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Akteure

  • Fetz, Anita (sp/ps, BS) NR/CN
  • Ineichen, Otto (fdp/plr, LU) NR/CN
  • Frick, Bruno (cvp/pdc, SZ) SR/CE

Prozesse

106 Resultate
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Für den in der Sommersession 2020 im Amt verstorbenen Albert Vitali (fdp, LU) rückte Peter Schilliger (fdp, LU) nach, der in der ersten Sitzung der Herbstsession 2020 vereidigt wurde. Nach Alois Huber (svp, AG; in der Frühjahrssesion 2020) und Florence Brenzikofer (gp, BL; in der Wintersession 2019) besiegelte die formelle Feststellung der Wahl Peter Schilligers die dritte Mutation im Nationalrat in der 51. Legislatur. Schilliger kehrte damit nach rund einem Jahr ins Parlament zurück, nachdem er bei den eidgenössischen Wahlen seinen Sitz verloren hatte. Bereits 2012 war Schilliger in den Nationalrat nachgerückt. Auch damals war der Tod seines Vorgängers – Otto Ineichen (fdp, LU) war ebenfalls im Amt verstorben – Ursache dafür gewesen.

Mutationen 2020
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

Im Anschluss an die Ablehnung der Neuenburger Standesinitiative zur Familienbesteuerung Ende 2016 reichte der Neuenburger Ständerat Didier Berberat (sp, NE) deren Forderung als Motion "Familienbesteuerung. Ungleichbehandlungen beseitigen" erneut ein. Die Motion beinhaltete folglich den Auftrag an den Bundesrat, im Rahmen der Änderung der Direkten Bundessteuer (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) Vorschläge zur steuerlichen Gleichbehandlung von Unterhaltsbeiträgen minderjähriger und volljähriger Kinder sowie zur Harmonisierung der Kinderabzüge verheirateter und geschiedener Eltern zu machen. Wie wichtig dieses Thema für die Parlamentarier ist, verdeutlicht die grosse Anzahl Parlamentsvorschläge der letzten Jahre (unter anderem Motionen von Parmelin (Mo. 05.3319), Frick (Mo. 06.3305), Kohler (Mo. 06.3297), Amstutz (Mo. 09.3129), Baettig (Mo. 09.3239), Maire (Mo. 14.3468), Postulat der WAK-NR (Po. 14.3292), Interpellation Feri (Ip. 16.3307)).

Anders als bei der Neuenburger Standesinitiative, die bezüglich der Kinderabzüge vor allem das unzeitgemässe Familienmodell hinter dem aktuellen System kritisierte, betonte Berberat in seiner Begründung insbesondere die Benachteiligung von gemeinsam besteuerten Eheleuten gegenüber geschiedenen oder getrennten Eltern. So können Letztere im Unterschied zu Verheirateten sowohl Unterhaltsbeiträge als auch einen Kinderabzug geltend machen. Der Bundesrat wiederholte in seiner Begründung vom 15. Februar 2017 dieselben Argumente, die er bereits bezüglich der Standesinitiative und der Motion Maire angeführt hatte: Abzugsfähige Alimentenleistungen an Volljährige würden bedingen, dass die Kinder dieselben Gelder versteuern müssen; die steuerliche Bevorzugung geschiedener oder getrennt lebender Eltern lässt sich dadurch begründen, dass Letztere durchschnittlich finanziell deutlich schlechter gestellt sind als Verheiratete; eine frühere Regelung, die keinen Abzug der Unterhaltsbeiträge vorsah, war als nicht sachgerecht empfunden worden. Der Bundesrat betonte zudem, dass er die aktuelle Lösung grundsätzlich als gerecht empfinde, dass aber in Einzelfällen andere Modelle passender wären und die eidgenössische Steuerverwaltung entsprechende Möglichkeiten prüfe. Bundesrat Maurer ergänzte zudem in der Ständeratsdebatte, dass auf jeden Fall verhindert werden müsse, dass durch Änderungen neue Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Der Ständerat folgte der Empfehlung des Bundesrates und lehnte die Motion mit 15 zu 27 Stimmen ab.

Familienbesteuerung. Ungleichbehandlungen beseitigen

Auf die zehn Sitze bewarben sich bei den Nationalratswahlen im Kanton Luzern insgesamt 159 Kandidierende auf 21 Listen, was in beiden Kategorien eine neue Höchstzahl darstellte. Die klassischen Jung- und Mutterparteien wurden beispielsweise durch die Liste der Integralen Politik (IP) ergänzt, welche sich – auch in drei anderen Kantonen antretend – „das Wohl aller Menschen und aller Lebewesen“ als selbsternanntes politisches Ziel gesetzt hat. Der Frauenanteil auf den Listen lag mit 34% etwas höher als noch 2011 (31%).

In Sachen Listenverbindungen bahnte sich im Kanton Luzern Bemerkenswertes an. Zum ersten Mal überhaupt schlossen sich die „Roten“ (CVP) und die „Schwarzen“ (FDP) zusammen. Die tiefgreifende, historische Rivalität zwischen Konservativen und Liberalen geht im Innerschweizer Kanton bis auf den Sonderbundskrieg zurück. Massgeblich mitgeholfen, diesen Graben zu überwinden, hat wohl die SVP, indem sie insbesondere für die schwächelnde CVP eine Gefahr im Kampf um ihre Sitze darstellte. Mit der Einbindung der EVP und der BDP wurde aus dem Zusammenschluss eine grosse Mittekoalition. Abwesende im Bunde war die GLP, welche sich der linken Listenverbindung mit SP und Grünen anschloss. Zu erklären ist dieser Schritt mir der unheilvollen Ausgangslage für die ökologisch-liberale Mittepartei: Ihr einziger Sitz galt im Vorfeld der Wahl nämlich als stark gefährdeter „Wackelsitz“. Laut GLP-Kantonspräsidentin Laura Kopp war das arithmetisch begründete Zusammengehen „die einzige Chance, unseren Sitz zu retten“. Für die SP und die Grünen, welche ihrerseits kaum einen Sitzverlust zu befürchten hatten, bot sich damit eine kleine Möglichkeit, den erwarteten Rechtsrutsch zu verhindern. Als chancenreichste Anwärterin auf den Sitz von GLP-Nationalrat Roland Fischer galt nämlich die SVP. Diese musste sich ihrerseits damit abfinden, einzig parteiintern auf Listenpartner setzen zu können.
Zu Rücktritten kam es anlässlich der eidgenössischen Gesamterneuerungswahlen einzig bei der CVP – hier verzichtete der ehemalige Nationalratspräsident Ruedi Lustenberger auf eine fünfte Legislatur. Seinen Sitz erstmals bei einer Wahl verteidigen musste FDP-Nationalrat Peter Schilliger, welcher 2012 für den verstorbenen Otto Ineichen nachgerückt war. Eine Premiere konnte in Sachen Wahlsystem gefeiert werden, da der Kanton vom Bund erstmals eine Bewilligung zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe für Auslandschweizer erhalten hatte.

Die klare Siegerin am Abstimmungssonntag war die SVP. Sie konnte ihren Wähleranteil auf 28.2% steigern (+3.1 Prozentpunkte) und damit erstmals die CVP überflügeln. Diese musste sich neu mit dem zweiten Rang und einem Verlust von 3.2 Prozentpunkten zufrieden geben (neu: 23.9%). Während die FDP stagnierte (18.5%, -0.1 Prozentpunkte), musste die GLP sich damit abfinden, dass die Prognosen eintrafen: Sie verlor ihren einzigen Sitz von Roland Fischer und kam noch auf einen Wähleranteil von 5.8% (-0.3 Prozentpunkte). Profiteurin war wie erwartet die SVP, welche mit Parteipräsident Franz Grüter ihre vor vier Jahren verlorene Vertretung zurückgewinnen konnte. Die Grünen konnten ihren Abwärtstrend auch im Kanton Luzern nicht aufhalten und verloren weiter an Wählergunst (neu: 7.1%, -1.2 Prozentpunkte). Auf den ersten Blick erfolgreicher war ihre Listenpartnerin – die SP – welche auf 13.6% zulegen konnten (+2.1 Prozentpunkte). In der Nachwahlanalyse wurde ersichtlich, dass die Sozialdemokraten nur äusserst knapp einen Sitzgewinn verpassten. Dank der breiten Mittekoalition konnte die CVP aber einen Sitzverlust an die Linke verhindern. Neben Franz Grüter schaffte auch die CVP-Kandidatin Andrea Gmür die Neuwahl. Innerkantonal ist das Entlebuch erstmals seit 40 Jahren nicht mehr in der Luzerner Delegation vertreten. Diese setzt sich neu parteipolitisch wie folgt zusammen: 3 SVP, 3 CVP, 2 FDP, 1 SP und 1 GPS. Die Stimmbeteiligung verblieb gegenüber 2011 bei 50.9%, während der Frauenanteil auf 40% stieg (+10 Prozentpunkte).

Kanton Luzern -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Bei den Ständeratswahlen im Kanton Schwyz stellten sich mit Peter Föhn und Alex Kuprecht zwei SVP-Vertreter zur Wiederwahl. Für die im Rennen ums Stöckli jeweils wenig erfolgsverwöhnte SVP hatte die Doppelwahl ihrer Schwyzer Kandidaten vor vier Jahren eine wohltuende Abwechslung bedeutet. Ein böse Überraschung erlebte hingegen damals die CVP mit der daraus resultierenden Abwahl ihres amtierenden Ständerats Bruno Frick. Dieser hatte sich dem erst im zweiten Wahlgang antretenden SVP-Nationalrat Peter Föhn geschlagen geben müssen. Die Christdemokraten waren dementsprechend erpicht darauf, den verlorenen Sitz bei den Wahlen 2015 zurück zu erobern. Dafür sorgen sollte ein Zweier-Ticket bestehend aus dem Wollerauer Gemeinderat Marco Casanova und Kantonsrat Bruno Beeler. Gestützt durch das „Überparteiliche Komitee für mehr Schwyz in Bern“ kandidierte zudem die Parteilose Nathalie Henseler. Sie war als Verwaltungsratspräsidentin der Rotenfluebahn sowie als ehemalige Beraterin von SP-Nationalrat Andy Tschümperlin bekannt. Von linker Seite bekamen die beiden Amtsinhaber von den zwei Kandidaten der Juso, Thomas Büeler und Elias Studer, Konkurrenz. Ergänzt wurde das Kandidatenfeld durch den Parteilosen Albert Knobel.

Von einer allfälligen Ablösung eines bisherigen SVP-Amtsinhabers wurde, wenn überhaupt, in einem zweiten Wahlgang ausgegangen. Aufgrund der hohen Zahl an Kandidierenden war dies aber kein unrealistisches Szenario. Als aussichtsreichster Herausforderer galt CVP-Mann Bruno Beeler. Er genoss überparteiliche und offizielle Unterstützung aus CVP, BDP, GLP und EVP. Ein eigentlicher CVP-Spitzenkandidat wäre für viele der ehemalige Nationalrat Reto Wehrli gewesen. Dieser erteilte der Partei jedoch eine Absage. Eine Absage ihrerseits erteilte die CVP der GLP, welche ihr angeboten hatte, mit einem grünliberalen Kandidaten und Bruno Beeler ein Zweier-Ticket zu bilden. Die Christdemokraten entschieden sich jedoch für eine eigene Doppelkandidatur. Dies hatte auch mit dem Verzicht der FDP zu tun, welche sich auf den für sie schwierigen Nationalratskampf konzentrierte. Die Freisinnigen beschlossen für das Rennen um den Ständerat Stimmfreigabe. Die parteilose Seilbahnunternehmerin Nathalie Henseler konnte in ihrem Unterstützungskomitee einige lokal prominente Persönlichkeiten vorweisen. Trotz ordentlicher Medienresonanz ihrer Kandidatur galten ihre Wahlchancen allerdings als überschaubar. Da sie früher als Beraterin von SP-Nationalrat Tschümperlin agierte und nun gleichzeitig betonte, sie stehe der FDP nahe, war sie wohl auch für viele politisch zu wenig fassbar. Die Kandidaturen der beiden Juso-Anwärter und des parteilosen Albert Knobels spielten im Rennen um den Ständerat höchstens eine Nebenrolle. Für ein wenig Aufmerksamkeit sorgten schliesslich noch die Grünen, indem sie – pünktlich zur heissen Phase des Wahlkampfs – eine Volksinitiative zur Einführung des Proporzwahlsystems für den Ständerat lancierten. Bei einigen dürfte dies wohl eher den Verdacht geschöpft haben, dass die Grünen damit die unliebsame Doppelvertretung der SVP quasi durch die Hintertüre loswerden wollen.

Schon am Tag der Entscheidung zeichnete sich ab, dass der Angriff der CVP scheitern würde. Mit deutlichem Abstand auf ihre Konkurrenz verteidigten Peter Föhn und Alex Kuprecht ihre beiden Mandate. Kuprecht erhielt 30‘920 Stimmen und sicherte sich damit das beste Resultat. Dahinter übersprang Peter Föhn mit 29‘629 Stimmen das absolute Mehr von 26‘026 Stimmen ebenfalls einigermassen komfortabel. Mit grossem Abstand folgte auf dem dritten Rang Bruno Beeler, der 14‘932 Stimmen auf sich vereinte. Sein Parteikollege Marco Casanova reihte sich mit 11‘700 Stimmen auf dem vierten Platz ein – noch vor Nathalie Henseler, welche auf 7‘781 Stimmen kam. Die Schlusslichter bildeten Thomas Büeler mit 3‘234 Stimmen, Elias Studer mit 3‘156 Stimmen und Albert Knobel mit 2‘336 Stimmen. Die von vielen Seiten als ausserordentlich und temporär verschriene Doppelvertretung der SVP wurde somit vom Schwyzer Stimmvolk überraschend deutlich bestätigt.

Kanton Schwyz -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

In Reaktion auf die durch eine Motion Frick (cvp, SZ) geforderte Entlastung der Strafbehörden und der Bürgerinnen und Bürger wollte der Bundesrat den Geltungsbereich des Ordnungsbussensystems ausweiten. Die im Dezember verabschiedete Botschaft zur Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes sah vor, dass Bussen nicht nur bei einfachen Übertretungen gegen das Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelgesetz ausgesprochen werden könnten, sondern auch bei weiteren Gesetzesverstössen. In den neuen Geltungsbereich fallen unter anderem das Asyl-, das Ausländer-, das Alkohol-, das Waffen- und das Fischereigesetz. Um einer Ablehnung des Ordnungsbussenverfahrens entgegenzuwirken, sollte die Maximalbusse bei CHF 300 belassen werden. Weiter sollte das Gesetz die Sicherstellung und die Einziehung von Gegenständen und Vermögenswerten regeln. Den Deliktkatalog sowie die konkrete Bussenhöhe wollte der Bundesrat jedoch auf dem Verordnungsweg festlegen.

Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes (BRG 14.099)

In der Nacht auf den 5. Oktober verstarb der Glarner FDP-Ständerat Pankraz Freitag 60-jährig. Der ausgewiesene Finanz- und Energiepolitiker galt als besonnene und breit respektierte Persönlichkeit. Bereits zum dritten Mal in der laufenden Legislatur musste die FDP damit einen Todesfall in ihren Reihen verarbeiten. Im Vorjahr waren die Nationalräte Otto Ineichen (LU) und Peter Malama (BS) verstorben.

Tod von Pankraz Freitag

Das geltende Bussensystem soll ausgeweitet werden. Der Bundesrat gab in Erfüllung einer Motion Frick (cvp, SZ) einen Entwurf für eine Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes (OBG) in die Vernehmlassung. Der Entwurf sah vor, dass Bussen nicht mehr nur im Strassenverkehr, sondern auch bei Verstössen gegen andere Gesetze eingesetzt werden können. Welche Tatbestände in den Geltungsbereich fallen, solle durch den Bundesrat festgelegt werden. Die Maximalbusse soll bei 300 Franken belassen werden.

Totalrevision des Ordnungsbussengesetzes (BRG 12.000)

Im Berichtsjahr kam es zu fünf Mutationen im Parlament. Für den in den Bundesrat gewählten Ständerat Alain Berset (sp, FR) wurde Christian Levrat (sp, FR) gewählt (siehe hier). Dessen Nationalratssitz erbte Ursula Schneider Schüttel (sp, FR). Zwei Räte verstarben 2012 im Amt: Otto Ineichen (fdp, LU) und Peter Malama (fdp, BS). Ihre Sitze übernahmen Peter Schilliger (fdp, LU) und Daniel Stolz (fdp, BS). Schliesslich musste Bruno Zuppiger (svp, ZH) aufgrund einer Erbschaftsaffäre zurücktreten. Für ihn rutschte Gregor Rutz (svp, ZH) nach.

Mutationen 2012
Dossier: Mutationen im nationalen Parlament

Les chambres ont traité le message du Conseil fédéral relatif à la loi sur la prévention et la promotion de la santé présenté en 2009 visant à combler le déficit du système de santé suisse qui n’intègre pas suffisamment la prévention, la promotion de la santé et la détection précoce au niveau organisationnel et politique. Le projet vise à améliorer le pilotage, la coordination et l’efficacité de ces trois aspects au vu du fait que les affections comme le cancer, les maladies cardio-vasculaires, le diabète ou l'ostéoporose ont remplacé les maladies infectieuses et contagieuses au titre de danger pour la population. Lors de l’entrée en matière au Conseil national, une proposition de minorité de non-entrée en matière Wehrli (pdc, SZ) arguant que cette loi ne se base sur aucune base constitutionnelle et qu’elle est inutile a été rejetée par 102 voix contre 79. Le groupe UDC l’a soutenue estimant que la loi engendre une industrie de la prévention aux coûts administratifs élevés et que la prévention doit être du ressort des citoyens et des parents. Les groupes socialiste et écologiste, ainsi que la majorité des membres des groupes PLR, PDC et PBD voulaient entrer en matière. Ils ont souligné que la loi n’instaure pas une tutelle de l’Etat, mais consiste en des mesures adaptées à la population et en une utilisation efficace des moyens. Par ailleurs, Didier Burkhalter a souligné que la loi n’engendre aucun coût supplémentaire. Lors de la discussion par article, la commission de la science, de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil national (CSSSP-CN) a proposé de renoncer à la création d’un institut de prévention autonome et de confier cette tâche à la fondation Promotion Santé Suisse dont l’organe directeur doit encore intégrer les milieux économiques aux côtés des représentants des cantons et des spécialistes de la santé. Une minorité I issue de la gauche préférant le projet du Conseil fédéral a été retirée afin de ne pas desservir le projet. Une minorité II Schenker (ps, BS) souhaitant inscrire dans la loi le fait que les programmes de prévention doivent être adaptés aux groupes cibles a été rejetée par 106 voix contre 55. Les députés ont adopté par 112 voix contre 53 une proposition de la commission plafonnant le supplément de prime LAMal destiné à la prévention à 0,1% de la prime annuelle moyenne au lieu du taux de 0,125% proposé par le gouvernement. Ils ont également adopté par 76 voix contre 75 avec la voix prépondérante du président une proposition de minorité Schenker (ps, BS) préférant le projet du Conseil fédéral définissant une maladie sans la nécessité de la lier à des traitements médicaux ou à une incapacité de gain comme l’avait proposé la majorité de la commission. Les groupes PDC et UDC ont très majoritairement rejeté la minorité alors que la gauche et le groupe PLR l’ont soutenue estimant que ces considérations sont liées aux assurances sociales et non pas à la prévention. Finalement, les députés ont adopté par 95 voix contre 67 une proposition de minorité Stahl (udc, ZH) exigeant la validation par le parlement du rapport sanitaire national élaboré tous les quatre ans. La commission, la gauche et une partie du groupe PDC ont estimé que cette approbation est inutile. Au vote sur l'ensemble, le Conseil national a adopté le projet de loi par 97 voix contre 71. Le tiers des groupes PDC et PLR ainsi que l’ensemble du groupe UDC ont rejeté le projet de loi. Au Conseil des Etats, une proposition de minorité de non-entrée en matière Frick (pdc, SZ) a été adoptée par 20 voix contre 19 alors que Didier Burkhalter avait rappelé que la Constitution donne pour tâche la mise en place de mesures pour protéger la santé, que la loi vise une meilleure coordination intégrant les acteurs concernés dans la prévention et finalement que le Conseil fédéral a adhéré à la position du Conseil national en prenant en compte la volonté des milieux économiques de ne pas mettre en place d’institut public. Les opposants ont préféré favoriser la responsabilité individuelle et ont craint une centralisation donnant les pleins pouvoirs à la Confédération.

Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung

Den Bisherigen Bruno Frick (cvp) und Alex Kuprecht (svp) wurden im Kanton Schwyz gute Wiederwahlchancen eingeräumt. Zwar war dem seit 1991 im Ständerat sitzenden Frick die lange Amtszeit angekreidet worden, die Herausforderer der FDP (Vincenzo Pedrazzini), der Grünen (Toni Reichmuth und Brigitta Michel Thenen) und die Kandidatur der Parteilosen Martha Leuthard wurden aber als zu wenig schlagkräftig eingeschätzt.

Anders als im Nationalrat konnte die SVP im Ständerat einen Erfolg feiern. Kuprecht schaffte mit 23'294 Stimmen als einziger mühelos das absolute Mehr im ersten Wahlgang. Frick kam hingegen lediglich auf 17'069 Stimmen. Der drittplazierte Pedrazzini erhielt beachtliche 13'216 Stimmen. Die restlichen Kandidierenden kamen nicht über 8'000 Stimmen hinaus. Im Umstand, dass Frick zum ersten Mal seit 20 Jahren in einen zweiten Wahlgang musste, witterte die SVP ihre Chance. Für den zweiten Wahlgang stellte sie den eigentlich zurückgetretenen Nationalrat Peter Föhn auf. Neben Frick und Föhn traten Pedrazzini und Leuthard noch einmal an. Die SP und die Grünen empfahlen Frick. Zu aller Überraschung konnte jedoch Föhn den zweiten Umgang gewinnen. Mit 15'899 Stimmen erhielt er 1'066 Stimmen mehr als Frick, der damit abgewählt wurde. Die Stimmbeteiligung beim zweiten Wahlgang lag bei 43,9%. Eine Beschwerde, die beanstandete, dass Föhn die verlangten 50 Unterschriften nicht rechtzeitig eingereicht hätte, wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Die SVP konnte somit gleich zwei Schwyzer Kantonsvertreter nach Bern schicken. Da im Kanton Schwyz der Ständerat vom kantonalen Parlament bestätigt werden muss und dies erst am 14. Dezember möglich war, fehlte Föhn allerdings bei den Bundesratswahlen.

Kanton Schwyz – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Im Kanton Luzern buhlten 129 Personen auf 18 Listen um die Wählergunst für die 10 Nationalratssitze. Die Listenzahl, nicht aber die Kandidierendenzahl, hatte damit einen neuen Rekord erreicht (2007: 16 Listen, 133 Kandidierende). Mit 30,2% leicht rückgängig war der Frauenanteil unter den Kandidierenden (2007: 31,6%). Auch in Luzern war die hohe Anzahl der Listen dem Neuantritt der GLP und der BDP geschuldet. Darüber hinaus traten die Tierpartei und eine Gruppe von Parteilosen an. Listenverbindungen gingen die beiden neuen Parteien BDP und GLP mit der EVP sowie die SP mit den Grünen ein. Keine taktische Allianz kam zwischen den bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP zustande. In der Folge trat die CVP mit einer Bauernliste (Die Landoffensive) als Unterliste an. Von den 10 Sitzen wurden je einer von der FDP (Georges Theiler) und der SVP (Josef Kunz) frei. Theiler kandidierte für den Ständerat und wollte dort den Sitz seiner nicht mehr kandidierenden Parteikollegin Helen Leumann übernehmen.

Auch im Kanton Luzern kam es zu Verlusten der traditionellen bürgerlichen Parteien und der SVP zugunsten der neuen Parteien in der Mitte. Die Sitzverschiebungen hielten sich allerdings in Grenzen. Die erstmals in Luzern antretenden GLP und die BDP konnten 6,1% respektive 2,1% Wähleranteile gewinnen. Dies genügte allerdings dank der Listenverbindung lediglich der GLP zu einem Sitzgewinn. Die Grünliberalen werden in Bern neu durch Roland Fischer vertreten. Der Sitz der GLP ging auf Kosten der SVP, die ihren frei werdenden Sitz nicht verteidigen konnte, obwohl sie vergleichsweise geringe Wählerverluste in Kauf nehmen musste (-0,2 Prozentpunkte, neu: 25,1% und 2 Sitze). Die stärkste Partei im Kanton Luzern blieb die CVP, die mit 27,1% (-3,1 Prozentpunkte) ihre drei Sitze halten konnte. Allerdings wurde Pius Segmüller abgewählt und von Leo Müller verdrängt. Auch die FDP, die von 21,8% auf 18,4% fiel, konnte ihre beiden Sitze verteidigen. Neu gewählt wurde Albert Vitali. Otto Ineichen erzielte mit 52'692 Stimmen das beste Resultat aller Kandidierenden. Die SP blieb stabil auf 11,5% Wähleranteil. Sie hielt damit ihren Sitz genau gleich wie die Grünen, die allerdings einen Verlust von 1,2 Prozentpunkten (neu: 8,3%) hinnehmen mussten. Drei der zehn Mandate im Kanton Luzern wurden neu von Frauen besetzt. Damit war der Frauenanteil mit 30% höher als nach den Wahlen 2007 (20%). Die Wahlbeteiligung war hingegen mit 50,9% etwas tiefer als noch vier Jahre zuvor (53,0%).

Kanton Luzern – Nationalratswahlen 2011
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Immerhin wurde das Ziel, stärkste Partei der kleinen Kammer zu bleiben, erreicht. Allerdings mussten auch bei den Ständeratswahlen Verluste verkraftet werden. Mit insgesamt dreizehn Mandaten präsentierte sich die CVP zwar um zwei Sitze stärker als die FDP und SP (je elf Sitze), musste aber im Vergleich zu 2007 per Saldo zwei Mandate abgeben. Den Urner Sitz hatte die Partei bereits bei den Ersatzwahlen 2010 an die GLP verloren. Bei den ordentlichen Wahlen büsste sie zudem beide Sitze in den Kantonen Schwyz und St. Gallen ein. In Schwyz konnte der langjährige Ständerat Bruno Frick seinen Sitz nicht gegen die Angriffe der SVP halten. Im Kanton St. Gallen fiel der Sitz der CVP der SP zu. Auch hier verteidigte mit Eugen David ein langjähriger Ständerat seinen Sitz erfolglos. David trat nicht mehr zum zweiten Wahlgang an und mit ihrem Ersatzkandidaten war die CVP gegen die Angriffe von links und rechts chancenlos. Dass sie im Vergleich zu 2007 nicht drei Mandatsverluste beklagen musste, verdankte sie Pirmin Bischof, der den Sitz der FDP im Kanton Solothurn erobern konnte. Ihre Sitze verteidigen konnte die CVP zudem in den Kantonen Luzern (Graber), Nidwalden (Niederberger), Zug (Bieri), Freiburg (Schwaller), Appenzell Innerrhoden (Bischofberger), Tessin (Lombardi), Wallis (Fournier und Imoberdorf) und Jura (Seydoux). Neue CVP-Kantonsvertreter verteidigten den Sitz ihrer Partei in den Kantonen Uri (Isidor Baumann), Graubünden (Stefan Engler) und Thurgau (Brigitte Häberli). Chancenlos waren die Christlichdemokraten in den Kantonen Zürich, Bern, Basel-Landschaft, Aargau, Waadt, Neuenburg und Genf.

Wahlkampf und Resultate der CVP bei den eidgenössischen Wahlen 2011
Dossier: Resultate der wichtigsten Parteien bei nationalen Wahlen 2011

Nachdem bereits im Jahr 2010 die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vom Bundesrat aus budgetären Gründen verschoben wurde, kam diese Angelegenheit in Form einer Motion der SiK des Nationalrats noch im Jahr 2010 erneut zur Sprache. Die Motion, die eine Kampfjetbeschaffung in der Legislaturperiode 2012-2015 ermöglichen sollte, wurde im März respektive im Juni 2011 von beiden Kammern überwiesen. Dies sorgte für Wirbel, da damit die Sparpläne des Bundesrates teilweise zurückgebunden werden müssen. Das Signal des Parlamentes war allerdings deutlich: Es sollten schneller neue Flugzeuge beschafft werden. In der Detailberatung war die Stimmung aufgeheizt und zwar nicht nur aus thematischen Gründen. Aus Versehen hatte sich der als französischer Sprecher gemeldete Luzerner Nationalrat Pius Segmüller (cvp, LU) auf Deutsch geäussert, was bei den frankophonen Volksvertretern grosses Unverständnis hervorrief, weil damit unüblicherweise zwei deutschsprachige Kommissionssprecher zu Wort kamen. Die intermediäre staatspolitische Diskussion, die dadurch hervorgerufen wurde, dauerte allerdings nicht lange, da Ratspräsident Germanier (fdp, VS) diese rasch unterband. Aufgrund dieses Begleitumstands enthielten sich einige Romands im Nationalrat in der Schlussabstimmung ihrer Stimme. Trotzdem wurde die Motion mit 95 zu 69 Stimmen angenommen und dem Ständerat überwiesen. In der kleinen Kammer wurde die Motion zusammen mit dem Armeebericht 2010 besprochen. Die Mehrheit der SiK des Ständerates und eine der beiden Kommissionsminderheiten wollten den Bundesrat beauftragen, bis Ende 2011 eine Botschaft für ein besonderes Finanzierungsmodell zur Beschaffung von 22 neuen Kampfjets und die Beseitigung von Ausrüstungslücken vorzulegen. Die Idee einer gesonderten Finanzierung stammte aus einer Motion von Jean-René Fournier (cvp, VS) (Mo. 10.3724) aus dem Jahr 2010, die damit in den Entwurf zur Botschaft zum Armeebericht eingearbeitet wurde. Die Voten zum Ersatz der Tiger-Kampfflugzeuge waren kontrovers: Bruno Frick (cvp, SZ) verlangte eine rasche Entscheidung, da die Offerten der Anbieter der Flugzeuge nur beschränkte Gültigkeit hätten. Dagegen äusserten sich Peter Bieri (cvp, ZG) und Pankraz Freitag (fdp, GL) eher kritisch. Bieri hielt den Auftrag an den Bundesrat für unseriös und Freitag bezweifelte, dass es dem Bundesrat gelingen würde, bis Ende 2011 eine Botschaft mit gesichertem Finanzierungsmodell vorzulegen. Der zuständige Bundesrat und Departementsvorsteher Maurer erklärte, dass die Landesregierung ein referendumsfähiges Gesetz ausarbeiten wolle, welches während zehn Jahren Sparbeiträge für den Kauf von Kampfjets vorsehe. Gleichzeitig bekundete er die Ablehnung des Bundesrates, sich bis 2011 in einer Botschaft dazu zu äussern. In der Abstimmung zum Armeebericht 2010 wurde der Bundesbeschluss mit 24 zu 10 Stimmen gemäss Vorschlag der Kommissionsmehrheit (100'000 Armeeangehörige, Kosten von 5.1 Mia. CHF und eine Sonderfinanzierung zur Beschaffung der Kampfjets) und damit abweichend vom Entwurf des Bundesrates angenommen. In dieser Formulierung wurden die Forderungen aus den beiden genannten Motionen in den Entwurf des Ständerates eingearbeitet. Der Nationalrat, der den Armeebericht in der Folge ebenfalls diskutierte, sprach sich für einen Ausgabenplafonds von 5 Mia. CHF aus. Dieses Globalbudget sollte auch die Finanzierung der 22 neuen Kampfflugzeuge sicherstellen. Damit sprach sich der Nationalrat gegen eine Sonderfinanzierung der Kampfjets aus. Die Ratslinke war mit ihren Bestrebungen, das Budget zu kürzen oder zumindest bei den vom Bundesrat vorgesehenen 4.4 Mia. CHF zu belassen, gescheitert. Die entstandene Differenz zum Ständerat wurde im Bereinigungsverfahren diskutiert. Die kleine Kammer hielt an ihrem Vorhaben fest, den Kauf der neuen Kampfflugzeuge über eine referendumsfähige Sonderfinanzierung abzuwickeln. Das vom Nationalrat beschlossene Kostendach von 5 Mia. CHF reduzierte der Ständerat auf 4 Mia. CHF. Dies sei realistisch, da die Anbieter der Flugzeuge in den Offerten mit einem Euro Umrechnungskurs von 1.60 CHF gerechnet hätten. Im Nationalrat wurde jedoch daran festgehalten, die Armeeausgaben auf 5 Mia. CHF aufzustocken und die Beschaffung der Kampfjets über das ordentliche Rüstungsbudget abzuwickeln. Damit wurde die Motion der SiK-NR allerdings obsolet und zurückgezogen. Die Frage, ob die Bürgerinnen und Bürger über den Kauf neuer Kampfjets entscheiden sollen, war bis zuletzt umstritten. Die Anträge von links-grüner Seite, das Geschäft referendumsfähig zu machen, wurden mit 98 zu 93 Stimmen abgelehnt. In der weiteren Diskussion folgte der Ständerat schliesslich der grossen Kammer. Der Armee sollen 5 Mia. CHF zur Verfügung stehen und über dieses Budget soll auch die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge abgewickelt werden. Weil auch die kleine Kammer gegen eine Unterstellung des Geschäftes unter ein Referendum war, fand sich eine letzte Differenz hinsichtlich des zeitlichen Rahmens: Der Ständerat wollte den Ausgabenplafond per 2014 und nicht per 2013 erhöhen. Der Nationalrat nahm diesen Vorschlag in der Folge auf. Dass die Stimmbevölkerung nicht in den Kaufentscheid miteinbezogen wurde, da keine Volksabstimmung stattfinden soll, hatte auch in den Medien ein grosses Echo hervorgerufen. Vor allem links-grüne Kreise wurden zitiert, die monierten, dass das Volk das letzte Wort haben sollte.

Kampfjetbeschaffung in der Legislaturperiode 2012-2015 (Mo. 10.3889)
Dossier: Gripen-Beschaffung
Dossier: Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Dossier: Teilersatz der Tiger F-5 Kampfflugzeuge und Beschaffung des Gripen

In Bezug auf das Revisionsrecht trat der Ständerat im Gegensatz zum Vorjahr und gegen die Empfehlung des Bundesrats auf die Vorlage gemäss Antrag Ineichen (fdp, LU) ein. Dieser Entscheid kam in der Frühjahrssession mit 21 zu 19 Stimmen allerdings nur knapp zu Stande. Der Nationalrat hatte im Dezember 2010 an seinem Eintretensentscheid festgehalten, um die Revisionspflicht für kleine und mittlere Unternehmen zu lockern. In der Detailberatung erhöhte der Ständerat in Übereinstimmung mit dem Nationalrat die Schwellenwerte, wobei dazu der Stichentscheid des Ratspräsidenten erforderlich war. Allerdings schuf der Ständerat eine Differenz zum Nationalrat, indem er den Bundesrat damit beauftragte, den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu bestimmen. Nachdem der Nationalrat noch in der Frühjahrssession beschloss, die Vorlage per 1. Januar 2012 in Kraft treten zu lassen, beugte er sich letztlich in der Sommersession dem Entscheid des Ständerates. Widerstand regte sich vor allem aus den Reihen der SVP. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 147 zu 34 Stimmen und im Ständerat mit 34 zu 5 Stimmen angenommen. Damit mussten Gesellschaften ihre Jahresrechnung und gegebenenfalls ihre Konzernrechnung neu durch eine Revisionsstelle prüfen lassen, sofern sie in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschritten: Bilanzsumme von 20 Millionen Franken, Umsatzerlös von 40 Millionen Franken oder 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.

Aktienrechtsrevision
Dossier: Aktienrechtsrevision und die Abzocker-Initiative

Der Ständerat überwies am 1. Juni ein Postulat seiner Sicherheitspolitischen Kommission, in welchem der Bundesrat beauftragt wird, bis Ende 2013 einen Bericht vorzulegen, in dem er die Möglichkeiten und seine Strategie der künftigen sicherheitspolitischen Kooperation mit Europa darlegen soll. Die Schwerpunkte sollen dabei sein: Wie sich die Schweiz ausserhalb eines NATO- und EU-Beitrittes verstärkt an der Sicherheitsproduktion im europäischen Rahmen beteiligen könnte, in welche Richtung sich die Neutralitätspolitik weiter entwickeln sollte, wie eine weitergehende Kooperation konkret ausgestaltet werden könnte und welcher Mehrwert sich damit für die schweizerische und europäische Sicherheit ergeben würde. Der Kommissionssprecher Bruno Frick (cvp, SZ) merkte in seiner Rede an, dass im Armeebericht 2010 eine Perspektive für die zukünftige Gestaltung der Sicherheitspolitik fehle und deshalb ein neuer Bericht in Auftrag gegeben werden müsse. Der Bundesrat anerkannte dieses Anliegen.

Mitwirkung an der europäischen Sicherheitsarchitektur

Der Nationalrat überwies mit 95 zu 37 Stimmen eine Motion Frick (cvp, SZ), die den Bundesrat beauftragt zu prüfen, welche einfachen Verstösse gegen die Rechtsordnung zusätzlich zum heutigen Recht dem Ordnungsbussensystem unterstellt werden könnten. Damit sollen die Strafbehörden und die Bürger entlastet werden. Der Ständerat hatte die Motion bereits in der Wintersession 2010 gutgeheissen.

Ordnungsbussensystem

Le Conseil des Etats a adopté par 23 voix contre 13 une motion d’ordre Frick (pdc, SZ) afin de renvoyer à la CER-CE la motion Aebi (udc, BE) adoptée par le Conseil national l’année précédente chargeant le Conseil fédéral d’accorder le statut de force obligatoire au modèle de régulation des quantités de lait basé sur les droits de livraison. Ce renvoi vise à élaborer une nouvelle proposition en partenariat avec les acteurs concernés dans un contexte où la fin des contingents laitiers en 2009 a engendré une production laitière en constante augmentation poussant ainsi les prix et les revenus des producteurs à la baisse.

accorder le statut de force obligatoire au modèle de régulation des quantités de lait

Der Ständerat nahm eine Motion Frick (cvp, SZ) an, die eine Vereinfachung des administrativen Verfahrens bei Bagatelldelikten anstrebt. Sie beauftragt den Bundesrat abzuklären, welche einfachen Gesetzesverstösse unter das Regime eines Ordnungsbussenverfahrens fallen könnten statt wie bisher in aufwändigen und teuren Strafverfahren abgehandelt werden zu müssen.

Ordnungsbussensystem

Während der Grundsatz einer einheitlichen Regelung des Rechnungslegungsrechts für alle Rechtsformen des Privatrechts in der Detailberatung unumstritten war, entbrannte der Disput v.a. um die Anforderungen an die Buchführung. Aber auch der Rechnungslegungsstandard und die Konzernrechnungslegung boten Stoff für die Ratsdebatte. Einigkeit herrschte in Bezug auf den Vorschlag der Rechtskommission des Ständerats, zur angestrebten Differenzierung nach Unternehmensgrösse das Schwellenprinzip aus dem seit 2008 gültigen Revisionsrecht zu übernehmen (Bilanzsumme: 10 Mio. Fr., Umsatzerlös: 20 Mio. Fr., Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt: 50). Die Grenzziehung zwischen KMU und grossen, revisionspflichtigen Unternehmen war jedoch umstritten. So drehte sich die Ratsdebatte primär um die Höhe der entsprechenden Schwellenwerte. Diskutiert wurden drei Lösungsansätze: Der von der SP und den Grünen unterstützte Bundesratsvorschlag, sich am geltenden Quorum des Revisionsrechts zu orientieren, wurde ebenso verworfen wie der Antrag aus der SVP-Fraktion, den Umsatzerlös bei 80 Mio. Fr. festzusetzen. In Übereinstimmung mit der Kommissionsmehrheit und dem Ständeratsentscheid unterstützte eine überwiegende Mehrheit der FDP-, BDP- und CVP-Mitglieder – gegen die geschlossen stimmenden Fraktionen von Grünen und SP – das Ansinnen, die Schwelle bei einer Bilanzsumme von 20 Mio. Fr. sowie einen Umsatzerlös von 40 Mio. Fr. festzulegen und die Anzahl Vollzeitstellen bei 250 zu fixieren. Nationalrat Ineichen (fdp, LU) trug mit einem Einzelantrag dem Umstand Rechnung, dass mit der Einführung des Schwellenprinzips im Rechnungslegungsrecht zwar die gewünschte Analogie zum Revisionsrecht hergestellt wurde, die Eckwerte in den beiden Rechtsbereichen nun aber voneinander abwichen. Gegen den Willen des Bundesrats und die erneut geschlossen stimmenden Grünen und SP, aber unterstützt durch die FDP-, BDP- und SVP-Fraktionen sowie einer CVP-Mehrheit, erwirkte er eine prioritäre und auf Juli 2011 rückwirkende Verankerung der nun beschlossenen höheren Eckwerte im Rechnungslegungsrecht auch für das Revisionsrecht. Auf das nachfolgende Nichteintreten des Ständerats aus Verfahrensgründen hielt die grosse Kammer am Geschäft fest und schickte es zur Bereinigung ins neue Geschäftsjahr. Nachdem bereits der Ständerat von den bundesrätlich vorgeschlagenen 100'000 Fr. Umsatz als Schwelle für den Übergang von der einfachen zu einer doppelten Buchhaltung abgewichen war, schuf der Nationalrat eine Differenz zur kleinen Kammer, indem er den fraglichen Wert gemäss Einzelantrag Loepfe (cvp, AI) auf 500'000 Fr. erhöhte. In den Bestimmungen zum Ausweis der stillen Reserven in der Jahresrechnung folgte der Nationalrat seiner Kommissionsmehrheit und übernahm in Abweichung vom strengeren, durch eine Kommissionsminderheit gestützten Bundesratsentwurf den Vorschlag des Ständerats.

Aktienrechtsrevision
Dossier: Aktienrechtsrevision und die Abzocker-Initiative

Im Herbst begann die kleine Kammer als Erstrat mit der Lesung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit mit ausländischen Lauterkeitsaufsichtsbehörden und die Stärkung der Rechtsdurchsetzung waren unbestritten. In den Detailberatungen zum materiellen Lauterkeitsschutz hingegen wurden zwei breiter diskutierte Anträge gestellt. Angenommen wurde schliesslich der Vorstoss Savary (sp, VD). Er will die Missachtung von Telefonbuch-Vermerken für die Unterlassung von Werbeanrufen (mit einem Stern gekennzeichnete Nummern), als missbräuchlichen Tatbestand in den Katalog unlauterer Werbemethoden aufnehmen. Der Antrag Frick (cvp, SZ) hingegen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nach bestehendem Recht lauterkeitsrechtlich weiterhin nur unter dem Tatbestand der Irreführung zu beurteilen, wurde abgelehnt. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat wünscht sich der Ständerat künftig die Möglichkeit einer offenen und freien – auch inhaltlichen – gerichtlichen Beurteilung von AGB nach den Regeln von Treu und Glauben. In der Schlussabstimmung wurde der Revisionsentwurf einstimmig angenommen und damit zur Beurteilung an den Zweitrat überwiesen.

Teilrevision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Nicht alle Parlamentarier der CVP waren einverstanden mit der Strategie der Parteispitze, bei den Bundesratsersatzwahlen den frei werdenden FDP-Bundesratssitz nicht anzugreifen. Nachdem die Kampfkandidatur Schwaller für die Nachfolge von Bundesrat Couchepin im Jahr 2009 gescheitert war, wollte man sich nicht auf eine neuerliche Herausforderung der FDP einlassen. Da Ständerat Bruno Frick (SZ) befürchtete, dass mit der Wahl von Schneider-Ammann der CVP auf längere Zeit die erneute Besetzung eines zweiten Sitzes verwehrt bleiben wird, schlug er eine Fusion mit der BDP vor. Eine Idee, die bei diversen Exponenten seiner Partei durchaus Beachtung fand.

CVP greift den vakanten FDP-Sitz nicht an

Le Conseil des Etats a adopté un postulat Frick (pdc, SZ) demandant au gouvernement d’étudier la pratique helvétique en comparaison européenne relative à l’attribution des autorisations d’exportation de matériel de guerre. Le député a estimé que le durcissement décidé par le Conseil fédéral a créé un désavantage concurrentiel pour l’industrie de la sécurité et de l’armement suisse.

Pratique helvétique en comparaison européenne relative à l’attribution des autorisations d’exportation de matériel de guerre

Auf Antrag ihrer einstimmigen RK-NR beschloss die grosse Kammer in der Herbstsession 2010 diskussionslos, die Motion Frick (cvp, SZ) zur Entkoppelung der Mietzinse von der Entwicklung der Hypothekarzinse abzulehnen. Sie tat dies gleich im Anschluss an die Beerdigung der Mietrechtsrevision, welche dieselbe Forderung enthalten hatte.

Motion exige dissocier l'adaptation des loyers de l'évolution des taux hypothécaires (07.3648)

Die UBS-Affäre beschäftigte auch die FDP. Die Partei, die sich als „Helferin des Finanzplatzes Schweiz“ (Pelli) betrachtet, bekundete aber Mühe, sich deutlich von den Grossbanken zu distanzieren. Der Unmut gegenüber der UBS wuchs auch in der Wirtschaftspartei. Insbesondere Nationalrat Philipp Müller (AG) schoss scharf gegen die Bank und dachte laut über einen Bruch der FDP mit den Grossbanken nach. Daraufhin trat der frühere UBS-Chef Peter Wuffli als Präsident der Freunde der FDP zurück, einem Sponsorenverein, welcher der Partei jährlich mehrere 100'000 Fr. zukommen lässt. Wuffli begründete seinen Rücktritt damit, dass er die FDP in der Vorwahlphase nicht belasten wolle. Der Streit innerhalb der FDP weitete sich aus, nachdem die Parteileitung die Parlamentarier angehalten hatte, sich in Bezug auf die Finanzplatzstrategie des Bundes an die Parteilinie zu halten. Mit der Idee einer Weissgeldstrategie hatte sich der Unternehmerflügel um die Nationalräte Otto Ineichen (LU), Philipp Müller (AG), Tarzisius Caviezel (GR) und Werner Messmer (TG) den Unmut der Parteileitung zugezogen. Allerdings schwenkte dann aber auch die offizielle Partei von der Verteidigung des Bankgeheimnisses ab. An einer Medienkonferenz demonstrierte sie einen Schulterschluss und präsentierte eine Weiterentwicklung der schweizerischen Finanzmarktstrategie. In der Folge wurde eine Strategiegruppe unter Führung von Rolf Schweiger (ZG) eingesetzt, die an der Delegiertenversammlung vom 24. April einen Bericht vorlegte. Die ursprüngliche Weissgeldidee war bereits im Vorfeld der Versammlung von den kantonalen Parteipräsidenten abgeschwächt worden, nachdem mehrere Kantonalsektionen Widerstand angekündigt hatten. Anstelle einer Belegpflicht wurde eine Selbstdeklaration für ausländische Bankkunden gefordert und statt der Einführung der schweren Steuerhinterziehung als Strafdelikt wurden eine Steuerrechtsrevision und Verhaltensregeln für Banken vorgeschlagen. Nach einer heftigen Diskussion wurde das Papier von den Delegierten knapp angenommen.

Position der FDP zur UBS-Affäre (2010)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Drei weitere Vorstösse zielten auf eine stärkere Einbindung der Unternehmen bei der Wiedereingliederung von Arbeitslosen. Ein Postulat (09.4298) Hodgers (gp, GE) verlangte vom Bundesrat, einen Bericht vorzulegen über die Möglichkeiten, denjenigen Unternehmen Steuererleichterungen zu gewähren, die Lehrstellen anbieten oder Personen mit IV-Rente oder Langzeitarbeitslose einstellen. Gegen den Willen des Bundesrates nahm die grosse Kammer das Postulat mit 119 zu 59 Stimmen an. Hingegen lehnte der Nationalrat eine Motion (09.4261) Robbiani (cvp, TI) mit 111 zu 74 Stimmen ab, welche für die Arbeitgeber einen Anreiz schaffen wollte, Arbeitslose anstelle von neu zugewanderten Arbeitskräften einzustellen. Dazu wäre der Bundesrat beauftragt worden, das Arbeitslosenversicherungsgesetz mit einer Bestimmung zu ergänzen, wonach Anstellungszuschüsse ausgerichtet werden könnten, wenn in einzelnen Branchen oder Kantonen, die Arbeitslosigkeit bei 4% oder höher liegt, in diesen Branchen oder Kantonen der Zustrom an ausländischen Arbeitskräften anhält und der Arbeitgeber eine arbeitslose Person unbefristet anstellt. Den dritten Vorstoss in diesem Bereich, eine Motion (10.3604) Ineichen (fdp, LU), welche forderte, dass der Bundesrat eine Regelung zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen unterbreite, analog zu derjenigen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung, lehnte der Nationalrat diskussionslos ab.

Einbindung der Unternehmen