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Akteure

  • Flach, Beat (glp/pvl, AG) NR/CN
  • Arslan, Sibel (basta, BS) NR/CN
  • Wasserfallen, Christian (fdp/plr, BE) NR/CN

Prozesse

  • Postulat
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Mit der stillschweigenden Überweisung eines Postulats Arslan (basta, BS) in der Wintersession 2019 beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, wirksamere Massnahmen zum Opferschutz in Hochrisikofällen bei häuslicher Gewalt zu prüfen. Konkret hatte die Postulantin eine Evaluation von Möglichkeiten der Echtzeitüberwachung und von Notfallknöpfen angedacht. Der Bundesrat sollte in seinem Bericht die sechs Fragen behandeln, welche Instrumente für einen wirksameren Opferschutz es gebe, ob es in anderen Ländern gute Beispiele gebe, welche Vor- und Nachteile diese Instrumente hätten und wie sie sich auf das Opfer selbst auswirkten, sowie welche technischen Grenzen und welche Grenzen in Bezug auf die Umsetzung bestünden. In der Begründung des Vorstosses hatte Arslan betont, die Beendigung der Gewalt an Frauen habe zu den wichtigsten Forderungen des Frauen*streiks vom 14. Juni 2019 gezählt. Auch der Bundesrat hatte die Annahme des Postulats beantragt.

Prüfung wirksamerer Massnahmen zum Opferschutz in Hochrisikofällen bei häuslicher Gewalt (Po. 19.4369)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Beat Flach (glp, AG) forderte mit seinem Postulat zum Wildwuchs und Wirrwarr bei den Regeln der Baukunde einen Bericht des Bundesrates, der Massnahmen für eine verbesserte Koordination der verschiedenen technischen Regelungen und der dahinterstehenden Akteure im Planungs- und Bauwesen aufzeigen soll. Laut einer in der Begründung zitierten Studie des SECO würde allein das Baubewilligungsverfahren Regulierungskosten von über CHF 600 Mio. pro Jahr verursachen. Nachdem auch der Bundesrat Annahme des Postulates beantragt hatte, überwies es der Nationalrat im September 2019 stillschweigend.

Wildwuchs und Wirrwarr bei den Regeln der Baukunde (Po. 19.3894)

Der Bundesrat soll in einem Bericht darlegen, wie die lebenslange Freiheitsstrafe reformiert werden könnte, um besonders schweren Straftaten besser gerecht zu werden. Mittels Postulat wurde diese Forderung im Juni 2018 von Andrea Caroni (fdp, AR) an den Ständerat (Po. 18.3530) und von Natalie Rickli (svp, ZH) an den Nationalrat (Po. 18.3531) herangetragen. Als problematisch erachteten die Postulanten an der lebenslangen Freiheitsstrafe unter anderem, dass die Dauer der tatsächlich verbüssten Strafe vielmehr von der Rückfallgefahr des Täters abhängt und weniger von der Schwere der begangenen Tat. Drei im Postulat genannte Reformvorschläge umfassen erstens die Möglichkeit für die Gerichte, die bedingte Entlassung bei besonders schwerem Verschulden für länger als die heute gebräuchlichen 10 oder 15 Jahre auszuschliessen; zweitens die Möglichkeit, eine bedingte Entlassung bei besonders schwerem Verschulden ganz auszuschliessen; und drittens die Möglichkeit für deutlich längere Freiheitsstrafen als Alternative zur lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Bundesrat stand einer Diskussion der verschiedenen komplexen Fragen, die die lebenslange Freiheitsstrafe und deren Anwendung – sowohl unter Juristinnen und Juristen als auch in der Gesellschaft – aufwirft, offen gegenüber und beantragte die Postulate zur Annahme. Der Ständerat begrüsste in der Herbstsession 2018 einen ergebnisoffenen Bericht zum Thema und überwies das Postulat Caroni einstimmig an den Bundesrat. Das Postulat Rickli wurde von der Grünen Nationalrätin Sibel Arslan (basta, BS) bekämpft, weshalb dessen Diskussion erst in der Sommersession 2019 stattfand. Arslan sah keine Notwendigkeit oder Dringlichkeit für ein solches Vorgehen, vermutete populistische Hintergedanken seitens der Postulantin und wies auf die Schwierigkeit hin, besonders schwere Straftaten zu definieren. Nachdem Justizministerin Karin Keller-Sutter ausgeführt hatte, der Bundesrat erachte es als wichtig, die lebenslange Freiheitsstrafe besser zu verstehen, und das EJPD habe zudem in Erfüllung des überwiesenen Postulats Caroni bereits mit der Ausarbeitung des geforderten Berichts begonnen, stimmte die grosse Kammer dem Schwesterpostulat Rickli mit 112 zu 62 Stimmen zu.

Reform der «lebenslangen» Freiheitsstrafe für besonders schwere Straftaten (Po. 18.3530 und 18.3531)

Christian Wasserfallen (fdp, BE) beantragte die Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung (BLSB) zu stärken und forderte den Bundesrat in einem Postulat auf, eine nationale Strategie in diesem Bereich zu entwickeln und die Kantone in ihrer Eigeninitiative zu stärken. Ausserdem solle der Bundesrat prüfen, wie der Bund bei diesem Thema selbst aktiv werden könne und welche gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden müssten.
Der Bundesrat war bereit, zu prüfen, mit welchen Massnahmen die BSLB gestärkt werden könne und beantragte die Annahme des Postulates.
In der nationalrätlichen Debatte monierte Jean-François Rime (svp, FR), dass das Postulat der Verwaltung zwar einen Haufen Arbeit bringe, und dem Nationalrat später einen Bericht; dieser würde jedoch keinen grossen Mehrwert bringen. Zudem liege der BSLB-Bereich klar in der Zuständigkeit der Kantone und nicht des Bundes. Folglich stimmte die SVP gegen das Postulat, erhielt von anderen Fraktionen aber kaum Unterstützung: Der Nationalrat nahm das Anliegen mit 119 zu 63 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich an.

Stärkung der Berufs-, Laufbahn- und Studienberatung

Sibel Arslan a défendu devant le Conseil national son postulat visant l'inscription d'un troisième sexe à l'état civil. Elle a d'abord souligné la nécessité d'une telle inscription – ou de la suppression de toute inscription de genre – pour deux catégories de personnes. Premièrement, les personnes intersexes, à savoir les enfants dont les organes sexuels ne sont à la naissance pas clairement féminins ou masculins. L'usage pour ces enfants est très souvent une intervention chirurgicale précoce, les attribuant à un genre arbitraire, ce qui peut avoir pour conséquence un mal-être plus tard dans leur vie, et ce dès l'adolescence. La deuxième catégorie regroupe les personnes qui ne se reconnaissent pas psychologiquement dans leur sexe biologique. Les troubles psychologiques liés au genre sont souvent mal compris par les personnes cisgenres (c'est-à-dire celles dont le sexe biologique correspond au genre ressenti personnellement) et la mesure proposée par la députée Arslan permettrait un premier pas vers la prise en compte de ces minorités dans le code civil. La Bâloise ajoute que cette démarche n'est pas une première mondiale, de nombreux pays dont l'Australie, le Canada, l'Inde, le Pakistan et l'Allemagne ayant adopté des mesures similaires. De plus, le postulat a été signé par des parlementaires de tout le spectre politique, à l'exception de l'UDC.
Le député Nidegger a pris la parole pour l'opposition. Il a évoqué le danger de l'indifférenciation, dont il estime qu'elle peut prétériter au développement et à l'équilibre des personnes. Il recommande donc de rejeter le postulat, pour le bien des personnes transgenres et intersexes, qui ne seraient ainsi pas incitées à rester dans un entre-deux. 109 voix ont plébiscité le postulat. 77 s'y sont opposées, dont la quasi-totalité de l'UDC (à l'exception d'une voix pour et d'une abstention), une partie du PLR, du PDC et un conseiller PBD. Cinq personnes se sont abstenues (1 UDC, 2 PLR et 2 PDC).

inscription d'un troisième sexe à l'état civil

Mit der Überweisung eines Postulats Ruiz (sp, VD) verlangte der Nationalrat vom Bundesrat einen Bericht, der die Folgen der Einführung einer dritten Geschlechtsidentität für die schweizerische Rechtsordnung und für das elektronische Personenstandsregister «Infostar» aufzeigt. Darüber hinaus soll der Bericht auch die Konsequenzen prüfen, die ein vollständiger Verzicht auf die Geschlechtsangabe im Personenstandsregister sowie ein vorübergehender Aufschub des Eintrags bei Neugeborenen, deren Geschlecht nicht eindeutig festgestellt werden kann, nach sich ziehen würden. Neben der Eruierung der notwendigen Änderungen an Rechtstexten und Registern sollen auch die zu erwartenden Kosten und der benötigte Zeitaufwand für die Umstellung beziffert werden. Der Vorstoss war wie das ähnliche Postulat Arslan (basta, BS; 17.4121) von SVP-Nationalrat Yves Nidegger erfolglos bekämpft worden. Mit 105 zu 79 Stimmen bei 5 Enthaltungen nahm die grosse Kammer den Vorstoss im Herbst 2018 an und folgte damit auch dem Antrag des Bundesrats. «Es lohnt sich, diese Fragen anzuschauen», hatte Justizministerin Simonetta Sommaruga ihre Ausführungen im Rat geschlossen.

Einführung einer dritten Geschlechtsidentität. Folgen für die Rechtsordnung und für Infostar (Po. 17.4185)

Im Rahmen seines Berichts zu den Motionen und Postulaten der eidgenössischen Räte 2017 beantragte der Bundesrat, das Postulat Wasserfallen (fdp, BE), das Auskunft darüber verlangte, inwiefern der Service-public-Auftrag der SRG unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips ausgeführt werden könnte, als erfüllt abzuschreiben. Der Bundesrat vertrat die Auffassung, dass das Postulat im Zusatzbericht zum Service public, der im Januar 2017 erschienen war, ausreichend beantwortet worden war.
Anders sah dies eine Mehrheit der KVF-NR. Sie war der Ansicht, dass die beiden in den Zusatzbericht eingeflossenen Sonderanalysen – einerseits zu den Programmstrukturen privater TV-Veranstalter im Vergleich zu denjenigen der SRG und andererseits zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen aufgrund eines gebührenfinanzierten Service public – nicht ausreichend auf die Frage der Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips eingegangen waren. Mit 98 zu 71 Stimmen setzten sich die Fraktionen der GLP, BDP, FDP und SVP gegen die Fraktionen der Grünen, SP und der CVP durch und beschlossen gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit, dass der Vorstoss noch nicht abzuschreiben sei.

Bundesverwaltung muss Subsidiaritätsprinzip beim Service-public-Auftrag aufzeigen (Po. 15.3618)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Pour les personnes ne se reconnaissant pas dans les catégories "femme" ou "homme", la conseillère nationale Arslan (Basta!, BS) propose au Conseil fédéral de se pencher sur l'inscription d'un troisième sexe à l'état civil, voire une absence de mention. Si le postulat a été accueilli positivement par le Conseil fédéral, il a été combattu par le député Nidegger (udc, GE) et a donc été renvoyé.

inscription d'un troisième sexe à l'état civil

Ein im Sommer 2015 eingereichtes Postulat Flach (glp, AG) wurde im Rahmen der Sondersession im Mai 2017 zurückgezogen. Der Postulant hatte den Bundesrat dazu eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Leerträgervergütung bei Speichermedien für die Konsumentinnen und Konsumenten transparenter gemacht werden könnte. Rund 60% der Bevölkerung sei gemäss einer Umfrage erst gar nicht darüber im Bilde, dass sie beim Kauf von bspw. DVDs, Mobiltelefonen oder Tablets eine solche Vergütung bezahlen würden.

Speichermedien. Leerträgervergütung für Konsumenten transparent machen

Die im Rahmen der Revision des Zivilgesetzbuches vom 15. Juni 2012 getroffenen Massnahmen zur Verhinderung von Zwangsheiraten und zum besseren Schutz der Opfer sollen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Mit der Überweisung eines entsprechenden Postulats Arslan (basta, BS) gab der Nationalrat beim Bundesrat diese Gesetzesevaluation in Auftrag. In seinem Bericht soll der Bundesrat ausarbeiten, inwiefern sich die Situation der Opfer seither verbessert hat, und allenfalls auch Massnahmen zur besseren Zielerfüllung vorschlagen. Der Bundesrat hatte die geforderte Evaluation in seiner Stellungnahme als sinnvoll bezeichnet und den Vorstoss zur Annahme beantragt.

Evaluation der Revision des Zivilgesetzbuches vom 15. Juni 2012 (Zwangsheiraten; Po. 16.3897)

Die knappe Annahme der RTVG-Vorlage an der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 zog die Einreichung zahlreicher Vorstösse nach sich, die jedoch im Jahr 2016 nicht alle auf Gehör im Parlament stiessen. Zu den gescheiterten Vorstössen zählte eine im Nationalrat abgelehnte Motion Grossen (glp, BE), welche eine breitere, neben Radio und Fernsehen zusätzliche Verbreitungskanäle umfassende Definition des Service public gefordert hätte (Mo. 15.3600).
Weitreichende Strukturänderungen bei der SRG verlangte neben einem Postulat Rickli (svp, ZH), das eine Überprüfung des Budgets der SRG bezwecken wollten, auch ein Postulat Rutz (svp, ZH), aufgrund dessen ein Bericht die mögliche Umwandlung der SRG in eine gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft darlegen sollte (Po. 15.3419). Der Postulant erachtete die SRG nicht als "gemeinnützige Vereinigung" sondern als "gewinnstrebendes Unternehmen", was mit dieser Umwandlung sichtbarer gemacht werden könnte und die Transparenz über die Verwendung der öffentlichen Gelder erhöhen würde. Der Bundesrat stellte sich dezidiert gegen diese Ansicht: Die SRG sei kein gewinnorientiertes Unternehmen; ein positiver Jahresabschluss stehe nicht im Gegensatz zum eigentlichen Zweck der SRG. Bescheidene Gewinne seien gar notwendig, um Verluste aus früheren Jahren zu kompensieren. Eine knappe Mehrheit im Nationalrat stützte die Ansicht des Bundesrates und lehnte das Anliegen ab. Ein ähnliches Anliegen verfolgte die Motion Aeschi (svp, ZG), die ebenfalls im Nationalrat scheiterte (Mo. 15.3558). Erfolgreicher war hingegen eine Motion Wasserfallen (fdp, BE) mit der Forderung nach mehr Kostentransparenz ohne Umwandlung der SRG in eine Aktiengesellschaft.

Durch den Nationalrat 2016 abgelehnte Vorstösse zum Service public
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)

Die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips beim Service-public-Auftrag verlangte ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE): Die SRG solle nur dann Programme anbieten, wenn nicht bereits ein entsprechendes Angebot von Privaten vorliege. Das Anliegen zählte zu den drei Postulaten, die gemäss deren Urhebern neben Forderungen zweier weiterer, abgelehnter Motionen (15.4032, 15.4051) mit dem Bericht zum Service public hätten erfüllt werden sollen. Im Nationalrat fand das Anliegen mit Stichentscheid der Präsidentin Markwalder (fdp, BE) bei 10 Enthaltungen eine denkbar knappe Mehrheit. Zuvor hatte sich Matthias Aebischer (sp, BE) beim Postulenten erkundigt, ob denn die SRG entsprechend des Vorstosses beispielsweise keine Meteosendungen mehr anbieten dürfte, da solche auch bei privaten Anbietern konsumiert werden können, worauf Wasserfallen antwortete, dass gerade in diesem Bereich ein starkes Ungleichgewicht zwischen den finanziellen Mitteln der SRG und denjenigen Privater bestünde, das es allenfalls zu beseitigen gäbe. Bedenken bezüglich Realisierung des Subsidiaritätsprinzips äusserte auch Bundesrätin Leuthard, indem sie erläuterte, dass wenig Interesse von Seiten Privater bestünde, den Grundversorgungsauftrag zu übernehmen, da dies ein landesweites Angebot erfordere, was oftmals wenig rentabel sei. Da der Bericht zum Service public unterdessen vorlag, hat die Erfüllung des Postulats im Rahmen eines Zusatzberichtes zu erfolgen.

Bundesverwaltung muss Subsidiaritätsprinzip beim Service-public-Auftrag aufzeigen (Po. 15.3618)
Dossier: Bericht zum Service public im Medienbereich: Anforderungen, Ergebnisse und Stellungnahmen
Dossier: Service public-Diskussion nach knappem Volks-Ja zum RTVG (2015)
Dossier: Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018

Suite à l’adoption d’un postulat Wasserfallen (plr, BE) par le Conseil national en mars, le Conseil fédéral a été chargé de proposer des mesures permettant de promouvoir l'investissement dans l'efficacité énergétique des bâtiments sur le marché du logement. Le dépositaire a fait valoir que le droit du bail en vigueur n'incitait guère à de tels investissements.

promouvoir l'investissement dans l'efficacité énergétique des bâtiments sur le marché du logement

Im Juni überwies der Nationalrat entgegen des Antrages des Bundesrates ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE), welches vom Bundesrat einen Bericht zum Handlungsbedarf des Bundes zur Verflüssigung des Verkehrs fordert. Der Postulant begründete das Postulat mit den zusätzlichen Emissionen, welche durch Verkehrsberuhigungen und Staus entstehen. Bundesrätin Leuthard argumentierte in der Diskussion erfolglos, dass die meisten Punkte des Postulats in verschiedenen Konzepten sowie im 2011 mit grosser Mehrheit angenommenen Postulat Hany (cvp, ZH; zum Staumanagement auf den Nationalstrassen mithilfe des Pannenstreifens) (11.3597) bereits in Arbeit seien.

Postulat zur Verflüssigung des Verkehrs (10.3417)

Die 2007 verabschiedete E-Government-Strategie Schweiz, die zum Ziel hat, dass Wirtschaft und Bevölkerung Geschäfte mit Behörden elektronisch abwickeln können, war Gegenstand verschiedener, die Bundesverwaltung betreffender Vorstösse im Berichtsjahr. Thema war dabei die Idee der Open Government Data, also die Öffnung der Datenbestände des Bundes. Verschiedene Interpellationen fragten etwa die Organisation des Zugangs zu solchen Daten, allfällige Kosten oder die Zusammenarbeit mit den Kantonen nach (11.3445 (Riklin (cvp, ZH)), 11.5039 und 11.5040 (Graf-Litscher (sp, TG))). In der Wintersession nahm der Nationalrat zudem ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE) an, das den Bundesrat beauftragt, die Chancen und Risiken der Zugänglichkeit zu Daten und Dokumenten des Bundes abzuschätzen. Eingereicht aber noch nicht behandelt wurde zudem das Postulat Riklin (11.3902), das einen Masterplan zu Open Government Data verlangt. Der Bundesrat beurteilte das Thema als neu und deshalb wichtig, wollte aber zuerst Grundlagen schaffen. Er beantragte deshalb die Annahme des Postulats Wasserfallen, aber die Ablehnung des Vorstosses von Kathy Riklin.

Open Government Data als strategischer Schwerpunkt im E-Government (11.3884)
Dossier: E-Government

Le Conseil national a transmis un postulat Wasserfallen (plr, BE) demandant au Conseil fédéral d’établir un rapport sur l’approvisionnement futur de la Suisse en électricité qui tienne compte de l’évolution de la consommation d’électricité, des risques de sécurité des modes de production, de la sécurité de l’approvisionnement, de l’écologie, de la politique extérieure ainsi que d’aspects économiques.

l’approvisionnement futur de la Suisse

Contre l’avis du Conseil fédéral, le Conseil national a adopté, par 138 voix contre 48, un postulat Wasserfallen (prd, BE), qui demandait au gouvernement de procéder à l'examen de la planification des périodes de service militaire en tentant d’organiser les école de recrues et les cours de répétition en fonction du calendrier des hautes écoles et en introduisant un maximum de flexibilité, afin d’atténuer les inconvénients qui en résultent pour les entreprises et les haute écoles. Le postulat a été classé dans le cadre de l'examen de développement de l'armée (voir ici).

planification des périodes de service militaire

Einer der Hauptgründe, weshalb derart wenige Härtefallgesuche eingereicht wurden, ist (neben dem Desinteresse vieler Deutschschweizer Kantone) die Angst der Betroffenen, aufgrund des Gesuchs lokalisiert und dann ausgeschafft zu werden. Der Tessiner CVP-Nationalrat Robbiani ersuchte deshalb den Bundesrat in einem Postulat, die Kantone einzuladen, eine besondere Kommission einzurichten, die sich in erster Linie aus Vertreterinnen und Vertretern der am meisten betroffenen Institutionen zusammensetzt (Hilfsorganisationen, Gewerkschaften usw.). Diese Zwischeninstanz würde die Fälle prüfen, bevor die Kantone die Gesuche den Bundesbehörden unterbreiten. Im Namen der Rechtsgleichheit beantragte die Regierung, das Postulat abzulehnen. Dieses wurde von Wasserfallen (fdp, BE) bekämpft und die Behandlung deshalb verschoben. Ende November erklärte der Kanton Waadt, bis Ende April 2003 darauf zu verzichten, jene Sans-Papiers auszuweisen, die sich seit mindestens sechs Jahren im Kanton aufhalten; bis dahin soll eine Arbeitsgruppe aus Behördenvertretern, Sozialpartnern und Sans-Papiers-Organisationen eine Globallösung erarbeiten.

wenige Härtefallgesuche Waadt