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  • Carobbio, Werner (sp/ps, TI) NR/CN

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Ein Postulat Schwaab (sp, VD) beschäftigte sich mit der Frage nach den "Auswirkungen der Robotisierung in der Wirtschaft auf das Steuerwesen und auf die Finanzierung der Sozialversicherungen" und möchte den Bundesrat mit einer entsprechenden Prospektivstudie beauftragen. Zentral geht es um die Änderungen im Steuerwesen und bei den Sozialversicherungen, die nötig würden, falls die Robotisierung und Digitalisierung zu einem starkem Anstieg der Kapitalerträge im Vergleich zum Arbeitseinkommen führen. Da sich das Steuerwesen und die Sozialversicherungen auf die Arbeitseinkommen stützen, hätte eine solche Entwicklung weitreichende Folgen. Ziel der Studie soll es sein, verschiedene bekannte Möglichkeiten zur Veränderung des Steuerwesens im Hinblick auf solche Veränderungen und ihre Kosten zusammenzutragen. Der Nationalrat nahm das Postulat ohne Debatte an.

Die grosse Aktualität des Themas „Roboter" zeigt sich an der relativ grossen Anzahl Vorlagen zu diesem Thema. Nur schon zu den Folgen der Robotisierung für die Steuern und Sozialversicherungen wurden im Jahr 2017 weitere drei Postulate eingereicht, die bis zur Sommersession 2017 noch nicht behandelt wurden (Po. 17.3151, Po. 17.3036 sowie Po. 17.3037). Dies ist jedoch nicht das erste Mal, dass sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier Sorgen bezüglich der Automation in Produktionsprozessen machen. Bereits in den Jahren 1983 respektive 1985 argumentierten Ständerat Carl Miville (sp, BS) und Nationalrat Werner Carobbio (sp, TI), dass personalsparende Geräte – unter anderem Roboter – zu Problemen für die Sozialversicherungen, insbesondere für die AHV, führen könnten und entsprechend die Finanzierungsgrundsätze der AHV überprüft werden müssen.

Roboterisierung in der Wirtschaft (Po. 17.3045)

Im Berichtsjahr wurde auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bestechungszahlungen als Geschäftsunkosten gestrichen. In Ausführung einer 1995 gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Carobbio (sp, TI) hatte die WAK-NR 1997 entsprechende Anträge zur Revision des Bundessteuer- und des Steuerharmonisierungsgesetzes vorgelegt. Im Nationalrat gab es keine grundsätzliche Kritik. Einige Abgeordnete der FDP und der SVP nahmen allerdings den Vorschlag der Expertenkommission teilweise wieder auf, wonach nicht die Steuerbehörden über die steuerliche Abzugsfähigkeit entscheiden sollen, sondern eine rechtskräftige Verurteilung oder eine Einziehungsverfügung im In- oder Ausland vorliegen muss. Als Ergänzung soll in diesem Konzept eine Meldepflicht der Steuerbehörden an die Strafverfolgungsbehörden bei Kenntnis von rechtswidrigen Bestechungszahlungen eingeführt werden. Im Rat setzte sich jedoch das von der Ratslinken und der CVP unterstützte Konzept der WAK durch. Die kleine Kammer schloss sich diskussionslos und einstimmig diesen Entscheiden an, worauf die Vorlage in der Wintersession verabschiedet werden konnte. Da von dieser Vorlage nur Bestechungsgelder an Amtsträger betroffen sind, reichte der Sozialdemokrat Jans (ZG) eine Motion (99.3518) ein, welche auch Schmiergelder an Private nicht mehr als steuerrelevante Geschäftsunkosten gelten lassen will.

Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bestechungszahlungen (Pa.Iv. 93.440)
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Als zumindest stossend wird in weiten Teilen der Öffentlichkeit die Tatsache empfunden, dass in der Schweiz – wie in den meisten anderen Industriestaaten auch – die für den Geschäftserfolg als notwendig ausgewiesenen Bestechungszahlungen als Geschäftsaufwand steuerlich abziehbar sind. In Ausführung einer 1995 vom Nationalrat überwiesenen parlamentarischen Initiative Carobbio (sp, TI) beantragte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) eine teilweise Änderung dieser Steuerpraxis. Bestechungszahlungen an Personen, die mit öffentlichen Aufgaben betraut sind (und zwar sowohl im In- als auch im Ausland), sollen in Zukunft nicht mehr abzugsfähig sein. Dabei reicht es aus, wenn der Steuerbeamte eine Bestechung erkennt; eine rechtsgültige Verurteilung durch die Strafbehörden ist nicht erforderlich. Die WAK ging damit über die Anträge einer von ihr eingesetzten Expertengruppe hinaus. Diese hatte vorgeschlagen, Steuerabzüge nur bei Vorliegen eines rechtsgültigen Urteils eines schweizerischen Gerichtes nicht mehr zuzulassen (was Unkostenabzüge bei der Bestechung ausländischer Beamter weiterhin erlaubt hätte). Der Bundesrat war mit den Vorschlägen der nationalrätlichen WAK, die auch einer OECD-Empfehlung aus dem Jahre 1996 entsprechen, einverstanden.

Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bestechungszahlungen (Pa.Iv. 93.440)
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Der Nationalrat überwies ein Postulat Carobbio (sp, TI), das den Bundesrat ersuchte, auf dem Dringlichkeitsweg die Mietzinspläne für die nach WEG-System verbilligten Mietwohnungen in der ganzen Schweiz oder wenigstens für wirtschaftlich gebeutelte Regionen und Kantone zu sistieren. Die Mietzinse nach WEG stiegen im Berichtsjahr weiterhin an, weil sie an Mietzinspläne gebunden sind, die unter anderem davon ausgingen, dass die Einkommen jener Personen, die einst von nicht kostendeckenden Zinsen profitierten, mit den Jahren ansteigen, so dass sie sukzessive höhere Zinsen bezahlen können.

Postulat zur Sistierung der Mietzinspläne (97.3135)

Zur Volksinitiative «Wohneigentum für alle», die Steuerausfälle von CHF 1.5 bis 2 Mrd. für Bund und Kantone zur Folge hätte, siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau). Zur parlamentarischen Initiative Carobbio (sp, TI), welche die steuerliche Nichtanerkennung von Schmiergeldern fordert, siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).

Zur Volksinitiative "Wohneigentum für alle", die Steuerausfälle von 1,5 bis 2 Mia Fr

Mit 76 zu 28 Stimmen nahm der Nationalrat ein Postulat Carobbio (sp, TI) an, das die Parteien von der direkten Bundessteuer befreien will. Er folgte damit dem Bundesrat nicht, der zwar die Forderung an sich als durchaus diskutabel bezeichnete, jedoch Probleme sah bei der Abgrenzung, welche Organisation als steuerbefreite Partei gelte und welche nicht, und für eine Lösung im Rahmen einer allfälligen späteren Revision der Steuergesetze plädierte.

Postulat Carobbio, Steuerbefreiung für politische Parteien (94.3520)

Mit knappem Mehr (69:62) gab der Nationalrat auf Antrag seiner vorberatenden Kommission einer parlamentarischen Initiative Carobbio (sp, TI) Folge, welche verlangt, dass Schmier- oder Bestechungsgelder grundsätzlich nicht mehr als Geschäftsunkosten steuerlich abziehbar sind. Die heutige Rechtslage basiert auf einem Bundesgerichtsentscheid und einem darauf gestützten Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung aus dem Jahre 1946. Danach sind derartige Zahlungen steuerlich absetzbar, wenn sie vom Empfänger als Einnahmen deklariert sind und ihre geschäftliche Notwendigkeit nachgewiesen ist.

Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bestechungszahlungen (Pa.Iv. 93.440)
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten

Auch der Tessiner SP-Nationalrat Carobbio wies mit einer Motion darauf hin, dass Personen, die Kinder und Jugendliche zu sexuellen Handlungen verführen, zu wenig hart bestraft werden. Er verlangte, dass das schweizerische Strafgesetzbuch um eine Bestimmung ergänzt werde, welche die Gerichte ermächtigt, in der Schweiz wohnhafte Personen wegen sexueller Handlungen mit Kindern oder Kinderhandel im Ausland zu verurteilen, auch wenn diese Delikte in den Ländern, in denen sie begangen wurden, nicht strafbar sind. Da der Bundesrat darauf verwies, dass in derartigen Fällen wohl kaum mit der Rechtshilfe der betreffenden Staaten gerechnet werden könnte, überwies der Rat die Motion lediglich als Postulat.

sexueller Handlungen mit Kindern oder Kinderhandel im Ausland

Das Parlament nahm die Beratung des im August 1992 vom Bundesrat vorgelegten Entwurfs über ein Bundesgesetz für die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge auf. Der Nationalrat, welcher sich als erster mit der Vorlage befasste, hatte dabei über den Antrag einer rot-grünen Minderheit seiner vorberatenden Kommission zu befinden, das Gesetz nach Eintreten an den Bundesrat zurückzuweisen. In deren sowie im Namen seiner Fraktion erhob de Dardel (sp, GE) zwei grundlegende Einwände gegen die Gesetzesvorlage: Aus Sicht der Wohnbauförderung bringe das Gesetz weniger eine breitere Streuung des Wohneigentums als die Möglichkeit zur Schuldtilgung für bereits erworbene Immobilien, da der Rückgriff auf Kapital der zweiten Säule auch für Wohneigentümer möglich ist. Damit stelle die Vorlage aber kaum einen Anreiz für den Wohnungsbau dar. Aus sozialpolitischer Sicht stosse sich das vorliegende Gesetz mit Artikel 34quater der Bundesverfassung, welcher zum Zweck der Wohneigentumsförderung die Gelder der dritten Säule vorsehe, während die zweite Säule für die Finanzierung des Ruhestands konzipiert worden sei. Diese Aufgabe könne der Besitz von Immobilien aber weit weniger erfüllen, als die Auszahlung von Renten. Für die Grünen brachte Hafner (gp, BE) zudem Bedenken gegenüber einer möglichen Vergrösserung des Baulandangebots oder einer Riickzonung von naturnahem Land an.

In der Debatte sprach sich neben den grossen bürgerlichen Parteien und der AP auch die Fraktion von LdU/EVP für ein Eintreten auf die Vorlage aus. Auch in der folgenden Detailberatung vermochte die Minderheit der Kommission ihre Vorstellungen nicht durchzubringen, verzichtete jedoch auf Ablehnung der Vorlage, so dass das Gesetz im Sinne der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates einstimmig angenommen wurde. Auf Antrag des Bundesrates schrieb der Rat auch die zugehörigen parlamentarischen Vorstösse ab, darunter auch die parlamentarische Initiative Carobbio (sp, TI) (91.427) für die Finanzierung zinsgünstiger Wohnungen durch die zweite Säule, auf welche sich die oben bezeichnete Kommissionsminderheit als Alternative zur Vorlage über die Wohnbauförderung mit Mitteln der zweiten Säule berufen hatte.

Im Ständerat warnten die meisten Votanten zwar vor einer Überbewertung der positiven Auswirkungen der Massnahme. In der Detailberatung stimmte die Ständekammer jedoch weitgehend der Version des Nationalrats zu. Das Gesetz wurde nach der kurzen Differenzbereinigung von beiden Räten einstimmig verabschiedet.

Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (BRG 92.066)
Dossier: Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Das Parlament überwies mehrere Vorstösse, die Massnahmen anregten, welche entweder mit den dringlichen Massnahmen zur Arbeitslosenversicherung eingeführt wurden, oder die der Bundesrat zumindest teilweise in seinen Vorschlag zur 2. Teilrevision des AVIG aufnehmen wollte. In Anbetracht der laufenden Gesetzgebung wurden alle diese Vorstösse nur in der Postulatsform überwiesen. Der Nationalrat verabschiedete so praktisch diskussionslos ein Postulat Carobbio (sp, TI) zur Ausdehnung der Schlechtwetterentschädigung (Po. 92.3243), eine Motion Leuenberger (sp, SO) zur Aufhebung des Beitragsplafonds (Mo. 92.3342), eine Motion Hafner (sp, SH) für eine Verbesserung der ALV (Mo. 92.3388), eine Motion Goll (sp, ZH) für gleiche Rechte für arbeitslose Mütter (Mo. 92.3444), ein Postulat Dünki (evp, ZH) zur Aufhebung der Höchstgrenze für die Ausschüttung von Taggeldern sowie der Stempelpflicht (Po. 92.3538), eine Motion Cavadini (fdp, TI) zur Unterstützung für jugendliche Arbeitslose (Mo. 92.3578), eine Motion Bircher (sp, AG) für eine verstärkt bildungspolitische Ausrichtung der Arbeitslosenversicherung (Mo. 92.3583), ein Postulat Hafner (sp, SH) für eine Verbesserung der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit der Arbeitsämter (Po. 92.3589), eine Motion Dünki (evp, ZH) für mehr Solidarität in der ALV (Mo. 93.3134), ein Postulat Hafner (sp, SH) zur Vertretung der Arbeitslosenkomitees in der Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung (Po. 93.3165), eine Motion Zisyadis (pda, VD) zur Heraufsetzung der Höchstgrenze für den massgebenden Lohn (Mo. 93.3181) sowie ein Postulat Iten (cvp, NW) zur mittelfristigen Sicherung der Finanzierung der ALV (Po. 93.3472).

Parlament überwies mehrere Vorstösse zur Revision des AVIG
Dossier: 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; 1992-1997)

Die Delegiertenversammlung des Mieterverbandes der Deutschschweiz wählte am 22. Juni in Thun anstelle des in die Zürcher Regierung gewählten Moritz Leuenberger (sp) den Berner Rudolf Strahm zu ihrem neuen Präsidenten. Strahm, früher während sieben Jahren SP-Zentralsekretär und zur Zeit seiner Wahl Präsident des bernischen Mieterverbandes und Zentralsekretär der Naturfreunde Schweiz, schaffte im Herbst auf der SP-Liste auch den Sprung in den Nationalrat. Nachfolger Leuenbergers als Präsident des gesamtschweizerischen Mieterverbandes wurde der Tessiner Nationalrat Carobbio (sp).

Präsidentenwechsel beim Mietverband 1991

Ein Postulat Carobbio (sp, TI), welches den Bundesrat auffordert, die Lage selbständig Erwerbender mit geringem Einkommen (Handwerker, Kulturschaffende usw.) innerhalb der 2. Säule zu prüfen, wurde diskussionslos überwiesen. Carobbio erinnerte daran, dass der Rat bereits 1987 ein ähnlichlautendes Postulat Morf (sp, ZH) überwiesen hatte (Mo. 86.591), seither aber keine konkreten Schritte zur Lösung dieses Problems erfolgt seien.

Postulat Lage selbständig Erwerbender mit geringem Einkommen (Handwerker, Kulturschaffende usw.) innerhalb der 2. Säule

Im Nationalrat nahm die Frage der Gewährleistung preisgünstigen Wohnraums breiten Raum ein. Eine Motion Günter (Mo 90.798) (Idu, BE) für die Einführung einer Abgabe auf baureifem Land, um damit den Bau preisgünstiger Wohnungen zu finanzieren, wurde vom Nationalrat auf Wunsch des Bundesrates als Postulat überwiesen. Auch eine sozialdemokratische Motion (Mo 90.822) für eine Erhöhung der finanziellen Mittel des Bundes zur Finanzierung preisgünstigen Wohnraums wurde nur in Form eines Postulats überwiesen. Gleiches geschah mit den von Meizoz (sp, VD) (Mo 91.3079) sowie Carobbio (Mo 91.3079) (sp, TI) eingereichten Motionen hinsichtlich einer Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes.

Im Nationalrat nahm die Frage der Gewährleistung preisgünstigen Wohnraums breiten Raum ein

Dans un communiqué commun, l'ensemble des mouvements suisses d'opposition au stockage des déchets nucléaires – soutenus par Greenpeace, le WWF et les écologistes – sollicita la dissolution de la CEDRA, l'abandon des sondages précités ainsi que la mise au point d'un nouveau concept d'entreposage des déchets radioactifs (Ces mouvements sont: le Cado (VD), le mouvement d'opposition au dépôt de déchets radioactifs d'Aigle (VD), le Gruppo Piz Pian Grand Misox (GR), le comité Hiä Niä Uri, I'Arbeitsgruppe kritischer Wolfenschiessen et le comité MNA «pour une participation de la population de Nidwald aux décisions concernant le nucléaire»). Une telle innovation fut présentée par les conseillers nationaux Petitpierre (prd, GE) (Ip. 89.754) et Carobbio (ps, TI) (Mo. 90.415) qui, par le biais respectivement d'une interpellation et d'une motion, proposèrent d'entreposer les déchets incriminés dans l'enceinte même des centrales nucléaires en activité. Dans sa réponse au texte Petitpierre, le gouvernement fédéral rejeta cette possibilité, expliquant qu'un stockage dans un dépôt final souterrain était plus sûr et plus pratique qu'un entreposage à long terme dans un dépôt intermédiaire. Par ailleurs, à l'interrogation contenue dans le postulat de la députée Bär (gps, BE) (Po. 90.488) quant à l'interdiction de l'exportation de déchets dangereux vers les pays en développement, le Conseil fédéral mit en évidence une norme concernant celle des rebus radioactifs, inclue dans la nouvelle loi sur la radioprotection.

Prospection de sites prévus pour l'entreposage des déchets faiblement et moyennement radioactifs
Dossier: Debatte um die Lagerung von Nuklearabfällen, 1976–2000

Ein postulat Carobbio (sp, TI), welches eine Überprüfung der unterschiedlichen Grenzwerte für den Umgang mit schädlichen Substanzen (NO, NO2, SO2 und 03) in den Suva-Bestimmungen und in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und eine Herabsetzung der Suva-Richtwerte verlangte, wurde oppositionslos überwiesen.

Ein postulat Carobbio (sp, TI), welches eine Überprüfung der unterschiedlichen Grenzwerte für den Umgang mit schädlichen Substanzen (NO, NO2, SO2 und 03) in den Suva-Bestimmungen und in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und eine Herabsetzung der Suva-Richtwerte verlangte, wurde oppositionslos überwiesen [23]

Für eine bessere Berücksichtigung des Italienischen bei der Parlamentsarbeit machte sich im Berichtsjahr vor allem der Tessiner SP-Nationalrat Carobbio stark. Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative Ott (sp, BL) zu einer Parlamentsreform konkretisierte er das von der vorberatenden Kommission eingereichte Postulat, welches für einen verstärkten Einbezug des Italienischen als Verhandlungssprache plädierte, dahingehend, dass die schriftlichen Berichte über wichtige Geschäfte inskünftig in den drei Amtssprachen vorgelegt werden sollen. Der Rat folgte ihm in diesem Punkt und überwies am folgenden Tag auch sein von fünf bürgerlichen Tessiner Nationalräten mitunterzeichnetes Postulat, welches verlangt, dass die Übersetzungen wichtiger Kommissionsberichte ins Italienische gleichzeitig mit der Publikation der deutschen und französischen Version erfolgen sollen.

Rationalisierung des Ratsbetriebs,