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  • Föhn, Peter (svp/udc, SZ) SR/CE
  • Fournier, Jean-René (cvp/pdc, VS) SR/CE

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Ranglisten haben etwas Eingängiges: Mit ihrer Hilfe lassen sich vermeintliche Unterschiede fest- und darstellen. So versuchen öfters auch die Medien Parlamentarierinnen und Parlamentarier einzuordnen und zu vergleichen. 2017 präsentierte die Sonntagszeitung ein Parlamentarierrating, mit welchem der Einfluss aller Parlamentsmitglieder gemessen werden sollte, und die NZZ wartete mit ihrem jährlichen Links-Rechts-Rating auf.
Der Einfluss wurde in der Sonntagszeitung anhand der Kommissionszugehörigkeit, der in den Räten vorgebrachten Voten, der Anzahl erfolgreicher politischer Vorstösse, der Ämter im Rat und in der Partei, der Medienpräsenz und dem ausserparlamentarischen Beziehungsnetz gemessen. Zwar wies die Zeitung nicht aus, wie sie diese Elemente miteinander verknüpfte und gewichtete, die Rangliste diente ihr aber als Grundlage für immerhin drei ganze Zeitungsseiten. Laut den Berechnungen war SP-Parteipräsident Christian Levrat (FR) in den Jahren 2015–2017 der einflussreichste Parlamentarier, gefolgt von Pirmin Bischof (svp, SO) und Gerhard Pfister (cvp, ZG). Die «Flop 15» – so die Sonntagszeitung – wurden angeführt von Géraldine Marchand-Balet (cvp, VS), Hermann Hess (fdp, TG) und David Zuberbühler (svp, AR). Die Rangierungen verleiteten die Zeitung zu weiteren Analysen: So sei der Einfluss der SVP und der FDP, gemessen am Anteil Fraktionsangehöriger unter den Top 50, verglichen mit dem Rating 2014 gestiegen und der Einfluss des Kantons Zürich gesunken. Mit einem Vergleich der Rangliste hinsichtlich Medienpräsenz und dem Gesamtrang konnte die Zeitung zudem «die grössten Blender» ausmachen. Zwar häufig in den Medien, aber sonst nur wenig einflussreich waren laut dieser Berechnung etwa Tim Guldimann (sp, ZH), Andreas Glarner (svp, AG) oder Benoît Genecand (fdp, GE). Einzelne Regionalzeitungen diskutierten in der Folge «ihre» kantonalen Vertreterinnen und Vertreter. Solche Ratings seien nicht entscheidend, aber es fühle sich immer gut an, wenn man vorne sei, beurteilte Christian Levrat die Auswertung.

Wichtigste Erkenntnis der von der NZZ präsentierten Links-Rechts-Positionierung, die seit 1999 jährlich auf der Basis von in den Räten durchgeführten Abstimmungen von der Forschungsstelle Sotomo durchgeführt wird – auch in der NZZ wurde die Methode zur Messung von Links und Rechts lediglich sehr kryptisch mit den Begriffen «D-Nominate» und «Alpha-Nominate» angedeutet und dem Hinweis versehen, dass diese Methode für den amerikanischen Kongress entwickelt worden seien und die ideologische Position der Abgeordneten messe –, war die zunehmende Fraktionsdisziplin. Der Druck, auf Fraktionslinie zu stimmen, habe dazu geführt, dass es kaum noch Überlappungen in der ideologischen Positionierung zwischen den einzelnen Parteien gebe. Vor allem die CVP – sie variiert auf der Gesamtskala von -10 (links) bis +10 (rechts) zwischen 0.2 (Gerhard Pfister) und -1.7 (Barbara Schmid-Federer, ZH) – sei wesentlich geschlossener als früher, als sie noch Fraktionsmitglieder gehabt habe, die sich am rechten Rand bei der Position von (linken) FDP- und SVP-Mitgliedern befunden und am linken Rand die «rechten Ausläufer der SP» berührt hätten. Die FDP-Mitglieder, die Positionen zwischen 0.3 (Christa Markwalder, BE) und 2.4 (Bruno Pezzatti, ZG) einnahmen, sowie die SVP-Mitglieder (Jean-Pierre Grin, VD: 6.1 bis Erich Hess, BE: 10.0) lagen ziemlich weit auseinander. Der Median des gesamten Nationalrats verlief genau zwischen der CVP und der FDP. Auf der Ratslinken gab es mehr ideologische Gemeinsamkeiten: Zwar war die SP insgesamt etwas linker als die Grünen – die Werte variierten bei den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zwischen -8.2 (Chantal Galladé, ZH) und -9.9 (Silvia Schenker, BS) und bei den Grünen zwischen -9.4 (Lisa Mazzone, GE) und -7.8 (Bastien Girod, ZH) –, aber die Durchmischung war wesentlich stärker als im Block der Bürgerlichen. Die grösste Geschlossenheit wies die GLP auf, bei der sich Kathrin Bertschy (BE) und Tiana Angelina Moser (ZH) mit einem Wert von -3.0 ideologisch nur marginal von Martin Bäumle (ZH, -2.7) entfernt positionierten. Die BDP wies mehr Varianz auf: Sowohl Rosmarie Quadranti (ZH, -1.6) als auch Hans Grunder (BE, -0.2) fanden sich ideologisch leicht links der Mitte. Interessant war, dass sich die Kleinstparteien am Rand ihrer Fraktionen ansiedelten. Sowohl die Lega und das MCG bei der SVP-Fraktion, als auch die EVP bei der CVP-Fraktion wiesen im Rating ideologische Differenzen zu ihrer Fraktion auf.
Im Ständerat waren zwar die verschiedenen Parteien ebenfalls voneinander getrennt, es kam aber zwischen CVP und FDP zu Überlappungen und die Gesamtvarianz der Positionen in der kleinen Kammer war geringer. Sie reichte von Liliane Maury Pasquier (sp, GE; -8.3) bis Peter Föhn (svp, SZ; 9.8), wobei sich Letzterer am rechten Rand ziemlich alleine auf weiter Flur befand, gefolgt von Werner Hösli (svp, GL; 7.6). Bei der FDP gesellten sich Fabio Abate (TI, -0.2) und vor allem Raphaël Comte (NE; -1.6) zum Lager der CVP, das von -2.4 (Anne Seydoux-Christe, JU) bis 0 (Isidor Baumann, UR) reichte. Am rechten Rand der FDP politisierte Philipp Müller (AG, 3.4) und lag damit nahe bei Thomas Minder (SH, 4.8), der als Parteiloser der SVP-Fraktion angehört. Von der SP sassen mit Pascale Bruderer (AG, -5.2) , Claude Janiak (BL, -5.5), Hans Stöckli (BE, -5.6) und Daniel Jositsch (ZH, -5.6) vier im Vergleich zum Nationalrat ziemlich gemässigte Genossinnen und Genossen in der kleinen Kammer.

Nationalratsrating

Sans discussion, le Conseil national adopte la motion Flückiger-Bäni (udc, AG) intitulée "lutte à armes égales entre les exportateurs de bois suisses et leurs concurrents européens". Une motion identique, déposée par le sénateur UDC Peter Föhn (udc, SZ) dans la chambre sœur, était également acceptée plus tôt dans la semaine. Celles-ci demandent à ce que le Conseil fédéral établisse les conditions-cadres légales permettant d'avoir les mêmes normes que celles en vigueur dans l'UE en ce qui concerne l'interdiction d'importer du bois provenant de coupes illégales. En effet, les producteurs suisses de bois souffrent de la législation en vigueur, qui n'est pas semblable aux normes européennes et qui amène, pour tout export de bois dans les pays de l'Union Européenne, un effort administratif conséquent. Tout comme son collègue de parti, Silvia Flückiger-Bäni demande à ce que soit étudiée la possibilité de passer par une ordonnance s'appuyant sur la loi sur les espèces protégées (LCITES) – considérée comme la solution la plus rapide.
Le Conseil fédéral a délivré, dans son message, le même avis que pour la motion sœur, à savoir que cela ne rentrait vraisemblablement pas dans le cadre de cette loi; l'ensemble du bois n'étant pas en danger de disparition. Il étudiera toutefois cette possibilité ainsi qu'une possible révision de la loi en vigueur sur le bois et se penchera sur la question de la reconnaissance des normes par l'UE afin de mettre fin à cette barrière commerciale.

Lutte à armes égales entre les exportateurs de bois suisses et leurs concurrents européens (Mo. 17.3843)
Dossier: Importverbot von illegal geschlagenem Holz

2015 monierte die GPK-SR, dass der Bundesrat bereits 2006 angemahnte Empfehlungen bezüglich Beizug externer Expertise und Beratung nur unzulänglich berücksichtigt habe. Eine eingehende Überprüfung habe zwar gezeigt, dass der Bundesrat Instrumente zur besseren Kontrolle geschaffen habe, dass aber nach wie vor kaum Transparenz vor allem im Bereich von Beratungsmandaten herrsche und dass die Gesamtkosten massiv angestiegen seien.
Mit zwei gleichlautenden, im Juni 2016 eingereichten Motionen nahmen Peter Föhn (svp, SZ) im Ständerat (Mo. 16.3489) und Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH) im Nationalrat (Mo. 16.3399) den Ball auf. Das Wissen in der Bundesverwaltung sei zu sichern – so lautete der Titel der Motionen. Dadurch könne nämlich auf externe Beratung verzichtet werden. Der Bundesrat wird denn in den Vorstössen aufgefordert, externe Beratungsmandate in den kommenden fünf Jahren um 8 Prozent pro Jahr zu reduzieren und deren Kosten transparent und nach Departementen auszuweisen. Nicht nur die Kosten hätten nämlich in den letzten Jahren zugenommen – in den Begründungen war von Kosten in der Höhe von CHF 600 Mio. für das Jahr 2006 und CHF 916 Mio. für das Jahr 2014 die Rede –, sondern auch die Abhängigkeit von externen Beratern, insbesondere in den Bereichen Informatik, Kommunikation und politischer Expertise.
In seiner Antwort kritisierte der Bundesrat die Zahlen. Wenn Vor- und Hilfsleistungen (z.B. Übersetzungen, Revisionen, Kontrollerhebungen), die kein Wissen generierten und entsprechend nicht als Beratung anzusehen seien, subtrahiert würden, dann entsprächen die Kosten für Beratung und Auftragsforschung laut Staatsrechnung 2015 lediglich noch rund CHF 234 Mio. Dazu gehörten auch externe Studien, die zur Erfüllung von parlamentarischen Vorstössen nötig seien und die auch deshalb auf dem freien Markt nachgefragt würden, um Arbeitsspitzen in der Verwaltung zu brechen. Eine Reduktion um 8 Prozent würde die Verwaltung vor Probleme stellen.
Während der Ständerat die Motion in der Herbstsession 2016 mit 22 zu 15 Stimmen bei 5 Enthaltungen verwarf, wurde sie im Nationalrat mehr als ein Jahr später in der Wintersession 2017 angenommen. Die Argumente in der grossen Kammer unterschieden sich auch mehr als ein Jahr später kaum von denen in der kleinen. Die Linke kritisierte die Vorstösse mit dem Argument, dass man nicht Stellen in der Verwaltung einsparen und gleichzeitig mehr Leistung bzw. ein Verbot von Auslagerung fordern könne. Bundesrat Ueli Maurer wies auf das Scheitern des gleichen Vorstosses im Ständerat hin und machte darauf aufmerksam, dass die Zahlen nicht so hoch seien, wie in den Vorstössen behauptet werde. Zudem könne man nicht alles Wissen internalisieren, sondern müsse auch Frischluftzufuhr via freien Markt sichern. Schliesslich würden die Parlamentarierinnen und Parlamentarier selber durch ihre Vorstösse die Kosten mitverursachen. Der magistrale Aufruf verhallte allerdings fast ungehört und die Motion Bigler wurde mit 106 zu 85 Stimmen (keine Enthaltungen) angenommen. Die geschlossenen FDP-, GLP- und SVP-Fraktionen standen den geschlossenen SP-, GP- und BDP-Fraktionen siegreich gegenüber. Auch die 24 Nein-Stimmen aus der CVP-Fraktion (2 Abweichler) konnten den Vorstoss nicht abwehren. Damit wird sich die kleine Kammer doch noch einmal mit der Materie auseinandersetzen müssen.

Beizug von externen Experten und Beratern

La motion Föhn, intitulée "lutte à armes égales entre les exportateurs de bois suisses et leurs concurrents européens", demande au Conseil fédéral de s'adapter au plus vite aux nouvelles normes européennes inscrites en 2013 dans le Règlement Bois de l'Union Européenne (RBUE) concernant l'importation de bois au sein de l'UE. Ce règlement impose, en effet, que le bois importé de pays tiers (dont fait partie la Suisse) soit soumis à un système de diligence raisonné. Ce système représente une charge administrative conséquente pour toute entreprise européenne souhaitant importer du bois suisse, car il demande que soit collecté un certain nombre d'informations afin de contrôler que le bois ne provienne pas de coupes illégales. Le sénateur schwytzois Peter Föhn (udc, SZ) veut ainsi – tout comme sa collègue de parti et députée au Conseil national Sylvia Flückiger-Bäni (udc, AG) qui a déposé une motion identique – qu'une solution soit trouvée au plus vite, afin que les producteurs et productrices suisses de bois ne soient plus désavantagés face à leurs concurrents européens. Il propose d'édicter une ordonnance sur la base de la loi sur les espèces protégées (LCITES) – ce qui constituerait la solution la plus rapide – argumentant que cette voie avait été choisie pour contrôler la licéité des produits importés issus de la pêche.
Le Conseil fédéral propose d'accepter la motion, estimant qu'une solution doit être trouvée au plus vite. Cependant, Doris Leuthard tient à préciser qu'il ne sera probablement pas possible de passer par la LCITES. En effet, celle-ci ne touche qu'à l'importation d'espèces protégées et en voie de disparition et ne peut donc pas concerner le marché du bois dans son ensemble – toutes les essences de bois n'étant pas en danger. La conseillère fédérale en charge des questions environnementales estime plus vraisemblable d'entamer une révision de la loi. Elle ajoute, de plus, qu'un changement législatif allant en ce sens aurait été possible, lorsque le Conseil fédéral a proposé de réviser la loi sur la protection de l'environnement en tant que contre-projet indirect à l'initiative pour une économie verte. Mais ce changement législatif n'a pas eu lieu, les parlementaires ayant refusé l'ensemble de la révision. Les adversaires de cette révision argumentaient alors, en ce qui concerne l'exportation de bois suisses, que l'Union européenne n'allait pas être si stricte sur l'application de sa réglementation.
Finalement, les sénateurs acceptent sans opposition la motion Föhn, qui passe aux mains de la chambre basse.

Lutte à armes égales entre les exportateurs de bois suisses et leurs concurrents européens (Mo. 17.3855)
Dossier: Importverbot von illegal geschlagenem Holz

In der ersten Sitzung der Wintersession 2017 schritt die kleine Kammer zur Wahl des Büros des Ständerats für 2017/18. Der scheidende Präsident, Ivo Bischofberger (cvp, AI) bedankte sich für das im vergangenen Jahr entgegengebrachte Vertrauen und wies auf die respektvolle Debattenkultur im Ständerat hin. Allerdings müsse dem persönlichen Gespräch auch weiterhin Beachtung geschenkt werden, da im Bundeshaus immer häufiger per E-Mail kommuniziert werde. Während im Jahr 2003 noch 3 Mio. Mails pro Monat versandt worden seien, seien es heute deren 30 Mio. Die Suche nach Konsens gelinge aber erfolgreicher mittels direktem, persönlichem Gespräch als über anonyme Korrespondenz.
Turnusgemäss wurde die amtierende Vizepräsidentin, Karin Keller-Sutter (fdp, SG) zur Ständeratspräsidentin gekürt. Von 45 eingelangten Wahlzetteln waren zwei leer und 43 mit ihrem Namen versehen. In ihrer Antrittsrede wies die St. Gallerin darauf hin, dass sie es einerseits dem Zufall verdanke, dass sie heute hier sitze – eigentlich wäre der Platz für den 2013 verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) vorgesehen gewesen –, andererseits habe ihr aber auch zu denken gegeben, dass bisher lediglich drei Frauen das Ständeratspräsidium besetzt hätten: Josi Meier (cvp, LU), Françoise Saudan (fdp, GE) und Erika Forster-Vannini (fdp, SG). Wenn Frauen gefragt würden, müssten sie bereit sein, eine Aufgabe zu übernehmen. Sie lasse sich auch leiten von der Überzeugung, dass die Kraft der Schweiz in den Institutionen liege. Dass die Schweizer Politik als langweilig gelte, sei gut, weil dies auch mit Berechenbarkeit und Stabilität einhergehe. In den Medien wurde spekuliert, dass die Ostschweizer Freisinnige wohl noch nicht am Ende ihrer Karriere sei, da sie als chancenreichste Nachfolgerin des wohl bald zurücktretenden Bundesrats Johann Schneider-Ammann gelte. Nach einem musikalischen Intermezzo wurden die weiteren Mitglieder des Büros gewählt. Jean-René Fournier (cvp, VS; 43 von 46 Stimmen) wurde zum ersten Vizepräsidenten und Géraldine Savary (sp, VD; 41 von 46 Stimmen) zur zweiten Vizepräsidentin gewählt. Ergänzt wurde das Präsidium durch den Stimmenzähler Alex Kuprecht (svp, SZ; 41 von 46 Stimmen) und den Ersatzstimmenzähler Thomas Hefti (fdp, GL; 43 von 46 Stimmen).

Wahl des Ständeratspräsidiums 2017/18
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros

Etant donné la complexité de la thématique, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats (CER-CE) s'est penchée sur la motion Fournier (cvp/pdc, VS). L'objectif de cette motion est d'améliorer la situation des PME dans les procédures de concurrence en modifiant uniquement quatre points de la loi sur les cartels (LCart). Une majorité de la commission, 9 voix contre 3 et 1 abstention, s'est prononcée en faveur de la motion. La CER-CE a avancé plusieurs arguments. Premièrement, une accélération des procédures serait favorables aux petites entreprises qui représentent le 99% du tissu économique helvétique. Deuxièmement, une allocation de dépens se justifie face aux frais de procédure parfois insupportables pour les PME. Troisièmement, la CER-CE a considéré que la publication de l'ouverture d'une enquête porte un préjudice, souvent irréparable, qui porte atteinte à l'image de l'entreprise alors qu'aucune culpabilité n'a encore été démontrée. Finalement, une prise en compte de la taille de l'entreprise lors de la sanction a paru juste à la CER-CE. A l'opposé, une minorité craint un affaiblissement de la LCart en cas d'adoption de la motion. Lors du vote en chambre, la motion a été acceptée par 31 voix contre 10 et 1 abstention.

Améliorer la situation des PME dans les procédures de concurrence

Jean-René Fournier (cvp, VS) reichte im Nachgang an eine von ihm selbst früher eingereichte Interpellation im Sommer 2017 eine Motion ein, mit der er auf die Ausgestaltung des Leistungsvertrags mit dem Nationalen Pferdezentrum Bern Einfluss nehmen wollte. Nachdem der Walliser Anfang 2017 seine Sorge bezüglich der Verringerung des Bestands der Armee-Reitpferde geäussert hatte (aufgrund von Sparmassnahmen wurde bekannt, dass nur noch 38, statt der bis anhin 65 Reitpferde durch die Armee gehalten werden sollen), stellte er in der Motion die Forderung, den Bestand bei ebendiesen 65 Tieren zu belassen. Dabei ging es ihm auch um den Erhalt von ausserdienstlichen Aktivitäten mit kulturellem Bezug, wie beispielsweise der Einsatz von Pferden bei den Berner Dragonern. Aber auch sportliche Aktivitäten und Ausbildungslehrgänge (Reitkurse, veterinärische Weiterbildungen) sollen durch den grösseren Pferdebestand weiterhin ermöglicht werden (siehe auch Ip.17.3031). Fournier, selbst den Grad eines Majors bekleidend, zeigte sich bewusst, dass der Stellenwert von Pferden in der Armee an Bedeutung verloren habe. Gleichzeitig hielt er es für falsch, den Investitionsrückstand der Armee im Bereich der Immobilien und der Ausrüstung auf dem Buckel der Pferde auszugleichen.
Anders äusserte sich die Regierung, die dem Parlament die Ablehnung der Motion nahegelegt hatte. Schwergewichtig gelte es, die finanziellen Mittel der Armee für den Kernauftrag, die Landesverteidigung, frei zu halten. Es sei ferner nicht die Aufgabe des VBS, Aktivitäten zu Gesellschaften zu subventionieren, wenn sie keinen direkten Bezug zu den Traintruppen haben. Der laufende Vertrag mit dem nationalen Pferdezentrum laufe Ende 2018 aus und eine neue Ausschreibung sollte die Gunst des Wettbewerbs nutzen können, auch um die eingesetzten Mittel zu limitieren. Eine Bestandsreduktion bei den Rössern sei unumgänglich, weil dadurch auch Unterhaltskosten eingedämmt würden. Der Bestand der Tiere zugunsten der Traintruppen (150 Lastenpferde), soll dagegen unangetastet bleiben, so stünden auch die Traintruppen als Gattung nicht in Frage. Die Förderung des Pferdes sei damit sichergestellt.

Im Ständerat wurde die Motion nach der Behandlung der Armeebotschaft 2017 traktandiert, einem grossen Geschäft, in dem Millionenbeträge zu fixieren waren. So äusserte sich Filippo Lombardi (cvp, TI), dass die Mehrausgaben für diese Pferde im Gesamtbudget der Armee nicht stark ins Gewicht fallen würden. Auch Ständerat Hêche (sp, JU) agierte als Advokat für die Tiere, im Interesse der Freiberger Rasse könne die Motion angenommen werden, so der Jurassier. Es brauchte aber keine längere Debatte, ehe die Standesvertreterinnen und Standesvertreter zur Abstimmung gelangten. 33 zu fünf, so lautete das deutliche Verdikt der kleinen Kammer. Die Motion wurde also im Sinne ihres Verfassers dem Nationalrat überwiesen.

Leistungsvertrag mit dem Nationalen Pferdezentrum Bern

Der Bundesbeschluss über die Erneuerung der Systemplattform Biometriedatenerfassung mit dem darin enthaltenen Verpflichtungskredit von CHF 33 Mio. stand im Frühling 2017 auf der Agenda des Nationalrats. Als einzigen Änderungsantrag brachte seine Staatspolitische Kommission einen zusätzlichen Absatz ein, demnach Offerten im Rahmen des Möglichen vor allem von Schweizer Unternehmen einzuholen sind und die Vergabekriterien so ausgestaltet werden müssen, dass insbesondere Schweizer Unternehmen berücksichtigt werden können. Kommissionssprecher Balthasar Glättli (gp, ZH) betonte, die Ergänzung werde „nicht aus irgendwelchen Gründen des Heimatschutzes wirtschaftlicher Art, sondern aus Gründen der Sicherheit“ gewünscht, da es sich bei biometrischen Daten um besonders schützenswerte Daten handle. Die so abgeänderte Vorlage wurde mit 180 Ja- zu 5 Nein-Stimmen aus der SVP-Fraktion gutgeheissen.

In der Sommersession 2017 behandelte der Ständerat das Geschäft und strich den vom Nationalrat eingefügten Artikel wieder aus dem Entwurf, wie es ihm seine Kommission beantragt hatte. Kommissionssprecher Peter Föhn (svp, SZ) erklärte, das Vorhaben müsse sowieso WTO-konform ausgeschrieben und vergeben werden, weshalb diese Bestimmung nichts bringe. Einstimmig nahm der Ständerat den Bundesbeschluss, der jetzt wieder dem bundesrätlichen Entwurf entsprach, an.

Die Mehrheit der SPK-NR stellte sich weiterhin hinter den Passus, der Schweizer Unternehmen bevorzugen will, und beantragte ihrem Rat Festhalten. Eine Minderheit sah die Datensicherheit jedoch auch bei Berücksichtigung eines fremden Anbieters gewährleistet und wollte sich dem Beschluss des Ständerates anschliessen. Bundesrätin Sommaruga führte aus, dass gemäss einer zwischenzeitlich durchgeführten Risikoanalyse kein Risiko einer nachrichtendienstlichen Ausspähung dieser Daten bestehe, und wies darauf hin, dass eine Bevorzugung schweizerischer Unternehmen vor den WTO-Regeln nur gerechtfertigt werden könnte, wenn diese der Verhinderung oder Minimierung eines solchen Risikos diene. Mit 98 zu 66 Stimmen bei 4 Enthaltungen hielt der Nationalrat an seinem Beschluss fest.

