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  • Eymann, Christoph (lpd/pld, BS) NR/CN
  • Brunner, Christiane (sp/ps, GE) NR/CN

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Bereits im Vorjahr war im Nationalrat die finanzielle Unterstützung der Genfer Buchmesse durch den Bund thematisiert worden. Der Bundesrat hatte damals darauf verwiesen, dass ein regelmässiges Engagement erst mit der gesetzlichen Umsetzung des Kulturförderungsartikels der Bundesverfassung möglich sein wird. In Anerkennung der Bedeutung dieser Messe als Brückenschlag zwischen den Sprachregionen hatte er einen einmaligen Beitrag von 500'000 Fr. aus dem Gedenkmünzenverkauf 1999 gesprochen. Da dieser Betrag nun aufgebraucht war, verlangte ein Postulat der nationalrätlichen WBK die Ausrichtung einer jährlichen Subvention von rund 300'000 Fr. ab 2002. Der Bundesrat nahm den Vorstoss entgegen und versprach, das Anliegen im Voranschlag 2002 (BRG 01.046) zu prüfen. Zwei Anträge im Parlament (Brunner, sp, GE im Ständerat und Neirynck, cvp, VD im Nationalrat), diesen Betrag bereits ins Budget 2001 aufzunehmen, wurden aus finanzpolitischen Gründen abgelehnt.

Vorstösse für finanzielle Unterstützung der Genfer Buchmesse durch den Bund (Mo. 00.3094 und Po. 01.3431)

Seit Anfang des Berichtsjahres sind alle Arbeitslosen bei der SUVA gegen Nichtbetriebsunfälle versichert; bisher erstreckte sich der Schutz lediglich auf jene Arbeitslosen, die schon vorher versichert waren. Die Prämie - derzeit 3,1% - wird von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen. Eine Motion Brunner (sp, GE) im Ständerat und eine analoge Motion Steinegger (fdp, UR) im Nationalrat (Mo. 96.3137), welche beantragten, dass ein Teil dieser Prämie von der Arbeitslosenversicherung übernommen werden soll, wurden auf Antrag des Bundesrates, der die Angelegenheit noch vertieft prüfen möchte, nur als Postulat überwiesen.

Arbeitslosen bei der SUVA gegen Nichtbetriebsunfälle versichert Motion Teil dieser Prämie von der Arbeitslosenversicherung übernommen werden soll

1989 bei der Nomination von Franz Steinegger (fdp, UR) für die Bundesratswahl und 1993 bei der "Schlammschlacht" gegen die Bundesratsanwärterin Christiane Brunner (sp, GE) war das mehr oder minder "unorthodoxe" Familienleben der beiden Kandidaten - zumindest hinter vorgehaltener Hand - im Zentrum der Polemik gestanden. Dass dies bei der Wahl von Bundesrat Moritz Leuenberger (sp, ZH), der mit seiner Lebenspartnerin im Konkubinat lebt und aus dieser Verbindung einen Sohn hat, in keiner Hinsicht ein Thema war, zeigte, dass zumindest die eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier die heutige Familienrealität, in der jede dritte neugeschlossene Ehe wieder geschieden wird, anerkennen und die Brüche in den Lebensläufen als nicht diskriminierende Tatsache akzeptieren.

Bundesratswahl

Die Volksinitiative "für eine angemessene Vertretung der Frauen in allen eidgenössischen Behörden (Initiative 3. März)" kam mit 109'713 beglaubigten Unterschriften knapp zustande. Das Volksbegehren verlangt eine proportionale Vertretung der Frauen in allen Bundesbehörden und in der allgemeinen Bundesverwaltung, im Parlament, im Bundesgericht, in den Regiebetrieben des Bundes sowie an den eidgenössischen Hochschulen. Sie geht auf den 3. März 1993 zurück, als das Parlament anstelle der offiziellen SP-Kandidatin, der Genfer Nationalrätin Christiane Brunner, den Neuenburger SP-Nationalrat Francis Matthey in den Bundesrat wählen wollte.

Initiative "für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März; Quoteninitiative; BRG 97.031)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Bei allem Entgegenkommen schuf der Nationalrat aber doch wichtige Differenzen zum Ständerat. Die nach vier Monaten vorzunehmende Verschärfung bei der Zumutbarkeit einer Arbeit lehnte er mit 101:62 recht deutlich ab. Zu einer längeren Diskussion führte die Ausgestaltung der Karenzfrist vor dem ersten Bezug von Taggeldleistungen. Die Genfer SP-Vertreterin Brunner beantragte im Namen einer Minderheit, diese Massnahme durch besondere Überbrückungs-Taggelder in der Höhe von 50% der ordentlichen Taggelder abzufedern. Nationalrat Epiney (cvp, VS) bezeichnete die Karenzfrist als eigentlichen Schwachpunkt der Vorlage. Es genüge nicht, den Bundesrat zu Ausnahmeregelungen zu ermächtigen, er müsse dazu verpflichtet werden. Sein Genfer Parteikollege Maitre wollte zumindest all jene Versicherten von der Karenzfrist ausnehmen, deren Verdienst weniger als zwei Drittel des für die obligatorische Unfallversicherung massgebenden Höchstbetrags von rund 97'200 Fr. beträgt. Schliesslich wurde dem Antrag Epiney zugestimmt.

Mit 92:43 Stimmen hielt der Nationalrat an der - leicht restriktiver ausgestalteten - Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung fest, obgleich quer durch die Parteien der Verdacht geäussert wurde, dass damit von Arbeitgeberseite sehr oft Missbrauch betrieben werde. Andererseits trat aber auch Brunner (sp, GE) für deren Beibehaltung ein, da mit dieser Lösung vielfach Entlassungen vermieden werden könnten, die sonst die Versicherung viel teurer zu stehen kämen.

2.Teilrevision Arbeitslosenversicherungsgesetz (BRG 93.095)
Dossier: 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; 1992-1997)

Die 1993 im Anschluss an die Nichtwahl von Christiane Brunner zur Bundesrätin lancierte Volksinitiative „Für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)“ konnte im Frühjahr eingereicht werden, nachdem die knapp 110'000 Unterschriften nicht ganz ohne Mühe zustandegekommen waren.

Initiative "für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März; Quoteninitiative; BRG 97.031)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Bei der Revision des Arbeitsgesetzes beantragte Nationalrätin Brunner (sp, GE) eine zusätzliche Bestimmung, wonach die Arbeitgeber dafür zu sorgen haben, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit keinen Alkohol oder andere berauschende Mittel konsumieren müssen. Sie visierte damit vor allem Animierdamen und Tänzerinnen in Nachtlokalen an. Da der Bundesrat diesem Antrag sehr positiv gegenüberstand, wurde er praktisch diskussionslos aufgenommen.

Teilrevision des Arbeitsgesetzes: Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit von Frauen in der Industrie
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Gegen den Willen des Bundesrates, welcher Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, nahm der Nationalrat eine Motion Brunner (sp, GE) an, die verlangte, dass ausländische Kinder, die zur Adoption in die Schweiz gebracht werden, sofort in jeder Hinsicht wie Schweizer behandelt werden und nicht während zwei Jahren in einem rechtsfreien Raum bleiben. Bundesrat Koller verwies vergeblich darauf, dass das Anliegen mit der beabsichtigten Ratifizierung des Haager-Adoptionsabkommens erfüllt werde. Diese im Vorjahr unterzeichnete Konvention möglichst rasch dem Parlament vorzulegen, verlangte eine ebenfalls überwiesene Motion Eymann (lp, BS). Aus vorwiegend rechtlichen Überlegungen schwächte der Ständerat beide Vorstösse in Postulate ab.

ausländische Kinder Adoption

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hatte im Herbst den altershalber zurücktretenden Präsidenten Walter Renschler zu ersetzen. Als Favoriten zeichneten sich bald die Vorsitzenden der beiden grössten Einzelgewerkschaften, Christiane Brunner (SMUV) und Vasco Pedrina (GBI), ab. Doch beide liessen vorerst keine Ambitionen erkennen, dieses ehrenamtlich auszuführende Mandat zu übernehmen. Nationalrätin Brunner (sp, GE), weil sie auf jeden Fall die Leitung der Metallarbeitergewerkschaft behalten wollte, Pedrina, weil er wenig Chancen sah, die von ihm als notwendig erachtete Neuausrichtung des SGB durchzusetzen. Diese Zurückhaltung hat sicher dazu beigetragen, dass sich der SGB auf die Suche nach einem anderen Modell der Verbandsführung machte. Im April erklärten sich Brunner und Pedrina bereit, das SGB-Präsidium gemeinsam zu übernehmen. Opposition gegen dieses Job-sharing - von dem er einen Verlust an Schlagkraft befürchtet - meldete der drittgrösste Einzelverband, derjenige der Eisenbahner an. Am SGB-Kongress vom 3.-5. November in Montreux (VD) stimmten die Delegierten der Doppelbesetzung des Präsidiums mit Brunner und Pedrina zu.

Präsidentenwechsel beim SGB 1994

In den letzten Jahren verloren viele ausländische Arbeitskräfte, welche infolge wirtschaftlich begründeter Kündigung ihres Arbeitsplatzes keine neue Aufenthaltsbewilligung erhielten, die ihnen aufgrund ihrer Beitragszeit zustehenden ALV-Leistungen, da diese nicht ins Ausland exportiert werden. Einzelne Kantone sind deshalb dazu übergegangen, die Aufenthaltsbewilligung dieser Arbeitnehmer bis zum Auslaufen der Taggelder provisorisch zu verlängern. Mit einer Motion wollte Nationalrätin Brunner (sp, GE) den Bundesrat verpflichten, für ausländische Arbeitslose mit B-Ausweis eine Lösung zu suchen, die es ihnen in allen Kantonen erlaubt, im Ausmass der entrichteten Beiträge die Leistungen der ALV zu beziehen. Der Bundesrat hielt fest, dass gemäss Art. 69ter BV die Kantone allein für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen zuständig sind. Er erinnerte aber daran, dass das Bundesamt für Ausländerfragen bereits 1992 die Kantone dazu eingeladen hat, diese Verlängerungen generell zu gewähren. Auf seinen Antrag wurde die Motion in ein Postulat umgewandelt.

Motion ausländische Arbeitslose mit B-Ausweis Leistungen der ALV zu beziehen

Die Gesamterneuerungswahlen für fünf Kantonalparlamente (AG, GE, NE, SO, VS) konnten gewisse Tendenzen, welche sich in den Vorjahren abgezeichnet hatten, bestätigen; sie lassen sich indessen nicht in jedem Fall eindeutig interpretieren, da zum Teil gegenläufige Bewegungen festzustellen sind. Bei den bürgerlichen Parteien wurde der Aufwärtstrend der FDP teilweise bestätigt; sie verlor zwar im Kanton Aargau vier Sitze, insgesamt gewann sie jedoch fünf Mandate hinzu. Die SVP trat nur im Kanton Aargau an, wo sie zwei Sitzgewinne verzeichnete. Der Abwärtstrend der CVP wurde auch im Berichtsjahr mit dreizehn Sitzverlusten (inkl. Junge CVP im Aargau) klar bestätigt. Bei der SP konnte nur in der Deutschschweiz ein Aufschwung festgestellt werden. In der Romandie, insbesondere im Kanton Genf, war eine verstärkte Polarisierung zwischen den Extremen zu Lasten der SP feststellbar, während in Neuenburg ein Rechtsrutsch stattfand. Wie schon im Vorjahr setzte sich die Erosion der Grünen Partei sowohl in der Deutschschweiz als auch in der Romandie fort, wobei die Verluste im Kanton Genf am empfindlichsten waren. Bei den kleineren Parteien waren nur geringfügige Verschiebungen festzustellen, ausser bei der Genfer PdA, welche sich zu einem breiteren linksalternativen Sammelbecken entwickelt hat, und der Auto-Partei im Kanton Aargau, die sich mit sieben Mandatsgewinnen als mittelgrosse Kraft mit 19 Sitzen und 9,4% Wähleranteil etablierte.

Spektakulär war der Zuwachs des Frauenanteils, insbesondere in den Parlamenten der Kantone Solothurn und Neuenburg, in welchen sich die Frauenvertretung verdreifachte resp. verdoppelte. Die starke Zunahme konnte teilweise auf die Umstände der Bundesratsersatzwahl, bei welcher die sozialdemokratische Kandidatin Christiane Brunner von der Bundesversammlung nicht gewählt worden war, zurückgeführt werden. Insgesamt waren von 689 in fünf Kantonen gewählten Parlamentsmitgliedern 195 Frauen (28,3%). Am frauenfreundlichsten aller Kantone wählte der Kanton Genf mit einem Anteil von 36%, gefolgt vom Kanton Solothurn mit 34,7%. Unter den bürgerlichen Parteien konnte die CVP am meisten Frauen in ihre Parlamentsvertretungen schicken. Nach wie vor an der Spitze lag die SP, welche mit bis zu knapp 66% Frauenanteil (AG) in den Parlamenten repräsentiert ist.

Kantonale Parlamentswahlen 1993
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993

Die Bundesratsersatzwahl für René Felber bot erneut Anlass zu Diskussionen über das Verbleiben der SP in der Regierung resp. über die Möglichkeit, in die Opposition zu gehen. Nachdem die Parteileitung angekündigt hatte, für den Fall einer Nicht-Wahl von Bundesratskandidatin Brunner (GE) keine Krisenszenarien öffentlich zu diskutieren, unternahmen verschiedene Partei-Exponenten dennoch entsprechende Schritte. Die Nichtwahl Brunners hatte bei der SP im übrigen einen starken Zuwachs an Partei-Mitgliedschaftsgesuchen zur Folge. In Anlehnung an den ausserordentlichen Parteitag, welcher 1984 nach der Nicht-Wahl Lilian Uchtenhagens als Bundesrätin durchgeführt worden war, plante die Parteileitung nach dem Scheitern Brunners erneut einen derartigen Parteitag zum Thema der Regierungsbeteiligung. Da sich die Begeisterung für das Thema nach der Bundesratsersatzwahl relativ rasch legte, kam gegen Ende des Berichtsjahres nur eine kleinere Tagung zu diesem Thema zustande, an welcher sich eine Mehrzahl der Beteiligten für das Verbleiben in der Regierung aussprach.

Diskussionen über das Verbleiben der SP in der Regierung 1993

Eine Motion Brunner (sp, GE), welche den Bundesrat beauftragen wollte, das BVG in dem Sinn zu ändern, dass für den Koordinationsabzug nicht mehr das erreichte Einkommen, sondern der Beschäftigungsgrad massgebend sein soll, scheiterte auch in der Postulatsform vorderhand am Widerstand von Nationalrat Früh (fdp, AR). Mit ihrem Vorstoss wollte Brunner erreichen, dass Teilzeitarbeitende in den unteren Lohnklassen nicht weiter dem Risiko ausgesetzt sind, trotz Erwerbstätigkeit von einer späteren Rente der 2. Säule ausgeschlossen zu werden bzw. nur eine minimale Rente zu beziehen.

Beschäftigungsgrad, nicht Einkommen als Grundlage für den Koordinationsabzug (Mo. 93.3290)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Die Forderung nach einer Geschlechterquote für politische Institutionen erhielt nach der Nichtwahl von Christiane Brunner in den Bundesrat neuen Auftrieb. Namentlich von grünen Parlamentarierinnen wurden die Vorarbeiten für die Lancierung eines neuen Volksbegehrens vorangetrieben. Im September begann die Unterschriftensammlung für die Initiative "Für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)". Sie verlangt generell eine "angemessene" Vertretung der Frauen in den Institutionen und Verwaltungen auf Bundesebene. Im einzelnen wird festgehalten, dass der Bundesrat mindestens drei Frauen zählen muss, dass bei den Nationalratswahlen in keinem Wahlkreis (d.h. Kanton) die Differenz zwischen der Zahl der männlichen und der weiblichen Abgeordneten mehr als eins betragen darf, und dass die Vollkantone je eine Frau und einen Mann in den Ständerat zu delegieren haben. Im Gegensatz zur ersten, nicht zustandegekommenen Initiative "Nationalrat 2000" wird die konkrete Ausgestaltung der Wahlprozeduren dem Gesetzgeber überlassen. (Zu den parlamentarischen Vorstössen aus dem Vorjahr siehe hier.)

Initiative "für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März; Quoteninitiative; BRG 97.031)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil im Parlament
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat
Dossier: Frauenanteil in Verwaltung und Justiz

Die Vorwürfe gegen SP-Nationalrat Ziegler (GE), bei der Diffamierungskampagne gegen Christiane Brunner mitgewirkt zu haben, erregten grosses Aufsehen. Nach heftigen und lange währenden Auseinandersetzungen mit dem Fraktionsvorstand und der Parteispitze sowie nach Einreichung einer Klage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die Journalistin Duttweiler, welche die Diffamierungsgeschichte rund um Brunner in Buchform publiziert hatte, entschuldigte sich Ziegler dafür, mit seinen Äusserungen zum anonymen Brief gegen Brunner für Spannungen und Verwirrungen gesorgt zu haben.

Vorwürfe gegen SP-Nationalrat Ziegler

Konkrete politische Gründe für die Nichtwahl Brunners liessen sich eigentlich kaum ausmachen. Sie hatte zwar seinerzeit der GSoA-Initiative für eine Abschaffung der Armee zugestimmt, das traf aber auch auf Dreifuss zu. Sowohl bürgerliche als auch linke Kommentatoren ordneten sie — wie auch Matthey und die schliesslich gewählte Dreifuss — dem gemässigt-reformistischen Flügel innerhalb der SP zu. Dass es auch nicht um die Frage ging, ob der Bundesrat ein reines Männergremium bleiben soll, zeigte die Wahl von Ruth Dreifuss. Ausschlaggebend dürfte wohl gewesen sein, dass die jugendlich und spontan wirkende Brunner dem Rollenverständnis einer Mehrzahl der Parlamentarier nicht entsprach. Darüber hinaus zeigte der Wahlvorgang aber auch auf, dass sowohl der SP als auch den drei bürgerlichen Regierungsparteien zumindest momentan ausserordentlich viel an der Beibehaltung der sogenannten Zauberformel für die Regierungszusammensetzung gelegen war.

Bundesratsersatzwahl 1993

Anlässlich der Bundesratsersatzwahl Ende Februar und anfangs März des Berichtsjahres kam das gespannte Verhältnis zwischen Medien und Politik eklatant zum Vorschein. Einerseits wurde in gewissen Medien ausführlich über einen anonymen Brief berichtet, mit dem die Bundesratskandidatin Brunner (sp, GE) in Misskredit gebracht werden sollte. Andererseits bezogen viele Printmedien schon früh Stellung zugunsten der Wahl Brunners. Verschiedene Parlamentarier fühlten sich durch diese Unterstützungskampagne zugunsten Brunners genötigt und bezichtigten die Medien der Erpressung. Exponenten der bürgerlichen Parteien behaupteten sogar, die Wahl von Ruth Dreifuss in den Bundesrat sei nur durch die geballte Medienmacht zustande gekommen, was wiederum Anlass zu Kontroversen bot.

Bundesratsersatzwahl 1993

Nicht nur in der Schweiz gehören Demonstrationen im Zusammenhang mit einer Wahl in die Landesregierung zu den äusserst seltenen Ereignissen. Anlässlich der Ersatzwahl für den sozialdemokratischen Bundesrat Felber demonstrierten Frauen sowohl vor dem Bundeshaus als auch an anderen Orten für die Kandidatin Christiane Brunner.

Frauen für die Kandidatin Christiane Brunner

Am 10. März trat die Bundesversammlung erneut zusammen. Vor dem Bundeshaus demonstrierten rund 10'000 Frauen und Männer für die Wahl Brunners. Das sonst während Sessionen übliche Demonstrationsverbot auf dem Bundesplatz war von den Berner Behörden in Absprache mit Nationalrats-Präsident Schmidhalter (cvp, VS) aufgehoben worden. Matthey erklärte, dass er die vor einer Woche erfolgte Wahl nicht annehme, da er von der SP-Fraktion nicht unterstützt werde. In der Geschichte des Bundesstaates war es bisher fünfmal zu einer Nichtannahme der Wahl zum Bundesrat gekommen; zum erstenmal geschah dies jetzt auf Druck einer Partei. Von einigen Staatsrechtlern wurde die Durchführung dieser Wahl deshalb heftig kritisiert. Für diesen nun eingetretenen Fall einer Nichtannahme hatte die SVP-Fraktion eine Verschiebung der Wahl um eine Woche vorgeschlagen. Sie begründete diesen Antrag damit, dass die zwei Tage zuvor nominierte Kandidatin Dreifuss noch zuwenig bekannt sei. Zudem könne unter diesen Begleitumständen — gemeint war damit vor allem die gleichzeitig auf dem Bundesplatz stattfindende Demonstration — eine seriöse Wahl nicht vorgenommen werden. Der auch von den Liberalen, der AP und der SD/Lega unterstützte Ordnungsantrag wurde mit 117 zu 62 Stimmen abgelehnt.

Vor dem Wahlgang kam es nochmals zu einer kurzen Diskussion. Die LP gab bekannt, dass sie keine der beiden Kandidatinnen unterstützen werde, und die FDP rief zur Wahl von Ruth Dreifuss auf. Im ersten Wahlgang erhielten Brunner und Dreifuss fast gleich viele Stimmen (90 resp. 92). Deren 54 entfielen auf die freisinnige Nationalrätin Spoerry (ZH), welche daraufhin erklärte, dass sie nicht kandidiere und die Stimmen einer welschen Frau gegeben werden sollten. Auch im zweiten Wahlgang erreichte keine der Kandidatinnen das absolute Mehr; aber Dreifuss steigerte sich auf 112 Stimmen. Brunner kam noch auf deren 86; sie forderte daraufhin diejenigen, welche ihr die Stimme gegeben hatten, zur Unterstützung von Dreifuss auf. Im dritten Wahlgang wurde Ruth Dreifuss bei einem absoluten Mehr von 96 Stimmen — die Vertreter der AP sowie ein Teil der SD/Lega-Fraktion hatten den Saal verlassen, 38 Abgeordnete legten leer ein — mit 144 Stimmen gewählt. Sie nahm die Wahl an, womit der Kanton Genf seit 1919 erstmals wieder in der Landesregierung vertreten ist. Mit Ruth Dreifuss ist zudem zum erstenmal eine Angehörige der jüdischen Religionsgemeinschaft in der Landesregierung vertreten.

Bundesratsersatzwahl 1993

Die Reaktionen auf diese zweite Nichtwahl einer offiziellen SP-Kandidatin1983 hatte das Parlament anstelle von Lilian Uchtenhagen Otto Stich gewählt — fielen sehr heftig aus. Bereits während des Wahlaktes demonstrierten rund 500 Frauen vor dem Bundeshaus für die Wahl Brunners. Auch bürgerliche Parlamentarierinnen sprachen empört von Affront und männlicher Machtpolitik. Andere Frauen sahen einen Teil der Verantwortung auch bei der SP, welche an der zwar von den Medien unterstützten, im Parlament aber offensichtlich nicht mehrheitsfähigen Alleinkandidatur Brunners festgehalten hatte.

Die Mitglieder der SP reagierten rasch und heftig. Von einer Reihe von Sektionen wurde die Parteileitung aufgefordert, an der Kandidatur Brunner festzuhalten und im Falle einer erneuten Nichtwahl aus der Regierung auszutreten. Einzig die SP des Kantons Neuenburg sprach sich für eine Wahlannahme Mattheys aus. Die bereits als neue Kandidatin gehandelte SP-Fraktionschefin Ursula Mauch (AG) gab bekannt, dass sie auf keinen Fall kandidieren werde, um den zweiten Bundesratssitz der Westschweiz nicht zu gefährden.

Hingegen tauchte der bereits in den Vorabklärungen gefallene Name von Ruth Dreifuss wieder auf. Die 53jährige Sekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ist französischer Muttersprache und in Genf aufgewachsen; infolge ihrer beruflichen Tätigkeit war sie aber seit gut zwanzig Jahren in Bern wohnhaft. Sie hatte dort auch bereits im städtischen Parlament gesessen und auf der SP-Nationalratswahlliste figuriert, aber noch kein kantonales politisches Amt ausgeübt. Damit galt nach dem Garantiegesetz der Wohnort als ausschlaggebend für die Kantonszugehörigkeit. Von verschiedener Seite wurde die Idee geäussert, dass bei einer Deponierung ihrer Schriften in Genf einer Wahl aus rechtlichen Gründen nichts entgegenstehen würde. Politisch, nicht aber vom Alter und Erscheinungsbild her, waren nach allgemeiner Einschätzung kaum Unterschiede zwischen den beiden Gewerkschafterinnen auszumachen.

Die Sitzung des Vorstands der SP vom 6. März in Zürich wurde begleitet von einer rund 8'000 Personen zählenden Demonstration für Brunner. Der Vorstand beschloss, dass für ihn nur die Wahl einer französischsprachigen Gewerkschafterin akzeptabel sei. Die Empfehlung an die Fraktion, an einer Alleinkandidatur Brunner festzuhalten, wurde mit 50:40 Stimmen freilich nur relativ knapp gutgeheissen. Zwei Tage später beschloss die SP-Fraktion, sowohl Dreifuss als auch Brunner zur Wahl vorzuschlagen. Der gewählte Matthey erklärte, dass er diesen Vorschlag akzeptiere, um eine Regierungskrise zu verhindern. Während in Basel und Schaffhausen ebenfalls grosse Kundgebungen zugunsten Brunners stattfanden, kam es in der Westschweiz nur zu vereinzelten kleineren Manifestationen.

Bundesratsersatzwahl 1993

Am 3. März schritt die Vereinigte Bundesversammlung zur Wahl. Im ersten Wahlgang fielen bei einem Mehr von 120 Stimmen deren 117 auf Matthey und bloss 101 auf Brunner. Im zweiten Wahlgang wurde Matthey mit 130 Stimmen gewählt, Brunner erhielt deren 108. Matthey erklärte darauf, dass er wie angekündigt erst nach Rücksprache mit seiner Fraktion über die Annahme dieser Wahl entscheiden wolle. In dieser Aussprache votierten die Fraktionsmitglieder für eine Nichtannahme und für eine Konsultation der Parteibasis. Nachdem Matthey die Bundesversammlung um eine längere Bedenkzeit gebeten hatte, beschloss diese, in einer Woche wieder zusammenzutreten, um den Entscheid Mattheys entgegenzunehmen.

Bundesratsersatzwahl 1993

Neben Brunner wurden aber auch männliche Kandidaten ins Spiel gebracht. Als einziger verblieb schliesslich der von der Neuenburger SP vorgeschlagene Regierungs- und Nationalrat Francis Matthey. Der Vorstand der SPS beschloss mit 80 Stimmen, Brunner zu portieren ; neun hatten für Matthey votiert, ein Antrag auf eine Doppelkandidatur wurde nicht gestellt. Matthey erklärte, dass er vor der Annahme einer allfälligen Wahl durch die Bundesversammlung zuerst mit der Fraktion und der Partei Rücksprache nehmen würde. In der für die Nomination schlussendlich zuständigen SP-Fraktion entfielen 32 Stimmen auf Brunner als offizielle Kandidatin und 10 auf Matthey; mit 27 gegen 13 Stimmen wurde von einer Doppelkandidatur abgesehen. Die Fraktionen der drei bürgerlichen Bundesratsparteien verzichteten darauf, eine Wahlempfehlung abzugeben; die Ansprüche der SP und der französischsprachigen Schweiz blieben aber unbestritten.

Bundesratsersatzwahl 1993

Während die Kantonalparteien der SP noch über allfällige Nominationen diskutierten, publizierten einige Medien schon Meinungsumfragen, welche Brunner mit grossem Vorsprung an der Spitze der Popularitätsliste sahen. Unmittelbar nach der ersten Nennung von möglichen Kandidierenden befasste sich die Boulevardzeitung Blick auch bereits mit deren Privatleben und warnte, dass die Tatsache, dass Brunner geschieden sei, nicht zu einer „Schlammschlacht“ führen dürfe. Zu einer „Schlammschlacht“ kam es dann allerdings nicht wegen ihres Familienlebens, sondern wegen eines anonymen Briefs, in welchem mit der Veröffentlichung von kompromittierendem Material aus dem Privatleben im Falle einer Wahl Brunners gedroht wurde. Bei aller Empörung über derartige anonyme Erpressungen zitierten namentlich die elektronischen Medien diese Anschuldigungen ausführlich, und CVP-Präsident Schmid (cvp, AI) verlangte im ersten Eifer eine „Unbedenklichkeitsüberprüfung“. Überzeugender reagierte Brunner selbst, indem sie an einer Medienkonferenz die Anwürfe zurückwies und bekanntgab, dass sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verleumdung und übler Nachrede eingereicht habe.

Bundesratsersatzwahl 1993

In den Spitzen der vier Bundesratsparteien herrschte Einigkeit, dass der frei werdende Sitz bei der SP verbleiben sollte. Ebenso unumstritten war, dass, gerade nach der Majorisierung der französischsprachigen Schweiz in der EWR-Abstimmung vom 6. Dezember 1992, wieder eine Person aus dieser Sprachregion gewählt werden sollte, wobei der Kanton Waadt infolge des Sitzes von J.-P. Delamuraz allerdings ausschied. Die Leitung der SP selbst machte rasch deutlich, dass es ihr sehr wichtig sei, eine Frau in die Landesregierung zu bringen. Mit diesen Vorgaben war die Auswahl bereits stark eingeengt. Die im Herbst 1991 in den Nationalrat gewählte Genferin Christiane Brunner war die einzige sozialdemokratische Politikerin, welche diese regionalen Voraussetzungen erfüllte und gleichzeitig auch ausserhalb ihres eigenen Kantons bekannt war. Von den bisherigen 99 Bundesräten hatten nur gerade drei weder dem nationalen Parlament noch einer kantonalen Regierung angehört. Die 46jährige Juristin hatte erstmals im Sommer 1991 als eine der Hauptinitiantinnen des Frauenstreiks landesweit auf sich aufmerksam gemacht und war Ende 1992 zur Präsidentin des SMUV gewählt worden. Sie wurde von der Genfer SP-Sektion für den Bundesrat portiert.

Bundesratsersatzwahl 1993

Die zuständige Nationalratskommission unter Präsident Deiss (cvp, FR) trat zwar oppositionslos auf den Entwurf des Bundesrates ein, verlangte aber nach einer ersten Lesung weitere Abklärungen durch eine Subkommission und durch die Verwaltung. Schliesslich verabschiedete sie einen leicht modifizierten Vorschlag, welcher die Mobilität der bis 45-jährigen deutlich verbessert, ohne deswegen die Betriebstreuen zu benachteiligen. Die Kommission sah neu vor, dass der Versicherte neben der allfälligen Eintrittsleistung und den eigenen Beiträgen zwischen dem 25. und dem 45. Altersjahr pro Jahr einen Zuschlag von 5% erhält. Ab 45 Jahren verdoppelt sich so das Mitnahmekapital, womit die volle Freizügigkeit erreicht ist, allerdings nur unter der Bedingung, dass in der alten Kasse die Beiträge paritätisch gestaltet waren. Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates – und im Entgegenkommen an die Kassen – setzt der Sparprozess fünf Jahre später ein, steigt aber um ein Prozent mehr pro Jahr. Ebenfalls als Konzession an die Kassen wurde der Verzicht auf einen einheitlichen technischen Zinssatz verstanden: Anstatt den heute gebräuchlichen Zinssatz von vier Prozent für alle vorzuschreiben, gab die Kommission dem Bundesrat die Kompetenz, innerhalb einer Bandbreite von mindestens einem Prozent zu differenzieren, was in der Praxis zu Eckwerten zwischen 3,75 und 4,75% führen dürfte.

Der Rat folgte mit unwesentlichen Detailkorrekturen den Anträgen seiner Kommission. Die Vorlage wurde schliesslich einstimmig zuhanden dés Ständerates verabschiedet. Auf der Strecke blieben die Anträge Hafner (sp, SH) und Nabholz (fdp, ZH), wonach bei einer Ehescheidung die Pensionskassenansprüche hälftig zu teilen seien. Die Mehrheit des Rates erinnerte an die anstehende Revision des Scheidungsrechts und wollte das Mass der Aufteilung bis dahin den Gerichten überlassen. Mit dem Hinweis auf die kommende Revision der Arbeitslosenversicherung wurde ein Antrag Brunner (sp, GE), bei Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen sei die volle Freizügigkeit unbekümmert des Alters zu gewähren, ebenfalls abgelehnt. Keine Chance hatten auch die Anträge Loeb (fdp, BE) für eine Übergangsfrist von drei Jahren sowie jener einer Kommissionsminderheit unter Bortoluzzi (svp, ZH) für eine Anpassungszeit von fünf Jahren. Der Rat folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit, welche betonte, das Inkrafttreten der Freizügigkeit sei dringlich und werde ohnehin nicht vor 1995/96 möglich sein.

Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"
Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"