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  • Bodenmann, Peter (VS, sp/ps)
  • Metzler, Ruth (cvp/pdc) BR EJPD /CF EJPD

Prozesse

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Wie schmal der Grad zwischen öffentlichem Interesse und dem Schutz der Persönlichkeit ist, zeigt sich jeweils dann, wenn Medien über das Privatleben von Politikerinnen und Politikern berichten. Im Fall der Verurteilung eines Sohnes von Bundesrat Ueli Maurer wurde in den Medien allerdings nicht nur öffentliches Interesse reklamiert, sondern auch darauf hingewiesen, dass gerade bei Vertretern der SVP, die gegen die «Kuscheljustiz» und für «Strafverschärfungen» weible, besonders genau hingeschaut werden müsse. Das öffentliche Interesse wurde auch damit begründet, dass in diesem Fall die judikative Unabhängigkeit bewiesen werden müsse.
Was war geschehen? Ende 2017 machte der «Zürcher Oberländer» publik, dass einer der Söhne von Ueli Maurer vor Gericht erscheinen müsse, weil er zwei Jahre zuvor unter Alkoholeinfluss einen Autounfall verursacht habe. Die Sonntagszeitung nahm den Fall auf und vermutete, dass es noch weitere Delikte geben müsse, die dem Sohn angekreidet würden – die Anklageschrift werde allerdings nicht zugänglich gemacht, erklärte die Zeitung. Mehr noch, die Verteidigung habe beantragt, den Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen, um die Persönlichkeit des Mandanten zu schützen. Der Entscheid vom Bezirksgericht Hinwil, die Medien, nicht aber die Öffentlichkeit zum abgekürzten Prozess zuzulassen, wurde vom Anwalt von Maurers Sohn zwar weitergezogen, vom Obergericht und schliesslich vom Bundesgericht Ende Mai 2018 aber bestätigt. Gerade wenn der Sohn eines Bundesrats vor Gericht stehe, bestehe ein gewichtiges öffentliches Interesse. Als Beschuldigter habe der Angeklagte die mit einer öffentlichen Verhandlung verbundenen psychischen Belastungen hinzunehmen. Dem Persönlichkeitsschutz solle aber Rechnung getragen werden, indem die Veröffentlichung von Vorname, Alter, Wohnort und Fotos verboten würden – so das Urteil des letztinstanzlichen Gerichts.
Mitte Oktober 2018 fand schliesslich der Prozess statt und die Medien erhielten erst dann die Anklageschrift. Neben dem Autounfall wurde der Sohn von Ueli Maurer wegen Raub und versuchter Erpressung – Maurers Sohn hatte zusammen mit einem Kollegen einen Mann ausgeraubt –, Sachbeschädigung, versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfacher Beschimpfung und Hinderung einer Amtshandlung – bei seiner Verhaftung soll sich der junge Mann widersetzt haben – zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Während der Befragung gab der junge Mann bekannt, stark unter dem Druck gelitten zu haben, der mit der schweizweiten Prominenz seines Vaters einhergehe. Er sei oft fertig gemacht und beleidigt worden. Weil die Anklage medial ausgeschlachtet worden sei, habe er zudem seine Arbeitsstelle verloren und die damit zusammenhängende Weiterbildung abbrechen müssen.
Die Medien kommentierten den Fall unterschiedlich. Während in der Weltwoche (7.12.17) von «Schmuddelpresse und Sippenhaft» die Rede war, beleuchtete die BaZ (23.5.18) das Schicksal der Kinder von Bundesräten. Sie müssten sich erklären, obwohl sie es nicht wollten, oder wollten sich erklären, weil sie glaubten, es tun zu müssen. In seiner Kolumne in der Weltwoche (25.10.18) lobte Peter Bodenmann (VS, sp) die Justiz, die hart geblieben sei, fragte aber rhetorisch, wie die Volkspartei wohl reagiert hätte, wenn «Maurer Junior» Kosovo-Albaner gewesen und der beraubte Mann der ehemalige SVP-Nationalrat Hans Fehr gewesen wäre.

Sohn von Ueli Maurer

Trotz der Wirtschaftskrise konnte sich die SP bei kantonalen Wahlen weiterhin nicht steigern. Nach den Wahlniederlagen im Aargau und in Solothurn fand eine innerparteiliche Diskussion über die Ursachen der bereits länger anhaltenden Schwäche der SP statt. Parteipräsident Christian Levrat zeigte sich überzeugt, dass sich die SP nicht anders positionieren, sondern vor allem besser verkaufen müsse. Zudem sei die Mobilisierung der SP-Wähler zurzeit mangelhaft. Der ehemalige SP-Präsident Peter Bodenmann kritisierte Levrat in einem offenen Brief. Die SP habe einen „fatalen Kurswechsel“ vorgenommen, indem sie sich auf Themen wie die innere Sicherheit konzentriert habe, statt auf die soziale Frage. Diese Kritik stiess allerdings innerhalb der SP auf wenig Zustimmung.

SP erleidet weitere Wahlniederlagen

Am Parteitag in Naters bei Brig (VS) forderte der ehemalige SP-Präsident Peter Bodenmann bei seinem ersten Auftritt an einer nationalen SP-Versammlung seit seinem Rücktritt vor sieben Jahren eine mutigere Europa-Politik. Nach eingehender Debatte verabschiedeten die Delegierten ein Positionspapier, das den Bundesrat auffordert, nach der Inkraftsetzung der Bilateralen II noch in der laufenden Legislaturperiode Beitrittsverhandlungen mit der EU aufzunehmen; die konkreten Vor- und Nachteile einer EU-Mitgliedschaft könnten erst nach Abschluss der Verhandlungen beurteilt werden. In einem Thesenpapier „Umverteilung und Gleichstellung“ billigten die Sozialdemokraten eine Reihe von Vorschlägen, die von einer Steuerreform über die Entlastung von Familien, der effektiven Gleichstellung zwischen Mann und Frau bis hin zur Strukturreform der Altersvorsorge sowie zu Massnahmen gegen die Armut reichten. Für die Abstimmung vom November gaben die Delegierten mit 297:87 Stimmen die Nein-Parole zur NFA heraus; es überwogen die Warnungen vor der Gefahr des Sozialabbaus bei den Behindertenheimen, sollte sich der Bund bei deren Finanzierung zurückziehen. Diskussionslos stimmte die SP der neuen Finanzordnung zu. Auch beim Stammzellenforschungsgesetz setzten sich die Befürworter mit 246:101 Stimmen durch; die Geschäftsleitung hatte aus Respekt gegenüber persönlichen ethischen Werthaltungen für Stimmfreigabe plädiert, doch zeigte der Appell an die Verantwortung der Politik von Alt-Bundesrätin Ruth Dreifuss, in deren Amtszeit die Vorlage erarbeitet worden war, Wirkung.

Beitrittsverhandlungen mit der EU

Die von der ehemaligen Vorsteherin des EJPD, Ruth Metzler, eingeleitete Revision des Waffenrechts wurde von der Verwaltung abgespeckt. Nach der vernichtend verlaufenen zweiten Vernehmlassung beschloss das federführende Bundesamt für Polizei, das vorgesehene zentrale Waffenregister zu streichen. Das zu Jahresbeginn in die verwaltungsinterne Konsultation gegebene Projekt des Bundesamtes konzentriert sich auf die Neuregelung des privaten Handels und auf Vorschriften über den Erwerb und Besitz von Waffenimitationen. Der Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen, wie er vom Parlament in der Dezembersession beschlossen wurde, würde auf jeden Fall eine gewisse Verschärfung des Waffenrechts mit sich bringen, verlangt es doch von Mitgliedstaaten eine Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Feuerwaffen. Eine der Interessenorganisationen der Waffenbesitzer, «Pro Tell», kündigte aus diesem Grund im Herbst ihren Widerstand zu diesem EU-Abkommen an. Die im Schiesssportverband organisierten Sportschützen zeigten sich hingegen mit der vorgesehenen Regelung, welche für die Besitzer einer Ordonanzwaffe keine zusätzlichen Auflagen bringt, zufrieden. Dies durften sie umso mehr sein, als das Parlament bei der Beratung der Abkommen beschloss, dass Sportschützen, Waffensammler und Jäger von der neuen Begründungspflicht für den Waffenerwerb ausgenommen werden.

Teilrevision des Waffengesetzes
Dossier: Teilrevision des Waffengesetzes (2008)
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

2001, auf dem Höhepunkt der Diskussionen um die „Papierlosen“ (oft abgewiesene Asylbewerber, die nicht in ihre Heimat zurückkehren können oder wollen, die aber auch nicht als Gruppe vorläufig aufgenommen wurden) hatte Bundesrätin Metzler eine Härtefallregelung erlassen. Unter gewissen Bedingungen (lange Aufenthaltsdauer in der Schweiz, fortgeschrittene Integration, gute Führung) konnten die Kantone für diese Fälle beim Bund eine humanitäre Aufnahme beantragen. Die Kantone verhielten sich ganz unterschiedlich. Am meisten Gesuche reichte der Kanton Waadt ein, von denen rund 800 bewilligt wurden. Aber auch die anderen Westschweizer Kantone machten oft von der Möglichkeit Gebrauch, während mehrere Deutschschweizer Kantone wie Zürich, Aargau und die beiden Basel das Instrument nie benutzten. Bis Mitte August des Berichtsjahres wurden 1849 Gesuche gestellt, 625 bewilligt und 999 abgelehnt. Ohne vorgängige Konsultation der Kantone und ohne Begründung setzte Bundesrat Blocher nun per Ende Jahr die Härtefallregelung kurzerhand ausser Kraft.

Papierlosen

Le PDC, conseillé par une agence de publicité, a certainement mené la campagne la plus originale parmi les partis gouvernementaux. Sous le slogan « Du mordant », et à grand renfort de brosses à dents estampillées PDC, c’est avec un semi-remorque transformable en scène que le parti espérait dépasser le PRD et redevenir la troisième formation au niveau national. Cette animation itinérante, baptisée « Roadshow », a fait escale dans les principales villes de Suisse, de préférence sur des places très fréquentées, ou devant des centres commerciaux. L’objectif était d’attirer l’attention du public grâce à une animation musicale et de permettre aux citoyens de rencontrer les candidats locaux, voire même Ruth Metzler ou Joseph Deiss. Pour la direction du parti, cette stratégie devait convaincre les citoyens indécis, les nouveaux électeurs ainsi qu’un certain électorat urbain. Ils misaient également sur le soutien d’un maximum d’électeurs, sans affiliation partisane, au comportement électoral volatile. Mettant l’accent sur la nécessité d’être vu, la centrale du parti a misé sur l’utilisation de gadgets électoraux (pose des grandes tours de 15 mètres à l’effigie du parti à quatre endroits en Suisse, distribution des ballons de plage dans les piscines publiques…). La centrale a également envoyé un CD aux sections locales et cantonales afin de coordonner les campagnes d’affichage, les annonces et les tracts. Le coût de cette campagne a été estimé à environ 1,5 million de francs. Il convient de préciser que les chiffres concernant les différents budgets de campagne sont à considérer avec prudence dans la mesure où ils ne sont que difficilement vérifiables. De plus, ils ne comprennent que les dépenses des centrales nationales des partis. Le PS a mis sur pied une équipe de sept personnes, baptisée « Campa 03 », chargée d’un double mission, une vers l’intérieur et l’autre vers l’extérieur. Il s’agissait, d’une part, d’être un centre de prestation pour les candidats : information sur l’actualité et les positions du parti, coordination de la campagne malgré la large autonomie laissée aux sections cantonales, attention portée à des apparitions aussi unifiées que possible, aide à l’élaboration de pages Internet, formation à la communication... Cette structure de coordination devait, d’autre part, mener une campagne d’affichage volontairement provocante, collant à l’actualité et montrant les différences essentielles entre les socialistes et les formations bourgeoises. Ce sont dix affiches principales qui devaient rythmer l’année jusqu’à l’automne. Pascal Couchepin et Joseph Deiss ont subi des attaques directes concernant des dossiers de leurs départements, respectivement les retraites et le chômage. Ajoutée aux déclarations de la présidente du PS concernant la possibilité de changer la composition du Conseil fédéral, l’affiche contre le ministre de l’économie a contribué à tendre les rapports entre le PS et le PDC. Cette structure souple devait permettre de réagir rapidement aux événements en préparant des communiqués de presse et des courriers électroniques d’information. Le coût de la campagne a été estimé à 1,3 million de francs, dont un tiers pour le personnel rattaché à la structure provisoire d’accompagnement. Conseillé par deux agences de publicité (une en Suisse alémanique et une en Suisse romande), le PRD s’est concentré sur des moyens plus classiques pour mener sa campagne : affiches, annonces et conférences de presse concernant des thèmes d’actualité. Il a également mis un CD d’informations (accès aux positions du parti, liste des cours disponibles…) à la disposition de ses candidats. Le coût de la campagne a été évalué à environ 1,3 million de francs. Avec un budget n’atteignant même pas le million de francs pour sa centrale nationale, l’UDC a choisi une stratégie décentralisée et laissé une grande autonomie aux sections cantonales. La centrale devait avant tout fournir la documentation relative aux positions du parti, des classeurs d’information aux candidats, de même que transmettre de l’information par courriel. Dans les dernières semaines de la campagne, l’UDC s’est toutefois illustrée avec une affiche condamnant la politique « de la gauche et de ses amis » qui était supposée protéger les criminels. Cette affiche faisait clairement l’amalgame entre l’immigration et la criminalité, parlant notamment de « mafia albanaise brutale ». Le Haut Commissariat des Nations Unies pour les réfugiés a réagi en exprimant sa préoccupation face à cette dérive du débat. L’UDC a immédiatement qualifié ce commentaire « d’intolérable ingérence » d’une organisation internationale dans le débat interne d’un Etat souverain.

Les partis en campagne

Une présence croissante des conseillers fédéraux, active ou passive, dans la campagne électorale a caractérisé ce scrutin. Outre les attaques directes contre les ministres d’autres partis, c’est l’engagement partisan qui semblait avoir pris de l’importance. Ainsi, si les membres du gouvernement figuraient déjà sur des affiches dans les années 1970, la dimension partisane de cette participation a été perçue comme plus accentuée en 2003. Les membres du PRD et de l’UDC se sont engagés de manière classique en participant à des manifestations de leurs formations. Le PS a utilisé l’image de sa ministre des affaires étrangères. Le PDC a le plus eu recours aux services de ses ministres. Ainsi Ruth Metzler et Joseph Deiss ont très activement participé à la campagne itinérante menée à travers tout le pays. A chaque escale, au moins un des deux ministres devait être présent afin de prendre contact avec la population et participer à la présentation des candidats locaux. Le fait que les thèmes de la campagne électorale soient proches des dossiers traités dans leurs départements respectifs a encore accentué cette impression de fusion entre les ministres et leur parti. Cet engagement partisan a atteint des dimensions qui n’ont pas manqué de faire réagir certains anciens ministres qui, sans condamner catégoriquement tout engagement, ont souligné qu’une politisation excessive du collège gouvernemental pourrait poser quelques problèmes. D’une part, en s’affichant comme représentants exclusifs de leurs partis, les ministres risquaient d’y être étroitement associés par les citoyens et ainsi de perdre une part de leur légitimité de représentant de tous les Suisses. D’autres part, une trop grande implication partisane pourrait nuire à la collaboration avec les autres membres du collège, une fois les élections passées.

La campagne électorale - Elections fédérales 2003
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2003- Übersicht

Obschon die CVP einen aufwändigen Wahlkampf betrieben hatte, musste sie 7 Nationalratsmandate abgeben; besonders hoch waren die Verluste in ihren traditionellen Stammlanden. Als erste Reaktion auf die Wahlniederlage stellte CVP-Präsident Philipp Stähelin sein Amt zur Verfügung; die Parteileitung sprach ihm jedoch das Vertrauen aus. Sie schloss den Rückzug eines ihrer Bundesratsmitglieder zugunsten von Christoph Blocher (svp, ZH), den SVP-Präsident Ueli Maurer am Wahlabend gefordert hatte, aus; für die Regierungsbildung stehe die Handlungsfähigkeit des künftigen Bundesrates im Vordergrund. Dieser Entscheid stiess parteiintern nicht auf einhellige Zustimmung; so erklärte der ehemalige CVP-Präsident, Ständerat Carlo Schmid (AI), man käme um einen Bundesrat Blocher nicht mehr herum. Ende Oktober entschied die CVP-Fraktion mit 33:5 Stimmen, mit beiden Bundesratsmitgliedern zur Wiederwahl anzutreten und der Vereinigten Bundesversammlung damit die Entscheidung über die künftige Regierungszusammensetzung zu überlassen. Gemäss Fraktionschef Jean-Michel Cina (VS) anerkenne die CVP den Anspruch der SVP auf einen zweiten Bundesratssitz. Ihrer Meinung nach solle die SVP jedoch den Sitz des zurücktretenden FDP-Bundesrats Kaspar Villiger einnehmen; mit drei Sitzen im Bundesrat und mit der Bundeskanzlerin sei der gemäss Cina neu formierte Rechtsblock von SVP und FDP angemessen vertreten. Dieses Vorgehen stiess bei einigen CVP-Kantonalparteien wie jener von Luzern auf Kritik, weil diese auf die Zusammenarbeit mit der FDP angewiesen sind. Am 10. Dezember bestätigte das Parlament nicht CVP-Bundesrätin Ruth Metzler, sondern wählte Christoph Blocher (svp, ZH) in die Regierung. Die Parteileitung der CVP wies jegliche Mitschuld an der Abwahl ihres Regierungsmitglieds von sich und erklärte, die CVP wolle ihr Glück in einer „Politik der radikalen Mitte“ suchen und sich programmatisch erneuern. Die Fraktion werde Ende Januar 2004 in Klausur gehen und im Frühling einen „Grundsatzparteitag“ durchführen.

Wahlkampf und Wahlresultate der CVP (2003)

In den eidgenössischen Wahlen gelang es der SVP, 11 zusätzliche Nationalratsmandate und einen zusätzlichen Ständeratssitz zu erobern. Am Abend des Wahlsonntags überraschte SVP-Parteipräsident Ueli Maurer die Präsidenten der anderen Parteien vor laufender Fernsehkamera mit der ultimativ vorgetragenen Forderung, dass bei der Gesamterneuerungswahl des Bundesrates vom Dezember Christoph Blocher (ZH) zu wählen sei, ansonsten die SVP aus der Regierung austreten werde. Gegen dieses Ultimatum regte sich parteiinterner Widerstand. So forderte die Berner SVP eine allfällige Urabstimmung, sollte sich die SVP Schweiz aus der Regierungsverantwortung zurückziehen. An einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung in Sempach (LU) bekräftigten die Mitglieder der SVP das Partei-Ultimatum für die Bundesratswahl mit 449:7 Stimmen bei 57 Enthaltungen. Kritische Voten gegen das Vorgehen wurden mit für die SVP ungewohnt viel Respekt aufgenommen, der Vorbehalt von Bundesrat Samuel Schmid, er wolle über sein Verbleiben in der Regierung frei entscheiden, respektiert. In einem Zusatzbeschluss stützten die Delegierten auf Antrag welscher SVP-Mitglieder auch die Variante, dass Blocher in der sechsten Wahlrunde den Sitz von SP-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey angreifen solle, falls die SVP zuvor keinen Sitz der CVP erobern könne; auf den frei werdenden Sitz der Freisinnigen erhob die SVP hingegen keinen Anspruch. Am 10. Dezember wählte die Vereinigte Bundesversammlung Christoph Blocher in den Bundesrat; erstmals seit 131 Jahren wurde mit Ruth Metzler (cvp) ein Regierungsmitglied nicht bestätigt. Tags darauf kündigte die SVP in Inseraten mit dem Titel „SVP: Wählerauftrag verpflichtet – auch im Bundesrat“ an, auch als gestärkte Regierungspartei ihrem Programm treu zu bleiben und ihre Doppelrolle als Regierungs- und Oppositionspartei nicht aufgeben zu wollen. Bei der Departementsverteilung wurde Christoph Blocher mit der Leitung des EJPD betraut; damit ist er mit der Asyl- und der Ausländerpolitik für jene Bereiche zuständig, in denen seine Partei bis anhin besonders deutlich in Opposition zum Bundesrat stand. – Bei den kantonalen Parlamentswahlen eroberte die SVP 14 zusätzliche Sitze, bei den Regierungsratswahlen errang sie in Appenzell Ausserrhoden ein zweites Mandat.

Wahlkampf und Wahlresultate der SVP (2003)

In der von der Öffentlichkeit mit grosser Spannung erwarteten Wahl vom 10. Dezember setzte sich die SVP gegen die von der SP und der GP unterstützte CVP durch. Nachdem die amtsältesten Leuenberger und Couchepin mit guten Resultaten wiedergewählt worden waren, musste Ruth Metzler gegen Christoph Blocher antreten. Da 1999 die Wahl von Metzler vor derjenigen von Deiss stattgefunden hatte, galt sie als Amtsältere und musste demnach zuerst antreten. Nach einem Patt (116:116) im ersten Wahlgang und einem leichten Vorsprung für Blocher im zweiten (119:117), setzte sich dieser im dritten Wahlgang mit 121:116 bei einem absoluten Mehr von 119 Stimmen (vier waren ungültig, fünf leer) durch. Bei der anschliessenden Wahl von Deiss, welcher von CVP-Fraktionschef Cina (VS) noch einmal ausdrücklich als einziger CVP-Kandidat für diesen Wahlgang empfohlen wurde, stimmten die SVP und eine Mehrheit der FDP für Metzler, welche 96 Stimmen erhielt. Deiss schaffte aber mit 138 Stimmen das absolute Mehr von 121 Stimmen im ersten Wahlgang problemlos. Nachdem anschliessend Schmid und Calmy-Rey im ersten Wahlgang wiedergewählt worden waren, schritt der Rat zur Neubesetzung des Sitzes von Villiger. Bereits im ersten Wahlgang lag Merz mit 115 Stimmen klar vor Beerli (83). Im zweiten Wahlgang wurde er mit 127 bei einem absoluten Mehr von 120 gewählt; Beerli war auf 96 Stimmen gekommen. Der 61jährige Hans-Rudolf Merz vertrat seit 1997 den Kanton Appenzell Ausserrhoden im Ständerat. Politisch gilt der Volkswirtschafter als Rechtsfreisinniger mit starkem Engagement für Fragen der Finanzpolitik und der Finanzmärkte.

Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats 2003

Am Abend des Wahlsonntags überraschte der Präsident der SVP, Ueli Maurer, die Präsidenten der anderen Parteien vor laufender Fernsehkamera mit der ultimativ vorgetragenen Forderung, dass bei der Gesamterneuerungswahl vom Dezember Christoph Blocher anstelle einer der bisherigen CVP-Vertreter in den Bundesrat zu wählen sei, ansonsten die SVP aus der Regierung austreten werde. Wie sich in letzterem Fall der amtierende Bundesrat der SVP, Samuel Schmid, verhalten würde, blieb offen. Die SVP-Fraktionsführung und später auch die Fraktion und eine Delegiertenversammlung sanktionierten dieses in kleinem Kreis vorbereitete Vorgehen Maurers erst im Nachhinein, aber ohne wesentliche Opposition. Die rasch verstummende parteiinterne Kritik monierte, dass die üblichen Prozeduren bei der Kandidatennomination missachtet würden, und dass ein so wichtiger Entscheid wie ein Regierungsaustritt nur von einer Delegiertenversammlung oder einer Urabstimmung gefällt werden könne.

Die beiden anderen bürgerlichen Regierungsparteien reagierten unterschiedlich. Die FDP kritisierte zwar das aggressive Vorgehen der SVP, sah aber keinen Grund, deren Anspruch auf einen der beiden CVP-Sitze und die Kandidatur Blocher zu bekämpfen. Die von der SVP anvisierte CVP erklärte hingegen, dass ihre Vertreter nicht zurücktreten würden und die Partei sie dabei voll unterstützen werde. Auch ihre Bundesräte Deiss und Metzler liessen nie Zweifel daran aufkommen, dass sie wieder kandidieren würden. Obwohl es an der kompromisslosen Haltung der CVP auch parteiinterne Kritik gab, welche befürchtete, dass nach dem neuerlichen Wahlsieg der SVP ein Beharren auf den zwei Bundesratssitzen für die CVP kontraproduktiv wäre, hielt die CVP-Spitze bis zur Bundesratswahl vom 10. Dezember an dieser Linie fest. In der Vorbereitung des Terrains für die Bundesratswahl machte sich die CVP die Idee der SP zu Eigen, dass die SVP, zumindest vorläufig, den durch die Demission Villigers freiwerdenden FDP-Sitz erhalten solle. Dabei griff sie die FDP auch inhaltlich an: Mit ihrer Unterstützung der Kandidatur Blocher sei diese zum Anhängsel der SVP geworden und nicht mehr repräsentativ für ihre gemässigt bürgerliche Wählerschaft. Diese werde einzig noch durch die CVP vertreten, weshalb deren Anspruch auf zwei Sitze gerechtfertigt sei. Eine Woche vor der Wahl beschloss die Fraktion, an der Wiederkandidatur sowohl von Deiss als auch von Metzler festzuhalten. Zudem entschied sie, dass die zuerst antretende Metzler bei einer Nichtwahl nicht gegen den nach ihr zu wählenden Deiss antreten dürfe.

Die Haltung der SP war nicht eindeutig und zudem stark von taktischen Interessen geprägt. Im Sommer hatte Parteipräsidentin Brunner eine gewisse Bereitschaft erkennen lassen, der SVP einen zweiten Regierungssitz zulasten der CVP einzuräumen. Sie begründete diese von einem Teil der Linken als Tabubruch empfundene Unterstützung der SVP nicht mit deren Wählerstärke, sondern mit dem Verhalten der CVP, welche zu weit nach rechts gerückt sei. Indirekt gab sie damit der CVP zu verstehen, dass eine SP-Unterstützung für die Verteidigung ihrer beiden Regierungssitze nicht gratis zu haben sei. In der Phase der Wahlvorbereitungen konkretisierte die SP-Spitze diesen Preis und verlangte von der CVP Zusicherungen, in konkreten sozial-, wirtschafts- und finanzpolitischen Fragen die SP-Positionen mitzutragen. Derartige Vorstösse wurden auch von den Grünen gemacht, welche aber rasch zur Erkenntnis kamen, dass die Positionen der CVP und der GP zu weit voneinander entfernt sind, um eine tragfähige Mitte-Links-Regierung zu bilden. Rechnerisch wäre eine derartige Koalition möglich gewesen, verfügte doch die Linke mit der CVP über eine knappe Mehrheit von 125:121 Stimmen in der Bundesversammlung. Obwohl die CVP der SP keine inhaltlichen Zugeständnisse machte, beschloss die SP-Fraktion eine Woche vor der Wahl, die beiden Kandidierenden der CVP zu unterstützen. Nach den Nationalratswahlen war von Brunner auch die von der CVP dankbar aufgenommene Idee ins Spiel gebracht worden, dass die SVP, zumindest vorläufig, den durch die Demission Villigers freiwerdenden FDP-Sitz erhalten könnte.

Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats 2003

In der Wintersession behandelte der Nationalrat als erster das neue Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Damit können sich homosexuelle Paare auf dem Zivilstandsamt eintragen lassen und werden so im Erbrecht, im Ausländerrecht, im Sozialversicherungsrecht, bei der beruflichen Vorsorge sowie im Steuerrecht den Ehepaaren gleichgestellt. Eine Auflösung der Partnerschaft muss mit richterlichem Beschluss erfolgen und ist erst nach einem Jahr der Trennung möglich. In der Eintretensdebatte sagte Bundesrätin Metzler, das Gesetz setze ein Zeichen der Toleranz und helfe Diskriminierungen abzubauen. Sie betonte aber, das neu geschaffene Rechtsinstitut sei nicht mit der Ehe gleichzusetzen, sondern lediglich die rechtliche Absicherung von Lebensgemeinschaften zweier erwachsener Menschen. Gegen Eintreten sprachen sich die SVP sowie die EVP/EDU-Fraktion aus. Die SVP kritisierte, mit dem neuen Gesetz werde nur ein unnötiger neuer bürokratischer Apparat aufgezogen. Grundsätzlicher gegen das Gesetz wandte sich die EDU: die gleichgeschlechtliche Lebensweise sei widernatürlich und widerspreche der Schöpfungsordnung Gottes. Als falsches Signal wertete auch die EVP die neue Rechtsform, weil sie als eigentliche Alternative neben die Ehe gestellt werde. Eintreten wurde mit 125 zu 55 beschlossen. Ein Antrag aus der CVP, die Anerkennung der Partnerschaft nur in Form einer notariellen Erklärung zu ermöglichen, wurde in ähnlichem Stimmenverhältnis abgelehnt. (Zum Druck, den die katholischen Bischöfe der Schweiz vor der Beratung der Vorlage auf die CVP ausübten, siehe hier.)

In der Detailberatung gab vor allem die Frage zu reden, ob den gleichgeschlechtlichen Paaren auch die Möglichkeit der gemeinsamen Adoption eines Kindes offen stehen soll. Bundesrätin Metzler begründete das vom Bundesrat vorgeschlagene Verbot der Adoption sowie den verweigerten Zugang zur medizinisch assistierten Fortpflanzung damit, dass man nicht einem Kind rechtlich zwei Mütter oder zwei Väter zuordnen sollte, da damit die bisherigen Prinzipien des Kindesrechts durchbrochen würden. Demgegenüber plädierten zwei links-grüne Kommissionsminderheiten dafür, das Verbot ganz zu streichen oder zumindest die Adoption von leiblichen Kindern eines Partners oder einer Partnerin zuzulassen, wenn sich dies für das Wohl des Kindes vorteilhaft erweist. Diese Anträge wurden mit 111 zu 72 resp. 116 zu 56 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 118 gegen 50 Stimmen. Die Neinstimmen stammten von der geschlossenen EDU/EVP-Fraktion, von einer Mehrheit der SVP- sowie einer Minderheit der CVP-Fraktion. Vor der Abstimmung hatte ein Vertreter der EDU erklärt, seine Partei werde gegen das Gesetz das Referendum ergreifen; SVP und EVP distanzierten sich mehr oder weniger klar von der Referendumsankündigung der EDU.

Partnerschaftsgesetz (BRG 02.090)

Bei den eidgenössischen Wahlen konnten die Grünen die Zahl ihrer Nationalratsmandate von 9 auf 13 erhöhen. Als Reaktion auf die Drohung der SVP, in die Opposition zu gehen, falls ihr das Parlament nicht einen zweiten Bundesratssitz für Christoph Blocher (svp, ZH) zugestehen würde, brachten die Grünen Co-Präsidentin Ruth Genner (ZH) als Kandidatin für den Bundesrat ins Spiel, um eine allfällige Regierung mit einer Mitte-links-Mehrheit ohne SVP-Beteiligung zu ermöglichen. Gewählt wurde Christoph Blocher an Stelle von CVP-Bundesrätin Ruth Metzler. Bei den kantonalen Wahlen errangen die Grünen insgesamt 5 zusätzliche Sitze.

Erfolge für die Grünen bei den eidgenössischen Wahlen 2003

Zu Bedenken bezüglich Datenschutz gaben die Pläne der USA Anlass, in den Reisepässen in Zukunft die Aufnahme von biometrischen Daten (Gesichtserkennung, Fingerabdrücke, Irisstruktur) zu verlangen. Damit soll es bei den Einreisekontrollen leichter möglich sein, Einreisende mit einem nicht ihnen gehörenden Pass zu erkennen. Gemäss Bundesrätin Metzler würden diese zusätzlichen Angaben in amtlichen Ausweispapieren an sich nicht gegen den Datenschutz verstossen. Ihre Einführung in der Schweiz bräuchte aber eine rechtliche Grundlage im Passgesetz.

Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über den biometrischen Pass

Auch der Bundesrat zog offensichtlich die Konsequenzen aus dem knappen Abstimmungsresultat, das ein tiefes asylpolitisches Malaise artikuliert hatte, und beschloss, verstärkt auf abschreckende Massnahmen zu setzen. Künftig sollten Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, als illegal anwesende Ausländer gelten und dementsprechend keine Sozialhilfe mehr erhalten, sondern nur noch die in der Verfassung verankerte Nothilfe (Fürsorgestopp). Von dieser Massnahme, welche 2003 rund 7800 Personen betroffen hätte, erhoffte sich der Bundesrat jährliche Einsparungen von 77 Mio Fr., eine Zunahme der freiwilligen Ausreisen sowie eine Einbusse der Attraktivität der Schweiz als Asyldestination. Asylbewerber mit positivem Eintretensentscheid aber mit letztlich abgelehnten Asylgesuch sollten vom Fürsorgestopp vorderhand nicht betroffen sein. Einen ähnlichen Vorschlag hatte der Bundesrat bereits früher (2000) gemacht, war aber am Widerstand der Kantone gescheitert, die moniert hatten, dies würde nur zu einer Verlagerung der Kosten führen, da die Kantone und Gemeinden für die Nothilfe zuständig sind. Auch die nationale Asylkonferenz, die auf Vorschlag der Stadt Zürich Anfang April stattfand, konnte die Bedenken der Kantone und Städte nicht zerstreuen.
Der Bundesrat beharrte aber auf seiner Absicht. Um die Massnahme möglichst rasch umsetzen zu können, verpackte er diese Änderung der Asylgesetzgebung ins Entlastungsprogramm 2003 (EP 03). Gleichzeitig schlug er im EP 03 noch zwei weitere Elemente vor, die in dieser Form ebenfalls nicht in seinem Entwurf zur Asylgesetzrevision enthalten gewesen waren. Auf das Asylbegehren von Personen, die bereits erfolglos in einem EU- oder EWR-Land ein Gesuch gestellt haben, soll nicht mehr eingetreten werden, womit sie automatisch unter den Fürsorgestopp fallen. Zudem beantragte er, im Ausländergesetz (ANAG) einen neuen Haftgrund einzuführen: Wer die Mitwirkungspflicht verletzt, weil er sich zum Beispiel bei der Papierbeschaffung passiv verhält, soll für maximal neun Monate in Ausschaffungshaft genommen werden können. Diese Massnahmen sollten im Dringlichkeitsverfahren verabschiedet werden. Die Linke zeigte sich ob dem Vorgehen empört. Es gehe weniger um eine finanzielle Entlastung, als vielmehr um eine im EP 03 völlig systemfremde Verschärfung der Asylgesetzgebung; der Dringlichkeitsweg verunmögliche zudem ein Referendum vor Ablauf eines Jahres. Auch in den Reihen der CVP machte sich Skepsis breit. Insbesondere wurde bezweifelt, ob Inhaftierungen zu Einsparungen führen können. Die SPK des Nationalrats zeigte sich ebenfalls wenig erfreut darüber, dass man auf diese Weise wesentliche Punkte der Revision ihrer Vorberatung entzog.
Im Ständerat wurde den Neuerungen bei den Nichteintretensgründen und der Inhaftierung stillschweigend zugestimmt. Beim Fürsorgestopp beantragte Brunner (sp, GE), darauf zu verzichten, unterlag aber mit 29 zu 3 Stimmen. Ein Antrag Germann (svp, ZH), den Bund bis zum Vorliegen gültiger Reisepapiere in der Verantwortung zu belassen, wurde mit 32 zu 7 Stimmen abgelehnt; es wurde argumentiert, damit würden die Einsparungen praktisch vergeben. Im Nationalrat stellte Leutenegger Oberholzer (sp, BL) den Antrag, die ganze Übung abzubrechen; sie fand die Unterstützung der geschlossenen SP und GP sowie von vier CVP-Vertretern und zwei Mitgliedern der EVP/EdU-Fraktion, scheiterte aber mit 93 zu 60 Stimmen. Die Verschärfung bei der Inhaftierung wurden mit 111 zu 66 Stimmen, die Ausweitung beim Nichteintreten oppositionslos und der Fürsorgestopp mit 117 zu 60 Stimmen gutgeheissen. Da die SVP eine Überwälzung auf die Kantone verhindern wollte, stimmte sie in einer zweiten Abstimmung einem Antrag Genner (gp, ZH) zu, auf die Systemänderung zu verzichten. Dieser Antrag wurde mit 95 zu 82 Stimmen angenommen.
Um doch noch Einsparungen im Asylbereich zu erreichen, präsentierte der Ständerat daraufhin einen Kompromissvorschlag. Der Systemwechsel sollte vorgenommen werden, allerdings in einer für die Kantone etwas weniger einschneidenden Form. Er präzisierte, in welchem Ausmass der Bund eine allfällige Nothilfe übernimmt. Insbesondere legte er fest, dass der Bundesrat die Nothilfepauschale aufgrund einer zeitlich befristeten Kostenüberprüfung und nach Konsultation der Kantone anpassen wird. Diese Lösung bringt noch 120 Mio Fr. Einsparungen für die Jahre 2004-2006. Im Nationalrat beantragte Leutenegger Oberholzer (sp, BL) erneut, den Fürsorgestopp nicht im Rahmen des EP 03 zu beschliessen, unterlag aber mit 120 zu 71 Stimmen. Abgelehnt (mit 103 zu 89 Stimmen) wurde aber auch ein Antrag Zuppiger (svp, ZH), den Fürsorgestopp auch auf Asylsuchende mit abgelehntem Gesuch auszudehnen. Davon wären rund 25 000 Personen pro Jahr betroffen gewesen. Metzler erklärte, eine derartige Massnahme würde in den Kantonen erst recht Ängste auslösen und sei deshalb im jetzigen Zeitpunkt politisch nicht durchsetzbar. Da die Differenzen beim EP 03 nicht wie vorgesehen in der Herbstsession bereinigt werden konnten, verzichtete der Bundesrat auf die von ihm ursprünglich angestrebte Dringlichkeit, weil er angesichts der abweichenden Beschlüsse die entsprechenden Verordnungsentwürfe nicht in die Vernehmlassung geben konnte. Die Inkraftsetzung erfolgt deshalb auf den 1. April 2004. Damit kam der Bundesrat auch einem von Seiten der Kantone geäusserten Wunsch nach einer längeren Vorbereitungsphase zur Umsetzung nach.

Entlastungsprogramm 2003

Drei Wochen vor den Wahlen sprach sich Parteipräsident Philipp Stähelin an einem ausserordentlichen CVP-Parteitag in Basel mit Nachdruck für starke Mitteparteien und die Beibehaltung der Konkordanz aus und rechtfertigte damit den zweiten Bundesratssitz der CVP. Die beiden CVP-Bundesratsmitglieder skizzierten die aus ihrer Sicht wichtigsten Herausforderungen der kommenden Legislatur: Rentenalter, Konsolidierung der bilateralen Beziehungen mit der EU, Prioritätensetzung bei den staatlichen Ausgaben, mehr Wettbewerb und Marktöffnung sowie echte Familienpolitik, das heisst steuerliche Entlastung der Familien. Die CVP wolle am Rentenalter 65 festhalten; um die Renten zu finanzieren, sollten die Kinder früher eingeschult werden und junge Erwachsene somit früher die Berufstätigkeit aufnehmen. Praktisch diskussionslos hiessen die Delegierten schliesslich einen 34 Punkte umfassenden „Wahlvertrag der CVP mit dem Schweizervolk“ gut.

Wahlkampf und Wahlresultate der CVP (2003)

Zusammen mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren setzte Bundesrätin Metzler Mitte Jahr eine Steuergruppe zu Kriminalität und Sicherheit im Migrationsbereich ein. Sie soll dafür sorgen, dass die von der Arbeitsgruppe „Ausländerkriminalität“ im Jahr 2001 vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören Integrationsförderung, verstärkte Kontrollen, nationale und internationale Kooperation sowie umfassende Information.

Kriminalität und Sicherheit im Migrationsbereich

Das Parlament folgte dem Antrag des Bundesrats und beschloss, die Volksinitiative „für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter“ zur Ablehnung zu empfehlen. In der Debatte waren sich zwar alle einig, dass sich die Gesellschaft besser vor rückfallgefährdeten extrem gefährlichen Straftätern schützen müsse. Für die meisten waren aber die dazu im Vorjahr im Rahmen der Strafrechtsrevision beschlossenen Mittel ausreichend und auch besser geeignet als die von der Initiative verlangten. Im Nationalrat sprachen sich nur eine klare Mehrheit der SVP, zwei Freisinnige und die beiden Vertreter der SD und der EDU dafür aus. Vorangehend war ein Antrag von Rechsteiner (sp, SG) gescheitert, die Initiative von der Rechtskommission eingehender auf ihre völkerrechtliche Zulässigkeit überprüfen zu lassen. Dass die Initiative, welche für lebenslänglich Verwahrte eine periodische Überprüfung der Verwahrungsgründe praktisch ausschliesst, nicht EMRK-konform ist, war auch von Strafrechtlern moniert worden. Allerdings verstösst sie nicht gegen zwingendes Völkerrecht (wie etwa Folterverbot, Sklavereiverbot), was gemäss neuer Bundesverfassung automatisch zu einer Ungültigkeitserklärung führen würde. Justizministerin Metzler vertrat bei der Begründung ihrer Ablehnung des Antrags Rechsteiner die Ansicht, dass der Initiativtext eine völkerrechtskonforme Auslegung zulassen würde. Der Ständerat plädierte mit einer Gegenstimme ebenfalls für die Ablehnung der Initiative.

Verwahrungsinitiative
Dossier: Lebenslängliche Verwahrung von Straftätern (Volksinitiative und Gesetz)

Der Ständerat befasste sich als Zweitrat mit der Ende 2001 vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision der Einbürgerungsbestimmungen. Er nahm gegenüber der Version des Nationalrats einige Ergänzungen und Präzisierungen vor. Bei der automatischen Einbürgerung von Kindern der sogenannten 3. Generation drang die Kommissionsmehrheit mit ihrem Antrag, dass die Eltern mit der Erteilung des Bürgerrechts ausdrücklich einverstanden sein müssen, nicht durch. Bundesrätin Metzler hatte gegen dieses Konzept insbesondere vorgebracht, dass in einigen Staaten (u.a. Österreich) diese Positiverklärung die Kinder von der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern (doppelte Staatsangehörigkeit) ausschliessen würde. Das vom Nationalrat gutgeheissene Beschwerderecht gegen als willkürlich oder diskriminierend empfundene Einbürgerungsentscheide strich die kleine Kammer mit 26 zu 15 Stimmen wieder. Gleichzeitig lehnte sie auch die von der grossen Kammer im Vorjahr überwiesene parlamentarische Initiative der SPK-NR für ein Beschwerderecht gegen als willkürlich empfundene negative Entscheide über die Einbürgerung ab.

Revision der Bürgerrechtsregelung für die «dritte Generation»
Dossier: Revision der Bürgerrechtsregelung

Anfangs Jahr reiste Bundesrätin Metzler nach Senegal, um mit der dortigen Regierung ein Transitabkommen zu vereinbaren. Die Vereinbarung sollte der Schweiz ermöglichen, abgewiesene westafrikanische Asylsuchende mit unklarer Identität nach Dakar zu transportieren. Im Transitbereich des Flughafens sollte mit Hilfe westafrikanischer Diplomaten innerhalb von 72 Stunden versucht werden, die Identität festzustellen. Im Erfolgsfall sollten die Asylbewerber direkt in ihr westafrikanisches Herkunftsland ausgeschafft, bei negativem Ergebnis in die Schweiz zurückgebracht werden. Das Abkommen kam nach langem Ringen zustande, offiziell ohne dass die Schweiz dafür Gegenleistungen zugestimmt hätte. Im senegalesischen Parlament regte sich aber unerwartet heftiger Widerstand gegen das Abkommen, das deswegen letztlich scheiterte.

Senegal Transitabkommen

Diese Ausdehnung stiess im Plenum des Nationalrates auf Widerstand. Loepfe (AI) im Namen der CVP sowie Föhn (SZ) für die SVP verlangten Rückweisung an die Kommission, da die finanziellen Auswirkungen, die personalrechtlichen Konsequenzen und die Kompetenzfragen zwischen Bund und Kantonen noch nicht genügend geklärt seien. Der Antrag wurde mit 83 zu 77 Stimmen knapp abgelehnt, nachdem Bundesrätin Metzler erklärt hatte, es wäre politisch nicht klug, die Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu bringen. In der Detailberatung krebste die bürgerliche Nationalratsmehrheit im Bereich der öffentlichen Bauten und der Mietshäuser wieder weitgehend auf die Linie von Bundesrat und Ständerat zurück (Verpflichtung der behindertengerechten Ausgestaltung von Altbauten nur bei umfassenden Sanierungsarbeiten), ebenso bei den Behindertenrechten am Arbeitsplatz. Gegen die Unterstellung der privaten Arbeitsverhältnisse unter das Gesetz wehrten sich insbesondere mit Erfolg die beiden Freisinnigen Heberlein (ZH) und Triponez (BE) mit dem Argument, eine Regulierung würde tendenziell zu einer Ausgrenzung der Behinderten aus dem Arbeitsprozess führen. Die Kommission unterlag auch mit ihrem Antrag, im Bereich der Dienstleistungen den Behinderten ein Klagerecht auf Beseitigung oder Unterlassung von Diskriminierungen einzuräumen; das Plenum blieb bei einer blossen Entschädigung von maximal 5000 Fr. Einzig im Bereich der Aus- und Weiterbildung war der Nationalrat zu gewissen Konzessionen bereit. Behinderte Kinder und Jugendliche sollen von den Kantonen bei der Integration in die Regelschule gefördert werden, behinderte Menschen generell ein Recht auf eine ihren Möglichkeiten angemessene Ausbildungsdauer und auf entsprechende Prüfungen haben sowie spezifische Hilfsmittel verwenden dürfen. Gegen einen Minderheitsantrag aus den Reihen der SVP, der die Unterstützung von Widrig (cvp, SG) und Triponez (fdp, BE) fand, stimmte der Nationalrat der Schaffung eines Gleichstellungsbüros zu.

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Nachdem auch noch die Parteien (mit Ausnahme der CVP) ihre Opposition angemeldet hatten, rückte Bundesrätin Metzler Schritt um Schritt von der Idee ab, eine spezielle Bundespolizei für Sicherungs- und Bewachungsaufgaben zu schaffen. Im Spätherbst teilte der Bundesrat mit, dass er aus finanzpolitischen Gründen auf die Schaffung einer eigenen Polizeitruppe verzichten wolle. Die dauerhaften Überwachungs- und Kontrollaufgaben (Grenze, Bundesgebäude, diplomatische Vertretungen) sollen in Zukunft noch stärker als bisher von Angehörigen des Grenzwachtkorps, sowie des Festungswachtkorps und der Armee übernommen werden. Nicht mit diesen Plänen einverstanden waren die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren. Sie sprachen sich gegen einen Ausbau des Einsatzes der Armee für polizeiliche Aufgaben aus und unterstützten weiterhin die Variante „Kantone“ des Projekts Usis („Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit“), welche Bundesmittel für einen Ausbau der kantonalen Polizeitruppen vorschlägt. Der ursprünglich für 2002 vorgesehene Schlussbericht zu Usis wurde für das Frühjahr 2003 angekündigt.

Usis-Bericht zu Massnahmen im EJPD

Im September leitete der Bundesrat dem Parlament seinen Entwurf für die Revision des Asylgesetzes zu. Zentrales Element ist die sogenannte Drittstaatenregelung. Grundsätzlich soll auf Gesuche von Asylsuchenden, die sich vor der Einreise in die Schweiz in einem sicheren Drittstaat aufgehalten haben und dorthin zurückkehren können, gar nicht eingetreten werden. Eine Ausnahme soll nur für Asylsuchende gemacht werden, die enge Familienangehörige in der Schweiz haben. Die von Experten als völkerrechtswidrig kritisierte bloss 24-stündige Beschwerdefrist im beschleunigten Asylverfahren und an den Flughäfen soll auf fünf Arbeitstage ausgedehnt werden. Als weitere wichtige Neuerung will die Regierung einen besonderen Rechtsstatus für vorläufig aufgenommene Bürgerkriegsflüchtlinge und Härtefälle einführen. Erscheint deren Wegweisung nach abschlägig beantwortetem Asylgesuch auf lange Sicht unzumutbar oder völkerrechtlich unzulässig, soll es künftig eine „integrative Aufnahme“ geben. Der neue Status gewährt den Betroffenen einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt und stellt sie in Bezug auf den Familiennachzug Ausländern mit einer Aufenthaltsbewilligung grundsätzlich gleich. Zudem erhalten sie Unterstützung beim Erlernen einer Landessprache und eines Berufes. Ursprünglich hatte der Bundesrat vorgesehen, ihnen nach sechs Jahren eine reguläre Aufenthaltsbewilligung zu gewähren, doch hatten sich die Kantone quergestellt, weil sie damit für die Fürsorgekosten zuständig geworden wären. Um Druck auf die Kantone auszuüben, Wegweisungen von abgewiesenen Asylbewerbern konsequent zu vollziehen, erhalten die Kantone künftig vom Bund nur noch Globalpauschalen für die von den Asylsuchenden verursachten Fürsorgekosten. Nach einem Wegweisungsentscheid will der Bund die Kantone nur noch für eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer entschädigen; bleibt der Abgewiesene länger, muss der Kanton für die Kosten aufkommen. Bei der Präsentation der Botschaft bestritt Bundesrätin Metzler jeglichen Zusammenhang mit der abstimmungsreifen SVP-Initiative; dennoch wiesen fast alle Medien und Kommentatoren auf Parallelen hin.

Teilrevision des Asylgesetzes (BRG 02.060)

Lors de son voyage en Asie du Sud-Est, Ruth Metzler-Arnold en a profité pour signer trois accords approuvés par le Conseil fédéral : un traité bilatéral d’entraide judiciaire en matière pénale, un accord de réadmission ainsi q’un accord sur l’échange de stagiaires. Après celui signé avec Hong Kong, le traité d’entraide judiciaire est le deuxième avec un pays asiatique.

Accords bilatéraux avec les Philippines

Mit der in Expertenkreisen nicht ganz unerwarteten, aber – da weder mit der Eidg. BVG-Kommission noch mit den Sozialpartnern abgesprochen – doch als überstürzt empfundenen Ankündigung, wegen der anhaltend schlechten Börsenlage den Mindestzinssatz auf den BVG-Guthaben noch im laufenden Jahr von 4% auf voraussichtlich 3% senken zu wollen, entfachte der Bundesrat am 3. Juli einen Sturm der Entrüstung. Die Empörung wurde noch heftiger als bekannt wurde, dass der Entscheid nach einer direkten Intervention der Rentenanstalt bei den Bundesräten Villiger und Metzler erfolgt war, während das für die autonomen Pensionskassen zuständige EDI dafür plädiert hatte, einen allfälligen Entscheid erst vorzunehmen, wenn die vom BSV in Erhebung begriffenen Zahlen und Daten über die Vermögens-, Ertrags- und Reservenlage aller Pensionskassen und Sammelstiftungen bekannt und die Experten der Eidg. BVG-Kommission konsultiert seien. Im Parlament verlangten die SGK beider Kammern und die WAK des Nationalrates vom Bundesrat die Bereitstellung der für einen Entscheid unerlässlichen Grundlagen sowie die Konsultation der BVG-Kommission und des Parlaments. Die Fraktionen der SP und der GP forderten die umgehende Einberufung einer Sondersession. Ende August fand auf dem Bundesplatz in Bern eine von den Gewerkschaften organisierte Kundgebung statt, an der über 12'000 Teilnehmende gegen den „Rentenklau“ protestierten. Der Vorwurf des Rentenraubs wurde dadurch bestärkt, dass sich die grossen Sammelstiftungen (insbesondere die Allfinanzfirmen) beharrlich weigerten offen zu legen, wohin die grossen Börsengewinne der späten 80er und der ersten Hälfte der 90-er Jahre geflossen sind oder die Informationen nur tröpfchenweise lieferten. Zudem wurde kritisiert, dass es der Bundesrat in all den Boomjahren nie für nötig erachtet habe, den Mindestzinssatz zu erhöhen, dass er nun aber, nach zwei mageren Börsenjahren schon bereit sei, rasch und massiv zugunsten der Privatversicherer einzugreifen.

Massnahmen zur Sanierung von Pensionskassen in Unterdeckung
Dossier: BVG-Mindestzinssatz
Dossier: 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; 1990-2005)