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  • Beerli, Christine (fdp/plr, BE) SR/CE

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Le nombre de retraits du Conseil national a été de 32, contre 40 en 1999. Douze élus radicaux ne se sont plus présentés, de même que huit démocrates-chrétiens, sept socialistes, deux UDC, un Vert, un libéral ainsi qu’un représentant de l’Alliance de gauche. Parmi les conseillers nationaux sortants, 19 ont déposé une double candidature Conseil national-Conseil des Etats. Le seul candidat à se retirer de la Chambre basse pour tenter sa chance au Conseil des Etats a été le Tessinois Giuliano Bignasca (Lega). Parmi les plus anciens représentants du peuple tirant leur révérence, on signalera les départs du Neuchâtelois Claude Frey (prd, élu en 1979), de l’ Uranais Franz Steinegger (prd, 1980) et du démocrate-chrétien zougois Peter Hess (1983). A la Chambre haute, on mentionnera notamment la radicale zurichoise Vreni Spoerry (conseillère nationale de 1983 à 1996 puis conseillère aux Etats de 1996 à 2003), le démocrate-chrétien fribourgeois Anton Cottier (élu depuis 1987), ainsi que Christine Beerli, élue depuis 1991 et candidate malheureuse au Conseil fédéral en décembre de l’année sous revue.

Retraits - Elections fédérales 2003
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2003- Übersicht

Bei den eidgenössischen Wahlen musste die FDP die grössten Verluste aller Parteien hinnehmen: Sie verlor insgesamt 11 Parlamentsmandate, davon 4 Ständeratssitze. In der Folge kam es – auch im Hinblick auf die Bundesratswahlen (die Nachfolge für Kaspar Villiger und die ultimative Forderung der SVP, ihr einen zweiten Sitz zuzugestehen, der mit Christoph Blocher zu besetzen sei) zu Diskussionen über die Ausrichtung der Partei: Als neugewählte FDP-Parlamentarier sich aktiv für das Referendum der SVP gegen die Mutterschaftsversicherung engagierten und sich damit von einer Vorlage, die unter der Ägide der FDP zustande gekommen war, distanzierten, verwarnten Fraktionsmehrheit und Parteispitze die Abtrünnigen, da extreme Abweichungen eine klare Positionierung der Partei beeinträchtigten. Im November stellten Rechtsbürgerliche den politischen Kurs der Parteileitung in Frage und verlangten eine Standortbestimmung, während Mitglieder der Parteileitung Überlegungen dahingehend anstellten, ob die FDP vorübergehend auf einen ihrer beiden Sitze in der Regierung verzichten oder gar den Gang in die Opposition erwägen solle. Schliesslich beschlossen die Freisinnigen, am Anspruch auf zwei Regierungssitze festzuhalten und nominierten Christine Beerli (BE) und Hans-Rudolf Merz (AR) als Kandidaten für die Nachfolge von Bundesrat Kaspar Villiger. Am 10. Dezember wählte die Vereinigte Bundesversammlung Hans-Rudolf Merz in die Regierung.

Wahlkampf und Wahlresultate der FDP (2003)

Der Ständerat behandelte in der Frühjahrssession als erster das Embryonenforschungsgesetz (EFG), mit dem der Bundesrat bis zum Vorliegen des geplanten Gesetzes über die Forschung am Menschen sowohl die Gewinnung von Stammzellen aus überzähligen Embryonen als auch die Forschung an embryonalen Stammzellen sowie an überzähligen Embryonen regeln wollte. Er begründete den Einbezug der Embryonenforschung mit dem sachlichen Zusammenhang: Sowohl für die Forschung an Embryonen als auch für die Gewinnung embryonaler Stammzellen werden Embryonen verwendet, die im Rahmen der medizinisch assistierten Fortpflanzung als überzählig anfallen und deshalb keine Entwicklungschance haben. Der Ständerat erachtete diesen Zusammenhang aber nicht als zwingend gegeben und beschloss, den Geltungsbereich des Gesetzes auf die Gewinnung von embryonalen Stammzellen und deren Erforschung zu beschränken, die Regelung der gemäss Kommissionssprecher „moralisch und rechtlich heiklen und deswegen besonders begründungsbedürftigen Forschung an überzähligen Embryonen“ hingegen dem künftigen Gesetz zuzuweisen. Sinngemäss wurde gleich zu Beginn der Detailberatung das Gesetz in Stammzellenforschungsgesetz (SFG) umbenannt. Gegen die Abspaltung der Embryonenforschung sprachen sich lediglich die Vertreter der FDP aus.

Für den Bereich der Stammzellenforschung setzte die kleine Kammer wie der Bundesrat enge Grenzen. Die Verwendung von Embryonen bedarf der Zustimmung der Eltern. Forschungsprojekte müssen wesentlichen Erkenntnissen dienen, die nicht auf anderem Weg gewonnen werden können; sie müssen von einer Ethikkommission beurteilt und vom BAG bewilligt werden. Mit 26 gegen neun Stimmen wurde ein Antrag Fünfschilling (fdp, BL) abgelehnt, die Gewinnung von embryonalen Stammzellen auch dann zuzulassen, wenn kein konkretes Projekt vorliegt. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterte David (cvp, SG) mit seinem Antrag, auf die Entschädigung der Aufwendungen für Gewinnung, Bearbeitung, Aufbewahrung oder Weitergabe von embryonalen Stammzellen zu verzichten. Der Handel allerdings ist verboten. Im Patentgesetz wurde zudem die Patentierbarkeit unveränderter Stammzellen sowie von Verfahren zum Klonen von Menschen, zur Herstellung von Mischformen Mensch/Tier und zur Genmanipulation in der menschlichen Keimbahn verboten.

Eine nennenswerte Kontroverse entstand lediglich bei der Frage, ob die rund 1000 altrechtlichen Embryonen, die vor dem Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMG) (1.1.2001) angefallen sind und eingefroren wurden, und die laut FMG bis Ende 2003 vernichtet werden sollten, weiter für die Stammzellenforschung verwendet werden dürfen. Die Mehrheit entschied sich auch hier mit 22 zu 12 Stimmen für eine restriktive Linie. Die Frist wurde nicht verlängert. Der Forschung sollten somit nur überzählige Embryonen zugeführt werden, die in der Fortpflanzungsmedizin neu entstehen. Beerli (fdp, BE) setzte sich vergebens dafür ein, die Frist bis zum Inkrafttreten des SFG zu verlängern, da in der Praxis die Meinungen auseinandergehen, wie viele Embryonen für die Forschung nötig sind.

