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  • Baume-Schneider, Elisabeth (ps/sp, JU) BR EJPD / CF DFJP

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Die SP im Jahr 2023: Kurzüberblick

Die SP startete mit einer Stabilisierung ihres Wählendenanteils bei den Zürcher Wahlen ins Jahr, und in Luzern gelang ihr die Rückkehr in die Kantonsregierung. Auch wenn die Partei bei einigen anderen kantonalen Wahlen des Jahres – unter anderem im Tessin, wo ihr eine Parteiabspaltung zu schaffen machte – weniger gut abschnitt, ergab dies zusammen mit zunehmend positiven nationalen Umfragewerten in den Medien das Bild einer Partei, die sich nach einer längeren Phase von Niederlagen bei kantonalen Wahlen wieder gefangen hatte.
In der Tat vermochte die SP schliesslich sowohl bei den Nationalrats- als auch bei den Ständeratswahlen zuzulegen. Eine Erklärung für den Wahlerfolg sah die Presse in der Themenlage, die mit Inflation, steigenden Mieten und einem Schub bei den Krankenkassenprämien der SP in die Hände gespielt habe: In ihrem Wahlkampf hatte die Partei – nebst Gleichstellung und Klimaschutz – vor allem das Thema Kaufkraft propagiert.
Im Rampenlicht stand die SP im Zusammenhang mit den Bundesratswahlen, bei denen sie den Sitz des zurücktretenden Alain Berset zu verteidigen hatte. War zunächst noch spekuliert worden, dass die Grünen mit bürgerlicher Unterstützung den SP-Sitz angreifen könnten, wurde der Anspruch der SP auf zwei Bundesratssitze spätestens nach den eidgenössischen Parlamentswahlen im Prinzip kaum mehr in Frage gestellt – von bürgerlicher Seite jedoch unter der Bedingung, dass die SP den Angriff der Grünen auf die FDP-Sitze nicht unterstütze. Die Mehrheit der SP-Fraktion erfüllte – nach eigenen Angaben «contre coeur» – diese Bedingung, was wiederum die Grünen vertäubte. Des Weiteren gab es kurz vor der Bundesratswahl aus den bürgerlichen Parteien Drohungen, eine SP-Vertretung ausserhalb des offiziellen SP-Tickets zu wählen. Auf dieses hatte die SP-Fraktion den Basler Regierungsrat Beat Jans und den Bündner Nationalrat Jon Pult gesetzt. Vier weitere Kandidierende – darunter wie schon im Vorjahr auch die Berner Regierungsrätin Evi Allemann und der Zürcher Ständerat Daniel Jositsch – blieben auf der Strecke. Die Bundesversammlung entschied sich letztlich deutlich für Beat Jans, der sich in den Anhörungen bei den anderen Fraktionen gemäss Medienberichten konzilianter gegeben hatte als Jon Pult. Dieser erhielt in allen drei Wahlgängen gar weniger Stimmen als Daniel Jositsch. Bei der Departementsverteilung blieben das EDI und das EJPD in SP-Hand, wobei überraschend die bisherige EJPD-Vorsteherin Elisabeth Baume-Schneider ins EDI wechselte und der Neugewählte Beat Jans somit das EJPD übernahm.
In der direktdemokratischen Arena musste die SP eine Niederlage hinnehmen, als die von ihr bekämpfte OECD-Mindeststeuer an der Urne deutlich angenommen wurde. Die Nein-Parole dazu hatten die Parteidelegierten entgegen der Empfehlung der Parteileitung gefasst, welche Stimmfreigabe beantragt hatte. Einen Erfolg konnte die SP verbuchen, indem sie im Sommer ihre Kita-Initiative zustande brachte.
Bereits vor den Wahlen hatte die SP ihr Fraktionspräsidium im Bundeshaus neu zu besetzen. Die Doppelkandidatur von Samira Marti und Samuel Bendahan für die Nachfolge von Roger Nordmann blieb ohne Konkurrenz, womit die Fraktion nun wie schon die Bundespartei von einem geschlechtergemischten Co-Präsidium geführt wird.

Die SP im Jahr 2023: Kurzüberblick
Dossier: Kurzüberblick über die Parteien im Jahr 2023

Der Nationalrat befasste sich in der Wintersession 2023 mit den Differenzen, die der Ständerat bei der Botschaft zur Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen geschaffen hatte. Diese Differenzen betrafen zwei geringfügige Änderungen im Gesetzestext. Priska Wismer-Felder (mitte, LU) und Valérie Piller Carrard (sp, FR) beantragten im Namen der WBK-NR, dem Ständerat in den beiden Punkten zu folgen. Auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider stellte sich hinter die beiden Änderungen, welche lediglich technischer Natur seien und am Kern der Vorlage nichts ändern würden.
Nachdem alle Fraktionen auf ein Votum verzichtet hatten, nahm der Nationalrat die vom Ständerat vorgeschlagenen Änderungen diskussionslos an.

In der Schlussabstimmung herrschte in beiden Räten bei 198 bzw. 44 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen Einstimmigkeit, womit das Geschäft erledigt war.

Bundesgesetz zur Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen (BRG 22.021)

Die in Form eines Verordnungsentwurfs von der RK-SR vorgelegte, vorübergehende Anhebung der Maximalzahl der Vollzeitstellen am BVGer auf 70 traf im Ständerat in der Wintersession 2023 auf keinen nennenswerten Widerstand. Nachdem Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (sp, GE) und Noch-Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider die zeitlich befristete Erhöhung der Richterinnen- und Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht um fünf Posten vor allem mit der hohen Belastung in den Asylverfahren bzw. den zahlreichen und stark zunehmenden Asylrechtsbeschwerden begründet hatten, stimmte die kleine Kammer oppositionslos für Eintreten und sogleich mit nur einer Gegenstimme (35 zu 1 plus eine Enthaltung) für Annahme des Verordnungsentwurfs – das Nein stammte von Neo-Ständerat Pirmin Schwander (svp, SZ). Die Zahl der Richterinnen und Richter muss vom Parlament festgelegt werden, weshalb es eigentlich eine parlamentarische Initiative braucht. Da die Aufstockung die gesetzlich geregelte Obergrenze von 70 Stellen jedoch nicht überschreitet und lediglich vorübergehend ist, reicht hingegen eine Verordnung.

Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 23.449)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

En décembre 2023, le Conseil des Etats a décidé d'entrer en matière concernant la modification de la loi sur les brevets (LBI), mais en modifiant l'article 59c al. 2, al. 3, al. 4, al. 5, ainsi que l'art. 59cbis du projet de révision du Conseil fédéral.
Au sein de la chambre haute, le débat a été initié par le zougois Matthias Michel (plr, ZG), s'exprimant au nom de la CSEC-CE. Il a commencé par rappeler l'objet de la motion du sénateur Hefti (plr, GL) 19.3228 qui chargeait le Conseil fédéral de prévoir un examen de brevet attrayant pour les utilisateurs et utilisatrices, conforme aux normes internationales, ainsi qu'exigeant l'introduction d'une procédure d'opposition et de recours efficace et peu coûteuse. Le conseiller aux Etats a ensuite procédé à un rappel des enjeux internationaux et de la nécessité d'une modification de la loi, saluant le projet présenté par le Conseil fédéral.
En second lieu, la conseillère fédérale Baume-Schneider a cité la proposition de la CSEC-CE d'intégrer au texte une réglementation qui autorise les tiers à faire valoir, au moyen d’un recours, les motifs d’exclusion prévus aux articles 1a, 1b et 2 de la loi sur les brevets. La conseillère fédérale a qualifié la modification de raisonnable et équilibrée, puisqu'elle a pour but d'élargir le cercle des personnes autorisées à interjeter recours. Selon Matthias Michel, cette modification de la commission a, en effet, pour but de permettre à toute personne ou organisation de contester une décision sur un brevet, au lieu de limiter cette possibilité à certains groupes. Cela garantit une égalité de traitement. Par ailleurs, la CSEC-CE soutient la propostion de l'exécutif de réduire le délai pour contester une décision de neuf à quatre mois. En ce qui concerne les effets suspensifs d'un recours, la commission pense qu'ils ne devraient pas être automatiques, mais accordés uniquement dans des cas spécifiques. Selon le sénateur Michel, ces changements visent notamment à simplifier le processus de recours. De son côté, la conseillère aux Etats Maya Graf (vert-e-s, BL) a souligné l'importance d'un système de recours fonctionnel pour assurer la qualité des brevets. Selon elle, la modification du délai de recours à l'article 59c maintient cet équilibre tout en encourageant l'efficacité.
Le Conseil des Etats a adhéré sans opposition (35 oui, 0 non) à la proposition de la commission d'entrer en matière. La motion Hefti 19.3228 se voit classée dans le cadre de l'examen de l'objet 22.078. L'objet doit être traité dans les deux chambres lors de la session de printemps 2024.

Änderung des Patentgesetzes (BRG 22.078)
Dossier: Modernisierung des Patentrechts; Umsetzung der Motion 19.3228

Als Reaktion auf den im September 2023 veröffentlichten Bericht der Universität Zürich über den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz, forderte Carlo Sommaruga (sp, GE) in einer Motion, dass die Missbrauchsfälle in einem Bericht aufgearbeitet werden sollen. Dieser von der katholischen Kirche unabhängige Bericht solle zum einen den Missbrauch und dessen Vertuschung in der katholischen Kirche genauer beleuchten. Zum anderen solle untersucht werden, ob und inwiefern die Kantone und der Bund ihre Pflicht, Kinder zu schützen sowie Täter und Täterinnen juristisch zu verfolgen, nicht wahrgenommen haben. Sommaruga argumentierte in der Wintersession 2023 im Ständerat, dass ein Bericht auf nationaler Ebene zentral sei, um die Problematik umfassend zu verstehen, entsprechende Präventionsmassnahmen zu ergreifen, Gesetzesanpassungen vorzunehmen oder um sich schlicht bei den Betroffenen entschuldigen zu können. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung. Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärte dies insbesondere damit, dass die Verantwortung und Kompetenz in diesem Bereich bei den Kantonen liege. Der Bundesrat sei jedoch bereit die Beziehung zwischen Kirche und Staat anhand einiger Kantone in einem Bericht zu analysieren, wie es in einem Postulat Fischer (Mo. 23.4294) gefordert werde und er empfehle die vorliegende Motion entsprechend zur Annahme. In der Folge lehnte der Ständerat die Motion mit 33 zu 8 Stimmen (3 Enthaltungen) ab.

Für einen offiziellen Bericht über den Missbrauch in der katholischen Kirche (Mo. 23.4302)

In ihrem Bericht begründete die RK-SR, weshalb sie mit 8 zu 0 Stimmen (3 Enthaltungen) die vom Nationalrat noch teilweise gutgeheissene Motion von Lukas Reimann (svp, SG) für eine Justizreform, mit der Gerichtskosten reduziert und die durchschnittliche Verfahrensdauer verkürzt werden, vollständig zur Ablehnung empfehle. Es gehe dabei lediglich um Buchstabe b der Motion, also um die Frage der Verkürzung der Verfahren, da Buchstabe a (die Reduktion der Gerichtskosten), vom Nationalrat bereits abgelehnt worden sei. Mit der Anfang 2023 beschlossenen Änderung der Zivilprozessordnung sei die Verkürzung der Gerichtsverfahren bereits geregelt worden. Es sei verfrüht, mit einer Motion bereits wieder eine neue Revision anzustossen.
Nachdem Céline Vara (gp, NE) in der Wintersession 2023 die ablehnende Haltung der Kommission und Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider jene des Bundesrats erörtert hatten, lehnte der Ständerat das Begehren stillschweigend ab.

Eingeschränkter Zugang zur Justiz. Recht und Gerechtigkeit für alle sicherstellen! (Mo. 21.3388)

Die Motion Romano (mitte, TI) für ein Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich zur erleichterten Rückübernahme im Migrationsbereich wurde in der Wintersession 2023 vom Ständerat behandelt. SPK-SR-Sprecher Daniel Fässler (mitte, AI) erläuterte, dass die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt hatte, die Motion anzunehmen, da sie die Ansicht vertrete, dass das Parlament mit diesem Vorstoss dem Bundesrat den Rücken stärke. Die Minderheit Jositsch (sp, ZH) hingegen vertrat die Ansicht, dass die Motion nicht nötig sei. Auch der Bundesrat empfahl weiterhin die Ablehnung der Motion. Justizministerin Baume-Schneider führte aus, dass sie regelmässig mit ihrem Amtskollegen in Österreich in Kontakt sei, dieser habe jedoch immer wieder erläutert, dass Österreich derzeit kein neues Abkommen abschliessen könne. In der Abstimmung sprach sich die kleine Kammer mit 23 zu 13 Stimmen für die Motion aus und überwies diese damit an den Bundesrat.

Abkommen zwischen der Schweiz und Österreich zur erleichterten Rückübernahme im Migrationsbereich (Mo. 22.4186)

Der Nationalrat widmete sich in der Wintersession 2023 dem Umgang der Schweiz mit der Hamas. Er diskutierte dabei zuerst die Motion 23.4312 betreffend das Verbot der Hamas. Die Rednerinnen und Redner verurteilten allesamt den Terror der Hamas gegenüber Israel. Der Rat und Bundesrätin Baume-Schneider waren sich einig, dass die Hamas verboten und die Motion angenommen werden soll. Es gab einzig noch einige Rückfragen zum Verfahren respektive, ob eine Vernehmlassung zu diesem Verbots-Gesetz nötig sei oder nicht. Die Justizministerin betonte, dass dem Bundesrat eine tiefgreifende Debatte und eine breite Unterstützung für das Gesetz wichtig sei, weshalb er am ordentlichen Vernehmlassungsverfahren festhalten wolle. Anschliessend wurde die Motion stillschweigend angenommen.
Einige Tage bevor die grosse Kammer diesen Vorstoss behandelte, hatte der Ständerat bereits eine identische Motion seiner Kommission angenommen, daher wurde die Motion zum Verbot der Hamas durch diesen nationalrätlichen Entscheid definitiv überwiesen.

Als nächstes Geschäft behandelte der Nationalrat das Postulat 23.4313 der SiK-NR zu Sanktionen gegenüber der Hamas. Wie Kommissionssprecher Thomas Rechsteiner (mitte, AI) erläuterte, soll der Bundesrat mit der Überweisung des Postulats angehalten werden, einige Fragen zum geplanten Verbot der Hamas sowie zu Sanktionen gegenüber dieser Organisation detailliert abzuklären. Elisabeth Baume-Schneider erläuterte seitens des Bundesrates, dass dieser das Postulat als erfüllt betrachte, da sich die beiden Räte sowie der Bundesrat nun selber bereits für ein solches Verbot ausgesprochen hatten und die Regierung damit begonnen habe, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Die im Postulat aufgeworfenen Fragen würden im Rahmen der Botschaft zu diesem Gesetz behandelt. Der Nationalrat hielt aber an der Haltung der SiK-NR fest und nahm das Postulat einstimmig an.

Die Terrororganisation «Hamas» verbieten (Mo. 23.4312) oder mit Sanktionen belegen (Po. 23.4313)
Dossier: Hamas

Die Motion  «Intervention in Brüssel, damit Italien endlich das Dublin-Abkommen einhält» von Damian Müller (fdp, LU) wurde in der Wintersession 2023 vom Nationalrat behandelt. SPK-NR-Sprecher Gerhard Pfister (mitte, ZG) erläuterte, dass die Motion im Interesse der Schweiz sei, da sie darauf abziele, dass Italien seine Verpflichtungen zur Rücknahme von Asylsuchenden einhält. Dafür brauche es gemäss Kommissionsmehrheit eine stärkere Einflussnahme der Schweiz auf europäischer Ebene. Céline Widmer (sp, ZH) vertrat die Minderheit der Kommission, welche auf Ablehnung der Motion plädierte. Sie erachtete die Motion als erfüllt, da die verlangten Zahlen zum Rücknahmestop bereits geliefert worden seien und die Schweizer Regierung auf bilateraler sowie multilateraler Ebene bereits alles Mögliche unternehme, um «gegen diesen unschönen Zustand» vorzugehen. Auch Justizministerin Baume-Schneider empfahl die Motion zur Ablehnung, da sie bereits umgesetzt werde.
In der anschliessenden Abstimmungen wurde die Motion mit 124 zu 60 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Die ablehnenden Stimmen stammten von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen.

Intervention in Brüssel, damit Italien endlich das Dublin-Abkommen einhält (Mo. 23.3031)

Im November 2023 reichten die beiden Kommissionen für Rechtsfragen je eine gleichlautende Motion zur Modernisierung des Gewährleistungsrechts ein (Mo. 23.4316 und Mo. 23.4345). Sie forderten, dass die aus dem Jahr 1910 stammenden Rechtsgrundlagen gemäss dem im Postulat 18.3248 aufgezeigten Handlungsbedarf bezüglich der geplanten Obsoleszenz revidiert werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motionen.
Die beiden Räte behandelten die Motionen in der Wintersession 2023. Im Nationalrat wurde die Motion der RK-NR von Benjamin Fischer (svp, ZH) bekämpft. Fischer befürchtete, dass der Ausbau des Gewährleistungsrechts einen Kostenanstieg für die Hersteller von Produkten mit sich führen würde. Solange die Eckwerte einer möglichen Revision des Gewährleistungsrechts nicht bekannt seien, müsse auf eine solche Revision verzichtet werden. Der Nationalrat schenkte dem Anliegen von Benjamin Fischer jedoch kein Gehör und nahm die Motion mit 120 zu 64 Stimmen, wobei die Gegenstimmen hauptsächlich aus den Reihen der SVP-Fraktion stammten, an.
Der Ständerat behandelte die Motion ihrer RK-SR zusammen mit der ähnlich gelagerten Motion Streiff (evp, BE) 19.4594. Nachdem Céline Vara (gp, NE) die Vorgeschichte der Motion erläutert hatte und Bundesrätin Baume-Schneider den gesetzgeberischen Handlungsbedarf bestätigte, nahm der Ständerat die Motion seiner Rechtskommission stillschweigend an.
Mit der Annahme in beiden Räten sind die beiden gleichlautenden Motionen an den Bundesrat überwiesen.

Modernisierung des Gewährleistungsrechts (Mo. 23.4316 und Mo. 23.4345)

Der Nationalrat nahm in der Wintersession 2023 stillschweigend eine Motion der SiK-NR für die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches an. Konkret sollte in der Bundesverfassung dem Bund die Kompetenz eingeräumt werden, die Abfrage polizeilicher Daten zwischen dem Bund und den Kantonen sowie unter den Kantonen zu regeln. Kommissionssprecherin Maja Riniker (fdp, AG) verwies im Ratsplenum auf die laufende Umsetzung der Motion Eichenberger (fdp, AG; Mo. 18.3592), die eine nationale Koordination und Rechtsgrundlage benötige. Bisher müssten sich die Kantone untereinander jeweils einzeln für die Herausgabe polizeilicher Daten anfragen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider befürwortete die Motion ebenfalls, denn sie ermögliche die Schliessung einer Gesetzeslücke und somit einen funktionierenden polizeilichen Datenaustausch in der Schweiz, falls der eingeschlagene Weg einer Konkordatslösung unter den Kantonen nicht zum Erfolg führen sollte.

Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung des nationalen polizeilichen Datenaustausches (Mo. 23.4311)

Lors de la session d'hiver, une motion de Thierry Burkart (plr, AG) visant à renforcer les fondations de famille suisses en supprimant l'interdiction des fondations d'entretien a été acceptée par le Conseil des Etats. Avec cet objet, l'objectif du sénateur argovien est de permettre la transmission graduelle du patrimoine familial aux descendants, évitant le recours à des trusts étrangers.
Lors des délibérations, Martin Schmid (plr, GR) a expliqué, au nom de la majorité de la commission des affaires juridiques du Conseil des Etats (CAJ-CE), qu'avec le rejet du trust et de la motion 18.3383, il n'existe toujours pas, en Suisse, de moyen de planifier la succession et la gestion du patrimoine de cette manière. Le sénateur libéral-radical a rappelé qu'actuellement, les citoyennes et citoyens doivent recourir à des juridictions étrangères et acceptées en Suisse, ce qui entraine des craintes liées à la fraude fiscale et au blanchiment d'argent, malgré l'échange automatique d'informations. L'élu grison a également rappelé que la motion Burkart propose de lever l'interdiction des fondations familiales en Suisse en modifiant ou en abrogeant l'article 335 du code civil (CC). Schmid a souligné que les fondations familiales ont été considérées comme une alternative viable au trust anglo-saxon, et que celles-ci existent déjà en Suisse, mais avec des objectifs limités. L'idée serait donc de permettre des objectifs plus larges, notamment en autorisant les fondations familiales d'entretien. Le rapporteur de la CAJ-CE a finalement souligné que la proposition permettrait de combler une lacune existante dans la loi suisse. Au nom de la minorité de la commission, Heidi Z'graggen (centre, UR) a exprimé des réserves quant à l'adoption de la motion. La sénatrice centriste a en effet suggéré de clarifier la question par le biais d'un postulat, affirmant que la proposition de fondation familiale est plus complexe qu'elle ne le semble et pourrait être source d'abus. L'élue uranaise a également souligné la nécessité de réglementations approfondies et prudentes en raison de la complexité et des implications dans différents domaines du droit. Pour sa part, Erich Ettlin (centre, OW) a également soutenu la motion, soulignant l'efficacité des fondations étrangères et la nécessité de proposer une solution similaire en Suisse. Le centriste a partagé son expérience en tant que fiscaliste, soulignant que les arguments contre la motion ne tiennent pas compte des garanties fiscales existantes et qu'il serait logique de permettre aux citoyens et citoyennes suisses de régler leurs affaires sur le plan successoral de manière efficace.
Le Conseil fédéral, représenté par Elisabeth Baume-Schneider, a recommandé le rejet de la motion. L'exécutif a en effet souligné la nécessité d'une révision globale du droit des fondations afin d'assurer la transparence internationale et d'éviter des inégalités de traitement. Le Conseil fédéral se réserve également le droit de proposer un mandat d'examen pour étudier d'éventuelles modifications dans la législation sur le droit des fondations et la fiscalité. Lors du vote, la motion a été adoptée par la chambre haute par 31 voix pour et 12 voix contre ; seuls les élu.e.s du PS et des Vert-e-s ont voté contre.

Renforcer les fondations de famille suisses en supprimant l'interdiction des fondations d'entretien (Mo. 22.4445)
Dossier: Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2023 mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und Panama über Rechtshilfe in Strafsachen. Carlo Sommaruga (sp, GE) erläuterte den Inhalt des Abkommens seitens der zuständigen RK-SR. Der Genfer SP-Ständerat fasste zusammen, dass das Abkommen eine bessere Bekämpfung der internationalen Kriminalität ermögliche, gleichzeitig die Rechte der Beschuldigten wahre sowie auch die Grundsätze der Schweizer Rechtsordnung beachte. Die Kommission schlage einstimmig Eintreten und Annahme des Abkommens vor. Nachdem auch Justizministerin Baume-Schneider für die Genehmigung des Abkommens plädierte, schritt die kleine Kammer zur Abstimmung. Eintreten war unbestritten und auch in der Gesamtabstimmung wurde das Geschäft einstimmig angenommen.

Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit der Republik Panama (BRG 23.058)

Der Nationalrat befasste sich in der Wintersession 2023 mit dem Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen. Auch im Zweitrat war das Geschäft unumstritten. Nachdem Min Li Marti (sp, ZH) und Raphaël Mahaim (gp, VD) die Vorlage seitens der RK-NR vorgestellt und Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider auf ein Votum verzichtet hatte, wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung wurden keine Änderungen an der Vorlage vorgenommen. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer das Geschäft schliesslich einstimmig an. Auch in den darauffolgenden Schlussabstimmungen demonstrierten die beide Räte Einstimmigkeit.

Haager Gerichtsstandsübereinkommen. Genehmigung und Umsetzung (BRG 23.045)

Die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zur finanziellen Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik stand in der Wintersession 2023 auf dem Programm des Nationalrates, der die Vorlage als Erstrat beriet. Min Li Marti (sp, ZH) und Jacqueline de Quattro (fdp, VD) stellten die Vorlage seitens der SPK-NR vor. Sie berichteten, dass in der Kommissionssitzung einige kritische Fragen zur Vorlage gestellt wurden, zum einen zur Höhe und zur weiteren Entwicklung der Kosten für die Schweiz, zum anderen zu Menschenrechtsverletzungen an den Schengen-Aussengrenzen. Diese beiden Thematiken wurden dann auch in den Fraktionsvoten der SVP respektive der Grünen aufgegriffen. Während die SVP-Fraktion aufgrund der ihres Erachtens unfairen Kostenschlüssels zulasten der Schweiz und des nicht funktionierenden Grenzschutzes gar nicht erst auf die Vorlage eintreten wollte (Minderheit Hess; svp BE), berichtete Marionna Schlatter (gp, ZH) seitens der Grünen-Fraktion, dass diese einen Solidaritätsbeitrag an die besonders belasteten Staaten an den EU-Aussengrenzen im Grundsatz befürworte, solange garantiert werde, dass die Gelder nicht zur Anwendung von menschenrechtswidrigen Praktiken verwendet werden. Aufgrund dieses Vorbehalts werde sich ein Grossteil der Fraktion der Stimme enthalten. Für die SP-Fraktion wies Priska Seiler Graf (sp, ZH) darauf hin, dass ihre Partei hinter der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes stehe. Auch die SP-Fraktion bitte jedoch den Bundesrat darauf hinzuarbeiten, dass «keine Schweizer Gelder an Staaten fliessen, welche systematisch Pushbacks durchführen.» Die FDP- und die Mitte-Fraktion sprachen sich vorbehaltlos für die Vorlage aus. Anschliessend verteidigte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider den Verteilschlüssel: Dieser richte sich nach dem BIP der teilnehmenden Staaten, entsprechend sei es legitim, dass die Schweiz einen höheren Beitrag als andere Länder leiste. Zudem profitiere die Schweiz stark von effizienteren Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen, da diese zur Sicherheit der Schweiz beitrügen. Hinsichtlich der Bedenken der Grünen und der SP hielt Baume-Schneider fest, dass der Bundesrat die Einhaltung der Menschenrechte als äusserst wichtig erachte. Er habe daher unter anderem zwei Experten in das Grundrechtsbüro von Frontex entsandt.
Nach diesen Voten stimmte die grosse Kammer über Eintreten ab. Mit 103 zu 65 Stimmen bei 21 Enthaltungen trat der Nationalrat auf das Geschäft ein. Die ablehnenden Stimmen stammten wie angekündigt von der SVP-Fraktion, die Enthaltungen von den Grünen. Mit einem sehr ähnlichen Stimmenverhältnis (105:65; 21 Enthaltungen) wurde die Vorlage in der anschliessenden Gesamtabstimmung gutgeheissen.

Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands. Finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BRG 23.059)

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Zusammenfassung
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Eidgenössische Wahlen 2023


Im Nationalrat wechselten per Saldo 7.5 Prozent der 200 Sitze die Parteifarbe (zum Vergleich: 2019 waren es 14.5%, 2015 ebenfalls 7.5% und 2011 11.5%; in Deutschland wechselten 2017 26% und in Frankreich 2017 sogar 70% aller Parlamentssitze die Parteifarbe) und in zehn Kantonen kam es zu keinen parteipolitischen Veränderungen bei den Volksvertretungen in Bern. Die Medien interpretierten den Wahlausgang trotzdem als «Rechtsrutsch» und als Zeichen eines gewachsenen «Sicherheitsbedürfnisses» in der Bevölkerung. Grund für diese Beurteilung war, dass die SVP netto 9 Sitze hinzugewinnen konnte (Sitzgewinne in BE, GL, FR, SG, GR, AG, TI, VD, NE, JU; Sitzverlust in NW) und mit neu 62 Sitzen deutlich stärkste Partei blieb. Mit zwei zusätzlichen Sitzen (Sitzgewinne in ZH, BE, LU, VD und GE; Sitzverluste in FR, BS, GR; neu: 41 Sitze) wurde in den Medien auch die SP als Wahlsiegerin betrachtet. Mit ebenfalls zwei Sitzgewinnen (beide in GE; neu 2 Sitze) zog das MCG wieder ins Parlament ein. Je einen Sitz gewinnen konnten zudem die Mitte (Sitzgewinne in ZH (2), NW, VD; Sitzverluste in GL, TI, JU; neu: 29 Sitze) und die EDU (Sitzgewinn in ZH; neu: 2 Sitze). Diese Erfolge gingen insbesondere auf Kosten der GLP, die 6 Sitze abgeben musste (ZH (-2), LU, SG, VD, GE; neu: 10 Sitze), und der Grünen, die in 5 Kantonen je einen Sitz verlor (ZH, BE, TG, VD, GE; neu: 23 Sitze). Einen Sitzverlust mussten auch die FDP (Sitzgewinn in TG; Sitzverluste in BE, VD; neu 28 Sitze) und die EVP (AG; neu 2 Sitze) hinnehmen. Nicht mehr im Parlament vertreten sind die PdA (Sitzverlust in NE) und Ensemble à Gauche (Sitzverlust in GE).
Gemessen an der Zahl der Sitze überholte die Mitte damit die FDP und wurde neu drittstärkste Partei in der grossen Kammer. Zu reden gaben diesbezüglich freilich eher die Wählendenprozente. Das Bundesamt für Statistik hatte aufgrund eines Programmierfehlers zuerst fehlerhafte Parteienstärken bekannt gegeben, bei denen die Mitte auch hinsichtlich Wählendenstärke knapp vor der FDP gelegen hätte. Obwohl sich an der für Abstimmungen und Wahlen im Parlament entscheidenden Sitzzahl aufgrund des Fehlers nichts änderte, kam es ob der drei Tage nach den Wahlen bekanntgegebenen Korrektur zu einigen wütenden Kommentaren von Parteiverantwortlichen. Verschiedene Expertinnen und Experten befürchteten gar einen Verlust des Vertrauens in die Demokratie. Nach Wählendenprozenten konnten die SVP (27.9%; +2.3 Prozentpunkte), die SP (18.3%; +1.5 PP) und die Mitte (14.1%; +0.3 PP) zulegen, während die FDP (14.3%; -0.8 PP), die Grünen (9.8%; -3.4PP) und die GLP (7.6%; -0.2 PP) Anteile verloren. Das auffällig starke Ungleichgewicht zwischen Sitz- und Wählendenverlust bei der GLP dürfte auf die im Vergleich zu 2019 weniger erfolgreichen Listenverbindungen zurückzuführen sein. Bei den letzten eidgenössischen Wahlen waren einige Sitzgewinne der GLP geschickten Verbindungen mit anderen Parteien geschuldet.
Obwohl der Anteil an Frauen auf den Listen noch nie so gross war wie bei den Wahlen 2023 (45%; 2019: 41%), fiel der Frauenanteil in der grossen Kammer im Vergleich zu 2019 (42%) um rund vier Prozentpunkte (38.5%). Die Wahlbeteiligung betrug 46.7 Prozent (2019: 45.1%) und schwankte zwischen 24.5 Prozent (AI) und 61.6 Prozent (SH).

Zu Sitzverschiebungen kam es auch im Ständerat. Schon währen der Legislatur war es zu drei Ersatzwahlen gekommen, in denen die SP in Freiburg einen Sitz an die Mitte und in St. Gallen einen Sitz an die SVP verloren hatte. Der aufgrund der Wahl von Elisabeth Baume-Schneider in den Bundesrat frei werdende Sitz im Kanton Jura wurde aufgrund des Proporzwahlverfahrens gehalten. Die Gesamterneuerungswahlen führten dazu, dass fünf Sitze die Parteifarbe wechselten und es in acht Kantonen zu Veränderungen kam. Stärkste Partei in der kleinen Kammer blieb die Mitte, die neu über 15 Sitze verfügte und in 14 Kantonen Vertretungen stellte (SG, AG, LU, VS (2), TG, SO, GR, FR, TI, ZG, UR, JU, OW, AI). In den Kantonen Aargau (auf Kosten der SVP) und Tessin (auf Kosten der SP) konnte die Mitte je einen Sitz erobern, musste aber ihren Sitz im Kanton Schwyz (zu Gunsten der FDP) abgeben. Mit per Saldo einem Sitzverlust (Sitzgewinn in SZ auf Kosten der Mitte; Sitzverluste in ZH zu Gunsten der GLP und in NE zu Gunsten der SP) hält die FDP als nach wie vor zweitstärkste Partei im Stöckli noch 11 Sitze (AG, VD, LU, GR, SZ, FR, ZG, AR, NW, GL, UR). Die SP gewann per Saldo zwei Sitze hinzu (Sitzgewinne in SH auf Kosten des parteilosen Thomas Minder, in VD auf Kosten der GP und in NE auf Kosten der FDP; Sitzverlust im TI zu Gunsten der Mitte) und konnte somit im Stöckli im Vergleich zu den Wahlen 2019 unverändert auf 9 Sitzen Platz nehmen (ZH, BE, VD, GE, SO, BS, SH, NE, JU) respektive ihre während der Legislatur eingefahrenen Verluste wieder ausgleichen. Viertstärkste Partei blieb die SVP mit 6 Sitzen (BE, SG, TG, TI, SZ, SH). Sie verlor ihren Sitz im Kanton Aargau (zu Gunsten der Mitte) und musste den Verlust ihres langjährigen Fraktionsmitglieds Thomas Minder im Kanton Schaffhausen hinnehmen, der zu Gunsten der SP nicht wiedergewählt wurde. Die Grünen verloren zwei Sitze (in den Kantonen VD und GE) und verfügten damit nur noch über drei Kantonsvertretungen (GL, NE, BL). Wieder beziehungsweise neu im Ständerat sitzen durften zudem mit je einem Sitz die GLP (ZH auf Kosten der FDP) und das MCG (GE auf Kosten der GP). Aufgrund von neun Rücktritten und vier Nichtwiederwahlen (GE, SZ, NE, SH) wurden also 13 neue Mitglieder in die kleine Kammer gewählt; darunter vier Frauen, womit der Frauenanteil in der kleinen Kammer mit 34.8 Prozent (16 Sitze) einen neuen Rekord erreichte (2019: 26.1%; vor den Wahlen in der Herbstsession 2023: 30.4%).

Eidgenössische Wahlen 2023 - Zusammenfassung

In der Herbstsession 2023 setzte sich der Nationalrat als Erstrat mit der Anpassung des Verzugszinssatzes des Bundes an die Marktzinsen auseinander. Raphaël Mahaim (gp, VD) und Philipp Matthias Bregy (mitte, VS) erläuterten die zwei diskutierten Optionen mit einem variablen und einem festen, aber reduzierten Zinssatz. Die RK-NR habe sich mehrheitlich für einen variablen Zinssatz ausgesprochen, der jeweils jährlich festgelegt wird, 2 Prozentpunkte über dem SARON liegt, aber minimal 2 Prozent beträgt. Damit wolle man einen zusätzlichen Schaden für die Schuldnerinnen und Schuldner umgehen und gleichzeitig die Gläubigerinnen und Gläubiger daran hindern, bei günstigen Zinsen von Verzögerungen zu profitieren. In zwei Anträgen verlangten jedoch eine Minderheit Flach (glp, AG) und der Bundesrat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Minderheitensprecher Flach argumentierte, die Initiative stamme aus der Tiefzins- oder gar Negativzinsphase und damit aus einer «verrückten» Zinssituation, die sich nun aber normalisiert habe. Nun solle man wieder dafür sorgen, dass die Schulden auch bezahlt würden. Er wehrte sich auch gegen die Darstellung der Kommission, wonach Verzugszinsen den Schuldnerinnen und Schuldnern keinen wirtschaftlichen Nachteil bringen sollten – eine Nichtbezahlung der Schulden solle durchaus auch eine Strafe für die Schuldnerinnen und Schuldner darstellen, argumentierte er. Schliesslich sei die neue Berechnungsart der Schuldzinsen zu kompliziert und liesse mehrere Fragen offen. Den Druck auf die Schuldnerinnen und Schuldner, ihre Schulden schnellstmöglich zu bezahlen, hob auch Justizministerin Baume-Schneider als Argument hervor und betonte, in Europa liege der Verzugszins durchschnittlich bei 10 Prozent. Folglich bevorzuge der Bundesrat – wenn überhaupt zu einem variablen Zinssatz gewechselt werden soll – einen Zuschlag von 3 Prozentpunkten. Mit 107 zu 56 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat für Eintreten aus. Gegen Eintreten votierten die GLP-, die Mehrheit der SVP- und ein Mitglied der FDP-Fraktion. Fast identisch war in der Folge auch das Abstimmungsergebnis zur Gesamtabstimmung, in welcher der Nationalrat den Entwurf annahm.

Verzugszinssatz des Bundes. Anpassung an Marktzinsen (Pa.Iv. 16.470)

Der Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen hatte in der Herbstsession 2023 in der kleinen Kammer einen guten Stand. Nachdem Lisa Mazzone (gp, GE) und Justizministerin Baume-Schneider die Vorlage vorgestellt hatten, wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Entwurf einstimmig an.

Haager Gerichtsstandsübereinkommen. Genehmigung und Umsetzung (BRG 23.045)

In der Herbstsession 2023 beschäftigte sich der Nationalrat mit einer Motion Schmid (fdp, GR), welche forderte, dass Personalwohnungen von Hotels als Teil einer Betriebsstätte anerkannt werden sollten und somit das Hotelpersonal einfacher untergebracht werden könnte. Nach der sogenannten Lex Koller bedürfe der Kauf von Grundstücken ohne Status als ständige Betriebsstätte einer Bewilligung für Personen aus dem Ausland. Folglich entstehe ein grosser Wettbewerbsnachteil für ausländische Investorinnen und Investoren, da diese – in Zusammenspiel mit der in Tourismusgebieten herrschenden Wohnungsknappheit – mit höherer Wahrscheinlichkeit ihrem Hotelpersonal keine bezahlbaren Wohnungen vor Ort zur Verfügung stellen könnten. Infolgedessen hätten es Hotels mit ausländischen Inhaberinnen und Inhabern schwieriger, Mitarbeitende für sich zu gewinnen, so Kommissionssprecher Sidney Kamerzin (mitte, VS) im Nationalrat. Eine Kommissionsmehrheit der RK-NR empfahl die Motion seinem Rat zur Annahme, während sich eine Minderheit Funiciello (sp, BE) gegen den Vorstoss stellte. Bereits heutzutage könnten Sondergenehmigungen zum Wohnungserwerb bei Betriebsnotwendigkeit genutzt werden. Die Berner Nationalrätin Funiciello argumentierte weiter, dass eine entsprechende Gesetzesänderung das Tor für ausländische Investitionen in Schweizer Wohnungsgrundstück öffne, wobei nicht überprüft werden könne, ob es sich bei einem entsprechenden Kauf tatsächlich um Personalwohnungen für eine Betriebsstätte handle. Auch Bundesrätin Baume-Schneider betonte, dass die vom Motionär geforderte Anpassung der Lex Koller eine zu starke Öffnung des Schweizer Wohnungsmarkts für ausländische Investorinnen und Investoren nach sich ziehen könnte. Angesichts der Bevorzugung ausländischer Hoteliers könnten auch Forderungen nach weiteren Ausnahmen für die Personalunterbringung seitens Grossunternehmen anderer Branchen laut werden, was die Lex Koller zunehmend «ihrer Substanz berauben» würde. Dementsprechend empfahl der Bundesrat die Motion seiner grossen Kammer zur Ablehnung. Diesem Antrag kam der Nationalrat jedoch nicht nach und nahm, mit Unterstützung der geschlossen dafür stimmenden Fraktionen der SVP und FDP sowie einer Mehrheit der Mitte-Fraktion, die Motion mit 103 zu 78 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) an.

Wohnungsknappheit in Tourismusgemeinden. Personalwohnungen von Hotels als Teil einer Betriebsstätte anerkennen (Mo. 22.4413)
Dossier: Lex Koller

Im September 2022 reichte Mustafa Atici (sp, BS) eine Motion ein, mit der er verlangte, dass zukünftig auch Personen aus Drittstaaten, die eine höhere Berufsbildung in der Schweiz abgeschlossen haben, in der Schweiz bleiben dürfen, um zu arbeiten. Aktuell durften nur Drittstaatenangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss erleichtert zugelassen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist, nicht aber Personen mit höherer Berufsbildung. Diese Ungleichbehandlung sei «stossend», so Atici in der Begründung für seinen Vorstoss.
In seiner Stellungnahme vom November 2022 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen, da er bereits im Rahmen des Postulates Nantermod (fdp, VS; Po. 19.3651) verschiedene Massnahmen ergriffen habe, um den Arbeitsmarktzugang für Arbeitskräfte aus Drittstaaten zu erleichtern.
Der Nationalrat nahm die Motion in der Herbstsession 2023 dennoch mit 136 zu 53 Stimmen an; einzig die SVP-Fraktion votierte dagegen. Zuvor hatte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (sp, JU) erfolglos betont, dass eine weitere Ausnahme bei den Höchstzahlen mit der Regelung zur Masseneinwanderungsinitiative in der Bundesverfassung kollidieren würde.

Den Fachkräftemangel mit allen mildern, die einen Abschluss in der höheren Berufsbildung haben (Mo. 22.4105)

Mit 144 zu 24 Stimmen bei 21 Enthaltungen nahm der Nationalrat in der Herbstsession 2023 eine Motion Bellaiche (glp, ZH) an, die den Bundesrat aufforderte, die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz vor der von der EU vorgesehenen Chatkontrolle zu schützen. Gemäss der Motionärin plane die Europäische Kommission unter dem Deckmantel der Prävention und Bekämpfung von sexuellem Kindsmissbrauch im Internet eine beispiellose Massenüberwachung, die nicht mit dem Recht auf Privatsphäre vereinbar sei: Alle Anbietenden von elektronischen Kommunikationsdiensten, die in der EU tätig sind, sollen dazu verpflichtet werden, sämtliche private und geschäftliche Kommunikation auf Anzeichen von Kindsmissbrauch zu kontrollieren. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung beantragt, weil die EU-Institutionen den Vorschlag noch nicht verabschiedet hätten und damit noch nicht klar sei, was genau dessen Konsequenzen seien. Ausserdem habe sich Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider in einem gemeinsamen Schreiben mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Luxemburg an die Justizministerinnen und -minister der EU-Staaten gewandt, um sie auf die grundrechtlichen Gefahren der geplanten Chatkontrolle hinzuweisen. Judith Bellaiche zeigte sich im Ratsplenum dankbar für diesen Schritt, forderte den Bundesrat aber auf, weitere Einflusskanäle zu nutzen. Der Nationalrat stützte diese Ansicht; gegen die Motion stimmten die Mehrheit der FDP-Fraktion sowie einzelne Vertreterinnen und Vertreter aus Mitte und SVP. Die Grüne Fraktion enthielt sich grossmehrheitlich der Stimme.

Chat-Kontrolle. Schutz vor anlassloser dauernder Massenüberwachung (Mo. 22.4113)

In der Herbstsession 2023 hatte der Nationalrat als Zweitrat über das Schicksal der ZGB-Änderung betreffend die Unternehmensnachfolge im Erbrecht zu befinden. Nachdem die Ständekammer nicht auf den Entwurf eingetreten war, lag auch dem Nationalrat ein Nichteintretensantrag vor. Die Hauptkritikpunkte waren nach wie vor, die Vorlage sei zu kompliziert, nicht notwendig und verschlechtere die Gleichstellung unter den Erbinnen und Erben. Der Nichteintretensantrag wurde jedoch nur von einer Minderheit der vorberatenden RK-NR portiert und brachte im Rat keine Mehrheit hinter sich. Mit 119 zu 64 Stimmen bei einer Enthaltung trat die grosse Kammer auf die Vorlage ein. Gegen Eintreten stimmten die geschlossen stimmende SVP-Fraktion, knapp die Hälfte der Mitte- sowie drei Mitglieder der FDP-Fraktion. Von einer breiten Ratsmehrheit wurde die Vorlage hingegen positiv aufgenommen, wie sie es auch schon in der Vernehmlassung worden war.
In der Detailberatung bemühte sich der Nationalrat, der im Ständerat geäusserten Kritik zu begegnen und Hand für Kompromisse zu bieten, wie zahlreiche Rednerinnen und Redner betonten. Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) erklärte etwa, man habe versucht, die Vorlage zu vereinfachen und die Position der Erbinnen und Erben zu stärken, die nicht Unternehmensnachfolgerin oder -nachfolger sind. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider begrüsste diese Bestrebungen. Zudem verkürzte die grosse Kammer etwa die Frist für Zahlungsaufschübe, die dem Unternehmensnachfolger bzw. der -nachfolgerin gegenüber den Miterbinnen und -erben eingeräumt werden kann, von maximal 10 auf grundsätzlich 5 Jahre. Diese Frist soll nur verlängert werden können, wenn ansonsten der Fortbestand des Unternehmens gefährdet wäre.
In der Gesamtabstimmung stimmte die grosse Kammer dem Entwurf mit 114 zu 67 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu. Damit wird der Ständerat ein weiteres Mal über Eintreten entscheiden müssen.

Erbrechts-Revision – Unternehmensnachfolge (BRG 22.049)
Dossier: Revision des Erbrechts (2016– )

Pour célébrer l'anniversaire des 175 ans de l'adoption de la première Constitution fédérale, en 1848, diverses festivités ont eu lieu au cours de l'année 2023. En parallèle, les articles ont fleuri dans la presse du pays pour évoquer les événements ayant mené à la rédaction de la Constitution, son adoption, sa signification à l'heure actuelle, ou encore son influence sur l'histoire de la Suisse moderne.
Le 1er et le 2 juillet, plusieurs bâtiments historiques de l'administration fédérale ont ouvert leurs portes au grand public. Il s'agissait évidemment du Palais fédéral, mais aussi de la BNS, du centre de presse de la Confédération, du Bernerhof et de l'hôtel Bellevue. Pour la première fois, la salle de séance du Conseil fédéral était accessible aux visiteuses et visiteurs. Au nombre de 70'000 sur les deux jours, ces derniers.ères ont pu assister à plusieurs expositions, spectacles et autres débats, en présence notamment du président de la Confédération Alain Berset, de la conseillère fédérale Elisabeth Baume-Schneider et du président de la banque nationale Thomas Jordan. Découlant de la volonté exprimée par le Parlement en 2021, l'événement a été un succès, moyennant parfois plusieurs heures d'attente pour les visiteurs et visiteuses.
Puis, le 12 septembre a eu lieu une fête populaire sur la place fédérale, en parallèle de la session d'automne du Parlement. Cette date n'a pas été choisie au hasard. Elle correspond au jour de l'adoption de la première Constitution, le 12 septembre 1848. Cet événement a permis de dévoiler l'œuvre qui décore dorénavant le tympan du Palais fédéral. Réalisée par l'artiste bâloise Renée Levi et son mari, le graphiste Marcel Schmid, cette œuvre est composée de 246 pièces de céramique striées (représentant les 246 parlementaires fédéraux). Selon l'endroit d'où on la regarde, les reflets de la lumière sur la céramique en donnent une vision différente. Comme pour la démocratie, il faut donc changer de point de vue pour faire vivre l'œuvre, ont expliqué ses concepteurs. Souhaitant thématiser la représentation des minorités, ils ont baptisé l'ouvrage Tilo, du prénom de la Neuchâteloise Tilo Frey, qui fût en 1971 l'une des douze premières femmes élues au Parlement fédéral, juste après l'introduction du droit de vote et d'éligibilité des femmes. Elle est également la première femme originaire du continent africain à avoir été élue au Conseil national. Depuis l'inauguration du Palais fédéral en 1902, le tympan était resté vierge de décoration.
Dans son discours prononcé le 12 septembre, Alain Berset a expliqué que la création de la Suisse moderne, via sa première Constitution, «a été un coup de maître, mais aussi un acte fort, risqué et particulièrement audacieux». En comparant à la situation actuelle, il a souligné «le contraste saisissant», regrettant ce qui s'apparente aujourd'hui «à la gestion d'un statu quo s'érodant immanquablement». Ainsi, il a salué l'esprit pionner de 1848, qui «se distingue nettement de celui qui prévaut actuellement, marqué par le maintien des acquis, un certain pessimisme et cette conviction largement partagée que le meilleur est derrière nous». Son discours engagé, qualifié d'excellent par le Tages Anzeiger, a été l'un des moments forts d'une journée qui, malgré son caractère symbolique, n'a pas été épargnée par les luttes politiques. D'une part, la gauche a regretté que huit hommes aient prononcé un discours, contre une seule femme, la présidente du Conseil des Etats Brigitte Häberli-Koller. D'autre part, plusieurs membres de la fraction UDC n'ont pas assisté, ou que partiellement, à la journée, alors que les autres fractions étaient presque complètes. Le parti conservateur a notamment contesté la reprise de l'hymne national dans un texte adapté pour l'occasion.
Commentant ces activités se déroulant en partie entre les murs du Palais fédéral, le Tages Anzeiger s'est amusé du fait que la fête ait célébré une histoire de la Suisse totalement différente de celle que représentent l'immense tableau représentant le Grütli dans l'enceinte du Conseil national, et les statues de Guillaume Tell et Gertrud Stauffacher le surplombant. L'utilisation des mythes fondateurs de la Suisse, dont on sait désormais qu'ils ne sont pas véridiques, s'explique par la nécessité qu'il y avait encore de panser les plaies des perdants de la guerre du Sonderbund lors de la construction du Palais fédéral en 1902. En effet, l'historien Georg Kreis a rappelé dans la NZZ que les cantons catholiques, vaincus lors de la guerre du Sonderbund, ne se sont pas montrés favorables à la Constitution au premier abord. Son commentaire intitulé «Die Schweiz ist auf Zwang und Konsens gebaut» avait pour but de démontrer que la construction de l'Etat fédéral helvétique partage de nombreux points communs avec l'Europe : «alors que la Suisse est devenue un État fédéral en 1848, l'UE est toujours une fédération d'Etats. Pourtant, la Suisse est une sorte d'UE en petit, et l'UE une Suisse en grand. Il est donc étonnant qu'en Suisse, malgré les similitudes existantes, les deux entités soient généralement considérées comme aussi incompatibles», a-t-il écrit. Sur l'aspect pionnier de la Constitution de 1848, l'historienne Irène Herrmann a rappelé dans le Temps qu'elle accordait aux citoyens plusieurs droits, tels que celui de voter ou de s'exprimer sur tout changement de la Constitution, et même d'en demander une révision totale. Il s'agissait de quelque chose d'exceptionnel en comparaison internationale pour l'époque, surtout dans les monarchies qui entouraient la Suisse. Cependant, l'historienne a relevé que ces droits ne revenaient qu'à une partie limitée de la population : «les femmes, les faillis, les domestiques, les itinérants – dont les étudiants – ainsi que les éléments supposés extérieurs au corps national, soit les étrangers et les juifs » en étaient exclus. De manière générale, les articles publiés dans la presse ont donc permis aux lecteurs et lectrices de découvrir une partie des vérités se cachant derrière les mythes sur lesquels l'identité suisse a été construite.

La Suisse fête les 175 ans de la première Constitution en 2023: revue de presse
Dossier: 175 Jahre Bundesverfassung

Der Ständerat machte in der Herbstsession 2023 mit der Motion von Hans-Ueli Vogt (svp, ZH), die nach dem Ausscheiden des Zürchers aus dem Nationalrat von seinem Fraktionskollegen Thomas de Courten (svp, BL) übernommen worden war und die forderte, dass ältere Menschen bei Anstellungen durch den Staat nicht diskriminiert werden dürfen, kurzen Prozess. SPK-SR-Sprecher Hans Stöckli (sp, BE) begründete die einstimmige Empfehlung der Kommission für Ablehnung der Motion mit der gängigen Rechtslehre. Diese sehe in den vom Vorstoss bemängelten Altersschranken bei der Anstellung keinen Diskriminierungstatbestand im Sinne der Bundesverfassung. Anders als bei im Verlaufe des Lebens in der Regel stabilen Merkmalen wie «Geschlecht oder Rasse» handle es sich beim Alter gemäss Bundesgericht um einen «atypischen Diskriminierungstatbestand», weil die meisten Menschen der Gruppe älterer Menschen selbst einmal angehören würden. Die Begrenzung von Anstellungen aufgrund des Lebensalters sei deshalb verfassungskonform. Zwei weitere Argumente sprächen gegen die Motion, so Stöckli weiter. Erstens fordere der Vorstoss nicht nur die Aufhebung von Altersbeschränkungen auf nationaler Ebene, sondern auch auf kantonaler oder kommunaler Ebene, wobei nur ersteres in die Kompetenz des Bundes falle. Zweitens sehe die Bundespersonalverordnung bereits heute vor, dass Bundesangestellte bis zum 70. Altersjahr beschäftigt werden könnten, was zeige, dass faktisch gar kein Handlungsbedarf bestehe. Nachdem auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die ablehnende Haltung des Bundesrates bekräftigte, versenkte der Ständerat die Motion diskussionslos.

«Keine Benachteiligung älterer Menschen bei Anstellungen durch den Staat» (Mo. 21.3655)

Obwohl die SPK-SR zunächst nicht auf eine Vorlage zur Anpassung des AIG hatte eintreten wollen, die eine Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss mittels Ausnahme von den Kontingenten bezweckte, hatte sie sich erneut mit der Vorlage zu befassen, nachdem sich der Ständerat in der Sommersession 2023 für Eintreten ausgesprochen hatte. In der darauffolgenden Herbstsession legte die Kommission ihrem Rat dann mit 11 zu 2 Stimmen den Antrag vor, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, damit dieser eine andere Lösung ausarbeite. Die SPK-SR beurteilte eine weitere Ausnahme von den Kontingenten als «verfassungsmässig problematisch», so die Kommission in ihrer Medienmitteilung, wobei sie sich auf den Zuwanderungsartikel bezog. Man wolle dem Bundesrat keine Vorgaben machen, wie er die besagte Zulassungserleichterung verfassungskonform erreichen solle, so Kommissionssprecher Caroni (fdp, AR) im Rat; auch eine Lösung über den Verordnungsweg sei möglich. Diesen Weg hatte die der Gesetzesrevision zugrunde liegende Motion Dobler (fdp, SG; Mo. 17.3067) ursprünglich avisiert. Der Bundesrat hatte sich damals jedoch gegen eine Verordnungsänderung entschieden, da er in der entsprechenden Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) bislang nur Ausnahmen für gewisse kurzfristige Aufenthalte zum Zweck der Erwerbstätigkeit aufgeführt hatte. Der Kommissionssprecher zeigte sich zudem offen dafür, die Regelung nicht nur auf Personen mit Abschluss einer Schweizer Hochschule zu beschränken, sondern sie auch auf Personen mit anderen Schweizer Abschlüssen auf Tertiärstufe auszudehnen, womit er eine Annäherung an den Nationalrat signalisierte. Die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bemerkte im Ständerat, dass es nicht leicht werde, die verschiedenen Vorstellungen und Positionen in einer neuen Lösung zu vereinen; «le dossier est sensible», betonte sie. Als komplikationslos entpuppte sich hingegen der Entscheid der kleinen Kammer auf Rückweisung an den Bundesrat; die Ständerätinnen und Ständeräte stimmten dem Antrag ihrer Kommission stillschweigend zu.

Erleichterte Zulassung zum Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss (BRG 22.067)
Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss