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  • Bischofberger, Ivo (cvp/pdc, AI) SR/CE
  • Noser, Ruedi (fdp/plr, ZH) NR/CN

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Bei den Nationalratswahlen 2019 im Kanton Appenzell Innerrhoden galt es, den freigewordenen Nationalratssitz von Daniel Fässler (CVP) zu besetzen. Fässler wurde nach acht Jahren als Nationalrat im April von der Landsgemeinde als Nachfolger des abtretenden Ivo Bischofberger in den Ständerat gewählt. Fässler trat sein Amt schon im Juni an und reichte gleichzeitig seinen Rücktritt aus dem Nationalrat ein. Weil der Kanton Appenzell Innerrhoden nur Anspruch auf einen Nationalratssitz hat, wird dieser nach dem Majorzverfahren besetzt. Dies verunmöglicht ein Nachrutschen der Person mit dem nächstbesten Resultat auf der Liste bei den letzten Wahlen wie es in anderen Kantonen üblich ist. Da die Innerrhoder Regierung aber entschied, auf vorgezogene Ersatzwahlen zu verzichten, blieb der Nationalratssitz des Halbkantons zwischen Juni und den Wahlen im Oktober unbesetzt.
Derweil brachten sich die Kandidaten für Fässlers Nachfolge in Stellung. Als erstes gab SP-Parteipräsident Martin Pfister seine Kandidatur bekannt. Dieser wollte es nach zwei erfolglosen Versuchen in Folge – er war sowohl 2011 als auch 2015 chancenlos geblieben – noch einmal wissen. Als nächstes warf Regierungsrat Ruedi Eberle (SVP) seinen Hut in den Ring. Eberle ist der «Säckelmeister», wie der Vorsteher des Innerrhoder Finanzdepartements genannt wird. Die meisten Augen waren jedoch im Vorfeld auf die Nomination der CVP gerichtet, da die CVP oder eine ihrer Vorgängerparteien seit jeher den Nationalrat im Kanton Appenzell Innerrhoden stellt. Die Parteibasis hatte an ihrer Nominationsversammlung Ende August die Wahl zwischen Statthalter und Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements Antonia Fässler und Alt-Säckelmeister Thomas Rechsteiner. Die Parteibasis entschied sich schlussendlich mit 17 zu 3 Stimmen dafür, Fässler auf den Schild zu heben. Ihre Wahl wäre historisch, hatte doch Appenzell Innerrhoden noch nie eine weibliche Bundesparlamentarierin nach Bern entsandt. Doch Rechsteiner gab sich nicht geschlagen. Trotz Kritik von seinen Parteikollegen kündigte er an, auch ohne die Nomination der CVP seine Kandidatur aufrecht zu erhalten. Er verteidigte seinen Entscheid damit, dass sich die Stimmen nicht zwischen ihm und Fässler aufteilen würden, sondern eher zwischen ihm und Ruedi Eberle, der ein ähnliches Profil habe wie er. So sei die Chance, dass die CVP den Sitz verteidigen könne, grösser als ohne seine Kandidatur. Auch Fässler hatte im Übrigen vor der Nominationsversammlung angekündigt, im Falle eines Entscheids der Parteibasis für Rechsteiner ohne die Nomination der Partei anzutreten. Unterstützung bekam Rechsteiner vom einflussreichen Innerrhoder Gewerbeverband, der Rechsteiner offiziell nominierte, und von der FDP, welche ihn einstimmig für die Wahl empfahl. Fässler wurde ihrerseits von der Gruppe für Innerrhoden (GFI) zur Wahl empfohlen. Da beide kandidierende Christdemokraten intakte Wahlchancen hatten, befürchtete die CVP im Vorfeld, dass Eberle am Wahlsonntag zum lachenden Dritten avancieren könnte. Letzterer sorgte durch seine Wahlplakate für Irritation im Wahlkampf. Die Parteien und Verbände hatten sich nämlich im Frühjahr darauf geeinigt, keine Plakate aufzuhängen, da man sich im kleinen Halbkanton ja kenne und sich Plakate deshalb erübrigen würden. Eberle brach mit dieser Vereinbarung, wofür ihn die anderen Parteien stark kritisierten.

Am Wahltag setzte sich Thomas Rechsteiner (2014 Stimmen) klar durch. Auf den zweiten Platz schaffte es überraschend Ruedi Eberle (1642), während sich die enttäuschte Antonia Fässler (1446) mit Rang drei abfinden musste. Abgeschlagen auf dem letzten Platz landete Martin Pfister (493). Rechsteiners Wahl war auch ein Erfolg für den kantonalen Gewerbeverband, während die Niederlage für Fässler gleichzeitig auch ein wenig eine Niederlage für die CVP war. Dies obwohl mit Rechsteiner ja trotzdem ein CVPler gewählt wurde. Somit muss Appenzell Innerrhoden weiter auf seine erste weibliche Vertretung im Bundeshaus warten. Doch zumindest in einem Aspekt war die Wahl dennoch ein wenig historisch: Mit der Wahl von Alt-Säckelmeister Rechsteiner endete die lange Tradition, dass der Nationalrat jeweils auch ein Mitglied der Standeskommission – der Kantonsregierung – war. «Die Zeit der Doppelmandate ist möglicherweise vorbei», meinte dazu CVP-Präsident Stefan Ledergerber. Die Stimmbeteiligung stieg um satte 12 Prozentpunkte gegenüber 2015 und lag neu bei 48.7 Prozent.

Nationalratswahlen 2019 – Appenzell Innerrhoden
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2019 - Überblick

In der Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen seien auf der Basis eines Schwerpunktplans bereits zahlreiche Massnahmen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung umgesetzt worden; so etwa ein Online-Schalter für Unternehmen («EasyGov.swiss») oder Services wie «E-Mehrwertsteuer», «E-Umzug» oder «E-Voting». In Zukunft würden weitere Möglichkeiten für elektronische Kontakte zwischen der Bevölkerung oder der Wirtschaft und den Behörden geschaffen. Deshalb sehe der Bundesrat das Anliegen der Motion Noser (fdp, ZH) als erfüllt, erklärte die Regierung in ihrem Bericht vom 8. März 2019 über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2018 (BRG 19.006). Der entsprechende Antrag auf Abschreibung wurde von den Kammern gutgeheissen.

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

In der Herbstsession 2019 machte der Ständerat kurzen Prozess mit der Motion Marchand-Balet (cvp, VS): Der Antrag auf Erhöhung des Kredits für die Förderung des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften wurde stillschweigend gemäss dem einstimmigen Antrag der WBK-SR abgelehnt. Kommissionssprecher Noser (fdp, ZH) bekundete zwar grosse Sympathien für den Vorstoss, zweifelte aber die konkrete Umsetzbarkeit des Anliegens aufgrund des Zeitplans an. Den Kredit der Kulturbotschaft 2016–2020 mittels einer Motion zu erhöhen, sei nicht zielführend, zumal sich die Kulturbotschaft 2021–2024 bereits seit Ende Mai in der Vernehmlassung befinde. Da die Vorlage aber bereits eine Erhöhung für den Sprachaustausch um CHF 10 Mio. vorsehe, sei der Plan, dass der Bundesrat diesen Aspekt dann in der Folgebotschaft umsetze. Somit sollten die zusätzlich geforderten Mittel zur Verfügung stehen, womit das Anliegen der Motion bereits in der Kulturbotschaft aufgenommen und erfüllt wäre.

Erwerb einer zweiten Landessprache. Kredit für die Förderung des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften (Mo. 17.3306)

Im Ständerat kam es in der 50. Legislaturperiode lediglich zu zwei Mutationen (gegenüber total 26 im Nationalrat), die beide in der Sommersession 2019 vollzogen wurden.
Ivo Bischofberger (cvp, AI), der seit 2007 in der kleinen Kammer den Kanton Appenzell Innerrhoden vertreten und 2016 den Ständerat präsidiert hatte, erklärte Anfang 2019 seinen Rücktritt aus der nationalen Politik. Der Ständerat des Ostschweizer Halbkantons wird jeweils an der Landsgemeinde gewählt, die jeweils Ende April eines Jahres stattfindet. Um eine Vertretung ohne Unterbruch zu garantieren, trat Bischofberger also kurz vor dem eidgenössischen Legislaturende zurück. An seiner Stelle wurde in ebendieser Landsgemeinde der amtierende Nationalrat und Landammann von Appenzell Innerrhoden, Daniel Fässler (cvp, AI), gewählt.
Die zweite Vereidigung leistete Benedikt Würth (cvp, SG), der im Mai als Nachfolger von Karin Keller-Sutter, die 2018 in den Bundesrat gewählt worden war, zum St. Galler Ständerat bestimmt worden war. Der amtierende Regierungsrat Würth hatte sich im zweiten Wahlgang recht deutlich gegen die Konkurrenz durchgesetzt.

Mutationen 2019
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

Daniel Fässler (pdc, AI), conseiller national et conseiller d'Etat, succède au conseiller aux Etats Ivo Bischofberger (pdc, AI). Après douze ans à Berne, l'ancien président de la Chambre des cantons a donné sa démission mi-janvier, afin de consacrer plus de temps à ses loisirs. Daniel Fässler avait annoncé, déjà en novembre, qu'il ne souhaitait pas exercer un mandat supplémentaire à l'exécutif cantonal. En février, il s'est porté candidat pour remplacer Ivo Bischofberger. Trois semaines avant la Landsgemeinde, un comité de citoyennes et citoyens a proposé, par le biais d'une annonce, l'ancien conseiller d'Etat Thomas Rechsteiner (AI, pdc) comme alternative à la candidature de l'actuel conseiller national. Lors de la Landsgemeinde, Daniel Fässler a été élu pour représenter le canton. Assermenté au Conseil des Etats en juin, il faudra attendre les élections fédérales pour que son siège à la Chambre du peuple soit à nouveau occupé.

Ständeratswahlen 2019 – Appenzell Innerrhoden
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2019 (nach Kantonen)
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2019 - Überblick

Roland Dähler (sans parti) et Jakob Signer (sans parti) siégeront à l'exécutif cantonal d'Appenzell Rhodes-Intérieures, à la place de Daniel Fässler (pdc) et de Martin Bürki (sans parti).
Daniel Fässler, à la fois conseiller national et président du Conseil d'Etat, avait donné sa démission du gouvernement cantonal en novembre. Il souhaitait se concentrer sur son mandat national. En début d'année, après la démission du conseiller aux Etats Ivo Bischofberger (pdc, AI), il s'est porté candidat pour le remplacer. Lors de la Landsgemeinde, il sera choisi pour représenter le canton à Berne. Son successeur au niveau cantonal, Roland Dähler, avait deux concurrents PDC, Lorenz Gmünder et Bruno Huber. Sans couleur politique, il raflera le siège du PDC et sera à la tête du département de l'économie.
Le jour de la Landsgemeinde, Jakob Signer sera également élu au gouvernement cantonal, une semaine après s'être lancé dans la course. Alors qu'il n'avait pas envisagé siéger à l'exécutif, il était revenu sur sa décision à la suite du décès, début avril, du conseiller d'Etat Martin Bürki. Il a pu compter sur le soutien des sections cantonales du PDC, du PLR et de l'UDC. Il reprendra le département de justice, police et des affaires militaires.
Ainsi, le gouvernement cantonal sera composé d'un UDC, de deux PDC et de quatre membres sans couleur politique. Roland Inauen (sans parti) occupera la fonction de Landammann.

Election gouvernement Appenzell Rhodes Intérieures 2019
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2019
Dossier: Kantonale Wahlen - Appenzell Innerrhoden

Eine Korrektur der Änderung des Mehrwertsteuergesetzes bezüglich der Mehrwertsteuer für ausländische Tour Operators forderte Hans Stöckli (sp, BE) im Dezember 2018 in einer Motion. Per Anfang 2018 sei die Besteuerung ausländischer Unternehmen geändert worden, wovon insbesondere grenznahe Unternehmen im Bauhaupt- und -nebengewerbe betroffen waren. Dadurch müssten nun aber auch ausländische Tour Operators, die in ihrem eigenen Namen Schweizer Leistungen wie Übernachtungen und Gastronomie einkauften und darum für den Schweizer Tourismus wichtig seien, auf ihrem gesamten erwirtschafteten Umsatz Mehrwertsteuern bezahlen, nicht mehr nur wie bisher auf dem in der Schweiz erwirtschafteten Umsatz. Bei kleinem Umsatz in der Schweiz überschritten Steuern und Regulierungskosten dadurch häufig die Marge, so dass sie sich aus dem Geschäft in der Schweiz zurückzögen. Für die Tour Operators solle daher wieder auf die frühere Regelung zurückgegriffen werden, zumal Veranstalter mit bedeutenden Aktivitäten in der Schweiz sowieso der Steuerpflicht für Schweizer Unternehmer unterlägen.
Der Bundesrat präzisierte den Inhalt der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes: Noch immer seien die Unternehmen nur auf dem in der Schweiz erwirtschafteten Umsatz mehrwertsteuerpflichtig, jedoch seien seit Anfang 2018 alle Unternehmen bereits ab einem Franken Umsatz, nicht mehr erst ab CHF 100'000 Umsatz steuerpflichtig, sofern ihr Umsatz weltweit CHF 100'000 übersteige. Dadurch sollen in- und ausländische Unternehmen gleich behandelt werden; bisher seien ausländische Tour Operators gegenüber denjenigen in der Schweiz bevorteilt gewesen. Der Bundesrat verwies zudem auf die neue Kombinationsregelung, welche neu für In- und Ausland-Kombinationen gelte: Werden 70 Prozent der Leistungen einer Leistungskombination im Ausland erbracht, sei die entsprechende Kombination nicht mehrwertsteuerpflichtig.

In der Frühjahrssession 2019 folgte der Ständerat einem Ordnungsantrag Noser (fdp, ZH) und wies die Motion der WAK-SR zur Vorberatung zu. Dort soll die Motion zusammen mit Massnahmen gegen den Einkaufstourismus behandelt werden.

Mehrwertsteuer für ausländische Tour Operators (Mo. 18.4363 & Mo. 18.4194)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

Nachdem der Bundesrat seine Botschaft zur Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung im Vergleich zum Vernehmlassungsentwurf unverändert vorgelegt hatte, beschäftigte sich der Nationalrat in der Herbstsession 2018 als Erstrat mit der neusten KVG-Änderung. Zunächst hatte der Rat einen Nichteintretensantrag einer SGK-Minderheit Gysi (sp, SG) zu behandeln. Minderheitensprecherin Gysi begründete ihren Antrag damit, dass die neue Regelung unnötig und unsozial sei: Unnötig sei sie, weil der Bundesrat die Franchisen bereits anpassen könne – wobei die letzten zwei Erhöhungen den Kostenanstieg nicht gebremst hätten. Unsozial sei sie, weil sie zu einer Umverteilung von CHF 20 Mio. führe, wobei vor allem chronisch kranke und ältere Menschen mehr bezahlen müssten als heute, da sie häufig die Grundfranchise wählen müssten. Ausser den Grünen und der SP erklärten in der Folge alle Fraktionen ihre Unterstützung für die Vorlage. Mit 132 zu 51 Stimmen (bei 1 Enthaltung) entschied sich der Rat deutlich für Eintreten und mit 133 zu 53 Stimmen (bei 1 Enthaltung) nahm er die Vorlage in der Gesamtabstimmung an. Roger Golay (mcg, GE), der sich gegen die Änderung aussprach, und Jean-Luc Addor (svp, VS), der sich seiner Stimme enthielt, wichen als Einzige von den Fraktionsmeinungen ab. Stillschweigend schrieb der Rat zudem die Motion Bischofberger (cvp, AI; Mo. 15.4157) ab.

Bundesratsgeschäft für eine regelmässige Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung (BRG 18.036)
Dossier: Krankenversicherung: Vorstösse zu Wahlfranchisen

Nachdem er den bundesrätlichen Entwurf für eine Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung, wie sie die Motion Bischofberger (cvp, AI) angeregt hatte, in der Wintersession 2018 angenommen hatte, schrieb der Nationalrat die Motion stillschweigend ab. In der Frühjahrssession 2019 folgte auch der Ständerat.

Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen (Mo. 15.4157)
Dossier: Krankenversicherung: Vorstösse zu Wahlfranchisen

La Commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) a déposé une motion pour améliorer le traitement fiscal des start-up et des participations détenues par leurs collaborateurs. Le Conseil fédéral s'est opposé à la motion, rappelant que de nombreux rapports soulignaient l'attractivité des charges fiscales pour les start-up en Suisse, et qu'un groupe de travail se penchait déjà sur la question des participations des collaborateurs.
Après l'adoption par la chambre du peuple, la motion est passée à la chambre des cantons. La majorité de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des États (CER-CE) a proposé à sa chambre d'adopter la motion. Elle a mis en avant l'insécurité du droit avec la législation en vigueur, et a soutenu la solution proposée par l'initiative parlementaire Noser (plr, ZH). A l'opposé, sur la question des participations des collaborateurs, une minorité a avancé l'argument de l'égalité de traitement pour lutter contre la motion. Au final, le Conseil des États a adopté la motion par 27 voix contre 14 et 0 abstentions.

Modifier le traitement fiscal des start-up et des participations détenues par leurs collaborateurs (Mo. 17.3261)

Die geplanten Teilrevisionen der Kernenergieverordnung, der UVEK-Ausserbetriebnahmeverordnung und der UVEK-Gefährdungsannahmeverordnung sorgten in der Vernehmlassung für ausserordentlich viel Aufruhr und Kritik. Ständerat Damian Müller (fdp, LU) forderte deshalb mittels eines Postulats vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Berichts durch unabhängige Fachexperten im Bereich Strahlenschutz. Dieser Bericht soll die Konsequenzen der geplanten Teilrevisionen für die Bevölkerung aufzeigen und die neuen Grenzwerte beurteilen.
Aufmerksam wurde der sich selbst als Atomkraftbefürworter bezeichnende Müller auf die Problematik, da rund 16 Kantone, darunter auch sein Stand Luzern, in der Vernehmlassung ihre Bedenken an der Revision geäussert hatten und darin eine Verminderung des Strahlenschutzes sahen. Zudem erkannte er in der ganzen Revision ein rechtsstaatliches Problem, weil beim Bundesverwaltungsgericht ein Gerichtsverfahren gegen das ENSI im Bereich Strahlenschutz hängig war und das ENSI dem für die Teilrevisionen zuständigen UVEK angehörig ist. Gemäss einer Stellungnahme des Zürcher Anwaltsverbandes, auf die sich Müller in der Ständeratsdebatte stützte, ist die Änderung der rechtlichen Grundlagen mit dem Zweck, den Verfahrensausgang zu beeinflussen, während eines Gerichtsverfahrens rechtsstaatlich problematisch.
Der zur Ablehnung ratende Bundesrat betonte die Unabhängigkeit des ENSI. Die Anpassungen würden den Wortlaut der bisherigen Bestimmungen präzisieren, seien verhältnismässig, nachvollziehbar sowie auch praxisnah. Zudem habe die KNS den Bundesrat in dieser Sache beraten und diese Änderungen als sachgerecht eingestuft. Bundesrätin Doris Leuthard beteuerte im Rahmen der Ständeratsdebatte in der Sommersession 2018 des Weiteren, dass diese Änderungen nichts mit dem Gerichtsfall zu tun haben und das UVEK schon seit 2012 an dieser Anpassung arbeite. Weiter betonte sie, dass es hier nicht um Dosisgrenzwerte bei technischen Störfällen gehe, diese würden so bestehen bleiben wie bis anhin, sondern um Dosisgrenzen bei Naturereignissen. Dies sei in der Diskussion fälschlicherweise vermischt worden. Strittig seien folglich einzig die Dosisgrenzwerte bei Naturereignissen. Leuthard schlug deshalb vor, dieses Postulat in der zuständigen Kommission zu beraten. Ivo Bischofberger (cvp, AI) stellte daraufhin den Ordnungsantrag, das Postulat an die zuständige Kommission zu überweisen, womit sich Müller einverstanden erklärte.

Po. Müller Damian; Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken
Dossier: Widerstand Wiederinbetriebnahme Beznau 2018 - Änderungen Kernenergiebereich - Lex Beznau

Le Conseil des Etats a eu l'occasion de débattre du futur d'Agroscope, la chambre s'étant emparée de la motion Savary (ps, VD) – ainsi que de l'interpellation Häberli-Koller (pdc, TG; 18.3375) – déposée en réaction à l'annonce faite par le Conseil fédéral de plans de restructuration des centres de recherches agronomiques. La socialiste demande à ce que la loi sur l'agriculture soit modifiée de sorte que la Confédération soit obligée de s'occuper de stations de recherches agricoles. En effet, l'alinéa 1 de l'article 114 de la Loi sur l'agriculture stipule actuellement que «la Confédération peut gérer des stations agricoles», ce qui laisse une certaine liberté aux autorités, dont celle de ne pas respecter l'alinéa 2 du même article dans lequel il est précisé que «les stations de recherches agronomiques sont réparties entre les différentes régions du pays.» Au plénum, Géraldine Savary tenait à noter qu'entre CHF 60 et 100 millions ont été engagés ces dix dernières années pour rénover le centre de recherche basé à Changins dans le canton de Vaud – qu'elle représente – et s'interrogeait donc sur la cohérence du discours de la Confédération. Ivo Bischofberger (pdc, AI) faisait, lui, remarquer que ce n'est pas la seule intervention parlementaire à avoir été déposée au parlement sur ce sujet. Toutes ont un même objectif: la suspension des plans de la Confédération, afin de mener une réflexion de fond sur la recherche agronomique et alimentaire que la Suisse devrait mener. Quant au conseiller fédéral responsable de la recherche agronomique, Johann Schneider-Ammann, il s'est défendu d'avoir voulu précipiter le sort d'Agroscope. Les plans révélés dans les médias n'étaient que des esquisses non-abouties d'une réflexion à mener sur le futur de ces centres de recherche. Malgré tout, il a tenu à préciser qu'il regrettait la situation engendrée.
La motion intitulée "Ancrage dans la loi de la recherche agronomique adaptée aux conditions locales" est acceptée par une large majorité de sénatrices et sénateurs (28 voix contre 6 et 3 abstentions).

Ancrage dans la loi de la recherche agronomique adaptée aux conditions locales (Mo. 18.3241)
Dossier: Restrukturierung von Agroscope

La vue d'ensemble du développement de la politique agricole à moyen terme publiée par le Conseil fédéral a été l'occasion de répondre, entre autres, au postulat Noser (plr, ZH). Celui-ci, qui se penchait sur les effets d'une possible ouverture des marchés agricoles, a donc été classé.

Bericht zur Wettbewerbs- und Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion und zum Einsatz öffentlicher Mittel für die Landwirtschaft (Po. 14.3537)
Dossier: Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Ruedi Noser (plr, ZH) estime que le succès de l'économie helvétique repose sur sa capacité d'innovation. Or, selon lui, les réformes fiscales récentes négligent les entreprises non-cotées en bourse, comme les start-up ou les entreprises familiales. Il a donc déposé une initiative parlementaire qui vise une réduction drastique de la charge fiscale qui grève les participations de collaborateur des start-up et entreprises familiales. Pour ce faire, il demande des adaptations dans la loi fédérale sur l'impôt fédéral direct (LIFD) et dans la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes (LHID). La commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats (CER-CE) a donné suite à l'initiative par 6 voix contre 5 et 2 abstentions.

Réduire sensiblement la charge fiscale grevant les participations de collaborateur remises par les start-up et les entreprises familiales (Iv.pa. 17.456)

Mit einer Standesinitiative forderte der Kanton Neuenburg das Parlament auf, die Zweckmässigkeit eines Spezialgesetzes bezüglich zuckerhaltiger Produkte zu prüfen und gegebenenfalls eine entsprechende Gesetzesanpassung vorzunehmen. Dadurch sollten Krankheiten bekämpft werden, welche auf erhöhten Zuckerkonsum zurückgeführt werden können. Konkret forderten die Initianten, jenen Zucker zu besteuern, der bei der Herstellung zugesetzt wird. Der Steuererlös sollte präventiven Zwecken zugutekommen. Darüber hinaus sollte im Gesetz die Beschränkung von Werbung für Nahrungsmittel mit hohem Energiegehalt festgehalten werden und eine Definition erfolgen, welche Berufsgruppen von der Steuer betroffen wären. Als Gründe für sein Anliegen führte der Kanton Neuenburg unter anderem die sich zunehmend ausweitende „Diabetes- und Fettleibigkeitsepidemie“ sowie die damit verbundenen Gesundheitskosten an. Zudem würden sich in Ländern, welche bereits eine solche Steuer eingeführt hatten, durchaus positive Effekte zeigen, was den Zuckerkonsum anbelangt.
Die SGK-SR empfahl mit 9 zu 0 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) der Initiative keine Folge zu geben, da im Zusammenhang mit der Schweizer Ernährungsstrategie 2017-2024 der freiwillige Ansatz gewählt worden war. Deshalb solle auch bei der hier betroffenen Verbesserung der Lebensmittelzusammensetzung weiterhin das Prinzip der Freiwilligkeit gelten. Ferner hatte der Bundesrat 2015 zusammen mit multinationalen Schweizer Konzernen und KMU ein Memorandum of Understanding (Erklärung von Mailand) unterschrieben, in welchem eine Zuckergehaltsreduktion von Joghurts und Frühstückszerealien innerhalb von vier Jahren festgelegt worden war. Solange das gemeinsame Vorgehen mit der Wirtschaft zielführend sei, bestehe aus Sicht der Kommission kein weiterer Handlungsbedarf. Die Kommission stellte zudem die Frage, inwiefern sich die Zuckersteuer überhaupt als Gesetz realisieren liesse und ob sie stattdessen nicht doch Eingang in die Verfassung finden müsste.
In der Ständeratsdebatte legte SGK-Mitglied Ivo Bischofberger (cvp, AI) die Argumente der Kommission erneut dar. Zwar setzte sich Didier Berberat (sp, NE) noch einmal für die Initiative ein: Damit wolle man nicht nur den Zuckergehalt senken, sondern auch präventiv wirken. Es sei zudem von äusserster Wichtigkeit, einen klar abgesteckten Zeitplan zu haben, um den von Zucker verursachten Krankheiten entgegentreten zu können. Der Neuenburger konnte sich jedoch zu wenig Gehör verschaffen, der Ständerat gab der Standesinitiative mit 24 zu 3 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) keine Folge.

Steuer auf zuckerhaltige Produkte

In der Frühjahrssession 2019 debattierte der Ständerat über das Thema «Einkaufstourismus», genauer über mehrwertsteuertechnische Massnahmen zur Eindämmung des Einkaufstourismus und dessen negativen Folgen. Gemäss geltenden Bestimmungen können im Ausland getätigte Einkäufe bis zu CHF 300 bei der Einfuhr von der ausländischen Mehrwertsteuer befreit werden – wobei jedoch die Nachbarländer teilweise Mindesteinkaufsbeträge kennen, unter denen die Mehrwertsteuer nicht zurückerstattet wird – ohne dass dafür die inländische Mehrwertsteuer darauf erhoben wird. Der Ständerat beriet gleichzeitig die Standesinitiative des Kantons St. Gallen (Kt.Iv. 18.300) und die Motionen Hösli (svp, GL; Mo. 17.3131), Hegglin (cvp, ZG; Mo. 17.3428) und Dobler (fdp, SG; Mo. 17.3417). Diese schlagen vor, die Wertfreigrenze auf diejenigen Einkäufe zu begrenzen, bei denen die Mehrwertsteuer im Ausland nicht zurückgefordert werden kann (Standesinitiative), die Wertfreigrenze generell auf CHF 50 zu reduzieren (Mo. 17.3131), die ausländischen Mehrwertsteuern mit der schweizerischen Mehrwertsteuer zu verrechnen (Mo. 17.3428) oder generell die Mehrwertsteuerabrechnung an der Grenze durch den Einsatz von Technologie zu vereinfachen (Mo. 17.3417) – durch eine entsprechende App könne der Mehraufwand für die Zollstellen bei einer Flexibilisierung der Zollgrenze gesenkt werden, wodurch die Findung einer tauglichen Lösung gegen den Einkaufstourismus erleichtert werde.
Ruedi Noser (fdp, ZH) berichtete von der Debatte der FK-SR und erklärte, dass die Kommission zwar der Standesinitiative keine Folge geben wolle und die Motionen zur Ablehnung empfehle, dass dies aber nicht aus inhaltlichen, sondern aus prozeduralen Gründen geschehe. Der Bundesrat sei aufgrund des Postulats der FK-NR (Po. 17.3360) dabei, einen umfassenden Bericht zum Thema Einkaufstourismus zu erstellen. Bevor dieser erscheine, wolle die Kommission keine Vorstösse annehmen, auch wenn deren Fristen abliefen. Darum empfehle sie, der Standesinitiative keine Folge zu geben – die ähnlich formulierte Initiative des Kantons Thurgau (Kt.Iv. 18.316) laufe noch bis Ende Jahr, falls nötig könne diese später noch angenommen werden. Die Motionen empfahl die Kommission zur Ablehnung, da deren Vorschläge entweder in ähnlicher Art auch in der Kommission diskutiert würden (Mo. 17.3428), von der Verwaltung bereits im Bericht aufgenommen worden seien (Mo. 17.3131) oder eigentlich durch die Applikation Quick-Zoll bereits erfüllt seien (Mo. 17.3417). Falls nötig und falls der Bundesrat keine eigene umfassende Vorlage ankündige, könne man nach Erscheinen des Berichts im Herbst noch immer eine Kommissionsmotion lancieren. Der Ständerat folgte dem Vorschlag der Kommission, verzichtete mit 30 zu 14 Stimmen darauf, der Standesinitiative Folge zu geben, und lehnte die Motionen mit 30 zu 14 Stimmen (Mo. 17.3131), 30 zu 12 Stimmen (bei 2 Enthaltungen, Mo. 17.3428) und 32 zu 10 Stimmen (bei 2 Enthaltungen, Mo. 17.3417) ab.

Behandlung der Vorstösse zum Einkaufstourismus durch den Ständerat
Dossier: Abbau von Handelshemmnissen. Parallelimporte

In der ersten Sitzung der Wintersession 2017 schritt die kleine Kammer zur Wahl des Büros des Ständerats für 2017/18. Der scheidende Präsident, Ivo Bischofberger (cvp, AI) bedankte sich für das im vergangenen Jahr entgegengebrachte Vertrauen und wies auf die respektvolle Debattenkultur im Ständerat hin. Allerdings müsse dem persönlichen Gespräch auch weiterhin Beachtung geschenkt werden, da im Bundeshaus immer häufiger per E-Mail kommuniziert werde. Während im Jahr 2003 noch 3 Mio. Mails pro Monat versandt worden seien, seien es heute deren 30 Mio. Die Suche nach Konsens gelinge aber erfolgreicher mittels direktem, persönlichem Gespräch als über anonyme Korrespondenz.
Turnusgemäss wurde die amtierende Vizepräsidentin, Karin Keller-Sutter (fdp, SG) zur Ständeratspräsidentin gekürt. Von 45 eingelangten Wahlzetteln waren zwei leer und 43 mit ihrem Namen versehen. In ihrer Antrittsrede wies die St. Gallerin darauf hin, dass sie es einerseits dem Zufall verdanke, dass sie heute hier sitze – eigentlich wäre der Platz für den 2013 verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) vorgesehen gewesen –, andererseits habe ihr aber auch zu denken gegeben, dass bisher lediglich drei Frauen das Ständeratspräsidium besetzt hätten: Josi Meier (cvp, LU), Françoise Saudan (fdp, GE) und Erika Forster-Vannini (fdp, SG). Wenn Frauen gefragt würden, müssten sie bereit sein, eine Aufgabe zu übernehmen. Sie lasse sich auch leiten von der Überzeugung, dass die Kraft der Schweiz in den Institutionen liege. Dass die Schweizer Politik als langweilig gelte, sei gut, weil dies auch mit Berechenbarkeit und Stabilität einhergehe. In den Medien wurde spekuliert, dass die Ostschweizer Freisinnige wohl noch nicht am Ende ihrer Karriere sei, da sie als chancenreichste Nachfolgerin des wohl bald zurücktretenden Bundesrats Johann Schneider-Ammann gelte. Nach einem musikalischen Intermezzo wurden die weiteren Mitglieder des Büros gewählt. Jean-René Fournier (cvp, VS; 43 von 46 Stimmen) wurde zum ersten Vizepräsidenten und Géraldine Savary (sp, VD; 41 von 46 Stimmen) zur zweiten Vizepräsidentin gewählt. Ergänzt wurde das Präsidium durch den Stimmenzähler Alex Kuprecht (svp, SZ; 41 von 46 Stimmen) und den Ersatzstimmenzähler Thomas Hefti (fdp, GL; 43 von 46 Stimmen).

Wahl des Ständeratspräsidiums 2017/18
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros

Nachdem der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) bereits 2015 die Radio- und TV-Gebühren bekämpft hatte, wollte er zwei Jahre später die Billag-Gebühren ganz abschaffen. Im Oktober 2017 beschloss die Schweizerische Gewerbekammer – das Parlament des SGV – mit einer Zweidrittelmehrheit die Ja-Parole zur No-Billag-Initiative und unterstützte in der Folge auch die Abstimmungskampagne des überparteilichen Komitees „Ja zu No-Billag“ an vorderster Front. Der SGV begründete das Engagement für die No-Billag-Initiative damit, dass Unternehmer für die Billag zwei Mal aufkommen müssten, einmal als Privatperson und einmal als juristische Person. „Diese Abzockerei akzeptiert das Gewerbe nicht“, wurde der SGV-Präsident Jean-François Rime (svp, FR) in einer Medienmitteilung des SGV zitiert. Allerdings wurde in der Mitteilung verschwiegen, dass diese „Abzocke“, wie Rime und SGV-Direktor Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH) die Billag-Gebühren in den darauffolgenden drei Monaten unermüdlich bezeichneten, nur jenes Viertel der Unternehmen betraf, deren jährlicher Umsatz CHF 500'000 übersteigt; alle anderen Unternehmen waren mit der sehr knapp angenommenen RTVG-Revision im Jahr 2015 von der Billag-Gebühr befreit worden. An einer von den Medien mit Spannung erwarteten Medienkonferenz am 9. Januar 2018 präsentierte der SGV einen „Plan B“ für die SRG, falls die No-Billag-Initiative am 4. März 2018 angenommen werden sollte. Bigler zeigte sich überzeugt, dass die SRG bei einer Annahme der Initiative nicht verschwinden würde, sondern dass Kunden ein Grundabo für Flaggschiff-Sendungen der SRG, etwa die Tagesschau, 10 vor 10 und Echo der Zeit, lösen oder auch einfach Einzelsendungen kaufen könnten. Werbeeinnahmen würden die zweite grosse Einnahmequelle ausmachen, denn mit einem Ja zu No-Billag könne die SRG auch online und im Radio Werbung schalten. Sendungen für Randregionen und sprachliche Minderheiten könnten gemäss Bigler über Subventionen finanziert werden.
Im Verlaufe des Januars zeigte sich jedoch: Die Unterstützung des SGV für die No-Billag-Initiative war bei der Basis des Schweizer Gewerbes sehr umstritten. Die Gewerbeverbände der Kantone Freiburg, Genf, Jura, Schwyz, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Aargau beschlossen die Nein-Parole zur No-Billag-Initiative und stellten sich damit diametral gegen den Dachverband. Zudem beschlossen die Gewerbeverbände der Kantone Bern, Basel-Landschaft, Luzern, Zug, Nidwalden, St. Gallen und Schaffhausen Stimmfreigabe. Im Gewerbeverband des Kantons St. Gallen etwa sei „angeregt und engagiert“ diskutiert worden, bevor am Ende 18 Ja- zu 18 Nein-Stimmen resultierten, sagte Felix Keller, Geschäftsführer des Gewerbeverbands St. Gallen im St. Galler Tagblatt. Die Doppelbesteuerung sei tatsächlich „ein Ärgernis“, so Keller. Auf der anderen Seite habe aber die Sorge um die Medienvielfalt, insbesondere in den Randregionen, überwogen. Die gleiche Sorge gab auch den Ausschlag für die Nein-Parole des Gewerbeverbands des Kantons Jura. Dessen Präsident Patrick Riat fürchete, dass bei einem Ja zur No-Billag-Initiative das Westschweizer Fernsehen von einem einzigen privaten Anbieter übernommen werden könnte und sich das Informationsangebot auf die urbanen Zentren fokussieren würde. „Dann hören wir ganz einfach auf zu existieren“, sagte Riat in der Luzerner Zeitung. Auch im aargauischen Gewerbeverband glaubte man Biglers Beteuerungen, die SRG würde bei einem Ja weiterhin bestehen bleiben, nicht recht. „Die Doppelbesteuerung ist tatsächlich störend, aber die SRG muss man deswegen nicht gerade ‚wegputzen‘“, sagte Kurt Schmid, Präsident des Aargauer Gewerbeverbandes, im gleichen Artikel der Luzerner Zeitung.
Nachdem die Volksabstimmung über die No-Billag-Initiative am 4. März 2018 für den SGV sehr deutlich verloren gegangen war (71.6 Prozent der Stimmenden sagten Nein zur Abschaffung der Billag-Gebühren), erwartete die Verbandsspitze bereits die nächste Ohrfeige, diesmal verbandsintern. Kurz nach der Abstimmung berichtete die Handelszeitung, dass sechs Verbände des Ausbaugewerbes am Gewerbekongress 2018, der Mitgliederversammlung des SGV, einen Antrag auf eine Statutenänderung stellen wollten. Gemäss diesem Antrag soll die Amtszeit der SGV-Vorstandsmitglieder auf 14 Jahre beschränkt werden; zudem soll eine Wahl in den Vorstand nur bis zum Alter von 68 Jahren möglich sein. „Wir sehen die Gefahr, dass der Vorstand zunehmend verkrustet“, sagte Hans-Peter Kaufmann, Direktor des Gebäudetechnikverbands Suissetec, in der NZZ. Der Vorstand verliere den Draht zu den einzelnen Verbänden und solle sich in Zukunft wieder mehr um die Kernanliegen des Gewerbes kümmern, so Kaufmann. Dieser Antrag auf Amtszeit- und Altersbeschränkung des 15-köpfigen SGV-Vorstands wurde am Gewerbekongress Mitte Mai in Bern gegen den Willen des Vorstands überraschend angenommen. Die NZZ sprach von einem „Misstrauensvotum gegen den Gewerbevorstand“, der Tages-Anzeiger von einem „kleinen Putsch gegen den Präsidenten“, denn der Präsident, Jean-François Rime, war der prominenteste Betroffene der „Altersguillotine“. Rime wurde am Kongress zwar für weitere zwei Jahre als Präsident bestätigt, da er aber bei der nächsten Wahl 2020 das Alter von 68 überschritten haben wird, ist dies seine letzte Amtszeit. Von der Alterslimite direkt betroffen war Robert Gubler, der bei den Vorstandswahlen 2018 nicht mehr antreten durfte. Die Nordwestschweiz rechnete zudem vor, dass in den nächsten zwei Jahren neben Rime zwei weitere Vorstandsmitglieder der Alterslimite zum Opfer fallen werden. 2018 mussten drei SGV-Vorstandsmitglieder ersetzt werden: Neu ins 15-köpfige Gremium gewählt wurden Ivo Bischofberger (cvp, AI), Werner Scherrer (Präsident KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich) und Hansjörg Brunner (fdp, TG).

Gewerbeverband No Billag

Im Juni 2017 schickte der Bundesrat eine Änderung des KVG in die Vernehmlassung. Da der Anstieg der Gesundheitskosten – jährlich steigen die Vergütungen von medizinischen Leistungen durch die OKP pro Kopf um etwa 4 Prozent – nicht nur durch demografische Faktoren erklärt werden könne, sondern auch auf eine Mengenausweitung zurückzuführen sei, wollte der Bundesrat die Franchisen regelmässig an die Kostenentwicklung der OKP anpassen. Durch diese Massnahme, wie sie durch die Motion Bischofberger (cvp, AI; Mo. 15.4157) angeregt worden war, könne die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt werden, erklärte der Bundesrat. Konkret sollen alle Franchisen um CHF 50 erhöht werden, sobald die durchschnittlichen Bruttokosten der Leistungen pro Person mehr als dreizehnmal höher sind als die ordentliche Franchise. Damit soll das maximale Verhältnis von 1:12 zwischen der Höhe der ordentlichen Franchise und den Bruttokosten, wie es bei Einführung des KVG und bei der letzten Erhöhung der Franchisen vorgelegen hatte, gewahrt werden. Somit werden die Zeitabstände der Franchisenerhöhungen von der Kostenentwicklung in der OKP abhängig gemacht. Der Bundesrat rechnete damit, dass eine Bruttokostenhöhe von CHF 3'900 eine erste automatische Erhöhung der Franchisen im Jahr 2020 nötig machen würde.

In der Vernehmlassung, die zwischen Juni und Oktober 2017 stattfand, meldeten sich 65 Organisationen zu Wort. Die Mehrheit der Organisationen – darunter 14 Kantone, die meisten teilnehmenden Parteien (CVP, FDP, GLP und SVP), economiesuisse und der SGV sowie die Verbände der Leistungserbringer – stimmte der Vorlage vorbehaltlos zu. Gelobt wurden insbesondere die Stärkung der Eigenverantwortung und die erwartete dämpfende Wirkung auf den Leistungsbezug.
Auf Ablehnung stiess die Vorlage auf linker Seite: Unter anderem die SP, die Grünen und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), aber zum Beispiel auch der Schweizerische Gehörlosenbund und Inclusion Handicap sowie sieben Kantone (BE, FR, NE, SO, TI, VD, VS) lehnten die entsprechende Änderung des KVG ab. Kritisiert wurde, dass durch die Änderung mehr Personen von der Sozialhilfe abhängig würden und dass dadurch sowie durch die höheren Ausgaben der EL die Kosten für Kantone und Gemeinden anstiegen. Die Kritiker der Vorlage bezweifelten überdies, dass die Änderung tatsächlich zu einer Senkung der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen führen würde: Bei den Versicherten mit der Grundfranchise, auf die sich eine Franchisenerhöhung am stärksten auswirke, würde eine Erhöhung um CHF 50 kaum ins Gewicht fallen, da sie bereits sehr hohe Kosten hätten. Somit würden diese auch kaum ihr Verhalten ändern. Stattdessen untergrabe die Vorlage die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken – wurde kritisiert –, weil diejenigen bestraft würden, die Leistungen beanspruchen müssten.

Bundesratsgeschäft für eine regelmässige Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung (BRG 18.036)
Dossier: Krankenversicherung: Vorstösse zu Wahlfranchisen

In der Wintersession 2016 behandelte der Ständerat die Motion Barazzone (cvp, GE) über die Aktivitäten der Post im Ausland, die im Sommer desselben Jahres bereits vom Nationalrat angenommen worden war. Die UREK-SR empfahl dem Rat einstimmig deren Ablehnung und folgte damit dem Antrag des Bundesrates. Nachdem Ivo Bischofberger (cvp, AI) und Olivier Français (fdp, VD) den Kommissionsentscheid dargelegt hatten, meldete Christian Levrat (sp, FR) Bedenken an bezüglich des Engagements der Post bei Car postal France. Zwar wolle er keinen Antrag um Annahme der Motion stellen, er beobachte die Geschäftsaktivitäten der Postauto Schweiz in Frankreich aber schon länger und halte sie für riskant. Bundesrätin Leuthard versicherte dem Rat daraufhin, dass die Risiken des Engagements in Frankreich regelmässig mit den Spitzen der Post und der Postauto Schweiz diskutiert würden. Der Rat folgte dem Bundesrat und seiner Kommission diskussionslos und lehnte die Motion ab.

Aktivitäten der Post im Ausland

Die SGK-NR legte ihrem Plenum Ende 2016 eine Motion für mehr unternehmerische Freiheit im Gesundheitswesen vor, die sich trotz des allgemein formulierten Titels mit den Franchisen befasste. Der Vorstoss vereinte drei Anliegen: Erstens sollten die Franchisen-Wahlmöglichkeiten für die Versicherten mindestens beibehalten oder aber ausgebaut werden, zweitens sollten die Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mehr Freiheiten erhalten, um neue Versicherungsmodelle entwickeln und testen zu können, und drittens sollten die Franchisen an die Kostenentwicklung angepasst werden. Eine Minderheit Carobbio Guscetti (sp, TI) beantragte, die Motion abzulehnen.
Der Nationalrat behandelte den Vorstoss in der Wintersession 2016 zusammen mit der Motion Bischofberger (cvp, AI; Mo. 15.4157). Minderheitensprecherin Carobbio Guscetti verwies in der Debatte auf die zahlreichen Vorstösse, in denen die in dieser Motion geäusserten Forderungen bereits enthalten waren, und wertete die zusätzliche Motion der Kommission als Versuch, Druck auszuüben, um die Solidarität im Gesundheitswesen weiter zu schwächen. Da die geforderten Massnahmen zudem bisher keine Wirkung gezeigt hätten, solle die Motion abgelehnt werden. Dennoch sprach sich der Rat mit 130 zu 55 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für ihre Annahme aus.

Motion für mehr unternehmerische Freiheit im Gesundheitswesen (Mo. 16.3906)
Dossier: Krankenversicherung: Vorstösse zu Wahlfranchisen

In der vorhergehenden Session hatte der Ständerat eine Motion Bischofberger (cvp, AI) zur Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung angenommen. Diese gelangte in der Wintersession 2016 in den Nationalrat, wo sie gemeinsam mit einer Motion der SGK-NR (16.3906) beraten wurde. Die Kommissionsmehrheit beantragte die Annahme der Motion, eine sozialdemokratische Minderheit Gysi (sp, SG) die Ablehnung. Die Argumentation glich jener, die zuvor bereits im Ständerat vorgetragen worden war. Die Minderheitssprecherin wandte zudem ein, die Schweiz habe bereits heute im europäischen Vergleich die höchsten Out-of-Pocket-Kosten im Gesundheitswesen. So bezeichnet werden die Kosten, die die privaten Haushalte selbst tragen müssen. Schliesslich wurde die Motion mit 129 zu 54 Stimmen bei drei Enthaltungen überwiesen. Auf der Befürworterseite standen annähernd geschlossen die SVP, die FDP-Liberalen, die CVP, die BDP und die GLP, auf der Gegnerseite die SP und die Grünen.

Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen (Mo. 15.4157)
Dossier: Krankenversicherung: Vorstösse zu Wahlfranchisen

Mit ihrer Motion „Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen” forderte die KVF-NR den Bundesrat auf, die Erkenntnisse aus dem Bericht „Zukunftstaugliche Mobilfunknetze” (resultierend aus den Postulaten Noser 12.3580 und FDP-Liberale Fraktion 14.3149) umgehend umzusetzen. Es seien eine Revision der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) anzustossen, der Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben, die Vollzugshilfsmittel zu vereinfachen, ein NIS-Monitoring aufzubauen und die Finanzierung des Monitorings in der bevorstehenden Revision des Fernmeldegesetzes einzuplanen.
Eine Minderheit Hardegger (sp, ZH) beantragte die Ablehnung der Motion, die im Juni 2016 zusammen mit dem Postulat KVF-NR (16.3008) im Nationalrat behandelt wurde. Der Bundesrat begrüsste die in der Motion geforderten Schritte und beantragte die Annahme der Motion. Mit 96 zu 89 Stimmen bei 3 Enthaltungen nahm der Nationalrat die Motion an.
Im Dezember 2016 beriet der Ständerat über die Motion. Die KVF-SR beantragte die Annahme, eine Minderheit Häberli-Koller (cvp, TG) wollte die Motion ablehnen und berief sich in erster Linie auf die in der Bevölkerung verbreiteten Ängste vor der Strahlung, die vom Mobilfunknetz ausgeht. Viele Ständeratsmitglieder erwähnten in ihren Voten die Flut an Zuschriften von Menschen, die unter gesundheitlichen Problemen leiden, die sie der Strahlenbelastung zuschreiben. Bundesrätin Leuthard berief sich im Rat auf die WHO, die eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkantennen ausschliesse, und führte ins Feld, dass eine höhere Dichte an Antennen die Strahlungsbelastung sogar minimiere. Ihren Ausführungen zum Trotz lehnte der Ständerat die Motion ab – wenn auch sehr knapp mit 20 zu 19 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Ausbau der Mobilfunkversorgung (Mo. 16.3007)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Bereits im Dezember 2011 hatte der Bundesrat die Abschreibung der Motion Noser (fdp, ZH) beantragt, mit welcher die IT-Leistungserbringung in der Bundesverwaltung zentralisiert werden sollte. Die Argumente des Bundesrates – eine Zentralisierung laufe der Idee der dezentralisierten Steuerungsgrundsätze zuwider; Zentralisierungen hätten auf freiwilliger Basis bereits stattgefunden; Querschnittleistungen würden bereits gemeinsam erbracht und das Controlling sei verbessert worden – stiessen damals bei der FK-NR aber auf taube Ohren. Man wollte zu jenem Zeitpunkt insbesondere auch den Bericht der Arbeitsgruppe "Insieme" abwarten, der als Grundlage für eine ausführliche Diskussion zum Umgang mit IT-Beschaffungen in der Bundesverwaltung dienen soll.
Im September 2016 diskutierte die FK-NR den Abschreibungsantrag erneut. Die Frage nach der Leistungserbringung sei zwar nach wie vor aktuell, es gehe heute jedoch eher um die Kontrolle der Kompetenzen der Querschnittsämter als um eine Zentralisierung. Deshalb sei dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzuschreiben. Dieser Empfehlung folgte der Nationalrat in der Wintersession 2016 schliesslich ohne Diskussion.

IT-Leistungserbringung zentralisieren - Abschreibung Motion
Dossier: IT-Leistungserbringer zentralisieren

In der ersten Sitzung der Wintersession findet im Ständerat jeweils die Wahl des Büros statt. Mit Raphaël Comte (fdp, NE) räumte der jüngste Ständeratspräsident seit 140 Jahren seinen Stuhl, um seinem ersten Vizepräsidenten, Ivo Bischofberger (cvp, AI), Platz zu machen. Das vergangene Jahr sei den Rätinnen und Räten der kleinen Kammer wahrscheinlich sehr lange vorgekommen, er selber habe den Eindruck, erst vor wenigen Sekunden auf dem Präsidentensessel Platz genommen zu haben – so der scheidende Comte. Zum Glück entspreche die Schweiz nicht dem von Brecht beklagten unglücklichen Land, das Helden brauche. Vielmehr sei der ständige Wechsel im Präsidium eben auch ein Zeichen dafür, dass die Macht in vielen Händen liege und kollektiv ausgeübt werde. Präsidenten kämen und gingen und seien letztlich nur Diener der Institutionen, die alleine zählten und Freiheit und Recht garantierten.
Die Streichmusik Neff, die – so Comte abschliessend – „donne vraiment envie d'aller à Appenzell“, umrahmte die Wahl von Bischofberger, der mit 43 von 43 gültigen Stimmen zum neuen Präsidenten gewählt wurde; einer der 45 eingelangten Wahlzettel blieb leer und einer war ungültig.
Der 194. Ständeratspräsident nahm den Ball seines Vorgängers auf und erinnerte an die beiden Bronzestatuen beim Haupteingang des Parlamentsgebäudes. Der alte Mann und der Jüngling gemahnten daran, dass alles, was im Parlament geschehe, bald Teil der Vergangenheit sei. Auch sein Präsidialjahr werde in einem Jahr Geschichte sein. Er werde es unter das Motto „Klein, aber wertvoll“ stellen. Auch kleine Kantone würden wichtige und nützliche Beiträge für den Zusammenhalt des Landes liefern. Föderalismus habe einen hohen Stellenwert, was sich nicht zuletzt in der Debattenkultur im Ständerat zeige, der Sorge zu geben sei. Vom Zeitgeist der Effekthascherei und dem einfachen Schwarz-Weiss-Schema dürfe sich die kleine Kammer nicht anstecken lassen.
In der Presse wurde Bischofberger als beharrlich und engagiert beschrieben. Konkordanz und Kompromiss würden beim Appenzell-Innerrhoder gross geschrieben. Allerdings wolle er es auch allen recht machen, was nicht immer nur positiv sei (TA). Der „naturfröhliche“ und bodenständige Bischofberger reiche nur sehr sparsam, aber immer sehr gut vorbereitete Vorstösse ein, er sei ein akribischer Schaffer (NZZ).
Im Anschluss wurden die weiteren Mitglieder des Büros gewählt. Zur ersten Vizepräsidentin wurde Karin Keller-Sutter (fdp, SG) gekürt. Sie erhielt 39 von 40 gültigen Stimmen. Eine Stimme ging auf Diverse, vier der 44 eingelangten Wahlzettel blieben leer. Die Reihe war erneut an der CVP, die mit Jean-René Fournier (cvp, VS) den zweiten Vizepräsidenten stellt. Fournier, der also nach Keller-Sutter im Jahr 2017/2018 das Präsidium 2018/2019 übernehmen wird, erhielt 41 von 43 gültigen Stimmen. Auf zwei Wahlzetteln standen andere Namen und zwei der 45 eingelangten Wahlzettel blieben weiss. Als Nächstes stand die Wahl der Stimmenzählerin an, die ebenfalls zum Büro gehört und – unter der Bedingung ihrer Wiederwahl bei den eidgenössischen Wahlen 2019 – die kleine Kammer 2019/2020 präsidieren wird: Géraldine Savary (sp, VD) erhielt 37 von 41 gültigen Stimmen, von denen vier an Diverse gingen. Bei der Genossin aus der Waadt blieben vier der 45 eingelangten Wahlzettel leer. Abgeschlossen wurde der Reigen mit der Wahl von Alex Kuprecht (svp, SZ) zum Ersatzstimmenzähler. Auch er erhielt 37 Stimmen, allerdings von 39 gültigen. Auf sechs der 45 eingelangten Wahlzettel fand sich kein Name.

Ständerat - Wahl Präsidium / Büro 2016
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros