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  • Brunner, Toni (svp/udc, SG) NR/CN

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  • Parlamentarische Initiative
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In der Wintersession 2016 behandelte der Nationalrat als Erstrat den Entwurf zu den parlamentarischen Initiativen Humbel (10.407) und Rossini (13.477) zur finanziellen Entlastung der Familien bei den Krankenversicherungsprämien. Zuvor hatte die SGK-NR die Einwände des Bundesrates umgesetzt und auf eine Entlastung der 26-35-Jährigen verzichtet. In der Eintretensdebatte erhielt das Geschäft grösstenteils Zuspruch. Einzig Toni Brunner (svp, SG) sprach sich gegen Eintreten aus, da eine zusätzliche Reduktion der Kinderprämien eine weitere Erhöhung der übrigen Prämien zur Folge hätte. Dies sei in Zeiten eines starken Prämienanstiegs nicht zu rechtfertigen. Dennoch trat der Nationalrat mit 116 zu 60 Stimmen (bei 13 Enthaltungen) auf die Vorlage ein.
Inhaltlich entschied sich die grosse Kammer mit 125 zu 64 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gegen den Widerstand von SP, Grünen, Grünliberalen und vereinzelten Mitgliedern der SVP- und der FDP-Fraktion für die Ausnahme der Prämien von Kindern (unter 19 Jahren) aus dem massgebenden Versichertenbestand des Risikoausgleichs. Zudem sollen die Versicherer beim Risikoausgleich für Versicherte zwischen 19 und 25 Jahren entlastet werden. Dies würde nicht nur die Prämien der Jugendlichen um etwa CHF 90 pro Monat senken, sondern auch die total ausbezahlten Prämienverbilligungen der Kantone. Ob Letztere jedoch verpflichtet werden sollen, die dadurch frei werdenden Gelder für eine Erhöhung der Prämienverbilligungen von Kindern aus Haushalten mit unteren oder mittleren Einkommen einzusetzen, war äusserst umstritten. Hier entschied sich der Nationalrat nur knapp mit 96 zu 91 Stimmen bei 4 Enthaltungen für eine Erhöhung der Prämienverbilligungen von Kindern um mindestens 80 Prozent und gegen den Antrag von Bruno Pezzatti (fdp, ZG), der den Handlungsspielraum der Kantone nicht weiter einschränken wollte und entsprechend für den Status Quo plädierte.

Mittels einer parlamentarischen Initiative sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei den Krankenkassenprämien entlastet werden (Pa.Iv. 13.477)
Dossier: Prämienverbilligung

Mit der gleichen Argumentation wie ihre Schwesterkommission im Vorjahr beantragte auch die Mehrheit der SPK-SR ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative Brunner (svp, SG) zum zwingenden Entzug des Schweizer Bürgerrechts für dschihadistische Söldner keine Folge zu geben. Im Gegensatz zum Nationalrat folgte die Ständekammer im Sommer 2016 dem Antrag ihrer Komissionsmehrheit und versenkte das Anliegen mit 27 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung.

Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Söldner (Pa.Iv. 14.450)
Dossier: Ausbürgerung von Dschihadisten

Nachdem die beiden Kommissionen für Gesundheit und Soziales im Vorjahr unterschiedlich entschieden hatten, gelangte die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion für eine Verschärfung der Voraussetzungen für IV-Rentenbezug für Ausländer in der Maisession 2016 in den Nationalrat. Inzwischen hatten sich die Mehrheitsverhältnisse in der vorberatenden SGK-NR geändert: Die Kommissionsmehrheit beantragte, der Initiative keine Folge zu geben, während eine Minderheit Brunner (svp, SG) sich für Folge geben aussprach. Zu einer eigentlichen Debatte kam es nicht: Die Volksvertreter beliessen es bei den Voten des Minderheits- bzw. Fraktionssprechers und der Mehrheitssprecherin. Brunner erklärte, dass bei einem generellen Ausländeranteil von rund 25% in der IV rund 50% der Bezügerinnen und Bezüger ausländischer Nationalität seien, was es genauer zu betrachten gelte. Allfällige Einwände aufgrund von Verträgen mit der EU und EFTA, welche einen Gleichbehandlungsgrundsatz festschreiben, wischte er mit dem Hinweis auf die 2014 angenommene SVP-Einwanderungsinitiative weg: Die entsprechenden Abkommen seien ohnehin neu zu verhandeln. Zudem wies Brunner auf die nach wie vor schwierige finanzielle Situation der Invalidenversicherung hin. Die Mehrheitssprecherin Moret (fdp, VD) hielt entgegen, eine Umsetzung der Forderungen würde im besten Fall wirkungslos bleiben, im schlechtesten Fall jedoch gegen die Personenfreizügigkeit verstossen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz sei nicht nur ein zentraler Bestandteil des Personenfreizügigkeitsabkommens, sondern er sei auch auf den Zugang zu den Sozialversicherungen voll anwendbar. Eine einseitige Anpassung würde angesichts der aktuellen Verhandlungen mit der Europäischen Union eine unnötige Provokation darstellen. Zudem würden die Statistiken klar zeigen, dass die Personenfreizügigkeit nicht zu einer Zunahme in den Leistungen der IV geführt habe, so die Kommissionssprecherin. Angesichts dieser Argumente empfahl die SGK-NR mit 14 zu 9 Stimmen, die parlamentarische Initiative abzulehnen. Dieser Empfehlung folgte das Ratsplenum mit 123 zu 67 Stimmen ohne Enthaltung. Alle Fraktionen stimmten geschlossen, für den Vorstoss stimmte einzig die SVP.

Voraussetzung für IV-Rentenbezug für Ausländer

Die von Christoph Blocher (svp, ZH) bei seinem Rücktritt aus dem Nationalrat geforderte drastische Kürzung bei den Kosten des Parlaments und der Entlohnung von Parlamentsmitgliedern fand noch Ende 2014 Niederschlag in zwei von der SVP eingereichten parlamentarischen Initiativen. So forderte Toni Brunner (svp, SG) unter dem pathetischen Titel "Milizdienst am Vaterland" (Pa. Iv. 14.473) eine Stärkung des Milizgedankens und verglich das Engagement eines Parlamentsmitglieds mit jenem eines Militärdienstleistenden. Wie Letzterer sollen Parlamentarierinnen und Parlamentarier keinen Lohn oder Spesen vom Staat erhalten, sondern einen Erwerbsersatz über den Arbeitgeber. Damit werde der zunehmenden Entkoppelung von Politik und Zivilgesellschaft und der Entwicklung hin zu einem Berufsparlament Einhalt geboten. Mit 16 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen empfahl die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) der Initiative nicht Folge zu geben, weil damit die Qualität des Ratsbetriebes entscheidend geschwächt würde. Die Halbierung der momentanen Parlamentarierentschädigung, zu der der Vorstoss führen würde, sei keine angemessene Entlohnung für den hohen Zeitaufwand der anspruchsvollen Parlamentstätigkeit. Zudem würde die vorgeschlagene Regelung dazu führen, dass für die gleiche Arbeit im Parlament unterschiedliche Löhne bezahlt würden, je nachdem, welcher Arbeit man nachgehen würde. Dies würde aber einen Teil der Bevölkerung von vornherein von einem Mandat ausschliessen. In der Wintersession folgte eine deutliche Mehrheit des Nationalrates mit 120 zu 66 Stimmen diesen Argumenten und versenkte den Vorschlag. Das gleiche Schicksal ereilte auch den zweiten Vorstoss, allerdings aus anderen Gründen: Die ebenfalls Ende 2014 von Pierre Rusconi (svp, TI) eingereichte parlamentarische Initiative, mit welcher die Schlussabstimmungen, zwecks Kostenersparnissen in der Höhe von rund CHF 160'000 pro Session, von Freitag auf Donnerstagnachmittag hätten verschoben werden sollen (Pa. Iv. 14.469), wurde abgeschrieben, weil Rusconi bei den Nationalratswahlen im Herbst 2015 nicht wiedergewählt worden und aus dem Rat ausgeschieden war.

Stärkung des Milizgedanken (Pa. Iv. 14.473)
Dossier: Milizparlament in der Krise?
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern

Mit einer parlamentarischen Initiative forderte Toni Brunner (svp, SG), dass Doppelbürgern, welche sich an terroristischen Aktivitäten oder Kampfhandlungen in der Schweiz oder im Ausland beteiligen, zwingend das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden soll. Von in die Schweiz zurückkehrenden dschihadistischen Söldnern gehe ein «enormes Gefahrenpotential für den Staat und seine Bevölkerung» aus, begründete der Initiant sein Anliegen. Die Mehrheit der vorberatenden SPK-NR lehnte den Automatismus jedoch mit der Begründung ab, dass er die Gewaltenteilung untergrabe, indem er den rechtsanwendenden Behörden jeglichen Spielraum verwehre. Die Massnahme bringe zudem keinen Sicherheitsgewinn, da der Entzug des Bürgerrechts dazu führe, dass eine straffällige Person nicht mehr in die Schweiz ausgeliefert werden könne und sich so nicht vor Schweizer Gerichten verantworten müsse. Dem Nationalrat genügte die bereits heute im Bürgerrechtsgesetz vorgesehene Möglichkeit zum Entzug des Bürgerrechts jedoch nicht. Eine Mehrheit aus Vertretern der SVP- und CVP-Fraktionen sprach sich mit 102 gegen 85 Stimmen bei 4 Enthaltungen für den Ausbürgerungs-Automatismus aus.

Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Söldner (Pa.Iv. 14.450)
Dossier: Ausbürgerung von Dschihadisten

In der Folge der Affäre um den ehemaligen Nationalbankchef Philipp Hildebrand wurde Christoph Blocher im Vorjahr nach Hin und Her zwischen grosser und kleiner Kammer die Immunität entzogen. Blocher stand unter Verdacht, das Bankgeheimnis verletzt zu haben. Die Entziehung der Immunität des Zürcher Nationalrats rief die SVP auf den Plan, die kurz nach dem Entscheid zwei parlamentarische Initiativen einreichte. Die Initiative Baader (svp, BL) (12.455) verlangt, dass einem Beschuldigten in Form der Einsprache ein Rechtsmittel an die Hand gegeben wird, da ein letztlich immer politischer Entscheid zur Aufhebung der Immunität in diesem Fall und nach neuer Regelung nur von einer kleinen Minderheit gefällt wurde. Die Initiative Amstutz (svp, BE) (12.458) wollte die alte Regelung wieder einführen, nach der das ganze Ratsplenum über Immunitätsaufhebung entscheidet. Tatsächlich war mit der Revision des Parlamentsgesetzes 2011 im Nationalrat eine Kommission geschaffen worden, die mit diesen Geschäften alleine betraut wurde. Amstutz wollte zudem die relative Immunität wieder stärken. Weil mit der Revision auch eingeführt worden war, dass die relative Immunität nur dann gelte, wenn eine allfällig strafbare Handlung unmittelbar mit dem Ratsmandat verknüpft werden könne, werde die parlamentarische Tätigkeit erschwert. Die Initiative Baader wurde im Rat mit 127 zu 52 Stimmen aus der SVP deutlich abgelehnt. Adrian Amstutz zog seine Initiative in der Folge zurück. Im Berichtsjahr hatten sich die zuständigen Kommissionen zudem gegen die Aufhebung der Immunität von Toni Brunner ausgesprochen, der wegen des so genannten „Schlitzer-Inserates“ strafrechtlich hätte verfolgt werden sollen.

Immunität

En 2009, une initiative parlementaire Brunner (udc, SG) demandant une interdiction systématique de se marier pour les sans-papiers avait été acceptée par le parlement. Le Tribunal fédéral a remis en question cette initiative, car elle n’est pas applicable en pratique. En effet, l’article, en vigueur depuis 2011, ne peut être appliqué systématiquement étant contraire notamment à la Constitution et à la Convention Européenne des droits de l’homme. Le Tribunal fédéral a ainsi décidé qu’il appartenait à la police des étrangers d’examiner chaque cas afin d’éviter les mariages blancs. Suite à cet examen, la police des étrangers délivrera des autorisations temporaires afin que les mariages puissent avoir lieu.

Parlamentarische Initiative für die Unterbindung von Scheinehen (05.463)

Im Berichtsjahr verabschiedete das Parlament eine Änderung der Vorschriften über die Eheschliessung, mit der Scheinehen und Zwangsheiraten unterbunden werden sollen. Ausländische Brautleute müssen künftig im Vorbereitungsverfahren ihren rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz nachweisen. Zudem sind die Zivilstandsämter verpflichtet, die zuständigen Ausländerbehörden zu informieren, wenn sich Heiratswillige illegal im Land aufhalten. Die neuen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches gehen auf eine parlamentarische Initiative Brunner (svp, SG) zurück. Der Nationalrat stimmte in der Frühjahrssession dem Entwurf seiner vorberatenden Kommission zu. Ein Nichteintretensantrag der SP wurde mit 104 zu 68 Stimmen abgelehnt. Der Ständerat hiess die Vorlage in der Sommersession ebenfalls gut. Auch in der kleinen Kammer wurden die neuen Bestimmungen von den linken Parteien bekämpft. Sie machten in der Debatte geltend, mit der Änderung werde ein verfassungs- und menschenrechtswidriges Heiratsverbot für „Sans-Papiers“ geschaffen.

Parlamentarische Initiative für die Unterbindung von Scheinehen (05.463)