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  • Bremi, Ulrich (fdp/plr,ZH) NR/CN

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Noch im Frühjahr setzte der Bundesrat zwei von den alt Nationalräten Bremi (fdp, ZH) und Fehr (sp, BE) präsidierte Arbeitsgruppen ein, welche Ende Oktober dem Bundesrat ein konkretes Konzept für die geplante Solidaritätsstiftung vorlegten. Dieses sieht vor, dass das Hauptziel dieser «Stiftung solidarische Schweiz» genannten Institution in der Verbesserung der Zukunftschancen für von Armut oder Gewalt bedrohte Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche, bestehen soll. Unterstützt werden sollen aber nicht Individuen mit Einzelbeiträgen, sondern zu rund 90 Prozent Projekte mit Langzeitwirkung und zu 10 Prozent Institutionen bei Sofortaktionen. Die jährlich zur Verfügung stehenden rund CHF 300 Mio. sollen je hälftig für Projekte im In– und Ausland verwendet werden. Die den Bundesrat in Wirtschaftsfragen beratende Kommission für Konjunkturfragen hielt in einer Stellungnahme fest, dass von einer Höherbewertung der Goldreserven und ihrem teilweisen Verkauf keine negativen Auswirkungen auf die schweizerische Geld– und Währungspolitik zu erwarten seien. Im September wurde ein Komitee zur Unterstützung der Idee der Solidaritätsstiftung gegründet, dem unter anderem Politiker und Politikerinnen aller vier Bundesratsparteien angehören. Im Anschluss an die Präsentation des Stiftungskonzepts Ende Oktober signalisierten SP, FDP, CVP und Grüne ihre Zustimmung, während die SVP skeptisch blieb. Massive Kritik an dem vorgestellten Konzept äusserten hingegen Vertreter diverser internationaler jüdischer Organisationen, da dieses nicht explizit finanzielle Leistungen für Überlebende des Holocaust vorsehe.

Schaffung einer Solidaritätsstiftung

Während die Privilegierung des Selbstbewirtschafters in den Räten grundsätzlich unbestritten war, konnten sich beide Kammern in der Frage der Einbeziehung von Nebenerwerbsbetrieben in das Gesetz, welches Bundesrat und Ständerat ursprünglich auf die Haupterwerbsbetriebe hatten beschränken wollen, auf den vom Nationalrat bereits in der Januarsession gefundenen Kompromiss einigen. Nachdem dort der Antrag einer von Vollmer (sp, BE) geführten Kommissionsminderheit auf Einbeziehung jener Betriebe, deren Ertrag «namhaft zum Einkommen einer bäuerlichen Familie beiträgt» nur mit Stichentscheid des Präsidenten Bremi (fdp, ZH), bei einem Patt von je 92 Stimmen, abgelehnt worden war, begrenzte der Rat den Geltungsbereich des Gesetzes auf Betriebe, die mindestens die halbe Arbeitskraft einer bäuerlichen Familie beanspruchen. Mit dieser Entscheidung folgte der Rat der Forderung Bundesrat Kollers nach Strukturanpassungen im Bereich der Landwirtschaft, welche gerade im Hinblick auf den zukünftigen Europäischen Wirtschaftsraum und das GATT unausweichlich würden.

Bis zuletzt umstritten war dagegen die Frage, wann ein – von Gesetzes wegen unzulässiger – «übersetzter Preis» für den Erwerb landwirtschaftlichen Bodens vorliege. Nachdem der Nationalrat der kleinen Kammer entgegengekommen war, indem er auf eine numerisch unbestimmte Umschreibung verzichtete, reduzierte diese ihre ursprünglich weiter gehenden Forderungen. Demnach gilt ein Erwerbspreis nunmehr als übersetzt, wenn er die Preise der betreffenden Region im Mittel der letzten fünf Jahre um mehr als 5 Prozent übersteigt.

Bäuerliches Bodenrecht (BRG 88.066)

Insgesamt 62 Parlamentarierinnen und Parlamentarier verzichteten auf eine Verteidigung ihres Mandats; darunter waren sechs bisherige Nationalräte, welche nun für den Ständerat kandidierten. Namentlich unter den zurücktretenden Zürcher Deputierten fanden sich einige bekannte Persönlichkeiten. Der zusammen mit Helmut Hubacher (sp, BS) amtsälteste Nationalrat Paul Eisenring (cvp) zog sich nach 28 Jahren zurück; mit dem freisinnigen Nationalratspräsidenten Ulrich Bremi (16 Jahre im Parlament), Sigmund Widmer (ldu, 17 Jahre im Parlament), Peter Spälti (fdp, 8 Jahre im Parlament) und der sozialdemokratischen Liliane Uchtenhagen (20 Jahre im Parlament) verabschiedeten sich vier weitere bekannte Persönlichkeiten aus der Volkskammer. Andere prominente zurücktretende Nationalratsangehörige waren der ehemalige SGB-Präsident Fritz Reimann (sp, BE), der Oststaatenexperte Peter Sager (svp, BE), der Finanzexperte Hans-Rudolf Feigenwinter (cvp, BL), Felix Auer (fdp, BL) und Paul Zbinden (cvp, FR). Von den 32 Nationalrätinnen traten neben der oben erwähnten Lilian Uchtenhagen auch Susi Eppenberger (fdp, SG), Françoise Pitteloud (sp, VD) — sie war mit 40 Jahren die jüngste abtretende Nationalrätin — und die 43jährige Grüne Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) zurück. Im Ständerat verzichteten unter anderem Esther Bührer (sp, SH), Jakob Schönenberger (cvp, SG), Bruno Hunziker (fdp, AG), Robert Ducret (fdp, GE) und Arthur Hänsenberger (fdp, BE) auf eine weitere Kandidatur.

Vergleichszahlen Rücktritte (National-/Ständerat): 1975: 33/8; 1979: 45/14; 1983: 43/8; 1987: 49/16; 1991: 53/9.

Eidgenössische Wahlen 1991: Rücktritte
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Die Bemühungen der SRG, durch eine Strukturreform mehr unternehmerische Qualitäten zu erreichen, wurden durch eine Gruppe von vierzehn schweizerischen Unternehmern — unter anderem Nationalratspräsident Ulrich Bremi (fdp, ZH) — unterstützt, indem diese ein gemischtwirtschaftliches Reformmodell mit der Schaffung eines zweiten Programms in allen drei Sprachregionen vorschlug. Alle Mitglieder der Unternehmergruppe waren im Laufe ihrer Überlegungen von der Idee der privatwirtschaftlichen Konkurrenz zur SRG in der Form eines eigenen Fernsehprogramms deutlich abgerückt. Gemäss ihren Vorstellungen sollen an der zukünftigen Aktiengesellschaft SRG die drei bisherigen Regionalgesellschaften der SRG, die öffentliche Hand sowie die Privatwirtschaft beteiligt werden. Das vorgesehene zweite Programm soll, aufgeteilt in drei sprachregionale Sender mit einer reduzierten Sendezeit, kulturelle, politische und wirtschaftliche sowie mehrsprachige Programme ausstrahlen können; auch grosse Sportereignisse oder ähnliche Anlässe würden auf dem zweiten Kanal übertragen. Die Finanzierung sollte über eine Gebührenerhöhung sowie durch Sponsoring und Werbung geschehen.

In eine ähnliche Richtung entwickelten sich die Ideen von Fernsehdirektor Schellenberg bezüglich einer zweiten Fernsehkette, die gemäss dem Vertragsmodell im neuen RTVG zum Teil mit privaten Fenstern ausgestattet werden könnte. Als vorrangig stuft jedoch Schellenberg das Projekt eines DRS-Tagesprogramms ein.

Schaffung eines zweiten Programms

Die Ersatzwahl für alt-Bundesrätin Kopp wurde in der Februar-Sondersession 1989 durchgeführt. Im Vorfeld hatten die Vertreter der CVP, der SP und der SVP betont, dass für sie kein Anlass zum Rütteln an der Zauberformel gegeben sei und sie den Anspruch des Freisinns nicht bestreiten würden. Die Verteidigung des traditionellen, wenn auch nicht rechtlich abgesicherten Zürcher Sitzes erwies sich hingegen als schwieriger. Einerseits wurde auch parteiintern die jeweils nur kurze Amtszeit der drei letzten freisinnigen Zürcher Bundesräte Honegger (5 Jahre), Friedrich (2) und Kopp (4) kritisiert. Andererseits tat sich die Kantonalpartei mit der Kandidatenauswahl schwer: Nachdem Fraktionschef Bremi und die Nationalrätinnen Nabholz und Spoerry auf eine Nomination verzichtet hatten, schlug sie den 59-jährigen Ständerat Jagmetti vor. Mit teilweise jüngeren Kandidaten rückten die Innerschweizer Freisinnigen auf: Die Luzerner präsentierten den 47-jährigen Unternehmer und Ständerat Villiger, die Urner den 45-jährigen Rechtsanwalt und Nationalrat Steinegger und die Zuger den 59-jährigen Regierungs- und Nationalrat Stucky. Die für die Nomination zuständige freisinnige Fraktion schlug der Vereinigten Bundesversammlung Kaspar Villiger zur Wahl vor.

Ersatzwahlen für Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Drastischer als alle wissenschaftlichen Analysen und Prognosen führten Katastrophen wie der Reaktorunfall in Tschernobyl (UdSSR), der Chemiebrand bei Basel und das Waldsterben der Öffentlichkeit und den politischen und wirtschaftlichen Führungskräften vor Augen, dass sich auf die Dauer die Fortführung des bisherigen weitgehend quantitativen Wirtschaftswachstums nicht mit dem Ziel der Erhaltung einer einigermassen intakten Umwelt vereinbaren lässt. Die Diskussionen um das als optimal erachtete Wirtschaftssystem entfernten siçh vom traditionellen Gegensatz zwischen freier Marktwirtschaft und staatlicher Lenkung. Insbesondere bei der politischen Linken und den Gewerkschaften, aber – zumindest ansatzweise – auch bei den Unternehmern und den bürgerlichen Parteien setzte sich vermehrt die Erkenntnis von der Notwendigkeit einer ökologisch orientierten Wirtschaft durch. Auf bürgerlicher Seite war insbesondere nach der Chemiekatastrophe bei Basel eine Zunahme der Einsicht in die Notwendigkeit staatlicher Regelungs- und Überwachungsfunktionen spürbar (vgl. dazu die Voten von Nationalrat Feigenwinter (cvp, BL) und Nationalrat Bremi (fdp, ZH) anlässlich der Parlamentsdebatte. Ob dieses Ziel mit marktwirtschaftlichen Steuerungsmitteln, wie beispielsweise der Internalisierung externer Kosten (Verursacherprinzip), oder mit staatlichen Verboten erreicht werden kann, wird zunehmend von einer Prinzipien- zu einer blossen Zweckmässigkeitsfrage.

Debatte über das Miteinander von Wirtschaft und Umwelt nach mehreren Umweltkatastrophen

Um nicht noch zusätzliche Bereiche des BRF durch präjudizierende Regelungen zu belasten, lehnte der Bundesrat und mit ihm der Nationalrat eine Motion Bremi (fdp, ZH; Mo. 85.539) für eine vorgezogene Schaffung von Rechtsgrundlagen zur Einführung des Regionalfernsehens mit 79 zu 20 Stimmen ab. Die grosse Kammer überwies den Vorstoss nur als Postulat. Ausschlaggebend war namentlich die Haltung der CVP-Fraktion, welche befürchtete, dass ein in Konkurrenz zur SRG stehendes Regionalfernsehen nur den grossen Agglomerationen, nicht aber den Berg- und Randregionen etwas bringen werde. Bis zur Verabschiedung des BRF wird damit in Sachen Regionalfernsehen vorläufig kein Entscheid gefällt werden. Vom Nationalrat abgelehnt wurde eine Motion (85.460) der SP-Fraktion für einen Dringlichen Bundesbeschluss zur Schaffung einer Übergangsregelung im Bereich von Radio und Fernsehen. Der aus frequenztechnischen Gründen einzige mögliche zusätzliche terrestrische Fernsehkanal in der Schweiz wird dereinst entweder an private Veranstalter oder an eine nationale Trägerschaft mit Einschluss der SRG vergeben werden. Da Entscheide noch nicht bevorstehen, wurden vorderhand Meinungspositionen aufgebaut. Die im Vorjahr konstituierte Schweizerische Vereinigung für elektronische Kommunikation (Helvecom), die sich aus branchenfremden Firmen der Privatwirtschaft zusammensetzt, lehnte in einer Eingabe an Bundesrat Schlumpf die Zusammenarbeit regionaler Veranstalter mit der SRG strikte ab und plädierte für eine private Konkurrenzkette, die mittels Werbung und Subventionen im Rahmen der staatlichen Filmförderung finanziert werden soll. Als weitere medienpolitische Lobbies etablierten sich eine Interessengemeinschaft für ein privates Regionalfernsehen (verschiedene Medienunternehmen und Verlage) sowie eine Interessengemeinschaft Regionalfernsehen/4.Senderkette (acht Organisationen, darunter SRG, Verein Basler Regionalfernsehen, usw.). Über den Bereich des Regionalfernsehens hinaus und gegen eine fortschreitende Kommerzialisierung der Medien allgemein wandte sich die neu gegründete Arbeitsgemeinschaft für Kommunikationskultur (AfK). 175 Persönlichkeiten unterzeichneten die «Medienerklärung 86» dieser nichtkommerziellen Lobby.

Vorgezogene Schaffung von Rechtsgrundlagen zur Einführung des Regionalfernsehens (Mo. 85.539)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Bei den Institutionen lieferte die Regierung am meisten Diskussionsstoff und zwar wegen personellen Änderungen. Gerüchte hatten schon seit einiger Zeit Mutationen vorausgesagt, doch wurden diese gewöhnlich erst auf die nächsten Gesamterneuerungswahlen hin erwartet, das heisst für 1983. Deshalb kam es für die Öffentlichkeit eher überraschend, als am 25. August die Bundesräte Fritz Honegger (fdp) und Hans Hürlimann (cvp) ihre Demission auf Ende 1982 bekanntgaben, weil es gelte, im Spätjahr 1983 eine unerwünschte Dreier- oder Vierervakanz zu vermeiden. Eine umfassende Aussprache über die Rücktritte hatte im Gesamtbundesrat nicht stattgefunden. Vor allem Bundesrat Willi Ritschard (sp) empfand nun die Begründung seiner Kollegen Honegger und Hürlimann so, als wolle man auch für ihn selber zum voraus den Zeitpunkt des Ausscheidens festlegen und vielleicht sogar einen sanften Druck ausüben. Er behielt sich seine Entschlüsse ausdrücklich vor, und nach Konsultationen mit der Führung seiner Partei erklärte er sich bereit, nochmals Vizepräsident des Bundesrates und dann Bundespräsident zu werden, welche Ämter ihm dem Turnus gemäss in den Jahren 1983 und 1984 zufallen. Praktisch bedeutet dies, dass er – intakte Gesundheit vorbehalten – frühestens auf Anfang 1985 den Bundesrat zu verlassen gedenkt.

Bei den Mutmassungen über die Nachfolger für die beiden Demissionäre zeigte es sich bald, dass der Kanton Zürich nicht auf seinen traditionellen Sitz in der Landesregierung verzichten wollte. Dennoch tauchten auch Namen aus den verschiedensten übrigen Gegenden der Schweiz auf. Die Zauberformel allerdings wurde kaum in Frage gestellt, und ebensowenig glaubte jemand ernsthaft, die Zeit sei bereits reif für den Einzug einer Frau in den Bundesrat. Einzelne Politiker, die genannt wurden, verzichteten ausdrücklich auf eine Wahl, etwa die Ständeräte Letsch (fdp, AG) und Baumberger (fdp, AR). Für den Genfer Staatsrat Guy Fontanet (cvp) bildete sich ein besonderes Unterstützungskomitee, welches mit ganzseitigen Inseraten in grossen Deutschschweizer Zeitungen dafür warb, dass die Rhonestadt nach über 60 Jahren wieder einmal einen Bundesrat stellen dürfe. Für diese Kreise fiel die Kandidatenbezeichung durch die CVP-Fraktion ernüchternd und enttäuschend aus: bei den insgesamt fünf Wahlgängen fiel Fontanet als erster der Anwärter aus dem Rennen, vor den Ständeräten Franz Muheim (UR) und Julius Binder (AG). In der letzten Runde setzte sich dann der Luzerner Ständerat Alphons Egli gegen den Walliser Staatsrat Hans Wyer durch.
Sogar sieben Wahlgänge benötigte die FDP-Fraktion für ihre Nomination. Hier schied zuerst der Glarner Ständerat Peter Hefti aus, dann die Nationalräte Paul Wyss (BS) und Ulrich Bremi (ZH), darauf der Tessiner Ständerat Luigi Generali und Nationalrat Bruno Hunziker (AG), bis schliesslich Nationalrat Rudolf Friedrich aus Winterthur über den Berner Jean-Pierre Bonny, Direktor des BIGA, siegte.

Egli und Friedrich werden beide dem rechten Flügel ihrer Partei zugerechnet, so dass da und dort Besorgnisse über einen Rechtsrutsch in der Landesexekutive auftauchten und die SP-Fraktion für die Wahlen die Stimme freigab. Andere Kritiker sahen in R. Friedrich einen Konfrontationspolitiker, dem Fähigkeit und Bereitschaft zum Kompromiss abgingen. Weitere Kommentare bedauerten, dass das Übergewicht der Juristen im Bundesrat nochmals zunehme, und dass diesem fortan kein Wirtschaftsfachmann mehr angehöre. Die Vereinigte Bundesversammlung liess sich jedoch durch derartige Vorbehalte wenig beeindrucken und wählte am 8. Dezember Egli und Friedrich je im ersten Wahlgang als Bundesräte. Sie übernahmen das EDI (Egli) und das EJPD (Friedrich), dessen bisheriger Vorsteher Kurt Furgler ins EVD hinüberwechselt.

Bundesratsersatzwahl 1982