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  • Brand, Heinz (svp/udc, GR) NR/CN

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Seit der sogenannten «Kasachstan-Affäre» waren einige Monate vergangen und im Parlament schien das Thema Lobbying im Jahr 2017 – mit Ausnahme einer parlamentarischen Initiative Berberat (sp, NE) mit der Forderung nach transparenterem Lobbying, die von den Räten wie eine heisse Kartoffel hin- und hergeschoben wurde – an Priorität verloren zu haben. Dies sah in der gesellschaftlichen Debatte allerdings etwas anders aus.

Im Frühling sorgte eine Idee von Pierre-Yves Maillard (VD, sp) und Mauro Poggia (GE, mcg) für Schlagzeilen. Die beiden Regierungs- und ehemaligen Nationalräte wollten mit einer Volksinitiative dafür sorgen, dass Parlamentsmitglieder nicht mehr im Verwaltungsrat einer Krankenkasse sitzen oder anderweitig mit einer solchen verbunden sein dürfen. Damit sollten die steigenden Krankenkassenprämien gebremst werden. Die Idee stiess bei betroffenen Parlamentsmitgliedern auf Gegenwehr: Konrad Graber (cvp, LU), Verwaltungsrat der CSS, und Heinz Brand (svp, GR), Präsident des Krankenkassen-Dachverbandes Santésuisse, hielten die Idee für nicht zielführend. Es handle sich um eine «Verunglimpfung der Krankenkassen», gaben sie der Luzerner Zeitung zu Protokoll. Die Unterschriftensammlung für das Begehren wurde im Oktober 2017 gestartet.

Mitte März legte die Staatengruppe gegen die Korruption (Greco), bei der die Schweiz seit 2006 Mitglied ist, einen Bericht vor, der mehrere Schwachstellen im Schweizer Lobbyismussystem aufzeigte und Empfehlungen abgab. Unter anderem sollten Parlamentsmitglieder verpflichtet werden, bei Ratsverhandlungen Interessenkonflikte aktiv offenzulegen. Das Register der Interessenbindungen reiche nicht aus. Zudem müssten finanzielle Interessen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern transparent gemacht werden. Dies ist in der Schweiz nach wie vor freiwillig. Die Organisation Lobbywatch veröffentlichte eine Liste, mit der aufgezeigt wurde, dass lediglich 37 Parlamentsmitglieder die Einkünfte aus ihren Mandaten vollständig deklarierten.

Eine Analyse von Forschern der Universitäten Lausanne und Genf um André Mach wurde Mitte Mai von der Sonntags-Zeitung breit aufgemacht. Erstens zeigten die Daten, dass sich die relevanten Interessenbindungen von Parlamentsmitgliedern zwischen 1992 und 2015 mehr als verdoppelt hatten, zwischen 2007 – seit dann müssen auf der Basis des 2002 revidierten Parlamentsgesetzes alle Interessenbindungen obligatorisch angegeben werden – und 2015 haben sie um 20 Prozent zugenommen. Für die Analyse gilt eine Verbindung dann als relevant, wenn ein Mandat einem Sachgebiet zugeordnet werden kann, zu dem das Parlamentsmitglied einen Bezug hat, etwa weil es in einer entsprechenden Kommission sitzt. Zugenommen haben laut der Studie insbesondere Verbindungen zu Interessenverbänden, welche die Parlamentarierinnen und Parlamentarier für Sitzungen, die laut Sonntags-Zeitung auch in Sitzungszimmern im Bundeshaus selber stattfanden, mit «vielen Tausend Franken pro Jahr» entschädigten – der Sonntags-Blick sprach von CHF 20'000 für vier Sitzungen, die Parlamentsmitglieder etwa von der Groupe Mutuel erhalten haben sollen. Der Austausch von Expertenwissen sei zwar für Milizparlamentarier wichtig, allerdings sei nicht klar, weshalb dies entlohnt werden müsse, fragte die Sonntags-Zeitung rhetorisch. Die Zunahme der Bindungen könne freilich durchaus auch als Zeichen für mehr Transparenz gelesen werden, befanden die Forscher. Früher habe Interessenvertretung eher informell und im vorparlamentarischen Prozess stattgefunden. Heute sei die Einflussnahme während des parlamentarischen Prozesses wohl auch aufgrund des grösseren Parteienwettbewerbs wichtiger und werde hier auch etwas transparenter.
Eine Analyse der NZZ, die auf den gleichen Daten des «Observatoriums der Schweizer Eliten (Obelis)» beruhte, brachte ein weiteres Argument für ein zunehmend professionalisiertes Lobbying ins Spiel. Die Zeitung zeigte auf, dass sich die Wirtschaft in den letzten 60 Jahren stark von der Politik entflechtet habe. Vor 60 Jahren habe jedes vierte Parlamentsmitglied ein Spitzenamt in der Wirtschaft belegt, was heute nicht mehr so sei. Die Überlegung liegt nahe, dass das damalige unmittelbare Lobbying durch eine stärker mittelbares und organisierteres abgelöst wurde.

Auf Antrag von Thomas Minder (parteilos, SH) wurde in der Sommersession 2017 von den Parlamentsdiensten eine «Lobbyistenzählung» durchgeführt, wie dies der «Blick» betitelte. Zugang zum Parlament erhält, wer einen der beiden Dauerzutrittsausweise (Badges) besitzt, die jedes Parlamentsmitglied vergeben darf, oder wer einen Tagesausweis erhält, der ebenfalls von Parlamentsmitgliedern ausgestellt werden kann. Während der 11 Tage der Sommersession wurden 127 Lobbyierende mit Dauerzutritt und 386 mit Tagesausweis gezählt. Während die einen die Zahl als «an der oberen Grenze» beurteilten (Pirmin Bischof; cvp, SZ), fanden Lobbyistenkreise die rund 50 Personen pro Tag angemessen (z.B. Andreas Hugi; CEO eines Beratungsbüros). Zu reden gab aber die hohe Zahl an Tageskarten. Damit würden die Transparenzregeln unterlaufen, befürchtete Didier Berberat in der Zeitung Le Temps.

Dass Interessengruppen gezielt auf Kommissionsmitglieder zugehen, zeigte eine Mitte Juli 2017 veröffentlichte Untersuchung des Sonntags-Blick zur Gesundheitspolitik. Allerdings – so das Sonntagsblatt – seien es nicht so sehr die Krankenkassen, sondern die Ärzte, Spitäler und Patientenorganisationen sowie die Pharmaindustrie, die viele Mandate vergeben hätten. «Die Genossen mit den Ärzten, die Liberalen mit der Pharma, die CVP mit allen» fasste der Sonntagsblick den Befund zusammen, «wer mit wem im Krankenbett» stecke.

Lobbying aus gesellschaftlicher Perspektive (2017)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Eine Motion Brand (svp, GR) fordert den Bundesrat zum Erarbeiten eines „Masterplans für eine bezahlbare Krankenversicherung 2030” auf, mit dessen Hilfe das Kostenwachstum bekämpft werden soll. Als Ziele und Schwerpunkte des Masterplans definierte der Motionär die Eindämmung der negativen Kostenentwicklung der OKP, die Realisierung von Effizienzgewinnen, die Vermeidung von Über-, Fehlversorgung und Mengenausweitungen, die Stärkung der Eigenverantwortung sowie die Behebung von Fehlanreizen durch die OKP. In seiner Antwort verwies der Bundesrat auf die Strategie Gesundheit 2020, welche die Prioritäten der Schweizer Gesundheitspolitik regle. Diese beinhalte teilweise bereits Massnahmen, die den Forderungen des Motionärs entsprächen. Zudem seien bereits zu einigen Forderungen der Motion konkrete Arbeiten aufgenommen worden (Projektion der Gesundheitsausgaben 2009-2060, Strategie zur Langzeitpflege (Po. 12.3604), Patientenrechte und -partizipation (Po. 12.3100, Po. 12.3124, Po. 12.3207)). Folglich sei ein zusätzlicher Masterplan nicht zielführend. Dennoch nahm der Nationalrat die Motion mit 129 zu 52 Stimmen (bei einer Enthaltung) gegen den Willen der SP- und der Grünen-Fraktion an.

Masterplan für eine bezahlbare Krankenversicherung 2030

Eine Motion Brand (svp, GR) beabsichtigte, Phantome aus dem Risikoausgleich zu entfernen. Demnach sollte der Bundesrat das KVG dahingehend ändern, dass Personen, die ohne korrekte Abmeldung abreisen oder umziehen und trotz verschiedener definierter Kontaktversuche nicht mehr erreicht werden können, vom Risikoausgleich ausgenommen werden. Denn solange keine Abmeldung vorliegt, können die Gemeinden den Krankenversicherern die Austrittsbescheinigung und damit das Ende der Versicherungspflicht nicht melden, wodurch die obligatorische Krankenversicherung weiterbesteht. Damit diese Personen aus den Listen gestrichen werden können, müssen sie zuerst für tot erklärt werden. Da dies nur selten geschieht, wachsen die Listen an. Dies sei gemäss dem Motionär insbesondere problematisch, weil diese Personen weiterhin im Risikoausgleich aufgeführt werden und die Krankenversicherer entsprechend Beiträge leisten müssen, ohne Prämien oder Entschädigungen durch die Kantone für nicht bezahlte Prämien einfordern zu können. Diskussionslos nahm der Nationalrat diese Motion in der Herbstsession 2017 an.

Phantome aus dem Risikoausgleich entfernen (Mo. 17.3311)

Da mit der Verbesserung der informationellen Selbstbestimmung das zentrale Anliegen der beiden parlamentarischen Initiativen Vischer (gp, ZH; Pa.Iv. 14.413) und Derder (fdp, VD; Pa.Iv. 14.434) voraussichtlich im Zuge der Totalrevision des Datenschutzgesetzes umgesetzt werden soll, verzichtete die zuständige SPK-NR vorerst auf eine eigene gesetzgeberische Tätigkeit. Sie wollte zuerst die Botschaft des Bundesrates zum Datenschutzgesetz abwarten. Im August 2017 musste die Kommission nun entscheiden, was mit den zwei Jahre zuvor gutgeheissenen Vorstössen geschehen soll. Die mit Stichentscheid des Präsidenten Heinz Brand (svp, GR) äusserst knapp zustande gekommene Kommissionsmehrheit plädierte für eine zweijährige Fristverlängerung bei beiden Vorstössen. Die SPK-NR werde als zuständige Kommission für Datenschutz auch das Datenschutzgesetz vorberaten und damit die Möglichkeit haben, allenfalls nicht berücksichtigte Forderungen der Initiativen als Anträge einzubringen. Danach könnten die beiden Initiativen abgeschrieben werden. Anstelle der Fristverlängerung beantragte die Kommissionsminderheit die Abschreibung der beiden Vorstösse, da Art. 13 BV (Schutz der Privatsphäre) bereits den Schutz der persönlichen Daten umfasse, womit die Initiativen obsolet seien. Diese Argumentation von Minderheitssprecher Philippe Nantermod (fdp, VS) überzeugte in der Herbstsession 2017 auch die Mehrheit im Nationalrat: Mit 118 zu 76 Stimmen sprach sich die grosse Kammer für Abschreiben der beiden parlamentarischen Initiativen aus.

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Pa.Iv. 14.413) / Schutz der digitalen Identität von Bürgerinnen und Bürgern (Pa.Iv. 14.434)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Die Angriffe auf die aktuelle Regelung zu den Spesenentschädigungen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern wurden durch eine parlamentarische Initiative von Martina Geissbühler (svp, BE) erweitert. Zwar wurde einer ihrer beiden Vorstösse von der SPK-NR zur Ablehnung empfohlen, ihre Idee aber, Übernachtungsspesen nur noch auszuzahlen, wenn ein entsprechender Beleg vorgelegt wird, passte gut zur von beiden staatspolitischen Kommissionen Folge gegebenen parlamentarischen Initiative Eder und wurde deshalb von der SPK-NR mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten Heinz Brand (svp, GR) zur Annahme empfohlen. In der Kommission umstritten war wohl die zweite Forderung dieses Vorstosses, nämlich die Reduzierung der Essensspesen bei halbtägigen Sitzungen auf CHF 60.

Spesenentschädigungen (Pa.Iv. 17.435)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern

En juin 2017, le Conseil national a refusé d'entrer en matière sur une initiative parlementaire UDC souhaitant inscrire dans la Constitution une véritable politique d'asile. Par le truchement du député Brand (udc,GR), le parti agrarien a exposé ses revendications. Elles sont pour la plupart similaires à des objets étant d'ores et déjà traités au parlement. Il y a notamment le refus de donner l'asile à des personnes ayant transité par un pays sûr, l'octroi d'une admission provisoire sans séjour durable en cas de crise humanitaire, et l'arrêt des prestations d'aide d'urgence à la fin de la procédure d'asile. De plus, le groupe UDC souhaite que l'instance de recours en matière de demande d'asile soit interne à l'administration. La Commission des institutions politiques du Conseil national (CIP-CN) a recommandé par 16 voix contre 9 de ne pas donner suite à l'initiative. Deux arguments principaux ont été avancés: la récente refonte du droit d'asile permet déjà d'atteindre certains des buts visés par l'initiative, tout comme une application stricte des accords de Dublin existants. De plus, le refus de l'aide d'urgence ainsi que la non indépendance d'une instance de recours par rapport à l'administration sont contraires aux principes d'un Etat de droit. A 121 voix contre 62, les représentants de la chambre du peuple ont refusé l'entrée en matière sur l'initiative. Les 62 voix pour proviennent uniquement du groupe UDC.

Inscrire dans la Constitution une véritable politique d'asile

Im April 2017 beriet die SGK-NR einen Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Borer (svp, SO) (übernommen von Brand (svp, GR)) zur Stärkung der Selbstverantwortung im KVG, gemäss welchem eine Wahlfranchise während dreier Jahre nicht gewechselt werden kann. Dadurch sollen kurzfristige Wechsel zur Grundfranchise bei bekannten anstehenden medizinischen Eingriffen verhindert und die Administrationskosten gesenkt werden. Ein Krankenkassenwechsel der Versicherer wäre unter Beibehaltung der Franchise weiterhin möglich. Die Kommission stimmte dem Vorentwurf mit 17 zu 6 Stimmen zu, eine Minderheit lehnte ihn ab, da dadurch Personen mit chronischen Erkrankungen schlechtergestellt würden. Zudem könnten den Versicherten so durch gesundheitliche oder finanzielle Schwierigkeiten grosse Probleme entstehen.
Im September 2017 schickte die SGK-NR den Vorentwurf in die Vernehmlassung. Dort stiess er bei der SVP, BDP und CVP, sechs Kantonen (AI, BL, NW, SG, UR, ZG), dem Gewerbeverband sowie einzelnen Leistungserbringern und Versicherern auf Zustimmung. Die FDP und GLP sowie vier Kantone (AG, GR, JU, ZH) stimmten zwar mehrheitlich zu, brachten aber auch Vorbehalte an. Die Befürworter lobten, dass die Vorlage die Eigenverantwortung der Versicherten sowie die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken stärke und zur Kostensenkung beitrage. Sie brachten jedoch verschiedene Verbesserungsvorschläge ein: die Beibehaltung von einjährigen Wahlfranchisen mit Option auf mehrjährige Verträge; eine zwei- anstatt dreijährige Mindestdauer der Franchisen; eine jährliche Möglichkeit, in höhere Franchisen zu wechseln sowie eine vorgängige Analyse der Auswirkungen eines solchen Systemwechsels. Trotz ihrer Zustimmung äusserten sie Zweifel, ob durch diese Änderung wirklich ein Effekt der Kostendämpfung beobachtet werden könne. Womöglich würden dadurch mehr Personen die Grundfranchise wählen und sich in der Folge weniger kostenbewusst verhalten. Allenfalls würden die Versicherten dadurch auch mehr Sozialhilfe oder Prämienverbilligungen benötigen, wodurch die Kosten für die Kantone stiegen.
Elf Kantone (AR, BE, FR, GE, GL, NE, OW, SO, TG, TI, VD), die SP, die Grünen sowie zahlreiche Wirtschaftsverbände, Leistungserbringer, Versicherer, Konsumentenvertreter und andere Interessierte lehnten den Entwurf ab. Entweder bezweifelten sie die positive Wirkung der Vorlage auf die Selbstverantwortung der Versicherten, auf die Kosten oder auf den Aufwand für die Versicherer oder sie kritisierten die Einschränkungen der Wahlfreiheit der Versicherten und deren bereits sehr hohe Selbstbeteiligung.
Im April 2018 entschied die SGK-NR mit 11 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Vorlage mit einer kleinen Änderung zu überweisen.

Pa. Iv. für eine dreijährige Vertragsdauer für alle besonderen Versicherungsformen (Franchisen, eingeschränkte Wahl usw.; Pa.Iv. 15.468)
Dossier: Krankenversicherung: Vorstösse zu Wahlfranchisen

L'économie des régions de l'Arc alpin subit une conjoncture défavorable. Depuis plusieurs années, des facteurs structurels contractent le développement économique des régions de montagne. Comme exemple, il est possible de citer l'acceptation de l'initiative sur les résidences secondaires, le franc fort ou encore la baisse des redevances hydrauliques. Pour lutter contre cette situation, Heinz Brand (udc, GR) a déposé un postulat afin d'établir un rapport sur les perspectives de développement de l'Arc alpin face à une conjoncture défavorable. Il estime que des mesures doivent être envisagées afin de lutter contre les fermetures d'entreprises, la disparition des emplois ou encore l'exode rural. Le Conseil fédéral a proposé au Conseil national de rejeter le postulat. Il a expliqué que de nombreuses politiques sectorielles étaient déjà à l’œuvre pour les régions alpines. De plus, il a d'un côté précisé que, dans son message sur la promotion économique 2016 à 2019, des mesures pour les régions de montagnes et notamment le tourisme étaient prévues. Et d'un autre côté, il a rappelé, qu'en réponse à une motion Maissen (pdc, GR), une nouvelle politique sur le développement des espaces ruraux et des régions de montagne avait été adoptée en 2015. Malgré les arguments du Conseil fédéral, le dépositaire du postulat a obtenu les voix nécessaires au Conseil national: Par 151 voix contre 35 et 5 abstentions, le postulat a été accepté. Seul le parti libéral-radical et les Vert'libéraux se sont opposés à la rédaction de ce rapport.

Perspectives de développement de l'Arc alpin face à une conjoncture défavorable (Po. 15.3228)

Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit der beiden Räte behandelten im Jahr 2016 eine parlamentarische Initiative Borer (svp, SO) zur Stärkung der Selbstverantwortung im KVG, die von Nationalrat Brand (svp, GR) übernommen worden war. Der Vorstoss verlangte, die minimale Vertragsdauer für besondere Versicherungsmodelle in der Krankenversicherung, wie solche mit Wahlfranchise oder einer Einschränkung der Arztwahl, von einem auf drei Jahre zu erhöhen. Entsprechende Modelle werden von den Versicherten gewählt, da sie mit tieferen Prämien einher gehen. Allzu oft komme es jedoch vor, so war in der Begründung des Vorstosses zu lesen, dass Versicherte im Vorfeld geplanter medizinischer Eingriffe oder nach einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes aus den entsprechenden Modellen in das Grundmodell mit der ordentlichen Franchise von CHF 300 wechseln, wo die eigene Beteiligung an den Kosten tiefer ist. Dieses opportunistische Verhalten solle unterbunden werden. Als positiver Nebeneffekt ergebe sich eine administrative Vereinfachung, und die Wahlfreiheit der Versicherten bleibe erhalten. Im Grundmodell sollen weiterhin Verträge von einem halben oder einem Jahr Laufzeit möglich sein. Im Juni 2016 gab die nationalrätliche Kommission für Gesundheit und Soziales dem Anliegen mit 17 zu 7 Stimmen Folge. Im August entschied die ständerätliche Schwesterkommission mit 8 zu 4 Stimmen ebenfalls für Folge geben. Damit ging der Auftrag an die SGK-NR, einen Erlassentwurf auszuarbeiten.

Pa. Iv. für eine dreijährige Vertragsdauer für alle besonderen Versicherungsformen (Franchisen, eingeschränkte Wahl usw.; Pa.Iv. 15.468)
Dossier: Krankenversicherung: Vorstösse zu Wahlfranchisen

Nur mit dem Stichentscheid ihres Präsidenten Heinz Brand (svp, GR), bei 12 zu 12 Stimmen und einer Enthaltung, gab die SPK-NR einer parlamentarischen Initiative Aebischer Folge, die persönliche Mitarbeitende für Parlamentsmitglieder fordert. Im Parlamentsressourcengesetz ist geregelt, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier eine Jahrespauschale von CHF 33'000 für Personal- und Sachausgaben erhalten. Matthias Aebischer (sp, BE) schlägt nun vor, dass diese Pauschale mit der Ermöglichung der Anstellung von persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ersetzt werden soll. Der Bund müsste für maximal 80 Stellenprozent aufkommen und eine Jahrespauschale von CHF 10'000 für die Infrastruktur der Mitarbeitenden zur Verfügung stellen. Aebischer argumentierte mit zunehmender Arbeitsbelastung, die nicht nur zu gesundheitsgefährdender Überlastung, sondern auch dazu führe, dass visionäre Ideen auf der Strecke blieben.
Die Kommission wies in der Begründung ihres positiven Beschlusses darauf hin, dass die Qualität der parlamentarischen Arbeit gesichert werden müsse. Nicht nur müssten Parlamentsmitglieder gut informiert sein, um Regierung und Verwaltung die Stirn bieten zu können, sondern die Repräsentationsfunktion des Mandats bringe es auch mit sich, dass zahlreiche Anfragen von Medien und Bürgerschaft beantwortet werden müssten. Dies sei alleine kaum mehr zu bewältigen. Die starke Minderheit wollte sich für das bisherige System einsetzen, weil dieses mehr Flexibilität erlaube.

