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  • Dürrenmatt, Friedrich

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Das crossmediale von Com&Com durchgeführte Kunstprojekt "Point de Suisse" erstellte wie bereits 2014 auch 2015 eine Umfrage, bei der rund 1000 Personen provokative Fragen zu Heimat, Arbeit, Politik, Migration, Kultur, Werten und Zukunft beantworteten. Ein Bestreben der von Künstlern und Wissenschaftern verfassten Umfrage war, quer zu herkömmlichen (politischen) Umfragen zu stehen. Keine Firma oder Partei und auch kein Verband oder der Bund, sondern Künstler erstellten die Fragen zur Befindlichkeit der Schweiz in Zusammenarbeit mit Soziologen und Kulturwissenschaftern der Universität Basel. Die Antworten auf Fragen zu Wunschvorstellungen seien authentischer als herkömmliche technokratische Fragen, die an Vorstellungen von Machbarkeit geknüpft seien – so die Studienleiter. Befragt wurden deshalb auch nicht nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger, sondern auch in der Schweiz lebende Zugewanderte (rund 26%). Nachdem die repräsentative Umfrage beendet war, konnten sich Interessierte auch an einer Online-Umfrage mit den gleichen Fragen beteiligen.
In der Sonntagspresse wurden einige Resultate der (repräsentativen) Befragung auch im Hinblick auf die Wahlen kommentiert. So zeigte sich etwa, dass 86% der Befragten, einen EU-Beitritt ablehnten oder dass 45% der Befragten sich für eine vorläufige Schliessung der Grenzen gegen zu viele Flüchtlinge aussprachen. Die Antworten waren allerdings auch teilweise widersprüchlich, fanden doch auch 63% der Antwortenden, dass Einwandernde zum Wohlstand der Schweiz beitragen. Mehr als zwei Drittel gaben zudem zu Protokoll, dass die Schweizer Fussballnationalmannschaft ohne Migranten chancenlos sei. Rund 75% der Befragten glauben, dass die Umstellung auf saubere Energie innerhalb von 20 Jahren möglich sei, die technischen Entwicklungen bereiten aber mehr als vier Fünftel der Befragten Sorgen. Zudem zeigte sich in den Antworten auch eine gewisse Selbstzufriedenheit. Die wenigsten würden abgefragte Errungenschaften aus anderen Ländern übernehmen. Lediglich der zweijährige Elternurlaub, wie er in Österreich praktiziert wird, würde eine Mehrheit von 58% finden. Auch für eine Frauenquote im öffentlichen Dienst (50,4%) und für eine 35‐Stunden Woche (48,3%) konnte sich knapp die Hälfte der Befragte erwärmen. Die Resultate wurden an verschiedenen Anlässen diskutiert, im Museum für Geschichte in Basel aufbereitet und ausgestellt und Ende 2015 in einem Buch präsentiert, das Texte von Wissenschaftern und Künstlern vereinigte.
Einer der Autoren ist Lukas Bärfuss, der eine Woche vor den Wahlen die sich auch in der Umfrage zeigende Selbstzufriedenheit geisselte. Er kritisierte nicht nur, dass im Wahlkampf wichtige Probleme – insbesondere die Beziehung zu Europa – totgeschwiegen würden oder dass die Presse – allen voran die BaZ, die Weltwoche, aber auch die NZZ – einen Rechtsrutsch vollzögen, sondern bezeichnete die Schweiz als Volk von Zwergen, das erstaunt sei, dass das Ausland es auch als Zwerg behandle. Fremdbestimmung finde dann statt, wenn man sich zurückziehe, statt sich einzumischen. Das in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung abgedruckte Essay warf hohe Wellen. Bärfuss wurde als Nestbeschmutzer, als limitiert in seinen literarischen Möglichkeiten oder als paranoid und realitätsfremd bezeichnet. Allerdings wurde – auch mit Verweis auf Friedrich Dürrenmatt und Max Frisch – darauf hingewiesen, dass die mittlerweile häufig nur noch sehr leise Einmischung von Intellektuellen stets starke Reaktionen hervorgerufen habe.

Befindlichkeit der Schweiz

Im Herbst öffnete das Centre Dürrenmatt oberhalb von Neuenburg seine Tore. Nach dem Tod Dürrenmatts 1990 hatte seine Ehefrau die Idee für das Zentrum entwickelt. Dieses besteht aus dem alten Wohnhaus des Schriftstellers sowie einem Neubau des Tessiner Architekten Mario Botta und soll zugleich Museum und Forschungsstätte sein. Der Bund hatte den Bau mit CHF 3 Mio. unterstützt.

Planung und Eröffnung des Dürrenmatt-Zentrums

Der Ständerat überwies eine gemeinsame, auf der Basis eines Zwischenberichts erarbeitete Motion der beiden Verständigungskommissionen, welche vom Bundesrat verlangt, bei allen Beschlüssen der sprachlichen und regionalen Verständigung innerhalb der Schweiz besondere Beachtung zu schenken. Verschiedene Redner wiesen in ihren Erwägungen auf den verstorbenen Schriftsteller Dürrenmatt hin, der schon vor Jahren festgestellt hatte, dass die deutsche und die französische Schweiz längst nicht mehr miteinander, sondern nur gerade nebeneinander leben.

Motion zur sprachlichen und regionalen Verständigung

Das der Landesbibliothek angegliederte Schweizerische Literaturarchiv (SLA), welches auf eine Initiative des im Vorjahr verstorbenen Schriftstellers und Dramatikers Dürrenmatt zurückgeht, wurde im Januar offiziell eröffnet. Durch die im Berichtsjahr unter anderem erfolgte Aufnahme der Nachlässe des Tessiners Giovanni Orelli und des Rätoromanen Andri Peer konnte das SLA seinem Anspruch gerecht werden, alle vier Landessprachen zu repräsentieren. Ende Jahr verfügte das SLA über 50 grössere Nachlässe sowie 140 einzelne handschriftliche Bestände.

Schweizerisches Literaturarchiv offiziell eröffnet

Der unerwartete Tod Dürrenmatts bewog das Bundesamt für Kultur (BAK), die für den 20. Dezember vorgesehene Eröffnungsfeier des Schweizerischen Literaturarchivs (SLA) auf anfangs 1991 zu verschieben. 1989 hatte Dürrenmatt seinen Nachlass der Eidgenossenschaft vermacht mit der Auflage, einen Ort der wissenschaftlichen Archivierung und Aufbereitung von literarischen Nachlässen einzurichten. Wäre dieses Ansinnen nicht von einer Persönlichkeit der Bedeutung Dürrenmatts ausgegangen, hätte der Bundesrat wohl kaum so rasch eine realisierbare und zweckmässige Lösung gefunden. Ansonsten hielt er nämlich grundsätzlich an seiner seit 1986 vertretenen Linie fest, in Ermangelung einer klaren Verfassungskompetenz keine weiteren kulturelle Aufgaben zu übernehmen.

Eröffnungsfeier des Schweizerischen Literaturarchivs

Am 14. Dezember verstarb überraschend Friedrich Dürrenmatt in seinem 70. Altersjahr. Sein Tod enthob ihn der Mühe einer Auseinandersetzung mit den für 1991 geplanten Feiern zum 700 jährigen Bestehen der Eidgenossenschaft. Er, der einst die Prognose gemacht hatte, die Welt werde entweder untergehen oder verschweizern, wobei ihm keine der beiden Vorstellungen sehr angenehm erscheine, und der sich geäussert haben soll, das Sinnvollste wäre, die Schweiz 1991 abzuschaffen, um sie 1992 neu zu gründen, hatte zwar — in Gegensatz etwa zu Max Frisch— den Boykott von Kulturschaffenden für die Jubiläumsfeierlichkeiten nicht unterzeichnet. Anlässlich seines letzten öffentlichen Auftritts, seiner foudroyanten Rede zu Ehren Vaclav Havels, hatte er aber mit der Parabel der "Schweiz als Gefängnis" in einer Art geistigem Vermächtnis klargestellt, dass für ihn in diesem Staat kein Anlass zu Jubel und unreflektiertem Selbstwertgefühl besteht.

Auf den Kulturboykott, mit welchem rund 400 Kulturschaffende gegen die mangelnde Bereitschaft der Behörden protestieten, die Staatsschutzaffäre mit Taten anstatt nur mit Worten zu bewältigen, wird an anderer Stelle ausführlicher eingegangen.

