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  • Delalay, Edouard (cvp/pdc, VS) SR/CE

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Au cours de la session d'hiver, le Conseil des Etats s'est également penché sur l'examen du projet d'arrêté relatif à la Convention alpine. Bien que les débats furent animés, l'entrée en matière a été décidée sans opposition. La petite Chambre s’est ralliée au National en acceptant de signer la convention sans les protocoles. Mais la Ceate a refusé que l'exécutif, dans la nouvelle disposition de loi introduite par le National, soit obligé de soumettre les huit protocoles simultanément à l'Assemblée fédérale. La Ceate a estimé que l'adoption des protocoles entrait dans la compétence du parlement qui seul devait décider la manière dont il souhaitait les examiner. De plus, comme le nouvel article mentionnait une liste exhaustive des huit protocoles, la Ceate redoutait qu'il ne soit rapidement plus applicable, si des protocoles supplémentaires étaient introduits. Deux propositions Delalay (pdc, VS) et Rochat (pl, VD), d'une teneur identique, ont demandé d'approuver l'article du National. Moritz Leuenberger a déclaré que l'intention de l'exécutif était bien de soumettre en même temps les divers protocoles. Par conséquent, il a estimé que le nouvel article de loi était inutile. En définitive, les sénateurs ont suivi le Conseil fédéral et la Ceate par 18 voix contre 9, créant ainsi une divergence avec la grande Chambre.

Convention internationale pour la protection des Alpes
Dossier: Alpenkonvention

Le Conseil des Etats a transmis sous la forme du postulat une motion Delalay (pdc, VS) réclamant des modifications de plusieurs articles de la loi fédérale de 1991 sur la protection des eaux (Leaux) qui règle la question de l'assainissement des cours d'eau. Le motionnaire estimait que la loi devait tenir compte des pertes de production issues d'une modification des débits résiduels et qu'elle devait être modifiée afin de maintenir au mieux la compétitivité de la force hydraulique en vue de la libéralisation du marché de l'électricité. Le Conseil fédéral a jugé que la loi en vigueur était efficace, car elle représentait un compromis entre les intérêts de la protection et ceux de l'utilisation des eaux. Il a estimé loi suffisamment claire en ce qui concerne le versement d'indemnités dû à l'assainissement dans les cas où le cours d'eau concerné est en contact étroit avec des biotopes inventoriés ou lorsque la protection du paysage est touchée. La procédure de constat et la détermination du montant de l'indemnité sont régies par la loi fédérale sur l'expropriation.

Motion Delalay: Compétitivité de l’énergie hydroélectrique (Mo. 98.3358)

Im Ständerat war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Das Plenum verhielt sich während der ganzen finanzpolitischen Debatte diszipliniert und folgte den Anträgen seiner Kommission mit einer einzigen Ausnahme. Bei der Saldobesteuerung korrigierte der Ständerat zwar die Vorgaben des Nationalrates und senkte die Limite für die Pauschalbesteuerung (Saldosteuersatz) auf einen Umsatz von CHF 3 Mio.; bei der Festsetzung der Limite der Steuern bevorzugte er jedoch die für die kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) grosszügigere Lösung und gab dem Antrag Frick (cvp, SZ) mit einem Steuerbetrag von bis CHF 60'000 pro Jahr gegenüber der WAK (CHF 40'000) mit 20 zu 12 Stimmen den Vorzug. Noch etwas grosszügiger als der Erstrat kam der Ständerat den Sport- und gemeinnützigen Vereinen entgegen in der Hoffnung, dass die Volksinitiative «gegen eine unfaire Mehrwertsteuer im Sport und im Sozialbereich» zurückgezogen würde. Er beschloss, ihre Steuerpflicht erst bei einem Umsatz von CHF 150'000 statt schon bei CHF 75'000 beginnen zu lassen und nahm neben den Startgeldern zusätzlich die Vermietung von Sportanlagen von der Steuer aus. Ferner ermöglichte er gegen den Willen des Bundesrates die freiwillige Mehrwertsteuer-Unterstellung von bestimmten Unternehmen in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Sozial- und Gesundheitswesen, dank welcher der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Um die Ausfälle von CHF 50 Mio. auf CHF 20 Mio. zu begrenzen, erhöhte er allerdings den entsprechenden Steuersatz von den 2,3% des Nationalrates auf 4,6%. Zähneknirschend stellte sich der Rat schliesslich mit 22 zu 8 Stimmen hinter die vom Bundesrat beschlossene Mehrwertsteuerbefreiung des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) mit Sitz in Lausanne. Die jährlichen Steuerausfälle für den Bund wurden auf CHF 2 Mio. geschätzt. Der Bundesrat hatte seinen Entscheid mit der überragenden und universellen Bedeutung der Organisation begründet; die beschlossene Steuerbefreiung schaffe allerdings kein Präjudiz für andere sportliche Organisationen. Zudem sei der Entscheid bis zum Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes befristet. Insbesondere Onken (sp, TG), der das Vorgehen des Bundesrates als Affront kritisierte, stellte die Steuerbefreiung grundsätzlich in Frage, da die Organisation schon ausreichende Privilegien geniesse. Dass der Bundesrat mit diesem Steuergeschenk offenbar einer möglichen Sitzverlegung des IOK zuvorkommen wollte, empfand er als Erpressung. Delalay (cvp, VS) war erstaunt über die Empörung und warnte vor einer Gefährdung der Kandidatur von Sion für die Olympischen Winterspiele 2006. Bundesrat Villiger zeigte Verständnis für die Verärgerung im Rat und entschuldigte sich für das ungeschickte Vorgehen der Regierung.

Pa.Iv. Dettling Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer

Der Ständerat lehnte ein Postulat Schüle (fdp, SH) (Po. 97.3592) ab, der vorschlug, als Alternative zu einer Kapitalgewinnsteuer eine neue Steuer auf den Vermögenszuwachs zu prüfen. Der Vermögenszuwachs aus dem Lohn, der bereits der Einkommenssteuer unterliegt, wäre dabei befreit worden. Gegen den Vorstoss wurde eingewandt, dass Vermögenszuwachs auch durch Buchgewinne entsteht und die Besteuerung nicht realisierter Gewinne im Widerspruch zum heutigen Steuersystem stünde. Hingegen überwies der Ständerat eine Motion Delalay (cvp, VS) (Mo. 97.3647) zur Aufhebung von Steuerlücken in Postulatsform, die auf die Einführung einer Depotsteuer, einer Steuer für kurzfristige Kapitalgewinne für natürliche Personen und eine Besteuerung der Erträge aus den Kapitalversicherungen mit Einmalprämien zielt. Eine WAK-Minderheit des Nationalrates um Jans (sp, ZG) strebte mit einer Motion (Mo. 97.3192) die volle Besteuerung der Kapitalversicherungen mit Einmalprämien an. Der Vorstoss wurde unter anderem mit dem Argument bekämpft, dass die WAK ohnehin über den Behnisch-Bericht zur Schliessung von Steuerlücken diskutieren würde und im Moment keine Entscheide präjudiziert werden sollten. Der Nationalrat lehnte die Überweisung der Motion auch in der schwächeren Form des Postulats mit 58:68 Stimmen ab.

Parlamentarische Vorstösse zur Kapitalgewinnsteuer

Eintreten auf die Vorlage war in der kleinen Kammer nicht bestritten, doch ertönten sehr kritische Voten aus den Reihen der FDP. Am heftigsten äusserte sich Schiesser (GL). Er gestand zwar gute Gründe für eine MSV ein und bezeichnete die Vorlage als letztlich moderat. Er erinnerte Bundesrätin Dreifuss aber auch an die ungelösten Finanzierungsprobleme in den anderen Sozialversicherungen und stellte bei der Landesregierung einen Mangel an klaren Vorstellungen und nachhaltigen Konzepten zum Sozialversicherungssystem fest. Die Vorlage fand hingegen Unterstützung bei den beiden FDP-Frauen Saudan (GE) und Forster (SG), welche betonten, die heutigen Ungleichheiten im arbeitsrechtlichen Mutterschaftsschutz müssten unbedingt korrigiert werden. Die Vertreter der CVP stellten sich – traditionellerweise – voll und ganz hinter die MSV, vor allem da mit dem neuen Finanzierungsmodell ein durchaus wirtschaftsfreundlicher Vorschlag zur Debatte stehe. Die SP beteiligte sich nicht an der Eintretensdebatte.

Zu Beginn der Detailberatung stellte Beerli (fdp, BE) den Antrag, auf die Grundleistung für alle Mütter zu verzichten. Die Grundbeiträge stellten in Tat und Wahrheit eine ”Geburtsprämie” dar, die in einer liberalen Gesellschaft nicht zu suchen habe. Eine Versicherung könne nur einen Schaden ausgleichen, und der erfolge eben beim Erwerbseinkommen. Mit der Einführung der Grundbeiträge werde das Versicherungs- mit einem Bedarfssystem im gleichen Gesetz vermischt, wobei es sich bei der Geringfügigkeit der Beträge gar nicht um echte Bedarfsleistungen handle, für die ohnehin die Kantone zuständig wären. Mit ihrer Argumentation fand die Bernerin nicht viel Gehör. Sowohl Brunner (sp, GE) wie Delalay (cvp, VS) erinnerten an die vielen Frauen, die aufgrund ihrer familiären Pflichten gar nicht auswärts arbeiten können; ohne Grundleistung würden diese Frauen für ihr Engagement zugunsten der Familie quasi bestraft. Simmen (cvp, SO) setzte sich ebenfalls klar für die Grundbeiträge ein; es gehe weniger um die Frage, ob es eine echte Versicherung sei oder nicht, sondern vielmehr um einen gesellschaftspolitischen Entscheid für die Zukunft der Familien. Mit 25 zu 8 Stimmen wurde der Antrag Beerli deutlich abgelehnt. Mehr Glück hatte Respini (cvp, TI) mit seinem Antrag, die Adoption der leiblichen Geburt gleichzusetzen und mit analogen Leistungen zu honorieren. Die Kommission hatte diesen Vorschlag des Bundesrates wieder aus der Vorlage gekippt. Mit Unterstützung von Bundesrätin Dreifuss setzte er sich mit 23 zu 11 Stimmen durch.

Die Geister schieden sich dann aber vor allem an der Frage, ob die Erhöhung der MWSt in einer speziellen Abstimmung oder zusammen mit dem Gesamtpaket, das der Bundesrat im Jahr 2000 oder 2001 für die finanzielle Sicherung der Sozialwerke (AHV und IV) vorlegen will, erfolgen soll. Vor allem die Vertreter der FDP und SVP bezeichneten eine generelle Abstimmung als ”Mogelpackung” und drängten auf eine Grundsatzabstimmung vor Einführung der MSV, da es nicht angehe, einen neuen Versicherungszweig einzuführen, bevor dessen langfristige Finanzierung gesichert sei. Von ihren Kontrahenten aus SP und CVP mussten sie sich deshalb den Vorwurf gefallen lassen, auf diese Weise die gesamte Vorlage torpedieren zu wollen. Auch Bundesrätin Dreifuss plädierte für eine Verschiebung der Abstimmung, da Kaskadenabstimmungen zur MWSt vermieden werden sollten, und zu verhindern sei, dass die verschiedenen Sozialwerke gegeneinander ausgespielt werden. Schliesslich stand eine Gruppe aus FDP, SVP und einzelnen Christdemokraten einer gleich starken Koalition bestehend aus der SP, der Mehrheit der CVP und einzelnen Freisinnigen aus der Romandie gegenüber. Mit 20 zu 20 Stimmen führte die Abstimmung denn auch zu einem Patt. Ratspräsident Zimmerli (svp, BE) gab den Stichentscheid zugunsten einer vorgezogenen Abstimmung.

Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung (MSVG; BRG 97.055)
Dossier: Schaffung einer Mutterschaftsversicherung (1989-2004)

1995 hatte der Ständerat einer parlamentarischen Initiative Delalay (cvp, VS) Folge gegeben, die die Durchführung einer einmaligen allgemeinen Steueramnestie verlangt. Seine Rechtskommission wurde beauftragt, einen entsprechenden Entwurf auszuarbeiten. Zu Beginn des Berichtsjahres beantragte diese dem Rat jedoch die Abschreibung der Initiative, da eine Steueramnestie bei den Kantonen und der Bevölkerung auf Widerstand stossen würde. Dafür beschloss die Kommission, eine Vorlage für eine individuelle Steueramnestie nach dem Prinzip der straflosen Selbstanzeige auszuarbeiten, die sowohl für den Bund als auch für die Kantone und Gemeinden gelten soll. Wer bisher nicht versteuertes Vermögen und Einkommen angibt, müsste damit keine Strafsteuer, sondern lediglich die Nachsteuern samt Verzugszins bezahlen. Im Gegensatz zur allgemeinen Amnestie wäre diese individuelle Amnestie nicht an einen Zeitpunkt gebunden. Der Ständerat stimmte diesem Konzept mit 27 zu 13 Stimmen zu. Den Antrag Delalays, auf die Initiative zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukommen, verwarf er.

Steueramnestie

Trotz des letztjährigen Antrags des Bundesrates, auf eine allgemeine Steueramnestie zu verzichten und damit eine parlamentarische Initiative Delalay (cvp, VS) abzuschreiben, setzte die Rechtskommission des Ständerates eine Subkommission ein. Diese soll Vorschläge für eine Steueramnestie ausarbeiten und auf die Herbstsession 1997 hin dem Plenum Antrag stellen.

Steueramnestie

Gegen seinen Willen schickte der Bundesrat Ende März einen Entwurf zu einer generellen Steueramnestie für 1997, 1999 oder 2001 in die Vernehmlassung und kam damit dem Auftrag einer Motion Delalay (cvp, VS) nach. Der Entwurf enthielt allerdings - anders als die früheren Amnestien von 1945 und 1969 - Fussangeln für reuige Steuersünder, denn er sieht zwar eine Entkriminalisierung der Steuerhinterzieher vor, verlangt aber eine Nachbezahlung der hinterzogenen Steuern samt Verzugszinsen sowie eine schriftliche Schuldanerkennung. Ausserdem will der Bundesrat die Einzelheiten der Amnestie in der Verfassung regeln, damit die Stimmbürger dazu Stellung nehmen können. Der Ständerat, der den Entwurf als ungenügend taxierte und eine Verschleppungstaktik des Bundesrats befürchtete, schob in der Sommersession mit 28:7 Stimmen eine parlamentarische Initiative Delalay (cvp, VS) für eine einmalige «echte» Steueramnestie nach. Die Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens ergab ein gemischtes Bild: Während sich die bürgerlichen Parteien eine grosszügigere Lösung wünschten, verlangten SP, Grüne und der LdU sowie 17 Kantone einen Übungsabbruch. Im September beantragte deshalb auch der Bundesrat dem Parlament die Abschreibung der Motion Delalay und damit den Verzicht auf die Amnestie.

Steueramnestie

Eine vom Ständerat im Vorjahr überwiesene Motion Delalay (cvp, VS) für eine Steueramnestie nahm im Frühjahr mit knappem Mehr von 95 gegen 87 Stimmen auch der Nationalrat an. Die Vorlage beauftragt den Bundesrat gegen seinen Willen, die gesetzlichen Bestimmungen für eine generelle Steueramnestie von 1993 bis 1997, die sich auf Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern erstreckt, auszuarbeiten. Der Motionär machte geltend, dass eine Begnadigung zur Sanierung der Finanzlage beitrage und dass die Amnestien von 1945 und 1969 diesbezüglich positive Ergebnisse gezeitigt hätten. So brachte die Steueramnestie von 1969 nicht deklariertes Vermögen von CHF 11.5 Mrd. zutage. Gemäss Bundesrat Stich sowie der Ratsminderheit stellen Steueramnestien jedoch eine schwere Verletzung der Rechtsstaatlichkeit dar. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission für Rechtsfragen (Rechsteiner, sp, SG) brachte als Alternative eine Motion ein, die den Bundesrat aufforderte, den eidgenössischen Räten Vorschläge für eine wirksamere Ausgestaltung des Steuerhinterziehungsverfahrens zu unterbreiten. Diese wurde jedoch von der grossen Kammer knapp mit 91 zu 89 Stimmen verworfen. Im Gegensatz zu den Räten zeigten die kantonalen Finanzdirektoren wenig Begeisterung für die Steureramnestie; 22 von 26 Kantonen lehnten eine solche ab. Bundesrat Stich machte nach seiner Niederlage deutlich, dass Steuerhinterzieher nicht mehr wie 1969 mit Samthandschuhen angefasst würden. Er kündigte flankierende Massnahmen zur Steueramnestie an, die auch eine Verschärfung der Strafbestimmungen sowie hohe Nachsteuern beinhalten sollen.

Steueramnestie

Grünes Licht gab der Bundesrat in der Verordnung für Branchenpauschalen, was die Steuerabrechnung für Betriebe mit Jahresumsätzen von bis zu 500'000 Franken wesentlich vereinfacht. Der Bundesrat erfüllte damit auch zwei in der Frühlingssession überwiesene Postulate Seiler (svp, BE) (Po. 93.3653) und Delalay (cvp, VS) (Po. 93.3563), die ein vereinfachtes Abrechnungssystem und einen pauschal berechneten Vorsteuerabzug für kleinere Unternehmen verlangt hatten.

Vollzugsverordnung zur Mehrwertsteuer

Dans la procédure d'élimination des divergences relative à la révision de la loi sur la protection de la nature et du paysage, le Conseil des Etats, sur proposition de sa commission, est revenu sur les décisions de la grande chambre dans le cadre du débat sur le droit de recours des organisations de protection de l'environnement (et des communes). La version du Conseil national, défendue en l'occurrence par E. Delalay (pdc, VS), entendait limiter le droit de recours des organisations nationales aux seuls objets de signification nationale ou concernant plusieurs cantons et, pour les autres cas, laisser la liberté aux cantons de définir eux-mêmes les organisations compétentes. Les sénateurs ont refusé de telles restrictions et ont en outre biffé une proposition Maître (pdc, GE) supprimant tout droit de recours contre des projets déclarés d'utilité publique. Ils ont en général estimé que le droit de recours ne saurait par trop être restreint, car il représente un des piliers de l'Etat de droit et qu'il est nécessaire que la nature puisse bénéficier de représentants pouvant défendre ses intérêts.

Zweite Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes
Dossier: Rothenthurm-Initiative (Schutz der Moore)

Der Ständerat stimmte einer Motion Delalay (cvp, VS) für eine Steueramnestie mit 22 zu 10 Stimmen zu (Mo. 92.3249). Zwei gleichlautende Standesinitiativen der Kantone Wallis (Kt.Iv. 92.304) und Jura (Kt.Iv. 93.301) wurden deshalb abgeschrieben. Die Befürworter versprechen sich von der Amnestie wie in den Jahren 1945 und 1969 mehrere Milliarden zusätzliche Steuereinnahmen. Auch die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat sich, allerdings nur ganz knapp, für die Steueramnestie ausgesprochen. Sie reichte aber auch eine Motion ein (Mo. 92.3249), die vom Bundesrat Vorschläge für eine wirksamere Bekämpfung der Steuerhinterziehung fordert.

Steueramnestie

Der Ständerat behandelte ebenfalls mehrere Vorstösse zur ALV. Eine Motion Weber (ldu, ZH), welche – analog zur Motion Dünki (evp, ZH) im Nationalrat – eine Aufhebung der Beitragslimite bei gleichbleibendem Leistungsplafond verlangte, wurde in Anbetracht der laufenden Gesetzgebung lediglich als Postulat überwiesen. Dasselbe geschah mit einer Motion Delalay (cvp, VS) für die fiskalische Förderung von Arbeitsplätzen (Mo. 93.3312) und einer Motion Schüle (fdp, SH) zur Verbesserung der Struktur und Funktion der ALV im Bereich der Arbeitsämter (Mo. 93.3355).

Parlament überwies mehrere Vorstösse zur Revision des AVIG
Dossier: 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; 1992-1997)

Bei dieser Ausgangslage hatten die beiden Initiativen in der Volksabstimmung keine Chance, umso mehr als die Gegner der Initiativen – in erster Linie die Tabakindustrie und die Werbung – weder Mittel noch Wege scheuten, um die Initiativen, die sie in erster Linie als werbe- und arbeitsplatzfeindlich darstellten, zu Fall zu bringen. Dabei fanden sie die nahezu uneingeschränkte Unterstützung der Printmedien, welche sich in Zeiten ohnehin rückläufigen Inseratevolumens unmissverständlich auf die Seite ihrer potenten Auftraggeber stellten. Gegen die Initiativen sprach sich aber auch ein «Schweizerisches Aktionskomitee gegen unbrauchbare Werbeverbote» aus, in welchem sich 150 Bundesparlamentarier und -parlamentarierinnen aus allen grösseren Parteien zusammenschlossen. Dem Präsidium gehörten neben Nationalrätin Heberlein (fdp, ZH), Ständerat Delalay (cvp, VS) und Nationalrätin Zölch (svp, BE) auch der Basler SP-Nationalrat Hubacher an, der sich in dieser Frage gegen die Meinung seiner Partei stellte.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

In die gegenteilige Richtung zielten verstärkte Bemühungen französischsprachiger Parlamentarier für die Berücksichtigung regionalpolitischer Kriterien bei der Vergabe von Bundesaufträgen. Aus einem Postulat Delalay (cvp, VS) lehnte der Ständerat diejenige Passage ab, welche forderte, bei der Vergabe von Bundesaufträgen nicht nur das Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern auch regionalpolitische Aspekte einzubeziehen. Darauf doppelte Zwahlen (cvp, BE) mit einer von insgesamt 87, darunter praktisch allen französischsprachigen Nationalräten unterzeichneten Motion nach, worin er eine Untersuchung über die Gründe für allfällige Nichtberücksichtigungen von welschen Anbietern verlangt und eine gleichmässige Verteilung der öffentlichen Aufträge auf alle Regionen fordert.

verstärkte Bemühungen französischsprachiger Parlamentarier für die Berücksichtigung regionalpolitischer Kriterien bei der Vergabe von Bundesaufträgen
Dossier: Staatliche Auftragsvergebung

Dans le cadre de l'attribution de paiements directs, le Conseil des États a transmis comme postulat la motion Delalay (pdc, VS) qui demandait que les petites exploitations familiales soient favorisées. Certains critères tels que le type de production, l'intensité du travail à fournir et les mesures prises contre les excédents ou en faveur de la qualité devraient ainsi être pris en compte. Cette même Chambre a par contre rejeté la motion Weber (adi, ZH) (92.3424) qui entendait, pendant une période de transition, lier le financement des paiements directs aux moyens dégagés par la réduction progressive des prix garantis, des quantités dont la prise en charge est assurée, du volume des importations et des subventions en faveur de l'agriculture.

Acceptation du postulat Delalay et rejet de la motion Weber

Knappheit im Fonds der Investitionskredite für das Berggebiet hatte seit einiger Zeit zu Verzögerungen bei der Behandlung der Gesuche geführt. Die Walliser Darbellay und Delalay (beide cvp) forderten den Bundesrat mit gleichlautenden Motionen in beiden Räten auf, für diese zurückgestellten Gesuche vor allem die Instrumente der Bürgschaft für Darlehen auf dem Kapitalmarkt resp. der Übernahme der Zinskosten einzusetzen, und den im Budget 1992 vorgesehenen Betrag von CHF 68 Mio für neue Anträge zu reservieren. Diese Vorstösse wurden vom Bundesrat akzeptiert und von den jeweiligen Parlamentskammern überwiesen.

Knappheit im Fonds der Investitionskredite für das Berggebiet sorgt für Verzögerungen
Dossier: Neuorientierung der Regionalpolitik und Unterstützung für wirtschaftlich bedrohte Regionen

Vom Ständerat wurde bedeutend mehr Widerstand erwartet, da hier die Opposition der Kantone, die eine Verlagerung der Kosten zu ihren Ungunsten befürchteten, mehr ins Gewicht fallen würde. Und tatsächlich fiel das Verdikt der kleinen Kammer eindeutig aus. Während sie den Massnahmen gegen die Entsolidarisierung und den Bundessubventionen deutlich zustimmte, lehnte sie die Plafonierung der Preise, Tarife und Prämien ebenso klar ab. Die Plafonierung wurde mit 35:6 Stimmen abgelehnt: dafür stimmten nur Onken (TG) und Piller (FR) von der SP, Delalay (VS) und Roth (JU) von der CVP sowie Salvioni (TI) und Flückiger (JU) von der FDP.

Dringliche Bundesbeschlüsse gegen die Entsolidarisierung und über die Kostendämpfung (BRG 91.069)
Dossier: Bundesbeschlüsse über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung (1990-1994)

L'élaboration de ce nouvel arrêté a donné lieu à une certaine activité parlementaire. Le Conseil des Etats a transmis le postulat Delalay (pdc, VS), contresigné par presque tous les sénateurs romands, demandant au Conseil fédéral de présenter rapidement un nouveau texte tenant compte des objections émises lors du vote du ler avril. Le Conseil national a, pour sa part, transmis le postulat Zwygart (pep, BE) qui envisage un nouvel arrêté reprenant les mesures incontestées de l'ancien et l'établissement de davantage de dispositions pour la mise en valeur non-alcoolisée du vin. Le conseiller national R. Engler (pdc, AI) a, quant à lui, déposé une motion demandant l'abolition du contingentement du vin, en particulier en ce qui concerne le vin rouge, qui représente la plus grande part des importations.

nouvel arrêté

Deux interventions parlementaires ont eu pour préoccupation la sécurité du personnel et des voyageurs. La motion Béguelin (ps, VD) (90.642), transmise comme postulat par le Conseil national, a demandé au gouvernement de mettre des crédits à disposition des CFF pour leur permettre de moderniser leurs installations de sécurité. Le Conseil des Etats a, quant à lui, accepté le postulat Delalay (pdc, VS) (90.438). Motivé par le grave accident survenu en gare de Saxon (VS), il demande à la régie fédérale de présenter un rapport sur les investissements réalisés en matière de sécurité durant les dix dernières années et ceux prévus à moyen et long terme.

Deux interventions parlementaires ont eu pour préoccupation la sécurité du personnel et des voyageurs

Entre 1978 et 1979, des fissures apparurent dans le mur du barrage du Zeuzier (VS). Remis en état sous les auspices du DFTCE et de l'OFEE, ce barrage fait l'objet d'une dissension entre Confédération et Etat du Valais à propos des origines des dommages. Pour les autorités fédérales, ces derniers proviennent des travaux de la galerie de sondage du Rawyl; pour le canton, ils sont issus des mouvements tectoniques de la région. Appelé à trancher, par la commission fédérale d'estimation, entre ces deux positions, l'expert estima que le barrage-voûte du Zeuzier n'était pas acceptable dans les conditions géologiques du Rawyl. En réponse à une question du conseiller aux Etats Delalay (pdc, VS), le Conseil fédéral assura qu'il n'y avait aucun risque pour la sécurité des populations concernées. Cette polémique amena le canton du Valais à déposer une initiative au niveau fédéral dans laquelle il demande l'instauration d'une responsabilité civile illimitée pour les exploitants d'installations hydro-électriques (Iv.ct. 90.203).

Initiative cantonale demandant la responsabilité civile illimitée des exploitants d'installations hydroélectriques (Iv.ct. 90.203)

Neben der ökologischen Problematik stand im Berichtsjahr die Frage nach der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft im Zentrum der Debatte. Symptomatisch dafür war, dass die Ankündigung des Maschinenbaukonzerns Asea Brown Boveri (ABB), in Baden (AG) rund 2500 Arbeitsplätze abzubauen, im Parlament nicht zu einer Auseinandersetzung über die Notwendigkeit von Beschäftigungsprogrammen, sondern zu einer Diskussion über die Zukunft des Industriestandorts Schweiz und der Konkurrenzfähigkeit seiner Unternehmen führte. Beide Kammern des Parlaments überwiesen ferner Postulate der SVP-Fraktion (Po. 88.727) resp. des Christlichdemokraten Delalay (VS), welche vom Bundesrat eine Situationsanalyse fordern. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft bildete auch das Thema der Jahrestagung der Schweizerischen Gesellschaft für Volkswirtschaft und Statistik.

Diskussion über die Zukunft des Industriestandorts Schweiz