Dem Nationalrat lagen zu Beginn seiner Beratungen in der Herbstsession ein Nichteintretensantrag sowie zwei Rückweisungsanträge vor, die von linken, grünen und christlich orientierten Abgeordneten unterstützt wurden, doch hatten sie alle keine Chance. Eintreten wurde mit 91 zu 45 Stimmen beschlossen. Die Beschränkung auf die Stammzellenforschung wurde stillschweigend gutgeheissen. Aber auch die radikalen Verfechter der Forschungsfreiheit – Gutzwiller (fdp, ZH) und Kommissionssprecher Randegger (fdp, BS) – konnten sich in der Detailberatung nicht durchsetzen. Mit 60 zu 57 Stimmen verbot der Nationalrat zusätzlich zum Ständerat die Entwicklung von Parthenoten (Organismen, die sich aus einer unbefruchteten Zellteilung entwickeln), um daraus Stammzellen zu gewinnen. Auch die verschärften Auflagen für die Forschung (Erlaubnis zur Entnahme von Stammzellen nur, wenn keine geeigneten Zellen im Inland vorhanden sind) resp. die Zustimmung zum Ständerat (Forschung nur zugelassen, wenn kein anderes Verfahren gleichwertige Erkenntnisse ermöglicht), die Gutzwiller als „Gefängnis für die Forschenden“ bezeichnete, wurden, wenn auch knapp mit 80 zu 69 resp. 75 zu 72 Stimmen angenommen. Forschungsfreundlicher zeigte sich der Rat in der Frage der Patentierbarkeit veränderter Stammzellen. Mit 81 zu 73 Stimmen folgte er einem Minderheitsantrag Gutzwiller und stimmte dem Ständerat zu, lediglich die Patentierbarkeit von unveränderten Stammzellen zu verbieten. Die Mehrheit der Kommission hatte beantragt, auch die veränderten Stammzellen und die Stammzellinien von der Patentierbarkeit auszuschliessen.

Bei der Frage des Umgangs mit den vor 2001 entstandenen altrechtlichen Embryonen, setzte sich der Antrag der Kommission durch. Mit 90 gegen 38 beschloss die grosse Kammer, die Frist für deren Vernichtung bis Ende 2005 für die Fortpflanzungsmedizin und bis Ende 2008 für Forschungszwecke zu verlängern; dazu bedarf es allerdings der schriftlichen Einwilligung des betroffenen Paares. Der Ständerat stimmte dieser Regelung zu, worauf das Fortpflanzungsmedizingesetz in diesem Punkt mit Dringlichkeitsrecht revidiert wurde, um die Vernichtung der altrechtlichen Embryonen per Ende 2003 zu verhindern. Beim Stammzellenforschungsgesetz stimmte der Ständerat bei der einzigen wesentlichen Differenz (Verbot der Parthenoten) dem Nationalrat zu, verlangte aber, dass diese Frage im Rahmen der kommenden Gesetzgebung über die Forschung am Menschen nochmals eingehend geprüft wird. In der Schlussabstimmung wurde das SFG vom Ständerat mit 35 zu 1 Stimmen angenommen, vom Nationalrat mit 103 zu 57 Stimmen bei 25 Enthaltungen; die Nein-Stimmen stammten von den geschlossenen GP- und EVP/EDU-Fraktionen, von einer Mehrheit der SP- (die auch das Gros der Enthaltungen stellte) und einer starken Minderheit der CVP-Fraktion. Gegen das neue Gesetz wurde vom Basler Appell gegen Gentechnologie das Referendum ergriffen; dass das Referendum von Organisationen im Bereich des Lebensschutzes unterstützt werden würde, hatte Studer (evp, AG) bereits bei der Schlussabstimmung im Nationalrat angekündig

Stammzellenforschungsgesetz (BRG 02.083)
Dossier: Stammzellenforschung

Während sich die Wirtschaft über das Wahlergebnis freute, reagierte die Linke, und dabei insbesondere ihre weiblichen Vertreterinnen mit Empörung. Nicht nur zog der von ihnen kategorisch als nicht wählbar erklärte Blocher in die Landesregierung ein, sondern durch den Sieg von Merz über die von der Linken unterstützte Beerli wurde die Vertretung der wirtschaftsnahen Rechten im Bundesrat noch zusätzlich verstärkt. Dazu kam, dass mit der Nichtwiederwahl Metzlers und der Niederlage von Beerli die Frauenvertretung in der Regierung auf Calmy-Rey zusammenschrumpfte. Daran waren allerdings die SP-Parlamentarierinnen nicht ganz unschuldig, hatten sie doch nach eigener Aussage bei der Besetzung des CVP-Sitzes für den ihnen politisch näher stehenden Deiss und nicht für Metzler gestimmt. Unzufrieden mit dem Wahlausgang waren aber auch die Frauen der CVP und der FDP. Am Abend nach der Wahl fand in Bern eine erste Protestdemonstration statt, welche am folgenden Samstag in grösserem Rahmen mit rund 12'000 Teilnehmenden wiederholt wurde.

Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats 2003

In der von der Öffentlichkeit mit grosser Spannung erwarteten Wahl vom 10. Dezember setzte sich die SVP gegen die von der SP und der GP unterstützte CVP durch. Nachdem die amtsältesten Leuenberger und Couchepin mit guten Resultaten wiedergewählt worden waren, musste Ruth Metzler gegen Christoph Blocher antreten. Da 1999 die Wahl von Metzler vor derjenigen von Deiss stattgefunden hatte, galt sie als Amtsältere und musste demnach zuerst antreten. Nach einem Patt (116:116) im ersten Wahlgang und einem leichten Vorsprung für Blocher im zweiten (119:117), setzte sich dieser im dritten Wahlgang mit 121:116 bei einem absoluten Mehr von 119 Stimmen (vier waren ungültig, fünf leer) durch. Bei der anschliessenden Wahl von Deiss, welcher von CVP-Fraktionschef Cina (VS) noch einmal ausdrücklich als einziger CVP-Kandidat für diesen Wahlgang empfohlen wurde, stimmten die SVP und eine Mehrheit der FDP für Metzler, welche 96 Stimmen erhielt. Deiss schaffte aber mit 138 Stimmen das absolute Mehr von 121 Stimmen im ersten Wahlgang problemlos. Nachdem anschliessend Schmid und Calmy-Rey im ersten Wahlgang wiedergewählt worden waren, schritt der Rat zur Neubesetzung des Sitzes von Villiger. Bereits im ersten Wahlgang lag Merz mit 115 Stimmen klar vor Beerli (83). Im zweiten Wahlgang wurde er mit 127 bei einem absoluten Mehr von 120 gewählt; Beerli war auf 96 Stimmen gekommen. Der 61jährige Hans-Rudolf Merz vertrat seit 1997 den Kanton Appenzell Ausserrhoden im Ständerat. Politisch gilt der Volkswirtschafter als Rechtsfreisinniger mit starkem Engagement für Fragen der Finanzpolitik und der Finanzmärkte.

Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats 2003

Sur les 46 sièges de la Chambre haute, 40 étaient à repourvoir en automne 2003. Si l’élu d’Obwald avait été reconduit tacitement par manque de concurrence, celui d’Appenzell Rhodes-Intérieurs et ceux de Zoug et des Grisons avaient déjà été attribués selon les procédures cantonales respectives. Alors que lors des dernières élections fédérales 17 sénateurs sortant ne s’étaient plus présentés, ils n’étaient cette fois plus que six (3 radicaux, 2 pdc et 1 socialiste) à renoncer volontairement à leur mandat. Deux sortants n’ont plus été réélus (les radicaux Michèle Berger-Wildhaber à Neuchâtel et Jean-Claude Cornu à Fribourg). Le renouvellement des élus avait été nettement plus important en 1999 avec 20 nouveaux membres. Sur les 19 conseillers nationaux désireux de poursuivre leur activité parlementaire dans la chambre des cantons, trois y sont parvenus : la bernoise Simonetta Sommaruga (ps), la zurichoise Trix Heberlein (prd), ainsi que la bâloise Anita Fetz (ps). Le seul canton à envoyer deux femmes est demeuré celui de Genève. Après le premier tour, les rapports de force politique n’avaient que peu changé. La principale surprise est venue du canton de Berne où le parti radical, dont la sortante Christine Beerli ne se représentait plus, a dû abandonner son siège à la conseillère nationale socialiste Simonetta Sommaruga. Des deuxièmes tours ont eu lieu dans six cantons avec 8 sièges à repourvoir (deux au Tessin et dans le canton de Vaud et un dans les cantons de Neuchâtel, du Valais, de Fribourg et Schwyz). Le grand perdant de ce deuxième tour a incontestablement été le PRD qui a perdu trois sièges. Dans le canton de Schwyz, les radicaux ne sont pas parvenus à placer un nouvel élu après le départ de leur représentant sortant. Dans les cantons de Neuchâtel et de Fribourg, ce sont les sortants, respectivement Michèle Berger-Wildhaber et Jean-Claude Cornu, qui n’ont pas été reconduits dans leur fonction. Pour expliquer les pertes à Schwyz et à Fribourg, la raison la plus souvent invoquée a été le manque de soutien des démocrates-chrétiens. Il est probable que les discussions au niveau fédéral aient eu une influence sur la mobilisation des électeurs du PDC. Les élus radicaux se sont retrouvés dans l’inconfortable situation d’avoir besoin des voix PDC, alors que leur parti national acceptait l’idée du sacrifice d’un siège PDC au Conseil fédéral au profit de l’UDC. Alors qu’en Suisse centrale c’est l’UDC qui en a bénéficié, en terre fribourgeoise ce sont les socialistes qui ont hérité du siège. A Neuchâtel, c’est une droite divisée par la présence de l’UDC au second tour qui a permis à la gauche de remporter la mise, faisant de ce canton le premier à envoyer une délégation entièrement socialiste à Berne. Dans les cantons de Vaud et du Tessin les tickets sortants, respectivement socialiste/radical et démocrate-chrétien/radical, ont été reconduits alors que le deuxième démocrate-chrétien valaisan a été confirmé. Pour la deuxième législature consécutive, seuls les partis gouvernementaux sont représentés au Conseil des Etats.

C’est incontestablement le Parti radical, en passant de 18 à 14 élus, qui a été le grand perdant de ces élections à la Chambre haute. D’une part, il cède trois sièges au PS, qui dispose maintenant de neuf élus et égalise ainsi son meilleur résultat de 1979. Les socialistes dépassent ainsi les démocrates du centre, qui avec un siège supplémentaire (8 élus), réalisent toutefois leur meilleure performance. D’autre part, après douze ans de domination, le PRD cède la première place au PDC (15 élus). La cause la plus souvent invoquée pour expliquer cette débâcle radicale a été l’attitude du parti national.

Elections au Conseil des Etats 2003
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2003- Übersicht

Der Ständerat beharrte aber auf seinen Beschlüssen. Der CVP-Vorschlag für die Frauenrenten wurde als unbrauchbar erachtet, weil er mangels Definition einer oberen Einkommenslimite nach dem Giesskannen-Prinzip funktioniere. Gegen eine Schonung der Witwen machte Beerli (fdp, BE) geltend, dank der langen Übergangsfrist von 17 Jahren, in denen die Rente schrittweise an das neue Modell herangeführt würde, seien die heutigen älteren Witwen gar nicht betroffen. Die Einigungskonferenz übernahm im Wesentlichen die Positionen des Ständerates. Einzig beim Rentenvorbezug der Frauen machte er eine Geste in Richtung der grossen Kammer: während fünf Jahren nach Inkrafttreten der Revision können Frauen der Jahrgänge 1948 bis 1952 die Rente um ein Jahr mit dem halben Kürzungssatz vorbeziehen.

Während die parlamentarischen Beratungen in den Endspurt gingen, folgten rund 25'000 Personen dem Aufruf der Gewerkschaften und demonstrierten vor dem Bundeshaus gegen die Verschlechterungen bei der Altersvorsorge.

11. AHV-Revision (BRG 00.014)
Dossier: 11. AHV-Revision (1991-2004; 2005-2010)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Mitte September reichte Bundesrat Kaspar Villiger sein Rücktrittsschreiben ein – dass er nicht mehr für eine weitere Legislatur kandidieren würde, war seit einem Jahr bekannt. Als Favoriten für seine Nachfolge galten die Berner Ständerätin Christine Beerli, der Urner Nationalrat Franz Steinegger und die Aargauer Nationalrätin Christine Egerszegi. Aussenseiterchancen eingeräumt wurden Ständerat Hans-Rudolf Merz (AR).

Wahlkampf und Wahlresultate der FDP (2003)

Am 16. September gab Bundesrat Villiger (fdp) seinen Rücktritt nach fast fünfzehn Jahren Amtszeit, davon die letzten neun als Vorsteher des Finanzdepartements, auf Ende Jahr bekannt. In den Medien wurde er als nüchterner, effizienter, liberaler und auf Ausgleich bedachter Magistrat gewürdigt. Da Villiger seine Rücktrittsabsichten vorher angekündigt hatte, war in der Öffentlichkeit intensiv über allfällige Nachfolger spekuliert worden, wobei als Favoriten die Berner Ständerätin Christine Beerli und der Urner Nationalrat Franz Steinegger gehandelt wurden. Gewisse Wahlchancen wurden auch Christine Egerszegi (AG), Felix Gutzwiller (ZH), Hans-Rudolf Merz (AR) und Christian Wanner (SO) zugesprochen. Von ihren Kantonalsektionen nominiert wurden schliesslich Beerli, Egerszegi, der Tessiner Fulvio Pelli, Steinegger und Merz. Die Fraktion beschloss, ein Zweierticket mit Beerli und Merz zu präsentieren.

Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats 2003

Entgegen seinen Beschlüssen des Vorjahres trat der Ständerat auf das Absenken der Eintrittsschwelle ein. Das Zeichen zum Rückzug gab Beerli (fdp, BE). Nachdem sie in der ersten Lesung noch vehement dagegen referiert hatte, befürwortete sie den Wechsel nun mit einer neuen Begründung: Das von beiden Räten bereits beschlossene Absenken des Umwandlungssatzes von 7,2 auf 6,8% bringe ohne flankierende Massnahmen eine Rentenkürzung von rund 6%; eine sofortige Senkung der Eintrittsschwelle führe faktisch zu einer Beitragserhöhung der bereits Versicherten, weshalb deren Renten gehalten werden könnten. Gegen eine Senkung sprachen sich die Vertreter der SVP sowie Forster (fdp, SG) aus. Ihr Antrag auf Beibehaltung geltenden Rechts wurde mit 25 zu 7 Stimmen abgelehnt. Das Modell Rechsteiner wurde als in späteren Jahren für die Wirtschaft zu belastend sowie durch die Beibehaltung des flexiblen Koordinationsabzugs als für die älteren Arbeitnehmer als zu ungünstig für deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt erachtet, weshalb der Ständerat dem im Nationalrat unterlegenen neuen Modell der Kommission (sofortige Senkung der Eintrittsschwelle auf CHF 18'990) zustimmte, worauf sich die grosse Kammer diesem Beschluss anschloss. Als auch noch eine geringfügige Differenz in der Einigungskonferenz ausgeräumt worden war, konnte die Vorlage in der Herbstsession definitiv verabschiedet werden. Im Nationalrat wurde die Revision mit 156 zu 30 Stimmen (vorwiegend aus der SVP), im Ständerat einstimmig gutgeheissen.

1. BVG-Revision (BRG 00.027)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG
Dossier: 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; 1990-2005)

Im Ständerat wehrten sich die beiden Sozialdemokraten Brunner (GE) und Studer (NE) vergeblich für die sozialverträgliche Ausgestaltung des vorgezogenen Rentenbezugs. Sie wurden von Beerli (fdp, BE) unterstützt, die erklärte, wer behaupte, die CHF 400 Mio. würden ohne nennenswerten Nutzen für die Rentnerinnen und Rentner verpuffen, der argumentiere zynisch. Für Leute mit einer kleinen Rente seien CHF 100 mehr oder weniger im Monat nicht nichts. Die Mehrheit hielt dem entgegen, es seien nicht die Leute mit den geringsten Einkommen, die am meisten profitieren würden, sondern der untere Mittelstand. Reduzierte Kürzungssätze wären das Eingangstor zur allgemeinen Frühpensionierung. Mit 29 zu 9 Stimmen wurde die soziale Abfederung noch deutlicher abgelehnt als im Vorjahr. Die Verschärfung bei der Witwenrente hatte hingegen einen schwereren Stand als 2002, wurde mit 21 zu 18 Stimmen aber dennoch angenommen.

11. AHV-Revision (BRG 00.014)
Dossier: 11. AHV-Revision (1991-2004; 2005-2010)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Nachdem das Revisionsvorhaben in der Wintersession des Vorjahres im Nationalrat in der Gesamtabstimmung gescheitert war, lag der Ball wieder beim Ständerat, der sich umgehend an die Differenzbereinigung machte. In mehreren Sitzungen erarbeitete dessen SGK zusammen mit der Verwaltung neue Lösungen, in der Hoffnung, diese würden bei den involvierten Akteuren auf eine breitere Zustimmung stossen. In der Eintretensdebatte im Plenum führte der Kommissionssprecher aus, man wolle grundsätzlich an den ersten Beschlüssen vom Dezember 2001 festhalten. Die Vorlage sei aber verbessert, Ideen aus dem Nationalrat seien aufgenommen und neue Entwicklungen berücksichtigt worden. In der Detailberatung wurden die Vorschläge der Kommission weitgehend akzeptiert, insbesondere der Übergang zur dual-fixen Spitalfinanzierung sowie die Lockerung des Vertragszwangs im ambulanten Bereich. Bei der Prämienverbilligung schwenkte der Ständerat auf die Lösung des Nationalrates und damit den Vorschlag des Bundesrates um. Die maximale Prämienbelastung wurde nicht fix bei 8% des Einkommens festgelegt, wie dies die kleine Kammer in erster Lesung beschlossen hatte, sondern für Familien mit Kindern je nach Einkommen in einer Bandbreite zwischen 2% und 10% festgelegt, für alle anderen zwischen 4% und 12%. Zusätzlich wurde beschlossen, einem Entscheid des Nationalrats aus dem Vorjahr zu folgen und die Prämie für das erste Kind zur Hälfte und für alle weiteren Kinder vollständig durch Mittel der öffentlichen Hand zu subventionieren. Diese Bestimmung, von Beerli (fdp, BE) als verpönte „Giesskanne“ angeprangert, war allerdings sehr umstritten und wurde mit 18 zu 17 Stimmen nur ganz knapp angenommen. Um diese Entlastung der Familien zu finanzieren, schlug die Mehrheit der Kommission vor, die Bundesbeiträge für die Prämienverbilligung ab 2004 um CHF 200 Mio. zu erhöhen. Beerli beantragte eine Anhebung um lediglich CHF 150 Mio. und setzte sich mit 17 zu 14 Stimmen durch. Gegen einen Antrag Beerli beschloss der Ständerat, dass die jährlichen Bundesbeiträge aufgrund der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung und unter Berücksichtigung der Finanzlage des Bundes und der Kantone indexiert werden.

2. KVG-Teilrevision (BRG 00.079)
Dossier: Prämienverbilligung

Im September erklärte die Berner Ständerätin Christine Beerli ihren Rücktritt als Fraktionschefin auf Beginn der Wintersession und als eidgenössische Parlamentarierin auf Ende Legislatur. Beerli, die von der Presse als potentielle Nachfolgerin von Bundesrat Kaspar Villiger gehandelt wird, begründete den Zeitpunkt ihrer Amtsaufgabe damit, dass sie der nachfolgenden Person genügend Raum lassen wolle, um die Wahlen 2003 vorzubereiten. Zum Nachfolger bestimmte die Fraktion mit dem Tessiner Nationalrat Fulvio Pelli und bisherigen Fraktions-Vizepräsidenten turnusgemäss einen Vertreter der lateinischen Schweiz. Pelli wurde 1995 in den Nationalrat gewählt und ist Mitglied des Büros sowie Vizepräsident der WAK.

Fulvio Pelli beerbt Beerli (BE) als FDP-Fraktionschefin

Mit einem Postulat ersuchte Ständerätin Beerli (fdp, BE) den Bundesrat um eine Nachführung der Ergebnisse von IDA-FiSo-1 bis 2025, die letztmals in der Botschaft zur 11. AHV-Revision bis 2015 aufdatiert worden waren. Als die kleine Kammer das Postulat in der Sommersession behandelte, lag der gewünschte Bericht bereits vor. Beerli war von dessen Inhalt allerdings nicht befriedigt. Sie unterstellte dem Bundesrat, Schönfärberei zu betreiben, da er die gleichen Annahmen treffe wie bereits im Jahr 2000. Angesichts der anstehenden Revisionsarbeiten im Bereich der sozialen Sicherheit, der Lage der öffentlichen Haushalte und der Schuldenbremse hätte der Bundesrat Prioritäten setzen müssen. Bundesrätin Dreifuss wehrte sich gegen diesen Vorwurf. In ihren Botschaften zur Revision der wichtigsten Sozialwerke habe die Landesregierung durchaus Prioritäten gesetzt; sie sei aber nicht bereit, grundlegende Änderungen an den Strukturen der Sozialversicherungen vorzunehmen. Die FDP-Fraktion des Nationalrates nahm diesen Bericht zum Anlass einer Interpellation (Ip. 02.3230). Sie erklärte sich von der Darstellung durch den Bundesrat ebenfalls als nicht befriedigt und gab ihrer Hoffnung Ausdruck, in den laufenden Revisionen werde der Zweitrat jeweils Gegensteuer geben, um bedeutende Mehrwertsteuererhöhungen zu vermeiden.

Nachführung der Ergebnisse von IDA-FiSo-1

Anfangs Jahr sprachen sich die Freisinnigen mit lediglich fünf Gegenstimmen für den Beitritt der Schweiz zur UNO aus; 1986 waren sie noch gespalten gewesen, hatten aber für einen UNO-Beitritt optiert. Die Volksinitiative des Gewerkschaftsbundes "für eine kürzere Arbeitszeit", welche die 36-Stunden-Woche einführen wollte, lehnten die Delegierten einstimmig ab. In der Gesundheitspolitik forderte die FDP eine wettbewerbsorientierte Reform des KVG. Mit der Erhöhung der obligatorischen und der selbstwählbaren Franchise sowie des Selbstbehaltes bei Bagatellfällen soll die Selbstverantwortung gestärkt werden. Bis im Herbst soll eine Arbeitsgruppe, die von FDP-Fraktionspräsidentin Christine Beerli geleitet wird und der auch der Präsident der Zürcher Ärztegesellschaft Walter Grete, Nationalrat Felix Gutzwiller (fdp, ZH), der Unternehmer Otto Ineichen und Robert Leu, Professor für angewandte Wirtschaftsforschung und Wirtschaftspolitik der Universität Bern, angehören, eine vertiefte und vorurteilslose Überprüfung der ökonomischen Anreize für alle Akteure im Gesundheitswesen vornehmen.

FDP befürwortet den UNO-Beitritt

Auf Antrag von Beerli (fdp, BE) beschloss der Ständerat eine Ergänzung der Gen-Lex in dem Sinn, dass eine Person, die mit ihrer Einwilligung gentechnisch-veränderte Medikamente einnimmt, auch im Fall von unerwünschten Nebenwirkungen weder die Produktionsfirma noch den dispensierenden Arzt auf Schadensersatz verklagen kann. Die kleine Kammer wollte damit den Imponderabilien der neuesten Entwicklungen Rechnung tragen, die in allen Bereichen der Experimentalmedizin zum Tragen kommen.

«Gen-Lex»
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Das BFF macht sich offenbar schon längere Zeit Gedanken darüber, ob der von der Schweiz praktizierte Flüchtlingsbegriff noch zeitgemäss ist. Nach der traditionellen Interpretation der Genfer Flüchtlingskonvention, die in Europa nur noch Deutschland und die Schweiz (sowie in geringerem Mass Frankreich und Italien) anwenden, wird einer Person nur Asyl gewährt, wenn sie von staatlichen oder quasistaatlichen Organen verfolgt wird (Zurechenbarkeitstheorie). Das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) propagiert dagegen seit mehreren Jahren angesichts gewandelter politischer Realitäten die Schutztheorie, wonach Personen auch Asyl erhalten sollen, wenn die Verfolgung von regierungsfeindlichen Kräften ausgeht. Auslöser für dieses Umdenken waren die Ereignisse in Algerien, wo fundamentalistische Gruppen gezielte Massaker an gewissen Bevölkerungsgruppen durchführten. Gemäss BFF wäre für eine Praxisänderung keine Gesetzesrevision nötig, da sich das Schweizer Asylgesetz auf die (völkerrechtlich direkt anwendbare) Flüchtlingskonvention bezieht und damit nur die Fluchtgründe, nicht aber den Verfolger erwähnt . Die Erwägungen des BFF riefen Ständerätin Beerli (fdp, BE) und Nationalrätin Heberlein (fdp, ZH) auf den Plan, die in Interpellationen das BFF verdächtigten, eine Aufweichung des Asylbegriffs am Parlament „vorbeischmuggeln“ zu wollen; sie vertraten die Ansicht, eine derartige Neuausrichtung müsste Gegenstand der laufenden Asylgesetzrevision sein. Im Ständerat stützte Bundesrätin Metzler die Auffassung des BFF, wonach das Schutzmodell mit dem Wortlaut des Gesetzes vereinbar ist, weshalb der Bundesrat keine Gesetzesänderung beantragen werde. Der einzige materielle Unterschied einer Praxisänderung wäre, dass Personen, die wegen ihrer Gefährdungslage heute nur vorläufig aufgenommen werden, von Anfang an den Asylstatuts erhalten, was ihre Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt ermöglichen würde, wodurch sich auch die Fürsorgekosten senken liessen. Sie sagte aber zu, die Frage in der Botschaft zur Asylgesetzrevision zu thematisieren, fügte allerdings bei, der Flüchtlingsbegriff nach Genfer Konvention sei „nicht verhandelbar“, weshalb sie sich nicht vorstellen könne, dass sich die Schweiz bei ihrer Interpretation über längere Zeit von der internationalen Staatengemeinschaft entferne.

Flüchtlingsbegriff staatlichen Organen regierungsfeindlichen Kräften keine Gesetzesänderung

Obgleich der Entwurf des Bundesrates zu einem neuen Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur durch den Verzicht auf eine generelle Lenkungsabgabe zugunsten kleinerer Filmproduktionen («Hollywood-Rappen») bereits einem hart erkämpften Kompromiss zwischen dem BAK und der Branche entsprach, scheiterte die Vorlage vorerst an der bürgerlichen Opposition im Ständerat. Die beiden CVP-Abgeordneten Schmid (AI) als Vertreter der Werbebranche und Cottier (FR) als Präsident der Filmverleihvereinigung Procinéma liessen kaum einen guten Faden an dem Gesetz, das sie als «dirigistisch“ und „existenzgefährdend» für kleine Kinounternehmen bezeichneten. Zur Garantie der Vielfalt des gezeigten Filmschaffens wollten sie allein auf die Gewerbefreiheit und die Verantwortung der Branche setzen und auch die dem Bund zugestandene Möglichkeit, subsidiär eine Abgabe zu erheben, falls trotz Branchenintervention in einer Region nur noch ausländische Grossproduktionen gezeigt werden, aus dem Gesetz kippen. Vergeblich machten die Freisinnigen Beerli (BE), Langenberger (VD) und Marty (TI) geltend, das neue Gesetz sei viel liberaler als das alte von 1962 und die Lenkungsabgabe lediglich die „ultima ratio“ für den Fall, dass es der Branche nicht gelinge, in Eigenregie die von der Verfassung (Art. 71) postulierte kulturelle Diversität herzustellen; sie vermochten nicht einmal alle ihre Parteikollegen zu überzeugen. Auch die Feststellung von Bundesrätin Dreifuss, man könne in einem Markt, der von einem (amerikanischen) Oligopol beherrscht sei, nicht allein auf die Gesetze der Marktwirtschaft setzen, fruchtete nichts. Mit 27 zu 12 Stimmen wurde der Entwurf zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen. Die Presse zeigte sich mehrheitlich konsterniert ob dieser als «Filmriss» bezeichneten offenen Lobbyingpolitik der amerikanischen Filmgesellschaften, umso mehr, als im Vorfeld der Beratungen nichts auf diesen Eklat hingewiesen hatte.

Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (BRG 00.078)

Der Ständerat lehnte eine Motion Imhof (cvp, BL) ab, welche vom Bundesrat die Wiedereinführung der praktischen Fachprüfung für gymnasiale Maturandinnen und Maturanden, die in eine FHS technischer Richtung eintreten wollen, verlangt hatte. Damit sollte die Chancengleichheit bei der Aufnahme in Technische FHS hergestellt werden. Schon die vorberatende Kommission hatte eine Ablehnung der Motion empfohlen, widerspreche diese doch der im Jahr 2000 vom Ständerat überwiesenen Motion Beerli (fdp, BE), womit eben gerade ein erleichterter Zugang von Maturandinnen und Maturanden zur Informatiker- und Telematiker-Ausbildung gefordert wurde. Die Motion Beerli erlitt aber ihrerseits eine Abfuhr im Nationalrat, da dieser trotz Informatikermangel keine Ausnahme für Maturandinnen und Maturanden bewilligen wollte. Die Berufslehre müsse mit oder ohne Berufsmatur der „Königsweg“ zur FHS bleiben.

Wiedereinführung praktischen Fachprüfung vereinfachten Zugang zu den FHS

Der Ständerat zeigte sich vorerst weniger grosszügig. Einstimmig überwies er in der Herbstsession eine Motion Spoerry (fdp, ZH) (Mo. 99.3269), nach welcher bloss die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber während des achtwöchigen Arbeitsverbots vorgeschrieben werden sollte. Zwei Standesinitiativen der Kantone Genf und Jura (Kt.Iv. 99.303, 00.302) sowie einer parlamentarische Initiative Brunner (sp, GE) (Pa.Iv. 99.424), die einen vierzehnwöchigen, vom Arbeitgeber bezahlten Mutterschaftsurlaub verlangten, wurde hingegen keine Folge gegeben, ebenso wenig wie einer parlamentarischen Initiative Beerli (fdp, BE) (Pa.Iv. 99.461), die während 14 Wochen eine Grundentschädigung zu Lasten der Erwerbsersatzordnung anregte. Im Anschluss an die Debatte verkündete Bundesrätin Metzler, dass ihr Departement bis Anfang 2001 im Auftrag des Bundesrates eine Vorlage ausarbeite, welche ebenfalls eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber vorsehe. Die Dauer der Fortzahlung werde voraussichtlich nach Dienstalter abgestuft sein. Möglicherweise war es diese Drohung eines allein von den Arbeitgebern finanzierten Mutterschaftsurlaubs von mehr als acht Wochen, die den Ständerat in der Wintersession veranlasste, mit 24 zu 17 Stimmen die Motion des Nationalrates mit ihrem Modell einer Mischfinanzierung anzunehmen. Gleichzeitig überwies er ein Postulat seiner SGK mit der Bitte um einen Bericht über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten einer Mutterschaftsversicherung (Po. 00.3597). Drei Standesinitiativen der Kantone Freiburg, Genf und Neuenburg (Kt.Iv. 00.310, 00.309, 00.312) die verlangten, die Schweiz solle das ILO-Abkommen 103 über den Mutterschutz ratifizieren, wurde mangels gesetzlicher Grundlage keine Folge gegeben.

Motion für einen vierzehnwöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub (Mo. 00.3182)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

Der Nationalrat überwies eine Motion Imhof (cvp, BL), welche vom Bundesrat die Wiedereinführung der vom Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit abgeschafften praktischen Fachprüfung für gymnasiale Maturandinnen und Maturanden, die in eine FHS technischer Richtung eintreten wollen, verlangt. Damit solle Chancengleichheit bei der Aufnahme in Technische FHS hergestellt und dem Missstand vorgebeugt werden, dass Kandidatinnen und Kandidaten mit einer abgeschlossenen Berufslehre die technische Prüfung nicht bestünden, während Maturandinnen und Maturanden mit einem ungleich kleineren technischen Verständnis und Wissen prüfungsfrei eintreten könnten. Der Ständerat überwies seinerseits mit 20 zu 18 Stimmen eine Motion Beerli (fdp, BE), die einen vereinfachten Zugang zu den FHS in der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Absolventinnen und Absolventen eines Gymnasiums verlangt. Die Ermöglichung des examenfreien Einstiegs in eine IKT-Ausbildung für Maturandinnen und Maturanden sei durch eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Fachhochschulen im Sinne einer Flexibilisierung nötig, um den Mangel an Informatikerinnen und Informatikern aufzufangen. Kritik an diesem Vorschlag war von Seiten des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes (CNG) laut geworden, der insbesondere eine Aufwertung der Gymnasialmatura auf Kosten der Berufslehre, eine Bevorteilung der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten sowie eine Verschulung des ersten Fachhochschuljahres befürchtete.

Wiedereinführung praktischen Fachprüfung vereinfachten Zugang zu den FHS

Mitte Februar stellten die Bundeshaus-Fraktion und die Geschäftleitung der FDP ihre Legislaturziele vor. Fraktionschefin Beerli (BE) grenzte sich dabei klar gegen die Zielvorgaben der SP ab: Ihre Fraktion strebe das Wohl der Gemeinschaft ausgehend vom Wohl des Individuums an und nicht umgekehrt. Sie forderte flexiblere Arbeitsbedingungen, eine Liberalisierung der Märkte und den Verzicht auf Mindestlöhne. Die FDP setzte sich ferner Steuererleichterungen für Familien und die Abschaffung des Börsenumsatzstempels zum Ziel. Die überschüssigen Goldreserven der Nationalbank sollten vorwiegend zum Schuldenabbau eingesetzt werden. Bei der Altersvorsorge postulierte die Fraktion das „Modell der sanften Pensionierung 62/68“: Ab den 62. Altersjahr sollte eine gleitende Pensionierung eingeführt werden. Wer über das 65. Altersjahr hinaus arbeiten wolle, soll einen Solidaritätsbeitrag an die frühzeitig Pensionierten leisten. Im Bereich Bildung will die FDP-Fraktion Tagesschulen fördern, Kinderbetreuungskosten als Steuerabzug zulassen, die Einschulung im fünften Altersjahr fördern sowie Englischunterricht in der Grundschule einrichten. Der Zugang zu den Hochschulen soll durch höhere Zulassungshürden erschwert werden.

Legislaturziele der FDP

Am 7. Februar kam die Volksinitiative «Wohneigentum für alle» des Hauseigentümerverbandes zur Abstimmung. Auf der Gegnerseite wurde vor der Abstimmung durch den Mieterverband und den Gewerkschaftsbund eine intensive Kampagne geführt. Der Mieterverband stellte in grossen Zeitungsinseraten die Fairness der Vorlage in Frage. Der Eigenheimbesitzer sei nach dem geltenden Gesetz bereits bevorzugt, weil er im Gegensatz zu den Mieterinnen und Mietern einen Teil der Aufwendungen fürs Wohnen von den Steuern abziehen könne. Mit seiner Initiative wolle nun der Hauseigentümerverband zusätzlich eine Reduktion des Eigenmietwertes und damit ein weiteres Steuergeschenk erwirken. Auch die Parteileitung der SP empfahl die Initiative einstimmig zur Ablehnung. Ein überparteiliches Komitee «Nein zur Hauseigentümer-Initiative», welches durch die Ständeräte Zimmerli (svp, BE) und Beerli (fdp, BE) präsidiert wurde und welchem über 100 Parlamentarier beigetreten waren, warnte vor Steuererhöhungen und Kürzungen im Sozialbereich, die nach der Annahme notwendig würden. Schützenhilfe erhielten die Gegner der Initiative auch durch Bundesrat Villiger, der auf die enormen Steuerausfälle hinwies. Die kantonalen Finanzdirektoren schlugen ebenfalls Alarm. Sie bezifferten die jährlichen Steuerausfälle in neun untersuchten Kantonen insgesamt auf über CHF 500 Mio.

Auf der Befürworterseite machten sich in erster Linie Exponenten des Hauseigentümerverbandes für die Initiative stark. Sie präsentierten eine Studie des Basler Wirtschaftsprofessors Tobias Studer (erschienen im März 1997 im Auftrag des HEV), wonach die Initiative zu einer starken Zunahme der privaten Bauinvestitionen und damit zu Steuermehreinnahmen führen würde. Die SVP beschloss mit 235 zu 22 Stimmen – entgegen der Meinung ihrer Kantonalsektionen Graubünden, Jura und Appenzell-Ausserrhoden – deutlich die Ja-Parole.

FDP und CVP taten sich schwer damit, eine Parole zu verabschieden. Die Delegiertenversammlung der FDP spaltete sich in zwei fast gleich grosse Lager. Bundesrat Kaspar Villiger und Parteipräsident Steinegger plädierten für die Nein-Parole, weil die Initiative hauptsächlich jenen diene, die bereits Wohneigentum besässen und sich hinter der Vorlage heimliche Subventionen in Milliardenhöhe verbergen würden. Für die Initiative sprach Nationalrat Dettling (fdp, SZ), Präsident des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes. Zum Schluss obsiegten die Gegner mit 101 zu 83 Stimmen. In der Folge fassten nicht weniger als 16 Kantonalsektionen die Ja-Parole. Das knappe Nein wurde von Steinegger als Auftrag verstanden, nach erfolgreicher Sanierung der Bundesfinanzen die allgemeinen Steuersätze zu senken. Die Parteispitze schlug den Delegierten zudem vor, auf die Abschaffung des Eigenmietwertes bei gleichzeitiger Streichung des Schuldzinsabzugs hinzuarbeiten. Die Abzüge für den Unterhaltsaufwand hingegen sollen beibehalten werden. Die Parole der CVP, die an der Delegiertenversammlung vom 17. Januar gefasst wurde, war im Vergleich zur FDP deutlicher ausgefallen. Nationalrat Baumberger (cvp, ZH), seinerseits Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverbandes, versuchte seine Partei vergeblich für eine Zustimmung zur Initiative zu gewinnen. Mit 215 gegen 68 stimmten die Delegierten gegen die Annahme der Initiative und folgten damit dem Apell ihres Parteipräsidenten Durrer, an den Beschlüssen des Runden Tisches zur Haushaltssanierung festzuhalten.

