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  • Füeg, Cornelia (SO, fdp/plr)

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Im Kanton Solothurn kündigte sich eine spannende Ausmarchung für die Regierungsratswahlen an, nachdem sich Cornelia Füeg (fdp) nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stellte und die CVP um ihren Bisherigen Peter Hänggi zittern musste, der im Nachgang zur Kantonalbankaffäre von seinen Regierungskollegen vom Finanzdepartement zwangswegversetzt worden und zudem durch eine Verurteilung wegen Amtsmissbrauch exponiert war. Nicht zuletzt wegen dem Verantwortlichkeitsstreit um den Untergang der Kantonalbank traten die drei Parteien FDP, CVP und SP auch erstmals seit Jahren nicht auf einer gemeinsamen Liste an. Gleich zehn Kandidaten bewarben sich insgesamt um einen Regierungssitz. Während die FDP unter dem Slogan "Unbelastet regieren" neben dem Bisherigen Christian Wanner neu Ruth Gisi portierte, die den Sitz von Füeg halten sollte, trat die CVP mit ihren beiden Bisherigen Hänggi und Thomas Wallner an. Die SP, die ihren 1985 an die CVP verlorenen zweiten Regierungssitz zurückerobern wollte, stieg ausser mit dem Bisherigen Rolf Ritschard mit Doris Aebi ins Rennen. Da Aebi in der Schlussphase dem Bankrat der Kantonalbank angehört hatte, konnte die SP das Thema Kantonalbank im Wahlkampf allerdings nicht gegen die Bürgerlichen einsetzen.

Im ersten Wahlgang erreichte niemand das absolute Mehr. Deutlich an die Spitze zu setzen vermochte sich jedoch die unbelastete FDP-Kandidatin Gisi, gefolgt von den Bisherigen Wanner, Wallner, Ritschard sowie der neu portierten Aeby. Der Bisherige Hänggi landete abgeschlagen auf dem sechsten Platz, dicht gefolgt vom Kandidaten der Grünen, Cyrill Jeger, und dem Kandidaten der Freiheits-Partei, Nationalrat Roland Borer. Die beiden Aussenseiterkandidaturen Edy-Rolf Schenk und Anton Schaller waren chancenlos. Angesichts des schlechten Wahlresultats verzichtete der seit 1991 amtierende Hänggi auf einen zweiten Wahlgang, womit die CVP auf einen neuen Kandidaten setzen konnte und erwartungsgemäss Parteipräsident und Nationalrat Walter Straumann nominierte. Der "Pferdewechsel" lohnte sich für die CVP: Straumann erzielte hinter dem Bisherigen Wallner das viertbeste Resultat, womit sie ihre beiden Regierungssitze verteidigen konnte. Zufrieden sein konnte ebenfalls die FDP, die auch im zweiten Wahlgang nichts von einem Zusammengehen mit der CVP wissen wollte: Ihre Kandidatin Gisi erzielte wie im ersten Wahlgang das Spitzenresultat, gefolgt vom Bisherigen Wanner. Dagegen musste sich die SP mit der Verteidigung ihres einzigen Regierungssitzes auf dem fünften Rang zufrieden geben. Der von der SVP und dem kantonalen Gewerbeverband unterstützte FP-Kandidat Borer rückte gefährlich nahe an den Bisherigen Ritschard heran und verwies die zweite SP-Kandidatin Aebi auf den siebten Platz. Der Aussenseiterkandidat Schenk machte über 12'000 Stimmen, womit auch der zweite Wahlgang - in abgeschwächter Form - als Protestwahl bezeichnet werden konnte. Die Grünen hatten auf eine Beteiligung am zweiten Wahlgang verzichtet.

Regierungsratswahlen Solothurn 1997
Dossier: Kantonale Wahlen - Solothurn
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1997

Nach dem Nein vom 25. Juni verlangten verschiedene Vorstösse unter Federführung der welschen Kantone eine Kantonalisierung der Lex Friedrich. Sukkurs erhielten sie vom Ständerat. Dieser überwies in der Wintersession mit 20 zu 17 bzw. mit 17 zu 13 Stimmen eine Motion Martin (fdp, VD) (95.3373) und eine Motion seiner Rechtskommission (95.3386), die verlangten, dass die Kantone künftig in eigener Kompetenz über Beschränkungen im Immobilienhandel entscheiden können. Der Bundesrat stellte kurzfristig eine Umlenkung von 300 bis 400 Bewilligungen für Ferienhäuser für Kantone mit grosser ausländischer Nachfrage - wie das Wallis, Graubünden und das Tessin - in Aussicht, da die 1'420 kontingentierten Einheiten gegenwärtig gesamtschweizerisch nur zu rund 65% ausgeschöpft würden. Eine Erhöhung des Kontingents lehnte er ab, beauftragte aber eine Expertengruppe mit der Umverteilung der Kontingente. Einer Kantonalisierung steht der Bundesrat jedoch skeptisch gegenüber; bereits ein Rechtsgutachten für die Expertenkommission Füeg hatte vor einer Kantonalisierung gewarnt, da damit die Idee eines einheitlichen Bundesprivatrechts praktisch aufgegeben und dies unter anderem die Verhandlungen mit der EU erschweren würde. In die gleiche Richtung ging auch der Nationalrat: Er lehnte vier Motionen aus der Westschweiz (95.3358 / 95.3369 / 95.3370 / 95.3371), die ebenfalls die Kantonalisierung der Lex Friedrich forderten, deutlich ab. Mit der Ratsmehrheit stimmten auch Teile der Westschweizer Linken. Ende Jahr beschloss die Westschweizer Regierungskonferenz mit Beteiligung des Tessins, Standesinitiativen für eine Lockerung der Lex Friedrich einzureichen.

Verordnung zur Umverteilung von Ferienhaus-Kontingenten (1996)
Dossier: Lex Friedrich

Nur fünf Wochen vor der Abstimmung veröffentlichte eine Expertenkommission, die 1993 vom Bundesrat eingesetzt worden war, um die Folgen einer vollständigen Liberalisierung der Lex Friedrich zu prüfen, ihren Bericht und sprach sich dabei grundsätzlich für eine gänzliche Aufhebung der Lex Friedrich aus. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung wurde von den Befürwortern einer Lockerung der Lex Friedrich kritisiert. Gemäss der Kommission unter Leitung der Solothurner Regierungsrätin Cornelia Füeg (fdp) leiste eine gänzliche Abschaffung der Lex Friedrich einen weiteren Beitrag zur Liberalisierung der Schweizer Wirtschaft und könnte sich namentlich in den Fremdenverkehrsgebieten positiv auf die lokale und regionale Bauwirtschaft, den Immobilienhandel und letztlich die ganze Tourismusbranche auswirken. Zu den Auswirkungen der Aufhebung wagten die Experten keine präzise langfristige Prognose, erwarteten beim Grundstückerwerb wegen der hohen Preise und der nicht übermässigen Rendite aber keine grosse Zunahme der ausländischen Nachfrage. Beim Bau von Zweit- und Ferienwohnungen, von denen sich rund vier Fünftel in Schweizer Hand befinden, forderte die Kommission aber eine kontrollierte Entwicklung. Als geeignete Massnahmen, für die primär die betroffenen Gemeinden zuständig sein sollen, schlug sie raumplanerische und steuerliche Instrumente sowie Kontingentierungssysteme vor.

Lockerung der Lex Friedrich wird abgelehnt (BRG 94.032)
Dossier: Lex Friedrich

Die Befürworter der Vorlage sind jedoch in zwei Lager gespalten. Während bürgerliche Vertreter kurz- oder mittelfristig eine möglichst weitgehende Liberalisierung bzw. eine Abschaffung der «Lex Friedrich» postulieren, wollen Linke und Grüne nur eine vorsichtige Öffnung. Auch die Kantone sind in dieser Frage gespalten. Der Bundesrat schliesslich will den Schlussbericht einer Expertenkommission unter der Leitung der Solothurner Regierungsrätin Cornelia Füeg (fdp) abwarten, die beauftragt worden war, die Folgen einer vollständigen Liberalisierung der «Lex Friedrich» einzuschätzen.

Die Schweizer Demokraten, die im Nationalrat mit ihrem Nichteintretenantrag unterlegen waren, ergriffen im Oktober gegen die Liberalisierung der «Lex Friedrich» das Referendum.

Lockerung der Lex Friedrich wird abgelehnt (BRG 94.032)
Dossier: Lex Friedrich

Eine Motion der Rechtskommission des Nationalrates, die den Bundesrat ersuchte, zur Beschränkung der Ausdehnung von Zweit- und Ferienwohnungen und zur Bestanderhaltung von ständig bewohnten Wohnungen raumplanerische Massnahmen zu ergreifen, wurde als Postulat überwiesen. Insbesondere hätten die Kantone gezwungen werden sollen, für die kommunalen Nutzungspläne Anteile von ständig bewohnten Wohnungen zu definieren. Gemäss dem Bundesrat werden flankierende Massnahmen im Bereich der Zweit- und Ferienwohnungen bereits von der Expertenkommission Füeg geprüft.

Beschränkung der Ausdehnung von Zweit- und Ferienwohnungen (Mo. 94.3317)

Um eine «Sachzwangpolitik» zu verhindern, verlangten die gegnerischen Komitees erneut eine baldige Abstimmung über die vier Volksbegehren, und sie kündigten mit Warnfeuern an, dass ein Beginn der Bauarbeiten vor dem Volksentscheid nicht hingenommen werde. Im Jura gaben die Initianten allerdings zu verstehen, dass sie ihr Volksbegehren zurückziehen werden, sofern die Regierung ihre Forderungen nach einer Redimensionierung der Transjurane (N 16) berücksichtige. Bei der N 1 drängten auch das Tiefbaugewerbe und die Westschweizer Arbeitgeberorganisation, das Centre Patronal, auf einen raschen Entscheid, damit die Unsicherheit bei der Fortsetzung der Arbeiten beseitigt werde. Durch eine Flut von Einsprachen war es bei allen vier Teilstücken zu Verzögerungen gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Zeitplan gekommen. Bezüglich der N 5 erklärte die Solothurner Baudirektorin Füeg (fdp), dass zwar die Baugenehmigungsverfahren vorangetrieben würden, dass aber ein Baubeginn vor der Abstimmung über die Kleeblatt-Initiativen nicht in Frage komme (siehe auch Ip. 88.532 bzgl. N5 und Ip. 88.546 bzgl. N1).

Die Klee-Blatt Initiativen (VI 89.009)

Les travaux relatifs à la dixième révision de l'AVS se sont poursuivis. Les deux commissions d'experts chargées de présenter un avant-projet sur l'introduction de la limite d'âge flexible de la retraite et sur la réforme du statut de la femme n'ont pas encore été en mesure de formuler un texte de loi, si bien que le message correspondant ne sera vraisemblablement pas publié avant la fin de la législature en cours. Les experts ont cependant déjà précisé les contours de la future retraite «à la carte»: elle entraînerait une réduction approximative des rentes de l'ordre de 7% par année d'anticipation. L'Union syndicale suisse (USS) admettrait jusqu'à 9% de diminution, mais ses représentants tiennent à une atténuation des conséquences pour les revenus modestes et à une possibilité d'accorder la rente entière aux salariés prématurément usés par le travail. Pour leur part, les milieux patronaux craignent que l'application généralisée de la retraite flexible n'entraîne, dans un deuxième temps, la revendication d'un niveau de prestations plus élevé. Les aménagements en vue d'une meilleure égalité entre les sexes dans le régime de l'AVS ne mobilisent plus un front uni au sein des milieux politiques féminins. Contrairement à ce qu'elle avait affirmé dans une motion déposée en 1979, la conseillère nationale C. Füeg (prd, SO) ne pense plus que le droit de la femme à une rente indépendante puisse être institué dans l'immédiat (Mo 78.588). Au contraire, pour les organisations féministes, des réformes minimales en faveur de la femme divorcée et de la symétrie entre veufs et veuves signifieraient qu'une occasion sans doute unique aurait été manquée. Au demeurant, ces organisations n'admettraient pas non plus que la révision en cours vise à relever l'âge de la retraite pour la femme. Le conseiller national P. Günter a déposé une motion invitant le Conseil fédéral à présenter un projet propre à établir l'égalité de droit entre les deux sexes pour l'âge de la retraite (Mo. 82.947).

10. AHV-Revision (BRG 90.021)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter