Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Fournier, Jean-René (cvp/pdc, VS) SR/CE

Prozesse

  • Gesellschaftliche Debatte
2 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Zu Beginn der Herbstsession 2019 gedachte der Ständerat der Anfang August unerwartet an Herzversagen verstorbenen ehemaligen Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz. Jean-René Fournier (cvp, VS) würdigte die 1948 geborene Baarerin, die nach einem sozialwissenschaftlichen Studium mit 30 Jahren zu den Parlamentsdiensten gestossen und von 1981 bis 1992 als Ständeratssekretärin geamtet hatte. Dort habe sie eine zentrale Rolle bei der Reorganisation der Parlamentsdienste gehabt. Auch als erste Generalsekretärin der Bundesversammlung – dieses Amt hatte sie von 1992 bis 1999 inne – habe Annemarie Huber-Hotz die Professionalisierung der Parlamentsdienste vorangetrieben. Sie sei treibende Kraft für die Schaffung permanenter Kommissionen im Rahmen der Parlamentsreform zu Beginn der 1990er Jahre gewesen. Fournier zitierte aus der Rede des damaligen Nationalratspräsidenten Hanspeter Seiler (svp, BE), der bei der Wahl von Annemarie Huber-Hotz zur ersten Bundeskanzlerin der Schweiz im Jahr 1999 ihr Engagement und ihre Umgänglichkeit als «eine wahre Wohltat» bezeichnet hatte. Sie verstehe es, in der Ausübung ihres Amtes über den Parteien zu stehen. Die damals als Nachfolgerin von François Couchepin (fdp) von der FDP vorgeschlagene Huber-Hotz setzte sich im vierten Wahlgang gegen die Konkurrentin der SP, Hanna Muralt Müller, und den Konkurrenten der CVP, Vizekanzler Achille Casanova, durch. In ihren acht Jahren als Bundeskanzlerin – so Fournier weiter – habe sie es verstanden, Konsens mittels konstruktivem Dialog zu suchen. Dabei habe ihr eine ihrer wertvollen Qualitäten geholfen: «Elle savait ecouter». Nach zwei Amtsperioden hatte Annemarie Huber-Hotz 2007 ihren Rücktritt eingereicht. Sie habe – Fournier zitierte aus der Abschiedsrede des damaligen Nationalratspräsidenten André Bugnon (svp, VD) – nicht nur die Bundeskanzlei geführt, sondern auch die Debatten der Regierung aufgeklärt, ja gar gecoacht («éclairé [...] même 'coaché'»). Im Tages-Anzeiger wurde ihre Bescheidenheit hervorgehoben. Sie habe stets betont, dass sie kein politisches Amt ausübe, und sei als Managerin im Hintergrund geblieben. Die Zeitung zitierte den damaligen SP-Präsidenten Hans-Jürg Fehr (sp, SH), der die parteiübergreifend geschätzte Bundeskanzlerin als «effiziente Unscheinbarkeit» bezeichnet hatte. Nach ihrem Ausscheiden aus der Verwaltung hatte Annemarie Huber-Hotz die Präsidentschaften der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) sowie des Schweizerischen Roten Kreuzes übernommen.

Tod von alt-Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz
Dossier: Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler

Die Schweiz kennt kein Gesetz zur Kampagnenfinanzierung aus dem Ausland. Da auch keine Transparenz hinsichtlich Geldgeberinnen und Geldgeber von Abstimmungskampagnen herrscht, weiss niemand, ob und wie oft ausländische Akteurinnen und Akteure in Schweizer Abstimmungskämpfe eingreifen. Bei zwei Kampagnen zwischen 2016 und 2018 wurde allerdings bekannt, dass Geld aus dem Ausland in den Abstimmungskampf geflossen war: bei der Nein-Kampagne zur Spekulationsstopinitiative (Abstimmung vom 28.2.16) und beim Referendum gegen das Geldspielgesetz (Abstimmung vom 10.6.18).

Bei der Initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!» unterstützte der Verband «Swiss Trading and Shipping Association», der rund 150 teilweise multinational tätige Rohstofffirmen vertritt, das Lager der Gegnerinnen und Gegner mit einem «tiefen sechsstelligen Betrag», wie der Tages-Anzeiger berichtete. Beim Initiativkomitee stiess auf Kritik, dass sich «gigantische ausländische Konzerne [...] in die Meinungsbildung des Schweizer Abstimmungskampfs» einmischen, so der Kampagnenleiter Oliver Heimgartner. Nicht die Herkunft der Unternehmen sei das Problem, äusserte sich Roger Nordmann (sp, VD) zu Wort, sondern die Intransparenz über Ursprung und Höhe von Spenden ganz generell. Aus staatsrechtlicher Sicht sei Geld aus dem Ausland nicht verfassungswidrig, urteilte wiederum Andreas Auer, Professor für öffentliches Recht im Tages-Anzeiger. Es sei sogar wünschenswert, dass sich möglichst viele Organisationen engagierten, solange die Meinungsäusserungsfreiheit gewährt bleibe.

Kurz vor der Abstimmung über das Geldspielgesetz wurde zudem bekannt, dass der europäische Verband der Geldspielanbieter (Egba) nicht bloss, wie bereits früher bekannt geworden war, die Unterschriftensammlung für das Referendum mitfinanziert hatte, sondern dass auch viel Geld in die Abstimmungskampagne geflossen war – laut Blick insgesamt mehr als CHF 1 Mio. Dies führte nicht nur bei den Befürworterinnen und Befürwortern der Vorlage zu grosser Kritik, sondern sorgte gar im Lager der Gegnerinnen und Gegner für Unmut.

Die Diskussionen gipfelten schliesslich auf der einen Seite in einer parlamentarischen Initiative von Jean-René Fournier (cvp, VS). Seine Initiative für ein Verbot ausländischer Kampagnenfinanzierung werde von Parlamentsmitgliedern aus allen Fraktionen unterstützt, gab der Walliser im Blick zu Protokoll. Auf der anderen Seite zeigte eine Befragung von rund 7'500 Online-Nutzenden der TA-Medien, dass fast zwei Drittel der Befragten ausländische Gelder für Abstimmungskampagnen verbieten würden. Die Diskussionen sorgten sicherlich auch bei der Transparenzinitiative für Schub, die forderte, dass Spenderinnen und Spender von Geld für Abstimmungs- und Wahlkampagnen genannt werden müssen.

Kampagnenfinanzierung aus dem Ausland