Es war schliesslich der Ständerat, der einlenkte und dem Beschluss des Nationalrates stillschweigend zustimmte. Dies jedoch nicht, weil er von der nationalrätlichen Lösung überzeugt war, sondern weil der Zeitplan keinen weiteren Aufschub dieses Geschäfts duldete. Kommissionssprecher Föhn erläuterte, dass im Falle einer weiteren Behandlung dieses Geschäftes in der nächsten Session die fliessende Ablösung des Systems gefährdet werden könnte, was Kosten in Millionenhöhe verursachen würde. Ausserdem sei es „Hans was Heiri“, ob man diese Bestimmung aufnehme oder nicht, da die Beschaffung ohnehin WTO-konform erfolgen müsse. Andrea Caroni (fdp, AR) gab abschliessend noch zu Protokoll, dass man bei der künftigen Ratsplanung solche Eventualitäten vorsehen möge, damit auf politisch bessere Lösungen nicht verzichtet werden müsse, nur weil der Zeitplan nicht passe. Damit ist der Gesamtkredit von CHF 33 Mio. bewilligt und die erste Etappe von CHF 14,3 Mio. zur Konzeption und Realisierung der Systemplattform freigegeben. Die zweite Etappe von CHF 18,7 Mio. für den Kauf von Geräten, den Rollout und die Einführung wird der Bundesrat zu gegebener Zeit freigeben.

Erneuerung der Systemplattform Biometriedatenerfassung (BRG 16.063)

Der Bericht der Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) zur Oberaufsicht über den Bau der Neat im Jahre 2016 wurde dem Parlament im April 2017 unterbreitet. Die NAD würdigte darin die zeitgerechte und erfolgreiche Inbetriebnahme des „längsten Eisenbahntunnels der Welt” und dankte allen Beteiligten für den grossen Einsatz. Im Bericht wurde auch festgehalten, dass sich die wegen eines Beschwerdeverfahrens zur Vergabe der Bahntechnikhauptlose von Dezember 2019 auf Dezember 2020 verschobene Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels weiter verzögern könnte. Die Finanzierung der Neat sei durch den Neat-Gesamtkredit gesichert. Gegenüber dem Vorjahr konnte die Prognose des Finanzierungsbedarfs um rund CHF 400 Mio. gesenkt werden, bis Projektabschluss wurde per Ende 2016 mit einem Finanzierungsbedarf von rund CHF 22.5 Mia. gerechnet. Seit dem 1. Januar 2016 wurde die Neat nicht mehr über den Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte, sondern über den Bahninfrastrukturfonds finanziert.
Ständerat Föhn (svp, SZ) stellte im Ständerat im Juni 2017 neben den Fakten zum Grossprojekt auch die Zukunft der Aufsicht vor: Die NAD habe „aus projektbezogenen und organisatorischen Gründen” beschlossen, sich per Ende der laufenden Legislaturperiode aufzulösen und ihre verbleibenden Aufgaben an die Oberaufsichtsorgane Finanzkommission, Geschäftsprüfungskommission und Finanzdelegation zu übertragen. Diese Gremien hätten den Entscheid der NAD diskussionslos und ohne Gegenantrag zur Kenntnis genommen.
Im Nationalrat, der den Bericht ebenfalls im Juni 2017 behandelte, wies Nationalrat Hadorn (sp, SO) wie schon im Vorjahr, als die Auflösung der NAD bereits diskutiert worden war, darauf hin, dass die Aufsicht weiterhin nötig sei. Zudem seien die vom Ratsbüro erhofften Einsparungen durch die Auflösung der NAD illusorisch.
Beide Räte nahmen den Bericht zur Kenntnis.

Oberaufsicht über den Bau der Neat im Jahre 2016
Dossier: Oberaufsicht über den Bau der Neat

Das Anliegen einer Personalbremse in Analogie zur Ausgabenbremse stiess in der grossen Kammer auf Gehör – ganz im Gegensatz zum Postulat Föhn (svp, SZ), das mit der gleichen Idee im Ständerat bereits in der Herbstsession 2015 gescheitert war. Das von der FDP-Parteipräsidentin Petra Gössi (fdp, SZ) eingereichte Postulat ersucht den Bundesrat um einen Vorschlag zur Einführung höherer Hürden gegen die von der Postulentin so bezeichnete «Regulierungsflut», für die sie als Indiz die Anzahl Seiten in der Systematischen Rechtssammlung anführte, die sich zwischen 2000 (3'112 Seiten) und 2012 (7'508 Seiten) mehr als verdoppelt hatte. Das Parlament selber müsse in die Pflicht genommen werden, indem beispielsweise ein qualifiziertes Mehr für Erlasse, die eine Aufstockung des Personals nach sich ziehen, verlangt werden müsse. Der Bundesrat lehnte das Postulat ab mit der Begründung, dass sich eine Personalbremse nicht als Mittel zur Minderung der Regulierungskosten eigne. In der Debatte versuchte Finanzminister Ueli Maurer vergeblich zu relativieren, indem er versicherte, dass sich die Personalausgaben konstant bei etwa 8% des gesamten Budgets bewegten und nicht als Kostentreiber bezeichnet werden könnten; selbst wenn 10% aller Stellen gestrichen würden, würde lediglich 1% der Kosten gespart. In seiner eigenen SVP-Fraktion, aber auch bei der FDP- und der BDP-Fraktion, verfing dieses Argument freilich nicht und das Begehren wurde mit 106 zu 83 Stimmen (bei einer Enthaltung) angenommen.

Personalbremse

Nachdem der Ständerat und auch die SPK-NR der Initiative Berberat für ein transparentes Lobbying Folge gegeben hatten, lag der Ball erneut bei der SPK-SR, die innert zwei Jahren eine entsprechende Vorlage ausarbeiten müsste. Allerdings hat eine Kommission auch die Möglichkeit, auf den Entwurf einer Regelung zu verzichten und die Initiative zur Abschreibung zu beantragen. Letzteres beschloss die staatspolitische Kommission des Ständerats, allerdings wie schon bei der ersten Empfehlung Ende 2015 nur sehr knapp mit dem Stichentscheid ihres Präsidenten Peter Föhn (svp, SZ). Zwar hatte die Kommission eine Vorlage ausgearbeitet, diese wurde aber von der knappen Mehrheit als zu komplex betrachtet. Zudem wurde befürchtet, dass mit dem Vorschlag die Verantwortung für den Zutritt zum Parlament nicht mehr bei den Ratsmitgliedern liege und Lobbying deshalb eher noch intransparenter würde. Besagter Vorschlag sieht ein öffentliches Register vor, in das sich eintragen muss, wer Zugang zum Parlamentsgebäude erhalten will. Der an diesen Eintrag geknüpfte Zutrittsausweis soll gebührenpflichtig sein und zeitlich befristet werden. Die Unterschiede zum jetzigen System, bei dem Parlamentarierinnen und Parlamentarier je zwei Zutritte vergeben können, liegen nicht nur in der zeitlichen Befristung, sondern auch in der geregelten „parlamentarischen Anerkennung“ einer Lobbyistin oder eines Lobbyisten – so der Bericht der SPK-SR. Die häufig vorkommende Vergabe des Zutritts durch die Ratsmitglieder an Verwandte sei so nicht mehr möglich.
In der recht angeregten Ratsdebatte in der Frühjahrssession 2017 machte Peter Föhn auf das Problem aufmerksam, dass nicht ganz klar sei, wer denn letztlich über den Zutritt entscheide und wo die notwendige Obergrenze festgelegt würde. Zu befürchten sei, dass hier die grossen Lobbyorganisationen einen Vorteil hätten, weil sie schneller reagieren könnten als kleine Organisationen, um sich einen Platz zu reservieren. Auf der anderen Seite wurde argumentiert, dass das Problem der mangelnden Transparenz über den Zutritt zum Bundeshaus mit der Abschreibung der Initiative nicht aus der Welt geschafft werde. Das schlagende Argument war wohl, dass man mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag ja gar nicht einverstanden sein müsse. Man habe aber der Kommission einen Auftrag erteilt, einen Entwurf auszuarbeiten. Ob dieser gut oder schlecht sei, könne man erst entscheiden, wenn denn tatsächlich einer vorliege. Mit 29 zu 13 Stimmen (ohne Enthaltung) wurde der Antrag der Kommission zur Abschreibung der parlamentarischen Initiative entsprechend abgelehnt. Damit muss die SPK-SR definitiv einen Vorschlag ausarbeiten.

Transparentes Lobbying (Pa. Iv. 15.438)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Jean-René Fournier (cvp/pdc, VS) a déposé une motion afin d’améliorer la situation des PME dans les procédures de concurrence. L’économie helvétique se compose à 99% de PME. Leur rôle est donc clé. Dès lors, selon le dépositaire de la motion, les pratiques en termes de surveillance de la concurrence, et plus particulièrement de jurisprudence, ne prendraient pas en compte la situation particulière des PME. En effet, ces entreprises ne disposent pas des mêmes ressources financières, humaines et juridiques que les grands groupes nationaux et internationaux. Une modification législative de la loi sur les cartels (LCart) devrait donc être envisagée. Plus précisément, il s’agirait d’accélérer et de simplifier les procédures judiciaires, de réglementer la publication d’informations lors d’une procédure, de respecter le principe de proportionnalité lors de sanctions et de mettre en place une allocation de dépens. Le Conseil fédéral s’est opposé à cette motion. Il a précisé que, depuis que le Conseil national a rejeté une révision de la LCart, plusieurs interventions parlementaires visent des adaptations ponctuelles de cette loi. Néanmoins, le Conseil fédéral estime que seule une approche globale permettrait d’appréhender la complexité de cette problématique. De plus, le gouvernement précise que, sur la question de la longueur des procédures, la complexité de la thématique de la concurrence ainsi que la nécessité de garantir l’indépendance des autorités de la concurrence et des tribunaux empêchent une accélération notoire des procédures. Ensuite, il considère que de ne publier les décisions qu’une fois qu’elles sont actées, ne ferait que ralentir les procédures et constituerait un pas en arrière dans le domaine de la prévention et de la transparence. De plus, il ajoute que le principe de proportionnalité est déjà appliqué. Puis, il précise que les allocations de dépens sont réglées dans la loi fédérale sur la procédure administrative. Au final, étant donné la complexité de la thématique, le Conseil des États a transmis l’objet à sa commission de l'économie et des redevances (CER-CE) pour un examen préalable.

Améliorer la situation des PME dans les procédures de concurrence

Im März 2015 reichte Thomas de Courten (svp, BL) ein Postulat zum Abbau von Regulierungskosten durch die formelle Harmonisierung von Verfahren, Fristen und Zahlungsintervallen im Unternehmenssteuerbereich ein. Dieses hatte zum Ziel, Unterschiede bei der Gewinn-, Grundstückgewinn- und Lohnquellensteuer zwischen den Kantonen zu reduzieren, da diese den Unternehmen, insbesondere den Mikro- und Kleinunternehmen, hohe Zusatzregulierungskosten bereiteten. Durch eine Harmonisierung zwischen den Kantonen könnten diese Kosten reduziert werden, ohne dass den Kantonen Steuereinbussen entstünden. Dazu müssten die Kantone aber eng in die Überarbeitung miteinbezogen werden. Der Bundesrat pflichtete dem Anliegen des Postulanten bei, da ein Regulierungskostenbericht vom Dezember 2013 eine Harmonisierung von Fristen und Zahlungsintervallen ebenfalls als prüfenswert taxiert hatte. Weil im Anschluss an diesen Bericht jedoch das EFD in Zusammenarbeit mit den Kantonen mit der diesbezüglichen Prüfung und Berichterstattung bis 2016 beauftragt worden war, empfahl der Bundesrat das Postulat zur Ablehnung.

In der Frühjahrssession 2017 wurde das Postulat im Nationalrat behandelt. De Courten wies darauf hin, dass der vom Bundesrat auf 2016 in Aussicht gestellte Bericht noch nicht erschienen und allgemein seit dem Bericht 2013 „nicht viel Spürbares tatsächlich passiert" sei. So hatten bereits 2015 ein Postulat Föhn (svp, SZ) und ein Postulat (15.3720) Gössi (fdp, SZ) sowie die Motion Fournier (cvp, VS) eine beschleunigte Umsetzung der im Regulierungskostenbericht präsentierten Verbesserungsmassnahmen verlangt – bisher ohne zählbare Erfolge. Bundesrat Maurer kündigte die Veröffentlichung des zuvor auf das Jahr 2016 angesetzten Berichts, der in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Schweizerischen Steuerkonferenz entwickelt werde, auf die zweite Hälfte des Jahres 2017 an. Entsprechend bat er den Nationalrat darum, diesen Bericht abzuwarten, das Postulat abzulehnen und anschliessend noch offene Forderungen durch einen neuen Vorstoss einzubringen. Diesem Vorschlag folgte der Nationalrat jedoch nicht und stimmte mit 133 zu 56 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Annahme des Postulats. Die ablehnenden Stimmen und die Enthaltungen stammten allesamt aus der SP- und Grünen-Fraktion, die das Postulat einstimmig ablehnten, sowie vereinzelt aus der CVP/EVP-Fraktion.

Regulierungskosten

Nachdem der Ständerat die Motion zur Sicherung des Programms „Jugend und Sport” von dessen Mitglied Peter Föhn (svp, SZ) angenommen hatte, befasste sich in der Wintersession des gleichen Jahres die Volkskammer mit dem Vorstoss. Die WBK hatte sich im Vorfeld der Beratung zusätzliche Informationen beschafft und dabei erfahren, dass der Bundesrat bereits in die Wege geleitet hatte, die Gelder zugunsten von J+S zu erhöhen. So wurden im Voranschlag 2017 Mittel für den Aktionsplan Sportförderung reserviert, darüber hinaus wurde auch mit einer jährlichen Erhöhung der Beiträge um CHF 5 Mio. gerechnet. Vor diesem Hintergrund sei das Motionsanliegen bereits erfüllt, resümierte die Kommission. Dennoch wollte sie die Motion unterstützen, gerade auch um Bereiche wie den freiwilligen Schulsport oder Sportangebote zu Integrationszwecken zu fördern.

Im Plenum gab es keine Debatte dazu, einzig Sportminister Parmelin meldete sich zu Wort. Die Regierung war nach wie vor gegen die Motion: Die Anliegen seien bereits erfüllt, einerseits durch besagten Aktionsplan, der zwei Monate zuvor beschlossen worden war, und andererseits durch die Budgeterhöhungen, die für das Finanzjahr genehmigt worden waren. Mit 172 zu 7 Stimmen (bei einer Enthaltung) wurde die Motion aber entgegen dem bundesrätlichen Antrag deutlich angenommen.
Eine gleichlautende Motion Lohr (cvp, TG; Mo. 16.3149) wurde nach diesem Votum zurückgezogen.

Sicherung des Programms "Jugend und Sport" (Mo. 16.3146)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Anders gestaltete sich die Ausgangslage im zweitberatenden Ständerat. Dieser sah sich mit einer grossmehrheitlich ablehnenden Haltung seiner vorberatenden Kommission konfrontiert. In seiner Argumentation verwies Martin Schmid (fdp, GR) als Mehrheitssprecher der WAK-SR auch auf die möglichen finanziellen Folgen in Form gewichtiger Steuerausfälle, welche die Annahme des Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke mit sich bringen könnte, und empfahl der Kantonskammer, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Eintretensantrag der Kommissionsminderheit bestehend aus Peter Föhn (svp, SZ) und Isidor Baumann (cvp, UR) unterlag im Rat mit 12 zu 27 Stimmen bei 3 Enthaltungen, womit der Nationalrat erneut über Eintreten zu befinden hat.

Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (BRG 16.031)
Dossier: Gewinnbesteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke

Ende November erschien das NZZ-Parlamentarierrating 2016 und bildete das erste Jahr nach den Wahlen 2015 ab. Der Rechtsrutsch der Wahlen zeichnete sich im Rating deutlich ab. Der Median der Positionen aller Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die aufgrund paarweiser Vergleiche des Abstimmungsverhaltens während der vier vergangenen Sessionen errechnet werden, rückte auf der Skala von -10 (absolut links) bis + 10 (absolut rechts) von 0.8 (2015) auf 1.7. Gleich drei SVP-Fraktionsmitglieder nahmen die rechte Extremposition (10) ein: Marcel Dettling (SZ), Erich Hess (BE) und, wie bereits 2015, Pirmin Schwander (SZ). Lisa Mazzone (gp, GE) positionierte sich mit einem Wert von -9.6 am linken Extrempol.
Vom Rechtsrutsch habe – gemessen an der Anzahl gewonnener Abstimmungen im Rat – vor allem die FDP, kaum aber die SVP profitiert, so die Studie. Bei den Parteien zeigten sich insgesamt nur leichte Verschiebungen. So hatte sich die SVP noch einmal nach rechts verschoben und nahm insgesamt den Wert 8.0 ein (2015: 7.7.). Jean-Pierre Grin (VD) besetzte mit 6.3 die moderateste Position in der Volkspartei. Damit war er dennoch ziemlich weit vom am meisten rechts stehenden FDP-Fraktionsmitglied entfernt: Bruno Pezzatti (ZG) erreichte einen Wert von 3.4. Den linken Rand der FDP, die sich im Vergleich zu 2015 nicht verändert hatte und fraktionsübergreifend konstant bei 2.2 blieb, nahm erneut Christa Markwalder mit 1.4 ein. Damit war die Bernerin leicht linker positioniert als Daniel Fässler (AI), der mit 1.9 den rechten Rand der CVP besetzte. Den Gegenpol bei den Christlichdemokraten nahm Barbara Schmid-Federer (ZH) mit -0.9 ein. Auch die CVP blieb im Vergleich zu 2015 konstant bei 0.6. Innerhalb des Spektrums der CVP-EVP-Fraktion fand sich die BDP (0.9: Hans Grunder, BE bis -0.5: Rosmarie Quadranti, ZH), die leicht nach links gerutscht war (0.2). Deutlich am linken Rand der CVP-Fraktion positionierte sich die EVP mit Maja Ingold (ZH, -2.8) und Marianne Streiff-Feller (BE, -3.1). Einen Linksrutsch verzeichnete auch die GLP, die sich bei -2.7 positionierte und sich wie schon 2015 sehr geschlossen zeigte. Nur gerade 0.5 Skalenpunkte trennten Kathrin Bertschy (BE, -2.8) von Martin Bäumle (ZH, -2.3). Etwas geschlossener als 2015 zeigte sich auch die SP, die fraktionsübergreifend bei -8.3 zu liegen kam. Chantal Galladé (ZH, -6.6) fuhr dabei den sozialliberalsten Kurs. Gleich drei Fraktionsmitglieder positionierten sich beim linken Extremwert der SP, bei -9.1: Bea Heim (SO), Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) und Silvia Schenker (BS). Die Grünen schliesslich positionierten sich insgesamt bei -9.0 und die Fraktionsmitglieder überlappten sich stark mit der SP: Daniel Brélaz (VD, -7.9) zeigte sich dabei sogar noch etwas rechter als die gesamte SP.
Die Forschungsstelle Sotomo, welche das Rating durchführte, wertete auch 2016 den Ständerat aus. Erneut zeigte sich eine geringere Polarisierung als in der grossen Kammer. Zwar lagen auch in der kleinen Kammer die Extremwerte weit auseinander, Lilian Maury Pasquier (sp, GE, -9.5) und Peter Föhn (svp, SZ, 9.8) fanden sich aber ziemlich alleine auf weiter Flur. Alle anderen Ständeratsmitglieder befanden sich zwischen -6.2 (Christian Levrat, sp, FR) und 7.3 (Hannes Germann, svp, SH).

Nationalratsrating

In der ersten Sitzung der Wintersession findet im Ständerat jeweils die Wahl des Büros statt. Mit Raphaël Comte (fdp, NE) räumte der jüngste Ständeratspräsident seit 140 Jahren seinen Stuhl, um seinem ersten Vizepräsidenten, Ivo Bischofberger (cvp, AI), Platz zu machen. Das vergangene Jahr sei den Rätinnen und Räten der kleinen Kammer wahrscheinlich sehr lange vorgekommen, er selber habe den Eindruck, erst vor wenigen Sekunden auf dem Präsidentensessel Platz genommen zu haben – so der scheidende Comte. Zum Glück entspreche die Schweiz nicht dem von Brecht beklagten unglücklichen Land, das Helden brauche. Vielmehr sei der ständige Wechsel im Präsidium eben auch ein Zeichen dafür, dass die Macht in vielen Händen liege und kollektiv ausgeübt werde. Präsidenten kämen und gingen und seien letztlich nur Diener der Institutionen, die alleine zählten und Freiheit und Recht garantierten.
Die Streichmusik Neff, die – so Comte abschliessend – „donne vraiment envie d'aller à Appenzell“, umrahmte die Wahl von Bischofberger, der mit 43 von 43 gültigen Stimmen zum neuen Präsidenten gewählt wurde; einer der 45 eingelangten Wahlzettel blieb leer und einer war ungültig.
Der 194. Ständeratspräsident nahm den Ball seines Vorgängers auf und erinnerte an die beiden Bronzestatuen beim Haupteingang des Parlamentsgebäudes. Der alte Mann und der Jüngling gemahnten daran, dass alles, was im Parlament geschehe, bald Teil der Vergangenheit sei. Auch sein Präsidialjahr werde in einem Jahr Geschichte sein. Er werde es unter das Motto „Klein, aber wertvoll“ stellen. Auch kleine Kantone würden wichtige und nützliche Beiträge für den Zusammenhalt des Landes liefern. Föderalismus habe einen hohen Stellenwert, was sich nicht zuletzt in der Debattenkultur im Ständerat zeige, der Sorge zu geben sei. Vom Zeitgeist der Effekthascherei und dem einfachen Schwarz-Weiss-Schema dürfe sich die kleine Kammer nicht anstecken lassen.
In der Presse wurde Bischofberger als beharrlich und engagiert beschrieben. Konkordanz und Kompromiss würden beim Appenzell-Innerrhoder gross geschrieben. Allerdings wolle er es auch allen recht machen, was nicht immer nur positiv sei (TA). Der „naturfröhliche“ und bodenständige Bischofberger reiche nur sehr sparsam, aber immer sehr gut vorbereitete Vorstösse ein, er sei ein akribischer Schaffer (NZZ).
Im Anschluss wurden die weiteren Mitglieder des Büros gewählt. Zur ersten Vizepräsidentin wurde Karin Keller-Sutter (fdp, SG) gekürt. Sie erhielt 39 von 40 gültigen Stimmen. Eine Stimme ging auf Diverse, vier der 44 eingelangten Wahlzettel blieben leer. Die Reihe war erneut an der CVP, die mit Jean-René Fournier (cvp, VS) den zweiten Vizepräsidenten stellt. Fournier, der also nach Keller-Sutter im Jahr 2017/2018 das Präsidium 2018/2019 übernehmen wird, erhielt 41 von 43 gültigen Stimmen. Auf zwei Wahlzetteln standen andere Namen und zwei der 45 eingelangten Wahlzettel blieben weiss. Als Nächstes stand die Wahl der Stimmenzählerin an, die ebenfalls zum Büro gehört und – unter der Bedingung ihrer Wiederwahl bei den eidgenössischen Wahlen 2019 – die kleine Kammer 2019/2020 präsidieren wird: Géraldine Savary (sp, VD) erhielt 37 von 41 gültigen Stimmen, von denen vier an Diverse gingen. Bei der Genossin aus der Waadt blieben vier der 45 eingelangten Wahlzettel leer. Abgeschlossen wurde der Reigen mit der Wahl von Alex Kuprecht (svp, SZ) zum Ersatzstimmenzähler. Auch er erhielt 37 Stimmen, allerdings von 39 gültigen. Auf sechs der 45 eingelangten Wahlzettel fand sich kein Name.

Ständerat - Wahl Präsidium / Büro 2016
Dossier: Nationalrat und Ständerat. Wahl des Präsidiums und des Büros

In der Differenzbereinigung zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) folgte der Ständerat in der Herbstsession 2016 seiner Kommission, eliminierte 8 von 10 Differenzen und hiess damit mehrheitlich die Haltung des Nationalrates gut. Wie von der Kommission beantragt, hielt der Rat jedoch daran fest, sich einen finanzpolitischen Spielraum zu erhalten und die Zweckbindung von 60% der Mineralölsteuer mit der Formulierung "maximal" nicht starr einzuführen. Es sei unüblich, einem Partikularinteresse mit einer Zweckbindung Vorrang über viele andere Bereiche und Geschäfte zu geben und es sei nach der deutlichen Ablehnung der Milchkuh-Initiative nicht im Sinne der Stimmbevölkerung, der Bundeskasse fix hohe Ausgaben zu verursachen. Zudem gebe es eine solche Zweckbindung beim öffentlichen Verkehr nicht. Gegen die Streichung des Wortes "maximal" kämpfte die Minderheit Hösli (svp, GL) mit den Argumenten, die Planungssicherheit sei mit einer fixen Zweckbindung grösser und der dem Volk in der Milchkuh-Abstimmung als Teil des NAF versprochene Netzbeschluss sei nur mit einer absoluten Zweckbindung zu finanzieren. Mit 24 zu 21 Stimmen obsiegte der Mehrheitsantrag relativ knapp.
Auch die zweite Differenz, bei der die KVF-SR Festhalten beantragt hatte, wurde vom Rat aufrechterhalten: Ein Antrag Föhn (svp, SZ), in der Frage des Teuerungsausgleichs auf den Nationalrat einzuschwenken, blieb mit 40 zu 4 Stimmen (keine Enthaltungen) chancenlos.

Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen
Dossier: Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF)
Dossier: Elektronische Vignette (Nationalstrassenabgabe)

In der Herbstsession 2016 befasste sich zuerst der Ständerat mit der Änderung des Entsendegesetzes, die über eine Erhöhung der maximalen Verwaltungssanktionen bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von CHF 5000 auf CHF 30‘000 eine Verschärfung der flankierenden Massnahmen vorsah. Wie bereits zuvor in der Frühjahrssession im Nationalrat kam es auch in der kleinen Kammer zu einer Abstimmung über einen Nichteintretensantrag, der von Seiten der SVP, namentlich Ständerat Föhn (svp, SZ) eingebracht worden war, der sich daran störte, dass auch Schweizer Unternehmen von der "massiven Bussgelderhöhung" betroffen wären. Mit 4 zu 40 Stimmen war der Antrag aber auch im Ständerat chancenlos. Umstrittener war hingegen der vom Nationalrat aufgenommene Passus, wonach Normalarbeitsverträge (NAV) bereits dann befristet verlängert werden können, wenn Hinweise dafür bestehen, dass der Wegfall zu erneuten Missbräuchen führen könnte. Der vorberatendenen WAK-SR war dies zu weit gegangen und sie hatte mit 8 zu 3 Stimmen beantragt, dass eine Verlängerung, so wie es der Bundesrat in seiner Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts vorgesehen hatte, nur dann möglich sein soll, wenn sowohl frühere Verstösse vorliegen als auch Hinweise darauf bestehen, dass es auch künftig zu Verstössen kommen wird. Auch Wirtschaftsminister Schneider-Ammann empfahl dem Ständerat, in diesem Punkt nicht dem Nationalrat zu folgen, da man damit "unter anderem dauerhaft Mindestlöhne einführen" würde. Trotz des Kommissionsantrags und der bundesrätlichen Einwände sprach sich die kleine Kammer dann aber mit 29 zu 16 Stimmen für eine Minderheit Zanetti (sp, SO) aus und folgte gleichwohl dem Nationalrat. Der Ständerat schuf dann aber doch noch eine Differenz zum Nationalrat: Auf Antrag seiner Wirtschaftskommission beschloss er, dass schwerwiegende Verstösse nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern zusätzlich auch mit einem auf maximal fünf Jahre befristeten Ausschluss vom Schweizer Arbeitsmarkt geahndet werden können. Der ständerätlichen Fassung stimmte die grosse Kammer zwei Tage später mit 102 zu 87 Stimmen zu – entgegen dem Antrag der WAK-NR. In der Schlussabstimmung, die aufgrund des Widerstands von SVP und FDP mit Spannung erwartet wurde, nahm der Nationalrat den Entwurf mit 110 zu 86 Stimmen bei 2 Enthaltungen und der Ständerat mit 30 zu 13 Stimmen bei 1 Enthaltung an.

Änderung des Entsendegesetzes (Art. 5, 7, 9, 12) (BRG 15.054)
Dossier: Vorschläge zur Änderung des Entsendegesetzes (EntsG)

Mit einer Motion zur Sicherung des Programms „Jugend und Sport” (J+S) befeuerte Peter Föhn (svp, SZ) die Debatte zur Sportförderung. Er knüpfte damit an Prozesse aus dem Vorjahr an. Der Innerschweizer sorgte sich um die Finanzierung von Jugend+Sport durch den Bund und forderte entsprechend die Regierung auf, auch für kommende Jahre genügend Fördergelder zur Verfügung zu stellen. J+S sei 2015 um 6 Prozent gewachsen und für 2017 werde mit einem Zuwachs um 7 Prozent gerechnet, so der Antragsteller. Kindersport und freiwilliger Schulsport seien dabei die besonders erfolgreichen Sparten des Programms. Föhn wollte daher erreichen, dass der Bund mehr Geld für J+S bereitstelle, um dessen Stabilität zu gewährleisten und den Beteiligten Planungssicherheit zu geben.

Der Bundesrat zeigte sich wie der Motionär überzeugt von der Bedeutung und dem Erfolg, aber auch der politischen Anerkennung, die das Programm geniesse. Er verwies jedoch auf den Entscheid zum Nachtragskredit von 2015, wo J+S CHF 17 Mio. zugesprochen wurden, um das Beitragswachstum 2015 aufzufangen. Der Bundesrat sah zwar ein, dass die erneut höhere Dotierung des Budgets ab 2016 (plus CHF 20 Mio.) aufgrund des „aus sportpolitischer Sicht erfreulichen” Wachstums bereits 2017 nicht mehr ausreichen werde. Trotzdem wollte er die zukünftige Erhöhung der Beiträge offen lassen, da er nicht vorgreifen und stattdessen abwarten wollte, bis man mit der „Gesamtschau Sportförderung des Bundes” weiter vorankam. Im Lichte der dort zu fassenden Entscheidungen und unter Berücksichtigung des Voranschlages 2017 mit dem IAFP 2018-2020 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion Föhn.

Im Ständerat verteidigte Föhn sein Anliegen und erhielt Rückendeckung von den Ständeräten Bischofberger (cvp, AI) und Graber (cvp, LU); Letzterer ist auch Mitunterzeichner der Motion und Urheber eines früheren Vorstosses dazu. Der Motionär nahm auf eine zunehmende Sorge vonseiten diverser J+S-Akteure, insbesondere von Leiterinnen und Leitern sowie Veranstaltern, Bezug. Man sei über die finanziellen Kürzungen besorgt, dies wurde dem Parlament auch von diversen Sportorganisationen zugetragen. Es fehle das Geld, weil „zu gut gearbeitet wurde” – dieser Umstand sei unverständlich, so Föhn. Es sei essenziell, den geleisteten Effort und den Erfolg des Programms J+S weiterhin zu unterstützen und entsprechend auch mit ausreichend finanziellen Zuwendungen zu fördern. Bischofberger mahnte die Ständerätinnen und Ständeräte an ihre Verantwortung, es sei ihre Aufgabe, die in den Voranschlägen geplanten Mittel zu sprechen. Graber nahm das Stichwort „Gesamtschau Sportförderung” auf, zeigte sich jedoch nicht einverstanden mit der Gleichbehandlung der beiden Geschäfte. Denn die Förderung von J+S sei nicht mit der Gesamtschau gleichzusetzen, das sei „ein finanzpolitischer Vorwand” des Bundesrates. Daraus ableitend fürchtete Graber ein Ausspielen der Gefässe gegeneinander und dann einen „Showdown” innerhalb der Sportförderung. Zudem gab es gemäss Graber auch Ungereimtheiten gegenüber früheren Aussagen des Bundesrates, genannt wurde sein eigenes Postulat aus dem Vorjahr. Damals hatte der Bundesrat gefordert, dass allfällige Beitragssenkungen frühzeitig bekannt gegeben würden. Etwas anders ordnete Anita Fetz (sp, BS) die Diskussion ein. Zwar stand sie klar für J+S ein, sie wollte jedoch den Weg der Regierung gehen und weitere Entwicklungen abwarten. Sportminister Parmelin vertrat die bundesrätliche Ablehnung der Motion. Nicht nur das: Seiner Ansicht nach waren die Forderungen Föhns bereits erfüllt, da in der Gesamtschau Sportförderung eine höhere finanzielle Ausstattung von J+S skizziert wurde: plus CHF 10 Mio. für 2017 und überdies Erhöhungen um CHF 15 Mio. für 2018, CHF 20 Mio. für 2019 und CHF 25 Mio. für das Jahr 2020.
Trotz dieser Einwände wurde die Motion mit 22 zu 17 Stimmen und einer Enthaltung an die grosse Kammer überwiesen.

Sicherung des Programms "Jugend und Sport" (Mo. 16.3146)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

In Erfüllung eines Postulats Feller (fdp, VD) präsentierte der Bundesrat im November 2014 den Bericht zur Berücksichtigung staatlicher Beihilfen durch Drittländer bei internationalen Verhandlungen über die Unternehmensbesteuerung. Zur Bewertung der gegenwärtigen Situation wurde im Bericht ein Vergleich der Steuersysteme einer repräsentativen Auswahl an Staaten vorgenommen. Der Bericht kam zum Schluss, dass alle analysierten Staaten nicht-fiskalische staatliche Beihilfen an Unternehmen leisten würden. Weil die EU derartige Beihilfen an konkrete Voraussetzungen knüpfe und diese von der EU-Kommission überwacht würden, konnte man für die untersuchten EU-Staaten auch den finanziellen Umfang der Unterstützungen ermitteln. Für alle anderen im Vergleich enthaltenen Staaten wurden nur qualitative Beschreibungen verfasst. Inwiefern derartige Massnahmen wettbewerbsverzerrend wirkten, könne nur für individuelle Förderinstrumente bestimmt werden, daher habe man von einer generalisierenden Einschätzung abgesehen, erklärte der Bundesrat. Steuerfragen verhandle die Schweiz auf internationaler Ebene sowohl bilateral mit Einzelstaaten oder der EU als auch multilateral mit der OECD oder der UNO. Bei präferenziellen Steuerregimen – die also niedrigere Gewinnsteuerbelastungen durch fiskalische Beihilfen wie Lizenzboxen gewährten – werde jeweils im Einzelfall geprüft, ob die angewandten Praktiken den schweizerischen Interessen schaden würden.
Aufgrund der Publikation des Berichts erachtete der Bundesrat die Forderung als erfüllt und beantragte die Abschreibung des Postulats sowie der thematisch verwandten Vorstösse – namentlich der Motion Feller (fdp, VD; Mo. 13.3065) und des Postulats Fournier (cvp, VS; Po. 12.4204). Diesem Anliegen kam der Nationalrat in der Sommersession 2016 nach.

Rapport comparatif sur les différentes aides étatiques aux entreprises étrangères

Nachdem die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR) die Idee eines Vetos gegen bundesrätliche Verordnungen gleich zwei Mal abgelehnt hatte – eine parlamentarische Initiative Fournier (cvp, VS) aus den eigenen Reihen wurde im Ständerat versenkt und einer parlamentarischen Initiative Aeschi (svp, ZG), der von der SPK-NR Folge gegeben wurde, entsagte die SPK-SR ihre Zustimmung – gelangte die Initiative Aeschi in den Nationalrat. Die SPK-NR empfahl ihrem Rat erneut, das Anliegen gutzuheissen. Sie verwies dabei auf die Voten im Ständerat, der die mit der parlamentarischen Initiative Fournier angeregte Reform zwar abgelehnt hatte, dabei aber in zahlreichen Voten Missbehagen aufgezeigt habe. Dies lasse hoffen, dass dieser Anlauf – in den letzten Jahren hatte es aus der Volkskammer insgesamt sechs Vorstösse in Richtung Verordnungsveto gegeben – erfolgreich sein könnte. Auch der Ständerat habe bemerkt, dass Verordnungen teilweise zu detailliert seien und dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr entsprächen. In umstrittenen Fällen brauche es deshalb ein griffiges Kontrollinstrument. Die vor allem aus SP-Mitgliedern bestehende Kommissionsminderheit warnte davor, dass dies vom Ständerat als Zwängerei aufgefasst würde. Man habe zudem genügend Instrumente, um die Verordnungsgebung des Bundesrates zu beeinflussen. Das Instrument, das in einigen Kantonen angewendet werde und dort gut funktioniere, laufe Gefahr auf Bundesebene, aufgrund des Zweikammersystems, zu Blockaden zu führen. Der Vorschlag von Aeschi sieht vor, dass Quoren in beiden Räten erreicht werden müssten, um ein Veto einlegen zu können. Freilich – dies war auch ein Gegenstand in der Ratsdebatte – stünde eine genaue Ausgestaltung der Regelung noch bevor. Bei der Abstimmung stand eine satte bürgerliche Mehrheit an 120 Stimmen 52 Stimmen von Links-Grün, zusammen mit 12 Stimmen aus der CVP-Fraktion, gegenüber und der Initiative wurde Folge gegeben.

Veto gegen bundesrätliche Verordnungen (Pa. Iv. 14.422)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Mehr als ein Jahr nach dem Vorliegen der bundesrätlichen Botschaft zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) nahm sich der Ständerat als Erstrat erneut des Geschäfts an. Die Verkehrskommission hatte in der Zwischenzeit im Auftrag des Ständerates den Netzbeschluss von 2012 in den NAF integriert. Sie hatte zudem bei der Finanzierung die Strassenverkehrsteilnehmer ent- und die Bundeskasse belastet. Hatte der Bundesrat ursprünglich noch eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 15 Rappen pro Liter vorgesehen, schlug er nach heftigem Widerstand in der Vernehmlassung in der Botschaft noch eine Erhöhung von 6 Rappen vor. Die KVF-SR kürzte die Erhöhung auf 4 Rappen und schlug vor, mit zusätzlichen Mitteln aus der Mineralölsteuer den Anteil der Bundeskasse bei der Finanzierung zu stärken. Der Rat folgte diesem Ansinnen, wohl auch unter dem Eindruck der laufenden Kampagne für die Milchkuh-Initiative, deren Annahme die Bundeskasse rund CHF 1.5 Mia. kosten würde. Mit der im Rat beschlossenen Erhöhung des Anteils der Mineralölsteuer am NAF flössen 55% statt 50% der Mineralölsteuererträge in den NAF, was einem Fehlbetrag von CHF 125 Mio. in der Bundeskasse entspricht. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des NAF sollen weitere 5% der Mineralölsteuererträge in den NAF geleitet werden. Damit erhielte der NAF Mittel in der Höhe von CHF 650 Mio., die zuvor der Bundeskasse zur Verfügung standen. Der Bundesrat hatte lediglich CHF 400 Mio. vorgesehen. Weitere Anträge, die noch mehr Mittel von der Bundeskasse in den NAF verschieben wollten, wurden jedoch abgelehnt. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.
Anschliessend nahm die kleine Kammer eine Motion Fournier (cvp, VS) auf, die eine Gesamtschau zur Erweiterung und Finanzierung der national relevanten Strasseninfrastruktur forderte (14.3152). Olivier Français (fdp, VD) erklärte für die Kommission, dass die Motion mit dem eben angenommenen NAF nun überflüssig sei. Der Rat lehnte sie diskussionslos mit 32 zu 1 Stimme ab (keine Enthaltungen).

Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen
Dossier: Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF)
Dossier: Elektronische Vignette (Nationalstrassenabgabe)

Die Gründe für das hohe Kosten- und Preisniveau in der Schweiz müssten analysiert und bekämpft werden. Dieser Auffassung war der Ständerat in der Frühjarssession 2016 und überwies ein entsprechendes Postulat Fournier (cvp, VS), das ebendies forderte, mit 20 zu 12 Stimmen bei 7 Enthaltungen an den Bundesrat. Dieser war indes anderer Meinung. Die Ursachen der Hochpreisinsel seien, dank einer Vielzahl bereits vorliegender Analysen, weitgehend bekannt und angegangen worden. Es brauche folglich keine weiteren Untersuchungen zum Thema. Der Bundesrat zählt den Abbau technischer Handelshemmnisse und derjenige des Grenzschutzes im Agrarbereich, die Stärkung des Wettbewerbs im Binnenmarkt sowie ein griffiges Wettbewerbsrecht zu den Lösungsansätzen.

Hochpreisinsel Schweiz

Im Februar 2016 genehmigte der Bundesrat einen Bericht zum Umsetzungsstand der Massnahmen im Bereich der Regulierungskosten, der auf ein Postulat Föhn (svp, SZ) zurückging und die Anliegen einer Motion Fournier (cvp, VS) mitbehandelte. Im Bericht konstatierte der Bundesrat, dass man bei der Umsetzung der 2013 vorgeschlagenen Massnahmen zur Senkung von Regulierungskosten "auf gutem Weg" sei. Zudem ging er davon aus, dass zwei Drittel der Massnahmen bis Ende 2016 umgesetzt sein würden. Einzig im Zollbereich und dem Rechnungslegungs- und Revisionsrecht sei eine schnelle Umsetzung nicht möglich. Bei den E-Government-Projekten handle es sich um langfristige IT-Projekte, deren Umsetzung Zeit und Ressourcen in Anspruch nähmen. Die Abschaffung der Buchwertkonsolidierung ihrerseits sei in der Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Aktienrechtsrevision deutlich abgelehnt worden, was den Bundesrat dazu bewogen hätte, bei geltendem Recht zu bleiben. Eine rasche Umsetzung, wie sie Ständerat Föhn gefordert hatte, erachtete der Bundesrat gleichwohl mehrheitlich als gegeben. In Bezug auf den Vorstoss von Ständerat Fournier wies der Bundesrat darauf hin, dass er sich einsetzen werde, die in seiner Kompetenz liegenden Massnahmen schnellstmöglich umzusetzen. Er wolle aber nicht, so der Bundesrat weiter, die föderalistischen Kompetenzen neu definieren, um die Verwirklichung rein kantonaler Massnahmen wie z.B. in der Berufsbildung zu beschleunigen.

Umsetzungsstand der Massnahmen im Bereich der Regulierungskosten
Dossier: Swissness - Schutz der Marke Schweiz