Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Borbély, Cornel (AB-BA/AS-MPC)
  • Erez, Tamara (AB-BA/AS-MPC)

Prozesse

5 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Bevor die Vereinigte Bundesversammlung zur mit Spannung erwarteten Wiederwahl des Bundesanwaltes Michael Lauber schritt, hatte sie eine Ersatzwahl für die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft (AB-BA) vorzunehmen. Obwohl auch die AB-BA rund um die Bestätigungswahl Laubers in den medialen Fokus und teilweise in die Kritik geraten war, war die Wahl von Luzia Vetterli, die für den Rest der Amtsperiode 2019–2022 den Platz der zurückgetretenen Tamara Erez einnahm, gänzlich unbestritten. Die Luzernerin, die für die SP im Grossen Stadtrat Luzern gesessen hatte, erhielt 225 von 226 gültigen Stimmen. 18 der 244 eingelangten Wahlzettel waren leer geblieben und einer enthielt einen anderen Namen. Zwei Mitglieder der AB-BA müssen in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwältinnen oder Anwälte sein – neben einem Mitglied des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts sowie drei Fachpersonen, die weder einem eidgenössischen Gericht angehören noch in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sein dürfen. Vetterli, wie Erez Anwältin, hatte sich gegen acht Bewerber und drei Bewerberinnen durchgesetzt. Als langjähriges Mitglied und Präsidentin der Stadtluzerner Geschäftsprüfungskommission kenne Vetterli die Herausforderungen einer Aufsichtsbehörde aus erster Hand, so die Begründung der GK in ihrer Wahlempfehlung.

Ersatzwahl für ein Mitglied der AB-BA (2019)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) umfasst neben zwei Richterinnen oder Richtern aus dem Bundesgericht und dem Bundesstrafgericht zwei Anwältinnen oder Anwälte, die im Anwaltsregister eingetragen sind, sowie drei Fachpersonen, die weder einem Gericht angehören noch in einem Anwaltsregister eingetragen sind. Mit dem Rücktritt des Anwalts Cornel Borbély entstand eine Vakanz für eine der beiden Anwaltsstellen innerhalb der AB-BA. Aus den 24 eingegangenen Bewerbungen entschied sich die GK für Jörg Zumstein, der seit mehr als 20 Jahren als Anwalt tätig ist. Zumstein erhielt 202 von 202 gültigen Stimmen.

Ersatzwahl für ein Mitglied der AB-BA (2019)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Seit 2010 wählt das Parlament nicht nur den Bundesanwalt, sondern auch die Aufsichtsbehörde für die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Eine Gesamterneuerung für die Amtsdauer 2019–2022 wurde in der Herbstsession von der Vereinigten Bundesversammlung vorgenommen. Die AB-BA besteht aus sieben Mitgliedern: Das Bundesgericht und das Bundesstrafgericht stellen je eine Vertreterin oder einen Vertreter, hinzu kommen zwei in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwältinnen oder Anwälte und drei Fachpersonen, die weder in einem Anwaltsregister eingetragen noch an einem eidgenössischen Gericht tätig sein dürfen. Sechs der sieben amtierenden Mitglieder stellten sich zur Wiederwahl. Einzig Niklaus Oberholzer, der Vertreter des Bundesgerichts, stellte sich nicht mehr zur Verfügung. Seinen Platz wollte Bundesrichterin Alexia Heine einnehmen. Die Wiederwahl der bestehenden Mitglieder und die Neuwahl von Heine wurde von der GK empfohlen und von allen Fraktionen unterstützt.
Bei der Wiederwahl schafften alle Bisherigen das absolute Mehr problemlos: Stefan Heimgartner als Vertreter des BStGer (205 Stimmen), Tamara Erez (205 Stimmen) und Cornel Borbély (204 Stimmen) als Anwältin bzw. Anwalt sowie die Fachpersonen Isabelle Augsburger-Bucheli (205 Stimmen) und Rolf Grädel (204 Stimmen) standen alle beinahe auf allen der 206 eingelangten Wahlzettel. Einzig Hanspeter Uster, die dritte Fachperson, erhielt lediglich 177 Stimmen. Dies dürfte vielleicht damit zusammenhängen, dass der ehemalige Zuger Regierungsrat damals der Sozialistisch-Grünen Alternative angehört hatte und von der Ratsrechten nicht gewählt wurde. Vielleicht waren dann die 15 leeren Stimmen bei der Ergänzungswahl von Alexa Heine, die der SVP angehört,– ihr Name stand auf 183 der 198 eingelangten Wahlzettel –, als Retourkutsche zu verstehen.

Gesamterneuerungswahl der AB-BA für die Amtsdauer 2019-2022
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Mit 206 von 208 eingelangten Stimmen – 2 Wahlzettel waren leer geblieben – wurde Cornel Borbély in der Frühjahrssession 2018 von der Vereinigten Bundesversammlung zum neuen Mitglied der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft (AB-BA) gewählt. Die Neuwahl eines Mitglieds der AB-BA war nötig geworden, weil Veronica Hälg-Büchi per 31. März 2018 ihren Rücktritt eingereicht hatte. Gesucht war entsprechend ein in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragener Anwalt oder eine eingetragene Anwältin. Zwei der sieben Mitglieder der AB-BA müssen diese Qualifikation haben; daneben besteht die Aufsichtsbehörde aus einer Richterin oder einem Richter des Bundesgerichtes, einer Richterin oder einem Richter des Bundesstrafgerichtes sowie drei Fachpersonen. Borbély setzte sich gegen sieben andere Bewerber durch, Bewerberinnen hatten sich keine gemeldet.

Ersatzwahl für ein Mitglied der AB-BA (2018)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Die Wahl der Mitglieder der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) liegt seit 2011 in der Verantwortung der Vereinigten Bundesversammlung. Weil François A. Bernath per 30. September 2017 seinen Rücktritt bekannt gegeben hatte, musste das Parlament dieser Verantwortung bei der Ersatzwahl eines Mitglieds der AB-BA nachkommen. Bernath ist in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragener Anwalt. Weil zwei der sieben Mitglieder der AB-BA diese Funktion inne haben müssen – zwei Mitglieder müssen Richterin oder Richter des Bundes- oder des Bundesstrafgerichts sein und drei Mitglieder dürfen als Fachpersonen weder einem eidgenössischen Gericht angehören noch in ein Anwaltsregister eingetragen sein – suchte die GK eine Anwältin oder einen Anwalt. Von den 15 eingegangenen Bewerbungen entschied sich die Kommission für Tamara Erez, die sie entsprechend zur Wahl vorschlug. Parteipolitische Überlegungen spielen – anders als bei Richterwahlen – für die Wahl der Mitglieder der AB-BA keine Rolle. Die GK begründete ihren Entscheid mit der Eignung und den sprachlichen Fähigkeiten. Tamara Erez ist italienischer Muttersprache und beherrscht zwei weitere Landessprachen. Zudem verfüge sie über eine starke Persönlichkeit – so die Kommission.
Am Schluss der Herbstession entsprach die Vereinigte Bundesversammlung der Empfehlung der GK und wählte Tamara Erez mit 207 von 214 Stimmen. 6 Stimmzettel blieben leer und auf einem stand ein anderer Name als Erez.

Ersatzwahl für zwei Mitglieder der AB-BA (2017)
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)