Persönliche Mitarbeitende (Pa.Iv. 15.445)
Dossier: Vereinbarkeit der Parlamentsarbeit mit Familie und Beruf

Das Thema Lobbying wurde im Jahr 2015 – nicht nur aufgrund der im Monat Mai losgetretenen sogenannten «Kasachstan-Affäre» – ein medial breit begleitetes Politikum. Angeprangert wurde dabei insbesondere die geringe Transparenz, die bei der Interessenvertretung im Bundeshaus herrsche.
Die Aargauer Zeitung zeigte schon im Januar am Beispiel von Thomas Borer auf – der Ex-Botschafter soll im Auftrag eines russischen Oligarchen versucht haben, Parlamentsmitglieder zu beeinflussen –, welche Lobbyisten-Praktiken zwar nicht verboten, aber umstritten seien: die Verschleierung des Auftraggebers, übertriebene Zuwendungen, Vergabe von Mandaten an Parlamentarierinnen und Parlamentarier durch die Privatwirtschaft, entgeltliches Anbieten der Badges, von denen Parlamentsmitglieder jeweils zwei vergeben können oder lobbyistisches Wirken ehemaliger Bundesbeamter und ehemaliger Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die ihr Zutrittsrecht behalten. Insgesamt gebe es rund 500 Interessenvertreter, so rechnete die Luzerner Zeitung vor, die entweder mit einem Badge, einem Tagesausweis – jedes Parlamentsmitglied darf pro Sessionstag zwei weitere Zutritte vergeben – oder einer Medienakkreditierung ins Bundeshaus gelangen. Dass Letztere wohl auch für Lobbyismus verwendet werde, berichtete die Sonntagszeitung im Januar: Stefan Wild wirke als Interessenvertreter des Apothekerverbandes TopPharm, gelange aber als Medienvertreter ins Bundeshaus. Wild, der auch im Vorstand der Schweizer Public Affairs Gesellschaft (SPAG) sitzt, schreibe freilich auch Berichte für das Branchenmagazin von TopPharm.
Gegen Intransparenz hatten sich schon 2014 eine Handvoll Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit – allerdings bisher erfolglosen – Vorstössen stark gemacht. Mit dem Verein «Lobbywatch» machte sich 2015 auch ein loser Verband von Medienschaffenden daran, mehr Licht ins Dunkel der verschiedenen Einflusswege zu bringen. Darüber hinaus setzte die SPAG eine Kommission ein, die über die Einhaltung der seit 2014 geltenden Regeln wachen soll. So müssen Interessenvertreterinnen und -vertreter, die Mitglied bei der SPAG sind, deklarieren für wen sie in welcher Funktion lobbyieren. Häufig würden Lobbyistinnen und Lobbyisten nämlich einfach als Gast oder persönliche Mitarbeiter ausgewiesen, wusste der Blick zu berichten. Ende August entfernte die SPAG 15 der rund 230 Mitglieder aus ihrem Register, weil diese der Offenlegungspflicht nicht nachgekommen seien.
Immer mehr Parlamentarierinnen und Parlamentarier begannen sich, wohl auch aufgeschreckt durch die eingangs erwähnte «Kasachstan-Affäre», am System zu stören. 20 Ratsmitglieder gaben zu Protokoll, ihre Badges nicht (mehr) zu verteilen. Das «Göttisystem» sei nicht mehr zeitgemäss und die Wandelhalle könne von den Parlamentsmitgliedern während einer Session gar nicht mehr benutzt werden, um gegenseitige Gespräche zu führen, gab etwa Thomas Aeschi (svp, ZG) dem Tages-Anzeiger zu Protokoll und Andrea Caroni (fdp, AR) sprach in der Appenzeller Zeitung von einem unwürdigen «Badge-Basar».
Die «Kasachstan-Affäre» sorgte für eine rasante Zunahme der Medienaufmerksamkeit zum Thema Lobbying. Neben Empörungsbewirtschaftung waren freilich auch Stimmen zu hören, welche die Interessenvertretung als eminent wichtig für die Politik verteidigten: Milizparlamentarierinnen und -parlamentarier seien auf Expertenwissen und auf Denkanstösse von verschiedenen Seiten angewiesen. Ohne Lobbying würde die Schweizer Politik nicht funktionieren, zeigten sich etwa die Journalistin Doris Kleck oder der Politikwissenschafter Fritz Sager im Tages-Anzeiger überzeugt. Es sei nicht mehr als legitim, dass ein Verband oder eine Firma aktiv versuche, Entscheide mitzugestalten, von denen ihre Geschäftstätigkeit betroffen sei. Die Teilnahme am politischen Prozess sei ein «Wesensmerkmal einer funktionierenden Demokratie» nahm Walter Stüdeli, Geschäftsführer einer Lobbying-Agentur, den Ball weiter auf.
In einem Beitrag in der Südostschweiz Anfang Februar hatte auch der Bündner Nationalrat Heinz Brand (svp, GR) versucht, die Zusammenarbeit zwischen Parlamentsmitgliedern und Interessenvertreterinnen und -vertretern zu beschreiben. Es sei zwar richtig, dass während der Session zahlreiche Branchen, aber auch Wirtschaftsregionen und Kantone mit Anlässen um die Aufmerksamkeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier buhlten – oft könne man am Mittag oder am Abend «zwischen vier oder fünf Anlässen auswählen» –, diese Veranstaltungen dienten aber nicht dazu, die Parlamentsmitglieder für spezifische Interessen einzuspannen, sondern man erhalte dabei eine gute Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren. Essen und Trinken sei dabei eher lästige Pflicht – der Sonntagsblick machte die Session denn auch kurzerhand zur «Fression».
Die Forderung nach mehr Transparenz verstummte hingegen nicht, auch wenn Klaus J. Stöhlker sie in der Weltwoche als Illusion bezeichnete. Für La Liberté war Transparenz zur «exigence essentielle» geworden. Freilich gerieten nicht nur die Lobbyisten, sondern auch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in den Fokus, die selber als wichtigste Interessenvertreterinnen und -vertreter fungieren. Dies zeige sich etwa – wie das St. Galler Tagblatt während der Frühjahrssession vorrechnete – bei der Landwirtschaftspolitik. 3.6 Prozent im ersten Sektor Beschäftigte würden 0.7 Prozent der Bruttowertschöpfung erbringen. Der Bund gebe aber am sechstmeisten für die Landwirtschaft aus, was wohl auch damit zu tun habe, dass 13 Prozent der Nationalrätinnen und Nationalräte im Agrarsektor arbeiteten – ein Umstand, der auch dem Alkoholgesetz in der Sommersession in «unverschämter Weise» (Aargauer Zeitung) zum Erfolg verholfen habe.
Die NZZ schaute sich im Juli die öffentlich zugänglichen Interessenbindungen genauer an und kam zum Schluss, dass über hundert Verbände ihren Präsidenten oder ihre Präsidentin im Parlament hatten. Auf Anfrage der Zürcher Zeitung legten insbesondere jüngere und rot-grüne Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihre Einkünfte aus solchen Nebenmandaten offen, während sich eine grosse Mehrheit der bürgerlichen Parteimitglieder «in Schweigen hüll[t]en».
Le Temps zeigte Ende August in einer weiteren Analyse der Anzahl Interessenbindungen auf, dass diese Zahl in den letzten Jahren zugenommen habe – von total 1'876 im Jahr 2010 auf aktuell 2'025 (2015). In einem Fraktionsvergleich zeigte sich, dass in der aktuellen Legislatur die FDP mit 11.95 Mandaten pro Parlamentssitz am stärksten mit verschiedenen Interessengruppen verknüpft ist, gefolgt von der CVP (9.63) und der BDP (9.1). Die SP (7.56) ist laut Le Temps stärker verbandelt als die SVP (6.33). Schlusslichter bilden die GLP mit 6.14 bzw. die Grünen mit 6.12 Interessenbindungen pro Fraktionsmitglied. Freilich sage die schiere Zahl an Verbindungen noch nichts über den tatsächlichen Einfluss von Interessenorganisationen aus, so Le Temps.
Ebenfalls zum Thema wurde bald auch, wie viel Geld Parlamentarierinnen und Parlamentarier für die Interessenvertretung mittels Verwaltungsratsmandaten verdienten und welche Geschenke und Einladungen sie von wem erhalten – Themen, die auch Eingang in die nunmehr wesentlich virulenter geführte Diskussion über die parlamentarischen Vorstösse für mehr Transparenz fanden (z.B. Pa.Iv. 14.472 oder Pa.Iv. 15.437). Gewarnt wurde aber zusehends auch davor, dass mehr Transparenz auch zu mehr Professionalisierung führen könne.
Nicht in der Politik, sondern in der Verwaltung machte die Weltwoche die stärkste Beeinflussung von Politik aus: Dort werde die Gesetzgebung nämlich am meisten beeinflusst. Ruedi Noser (fdp, ZH) merkte dazu in der NZZ an, dass Lobbying als wichtige Informationsquelle auch als Gegengewicht zur starken Verwaltung wirken könne. Es sei wichtig, dass Politikerinnen und Politiker gut vernetzt seien, gab Joachim Eder (fdp, ZG) der Luzerner Zeitung zu Protokoll.
Auch wenn in der zweiten Jahreshälfte, also nach dem Abflauen der «Kasachstan-Affäre» das Medieninteresse wieder stark abnahm, dürfte die Berichterstattung doch auch zu einer gesellschaftspolitischen Sensibilisierung geführt haben. Le Temps prognostizierte denn auch im Dezember, dass die neu gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentarier wohl vorsichtiger mit Interessenvertretungen umgehen werden.

Lobbying aus gesellschaftlicher Perspektive (2015)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Rund eine Woche vor den Regierungswahlen begannen die Fraktionen mit den Hearings der drei SVP-Kandidaten. Lediglich die Grünen verzichteten auf die Anhörungen, weil sie die Wahl eines Vertreters der Volkspartei grundsätzlich ablehnten, da die SVP die Europäische Menschenrechtskonvention kündigen wolle – eine Anspielung auf die geplante Selbstbestimmungsinitiative der SVP. Die GP setzte nach wie vor auf einen Sprengkandidaten aus der Mitte und gab bekannt, zumindest im ersten Wahlgang keinen der SVP-Kandidierenden wählen zu wollen. Die SP entschied sich erst in letzter Minute, die Kandidaten einen Tag vor den Wahlen doch noch zu Bewerbungsgesprächen einzuladen. Die Genossen gaben im Anschluss bekannt, dass Norman Gobbi (TI, lega) für sie nicht wählbar sei. Die restlichen Fraktionen wollten sich nach den Anhörungen zwar nicht festlegen, gaben aber zu Protokoll, einen der drei offiziellen Kandidaten wählen zu wollen. Ein Sprengkandidat war nicht in Sicht – auch wenn Heinz Brand (svp, GR) erst nach einigem Hin und Her und viel Pressewirbel dementierte, eine Wahl annehmen zu wollen, und sich auch Thomas Hurter (svp, SH) noch einmal ins Gespräch brachte, weil er keine Stellung nehmen wollte zur Idee, bei einer allfälligen Wahl und Ausschluss durch die SVP bei der FDP Unterschlupf zu finden. Alle weiteren, in den Medien kolportierten, möglichen Überraschungskandidaten gaben aber jeweils kurz nach der Medienmeldung an, nicht zur Verfügung zu stehen. Zudem signalisierten die Mitteparteien im Verlaufe dieser Geplänkel immer deutlicher, für Spiele nicht zur Verfügung zu stehen. Aufgrund dieser Ausgangslage sahen die meisten Medien am Tag vor der Bundesratswahl Guy Parmelin (svp, VD) im Vorteil, da er von SP und GP wohl eher unterstützt würde als Norman Gobbi (TI, lega) und Thomas Aeschi (svp, ZG).
Dass der Anspruch der SVP auf einen zweiten Bundesratssitz allgemein akzeptiert und die Lust auf Experimente im Parlament in der Tat sehr gering war, zeigte sich am Wahltag auch in den Voten der einzelnen Fraktionen. Mit Ausnahme der SP und der GP sprachen sich alle Parteien für ein Ende der bisher nicht adäquaten mathematischen Konkordanz aus. Obwohl alle Parteien freilich auch die Ausschlussklausel der SVP kritisierten, die einer Regierungspartei nicht würdig sei, liessen sie den Worten bei der Ersatzwahl von Eveline Widmer-Schlumpf (bdp) Taten folgen. Zwar erhielten im ersten Wahlgang auch Thomas Hurter (svp, SH) und Viola Amherd (cvp, VS) 22 bzw. 16 Stimmen, auf den insgesamt 245 ausgeteilten Wahlzetteln fanden sich aber vorwiegend die drei SVP-Kandidierenden, wobei sich Guy Parmelin mit 90 Stimmen vor Thomas Aeschi (61 Stimmen) und Norman Gobbi (50 Stimmen) schon leicht absetzen konnte. Mit den vier Stimmen an Verschiedene und den zwei leeren Wahlzetteln hatten sich damit 44 Parlamentarier nicht am offiziellen Dreierticket orientiert – zu wenig für einen Coup. Im zweiten Wahlgang verpasste Parmelin das absolute Mehr nur knapp. Er erhielt 117 von 120 nötigen Stimmen; Aeschi wurde von 78 Mitgliedern der Vereinigten Bundesversammlung favorisiert und Gobbi erhielt lediglich noch 30 Voten. Auf Verschiedene entfielen 14 Stimmen und fünf der 244 ausgeteilten Wahlzettel waren leer. Im dritten Wahlgang – für viele überraschend schnell – konnte Guy Parmelin dann genügend Unterstützerinnen und Unterstützer hinter sich scharen. Mit 138 Stimmen wurde der Waadtländer erster französischsprachiger SVP-Bundesrat der Geschichte. Die 88 Stimmen für Aeschi hätten auch zusammen mit den elf noch auf Gobbi entfallenden Stimmen nicht für einen anderen Wahlausgang gereicht. Im dritten Wahlgang, in dem nur noch 243 Wahlzettel ausgeteilt wurden, waren noch deren sechs leer. Guy Parmelin erklärte die Annahme der Wahl und verwies in seiner kurzen Rede auf die Bedeutung und Symbolkraft seiner Wahl für die Westschweiz. Freilich werde er im Rahmen seiner Regierungstätigkeit auch die Ost- und Zentralschweiz, die diesmal leer ausgegangen seien, nicht vergessen.

Ob der mit Spannung erwarteten Ersatzwahl gingen die vorausgehenden Bestätigungswahlen der bisherigen sechs Regierungsmitglieder fast ein wenig unter. Zwar divergierten die Stimmen, welche die einzelnen Magistratinnen und Magistraten erhielten recht stark – insbesondere Ueli Maurer (svp) und Simonetta Sommaruga (sp) wurden wohl jeweils vom gegnerischen Lager abgestraft – aber insgesamt zeigte sich auch bei den Bestätigungswahlen, dass das Parlament in der Mehrheit ein Zurück zur Normalität anstrebte. Doris Leuthard (cvp) wurde mit 215 von 245 Stimmen erneut gewählt (Verschiedene: 19; leer: acht; ungültig: drei), Ueli Maurer (svp) erhielt 173 von 245 Stimmen (Thomas Hurter (svp, SH): zehn Stimmen, Verschiedene: 27; leer: 32; ungültig: drei), Didier Burkhalter (fdp) wurde mit 217 von 244 Wahlzetteln bestätigt (Verschiedene: 14; leer: 13; ungültig: Null), der Name Simonetta Sommaruga (sp) stand auf 182 von 245 ausgeteilten Wahlzetteln (Daniel Jositsch (sp, ZH): elf Stimmen; Verschiedene: 28; leer: 19; ungültig: fünf), Johann Schneider-Ammann machte 191 von 244 Stimmen (Verschiedene: 28; leer: 23; ungültig: zwei) und überraschend deutlich bestätigt wurde auch Alain Berset mit 210 von 244 möglichen Voten (Verschiedene: 23; leer: acht; ungültig: zwei). Alle sechs hatten damit mehr Stimmen als noch vor vier Jahren erhalten.
Die Reaktionen in den Medien waren geteilt. Auf der einen Seite wurde hervorgehoben, dass Parmelin als Nationalrat kaum aufgefallen sei, über keinerlei Führungserfahrung verfüge und auch nicht besonders sprachgewandt sei – wenig spektakulär wie der Chasselas, den er anbaue, so etwa die BaZ. Sein einziger Ausweis sei es, der SVP anzugehören. Es sei aber nachvollziehbar, dass das Parlament die parteipolitische Zusammensetzung der Regierung höher gewichtet habe als personelle Fragen. Zudem müsse man Parmelin eine Chance geben, im Amt zu wachsen. Weil er keine hohe Erwartungen wecke, könne er eigentlich nur positiv überraschen. Für viele, vor allem für Mitte-links sei er wohl auch das kleinere Übel gewesen. Parmelin sei ein SVP-Mitglied der alten Schule und sei wohl als leichter formbar vermutet worden als Thomas Aeschi, der als Blocher-Zögling gelte und die neue SVP-Linie vertrete. In der Westschweizer Presse wurde zudem hervorgehoben, dass sich Parmelin stets moderat und kompromissbereit gezeigt habe – eine nicht zu unterschätzende Fähigkeit im Regierungskollegium. Die Wahl Parmelins sei aber auch ein Zeichen dafür, dass das Parlament angesichts der Erfolge und der immer neuen Forderungen der SVP resigniere – so der Blick. Einig war man sich in der Presse, dass die SVP jetzt in der Verantwortung stehe. Sie müsse wieder in den Kompromiss-Modus zurückfinden – so die NZZ. In den Kommentarspalten wurde zudem darauf hingewiesen, dass die Volkspartei mit ihrem zweiten Regierungssitz nun auch definitiv in der Westschweiz verankert sei – männiglich prognostizierte gar einen weiteren Schub der SVP im französischsprachigen Landesteil.
Die Reaktionen der Parteien waren unterschiedlich. Die SVP feierte ihren neuen Bundesrat mit auffallender Zurückhaltung. Zwar wiesen die Parteispitzen darauf hin, dass man die Westschweiz jetzt noch besser vertreten könne; verschiedene Stimmen machten aber keinen Hehl daraus, dass Parmelin nicht der Wunschkandidat gewesen sei. Die Aufforderung, jetzt mehr Kompromissbereitschaft zu zeigen, prallte an der SVP ab. Man mache weiter eine SVP-Politik und erwarte vielmehr von der FDP, dass sich im Bundesrat jetzt eine bürgerliche Politik durchsetze. Als Siegerinnen sahen sich die SP- und die CVP-Spitzen. In der französischsprachigen Presse wurde kolportiert, dass Guy Parmelin ohne die von Christoph Darbellay (cvp, VS) und Christian Levrat (sp, FR) im Nationalratswahlkampf aufgestellte Forderung an die SVP, einen Westschweizer Kandidaten zu präsentieren, vielleicht jetzt gar nicht Bundesrat wäre. Prompt wurden die beiden Parteipräsidenten als Königsmacher gefeiert. In der FDP und der CVP machte man sich Gedanken über die nächsten Bundesratswahlen. Klar war, dass mit der Übervertretung der Romandie die Chancen für französischsprachige "Papabili" stark gesunken waren. Potenzielle Ostschweizer und Tessiner-Kandidaten konnten sich hingegen freuen.

Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats 2015 – Nachfolge Eveline Widmer-Schlumpf
Dossier: Bundesratswahlen seit 2008

Die Forderung der SVP, nach einem zweiten Regierungssitz, gehörte seit der Nichtbestätigung von Christoph Blocher (svp, ZH) nach den Wahlen 2007 zum Standardrepertoire der Volkspartei. Bei den Bundesratswahlen 2011 hatte sich die SVP mit ihrem nicht sehr professionellen Nominierungsverfahren praktisch selber aus dem Rennen genommen. Die Vehemenz der Forderung, nach einer adäquaten Regierungsbeteiligung, nahm 2015 gar noch zu und die Attacken der Volkspartei, vor allem auf den BDP-Bundesratssitz, wurden lauter. Die zahlreichen Kandidierenden, die vor den Parlamentswahlen als mögliche Herausforderer angepriesen wurden, dienten dabei einerseits als Nebelpetarden. Weil diese Ankündigungen und sofortigen Dementis, etwa von Toni Brunner (svp, SG) oder Adrian Amstutz (svp, BE), von den Medien bereitwillig aufgenommen und diskutiert wurden, schadete dies anderseits dem Wahlkampf der SVP in keinster Weise. Auch die anderen Parteien profitierten freilich von der medial breitgeschlagenen Diskussion um mögliche Szenarien für die nach den Gesamterneuerungswahlen anstehenden Bundesratswahlen. Die Bürgerlichen bestätigten zwar den prinzipiellen Anspruch der SVP auf einen zweiten Regierungssitz, Regierungsmitglieder, die ihre Sache gut machten, wolle man aber nicht abwählen. SP und GP betonten mit ebendiesem Argument, dass sie Eveline Widmer-Schlumpf (bdp) auf jeden Fall bestätigen wollten.
Die Ausgangslage änderte sich freilich nach der Demissionsankündigung der BDP-Bundesrätin. Die Linke pochte zwar auf einen neuen Mitte-Kandidaten, falls die SVP Kandidierende nominiere, die gegen die Bilateralen seien, und die Grünen sahen ebenfalls weit und breit keinen wählbaren SVP-Kandidierenden. Die restlichen Parteien signalisierten aber rasch, dass sie den Anspruch der SVP auf einen zweiten Bundesratssitz guthiessen und für Spielchen nicht zu haben seien. Dazu gehörte auch die Bestätigung, Bisherige nicht abwählen zu wollen. In der Tat wurde die Möglichkeit diskutiert, einen FDP-Bundesrat abzuwählen und mit einem Kandidierenden der Mitteparteien zu ersetzen, um eine rechtslastige Regierung mit 2 FDP und 2 SVP Magistraten zu verhindern. Die Chance für ein solches Szenario, war allerdings mehr als gering, würden doch dafür weder die FDP noch die SVP Hand bieten.
Rasch zeigte sich zudem, dass die Volkspartei das Nominierungsverfahren dieses Mal mit grösserer Sorgfalt angegangen war als vier Jahre zuvor. Aus den elf ursprünglichen Bewerbungen präsentierte die SVP nach ihrer Fraktionssitzung am 20. November drei Kandidierende aus den drei hauptsächlichen Sprachregionen: Thomas Aeschi (svp, ZG), Guy Parmelin (svp, VD) und Norman Gobbi (TI, lega). Der Tessiner Lega-Regierungsrat stellte sich unter das Banner der SVP, wollte aber auf kantonaler Ebene Legist bleiben. SVP-Fraktionspräsident Adrian Amstutz (svp, BE) wies darauf hin, dass Gobbi Mitglied der SVP Schweiz sei und das Gedankengut der SVP vertrete. Man kooperiere mit der Lega auf nationaler Ebene schon lange. Die Lega gehöre im Parlament schliesslich auch zur SVP-Fraktion. Gobbi sei von der Fraktion praktisch einstimmig nominiert worden (mit 72 von 74 Stimmen). Parmelin (svp, VD) siegte mit 48 zu 29 Stimmen über Oskar Freysinger (VS, svp) und Aeschi setzte sich im fünften Wahlgang mit 44 zu 37 Stimmen gegen Heinz Brand (svp, GR) durch. Ohne Chancen, oder gar nicht ins engere Auswahlverfahren aufgenommen, waren die Kandidaturen von Hannes Germann (svp, SH), Thomas Hurter (svp, SH), Res Schmid (NW, svp), Thomas de Courten (svp, BL), Albert Rösti (svp, BE) und David Weiss (BL, svp).
Die Dreier-Auswahl überraschte, waren doch im Vorfeld andere Favoriten gehandelt worden, die im Parlament eine breitere Unterstützung erhalten hätten. Die SVP machte aber von Anfang an klar, dass sie ihre – nach der Nicht-Bestätigung Blochers – in den Parteistatuten verankerte Regel, strikte anwenden werde. In diesem Sinne würden nicht nominierte, aber gewählte Kandidaten, die ihre Wahl dennoch annähmen, aus der Partei ausgeschlossen. Die Chancen für Hannes Germann (svp, SH), der laut der NZZ mehr Freunde im Parlament als in seiner Partei habe und der erste Bundesrat aus dem Kanton Schaffhausen gewesen wäre, oder für Heinz Brand (svp, GR), der lange als Kronfavorit aus der vernachlässigten Ostschweiz gegolten hatte, lagen damit praktisch bei Null. Es wurden zwar Szenarien für einen Sprengkandidaten aus der Reihe der SVP diskutiert und linke Stimmen kritisierten die Ausschlussregel als Erpressungsversuch, dem man sich nicht beugen werde. Mögliche Sprengkandidaten gaben allerdings rasch bekannt, eine allfällige Wahl nicht annehmen zu wollen.
Die SVP wurde nicht müde zu betonen, dass man mit dem sprachregional ausgewogenen Dreierticket eine echte Auswahl anbiete. Man sei der Forderung der SP und der CVP nachgekommen, einen Kandidierenden aus der Westschweiz aufzustellen und wolle als grösste Partei auch in der Regierung zwei Landesteile repräsentieren. Die Auswahl sorgte allerdings auch für Misstöne. Mit der Nominierung von Norman Gobbi (TI, lega) und Guy Parmelin (svp, VD) – der eine laut Presse bekannt für seine verbalen Entgleisungen, der andere ein politisches Leichtgewicht – wolle die SVP dem Parlament den Deutschschweizer Kandidaten Thomas Aeschi (svp, ZG) aufzwingen. Die Romandie wäre mit drei Sitzen deutlich übervertreten und Gobbi sei Vertreter der Lega. Dies sei keine echte Auswahl und der schweizerischen Konkordanz unwürdig – liess sich etwa Eric Nussbaumer (sp, BL) zitieren. Auch die NZZ kommentierte die Dreier-Nomination als Auswahl, die keine sei. In den Medien galt vorab der Zuger Thomas Aeschi als Kronfavorit. Er vertrete den neuen Stil der SVP, sei jung und ein Vertreter Blocher'scher Prägung – so etwa der TA. Die SVP wurde freilich nicht müde zu betonen, dass sie gerne Regierungsmitglieder aus unterschiedlichen Sprachregionen hätte.
Die Stimmen – auch aus der SVP – , die gerne eine breitere Auswahl aus der Deutschschweiz gehabt hätten, verstummten allerdings nicht. Es gebe durchaus Spielraum für einen (SVP-internen) Sprengkandidaten, zitierte das SGT Vertreter von SP und CVP. Immerhin war in den letzten 100 Jahren jeder fünfte gewählte Bundesrat wild, also nicht von der eigenen Partei nominiert worden. Freilich hatte die Volkspartei alle ursprünglich elf SVP-Kandidaten dazu bewegt, schriftlich zu bestätigen, eine Wahl als Sprengkandidat nicht anzunehmen.

Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats 2015 – Nachfolge Eveline Widmer-Schlumpf
Dossier: Bundesratswahlen seit 2008

Auf 15 verschiedenen Listen kämpften die Kandidierenden bei den Nationalratswahlen im Kanton Graubünden um die fünf begehrten Sitze. Bei gleichbleibender Listenzahl erhöhte sich die Zahl der Anwärterinnen und Anwärter leicht auf insgesamt 70 (2011: 69). Ausser bei den Grünliberalen ergänzten die Listen der jeweiligen Jungparteien jene der Mutterparteien. Die FDP trat zudem mit zwei („Liberal“ und „Wirtschaft“), und die SVP sogar mit drei Hauptlisten an („M“,“B“ und „International“). Mit den Patriotisch Liberalen Demokraten (PLD) komplettierte eine von zwei Sportgymnasiasten gegründete, rechtsbürgerliche Partei das Kandidatenfeld.

Dominantes Thema im Bündner Nationalratswahlkampf war zweifelsohne die Kandidatur der EMS-Chefin Magdalena Martullo-Blocher für die SVP. Der Antrittsentscheid der Tochter von SVP-Mäzen Christoph Blocher sorgte dafür, dass die Wahlen in der Südostschweiz starke nationale Medienaufmerksamkeit erhielten. Für Diskussionen sorgte dabei der Umstand, dass die Unternehmerin ihren Wohnsitz im zürcherischen Feldmeilen und nicht etwa im Kanton Graubünden hatte. Ihre Wahlchancen wurden aufgrund ihrer geringen lokalen Verankerung deshalb von einigen Medienexponenten als eher gering eingeschätzt. Ausser mit der Kleinpartei PLD ging die SVP keine ausserparteilichen Listenverbindungen ein. Zu verteidigen hatte die Volkspartei einen Sitz, nämlich jenen von Kantonalpräsident Heinz Brand. Mit ihrer Liste M (für Martullo) und ihrer Liste B (für Brand) machte die SVP klar, dass ihr Ziel für die Wahlen ein Sitzgewinn darstellte.
Gefährdet war insbesondere das Mandat des GLP-Nationalrats Josias Gasser. Die Grünliberalen hatten 2011 dank einer Listenverbindung mit der SP den Einzug in den Nationalrat geschafft. Vier Jahre später kam ihnen von den Sozialdemokraten jedoch wenig Gegenliebe entgegen, da sich diese von Gassers Bilanz in Bern enttäuscht zeigten. Gasser versuchte seinerseits, sich deutlich von links abzugrenzen, um eine Verbindung mit den anderen bürgerlichen Mitteparteien zu erreichen. Als er von diesen jedoch verschmäht wurde, blieb der GLP nichts anderes übrig als erneut eine Zweckehe mit der SP einzugehen. Bei den Sozialdemokraten und ihrer Nationalrätin Silva Semadeni sorgte dieser Verbund zwar ebenfalls für wenig Begeisterung, zumindest aber erhöhten sich so rechnerisch die Chancen auf einen Sitzgewinn. Wohl entscheidender für die Listenverbindung war jedoch die erhoffte Verhinderung eines Sitzgewinnes der SVP.
Auf bürgerlicher Seite kam es zu einer breiten Koalition aus FDP, BDP und CVP, was in Graubünden seit langer Zeit die erste Verbindung dieser Art darstellte. Lange gab es auch Diskussionen über einen Anschluss der SVP. Diese Debatte wurde vor allem von der SVP selber forciert, welche einen solchen Zusammenschluss energisch forderte. Von Seiten der anderen bürgerlichen Parteien wurde verhalten über Verhandlungen mit der Volkspartei kommuniziert. Für Missmut sorgte die Drohung seitens der SVP, man würde die bisherigen Ständeräte von FDP und CVP mit einem eigenen Kandidaten konkurrenzieren, falls der Schulterschluss nicht zustande käme. Die bürgerlichen Parteien entschieden sich aber letztlich, ohne die SVP anzutreten. Ihre Koalition galt damit als aussichtsreichste Anwärterin auf die Eroberung des gefährdeten GLP-Sitzes. Dieser war der FDP bei den letzten Wahlen weggeschnappt worden und lag nun – laut Umfragen kurz vor der Wahl – für den Freisinn wieder in Reichweite. Der Sitz des bisherigen CVP-Nationalrats Martin Candinas galt als nicht gefährdet. Ebenso wenig wurde mit einer Nichtwahl des Engadiner BDP-Mannes Duri Campell gerechnet, welcher den zurücktretenden Hansjörg Hassler ersetzten sollte.

Der Wahltag endete mit einer eindeutigen Wahlsiegerin – der SVP. Die Partei konnte gegenüber den letzten Wahlen um 5.2 Prozentpunkte zulegen und kam neu auf 29.7% Wähleranteil. Dank diesem Glanzresultat und dem daraus resultierenden Sitzgewinn, schaffte Magdalena Martullo-Blocher tatsächlich den Einzug in den Nationalrat. Mit 18‘901 Stimmen erreichte sie gar das drittbeste Resultat im Kanton. Leidtragender war – wie erwartet – der bisherige GLP-Nationalrat Josias Gasser. Seine Partei verlor zwar nur leicht (-0.4 Prozentpunkte), was aber für den Verlust seines Mandates ausreichte. Die Listenpartnerin SP gehörte mit einem Zuwachs auf 17.6% (+2 Prozentpunkte) ebenfalls zu den Wahlgewinnerinnen. Die Sozialdemokraten sind somit neu die zweitstärkste Kraft im Kanton. Ein Debakel erlitt die BDP, welche mit einem Verlust von 6 Prozentpunkten regelrecht abstürzte. Mit 14.6% Wähleranteil rutschte die Mittepartei damit vom zweiten auf den vierten Rang ab. Die CVP (16.8%, +0.2 Prozentpunkte) und die FDP (13.3%, +1.4 Prozentpunkte) konnten ihre Anteile leicht ausbauen. Insbesondere für die FDP war jedoch enttäuschend, dass sie den 2011 verlorenen Sitz nicht zurückerobern konnte. Die neue Bündner Delegation setzt sich damit folgendermassen zusammen: 2 SVP, 1 CVP, 1 BDP und 1 SP. Die Wahlbeteiligung stieg gegenüber 2011 um 0.9 Prozentpunkte leicht an (46%) und der Frauenanteil erhöhte sich durch die Wahl Martullo-Blochers auf 40% (2011: 20%).

Kanton Graubünden -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Im Kanton Graubünden traten anlässlich der Ständeratswahlen einzig die beiden Amtsinhaber zur Wahl an. Es handelte sich dabei um Stefan Engler von der CVP und Martin Schmid von der FDP. Gemäss Bündner Wahlrecht ist eine stille Wahl nicht vorgesehen, weswegen das Bündner Stimmvolk trotz faktisch fehlender Auswahlmöglichkeit an die Urne berufen wurde.

Für Aufregung sorgte im Hinblick auf die Wahl einzig die SVP. Sie drohte für den Fall eines Nichtzustandekommens einer umfassenden bürgerlichen Koalition anlässlich der Nationalratswahlen mit einer Ständeratskandidatur von Heinz Brand. Eine solche hätte den beiden Bisherigen durchaus gefährlich werden können. Ausserdem machte die SP klar, dass sie in einem solchen Fall ebenfalls mit einer Kandidatur antreten würde. Trotz der Absage an die SVP durch die anderen Parteien, setzte die Volkspartei ihre Drohung nicht in Taten um. Somit blieben Engler und Schmid die einzigen Bündner Anwärter aufs „Stöckli“.

Stefan Engler erreichte am Wahlsonntag mit 39‘608 Stimmen das beste Resultat. Martin Schmid folgte ihm mit 35‘926 Stimmen. Die befürchtete Flut von Leerstimmen blieb aus. 5‘365 der 55‘291 Wahlzettel waren leer eingelegt worden. Angesichts des fehlenden Charakters einer echten Auswahl konnte dies durchaus als positives Zeichen für die beiden amtierenden Ständeräte gewertet werden.

Kanton Graubünden -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Im Dezember 2014 übernahm Nationalrat Heinz Brand (svp, GR) das Präsidium des Krankenkassenverbandes Santésuisse. Als Ziel legte er die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung zu fairen Preisen fest.

Präsidium des Krankenkassenverbandes Santésuisse

Mit einer parlamentarischen Initiative strebte Heinz Brand (svp, GR) die Superiorität der Verfassung über Völkerrecht an. Stein des Anstosses waren die Diskussionen um die Umsetzung von Volksinitiativen. Die SVP forderte – auch in zwei weiteren ähnlichen Vorstössen – vehement, dass Initiativen, die von der Stimmbevölkerung und den Ständen angenommen wurden auch dann umgesetzt werden sollen, wenn sie nicht-zwingendem Völkerrecht widersprechen. Zudem forderte Brand mit seinem Begehren, dass der Bundesrat keine völkerrechtlichen Verträge mehr abschliessen dürfe, wenn diese der Bundesverfassung widersprechen. Ziel seines Vorstosses sei nicht die Nichtbeachtung des Völkerrechts, machte der Initiant deutlich, sondern die Klärung des Vorranges bei Widersprüchen zwischen Völkerrecht und Landesrecht. Die SPK-NR hatte für die Initiative mit 16 zu 7 Stimmen Ablehnung beantragt mit der Begründung, dass im Falle eines Konfliktes zwischen Landesrecht und Völkerrecht ohne Verfassungsregelung pragmatische Lösungen möglich seien, weil so von Fall zu Fall abgewogen werden könne. Eine starre Lösung, wie sie von der Initiative Brand vorgeschlagen werde, hätte hingegen beachtliche negative Auswirkungen auf die Schweiz, die als kleines Land an einem funktionierenden internationalen Rechtssystem interessiert sein müsse und sich nicht isolieren dürfe. Mit einer Umsetzung der Initiative müssten aber einmal abgeschlossene internationale Verträge bei Annahme von Initiativbegehren immer wieder umgestossen werden, was zu grosser Rechtsunsicherheit auch und vor allem für die Wirtschaft führen könnte. In der Ratsdebatte standen verschiedene SVP-Redner als Befürworter des Vorstosses auf verlorenem Posten. Die 52 SVP-Stimmen standen 127 Stimmen aus allen anderen Lagern (bei einer Enthaltung aus der CVP-Fraktion) gegenüber.

Verhältnis zwischen Bundesrecht und Völkerrecht

Die Wahlen in den 120-köpfigen Grossrat des Kantons Graubünden finden nach dem Majorzsystem statt. Nur hier und in den Kantonen Appenzell Innerhoden und Appenzell Ausserrhoden werden die Parlamentsmandate noch nach dem Mehrheitswahlsystem vergeben.
In Graubünden waren die Nachwehen der Abspaltung der einstigen SVP in die kantonale BDP nach wie vor spürbar. Nicht nur beim Kampf um die Regierung, sondern auch bei den Grossratswahlen standen sich BDP und SVP gegenüber. Die noch junge, neu wieder gegründete SVP war einst neben der CVP dominante Partei, verlor aber ihre Vorherrschaft 2008, als praktisch alle damaligen Mitglieder zur frisch gegründeten BDP gewechselt hatten, weil die SVP Schweiz die Bündner Sektion ausgeschlossen hatte, um die Wahl von Eveline Widmer-Schlumpf zur Bundesrätin zu bestrafen. Am Schluss blieben der alten und neu gegründeten SVP lediglich noch zwei der ursprünglich 32 Sitze, die bei den Wahlen 2010 auf vier verdoppelt werden konnten. Dass die SVP bei den Bündnerinnen und Bündnern nach wie vor punkten kann, zeigte sich nicht nur aufgrund der hohen Zustimmung zur Masseneinwanderungsinitiative, sondern auch bei der Rekrutierung von Parteimitgliedern, die laut Nationalrat Brand (svp, GR) ziemlich erfolgreich verlief – rund 2'200 Mitglieder weise die Volkspartei im Kanton Graubünden auf. Eine Mitte Februar von der Zeitung Südostschweiz in Auftrag gegebene Wählerbefragung machte aber auch den Rückhalt der BDP in der Bevölkerung deutlich. Die Befragten trauten es am ehesten der BDP zu, ihre beiden Hauptsorgen Wirtschaftsprobleme und Tourismuskrise zu lösen. Die Voraussetzungen dafür, dass die BDP die Bewährungsprobe bestehen und ihre 26 Sitze mindestens verteidigen kann – angestrebtes Ziel waren 30 Sitze – waren gut, weil nur drei ihrer Grossräte nicht mehr kandidierten. Die Umfrage zeigte allerdings auch, dass man der SP, der CVP und insbesondere der GLP generell wenig zutraut. Das war bei der jungen GLP, die seit den Wahlen 2010 über 2 Sitze verfügte, allerdings nicht weiter verwunderlich. Die Grünliberalen setzten sich denn auch zum Ziel, Fraktionsstärke, also mindestens fünf Sitze zu erreichen. Die SP, die bei den letzten Wahlen zwei Sitze verloren hatte und noch 12 Mandate inne hatte, war im Kanton Graubünden lediglich Aussenseiterin. Das hat teilweise mit dem Majorzwahlsystem zu tun, das grosse Parteien bevorzugt: In vielen Wahlkreisen lohnte es sich für die Genossen gar nicht, anzutreten. Auf der anderen Seite musste die Partei allerdings während der Legislatur einen Drittel ihrer Sitze durch nachrutschende Stellvertreter ersetzen. Die CVP – mit 33 Mandaten die zweitstärkste Fraktion im Bündner Grossrat – hatte seit 2003 an Sitzanteilen verloren und musste bei den letzten Wahlen gar die FDP an sich vorbeiziehen lassen. Um mindestens die eigenen Sitze zu verteidigen, müsste die CVP auch wieder ausserhalb ihrer Stammbezirke in der Surselva punkten können. Dort stiess sie aber auf den Widerstand der FDP, bei der die Verteidigung der Spitzenposition fraglich war, weil nicht weniger als 12 FDP-Grossräte nicht mehr antraten. Ein wichtiges Thema im Wahlkampf waren die geplante Reform des Finanzausgleiches und eine anstehende Gebietsreform. Darüber hinaus waren auch die Folgen der Masseneinwanderungsinitiative für die Tourismusregion Graubünden ein Dauerbrenner. So schlug etwa die SVP vor, die Bündner Regierung solle sich dafür einsetzen, den Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie von 3,8% auf 2,5% zu senken - was der SVP prompt die Kritik einbrachte, sie versuche hier, Wiedergutmachung zu betreiben. Insgesamt wurde der Wahlkampf in den Medien allerdings als langweilig und gar als einschläfernd bezeichnet. Dies hat aber durchaus auch mit dem Wahlsystem zu tun, bei dem sich die Kandidierenden jeweils nur in ihrem Wahlkreis präsentieren müssen und dort in der Regel sowieso schon bekannt sind. Ob der geringen Spannung wurden nicht nur kaum Veränderungen erwartet, sondern auch eine wie schon vor vier Jahren geringe Wahlbeteiligung befürchtet. Für Verwirrung sorgte eine Wahlzettel-Panne im Unterengadin, wo anscheinend falsch bedruckte Ausschuss-Zettel versandt worden waren, was erst rund zweieinhalb Wochen vor den Wahlen bemerkt wurde.
Bei den Wahlen Mitte Mai konnten sowohl die BDP als auch die SVP einen Erfolg verbuchen. Die SVP konnte ihr Dasein als Kleinpartei hinter sich lassen und erreichte die angestrebte Fraktionsstärke, indem die Sitzzahl erneut mehr als verdoppelt werden konnte (neu: 9 Sitze; +5). Leicht zulegen konnte auch die BDP, die mit einem Sitzgewinn neu auf 27 Grossratssitze kommt. Die Niederlage der BDP bei den Berner Wahlen wiederholte sich in Graubünden also nicht, was allerdings auch auf die Unterschiede im Wahlverfahren zurückzuführen sein dürfte. Die beiden anderen bürgerlichen Parteien mussten beide Sitzverluste in Kauf nehmen. Die CVP deren zwei (neu: 31 Sitze) und die FDP gar deren vier (neu: 34 Sitze), wobei zwei Sitze erst im zweiten Wahlgang errungen werden konnten. In vier Bünder Kreisen (Ilanz, Klosters, Rhäzüns, Sur Tasna) fanden zweite Wahlgänge statt und im Kreis Suot Tasna musste eine Nachwahl angesetzt werden, weil Jon Domenic Parolini (bdp) dort gewählt, gleichzeitig aber auch in den Regierungsrat bestellt worden war. Die deutliche Niederlage der Freisinnigen war so nicht erwartet worden. Trotzdem blieb die FDP aber stärkste Fraktion. Einerseits schien sie die zahlreichen Abgänge nicht kompensieren zu können, andererseits wies die überraschend hohe Wahlbeteiligung von 43,1% auf eine starke Mobilisierung hin, die eher der SP zu nützen schien, die neu 15 Grossratssitze einnahm (+ 3 Sitze). Ihre zwei Mandate verteidigen konnte die GLP. Zwei Parteilose vervollständigen den Grossen Rat. Vor den Wahlen waren noch fünf Mandate auf Parteilose entfallen. Einer davon war in der Nachwahl wegen einer Stimme Unterschied von einem Freisinnigen ersetzt worden. Enttäuschend verliefen die Wahlen für die Frauen. Mit lediglich noch 23 Sitzen war der Frauenanteil tiefer als noch im Jahr 2003.
Gegen das Wahlresultat wurde allerdings Beschwerde eingereicht. Die 33 Beschwerdeführer – darunter sechs frühere Grossräte und ein Regierungsrat – machten eine Verletzung des Wahlrechts geltend, weil die Stimmkraftgleichheit nicht gegeben sei. Die 39 Wahlkreise seien derart unterschiedlich gross, dass etwa im bevölkerungsarmen Calanca-Tal im Vergleich zum bevölkerungsreichen Chur massiv weniger Stimmen erobert werden müssen, um einen Sitz zu gewinnen. Die Stimme eines in Calanca wohnhaften Bündners erhalte deshalb ein wesentlich grösseres Gewicht als jene einer Churerin. Das Wahlergebnis sei zu kassieren oder aber festzustellen, dass das Majorzverfahren in Graubünden nicht mit der Bundesverfassung vereinbar sei. Nachdem sich das Parlament für die Beschwerde als nicht zuständig beurteilte, musste sich das Verwaltungsgericht erstinstanzlich darum kümmern. Bis Ende 2014 lag noch kein Urteil vor.

Grossratswahlen Graubünden 2014
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Graubünden

Als einzige Partei hielt die BDP vor den Gesamterneuerungswahlen im Mai 2014 zwei Sitze im Bündner Regierungsrat. Mindestens einer dieser beiden Sitze stand allerdings auf dem Spiel, da sich einer der beiden bisherigen BDP-Exekutivmitglieder, nämlich Hansjörg Trachsel, altershalber nicht mehr zur Verfügung stellte; Trachsel hatte drei Amtsperioden hinter sich und hätte aufgrund der Amtszeitbeschränkung nicht mehr antreten dürfen. Die BDP versuchte diesen freien Sitz zwar mit ihrem Kantonalpräsidenten Jon Domenic Parolini zu verteidigen, die in Graubünden nach der Abspaltung der BDP im Jahr 2008 neu gegründete SVP schickte sich allerdings ebenfalls an, eine Regierungsbeteiligung zu erlangen. Die Volkspartei schickte ihr Aushängeschild, den Bündner Nationalrat Heinz Brand ins Rennen. Brand hatte sich nicht nur auf nationaler Ebene einen Namen gemacht, seit er 2011 glanzvoll ins eidgenössische Parlament gewählt worden war, sondern er hatte auch 25 Jahre lang das Bündner Migrationsamt geleitet und war seit 2012 Kantonspräsident der SVP. Nicht wenige Stimmen zählten ihn gar zu einem möglichen Bundesratskandidaten der SVP. Brand war allerdings bereits bei den letzten Regierungsratswahlen erfolglos angetreten. Auch die GLP wollte sich am Kampf um den frei werdenden Regierungsratssitz beteiligen. Für die Grünliberalen trat Grossrat Jürg Kappeler an. Die Nomination Kappelers diente vor allem auch dazu, Präsenz für die gleichzeitig stattfindenden Parlamentswahlen zu markieren. Auch Kappeler bewarb sich bereits zum zweiten Mal für ein Regierungsamt. Neben den drei neuen Kandidierenden traten die vier bisherigen Bündner Exekutivmitglieder wieder an. Die Wiederwahl von Barbara Janom Steiner (bdp), Mario Cavigelli (cvp), Christian Rathgeb (fdp) und Martin Jäger (sp) galt als ungefährdet. Die Bündner Regierungswahlen verhiessen auch deshalb Spannung, weil deren Ausgang einen Einfluss auf die 2015 anstehenden Nationalratswahlen haben könnten. Bei der BDP hatte Hansjörg Hassler seinen Rücktritt angekündigt und Parolini wäre wohl als Nachfolger vorgesehen gewesen. Auch die SVP müsste für die eidgenössischen Wahlen einen Ersatz für Brand suchen, sollte dieser in die Bündner Regierung gewählt werden. Eine Umfrage der "Südostschweiz" bei rund 1000 Bünderinnen und Bündnern etwa drei Monate vor den Wahlen zeigte einen hohen Rückhalt für Barbara Janom Steiner (bdp) und Mario Cavigelli (cvp). Christian Rathgeb (fdp) und Martin Jäger (sp) lagen in der abgefragten Wählergunst leicht abgeschlagen, aber noch vor Heinz Brand (svp), der wiederum Jon Domenic Parolini (bdp) knapp hinter sich liess. Die Umfrage zeigte auch, dass Wirtschafts- und Tourismusfragen die potenziellen Wählerinnen und Wähler am meisten umtrieben, Bereiche für welche laut Umfrage die BDP als beste Problemlöserpartei betrachtet wurde. Für etwas Wirbel im ansonsten sehr flauen Wahlkampf sorgte ein Inserat der Bündner Wirtschaftsverbände, die nicht nur die Kandidierenden der CVP, der FDP und der BDP, sondern auch Heinz Brand von der SVP zur Wahl empfahlen, nicht aber die GLP und auch nicht – was weniger erstaunt – die SP. Die GLP empörte sich darüber, dass die Wirtschaft mit den Befürwortern der Masseneinwanderungsinitiative gleiche Sache mache und die SP warf den Verbänden einseitige Politik vor. Jürg Michel, Direktor des Bündner Gewerbeverbandes, erklärte die Nichtberücksichtigung der GLP damit, dass diese mitgeholfen habe, das Bündner Olympiaprojekt zu versenken und nicht als bürgerliche Partei betrachtet werde. Ziel der Wirtschaft sei eine bürgerliche Regierung ohne SP-Beteiligung. Zwei Wochen vor den Wahlen zeigten die Resultate einer neuerlichen Umfrage ein leicht verändertes Bild. Zwar lagen auch hier die Bisherigen vorn, Parolini hatte allerdings Brand überholt. Alle Kandidierenden hatten mit Ausnahme des SVP-Kandidaten Brand im Vergleich zur Februar-Umfrage Stimmen hinzugewonnen. Die "Südostschweiz" interpretierte das schlechte Abschneiden Brands mit dessen Engagement für die Masseneinwanderungsinitiative, mit der nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Tourismusregion Graubünden geschwächt werde. Die Umfrage zeigte weiter, dass Brand lediglich von Anhängern seiner eigenen Partei und von der FDP Stimmen erhielt.
Tatsächlich schienen die Umfrageresultate gute Prädiktoren für die Wahlen vom 18. Mai zu sein. Neben den vier Bisherigen schaffte es nämlich Jon Domenic Parolini in die Bündner Regierung und verteidigte damit den zweiten BDP-Sitz gegen die SVP erfolgreich. Zwar übersprang auch Heinz Brand (svp) das absolute Mehr (17'417 Stimmen), mit seinen 20'619 Stimmen lag er aber fast 5'000 Stimmen hinter Parolini (25'309 Stimmen), der gar noch Martin Jäger (sp, 22'575 Stimmen) überholte. Eine Bestätigung der Umfragen zeigte sich auch in der problemlosen Wiederwahl von Barbara Janom Steiner (bdp, 32'666 Stimmen) und Mario Cavigelli (cvp, 32'057 Stimmen), die vor Christian Rathgeb (fdp, 27'009 Stimmen) an die Spitze gesetzt wurden. Keine Chance hatte Jürg Kappeler (glp), der von 9'218 Wählerinnen und Wählern unterstützt wurde. Die Wiederwahl der Bisherigen wurde als Wunsch nach Stabilität interpretiert. Parolinis gutes Abschneiden sei zudem mindestens zum Teil Brand geschuldet, da all jene, welche dem SVP-Nationalrat die Masseneinwanderungsinitiative übel genommen hätten, für den BDP-Präsidenten gestimmt hätten.

Regierungsratswahlen Graubünden 2014
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Graubünden

Die totalrevidierte Verfassung des Kantons Schwyz bzw. die darin enthaltene Wahlrechtsreform hatte bereits 2012 zu einigen Diskussionen bei der sonst in der Regel in den Räten kaum debattierten Gewährleistung kantonaler Verfassungen geführt. Der Bundesrat hatte, gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid, der das neue Wahlrecht des Kantons Schwyz als verfassungswidrig beurteilte, beantragt, das neue Proporzwahlverfahren aufgrund des hohen natürlichen Quorums in den Einerwahlkreisen nicht zu gewährleisten. Der Ständerat widersetzte sich Ende 2012 dieser Empfehlung und stimmte knapp einem Minderheitsantrag auf vollständige Gewährleistung der neuen Verfassung des Kantons Schwyz zu. Das Geschäft kam in der Frühjahrssession in den Nationalrat. Auch dort kam es zu einer ausführlichen Debatte, in der sich wie im Ständerat zwei Argumentationsmuster gegenüberstanden: Eine vorwiegend bürgerliche Seite setzte sich für eine direktdemokratisch legitimierte Kantonsautonomie ein. Die andere Seite – die geschlossenen SP, GP und GLP-Fraktionen, die Hälfte der FDP Liberale Fraktion, einige Abweichler von CVP und FDP sowie Heinz Brand (GR) als einziger Abweichler der SVP – betonte, dass der Nationalrat einen Verfassungsauftrag habe und quasi eine justiziale Verantwortung übernehmen müsse, wenn eine kantonale Verfassung nicht bundesrechtkonform sei. Weil die Stimme eines Wahlberechtigten im Kanton Schwyz nicht überall ein ähnliches Gewicht habe, verletze die neue Schwyzer Verfassung Bundesrecht. Mit 94 zu 92 Stimmen bei drei Enthaltungen folgte die grosse Kammer äusserst knapp dem Vorschlag des Bundesrates und gewährleistete die Verfassung des Kantons Schwyz mit Ausnahme des neuen Wahlrechts (Paragraf 48, Absatz 3). Im Ständerat wurde anschliessend und ebenfalls noch in der Frühjahrssession nur noch über den umstrittenen Paragrafen debattiert. Die kleine Kammer beharrte mit 24 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung auf ihrem positiven Entscheid, mit dem auch das neue Wahlrecht gewährleistet werden sollte. In der Debatte wurde auch darauf verwiesen, dass man die Nationalratswahlen, die ja ebenfalls in Einerwahlkreisen mit Quasi-Majorz durchgeführt würden, auch nicht moniere, und dass dies eine über hundertjährige Praxis darstelle. Weil allerdings auch der Nationalrat, diesmal mit 100 zu 91 Stimmen, erneut auf seinem wenige Tage zuvor gefällten Entscheid beharrte, wurde Paragraf 48 Absatz 3 der neuen Schwyzer Kantonsverfassung nicht gewährleistet. Konkret bedeutete dies, dass der Kanton Schwyz ein neues Wahlgesetz ausarbeiten muss. Bis Ende Jahr lagen hierfür nicht weniger als zehn verschiedene Vorschläge vor. Der abschlägige Entscheid des Nationalrats verhinderte zwar einen Konflikt zwischen nationaler Legislative und Judikative, löste aber in der Innerschweiz grosse Empörung aus. In den Kantonen Zug, in dem ebenfalls eine Reform des Wahlrechts anstand, und Graubünden, wo das in juristischen Kreisen ebenfalls umstrittene, reine Majorzverfahren gilt, wurde sogar laut über eine Standesinitiative nachgedacht, die eine Änderung der Bundesverfassung fordert, damit sich der Bund und das Bundesgericht nicht mehr in kantonale Angelegenheiten einmischen können. Allerdings nahm die Zuger Bevölkerung entgegen der Empfehlung der bürgerlichen Parteien Ende September das bundesrechtskonforme Doppelproporzverfahren an (so genannter doppelter Pukelsheim). Dieselbe Entscheidung fiel auch im Kanton Nidwalden. Die bisher als Formsache geltende Gewährleistung kantonaler Verfassungsänderungen dürfte auch in Zukunft zu reden geben, da im Berichtsjahr in einzelnen Kantonen verfassungsrechtlich heikle Initiativen angenommen wurden – so etwa das Burkaverbot im Kanton Tessin oder die Einbürgerungsinitiative im Kanton Bern.

BRG 12.070: Kantonsverfassung von Schwyz für ungültig erklärt
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Die vor allem im Rahmen der Umsetzung und Lancierung von Volksinitiativen diskutierte Kontroverse um das Verhältnis zwischen Bundesrecht und Völkerrecht wird 2014 wohl zu einigen weiteren parlamentarischen Debatten führen. Vertreter der SVP reichten im Berichtjahr nämlich nicht weniger als drei parlamentarische Initiativen zum Thema ein. Der Vorstoss von Brand (svp, GR) fordert einen Vorrang der Bundesverfassung über das Völkerrecht, die parlamentarische Initiative Rutz (svp, ZH) will, dass die Angleichung oder Auslegung völkerrechtlicher Verträge und Bestimmungen an das Schweizer Landesrecht dem Referendum unterstellt wird und die parlamentarische Initiative Stamm (svp, AG) fordert, dass völkerrechtliche Verträge vom Bundesrat gekündigt oder neu ausgehandelt werden müssen, wenn diese der (auch aufgrund von angenommenen Initiativen revidierten) Bundesverfassung widerspricht. Die SVP hatte im Rahmen der Präsentation eines Positionspapiers das Völkerrecht als undemokratisches Recht bezeichnet, weil dieses von Organisationen beschlossen werde, die demokratisch nicht legitimiert seien. Die Volkspartei dachte zudem laut über die Lancierung einer Volksinitiative zu diesem Thema nach. Ebenfalls im Berichtjahr noch nicht im Parlament behandelt wurde ein vom Bundesrat Ende 2013 zur Annahme beantragtes Postulat der FDP, mit dem ein Bericht zum Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht, insbesondere im Hinblick auf mögliche Hierarchiestufen, gefordert wird. Schliesslich mischte sich auch das Bundesgericht aktiv in die Debatte ein. Noch im Februar hatten sich die Bundesrichter dafür ausgesprochen, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) Vorrang selbst gegenüber Verfassungsnormen geniesse. Die Richter sprachen sich dabei in einem Urteil insbesondere gegen einen Automatismus in der Ausschaffungsinitiative aus. Die faktische Überordnung von Völkerrecht über Landesrecht durch das oberste Gericht rief bei der SVP geharnischte Reaktionen hervor. Nachdem der EGMR dann aber im September die Schweiz verurteilte, weil diese einen nigerianischen Drogenkurier hatte ausweisen wollen und das Bundesgericht in der Folge zunehmend mit Beschwerden von kriminellen Ausländern konfrontiert wurde, die sich auf diesen Fall beriefen, machten die Lausanner Bundesrichter deutlich, dass sie den Entscheid des EGMR für zweifelhaft hielten.

Verhältnis zwischen Bundesrecht und Völkerrecht

Mit Stefan Engler (cvp, GR), Martin Schmid (fdp, GR) und Heinz Brand (svp, GR) präsentierten drei Bündner Parlamentarier in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt kurz nach dem Bundesgerichtsentscheid zur Bewilligung von Zweitwohnungen an einer Medienkonferenz einen in Eigenregie erarbeiteten Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Initiative von Franz Weber. Der Entwurf, der für Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20% verschiedene Ausnahmen vom Verbot definiert, sollte einen Alternativvorschlag zu der sich in Ausarbeitung befindenden und kurz darauf in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesvorlage bieten. Man nehme den Volksentscheid zur Kenntnis und wolle mit dem eigenen Vorschlag lediglich einen konstruktiven Beitrag zur raschen Umsetzung des Volksbegehrens leisten, damit die bestehende Rechtsunsicherheit baldmöglichst beseitigt werden könne, liess das Trio verlauten. Mit dem Ende Juni veröffentlichten Gesetzesentwurf der Regierung zeigten sich die Bündner National- und Ständeräte im Grunde zufrieden, brachten aber dennoch eine Vielzahl an Änderungsvorschlägen ein. Unter anderem soll der Gesetzesvollzug, insbesondere die Festlegung des Zweitwohnungsanteils einer Gemeinde, nach Meinung der Parlamentarier grundsätzlich den Kantonen und nicht dem Bund überlassen werden. Weiter soll laut den Bündnern ein Nutzungswandel von vor dem Abstimmungstermin bestehenden und als Erstwohnungen klassierten Wohnbauten in Zweitwohnungen nach wie vor möglich bleiben. Ein Vorschlag, der laut Vera Weber, der Tochter des Initianten und Kampagnenleiterin der Fondation Weber, viel Raum für Spekulationen lassen würde.

Bündner Parlamentarier präsentieren einen in Eigenregie erarbeiteten Gesetzesentwurf
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Die Kandidatur für olympische Winterspiele im Jahr 2022 in der Schweiz nahm im Berichtsjahr klare Züge an. Mit dem Programm „Graubünden 2022“ bereitete der gleichnamige Verein eine konkurrenzfähige Kandidatur vor, welche den vergangenen olympischen Wettbewerben sportlich in keiner Hinsicht unterlegen sein sollte, jedoch dem zunehmenden Gigantismus Einhalt gebieten wollte. Die Winterspiele der XXIV. Olympiade sollten an den Standorten Davos und St. Moritz stattfinden, so die Vision zahlreicher Mitstreiter unter der Führung von Präsident und Ex-Nationalrat Tarzisius Caviezel und Direktor Gian Gilli. Die Kandidatur sollte je zu einem Drittel durch den Bund, durch die Kantone und Gemeinden sowie durch die Schweizer Privatwirtschaft finanziert werden. Ende Mai wurde das Konzept im Sportparlament von Swissolympic besprochen und mit 76:0 Stimmen gutgeheissen. Später sollten die Bündner Kantonsbevölkerung und die Einwohnerinnen und Einwohner von Davos und St. Moritz zum Thema abstimmen. Im Juli wurde bekannt, dass die Investitionskosten für eine erfolgreiche Durchführung der Spiele auf rund 1.5 Mia. CHF geschätzt wurden, die Gesamtkosten wurden auf 2.8 Mia. CHF geschätzt. Allein das Kandidaturbudget sollte gut 60 Mio. CHF verschlingen, wesentlich mehr als vorerst angenommen. Der Bund müsste vom ganzen Budget gut 1.3 Mia. CHF übernehmen. Diese hohen Kosten waren ein Grund für die skeptische Haltung, welche trotz aller Euphorie immer wieder spürbar wurde. Zudem waren in der jüngeren Vergangenheit zwei Kandidaturprojekte für 1988 in Chur und 2010 in Bern an der Urne recht deutlich verworfen worden (77% Nein für Chur und 78% Nein für Bern). Ob eine Bündner Kandidatur vom Volk goutiert würde, war alles andere als klar. Die Kandidatur von Sion 2006 wurde zwar damals von der Bevölkerung unterstützt, wurde aber vom Internationalen Olympischen Komitee bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Der Bündner Regierungsrat hatte sich Anfang September mit einer Botschaft an das Kantonsparlament gerichtet. Die Bündner Regierung stellte sich hinter die Kandidatur. In der Botschaft wurden konkrete Angaben über Investitionsprojekte im Kanton gemacht. Auch der Termin für die kantonale Abstimmung wurde fixiert: Am 3. März 2013 sollen sich die Bündnerinnen und Bündner an der Urne äussern. Zeitgleich wurde das Unterstützungskomitee konstituiert. Neben Persönlichkeiten aus der Sportwelt nahmen diverse Bundesparlamentarier Einsitz: Die Nationalräte Heinz Brand (svp) und Hansjörg Hassler (bdp) sowie die Ständeräte Stefan Engler (cvp) und Martin Schmid (fdp). Widerstand regte sich indes in den Reihen der SP Kantonalsektion, welche sich gegen eine Kandidatur ausgesprochen hatte. So formierte sich Anfang Oktober eine Gegenbewegung „Olympiakritisches Graubünden“, welcher Nationalrätin Semadeni (sp, GR) vorstand und die sich aus der Vereinigung Bündner Umweltorganisationen, der SP, der Juso und Verda-Grünes Graubünden zusammensetzte. Das Komitee wehrte sich gegen hohe Ausgaben, gegen ein Diktat des IOC und gegen unvorhersehbare Probleme durch den Anlass selbst. Namentlich in puncto Ausgaben spielte die schlechte finanzielle Situation Graubündens den Gegnern in die Hände – was sich als Hauptargument in deren Kampagne beobachten liess. Der Bundesrat zeigte sich Mitte Oktober einer Kandidatur positiv eingestellt und verabschiedete den Bundesbeschluss über die Beiträge des Bundes an die Winterspiele 2022. Für die Finanzierung der Kandidatur beantragte die Regierung 30 Mio. CHF. Der Kredit sollte unter der Bedingung frei gegeben werden, dass sich Graubünden und Swiss Olympic mit mindestens je 15 Mio. CHF an den Kandidaturkosten von 60 Millionen Franken beteiligen. Ein weiterer Verpflichtungskredit betraf die Durchführung der Spiele selbst. Der Bundesrat war bereit, 1 Mia. CHF der ungedeckten Kosten zu übernehmen. Eine erste Reaktionsrunde zeigte, dass die Linke und die Grünen, sowie die Christdemokraten, auch auf Bundesebene skeptisch waren. Ende Oktober zeigte eine repräsentative Umfrage, dass fast 55% der Schweizerinnen und Schweizer hinter einer Kandidatur stehen würden. Vor allem die jüngere Bevölkerung und Personen aus dem erweiterten Alpenraum stünden einer Kandidatur offen gegenüber. Fast gleichzeitig publizierte der Trägerverein eine neue Machbarkeitsstudie, welche dem Anlass eine Bruttowertschöpfung von rund 4 Mia. CHF prognostizierte. Anfang Dezember kam die Vorlage des Bündner Regierungsrates ins Parlament, wo das Projekt gegen den Widerstand der SP-Fraktion angenommen, die Defizitgarantie des Kantons allerdings gestrichen wurde. Organisation und Durchführung der Spiele seien Sache des Bundes. Gleichzeitig wurde in der Presse bekannt, dass angeblich 43% der Bündner Bevölkerung für die Kandidatur seien und ebenso viele dagegen, wobei der Rest noch unentschieden sei. Die Fronten waren also nicht nur im Parlament verhärtet. Gegen Ende Jahr zeichnete sich ab, dass ein Ja an der Abstimmung vom folgenden März 2013 alles andere als klar sei. Im Abstimmungskampf standen sich Befürchtungen über ein finanzielles Fiasko den euphorischen Hoffnungen auf eine erneuerte Infrastruktur, einen Tourismusboom und der Schaffung neuer Arbeitsplätze gegenüber.

Olympische Winterspiele 2022 (BRG 12.091)
Dossier: Olympiakandidaturen

Die Annahme der „Lex Weber“, wie die neuen Bestimmungen zur Zweitwohnungsinitiative kurz darauf im Umgangston genannt wurden, resultierte sogleich in einer Flut von Vorstössen. Wenige Tage nach dem Urnengang reichten Ständerat Schmid (fdp, GR) und Nationalrat Brand (svp, GR) in ihren Räten zwei gleichlautende Motionen ein, welche den Bundesrat im Motionstext dazu aufforderten, unter Einbezug der betroffenen Kantone die bei Annahme der Initiative entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Das gewählte Vorgehen soll auf dem Vertrauensschutz beruhen, damit sichergestellt wird, dass für die Betroffenen keine nachteiligen Rückwirkungen entstehen. In der Begründung ihres Anliegens führten die Motionäre unter anderem verschiedene Forderungen auf, welche in ähnlicher Form bereits durch Gebirgskantone sowie Wirtschafts- und Tourismusverbände laut geworden waren: Erstens sollen bis Ende des Berichtsjahres Baubewilligungen nach den Bestimmungen des geltenden Rechts weiterhin erteilt werden können. Zweitens soll in einer darauffolgenden Zwischenphase eine Erteilung von Bewilligungen an bewirtschaftete Zweitwohnungen und Betriebe weiterhin möglich sein. Drittens sollen bestehende, altrechtliche Wohnbauten, die zu Zweitwohnungen umgenutzt werden, sowie von Kantonen oder Gemeinden bereits zugesicherte Kontingente und in Aussicht gestellte Baubewilligungen grundsätzlich von den neuen Bestimmungen ausgenommen werden. In Ergänzung fordern die Motionäre eine rasche Klärung des Erst- und Zweitwohnungsbegriffs. Im Mai beantragte der Bundesrat die Annahme der Motion und erklärte, Sofortmassnahmen auf dem Verordnungsweg befänden sich bereits in Ausarbeitung (siehe unten). Gleichzeitig betonte die Regierung aber, dass der Volkswille durch Annahme des Geschäftes nicht missachtet werden dürfe und die Verfassungsbestimmungen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden müssten. In der parlamentarischen Debatte distanzierte sich Bundesrätin Doris Leuthard (cvp) zudem ausdrücklich von den in der Motionsbegründung eingebrachten Forderungen, und erklärte, der bundesrätliche Antrag auf Annahme der Motion beziehe sich lediglich auf den Motionstext. In diesem Sinne wurden die Motionen denn auch praktisch diskussionslos an die Regierung überwiesen.

Motionen zur Behebung der Rechtsunsicherheit nach Zweitwohnungsinitiative angenommen (12.3322, 12.3295)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen