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Akteure

  • Ettlin, Erich (cvp/pdc, OW) SR/CE
  • Français, Olivier (fdp/plr, VD) SR/CE

Prozesse

  • Postulat
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Mit Erscheinen des Berichts zum Weisungsentwurf der OAK BV an die Revisionsstellen Ende 2018 erachtete der Bundesrat das Postulat Ettlin (cvp, OW) als erfüllt und beantragte in seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2018 die Abschreibung des Postulats. Stillschweigend stimmte der Ständerat der Abschreibung im Juni 2019 zu.

Keine neue Soft-Regulierung durch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge

Mit einem im September 2017 eingereichten Postulat wollte Olivier Français (fdp, VD) den Bundesrat beauftragen, über die Anforderungen an die Krankenversicherer und Leistungserbringer bezüglich der Transparenz der Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Bericht zu erstatten. Speziell berücksichtigt werden sollten dabei das Entschädigungssystem der leitenden Organe und die Pflichten bezüglich der Datenweitergabe, der Good Governance und der Compliance. Zusätzlich zum Ist-Zustand sollte der Bericht aufführen, welche gesetzlichen Änderungen für ein einheitliches Transparenzniveau für alle Akteure der OKP notwendig wären. Grund für den Vorstoss sei, dass bisher zum Beispiel nur für die Krankenversicherer, nicht aber für die Leistungserbringer Regeln bezüglich der Transparenz von Entschädigungen vorlägen. Zur Bekämpfung der steigenden Gesundheitskosten müssten solche Regelungen aber für alle Akteure geprüft werden. Der Bundesrat stimmte dieser Einschätzung Français zu und empfahl das Postulat zur Annahme, was der Ständerat in der Wintersession 2017 auch stillschweigend tat.

Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Transparenz bei den Leistungserbringern

Mit einem Postulat forderte Erich Ettlin (cvp, OW) einen schnelleren Zugang für Patienten zu Arzneimitteln mit neuen Indikationen – also mit neuen Einsatzmöglichkeiten – respektive die Prüfung einer Verkürzung der Zulassungsfrist von Medikamenten durch den Bundesrat. Der Postulant nahm damit Erkenntnisse einer gemeinsamen Studie der Industrie und Swissmedic auf, wonach die Zulassungsfristen in der Schweiz viel länger sind als im Ausland. Beziehungsweise, so Ettlin, dauere die Bearbeitung in der Arzneimittelbehörde hier länger. Das sei bedenklich, da dadurch Patientinnen und Patienten in der Schweiz länger auf innovative Therapien warten müssten. Es sei überdies gezeigt worden, dass die Zulassung einer Indikationserweiterung viel rascher bewerkstelligt werden könne als die Prüfung und Zulassung neuer Wirkstoffe. Swissmedic solle dahingehend seine Praxis anpassen. Der Postulant äusserte überdies den Wunsch, dass man dies noch vor der Umsetzung des neuen Heilmittelrechts in Angriff nehme. Der Bundesrat teilte das Anliegen, entgegnete jedoch in seiner Vorstossantwort, dass eine Beschleunigung der Verfahren gegenwärtig nicht möglich sei. Es würden bereits Anstrengungen in diesem Bereich unternommen, teilweise infolge einer Motion Cassis (fdp, TI) und einer Motion Eder (fdp, ZG). Deswegen sollte noch abgewartet und auf die Annahme des Postulats verzichtet werden.
In der Ratsdebatte wurde nur kurz auf das Postulat eingegangen, wobei es Ettlin gelang, seine Kolleginnen und Kollegen zu überzeugen. Er zeigte sich unzufrieden mit den „Vertröstungen” der Regierung und bezeichnete seinen Vorstoss als eigentliches Wiedererwägungsgesuch, er wolle überdies auch eine weitere Verzögerung in der Sache verhindern. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Standorts sei eine Fristverkürzung wesentlich, unter anderem auch weil andere Staaten von der Schweizer Zulassung abhängig seien. Die Chance sei mit seinem Postulat zu packen. Mit 25 zu 17 Stimmen wurde das Postulat gutgeheissen.

Schnellerer Zugang für Patienten zu Arzneimitteln mit neuen Indikationen

In der Wintersession 2016 nahm der Ständerat diskussionslos ein auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlenes Postulat Olivier Français (fdp, VD) an. Der Freisinnige fordert einen Bericht, in dem die Regierung darlegt, wie sie bei der Vergabe von Ingenieurleistungen vorgeht. Bei der Beschaffung in diesem Dienstleistungsmarkt sei letztlich im Wesentlichen der Preis als Vergabekriterium ausschlaggebend, was sich ungünstig auf den Wettbewerb auswirke und zudem zu tiefe Preise nach sich ziehe. Français erwähnt in seiner Begründung die so genannte Zwei-Couvert-Methode, bei der die technische Lösung und der Preis separat eingegeben würden. Somit könne die Vergabestelle zuerst die vorgeschlagene Lösung qualitativ betrachten und sich überlegen, wie gut diese passen würde. Erst in einem zweiten Schritt würde der Preis betrachtet. In seinem Bericht muss der Bundesrat darlegen, wie und ob er diese Methode in die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen einbauen will.

Planungsleistungen bei öffentlichen Beschaffungen

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV, die seit Anfang 2012 die Aufsicht über die zweite Säule koordiniert, hatte in einem Weisungsentwurf neue Anforderungen an die Revisionsstellen festgehalten, welche nach Ansicht von Ständerat Ettlin (cvp, OW) die ihr übertragenen Regulierungskompetenzen überschreiten und massiv in den Markt der Pensionskassenprüfung eingreifen. Er forderte deshalb in einem Postulat den Bundesrat auf, zu überprüfen, ob die OAK angewiesen werden soll, keine entsprechende Weisung herauszugeben, und ob ihre Regulierungskompetenz allenfalls einzuschränken wäre. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Im Plenum argumentierte der Postulant, es gelte zu verhindern, dass sogenanntes Soft Law geschaffen werde, also marktbeeinflussende Weisungen, welche nicht durch den Gesetzgeber erlassen wurden. Bundesrat Berset wies darauf hin, dass die OAK als unabhängige Instanz nicht dem Bundesrat unterstellt ist und eine Veränderung ihrer Kompetenzen daher eine Gesetzesänderung bedingen würde. Er stimmte jedoch der Ansicht zu, die Situation in der Aufsicht über die berufliche Vorsorge sei komplizierter geworden und nicht mehr zufriedenstellend, weshalb eine entsprechende Überprüfung Sinn mache. Der Ständerat folgte diesem Votum und überwies den Vorstoss.

Keine neue Soft-Regulierung durch die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge