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Akteure

  • Bregy, Philipp-Matthias (cvp/pdc, VS) NR/CN
  • Graf-Litscher, Edith (sp/ps, TG) NR/CN
  • Wasserfallen, Christian (fdp/plr, BE) NR/CN

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  • Motion
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Die von der KVF-SR einstimmig zur Annahme empfohlene Motion «Förderung der Forschung zu Mobilfunk und Strahlung» von Edith Graf-Litscher (sp, TG) wurde im Ständerat in der Herbstsession 2020 stillschweigend angenommen. Die Redner und Rednerinnen waren allesamt der Ansicht, dass es im allgemeinen Interesse liege, die Forschung über die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Mobilfunktechnologie, und insbesondere über 5G, voranzutreiben, zumal mit 6G bereits die nächste Generation des Mobilfunkstandards vor der Türe stehe.

Förderung der Forschung zu Mobilfunk und Strahlung
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Die Bekämpfung der Motion von Martina Munz (sp, SH), mit der die Schaffhauser Sozialdemokratin geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen gefordert hätte, führte Mitte Juni 2020 zur Abschreibung der Motion, weil sie während zweier Jahre nicht behandelt worden war. Der Bundesrat hätte den Vorstoss eigentlich zur Annahme empfohlen – eine Qualifikation, die normalerweise zu einer stillschweigenden Annahme in den Räten führt. Da das Begehren aber bekämpft worden war, hätte eigentlich eine Diskussion darüber stattfinden müssen. Dies geschah aber auch deshalb nicht, weil Natalie Rickli (svp, ZH), die die Motion ursprünglich bekämpft hatte, in der Zwischenzeit aus dem Rat ausgeschieden war, aber Christian Wasserfallen (fdp, BE) und Verena Herzog (svp, TG) die Bekämpfung übernommen hatten.

Geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen (Mo. 18.3119)

Darüber, dass der im Herbst 2019 gefällte Entscheid zur Erweiterung des Sachbereichs «Medien» zu «Medien und Medienvielfalt» Sinn mache, waren sich die Büros und Kommissionen im Grunde einig. Hingegen zeigte sich Uneinigkeit in Bezug auf die Frage, welche Kommission denn nun für diesen Sachbereich zuständig sei. Zu dieser Frage kam es, da der Bereich «Medienvielfalt» vor der Neuzuteilung in die Kompetenz der Staatspolitischen Kommission (SPK) fiel, während sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) über viele Jahre mit dem Sachbereich «Medien» (Radio, Fernsehen und Internet) beschäftigt hatte – konkret seit 17 Jahren, als die KVF-NR 2003 das zu revidierende Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beriet, wie Edith Graf-Litscher (sp, TG) für das Büro ausführte. Nach Einbezug aller Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten und der Konsultation der Kommissionen hatten die Büros beider Räte im September 2019 beschlossen, den fusionierten Sachbereich auf die 51. Legislatur der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zuzuordnen.
Die SPK-NR zeigte sich nicht einverstanden mit dem Entscheid und wollte mit einer Motion das Büro des Nationalrates beauftragen, den Bereich «Medien und Medienvielfalt» der Staatspolitischen Kommission zuzuteilen, da sie die Zuteilung zur KVF als sachfremd erachtete. In der nationalrätlichen Debatte im Frühjahr 2020 zeigte sich das Büro-NR überrascht, dass die SPK-NR kurz nach dieser Neuregelung bereits wieder eine Anpassung verlangte, und begründete die Zuteilung zur KVF mit der gängigen Praxis: Neben den RTVG-Revisionen (2006, 2014) seien etwa auch die Service-public-Diskussionen in der KVF diskutiert und die No-Billag-Initiative von dieser behandelt worden, womit man sich grosses Fachwissen angeeignet habe. Die Vertreter der SPK-NR und der Sprecher einer unterstützenden Minderheit des Büro-NR argumentierten, dass Medienpolitik eine staatspolitische Kernaufgabe sei. Die aktuellen Entwicklungen in der Medienbranche würden viele staatspolitisch relevante Fragen in Zusammenhang mit der öffentlichen Meinungsbildung aufwerfen, so etwa, ob es den Medien mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen auf Dauer noch gelingen werde, «den politischen Prozess in einem Umfang, in einer Vielfalt und in einer Qualität abzubilden, die für die direkte Demokratie noch auf der Höhe der Zeit sind», wie Kommissionssprecher Wermuth (sp, AG) ausführte. Mit 137 zu 42 Stimmen bei 9 Enthaltungen beschloss der Nationalrat auf Anraten einer Mehrheit des Büro-NR die Ablehnung der Motion. Unterstützende Stimmen fanden sich in allen Fraktionen, in erster Linie aber bei der SVP-, gefolgt von der SP- und der Mitte-Fraktion.

In wessen Zuständigkeitsbereich liegt die Medienpolitik? (Mo. 20.3007)

Mit einer Motion forderte Nationalrätin Edith Graf-Litscher (sp, TG) den Bundesrat auf, die zur Förderung der Forschung zu Mobilfunk und Strahlung notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Der Ausbau der Mobilfunknetze sowie die möglichen daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen würden die Gesellschaft zur Zeit stark beschäftigen; eine Intensivierung der Forschung sei notwendig. Finanziert werden könne die Forschung mit einem Teil der Einnahmen aus der Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen, zudem sei eine Private-Public-Partnership anzustreben.
Der Bundesrat unterstützte das Anliegen und beantragte die Annahme der Motion. Diese kam in der Wintersession 2019 in den Nationalrat, war unbestritten und wurde diskussionslos angenommen.

Förderung der Forschung zu Mobilfunk und Strahlung
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Entgegen dem Nationalrat lehnte der Ständerat in der Wintersession 2019 die Motion Graf-Litscher (sp, TG) für die Schaffung eines gesetzlich verpflichtenden Grundschutzes für kritische Strominfrastrukturen gegenüber Cyberangriffen und relevanten Naturgefahren stillschweigend ab. Zuvor hatte die einstimmige UREK-SR wie auch der Bundesrat dafür plädiert, die Motion abzulehnen. Kommissionssprecher Martin Schmid (fdp, GR) erklärte in der kleinen Kammer, weder der Bundesrat noch die ständerätliche Kommission stellten das Ziel der Motionärin infrage, sie sähen jedoch den gesetzgeberischen Handlungsbedarf nicht mehr gegeben. So seien beispielsweise mit der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen 2018–2022 oder mit dem revidierten Energiegesetz, das erst nach Einreichen dieses Vorstosses in Kraft getreten sei und das einige Anpassungen in den Bereichen Datensicherheit erfahren habe, bereits ausreichende Massnahmen erarbeitet worden, um den Schutz dieser wichtigen Infrastrukturen vor Cyberangriffen zu verbessern, erklärte Schmid im Plenum.

Verpflichtender Grundschutz für kritische Strominfrastrukturen (Mo. 17.3496)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen

Die Motion Graf-Litscher (sp, TG) für ein Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen beziehungsweise für eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes und der Verkehrszulassungsverordnung und für die Möglichkeit, Sanktionen gegen Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer stärker zu differenzieren, kam im Dezember vor den Zweitrat. Sie wurde vom Ständerat gemeinsam mit der inhaltlich sehr ähnlichen Motion Giezendanner (svp, AG; Mo. 17.3590) behandelt. Die KVF-SR hatte ihrem Rat die Annahme der Motion Graf-Litscher und die Ablehnung der Motion Giezendanner empfohlen. Die Kommissionsmehrheit lehnte die Motion Giezendanner ab, weil sie keinen Unterschied mache bezüglich der Schwere einer Verkehrsregelverletzung, für welche ein differenzierter Führerausweisentzug zu erwägen sei. Dies gehe eindeutig zu weit, erklärte die Kommission, man wolle «ausdrücklich nicht an den Grundpfeilern von Via sicura» rütteln. Eine Kommissionsminderheit Wicki (fdp, NW) beantragte hingegen auch die Annahme der Motion Giezendanner.
Bundesrätin Sommaruga schloss sich der Einschätzung der Kommission an und bat den Rat, sofern er bei Führerausweisentzügen stärker differenzieren wolle, die Motion Graf-Litscher anzunehmen und die Motion Giezendanner abzulehnen. Die Ratsmitglieder folgten dieser Empfehlung knapp: Die Motion Graf-Litscher wurde ohne Gegenstimmen angenommen und die Motion Giezendanner wurde mit 22 gegen 20 Stimmen (keine Enthaltungen) abgelehnt.

Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen! (Mo. 17.3520)
Dossier: Wie soll mit Raserdelikten umgegangen werden?

Die Problematik der schwarzen Listen für Kinder nahm Angelo Barrile (sp, ZH) in seiner Motion mit dem Titel «Medizinische Leistungen für alle Kinder!» auf. Das KVG solle so angepasst werden, dass Kinder und minderjährige Personen überall Zugang zu medizinischen Leistungen haben, auch wenn ihre Eltern betrieben worden sind, weil sie die Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben. Momentan können sie – wie auch die erwachsenen Versicherten – wegen Betreibungen ihrer Eltern zu offenen Prämienrechnungen in einigen Kantonen auf einer Liste säumiger Prämienzahlender landen, woraufhin sie nur noch Anspruch auf Notfallbehandlungen haben. In seiner Antwort zur Frage Graf-Litscher (sp, TG; Frage 19.5420) habe der Bundesrat bestätigt, dass die aktuelle Praxis einzelner Kantone in Konflikt mit der Kinderrechtskonvention stehe, betonte Barrile.
Der Bundesrat beantragte die Motion zur Annahme, Verena Herzog (svp, TG) bekämpfte sie hingegen in der Wintersession 2019, so dass sie erst in der Herbstsession 2020 behandelt wurde. Herzog betonte, dass es bei diesen Listen um Solidarität gegenüber denjenigen gehe, die ihre Prämien bezahlten, und dass die Listen gleichzeitig als «Instrument zur Früherkennung» von Familien diene, die ihre Finanzen nicht im Griff hätten. So könne in diesen Fällen – wie im Kanton Thurgau – ein besseres Case-Management stattfinden. Mit 137 zu 45 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) nahm der Nationalrat die Motion gegen den Willen der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion an.

Medizinische Leistungen für alle Kinder! (Mo. 19.4290)
Dossier: Schwarze Liste für säumige Prämienzahlende

Mit der neuen Konzession wird die SRG ab 2019 verpflichtet, in ihrem Jahresbericht jeweils die Kosten von Sendungen oder Formaten, Sparten und Sendern auszuweisen. Dies entspricht der Forderung einer überwiesenen Motion Wasserfallen (fdp, BE), die von der SRG eine transparentere Kostenrechnung gefordert hatte. Im Rahmen der Behandlung des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2018 schrieb das Parlament die Motion deshalb auf Antrag des Bundesrates in der Sommersession 2019 ab.

SRG. Kostentransparenz schaffen und Kosteneffizienz steigern (Mo. 15.3603)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Lediglich der Walliser CVP Neo-Nationalrat Philipp-Matthias Bregy und alle anwesenden Mitglieder der SVP-Fraktion unterstützten die Motion Ruppen (svp, VS), die verlangte, dass Personen, die bei Bundesratswahlen bisher unter dem Begriff «Diverse» aufgeführt werden, zukünftig namentlich erwähnt werden sollten. Ruppen wollte mit seinem Vorstoss das Büro-NR zu einem Gesetzesvorschlag verpflichten, der bestimmt, dass bei Wahlen in den Bundesrat in allen Wahlgängen die Resultate aller Personen verlesen werden müssen, die Stimmen erhalten haben. Die gängige Regel ist, dass im ersten und im zweiten Wahlgang Personen mit weniger als 10 Stimmen unter Diverse aufgeführt werden.
Diese Praxis habe sich bewährt, führte Edith Graf-Litscher (sp, TG) für das Büro aus. Es würde zu falschen Anreizen führen und sei einer Bundesratswahl nicht würdig, wenn alle Personen, die auch nur eine Stimme erhalten hätten, genannt werden müssten. Man müsse zudem bedenken, dass die Regelung auch für alle anderen Wahlen (z.B. Richterwahlen) angewendet werden müsste. Ruppen hingegen führte das Beispiel der Wahl von Karin Keller-Sutter in die Exekutive ins Feld. Damals hätten Verschiedene 27 Stimmen erhalten. Man wisse nun nicht – lediglich die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler, die zu Stillschweigen verpflichtet seien – ob das 27 Einzelpersonen gewesen seien oder aber drei Personen mit je 9 Stimmen. Dies sei stossend, weil Resultate von wichtigen Wahlen transparent sein müssten. Die total 63 befürwortenden Stimmen kamen aber gegen die 113 ablehnenden Stimmen (1 Enthaltung) nicht an.

Diverse bei Bundesratswahlen namentlich erwähnen

Der Nationalrat nahm in der Sommersession 2019 eine Motion der Thurgauer Nationalrätin Edith Graf-Litscher (sp, TG) mit 114 gegen 77 Stimmen an. Die Sozialdemokratin forderte im Vorstoss, die gesetzlichen Grundlagen dergestalt zu präzisieren, dass für die Strombranche ein verpflichtender Grundschutz gegenüber Gefahren wie Cyberangriffen oder Naturgewalten festgelegt wird. Sie begründete ihr Anliegen mit der essenziellen Bedeutung einer stabilen Stromversorgung für das Wohlergehen der Bevölkerung und für die Volkswirtschaft im Allgemeinen. Ein Cyberangriff auf die Strombranche sowie ein grossflächiger Versorgungsunterbruch hätten milliardenschwere Schäden für die Wirtschaft zur Folge. Der Bundesrat hatte im Vorfeld erklärt, er unterstütze zwar die Stossrichtung der Motion, hatte aber vergebens versucht, eine Mehrheit der grossen Kammer von den bereits laufenden oder abgeschlossenen Arbeiten (wie beispielsweise den international etablierten Standards für die Sicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik IKT oder den nationalen Strategien zum Schutz kritischer Infrastrukturen SKI und zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken NCS) zu überzeugen und eine Ablehnung der Motion zu erreichen.

Verpflichtender Grundschutz für kritische Strominfrastrukturen (Mo. 17.3496)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen

«Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!» überschrieb Edith Graf-Litscher (sp, TG) ihre Motion vom Juni 2017 und verlangte eine Anpassung von Strassenverkehrsgesetz und Verkehrszulassungsverordnung, mit dem Ziel, dass die zuständigen Behörden bei Fahrausweisentzügen bei Berufsfahrerinnen und Berufsfahrern die Sanktionen auf privater und beruflicher Ebene differenzieren können. Die Motionärin sah Berufsfahrerinnen und -fahrer bei einem Ausweisentzug doppelt bestraft: Sie fand, das persönliche Verschulden sei wie im Strafrecht zu gewichten. In seiner Stellungnahme vom August 2017 hielt der Bundesrat fest, die Behörden würden das Verschulden bereits bei der geltenden Regelung berücksichtigen und könnten auch die Dauer eines Ausweisentzuges für verschiedene Fahrzeugkategorien differenzieren. Er erachtete deshalb die Forderungen als erfüllt und beantragte eine Ablehnung der Motion. Im Nationalrat, der die Motion im Juni 2019 traktandiert hatte, wurde die Motion aber mit 165 zu 15 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) überaus deutlich angenommen.

Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen! (Mo. 17.3520)
Dossier: Wie soll mit Raserdelikten umgegangen werden?

Mit seiner Motion «Differenzierter Führerausweisentzug» stiess Nationalrat Giezendanner (svp, AG) ins selbe Horn wie seine Ratskollegin Edith Graf-Litscher (sp, TG) mit ihrer Motion. «Wer von Ihnen hat nicht auch schon beim Autofahren einen Fehler gemacht?» fragte der Motionär rhetorisch in den Saal und forderte seine Ratsmitglieder auf: «Seien Sie bitte menschlich!». Unmenschlich schien es Ulrich Giezendanner zu sein, dass Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer mit dem Entzug des Führerausweises quasi ein Berufsverbot erhielten. Es sei deshalb ein differenzierter Ausweisentzug zu schaffen, bei dem das Verschulden der fahrenden Person gewichtet werden könne. Bundesrätin Sommaruga erwiderte, es sei heute schon möglich, Härtefällen genügend Rechnung zu tragen. Die Bundesrätin bat darum, die Motion abzulehnen. Der Rat nahm das Anliegen jedoch mit 131 zu 58 Stimmen (1 Enthaltung) an.

Differenzierter Führerausweisentzug (Mo. 17.3590)
Dossier: Wie soll mit Raserdelikten umgegangen werden?

Wie schon die Motion Reimann (svp, SG) in der Frühlingsession 2018 fand auch das ähnliche Anliegen von Irène Kälin (gp, AG), den Parlamentarierinnen und Parlamentariern sei nicht mehr wie bisher ein Generalabonnement (GA) erster, sondern neu zweiter Klasse zu bezahlen, im Rat keine nennenswerte Unterstützung.
Ein GA erster Klasse sei ein unnötiger Luxus, begründete die Neo-Parlamentarierin in der Ratsdebatte. Sie könne zudem der Begründung für die ablehnende Haltung des Büros nichts abgewinnen. Freilich sei es so, dass Ratsmitglieder während ihrer Zugfahrt arbeiteten und es sei auch so, dass der Lärmpegel und die dichtere Belegung dies in der zweiten Klasse schwieriger machten. Es gebe aber zahlreiche Pendlerinnen und Pendler, für die dies ebenfalls der Fall sei und die sich ein GA erster Klasse nicht leisten könnten. Edith Graf-Litscher (sp, TG) führte für das Büro aus, dass auch zu berücksichtigen sei, dass die Reise von Bern für viele Ratsmitglieder lange dauere und man jene mit langer Strecke eher benachteiligen würde. Nur weil einzelne Abgeordnete eine kürzere und ruhigere Reisestrecke hätten oder den Zug nicht als Arbeitsort nutzten, sollten andere, die möglichst ungestört und konzentriert arbeiten wollten, nicht eingeschränkt werden. Im Ratsreglement sei vermerkt, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier entweder ein GA erster Klasse oder einen entsprechenden Pauschalbetrag erhalten. Es sei jedem Nationalrat und jeder Nationalrätin freigestellt, diesen Pauschalbetrag zu beziehen und damit ein GA zweiter Klasse zu erstehen. Den 141 Gegenstimmen standen lediglich 31 befürwortende Stimmen gegenüber, die mit 28 Stimmen überwiegend aus der SVP-Fraktion stammten. Diese Zahl entspricht zwar der Zustimmung zur Motion Reimann, innerhalb des SVP-Lagers gab es aber einige Positionswechsel in der Frage.

Reiseentschädigung für Ratsmitglieder

Der Leistungsvertrag mit dem Nationalen Pferdezentrum Bern und damit in Zusammenhang der Bestand an Reitpferden in der Armee beschäftigte im Frühjahr 2018 den Nationalrat. Die kleine Kammer hatte die Motion Fournier (cvp, VS) im Vorjahr angenommen und damit dafür plädiert, den Bestand der Tiere bei 65 zu belassen und entsprechend die finanziellen Mittel dafür bereit zu stellen. Die vorberatende WBK des Nationalrates tagte Anfang 2018 zur Motion und zeigte sich wohlwollend: Zwar gab sie ihr nicht die uneingeschränkte Unterstützung, aber mit dem Antrag an die Volkskammer, die Motion leicht abgeändert anzunehmen, war die Richtung klar. Die Kommissionsmehrheit schlug vor, den Bestand auf mindestens 55 Pferde zu fixieren. Man kam damit auf einen Vorschlag der EFK zurück, wonach bei optimalem Einsatz der Pferde eine Reduktion des Bestands um 10% möglich sei. Die Dienstleistungen sollen demnach auch weiterhin von einem Drittanbieter erbracht werden (wie gegenwärtig vom nationalen Pferdezentrum). 45 Pferde plus 10 Jungtiere sollen diesen Mindestbestand von 55 Tieren ausmachen, so können sowohl Aufträge der Armee, als auch weitere Aktivitäten, beispielsweise im Rahmen von J+S, erfüllt werden. Die Kommission hatte diesen Vorschlag mit 17 zu 7 Stimmen gefasst.

Die Ratsdebatte wurde dann durchaus mit einem Augenzwinkern geführt, es war von einem Bazar die Rede, 38, 45, 55 oder 65 Pferde; die Frage um den Reitpferdebestand trug seltsame Früchte. Es war bisweilen auch nicht ganz klar, ob der Bundesrat effektiv eine Bestandsreduktion ins Auge gefasst, oder lediglich geäussert hatte, dass ein Bestand von 38 (oder auch 45) Pferden im Prinzip auch ausreichend wäre, um die Aufgaben wahrzunehmen. Die Regierung selbst hatte sich in der Zwischenzeit ebenfalls damit abgefunden, dass man nicht unbedingt von weniger Tieren ausgehen müsse. Christian Wasserfallen (fdp, BE) äusserte namens der Kommissionsminderheit, dass man die Motion ablehnen könne, weil sich nichts ändern würde, da weder Reitpferde noch Lasttiere aufgegeben würden, und die Ausschreibung für den neuen Leistungsvertrag komme ohnehin. Der Verteidigungsminister hatte das Schlusswort, und auch er nutzte es leicht sarkastisch: Der Bundesrat stelle sich weder auf die Hinterbeine, noch wiehere er vor Freude: er füge sich der veränderten Motion. Mit 149 zu 21 Stimmen (bei elf Enthaltungen) wurde die Motion zur Bereinigung dem Ständerat zurückgegeben.

Leistungsvertrag mit dem Nationalen Pferdezentrum Bern

Nachdem in einem ersten Schritt im Jahr 2007 der Strommarkt für Grosskunden mit einem Verbrauch von über 100 Kilowattstunden liberalisiert worden war, sollte mit der von der UREK-NR eingereichten Motion nun die zweite Öffnungsetappe für Kleinkunden folgen. Die Mehrheit der Kommission erhoffte sich von der Liberalisierung die Schaffung von mehr Anreizen zu technischem Fortschritt und zu Effizienzgewinn sowie eine Verringerung der ungleichen Lastenverteilung zwischen gebundenen und ungebundenen Endkunden. Letzteres Argument nahm auch der die Kommission im Rat vertretende Christian Wasserfallen (fdp, BE) auf: Mit der Motion sollten für alle «gleich lange Spiesse» geschaffen werden, denn es bestehe derzeit ein grosses Ungleichgewicht auf dem Markt, da nicht alle Haushalte und KMU gleich viel für den Strom bezahlen müssten und die Schweiz aufgrund unterschiedlicher Regelungen einem «Flickenteppich» ähnlich sehe. Der zweite Schritt der Liberalisierung sei zudem nötig, damit die Schweiz ein Stromabkommen mit der EU abschliessen könne. Schliesslich könnten gemäss Wasserfallen erneuerbare Energien auf einem nicht liberalisierten Markt gar nicht überleben, was der Energiestrategie 2050 widerspräche. Auch Pierre-André Page (svp, FR) unterstützte Wasserfallen und fügte an, dass die Konsumenten durch diesen Schritt mehr Flexibilität hätten, aus mehr attraktiven Produkten auswählen und ihren Konsum so auch anpassen könnten.
Ganz anderer Meinung war SP-Fraktionschef Roger Nordmann – seine Minderheit hatte die Ablehnung der Motion beantragt. In der Ratsrede sprach er von einer Illusion der alles regelnden Marktmacht und warnte erstens davor, dass die Kunden durch die geplante Liberalisierung keinen Rappen sparen würden, da die Produzenten bei mehr Wettbewerb auf Werbung setzen würden, was die Endpreise wieder in die Höhe triebe. Zweitens würde das Ziel der Förderung von erneuerbaren Energien entgegen der Meinung Wasserfallens auch mit einer «ruckartigen Liberalisierung» verfehlt, da die Stromproduzenten dadurch wie Axpo und Alpiq in Schwierigkeiten gerieten und die Schweiz von billigem ausländischem Kohlestrom überschwemmt würde. Betreffend das Abkommen mit der EU und der damit verbundenen Versorgungssicherheit sah Nordmann zwar die Notwendigkeit der Liberalisierung, das heisse jedoch nicht, dass man den Markt den Marktkräften überlassen müsse, betonte er. Stattdessen bedürfe der Strommarkt staatlicher Korrektur- und Unterstützungsmassnahmen.
Für Gesprächsstoff sorgte in der Ratsdebatte vor allem auch der Motionstext selber. Grundsätzlich befürworteten die im Rat sprechenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Liberalisierung, jedoch stritten sie um die Art und Weise wie diese erfolgen sollte. Christian Imark (svp, SO) widersprach Roger Nordmann, dass niemand von einer bedingungslosen Liberalisierung spreche, wie jener dies anprangere. Nordmann las daraufhin den Gesetzestext vor und kritisierte, dass nirgends von Leitplanken, einem EU-Abkommen oder von Investitionen in erneuerbare Energien gesprochen werde. Zustimmen würde er erst, wenn diese Punkte auch geregelt seien.
Daraufhin meldete sich Bundesrätin Doris Leuthard zu Wort und beteuerte, dass die Liberalisierung selbstverständlich von flankierenden Massnahmen begleitet werden müsse. Eine Liberalisierung bringe vor allem Produktinnovationen, neue Geschäftsmodelle, beseitige Preisdifferenzen auf den Strombeschaffungskosten und sei deshalb auch konsumentenfreundlich. Bezüglich der Wahlfreiheit des Stromanbieters konkretisierte Leuthard die Vorstellungen des Bundesrates, wonach der Wechsel – wie bei der Krankenkasse – einmal jährlich möglich sein solle. Sie bat die grosse Kammer zur Annahme der Motion. Dieser Bitte und der Empfehlung der Mehrheit der UREK folgten 130 Nationalrätinnen und Nationalräte, 44 Gegenstimmen gingen aus der SP- und der Grünen-Fraktion ein. 8 Personen enthielten sich der Stimme.

Revision StromVG: Zweite Etappe der Strommarktliberalisierung und gesellschaftliche Debatte (Mo. 17.3971)
Dossier: Strommarktöffnung/Strommarktliberalisierung
Dossier: Stromabkommen mit der EU
Dossier: Revision StromVG und Revision EnG (ab 2017)

Mittels einer Motion wollte Lukas Reimann (svp, SG) ein öffentliches Hearing vor Bundesratswahlen einführen. „Ich bin doch nicht dumm”, zitierte der St. Galler SVP-Nationalrat Ignazio Cassis, der dies vor seiner Wahl zum Bundesrat am Ende des Hearings bei der SVP-Fraktion auf die Frage geantwortet habe, ob er bei der Anhörung in der SP-Fraktion die gleichen Antworten geben werde. Es sei ein Problem, so Reimann in der Begründung für seinen Vorstoss, dass Kandidierende den Fraktionen nach dem Mund redeten und sich diese kein ehrliches Bild machen könnten. Dies wäre nicht der Fall, wenn Bundesratskandidierende in einem öffentlichen und überparteilichen Hearing Rede und Antwort stehen müssten.
Während der Debatte zur Motion zu Beginn der Frühjahrssession 2018 verstieg sich der Motionär zur nachher von einigen Ratskollegen beanstandeten Bemerkung, dass Bundesrat Cassis während des SVP-Hearings gar das Ende der Personenfreizügigkeit versprochen habe. Ein öffentliches Hearing würde die Kandidierenden an ihre Versprechen binden. Das Büro – vertreten durch seine Sprecherin Edith Graf-Litscher (sp, TG) – machte geltend, dass der Vorstoss sowohl aus praktischen wie auch aus inhaltlichen Gründen abzulehnen sei. Ein öffentliches Hearing sei nicht effizient, weil die einzelnen Fraktionen wohl trotzdem noch eigene Anhörungen durchführen würden. Zudem wäre bei einer Doppel- oder Dreifachvakanz ein eigentlicher Marathon zu leisten, wenn von jeder Fraktion drei Kandidierende vorgeschlagen würden und jede Partei spezifische Fragen stellen würde. Schliesslich stehe es heute schon jeder Fraktion offen, die eigenen Hearings öffentlich durchzuführen und so Transparenz zu schaffen. Mit 148 Stimmen pflichtete der Nationalrat der Position, dass von der Änderung kein Mehrwert zu erwarten sei, bei. Unterstützung erhielt die Idee lediglich von 26 SVP-Mitgliedern sowie zwei SP-Räten.

Öffentliches Hearing vor Bundesratswahlen

Avec un objectif similaire que le postulat Schmid (plr, GR) (12.3842), une motion Wasserfallen (plr, BE) souhaite une réduction de la bureaucratie grâce à la création d’un guichet unique pour les entreprises. Selon le dépositaire de la motion, une étude de l’OCDE ainsi qu’un rapport du Conseil fédéral sur les coûts de la réglementation démontrent que la Suisse est en retard en matière de guichet unique dans l’administration. Ce retard charge le fardeau administratif des entreprises de frais supplémentaires. Un guichet virtuel unique permettrait ainsi de réduire ces coûts superflus qui grèvent la compétitivité des entreprises helvétiques. De son côté, si le Conseil fédéral soutient la direction proposée par la motion, il estime que des travaux sont déjà en cours. Il recommande donc de rejeter la motion. Il a d’ailleurs rappelé que la plate-forme StartBiz simplifie déjà les procédures et que le message sur la promotion économique (15.019) a demandé un crédit spécifique pour le financement de la cyberadministration. La motion a été retirée.

réduction de la bureaucratie grâce à la création d’un guichet unique pour les entreprises

Da das Bundesgericht im Frühjahr 2015 entschieden hatte, dass die Empfangsgebühren nicht mehr der Mehrwertsteuer unterstellt werden dürfen, und das Bundesverwaltungsgericht rund zwei Jahre später die Rückzahlung der zu viel bezahlten Mehrwertsteuerbeträge angeordnet hatte, reichte die KVF-NR im Sommer 2017 eine Motion ein, welche ebendiese Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern rückwirkend auf fünf Jahre forderte. In der nationalrätlichen Debatte erklärte Edith Graf-Litscher (sp, TG) im Namen der KVF-NR, dass man diese Motion eingereicht habe, damit die Gebührenzahlenden nicht einzeln die zuviel bezahlten Beträge einklagen müssten. Da jedoch noch eine Beschwerde des UVEK gegen das Urteil des Bundesgerichts hängig sei und die Motion Flückiger, welche eine Rückerstattung rückwirkend auf zehn Jahre forderte, im Erstrat angenommen worden sei, beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Medienministerin Leuthard bat den Nationalrat darum, zuerst das Urteil des Bundesgerichts abzuwarten. Dieser Bitte folgten jedoch nur 32 Nationalrätinnen und Nationalräte vor allem aus der CVP- und FDP-Fraktion, der Grossteil des Nationalrats entschied sich jedoch mit 126 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) für die Annahme der Motion.

Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuer (Mo. 17.3266)
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Im Rahmen der Beratungen zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019 hatte der Bundesrat auch die Abschreibung der Motion der UREK-SR beantragt. Die Motion wollte rechtliche Rahmenbedingungen, damit die Meteodaten nach dem Prinzip von Open Government Data zur Verfügung gestellt werden können. Zwar hatte der Ständerat dem bundesrätlichen Vorschlag entsprochen, im Nationalrat legte jedoch Christian Wasserfallen (fdp, BE) sein Veto ein. Sein Antrag auf Nichtabschreiben wurde mit 113 zu 72 Stimmen gutgeheissen.

Open Government Data
Dossier: E-Government

Eine Motion Wasserfallen (fdp, BE) mit der Forderung an die SRG, zur Steigerung der Kosteneffizienz eine transparente Kostenrechnung nach Sendern, Sparten und Sendungen auszuweisen, erhielt die Unterstützung des Bundesrates. Die Regierung gab bekannt, dass die SRG bereits von sich aus aufgrund der im Rahmen der RTVG-Abstimmung aufgetauchten Diskussionen beschlossen habe, die Kosten der einzelnen Sendungen bekannt zu geben. Darüber hinaus publiziere die SRG bereits seit längerem in ihrem Geschäftsbericht die Betriebskosten pro Sender sowie diverse weitere Kosten, darunter auch diejenigen für Programminhalte oder etwa für Eigen- und Fremdproduktionen. Als gänzlich unumstritten entpuppte sich die Motion auch im Parlament: National- und Ständerat nahmen das Anliegen in der Herbstsession 2015 resp. in der Sommersession 2016 stillschweigend an.

SRG. Kostentransparenz schaffen und Kosteneffizienz steigern (Mo. 15.3603)
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Die hauchdünne Annahme der RTVG-Vorlage durch das Volk veranlasste Natalie Rickli (svp, ZH) zur Einreichung einer Motion, welche einen vollständigen Bericht zum Service public forderte. Die Motionärin sowie 105 Mitunterzeichnende störten sich ob der im Nachgang der Volksabstimmung erfolgten ablehnenden Antwort des Bundesrats zu drei parlamentarischen Geschäften – namentlich den Postulaten Rickli (svp, ZH) (15.3636), Romano (cvp, TI) (15.3769) und Wasserfallen (fdp, BE) (15.3618) – mit inhaltlichen Forderungen an einen aufgrund eines 2014 überwiesenen Postulats der KVF-SR zu erarbeitenden Bericht zu den Service-public-Leistungen der SRG. Die Motionärin beschuldigte den Bundesrat, trotz des knappen Volks-Jas nicht zu einer umfassenden Diskussion über die Ausgestaltung des Service publics bereits zu sein, und forderte die Regierung deswegen zur Berücksichtigung aller medienpolitischen Vorstösse im Bericht auf. Der Bundesrat bestritt diese Vorwürfe in seiner Antwort zum Vorstoss und begründete seine vorläufige Zurückhaltung damit, dass zuerst die Ergebnisse des erwähnten Berichts sowie ein weiterer Bericht der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) abgewartet werden sollten, bevor weitere Schritte unternommen würden. Eine andere Ansicht vertrat der erstberatende Nationalrat in der Wintersession 2015 in einer ausserordentlichen Session zum "Bericht zum Service public": Die Motion wurde mit 92 Stimmen aus GLP, FDP und der neu erstarkten SVP gegen 75 Stimmen aus Mitte-Links und einer marginalen FDP-Minderheit angenommen und an den Zweitrat überwiesen. In der hitzig geführten Diskussion geriet nicht nur Bundesrätin Doris Leuthard ins Kreuzfeuer der FDP und SVP; auch die Befürworter mussten sich von der CVP-Fraktion der Zwängerei beschuldigen lassen. Martin Candinas (cvp, GR) hielt fest, dass das Verlangen einer ausserordentlichen Session zur Aufnahme dreier Postulate in einen – zum Zeitpunkt derer Einreichung – bereits überwiesenen Auftrag einem aussergewöhnlichen Vorgehen entspreche, das sich "zum Wohl eines effizienten Parlamentsbetriebes" hoffentlich nicht etablieren werde. Einige Tage vor dem nationalrätlichen Beschluss veröffentlichte die EMEK ihren Bericht, der von der Motionärin in der parlamentarischen Beratung als "dünnes Papier" bezeichnet wurde, das lediglich den Erhalt des Status quo zum Ziel habe.

Motion Rickli verlangt Berücksichtigung dreier Postulate im Service-public-Bericht (15.4032)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

La CPS-CN a, par le biais de sa porte-parole Edith Graf-Litscher (ps, TG), déposé une motion pour la mise en place d'une ligne téléphonique pour les parents de jeunes en voie de radicalisation. Elle espère ainsi détecter précocement les radicalisations et empêcher le départ de jeunes pour le djihad. Cette ligne serait coordonnée au niveau national. Le Conseil fédéral ayant déjà implémenté la task force TETRA au niveau national et intercantonal estime qu'une hotline nationale est superflue, l'expérience des pays collaborant avec la Suisse ayant montré que c'est au niveau local que les interlocuteurs sociaux sont importants pour les jeunes en voie de radicalisation. En outre, pour les urgences, le numéro national 117 permet de communiquer ses doutes à la police, qui le cas échéant pourrait agir directement. C'est pour ces raisons que le Conseil fédéral a suggéré de rejeter la motion. Le Conseil national a suivi son avis à 110 voix contre 70 avec 4 abstentions. Durant la même semaine, il était possible de lire dans les colonnes du Temps qu'une telle hotline existait. Elle a été mise en place par le conseil central islamique suisse (CCIS), dans le but d'aider les professionnels de l'éducation de différencier l'extrémisme des pratiques religieuses coutumières. Le CCIS distribue depuis mars 2015 des papillons publicitaires pour sa ligne dans les écoles alémaniques. Si les autorités ont dû préciser au public qu'il ne s'agissait pas d'une initiative officielle, elles n'interdisent cependant pas la ligne téléphonique, toute organisation religieuse étant en droit de proposer un tel service.

mise en place d'une ligne téléphonique pour les parents de jeunes en voie de radicalisation

Eine von Edith Graf-Litscher (sp, TG) eingereichte Motion fordert den Bundesrat auf, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, damit alle Beschaffungen gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), die mehr als CHF 50 000 Vertragsvolumen aufweisen, veröffentlicht werden. Die Sozialdemokratin erhoffte sich dabei mehr Transparenz und eine Verhinderung der weit verbreiteten, aber unrechtmässigen Aufteilung in kleine Aufträge, damit die WTO-Grenze von 230'000 Franken unterschritten werden und ein Auftrag dennoch ohne öffentliche Ausschreibung an die gleiche Firma vergeben werden kann. Der Bundesrat sprach sich für eine Annahme des Begehrens aus, das er im Rahmen der geplanten Revision des BöB aufnehmen wolle. Die Motion passierte beide Kammern in der Folge ohne Diskussion.

Beschaffungen veröffentlichen (Mo. 14.3045)
Dossier: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen. Totalrevision

Die 2013 vom Nationalrat angenommene Motion Graf-Litscher (sp, TG), mit der ein Verzeichnis aller Datenbestände des Bundes, ein Portal zu diesen Daten und Förderungsmassnahmen zur Nutzung dieser Daten gefordert worden wäre, wurde in der Sommersession 2014 vom Ständerat wie auch von seiner vorberatenden Kommission abgelehnt. Die SPK-SR machte geltend, dass sie die Motion nicht etwa deshalb ablehne, weil sie deren Ziele nicht unterstütze, sondern weil sie während der mittlerweile vergangenen Zeit – die Motion war bereits 2011 eingereicht worden – mehrheitlich erfüllt worden war. Bereits seit September 2013 war ein Pilotportal aufgeschaltet worden. Zudem hatte der Bundesrat im Frühjahr eine Strategie für eine Umsetzung von Open Government Data verabschiedet. Die Mehrheit der Ständerätinnen und Ständeräte folgte ihrer Kommission und verwarf die Motion mit 25 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Open Government Data
Dossier: E-Government

Nachdem die Motion Riklin (cvp, ZH) für einen Aktionsplan für die Geothermie 2013 im Nationalrat angenommen worden war, hat sich am 20. März 2014 auch der Ständerat mit dem Anliegen befasst. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-SR) hat ihrem Rat eine modifizierte Fassung der Motion zur Annahme empfohlen, mit welcher auch Bundesrätin Leuthard einverstanden war. Die kleine Kammer nahm die modifizierte Motion an und verlangte damit nicht mehr einen umfassenden Aktionsplan, aber eine Abklärung, wie die Förderung der Geothermie in der Schweiz in konkreten Schritten verbessert werden kann. Der Nationalrat nahm das Geschäft am 17. Juni 2014 wieder auf. Ein Mehrheitsantrag beantragte die Annahme der geänderten Motion, ein Minderheitsantrag Wasserfallen (fdp, BE) verlangte die Ablehnung. Mit 133 gegen 44 Stimmen bei 4 Enthaltungen wurde die Änderung des Ständerates gebilligt.

plan d’action en faveur de la géothermie (mo. 11.4027)
Dossier: Tiefengeothermie