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  • Fluri, Kurt (fdp/plr, SO) NR/CN

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Eine für die Frühjahrssession angesetzte Beratung der Motion Regazzi (cvp, TI) zur Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich ihrer Aufnahme ins ISOS musste zunächst verschoben werden, da die Ratsmitglieder Friedl (sp, SG) und Fluri (fdp, SO) den Vorstoss bekämpft hatten. In der Herbstsession 2018 sprach sich der Nationalrat jedoch mit 114 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung für die Motion aus.
Die Ratsdebatte wurde im Grunde nur durch den Motionär selbst und die beiden bekämpfenden Ratsmitglieder geführt. Claudia Friedl betonte, dass sie sich des Druckes, unter dem das kulturelle Erbe der Schweiz stehe, durchaus bewusst sei, schlug zugleich aber vor, dass man doch zunächst auch abwarten könne, wie sich die erst gerade 2017 neu überarbeitete Weisung zur Inventarregelung bewähren werde, bevor man weitere Schritte einleite. Kurt Fluri argumentierte, dass das Anliegen des Motionärs nicht etwa eine verbesserte Interessenabwägung zwischen ISOS und RPG, sondern vielmehr eine Fokussierung auf bauliche Massnahmen zu Ungunsten des Ortsbildschutzes zum Ziel habe. Das ISOS und das RPG stellten eine «Chance für die Verbesserung der Lebensqualität» dar und hätten – in Anlehnung an Isabelle Chassot, Direktorin des BAK – zum Ziel, einen «identitätsstiftenden und inklusiven» Lebensraum zu schaffen, der mit der hier angedachten Herabstufung des ISOS nicht wirklich realisierbar sei. Der während der Ratsdebatte anwesende Bundesrat Berset liess diese Aussage jedoch so nicht stehen: Die weit verbreitete Annahme, dass die mit dem RPG angestrebte Verdichtung durch das ISOS zu Verhinderung der Bautätigkeit führe, treffe nicht zu.

Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich Aufnahme ins ISOS (Mo. 17.4308)

Mit einer Motion Regazzi (cvp, TI) sollte der Bundesrat beauftragt werden, die Kriterien zur Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich ihrer Aufnahme ins ISOS zu klären. Hierfür sollen im Methodenhandbuch zur Erstellung des ISOS die Aufnahmekriterien konkretisiert und die Zielsetzung des RPG für die Siedlungsentwicklung nach innen berücksichtigt werden. Des Weiteren sollen die entsprechenden parlamentarischen Kommissionen nach Möglichkeit in den Prozess eingebunden werden. Diese Konkretisierung sei zwischenzeitlich vonnöten geworden, da gerade in städtischen Gebieten vermehrt Zielkonflikte zwischen durch das ISOS-Inventar geschützten Quartieren und gleichzeitigen Verdichtungsbestrebungen entstünden.
Der Bundesrat beantragte die Motion zur Annahme, wies zugleich aber darauf hin, dass bereits im Bericht zum Postulat Fluri (fdp, SO; 16.4028) festgehalten worden sei, dass die massgebenden Grundlagen für die Bezeichnung von ISOS-Objekten deutlich in den entsprechenden Weisungen vom 1. Dezember 2017 geregelt seien und daher keiner grundsätzlichen Überprüfung bedürften. Dennoch sei er bereit, die für die Auswahl der Objekte relevanten Grundsätze in der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Visos) darzulegen. Hierfür habe man bereits dem EDI und dem UVEK den Auftrag zur Empfehlungsentwicklung und Prüfung des Handlungsbedarfes erteilt und würde das Anliegen des Motionärs entsprechend in diese Prüfung mitaufnehmen.

Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich Aufnahme ins ISOS (Mo. 17.4308)

Nach dem Nationalrat und auf Antrag des Bundesrates und der KVF-SR nahm in der Herbstsession 2017 auch der Ständerat die Motion Fluri (fdp, SO) zur Stärkung der unabhängigen audiovisuellen Industrie stillschweigend an.

SRG und unabhängige audiovisuelle Industrie. Den unabhängigen Markt stärken, die Zusammenarbeit intensivieren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

„Eine sinnlose Bevormundung gegenüber dem Bürger und dem Gewerbe" sei das Verbot von Verkauf und Ausschank von Alkohol auf Autobahnraststätten, befand die KVF-NR und reichte im April 2017 eine Motion ein, welche die Benachteiligung des Gastgewerbes auf Autobahnraststätten aufheben soll. Verkauf und Ausschank von Alkohol soll auf den Autobahnraststätten mit den gleichen Auflagen wie im übrigen Gastgewerbe möglich sein. Die Konsumenten müssten sich eigenverantwortlich an die den Alkoholkonsum betreffenden Regeln des Strassenverkehrs halten. Das Anliegen in die Kommission gebracht hatten Kurt Fluri (fdp, SO), Fabio Regazzi (cvp, TI) und Nadja Pieren (svp, BE). Eine Kommissionsminderheit Hadorn (sp, SO) beantragte, die Motion abzulehnen, der Bundesrat empfahl hingegen die Annahme. Der Nationalrat nahm die Motion im Juni 2017 mit 115 gegen 62 Stimmen (3 Enthaltungen) an, dies obwohl vor allem aus dem Kreis der SP und der Grünen auf die erfolgreiche Alkoholprävention hingewiesen wurde, die sich in der Unfallstatistik zeige.

Verkauf und Ausschank von Alkohol auf Autobahnraststätten

In der Frühjahrssession 2017 behandelte der Nationalrat als Erstrat eine Motion Fluri (fdp, SO), welche die SRG mittels Änderung des RTVG zur verstärkten Zusammenarbeit mit der unabhängigen filmtechnischen audiovisuellen Industrie in der Schweiz verpflichten will. Auf Anraten des Bundesrates, der sich bereit zeigte, im Rahmen des geplanten neuen Gesetzes über elektronische Medien eine angemessene Berücksichtigung der Schweizer Filmschaffenden bei SRG-Auftragsproduktionen festzuschreiben, nahm der Nationalrat die Motion stillschweigend an.

SRG und unabhängige audiovisuelle Industrie. Den unabhängigen Markt stärken, die Zusammenarbeit intensivieren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

En septembre 2015, le groupe libéral-radical, avec pour porte-parole le député Kurt Fluri (plr, SO) a déposé une motion demandant au Conseil fédéral de n'accorder qu'une protection provisoire aux requérants d'asile d’Érythrée. Cela permettrait selon lui de n'accorder l'asile qu'aux "vrais réfugiés", à titre exceptionnel et selon des critères précis. Se fondant sur l'émission "Rundschau" diffusée sur la télévision alémanique, il déclare que tous les experts ne s'accordent pas à dire que l’Érythrée est un pays où les droits de l'Homme ne sont pas respectés. Dès lors, de nombreux ressortissants ne se mettraient en danger qu'en quittant le pays, dû à l'objection de conscience qui découle d'une telle fuite. C'est pour cette raison qu'il recommande une protection provisoire pour les requérants érythréens, qui prendrait fin une fois que la situation du pays serait reconnue comme sûre. Le Conseil fédéral a recommandé de rejeter la motion. Elle contrevient, selon le rapport des sept sages, à la convention de Genève, qui stipule que chaque demande d'asile doit être examinée individuellement. De plus, le statut de protection provisoire (le permis S) n'avait été pensé qu'en cas d'arrivée massive de demandeurs d'asile, ce qui n'est pas le cas présent, puisque les structures déjà en place permettent de gérer la situation. Le Conseil fédéral rappelle en outre que si des persécutions personnelles n'ont pas pu être prouvées, et que la mise en danger provient de la fuite, les requérants ne se voient déjà admis que provisoirement, ce qui est le cas de 40% des requérants d'asile érythréens. Finalement, l'octroi d'un permis S serait autrement plus avantageux pour les requérants érythréens, puisqu'il a un effet suspensif sur la demande d'asile, qui peut être redéposée une fois la protection temporaire levée. De même, le regroupement familial est plus aisé pour les détenteurs d'un permis S que pour celles et ceux qui sont admis provisoirement.
L'objet a été discuté lors de la session extraordinaire du Conseil national intitulée "vague de réfugiés en Europe et contrôle aux frontières". Les députés ont suivi l'avis du Conseil fédéral et refusé la motion à 156 contre 31, avec 5 abstentions.

N'accorder qu'une protection provisoire aux requérants d'asile d'Erythrée

Par la motion "Défense du fédéralisme. Juridiction constitutionnelle limitée en faveur des cantons", Andrea Caroni (plr, AR) demande que soit étudiée la possibilité de mettre en place une juridiction constitutionnelle permettant aux cantons d'aller devant le Tribunal fédéral s'ils estiment que la Confédération outrepasse ses compétences. Le député argue que le contraire est possible et que, dans un Etat fédéral où la tendance est à la centralisation, il serait nécessaire d'avoir un outil permettant aux cantons d'être sur un pied d'égalité avec la Confédération.
Le Conseil fédéral, dans sa réponse, tient à rappeler que diverses tentatives ont été entreprises pour aller dans ce sens depuis 1999 mais qu'à chaque fois, les chambres fédérales ont rejeté les différentes propositions. De plus, les cantons ont la possibilité, tout au long du processus législatif, d'exercer une influence sur les projets de loi. C'est pourquoi, le Conseil fédéral appelle les membres du Conseil national à rejeter la motion en question. Kurt Fluri (plr, SO) – qui a repris, entre temps, la motion des mains du député Caroni – n'étant pas présent dans le plénum, la motion est refusée sans discussion par 143 voix contre, 39 voix pour et 4 abstentions.

Verfassungsgerichtsbarkeit «light» (Mo. 14.4038)
Dossier: Verfassungsgerichtsbarkeit

Da die Schweiz bis anhin kein Verleihrecht kennt und daher die entsprechende Abgeltung für Urheberinnen und Urheber beim Verleih urheberrechtlich geschützter Werke fehlt, forderte eine Motion Fluri (fdp, SO) Anpassungen im URG, mit denen ebendiese Entgeltung der Nutzung von Werkexemplaren sowohl analog als auch digital reguliert werden soll. Da der Vorstoss in der Sommersession 2015 jedoch verjährungsbedingt abgeschrieben wurde, galt es abzuwarten, ob die vom Bundesrat – der die Motion zur Ablehnung empfohlen hatte – in seiner Stellungnahme angeführte AGUR12 das Anliegen tatsächlich in ihrem Optimierungsprozess der Kollektivverwertung von Urheberrechten auch berücksichtigen wird.

Abgeltung für Urheberinnen und Urheber (Mo. 13.3583)

Mit Annahme der Motion Fluri (fdp, SO) im Jahr 2014 ist eine neue Definition für Siedlungsabfälle in die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) aufzunehmen. Da diese nicht deckungsgleich ist mit der in der 2007 überwiesenen Motion Schmid (cvp, AI) verlangten Definition, kann das länger zurückliegende Anliegen Schmids nicht mehr umgesetzt werden, weswegen der Bundesrat die Motion als erfüllt betrachtete und deren Abschreibung beantragte. Im Unterschied zu Nationalrat Fluri (fdp, SO) hatte alt-Ständerat Schmid-Sutter (cvp, AI) verlangt, den gesamten Gewerbekehricht nicht als Siedlungsabfall zu betrachten. Dies hätte dazu geführt, dass die Gemeinden nicht mehr länger für Sammlung und Verwertung dieser Abfälle zuständig gewesen wären. Das Parlament stimmte dem Abschreibungsantrag in der Sommersession 2015 durch Annahme des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2014 zu.

Staats- resp. Gemeindemonopols beim Transport und der Entsorgung von nichtspezifischem Gewerbekehricht

Mitte Februar nahm der Bundesrat zur Motion Caroni (fdp, AR) Stellung. Er wies darauf hin, dass die Idee einer Verfassungsgerichtsbarkeit in den Räten bisher immer auf Ablehnung gestossen sei – auch wenn damit explizit die Stellung der Kantone verbessert worden wäre. So wurde etwa im Rahmen der Justizreform 1999 explizit auf die Möglichkeit verzichtet, dass ein Kanton beim Bundesgericht hätte prüfen lassen können, ob ein Gesetz die kantonale Autonomie verletze. Diese Möglichkeit hatte der Bundesrat auf Wunsch der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) auch in die NFA-Botschaft eingebaut, aber auch dieser Vorschlag war 2003 in den Räten gescheitert. Schliesslich scheiterten erst kürzlich auch zwei parlamentarische Initiativen im Ständerat, mit denen die Beschränkung der Normenkontrolle hätte aufgeweicht werden sollen. Aufgrund dieser ablehnenden Haltung erachtete die Regierung die Diskussion über eine Verfassungsgerichtsbarkeit als nicht erfolgversprechend. Zudem dürfe die Idee einer richterlichen Kontrolle der Einhaltung der Verfassung nicht nur den Kantonen dienen, sondern müsse auch den Bürgerinnen und Bürgern nutzen. Die Kantone hätten zudem bereits jetzt zahlreiche Möglichkeiten, auf die Gesetzgebung einzuwirken.
Da Andrea Caroni bei den eidgenössischen Wahlen in den Ständerat gewählt wurde, wurde der Vorstoss von Kurt Fluri (fdp, SO) übernommen.

Verfassungsgerichtsbarkeit «light» (Mo. 14.4038)
Dossier: Verfassungsgerichtsbarkeit

Die 2013 im Nationalrat angenommene Motion Fluri (fdp, SO), die forderte, dass Gewerbekehricht von kleinen und mittleren Betrieben nach wie vor als Siedlungsabfall gelten und so dem Entsorgungsmonopol des Staates zugrunde liegen soll, gelangte 2014 erneut in den Ständerat. Letzterer hatte das Anliegen 2013 an seine UREK zurückgewiesen, welche zu Beginn des Berichtsjahres Anhörungen mit den betroffenen Kreisen durchführte. Daraufhin beschloss die UREK-SR mit 7 zu 5 Stimmen, das Anliegen des Motionärs zu unterstützen. Ausschlaggebend für diesen Entscheid waren die von Seiten der Gemeinden und Kantone befürchteten finanziellen Einbussen durch wegfallende Abfallgebühren, die eine Liberalisierung der Entsorgung des Gewerbekehrichts mit sich bringen würde. Ferner würde dies auch zu schlechterer Auslastung der Kehrichtverbrennungsanlagen, zu zusätzlichen Transporten - Siedlungs- und Gewerbekehricht müssten separat abgeholt werden - sowie zu verstärktem Administrativ- und Kontrollaufwand durch die Gemeinden führen. Der Ständerat folgte diesem Antrag und überwies die Motion mit 22 zu 15 Stimmen (3 Enthaltungen). Zuerst hatte sich die kleine Kammer noch über einen Ablehnungsantrag einer bürgerlichen Kommissionsminderheit hinwegzusetzen. Diese stiess sich insbesondere am Umstand, dass mit dem Anliegen Fluri eine im Jahr 2007 überwiesene Motion Schmid-Sutter (cvp, AI) nicht mehr umgesetzt werden könne. Diese forderte eine vollständige Liberalisierung der Entsorgung des Gewerbekehrichts und deren geplante Umsetzung war wiederum der Beweggrund für die Einreichung des Anliegens Fluri.

vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht

Faisant référence au droit à la liberté d’établissement inscrit dans la Constitution, la conseillère nationale Susanne Leutenegger Oberholzer (ps, BL) a déposé une motion demandant que les personnes âgées devant entrer dans un EMS aient la possibilité d’entrer dans un EMS d’un autre canton. Lors de son passage devant le parlement, une minorité Fluri (plr, SO) a proposé de refuser la motion. L’argument pour le rejet de cette motion est le suivant: les raisons qui poussent les cantons à refuser des nouveaux pensionnaires sont purement financières et ne se réclament pas du droit d’établissement. Plus précisément, l’entrée dans un home d’une personne ne nécessitant pas ou peu de soin requiert une modification de domicile. Ces entrées ne sont pas problématiques, puisqu’elles n’engendrent pas ou peu de coûts pour les cantons. Cependant, le cas de personnes nécessitant des soins ne requiert pas de modification du lieu de résidence. La liberté d’établissement n’est donc pas entravée dans ces cas précis et une modification du code civil serait superflue. La chambre du peuple n’a pas été convaincue par ces arguments techniques. Elle a soutenu la motionnaire par 113 voix contre 65 et 14 abstentions. Le Conseil des Etats s’est montré plus sensible à l’aspect technique de la motion. Il l’a clairement refusée par 27 voix contre 5.

Niederlassungsfreiheit für Personen in Pflegeheimen (Mo. 12.4181)

Kurt Fluri (fdp, SO) empörte sich ob der geplanten Umsetzung einer im Jahr 2007 überwiesenen Motion des ehemaligen Ständerats Carlo Schmid-Sutter (cvp, AI), welche die Lockerung des Transport- und Entsorgungsmonopols für Gewerbekehricht forderte. Laut aktuellen Vorschlägen des BAFU sollen nicht nur Abfälle von Grossbetrieben, sondern auch solche von KMU aus dem Entsorgungsmonopol der Gemeinden gelöst werden. Eine vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht erachtete Fluri in seiner Motion in mehrerer Hinsicht als unglücklich und forderte, dass Sammlung und Verwertung von durch KMU verursachtem Gewerbekehricht nach wie vor den Gemeinden zufallen solle. Eine vollständige Liberalisierung des gewerblichen Abfallmarktes würde einerseits zusätzlichen Administrations- und Kontrollaufwand für Gemeinden und andererseits die Möglichkeit zur Entstehung wilder Abfalldeponien bedeuten. Darüber hinaus sei es ökologisch sinnvoll, beim Einsammeln der Siedlungsabfälle den Gewerbekehricht ebenso gleich mitzunehmen. Ansonsten würden Auslastung und Kostendeckungsgrad sinken und fehlende Erträge müssten durch höhere Gebühren bei den Haushalten ausgeglichen werden. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zum Geschäft im Mai 2011 erläutert hatte, stünden die Forderungen der Motion Fluri mit der bereits überwiesenen Motion Schmid-Sutter in Konflikt. Um eine effiziente und umweltgerechte Umsetzung des Anliegens Schmid-Sutter zu gewährleisten, habe man sich in mehreren Sitzungen mit den betroffenen Kreisen vorläufig geeinigt, dass Abfälle von sogenannten Mikrobetrieben (Betriebe mit bis zu neun Vollzeitstellen) nach wie vor unter das Entsorgungsmonopol des Staates fallen sollen. Da es sich hierbei um 87% aller Betriebe des Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungssektors handle, seien die Auswirkungen tragbar. Trotz dieser Ausführungen nahm der Nationalrat in der Frühjahrssession das Geschäft mit 116 zu 58 Stimmen deutlich an. Für Ablehnung setzte sich eine Grossmehrheit der SVP sowie einer Minderheit der CVP/EVP-Fraktion mit vereinzelter Unterstützung aus den Rängen der GLP und der FDP-Liberalen vergeblich ein. Dem zweitberatenden Ständerat lag in der Herbstsession ein Ordnungsantrag Graber (cvp, LU) vor, der die Motion zur Vorprüfung der UREK-SR zuweisen wollte. Dem Antrag zugrunde lagen kurz zuvor bekannt gemachte Positionen der BPUK, des Schweizerischen Städteverbandes, des Schweizerischen Gemeindeverbandes und von verschiedenen Betreibern von Kehrichtverwertungsanlagen, welche durch den ausgehandelten Kompromiss um die Deckung ihrer Fixkosten fürchteten, wobei die Stellungnehmenden laut dem Antragssteller von einer Grössenordnung von CHF 150 Mio. ausgingen. Daraufhin stützte der Ständerat den Antrag Graber mit 23 zu 13 Stimmen, womit das Geschäft an die Kommission zurückgewiesen wurde.

vollständige Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht