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  • Baumann, Stephanie (sp/ps, BE) NR/CN

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En vertu du dernier recensement, le canton de Berne (26 sièges) a dû abandonner un siège et n’élire ainsi que 26 représentants du peuple. L’UDC est demeurée le principal parti avec 29,6% des suffrages (progression d’un point) et a confirmé ses huit sièges. Si la représentation démocrate du centre n’est composée que d’une femme, celle des socialistes (28% des voix) comptera quatre personnes de chaque sexe. L’élection de Simonetta Sommaruga au Conseil des Etats, ainsi que les départs de Stephanie Baumann et d’Alexandre Tschäppät, ont permis l’accession au Conseil national de la benjamine du parlement Evi Allemann, ainsi que du vice-président du syndicat FTMH André Daguet. Le parti radical (14,8%, baisse de 2,4), malgré son apparentement avec l’UDC, a perdu un siège au Conseil national. De plus, le président du Nouveau mouvement européen Suisse (NOMES), Marc Suter, a perdu sa place au profit de la jeune Christa Markwalder (année de naissance 1975). Les autres partis ont maintenu leurs positions. Les Verts ont gardé leurs deux sièges, les évangéliques, l’UDF, les DS ainsi que le PDC ont sauvé le leur. Ce dernier parti ne doit son maintien qu’à l’apparentement tactique passé avec la Liste romande, formée d’autonomistes jurassiens de tous les bords politiques. Le candidat sortant Remo Galli a cependant été battu par le revenant Norbert Hochreutener, déjà conseiller national de 1995 à 1999 et membre de la direction de l’Association suisse d’Assurances.

Canton de Berne -Election Conseil national 2003
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2003 (nach Kantonen)

Im Vorjahr hatte der Ständerat bei der Behandlung der 2. KVG-Teilrevision grundsätzlich die Aufhebung des Vertragszwangs zwischen den Kassen und den Leistungserbringern im ambulanten Bereich (insbesondere den Ärztinnen und Ärzten) beschlossen, erhoffte sich aber vom Nationalrat eine konsistentere Formulierung der dafür vorzusehenden Kriterien. Die vorberatende Kommission des Nationalrates machte aus Angst vor einem Referendum von Ärzteseite wieder einen Schritt zurück. Sie beschränkte sich darauf, die Zulassung zur Grundversicherung sanft und ohne Effekt auf die Mengenausweitung zu beschränken, etwa mittels strengerer Anforderungen an die Weiterbildung. Im Plenum war aber vorerst von rechts bis links die Meinung spürbar, dass der Vorschlag der Kommission nicht ausreicht. Daneben lagen drei weitere Modelle vor. Wie bereits im Vorjahr schlug der Bundesrat die Regelung der Ärztezahl durch eine Alterslimite vor. Ärzte, die das 65. Altersjahr überschritten haben, sollten nur noch zu Lasten der Grundversicherung praktizieren dürfen, wenn sie mit einer oder mehreren Kassen einen Vertrag abschliessen können. Eine weitergehende Aufhebung des Kontrahierungszwangs wollte er auf die 3. KVG-Revision verschieben, da die Sache momentan noch nicht reif und die Modelle zu unüberlegt seien. Bundesrätin Dreifuss wiederholte ihre grundsätzliche Kritik an der Vertragsfreiheit: Diese gefährde die freie Arztwahl und die hoch stehende Qualität des Gesundheitswesens. Eine bürgerliche Minderheit um die Nationalräte Widrig (cvp, SG) und Gutzwiller (fdp, ZH) plädierte analog zum Ständerat für die sofortige und umfassende Aufhebung. Die Linke setzte sich dafür ein, den Kontrahierungszwang für Spezialärzte aufzuheben, es sei denn, sie seien einem Hausarztmodell mit Budgetverantwortung angeschlossen. In den Eventualabstimmungen setzte sich vorerst das bürgerliche Modell durch, doch wurde es am Schluss überraschend abgelehnt. Mit 91 zu 76 Stimmen gaben SP, Grüne, eine Mehrheit der CVP und eine Minderheit der FDP dem zurückhaltenden Modell der vorberatenden Kommission den Vorrang, angereichert durch einen Antrag der beiden Berner Baumann (sp) und Suter (fdp) für schärfere Sanktionen gegen die „schwarzen Schafe“. Da die KVG-Revision in der Gesamtabstimmung abgelehnt wurde, sind diese Beschlüsse – zumindest vorderhand – hinfällig.

2. KVG-Teilrevision (BRG 00.079)
Dossier: Prämienverbilligung

Eine im Vorjahr bekämpfte Motion Baumann (sp, BE) für eine generelle Anhebung der AHV-Renten für Alleinstehende um 20% wurde nun gegen den Willen des Bundesrates, der auf bereits eingetretene Verbesserungen bei der 10. AHV-Revision verwies, als Postulat angenommen.

Motion alleinstehenden Rentnerinnen und Rentnern ein Zuschlag von 20% zu ihrer Rente

Mit einer Motion wollte Nationalrätin Baumann (sp, BE) erreichen, dass alleinstehenden Rentnerinnen und Rentnern ein Zuschlag von 20% zu ihrer Rente gewährt wird, wobei Rente und Zuschlag den Höchstbetrag der Altersrente nicht übersteigen dürften. Baumann betrachtete ihren Vorstoss als Beitrag zur Armutsbekämpfung, welche vor allem einkommensschwächere Frauen und Männer ohne Partnereinkommen bedroht. Der Bundesrat verwies auf Verbesserungen bei der Rentenformel im Rahmen der 10. AHV-Revision und beantragte Umwandlung in ein Postulat. Der Vorstoss wurde aber von Egerszegi (fdp, AG) generell bekämpft und damit der Diskussion vorderhand entzogen.

Motion alleinstehenden Rentnerinnen und Rentnern ein Zuschlag von 20% zu ihrer Rente