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  • Comte, Raphaël (fdp/plr, NE) SR/CE

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  • Standesinitiative
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Im März 2018 behandelte die RK-SR die Standesinitiative des Kantons Neuenburg, die eine Präzision der Bedingungen für die Beihilfe zum Suizid und der Rechtsgrundlagen für Sterbeorganisationen forderte. Die Initiative wurde unter anderem deshalb eingereicht, weil die Sterbehilfeorganisation Exit 2014 kommuniziert hatte, den assistierten Suizid nicht nur sterbenskranken, sondern auch Menschen mit altersbedingten Mehrfacherkrankungen zu gewähren. Zudem begründete der Grosse Rat des Kantons Neuenburg den Vorstoss mit der Notwendigkeit zur Förderung von Suizidprävention und Palliative Care als Alternativoptionen zum Selbstmord. Mit 12 zu 1 Stimmen beantragte die Kommission allerdings, der Initiative keine Folge zu geben. Der Bundesrat sei bereits 2011 der Meinung gewesen, dass eine gesetzliche Anpassung «keinen Mehrwert» schaffen würde. Da die RK-SR nach wie vor dieser Ansicht sei, sehe man keinen Handlungsbedarf.
In der Sommersession 2018 behandelte der Ständerat den Vorstoss. Kommissionssprecher Robert Cramer (gp, GE) verwies in der Begründung der Kommissionsempfehlung auf den 2011 veröffentlichen Bericht «Palliativmedizin, Suizidprävention und organisierte Suizidhilfe». Verleihe man dem assistierten Suizid Rechtsstatus, sei dies ein Signal des Staates, welches die Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens relativiere, so Cramer. Statt eine Gesetzesänderung vorzunehmen, sollte vielmehr die Palliativmedizin gestärkt werden. Die Kommission sei der Ansicht, dass die beste Antwort auf die Standesinitiative darin liege, dass der Ständerat das Postulat SGK-SR (Po. 18.3384) angenommen habe. Der Neuenburger Raphaël Comte (fdp, NE) teilte diese Meinung hingegen nicht. Die Debatte um Suizidhilfe sei eine politische Debatte, die vom Parlament als Gesetzgeber behandelt werden müsse. Es gehe ihm dabei nicht in erster Linie um die Vollendung der Gesetzgebung – so würde er als liberaler Politiker nur eine Gesetzgebung unterstützen, die das derzeitige System nicht einschränke –, sondern darum, dass dem Parlament die Gelegenheit genommen worden sei, über das Thema zu diskutieren. Comtes Worte fanden im Stöckli jedoch kein Gehör. Eine deutliche Mehrheit (32 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung) folgten dem Votum von Cramer und der Kommission und gab dem Vorstoss keine Folge.

Bedingungen für die Suizidhilfe (Kt.Iv. 17.315)
Dossier: Beihilfe zum Suizid

Auf Antrag seiner Kommission gab der Ständerat in der Frühlingssession 2018 der Berner Standesinitiative «Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie von nationalem Interesse in Moorlandschaften» keine Folge. Das Hauptziel der Vorlage, die Ermöglichung des Ausbaus der Grimselkraftwerke, sei in der Zwischenzeit aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom 5. April 2017 schon erreicht worden. Zudem fände eine solche Verfassungsänderung, die den Schutz der Moore und Moorlandschaften tangieren würde, wohl kaum das doppelte Mehr, so Werner Luginbühl (bdp, BE) für die Kommission. Die UREK-SR wolle aber die Möglichkeiten prüfen, im Rahmen der bestehenden Verfassungsbestimmungen die Qualität der Schweizer Moore und Moorlandschaften zu verbessern. Für letzteres Anliegen setzte sich auch Raphaël Comte (fdp, NE) in einem kurzen Votum ein und erklärte, das Problem der schlechten Moorqualität sei nebst der fehlenden Sensibilisierung der Bevölkerung vor allem auch ein finanzielles. Der Schutz ebendieser Moore sei sehr wichtig und er bedankte sich, dass sich die Kommission dieser zentralen Frage annehmen wolle.
Im Nachgang zu den Beratungen der Berner Standesinitiative beauftragte die Kommission die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Berichts, der den Zustand der Schweizer Moore aufzeigt.

Kt.Iv. BE: Erneuerbare Energien in Moorlandschaften
Dossier: Sicherungsmassnahmen für den Erhalt der Schweizer Wasserkraft ab dem Jahr 2015
Dossier: Grimsel (BE) Erhöhung Staumauer

Le Conseil des États, à une courte majorité (21 voix contre 19, sans abstentions) est entré en matière sur une initiative cantonale de St-Gall. L'initiative vise un renforcement des contraintes et de l'application de la législation en vigueur concernant l'intégration, l'aide sociale, la scolarité obligatoire et les sanctions pénales par une modification de la LEtr. Sont prévus notamment une convention d'intégration contraignante, permettant une révocation des titres de séjour en cas de refus de fournir des efforts d'intégration. Les motifs pénaux de révocation devraient être déterminés et les peines exécutoires cumulées. Des seuils limites en matière de dépendance à l'aide sociale devraient être déterminés, ainsi que des critères juridiquement applicables, pour pouvoir révoquer les permis. De même, il devrait être possible de remplacer un permis d'établissement (permis C) par un permis de séjour (permis B) en cas de violation des critères susmentionnés.
Au début du débat, le rapporteur de la commission, Raphaël Comte a rappelé que l'initiative avait été déposée avant la modification de la loi sur les étrangers entreprise par le Parlement en 2013 et finalisée en 2016. Depuis, la plupart des points de l'initiative cantonale ont été adressés, à quelques divergences près. Ainsi, les conventions d'intégration sont un outil possible, mais non obligatoire et des seuils limites de dépendance à l'aide sociale n'ont pas été fixés. La question sera cependant traitée dans le cadre de la motion 14.3691, lancée par le parti libéral-radical. La CIP-CE recommandait donc de ne pas donner suite, notamment parce que la révision de la LEtr, votée à la session précédente, n'était pas encore entrée en vigueur. Une minorité de la commission était en faveur de l'initiative, arguant qu'elle permettrait de garantir une application conséquente des buts affirmés.

Renforcement des contraintes et de l'application de la législation en vigueur concernant l'intégration (Iv.ct. 16.307)

Die regelmässig vor allem von Minderheiten vorgebrachte Forderung einer Erhöhung der Zahl der Bundesratsmitglieder von sieben auf neun war auch im Berichtsjahr Gegenstand parlamentarischer Beratung. Im Nationalrat stiessen zwei Standesinitiativen des Kantons Tessin (10.321 und 12.307) allerdings auf taube Ohren. Die Mehrheit der zuständigen staatspolitischen Kommission hob die Vorteile der geringeren Zahl in einem Kollegium hervor und wies darauf hin, dass mehr Sitze nicht unbedingt wie von den Initianten erhofft eine adäquatere Repräsentation aller Landesteile bedeuten würde, sondern dass eher grössere Kantone davon profitieren könnten. Gegen den zweiten Tessiner Vorstoss, der zusätzlich eine adäquate Vertretung der Landesteile gefordert hatte, wendete die Kommission ein, dass der Bundesrat kein Repräsentativorgan sein dürfe. Das Kollegium müsse das gesamte Landesinteresse und nicht einzelne Regionen vertreten. Die grosse Kammer folgte ihrer Kommission allerdings nur knapp mit 92 zu 85 Stimmen gegen die erste und mit 97 zu 77 Stimmen gegen die zweite Standesinitiative. Auf Sympathien stiess die Idee bei Teilen der CVP- und der FDP-Fraktion. Die SP und die GP stimmten geschlossen für das Anliegen, die GLP geschlossen und die SVP mit grosser Mehrheit dagegen. Die Minderheit wies vergeblich auf die wichtige symbolische Bedeutung der Vertretung der verschiedenen Landesteile in der Regierung hin. Die Diskussion dürfte – obwohl beide Kammern im Rahmen der Staatsleitungsreform eine Vergrösserung der Regierung abgeschrieben haben (siehe unten) – noch nicht abgeschlossen sein, da gleich drei im Nationalrat eingereichte im Berichtjahr aber noch nicht behandelte Motionen (11.4103, 11.4107, 11.4110) hängig sind. Im Ständerat wurde derweil ein Postulat Comte (fdp, NE) (11.4215) knapp mit 19 zu 18 Stimmen abgelehnt. Es hätte vom Bundesrat einen Bericht mit Massnahmen für eine bessere Vertretung der Landesteile – insbesondere der italienischsprachigen Regionen – im Bundesrat gefordert.

Zwei Tessiner Standesinitiativen auf Erhöhung der Anzahl Bundesratsmitglieder werden abgelehnt (Kt.Iv. 10.321; Kt.Iv. 12.302)
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?