In der Abstimmung lehnte das Schweizer Stimmvolk die Initiative «Wohneigentum für alle» mit 58,7% Neinstimmen ab. Nur die Kantone Aargau, Glarus und Schwyz hiessen die Initiative gut. Am klarsten gegen die Vorlage gestimmt haben städtische Gebiete (Basel-Stadt 79,4%), aber auch ländliche Kantone wie Uri oder Graubünden lehnten die Initiative mit mehr als 60% Nein ab. Überdurchschnittlich stark fiel die Ablehnung auch in der französischen Schweiz


Eidgenössische Volksinitiative „Wohneigentum für alle“
Abstimmung vom 7. Februar 1999

Beteiligung: 38,2%
Ja: 721'717 (41,3%) / 3 Stände
Nein: 1'025'025 (58,7%) / 17 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: SVP (3*), FP, Lega, LP (3*), SD; Baumeisterverband, SGV, Bauernverband.
– Nein: SP, FDP (16*), CVP (2*), GP, LdU, EVP, PdA, EDU; SGB, VSA, Mieterinnen- und Mieterverband, Hausverein Schweiz, CNG.
– Stimmfreigabe: Vorort
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative „Wohneigentum für alle“ (BRG 95.038)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Notamment dans le but de fournir aux Chambres fédérales un outil pour se déterminer sur l’initiative «Oui à l’Europe», une motion Suter (prd, BE) a prié le Conseil fédéral de présenter un rapport périodique sur les progrès de l’intégration européenne, un rapport sur l’impact des réformes économiques engagées au sein de l’UE dans la perspective de l’Union économique et monétaire et ses conséquences pour la Suisse, un inventaire des réformes à accomplir en cas d’adhésion de la Suisse et un exposé de la politique prévue pour atteindre l’objectif stratégique d’adhésion à l’UE. Dans sa réponse écrite, le gouvernement a expliqué qu’il avait déjà pris l’initiative de faire préparer un rapport d’intégration et qu’il était prêt à y incorporer les requêtes du motionnaire sous forme de postulat afin de ne pas être contraint par la notion de périodique. Le Conseil national a suivi cette proposition. Concernant le même sujet, il a également transmis deux postulats (CPE (98.3216) et groupe radical-démocratique (98.3157)) demandant au gouvernement de présenter un rapport sur les autres possibilités d’intégration européenne (UE, EEE) et leurs conséquences avant la fin de l’année. De son côté, la chambre des cantons a donné son feu vert à deux postulats (98.3174 et 98.3175) Beerli (prd, BE) demandant un rapport sur l’intégration européenne et un état des négociations bilatérales.

un rapport périodique sur les progrès de l’intégration européenne

Eintreten auf die Vorlage war in der kleinen Kammer nicht bestritten, doch ertönten sehr kritische Voten aus den Reihen der FDP. Am heftigsten äusserte sich Schiesser (GL). Er gestand zwar gute Gründe für eine MSV ein und bezeichnete die Vorlage als letztlich moderat. Er erinnerte Bundesrätin Dreifuss aber auch an die ungelösten Finanzierungsprobleme in den anderen Sozialversicherungen und stellte bei der Landesregierung einen Mangel an klaren Vorstellungen und nachhaltigen Konzepten zum Sozialversicherungssystem fest. Die Vorlage fand hingegen Unterstützung bei den beiden FDP-Frauen Saudan (GE) und Forster (SG), welche betonten, die heutigen Ungleichheiten im arbeitsrechtlichen Mutterschaftsschutz müssten unbedingt korrigiert werden. Die Vertreter der CVP stellten sich – traditionellerweise – voll und ganz hinter die MSV, vor allem da mit dem neuen Finanzierungsmodell ein durchaus wirtschaftsfreundlicher Vorschlag zur Debatte stehe. Die SP beteiligte sich nicht an der Eintretensdebatte.

Zu Beginn der Detailberatung stellte Beerli (fdp, BE) den Antrag, auf die Grundleistung für alle Mütter zu verzichten. Die Grundbeiträge stellten in Tat und Wahrheit eine ”Geburtsprämie” dar, die in einer liberalen Gesellschaft nicht zu suchen habe. Eine Versicherung könne nur einen Schaden ausgleichen, und der erfolge eben beim Erwerbseinkommen. Mit der Einführung der Grundbeiträge werde das Versicherungs- mit einem Bedarfssystem im gleichen Gesetz vermischt, wobei es sich bei der Geringfügigkeit der Beträge gar nicht um echte Bedarfsleistungen handle, für die ohnehin die Kantone zuständig wären. Mit ihrer Argumentation fand die Bernerin nicht viel Gehör. Sowohl Brunner (sp, GE) wie Delalay (cvp, VS) erinnerten an die vielen Frauen, die aufgrund ihrer familiären Pflichten gar nicht auswärts arbeiten können; ohne Grundleistung würden diese Frauen für ihr Engagement zugunsten der Familie quasi bestraft. Simmen (cvp, SO) setzte sich ebenfalls klar für die Grundbeiträge ein; es gehe weniger um die Frage, ob es eine echte Versicherung sei oder nicht, sondern vielmehr um einen gesellschaftspolitischen Entscheid für die Zukunft der Familien. Mit 25 zu 8 Stimmen wurde der Antrag Beerli deutlich abgelehnt. Mehr Glück hatte Respini (cvp, TI) mit seinem Antrag, die Adoption der leiblichen Geburt gleichzusetzen und mit analogen Leistungen zu honorieren. Die Kommission hatte diesen Vorschlag des Bundesrates wieder aus der Vorlage gekippt. Mit Unterstützung von Bundesrätin Dreifuss setzte er sich mit 23 zu 11 Stimmen durch.

Die Geister schieden sich dann aber vor allem an der Frage, ob die Erhöhung der MWSt in einer speziellen Abstimmung oder zusammen mit dem Gesamtpaket, das der Bundesrat im Jahr 2000 oder 2001 für die finanzielle Sicherung der Sozialwerke (AHV und IV) vorlegen will, erfolgen soll. Vor allem die Vertreter der FDP und SVP bezeichneten eine generelle Abstimmung als ”Mogelpackung” und drängten auf eine Grundsatzabstimmung vor Einführung der MSV, da es nicht angehe, einen neuen Versicherungszweig einzuführen, bevor dessen langfristige Finanzierung gesichert sei. Von ihren Kontrahenten aus SP und CVP mussten sie sich deshalb den Vorwurf gefallen lassen, auf diese Weise die gesamte Vorlage torpedieren zu wollen. Auch Bundesrätin Dreifuss plädierte für eine Verschiebung der Abstimmung, da Kaskadenabstimmungen zur MWSt vermieden werden sollten, und zu verhindern sei, dass die verschiedenen Sozialwerke gegeneinander ausgespielt werden. Schliesslich stand eine Gruppe aus FDP, SVP und einzelnen Christdemokraten einer gleich starken Koalition bestehend aus der SP, der Mehrheit der CVP und einzelnen Freisinnigen aus der Romandie gegenüber. Mit 20 zu 20 Stimmen führte die Abstimmung denn auch zu einem Patt. Ratspräsident Zimmerli (svp, BE) gab den Stichentscheid zugunsten einer vorgezogenen Abstimmung.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)