Am 14. Dezember verstarb überraschend Friedrich Dürrenmatt

Gegen die dritte Asylgesetzrevision wurde von einem vorwiegend aus Privatpersonen zusammengesetzten Komitee – darunter Kulturschaffende wie Dürrenmatt und Botta – das Referendum ergriffen. SP, GP und die meisten Hilfswerke gingen merklich auf Distanz, da sie befürchteten, eine breit angelegte Asyldiskussion könnte die fremdenfeindlichen Tendenzen in der Bevölkerung weiter schüren. Unter diesen Umständen kam das Referendum nicht zustande.

Referendum kam nicht zustande
Dossier: Revision des Asylgesetzes 1990

Im Sommer unterschrieben Friedrich Dürrenmatt und Bundesrat Cotti einen Erbvertrag, welcher der Eidgenossenschaft den literarischen Nachlass des Schriftstellers sichert – unter der Bedingung allerdings, dass zu diesem Zweck ein Schweizerisches Literaturarchiv (SLA) geschaffen werde. Aufgabe dieses Archivs wird die wissenschaftliche Archivierung und Aufarbeitung von literarischen Vor- und Nachlässen sowie eine breite Öffentlichkeitsarbeit sein. Der Bundesrat beschloss, das SLA der Landesbibliothek anzugliedern, wo bereits die Nachlässe von S. Corinna Bille, Blaise Cendrars, Maurice Chappaz, Hermann Hesse, Carl Spitteler, Rainer Maria Rilke und anderer eingelagert sind. Als ersten bedeutenden Neuzugang konnte das Archiv den Nachlass des Schriftstellers Hermann Burger aufnehmen. Als Standort des SLA wählte der Bundesrat Bern und enttäuschte so die Erwartungen dezentraler Standorte, allen voran die Stadt Solothurn, welche aufgrund ihrer Verdienste um die alljährlich dort stattfindenden Literaturtage gehofft hatte, das prestigeträchtige Archiv beherbergen zu dürfen. Ein weiteres nationales Kulturarchiv wird möglicherweise aufgrund einer vom Nationalrat überwiesenen Motion der vorberatenden Kommission zum Radio- und Fernsehgesetz entstehen: Angesichts der nationalen Aufgabe, schweizerisches Kulturgut sicherzustellen, wurde der Bundesrat beauftragt, nach Lösungen für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek zu suchen.

Schweizerisches Literaturarchiv

Selon des enquêtes menées de part et d'autre de la Sarine, la décriminalisation de l'objection de conscience et la création d'un service civil constituent, pour l'opinion publique, un problème et une tâche majeurs de la défense nationale. Egalement sensibilisées, les autorités fédérales ont accepté l'initiative de Münchenstein déposée en 1972. Les débats des Chambres ont cependant révélé les multiples réticences et difficultés auxquelles se heurte sa réalisation: risque d'accroissement du nombre des objecteurs (par l'adoption éventuelle du critère d'objection politique et du libre choix entre service militaire et service civil), crainte en conséquence d'un affaiblissement de l'armée, ambiguïté du texte de l'initiative (l'expression «objection de conscience» n'y figure pas), difficulté surtout d'une définition juridique de cette notion de conscience, longueur de la procédure institutionnelle, etc. Ce dernier point s'explique par le fait que l'initiative, formulée en termes généraux, ne pourra faire l'objet d'une votation populaire avant 1975. Raison pour laquelle, entre autres, plusieurs propositions, au National comme aux Etats, ont été présentées afin de la soumettre préalablement au souverain, sans attendre le projet d'article constitutionnel (revision de l'article 18 sur l'obligation du service militaire) à élaborer par le Conseil fédéral. Elles ont toutes été rejetées, en vertu principalement de la formulation, considérée comme imparfaite et incomplète, de l'initiative. Se pose dès lors, durant la période intérimaire, la question délicate de la poursuite des objecteurs par la justice militaire. Plusieurs suggestions ont été formulées qui visent à suspendre et l'activité des tribunaux et l'exécution des peines. En dépit de l'accroissement du nombre des condamnations d'objecteurs – 450 en 1973, contre 352 en 1972 et 227 en 1971 – le gouvernement les a écartées au nom du principe de la séparation des pouvoirs. Décision parfaitement fondée du point de vue du droit, mais qui contribue à envenimer la querelle autour de l'existence même des tribunaux militaires. Si une telle institution apparaît à certains milieux, de gauche surtout, comme anachronique et même antidémocratique, le sondage de Lausanne a montré au contraire que 65 pour cent des personnes interrogées estimaient «normal» leur fonctionnement en temps de paix. De son côté, une commission d'étude du DMF s'est prononcée en faveur de leur maintien. Le Conseil national a accepté en revanche deux démarches en faveur d'une revision du droit de recours et du régime pénal militaires.
Signalons ici que l'écrivain Friedrich Dürrenmatt a flétri les tribunaux militaires à la suite de la condamnation de son fils, objecteur. Notons en revanche l'acquittement des dix accusés de l'affaire de la caserne des Vernets (école de recrues de protection aérienne de Genève, 1972).
Sondage par IMR AG, Institut für Marktforschung Zürich, du 13 au 23.06.73, échantillon: 2'942 personnes de plus de 17 ans, 55.8 pour cent des personnes interrogées saluent l'introduction d'un service civil. Aussi le sondage de Lausanne selon lequel 58 pour cent de l'opinion serait opposée au principe d'une condamnation pénale pour refus de servir.

Bundesbeschluss über die Einführung eines zivilen Ersatzdienstes auf der Basis der Volksinitiative «für die Schaffung eines Zivildienst (Münchensteiner Initiative)» (76.060)
Dossier: Einführung des Zivildienstes

In der Kulturpolitik übte der Bund weiterhin grosse Zurückhaltung; das Schwergewicht der Aktivität lag bei Gemeinden und Kantonen. Wohl konstituierte sich die eidgenössische Expertenkommission für Fragen der schweizerischen Kulturpolitik (Kommission Clottu); von ihrer Tätigkeit drang indessen wenig an die Öffentlichkeit. Durch von den eidgenössischen Räten bewilligte Subventionserhöhungen an Pro Helvetia und an die Stiftung Schweizer Volksbibliothek (SVB) unterstrich der Bund sein Interesse für kulturelle Belange. Im Frühling konnte mit der Sammlung am Römerholz, die Meisterwerke europäischer Malerei im Privathaus des Kunstmäzens zeigt, dem Publikum ein Legat von Oskar Reinhart an die Eidgenossenschaft zugänglich gemacht werden:

Die Frage nach der Stellung der Kulturschaffenden und nach der Funktion des Theaters in der modernen Gesellschaft rief Diskussionen auf gesamtschweizerischer Ebene hervor. Eine Auseinandersetzung über die Frage, ob sich der einzelne Schriftsteller wie auch seine Organisation politisch engagieren müsse, löste im Schweizerischen Schriftstellerverband (SSV) eine Krise aus, die zur Demission von 22 Mitgliedern (darunter Friedrich Dürrenmatt und Max Frisch) führte. Eine Minderheit, welche die Frage bejahte, fühlte sich durch den Verbandspräsidenten wegen seiner aktiven Mitarbeit an der französischen Fassung des Zivilverteidigungsbuchs nicht mehr repräsentiert. Zahlreiche Schwierigkeiten an städtischen Bühnen, insbesondere der zunehmende Besucherschwund, riefen nach einer Besinnung auf die Aufgaben modernen Theaters. Eine Tagung von Sachverständigen im Stapferhaus sprach den Wunsch aus, dass Pro Helvetia die Organisation einer permanenten Theaterkonferenz übernehmen solle.

Mit der Inkraftsetzung des revidierten Filmgesetzes war es erstmals möglich, Bundesbeiträge an Spielfilme auszurichten. Dabei gab die Auszeichnung des Films «Krawall» zu einer Kritik im Nationalrat Anlass. Der Bundesrat befürwortete die Förderungswürdigkeit auch von Filmen, die die staatliche und gesellschaftliche Ordnung zur Diskussion stellen. Vorstösse, die sich mit einer weitergehenden Filmförderung befassten, überwies der Bundesrat der Kommission Clottu zur Prüfung. Dieses Thema wurde in den Motionen der Nationalräte Rasser (LdU, AG) (Mo. 10372) und Ziegler (soz., GE) (Mo. 10189), welche an den Nationalrat als Postulate eingereicht wurden, aufgegriffen. In der Diskussion um eine Aufhebung der Filmzensur wirkte ein Bundesgerichtsentscheid richtungweisend (BGE 96 IV 64). Er betraf den Kanton Bern, der zwar keine Filmzensur kennt, in dem jedoch das Obergericht den schwedischen Sexfilm «Ich bin neugierig» aufgrund einer Strafklage verboten hatte; das Bundesgericht gab den beanstandeten Streifen zur Vorführung frei. Der aargauische Regierungsrat hob die Verordnung über die Vorführung von Filmen und damit die Filmzensur formell auf, und die Zürcher stimmten dem neuen Filmgesetz, das als Gegenvorschlag zu einer Initiative gegen die Filmzensur ausgearbeitet worden war, deutlich zu. Der Luzerner Grosse Rat hiess ein neues Lichtspielgesetz, das keine Zensurvorschriften mehr enthält, in erster Lesung gut. Auseinandersetzungen ergaben sich aus dem wachsenden Angebot pornographischer Schriften; behördliche Massnahmen, auch solche des Jugendschutzes, stiessen verschiedentlich auf Ablehnung.

Nationale Kulturpolitik 1966–1974

Dem Verlangen nach einer wirksameren Kulturpolitik des Bundes entsprach der Bundesrat mit der Ernennung einer Expertenkommission, der es obliegt, einen Bericht über den Stand der Kultur und Vorschläge für die weitere Ausgestaltung der Kulturpolitik auf allen Stufen (Gemeinde, Kanton, Bund) auszuarbeiten. In verschiedenen Auseinandersetzungen wurde jedoch deutlich, dass die Ansprüche, die an eine öffentliche Kulturförderung gestellt werden, stark auseinandergehen. So kritisierte Friedrich Dürrenmatt das schweizerische Theaterwesen und verlangte weniger, dafür qualitativ höherstehende Theaterproduktionen, die vermehrt zwischen den Städten auszutauschen wären. Ein Protest der Gesellschaft der Schweizerischen Dramatiker (GSV) gegen abschätzige Äusserungen des Direktors des Zürcher Schauspielhauses über die schweizerische dramatische Produktion sowie die Forderung, die subventionierten Bühnen sollten zur Aufführung schweizerischer Werke verpflichtet werden, rief einer heftigen Diskussion. Eine Ausstellung in der Berner Kunsthalle, die internationales Interesse erregte, wegen ihrer Neuartigkeit aber auch viele schockierte, löste eine Diskussion über die Frage aus, ob und wieweit die Behörden die Programme subventionierter Kulturinstitute beeinflussen sollten. Trotz den bestehenden Schwierigkeiten war in einzelnen Kantonen das Bestreben erkennbar, die kulturpolitische Tätigkeit zu verstärken. Die Zürcher stimmten dem Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens zu, und in Bern wurde bei der Reorganisation der Erziehungsdirektion eine Abteilung Kulturelles geschaffen.

Die Bemühungen um eine Förderung des einheimischen Filmschaffens wurden fortgeführt. Dem Begehren nach einer Revision des eidgenössischen Filmgesetzes entsprach der Bundesrat mit einer Vorlage, nach der nicht nur Dokumentar-, Kultur- und Erziehungsfilme, sondern auch Spielfilme durch Bundesbeiträge unterstützt werden können (BRG 10 274). Abweichend vom Antrag des Bundesrates sprach sich das Parlament für eine unbefristete Unterstützung der schweizerischen Filmwochenschau aus, um die eingeleiteten Reformbestrebungen nicht zu gefährden. Die Gesetzesrevision wurde von den eidgenössischen Räten angenommen. Auf dem Gebiet der kulturellen Aussenpolitik sind verschiedene von der Stiftung Pro Helvetia organisierte Ausstellungen zu erwähnen: eine Wanderausstellung schweizerischer Volkskunst in den USA und in Kanada, die 1968 in der Sowjetunion gezeigte Architekturausstellung in Rumänien und eine Ausstellung schweizerischer Bücher in der Tschechoslowakei. Rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten veranlassten den Bundesrat, auf die Erbschaft des Florentiner Kunstsammlers Ugo Bardini zu verzichten.

Nationale Kulturpolitik 1966–1974