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  • Eisenring, Paul (cvp/pdc, ZH) NR/CN

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Gleiches geschah mit einer Motion, mit welcher die LdU/EVP-Fraktion im wesentlichen die Einführung einer Amortisationspflicht für Hypotheken verlangt hatte. In seiner Antwort hatte sich der Bundesrat bereits im Februar dazu bereit erklärt, diese Frage durch eine von ihm eingesetzte Arbeitsgruppe prüfen zu lassen, weshalb der Vorstoss nicht in der zwingenden Form der Motion entgegenzunehmen sei. Ein ähnliches Postulat (Po 90.718) Eisenring (cvp, ZH) hinsichtlich der Zwangsamortisation von Hypotheken wurde vom Nationalrat ebenfalls überwiesen.

Amortisationspflicht für Hypotheken

Nach Ansicht von Nationalrat Eisenring (cvp, ZH) wird das für die banken- und finanzrechtliche Aufsicht zuständige Fachorgan des Bundes, die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), den zukünftigen Anforderungen nicht mehr genügen können. Insbesondere die europäische Integration werde an die Finanzmarktaufsicht Anforderungen stellen, welche nicht mehr von einer nebenamtlichen Expertenkommission und ihrem kleinen Sekretariat bewältigt werden können. Er lud deshalb den Bundesrat mit einer Motion ein, dem Parlament die Schaffung eines Bundesamtes für Banken und Finanzen zu beantragen. Nachdem der Bundesrat betont hatte, dass er im Moment und auch in naher Zukunft keine Notwendigkeit für die Ersetzung der EBK erkennen könne, überwies der Nationalrat den Vorstoss diskussionslos als Postulat. Zum Nachfolger für den auf Ende 1991 altershalber zurücktretenden Präsidenten der EBK, Hermann Bodenmann, wählte der Bundesrat den Zürcher Wirtschaftsanwalt und früheren FDP-Nationalrat Silvio de Capitani.

Mo. Eisenring für die Schaffung eines Bundesamtes für Wettbewerb und eines Bundesamtes für Banken und Finanzen

Eine Motion Cavadini (fdp, TI; Mo. 90.915) für höhere Bundesbeiträge an die Krebsforschung wurde abgeschrieben, da vom Bundesrat in seiner Botschaft über die Förderung der Wissenschaft 1992–1995 bereits berücksichtigt. Im Ständerat wurde eine analoge Motion Huber (cvp, AG; Mo. 90.899) aus denselben Gründen zurückgezogen. Hingegen überwies die grosse Kammer diskussionslos ein von Baumberger (cvp, ZH) übernommenes Postulat Eisenring (cvp, ZH; Mo. 91.3342), welches den Bundesrat einlädt, seine Mittel im Bereich der Erforschung der Multiplen Sklerose (MS) deutlich zu erhöhen.

Vorstösse für höhere Beiträge an die medizinische Forschung (1991)

Insgesamt 62 Parlamentarierinnen und Parlamentarier verzichteten auf eine Verteidigung ihres Mandats; darunter waren sechs bisherige Nationalräte, welche nun für den Ständerat kandidierten. Namentlich unter den zurücktretenden Zürcher Deputierten fanden sich einige bekannte Persönlichkeiten. Der zusammen mit Helmut Hubacher (sp, BS) amtsälteste Nationalrat Paul Eisenring (cvp) zog sich nach 28 Jahren zurück; mit dem freisinnigen Nationalratspräsidenten Ulrich Bremi (16 Jahre im Parlament), Sigmund Widmer (ldu, 17 Jahre im Parlament), Peter Spälti (fdp, 8 Jahre im Parlament) und der sozialdemokratischen Liliane Uchtenhagen (20 Jahre im Parlament) verabschiedeten sich vier weitere bekannte Persönlichkeiten aus der Volkskammer. Andere prominente zurücktretende Nationalratsangehörige waren der ehemalige SGB-Präsident Fritz Reimann (sp, BE), der Oststaatenexperte Peter Sager (svp, BE), der Finanzexperte Hans-Rudolf Feigenwinter (cvp, BL), Felix Auer (fdp, BL) und Paul Zbinden (cvp, FR). Von den 32 Nationalrätinnen traten neben der oben erwähnten Lilian Uchtenhagen auch Susi Eppenberger (fdp, SG), Françoise Pitteloud (sp, VD) — sie war mit 40 Jahren die jüngste abtretende Nationalrätin — und die 43jährige Grüne Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) zurück. Im Ständerat verzichteten unter anderem Esther Bührer (sp, SH), Jakob Schönenberger (cvp, SG), Bruno Hunziker (fdp, AG), Robert Ducret (fdp, GE) und Arthur Hänsenberger (fdp, BE) auf eine weitere Kandidatur.

Vergleichszahlen Rücktritte (National-/Ständerat): 1975: 33/8; 1979: 45/14; 1983: 43/8; 1987: 49/16; 1991: 53/9.

Eidgenössische Wahlen 1991: Rücktritte
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991

Gemäss der gegnerischen Argumentation ist die dritte MWSt-Vorlage nicht wie in den ersten beiden Anläufen wegen des Systemwechsels als solchem sondern wegen der Verknüpfung mit weiteren steuerpolitisch umstrittenen Gegenständen gescheitert. Nationalrat Paul Eisenring (cvp, ZH) interpretierte das Ergebnis in ähnlicher Richtung: Laut seinen Ausführungen sind Vorlagen in Form von "Paketen" bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht mehrheitsfähig. Laut der VOX-Analyse gestaltete sich die Mobilisierung der Stimmbürger und Stimmbürgerinnen ungünstig, da es für die Mehrheit sehr schwierig war, sich eine eigene Meinung zur Neuordnung der Bundesfinanzen und deren Auswirkungen auf die eigene Person zu bilden. Unter den Nein-Sagern waren Personen mit geringem Bildungsgrad, mit wenig Vertrauen in die Regierung und ohne Parteibindung übervertreten. Wichtigste Erkenntnis der Umfrage war jedoch, dass sich die Gegner der Vorlage eher gegen Steuern im allgemeinen wandten und nicht das Prinzip der Mehrwertsteuer als solches ablehnten: 23% der Nein-Stimmenden wollten einfach in diffuser Weise Widerstand gegen Steuern allgemein leisten, 20% wandten sich gegen eine Mehrbelastung der Konsumenten, 7% lehnten Mehreinnahmen des Bundes ab und nur 6% waren explizit gegen eine Mehrwertsteuer.

Neue Finanzordnung 1995 (BRG 89.041)
Dossier: Neue Bundesfinanzordnung 1991

Nach Ansicht von Nationalrat Eisenring (cvp, ZH) wird das für die wettbewerbsrechtliche Aufsicht zuständige Fachorgan des Bundes, die Kartellkommission, den zukünftigen Anforderungen nicht mehr genügen können. Gerade die europäische Integration werde an die Wettbewerbsaufsicht Aufgaben herantragen, welche nicht mehr von einer nebenamtlichen Expertenkommission und ihrem kleinen Sekretariat bewältigt werden könnten. Er wollte deshalb den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, dem Parlament die Schaffung eines Bundesamtes für Wettbewerb vorzuschlagen. Nachdem der Bundesrat betont hatte, dass er im Moment und auch in naher Zukunft keine Notwendigkeit für die Ersetzung der Kartellkommission erkennen könne, überwies der Nationalrat den Vorstoss diskussionslos als Postulat.

Mo. Eisenring für die Schaffung eines Bundesamtes für Wettbewerb und eines Bundesamtes für Banken und Finanzen

Umstritten in dieser Verordnung war auch der Auftrag an den Staatsschutzbeauftragten, nicht mehr benötigte Fichen zu vernichten. Linke Parlamentarier und auch Geschichtswissenschafter protestierten gegen diese Aktenvernichtung unter anderem mit dem Argument, dass damit die wissenschaftliche Erforschung der neueren Schweizer Geschichte erschwert oder gar verunmöglicht werde. Der Bundesrat hielt zwar grundsätzlich an seiner Meinung fest, dass es nicht sinnvoll sei, die Fichen zu archivieren. Da er aber ein Wissenschafterteam unter der Leitung des Basler Geschichtsprofessors Georg Kreis mit der Aufarbeitung der Entwicklung des schweizerischen Staatsschutzes beauftragt habe, werde über Ausmass und Zeitpunkt der Aktenvernichtung ohnehin erst später entschieden. Angesichts des grossen personellen Aufwands, den die Bearbeitung der mehr als 300'000 Einsichtsgesuche erfordert, wurden auch Stimmen laut, welche die Übung nach der Verschickung der Fichenkopien beenden möchten. Der Ständerat überwies in diesem Sinn ein Postulat Hunziker (fdp, AG), welches die Dossiers nur in speziellen Fällen (z.B. bei Schadenersatzklagen) zugänglich machen möchte. Nationalrat Eisenring (cvp, ZH) verlangte mit einem noch nicht behandelten Postulat, dass angesichts der geschätzten Kosten von rund 50 Mio Fr. sogar die Offenlegung der Fichen abgebrochen werden soll.

Fichen zu vernichten.

Die Behandlung einer 1988 eingereichten Motion Eisenring zur Unterstellung der Suva unter die Parlamentskontrolle wurde wegen der Opposition der Nationalräte Allenspach (fdp, ZH) und Reimann (sp, BE) verschoben. Im Oktober wurde sie, da seit zwei Jahren hängig, abgeschrieben.

Motion zur Unterstellung der Suva unter die Parlamentskontrolle

In der Frage, ob eine Vereinheitlichung des schweizerischen Wertpapierhandels auf dem Konkordatsweg oder über ein eidgenössisches Rahmengesetz vorzunehmen sei, zeichnete sich eine Lösung ab. Die Vereinigung der Schweizer Börsen beschloss, ihren Widerstand gegen eine bundesstaatliche Regelung, wie sie insbesondere von der Nationalbank gefordert worden war, aufzugeben. Auch der Nationalrat scheint einer nationalen Regelung den Vorzug zu geben: er überwies eine aus dem Vorjahr stammende Motion Eisenring (cvp, ZH) (Mo. 88.594) für die Schaffung eines Börsengesetzes als Postulat. Die bereits im August 1988 vom Finanzdepartement in dieser Sache eingesetzte Studiengruppe muss auch überprüfen, ob in dieses neue Gesetz Bestimmungen über einen verbesserten Anlegerschutz aufgenommen werden sollen. Dies hatte Nationalrätin Uchtenhagen (sp, ZH) in einer im Berichtsjahr als Postulat überwiesenen Motion (Mo. 88.803) verlangt.

