Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Föhn, Peter (svp/udc, SZ) SR/CE

Prozesse

  • Motion
23 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

La motion Föhn a été classée au profit de la modification de la loi sur l'environnement proposée par le Conseil fédéral.

Lutte à armes égales entre les exportateurs de bois suisses et leurs concurrents européens (Mo. 17.3855)
Dossier: Importverbot von illegal geschlagenem Holz

Den Beginn der Rekrutenschule auf den Berufslehrabschluss abzustimmen, war ein Anliegen einer Motion Ettlin (cvp, OW). Dabei ging es dem Motionär um den Start der Sommer-RS, der mit der Weiterentwicklung der Armee vorverschoben worden war und nun ein Problem für diejenigen Rekruten darstellt, die sich dann noch in der Berufsbildung befinden. Ettlin kritisierte, dass der Bund zwar mit den Hochschulen eine Koordination erzielt habe, jedoch die Berufslehre ausgeklammert habe und diese Gruppe von Rekruten – es seien 80 Prozent – benachteilige.
Der Bundesrat entgegnete in der Stellungnahme, dass es sich lediglich um eine Vorverschiebung um eine Woche handle und dass die Lehrabschlussprüfungen bis dahin in aller Regel absolviert seien. Deswegen gebe es keinen Konflikt mit der Ausbildung der betroffenen Rekruten. Dass der Motionär nicht nur auf die Phasen des Abschlusses der beruflichen Lehre abzielte, sondern besonders auch auf die Erfüllung der Arbeitsverträge verwies, wurde vom Bundesrat nicht aufgegriffen.

Im Ständerat gab der Vorstoss zu reden, denn plötzlich stand das Thema der Attraktivität des Militärdienstes im Raum. Man könne nicht den Zivildienst und die Armee gleichzeitig unattraktiver machen, argumentierte Ettlin. Er erhielt von freisinniger Seite Unterstützung, auch Martin Schmid (fdp, GR) setzte sich für das Anliegen ein. Ebenso führte Peter Föhn (svp, SZ) aus, dass die Zeit nach Abschluss der Lehre, aber vor Beendigung des Arbeitsvertrages die wertvollste für den Lehrbetrieb sei, weil der ehemals Lernende dann als ausgebildeter Arbeitnehmer selbständig seinen Aufgaben nachgehen könne. Das verfrühte Ausscheiden der Arbeitnehmenden stelle deshalb einen Verlust für die Unternehmen dar. Die neue Verteidigungsministerin Amherd, erstmals in ihrer Funktion als Bundesrätin und VBS-Chefin im Ständerat anwesend, bat das Plenum, die Motion nicht anzunehmen. In einem langen Referat führte sie aus, was die Herausforderungen der WEA und des neuen Zweistartmodell gewesen seien. Dass es Probleme in der angesprochenen Phase der Lehrabschlüsse und der Arbeitsverträge gebe, sei der Regierung bewusst gewesen und die Bundesrätin gab zu Protokoll, dass man bereit sei, nach Lösungen zu suchen. Eine solche Lösung sei beispielsweise bereits in Kraft, denn die Betriebe würden für die Lohnfortzahlungen an die Arbeitnehmenden mittels EO entschädigt. Dennoch blieb ihre Bitte ungehört, der Rat nahm die Motion mit 26 zu 9 Stimmen und 5 Enthaltungen deutlich an.

Den Beginn der Rekrutenschule auf den Berufslehrabschluss abstimmen

Tout comme la motion Föhn (udc, SZ) présentant des demandes identiques, la motion intitulée «Lutte à armes égales entre les exportateurs de bois suisses et leurs concurrents européens» de Sylvia Flückiger-Bäni (udc, AG) est acceptée par les deux chambres. Sans discussion, la chambre haute – avec le soutien du Conseil fédéral et de sa commission compétente, la CEATE-CE – soutient cette motion souhaitant mettre la réglementation suisse concernant le bois au même niveau que la réglementation européenne, afin de réduire la bureaucratie engendrée et rendre le secteur plus concurrentiel.

Lutte à armes égales entre les exportateurs de bois suisses et leurs concurrents européens (Mo. 17.3843)
Dossier: Importverbot von illegal geschlagenem Holz

En septembre 2018, le Conseil des Etats a rejeté une motion Föhn visant à faire figurer les cas de rigueur dans les statistiques relatives au renvoi des criminels étrangers. Un cas de rigueur signifie que pour des raisons exceptionnelles (p. ex intérêt supérieur de l'enfant, principe de non refoulement, etc.) une personne devant être privée de statut de séjour ne l'est pas.
Le Conseil fédéral, par la voix du président de la Confédération Alain Berset, a proposé de rejeter la motion, arguant qu'une motion similaire (motion Müri 13.3455) était en passe d'être mise en œuvre. Le Conseil a suivi cette recommandation, par 23 voix contre 11 et une abstention.

Renvoi des criminels étrangers. Faire figurer les cas de rigueur dans les statistiques

Die zweite von der SVP-Fraktion eingereichte Motion mit dem Thema Bundespersonallöhne ereilte im Ständerat das gleiche Schicksal wie die erste: Sie wurde zwar in der grossen, nicht aber in der kleinen Kammer angenommen. Die von der SVP geforderte Überarbeitung des Leistungslohnsystems stiess bereits in der vorberatenden SPK-SR auf Widerstand. Die 9 zu 2 Stimmen-Mehrheit argumentierte, dass eine Umstellung mit grossem Aufwand verbunden wäre, dem aber eigentlich kein Handlungsbedarf entspreche. Die Verwaltung sei derart gross, dass es überdies gar kein einheitliches System geben könne – ein Argument, das auch Finanzminister Ueli Maurer bei der Beratung der Motion vertrat: Die momentane, massgeschneiderte Lösung sei besser als ein geforderter grosser Wurf, der zudem allen weniger gerecht würde. Die Minderheit – in der Diskussion vertreten durch Peter Föhn (svp, SZ) – wollte den Kantonsvertreterinnen und -vertretern vergeblich schmackhaft machen, dass es nicht um eine grundsätzliche Umgestaltung, sondern lediglich um eine Vereinfachung und Effizienzsteigerung gehe. Die unzähligen unterschiedlichen Zuschläge, Zulagen und Prämien seien nicht fair. Die Ratsmehrheit sah dies anders und beerdigte die Motion mit 34 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Leistungslöhne für das Bundespersonal

In der Herbstsession kam die Motion Bigler (fdp, ZH), die eine Ausgabenreduktion beim Beizug externer Expertise und Beratung verlangt, in den Ständerat. Dieser hatte eine gleichlautende Motion Föhn (svp, SZ; Mo. 16.3489) zwar abgelehnt, musste sich jetzt aber über die Motion des Zürcher Freisinnigen beugen, weil diese in der grossen Kammer auf Zustimmung gestossen war.
Filippo Lombardi (cvp, TI) amtete als Kommissionssprecher und erklärte, dass sich die SPK-SR mit einem Teil der Forderung der Motion anfreunden könne. Es sei nämlich in der Tat manchmal besser, Wissen innerhalb der Verwaltung zu generieren, statt es von aussen einzukaufen. Das von der Motion geforderte Ziel, die Zahl der externen Mandate innerhalb von 5 Jahren um 40 Prozent zu reduzieren, erachte die Kommission hingegen als «absolut unrealistisch». Man schlage deshalb neue Richtgrössen vor: Während dreier Jahre solle pro Jahr eine Reduktion von je 4 Prozent angestrebt werden. Zudem müsse man ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Personalausgaben und externen Kosten im Auge behalten. Es könne ja nicht sein, dass intern Kosteneinsparungen angestrebt würden, dadurch dann aber Wissen verloren ginge, das schliesslich extern eingekauft werden müsse. Deshalb schlage die Kommission einen Richtwert vor: Externe Beratungsmandate sollen nicht mehr kosten dürfen als 3 Prozent der Personalausgaben. Dies sei aber – wohlgemerkt – lediglich eine Empfehlung. Eine Minderheit der Kommission, vertreten durch Hans Stöckli (sp, BE), empfahl die Ablehnung der Motion, da sich in der Zwischenzeit einiges getan habe und der Bundesrat 2017 den wachsenden Kosten externer Mandate Gegensteuer gegeben habe. In der Tat waren die Kosten für externe Beratung im Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 um 12 Prozent reduziert worden. Man solle dies honorieren und nicht noch mehr Kürzungen vornehmen, so der Berner Sozialdemokrat. Finanzminister Ueli Maurer hieb in die gleiche Kerbe. Die Kosten für externe Beratung betrügen momentan 3.3 Prozent der Personalausgaben. Man sei also praktisch dort, wo die modifizierte Motion es verlange. Das Anliegen des Vorstosses, Wissen in der Bundesverwaltung zu behalten, sei gut gemeint, die Verwaltung könne und wolle aber gar nicht alles selber wissen. Man sei auf Dritt- und Fachmeinungen angewiesen. Es sei deshalb insgesamt nicht notwendig, sich hier Fesseln anzulegen.
Die Ratsmehrheit folgte allerdings ihrer Kommissionsmehrheit und hiess die modifizierte Motion mit 29 zu 13 Stimmen (2 Enthaltungen) gut. Somit wird sich der Nationalrat noch einmal damit beschäftigen müssen.

Beizug von externen Experten und Beratern

In seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2017 beantragte der Bundesrat, die Motion Föhn (svp, SZ) zur Sicherung des Programms «Jugend und Sport» abzuschreiben. Den Anliegen des Vorstosses würde unter anderem mit dem 2016 verabschiedeten «Aktionsplan Sportförderung des Bundes» in Erfüllung einer Motion der WBK-NR (Mo. 13.3369) Rechnung getragen. In der Sommersession 2018 kamen sowohl der National- als auch der Ständerat dem bundesrätlichen Antrag nach und schrieben das Geschäft ab.

Sicherung des Programms "Jugend und Sport" (Mo. 16.3146)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Après avoir été acceptée par la chambre haute, la motion Föhn intitulée «lutte à armes égales entre les exportateurs de bois suisses et leurs concurrents européens» passe également la rampe au Conseil national. Sans discussion, les députés et députées acceptent ce texte qui permettra à la Suisse de mettre sa législation concernant les importations de bois au niveau de la législation européenne.
Ils avaient accepté, quelques mois auparavant, une motion identique déposée par la députée Flückiger-Bäni (udc, AG). En effet, et contrairement à l'UE, la Suisse n'interdit pas l'importation de bois issu de coupes illégales, une indication de l'espèce et de la provenance pour le consommateur étant suffisante. Cette différence des conditions-cadres oblige les importateurs et importatrices européennes de bois suisse à se soumettre à tout un arsenal administratif afin de prouver que le bois importé ne provient pas de coupes illégales, la Suisse étant là considérée comme un pays tiers. La rapporteuse francophone de la commission, la verte Adèle Thorens (verts, VD), rappelle que le Conseil fédéral avait prévu, dans sa proposition de contre-projet à l'initiative pour une économie verte, de reprendre ce qui est nommé le «EU Timber Regulation» dans le droit suisse; cette partie du contre-projet avait par ailleurs été soutenu par l'ensemble des protagonistes. Le contre-projet ayant été refusé dans son ensemble à l'époque, cette proposition avait été abandonnée. Malgré tout, l'administration fédérale précise que le travail effectué pour cela pourra être repris afin d'accélérer le processus de mise en application de la motion.

Lutte à armes égales entre les exportateurs de bois suisses et leurs concurrents européens (Mo. 17.3855)
Dossier: Importverbot von illegal geschlagenem Holz

Sans discussion, le Conseil national adopte la motion Flückiger-Bäni (udc, AG) intitulée "lutte à armes égales entre les exportateurs de bois suisses et leurs concurrents européens". Une motion identique, déposée par le sénateur UDC Peter Föhn (udc, SZ) dans la chambre sœur, était également acceptée plus tôt dans la semaine. Celles-ci demandent à ce que le Conseil fédéral établisse les conditions-cadres légales permettant d'avoir les mêmes normes que celles en vigueur dans l'UE en ce qui concerne l'interdiction d'importer du bois provenant de coupes illégales. En effet, les producteurs suisses de bois souffrent de la législation en vigueur, qui n'est pas semblable aux normes européennes et qui amène, pour tout export de bois dans les pays de l'Union Européenne, un effort administratif conséquent. Tout comme son collègue de parti, Silvia Flückiger-Bäni demande à ce que soit étudiée la possibilité de passer par une ordonnance s'appuyant sur la loi sur les espèces protégées (LCITES) – considérée comme la solution la plus rapide.
Le Conseil fédéral a délivré, dans son message, le même avis que pour la motion sœur, à savoir que cela ne rentrait vraisemblablement pas dans le cadre de cette loi; l'ensemble du bois n'étant pas en danger de disparition. Il étudiera toutefois cette possibilité ainsi qu'une possible révision de la loi en vigueur sur le bois et se penchera sur la question de la reconnaissance des normes par l'UE afin de mettre fin à cette barrière commerciale.

Lutte à armes égales entre les exportateurs de bois suisses et leurs concurrents européens (Mo. 17.3843)
Dossier: Importverbot von illegal geschlagenem Holz

2015 monierte die GPK-SR, dass der Bundesrat bereits 2006 angemahnte Empfehlungen bezüglich Beizug externer Expertise und Beratung nur unzulänglich berücksichtigt habe. Eine eingehende Überprüfung habe zwar gezeigt, dass der Bundesrat Instrumente zur besseren Kontrolle geschaffen habe, dass aber nach wie vor kaum Transparenz vor allem im Bereich von Beratungsmandaten herrsche und dass die Gesamtkosten massiv angestiegen seien.
Mit zwei gleichlautenden, im Juni 2016 eingereichten Motionen nahmen Peter Föhn (svp, SZ) im Ständerat (Mo. 16.3489) und Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH) im Nationalrat (Mo. 16.3399) den Ball auf. Das Wissen in der Bundesverwaltung sei zu sichern – so lautete der Titel der Motionen. Dadurch könne nämlich auf externe Beratung verzichtet werden. Der Bundesrat wird denn in den Vorstössen aufgefordert, externe Beratungsmandate in den kommenden fünf Jahren um 8 Prozent pro Jahr zu reduzieren und deren Kosten transparent und nach Departementen auszuweisen. Nicht nur die Kosten hätten nämlich in den letzten Jahren zugenommen – in den Begründungen war von Kosten in der Höhe von CHF 600 Mio. für das Jahr 2006 und CHF 916 Mio. für das Jahr 2014 die Rede –, sondern auch die Abhängigkeit von externen Beratern, insbesondere in den Bereichen Informatik, Kommunikation und politischer Expertise.
In seiner Antwort kritisierte der Bundesrat die Zahlen. Wenn Vor- und Hilfsleistungen (z.B. Übersetzungen, Revisionen, Kontrollerhebungen), die kein Wissen generierten und entsprechend nicht als Beratung anzusehen seien, subtrahiert würden, dann entsprächen die Kosten für Beratung und Auftragsforschung laut Staatsrechnung 2015 lediglich noch rund CHF 234 Mio. Dazu gehörten auch externe Studien, die zur Erfüllung von parlamentarischen Vorstössen nötig seien und die auch deshalb auf dem freien Markt nachgefragt würden, um Arbeitsspitzen in der Verwaltung zu brechen. Eine Reduktion um 8 Prozent würde die Verwaltung vor Probleme stellen.
Während der Ständerat die Motion in der Herbstsession 2016 mit 22 zu 15 Stimmen bei 5 Enthaltungen verwarf, wurde sie im Nationalrat mehr als ein Jahr später in der Wintersession 2017 angenommen. Die Argumente in der grossen Kammer unterschieden sich auch mehr als ein Jahr später kaum von denen in der kleinen. Die Linke kritisierte die Vorstösse mit dem Argument, dass man nicht Stellen in der Verwaltung einsparen und gleichzeitig mehr Leistung bzw. ein Verbot von Auslagerung fordern könne. Bundesrat Ueli Maurer wies auf das Scheitern des gleichen Vorstosses im Ständerat hin und machte darauf aufmerksam, dass die Zahlen nicht so hoch seien, wie in den Vorstössen behauptet werde. Zudem könne man nicht alles Wissen internalisieren, sondern müsse auch Frischluftzufuhr via freien Markt sichern. Schliesslich würden die Parlamentarierinnen und Parlamentarier selber durch ihre Vorstösse die Kosten mitverursachen. Der magistrale Aufruf verhallte allerdings fast ungehört und die Motion Bigler wurde mit 106 zu 85 Stimmen (keine Enthaltungen) angenommen. Die geschlossenen FDP-, GLP- und SVP-Fraktionen standen den geschlossenen SP-, GP- und BDP-Fraktionen siegreich gegenüber. Auch die 24 Nein-Stimmen aus der CVP-Fraktion (2 Abweichler) konnten den Vorstoss nicht abwehren. Damit wird sich die kleine Kammer doch noch einmal mit der Materie auseinandersetzen müssen.

Beizug von externen Experten und Beratern

La motion Föhn, intitulée "lutte à armes égales entre les exportateurs de bois suisses et leurs concurrents européens", demande au Conseil fédéral de s'adapter au plus vite aux nouvelles normes européennes inscrites en 2013 dans le Règlement Bois de l'Union Européenne (RBUE) concernant l'importation de bois au sein de l'UE. Ce règlement impose, en effet, que le bois importé de pays tiers (dont fait partie la Suisse) soit soumis à un système de diligence raisonné. Ce système représente une charge administrative conséquente pour toute entreprise européenne souhaitant importer du bois suisse, car il demande que soit collecté un certain nombre d'informations afin de contrôler que le bois ne provienne pas de coupes illégales. Le sénateur schwytzois Peter Föhn (udc, SZ) veut ainsi – tout comme sa collègue de parti et députée au Conseil national Sylvia Flückiger-Bäni (udc, AG) qui a déposé une motion identique – qu'une solution soit trouvée au plus vite, afin que les producteurs et productrices suisses de bois ne soient plus désavantagés face à leurs concurrents européens. Il propose d'édicter une ordonnance sur la base de la loi sur les espèces protégées (LCITES) – ce qui constituerait la solution la plus rapide – argumentant que cette voie avait été choisie pour contrôler la licéité des produits importés issus de la pêche.
Le Conseil fédéral propose d'accepter la motion, estimant qu'une solution doit être trouvée au plus vite. Cependant, Doris Leuthard tient à préciser qu'il ne sera probablement pas possible de passer par la LCITES. En effet, celle-ci ne touche qu'à l'importation d'espèces protégées et en voie de disparition et ne peut donc pas concerner le marché du bois dans son ensemble – toutes les essences de bois n'étant pas en danger. La conseillère fédérale en charge des questions environnementales estime plus vraisemblable d'entamer une révision de la loi. Elle ajoute, de plus, qu'un changement législatif allant en ce sens aurait été possible, lorsque le Conseil fédéral a proposé de réviser la loi sur la protection de l'environnement en tant que contre-projet indirect à l'initiative pour une économie verte. Mais ce changement législatif n'a pas eu lieu, les parlementaires ayant refusé l'ensemble de la révision. Les adversaires de cette révision argumentaient alors, en ce qui concerne l'exportation de bois suisses, que l'Union européenne n'allait pas être si stricte sur l'application de sa réglementation.
Finalement, les sénateurs acceptent sans opposition la motion Föhn, qui passe aux mains de la chambre basse.

Lutte à armes égales entre les exportateurs de bois suisses et leurs concurrents européens (Mo. 17.3855)
Dossier: Importverbot von illegal geschlagenem Holz

Nachdem der Ständerat die Motion zur Sicherung des Programms „Jugend und Sport” von dessen Mitglied Peter Föhn (svp, SZ) angenommen hatte, befasste sich in der Wintersession des gleichen Jahres die Volkskammer mit dem Vorstoss. Die WBK hatte sich im Vorfeld der Beratung zusätzliche Informationen beschafft und dabei erfahren, dass der Bundesrat bereits in die Wege geleitet hatte, die Gelder zugunsten von J+S zu erhöhen. So wurden im Voranschlag 2017 Mittel für den Aktionsplan Sportförderung reserviert, darüber hinaus wurde auch mit einer jährlichen Erhöhung der Beiträge um CHF 5 Mio. gerechnet. Vor diesem Hintergrund sei das Motionsanliegen bereits erfüllt, resümierte die Kommission. Dennoch wollte sie die Motion unterstützen, gerade auch um Bereiche wie den freiwilligen Schulsport oder Sportangebote zu Integrationszwecken zu fördern.

Im Plenum gab es keine Debatte dazu, einzig Sportminister Parmelin meldete sich zu Wort. Die Regierung war nach wie vor gegen die Motion: Die Anliegen seien bereits erfüllt, einerseits durch besagten Aktionsplan, der zwei Monate zuvor beschlossen worden war, und andererseits durch die Budgeterhöhungen, die für das Finanzjahr genehmigt worden waren. Mit 172 zu 7 Stimmen (bei einer Enthaltung) wurde die Motion aber entgegen dem bundesrätlichen Antrag deutlich angenommen.
Eine gleichlautende Motion Lohr (cvp, TG; Mo. 16.3149) wurde nach diesem Votum zurückgezogen.

Sicherung des Programms "Jugend und Sport" (Mo. 16.3146)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Mit einer Motion zur Sicherung des Programms „Jugend und Sport” (J+S) befeuerte Peter Föhn (svp, SZ) die Debatte zur Sportförderung. Er knüpfte damit an Prozesse aus dem Vorjahr an. Der Innerschweizer sorgte sich um die Finanzierung von Jugend+Sport durch den Bund und forderte entsprechend die Regierung auf, auch für kommende Jahre genügend Fördergelder zur Verfügung zu stellen. J+S sei 2015 um 6 Prozent gewachsen und für 2017 werde mit einem Zuwachs um 7 Prozent gerechnet, so der Antragsteller. Kindersport und freiwilliger Schulsport seien dabei die besonders erfolgreichen Sparten des Programms. Föhn wollte daher erreichen, dass der Bund mehr Geld für J+S bereitstelle, um dessen Stabilität zu gewährleisten und den Beteiligten Planungssicherheit zu geben.

Der Bundesrat zeigte sich wie der Motionär überzeugt von der Bedeutung und dem Erfolg, aber auch der politischen Anerkennung, die das Programm geniesse. Er verwies jedoch auf den Entscheid zum Nachtragskredit von 2015, wo J+S CHF 17 Mio. zugesprochen wurden, um das Beitragswachstum 2015 aufzufangen. Der Bundesrat sah zwar ein, dass die erneut höhere Dotierung des Budgets ab 2016 (plus CHF 20 Mio.) aufgrund des „aus sportpolitischer Sicht erfreulichen” Wachstums bereits 2017 nicht mehr ausreichen werde. Trotzdem wollte er die zukünftige Erhöhung der Beiträge offen lassen, da er nicht vorgreifen und stattdessen abwarten wollte, bis man mit der „Gesamtschau Sportförderung des Bundes” weiter vorankam. Im Lichte der dort zu fassenden Entscheidungen und unter Berücksichtigung des Voranschlages 2017 mit dem IAFP 2018-2020 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion Föhn.

Im Ständerat verteidigte Föhn sein Anliegen und erhielt Rückendeckung von den Ständeräten Bischofberger (cvp, AI) und Graber (cvp, LU); Letzterer ist auch Mitunterzeichner der Motion und Urheber eines früheren Vorstosses dazu. Der Motionär nahm auf eine zunehmende Sorge vonseiten diverser J+S-Akteure, insbesondere von Leiterinnen und Leitern sowie Veranstaltern, Bezug. Man sei über die finanziellen Kürzungen besorgt, dies wurde dem Parlament auch von diversen Sportorganisationen zugetragen. Es fehle das Geld, weil „zu gut gearbeitet wurde” – dieser Umstand sei unverständlich, so Föhn. Es sei essenziell, den geleisteten Effort und den Erfolg des Programms J+S weiterhin zu unterstützen und entsprechend auch mit ausreichend finanziellen Zuwendungen zu fördern. Bischofberger mahnte die Ständerätinnen und Ständeräte an ihre Verantwortung, es sei ihre Aufgabe, die in den Voranschlägen geplanten Mittel zu sprechen. Graber nahm das Stichwort „Gesamtschau Sportförderung” auf, zeigte sich jedoch nicht einverstanden mit der Gleichbehandlung der beiden Geschäfte. Denn die Förderung von J+S sei nicht mit der Gesamtschau gleichzusetzen, das sei „ein finanzpolitischer Vorwand” des Bundesrates. Daraus ableitend fürchtete Graber ein Ausspielen der Gefässe gegeneinander und dann einen „Showdown” innerhalb der Sportförderung. Zudem gab es gemäss Graber auch Ungereimtheiten gegenüber früheren Aussagen des Bundesrates, genannt wurde sein eigenes Postulat aus dem Vorjahr. Damals hatte der Bundesrat gefordert, dass allfällige Beitragssenkungen frühzeitig bekannt gegeben würden. Etwas anders ordnete Anita Fetz (sp, BS) die Diskussion ein. Zwar stand sie klar für J+S ein, sie wollte jedoch den Weg der Regierung gehen und weitere Entwicklungen abwarten. Sportminister Parmelin vertrat die bundesrätliche Ablehnung der Motion. Nicht nur das: Seiner Ansicht nach waren die Forderungen Föhns bereits erfüllt, da in der Gesamtschau Sportförderung eine höhere finanzielle Ausstattung von J+S skizziert wurde: plus CHF 10 Mio. für 2017 und überdies Erhöhungen um CHF 15 Mio. für 2018, CHF 20 Mio. für 2019 und CHF 25 Mio. für das Jahr 2020.
Trotz dieser Einwände wurde die Motion mit 22 zu 17 Stimmen und einer Enthaltung an die grosse Kammer überwiesen.

Sicherung des Programms "Jugend und Sport" (Mo. 16.3146)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Kündigen sich wirtschaftlich härtere Zeiten an, gerät in der Regel die Anstellungsstrategie der öffentlichen Hand in die Kritik. Aufgrund des starken Frankens meldeten sich schon im Frühjahr 2015 Arbeitgeberorganisationen und Unternehmen mit der Forderung eines Einstellungsstopps oder gar einer Reduktion der Personalstellen bei der eidgenössischen Verwaltung. Während Unternehmen den Ausfällen aufgrund des starken Frankens mit einer effizienteren Personalpolitik begegneten, würde der Staat immer weiter wachsen, gab etwa Ems-Chemie-Chefin Magdalena Martullo-Blocher – damals noch nicht offiziell Kandidierende für den Nationalrat – in einem Interview in der Zeitung "Le Temps" zu Protokoll. Economiesuisse kritisierte, dass nicht nur die Anzahl Stellen ausgebaut worden, sondern dass im Vergleich zur Privatwirtschaft auch die Löhne in der eidgenössischen Verwaltung wesentlich stärker gewachsen seien. In der Basler Zeitung wurde zwischen 2007 und 2014 von einem Lohnwachstum von über einer Milliarde Franken gesprochen. Vertreter der Gewerkschaften betonten allerdings, dass dieses ungleiche Wachstum auch auf die teilweise wesentlich tieferen Löhne im Vergleich zum privaten Arbeitsmarkt zurückzuführen sei.
Weil sich die Bundesfinanzen als nicht mehr sehr rosig präsentierten, wurde Sparen beim Personal auch im Parlament zum Thema. Einige Exponenten der bürgerlichen Parteien forderten eine Plafonierung von Stellenzahl und Lohnausgaben (bei aktuell CHF 5,4 Mrd.). Die SVP forderte gar eine Rückkehr zu den Zahlen von 2007. Die Linke monierte, dass weniger Personal nicht gleichbedeutend sei mit weniger Ausgaben. Nur angemessene Löhne würden dazu führen, dass kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Stelle in der Bundesverwaltung anträten. Zudem seien die gewachsenen Pflichtenhefte der Verwaltung mit weniger Personal nicht zu erfüllen. Externe Beschäftigte, deren Kosten seit 2008 um rund einen Drittel zugenommen haben, wären zudem wesentlich teurer; ein Argument, das von einem Bericht der parlamentarischen Verwaltungskontrolle bestätigt, und von der Wirtschaft mit der Forderung eines Stopps externer Beschäftigungen gekontert wurde.
Ende März reichten Leo Müller (cvp, LU) im Nationalrat (15.3224) und Peter Föhn (svp, SZ) im Ständerat (15.3368) zwei sehr ähnliche Motionen ein, die einen Ausgabenstopp bei den Personalkosten mit Stand 2014 fordern. Im Mai doppelte die Finanzkommission des Ständerats (FK-SR) nach, die ebenfalls in einer Motion (15.3494) das Einfrieren des Personalbestandes beantragt, allerdings den Voranschlag 2015 als Grundlage vorschlägt.
Der Bundesrat, der alle drei Motionen zur Ablehnung empfahl, reagierte Mitte August seinerseits mit Sparvorschlägen: Der automatische Lohnanstieg und die Leistungsprämien sollen gekürzt und Treueprämien teilweise gestrichen werden. Damit könnten jährlich rund CHF 30 Mio. gespart werden. Gegen den drohenden Abbau wehrten sich die Personalverbände des Bundes mit einer Petition und Anfang November mit einer Protestaktion.
Den drei Motionen wurden unterschiedliche Schicksale zuteil. Während die Motion Föhn im Ständerat mit 25 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt wurde, wurde die Motion Müller 2015 nicht mehr behandelt. Die Motion der Finanzkommission wurde hingegen von beiden Kammern überwiesen. Der Auftrag an den Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, damit der Bestand des Bundespersonals 35'000 Vollzeitäquivalente nicht überschreite, wurde im Ständerat mit 25 zu 14 Stimmen und im Nationalrat mit 96 zu 77 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) überwiesen. In beiden Kammern zeigte sich dabei ein Links-Rechts-Graben. Die Linke, die unterstützt vom Bundesrat forderte, dass die Verwaltungsaufgaben von genügend Mitarbeitenden erledigt werden müssten und eine starre Plafonierung nicht zielführend sein könne, unterlag allerdings den rechtsbürgerlichen Bedenken zum starken Wachstum des Personalbestandes in den letzten Jahren.

Ausgabenstopp bei den Personalkosten
Dossier: Bestand des Bundespersonal auf dem Stand von 2015 einfrieren

Nachdem Peter Föhn (svp, SZ) mit seiner Forderung einer Plafonierung der Anzahl Stellen in der Bundesverwaltung gescheitert war, wollte er mit alternativen Mitteln dem steigenden Wachstum der Zahl an Staatsangestellten Herr werden. Mit einer Motion (15.3785) soll das Personalrecht an das Obligationenrecht angepasst werden, um die zahlreichen Privilegien der Bundesangestellten - Föhn nannte den Vaterschaftsurlaub, die Sabbaticals oder den ausgebauten Entlassungsschutz - zu streichen. Mit einem Postulat (15.3786) brachte Föhn die Idee einer Personalbremse analog zur Ausgabenbremse auf: Eine vom Parlament angenommene Vorlage müsste ein qualifiziertes Mehr erhalten, wenn sie zu einer Zunahme des Personals führen würde. Diese Idee war auch im Nationalrat als Postulat eingereicht worden, und zwar von Föhns Kantonskollegin Petra Gössi (fdp, SZ). Beide Begehren von Föhn hatten im Ständerat allerdings keine Chance und wurden nacheinander in der Herbstsession abgelehnt. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf betonte in der kurzen Debatte, dass die Bundesverwaltung ein guter Arbeitgeber sei, der seinen hervorragenden Mitarbeitenden auch Privilegien zugestehen wolle, um die hohe Qualität zu halten.

Personalbremse

Eine Motion Giezendanner (svp, AG) forderte 2015 die Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand und wollte Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden von den entsprechenden durch das Bundesamt für Statistik (BFS) erteilten Aufgaben befreit sehen. Eine ansonsten gleichlautende Motion Schibli (svp, ZH) forderte überdies eine Prüfung der Entlastungsmöglichkeiten von grösseren Unternehmen im Bereich der Statistik. Der Bundesrat gab in seiner Antwort zu bedenken, dass mit dem geforderten Mindestkriterium von 50 Beschäftigten 98 Prozent der Unternehmen und 44 Prozent der Beschäftigten nicht mehr statistisch erfasst würden und damit diese Informationen auch nicht mehr in die politischen Entscheidungsprozesse einfliessen könnten. Der Nationalrat stimmte den Vorstössen, die in der Herbstsession 2015 im Rahmen einer dringlichen Interpellation zur Frankenstärke behandelt wurden, bei jeweils einer Enthaltung deutlich mit 119 zu 66 Stimmen bzw. 118 zu 67 Stimmen zu. SVP, FDP, CVP und BDP votierten für, SP, GLP und die Grünen gegen die Motionen. Anders fiel das Resultat im Ständerat aus. Die kleine Kammer folgte im März 2016 bei zwei Enthaltungen mit 30 zu 11 Stimmen der vorberatendenen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-SR), die die beiden Geschäfte bei einer Enthaltung einstimmig zur Ablehnung empfohlen hatte. In der Debatte brachte Ständerat Föhn (svp, SZ) sein Erstaunen darüber zum Ausdruck, dass die beiden Motionen nicht von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) behandelt worden waren. Die wirtschaftlichen Aspekte der Vorlagen seien so in der Vorberatung zu wenig stark berücksichtigt worden, monierte der Schwyzer Standesvertreter.

Befreiung der Unternehmen vom Statistikaufwand

Selon le sénateur Peter Föhn (udc, SZ), le système suisse d'asile va à vau-l'eau. Il en prend pour preuve l'augmentation de 60% des demandes d'asile entre avril et mai 2015, qu'il impute à la politique de la cheffe du département de justice et police, Simonetta Sommaruga.
Föhn exige du Conseil fédéral un moratoire immédiat dans le droit de l'asile. Il devrait durer une année au moins et empêcherait qui que ce soit d'être admis dans la procédure d'asile. Plus personne ne serait reconnu comme réfugié ou admis en Suisse en tant que réfugié contingenté et l'octroi de visa humanitaire serait suspendu, tout comme le regroupement familial pour les réfugiés au bénéfice de l'aide sociale. Ce moratoire implique un contrôle accru aux frontières, que le sénateur estime nécessaire, le système Dublin/Schengen n'étant selon l'agrarien pas à la hauteur. Dans sa réponse à la motion, le Conseil fédéral souligne que le projet de l'UDC zurichois contrevient largement à la Convention relative au statut de réfugié. Il rappelle également que la loi suisse sur l'asile poursuit deux buts principaux: accorder une protection en Suisse aux personnes qui en ont besoin et faire en sorte que les personnes qui n'en ont pas besoin quittent la Suisse le plus rapidement possible. Le projet de restructuration du domaine de l'asile, qui est débattu au parlement au moment du dépôt de la motion Föhn veille à la réalisation du deuxième objectif et rend donc la motion superflue. Cette dernière a été retirée le 10 septembre 2015 par son auteur.

moratoire immédiat dans le droit de l'asile

Im Zuge der Debatte um die Finanzierung des Programmes Jugend und Sport wurde im Frühjahr 2015 eine Reihe von Vorstössen lanciert; mit etwas zeitlichem Abstand auch eine Kommissionsmotion der WBK des Ständerates, mit der sie die finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern wollte. Der Bundesrat sollte beauftragt werden, eine Erhöhung der jährlichen Beiträge für J+S vorzusehen, mit dem Ziel, die finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sicherzustellen. Zurückzuführen war der Antrag auf eine angekündigte Kürzung der Subventionen seitens des Bundes und der damit einhergehenden Planungsunsicherheit diverser Akteure im Jugendsportbereich. Zudem hätten aus dem SpoFöG abgeleitete Massnahmen, wie etwa neue Finanzierungsmechanismen zur optimalen Ausnützung der Jahreskredite, ebenfalls zu Planungsunsicherheit geführt, so die Kommission in ihrer Begründung.

Die vom Bundesrat zur Ablehnung beantragte Motion wurde gemeinsam mit zwei anderen Vorstössen zum Jugendsport, einem Postulat Graber (cvp, LU) und einer Motion Föhn (svp, SZ), behandelt. Kommissionssprecher Germann (svp, SH) verwies zu Beginn seiner Erörterungen auf eine gleichlautende Motion der WBK-NR (Mo. 15.3383), die in Absprache mit der Schwesterkommission auch in der kleinen Kammer eingereicht werden sollte. Das koordinierte Vorgehen trage der Dringlichkeit der Sache Rechnung, so Germann, denn die finanzielle Unterstützung von J+S sei wichtig. Mit den Kommissionsmotionen solle der Bundesrat also beauftragt werden, die Mittel zu erhöhen. Es gehe ferner auch darum, „die gesellschaftliche Bedeutung der Vereine [...] zu würdigen", so Germann. Die grosse, in den meisten Fällen ehrenamtlich erbrachte Jugendarbeit in den Sportclubs trage auch zum sozialen Zusammenhalt des Landes bei. Mit 7 zu 2 Stimmen beantragte die Kommission dem Ständerat, ihre Motion anzunehmen (2 Enthaltungen). Mit der Erinnerung an die bereits geäusserte Absicht der Finanzkommission, den J+S-Betrag für 2015 um CHF 5 Mio. auf CHF 17 Mio. erhöhen zu wollen – FK-Präsident Altherr (fdp, AR) bestätigte diese Stossrichtung während der Debatte –, legte Ständerat Schwaller (cvp, FR) den Grundstein für das weitere Vorgehen: Er verdeutlichte, dass auch für die Folgejahre 2016 und 2017 Planungssicherheit geschaffen werden müsse, indem im Rahmen kommender Budgetdebatten besonderes Augenmerk auf die Subventionierung von J+S gelegt werde. Dahingehend sei die Motion Föhn abzulehnen, weil sie nur das Jahr 2015 betreffe.
Die vorliegende Kommissionsmotion wurde in der Folge mit 43 Stimmen einstimmig gutgeheissen (eine Enthaltung). Peter Föhn zog daraufhin seinen Vorstoss zurück, weil er mit der Annahme der Kommissionsmotion obsolet geworden war. Der identische Vorstoss der WBK-NR wurde im Nationalrat zwei Wochen später ebenfalls angenommen (171:3 Stimmen), weswegen beide als überwiesen galten.

Jugend und Sport. Finanzielle Kontinuität für Veranstalter und Kantone sichern (Mo. 15.3384)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Im März 2015 reichte Peter Föhn (svp, SZ) eine Motion zu Jugend und Sport im Ständerat ein. Wie auch sein Kollege Graber (cvp, LU) nahm Föhn einen Beschluss des BASPO auf Kürzung der J+S-Beiträge als Anlass, zu handeln. Aus Sicht der Kantone, aber auch seitens der Sportvereine und Organisatoren von Sportangeboten, seien diese Kürzungen um rund 25 Prozent problematisch; eine Einschätzung, die auch vom Vorstand der parlamentarischen Gruppe Sport geteilt werde, so der Motionär. Das Ziel seiner Motion sei schlicht, dass der J+S-Subventionskredit im Voranschlag 2016 um mindestens CHF 15 Mio. aufgestockt werde. Die angekündigten Budgetkürzungen seien daher rückgängig zu machen. Der Bundesrat beantwortete den Vorstoss gleich wie das Postulat Graber und empfahl es zur Ablehnung.

Die gemeinsam mit dem Postulat Graber und einer Kommissionsmotion der WBK-SR geführte Parlamentsdebatte veranlasste Föhn schliesslich zum Rückzug seiner Motion. Er verteidigte zunächst noch sein Anliegen, im Verlauf der Beratungen wuchs in ihm jedoch die Zuversicht, dass die geforderten Ziele auch ohne seine Motion erreicht werden würden, zumal die beiden anderen Vorstösse im Ständerat angenommen wurden. Eine gleichlautende, von Christian Lohr (cvp, TG) im Nationalrat eingereichte Motion (Mo. 15.3254) zog dieser später ebenfalls zurück.

Jugend und Sport (Mo. 15.3369)
Dossier: Finanzierung des Programms Jugend + Sport

Der Ständerat wollte kein nationales Vermummungsverbot. Mit 27 zu 3 Stimmen sprach er sich klar gegen eine entsprechende Motion Fehr (svp, ZH; Mo. 11.3043) aus. Ein generelles Vermummungsverbot würde einen Eingriff in die Polizeihoheit der Kantone darstellen und daher eine Verfassungsänderung voraussetzen. Mit demselben Argument lehnte die kleine Kammer auch eine Motion Föhn (svp, SZ; Mo. 13.3520) ab, welche Vermummungen bei Demonstrationen und Kundgebungen künftig zwingend als Straftatbestand ahnden wollte. Der Motionär begründete seinen Vorstoss damit, dass die kantonalen Verbote nicht mit gebotener Härte durchgesetzt würden und daher ein nationales Vermummungsverbot in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden müsse.

Motionen fordern nationales Vermummungsverbot (Mo. 11.3043, Mo. 13.3520)
Dossier: Nationales Burkaverbot

Der Ständerat nahm eine im Vorjahr von der ersten Kammer gutgeheissene Motion von Siebenthal (svp, BE) mit 14 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Sie verlangt, dass Direktzahlungen künftig mehr als zweimal pro Jahr von den Kantonen an die Bauern überwiesen werden können. Der Bundesrat hatte für eine Ablehnung der Motion plädiert mit dem Verweis auf administrativen Mehraufwand und dadurch entstehende Fehlerquellen bei der föderalen Umsetzung: Wenn Direktzahlungen bereits im Frühling und somit vor der tatsächlichen Leistungserbringung der meisten Landwirte ausgezahlt werden müssten, entstünde das Risiko, dass Beiträge zu früh an falsche Adressen ausbezahlt würden. Eine Minderheit Föhn (svp, SZ) argumentierte erfolgreich dagegen an, indem sie bemerkte, dass solche Transaktionen im Routinebereich des heutigen Bank- und Finanzwesens lägen.

Direktzahlungen künftig mehr als zweimal pro Jahr von den Kantonen an die Bauern überwiesen werden

Contrairement au Conseil national en 2011, le Conseil des Etats a décidé de ne pas donner suite à la motion Müller (plr, AG) par 22 voix contre 12. Cette dernière demande que les personnes ayant obtenu l’asile en Suisse reçoivent leur autorisation d'établissement selon les mêmes critères et conditions que les étrangers originaires d'Etats non membres de l'Union européenne ou de l'AELE qui déposent une demande d’établissement en Suisse. Dans les faits, la motion demande que les personnes ayant obtenu l’asile attendent dix ans, au lieu de cinq actuellement, avant de recevoir une autorisation d’établissement. Lors du vote, une minorité Föhn (udc, SZ) s’est positionnée sans succès en faveur de la motion.

autorisation d'établissement

Zwei praktisch gleichlautende Motionen forderten die Einführung einer behördlichen Meldepflicht an Lehrkräfte bei Straftaten von Schülern während der obligatorischen Schulzeit sowie ein Akteneinsichtsrecht für Schulleitungen von Gymnasien oder Berufsschulen und Ausbildner in Betrieben. Die Motion Föhn (svp, SZ) wurde vom Nationalrat in der Aprilsession diskussionslos mit 120 zu 51 Stimmen abgelehnt. Ein Vorfall im Herbst – drei Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht (ZH) hatten auf ihrer Abschlussreise in München einen Geschäftsmann fast tot geprügelt – bewog Jenny (svp, GL) dazu, an seiner Motion festzuhalten. Im Nachhinein wurde nämlich bekannt, dass die drei Schüler vorbestraft waren. Trotz dem Ereignis in München wurde die Motion Jenny vom Ständerat mit 19 zu 7 Stimmen abgelehnt.

behördlichen Meldepflicht an Lehrkräfte