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  • Föhn, Peter (svp/udc, SZ) SR/CE

Prozesse

  • Parlamentarische Initiative
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Die SPK-SR befand die Vorschläge der vom Nationalrat gutgeheissenen parlamentarischen Initiative von Thomas Aeschi (svp, ZG) zur Einführung eines Verordnungsvetos als zu kompliziert. Für ein paar wenige Verordnungen, die Probleme verursachten, würde ein «monstre administratif» geschaffen, begründete Kommissionssprecher Raphaël Comte (fdp, NE) die Empfehlung der SPK-SR, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dabei sei in der Kommission nicht nur die Frage der Gewaltentrennung noch einmal – wie bereits bei der Diskussion um Folge geben – erörtert, sondern auch die Stimme der Kantone angehört worden. Die Kantone seien sehr skeptisch gegenüber der Idee eines Vetos, insbesondere deshalb, weil es zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Verordnungen führen könne. Die Gefahr eines «Schwebezustandes» wurde denn auch vom neuen Ständeratsmitglied und Präsidenten der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) Benedikt Würth (cvp, SG) ausgeführt. Eine Minderheit der Kommission, angeführt von Peter Föhn (svp, SZ), verteidigte das allfällige neue Parlamentsrecht mit der Begründung, dass es eben nur in Notfällen angewendet und vor allem eine präventive Wirkung entfalten würde. Einen Befürworter fand das Verordnungsveto auch in Pirmin Bischof (cvp, SO): Der Kanton Solothurn habe vor rund 30 Jahren ein solches Instrument eingeführt und es verhindere dort durchaus, «dass Verwaltung und Regierung abheben». Eine Sichtweise, der der zweite Vertreter des Kantons Solothurn, Roberto Zanetti (sp, SO), allerdings dezidiert widersprach: Es könne schon sein, dass die Regierung deshalb nicht abhebe, es bestehe aber im Gegenzug eben durchaus die Gefahr, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier dies aufgrund dieses Instruments täten. Im Schlussvotum wies Bundeskanzler Thurnherr neben den erwähnten Argumenten darauf hin, dass das Parlament bereits heute über Instrumente verfüge, um Verordnungen zu ändern. Mit 31 zu 7 Stimmen (keine Enthaltung) folgte die kleine Kammer ihrer Kommission in der Herbstsession 2019 und entschied sich, auf die Vorlage nicht einzutreten – trotz der langen und grossen Vorarbeit, wie von den Vertretern der Kommissionsminderheit während der Debatte immer wieder betont worden war.

Veto gegen bundesrätliche Verordnungen (Pa. Iv. 14.422)
Dossier: Vorstösse für ein Veto des Parlamentes gegen Verordnungen des Bundesrates

Obwohl der Nationalrat nicht auf die Vorlage der SPK-SR, die Regelungen für ein transparentes Lobbying vorsah, eingetreten war, beschloss die ständerätliche Kommission, an der Vorlage festzuhalten. Mehr Transparenz sei ein Bedürfnis der Öffentlichkeit, befand eine Mehrheit von 6 zu 4 Stimmen. Die Minderheit war hingegen der Ansicht, dass die Vorlage im Nationalrat, wo mit 103 zu 72 Stimmen für Nichteintreten entschieden worden war, nicht mehrheitsfähig sei und deshalb nicht weiterverfolgt werden solle.
Damit kam die Vorlage erneut in die kleine Kammer, wo schliesslich mit 29 zu 9 Stimmen recht deutlich am ursprünglichen Entscheid festgehalten wurde. Damit signalisierte der Ständerat, dass er in der Frage des Zugangs von Lobbyierenden zum Bundeshaus Handlungsbedarf sehe. Auch wenn sich der Vertreter der Kommissionsminderheit, Peter Föhn (svp, SZ), «zutiefst überzeugt» zeigte, dass man im Nationalrat keine Mehrheit finden werde, könnte es ja durchaus sein, dass sich die Mehrheiten in der grossen Kammer nach den anstehenden eidgenössischen Wahlen 2019 verändern.

Transparentes Lobbying (Pa. Iv. 15.438)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Nachdem die SPK-SR bereits 2015 und 2017 Widerspruch gegen die Vorlage erhoben hatte, legte sie Mitte Oktober 2018 doch noch einen Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Berberat (sp, NE) für ein transparentes Lobbying vor. Andrea Caroni (fdp, AR), der als Sprecher für die Kommission amtete, wies darauf hin, dass die ursprüngliche Idee, den sogenannten «Badge-Basar» abzuschaffen und mehr Transparenz über den Zutritt zum Bundeshaus zu schaffen, nicht umfassend umgesetzt worden sei. Allerdings würden drei wichtige Änderungen vorgeschlagen: Lobbyistinnen und Lobbyisten müssen neu angeben, was für einen Auftrag sie verfolgen und wer ihr Auftraggeber ist; Tagesgäste müssen in Begleitung des sie einladenden Ratsmitglieds sein und Altparlamentarierinnen und Altparlamentarier dürfen ihren Badge behalten, müssen sich aber – falls sie zu Lobbyzwecken im Bundeshaus sind – ebenfalls den Offenlegungspflichten unterwerfen. Diese drei Punkte seien in der Kommission und auch in der Vernehmlassung wenig umstritten gewesen, erklärte Caroni. Zu mehr Diskussion Anlass gegeben habe die Grundsatzfrage, ob das bestehende System, bei dem jedes Parlamentsmitglied zwei Badges vergeben kann, beibehalten (Vorschlag der Kommissionsmehrheit), leicht reformiert – zusätzlich zu den persönlichen Badges sollen Parlamentsbadges für Agenturlobbyisten vergeben werden (Vorschlag der Minderheit Comte) – oder ganz abgeschafft werden soll (Vorschlag der Minderheit Bruderer Wyss).
Eintreten wurde ohne Gegenvorschlag beschlossen und die Debatte drehte sich in der Folge primär um die Art des Systemwechsels. Als Vorteil des bisherigen Systems wurde die einfache und unbürokratische Handhabe genannt, Nachteil sei aber die starke institutionelle Verbandelung zwischen Lobbyorganisationen und Parlament, was Korruptionsvorwürfen Vorschub leisten könne. Raphaël Comte (fdp, NE) legte in der Verteidigung seines Antrags dar, dass die institutionalisierte Vergabe von Badges an eingeschriebene Agenturlobbyisten zu mehr Transparenz führe, weil der Zugang erstens von der Verwaltungsdelegation gewährt werden müsse und zweitens nur an die wenigen professionellen Lobbyisten vergeben würde, bei denen mit dem herkömmlichen System eben nicht klar sei, wann sie genau für welchen Auftraggeber oder welche Auftraggeberin tätig seien. Pascale Bruderer Wyss (sp, AG) machte sich für ihren Antrag stark, indem sie argumentierte, dass die bisherige enge Verbandelung zwischen Parlamentsmitgliedern und Lobbyierenden nie wirklich zu Transparenz führen könne. Wer im Bundeshaus Interessen vertreten wolle – dies sei legitim und wichtig – solle Zugang erhalten; dies dürfe aber eben nicht vom Goodwill eines Parlamentsmitglieds abhängen, sondern müsse transparent, offen und für alle gleich geregelt werden. Nachdem sich Peter Föhn (svp, SZ) und Philipp Müller (fdp, AG) für die Mehrheit eingesetzt hatten mit dem Hinweis, dass die beiden Minderheitsanträge viel zu viel Aufwand für letztlich zu wenig Ertrag brächten, fielen in den Variantenabstimmungen beide Minderheitsanträge durch, einmal mit 22 zu 15 Stimmen (Minderheit I) und einmal mit 23 zu 14 Stimmen (Minderheit II). Die Gesamtabstimmung passierte der Entwurf, der anschliessend an den Nationalrat ging, mit 24 zu 14 Stimmen.

Transparentes Lobbying (Pa. Iv. 15.438)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus

Die parlamentarische Initiative, mit welcher Initiant Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) die Überregulierung stoppen wollte, indem für jedes neue Gesetz künftig ein bestehendes aufgehoben werden soll (sog. «one in, one out»), stiess im April 2018 in der SPK-SR auf erheblichen Widerstand. Mit 6 zu 5 Stimmen sprach sich die Kommission gegen Folgegeben und damit gegen den Entscheid des Nationalrates aus. Die Kommissionsmehrheit sah vor allem Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung. Bei Einführung der vorgeschlagenen Regelung müsste der Bundesrat dem Parlament bei jeder Gesetzesvorlage, die Pflichten und Lasten für Unternehmen und Private betrifft, Vorschläge zur Aufhebung von anderen Bestimmungen mit gleichwertiger Belastung unterbreiten. Wie diese Gleichwertigkeit definiert werden soll, sei ungeklärt und infolgedessen könnten grundsätzlich unbestrittene Vorlagen durch den Streit um die Kompensation blockiert werden. Demgegenüber sah die Kommissionsminderheit solche strikten Verfahrensregeln als das richtige Mittel, um der «wuchernden Regulierung» Einhalt zu gebieten, wie es Minderheitsvertreter Peter Föhn (svp, SZ) vor dem Ständeratsplenum ausdrückte. Letzteres stimmte schliesslich in der Sommersession 2018 mit 22 zu 19 Stimmen gegen Folgegeben.

Überregulierung stoppen! Für jedes neue Gesetz muss ein bestehendes aufgehoben werden («one in, one out»; Pa.Iv. 16.435)
Dossier: «Überregulierung stoppen!»
Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Nachdem der Ständerat und auch die SPK-NR der Initiative Berberat für ein transparentes Lobbying Folge gegeben hatten, lag der Ball erneut bei der SPK-SR, die innert zwei Jahren eine entsprechende Vorlage ausarbeiten müsste. Allerdings hat eine Kommission auch die Möglichkeit, auf den Entwurf einer Regelung zu verzichten und die Initiative zur Abschreibung zu beantragen. Letzteres beschloss die staatspolitische Kommission des Ständerats, allerdings wie schon bei der ersten Empfehlung Ende 2015 nur sehr knapp mit dem Stichentscheid ihres Präsidenten Peter Föhn (svp, SZ). Zwar hatte die Kommission eine Vorlage ausgearbeitet, diese wurde aber von der knappen Mehrheit als zu komplex betrachtet. Zudem wurde befürchtet, dass mit dem Vorschlag die Verantwortung für den Zutritt zum Parlament nicht mehr bei den Ratsmitgliedern liege und Lobbying deshalb eher noch intransparenter würde. Besagter Vorschlag sieht ein öffentliches Register vor, in das sich eintragen muss, wer Zugang zum Parlamentsgebäude erhalten will. Der an diesen Eintrag geknüpfte Zutrittsausweis soll gebührenpflichtig sein und zeitlich befristet werden. Die Unterschiede zum jetzigen System, bei dem Parlamentarierinnen und Parlamentarier je zwei Zutritte vergeben können, liegen nicht nur in der zeitlichen Befristung, sondern auch in der geregelten „parlamentarischen Anerkennung“ einer Lobbyistin oder eines Lobbyisten – so der Bericht der SPK-SR. Die häufig vorkommende Vergabe des Zutritts durch die Ratsmitglieder an Verwandte sei so nicht mehr möglich.
In der recht angeregten Ratsdebatte in der Frühjahrssession 2017 machte Peter Föhn auf das Problem aufmerksam, dass nicht ganz klar sei, wer denn letztlich über den Zutritt entscheide und wo die notwendige Obergrenze festgelegt würde. Zu befürchten sei, dass hier die grossen Lobbyorganisationen einen Vorteil hätten, weil sie schneller reagieren könnten als kleine Organisationen, um sich einen Platz zu reservieren. Auf der anderen Seite wurde argumentiert, dass das Problem der mangelnden Transparenz über den Zutritt zum Bundeshaus mit der Abschreibung der Initiative nicht aus der Welt geschafft werde. Das schlagende Argument war wohl, dass man mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag ja gar nicht einverstanden sein müsse. Man habe aber der Kommission einen Auftrag erteilt, einen Entwurf auszuarbeiten. Ob dieser gut oder schlecht sei, könne man erst entscheiden, wenn denn tatsächlich einer vorliege. Mit 29 zu 13 Stimmen (ohne Enthaltung) wurde der Antrag der Kommission zur Abschreibung der parlamentarischen Initiative entsprechend abgelehnt. Damit muss die SPK-SR definitiv einen Vorschlag ausarbeiten.

Transparentes Lobbying (Pa. Iv. 15.438)
Dossier: Lobbyismus im Bundeshaus