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  • Beck, Serge (lp/pl, VD) NR/CN

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Après lui avoir donné suite en 2005 et prolongé son application en 2007 et en 2009, le Conseil national a classé une initiative parlementaire Beck (plr, VD) visant à abroger la disposition de la loi sur la prévoyance professionnelle, vieillesse, survivant et invalidité prévoyant la possibilité pour les institutions de prévoyance des corporations de droit public de déroger au principe de bilan en caisse fermée.

principe de bilan en caisse fermée

Eine parlamentarische Initiative Beck (lp, VD) forderte, dass die Staffelung der Altersgutschriften abgeschafft und eine einheitliche und altersunabhängige jährliche Gutschrift auf dem Altersguthaben vorgesehen wird. Diese Abschaffung sei nötig, weil gemäss der Auffassung des Initianten ältere Arbeitnehmer mit der bisherigen Regelung auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden. Die Kommission des Nationalrates beantragte mit 17 zu 4 Stimmen die parlamentarische Initiative abzulehnen. Sie begründete dies unter anderem damit, dass eine Umstellung der Altersgutschriften mit sehr langen Übergangsfristen verbunden und die parallele Existenz von zwei unterschiedlichen BVG-Systemen kompliziert und teuer wäre. Der Nationalrat folgte seiner Kommission und gab der Initiative keine Folge. Eine weitere parlamentarische Initiative (07.489) Robbiani (cvp, TI) forderte den Bundesrat ebenfalls dazu auf, die Staffelung der Altersgutschriften so zu ändern, dass den älteren Arbeitnehmern kein Nachteil mehr erwächst. Insbesondere forderte der Initiant, dass eine Lösung beschlossen wird, bei der sich der Ansatz der Altersgutschriften ab dem 45. Lebensjahr der versicherten Person nicht mehr verändert. Auch hier beantragte die Kommission des Nationalrates eine Ablehnung. Dem folgte der Nationalrat mit 116 zu 56 Stimmen.

Staffelung der Altersgutschriften

Der Einsatz von Gewalt bei der Ausschaffung von widerrechtlich in der Schweiz anwesenden Personen, für welche im Prinzip die kantonalen Vollzugsbehörden zuständig sind, hatte in den letzten Jahren immer wieder zu Problemen und vereinzelt sogar zu Todesfällen geführt. Um gesamtschweizerisch ein einheitliches Vorgehen festzulegen, hatte der Bundesrat dem Parlament ein Zwangsanwendungsgesetz unterbreitet, welches der Ständerat im Vorjahr trotz Bedenken der SP über die zugelassenen Mittel und Methoden verabschiedet hatte.

Gegen einen Nichteintretensantrag Schelbert (gp, LU) und einen Rückweisungsantrag der SP-Fraktion trat der Nationalrat mit 124 zu 36 Stimmen auf den Entwurf ein. Die SP begrüsste zwar ein Gesetz, welches die Zwangsanwendung regelt, wandte sich aber gegen einzelne, ihrer Meinung nach erniedrigende Massnahmen. In der Detailberatung blieben Anträge des links-grünen Lagers zur Beschränkung der zugelassenen Hilfsmittel (Hunde, Fussfesseln) erfolglos. Im Gegenteil, der Rat fügte aufgrund eines Kommissionsantrags auch die Verwendung von so genannten nicht tödlich wirkenden Elektroschockgeräten (Taser) ein. Er verwarf aber einen Antrag Beck (lp, VD), wonach der Medikamenteneinsatz zur Ruhigstellung renitenter Personen zuzulassen sei. Zudem verbot er den Einsatz von Hilfsmitteln, welche die Atemwege behindern. In der Gesamtabstimmung nahm er das Gesetz mit 96 zu 60 Stimmen an. Einstimmig sprachen sich die FDP/LP- und die SVP-Fraktion dafür aus, bei der CVP alle ausser Kohler (JU), während Grüne und SP es geschlossen ablehnten.

Zwangsanwendungsgesetz (06.009)

Das Parlament hiess die im Vorjahr vom Bundesrat beantragte Totalrevision des Bundesgesetzes über die Volkszählung gut. Es beschloss damit, dass die alle zehn Jahre stattfindende Volkszählung nicht mehr mittels einer Vollerhebung mit Fragebogen durchgeführt wird, sondern auf der Grundlage der bei den lokalen Behörden vorliegenden Registerdaten. Diese werden ergänzt durch umfangreiche Repräsentativbefragungen zur Erfassung von wichtigen Strukturdaten, welche in den Registern nicht enthalten sind (z.B. Sprache, Bildung, Berufstätigkeit, Verkehrsverhalten). Im Ständerat stellte Maissen (cvp, GR) zuerst einen Rückweisungsantrag, mit dem Auftrag, eine detaillierte Variante mit der Beibehaltung der traditionellen Vollerhebung auszuarbeiten. Nur diese und nicht die neuen Repräsentativerhebungen würde gemäss Maissen auch weiterhin Aussagen über die Verhältnisse in kleinen oder bevölkerungsschwachen Räumen erlauben. Angesichts der diesbezüglich negativen Stimmung im Rat zog er seinen Antrag zurück. Der Nationalrat lehnte mit 107 zu 27 Stimmen einen Rückweisungsantrag Beck (lp, VD) ab, der ebenfalls das alte System beibehalten wollte. In der Schlussabstimmung im Nationalrat votierten je rund ein Drittel der SP- und der SVP-Fraktion gegen die neue Volkszählung, die aber mit insgesamt 138 zu 34 Stimmen deutlich angenommen wurde. Das Parlament hiess gleichzeitig einen Rahmenkredit von 69 Mio Fr. für die Durchführung der ersten Erhebung nach dem neuen System gut.

Revision des Gesetz über die Volkszählung (2007)

Entgegen einer knappen Mehrheit der vorberatenden Kommission gab der Nationalrat mit 91 zu 75 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Beck (lp, VD) Folge, die eine Änderung des BVG in dem Sinn verlangt, dass es Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften nicht mehr erlaubt sein soll, vom Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse abzuweichen. Konkret bedeutet dies, dass die Pensionskassen der öffentlichen Verwaltungen und Betriebe ihre effektiven Bilanzen offen legen müssten und sich nicht mehr auf die Defizitgarantien der jeweiligen Körperschaft berufen könnten.

Ebenfalls überwiesen wurde ein Postulat (03.3175) Kaufmann (svp, ZH), das den BR ersucht, eine Entlastung der Vorsorgeeinrichtungen von allen Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsgebühren zu prüfen.

principe de bilan en caisse fermée

Auf Antrag seiner SPK gab der Nationalrat einem Vorstoss der SVP-Fraktion keine Folge, welcher die Einführung des Behördenreferendums für Parlamentsbeschlüsse verlangte, die zu beträchtlichen Mehrausgaben führen. Gemäss diesem Vorschlag hätte eine qualifizierte Minderheit von je einem Drittel der Mitglieder beider Kammern in solchen Fällen eine Volksabstimmung anordnen können. Eines der Hauptgegenargumente der SPK-Sprecher Beck (lp, VD) und Gross (sp, ZH) war, dass damit die Parlamentarier davon dispensiert würden, breit akzeptierte Kompromisse zu finden und sich darauf beschränken könnten, das Volk laufend zu Plebisziten über Ausgaben aufzurufen. Zudem seien die Volksrechte bereits gut ausgebaut, da die meisten rechtlichen Grundlagen der Ausgabenbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterstellt seien. Das finanzpolitische Behördenreferendum wird in einigen Kantonen praktiziert (u.a. ZH). (Zur Einreichung der Initiative im Vorjahr siehe hier.)

Keine Chance für das Behördenreferendum auf Bundesebene (03.402)

Der Nationalrat behandelte das Entlastungsprogramm 2003 noch in derselben Session. In der Eintretensdebatte betonten die Bürgerlichen, das EP 03 stelle angesichts der völlig aus dem Ruder gelaufenen Bundesfinanzen das absolute Minimum an Einsparungen dar. Die überproportional wachsenden Ausgaben müssten auf einen vernünftigen, langfristig tragbaren Kurs gebracht werden. Die Linke hingegen bezeichnete das Entlastungsprogramm als ein massives Spar- und Abbauprogramm, das den verfassungsmässigen Auftrag einer nachhaltigen Entwicklung gefährde. Zudem sei es stossend, das Programm gleichzeitig mit dem Steuerpaket vorzulegen; die Kosten würden bloss auf Gemeinden und Kantone überwälzt. Während die Grünen gar nicht erst auf die Vorlage eintreten wollten, beantragten die Sozialdemokraten Rückweisung des Geschäfts mit dem Auftrag, das Entlastungsprogramm von 3,3 Mia auf 2 Mia Fr. zu redimensionieren und den Haushalt auch über Mehreinnahmen wie der Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer zu finanzieren – der Nichteintretensantrag wurde mit 132:41, der Rückweisungsantrag mit 120:59 Stimmen abgelehnt. In der viertägigen Debatte wich der Nationalrat verschiedentlich von den Sparvorgaben des Bundesrates und den Beschlüssen des Ständerates ab und verfehlte das Sparziel von 3,3 Mia Fr. um etwa 600 Mio Fr. Im Asylbereich lehnte die grosse Kammer auf Antrag von Ruth Genner (gp, ZH) mit 95:82 Stimmen einen Systemwechsel bei der Fürsorge ab. Neben dem links-grünen Lager, das den Eingriff mittels Dringlichkeitsverfahren in eine laufende Gesetzesrevision beklagte, votierte auch die SVP-Fraktion gegen die Änderung, um eine Überwälzung der Kosten auf die Kantone zu verhindern. Im Bereich Bildung, Forschung und Technologie setzte sich ein Einzelantrag Randegger (fdp, BS) durch, der ein Ausgabenwachstum von 5,5% vorsah, anstelle von 4,5% (Bundesrat) resp. 4,75% (Ständerat); die Kommission hatte ein Ausgabenwachstum von 5% beantragt, während Beck (lp, VD) ganz auf Kürzungen hatte verzichten wollen, was dem ursprünglich geplanten Wachstum von 6% entsprochen hätte. Beim Impulsprogramm für die Kinderkrippen konnte sich dank der Unterstützung der CVP-Fraktion ein Minderheitsantrag von Liliane Maury Pasquier (sp, GE) durchsetzen, der gänzlich auf die Kürzung von 12 Mio verzichtete. Entgegen Bundesrat und Ständerat lehnte es der Nationalrat auf Antrag Abate (fdp, TI) ab, vom Bundesanteil an der LSVA bis 2007 nur 80% statt 100% in den Finöv-Fonds zu leiten. Weniger Einsparungen als der Ständerat beschloss die grosse Kammer auch beim Programm EnergieSchweiz, dem die Subventionen um 25 statt um 45 Mio Fr. gekürzt werden. Gleichzeitig votierte sie mit 87:84 Stimmen nur knapp gegen die von einer links-grünen Kommissionsminderheit geforderte Einführung einer Energie-Lenkungsabgabe von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf nicht erneuerbaren Energien. Da das Parlament in der Zwischenzeit bei der 11. AHV-Revision auf die soziale Abfederung des Rentenvorbezugs verzichtet hatte, lehnte der Nationalrat das von Bundesrat und Ständerat beschlossene einmalige Aussetzen des Mischindexes stillschweigend ab. Weiter als der Ständerat ging die grosse Kammer beim Personalressourcengesetz, wo sie nicht nur die Entschädigungen der Parlamentarier kürzte, sondern auch das Einkommen der Magistratspersonen (Bundesräte, -richter und -kanzlerin) um 5%. Das Entlastungsprogramm passierte die Gesamtabstimmung gegen die Voten von Grünen und SP mit 103:60 Stimmen.

Entlastungsprogramm 2003

Le Conseil national s’est saisi du dossier lors de la session de printemps de l’année sous revue. Il a décidé de supprimer le contingentement laitier, introduit en 1977. Les rapporteurs de la commission ont rappelé qu’on ne saurait maintenir à terme ce système, alors que les prix fixes seront abandonnés. Le national s’est cependant démarqué du Conseil fédéral, en fixant la date butoir à 2009 et non 2007, et du Conseil des Etats, en n’acceptant pas l’introduction d’un délai d’abandon anticipé à 2006 pour les producteurs bio ou de montagne. La seule opposition de principe à ce changement a été celle du démocrate du centre Toni Brunner (SG), qui n’a obtenu que 21 voix. Une proposition rose-verte demandant le démantèlement en avril 2007 n’a pas trouvé grâce aux yeux des parlementaires. En matière de produits issus de modes de production interdits en Suisse, la proposition Beck (pl, VD), visant à en interdire l’importations (par exemple la viande de bœuf américaine aux hormones), n’a pas obtenu de majorité. La solution de la commission, permettant au gouvernement d’augmenter les droits de douane de ces produits, ou d’en interdire l’importation, s’est imposée. Elle avait l’avantage d’être plus flexible et de ne pas être contraire à certains engagements internationaux de la Suisse. Dans le cadre de l’OMC, une interdiction d’importation d’un produit ne se justifie en effet que par la démonstration de sa nocivité, exigence très difficile à remplir. La chambre basse s’est ainsi distanciée du Conseil des Etats. Les limites de revenu et de fortune fixées par le Conseil national pour l’attribution des paiements directs ont introduit une nouvelle divergence entre les deux chambres. L’introduction d’une limite de revenu a été acceptée par 102 voix (46 ps, 19 pdc, 15 prd, 10 pes, 6 udc) contre 65 (31 udc, 18 prd, 10 pdc, 6 pls). Le député bernois Hermann Weyeneth (udc) a défendu la suppression de toute condition liée aux ressources des agriculteurs, estimant que les paiements directs représentent une rémunération pour des prestations agricoles (entretien du paysage…). Cette position était également celle du Conseil fédéral. Les partisans de telles limites ont notamment invoqué la nécessité d’établir ce lien afin de rendre le projet plus acceptable par la population. Des exigences de formation professionnelle ont en outre été introduites pour le versement de paiements directs. De nombreuses propositions des socialistes et des verts de conditionner le versement de paiements directs à des critères écologiques ont été rejetées.

Politique agricole 2007(BRG 02.046)
Dossier: Agrarpolitik 2007
Dossier: Aufhebung der Milchkontingente 2009
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Im Anschluss an die Diskussionen des Vorjahrs um die Beschäftigung von osteuropäischen Schwarzarbeitern in der Landwirtschaft waren zwei parlamentarische Initiativen eingereicht worden, die sich mit dem Einsatz ausländischer Arbeitskräfte befassten. Chiffelle (sp, VD) verlangte eine Aufhebung des dreimonatigen Arbeitsverbots für neu einreisende Asylbewerber. Er argumentierte, es sei sinnlos, der Schwarzarbeit Vorschub zu leisten, während gleichzeitig Asyl suchende junge Männer zur Untätigkeit gezwungen seien, was wegen des Eindrucks in der Bevölkerung, sie würden es sich auf Kosten der Steuerzahler gut gehen lassen, zu Fremdenfeindlichkeit führe. Beck (lp, VD) wollte dagegen den Kantonen die Möglichkeit geben, für saisonbedingte Arbeiten (Tourismus, Landwirtschaft) Kurzaufenthaltsbewilligungen für maximal vier Monate zu erteilen. Als Rekrutierungsgebiete sah er vor allem die Staaten Mittel- und Osteuropas, da es unmöglich geworden sei, in den südlichen EU-Ländern Personal für wenig qualifizierte Tätigkeiten zu finden. Die vorberatende Kommission anerkannte, dass die Initiative Chiffelle nicht einer gewissen Vernunft entbehre, befürchtete aber, die Aufhebung des Arbeitsverbots würde die Attraktivität der Schweiz als Asyldestination erhöhen. Der Initiative Beck konnte sie dagegen nichts abgewinnen. Die faktische Wiedereinführung des erst kürzlich abgeschafften Saisonnierstatuts – dazu noch ohne jede Kontrolle der Arbeitsbedingungen durch die Bundesbehörden – würde die sozialpolitische Verantwortung diesen Menschen gegenüber ausblenden. Zudem sei zu befürchten, dass die zusätzlichen Arbeitskräfte nach ihrem Einsatz nicht bereit seien, in ihre Heimat zurückzukehren, sondern dass sie als Sans-Papiers im Untergrund weiterhin in der Schweiz bleiben würden. Auf ihren Antrag wurden beide Initiativen im Verhältnis 9:7 abgelehnt. Ebenfalls keine Chance hatte eine Motion Guisan (fdp, VD), die eine offene Einwanderungspolitik gegenüber den Staaten Mittel- und Osteuropas verlangte. Auf Antrag des Bundesrates wurde der Vorstoss mit 82 zu 26 Stimmen verworfen.

Einsatz ausländischer Arbeitskräfte Asylbewerber Mittel- und Osteuropas

La campagne sur l’initiative populaire fédérale « pour l’adhésion de la Suisse à l’Organisation des Nations Unies (ONU) » a véritablement commencé en début d’année. Lors de sa traditionnelle allocution du nouvel an, le président de la Confédération, Kaspar Villiger, s’est exprimé en faveur d’une participation de plein droit aux travaux des Nations Unies. Il a insisté sur sa qualité de seule organisation mondiale s’employant à faire respecter les droits de l’homme, à désamorcer les conflits, à combattre la faim et à empêcher les atteintes à l’environnement. Le coup d’envoi de la campagne sur le plan national a toutefois été donné par les opposants, réunis sous la bannière du Comité d’action suisse contre l’adhésion à l’ONU politique. Fer de lance de ce comité, le conseiller national zurichois Christoph Blocher (udc, ZH) était accompagné de trois co-présidents. Les anciens parlementaires fédéraux Hans Letsch (prd, AG) et Paul Eisenring (pdc, ZH) devaient représenter une opposition traditionnelle, invoquant la défense de la neutralité. De même, les droits populaires seraient atteints dans la mesure où les diplomates pourraient décider à la place du peuple souverain. Ces arguments, auxquels il faut ajouter le coût excessif et l’inefficacité de l’organisation, étaient similaires à ceux de la votation de 1986 sur le même thème. Ceux du conseiller national Serge Beck (pl, VD) s’adressaient à un autre type d’électeurs. Il a défendu une approche ambitieuse de la politique étrangère helvétique. Considérant que l’ONU était, par l’utilisation du droit de veto, instrumentalisée par les grandes nations, la Suisse risquait de perdre sa crédibilité en tant que dépositaire des Conventions de Genève. Trois autres comités ont été formés : Contribuables contre l’adhésion à l’ONU, Comité pour une suisse humanitaire et contre l’adhésion à l’ONU (formé de médecins) et Jeunes contre l’adhésion à l‘ONU. L’Action pour une Suisse indépendante et neutre (ASIN) était chargée de cordonner la campagne des quatre comités. La campagne romande a été menée par la Ligue vaudoise. Les opposants ont admis que leur stratégie visait principalement à obtenir une majorité des cantons, celle du peuple semblait être inatteignable. De nombreux autres comités se sont formés au niveau des cantons notamment.

Initiative populaire «pour l'adhésion de la Suisse à l'Organisation des Nations Unies (ONU)»
Dossier: UNO-Beitritt

Die Zürcher Sozialdemokratin Fehr beantragte mit einer Motion die Schaffung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer; dies auch deshalb, weil die Erbschaftssteuer in den letzten Jahren von mehreren Kantonen abgeschafft worden war. Der daraus erzielte Steuerertrag sollte zur Finanzierung einer Kinderrente verwendet werden und das System der Kinderzulagen ersetzen. Bei den bürgerlichen Parteien fand die Motion keine Befürworter. Bührer (fdp, SH) kritisierte unter anderem die Zweckbindung dieser Steuer. Loepfe (cvp, AI) wehrte sich im Namen der Kantone gegen den drohenden Entzug von Steuereinnahmen. Beck (lp, VD) erinnerte daran, dass vererbte Vermögen bereits mehrfach besteuert worden sind. Der Bundesrat hielt fest, dass die Kompetenz zur Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer allein bei den Kantonen liege und beantragte, die Motion abzulehnen. Sollte allerdings die in der neuen Bundesverfassung verbriefte Harmonisierung der kantonalen Steuern misslingen, will er sich für die Wiederaufnahme des Begehrens einsetzen. Mit 109 zu 59 Stimmen wurde die Motion im Rat verworfen.

eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die 1974 bei der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gemachten Vorbehalte und Auslegenden Erklärungen zurückzuziehen. Diese betrafen Art. 6 und bezogen sich auf die Garantie einer öffentlichen Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung, welche die Schweiz im Falle von nach kantonalem Recht durchgeführten Verhandlungen vor Verwaltungsbehörden nicht gewährleisten konnte. Die Auslegenden Erklärungen bezogen sich auf die Garantie einer gerichtlichen Überprüfung von Verwaltungsentscheiden und die Verpflichtung, Angeklagten unentgeltlich Verteidiger und Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. Die Rechtssprechung sowohl des europäischen Gerichtshofs als in der Folge auch des Bundesgerichts hatte diese Vorbehalte und Erklärungen als unzulässig beurteilt. Da sie damit ihre Existenzberechtigung verloren haben, schlug der Bundesrat vor, sie auch formal fallenzulassen. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag bei zwei Enthaltungen (Föhn, svp, SZ und Beck, lp, VD) zu.

Genozid-Konvention der UNO von 1948