Bericht über das Börsenwesen

Mehr als ein Jahrzehnt nach der Aufnahme eines Artikels über den Umweltschutz in die Bundesverfassung machte sich das Parlament an die Konkretisierung dieses Anliegens. Die Volkskammer setzte sich als Prioritätsrat während sieben Verhandlungstagen mit dem neuen Umweltschutzgesetz auseinander. Dass sich allein an der Eintretensdebatte 42 Redner beteiligten, mag allerdings nicht ausschliesslich auf die Umstrittenheit der Materie, sondern auch auf die Direktübertragung durch das Fernsehen zurückzuführen sein. Nur gerade die äusserste Linke (Herczog, poch, ZH) und Rechte (Oehen, na, BE) beantragten erfolglos die Rückweisung mit dem Auftrag, eine verschärfte Version vorzulegen. Die Ratsmehrheit beurteilte den Vorschlag der vorberatenden Kommission als politisch tragbaren Kompromiss und lehnte in der Folge sowohl die Aufnahme von wesentlich strengeren Bestimmungen als auch eine Verwässerung des Gesetzes ab. So sprach sich der Rat gegen die Erhebung von Lenkungsabgaben aus, welche den Verursachern von Umweltbelastungen aufzuerlegen wären. Dieses anerkanntermassen effiziente und systemkonforme Instrument soll gemäss Bundesrat Hürlimann in einer zweiten Phase eingeführt werden. Ebensowenig durchzusetzen vermochten sich aber auch die Abänderungsvorschläge einer der Industrie nahestehenden Parlamentariergruppe, als deren Wortführer sich Blocher (svp, ZH), Coutau (pl, GE), Eisenring (cvp, ZH), Früh (fdp, AR) und Tochon (cvp, GE) profilierten. So unterlag etwa der Antrag, Umweltschutzbestimmungen nach ihrer wirtschaftlichen Tragbarkeit auszurichten, der Erwähnung des allgemeineren Verhältnismässigkeitsprinzips. Die vom Freisinnigen Stucky (ZG) im Namen seiner Fraktion beantragte Streichung der Umweltverträglichkeitsprüfung vermochte ebenfalls nicht durchzudringen.
Keinen Erfolg hatte im weitern die Opposition gegen die Einführung der Verbandsbeschwerde, welche anerkannten Umweltschutzorganisationen das Beschwerderecht gegen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung getroffene Entscheide einräumt. Das vom Nationalrat in der Schlussabstimmung mit 119 : 24 Stimmen verabschiedete Gesetz – die Liberalen und einzelne Vertreter der andern bürgerlichen Parteien lehnten es als zu weitgehend ab – stellt eine etwas verschärfte Fassung des bundesrätlichen Entwurfs dar. Seine wesentlichen Elemente sind die Verankerung des Verursacher- und des Vorsorgeprinzips, die Begrenzung von Umweltbelastungen durch den Erlass von höchstzulässigen Emissions- und Immissionsgrenzwerten für die Bereiche Luft und Lärm, sowie die Regelung der Abfallentsorgung. Auf Antrag der vorberatenden Kommission fand ein zusätzlicher Abschnitt über den Schutz des Bodens vor ausserordentlichen Belastungen durch Schadstoffe Aufnahme. Im weitern beschloss das Parlament die Bildung einer beratenden Kommission für Umweltschutz und räumte dem EDI die Beschwerdeberechtigung gegen kantonale Verfügungen ein.

Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG; BRG 79.072)
Dossier: Umweltschutzgesetz

Diese scharfe Kritik bezog sich unter anderem auch auf das bundesrätliche Lavieren in der Frage des Beitritts der Schweiz zu den Vereinten Nationen. Nachdem bereits 1969 und 1971 zu diesem Thema rapportiert worden war, unterbreitete nun der Bundesrat dem Parlament einen dritten Bericht über das Verhältnis der Schweiz zur UNO (BRG 77.049). Gestützt auf die Empfehlungen der Konsultativkommission, die ihre Arbeiten 1976 abgeschlossen hatte, tat er seine Überzeugung kund, dass unsere Mitgliedschaft in der Weltorganisation eine notwendige Ergänzung zur bisherigen Aussenpolitik darstellen und dem wohlverstandenen Interesse des Landes dienen würde. Im Ausland schwinde das Verständnis für den Sonderfall Schweiz, und wenn wir unsere wirtschaftliche und politische Stellung in der Welt bewahren wollten, so sei ein weiteres Fernbleiben von diesem nunmehr universalen Forum nicht mehr länger verantwortbar. Diese deutlich formulierte Einsicht in die internationale Notwendigkeit verband der Bundesrat allerdings mit einer um nichts weniger ausdrücklichen Rücksicht auf die isolationistische Volksmeinung, welche einem UNO-Beitritt noch negativ gesonnen scheint, weshalb sich denn die Exekutive vorbehielt, den geeigneten Zeitpunkt für das Abstimmungsprozedere erst später zu bestimmen. Vorerst sollten nun Einstellungen und Beweggründe der Stimmbürger anhand einer wissenschaftlichen Meinungsumfrage getestet und die Wissenslücken mit Hilfe einer populär gehaltenen, sachlich orientierenden Broschüre geschlossen werden.

Wie isolationistisch die öffentliche Meinung in der Schweiz auch immer sein mag, die veröffentlichte Meinung jedenfalls begrüsste bis auf wenige konservative Stimmen den Grundsatzentscheid des Bundesrates, den Beitritt unseres Landes zu den Vereinten Nationen anzustreben.
Die meisten Blätter kritisierten indessen die landesväterliche Mutlosigkeit, die weder emotionelle Vorurteile gegen die UNO noch grundsätzliche Gegnerschaft abbauen helfe. Eine Volksabstimmung sei immer noch die beste Form der Meinungsumfrage, und erst in ihrem Vorfeld könnten Aufklärung und Willensbildung tatkräftig gefördert werden. Es gehe auch nicht darum, durch die Verhinderung eines negativen Volksverdikts aussenpolitisch das Gesicht zu wahren, da die Schweiz ein solches kaum mehr zu verlieren habe. Die Volkskammer nahm als Erstrat in zustimmendem Sinne Kenntnis vom dritten UNO-Bericht, verband diese Billigung aber mit der unmissverständlichen Bitte, der Bundesrat möge den Souverän «im nächstmöglichen geeigneten Zeitpunkt» über die Beitrittsfrage befinden lassen. Damit einigte sich der Nationalrat auf eine Kompromissformel, die die Regierung zur beschleunigten Behandlung des Geschäfts ermuntern sollte, ohne sie jedoch vorschnell unter massiven Druck zu setzen.

Die Räte genehmigten ein Zusatzdarlehen an die Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI) (BRG 77.016), um die Vollendung des Sitzgebäudes der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf zu finanzieren.
Der Austritt der USA aus der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wird wohl den Abzug einer ganzen Anzahl von Beamten aus Genf zur Folge haben.
Die Befürchtungen, Wien könnte mit der neuen UNO-City der Rhonestadt die Rolle als internationales Zentrum streitig machen, haben sich indes weitgehend gelegt. Siehe diesbezüglich die einfache Anfrage (A 76.861) von Waldvogel (fdp, SH).

Nachdem es interessierten Kreisen trotz eines massiven Lobbyismus nicht gelungen war, den Beitritt der Schweiz zum Atomsperrvertrag im Parlament zu Fall zu bringen, versuchten der Verein Schweizerischer Maschinen-Industrieller und der Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrievereins auf das bundesrätliche Ratifikationsverfahren Einfluss zu nehmen, was die Hinterlegung der Urkunden verzögerte. Siehe dazu auch die einfache Anfrage Renschler (sp, ZH).
Man einigte sich schliesslich auf drei Interpretationsvorbehalte zum fraglichen Abkommen, und der Bundesrat gab anlässlich der Ratifikation eine Erklärung ab, wonach Forschung, Produktion und Nutzung der friedlichen Kernenergie von den Verboten des Atomsperrvertrages nicht erfasst, keine neuen Materialien ohne Zustimmung der Schweiz unter den Vertrag subsumiert und Schweizer Industriefirmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht diskriminiert werden dürfen.
Wenig später gab die Regierung jedoch ihren Beschluss bekannt, dem sog. Londoner Klub beizutreten, jener informellen und spekulationsumwitterten Vereinigung Nukleargüter exportierender Staaten, die sich einer besonderen Verantwortung hinsichtlich der Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen bewusst fühlen. Die Mitglieder dieses Klubs erklären sich auf Zusehen hin bereit, für die Ein- und Ausfuhr nuklearer Materialien, Ausrüstungen und Technologien Kontrollbestimmungen anzuwenden, die noch restriktiver sind als die im Atomsperrvertrag enthaltenen Abmachungen. Die Beitrittsfrage verschärfte die Kontroverse zwischen Handelskreisen und Industriebranchen auf der einen Seite, die ihre Exportinteressen auf nukleartechnologischem Gebiet gefährdet glaubten, und Kraftwerkindustrie sowie EPD auf der anderen Seite, die innerhalb des Londoner Atomklubs die schweizerischen Versorgungsinteressen besser aufgehoben sahen und die Chance einer internationalen Mitsprache wahrzunehmen wünschten. Da es sich bei den Londoner Richtlinien nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, muss der Beitritt vom Parlament nicht bestätigt werden. Zum Beitritt in den Londoner Klub siehe die einfache Anfrage (A 77.682) von Nationalrat Eisenring (cvp, ZH).

Dritter Bundesratsbericht über das Verhältnis der Schweiz zur UNO