungsgeschäft auch eines der grossen Traktanden der gesamten Bundespolitik des Berichtjahrs. Nachdem 2011 der Typenentscheid gefällt wurde und sich der Bundesrat nach einer langwierigen und nicht reibungslos verlaufenen Evaluation für den schwedischen Gripen entschieden hatte, galt es 2012 diesen Entscheid zu verteidigen, die Beschaffung voranzutreiben sowie die wichtigsten Eckpunkte zu sichern. Nicht nur der Beschaffungskredit von über drei Milliarden Franken musste geplant werden, sondern auch der Rückhalt im Parlament gewonnen und die Zusammenarbeit mit dem Lieferanten Saab und dem Schwedischen Staat koordiniert, respektive mit dem Kauf einher gehende Kompensationsgeschäfte vereinbart. Dass dies keine einfache Aufgabe für Verteidigungsminister Maurer war, zeigte nicht nur der Verlauf der Geschichte dieses Vorhabens, sondern legten auch die Erfahrungen früherer Kampfjetbeschaffungen nahe, welche aus diversen Gründen jeweils für viel Unmut auf allen Ebenen sorgten. Bis ins Spätjahr hinein sorgte eine intensiv geführte, durchaus kritische mediale Kampagne für Kontroversen. Dabei wurde immer wieder in Frage gestellt, ob der Gripen überhaupt das richtige Flugzeug sei. Mit denkbar schlechten Voraussetzungen musste der Verteidigungsminister im Berichtsjahr die Gripen-Beschaffung im Parlament vertreten. Diese war mit der bundesrätlichen Botschaft zum Rüstungsprogramm 2012 Mitte November 2012 den eidgenössischen Räten beantragt worden. Für die Beschaffung von 22 Kampfflugzeugen des Typs Gripen E war ein Verpflichtungskredit von besagten rund CHF 3 Mia. zu beschliessen. Ein referendumfähiges Gripen-Fondsgesetz sollte die Finanzierung legitimieren und sicherstellen.

Bevor das Rüstungsgeschäft im Parlament besprochen wurde, waren einige Nebenschauplätze in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Im Januar wurde bekannt, dass einer der an der Typenevaluation beteiligten Flugversuchsingenieure seine Arbeitsstelle nach über 30 Jahren bei der Luftwaffe verlassen musste. Durch eine Amtsgeheimnisverletzung fand ein vertrauliches Protokoll der Gripen-Subkommission den Weg an die Öffentlichkeit. Darin festgehaltene, kritische Äusserungen des Ingenieurs über den Gripen gaben den Ausschlag zu seiner Entlassung. Nachdem bekannt wurde, dass bereits 2012 ein weiterer Flugversuchsingenieur seinen Posten räumen musste, wurde von einer Art „Säuberungsaktion unter Gripen-Kritikern“ berichtet. Eine den Betroffenen auferlegte Schweigepflicht zur Sache war ein gefundenes Fressen für die Medien. Beim VBS erbetene Stellungnahmen blieben jedoch vorerst ebenfalls aus, womit die Angelegenheit einen weiteren Knick in der Gripen-Story darstellte. Bevor diese Indiskretionen aufgeklärt werden konnten, wie von SiK-Präsidentin Galladé (sp, ZH) und Subkommissionspräsident Hurter (svp, SH) gefordert, waren die Ingenieure quasi Bauernopfer in einer nunmehr unwürdigen „Indiskretionenflut“. Später wurde bekannt, dass es zwischen dem Gripen-Projektleiter bei armasuisse und dem Flugwaffen-Experten zum Zwist kam, worauf anscheinend auch von Seiten Saab eine personelle Veränderung verlangt wurde.

Gleichzeitig erreichten positive Signale aus Schweden die Schweiz: Schwedens Regierung gab der Militärleitung den Auftrag, 60 Jets des Typs Gripen E bei Saab zu bestellen. Diese Beschaffung wurde jedoch an die Bedingung geknüpft, dass mindestens ein Partner mitmache. Falls die Schweiz, oder ein anderes Land, nicht folgt und bis Ende 2014 ebenfalls mindestens 20 Jets ebendiesen Typs bestellt, kann die Regierung von einer Ausstiegsklausel Gebrauch machen und die Bestellung stornieren. Schwedens Vertrauen in den (eigenen) Jet gab der Debatte in der Schweiz zwar Aufwind, aber noch schienen zu viele Vertragsklauseln zu unsicher: Das VBS sollte sich im Auftrag des Parlaments gegen Nichterfüllen der Verträge absichern. Schweden solle mit der Herstellerfirma Saab einen Vertrag über 82 Jets abschliessen, die Schweiz ihrerseits einen mit Schwedens Regierung über den Kauf von 22 dieser Jets. So machte etwa die FDP ihre Zustimmung im Parlament davon abhängig, dass Strafzahlungen fällig werden sollen, wenn Saab einzelne Leistungen nicht erbringe.

Noch bevor die Vorlage im Parlament besprochen wurde, formierte sich Mitte Februar ein linkes Anti-Gripen-Bündnis, welches sich für den Referendumskampf vorbereiten wollte. Die Grüne Partei, mit alt Nationalrat Jo Lang (gp, ZG) als prominentem Jet-Gegner, die SP, JUSO, Junge Grüne, die GSoA und andere Organisationen schlossen sich der Allianz an. Das Zeichen war deutlich: bei einer Annahme im Parlament sollte das Referendum ergriffen werden.

Als Erstrat hatte sich Anfang März der Ständerat mit dem Geschäft zur Beschaffung auseinanderzusetzen. Die Mehrheit der sicherheitspolitischen Kommission (SiK) sprach sich (mit neun zu vier Stimmen) für Eintreten auf die Vorlage aus. Aus der Finanzkommission kamen ebenfalls positive Signale: diese hatte der Finanzierung mit sieben zu zwei Stimmen grünes Licht gegeben. Es gab aber auch den erwarteten Widerstand: Eine Minderheit Zanetti (sp, SO) beantragte Nichteintreten mit der Begründung, die ganze Beschaffung sei zu unsicher. Zudem stellte sie die Notwendigkeit neuer Flugzeuge grundsätzlich in Frage und schlug vor, die Schweiz solle sich am Luftraumüberwachungsprogramm der NATO beteiligen. Ein weiterer Antrag Recordon (gp, VD) verlangte Rückweisung an die Kommission mit der Aufgabe, den Erwerbsvertrag genauer zu prüfen. Die Eintretensdebatte war von Bekenntnissen zu Armee und Sicherheit geprägt, jedoch auch seitens bürgerlicher Politiker mit kritischen Voten versehen. Die finanziellen Risiken seien zu gross, so beispielsweise Ständerat Jenny (svp, GL). Der Flugzeugbeschaffung gegenüber kritisch eingestellte, bürgerliche Räte sahen im grossen finanziellen Aufwand zu grosse Einschnitte ins ordentliche Armeebudget, welches in den nächsten zehn Jahren zusätzlich den vom Bundesrat vorgesehenen Gripen-Fonds speisen müsse. Sämtliche Gegenanträge hatten schliesslich in den Eintretensabstimmungen keine Chance: Der Nichteintretensantrag scheiterte zwar mit 22 zu 20 Stimmen nur knapp, der Rückweisungsantrag etwas deutlicher mit 25 zu elf Stimmen. Der Bundesbeschluss wurde im Ständerat damit grundsätzlich gutgeheissen, scheiterte aber am fehlenden qualifizierten Mehr zur Lösung der Ausgabenbremse. Die SiK beantragte überdies einen zusätzlichen Artikel, wonach der Bundesrat den SiK beider Räte jährlich einen Bericht über den Stand der Beschaffung unterbreiten muss. Damit schuf der Ständerat einen neuen, vom Bundesratsentwurf abweichenden Passus. Mit 22 zu 20 Stimmen in der Gesamtabstimmung überwies der Ständerat das Geschäft an den Nationalrat. Die FDP Fraktion hatte sich schliesslich zu einem Ja durchringen können, nachdem früher monierte Verbesserungen in den Verträgen angebracht worden waren. Das gleichzeitig traktandierte Gripen-Fondsgesetz war ebenfalls von einem Rückweisungsantrag Recordon (gp, VD) betroffen, welcher jedoch deutlich abgelehnt wurde. In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat das Gesetz mit 23 zu 15 Stimmen deutlich an. Dass die Vorlage am qualifizierten Mehr vorerst gescheitert war, wurde in den medialen Berichterstattungen als eigentliche „Ohrfeige“ betitelt. Das daraus resultierende mindestens vorübergehende Nein wurde auch als Quittung für mangelhafte Kommunikation seitens des VBS bezeichnet, jedoch auch als Zeichen gegen eine unentschlossene Regierung, welche noch 2010 im Armeebericht von einer Kampfjetbeschaffung absehen wollte. Konsterniert konstatierte der Verteidigungsminister denn auch, dass das Geschäft ins Wanken gerate.

In der Folge wurde der Entscheid der sicherheitspolitischen Kommission (SiK) des Nationalrates mit Spannung erwartet. Nach dem Votum im Ständerat und im Wissen um die kritische Haltung des Meinungsführers und Gripen-Subkommissionspräsidenten Thomas Hurter (svp, SH), war nicht klar, wie andere bürgerliche Kommissionsangehörige stimmen würden. Bundesrat Maurer trug zudem mit brisanten Aussagen weiter zur Unruhe bei: In einer Rede bei der Schweizerischen Offiziersgesellschaft sprach der Verteidigungsminister unter anderem von der Beschaffung unbemannter Flugkörper (Drohnen), welche just in der Auslieferungsphase der ersten Gripen-Jets beantragt werden sollen. In ihrer Sitzung Anfang April beschloss die SiK dann allerdings, erst im August zu entscheiden und bis dahin zusätzliche Forderungen zu stellen – was gleichzeitig eine zeitliche Verzögerung von mehreren Monaten bedeutete. Die grösste Baustelle orteten die Sicherheitspolitiker in den Zahlungsmodalitäten: Über einen Rückbehalt eines Teils der Zahlungen an Schweden solle sich die Schweiz absichern. Zusätzlich sollen als Grundbedingung nicht mehr als 15 Prozent des Gesamtkaufpreises als Anzahlung nach Schweden überwiesen werden. Als zweite Massnahme soll das VBS bei jeder fällig werdenden Teilzahlung für die Kampfflieger jeweils acht Prozent zurückbehalten. Die Hälfte dieser acht Prozent erhält Schweden bei korrekter Auslieferung einer Tranche, den Restbetrag beim erfolgreichen Abschluss des ganzen Geschäfts. Die zurückbehaltenen Gelder sollen als Druckmittel dienen, falls die Herstellerfirma Saab die vereinbarten Anforderungen nicht erfülle oder die Jets zu spät ausliefere. Die Forderungen zwangen das Verteidigungsdepartement zu Nachverhandlungen – und wurden von SVP Politikern als „Misstrauensvotum gegen Schweden“ kritisiert. Trotz Verzögerungen innerhalb des Berichtsjahres änderte sich die Agenda aber nicht grundsätzlich. Statt in der Sommersession hatte sich der Nationalrat erst im Herbst mit dem Geschäft auseinanderzusetzen, eine allfällige Referendumsabstimmung würde jedoch gleichwohl 2014 stattfinden können.

Vor der wegweisenden zweiten Sitzung der SiK im August wurde bekannt, dass das VBS die gewünschten Forderungen nicht hatte aushandeln können. Statt der verlangten Verringerung der Akontozahlungen an Schweden auf 15 Prozent, pochte der Vertragspartner auf 40 Prozent oder rund CHF 1 Mia. Da Schweden jedoch ursprünglich rund zwei Drittel des Kaufpreises als Akontozahlung forderte, konnte die Einigung auf den genannten Betrag als Kompromiss betrachtet werden. In anderen Belangen wie der Regelung einer Konventionalstrafe wurden jedoch Fortschritte gemacht. Ende August wurden in einer SiK-Sitzung die aufgeschobenen Traktanden zur Gripen-Beschaffung nachgeholt. Dass im VBS weiter verhandelt worden war, hatte sich gelohnt: die Sicherheitspolitiker konnten sich zu einem Ja zum Gripen durchringen, wenn auch gegen die geschlossene Linke innerhalb der Kommission. Damit erhielt das Geschäft einen positiven Schub für die anstehende Debatte in der Volkskammer.

Der Nationalrat beschäftigte sich in der Herbstsession mit dem Geschäft. Die SiK beantragte dem Plenum mit 14 zu neun Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Die Finanzkommission des Nationalrates hatte die Vorlage bereits im Frühjahr gutgeheissen. Dennoch stand das Geschäft wie in der kleinen Kammer von Beginn weg im Gegenwind. Ein Nichteintretensantrag und zwei Rückweisungsanträge standen im Raum. Eine Minderheit Allemann (sp, BE) fasste unter dem Begriff „Geldverschwendung“ ihren Unmut über diese Beschaffung zusammen. Drei Argumente wurden vorgebracht: Erstens sprach sie dem Geschäft jegliche Berechtigung ab. Es sei unnötig Jets zu beschaffen, wenn man von Freunden umzingelt sei. Zweitens sei der Gripen nicht der richtige Typ, weil er im Luftpolizeidienst – seiner designierten Hauptaufgabe – schlechte Testresultate generiert habe. Als drittes und mit Verweis auf die Mirageaffäre wurde vorgebracht, dass das Risiko zu hoch sei, einen noch nicht fertigentwickelten „Papierflieger“ einzukaufen. Auch von bürgerlichen Politikern wurde Widerstand geleistet. Eine Minderheit Walter Müller (fdp, SG) sorgte sich um finanzielle Risiken. Mit einer Anzahlung über CHF 1 Mia. an Schweden bis zum Jahr 2016 begebe sich die Schweiz zu stark in eine Abhängigkeit von den Vertragspartnern. Gleichzeitig wurde die Leistungsfähigkeit des Saab-Fliegers angezweifelt. Im Rückweisungsantrag wurde verlangt, die anderen Angebote der Hersteller EADS und Dassault ebenfalls einer Nachevaluation zu unterziehen. Saab hatte zur Verbesserung des Jets in einzelnen Punkten nachbessern können. Der zweite Rückweisungsantrag Fischer (glp, LU) basierte auf der Idee einer generellen Sistierung von Kampfjetbeschaffungen. Es solle in der gewonnenen Zeit im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee (WEA) eine grundsätzliche Standortbestimmung und ein Gesamtkonzept für den Einsatz der Luftwaffe erarbeitet werden, welches Basis für zukünftige Beschaffungen sein soll. Die Antragsteller forderten insbesondere, dass diese Beschaffung besser mit anderen wegweisenden und strategischen Geschäften (WEA, Rüstungsprogrammen) koordiniert wird. Die erwarteten Links-Rechts-Gegensätze zeigten sich bereits in der Eintretensdebatte. Sämtliche Gegenanträge wurden vom geschlossen abstimmenden bürgerlichen Block mit komfortabler Mehrheit abgewiesen. Die folgende Detailberatung war lediglich durch eine kleine Änderung einer Minderheit Allemann (sp, BE) geprägt. Diese wollte auf technische Vorkehrungen für die Luft-Boden-Kampffähigkeit zum Zeitpunkt der Beschaffung noch verzichten und dadurch rund CHF 70 Mio. einsparen. Das zentrale Argument war jedoch nicht diese Einsparung sondern sicherheitspolitische Bedenken, welche mit Einsätzen von solchen Waffen einhergehen. Die Schweiz hat seit 1994 und der Ausmusterung der Hunter-Flotte keine solchen Waffen mehr an den Kampfflugzeugen. Dieser Antrag blieb jedoch im Plenum chancenlos und der Vorlage wurde mit 113 zu 68 Stimmen zugestimmt. Die Ausgabenbremse wurde mit ähnlichem Stimmverhältnis ebenfalls gelöst.
Das Gripen-Fondsgesetz wurde mit zwei Änderungsanträgen bekämpft. Eine Minderheit Roland Fischer (glp, LU) wollte die Fondseinlagen auf höchstens CHF 3,126 Mia. begrenzen. Eine Minderheit II Flach (gp, AG) wollte Kreditverschiebungen verhindern. Die Einlagen sollten ausschliesslich für die Flugzeugbeschaffung verwendet werden und nicht via Globalbudget für Armeeimmobilien aufgewendet werden können. Der Vorschlag Fischer wurde auf Antrag der SiK und mit Unterstützung des Verteidigungsministers deutlich abgelehnt, mit der Begründung er sei unnötig, da der zu genehmigende Betrag festgeschrieben und zudem an dieses Rüstungsgeschäft gebunden sei. Der Antrag der Minderheit Flach wurde ebenfalls abgelehnt. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 118 zu 67 Stimmen angenommen.

Die im Herbst im Ständerat behandelte Differenzbereinigung betraf lediglich die Ausgabenbremse, welche noch im Frühjahr am nötigen Quorum gescheitert war. Ohne viele Wortmeldungen, jedoch nach einem Vortrag von Bundesrat Maurer, in dem er noch offene Punkte zu klären versuchte, wurde das Geschäft auch im Ständerat abgeschlossen und mit 27 gegen 17 Stimmen wurde auch die Ausgabenbremse gelöst. Das Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen wurde in den Schlussabstimmungen mit 25 zu 17 Stimmen im Ständerat und mit 117 zu 71 Stimmen im Nationalrat angenommen. Damit nahm die Kampfjetbeschaffung zur Umsetzung des Tiger-Teilersatzes die Hürde Parlament.

Durch die Finanzierungslösung über das Gripen-Fondsgesetz, stand die Flugzeugbeschaffung unter Vorbehalt eines fakultativen Referendums. Bereits vor den Debatten um Preis und Flugzeugtyp hatte die Grüne Partei verlauten lassen, sie werde gegen den Kauf neuer Flugzeuge das Referendum ergreifen. Noch vor der Schlussdebatte im Ständerat hatten sich zwei Komitees gegen den Gripen gebildet. Ein linkes um SP und GP sowie ein bürgerliches Komitee, welches vorwiegend aus GLP-Politikern zusammengesetzt war. Dies stellte ein Novum dar: In Armeefragen hatte sich noch nie eine bürgerliche Partei gegen ein Armeegeschäft gestellt. Die Referendumsfrist lief ab Anfang Oktober bis zum 16. Januar 2014. Lange brauchten die Gripen-Gegner allerdings nicht: Nach knapp zwei Monaten und rund sechs Wochen vor Ablauf der Referendumsfrist hatte das linke Komitee 80'000 Unterschriften beisammen. Damit zeichnete sich ab, dass eine Abstimmung bereits im Mai 2014 erfolgen dürfte. Dass das bürgerliche GLP-Komitee kaum 10'000 Unterschriften zu sammeln vermochte und die eigene Sammelaktion abgebrochen hatte, schmälerte dessen Wille, gegen den Gripen zu agieren nicht. Fortan bestritten die beiden Komitees einen je eigenen Abstimmungskampf gegen den Gripen. Kurz vor Jahreswechsel lancierte der Verteidigungsminister den Abstimmungskampf für den Gripen. Mit der Metapher eines Chalets mit löchrigem Dach warnte Maurer fortan vor einer mangelhaft ausgerüsteten Luftwaffe nach Ausserdienststellung der Tiger F-5 Jets. Die Gripen-Beschaffung sei essentiell für die Sicherheit der Schweiz. Bemerkenswert am teuren Rüstungsgeschäft war dass die Armeeführung und allen voran Bundesrat Ueli Maurer trotz allen Unstimmigkeiten während der Typenevaluation, trotz Indiskretionen, trotz Gegenangeboten der unterlegenen Jet-Hersteller Dassault und EADS und ungeachtet jeglicher Kritik am favorisierten Typen auf den schwedischen Gripen beharrte. Weder eine Neuevaluation noch eine Prüfung von Alternativen waren jemals in Betracht gezogen worden. Das Stimmvolk wird 2014 das letzte Wort haben. Im Verlauf der parlamentarischen Debatte wurden neben mehreren Interpellationen und Anfragen zwei Motionen behandelt, die im Nationalrat allerdings keine Chance hatten: Eine Motion Kaufmann (svp, ZH) (Mo. 12.3278) aus dem Jahr 2012 wollte die neuen Kampfflugzeuge mit einer Militärpflicht-Ersatzabgabe für Ausländer finanzieren. Mit einer Motion Allemann (sp, BE) (Mo. 11.4021) sollte bereits seit 2011 und hinsichtlich einer Anschaffung von neuen Jets der Fluglärm auf dem Flugplatz Meiringen (BE) eingedämmt werden. Beide Vorstösse wurden jeweils recht deutlich abgelehnt.

Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen (BRG 12.085)
Dossier: Armee-Rüstungsprogramme
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

Gleich drei parlamentarische Initiativen waren im Berichtjahr im Ständerat hängig, die ein transparenteres Abstimmungsverfahren im Ständerat verlangten: einer parlamentarischen Initiative Reimann (svp, SG) (11.406) sowie einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion (11.410), welche die Veröffentlichung der Abstimmungsresultate der kleinen Kammer und die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage forderten, wurden 2012 im Nationalrat Folge gegeben. Nachdem Ende 2012 einige Fehler beim Auszählen von Hand passierten, welche durch die Videoaufzeichnungen der Internetplattform Politnetz an die Öffentlichkeit gelangt waren, hiess die kleine Kammer auch einen Rückkommensantrag auf eine parlamentarische Initiative Jenny (svp, GL) (11.490) gut, die kurz vor dem Bekanntwerden der Auszählfehler im Rat noch abgelehnt worden war. Diese dritte Initiative sah zwar die elektronische Durchführung aller Abstimmungen vor, wollte die Namenslisten aber nur bei Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen, Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr oder auf Verlangen von mindestens zehn Ratsmitgliedern veröffentlicht wissen. Den beiden Anliegen aus der grossen Kammer zur generellen Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse wollte der Ständerat nicht nachkommen und gab ihnen keine Folge. Der Kommissionsentwurf auf der Basis der parlamentarischen Initiative Jenny wurde in der Frühjahrssession diskutiert. Man war sich einig, dass man das Geschäft unter den veränderten Vorzeichen – tatsächlich waren die im Berichtjahr erneut festgestellten Fehlzählungen Gegenstand zahlreicher hämischer Bemerkungen in Medien und Gesellschaft gewesen – zum Abschluss bringen müsse. Die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage war deshalb mehr oder weniger unbestritten, obwohl einige Votanten wie bereits im Vorjahr auf die spezielle Situation in der „chambre de réflexion“ verwiesen. Anders als im Nationalrat soll aber auf Antrag der Kommission nicht volle Transparenz herrschen, wie das von einer Minderheit beantragt wurde, sondern die Vorschläge Jennys sollen übernommen werden. Diesem Antrag folgten die Kantonsvertreterinnen und -vertreter mit 24 zu 18 Stimmen. Bei der Schlussabstimmung wurde das revidierte Geschäftsreglement mit 28 zu 14 Stimmen gutgeheissen. Die Kosten für die Abstimmungsanlage, die ab der Frühjahrssession 2014 zum Einsatz kommen soll, wurden auf CHF 600'000 veranschlagt. In der Wintersession endete damit die 165-jährige Tradition des Handerhebens im Ständerat.

Elektronische Abstimmungsanlage auch für den Ständerat (Pa.Iv. 11.490; Pa.Iv 11.406; Pa.Iv. 11.410)
Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat

Die Räte behandelten eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) über den Vorsorgeschutz von Arbeitnehmenden mit mehreren Arbeitgebern oder mit tiefen Einkommen. Der Vorstoss beauftragt die Regierung, im Rahmen der anstehenden AHV- und BVG-Revision Massnahmen zu treffen, um die Situation der betreffenden Arbeitnehmenden sowohl in Bezug auf die berufliche Vorsorge als auch auf die gesamte Altersvorsorge zu verbessern. Nachdem der Nationalrat die Motion in der Frühjahrssession ohne Diskussion angenommen hatte, beantragte in der Herbstsession im Ständerat eine Minderheit Jenny (svp, GL) ihre Ablehnung mit der Begründung, Teilzeit arbeitende Personen mit mehreren Arbeitgebern seien oft gar nicht an einer beruflichen Vorsorge interessiert und die von der Motion verlangte Lösung würde für die Unternehmen einen unverhältnismässig grossen Aufwand mit sich bringen. Angesichts der deutlichen Mehrheitsverhältnisse wurde der Minderheitsantrag jedoch schliesslich zurückgezogen und die kleine Kammer überwies die Motion.

Besserer Vorsorgeschutz von Arbeitnehmenden mit mehreren Arbeitgebern oder mit tiefen Einkommen (Mo. 12.3974)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Concernant le projet 1, soit les problèmes administratifs, ses dispositions ont été longuement discutées. Premièrement, le Conseil national s’est rangé sur la décision du Conseil des Etat en demandant de pénaliser les activités politiques des requérants, afin d’éviter que ces derniers utilisent ces activités comme motifs d’asile après leur fuite. Le Conseil national s’est également prononcé sur le droit de recours. Une minorité de l’UDC a proposé que le Département de Justice et Police se dote d’une instance qui traiterait les recours des requérants de manière interne afin d’accélérer les procédures. Le Conseil national a refusé cette proposition en la qualifiant de contraire à la Constitution, cette dernière garantissant que les contestations de droit public soient soumises à des autorités judiciaires et non, comme le souhaite la minorité, administratives. En outre, les conseillers nationaux ont débattu du soutien financier accordé aux requérants. Les parlementaires ont premièrement décidé que les personnes refusant de décliner leur identité se voient refuser l’aide sociale ou l’aide d’urgence. De plus, ils ont réduit l’aide financière aux requérants en cours de procédure d’asile. Ces derniers devraient toucher uniquement l’aide d’urgence et non l’aide sociale, comme le veut le statu quo. La gauche s’est opposée à cette mesure qualifiée de « pousse-au-crime » par l’ancien président des Verts, Ueli Leuenberger. Malgré les oppositions de la gauche, de la majorité du PBD et d’une minorité du PDC, la proposition emmenée par Müller (plr, AG) a été acceptée par 109 voix contre 76 et 5 abstentions. Cette décision n’a pas été suivie par le Conseil des Etats qui a refusé cette réduction financière par 33 voix contre 9. Les arguments ont notamment porté sur l’injustice de mettre à égalité les candidats à l’asile et les requérants déboutés, qui eux, perçoivent l’aide d’urgence, et sur le risque d’une augmentation de la criminalité due à la précarité. Les villes et certains cantons s’étaient également exprimés contre cette mesure redoutant une augmentation des coûts à leur charge. Ainsi, les arguments du conseiller aux Etats This Jenny (udc, GL) qui souhaitait suivre la proposition du Conseil national en expliquant que les requérants étaient « mieux habillé » que lui n’ont pas convaincu les sénateurs, mais ont trouvé un certain écho médiatique. Le Conseil des Etats a cependant fait un pas dans la direction du Conseil national en acceptant de réduire ou même de supprimer l’aide aux requérants délinquants qui trichent ou ne coopèrent pas. De retour à la chambre du peuple, les parlementaires ont suivi leurs homologues. Ils ont donc refusé la proposition Müller (plr, AG), défendue une dernière fois par Blocher (udc, ZH), par 123 voix contre 59, et se sont ralliés au compromis du Conseil des Etats par 124 voix contre 59. Concernant l’autorisation de séjour, le Conseil national a décidé de durcir les conditions. Jusqu’alors les personnes ayant obtenu l’asile devaient séjourner cinq ans pour obtenir une autorisation de séjour, les parlementaires ont augmenté cette durée à sept ans, mettant ainsi les personnes ayant obtenu l’asile au même régime que les autres étrangers. La modification a été acceptée par 92 voix contre 88. Le Conseil des Etats a refusé cette proposition. Au vue de l’opposition constante du Conseil des Etats, qui a maintenu le principe des cinq ans, le Conseil national a tacitement accepté d’en rester au statut quo en décembre. Finalement, la chambre basse a décidé d’autres tours de vis. De manière à répondre à l’initiative parlementaire Müller (plr, AG) à laquelle les commissions avaient donné suite en 2011, la CIP CN a proposé à son conseil de refuser l’octroi automatique de l’asile aux membres de la famille d’une personne ayant obtenu l’asile. Lors de son passage devant le Conseil national, une solution de compromis a été déposée sous la forme d’une proposition Fischer (pvl, LU). Par souci de respecter le droit international qui prévoit une protection de la famille, le conseiller national a demandé de préserver le regroupement familial pour les enfants mineurs et le ou la partenaire, mais de ne pas l’étendre aux autres proches. La proposition Fischer s’est finalement substituée à celle de la majorité par 90 voix contre 88 et 3 abstentions. En septembre, le Conseil des Etats s’est aligné sur ce compromis.

Le peuple suisse accepte très clairement la révision de la loi sur l’asile

Gleich mit drei Vorstössen wollte die SVP ein transparenteres Abstimmungsverfahren im Ständerat durchsetzen. Während die parlamentarische Initiative Reimann (svp, SG) (11.406) eine Veröffentlichungspflicht für die Abstimmungsresultate in der kleinen Kammer forderte, wurde mit der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion (11.410) die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage wie sie der Nationalrat bereits seit längerer Zeit benutzt, auch im Ständerat gefordert, da diese 2011 ohnehin einer baulichen Revision unterzogen werde. Die Kommission des Nationalrates stellte sich gegen beide Vorstösse. Sie begründete dies damit, dass der Nationalrat dem Ständerat nicht vorschreiben dürfe, wie dessen Abstimmungsprozedere aussehen soll. Darüber hinaus stehe im Ständerat eine parlamentarische Initiative Jenny (svp, GL) (11.490) an, die dasselbe Ziel verfolge. Würde den beiden Initiativen Folge gegeben, sei dies im besten Fall überflüssig und im schlechtesten Fall kontraproduktiv. Die grosse Kammer hielt sich jedoch nicht an diese Begründung. Die Wählerschaft müsse die Möglichkeit haben, das Abstimmungsverhalten nicht nur der National- sondern auch der Ständeräte zu kennen. Mit 93 zu 70 Stimmen wollte die grosse Kammer dem Ständerat ein Signal setzen und gab beiden Initiativen Folge. Die Fraktionen waren dabei mit Ausnahme der geschlossen für Folge geben stimmenden SVP und GLP und der bei fünf Enthaltungen geschlossen dagegen stimmenden CVP gespalten. Die staatspolitische Kommission des Ständerates und die kleine Kammer äusserten sich zu den beiden Vorstössen im Berichtjahr noch nicht.
Behandelt wurde aber die angesprochene Parlamentarische Initiative Jenny (svp, GL). Diese verlangt die elektronische Erfassung und die Veröffentlichung von Namenslisten bei Schluss- und Gesamtabstimmungen in der kleinen Kammer. Die staatspolitische Kommission des Ständerates empfahl mit Stichentscheid ihres Präsidenten der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit argumentierte, dass Diskussion und Kompromissfindung als wichtige Grundlage in der kleinen Kammer eingeschränkt würden, weil aufgrund des öffentlichen Drucks bzw. der Erwartungen von Interessengruppen und Parteien die Bereitschaft des einzelnen Ratsmitglieds für Konzessionen eingeschränkt würde. Die Debattenkultur und differenzierte Argumentationsweise würde aufgrund tendenziös durch Ratings ausgewerteter Abstimmungslisten auf eine Schlussabstimmung reduziert. Die Minderheit argumentierte nicht nur mit mehr Transparenz, sondern auch mit einer geringeren Fehleranfälligkeit der elektronischen Stimmabgabe gegenüber der Auszählung von Hand. Im Ständerat entbrannte in der Sommersession eine lebendige Debatte, die schliesslich – unter Namensaufruf – knapp mit 22 zu 21 Stimmen und einer Enthaltung zugunsten der Initiative ausfiel. Bereits im Oktober legte die SPK-SR eine entsprechende Vorlage für die nötige Änderung des Geschäftsreglements des Ständerats vor. Darin wurde vorgeschlagen, alle Abstimmungen elektronisch durchzuführen und Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen, Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr und auf Verlangen von mindestens zehn Ratsmitgliedern in Form von Namenslisten zu veröffentlichen. Damit geht die Vorgabe weniger weit als das Prozedere im Nationalrat, wo alle Abstimmungen, insbesondere auch die Detailberatungen, veröffentlicht werden. Anders als noch im Juni folgte die kleine Kammer mit 25 zu 20 Stimmen dem Antrag der Minderheit und beschloss Anfang Wintersession Nichteintreten. Nachdem dann allerdings innert kurzer Zeit Fehler beim Auszählen von Hand passierten – die Internetplattform Politnetz filmte die Abstimmungen und konnte nachweisen, dass bei der Abstimmung über das Importverbot von Reptilienhäuten gleich zwei Mal falsch gezählt wurde – stellte Jenny (svp, GL) einen Rückkommensantrag, der nach nochmaliger Diskussion mit 23 zu 20 Stimmen angenommen wurde. Jenny wollte den Vorschlag noch einmal an die Kommission zurückgeben und der Rat beschloss mit 28 zu 10 Stimmen Eintreten. Die SPK-SR muss sich des Geschäfts 2013 also noch einmal annehmen.

Elektronische Abstimmungsanlage auch für den Ständerat (Pa.Iv. 11.490; Pa.Iv 11.406; Pa.Iv. 11.410)
Dossier: Öffentliche Abstimmungen im Ständerat

Die im vorigen Jahr vom Ständerat angenommene Motion Jenny (svp, GL), welche die Kürzung oder vollumfängliche Verweigerung der Direktzahlungsbeiträge im Falle einer Verletzung von Gewässerschutz-, Umweltschutz- oder Tierschutzbestimmungen verlangte, wurde dieses Jahr vom Nationalrat abgelehnt. Der Rat ist damit seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben gefolgt, die es aufgrund von Überlegungen der Verhältnismässigkeit bei der bestehenden Gesetzgebung belassen wollte: Danach sind nur Streichungen von jenen Direktzahlungsanteilen zulässig, welche in direktem Zusammenhang mit dem fehlbaren Verhalten stehen.

réduire ou supprimer les paiements directs

Au cours de l’année sous revue, les Chambres fédérales se sont prononcées en faveur de plusieurs interventions parlementaires ayant pour objectif de promouvoir l’énergie hydro-électrique. Ainsi, le parlement a transmis une motion Büttiker (plr, SO) chargeant le Conseil fédéral de créer, en collaboration avec les cantons, les conditions légales nécessaires au développement des centrales de pompage-turbinage. Le texte voté prévoit que la priorité soit donnée à l’élaboration de plans sectoriels pour l’aménagement d’emplacements favorables à des centrales hydroélectriques à accumulation.

les conditions légales nécessaires au développement des centrales de pompage-turbinage

Der Nationalrat bekräftigte mit Annahme der Motion Büttiker (fdp, SO) in der Frühlingssession, dass die Milchproduktion in der Schweiz grundsätzlich an die betriebseigenen Raufutterflächen gebunden werden soll. Damit sollen die Anreize für eine Überproduktion und die damit verbundenen Importe von Kraftfutter eingedämmt werden. Eine Mitte-Rechts-Minderheit, welche in der Abstimmung immerhin 40% des Rates hinter sich zu scharen vermochte, hatte zu Bedenken gegeben, dass bereits heute der Grossteil der Milchproduktion auf Raufutter basiere und dass Markenprogramme existierten, welche die KonsumentInnen auf Produkte aus solcher Produktion hinweisen würden. Weder diese Argumente noch der Hinweis auf den zusätzlichen administrativen Aufwand für die Landwirte vermochte die Räte umzustimmen. Das Anliegen fand in Form der Versorgungssicherheitsbeiträge auch Eingang in die Revision des Agrargesetzes (vgl. hier).

betriebseigenen Raufutterflächen

Im März des Berichtjahrs nahm der Nationalrat eine Motion Jenny (svp, GL) an, die im September 2011 bereits vom Ständerat überwiesen worden war. Unter dem Titel „Keine Elefantenrennen auf Autobahnen“ fordert die Motion ein Überholverbot für LKW auf Autobahnen, welches zeitlich und räumlich differenziert werden kann. Der Minderheitenantrag Müri (svp, LU) forderte im Namen der SVP-Fraktion die Ablehnung der Motion: Ein Überholverbot schikaniere die Lastwagenfahrer. Die meisten der 33 Nein-Stimmen stammten denn auch von der SVP-Fraktion.

"Keine Elefantenrennen auf Autobahnen" (Überholverbot für LKW) (11.3661)

Das Verwaltungsratsmandat, das alt Bundesrat Moritz Leuenberger 2010 bei der Baufirma Implenia übernommen hatte, beschäftigte im Berichtjahr die Räte. This Jenny (svp, GL) reichte im Ständerat eine Motion ein, die ehemaligen Bundesratsmitgliedern bis zu vier Jahren nach ihrem Rücktritt die Übernahme bezahlter Mandate verbieten wollte. Nach relativ langer Debatte, die gespickt war mit weiteren Vorschlägen, wurde die Motion per Ordnungsantrag an die staatspolitische Kommission zur Vorprüfung überwiesen. Die SPK-SR lehnte die Motion allerdings ab, worauf der Motionär sie zurückzog. Im April sprach sich die SPK-NR für strengere Regeln und für eine Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten aus und empfahl zwei parlamentarische Initiativen zur Annahme. Im Berichtjahr wurden die Vorstösse noch nicht im Plenum beraten. Im September erfragte Nationalrat Reimann (svp, SG) die aktuelle Summe an Rentenzahlungen an ehemalige Bundesräte. Der Bundesrat antwortete nicht nur mit dem exakten Betrag – rund 2.5. Mio. CHF pro Jahr an 13 ehemalige Magistratinnen und Magistraten bzw. 0.5 Mio. an vier Witwen – sondern präzisierte, dass das Ruhegehalt reduziert würde, wenn die Rentenzahlungen zusammen mit einem allfälligen Erwerbseinkommen die Jahresbesoldung eines amtierenden Bundesrates übersteige.

Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten (Pa. Iv. 10.511)
Dossier: Karenzfrist für Bundesratsmitglieder

Beide Räte setzten sich im Verlauf des Berichtsjahrs mit dem letzten Teil der 2005 in Angriff genommenen Bahnreform 2 auseinander, die neben dem schienen- auch Aspekte des strassen- und wassergebundenen öffentlichen Verkehrs neu regelt. Der Bundesrat hatte die Botschaft zum Bundesgesetz über den zweiten Schritt der Bahnreform 2 im Vorjahr (2010) verabschiedet. Politisch umstritten war das über verschiedene Gesetze verteilte Massnahmenpaket hauptsächlich in zwei Punkten: In der Frage des diskriminierungsfreien Netzzugangs für alle potenziellen Bahnbetreiber (Wettbewerb bei der Trassenvergabe und damit beim Betrieb) sowie beim Ausschreibeverfahren im regionalen Personenverkehr (vorerst auf der Strasse). Weniger umstritten war die Stärkung der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr. Bis anhin Schlichtungsstelle für Streitigkeiten über Netzzugänge oder Trassenpreise, soll sie neu auch Marktüberprüfungen auf diskriminierendes Verhalten durch einzelne Marktteilnehmer vornehmen und Sanktionen aussprechen können. Keine Diskussionen provozierten jene Bereiche der Botschaft, die formale Anpassungen des Behindertengleichstellungs- und des Bundesgerichtsgesetzes, die Schaffung von Grundlagen zur Gewährleistung der technischen Verträglichkeit, sprich Interoperabilität, des schweizerischen mit dem europäischen Schienennetz, einen Beitrag der Konzessionäre des öffentlichen Verkehrs an die Vorhaltekosten der (kantonal organisierten und finanzierten) Wehrdienste sowie die Einführung eines Alkoholgrenzwerts für die private Binnenschifffahrt forderten. (Zum ersten, 1999 umgesetzten Teil der Bahnreform siehe auch hier (1998) und hier (1999).

Die Grosse Kammer beschloss die Botschaft zum Bundesgesetz über den zweiten Schritt der Bahnreform 2 als Erstrat mit 162 zu 1 Stimme Eintreten ohne Gegenantrag. Die Anpassungen des Behindertengleichstellungs- und des Bundesgerichtsgesetzes wurden stillschweigend angenommen. Auch unbestritten waren die Bestimmungen zur Interoperabilität sowie zur Kompetenzausweitung der Schiedskommission. Zur konkreten Ausgestaltung des Personenbeförderungsgesetzes präsentierte eine Mehrheit der KVF-NR eine Präzisierung der Bundesratsvorlage. Im Grundsatz unterstützte sie die gesetzliche Verankerung des Wettbewerbs im regionalen Personenverkehr, schrieb aber die vom Bundesrat vorgesehene Ausnahmeklausel in eine zweite, vollwertige Vergabevariante in der Form einer Leistungsvereinbarung ohne vorangehende Ausschreibung um. Damit suchte sie, für bestehende Leistungsträger die Planungssicherheit zu erhöhen und bei kleineren, weniger lukrativen und marktfähigen Angeboten aufwendige Ausschreibungsverfahren zu verhindern. Die Grosse Kammer folgte mit 108 zu 55 Stimmen der Kommissionsmehrheit. Stillschweigend nahm der Nationalrat auch eine Präzisierung der Bussenbestimmungen zum Schwarzfahren im Nahverkehr an. Dies nachdem das Bundesgericht in den Strafbestimmungen des Personenbeförderungsgesetztes eine eigentliche Gesetzeslücke moniert hatte. In seinem Entscheid hielt das Gericht fest, dass die in Art. 57 des Personenbeförderungsgesetzes enthaltene Strafandrohung nur im Fall eines nicht entwerteten Fahrausweises zutreffen würde, nicht aber auf den Sachverhalt eines nicht gelösten Einzelbilletts anzuwenden sei und damit der Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“ zutreffe. Zum Personenbeförderungsgesetz wurden sechs Minderheitsanträge eingereicht, die mit Ausnahme des Vorstosses von Rotz (svp, OW) alle von der Ratslinken stammten. Letzterer versuchte vergeblich eine Darlehensbestimmung zu kippen, die über die Zusatzbotschaft zur Bahnreform 2 per 1.1.2010 in Kraft getreten war. Demnach können Darlehen an Unternehmen des regionalen Personenverkehrs umgewandelt oder sistiert werden, um den betroffenen Unternehmungen, die aufgrund des Abgeltungsmechanismus kaum Reserven bilden können, Modernisierungen und Sanierungen zu ermöglichen. Die fünf Minderheitsanträge der Ratslinken fokussierten auf die Angebotsplanung und die prinzipielle Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens im regionalen Personenverkehr. Ein Vorstoss Teuscher (gps, BE) verlangte, dass bei der Bestimmung des Verkehrsangebots und der entsprechenden Abgeltung auch der Aspekt der Grunderschliessung zu berücksichtigen sei. Das Ansinnen wurde mit 77 zu 79 Stimmen knapp abgelehnt. Auch chancenlos waren zwei Anträge Hämmerle (sp, GR), die den Bahntransport aufgrund seiner hohen ökonomischen Komplexität gänzlich aus der Ausschreibungsplanung ausnehmen wollten. Die Minderheitsanträge Levrat (sp, FR) und Lachenmeier (gp, BS), die im Kontext von Grundversorgung und Wettbewerbsverzerrung auf eine Einschränkung der Ausschreibung abzielten, fanden nur im eigenen Lager Unterstützung. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 162 zu 1 Stimme.

Auch der Ständerat beschloss Eintreten ohne Gegenantrag auf den zweiten Teil der Bahnreform 2. In der Frage des freien Netzzugangs hatte sich eine Kommissionsmehrheit für eine Beschränkung auf den internationalen Güterverkehrskorridor und die Bedingung der Reziprozität für internationale Abkommen ausgesprochen. Eine Minderheit Büttiker (fdp, SO) plädierte für die diskriminierungsfreie Variante, ohne dabei aber das von der Kommissionsmehrheit portierte Reziprozitätsprinzip in Frage zu stellen. Knapp, mit 18 zu 16 Stimmen entschied sich der Ständerat für diesen Minderheitsantrag und folgte damit dem Bundes- und Nationalrat. Im Gegensatz zur Grossen Kammer sprach er sich damit aber für die prinzipielle Verankerung des gegenseitigen Netzzugangs bei internationalen Verträgen aus. Die Präzisierung des Ausschreibungsverfahrens war auch im zweiten Rat unbestritten. Desgleichen unterlagen auch hier jene Stimmen, die eine grundsätzliche Beschränkung der Ausschreibung auf den konzessionierten Busverkehr erreichen wollten. Die Kleine Kammer band die Besteller zusätzlich an die Auflage, bei der Ausschreibungsplanung die Grundversorgung zu berücksichtigen – ein Anliegen, das der Erstrat noch knapp abgelehnt hatte. Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzierung des öffentlichen Verkehrs folgte der Ständerat einem Kommissionsvorschlag, der die Rechtsgrundlagen für die Tarifgestaltung flexibilisieren will. Die Kleine Kammer passte damit die Tarifbestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes dahingehend an, dass die Transportunternehmungen die Kosten, die mit dem vom Bundesrat bestellten Angebot zusammenhängen, angemessen auf die Tarife und damit auf die Nutzer übertragen können. Zusätzlich unterstützte die Ratsmehrheit eine von der Kommission vorgeschlagene Anpassung des Bundesgesetzes vom 20. März 1998 über die Schweizerischen Bundesbahnen. Dabei wurde die Tarifgestaltung bzw. Preissetzung im Personenfernverkehr verbindlich von den Gewinnvorgaben abhängig gemacht, wie sie in der Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB festgehalten werden. Mit dem Ersatz des Äquivalenzprinzips durch ein betriebswirtschaftliches Primat bei der Preisgestaltung wurde die bisherige Rolle des Preisüberwachers in der Tarifgestaltung für den öffentlichen Verkehr gegen dessen Willen in Frage gestellt. In seinem Jahresbericht monierte dieser denn auch ein Aushebeln des Preisüberwachungsgesetzes. In einem Kompromissvorschlag schlug das BAV Ende Jahr vor, das Interventionsrecht, ein eigentliches Vetorecht des Preisüberwachers bei den Bahntarifen, in ein Anhörungsrecht anlässlich der Bestimmung der finanziellen Eignerziele umzuwandeln. Die modifizierte Vorlage passierte die Abstimmung im Ständerat einstimmig.
Der Nationalrat ging die Differenzbereinigung noch Ende Jahr an. Mit den Stimmen der Grünen, Grünliberalen und der SP sowie 26 von insgesamt 28 CVP-Stimmen schwenkte er in der Frage der Reziprozität auf die Linie des Ständerats um und beschloss deren gesetzliche Verankerung. Die vom Ständerat im Personenbeförderungsgesetz ergänzten Tarifbestimmungen wurden angenommen, wobei der Passus ergänzt wurde, dass ordentliche Fahrkarten keinen Gültigkeitseinschränkungen bezüglich Zeit, Strecke und Transportmittelkategorie unterstellt werden dürfen. Desgleichen wurde die vom Ständerat festgehaltene Pflicht zur Berücksichtigung lokaler und regionaler Strukturen in der Ausschreibungsplanung übernommen. Hingegen strich der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission den vom Ständerat im SBB-Gesetz eingefügten Passus zur Tarifgestaltung. Die Diskussion der Differenzen im Ständerat ist für die Frühjahrsession 2012 traktandiert.

Bahnreform 2 (05.028)
Dossier: Bahnreform 2

Le Conseil des Etats a adopté par 22 voix contre 7 une motion Jenny (udc, GL) chargeant le Conseil fédéral de modifier la loi sur l’agriculture afin d’instaurer la possibilité de réduire ou supprimer les paiements directs et les diverses contributions financières en cas de violation de la loi et de ses dispositions d’exécution, notamment en ce qui concerne la protection des eaux, de l’environnement et des animaux. Un arrêt du Tribunal fédéral avait considéré que la loi sur l’agriculture autorisait uniquement la suppression des contributions liées aux dispositions non respectées, le motionnaire vise ainsi à permettre la suppression totale ou partielle des contributions quel que soit le secteur d’infraction.

réduire ou supprimer les paiements directs

In der Frühjahrssession wurde die Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates für die Ausarbeitung eines Integrationsrahmengesetzes vom Ständerat beraten. Da die Integration von Ausländern eine Querschnittsaufgabe darstellt, legte der Bundesrat in seinem Bericht dar, dass nicht nur das Ausländergesetz, sondern 16 weitere, sehr diverse Gesetzestexte – vom Jugend- und Kulturförderungsgesetz bis hin zum Raumplanungsgesetz – einer Ergänzung bedürften. Trotz Widerstand seitens der SVP wurde der Vorstoss Ende des Vorjahres vom Nationalrat gutgeheissen. Bei den Beratungen im Ständerat gab es zwei Anträge. Die ständerätliche Sicherheitspolitische Kommission (SPK-SR) forderte eine Anpassung des Motionstextes, so dass die Integration auch im Ausländergesetz festgeschrieben werden könnte. Wie Kommissionssprecher Büttiker (fdp, SO) betonte, berücksichtige dieser Vorschlag die Bedenken der Kantone, die eine Beschränkung ihrer Kompetenzen im Integrationsbereich befürchteten. Der zweite Antrag im Ständerat stammte von der Minderheit Reimann (svp, AG) und forderte die Ablehnung der Motion. Nach Ansicht dieser Minderheit habe das Volk seinen Willen klar kundgetan, indem es den Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative verworfen hatte, der verschiedene Integrationsmassnahmen vorgesehen hätte. Bei der eingehenden Diskussion in der kleinen Kammer erhielt der Entwurf der SPK-SR sowohl von Bundesrätin Sommaruga als auch von links-liberalen Rednern Zustimmung. Ständeräte, welche den Minderheitsantrag begrüssten, taten dies im Namen der Kantone, welche sich, wie durch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) kommuniziert, gegen neue Bundeskompetenzen im Integrationsbereich wehrten. Deren ablehnende Haltung gegenüber dem Gesetzesvorschlag sei zu respektieren und zudem seien sie bereits heute im Bereich der Integration sehr aktiv. Dennoch wurde der abgeänderte Motionstext mit 22 zu 12 Stimmen angenommen. Ende des Berichtsjahres fand im Nationalrat die Differenzenbereinigung statt. Die Mehrheit forderte die Zustimmung zum abgeänderten Entwurf des Ständerates, während die Minderheit Fehr (svp, ZH) die Ablehnung befürwortete, da die Bemühungen der Schweiz im Bereich der Integrationsförderung bereits ausreichend seien und die Hauptverantwortung zur Integration bei den Ausländern selbst liege. Dieser Minderheitsantrag erhielt jedoch nur 42 Stimmen, praktisch ausschliesslich aus der SVP-Fraktion, und wurde zugunsten des Antrags der Mehrheit, welcher 108 Stimmen erhielt, verworfen. Damit wurde die abgeänderte Motion an den Bundesrat überwiesen. Gleichzeitig wurde im Nationalrat eine parlamentarische Initiative der FDP-Fraktion mit ähnlichem Wortlaut zurückgezogen.

Integrationsrahmengesetzes

Spannung verhiess der Wahlkampf im Kanton Solothurn, traten doch gegen den Bisherigen Roberto Zanetti (sp) mit Pirmin Bischof (cvp) und Kurt Fluri (fdp), der den durch den Rücktritt von Rolf Büttiker frei gewordenen Sitz für den Freisinn verteidigen sollte, sowie Walter Wobmann (svp) gleich drei amtierende Nationalräte an. Wobmann, Fluri und Bischof bewarben sich zudem auch gleichzeitig wieder für eine Vertretung in der grossen Kammer. Die Tierpartei, für die Barbara Banga-Schaad antrat, galt hingegen zum Vornherein als chancenlos. Die BDP unterstützte zwar die Kandidaten von FDP und CVP, zu einem symbolischen bürgerlichen Schulterschluss kam es aber nicht. Weder die CVP noch die FDP oder die SVP unterstützten einen Kandidierenden der anderen bürgerlichen Parteien.

Tatsächlich kam es zu einem zweiten Wahlgang, allerdings nur noch um einen der beiden Sitze, da Zanetti (sp) mit 44'796 Stimmen bereits im ersten Umgang das absolute Mehr erreicht hatte. Neben dem zweitplatzierten Bischof (41'529) trat auch der überraschend deutlich distanzierte Fluri (29'392 Stimmen), nicht aber Wobmann (25'356) und Banga-Schaad (5'764) noch einmal an. Zusätzlich reichte der Parteilose Peter Brudermann seine Kandidatur ein. Für Wirbel sorgte der abgetretene Ständerat Büttiker (fdp), der durchblicken liess, dass er für den zweiten Wahlgang antreten würde, eine Kandidatur dann aber im letzten Moment ausschloss. Die BDP unterstützte den FDP-Kandidierenden. Fluri schaffte es mit 23'440 Stimmen allerdings trotz dieser Unterstützung nicht, den Sitz der FDP, der sich seit 1848 in der Hand des Freisinns befunden hatte, zu verteidigen. Gründe für die historische Niederlage waren – neben dem Wirbel um Büttiker – wohl auch die Beliebtheit von Bischof (31'829 Stimmen) über die CVP-Grenzen hinaus aber auch die explizite Nicht-Unterstützung des FDP-Kandidaten durch die SVP, die ihrer Wählerschaft empfohlen hatte, leer einzulegen, weil sowohl Fluri als auch Bischof Christoph Blocher als Bundesrat abgewählt hätten. Brudermann blieb erwartet chancenlos, erhielt aber immerhin 11% der Stimmen (6'844). Die Beteiligung am zweiten Umgang betrug 36,7%.

Kanton Solothurn – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Im April nahm der Nationalrat diskussionslos ein Postulat seiner KVF an, das neben einer konsistenten Terminalplanung und der Beschleunigung der bereits beschlossenen ZEB-Projekte auch den 4-Meter-Korridor auf der Gotthardachse ab Eröffnung des Gotthardbasistunnels forderte. Letzteres streben auch die Motionen Büttiker (fdp, SO) (10.3921) und Hochreutener (cvp, BE) (10.3914) an, die beide im Verlauf des Berichtsjahrs überwiesen wurden. Um den kostenintensiven Ausbau der Tunnels auf den Zufahrtsstrecken zur NEAT auf eine Scheitelhöhe von vier Metern zu umgehen, brachte ein Postulat Savary (sp, VD) (11.3490) das sogenannte Modalohr-Konzept ins Spiel. Dieses sieht den Transport der Sattelanhänger auf speziell konstruierten Niederflur-Doppelwagen vor. Die Kleine Kammer überwies auch das Postulat – diskussionslos und einstimmig.

Genügende Kapazitäten bei der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels (10.3893)
Dossier: 4-Meter-Korridor auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard

Für die Wahlen 2011 traten 38 Nationalrätinnen und Nationalräte und 12 Ständerätinnen und Ständeräte nicht mehr an. Damit gab es 2011 mehr Rücktritte als 2007; vor vier Jahren traten gesamthaft 24 Volks- und 14 Kantonsvertreterinnen und -vertreter zurück. In drei Kantonen mussten mindestens die Hälfte der Nationalratssitze ersetzt werden: im Kanton Tessin (vier von acht), in Graubünden (drei von fünf) und im Kanton Schwyz (zwei von vier). Kein Sitz frei wurde in den Kantonen Wallis, Zug, Schaffhausen, Neuenburg und Basel-Stadt. Den grössten Aderlass an bisherigen Nationalräten hatte die FDP zu verkraften (10 Rücktritte). Von der SVP, der SP und der CVP traten je acht Volksvertreterinnen und -vertreter nicht mehr an. Die Grünen mussten zwei Rücktritte verteidigen und die BDP und die PdA je einen. André Daguet (sp, BE) war zudem bereits per Ende Frühlingssession zurückgetreten, auch um damit dem nachrückenden Corrado Pardini die Wahlchancen zu verbessern. Aus der kleinen Kammer traten sechs Kantonsvertreter der FDP (Briner, SH; Büttiker, SO; Forster, SG; Leumann, LU; Marty, TI und Schweiger, ZG), sowie je drei von der CVP (Inderkum, UR; Maissen, GR; Stähelin, TG) und der SVP (Brändli, GR; Bürgi TG und Reimann, AG, der mit Nationalrat Giezendanner eine Rochade plante) zurück.

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 2011
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2011 - Übersicht