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Akteure

  • Eymann, Christoph (lpd/pld, BS) NR/CN
  • Kündig, Markus (cvp/pdc, ZG) SR/CE

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Die bürgerlichen Parteien - mit Ausnahme der rechtsbürgerlichen FP, SD und EDU, welche die Initiative einhellig unterstützten - zeigten sich allesamt gespalten. Die SVP, vor allem der Zürcher Flügel um Nationalrat und Mitinitiant Bortoluzzi, stellte sich hinter die Initiative, die Sektionen der Kantone Bern, Thurgau und Graubünden bekämpfte sie. Auch die Liberalen traten in beiden Abstimmungskomitees auf, die Waadtländer Leuba und Sandoz bei den Initianten, der Basler Eymann bei den Gegnern. Unter den Befürwortern figurierten auch einige FDP-Nationalräte, namentlich der Neuenburger Frey sowie die Luzerner Aregger, Theiler und Tschuppert. Bei der CVP stellte sich nur gerade ein alt Ständerat (Kündig, ZG) hinter das Volksbegehren.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Als Erstrat befasste sich der Ständerat mit dem vom Bundesrat 1994 beantragten neuen Bundesbeschluss über die Förderung wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete. Ein von Schüle (fdp, SH), Kündig (cvp, ZG), Rüesch (fdp, SG) und Uhlmann (svp, TG) vertretener Nichteintretensantrag, der die Vorlage aus ordnungs- und finanzpolitischen Gründen bekämpfte, blieb mit 25:8 Stimmen in der Minderheit. In der Detailberatung fand der Entwurf des Bundesrates unverändert Zustimmung. Im Nationalrat wurde ein mit denselben Argumenten wie im Ständerat begründeter Nichteintretensantrag von den Fraktionen LdU/EVP und FP sowie einer Mehrheit der SVP unterstützt, unterlag aber mit 125:34 Stimmen. Auf Antrag ihrer Kommission nahm die grosse Kammer die Zinskostenverbilligung - der Bundesrat hatte auf dieses Instrument aus dem alten Bonny-Beschluss verzichten wollen - als zusätzliche Förderungsmassnahme neben Bürgschaften und Steuererleichterungen für private Unternehmer in das Gesetz auf. Mit knapper Mehrheit (17:16) entschied sich der Ständerat in der Differenzbereinigung zuerst gegen dieses von der Westschweiz geforderte Instrument, gab dann allerdings angesichts der klaren Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat (100:38) und vor allem der geschlossenen Front der französischsprachigen Abgeordneten nach. In der Schlussabstimmung wurde der neue Beschluss vom Nationalrat mit 142:24 und vom Ständerat mit 35:7 Stimmen verabschiedet.

Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete

Der Schweizerische Gewerbeverband unterstützte das von der AUNS lancierte Referendum gegen die Regierungsreform mit den Staatssekretären. Er verzichtete jedoch darauf, eine Volksabstimmung über die Kartellgesetzrevision sowie über das Binnenmarktgesetz zu verlangen, obwohl er beiden Vorhaben eher skeptisch gegenübergestanden hatte.

Bei den eidgenössischen Wahlen konnten die Rücktritte von prominenten Gewerbevertretern (die Freisinnigen Früh(AR) und Cincera (ZH) sowie bereits 1994 der Zuger CVP-Ständerat Kündig) nicht wettgemacht werden. Der auf der Berner FDP-Liste kandidierende Verbandsdirektor Pierre Triponez schaffte trotz aufwendiger Kampagne den Sprung in den Nationalrat nicht.

Positionen und Verluste im Nationalrat des SGV 1995

In Zug erreichte beim ersten Wahlgang für den Ständerat keiner der sieben Kandidaten, davon vier Frauen, das absolute Mehr. Der Bisherige Andreas Iten (fdp) verpasste die Wahl allerdings nur um 94 Stimmen. Die offizielle CVP-Kandidatin Martha Hitz-Würms erreichte den dritten Platz hinter dem auf einer bürgerlichen Liste "wild" kandidierenden Urs B. Wyss (cvp). Für den zweiten Wahlgang wechselte die CVP deshalb das Zugpferd und setzte auf Peter Bieri. Der Wechsel wurde von gewissen Kreisen kritisiert, machte sich für die CVP aber bezahlt: Peter Bieri, der die Nachfolge von Markus Kündig antritt, erzielte das zweitbeste Resultat hinter dem klar Bestplazierten Andreas Iten. Wyss scheiterte relativ knapp.

Ständeratswahlen Zug 1994

Beim neuen Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge folgte der Ständerat — trotz starkem Lobbying der Pensionskassenvertreter, welche vor allem die Unterstützung von Coutau (lp, GE) und Kündig (cvp, ZG) fanden — in der Differenzbereinigung weitgehend den Beschlüssen des Nationalrates. Zugunsten der jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kehrte er allerdings zum bundesrätlichen Modell zurück, welches vorsieht, dass die Arbeitnehmenden ab dem 20. Altersjahr neben ihren eigenen Versicherungsbeiträgen einen Teil der Arbeitgeberbeiträge mitnehmen können, wobei der Arbeitgeberanteil jährlich um vier Prozent angehoben wird, so dass im 45. Altersjahr die volle Freizügigkeit erreicht ist. Der Nationalrat hatte als Konzession an die Pensionskassen den Aufnungsprozess erst im Alter von 25 Jahren aktivieren, dafür aber mit 5% jährlich honorieren wollen, was ebenfalls zur vollen Freizügigkeit mit 45 Jahren geführt hätte, schloss sich in der Differenzbereinigung aber dem Ständerat an.

Im Gegenzug erklärte sich der Ständerat in Abweichung vom bundesrätlichen Vorschlag seinerseits bereit, den Pensionskassen bei dem für die Berechnung der Eintritts- und Austrittsleistungen massgeblichen technischen Zinssatz insofern entgegenzukommen, als dieser um ein Prozent variieren darf. Damit kann eine Kasse immer noch zehn bis zwölf Prozent des Guthabens eines Stellenwechslers zurückbehalten. Der Einheitssatz soll erst mit einer nächsten Revision verwirklicht werden. Unter diesen Umständen konnte die Vorlage noch vor Jahresende definitiv verabschiedet werden.

Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"
Dossier: Eidgenössische Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge"

Die Kommission des Ständerates, welcher 1991 der 10. AHV-Revision gemäss bundesrätlichem Vorschlag (ohne Rentensplitting und ohne Erhöhung des Rentenalters der Frauen) zugestimmt hatte, konnte sich weiterhin nicht für die neue Rentenformel erwärmen. Auf Kritik stiess vor allem die ungleiche Behandlung von Alt- und Neurentnerinnen und -rentnern, die Konkubinatsfreundlichkeit des nationalrätlichen Vorschlags, die mangelnde Transparenz der Rentenberechnung und die zusätzliche Belastung der Vollzugsorgane. Die vom Zuger CVP-Ständerat Kündig präsidierte Kommission griff im Sommer die seit einiger Zeit in CVP-Kreisen diskutierte Idee einer Einheitsrente auf und beauftragte das BSV, innert Monatsfrist einen diesbezüglichen Bericht vorzulegen. Obgleich der Bericht die Schwachstellen einer Einheitsrente (durchschnittlich tiefere Renten, einseitige Aufwertung der Beitragsdauer gegenüber der Beitragshöhe, starkes Anwachsen der Solidaritätskomponente der höheren Einkommensklassen) verdeutlichte, beharrte die Ständeratskommission auf ihrem Standpunkt, zumindest vorderhand gleichzeitig mit Verbesserungen beim Splitting (Zuschlag auf Alters- und Invalidenrenten für verwitwete Personen) auch das Modell der Einheitsrente weiterzuverfolgen.

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Das neue Aktienrecht trat auf den 1. Juli in Kraft. Vor allem Gewerbevertreter waren nach Abschluss der Revision des Aktienrechts der Ansicht, dass bei dessen Ausgestaltung zu sehr die Aspekte der grossen Publikumsgesellschaften im Vordergrund gestanden, und die Spezifitäten von kleinen und mittleren Gesellschaften zu wenig Beachtung gefunden hatten. Ständerat Kündig (cvp, ZG) hatte deshalb – und weil die an sich für diese Firmen geschaffene Form der GmbH in der Schweiz zuwenig Anklang findet – mit einer parlamentarischen Initiative eine neue, besondere Gesellschaftsform für Klein- und Mittelbetriebe schaffen wollen. Der Rat anerkannte dieses Anliegen, fand jedoch, es sei angesichts der Komplexität der Materie praktischer, die Verwaltung mit dieser Aufgabe zu betrauen und ein entsprechendes Postulat zu überweisen. Das Postulat regt im weiteren die Anpassung des neuen Aktienrechts an die Bestimmungen der EG an.

Forderung nach Schaffung einer neuen Gesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen
Dossier: Aktien- und Gesellschaftsrecht

Vertreter dieser Gruppe gehörten federführend zum Initiativkomitee, welches Ende Jahr eine Volksinitiative «Jugend ohne Drogen» lancierte. Dem Copräsidium gehören die Nationalrätinnen und Nationalräte Aubry (fdp, BE), Borer (ap, SO), Bortoluzzi (svp, ZH), Dreher (ap, ZH), Friderici (lp, VD), Giezendanner (ap, AG), Leuba (lp, VD), Miesch (fdp, BL), Moser (ap, AG), Müller (svp, AG), Philipona (fdp, FR), Rohrbasser (svp, FR), Sandoz (lp, VD), Jürg Scherrer (ap, BE), Werner Scherrer (edu, BE), Steinemann (ap, SG) und Tschuppert (fdp, LU) sowie die beiden Ständeräte Kündig (cvp, ZG) und Morniroli (lega, TI) an. Massiv vertreten im Initiativkomitee sind Sportler vorab aus dem Umkreis der schweizerischen Ski-Nationalmannschaft und einige Prominente aus der Unterhaltungsbranche.

Gemäss dem Initiativtext soll der Bund das Rauschgiftproblem mit einer restriktiven, direkt auf Abstinenz ausgerichteten Drogenpolitik bekämpfen und die notwendigen Gesetze dazu erlassen, zudem eine aktive Drogenprävention verfolgen und Entzugs- und Wiedereingliederungsmassnahmen fördern. Ausdrücklich verbieten wollen die Initianten die Abgabe von Betäubungsmitteln. Vorbehalten ist eine Abgabe zu rein medizinischen Zwecken, wobei Heroin und Kokain allerdings ausgeschlossen sind. Als bekannt wurde, dass auch der umstrittene Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis (VPM) hinter der Initiative steht, distanzierten sich einzelne Sportler von ihrem Engagement.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

In Antwort auf die von beiden Räten überwiesenen parlamentarischen Initiativen Spoerrys (fdp, ZH) und Kündigs (cvp, ZG) und in Abschreibung von gleich sieben Postulaten legte der Bundesrat im August den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge vor. Darin wird das bisher geltende Verbot der Verpfändung von Vorsorgeansprüchen im Falle des Erwerbs von Wohneigentum für den eigenen Bedarf aufgehoben und die Rechtsgrundlage für einen Vorbezug der Pensionskassengelder festgeschrieben. Gemäss der in der Vernehmlassung mehrheitlich geäusserten Kritik und im Gegensatz zu der ursprünglich vom EDI ausgearbeiteten Vorlage soll der Bezug der Gelder bar und nicht als Darlehen erfolgen. Zur Sicherung des Vorsorgezweckes werden Höchstgrenzen der zu beziehenden Pensionskassengelder sowie Alterslimiten festgelegt.

Der Bundesrat rechnet aufgrund der im Gesetz vorgesehenen Einschränkungen mit einer Beanspruchung von maximal 120 der heute von den Vorsorgeeinrichtungen verwalteten CHF. 300 Mrd., wovon jedoch nach heutigen Werten lediglich rund CHF. 20 Mrd., oder 7 Prozent der Vorsorgegelder, auch wirklich bezogen werden dürften. Auch auf die Boden- und Wohnungspreise dürfte die vorgesehene Lockerung nach Ansicht des Bundesrates kaum Auswirkungen haben, da der Kreis der Nutzniesser begrenzt sei.

Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (BRG 92.066)
Dossier: Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) warnte dagegen schon früh vor den Gefahren eines Lohndumpings im Fall eines EWR-Beitritts. Dank der Freizügigkeit im Personenverkehr könnten ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem in den Grenzregionen, dazu missbraucht werden, die bei uns geltenden Arbeitsbedingungen und branchenüblichen Löhne zu unterlaufen. Im Nationalrat wurde diese Besorgnis von der SP und den Grünen aufgenommen, doch wurden bei der Anpassung der obligationenrechtlichen Bestimmungen über den Arbeitsvertrag entsprechende Anträge abgelehnt. Kein Gehör fanden allerdings auch bürgerliche Vorstösse — Allenspach (fdp, ZH) im Nationalrat und Kündig (cvp, ZG) im Ständerat — für eine arbeitgeberfreundlichere Regelung bei Änderungen in den Besitzverhältnissen von Unternehmen oder Betriebsteilen.

Bericht über die Auswirkungen des EWR auf Beschäftigung und Löhne
Dossier: Eurolex (BRG 92.057)

Obwohl sich der scheidende Präsident Kündig am Kongress im September noch relativ positiv zum EWR-Vertrag geäussert hatte, beantragte im November der Vorstand des SGV der Gewerbekammer, welche für die definitive Stellungnahme zuständig ist, den EWR abzulehnen.

EWR-Vertrag spaltet den SGV

Nach neunjähriger Amtszeit trat der Zuger CVP-Ständerat Kündig vom Präsidium des SGV zurück. An seine Stelle wurde am Gewerbekongress vom 25. September in Bern der freisinnige Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Drogistenverbandes, Hans-Rudolf Früh (AR) gewählt.

Präsidiumswechsel beim SGV 1991

Das EDI erarbeitete auf Veranlassung der letztes Jahr von V. Spoerry (fdp, ZH) (Pa.Iv. 89.232) und Kündig (cvp, ZG) von den jeweiligen Räten angenommenen parlamentarischen Initiativen Vorschläge über eine Revision des Obligationenrechts sowie des Gesetzes über die berufliche Vorsorge. Darin wird angeregt, einen Teil der in der beruflichen Vorsorge angelegten Gelder zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums zu verwenden, um so die mit 30 Prozent als zu niedrig empfundene Wohneigentumsquote zu erhöhen. Konkret werden vor allem zwei Massnahmen vorgeschlagen: Die Aufhebung des Verbots der Verpfändung des Versichertenkapitals sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, welche es den Versicherten ermöglicht, die ihnen im Umfang des Freizügigkeitsanspruchs zustehenden Gelder als Darlehen – und nicht als Barauszahlung – für die Finanzierung von Wohneigentum zu verwenden. Diese Vorschläge gingen Anfang Juli in die Vernehmlassung.

Neukonzeption der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (Pa.Iv. 89.235)
Dossier: Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Den links-grünen Kampfkandidaten und -kandidatinnen gelang es in Zug, einen zweiten Wahlgang zu erzwingen. Im ersten Wahlgang erreichte nur der Bisherige Andreas Iren (fdp) das absolute Mehr; der zweite Bisherige, Markus Kündig (cvp), seit 16 Jahren in der kleinen Kammer, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes und auch als Mitglied von vielen Verwaltungsräten eng mit der Wirtschaft verbunden, schaffte die Hürde nicht. Im zweiten Wahlgang gelang ihm dann mit einem Stimmenanteil von 57% die Bestätigung gegen seinen sozialdemokratischen Herausforderer Adolf Müller, obwohl die FDP an ihrer Delegiertenversammlung keine Empfehlung zu seiner Unterstützung abgegeben hatte.

Ständeratsersatzwahlen Zug 1990

Mit zwei miteinander identischen parlamentarischen Initiativen waren beide Räte bereits im Sommer letzten Jahres konfrontiert worden. Die Initiativen, welche von Spoerry (fdp, ZH) (Pa.Iv. 89.232) im Nationalrat und von Kündig (cvp, ZG) im Ständerat eingereicht worden waren, verlangten im wesentlichen, dass in der obligatorischen und ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge sowie in der gebundenen Selbstvorsorge angesparte Vermögen für die Altersvorsorge im Rahmen der Freizügigkeitsleistung (Säule 2a, 2b) bzw. im Rahmen des vorhandenen Sparkapitals (Säule 3a) ganz oder teilweise zur Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums zur Verfügung zu stellen seien. Vor allem die Sozialdemokraten kritisierten zwar den von den beiden parlamentarischen Initiativen beschrittenen Weg, konnten sich jedoch mit dem Ziel der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums aus Mitteln der zweiten Säule grundsätzlich einverstanden erklären. Den Initiativen wurde denn auch in beiden Räten deutlich Folge gegeben.

Neukonzeption der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (Pa.Iv. 89.235)
Dossier: Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Einstimmig hiess der Ständerat eine parlamentarischen Initiative Kündig (cvp, ZG) gut, die den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge erleichtern will. Im Nationalrat erwuchs einer gleichlautenden Initiative Spoerry (fdp, ZH) (Pa.Iv. 89.232) Opposition der SP und der Grünen. Diese argumentierten, es bestehe die Gefahr eines Zielkonflikts zwischen Wohneigentumsförderung und Alterssicherung, und der Rückgriff auf die einem Versicherten individuell zustehenden Gelder ermögliche es nur älteren und gutverdienenden Arbeitnehmern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Trotz dieser Bedenken, die auch bei einigen bürgerlichen Politikern Unbehagen auslösten, wurde der Initiative mit deutlichem Mehr Folge gegeben. Da für die zweite Jahreshälfte 1991 eine einschlägige Botschaft des Bundesrates zu erwarten ist, wurde die gesetzgeberische Arbeit an der Initiative allerdings bis dahin sistiert.

Neukonzeption der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (Pa.Iv. 89.235)
Dossier: Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Die in fünf Kantonen durchgeführten Erneuerungswahlen für den Ständerat brachten keine Veränderung der parteipolitischen Zusammensetzung der kleinen Kammer. In Glarus, Graubünden und Nidwalden wurden die bisherigen Amtsinhaber oppositionslos für weitere vier Jahre bestätigt.

Umstritten war dagegen die Nachfolge des Obwaldner Ständerates Willy Hophan (cvp), der infolge einer Affäre (der Obwaldner Steuerverwaltung wurden von den eidg. Steuerbehörden mangelhafte Einschätzungsverfahren sowie ungesetzliche Steuervergünstigungen vorgeworfen, welche zu Steuerausfällen von gegen 22 Mio Fr. führten und den Bund zu aufsichtsrechtlichen Massnahmen veranlassten) um die ihm als Finanzdirektor unterstellte kantonale Steuerverwaltung auf eine erneute Kandidatur verzichtete. Mit ihrem Parteipräsidenten Niklaus Küchler konnte die CVP-Obwalden das Ständeratsmandat zwar halten, doch unterlag der freisinnige Kampfkandidat an der Landsgemeinde nur sehr knapp.

Im Kanton Zug vermochte der Angriff von SP und Sozialistisch-Grüner Alternative auf die bürgerliche Vertretung im Ständerat das Wahlgeschehen zu beleben, hatte aber keinen Erfolg: Die Nachfolge des zurückgetretenen Othmar Andermatt (fdp) trat der freisinnige Regierungsrat Andreas Iten an; Markus Kündig (cvp) wurde in seinem Amt bestätigt.

Als neuer Vertreter des Kantons Jura zog Michel Flückiger (fdp) in den Ständerat; er rückte für seinen in die Kantonsregierung gewählten Parteikollegen Gaston Brahier nach.

Personelle Veränderungen ergaben sich auch im Nationalrat. Paul Rechsteiner (sp, SG) und Lukas Fierz (gp, BE) ersetzten Hans Rohrer (sp, SG) bzw. Leni Robert (gp, BE), die nach ihrer Wahl in die Kantonsregierung ihr NR-Mandat zur Verfügung stellten. Für den verstorbenen Hans Frei (cvp, TG) rückte Margrit Camenzind als erste Thurgauerin in den NR nach. Der in den BR gewählte Flavio Cotti wurde durch Giovanni Baggi (cvp, TI) ersetzt. Im Kanton Al, der seinen einzigen NR nach dem Majorzsystem bestellt, musste dagegen eine Ersatzwahl für den neu in den BR gewählten Arnold Koller (cvp) durchgeführt werden. In einer Kampfwahl wurde der von der «Gruppe für Innerrhoden» aufgestellte Rolf Engler gewählt, der sich der CVP-Fraktion anschloss.

Erneuerungswahlen Ständerat Glarus Graubünden Nidwalden Obwalden Zug Jura 1986

Bei der Behandlung durch das Parlament zeigte sich, dass auch dieser Entwurf die Gegner einer Innovationsrisikogarantie nicht zu überzeugen vermochte. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen blieben dabei, dass es sich bei der IRG um ein systemwidriges, wettbewerbsverzerrendes Instrument handle. Dieses Argument gründete sich nicht zuletzt darauf, dass die an sich begrüssten Steuererleichterungen lediglich bei Inanspruchnahme der IRG gewährt werden sollen. Neben den sachlichen Argumenten war jedoch nicht zu überhören, dass bei der ganzen Auseinandersetzung auch die Unzufriedenheit der Freisinnigen mit dem zum erstenmal nicht aus ihrer Partei stammenden Vorsteher des EVD mitspielte. Immerhin waren die Reihen nicht ganz geschlossen. So sprach sich etwa im Nationalrat der Freisinnige Etique für das Projekt von Bundesrat Furgler aus, während sich umgekehrt Ständerat Kündig im gegnerischen Lager befand. In beiden Kammern unterlagen die Nichteintretensanträge ungefähr im Verhältnis eins zu zwei. Die in den Detailberatungen noch gerinfügig modifizierte Vorlage passierte die Schlussabstimmung mit Stimmenzahlen von 26 : 8 resp. 114 : 56. Gleichzeitig hiessen die Räte einen Bundesbeschluss über die Finanzierung der IRG gut. Mit der Überweisung einer entsprechenden Motion der Ständeratskommission gab das Parlament im weiteren dem Bundesrat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Ausleihe und Bildung von Risikokapital auch dann in den Genuss von Steuererleichterungen gelangt, wenn die IRG nicht in Anspruch genommen wird. Eine Motion Brahier (fdp, JU), die fiskalische Erleichterungen auch für sich umstrukturierende Unternehmen forderte, wurde demgegenüber von BR Stich bekämpft und von der kleinen Kammer nicht überwiesen.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren

In mehreren Kantonen fanden Erneuerungswahlen für den Ständerat statt. Das herausragende Ergebnis dieser Neubestellungen bildete die Nichtbestätigung des amtierenden Ständeratspräsidenten durch die Obwaldner Landsgemeinde. Der abgewählte Christlichdemokrat, J. Dillier, war in seinem Heimatkanton als distanzierter Politiker bekannt, der im Vorfeld der Wahl auch wegen privater Rechtsstreitigkeiten zunehmend Diskussionsstoff geliefert hatte. Sein Sturz stellte offensichtlich für die dortige Bevölkerung keine so grosse Überraschung dar wie anderswo. Der Beweis dafür, dass es sich bei dieser Wegwahl mehr um eine Abrechnung mit der Person als um eine parteipolitische Angelegenheit gehandelt hatte, wurde darin erblickt, dass die Christlichdemokraten ihre Position bei der Neubesetzung des verwaisten Ständeratssitzes zu verteidigen vermochten. Nachdem Dillier bereits kurz nach dem negativen Entscheid seinen Verzicht auf eine Wiederkandidatur bekannt gegeben hatte, wurde sein Parteikollege, Regierungsrat W. Hophan, an der ausserordentlichen Landsgemeinde dem freisinnigen Herausforderer deutlich vorgezogen. Die übrigen Erneuerungswahlen brachten nicht nur keine parteipolitischen, sondern auch keine personellen Veränderungen in der Zusammensetzung der Kleinen Kammer. Während die bisherigen Amtsinhaber in Graubünden, Nidwalden und Zug nirgends ernsthaft bestritten waren, sorgte im Kanton Glarus die Sprengkandidatur einer Sozialdemokratin immerhin für eine wesentliche Belebung des Wahlgeschehens.

GR: Wiedergewählt wurden die beiden Christlichdemokraten L. M. Cavelty und U. Gadient.
NW: Von der Landsgemeinde für eine weitere Amtsperiode bestätigt wurde N. Zumbühl (cvp)
ZG: Wiedergewählt wurden M. Kündig (cvp) und O. Andermatt (fdp).
GL: Erneuert wurden die Mandate von P. Hefti (fdp) und H. Meier (cvp).

Erneuerungswahlen Ständerat Obwalden Graubünden Nidwalden Zug Glarus 1982
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1983 - Überblick