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  • Föhn, Peter (svp/udc, SZ) SR/CE
  • Schwander, Pirmin (svp/udc, SZ) NR/CN

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Anfang Juli präsentierte die AB-BA den Leiter der Disziplinaruntersuchung gegen Michael Lauber, den emeritierten Staatsrechtsprofessor Peter Hänni, der von der Rechtsanwältin Sarah Duss und dem Rechtsanwalt Lukas Blättler unterstützt wurde. Fast zwei Monate hatte die AB-BA gebraucht, um einen Untersuchungsleiter zu finden. Es sei so viel Zeit verstrichen, weil es schwierig gewesen sei, Fachpersonen zu finden, die nicht befangen seien, erklärte die AB-BA. Der Bericht würde damit wohl nicht mehr vor dem auf die Herbstsession verschobenen Termin einer allfälligen Wiederwahl Laubers vorliegen – urteilten die Medien.

Lauber selber verpflichtete mit Lorenz Erni einen bekannten Strafverteidiger zur Wahrung seiner Interessen im Disziplinarverfahren. Als pikant wurde in den Medien bezeichnet, dass Erni in einem der Fifa-Untersuchungen den Angeklagten Sepp Blatter verteidigte. Hänni verfügte dann in der Tat, dass Erni wegen dieses Interessenkonfliktes Lauber nicht vertreten dürfe. Dagegen wiederum wehrten sich Lauber und Erni und erhielten vor dem Bundesverwaltungsgericht recht. Dieses urteilte nämlich, dass Hänni die Disziplinaruntersuchung gar nicht führen dürfe, da dies Aufgabe der AB-BA selber sei. Dieser «Sieg» Laubers vor Gericht (St. Galler Tagblatt) stiess wiederum bei den Mitgliedern der GK auf Befremden. Damit verkompliziere sich ihre Aufgabe weiter, sagte Kommissionspräsident Jean-Paul Gschwind (cvp, JU) vor den Medien.

Immer häufiger wurde auch über strukturelle Probleme diskutiert. Die Aufsicht sei eine Fehlkonstruktion, meinte etwa Pirmin Schwander (svp, SZ). In der Tat habe man der Bundesanwaltschaft zu viel Unabhängigkeit zugeschanzt, indem man die Aufsicht dem Justizdepartement und dem Bundesstrafgericht entzogen und die AB-BA geschaffen habe. Auch die GPK wollte sich in der Folge der Sache annehmen und zur Klärung des divergierenden Aufsichtsverständnisses zwischen AB-BA und Bundesanwaltschaft eine Inspektion durchführen. Ein vom Ständerat in der Herbstsession an die GPK überwiesenes Postulat von Daniel Jositsch (sp, ZH) forderte ebenfalls eine Evaluation der Struktur, Organisation, Zuständigkeit und Überwachung der Bundesanwaltschaft.

Eine weitere Wendung erhielt die Untersuchung Mitte September, also kurz vor der in der Herbstsession terminierten Wiederwahl Laubers. Hanspeter Uster beschwerte sich in einem Radiointerview, dass Lauber die Untersuchung aktiv behindere und angeforderte für die Untersuchung benötigte Dokumente nicht liefere.
Die Wiederwahl Laubers Ende September nahm dann der Disziplinaruntersuchung ein wenig politischen Druck weg. Zwar berichtete die Aargauer Zeitung, dass die Verjährungsfrist für die disziplinarische Verantwortlichkeit nur gerade ein Jahr betrage und Lauber deshalb auf Zeit spiele, in den Medien geriet die Untersuchung allerdings in der Folge bis Ende 2019 ein wenig in Vergessenheit.

Disziplinaruntersuchung gegen Michael Lauber (2019-2020)
Dossier: Michael Lauber - Bundesanwalt

Im Oktober 2016 entschied sowohl die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-NR) (mit 5 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung) als auch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-SR) (mit 8 zu 3 Stimmen ohne Enthaltung), auf das Gesuch um die Aufhebung der Immunität von Nationalrat Pirmin Schwander nicht einzutreten. Der Schwyzer SVP-Nationalrat soll eine Mutter bei der Entführung ihrer Tochter, mit anschliessender Flucht, finanziell unterstützt haben. Das Mädchen wurde der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Biel entzogen. Weil Schwander bei der Einvernahme durch die Kantonspolizei geschwiegen und sich auf seine parlamentarische Immunität berufen hatte, habe die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern die Aufhebung der Immunität beantragt, respektive angefragt, ob es sich hier um einen Anwendungsfall einer solchen Immunität handle, wie beide Kommissionen in ihren Berichten ausführten. Schwander habe der Kommission vorgetragen, dass er als Parlamentarier sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene zahlreiche Anstrengungen unternehme, um die Qualität der Kesb zu verbessern. Er werde in dieser Rolle häufig von Direktbetroffenen kontaktiert. Im Falle besagter Mutter habe er Geld für die Anwaltsbetreuung überwiesen.
Die Kommissionen sähen keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der Stellung als Nationalrat, weshalb sie nicht auf das Gesuch einträten. Es sei denkbar, dass auch eine Person, die nicht der Bundesversammlung angehöre, ähnlich im Bereich der Kesb tätig sein könnte wie Schwander. Das Nationalratsmandat sei keine Bedingung dafür. Die meisten Parlamentarierinnen und Parlamentarier würden mit verschiedensten Anliegen aus der Bevölkerung konfrontiert. Dabei entstehe aber kein unmittelbarer Zusammenhang zu ihrer amtlichen Stellung. Bei einer so weitgreifenden Auslegung parlamentarischer Immunität wäre kaum mehr ein Fall denkbar, wo Immunität nicht gegeben wäre. Zudem sei die 2011 durchgeführte Revision der Immunitätsbestimmungen auch im Hinblick auf eine restriktivere Anwendung vorgenommen worden. Es handle sich hier also nicht um einen Anwendungsfall der relativen Immunität, womit sich eine Diskussion um die Aufhebung derselben erübrige und das Strafverfahren seinen gewohnten Lauf nehmen könne. Schwander kann sich also nicht auf seine Immunität berufen. Ob sein Verhalten strafrechtliche Konsequenzen haben wird, ist deshalb folglich eine Frage der Justiz.

Immunität von Pirmin Schwander

Dass der Nachfolger Schmids nicht aus der mit Eveline Widmer-Schlumpf bereits in der Regierung vertretenen kleinen BDP kommen würde, war klar. An sich sprach für die Vertreter von SP, FDP und CVP nichts dagegen, die SVP als stärkste Partei wieder in den Bundesrat aufzunehmen. Noch bevor Schmid seinen Rücktritt bekannt gab, machte sich allerdings der SVP-Präsident Brunner (SG) bereits für eine Kandidatur von alt Bundesrat Christoph Blocher stark. Nur dieser sei fähig, das VBS wieder in „Ordnung“ zu bringen. Der Plan der SVP-Parteileitung, Blocher als einzigen Kandidaten zu nominieren, stiess aber in der dafür zuständigen SVP-Fraktion auf Widerstand. Diese sprach sich zwar für eine Rückkehr in die Regierung aus, lehnte es aber knapp ab, sich auf Blocher als einzigen Kandidaten festzulegen. Die Medien waren sich einig, dass Blocher im Parlament keine echten Wahlchancen hatte und bezeichneten die SVP-Nationalräte Amstutz (BE), Baader (BL), Maurer (ZH) und Zuppiger (ZH) als aussichtsreichste Kandidaten. Obwohl FDP, CVP und SP mehrfach erklärt hatten, dass ihre Parlamentarier Blocher nicht wählen würden, nominierte ihn der Vorstand der SVP des Kantons Zürich mit 47 zu 1 Stimme zuhanden der Fraktion als Kandidat. Die Delegiertenversammlung der Zürcher SVP bestätigte diesen Beschluss mit einem weniger deutlichen Stimmenverhältnis (264 zu 45). Weitere von ihren Kantonalparteien an die Fraktion gemeldete Kandidaten waren die Nationalräte Amstutz und Aebi (beide BE), Schwander (SZ), Hurter (SH) und Baader (BL), Ständerat Germann (SH) und Regierungsrat Mermoud (VD); zudem nominierten die SVP-Frauen die Zürcher Regierungsrätin Fuhrer und die SVP-Bezirkspartei Hinwil (ZH) Nationalrat Zuppiger (ZH). Der Bauernverbandspräsident und Nationalrat Hansjörg Walter (TG), der dem gemässigten Flügel der SVP angehört, war ebenfalls im Gespräch gewesen, wurde aber von seiner Kantonalpartei nicht als Kandidat ins Rennen geschickt.

Der Fraktionsvorstand der SVP empfahl ein Zweierticket mit Blocher, ohne einen zweiten Namen zu nennen. Die Fraktion selbst hielt sich an diesen Vorschlag und stellte neben Blocher den Zürcher Nationalrat Ueli Maurer auf, der bis Ende Februar Parteipräsident gewesen war. Im Vorfeld der Wahlen zeigte sich, dass nicht nur die Linke, sondern auch wichtige Exponenten der CVP und zudem einige Freisinnige sich ebenso wenig für Maurer erwärmen konnten wie für Blocher. SVP-Präsident Brunner rief ihnen – und auch den eigenen Parteiangehörigen – kurz vor der Wahl noch einmal in Erinnerung, dass gemäss den neuen SVP-Statuten jeder automatisch aus der Partei ausgeschlossen würde, der als nicht offizieller Kandidat die Wahl zum Bundesrat annehmen würde.

Bundesratsersatzwahlen 2008 – Nachfolge von Samuel Schmid
Dossier: Bundesratswahlen seit 2008