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  • Eymann, Christoph (lpd/pld, BS) NR/CN
  • Heberlein, Trix (fdp/plr, ZH) NR/CN

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Im Vorjahr hatte der Ständerat einstimmig und unterstützt vom Bundesrat eine Motion Heberlein (fdp, ZH) angenommen, welche diesen auffordert, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Massnahmen zu ergreifen, um finanzielle Anreize für ältere Arbeitnehmende zu schaffen, auch über das ordentliche Pensionsalter hinaus aktiv im Erwerbsleben zu verbleiben. Damit soll der demografischen Entwicklung (steigende Lebenserwartung, Eintritt der «Baby-Boom-Generation» ins Rentenalter) Rechnung getragen sowie ein Verlust von Know-how vermieden werden. Der Nationalrat stimmte der Überweisung der Motion ebenfalls diskussionslos zu.

Partizipation älterer Arbeitnehmender

Oppositionslos nahm der Ständerat eine Motion Heberlein (fdp, ZH) an, die den Bundesrat auffordert, Massnahmen mit Anreizcharakter im Bereich Sozialversicherungen, Arbeitsmarkt und Steuerrecht zugunsten der Partizipation älterer Arbeitnehmender im Arbeitsmarkt vorzuschlagen.

Partizipation älterer Arbeitnehmender

In der Wintersession stimmte der Ständerat diskussionslos einem Postulat Fetz (sp, BS) zu, welches eine Gesamtschau der notwendigen Bildungs-, Forschungs- und Innovationsmittel für 2007-2011 forderte unter Berücksichtigung der steigenden Studierendenzahlen, der gesetzlichen Vorgaben in Berufsbildung, im Fachhochschulbereich, bei der Forschungsförderung, den kantonalen und eidgenössischen Universitäten sowie bei der Innovationsförderung. Abgelehnt wurde eine Motion Heberlein (fdp, ZH), welche die Regierung beauftragen wollte, in der kommenden Legislaturplanung die Aufgabenstellung „Wohlstand durch Innovation“ zu priorisieren und eine Innovationsstrategie mit verbindlichen Zielsetzungen vorzulegen. Als strategisches Steuerungsorgan wollte Heberlein einen Innovationsrat bestehend aus Mitgliedern des Bundesrates, Vertretern von Wirtschaft und Persönlichkeiten aus der Wissenschaft einsetzen. Der Bundesrat erklärte, er beabsichtige, im Rahmen der laufenden Reformarbeiten zur Hochschullandschaft die Institutionen im Bereich Bildung, Forschung und Innovation zu vereinfachen. Der Vorschlag für einen Innovationsrat sei in diesem Kontext zu behandeln und die Schaffung eines Präjudizes deshalb zu vermeiden.

Innovationsstrategie

Dans le canton de Zurich (34 sièges), l’UDC, malgré sa progression de 0,9% (total de 33,4%), n’est pas parvenue à maintenir ses 13 mandats. Douze sortants ont été confirmés et la place laissée vacante par l’unique femme, la sortante Lisbeth Fehr, n’a pas été repourvue. Cette dernière, trop éloignée de la ligne dominante de son parti en matière d’ouverture sur le monde, s’était vue refusée une nouvelle candidature par les instances dirigeantes de son parti, et cela malgré sa présence à la chambre basse depuis 1991. En dépit de son apparentement à l’UDC, le premier depuis douze ans, le parti radical (-1,6 points à 16,2%) a également perdu un siège. L’érosion observée lors des élections cantonales de 2003 (perte de 6 sièges) s’est poursuivie et les radicaux ne seront plus représentés que par cinq élus. Trois sortant ne se représentant plus et Trix Heberlein passant au Conseil des Etats, trois nouveaux complèteront la délégation. Il s’agit notamment de l’ancien présentateur de l’émission politique « Arena » de la télévision alémanique et actuel directeur du groupe de presse Jean Frey, Filippo Leutenegger, et du président intérimaire de la section cantonale, l’entrepreneur Ruedi Noser. L’Union démocratique fédérale (UDF) est parvenue, grâce à son apparentement avec les Démocrates suisses et le Parti de la liberté, à obtenir un siège. Le Parti socialiste, avec un résultat stable à 25,7%, s’est maintenu à 10 sièges. La grande alliance tactique entre le PDC, le PEV et les écologistes a principalement bénéficié à cette dernière formation. Elle a triplé sa présence à Berne en doublant son score (de 4,1% à 8,5%), alors que les deux formations à base confessionnelle ont confirmé leurs résultats (deux démocrates-chrétiens et un évangélique). Pour les écologistes, à la sortante Ruth Genner sont venus s’ajouter le syndicaliste et chef du groupe parlementaire cantonal Daniel Vischer, ainsi que le président de la section cantonale Martin Bäumle. Il convient de signaler la défaite du sortant Roland Wiederkehr candidat sur la liste « Freies Forum », dernier élu de l’Alliance des Indépendants. Cette formation, dissoute en 1999 au niveau national, a compté jusqu’à 16 élus au Conseil national en 1967, dont neuf zurichois.

Canton de Zurich -Election Conseil national 2003
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2003 (nach Kantonen)

Anfang Januar wählten die FDP-Delegierten Interimspräsidentin Christiane Langenberger (VD) mit 181 Stimmen zur Präsidentin. Auf die als Favoritin gehandelte Zürcher Nationalrätin Trix Heberlein entfielen 164 Stimmen. Manche Freisinnigen hatten befürchtet, dass Heberlein, die im Herbst gemeinsam mit dem SVP-Vertreter Hans Hofmann (ZH) für den Ständerat kandidieren wollte, sich als FDP-Präsidentin auf nationaler Ebene zu wenig würde von der Hauptkonkurrentin SVP abgrenzen können – die SVP hatte bereits damit gedroht, das Doppel-Ticket Heberlein-Hofmann platzen zu lassen. Langenberger hingegen hatte für eine eigenständige Politik der Mitte plädiert.

FDP-Präsidium wechselt von Steinegger über Bührer zu Langenberger (2001-2002)
Dossier: FDP-Präsidentinnen und -Präsidenten seit 2000

Nachdem Gerold Bührer (SH) wegen seiner Doppelrolle als Parteipräsident der FDP und als Verwaltungsrat der krisengeschüttelten Rentenanstalt zunehmend unter Druck geraten war, erklärte er im November 2002 per sofort seinen Rücktritt vom Parteipräsidium. Um die Vakanz kurz vor den Wahlen möglichst rasch zu besetzen, nominierte die Parteileitung Ständerat Hans-Rudolf Merz (AR), der bereits 2001 für die Nachfolge von Präsident Franz Steinegger im Gespräch war. Da dieses Vorgehen parteiintern auf heftige Kritik stiess, übernahm Vizepräsidentin Christiane Langenberger (VD) und nicht wie ursprünglich vorgesehen Hans-Rudolf Merz interimistisch die Parteiführung bis zur Wahl des neuen Präsidiums im Januar 2003. Zudem beschloss die Geschäftsleitung, weitere für das Amt in Frage kommende Kandidaten anzufragen. Ende Dezember hatte neben Vizepräsidentin Christiane Langenberger einzig die Zürcher Nationalrätin Trix Heberlein ihre Kandidatur angemeldet. Der Favorit Merz war wegen seiner Mandate und seiner Tätigkeit als Unternehmensberater in Südafrika während der Apartheid in den 1980er Jahren zunehmend unter Beschuss geraten und hatte seine Kandidatur zurückgezogen, andere von den Medien als aussichtsreich gehandelte FDP-Mitglieder stellten sich nicht zur Verfügung.

FDP-Präsidium wechselt von Steinegger über Bührer zu Langenberger (2001-2002)
Dossier: FDP-Präsidentinnen und -Präsidenten seit 2000

Diese Ausdehnung stiess im Plenum des Nationalrates auf Widerstand. Loepfe (AI) im Namen der CVP sowie Föhn (SZ) für die SVP verlangten Rückweisung an die Kommission, da die finanziellen Auswirkungen, die personalrechtlichen Konsequenzen und die Kompetenzfragen zwischen Bund und Kantonen noch nicht genügend geklärt seien. Der Antrag wurde mit 83 zu 77 Stimmen knapp abgelehnt, nachdem Bundesrätin Metzler erklärt hatte, es wäre politisch nicht klug, die Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu bringen. In der Detailberatung krebste die bürgerliche Nationalratsmehrheit im Bereich der öffentlichen Bauten und der Mietshäuser wieder weitgehend auf die Linie von Bundesrat und Ständerat zurück (Verpflichtung der behindertengerechten Ausgestaltung von Altbauten nur bei umfassenden Sanierungsarbeiten), ebenso bei den Behindertenrechten am Arbeitsplatz. Gegen die Unterstellung der privaten Arbeitsverhältnisse unter das Gesetz wehrten sich insbesondere mit Erfolg die beiden Freisinnigen Heberlein (ZH) und Triponez (BE) mit dem Argument, eine Regulierung würde tendenziell zu einer Ausgrenzung der Behinderten aus dem Arbeitsprozess führen. Die Kommission unterlag auch mit ihrem Antrag, im Bereich der Dienstleistungen den Behinderten ein Klagerecht auf Beseitigung oder Unterlassung von Diskriminierungen einzuräumen; das Plenum blieb bei einer blossen Entschädigung von maximal 5000 Fr. Einzig im Bereich der Aus- und Weiterbildung war der Nationalrat zu gewissen Konzessionen bereit. Behinderte Kinder und Jugendliche sollen von den Kantonen bei der Integration in die Regelschule gefördert werden, behinderte Menschen generell ein Recht auf eine ihren Möglichkeiten angemessene Ausbildungsdauer und auf entsprechende Prüfungen haben sowie spezifische Hilfsmittel verwenden dürfen. Gegen einen Minderheitsantrag aus den Reihen der SVP, der die Unterstützung von Widrig (cvp, SG) und Triponez (fdp, BE) fand, stimmte der Nationalrat der Schaffung eines Gleichstellungsbüros zu.

Gesetz zur Gleichstellung Behinderter (BRG 95.418)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Keine Gefolgschaft fand die Kommissionsmehrheit auch beim Verbandsbeschwerderecht. Sie hatte dieses ausweiten und nicht nur Umweltschutz-, sondern auch Konsumentinnenorganisationen und bäuerliche Körperschaften zulassen wollen. Eine derart sensible Materie brauche Sicherungsmechanismen, argumentierte Aeschbacher (evp, ZH): Chappuis (sp, FR) meinte, besonders die Bauern müssten eigentlich ein Interesse am Vorschlag der WBK haben. Das war aber offenbar nicht so. Zum Erstaunen vieler plädierte der Luzerner Landwirt Kunz (svp), der in der Kommission noch für die Ausweitung votiert hatte, für die ersatzlose Streichung des Verbandsbeschwerderechts und unterstützte einen entsprechenden Antrag seines Bauernkollegen Scherer (svp, ZG), der mit 84 zu 75 Stimmen angenommen wurde. Auch bei der Haftung wich der Rat mit 87 zu 81 Stimmen von der von der Kommission vorgeschlagenen durchgehenden Kanalisierung auf die bewilligungs- oder meldepflichtige Person ab. So soll beim zugelassenen In-Verkehr-Bringen von GVO die Produktehaftung zum Zug kommen. Die strengere Gefährdungshaftung gilt nur noch für Freisetzungsversuche, in geschlossenen Systemen und bei unerlaubter Anwendung. Heberlein (fdp, ZH) warnte mit Erfolg, sonst würden die Schweizer Firmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten diskriminiert. In der Gesamtabstimmung wurde die Gen-Lex mit 67 zu 48 Stimmen angenommen.

«Gen-Lex»
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Das BFF macht sich offenbar schon längere Zeit Gedanken darüber, ob der von der Schweiz praktizierte Flüchtlingsbegriff noch zeitgemäss ist. Nach der traditionellen Interpretation der Genfer Flüchtlingskonvention, die in Europa nur noch Deutschland und die Schweiz (sowie in geringerem Mass Frankreich und Italien) anwenden, wird einer Person nur Asyl gewährt, wenn sie von staatlichen oder quasistaatlichen Organen verfolgt wird (Zurechenbarkeitstheorie). Das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) propagiert dagegen seit mehreren Jahren angesichts gewandelter politischer Realitäten die Schutztheorie, wonach Personen auch Asyl erhalten sollen, wenn die Verfolgung von regierungsfeindlichen Kräften ausgeht. Auslöser für dieses Umdenken waren die Ereignisse in Algerien, wo fundamentalistische Gruppen gezielte Massaker an gewissen Bevölkerungsgruppen durchführten. Gemäss BFF wäre für eine Praxisänderung keine Gesetzesrevision nötig, da sich das Schweizer Asylgesetz auf die (völkerrechtlich direkt anwendbare) Flüchtlingskonvention bezieht und damit nur die Fluchtgründe, nicht aber den Verfolger erwähnt . Die Erwägungen des BFF riefen Ständerätin Beerli (fdp, BE) und Nationalrätin Heberlein (fdp, ZH) auf den Plan, die in Interpellationen das BFF verdächtigten, eine Aufweichung des Asylbegriffs am Parlament „vorbeischmuggeln“ zu wollen; sie vertraten die Ansicht, eine derartige Neuausrichtung müsste Gegenstand der laufenden Asylgesetzrevision sein. Im Ständerat stützte Bundesrätin Metzler die Auffassung des BFF, wonach das Schutzmodell mit dem Wortlaut des Gesetzes vereinbar ist, weshalb der Bundesrat keine Gesetzesänderung beantragen werde. Der einzige materielle Unterschied einer Praxisänderung wäre, dass Personen, die wegen ihrer Gefährdungslage heute nur vorläufig aufgenommen werden, von Anfang an den Asylstatuts erhalten, was ihre Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt ermöglichen würde, wodurch sich auch die Fürsorgekosten senken liessen. Sie sagte aber zu, die Frage in der Botschaft zur Asylgesetzrevision zu thematisieren, fügte allerdings bei, der Flüchtlingsbegriff nach Genfer Konvention sei „nicht verhandelbar“, weshalb sie sich nicht vorstellen könne, dass sich die Schweiz bei ihrer Interpretation über längere Zeit von der internationalen Staatengemeinschaft entferne.

Flüchtlingsbegriff staatlichen Organen regierungsfeindlichen Kräften keine Gesetzesänderung

Cornelio Sommaruga a cédé sa place à la tête du Comité International de la Croix-Rouge (CICR) à l’ancien secrétaire d’Etat aux affaires étrangères suisse, Jakob Kellenberger. Par ailleurs, le CICR a célébré le cinquantième anniversaire des Conventions de Genève en présence de nombreuses personnalités telles que le secrétaire général de l’ONU Kofi Annan. Dépositaire des Conventions de Genève, la Suisse, par l’intermédiaire de Ruth Dreifuss et de la présidente du Conseil national, Trix Heberlein, a lancé un appel pour que le droit humanitaire devienne partout une réalité légale.

cinquantième anniversaire des Conventions de Genève

Im Gegensatz zur SP, welche der Ansicht ist, die Grundversicherung sei so auszugestalten, dass niemand für seine optimale Gesundheitsversorgung zusätzliche Leistungen braucht, verlangte die FDP in einem Positionspapier, es sei in erster Linie der Grundsatz der Eigenverantwortung im Gesundheitswesen zu stärken. Der nach wie vor über Kopfprämien zu finanzierende Leistungskatalog der Grundversicherung – heute eine „Luxuslösung“, wie Nationalrätin Heberlein (ZH) meinte – habe nur das Notwendigste zu decken; alles, was zum „Wunschbedarf“ gehört (beispielsweise die Komplementärmedizin), sei zusätzlich privat zu versichern; ein gezielter Verzicht auf staatliche Eingriffe, Preiskontrollen und Tarife soll dazu beitragen, das Übermass an Leistungen (insbesondere auch im Spitex-Bereich) zu Lasten der Krankenversicherung einzudämmen. Gemäss FDP sollen die Spitalsubventionen abgeschafft und die freiwerdenden Gelder zur Prämienverbilligung oder zur direkten Beteiligung an den Behandlungskosten der Grundversicherung verwendet werden. Der Vertragszwang zwischen Versicherern und Leistungserbringern wäre aufzulösen.

FDP Positionspapier Eigenverantwortung

Im Anschluss an den Nationalrat überwies auch der Ständerat eine Motion Heberlein (fdp, ZH) für eine internationale Harmonisierung - und damit Lockerung - der Werberegelung für Heilmittel im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

Motion zur Lockerung des Verbots der Medikamentenwerbung an Radio und Fernsehen (Mo. 96.3310)

Eine parteiübergreifende Parlamentariergruppe bestehend aus den Abgeordneten Gross (sp, TG), Heberlein (fdp, ZH), Eymann (lp, BS) und Hochreutener (cvp, BE) übernahm eine alte Forderung von Gesundheitsökonomen und propagierte die Abschaffung der kantonalen Subventionen für die öffentlichen Spitäler. Diese sollten stattdessen direkt den Versicherten zukommen. Dies würde zu gleich langen Spiessen für öffentliche und private Spitäler sowie für die stationären und die (nicht subventionierten) ambulanten Behandlungen führen. Dadurch würden auch die Versicherten mehr Einblick in die effektiven Kosten erhalten. Dieser Vorschlag erhielt Unterstützung vom Präsidenten der Sanitätsdirektorenkonferenz und - etwas weniger einhellig - von den Krankenkassen. Er wurde jedoch von einer Arbeitsgruppe der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit unter Hinweis auf die Kompetenz der Kantone abgelehnt.

parteiübergreifende Parlamentariergruppe Abschaffung der kantonalen Subventionen für die öffentlichen Spitäler

Abgeordnete der vier Bundesratsparteien schlossen sich zu einer Arbeitsgruppe "Migration" zusammen, um konstruktive Kompromisse in der Ausländerpolitik auszugestalten. Unter der Leitung von Nationalrat Engler (cvp, AI) gehörten der Gruppe zwei Ständerätinnen - Beerli (fdp, BE) und Simmen (cvp, SO) -, zwei Nationalrätinnen - Fankhauser (sp, BL) und Heberlein (fdp, ZH) - sowie drei Nationalräte - Fischer (svp, AG), Seiler (svp, BE) und Strahm (sp, BE) - an. Im Vordergrund ihrer Abklärungen standen die Themen Arbeitsmarkt und Beziehungen zum europäischen Umfeld, Saisonnierstatut, Asylwesen, Rückführung von Flüchtlingen aus Ex-Jugoslawien, Assimilierung der Ausländer und Ausländerinnen sowie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einheimischer und ausländischer Bevölkerung. Nachdem es im Frühjahr noch nach einem breiten Einvernehmen unter den Parteien ausgesehen hatte, wurde im Herbst klar, dass sich zwischen der SP und ihren bürgerlichen Diskussionspartnern ein tiefer Graben aufgetan hatte. Grundsätzlich war sich die Arbeitsgruppe einig, dass das Drei-Kreise-Modell fallengelassen und durch eine Nachbarschaftsregelung mit den EU- und Efta-Staaten abgelöst werden sollte. Uneinig waren sich die Parteien aber in der Frage, wie dieses grenzüberschreitende Regelwerk aussehen sollte. Die SP votierte für den EU-Beitritt und damit auch für die Personenfreizügigkeit, währenddem CVP und FDP den Weg der bilateralen Beziehungen gehen wollten und für ein Abkommen mit einer Schutzklausel plädierten; die SVP wollte an den Kontingenten festhalten. Auch in der Frage der Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern aus Ex-Jugoslawien blieben die Differenzen unüberbrückbar.

Bundesratsparteien Arbeitsgruppe "Migration" Nachbarschaftsregelung mit den EU- und Efta-Staaten

Der Nationalrat nahm in der Herbstsession 1996 mit Zustimmung des Bundesrates eine Motion Heberlein (fdp, ZH) an, wonach das Verbot der Medikamentenwerbung an Radio und Fernsehen weiter gelockert werden soll. Die Liberalisierung war aus Kreisen der Ärzteschaft, der Apotheker und der Konsumenten kritisiert worden, da sie einen Anstieg des Medikamentenkonsums befürchteten. Auch die beiden betroffenen Bundesämter BAG und BAKOM hatten sich gegen eine Lockerung ausgesprochen.

Motion zur Lockerung des Verbots der Medikamentenwerbung an Radio und Fernsehen (Mo. 96.3310)

Juristisch unbestritten war die von der SVP eingereichte Volksinitiative "gegen die illegale Einwanderung". Sie verlangte, dass auf Asylgesuche illegal Eingereister nicht eingetreten werden soll. Anders als die SD-Initiative bekannte sie sich aber zum Grundsatz des Non-Refoulements, wonach ein Flüchtling nur abgewiesen werden darf, wenn garantiert werden kann, dass ihm in seinem Heimatland weder Folter noch Tod drohen. Als Massnahme gegen die Attraktivität der Schweiz als Einwanderungsland wollte die SVP zudem eine staatliche Lohnverwaltung für die Asylbewerber einführen. Dies bringe einerseits keine Verbesserungen, andererseits aber einen übertriebenen Bürokratismus, begründete Heberlein (fdp, ZH) die ablehnende Haltung der Staatspolitischen Kommission und des Bundesrates. Die Initiative, welche ausserhalb der eigenen Partei nur gerade die Unterstützung der FP und der EDU fand, wurde vom Nationalrat mit 137 zu 37 Stimmen Volk und Ständen zur Verwerfung empfohlen.

SVP Volksinitiative "gegen die illegale Einwanderung"
Dossier: Volksinitiativen „Für eine vernünftige Asylpolitik“ und „Gegen die illegale Einwanderung“ (BRG 94.061)

Anlässlich seiner ersten grossen Drogendebatte in der Frühjahrssession behandelte der Nationalrat auch mehrere drogenpolitische Vorstösse aus den eigenen Reihen. Vordergründig aus formalen Gründen, vor allem aber weil sie durch eine Annahme von "Jugend ohne Drogen" in der Volksabstimmung ganz oder teilweise obsolet würden, wies der Rat drei parlamentarische Initiativen an die Kommission zurück. Diese Vorstösse verlangten, dass durch ein Umdenken in der Drogenpolitik der Schwarzhandel und die Drogenkriminalität eliminiert werde (Hubacher, sp, BS, Pa.Iv. 93.454), dass bei Drogenkonsumenten vermehrt der fürsorgerische Freiheitsentzug eingesetzt werden solle (Heberlein, fdp, ZH, Pa.Iv. 94.423) sowie dass der Drogenkonsum straffrei zu gestalten und die medizinisch indizierte Heroinabgabe definitiv in den Katalog der möglichen Therapieformen aufzunehmen sei (Tschäppät, sp, BE, Pa.Iv. 94.437). Aus analogen Überlegungen - allerdings hier auf "DroLeg" gemünzt - schob der Rat auch die Ratifizierung der UNO-Konvention von 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen auf. Eine Motion Bortoluzzi (svp, ZH) auf umgehende Unterbreitung des Wiener Abkommens wurde als erfüllt abgeschrieben (95.3156). Eine Motion Maspoli (lega, TI) für eine stationäre Zwangsbehandlung von Drogenkranken wurde klar verworfen (Mo. 94.3337), eine Motion Comby (fdp, VS), welche die flächendeckende Einführung von Drogen-Ombudspersonen in den Schulen verlangte, hingegen als Postulat überwiesen. Eine vom Ständerat im Vorjahr teilweise gutgeheissene Motion Morniroli (lega, TI), welche die Erstellung eines ausformulierten Drogenkonzeptes verlangte, passierte im Nationalrat nur als Postulat (94.3579).

Nationalrat mehrere drogenpolitische Vorstösse

Bei dieser Ausgangslage hatten die beiden Initiativen in der Volksabstimmung keine Chance, umso mehr als die Gegner der Initiativen – in erster Linie die Tabakindustrie und die Werbung – weder Mittel noch Wege scheuten, um die Initiativen, die sie in erster Linie als werbe- und arbeitsplatzfeindlich darstellten, zu Fall zu bringen. Dabei fanden sie die nahezu uneingeschränkte Unterstützung der Printmedien, welche sich in Zeiten ohnehin rückläufigen Inseratevolumens unmissverständlich auf die Seite ihrer potenten Auftraggeber stellten. Gegen die Initiativen sprach sich aber auch ein «Schweizerisches Aktionskomitee gegen unbrauchbare Werbeverbote» aus, in welchem sich 150 Bundesparlamentarier und -parlamentarierinnen aus allen grösseren Parteien zusammenschlossen. Dem Präsidium gehörten neben Nationalrätin Heberlein (fdp, ZH), Ständerat Delalay (cvp, VS) und Nationalrätin Zölch (svp, BE) auch der Basler SP-Nationalrat Hubacher an, der sich in dieser Frage gegen die Meinung seiner Partei stellte.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000

Wegen der dominierenden Rolle, die gewisse Ausländergruppen – vor allem Kosovo-Albaner –, welche sich unter dem Status von Asylbewerbern in der Schweiz aufhalten, im Zürcher Drogenmarkt spielen, wurde verschiedentlich der Ruf laut, straffällig gewordene Asylbewerber bis zu ihrer Ausschaffung zu internieren. Dies verlangten unter anderem der sozialdemokratische Zürcher Stadtpräsident sowie die Vorsteher der kantonalen und städtischen Polizeibehörden Zürichs. Im Parlament fand diese Forderung insbesondere in zwei Motionen ihren Niederschlag – Iten(fdp, ZG) im Ständerat und Heberlein (fdp, ZH) im Nationalrat – welche beide als Postulat angenommen wurden. Bundesrat und BFF lehnten das Ansinnen vorerst vehement ab, lenkten aber, da das Problem zusehends die Öffentlichkeit bewegte, schliesslich ein und wollten derartige Massnahmen zumindest nicht mehr ausschliessen.

Drogenmarkt